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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein ein Verfahren zur Herstellung einer lichtempfindlichen Druckplatte
und insbesondere ein Verfahren zum Schneiden einer lichtempfindlichen
Druckplatte, welche eine Drucksache verbessern kann, sowie die lichtempfindliche
Druckplatte, die mit dem oben erwähnten Verfahren geschnitten
wird.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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Eine lichtempfindliche Druckplatte
kommt weit verbreitet als eine zuvor druckempfindlich gemachte Platte
(pre-sensitized plate – PS-Platte)
zum Einsatz. Zum Herstellen der PS-Platte kommt im Allgemeinen eine Oberflächenbehandlung,
wie beispielsweise das Körnen,
die anodische Oxidation und die chemische Umwandlungsbeschichtung,
einzeln oder in Kombination auf der Oberfläche einer blech- oder einer
walzenförmigen
Aluminiumplatte zur Anwendung. Anschließend wird eine lichtempfindliche
Lösung
auf die Platte aufgetragen, die Platte getrocknet und anschließend in
die gewünschte
Größe geschnitten.
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GB-A-2 293 019 legt ein Verfahren
zur Herstellung einer lichtempfindlichen Druckplatte offen, bei
dem eine lichtempfindliche Schicht auf einer Metall-Grundplatte
ausgebildet wird, die eine hydrophile Oberfläche aufweist, wobei beim Zerschneiden
der lichtempfindlichen Druckplatte ein Riss an einer Stelle erzeugt
wird, die sich von einem Ende der lichtempfindlichen Druckplatte
aus gesehen mehr als 25 μm
weiter innen befindet.
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Um zu verhindern, dass das bedruckte
Papier an dem geschnittenen Ende der Druckplatte durch die Tinte
verschmutzt wird, hat beispielsweise die japanische Patentschrift
Nr. 57-46754 ein Verfahren offen gelegt, welches eine Ecke vom Ende
der Grundplatte aus Aluminium mit einer Feile, einem Messer usw.
feilt, und die japanische Patentschrift Nr. 62-61946 hat ein Verfahren
offen gelegt, welches eine gegenüber Öl unempfindliche
Lösung
auf eine Schnittfläche
aufträgt.
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Darüber hinaus hat die vorläufige japanische
Patentschrift Nr. 62-19315 ein Verfahren offen gelegt, welches das
Entstehen eines Grates auf der Druckoberfläche verhindert, da der Grat
das bedruckte Papier verschmutzt. Weiterhin wurde in der vorläufigen japanischen
Patentschrift Nr. 7-32758 vorgeschlagen, das geschnittene Ende zur
Rückseite
der Druckoberfläche
hin umzubiegen, und die japanische Patenanmeldung Nr. 8-192079 hat
ein Verfahren offen gelegt, welches die Oberfläche des Schnittendes zur Rückseite der
Druckoberfläche
herunterhängen
lässt und
die Seitenfläche
so aufraut, dass die Verschmutzung auf dem bedruckten Papier verringert
wird.
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Das oben genannte Verfahren, bei
dem die Ecke des Grundplattenendes mit einer Feile oder einem Messer
nachgeschnitten wird, eignet sich jedoch nicht für die Massenproduktion. Weiterhin
entsteht ein Grat und die Tinte kann auf den gefeilten Teil gelangen,
wodurch sie das bedruckte Papier verschmutzen kann. Auch das Verfahren,
welches die gegenüber Öl unempfindliche
Lösung
auf die geschnittene Oberfläche
aufträgt,
ist insofern von Nachteil, als die Druckplatten aneinander haften
und das Entwickeln nicht zufrieden stellend erfolgen kann.
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Selbst wenn verhindert wird, dass
sich während
des Schneidens ein Grat ausbildet und auch auf dem bedruckten Papier
zeigt, wird die Oberfläche
unter bestimmten Bedingungen verschmutzt. Wenngleich die Verschmutzung
an dem geschnittenen Ende, welches nach unten gebogen ist (zur Rückseite
der Druckfläche), verringert
werden kann, kann sie haften bleiben, während der Umdruck in einer
Druckmaschine stattfindet, die ein Bild belichtet.
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Noch lange nach dem Schneiden kann
Magenta-Tinte usw. Verschmutzungen hervorrufen. Wenn an der geschnittenen
Stirnfläche
eine abfallende Scherschräge
ausgebildet wird, um die Verschmutzung durch die Tinte zu verhindern,
wird die Oberflächenschicht
gedehnt, und es entsteht ein Riss auf der lichtempfindlichen Schicht
und der Oberfläche
der lichtempfindlichen Druckplatte.
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Die vorläufige japanische Patentschrift
Nr. 5-104872 legt offen, dass der Riss auf der Oberflächenbehandlungsschicht
die Verschmutzung hervorruft, allerdings wird in der vorläufigen Patentschrift
nicht auf eine Verringerung der Verschmutzung infolge der Rissbildung
innerhalb der Verschmutzungen auf der Druckoberfläche der
Platte eingegangen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung wurde angesichts
der oben beschriebenen Umstände
entwickelt und hat die Aufgabe, ein Verfahren zum Schneiden einer
lichtempfindlichen Druckplatte zu schaffen, mit dem verhindert wird,
dass die Tinte am Schnittende das bedruckte Papier verschmutzt und
die Druckfläche
infolge von Rissen, die ungeachtet der Art Tinte und der Durchlaufzeit
während
des Schneidens auftreten, Verschmutzungen hervorruft. Die obige
Aufgabe wird durch den Gegenstand von Patenanspruch 1 gelöst.
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Der maximale Höhendurchschnitt der Rauheit
der Schnittfläche
ist ein Wert, welcher aus dem Additionsdurchschnitt der maximalen
Rauheitshöhe
von den zwei Oberflächen
(eine Scherfläche,
die mit einem Messer geschnitten ist, und eine gerissene Fläche, die
durch einen entstandenen Riss hervorgerufen wird) auf der geschnittenen
Oberfläche
und aus dem Verhältnis
der Scherfläche
und der gerissenen Oberfläche
zu der Schnittfläche
bei maximaler Höhe
ermittelt wird. Wenn der Durchschnitt als S bezeichnet wird, dann
ist S = Rauheit der Scherfläche × (gescherte
Fläche/Schnittfläche) + Rauheit
der gerissenen Fläche × (Rissfläche/Schnittfläche).
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Bei der vorliegenden Erfindung ist
die abfallende Scherschräge
am geschnittenen Ende der lichtempfindlichen Druckplatte 20 bis
100 μm hoch
und 0,1 bis 0,3 mm breit, und der Grat auf der Unterseite (die Fläche, die
nicht bedruckt wird) beträgt
weniger als 50 μm.
Die maximale Höhe
der Rauheit der Schnittfläche
liegt durchschnittlich bei 1,2 bis 12 μm, die hydrophile Eigenschaft
ist verbessert und die rahmenförmige
Verschmutzung kann verringert werden.
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Wenn die Höhe der abfallenden Scherschräge zunimmt,
kann die rahmenförmige
Verschmutzung verringert werden. Liegt die Höhe des Grates über 100 μm, ist die
Höhe des
Grates auf der Unterseite über
50 μm groß. Somit
ist die Flachheit der lichtempfindlichen Druckplatte beim Einsatz
in einer Rotationspresse beeinträchtigt.
Dies wirkt sich sehr negativ auf den Druckvorgang aus. Wenn die
maximale Oberflächenrauheit
der Schnittfläche
bei etwa 0,1 μm
liegt, kann eine zufrieden stellende hydrophile Eigenschaft nicht
erreicht bzw. die rahmenförmige
Verschmutzung nicht verringert werden. Um die Schnittfläche aufzurauen,
wird der Abstand vergrößert und
die Oberfläche
eines Messers aufgeraut. Wenn jedoch die Bedingungen zu stark verändert werden,
ergeben sich daraus die folgenden Nachteile. Wenn der Abstand größer als
100 μm ist,
kann der große
Grat sichtbar werden, oder wenn die Oberflächenrauheit des Messers über 3 S
(Oberflächenrauheitswert nach
JIS, welches die Abkürzung
für "Japanischer Industriestandard" ist) liegt, können Späne oder Ähnliches erscheinen.
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Um eine zufrieden stellende Schnittfläche mit
einer Schneideinrichtung unter Verwendung eines rotierenden, flachen
Messers zu erhalten, beträgt
der Abstand zwischen dem oberen Messer und dem unteren Messer in
Axialrichtung mehr als 5 bis 10% der Plattendicke, was allgemein
als optimaler Zustand angesehen wird. So liegt der Abstand beispielsweise
zwischen 30 und 100 μm,
wenn die Plattendicke 0,3 mm beträgt. Die Oberfläche des
Messers wird vorzugsweise auf etwa 0,4 S bearbeitet. Wenn eine Gabel-Schneideinrichtung verwendet
wird, bei der das obere Messer und das untere Messer mittels Feder
zusammengedrückt
werden und kein Abstand vorhanden ist, wird die oben erwähnte Schnittfläche durch
Erzeugen einer Kerbe mit einer Tiefe zwischen 30 μm und 100 μm am Werkzeug
des oberen Messers oder des unteren Messers erhalten.
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Erfindungsgemäß bestätigte ein Experiment, dass
die Verschmutzung durch einen Riss hervorgerufen wird, der an einer
Stelle erscheint, die sich weniger als 25 μm in Innenrichtung von dem Ende
der lichtempfindlichen Druckplatte befindet. Um die von dem Riss
hervorgerufene Verschmutzung zu verhindern, beträgt der Abstand zwischen dem
oberen und den unteren Messer zum Schneiden der lichtempfindlichen
Druckplatte 30 bis 100 μm,
so dass der Riss in einem Abstand von mehr als 25 μm vom Ende
der lichtempfindlichen Druckplatte entfernt erscheinen kann. Dadurch
kann die vorliegende Erfindung die durch den während des Schneidens entstehenden
Riss verursachte Verschmutzung verhindern.
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Beim anodischen Oxidationsbeschichten
der Oberfläche
der lichtempfindlichen Druckplatte liegt die Beschichtungsmenge
zwischen 1,5 g/m2 und 3,5 g/m2 und
die lichtempfindliche Druckplatte ist so umgeformt, dass die Höhe der abfallenden
Scherschräge
am Ende der gegenüberliegenden
zwei oder vier Seiten der lichtempfindlichen Druckplatte zwischen
20 μm und
100 μm betragen
kann. Der Riss usw. an der abfallenden Scherschräge befinden sich in einem Abstand
von mehr als 25 μm
in Innenrichtung vom Ende der lichtempfindlichen Druckplatte entfernt.
Die Höhe
der abfallenden Scherschräge
kann auf den gleichen Wert festgelegt werden, indem der Abstand
zwischen dem oberen Messer und dem unteren Messer auf 30 μm bis 100 μm eingestellt
wird. Wenn darüber
hinaus die Risse usw. auf der Oberfläche so behandelt werden, dass
sie unempfindlich gegenüber Öl werden,
kann die Haftung der Tinte verhindert oder eingeschränkt werden,
und wenn zusätzlich
die oben erwähnten
Einrichtungen zum Verhindern der Verschmutzung durch Risse während des
Druckens genutzt werden, kann ungeachtet der Tinte und der Durchlaufzeit
die rahmenförmige
Verschmutzung zuverlässig
verhindert werden. Bei dem Schneidverfahren, das in der japanischen
Patentanmeldung Nr. 8-192079 offen gelegt ist, kann am Ende der
Platte die abfallende Scherschräge
gebildet werden und die Tinte kann nur schwer am Ende des Ausdrucks
haften. Dadurch kann die lineare, rahmenförmige Verschmutzung (nachstehend
als „lineare
Verschmutzung" bezeichnet)
verringert werden. Da die abfallende Scherschräge gebildet ist und die empfindliche
Schicht auf der Platte und die Oberflächenschicht der lichtempfindlichen
Druckplatte ausgedehnt und umgeformt sind, können andererseits der Riss
usw. auf der Oberfläche
erscheinen. Eine neue Oberfläche,
die durch den Riss entsteht, wird im Laufe der Zeit verschmutzt
und die lipophile Eigenschaft verstärkt sich, so dass die Tinte
leicht an der neuen Oberfläche
haften kann. Dabei hängt
die Rissverschmutzung insbesondere von der Position des Risses ab.
