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Die
Erfindung betrifft ein schnurloses Telefon mit mindestens:
- – einem
Aufnahmeteil mit einem Halteanschlag und zwei Aufnahmeteil-Ladekontakten, welche von
dem besagten Anschlag getragen werden,
- – einem
Handgerät
mit einer Vorderseite und einer Rückseite, einem Fuß und Handgerät-Ladekontakten,
welche von dem besagten Fuß getragen
werden und der in das besagte Aufnahmeteil in Position sichtbare
Vorderseite oder sichtbare Rückseite
hineingegeben werden kann, wobei der Fuß des besagten Handgeräts eine
Form aufweist, welche es ermöglicht,
das besagte Handgerät
auf seinen Fuß direkt
auf einen horizontalen Träger
zu stellen,
- – das
besagte Handgerät
und/oder das besagte Aufnahmeteil Mittel aufweisen, um eine korrekte Polarisation
der Kontakte hinsichtlich einer beliebigen Position des Handgeräts im Aufnahmeteil zu
versichern,
- – das
besagte Aufnahmeteil eine Rückseite
hat, die eine Form aufweist, um es dem besagten Aufnahmeteil zu
ermöglichen,
direkt auf einem horizontalen Träger
ausgerichtet zu werden, um in Schreibtischposition verwendet zu
werden.
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Ein
schnurloses Telefon wird insbesondere in dem amerikanischen Patent
5.519.776 vom 21. Mai 1996 beschrieben.
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Das
in diesem Dokument beschriebene Telefon ist mit einer Struktur ausgestattet,
welche es ermöglicht,
das Aufnahmeteil in horizontaler oder in vertikaler Position aufzustellen,
wobei das Handgerät ungeachtet
dessen aufgeladen werden kann, ob es in Position sichtbare Vorderseite
oder sichtbare Rückseite
in das Aufnahmeteil hineingegeben wird.
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Dafür ist das
vorgeschlagene Handgerät 1 wie
auf 1 gezeigt mit zwei Rastkerben 10 und 11 ausgestattet,
die sich an den Seitenwänden
des Handgeräts
einerseits an seiner Vorderseite und andererseits an seiner Rückseite
befinden. Ein Handgerät-Ladekontakt mit dem
Verweis 12 oder 13 ist ins Innere jeder Rastkerbe
eingebracht. Außerdem
ist ein Anschlag 14 an jeder der Innenwände des Aufnahmeteils 2 vorgesehen.
Diese Anschläge
bilden Aufnahmeteil-Ladekontakte und sind dazu bestimmt, in die
Rastkerben des Handgeräts
zu kommen, wenn dieses in das Aufnahmeteil gebracht ist.
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Diese
Anschläge
versichern zugleich eine mechanische Verbindung zwischen dem Handgerät und dem
Aufnahmeteil. Es ist auch möglich,
das Aufnahmeteil an einer Wand zu befestigen und die Halterung des
Handgeräts
in den beiden Positionen sichtbare Vorderseite und sichtbare Rückseite
zu gewährleisten.
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Die
in diesem Gerät
beschriebene Lösung weist
den Nachteil auf, relativ teuer und komplex zu bauen zu sein und
sie verpflichtet zur Vorkehrung von vier Ladekontakten an dem Handgerät. Außerdem ist sie
fraglich vom Gesichtspunkt der Ästhetik.
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Ziel
der Erfindung ist es insbesondere, eine Lösung vorzuschlagen, welche
diese Nachteile behebt.
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Ein
Telefon von dem im einleitenden Absatz beschriebenen Typ wird in
der deutschen Patentanmeldung
DE 34 12 851 A1 beschrieben. Das in dieser deutschen
Patentanmeldung beschriebene Telefon enthält ein Aufnahmeteil und ein
Handgerät.
Das Aufnahmeteil enthält
einen Halteanschlag und zwei Aufnahmeteil-Ladekontakte, welche von
dem besagten Anschlag getragen werden. Das Handgerät hat eine Vorderseite
und eine Rückseite,
einen Fuß und Handgerät-Ladekontakte,
welche von dem besagten Fuß getragen
werden. Das Handgerät
und das Aufnahmeteil weisen Mittel auf, um eine korrekte Polarisation
der Kontakte hinsichtlich einer beliebigen Position des Handgeräts im Aufnahmeteil
zu versichern. Das Handgerät
kann in Position sichtbare Vorderseite oder sichtbare Rückseite
in das Aufnahmeteil hineingegeben werden. Es hat einen Fuß, der eine
Form aufweist, welche es ermöglicht,
das besagte Handgerät
auf seinen Fuß direkt
auf einen horizontalen Träger
zu stellen.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung ist es, ein Telefon vorzuschlagen, welches
in möglichst
vielen vorstellbaren Lade- oder Ruhepositionen verwendet werden
kann.
