DE69713087T2 - Auswechselbarer schliesszylinder - Google Patents
Auswechselbarer schliesszylinderInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schlösser und Schlosszylinder, insbesondere Schlösser, die durch einfachen Austausch des Steckteils wieder verschlossen werden können.
- Schlosser benutzen verschiedene, untereinander austauschbare Begriffe in Bezug auf Merkmale im Zusammenhang mit Schlössern. Zur Vermeidung von Verwechslungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung in Beschreibung und Ansprüchen verwendet.
- In einem Aufhalter-Schloss oder ähnlichen Schloss besitzt das Schloss ein zentrales Steckteil und ein Außengehäuse oder Mantel, in dem sich das Steckteil dreht, wobei das Gehäuse in einer geeigneten Schnappkonstruktion montiert ist. Die Begriffe Steckteil und Gehäuse werden in diesem Kontext verwendet. Die vorliegende Erfindung kann auch auf jede Art von Schnappkonstruktion angewendet werden, für die Aufhalter und damit verbundene Schlösser verwendet werden, zum Beispiel Nockenschlösser, Türschlösser, Telefonschlösser und Sicherheitszubehör.
- In einer Reihe früherer Erfindungen werden Vorrichtungen mit einem demontierbaren Steckteil oder einer Schlosskernanordnung beschrieben. Die Vorteile demontierbarer Einsteckschlösser bestehen darin, dass sie von relativ ungeübtem Personal rasch wieder verschlossen werden können. Dies kann aufgrund einer möglichen Sicherheitsverletzung erforderlich werden, die infolge des Verlustes oder Nichtwiederauftauchens eines Schlüssels eintritt. Die vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf Schlösser, bei denen das Steckteil die vollständige Kombination codierter Stifte oder ähnlicher Elemente enthält. Ein Beispiel für diese Art von Schloss ist BILOCKTM, das von dem Antragsteller verkauft wird. Der Verschluss derartiger Schlösser lässt sich durch einfachen Austausch des Steckteils ändern, ohne dass weitere Elemente dafür erforderlich sind. Die Schlösser dieser Art besitzen meistens einen oder mehrere Seitenstege, die sich im geschlossenen Zustand zwischen dem Steckteil und dem Gehäuse erstrecken, um in eine zusätzliche Aussparung an der Gehäuseinnenseite einzugreifen, wodurch verhindert wird, dass sich das Steckteil dreht und die Schnappkonstruktion bewegt.
- Eine Schlossart mit einem demontierbaren Passmechanismus wird in US-Patent 5226304 von Scott beschrieben. Es handelt sich hierbei um eine Anordnung zur Entfernung eines ganzen Schlosskerns bestehend aus einem Steckteil, umgeben von einem austauschbaren Bügel, mit radialem Überstand, in dem die Aufhalter untergebracht sind. Im gesicherten Zustand wird der Kern mittels zwei Satz Kugeln am umgebenden Gehäuse festgehalten. Die Kugeln werden durch den Zylinderkörper hindurchgedrückt und stehen durch Klemmlöcher hindurch im Bügel vor und greifen in Nuten im umgebenden Gehäuse ein. Der Kern wird durch Herausziehen der gesicherten Kugeln demontiert, wobei ein Satz Kugeln in die Einkerbungen eines Demontageschlüssels und ein anderer Satz bei Drehung des Zylinders in die Vertiefungen an der Außenfläche des Zylinderkörpers gezogen wird. Demgegenüber ist die vorliegende Erfindung einfacher. Sie basiert auf Halterungskugeln, die direkt zwischen dem Steckteil und dem Gehäuse betätigt werden. In einem gesicherten Zustand gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Satz Halterungskugeln im Steckteil durch Einschieben eines Betätigungsschlüssels in eine Nut im Gehäuse eingerastet, wodurch verhindert wird, dass das Steckteil herausgezogen werden kann.