Wenn die Risse für
den Fall, dass die Unterseite 2 der lichtempfindlichen
Druckplatte 1 wie in 20 herausragt,
vor allem am Ende der Platte oder in der Nähe eines Punktes M auf der
Oberfläche 3 auftreten.
Wenn andererseits die Form des Messers und die Menge der anodischen
Oxidationsbeschichtungen optimiert werden, so dass sich die abfallende
Scherschräge
nicht auf einen speziellen Teil zentrieren könnte, würden sich die Risse, deren
größte Öffnungsbreite
mehr als 0,5 μm betrug,
auf der Platte in einem Abstand von mehr als 25 μm verteilen, wobei kein Riss
in einem Abstand von weniger als 25 μm auftritt, und die Verschmutzung
würde abnehmen.
Noch günstiger
wäre es,
wenn der Bereich, der sich weniger als 25 μm vom Ende entfernt befindet,
derart bearbeitet werden würde,
dass er gegenüber Öl unempfindlich
wird und eine Verschmutzung verhindert, die im Laufe der Zeit verursacht
werden würde.
Dann würde
die Verschmutzung durch den Riss nicht einmal beim Drucken mit Tinte
auftreten, die sehr wahrscheinlich eine Verschmutzung durch Risse
verursacht. Die rahmenförmige
Verschmutzung kann durch Verhindern der Rissverschmutzung sowie
der linearen Verschmutzung, die von der abfallenden Scherschräge herrührt, beträchtlich
verringert werden.
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Demgegenüber ist die empfindliche Schicht
der erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Druckplatte beispielsweise eine negative lichtempfindliche Zusammensetzung,
die aus einem Diazoharz und einem hydrophoben Harz besteht, eine
positive lichtempfindliche Zusammensetzung, die aus einer o-Chinondiazidverbindung
und Novolackharz besteht; eine Photopolymerisationsverbindung, die
aus einem ungesättigten
Zusatz-Polymerisationsmonomer, einem Photopolymerisationsinitiator
und einer organischen Hochpolymerverbindung als Bindemittel besteht;
oder eine Zusammensetzung, die eine Kombination aus -CH=CH-CO- in
einem Molekül
und aus einem lichtempfindlichen Harz aufweist, welches eine fotochemische
Vernetzung hervorruft.
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Ein typisches Beispiel für eine negative
lichtempfindliche Zusammensetzung ist unter anderem Diazoharz und
ein Bindemittel. Ein typisches Beispiel für das Diazoharz ist ein Kondensat
aus einem aromatischen Diazoniumsalz und einer aktivierten Carbonylgruppe,
einschließlich
einer Verbindung, z. B. Formaldehyd (hormaldehyde).
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Das Diazoharz ist beispielsweise
ein in einem organischen Lösungsmittel
lösbares
anorganisches Salz des Diazoharzes, welches ein Reaktionsprodukt
aus einem Kondensat von p-Diazodiphenylamin und Aldehyd, wie beispielsweise
Formaldehyd und Acetaldehyd und Hexafluorophosphorsäure oder
Tetrafluoroborsäure
ist; oder ein in einem organischen Lösungsmittel lösbares organisches
Salz des Diazoharzes, welches ein Reaktionsprodukt zwischen dem
Kondensat gemäß der japanischen
Patentschrift Nr. 47-1167 und einem in einem organischen Lösungsmittel
lösbaren
organischen Salz des Diazoharzes ist, wie beispielsweise p-Toluensulfonat
oder dessen Salz, Propylnaphtalensulfo nat oder dessen Salz, Butylnaphtalensulfonat
oder dessen Salz, Dodecylbenzensulfonat oder dessen Salz und 2-Hydroxy-4-Methoxybenzophenon
oder dessen Salz. Insbesondere ist es die hochmolekulare Diazoverbindung
aus der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 59-78340, welches mehr als 20 Mol-%
Hexamer enthält.
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Darüber hinaus ist es möglich, Mesitylensulfonat
zu verwenden, bei dem es sich um ein Kondensat aus 3-Methoxy-4-Diazo-Diphenylamin
und 4,4'-bis-Methoxymethyldiphenylether
handelt, wie in der vorläufigen japanischen
Patentschrift Nr. 58-27141 angegeben ist.
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Weiterhin wird vorzugsweise ein Copolykondensat
verwendet, und dieses Copolykondensat enthält als dessen Einheit eine
Aromakomposition, die wenigstens entweder eine Carboxylgruppe, eine
Sulfonsäuregruppe,
eine Phosphorsäuregruppe
oder eine Hydroxylgruppe aufweist, und eine Diazoniumverbindung,
günstiger
noch eine aromatische Diazoniumverbindung.
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Das Bindemittel enthält eine
Säure in
einer Konzentration von 0,1 bis 3,0 mval/g, noch besser zwischen
0,2 und 2,0 mval/g. Das Bindemittel ist eine Hochpolymerverbindung,
die im Wesentlichen wasserunlöslich
ist (das heißt
unlöslich
in einer neutralen oder sauren wässrigen
Lösung),
und bildet meist den Film. Vorzugsweise löst sich das Bindemittel in
einer Entwicklungslösung
aus einer alkalischen wässrigen
Lösung bzw.
quillt darin auf und härtet
im Licht aus; wenn es mit dem lichtempfindlichen Diazoharz kombiniert
wird, löst es
sich nicht in der Entwicklungslösung
auf bzw. quillt nicht darin auf. Die Entwicklung ist schwierig,
wenn der Säuregehalt
unter 0,1 mval/g liegt; wenn der Säuregehalt über 3,0 mval/g liegt, ist die
Intensität
des Bildes während
der Entwicklung ausgesprochen gering.
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Konkret ist das Bindemittel vorzugsweise
ein Copolymer, welches als wesentliche Komponente Acrylsäure, Metacrylsäure, Crotonsäure oder
Maleinsäure
enthält:
z. B. ein Copolymer aus 2-Hydroxyethylacrylat, 2-Hydroxyethylmethacrylat,
Acrylonitril oder Methacrylonitril, Acrylsäure oder Methacrylsäure, und
ein anderes Monomer, das sich copolymerisieren lässt, wie in der vorläufigen japanischen
Patenschrift Nr. 50-118802 erwähnt;
ein Copolymer aus Acrylsäure
und Methacrylsäure,
dessen Endgruppe eine Hydroxygruppe ist und das durch eine Gruppe
verestert wird, die eine verbleibende Gruppe aus Dicarboxylsäureester,
Acrylsäure
oder Methacrylsäure
und einem anderen Polymer aufweist, das sich copolymerisieren lässt, wie
in der vorläufigen japanischen
Patenschrift Nr. 53-120903 erwähnt
ist; ein Copolymer aus einem Monomer (z. B. N-(4-Hydroxyphenyl-)Methacrylamid), Acrylsäure oder
Methacrylsäure
und aus einem anderen Monomer, dass sich polymerisieren lässt, wie
in der vorläufigen
japanischen Patent schrift Nr. 54-98614 erwähnt ist; und ein Polymer aus Alkylacrylat,
Acrylonitril oder Methacrylonitril und einer ungesättigten
Carboxylsäure,
wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 56-4144 erwähnt ist. Darüber hinaus
kann auch die Säure
eines Polyvenylalkoholderivats und die Säure eines Cellulosederivats
verwendet werden. Weiterhin kann ein Bindemittel verwendet werden,
welches aus Polyvenylacetat und Polyurethan erhalten wird, wie in
der japanischen Patentschrift Nr. 54-19773, den vorläufigen japanischen
Patentschriften Nr. 57-94747, 60-182437, 62-58242 und 62-123453
erwähnt
ist. Zusätzlich
kann das Polymer verwendet werden, welches eine Maleimidgruppe in
einer Seitenkette des Polymers aufweist und durch Licht als Netz
polymerisiert wird, wie in der japanischen Patentschrift Nr. 5-2227
angeführt
ist.
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Im Hinblick auf den Gehalt an Diazoharz
und Bindemittel in der lichtempfindlichen Schicht der lichtempfindlichen
Druckplatte lässt
sich sagen, dass das Diazoharz vorzugsweise einen Anteil von 3 bis
30 Gew.-% aufweist und das Bindemittel vorzugsweise 97 bis 70 Gew.-%
in Bezug auf die Gesamtmenge aus beiden. Wenn der Gehalt an Diazoharz
gering ist, ist die Lichtempfindlichkeit hoch; ein Gehalt von weniger
als 3 Gew.-% reicht jedoch nicht aus, um das Bindemittel durch Licht
auszuhärten.
Somit quillt der bei Licht aushärtende
Film in der Entwicklungslösung
während
der Entwicklung auf und der Film wird weniger fest. Wenn demgegenüber der
Gehalt an Diazoharz über
30 Gew.-% liegt, ist die Empfindlichkeit gering. Daher liegt der
Gehalt des Diazoharzes günstiger
zwischen 5 und 25 Gew.-% und der des Bindemittels vorzugsweise bei
95 bis 75 Gew.-%.
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Bei der positiven lichtempfindlichen
Zusammensetzung ist die lichtempfindliche Verbindung beispielsweise
eine o-Chinondiazidverbindung, und ein typisches Beispiel für die lichtempfindliche
Verbindung ist eine o-Naphthochinondiazidverbindung.
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Die o-Chinondiazidverbindung ist
vorzugsweise ein Ester aus 1,2-Diazonaphtochinonsulfonatchlorid und
Pyrogalloaceton, wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 43-38403 angeführt ist. Darüber hinaus
ist die o-Chinondiazidverbindung ein Ester aus 1,2-Diazonaphthochinon-5-Sulfonatchlorid
und Phenol-Formaldehydharz, wie in den USA-Patenten Nr. 3,046,120
und 3,188,210 erwähnt
ist, und ein Ester aus 1,2-Diazonaphthochinon-4-Sulfonatchlorid
und Phenol-Formadelhydharz, wie in den vorläufigen japanischen Patentschriften
Nr. 2-96163, 2-96165 und 2-96761 erwähnt ist. Weitere Beispiele
für eine
o-Naphthochinondiazidverbindung sind in den vorläufigen japanischen Patentschriften
Nr. 47-5303, 48-63802, 48-63803, 48-96575, 49-38701 und 48-13354
beschrieben; sowie in den japanischen Patentschriften 37-18015, 41-11222,
45-9610 und 49-17481; in den USA-Patenten Nr. 2,797,213, 3,454,400,
3,544,323, 3,573,917, 3,674,495 und 3,785,825; in den britischen
Patenten Nr. 1,227,602, 1,251,345, 1,267,005, 1,329,888 und 1,330,932;
sowie im deutschen Patent Nr. 854,890, usw. Weiterhin kann bei der
vorliegenden Erfindung eine Polymerverbindung mit einer Orthonitrocarbinolestergruppe
als lichtempfindliche Verbindung zum Einsatz kommen, die ohne Verwendung
der o-Naphthochinondiazidverbindung positiv reagiert. Die oben erwähnte Polymerverbindung
ist in der japanischen Patentschrift Nr. 56-2696 erwähnt.
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Zusätzlich kommt bei der vorliegenden
Erfindung eine Kombination aus einer Verbindung, die im Ergebnis
der Photolyse eine Säure
erzeugt, und einer Verbindung zur Anwendung, die eine -C-O-C-Gruppe
oder eine -C-O-Si-Gruppe aufweist, die durch die Säure gelöst wird.
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Z. B. wird eine Verbindung, die im
Ergebnis der Photolyse eine Säure
erzeugt, mit einem Acetal oder einer O-, N-Acetalverbindung kombiniert
(vorläufige
japanische Patentschrift Nr. 48-89003); mit Orthoester oder Amidacetal
(vorläufige
japanische Patentschrift Nr. 51-120714); mit einem Polymer, welches
eine Acetalgruppe oder eine Ketalgruppe in einer Hauptkette aufweist
(vorläufige
japanische Patentschrift Nr. 53-133429); mit einer Enoletherverbindung
(vorläufige
japanische Patentschrift Nr. 55-12995); mit einer N-Acyliminocarbon-Verbindung
(vorläufige
japanische Patentschrift Nr. 55-126236); mit einem Polymer, das
eine Orthoestergruppe in einer Hauptkette hat (vorläufige japanische
Patentschrift Nr. 56-17345); mit einer Silylesterverbindung (vorläufige japanische
Patentschrift Nr. 60-10247) und einer Silyletherverbindung (vorläufige japanische Patentschriften
Nr. 60-37594 und 60-121446).