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Dieses
Ziel wird mit einem wie im einleitenden Absatz beschriebenen und
dadurch gekennzeichneten Telefon erreicht, dass:
- – der besagte
Halteanschlag nur einen Teil des besagten Fußes deckt, um es zu ermöglichen, das
besagte Handgerät
zu sich zu ziehen, wenn das besagte Aufnahmeteil direkt auf einem
horizontalen Träger
ausgerichtet ist, um in Schreibtischposition verwendet zu werden,
- – die
Rückseite
des besagten Aufnahmeteils Mittel für die Befestigung eines Adapters
für Wandposition
aufweist, um einen Winkel der Größe von 20° zwischen
der Rückseite
des Aufnahmeteils und der Vertikalen vorzugeben, wenn das besagte Aufnahmeteil
in Wandposition benutzt wird.
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Die
Erfindung besteht folglich darin, ein Telefon vorzuschlagen, um
sämtliche
natürliche
Lade- oder Ruhepositionen zu ermöglichen:
Das Aufnahmeteil kann in Wandposition oder in Schreibtischposition
verwendet werden; das Handgerät
kann auf seinen Fuß direkt
auf einen horizontalen Träger,
in das besagte Aufnahmeteil sichtbare Vorderseite oder Rückseite
oder in das besagte Ladegerät
auf seinen Fuß,
sichtbare Vorderseite oder Rückseite
gestellt werden. Diese verschiedenen Positionen sind als Beispiel
auf den 2a bis 2f dargestellt.
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Man
weise darauf hin, dass das amerikanische Patent
US 5.432.836 ein Telefon mit Schnur
beschreibt, welches in Wand- oder in Schreibtischposition verwendet
werden kann. Die Rückseite
des Aufnahmeteils dieses Telefons wird aus einer Oberfläche und
einer Unterfläche
gebildet, die zwischen sich einen Winkel bilden. Für eine Verwendung
in Schreibtischposition muss der Adapter an seiner Oberfläche befestigt
werden. Für
eine Verwendung in Wandposition muss er an seiner Unterfläche befestigt
werden. Es sind mechanische Mittel vorgesehen, um das Handgerät am Aufnahmeteil
zu befestigen. In Wandposition haben diese Mittel die Aufgabe, zu
verhindern, dass das Handgerät
aus dem Aufnahmeteil fällt.
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Außerdem beschreibt
das amerikanische Patent
US 5.479.486 ein
schnurloses Telefon, welches aus einem Handgerät mit einem Fuß und einem Ladegerät besteht.
Das Ladegerät
ist vorgesehen, damit das Handgerät auf seinem Fuß in das
Ladeteil gestellt werden kann.
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Die
Erfindung wird besser verstanden und weitere Details im Lichte der
folgenden Beschreibung hinsichtlich der beigefügten Zeichnungen ersichtlich, die
als nicht erschöpfendes
Beispiel gegeben werden und auf denen:
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1 ein
schnurloses Telefon nach altem Stand der Technik zeigt.
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2a bis 2f verschiedene
Ansichten eines schnurlosen Telefons nach der Erfindung in verschiedenen
Positionen zeigt.
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3 eine
Profilansicht eines Telefons nach der Erfindung zeigt, wenn das
Handgerät
in dem Aufnahmeteil in Position sichtbare Vorderseite liegt.
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4 eine
Profilansicht eines Telefons nach der Erfindung zeigt, wenn das
Handgerät
in dem Aufnahmeteil in Position sichtbare Rückseite liegt.
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5 eine
Akkumulator-Ladeschaltung zeigt, die in einem Handgerät nach der
Erfindung verwendet wird.
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Ein
schnurloses Telefon nach der Erfindung ist in verschiedenen Positionen
auf den 2a bis 2f und
auf den 3 und 4 dargestellt. Dieses Telefon
enthält
ein Handgerät 1 und
ein Aufnahmeteil 2. Das Aufnahmeteil 2 enthält einen
Halteanschlag 3, welcher zwei Ladekontakte 4a und 4b mit
der Bezeichnung Aufnahmeteil-Ladekontakte trägt.
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Es
kann eine in Bezug auf die Vertikale zwischen einem Minimum und
einem Maximum enthaltene Position einnehmen. Es sind Befestigungsmittel 5 vorgesehen,
um die besagte minimale Position zu bestimmen. In einer hier als
Beispiel beschriebenen Ausführungsform
werden diese Befestigungsmittel aus Kerben 5 gebildet,
die an der Rückseite
des Aufnahmeteils gelegen sind, in welche die Anschläge eines
Adapters 6 gesteckt werden, welcher mit zwei Verankerungspunkten 8 auf
einem Träger 7 befestigt werden
kann. Diese Befestigungsmittel ermöglichen die Vorgabe einer minimalen
Position des Aufnahmeteils von 20° in
Bezug auf die Vertikale, wobei die maximale Position des Aufnahmeteils
von der Horizontalen gebildet wird.