- Eine andere Gruppe bekannter Demontiervorrichtungen verwendet zur leichteren Demontage des Kerns einen längeren Demontageschlüssel im Gegensatz zu einem Betätigungsschlüssel in der üblichen Länge, der bei normaler Betätigung des Schlosses verwendet wird. Ein demontierbares Kernschloss entsprechend dieser Methode besitzt einen speziellen Stift weg von dem Eingang des Schlüsselschlitzes, der für den Demontageschlüssel zugänglich ist. Eine solche Anordnung erfordert ein längeres Gehäuse als es in einem nicht demontierbaren Kernschloss erforderlich ist und kann deshalb in vielen Fällen bei vorhandenen Systemen nicht nachgerüstet werden. Beispiele für diesen Typ sind in den US-Patenten 4715201 von Craig, 4191037 und 4398405 von Patriquin, 5101649 Von Duval und 5121618 enthalten.
- Einen anderen Ansatz stellt die Verwendung von Stiften mit Mehrfach-Aufhaltern dar, so dass mehr als eine Scherlinie (Querkraftlinie) erzeugt werden kann. In Vorrichtungen dieses Typs erzeugt das Einsetzen eines Betätigungsschlüssels eine Scherlinie (Querkraftlinie), die zwar den Betrieb des Schlosses, aber nicht das Entfernen des Kerns ermöglicht. Das Einsetzen eines Demontageschlüssels erzeugt eine andere Scherlinie (Querkraftlinie), die Kraft auf einen Herauszieh- Mechanismus überträgt. Ein Beispiel für ein solches System ist in US-Patent 5507163 von Juang dargelegt, bei dem eine Schlüsselkonstruktion durch Flansche an einem Ring an einem Türgriff befestigt ist, in den sie eingeschoben werden soll; der Ring befindet sich etwa in der Schlossmitte. Er kann durch Betätigen eines Spezialschlüssels und Multi- Segmentierung der mittleren zwei Aufhalter gedreht werden. Diese Aufhalter bilden eine Scherlinie (Querkraftlinle) die die auf den Schlüssel angewendete Drehkraft selektiv auf den betätigten Ring überträgt; damit wird der Ring in eine Stellung gedreht, in der ein Ausrasten möglich ist. Ähnlich erzeugt in US-Patent 3667264 von Surko ein Führungsschlüssel zwei Scherlinien (Querkraftlinien), die so angeordnet sind, dass eine zentral angeordnete Einrastsperre in den Kern hineingedreht und aus dem Kern herausgedreht werden kann. Wenn es in den Kern hineingedreht ist, kann das Schloss aus seinem Gehäuse herausgezogen werden.
- In US-Patent 2065683 wird ein Schloss mit einem demontierbaren Zylinder beschrieben. Das Zylinderschloss besitzt Wechsel-Aufhalter (change tumblers) und einen Aufnahme-Aufhalter (pick tumbler). Mit der hänge des Betätigungsschlüssels können nur die Wechsel-Aufhalter erreicht werden. Zum Demontieren muss ein ausreichend langer Aufnahmeschlüssel, mit dem der Aufnahme-Aufhalter erreicht werden kann, Verwendet werden. Wenn der Aufnahme- Aufhalter zurückgezogen ist, kann der Zylinder des Schlosses so positioniert werden, dass ein Stift an der sich in Längsrichtung erstreckenden Nut im Gehäuse fluchtend ausgerichtet ist, so dass der Zylinder entfernt werden kann.
- In US-Patent Nr. 1908672 wird ein Schloss beschrieben, das auch einen demontierbaren Zylinder hat. Bei normaler Betätigung bewegt sich ein Stift in einer ringförmigen Nut. Bei Einschieben eines Demontageschlüssels wird ein Mitnehmer in eine Aussparung im Schlüssel geschwenkt, so dass sich der Zylinder drehen kann und der Stift sich an der sich in Längsrichtung erstreckenden Nut fluchtend ausrichtet und so der Zylinder entfernt werden kann.