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Bei der vorliegenden Erfindung weist
die lichtempfindliche Substanz für
die lichtempfindliche Zusammensetzung als Hauptkomponente das lichtempfindliche
Polymer auf, z. B. Polyester, Polyamid und Polycarbonat, welche
eine lichtempfindliche Gruppe aus -CH=CH-CO- in einer Haupt- oder
Seitenkette des Polymers enthält.
Bei dem lichtempfindlichen Polymer handelt es sich beispielsweise,
wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 55-40415 erwähnt, um ein lichtempfindliches
Polyester, das ein Kondensat aus Phenylendiethylacrylat und Bisphenol
A ist, dem Wasserstoff beigegeben ist, sowie aus Triethylenglykol,
und wie im USA-Patent Nr. 2,956,878 erwähnt ist, ein lichtempfindliches
Polyester, welches aus einer (2-Propenyliden)-Malonsäureverbindung,
z. B. Cinnamyliden-Malonsäure,
und bifunktionellem Glykol entstanden ist.
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Erfindungsgemäß kann für die lichtempfindliche Zusammensetzung
weiterhin eine aromatische Azidoverbindung als lichtempfindliche
Substanz verwendet werden, bei der eine Azidogruppe direkt oder über eine Carbonylgruppe
oder Sulfonylgruppe mit einem aromatischen Ring verbunden ist. Z.
B. ist die Azidoverbindung Poylazidostyren, Polyve nyl-P-Azidobenzoat
und Polyvenyl-P-Azidobenzal, wie im USA-Patent Nr. 3,996,311 angegeben
ist; ein Reaktionserzeugnis aus Azidoallylsulfonylchlorid und einem
ungesättigten
Kohlenwasserstoffpolymer aus der japanischen Patentschrift Nr. 45-9613;
und ein Polymer, welches Sulfonylazid und Carbonylazid enthält, wie
in den japanischen Patentschriften Nr. 43-21067, 44-229, 44-22954
und 45-24915 erwähnt
ist.
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Darüber hinaus kann erfindungsgemäß die Photopolymerzusammensetzung,
die aus einer zusätzlichen
ungesättigten
Polymerisationsverbindung besteht, als lichtempfindliche Zusammensetzung
verwendet werden. Die vorliegende Endung kann bei einer lichtempfindlichen
Zusammensetzung zur Anwendung kommen, die für eine elektrofotografische
Druckplatte verwendet wird: z. B. eine lichtempfindliche Zusammensetzung,
die aus einer Elektronenabgabeverbindung, die für eine elektrofotografische
Druckplatte verwendet wird, aus Phthalocyaminpigment und Phenolharz
besteht, wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 55-161250 erwähnt ist.
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Die lichtempfindliche Zusammensetzung
löst sich
in dem Lösungsmittel
der Beschichtung, und die Aluminium-Grundplatte, die eine hydrophile
Oberfläche
aufweist, wird mit der lichtempfindlichen Zusammensetzung beschichtet,
so dass das Gewicht der getrockneten Beschichtung zwischen 0,3 und
5,0 g/m2 und vorzugsweise zwischen 0,5 und
3,0 g/m2 liegt. Während des Beschichtens beträgt die Dichte
der Feststoffe in der lichtempfindlichen Zusammensetzung vorzugsweise
zwischen 1,0 und 50 Gew.-%, noch günstiger zwischen 2,0 und 30
Gew.-%. Als Verfahren zum Auftragen der lichtempfindlichen Zusammensetzung
auf die Grundplatte können
Folgende zur Anwendung kommen: Walzbeschichten, Vorstreichen, Sprühbeschichten,
Gießen, Rotationsbeschichten
usw. Bei vorzugsweise etwa 50 bis 150°C wird die beschichtete lichtempfindliche
Lösungszusammensetzung
getrocknet. Zu Anfang kann die Zusammensetzung bei niedriger Temperatur
getrocknet werden, anschließend
bei einer hohen Temperatur. Ebenso kann die Zusammensetzung von
Anfang an bei hoher Temperatur getrocknet werden.
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Die Grundplatte besteht vorzugsweise
aus Aluminium oder aus einem Verbundstoff, der mit Aluminium bedeckt
ist, noch günstiger
aus einer IS-Aluminiumplatte, welche Eisen in einer Menge von 01,
bis 0,5 Gew.-%, Silicium zwischen 0,03 und 0,3 Gew.-%, Kupfer zwischen
0,001 und 0,03 Gew.-% und Titan zwischen 0,002 bis 0,1 Gew.-% enthält.
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Die Oberfläche der Aluminiumplatte wird
vorzugsweise so behandelt, dass sich das Wasserrückhaltevermögen und die Adhäsion bei
der lichtempfindlichen Schicht verbessern. Die Aluminiumplatte kann
bei 20 bis 80°C
für 5 bis
250 Sekunden in eine alkalische oder wässrige Lösung, z. B. eine 1- bis 30-%ige
Natriumhydroxidlösung,
Kaliumhydroxidlösung,
Natriumcarbonatlösung
und Natriumsilicatlösung,
eingetaucht und darin geätzt werden.
Aluminiumionen, die etwa ein Fünftel
des Alkali ausmachen, können
dem Ätzbad
beigegeben werden. Anschließend
wird das Aluminiummaterial für
die Dauer von 5 bis 25 Sekunden bei 20 bis 70°C in eine 10- bis 30-%ige Salpetersäure- oder
Schwefelsäurelösung eingetaucht,
so dass eine Neutralisierung und Reinigung erfolgen können. Zu
Beispielen für
Verfahren zum Aufrauen der Oberfläche gehören das hinlänglich bekannte
Bürsten-Körnungsverfahren,
das Marmorieren, elektrolytische Ätzen, chemische Ätzen, das Lösungshohnen,
Sandstrahlen und eine Kombination aus selbigen, noch günstiger
sind das Bürsten-Körnungsverfahren,
das elektrolytische Ätzen,
chemische Ätzen
und Lösungshohnen.
Besonders bevorzugt wird das Verfahren zum Aufrauen der Oberfläche mittels
elektrolytischem Ätzen.
Wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 45-63902 offen gelegt ist, wird weiterhin
das elektrolytische Ätzen
nach dem Bürstenkörnen bevorzugt.
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Weiterhin ist das zum elektrolytischen Ätzen verwendete
elektrolytische Bad eine Lösung,
die eine Säure,
ein Alkali oder ein Salz enthält,
oder eine wässrige
Lösung
mit einem organischen Lösungsmittel
und als Elektrolyt wird Salzsäure,
Salpetersäure
oder ein Salz aus ihnen besonders bevorzugt.
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Das Bürstenkörnen wird vorzugsweise mit
einer Bimsstein-Wasserlösung
und einer Nylonbürste
kombiniert, und die durchschnittliche Oberflächenrauheit liegt vorzugsweise
bei 0,25 bis 0,9 μm.
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Der zum elektrolytischen Ätzen eingesetzte
Elektrolyt ist eine Salzsäure-
oder Salpetersäurelösung, und
die Dichte des Elektrolyten beträgt
vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-%, noch günstiger 0,05 bis 2,5 Gew.-%.
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Der oben erwähnte Elektrolyt kann einen
Korrosionsinhibitor (oder Stabilisator) enthalten, z. B. ein Nitrat,
Chlorid, Monoamin, Diamin, Aldehyd, Phosphorsäure, Chromsäure, Borsäure, Ammoniumoxalatsalz und einen
Sand-Homogenisator. Weiterhin kann der Elektrolyt eine geeignete
Menge (1 bis 10 g/l) Aluminiumionen enthalten.
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Das elektrolytische Ätzen erfolgt
normalerweise mit dem Elektrolyten bei 10 bis 60°C. Dabei kann ein Wechselstrom
die Form einer rechtwinkligen Welle, einer trapezförmigen Welle
oder einer Sinuswelle bei Wechsel der Polarität zwischen positiv und negativ
haben, und es kann ein normaler Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstrom
zum Einsatz kommen. Der Vorgang wird vorzugsweise 10 bis 300 Sekunden
lang bei einer Stromdichte von 5 bis 100 A/dm2 ausgeführt.
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Bei der vorliegenden Erfindung wird
die Oberflächenrauheit
der Grundplatte aus Aluminiumlegierung entsprechend dem angelegten
Strom auf 0,2 bis 0,8 μm
eingestellt.
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Die Aluminiumplatte, deren Oberfläche aufgeraut
worden ist, wird gegebenenfalls in einer Säure- oder Alkalilösung gereinigt.
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Nachdem die Aluminiumlegierung aufgeraut
ist, wird der an der Oberfläche
haftende Schmutz entfernt bzw. die Aluminiumlegierung wird in einer
heißen
10 bis 50%igen Schwefelsäure
(40 bis 60°C)
oder in einem dünnen
Alkali (z. B. Natriumhydroxid) (vorzugsweise in einem Bereich von
0,01 bis 2,0 g/m2) geätzt. Wenn das Reinigen und Ätzen mit
dem Alkali erfolgen, wird die Aluminiumlegierung in eine Säure (Salpetersäure oder Schwefelsäure) eingetaucht
und gewaschen, um das Alkali zu neutralisieren.
-
Nach dem Reinigen der Oberfläche werden
die anodischen Oxidationsbeschichtungen ausgebildet. Bei der anodischen
Oxidation kann das gut bekannte Verfahren zur Anwendung kommen;
allerdings ist Schwefelsäure
am besten für
den Elektrolyten geeignet, Phosphorsäure ist ebenfalls einsetzbar.
Zusätzlich
kann ein Gemisch aus Schwefelsäure
und Phosphorsäure,
wie dies in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 55-28400 offen gelegt ist, verwendet
werden.
-
Das Schwefelsäureverfahren wird normalerweise
mit Gleichstrom ausgeführt;
allerdings kann auch ein Wechselstrom Anwendung finden. Die elektrolytische
Behandlung erfolgt 5 bis 250 Sekunden lang in einem Temperaturbereich
von 20 bis 60°C
bei einer Schwefelsäuredichte
zwischen 5 und 30 Gew.-%. Auf der Oberfläche werden dabei die anodischen
Oxidationsbeschichtungen mit 1 bis 10 g/m2 ausgebildet.
Der Elektrolyt enthält
vorzugsweise Aluminiumionen und die Stromdichte liegt vorzugsweise
bei 1 bis 20 A/dm2.
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Wenn die Phosphorsäure verwendet
wird, erfolgt die elektrolytische Behandlung 10 bis 300 Sekunden lang
in einem Temperaturbereich von 30 bis 60°C, wobei die Phosphorsäuredichte
zwischen 5 und 50 Gew.-% liegt und die Stromdichte bei 1 bis 15
A/m2.
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Des Weiteren können gegebenenfalls die folgenden
Verfahren zum Einsatz kommen: Eine Silicatbehandlung (Natriumsilicat
und Kaliumsilicat) gemäß den USA-Patenten
Nr. 2,714,066 und 3,181,461; eine Kaliumfluorozirkonatbehandlung
gemäß USA-Patent
Nr. 2,946,638; eine Phosphomolybdenbehandlung gemäß USA-Patent
Nr. 3,201,247; eine Alkyltitanatbehandlung gemäß dem britischen Patent Nr.
1,108,559; eine Polyacrylatbehandlung gemäß dem deutschen Patent Nr.
1,091,433; eine Polyvinyl-Phosphorsäurebehandlung gemäß dem deutschen
Patent Nr. 1,134,093 und dem britischen Patent Nr. 1,230,447; eine
Phytinsäurebehandlung
nach dem USA-Patent Nr. 3,307,951; und eine Behandlung mit einem
Salz einer hydrophilen, organischen, makromolekularen Verbindung
und einem zweiwertigen Metall aus der vorläufigen japanischen Patentschrift
Nr. 58-16893 und 58-18291. Bei diesen Verfahren wird die Aluminiumlegierung
vorzugswei se so behandelt, dass sie hydrophil wird, indem ein wässriges
Polymer als Grundierung aufgebracht wird, welches eine Sulfonsäure enthält, wie
in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 59-101651 erwähnt ist, oder die Aluminiumlegierung
wird durch einen Farbstoff eingefärbt, wie in der vorläufigen japanischen
Patentschrift Nr. 60-64352 dargelegt ist.