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Das
Handgerät 1 eines
Telefons nach der Erfindung ist mit einer Tastatur 9 versehen
und enthält eine
Vorderseite 20, eine Rückseite 21,
einen Fuß 22 und
Ladekontakte 23a und 23b mit der Bezeichnung Handgerät-Ladekontakte.
Die Ladekontakte des Handgeräts
werden von dem Fuß des
Handgeräts 22 getragen.
Das Handgerät 1 kann
in Position sichtbare Vorderseite oder sichtbare Rückseite
in das besagte Aufnahmeteil gegeben werden, während die Handgerät- und die
Aufnahmeteil-Kontakte sich in beiden Fällen gegenüberliegen.
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Um
eine korrekte Polarisation der Kontakte hinsichtlich einer beliebigen
Position des Handgeräts im
Aufnahmeteil zu versichern sind die Aufnahmeteil-Ladekontakte mit einer Gleichrichterbrücke verbunden,
wie dies auf 5 gezeigt wird. Der 5 zufolge
enthält
ein Handgerät
nach der Erfindung eine Akkumulator-Ladeschaltung, welche eine an beide
Ladekontakte 23a und 23b angeschlossene Gleichrichterbrücke 24 enthält. Der
Ausgang 25 der Gleichrichterbrücke 24 ist über eine
Steuerschaltung 28 mit dem positiven Pol 26 des
Akkumulators 27 des Handgeräts verbunden, welche die jeweiligen
Werte der Potenziale an den Punkten 25 und 26 berücksichtigt,
sowie die von einem im besagten Handgerät enthaltenen Mikroprozessor 31 vorgegebenen
Ladefolgen 30. In einer anderen Ausführungsform ist es möglich, die
Gleichrichterbrücke
anstatt im Handgerät
im Aufnahmeteil unterzubringen.
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Schließlich weist,
wie dies auf den 3 und 4 ersichtlich
ist, das Aufnahmeteil 2 eine Krümmung 40 auf, welche
sich an die Krümmungen 41 und 42 der
Vorder- und Rückseite
des Handgeräts anpasst.
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In
der hier als Beispiel beschriebenen Ausführungsform sind die Krümmungen 40 des
Aufnahmeteils und 42 der Rückseite des Handgeräts identisch,
damit, wenn das Handgerät
in Position sichtbare Vorderseite (2b)
im Aufnahmeteil ist, die Kongruenz zwischen dem Aufnahmeteil und
dem Handgerät
absolut ist. Dagegen weisen die Krümmungen 40 des Aufnahmeteils
und 41 des Handgeräts ähnliche
Formen auf, doch sie sind unterschiedlich. Somit, wenn das Handgerät in Position
sichtbare Rückseite (2a) im Aufnahmeteil ist, liegt die Tastatur 9 des Handgeräts nicht
auf dem Aufnahmeteil. Der Halt des Handgeräts wird mit zwei Kontaktflächen 50 und 51 versichert,
die an den Enden des Handgeräts
gelegen sind.
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Vorteilhaft
ist der Fuß des
Handgeräts 22 ausreichend
flach, damit er in aufrechter Position eine zufriedenstellende Stabilität hat. Somit
kann das Handgerät
entweder direkt auf einen horizontalen Träger oder in einen Träger 60 gestellt
werden, der mit der Form des besagten Fußes anpassenden Umrandungen
versehen ist. Vorteilhaft werden diese Umrandungen so gewählt, damit
das Handgerät 1 in dem
Träger 60 in
Position sichtbare Vorderseite oder sichtbare Rückseite stehen kann. Wie dies
auf den 2e und 2f gezeigt
wird ist der Träger 60 z.
B. ein Zusatz-Ladegerät,
das auf einen Schreibtisch gestellt oder an einer Wand befestigt
werden kann.
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Die
Erfindung beschränkt
sich nicht auf die hiervor beschriebenen Ausführungsformen. Insbesondere
können
andere Formen für
das Aufnahmeteil und das Handgerät
verwendet werden. Z. B. ist es nicht notwendig, dass sich die Krümmungen
des Handgeräts
und des Aufnahmeteils in der hiervor als Beispiel beschriebenen
Form anpassen. Es genügt, dass
sie ausreichend Kontaktflächen
aufweisen, die angeordnet sind, um den Halt des Handgeräts im Aufnahmeteil
zu versichern.