- Zielsetzung dieser Erfindung ist es, eine verbesserte Anordnung zur Entfernung lediglich des Steckteils eines Schlosses zur Verfügung zu stellen, um ein erneutes Verschließen zu erleichtern, und damit die Erfindung in einer herkömmlichen Schnappkonstruktion installiert werden kann. Mit der Erfindung werden zwei Arten Von Schlüsseln geliefert: ein erster Betätigungsschlüssel zum standardgemäßen Verschließen und Öffnen des Schlosses und ein Demontageschlüssel, mit dem das Steckteil aus dem Gehäuse herausgezogen werden kann.
- Gemäß dieser Erfindung wird ein demontierbares Einsteckschloss mit einem Steckteil geliefert, das mittels eines korrekt passenden Betätigungsschlüssels drehbar und mittels eines Demontageschlüssels drehbar und demontierbar ist, wobei der Demontageschlüssel es bei Betätigung erlaubt, wenigstens ein Steckteil-Rückhalteelement in eine Steckteil-Entnahmelage zu bewegen. Das Schloss mit dem Steckteil in im wesentlichen zylindrischer Ausführung besitzt einen Schlüsselschlitz und Aussparungen, die das Rückhalteelement aufnehmen, und ein Schlossgehäuse mit einem zylindrischen Hohlraum zur Einschubaufnahme des Steckteils, wobei das Schlossgehäuse auf seiner inwendigen Oberfläche eine Rille, die konzentrisch zu dem sich in Längsrichtung erstreckenden Hohlraum ist, sowie einen inwendigen Längsschlitz besitzt, der die konzentrische Rille schneidet; das Rückhalteelement ist im wesentlichen in einer der Aussparungen des Steckteils aufgenommen und bildet bei Kraftanwendung auf das Rückhalteelement einen ersten Vorsprung aus der Oberfläche des Steckteils in die konzentrische Rille; weiterhin besitzt das Schloss einen zweiten Vorsprung, der aus der Oberfläche des Steckteils in die konzentrische Rille vorsteht, wobei das Schloss in einem ersten Modus betätigt werden kann, indem der Betätigungsschlüssel in den Schlüsselschlitz eingeschoben wird, um das Schloss aufzuschließen, und das Schloss in einem zweiten Modus betätigt werden kann, indem der Demontageschlüssel eingeschoben wird, der eine Ausführung besitzt, mittels derer das Schloss aufgeschlossen wird und das Steckteil gedreht werden kann, um den zweiten Vorsprung mit dem Schlitz fluchtend auszurichten, wodurch das Entfernen des Steckteils ermöglicht wird; dadurch gekennzeichnet, dass das Rückhalteelement bei Kraftausübung auf das Rückhalteelement vom Innern des Schlüsselschlitzes aus den ersten Vorsprung bildet; somit wird bei Betätigung des Schlosses im ersten Modus durch Einschieben des Betätigungsschlüssels auf das Rückhalteelement Kraft ausgeübt, so dass es aus der Oberfläche des Steckteils in die konzentrische Rille hinein vorsteht, wodurch das Entfernen des Steckteils verhindert wird, und somit ermöglicht das Einschieben des Demontageschlüssels im zweiten Modus den Eintritt des Rückhalteelementes in den Schlüsselschlitz und somit die Drehung des Steckteils, um den zweiten Vorsprung mit dem Schlitz fluchtend auszurichten, wodurch das Demontieren des Steckteils ermöglicht wird.
- Eine Ausführungsart dieser Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Begleitzeichnungen beschrieben:
- Abb. 1 ist eine Explosionszeichnung einer Ausführungsart dieser Erfindung.
- Abb. 2 zeigt die Betriebsweise des Mechanismus der Erfindung entsprechend der Ausführungsart in Abb. 1 im Querschnitt.