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Zur hydrophilen Behandlung kann weiterhin
die galvanische Abscheidung eines Silicats zum Einsatz kommen, die
in dem USA-Patent Nr. 3,658,662 beschrieben ist.
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Nach dem Körnen und der anodischen Oxidation
wird die Aluminiumlegierung vorzugsweise versiegelt. Dazu wird das
Aluminium in eine heiße
wässrige
Lösung
eingetaucht, die ein anorganisches oder organisches Salz enthält, oder
in Dampf gebadet.
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Weiterhin kann die Aluminium-Halteplatte
mit einer Unterschicht versehen werden.
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Zu Beispielen für Verbindungen, die für die Unterschicht
verwendet werden können,
gehören:
Carboxymethylcellulose; Dextrin; Acacia; Phosphorsäure, die
eine Aminogruppe wie beispielsweise 2-Aminoethylphosphonsäure enthält; eine
organische Phosphorsäure,
wie beispielsweise Phenylphosphonsäure, Naphtylphosphonsäure, Alkylphosphonsäure, Glycerophosphonsäure, Methylendiphosphonsäure und
Ethylendiphosphonsäure,
die alle einen Substituenten aufweisen können; eine Aminosäure, wie
beispielsweise Glysin und β-Alanin;
ein Aminhydrochlorid, z. B. Triethanolamin, welches eine Hydroxilgruppe
aufweist; ein wässriges
Polymer, welches eine Sulfonsäuregruppe
hat, wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 59-101651 angeführt ist; und eine saure Beschichtung,
wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 60-64352 erwähnt ist. Diese oben erwähnten in
Wasser gelösten
Verbindungen Methanol, Ethanol, Methylethylketon oder diese gemischten
Lösungsmittel
werden auf die Halteplatte aufgebracht und getrocknet. Es kann ein
gelber Farbstoff beigegeben werden, um die Reproduzierbarkeit des
Farbtons auf der lichtempfindlichen Druckplatte zu verbessern.
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Nachdem die Unterschichten getrocknet
sind, liegt die Beschichtungsmenge vorzugsweise bei 2 bis 200 mg/m2, noch günstiger
bei 5 bis 100 mg/m2.
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Auf der lichtempfindlichen Schicht
befindet sich vorzugsweise eine matte Schicht, die aus unabhängig voneinander
ausgebildeten Vorsprüngen
besteht. Die matte Schicht wird geschaffen, um die Vakuumhaftung zwischen
dem negativen Film und der lichtempfindlichen Druckplatte während der
Kontaktbelichtung zu verbessern, wodurch die Zeit für die Entstehung
des Vakuums verkürzt
wird und das Kollabieren eines feinen Punktes während der Belichtung verhindert
wird.
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Es gibt die folgenden verschiedenen
Verfahren zum Auftragen einer matten Schicht: ein Verfahren zum
Heißversiegeln
eines aufgetragenen festen Pulvers, wie in der vorläufi gen japanischen
Patentschrift Nr. 55-12974 erwähnt,
und ein Verfahren zum Aufsprühen
von Wasser, welches ein Polymer enthält, und Trocknen des Wassers
wie in der vorläufigen
japanischen Patentschrift Nr. 58-182636. Beide Verfahren können zum
Einsatz kommen. Die matte Schicht besteht vorzugsweise aus Substanzen,
die in einer wässrigen
Entwicklungslösung
lösbar
sind, die im Wesentlichen kein organisches Lösungsmittel enthält, oder
Substanzen, die durch die oben erwähnte wässrige Entwicklungslösung entfernt
werden können.
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Die lichtempfindliche Druckplatte
mit der lichtempfindlichen Zusammensetzungsschicht, die auf die aufgeraute
Aluminiumplatte aufgebracht und anschließend getrocknet wurde, wird
nach der Belichtung des Bildes mit einer alkalischen Entwicklungslösung entwickelt,
so dass ein Reliefbild entsteht. Als Lichtquelle für die Belichtung
eignen sich eine Kohlebogenlampe, eine Quecksilberlampe, eine Xenonlampe,
eine Metallhalidlampe, ein Stroboskop, ultraviolette Strahlen und
Laserstrahlen.
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Die Alkalientwicklungslösung, die
zum Entwickeln der negativen lichtempfindlichen Druckplatte verwendet
wird, enthält
vorzugsweise mehr als 75 Gew.-% Wasser mit einem PH-Wert von 8 bis
13, wie in den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 51-77401, 51-80228, 53-44202 und 55-52054
erwähnt
ist. Gegebenenfalls kann Folgendes hinzugefügt werden: ein organisches
Lösungsmittel,
dessen Löslichkeit
bei Raumtemperatur unter 10% liegt (z. B. Benzylalkohol, Ethylenglykol-Monophenylether),
ein Alkalimittel (z. B. Triethanolamin, Diethanolamin, Monoethanolamin,
Natriumphosphat, Natriumcarbonat), ein anionischer oberflächenaktiver
Stoff (z. B. aromatisches Sulfonat, Dialkylsulfosuccinat, Alkylnaphthalensulfonat,
Fettsäurechlorid, Alkylsulfat),
ein ionogenes Tensid (z. B. Polyoxyethylenalkylether, Polyoxyethylenalkylalrylether,
Polyoxyethylenpolyoxypropylen-Blockpolymer), einen Stoff zum Verhindern
von Verschmutzungen (z. B. Natriumsulfat, Natriumsalz von Sulfopyrazolon)
und einen Wasserweichmacher (Ethylendiamintetra-Acetyl-4-Natriumsalz, Nitro-3-Acetat-3-Natriumsalz).
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Wenn das organische Lösungsmittel
etc. beigegeben werden, entstehen die folgenden Probleme: ein Sanitärproblem,
wie beispielsweise Toxizität
und Gerüche
während
der Arbeitszeit, ein Sicherheitsproblem, wie beispielsweise Feuer
und Gasexplosionen, ein Arbeitsproblem, wie beispielsweise die Entstehung
von Blasen, ein Verunreinigungsproblem, wie beispielsweise Abwasser,
und ein Kostenproblem. Vorzugsweise enthält die Entwicklungslösung im
Wesentlichen kein organisches Lösungsmitel.
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Die Alkalientwicklungslösung, die
keinen organischen Stoff enthält,
ist beispielsweise eine Entwicklungslösungszusammensetzung, die nach
Belichtung der Bilder zur Entwick lung auf der positiv lichtempfindlichen
Druckplatte verwendet wird, wie in den vorläufigen japanischen Patentschriften
Nr. 59-84241, 57-192952 und 61-24263 erwähnt.
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Die erfindungsgemäße lichtempfindliche Druckplatte
kann in Verfahren bearbeitet werden, die durch die vorläufigen japanischen
Patentschriften Nr. 54-8002, 55-115045 und 59-58431 offen gelegt
sind. D. h. nach der Entwicklung kann die Ölunempfindlichkeitsbehandlung
entweder nach dem Waschen in Wasser ausgeführt werden, zuerst erfolgen
oder nach der Behandlung unter Verwendung der wässrigen Lösung mit der Säure ausgeführt werden.
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Da weiterhin beim Entwickeln der
lichtempfindlichen Druckplatte die wässrige Alkalilösung aufgebracht
wird, nimmt die Alkalikonzentration ab. Oder aber die Alkalikonzentration
sinkt durch die Luft, wenn die automatische Entwicklungsmaschine
viele Stunden lang betrieben wird. Wie in der vorläufigen japanischen Patentschrift
Nr. 54-62004 erwähnt,
kann in diesem Fall die Betriebsbereitschaft durch Verwendung einer
Auffülleinrichtung
wiederhergestellt werden. Die Auffülleinrichtung ist im USA-Patent
Nr. 4,882,246 beschrieben.
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Die oben erwähnte Verarbeitung erfolgt vorzugsweise
in einer automatischen Entwicklungsmaschine, wie sie in den vorläufigen japanischen
Patentschriften Nr. 2-7054 und 2-32357
erwähnt
wird.
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Das ölunempfindliche Gummi, das
in einem letzten Arbeitsschritt des Druckverfahrens aufgetragen wird,
ist vorzugsweise eines, das in den japanischen Patentschriften Nr.
62-16834, 62-25118,
63-52600, in den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 62-7595, 62-11693 und 62-83194 erwähnt ist.
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Nach der Entwicklung kann ein nicht
benötigter
Teil des Bildes mit einer handelsüblichen Löschlösung oder mit einer speziellen
Vorrichtung (stone rod) gelöscht
werden.
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Die zum Entwickeln der positiven
lichtempfindlichen Druckplatte verwendete Entwicklungslösung ist vorzugsweise
eine wässrige
Alkalilösung,
die im Wesentlichen kein organisches Lösungsmittel enthält: z. B. Kaliumsilicat,
Natriumsilicat, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Glyziumhydroxid,
tertiäres
Natriumphosphat, sekundäres
Ammoniumphosphat, Natriummetasilicat, Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat,
Kaliumcarbonat, Kaliumbicarbonat und wässriges Ammoniak. Die Konzentration
der wässrigen
Lösung
liegt bei 0,1 bis 10 Gew.-%, noch günstiger sind 0,5 bis 5 Gew.-%.
-
Günstig
ist insbesondere die Entwicklungslösung mit Alkalisilicat, wie
beispielsweise Kaliumsilicat, Lithiumsilicat und Natriumsilicat,
weil dies während
des Druckens die Druckplatte nicht sehr stark verschmutzt. Das Mol-Verhältnis des
Alkalisilicats liegt vorzugsweise bei [SiO2]/[M]
= 0,5 bis 2,5 ([SiO2] und [M] zeigen die Molarität von SiO2 bzw. die Molarität des gesamten Alkalimetalls
an) und vorzugsweise enthält
die Entwicklungslösung
0,8 bis 8 Gew.-% SiO2. Die Entwicklungslösung kann
ein wässriges
Sulfit enthalten, z. B. Natriumsulfit, Kaliumsulfit, Magnesiumsulfit;
Resorcin; Methylresorcin; Hydrochinon; und Thiosalicylsäure. Der
Gehalt der oben erwähnten
Verbindungen in der Entwicklungslösung liegt vorzugsweise bei
0,002 bis 4 Gew.-%, noch günstiger
bei 0,01 bis 1 Gew.-%.
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In der Entwicklungslösung ist
vorzugsweise wenigstens entweder ein anionisches Tensid, das in
den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 50-51324 und 59-84241 erwähnt ist,
oder ein ampho-ionisches Tensid aus den vorläufigen japanischen Patentschriften
Nr. 59-75255, 60-111246 und 60-213943 oder ein Hochpolymerelektrolyt
enthalten, wie er in den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 55-95946 und 56-14252 erwähnt ist,
so dass die Eigenschaft des Befeuchtens der lichtempfindlichen Zusammensetzung
verstärkt
wird und die Entwicklungsstabilität (Entwicklungsbreite) verbessert
werden kann. Vorzugsweise werden 0,001 bis 2 Gew.-% Tensid hinzugefügt, noch
günstiger
sind 0,003 bis 0,5 Gew.-%. Das Alkalimetall des Alkalisilicats umfasst
vorzugsweise mehr als 20 Mol-% Kalium, da unlösliche Stoffe nicht in der
Entwicklungslösung erscheinen.
90 Mol-% sind günstiger
und 100 Mol-% sind am günstigsten.
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Weiterhin kann die erfindungsgemäße Entwicklungslösung eine
geringe Menge organischen Lösungsmittels
enthalten, z. B. Alkohol, ein Chelat-Agens, wie es in der vorläufigen japanischen
Patentschrift Nr. 58-190952 erwähnt
ist, ein Metallsalz, wie in der vorläufigen japanischen Patentschrift
Nr. 1-30139 erwähnt, und
ein Antischaummittel, wie beispielsweise eine organische Silanverbindung.
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Natürlich kann die erfindungsgemäße lichtempfindliche
Druckplatte in Verfahren verarbeitet werden, die in den vorläufigen japanischen
Patentschriften Nr. 54-8002, 55-11504 und 59-58431 offen gelegt
sind. Da beim Entwickeln der lichtempfindlichen Druckplatte die
wässrige
Alkalilösung
aufgebracht wird, nimmt die Alkalikonzentration ab, oder weil die
automatische Entwicklungsmaschine viele Stunden lang betrieben wird, sinkt
die Alkalikonzentration und die Verarbeitungsleistung nimmt ab.