- Diese Erfindung wird im Zusammenhang mit den BILOCKTM - Vorrichtungen besprochen, die von dem Antragsteller hergestellt und verkauft werden. Es wird jedoch betont, dass diese Erfindung außerdem auch auf Schlüsselsysteme mit einem einzigen Schlüsselbart oder Schlossanordnungen mit einem zentralen Steckteil, das den vollständigen Satz der Schloss-Codierelemente enthält, mit geeigneten Änderungen an den Aussparungen und Rückhalteelementen - wie weiter unten besprochen wird - angewendet werden kann.
- Bezugnehmend auf Abb. 1 besitzt ein demontierbares Einsteckschloss 1 ein demontierbares Steckteil 2, das in einen sich in Längsrichtung erstreckenden Hohlraum 14 eines Gehäuses 16 eingeschoben wurde. Wie bekannt, besitzt das demontierbare Steckteil 2 einen Schlüsselschlitz 18 und eine Vielzahl von Aufhalter-Bohrungen 20, die nach dem Schlüsselschlitz 18 ausgerichtet sind und Stifte 22 aufnehmen. Die Aufhalter 22 sind durch Federn 24 in den Bohrungen 20 vorgespannt; die Federn wiederum sind in den Bohrungen 20 durch eine Abdeckung 26 gesichert. Die Aufhalter besitzen jeweils ein quer verlaufendes Stiftloch 30, wie dies bei Schlössern mit Seitensteg üblich ist. Auf jeder Seite besitzt das Steckteil eine in Längsrichtung angeordnete Seitensteg-Aussparung 6 zur Aufnahme von Seitenstegen 5. Die Seitenstege besitzen eine Reihe von Stiften 54 entlang der Steckteilseite und sind durch Federn 28 an den Seitenstegen oder andere, übliche Mittel zum Vorspannen vom Steckteil weg vorgespannt. Eine Reihe quer verlaufender Bohrungen 10 befinden sich an dem Stecktezl entlang jeder der Seitensteg-Aussparungen. Die quer verlaufenden Bohrungen stehen jeweils mit den Aufhalter- Bohrungen 20 in Verbindung und stimmen bei Einschieben eines passenden Schlüssels mit den Stiftlöchern 30 überein, wodurch bei ausreichender Kraftanwendung, um die Seitensteg-Federn 28 zu überwinden, das Herausziehen von Seitensteg 8 in Seitensteg-Aussparung 6 ermöglicht wird. Am Steckteil-Ende gegenüber dem Schlüsseleintritt ist der Steckteil-Körper auf beiden Seiten abgeflacht 30, so dass er mit einem Schnappmechanismus interagieren kann.
- Der Erfindung zufolge befinden sich in dem Steckteil vier Löcher 32, 34, 36, 38, wobei 34 in Abb. 1 nicht sichtbar ist. Die Löcher verlaufen mit ihren Mittellinien in einer Ebene senkrecht zur Steckteil-Achse von der Steckteil-Oberfläche bis zum Steckteil-Innern. Jedes Loch hat den gleichen Abstand zum Schlüsselschlitzende des Steckteils. Bei den Löchern 34 und 32 handelt es sich um Sacklöcher mit einem Durchmesser und einer Tiefe, so dass die vorstehenden Kugeln 40 und 41 von der Steckteil- Oberfläche herausstehen. Ebenfalls gemäß der Erfindung stehen die Löcher 38 und 36 mit Schlüsselschlitz 18 in Verbindung und bei Einschieben des Demontageschlüssels 42 enden die Löcher 36 und 38 an den Vertiefungen 44, von denen nur eine in Abb. 1 sichtbar ist. Die Löcher 38 und 36 besitzen Steckteil-Rückhalteelemente mit Kugeln 46 und 48 und sind in Bezug auf den Schlüsselschlitz angeordnet, so dass bei Einschieben eines Betätigungsschlüssels, der keine Vertiefungen 44 besitzt, die Kugeln 46 und 48 durchgedrückt werden und von der Außenfläche des Steckteils vorstehen. Es ist geplant, dass die Löcher 32, 34, 38 und 36 eine Art von Kugel- Rückhaltemechanismus aufweisen, beispielsweise ein Verkerben der Kugeln oder ein leichter Überhang an beiden Enden der Löcher, jedoch nur insoweit, als dies nicht den Vorsprung der Kugeln beeinträchtigt. In einem alternativen Schlossmechanismus, beispielsweise mit einem Schlüssel mit einzelnem Schlüsselbart anstatt zwei, müßten die Kugeln 46, 48 natürlich neu positioniert werden. In einer solchen Situation könnte es auch sein, dass die Löcher 38 und 36 verlängert werden, um eine Neupositionierung zu erleichtern, so dass eine andere Anordnung als eine Kugel, beispielsweise ein zylindrisches Element mit abgerundeten Enden oder ein Stab mit einer Kugel an jedem Ende, verwendet werden könnte, um ein äquivalentes System herzustellen. Verschiedene Implementierungen sind hier möglich.