Allerdings kann in diesem Fall eine Auffülleinrichtung verwendet werden,
um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen, wie in der vorläufigen japanischen
Patentschrift Nr. 54-62004 beschrieben. Es wird vorzugsweise die
Auffülleinrichtung
zum Einsatz gebracht, die im USA-Patent Nr. 4,882,246 beschrieben
ist. Die obige Verarbeitung erfolgt vorzugsweise in einer automatischen
Druckmaschine, wie sie in den vorläufigen japanischen Patentschriften
Nr. 2-7054 und 2-32357 beschrieben
ist.
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Zum Löschen des nicht benötigten Teils
des Bildes nach der Bildbelichtung und nach Entwickeln und Waschen
bzw. Spülen
der erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Druckplatte kommt vorzugsweise eine Löschlösung zum Einsatz, wie sie in
der japanischen Patentschrift Nr. 2-13293 erwähnt ist. Es ist günstig, das ölunempfindliche
Gummi zu verwenden, das gegebenenfalls während des letzten Schrittes
im Druckprozess aufgebracht wird, wie in den japanischen Patentschriften
Nr. 62-16834, 62-25118 und 63-52600
sowie in den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 62-7595, 62-11693 und 62-83194 angegeben
ist.
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Um nach der Bildbelichtung, Entwicklung,
dem Waschen oder Spülen,
gegebenenfalls nach dem Löschen
und dem Waschen die lichtempfindliche Druckplatte zu brennen, wird
sie vorzugsweise vor dem Brennen in einer Oberflächenbehandlungslösung behandelt,
die in den japanischen Patentschriften Nr. 61-2518 und 55-28062
sowie in den vorläufigen
japanischen Patentschriften Nr. 62-31859 und 61-159655 erwähnt ist.
-
Beispiel 1 der Zusammensetzung:
-
29,4 g 4-Diazophenylaminsulfat (dessen
Reinheit 99,5% beträgt)
wurden allmählich
zu 70 ml einer 96%igen Sulfonsäure
bei einer Temperatur von 25°C
hinzugegeben, und das Gemisch wurde 20 Minuten gerührt. Dem
Gemisch wurden 10 Minuten lang allmählich 3,26 g Paraformaldehyd
(dessen Reinheit 92% beträgt)
zugegeben, woraufhin das Gemisch 4 Stunden lang bei einer Temperatur
von 30°C
verrührt
wurde, um die Kondensationsreaktion ablaufen zu lassen.
-
Das Kondensations-Mol-Verhältnis zwischen
der Diazoverbindung und dem Formaldehyd beträgt 1 : 1. Ein Reaktionserzeugnis
wurde unter Rühren
in 2 l Eiswasser gegossen, und das Reaktionserzeugnis wurde in einer
konzentrierten, kühlen
wässrigen
Lösung
behandelt, in der 130 g Natriumchlorid gelöst waren. Der Niederschlag
wurde unter vermindertem Druck gefiltert, und die Feststoffe, die
teilweise getrocknet waren, wurden in einem Liter Wasser gelöst. Anschließend wurden
die Feststoffe gefiltert, mit Eis gekühlt und in wässriger Lösung behandelt,
in der 23 g Kaliumhexafluorophosphat gelöst waren. Der Niederschlag
wurde gefiltert, gesammelt und luftgetrocknet, woraufhin 30,3 g
hochpolymere Diazoverbindung (1) entstanden sind.
-
Die entstandene Diazoverbindung (1)
und 1-Phenyl-3-Methyl-5-Pyrazolon wurden in Methyl-Cellosolve zusammengebracht,
wodurch ein Pigment entstand. Das durchschnittliche Molekulargewicht
der Plastide betrug 16.500, was etwa 45 Polymeren entspricht.
-
Als das durchschnittliche Molekulargewicht
der Plastide mithilfe der Gelpermeationschromatografie (GPC) gemessen
wurde, wurde festgestellt, dass die Plastide mehr als 30 Mol-% von
mehr als 10 Polymeren enthielt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
-
Das Wesen der vorliegenden Erfindung
wird nachstehend anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert, worin
gleiche Bezugsziffern dieselben oder ähnlich Teile in den Figuren
darstellen und wobei:
-
1 eine
Vorderansicht ist, die eine Schneideinrichtung für zuvor empfindlich gemachte
Platten darstellt;
-
2 eine
Vorderansicht ist, die eine andere Ausführungsform der oberen Messer
zeigt;
-
3 eine
Vorderansicht ist, die ein Positionsverhältnis zwischen den oberen und
unteren Messern beschreibt;
-
4 eine
vergrößerte Ansicht
ist, die Teil A in 3 darstellt;
-
5 eine
vergrößerte Ansicht
ist, die den geschnittenen Teil der zuvor empfindlich gemachten
Platte darstellt;
-
6 eine
Seitenansicht ist, die den geschnittenen Teil entlang der Linie
6-6 aus 5 veranschaulicht;
-
7 eine
Vorderansicht ist, die die wesentlichen Teile einer Ausführungsform
eines unteren Messers zeigt, wobei ein Schnitt ausgebildet wird;
-
8 eine
Ansicht ist, die die Auswertungsergebnisse eines Versuchsbeispiels
1 beschreibt;
-
9 eine
Ansicht ist, die die Auswertungsergebnisse eines Versuchsbeispiels
2 beschreibt;
-
10 eine
Ansicht ist, die zur Erläuterung
der Schneidbedingungen bei Muster 1 aus der sechsten Ausführungsform
beiträgt;
-
11 eine
vergrößerte Ansicht
ist, die wesentliche Teile des geschnittenen Teils eines Bleches
von Muster 1 zeigt;
-
12 eine
Ansicht ist, die die Erläuterung
der Schneidbedingungen von Muster 2 in der sechsten Ausführungsform
erleichtert;
-
13 eine
vergrößerte Ansicht
ist, die wesentliche Teile des geschnittenen Teils des Bleches von Muster 2 verdeutlicht;
-
14 eine
vergrößerte Ansicht
ist, die wesentliche Teile des geschnittenen Teils von dem Blech
aus den Mustern 3, 4, 5 und 6 veranschaulicht;
-
15 eine
Ansicht ist, die zur Erläuterung
der Schneidbedingungen der Muster 5, 7 und 10 beiträgt;
-
16 eine
Ansicht ist, die zum Erläutern
der Schneidbedingungen der Muster 8 und 11 beiträgt;
-
17 eine
Ansicht ist, die zur Erläuterung
des unteren Messers beiträgt;
-
18 eine
Ansicht ist, die die Erläuterung
des unteren Messers erleichtert, dessen Unterseite so gefeilt ist,
dass sie im Wesentlich parallel zum oberen Messer angeordnet ist;
-
19 eine
Ansicht ist, die zur Erläuterung
des unteren Messers beiträgt,
dessen Unterseite so gefeilt ist, dass die Oberseite um 5° angewinkelt
werden kann;
-
20 eine
Ansicht ist, die zur Erläuterung
des Bleches beiträgt,
bei dem Risse in einem Bereich in der Nähe eines höchsten Punktes auf der Oberfläche konzentriert
sind;
-
21 eine
Ansicht ist, die die Auswertungsergebnisse eines Beispielexperiments 6 beschreibt;
und
-
22 eine
Ansicht ist, die die Auswertungsergebnisse eines Beispielexperiments 7 beschreibt.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
-
Nachstehend werden die bevorzugten
Ausführungsformen
eines Verfahrens zum Herstellen einer erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Druckplatte gemäß den beigefügten Figuren
genauer beschrieben.
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1 ist
eine Vorderansicht eines schneidenden Teils einer Schneideinrichtung 10,
mit der eine vorher druckempfindlich gemachte Platte hergestellt
wird. In der Schneideinrichtung 10 sind obere Messer 12, 14, 12 und
untere Messer 16, 18, 16 aus Werkzeugstahl
(JIS SKD11) in vorgegebenen Abständen
angeordnet, und diese Messer schneiden zwei gegenüberliegende
Seiten der zuvor druckempfindlich gemachten Platten 20, 22.
Die Schneideinrichtung 10 schneidet die beiden zuvor lichtempfindlich
gemachten Platten 20, 22 aus einer ursprünglichen
gerollten Bahn. Die auf beiden Seiten angeordneten oberen Messer 12, 12 und
die unteren Messer 16, 16 werden von Säulen 24 gehalten.
Die Säulen 24 werden
auf einer Schiene 28 gehalten, die auf einer Grundplatte 26 vorgesehen
ist, und sind in Breitenrichtung der zuvor lichtempfindlich gemachten
Platten 20, 22 verschiebbar. Folglich verschieben
sich die Säulen 24 entsprechend
der Größe der zuvor
lichtempfindlich gemachten Platten 20, 22.
-
Um den Grat auf einer Druckfläche (Oberseite)
der zuvor lichtempfindlich gemachten Platten 20, 22 zu
verhindern, sind die oberen Messer 12, 14, 12 dichter
an den Spänen
des Vorsprungs angeordnet als an einer Position, in der die unteren
Messer die Oberfläche
eines Erzeugnisses aufnehmen. In der Mitte sind zwei Messer jeweils
mit der Rückseite
zueinander angeordnet und bilden das obere Messer 14, mit
dem die Späne von
der zuvor lichtempfindlich gemachten Platte 20, 22 entfernt
werden. Bei dieser Ausfüh rungsform
bilden zwei Messer zusammen das obere Messer 14, allerdings
kann auch wie in 2 lediglich
ein Messer 30 vorgesehen sein.
-
In 3 verfügt das untere
Messer 16 über
einen Abstandshalter 32, der den Abstand zwischen dem oberen
Messer 12 und dem unteren Messer 16 festlegt.
Der Außendurchmesser
des Abstandshalters 32 ist im Wesentlichen genauso groß wie das
untere Messer 16. In dem Abstandshalter 32 ist
eine Aussparung 32A ausgebildet, und das obere Messer 12 ragt
in die Aussparung 32A hinein. In 4 ist ein Zwischenraum (CL) zwischen
dem oberen Messer 12 und dem unteren Messer 16 nicht
nur im Hinblick auf die relativen Positionen des oberen und unteren
Messers in axialer Richtung festgelegt, sondern auch im Hinblick
auf die Dicke des Abstandshalters 32 und des oberen Messers 12.
Da die Messer wie eben erwähnt
miteinander verbunden sind, wölben
sich die Ränder
am oberen Teil des Erzeugnisses.
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[Ausführungsform 1]
-
Um eine Beeinträchtigung mit dem Abstandshalter
zu verhindern, der die Späne
aufnimmt, wird eine Aussparung in einem Winkel von 60° geschaffen,
wobei am Ende 0,5 mm übrigbleiben.
Wenn der Winkel an der Spitze des Messers am Ende bei 90° beibehalten
wird, sollten die numerischen Werte nicht auf die oben erwähnten Werte
begrenzt sein.
-
Der Abstandshalter zum Halten des
Vorsprungs hat im Wesentlichen denselben Durchmesser wie das Messer
und an der Ecke eine abgerundete Kante C von 0,5. Der numerische
Wert der abgerundeten Kante sollte nicht auf den oben erwähnten Wert
begrenzt sein. Ein Zwischenraum zwischen dem Abstandshalter und dem
Messer beträgt
3 mm, so dass der Abstandshalter den schmalen Vorsprung halten kann.
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Der Durchmesser des Messers betrug
160 mm. Die Rauheit an der Oberfläche der Messerspitzen 12A, 12B beträgt 0,4 S.
CL ist ein Zwischenraum zwischen den oberen und unteren Messern.
Der Zwischenraum wirkt sich auf die Form der abfallenden Scherschräge der Schnittfläche aus,
und die abfallende Scherschräge
verursacht Verschmutzungen in Form eines Rahmens.
-
Eine PS-Platte wird wie folgt hergestellt
und als Auswertungsmaterial verwendet.
-
Eine Walzplatte aus dem Aluminiummaterial
JISA1050 mit einer Dicke von 0,30 mm bestand zu 99,5 Gew.-% aus
Aluminium, welches 0,01 Gew.-% Kupfer enthielt, 0,03 Gew.% Titan,
0,3 Gew.-% Eisen und 0,1 Gew.-% Silicium. In einer 20%igen Wassersuspension
wurde die Oberfläche
der Platte mit einem Bimsstein mit einer Korngröße von 400 und einer Rotationsbürste (6,10-Nylon)
körnig
gemacht. Anschließend
wurde die Platte gut mit Wasser gewaschen.