- Das Steckteil-Gehäuse 16 besitzt einen sich in Längsrichtung erstreckenden Hohlraum 14, der einen etwas größeren Durchmesser besitzt als das Steckteil. Das Gehäuse besitzt zwei Seitensteg-Längsschlitze 49, 50 zur Aufnahme der Seitenstege 8, wenn sich die Seitenstege in verschlossener Ausführung befinden. Das Gehäuse besitzt weiterhin eine inwendige, konzentrische Rille 52, die die vorstehenden Kugeln 40 und 41 und die Kugeln 46 und 48 in vorstehendem Zustand aufnimmt. Sich in Längsrichtung erstreckende Nute 51 und 55 befinden sich in den Gehäuseseiten und haben eine ausreichende Abmessung, so dass sie die vorstehenden Teile der vorstehenden Kugeln 40 und 41 aufnehmen können. In Abb. 2D sieht man, dass der Winkel, der von Nut 55, der Achse des Gehäuse-Hohlraums und Schlitz 50 gebildet wird, der gleiche ist, wie der zwischen der vorstehenden Kugel 41, der Achse von Gehäuse- Hohlraum 14 und der vorstehenden Kugel 40, so dass es bei Drehung des Steckteils im Uhrzeigersinn - wie unten beschrieben wird - möglich ist, Kugel 41 nach Nut 55 und Kugel 40 nach Schlitz 50 auszurichten. Da die Anordnung von Nuten und Schlitzen symmetrisch um den Schlüsselschlitz erfolgte, ist es bei Drehung des Steckteils entgegen dem Uhrzeigersinn ebenso möglich, Kugel 40 nach Nut 51 und Kugel 41 nach Schlitz 49 auszurichten. Für die Zwecke der Erläuterung wird die Erfindung in Bezug auf die Drehung des Steckteils im Uhrzeigersinn erklärt und veranschaulicht.