-
Die Platte wurde in eine 15%ige wässrige Natriumhydroxidlösung eingetaucht
(enthielt 4,5 Gew.-% Aluminium) und so geätzt, dass die Lösungsmenge
des Aluminiums bei 5 g/m2 lag. Anschließend wurde
die Platte unter fließendem
Wasser gewaschen. Das Natriumhydroxid wurde durch 1%ige Salpetersäure neutralisiert,
und anschließend
erfolgte ein elektrolytisches Oberflächenaufrauen bei einer Elektrizitätsmenge
von 160 Coulomb/dm2 in einer wässrigen
0,7%igen Nitratlösung
(enthält
0,5 Gew.-% Aluminium) durch Anlegen einer Spannung mit wechselnder
Wellenlänge
und rechtwinkliger Wellenform (Stromverhältnis r = 0,90, die Wellenlänge des
Stroms ist in der Beschreibung der japanischen Patentschrift Nr.
58-5796 erwähnt),
wobei die Anodenspannung 10,5 V und die Kathodenspannung 9,3 V betrugen.
Nachdem die Platte mit Wasser gewaschen worden war, wurde sie bei
35°C in
eine 10%ige wässrige
Natriumhydroxidlösung
eingetaucht und geätzt,
so dass die Lösungsmenge
von Aluminium 1 g/m2 erreichen konnte. Anschließend wurde
die Platte mit Wasser gewaschen. Als Nächstes wurde die Platte bei
50°C in
eine 30%ige wässrige
Schwefelsäurelösung eingetaucht
und gereinigt und mit Wasser gewaschen.
-
An eine 20%ige wässrige Schwefelsäurelösung (enthält 0,8 Gew.-%
Aluminium) wurde bei 35°C
ein Gleichstrom angelegt, um einen Herstellungsprozess für poröse anodische
Oxidationsschichten positiver Polarität durchzuführen. Das heißt, die
Elektrolyse wurde bei einer Stromdichte von 13 A/dm2 ausgeführt und
die Elektrolysedauer wurde so eingestellt, dass die anodischen Oxidationsbeschichtungen
positiver Polarität
2,7 g/m2 erreichen konnten.
-
Um mithilfe von Diazoharz und einem
Bindemittel eine negative lichtempfindliche lithografische Platte herzustellen,
wurde die Grundplatte mit Wasser gewaschen und anschließend 30
Sekunden lang bei 70°C
in eine 3%ige wässrige
Natriumsilicatlösung
eingetaucht. Anschließend
wurde die Grundplatte mit Wasser gewaschen und getrocknet. Die Aluminium-Grundplatte,
die in der oben erwähnten
Art und Weise hergestellt worden war, hatte eine Schwärzung bei
Reflexion von 0,30, gemessen mit einem Aufsichtsschwärzungsmesser des
Typs Macbeth RD920, und die durchschnittliche Rauheit an einer Mittellinie
betrug 0,58 μm.
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Als Nächstes wurde eine wässrige Lösung aus
1 Gew.-% Methylmethacrylat/Ethylacrylat/2-Acrylamid-2-Methylpropansulfonsäure-Natriumcopolymer
(durchschnittliches Molekulargewicht: etwa 60000) (Mol-Verhältnis: 50/30/20)
mit einer Walzenauftragmaschine auf die Grundplatte aufgetragen,
so dass die Beschichtungsmengen nach dem Trocknen der Beschichtungen
bei 0,05 g/m2 lagen.
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Die Grundplatte wurde mittels Vorstreichmaschine
mit einer lichtempfindlichen Lösung – 1 beschichtet und
45 Sekunden lang bei 110°C
getrocknet. Die Lösungsmenge,
die aufgetragen und getrocknet werden sollte, betrug 2,0 g/m
2. Lichtempfindliche
Lösung – 1
Diazoharz
in einem Synthesebeispiel 1 | 0,50
g |
Bindemittel – 1 | 5,00
g |
Stellit
(HS-2) (hergestellt von Daido Kogyo Co., Ltd.) | 0,10
g |
Victoria
Blue B BOH | 0,15
g |
Tricresylphosphat | 0,50
g |
Dipicolinsäure | 0,20
g |
FC-430
(Tensid von 3M) | 0,05
g |
Lösungsmittel
1-Methoxy-2-Propanol | 25,00
g |
Milchsäuremethyl | 12,0
g |
Methanol | 30,00
g |
Methylethylketon | 30,00
g |
Wasser | 3,00
g |
-
Das Bindemittel -1 ist eine in Wasser
unlösliche
und in alkalischem Wasser lösliche
Beschichtung, die ein Makromolekül
eines Copolymers aus 2-Hydroxyethylmethacrylat/ Acrylonitril/Methylmethacrylat/Methacrylsäure bildet
(das Masseverhältnis
beträgt
50/20/26/4, die durchschnittliche Menge des Moleküls beträgt 75.000
und der Säuregehalt
liegt bei 0,4 mval/g).
-
Stellit HS-2 (hergestellt von Daido
Kogyo Co., Ltd.) ist ein Makromolekül, welches eine höhere Ölempfindlichkeit
aufweist als das Bindemittel, und ein Copolymer aus Styren/ Maleinsäure-Mono-4-Methyl-2-Penthylester
= 50/50 (Mol-Verhältnis),
dessen durchschnittliches Molekulargewicht bei annähernd 100.000
liegt.
-
Auf die Oberfläche der lichtempfindlichen
Schicht, die in der oben erwähnten
Art und Weise hergestellt wurde, wird eine Harzlösung zum Ausbilden einer matten
Schicht aufgespritzt.
-
Als Harzlösung zum Ausbilden der matten
Schicht wird eine 12%ige wässrige
Lösung
verwendet, in der Natriumsalz ein Teil eines Copolymers aus Methylmethacrylat/Ethylacrylat/2-Acrylamid-2-Methylpropansulfonsäure ist
(Masseverhältnis
65 : 20 : 15). Bei Ver wendung einer elektrostatischen Beschichtungsmaschine
mit Rotationszerstäubung
betrug die Umdrehungszahl eines Zerstäuberkopfes 25.000 U/min, die
zu übertragende
Menge an Harzlösung
betrug 4,0 ml/min und die an den Zerstäuberkopf angelegte Spannung
lag bei –90
kV, die Umgebungstemperatur beim Beschichten betrug 25°C und die
relative Feuchte lag bei 50%. Der Dampf wird mit der Beschichtungslösung 2,5
Sekunden lang auf die Beschichtungsoberfläche gesprüht. 3 Sekunden nach dem Feuchtwerden
der Beschichtungsoberfläche
wurde warme Luft, deren Temperatur 60°C und deren Feuchtigkeit 10%
betrugen, 5 Sekunden lang auf die Beschichtungsoberfläche aufgesprüht. Die
matte Schicht war durchschnittlich etwa 6 μm hoch und 30 μm groß, die Beschichtungsmenge
lag bei 150 mg/m2.
-
Die spulenförmige PS-Platte, die 0,3 mm
dick und 820 mm breit ist, wird unter verschiedenen Bedingungen
von der Schneideinrichtung zerschnitten, so dass die Breite der
PS-Platte 400 mm betragen kann. Anschließend wird die PS-Platte zu
einem Blech zerschnitten, das 1100 mm lang ist.
-
Daraufhin wird ein Bild auf dem erzeugten
Blech belichtet, und das Blech wird mit einer 800H (einer automatischen
Entwicklungsmaschine von Fuji Photo Film Co., Ltd.) mit einer Lösung entwickelt,
die durch Verdünnen
von DN-3C (alkalische, wasserlösliche
Entwicklungslösung
von Fuji Photo Film Co., Ltd.) mit Wasser in einem Verhältnis von
1 : 1 hergestellt wird. Unmittelbar danach wird eine Lösung, die
durch Verdünnen von
FN-2 (einem Gummi von Fuji Photo Film Co., Ltd.) mit Wasser in einem
Verhältnis
von 1 : 1 hergestellt wird, auf die Bleche aufgetragen und getrocknet.
Eine Offset-Rotationsdruckmaschine
druckt 20000 Platten mit einer Geschwindigkeit von 100000 pro Stunde
unter Zuhilfenahme von Zeitungstinte von Sakata Ink Co., Ltd. und
Tokyo Ink Co., Ltd., und es wurde untersucht, wie stark das Ende
verschmutzt ist. Die Auswertungsergebnisse sind in 8 abgebildet.
-
In 5 ist
Y die Höhe
der abfallenden Scherschräge
des geschnittenen Teils der PS-Platte 20,
und Z ist die Grathöhe
des geschnittenen Teils der PS-Platte 20. Die durchschnittliche
maximale Höhe
S der Rauheit auf der Schnittfläche
ist ein Wert, der aus der Summe der durchschnittlichen Maximalhöhe der Scherfläche 20A und
der maximalen Höhe
der Rissfläche 20B und
dem Verhältnis
zwischen den beiden an der Schnittfläche ermittelt wird.
-
Wenn ein Abstand (CL) 0 μm beträgt, liegt
die Höhe
der abfallenden Scherschräge
zwischen 10 μm und
20 μm, und
wenn der Abstand auf CL 30, 45, 55, 70, 100 und 120 μm erhöht wird,
erhöht
sich ebenfalls die Höhe
der abfallenden Scherschräge
auf 25–35,
40– 55,
50–65,
60–75,
85–100,
110–125 μm. Mit zunehmendem
Abstand erhöht
sich auch die durchschnittliche maximale Höhe der Rauheit auf der Schnittoberfläche. Das
heißt,
da die Scheroberfläche
infolge des zunehmenden Abstandes rau wird, nimmt auch das Verhältnis der
gerissenen Oberfläche
zu, die rauer ist als die Scheroberfläche.
-
Bei einem Abstand 0 lautet das Auswertungsergebnis
für die
Kante X; das Auswertungsergebnis verbessert sich allmählich. Wenn
der Abstand CL 30 μm
beträgt,
ist das Auswertungsergebnis Δ.
Wenn der Abstand CL 45 μm
beträgt,
lautet das Auswertungsergebnis OΔ.
Beträgt
der Abstand CL mehr als 55 μm,
ist das Auswertungsergebnis 0. Im Hinblick auf die Auswertungsergebnisse
für die
Verschmutzung des Rahmens bedeutet 0 keine Verschmutzung, Δ bedeutet
eine leichte Verschmutzung liegt vor und X bedeutet eine Verschmutzung
mit Linien auf der gesamten Oberfläche; die Auswertung von Mittelwerten
erfolgt anhand der Länge
und Intensität
der Verschmutzung.
-
Andererseits wurde trotz der veränderten
Länge des
Teils, in dem sich das obere und das untere Messer auf 0,2 mm bis
0,4 mm überlappen,
kein Unterschied bei der Verschmutzung des Rahmens festgestellt. Weiterhin
war bei einer Bewertung eines Produktes, welches bei einem Abstand
0 100 μm
nach unten gebogen ist, das Ergebnis Δ. Folglich ist ein großer Abstand
besser dazu geeignet, die Verschmutzung des Rahmens zu verhindern,
allerdings erhöht
sich mit zunehmendem Abstand die Grathöhe an der Unterseite. Wenn
der Abstand 70 μm
beträgt,
liegt die Grathöhe
bei 30 μm,
beträgt
der Abstand 100 μm,
so ist die Grathöhe
50 μm.
-
Durch Vergrößerung der Höhe der abfallenden
Scherschräge
kann die Verschmutzung des Rahmens umgangen werden. Übersteigt
die Höhe
der abfallenden Scherschräge
jedoch 100 μm,
liegt die Grathöhe
der Unterseite bei über
50 μm. Wenn
die lichtempfindliche Druckplatte in eine automatische Bearbeitungsmaschine
eingesetzt wird, kann der Umdruck aus diesem Grunde nicht gut ablaufen,
und der Druckkörper
der Druckmaschine wird beschädigt.
Um zu verhindern, dass die Platte verschmutzt wird und ein negativer
Effekt bei der Verarbeitung eintritt, wird der Abstand daher vorzugsweise
zwischen 30 μm
und 100 μm
eingestellt. Wenn die Grathöhe
auf weniger als 50 μm
eingeschränkt
wird, kann zudem der Umdruck in der Verarbeitungsmaschine korrekt
ausgeführt
werden.
-
[Ausführungsform 2]
-
Das Schneiden erfolgt derart, dass
die Schneideinrichtung und die zuvor lichtempfindlich gemachte Platte,
die auch in Ausführungsform
1 verwendet werden, zum Einsatz kommen, allerdings mit einem anderen Schneidmesser.
Als oberes Messer wird ein Messer mit einer 60° nach innen gewölbten Messerkante
zur Anwendung gebracht, die Scher schräge wird etwa auf 1/3 reduziert
und die rahmenförmige
Verschmutzung wird schlimmer.
-
Als Nächstes wird mit den oberen
Messern, deren Spitzen unterschiedliche Rauheit aufweisen, die Platte
so geschnitten, dass sich feststellen lässt, wie sich die unterschiedlichen
Spitzen auf die Rauheit der Schnittfläche auswirken. Der Abstand
beträgt
30 μm, so
dass sich ein beträchtlicher
Unterschied erkennen lässt,
und es wird bestätigt,
ob die unterschiedliche Rauheit der Spitzen der oberen Messer die
Rahmenverschmutzung verringern kann. In 9 ist das Ergebnis abgebildet.
-
Die Rauheit des oben beschriebenen
Messers aus 9 ist die
endgültige
Rauheit der Oberfläche, die
in 4 als 12A und 12B angegeben
ist; die durchschnittliche maximale Höhe S der Rauheit einer Schnittfläche ist
der Wert, der genauso wie in 8 ermittelt
wurde.
-
Bei einer Rauheit von 0,8 S an der
Spitze lag der Durchschnitt S der maximalen Höhe der Rauheit der Stirnfläche P der
Schnittfläche
aus 5 bei 1,2 μm. Als mit
der PS-Platte gedruckt
wurde und selbige anschließend
ausgewertet wurde, zeigte sich eine unterschiedliche Rahmenverschmutzung.
Bei einem Durchschnitt S von 0,8 μm,
war das Auswertungsergebnis X. Mit steigendem Durchschnitt S auf
1,2 μm und
2,6 μm lässt sich
die Rahmenverschmutzung verringern. Es wurde bestätigt, dass
durch Vergrößerung der
Rauheit eine verbesserte hydrophile Eigenschaft der Schnittfläche erreicht
wurde. Daher liegt die durchschnittliche maximale Höhe der Rauheit
der Schnittfläche
vorzugsweise bei über
1,2 μm.
-
[Ausführungsform 3]
-
Weiterhin wurde die Schneideinrichtung
und die PS-Platte, die bereits bei den Ausführungsformen 1 und 2 zum Einsatz
kamen, zur Bestätigung
der Obergrenze für
die Rauheit verwendet, und für
einen Schneidtest wurde das Messer benutzt, dessen Spitze eine Rauheit
von 3 μm
aufwies. Der Abstand im Hinblick auf die Ausbildung eines Grates
betrug 100 μm.
Die durchschnittliche maximale Höhe
der Rauheit der Schnittfläche betrug
12,6 μm,
und es kam zu keiner rahmenförmigen
Verschmutzung. Allerdings hafteten die Schneidspäne während des Schneidens an der
Schnittfläche.
Angesichts der Qualität
der Oberfläche
sind die Späne
natürlich unerwünscht, weil
sie während
der Verarbeitung beispielsweise zu einem unklaren Druckbild führen, was
nicht akzeptabel ist.
-
[Ausführungsform 4]
-
Zum Schneiden der PS-Platte wurde
ein oberes Messer 34 wie in 7 in
der Schneideinrichtung nach Ausführungsform
1 verwendet. Hierbei gibt eine durchgezogene Linie in 7 den Zustand an der Unterseite
des Messers an, und eine lange und zwei kurze Linien zeigen den
Zustand an, in dem das obere Messer beginnt, in die PS-Platte zu
schneiden. Wenn das obere Messer 34 in die Schneideinrichtung
eingesetzt ist, liegen eine Seite 34A des Messers 34 und
eine Seite 16A des unteren Messers 16, die einander
an der Unterseite der Messerspitze überlappen, aneinander. An einem
Punkt, an dem das Messer eigentlich in die PS-Platte schneidet (die
durchgezogene Linie in 7),
beginnt somit das Schneiden an einer Position, an der sich ein Abstand
X befindet, bei dem es sich um eine Kerbe im oberen Messer handelt.
Wenn also dieses Messer verwendet wird, lässt sich der komplizierte Vorgang
der Abstandseinstellung nur ausführen,
wenn das obere und das untere Messer aneinander liegen.
-
Y betrug 0,3 mm und bei einer Vergrößerung von
X auf 30 μm,
70 μm und
100 μm nahm
die Höhe
der abfallenden Scherschräge
auf 20 μm,
50 μm und
80 μm an
durchschnittlich fünf
Stellen zu. Die Verschmutzung wurde auf Δ, 0 und 0 reduziert bzw. entfernt.
Betrug die Tiefe der Kerbe 0,5 mm, war das Ergebnis identisch.
-
[Ausführungsform 5]
-
Eine Aluminiumplatte, deren Oberfläche nicht
bearbeitet worden war, wurde von der Schneideinrichtung aus Ausführungsform
1 unter den Schneidbedingungen von Ausführungsform 1 (Abstand: 55 μm) geschnitten,
und anschließend
wurde die PS-Platte, deren Oberfläche bearbeitet und mit einer
lichtempfindlichen Schicht versehen worden war, zum Drucken verwendet
und bewertet. Allerdings kam es nicht wie bei der ersten Ausführungsform
zu der rahmenförmigen
Verschmutzung.
-
[Ausführungsform 6]
-
Die folgende PS-Platte wurde hergestellt
und als Material zur Auswertung verwendet. Eine Walzplatte aus dem
Aluminiummaterial JISA1050 mit einer Dicke von 0,30 mm bestand zu
99,5 Gew.-% aus Aluminium, welches 0,01 Gew.-% Kupfer enthielt,
0,03 Gew.-% Titan,
0,3 Gew.-% Eisen und 0,1 Gew.-% Silicium. In einer 20%igen Wassersuspension
wurde die Oberfläche
der Platte mit einem Bimsstein mit einer Korngröße von 400 und einer Rotationsbürste (6,10-Nylon)
körnig
gemacht. Anschließend
wurde die Platte gut mit Wasser gewaschen.
-
Die Platte wurde in eine 15%ige wässrige Natriumhydroxidlösung eingetaucht
(enthielt 4,5 Gew.-% Aluminium) und so geätzt, dass die Lösungsmenge
des Aluminiums bei 5 g/m2 lag. Anschließend wurde
die Platte unter fließendem
Wasser gewaschen. Das Natriumhydroxid wurde durch 1 %ige Salpetersäure neutralisiert,
und anschließend
erfolgte ein elektrolytisches Oberflächenaufrauen bei einer Elektrizitätsmenge
von 160 Coulomb/dm2 in einer wässrigen
0,7%igen Nitratlösung
(enthält
0,5 Gew.-% Aluminium) durch Anlegen einer Spannung mit wechselnder
Wellenlänge
und rechtwinkliger Wellenform (Stromverhältnis r = 0,90, die Wellenlänge des
Stroms ist in der Beschreibung der japanischen Patentschrift Nr.
58-5796 erwähnt),
wobei die Anodenspannung 10,5 V und die Kathodenspannung 9,3 V betrugen.
Nachdem die Platte mit Wasser gewaschen worden war, wurde sie bei
35°C in
eine 10%ige wässrige
Natriumhydroxidlösung
eingetaucht und geätzt,
so dass die Lösungsmenge
von Aluminium 1 g/m2 erreichen konnte. Anschließend wurde
die Platte mit Wasser gewaschen. Als Nächstes wurde die Platte bei
50°C in
eine 30%ige wässrige
Schwefelsäurelösung eingetaucht
und gereinigt und mit Wasser gewaschen.
-
An eine 20%ige wässrige Schwefelsäurelösung (enthält 0,8 Gew.-%
Aluminium) wurde bei 35°C
ein Gleichstrom angelegt, um einen Herstellungsprozess für poröse anodische
Oxidationsschichten positiver Polarität durchzuführen. Das heißt, die
Elektrolyse wurde bei einer Stromdichte von 13 A/dm2 ausgeführt und
die Elektrolysedauer wurde so eingestellt, dass die anodischen Oxidationsbeschichtungen
positiver Polarität
2,7 g/m2 erreichen konnten.
-
Um mithilfe von Diazoharz und einem
Bindemittel eine negative lichtempfindliche lithografische Platte herzustellen,
wurde die Grundplatte mit Wasser gewaschen und anschließend 30
Sekunden lang bei 70°C
in eine 3%ige wässrige
Natriumsilicatlösung
eingetaucht. Anschließend
wurde die Grundplatte mit Wasser gewaschen und getrocknet. Die Aluminium-Grundplatte,
die in der oben erwähnten
Art und Weise hergestellt worden war, hatte eine Schwärzung bei
Reflexion von 0,30, gemessen mit einem Aufsichtsschwärzungsmesser des
Typs Macbeth RD920, und die durchschnittliche Rauheit an einer Mittellinie
betrug 0,58 μm.
-
Als Nächstes wurde eine wässrige Lösung aus
1 Gew.-% Methylmethacrylat/Ethylacrylat/2-Acrylamid-2-Methylpropansulfonsäure-Natriumcopolymer
(durchschnittliches Molekulargewicht: etwa 60000) (Mol-Verhältnis: 50/30/20)
mit einer Walzenauftragmaschine auf die Grundplatte aufgetragen,
so dass die Beschichtungsmengen nach dem Trocknen der Beschichtungen
bei 0,05 g/m2 lagen.
-
Die Grundplatte wurde mittels Vorstreichmaschine
mit einer lichtempfindlichen Lösung
-1 beschichtet und 45 Sekunden lang bei 110°C getrocknet. Die Lösungsmenge,
die aufgetragen und getrocknet werden sollte, betrug 2,0 g/m
2. Lichtempfindliche
Lösung – 1
Diazoharz
in einem Synthesebeispiel 1 | 0,50
g |
Bindemittel – 1 | 5,00
g |
Stellit
(HS-2) (hergestellt von Daido Kogyo Co., Ltd.) | 0,10
g |
Victoria
Blue B BOH | 0,15
g |
Tricresylphosphat | 0,50
g |
Dipicolinsäure | 0,20
g |
FC-430
(Tensid von 3M) | 0,05
g |
Lösungsmittel
1-Methoxy-2-Propanol | 25,00
g |
Milchsäuremethyl | 12,0
g |
Methanol | 30,00
g |
Methylethylketon | 30,00
g |
Wasser | 3,00
g |
-
Das Bindemittel – 1 ist eine in Wasser unlösliche und
in alkalischem Wasser lösliche
Beschichtung, die ein Makromolekül
eines Copolymers aus 2-Hydroxyethylmethacrylat/ Acrylonitril/Methylmethacrylat/Methacrylsäure bildet
(das Masseverhältnis
beträgt
50/20/26/4, die durchschnittliche Menge des Moleküls beträgt 75.000
und der Säuregehalt
liegt bei 0,4 mval/g).
-
Stellit HS-2 (hergestellt von Daido
Kogyo Co., Ltd.) ist ein Makromolekül, welches eine höhere Ölempfindlichkeit
aufweist als das Bindemittel, und ein Copolymer aus Styren/ Maleinsäure-Mono-4-Methyl-2-Penthylester
= 50/50 (Mol-Verhältnis),
dessen durchschnittliches Molekulargewicht bei annähernd 100.000
liegt.
-
Auf die Oberfläche der lichtempfindlichen
Schicht, die in der oben erwähnten
Art und Weise hergestellt wurde, wird eine Harzlösung zum Ausbilden einer matten
Schicht aufgespritzt.
-
Als Harzlösung zum Ausbilden der matten
Schicht wird eine 12%ige wässrige
Lösung
verwendet, in der Natriumsalz ein Teil eines Copolymers aus Methylmethacrylat/Ethylacrylat/2-Acrylamid-2-Methylpropansulfonsäure ist
(Masseverhältnis
65 : 20 : 15). Bei Ver wendung einer elektrostatischen Beschichtungsmaschine
mit Rotationszerstäubung
betrug die Umdrehungszahl eines Zerstäuberkopfes 25.000 U/min, die
zu übertragende
Menge an Harzlösung
betrug 4,0 ml/min und die an den Zerstäuberkopf angelegte Spannung
lag bei –90
kV, die Umgebungstemperatur beim Beschichten betrug 25°C und die
relative Feuchte lag bei 50%. Der Dampf wird mit der Beschichtungslösung 2,5
Sekunden lang auf die Beschichtungsoberfläche gesprüht. 3 Sekunden nach dem Feuchtwerden
der Beschichtungsoberfläche
wurde warme Luft, deren Temperatur 60°C und deren Feuchtigkeit 10%
betrugen, 5 Sekunden lang auf die Beschichtungsoberfläche aufgesprüht. Die
matte Schicht war durchschnittlich etwa 6 μm hoch und 30 μm groß, die Beschichtungsmenge
lag bei 150 mg/m2.
-
Die spulenförmige PS-Platte, die 0,3 mm
dick und 820 mm breit ist, wird unter verschiedenen Bedingungen
von der Schneideinrichtung zerschnitten, so dass die Breite der
PS-Platte 400 mm betragen kann. Anschließend wird die PS-Platte zu
einem Blech zerschnitten, das 1100 mm lang ist.
-
Es wurden verschiedene Muster verwendet,
wobei der Abstand und die Form des Messers verändert wurden: z. B. ein Muster,
welches eine kleine abfallende Scherschräge und keinen Riss aufwies,
und ein Muster, das eine abfallende Scherschräge von mehr als 20 μm und Risse
an verschiedenen Stellen hatte. Bei Veränderung der vertikalen Überlappung
zwischen den oberen und unteren Messern von 30% auf 150% wurden die
Muster so verarbeitet, dass die Überlappung
bei 100% gehalten wurde. Bei Auswertung des Druckvorgangs war das
Bild auf dem erzeugten Blech entwickelt und das Blech mit einer
800H (eine automatische Entwicklungsmaschine, z. B. für Fuji Photo
Film Co., Ltd. hergestellt) in DN-3C (eine alkalische Entwicklungslösung von
Fuji Photo Film Co., Ltd.), die mit Wasser im Verhältnis von
1 : 1 verdünnt
worden war, entwickelt worden. Zwei Arten von Finishern, FN-2 (Gummi
von Fuji Photo Film Co., Ltd.) und FN-6 (Gummi von Fuji Photo Film
Co., Ltd.), wurden für
einen Vergleich dahingehend verwendet, wie die abfallende Scherschräge gegenüber Öl unempfindlich
gemacht werden kann. Nach Abschluss der Entwicklung wurden FN-2
und FN-6, die im Verhältnis
von 1 : 1 mit Wasser verdünnt
worden waren, auf das Blech aufgetragen, welches getrocknet wurde,
wodurch die Verarbeitung beendet war. Mit einer Offset-Rotationsdruckmaschine
wurden 20000 Druckplatten mit Magentatinte bei einer Geschwindigkeit
von 100000 Stück
pro Stunde bedruckt, was zur Ausbildung von Verschmutzungen infolge
der Risse führte,
und am Ende wurde die Verschmutzung beurteilt. Das Ergebnis ist
in 21 dargestellt.
-
Y ist die Höhe der abfallenden Scherschräge am abgeschnittenen
Teil der PS-Platte aus 5,
und Z ist die Höhe
des Grates.
-
Bei einem Abstand zwischen den oberen
und den unteren Messern von 0 und bei Verwendung eines Messers 50 mit
spitzem Winkel (der Winkel an der Spitze beträgt 60 Grad) aus 5 als oberes Messer zum Schneiden
hat, wie aus dem oben erwähnten
Ergebnis hervorgeht, das Blech 52 von Muster 1 eine
geringe Scherschräge
und an seiner Kante 53 keinen Riss, wie in 11 abgebildet. Das Muster 1 hat
jedoch keine abfallende Scherschräge, und es kann zu einer linearen
Verschmutzung kommen. Unter einem Riss ist hier eine Öffnung auf
der Oberfläche
des Bleches zu verstehen, die breiter als 0,5 μm ist. Die Bezugsziffer 54 aus 10 kennzeichnet das untere
Messer.
-
Wenn der Abstand 0 beträgt und ein
rechtwinkliges Messer 56 wie in 12 als oberes Messer zum Schneiden verwendet
wird, weist ein Blech 58 eines Musters 2 eine
größere abfallende
Scherschräge
auf als bei Muster 1 aus 13.
Allerdings hat die Scherschräge
ihren Mittelpunkt am Rand 59, und am Rand 59 des Bleches 58 entsteht
auch ein Riss 60.
-
Bei den Mustern 3–6 ist
der Abstand größer als
im Fall der Muster 1 und 2.
-
Da die Aluminium-Grundplatte bei
dieser Ausführungsform
eine Dicke von 0,3 mm hat, macht der Abstand zwischen dem oberen
und dem unteren Messer, welche die Grundplatte schneiden, vorzugsweise
zwischen 5% und 40% der Dicke aus. Wenn der Abstand auf 25 μm, 30 μm und 55 μm ausgedehnt
wird, hat das Blech eine größere abfallende
Scherschräge,
wie bei dem Beispiel des Bleches 62 in 14 dargestellt, die Scherschrägenpositionen
sind verteilt, und die Scherschräge
an einem Kantenende 63 ist geringer. Somit sind auch die
Risse an Positionen verteilt, die vom Kantenende 63 entfernt
sind. Das Blech des Musters 4 stellt im Wesentlichen einen
optimalen Zustand dar.
-
Durch die Muster 7–11 wird
demgegenüber
die Veränderung
infolge der Abnutzung des Messers dargestellt. Durch Abnutzung der
Kante zieht das Blech stärker.
Dadurch nimmt die Verformung des Kantenendes zu, wodurch die Risse
ebenfalls am Ende verteilt sind. Aus diesem Grunde wurden die Muster 8 und 11 bei Verwendung
von Messer D durch die Risse verschmutzt. Das obere Messer beim
Schneiden der Muster 5, 7 und 10 war
das obere Messer 64, welches vertikal und horizontal abgenutzt
war, wie in 15 dargestellt.
Der Umfang X der vertikalen Abrasion bzw. Abnutzung betrug 25 μm, und der
Umfang Y der horizontalen Abrasion betrug 25 μm. Im Falle des oberen Messers 66,
welches zum Schneiden der Muster 8 und 11 verwendet
wurde, lag der Umfang X der vertikalen Abrasion bei 50 μm und der
Umfang Y der horizontalen Abrasion ebenfalls bei 50 μm, wie in 15 dargestellt. Mit größer werdendem
Abstand verringerte sich die durch den Riss verursachte Verschmutzung,
da der Riss an einer vom Ende des ge schnittenen Teils entfernten
Position entstand. Da der Grat an der Unterseite jedoch größer wurde,
wirkte er sich negativ auf der Umdruck in der Verarbeitungsmaschine
aus. Deshalb liegt der Abstand vorzugsweise zwischen 30 und 100 μm.
-
[Ausführungsform 7]
-
Es kamen die Schneideinrichtung und
die vorher lichtempfindlich gemachte Platte aus Ausführungsform
1 zum Einsatz, und es wurde das untere Messer 68 angeordnet,
so dass eine Muster 12 hergestellt und die Verschmutzung
der Muster untersucht werden konnte. Ein Muster 13 wurde
angefertigt, indem die Unterseite des Musters 12 so gefeilt
wurde, dass sie im Wesentlichen parallel zur Bodenfläche auf
der Innenseite der Druckplatte verlief, wie in 18 dargestellt, und ein Muster 14 wurde
hergestellt, indem die Bodenfläche des
Musters 13 weiter gefeilt wurde, bis die Oberseite um 5° angewinkelt
werden konnte, wie in 19 dargestellt.
Als Finisher kamen FN-2 und FN-6 zum Einsatz. Die Ergebnisse des
Experiments sind in 22 abgebildet.
-
Wie ebenfalls aus 16 deutlich wird, entstand ein Riss an
Punkt M, wo das Blech von Muster 12 sich zu biegen beginnt,
und es lag kein Riss am Kantenende vor. Als das Muster 12 zum
Drucken verwendet wurde, entstand eine Verschmutzung an einer Position,
die dem Punkt M entspricht, aber nicht am Kantenende. Das Blech,
das von dem nach unten fahrenden oberen Messer geschnitten wurde,
wird an der Kante auf einer Länge
angehoben, auf der das untere Messer nach unten hervorsteht, weshalb
der Punkt M des Bleches äußerst stark
an einer Druckwalze anliegt. Somit wird das Blech aufgrund der Risse
am Punkt M sehr schnell verschmutzt. Andererseits waren die Muster 13 und 14,
deren unteres Messer gefeilt worden war, weniger verschmutzt. Muster 6,
das gleichzeitig ausgewertet wurde, zeigte keine Verschmutzungen.
-
[Ausführungsform 8]
-
Unter den Bearbeitungsbedingungen
von Muster 6 aus Ausführungsform
1 wurde die von den Rissen verursachte Verschmutzung bestätigt.
-
Da die Oberfläche schnell beschädigt wird,
wenn die Menge der anodischen Oxidationsbeschichtungen gering ist,
wurden Schneidmuster hergestellt, indem unter ansonsten denselben
Bedingungen die anodischen Oxidationsbeschichtungen von 1,5 g/m2 auf 2,5 g/m2, 3,5
g/m2 und 4,5 g/m2 verstärkt wurden.
Die Muster, deren anodische Oxidationsbeschichtungen 1,5 g/m2, 2,5 g/m2 und 3,5
g/m2 betrugen, waren gut; das Muster mit
einer anodischen Oxidationsbeschichtung von 4,5 g/m2 wies
jedoch große
Rissöffnungen
auf und hatte am vorderen Ende einen Riss von mehr als 0,5 μm, und das
Muster war aufgrund der Risse stark verschmutzt. Folglich wurde
festgestellt, dass die von den Rissen verursachte Verschmutzung
verhindert werden könnte, wenn
die Menge der anodischen Oxidationsbeschichtungen zwischen 1,5 g/m2 und 3,5 g/m2 liegt.
-
Bei dieser Ausführungsform ist näher auf
die lichtempfindliche Druckplatte eingegangen worden. Wenn allerdings
beim Schneiden der Grundplatte, bei der die lichtempfindliche Schicht
noch nicht ausgebildet worden ist, der Abstand zwischen dem oberen
und dem unteren Messer zum Schneiden der Grundplatte auf 30–100 μm eingestellt
wird, ist es möglich,
die Verschmutzung infolge der während
des Schneidens auftretenden Risse zu verhindern.
-
Wie bereits oben angeführt, wurde
bei der lichtempfindlich gemachten Druckplatte und bei dem Verfahren
und der Vorrichtung zu deren Herstellung gemäß der Erfindung die lichtempfindliche
Druckplatte von einer Schneideinrichtung geschnitten, bei der der
Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Messer zwischen 30 und
100 μm liegt.
Die lichtempfindlich gemachte Druckplatte hat eine Scherschräge von 20–100 μm Höhe am Schnittende,
und der Durchschnitt der maximalen Höhe der Oberflächenrauheit
der Schnittfläche liegt
bei 1,2–12 μm. Aus diesem
Grund kann die Rahmenverschmutzung erheblich verringert werden.
Darüber hinaus
wird der Grat an der Rückseite
der Druckfläche
eingegrenzt, so dass der Umdruck in der Druckmaschine korrekt erfolgen
kann. Weiterhin kann im Vergleich zu den Verfahren, bei denen die
Kante nachgeschnitten wird, der Umdruck zuverlässiger erfolgen, und im Vergleich
zu den Verfahren, bei denen lediglich die chemische Behandlung der
Stirnfläche
ausgeführt
wird, kann die Nutzleistung der Druckmaschine verbessert werden.
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Wie eben angeführt, wird gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung der lichtempfindlichen Druckplatte der Abstand zwischen
den oberen und den unteren Messern zum Schneiden der lichtempfindlichen
Druckplatte auf 30–100 μm eingestellt,
so dass die Verschmutzung infolge der Risse, die während des
Schneidens auftreten, verhindert wird.