- Unter Bezugnahme auf Abb. 2 wird das allgemeine Prinzip dieser Anordnung mit Hilfe von vier Querschnitts- Darstellungen des Schlosses durch die konzentrische Rille 52, vom Schlüsselende des Steckteils aus gesehen, wie in Abb. 1 gezeigt, erläutert. Die Abb. 2C und 2D zeigen die relativen Positionen der Schlosselemente bei Einschieben eines herkömmlichen Betätigungsschlüssels und Drehen des Steckteils. Demgegenüber zeigen die Abb. 2A und 2B das Schloss nach Einschieben eines Demontageschlüssels und anschließender Drehung. Wenn man zuerst Abb. 2C betrachtet, so kann man sehen, dass nach Einschieben eines richtigen Betätigungsschlüssels 45 die beiden Schlüsselkanten 54 und 53 ohne Vertiefungen dafür sorgen, dass die Kugeln 48 und 46 von den äußeren Öffnungen der Löcher 36 und 38 in die konzentrische Rille 52 hervorstehen. Außerdem stehen die hervorstehenden Kugeln 40 und 41 in die konzentrische Rille 52 hervor. Das Einschieben von Betätigungsschlüssel 45 in den Schlüsselschlitz erleichtert die Ausrichtung der Seitensteg-Stifte 54 nach Aufhalter-Stiftlöchern 30, so dass die Seitenstege 8 bei ausreichender Kraftanwendung zur Überwindung der Seitensteg-Federn 28 in die Aussparungen 6 gezogen werden können. Wenn man mit Schlüssel 45 eine Drehung im Uhrzeigersinn zu Steckteil 2 vornimmt, werden die Seitenstege mittels der abgewinkelten Wände der Seitensteg-Schlitze 49, 50 in die Seitensteg-Aussparungen 6 gedrückt. Sodann kann der Schlüssel weiter gedreht werden und erreicht die in Abb. 2D gezeigte Position. In dieser Position ist die Kugel 40 nach Seitensteg-Schlitz 50 ausgerichtet, so dass sie in Längsrichtung hinsichtlich Gehäuse 16 durch die konzentrische Rille 52 nicht mehr eingezwängt wird. Gleichzeitig mit der Ausrichtung der vorstehenden Kugel 40 nach dem Seitensteg-Schlitz 50 erfolgt die Ausrichtung der vorstehenden Kugel 41 mit der sich in Längsrichtung erstreckenden Nut 55, so dass Kugel 41 ebenso wie Kugel 40 nicht mehr länger eingezwängt ist. Doch auch wenn die Kugeln 40 und 41 nicht mehr länger eingezwängt sind, bleiben die Kugeln 46 und 48 weiterhin von der konzentrischen Rille 52 gehalten, so dass eine Bewegung in Längsrichtung in Bezug auf das Gehäuse 16 unmöglich ist, während das Steckteil allerdings gedreht werden kann.
- In Abb. 2A sind die Elemente des Schlosses bei Einschieben eines Demontageschlüssels 42 mit Vertiefungen 44 gezeigt. Die Vertiefungen sind nach den inwendigen Eingängen der Löcher 35 und 38 ausgerichtet, so dass die Kugeln 48 und 46 nicht derart durchgedrückt werden, dass sie in die konzentrische Rille 52 vorstehen. Demzufolge übt die konzentrische Rille 52 keine Einspannkraft in Längsrichtung mehr auf die Kugeln 46 und 48 aus. Das Steckteil kann jedoch nicht aus dem Gehäuse 16 herausgezogen werden, weil die vorstehenden Kugeln 40 und 41 durch die konzentrische Rille 52 in Längsrichtung eingespannt bzw. eingezwängt sind. Da Schlüssel 42 für das Schloss korrekt codiert ist, wird durch das Einschieben des Schlüssels die Ausrichtung der Seitensteg-Stifte 54 nach den Aufhalter-Stiftlöchern 30 erleichtert, so dass die Seitenstege 8 bei Anwendung ausreichender Kraft zur Überwindung der Seitensteg-Federn 28 in die Aussparungen 6 gezogen werden können. Wenn man mit Demontageschlüssel 42 eine Drehung im Uhrzeigersinn zu Steckteil 2 vornimmt, werden die Seitenstege mittels der abgewinkelten Wände der Seitensteg-Schlitze 49, 50 in die Seitensteg-Aussparungen 6 gedrückt. Der Schlüssel kann in die in Abb. 2B gezeigte Stellung gedreht werden. In dieser Stellung ist die Kugel 40 nach Seitensteg-Schlitz 50 ausgerichtet, so dass sie hinsichtlich des Gehäuses 16 durch die konzentrische Rille 52 in Längsrichtung nicht mehr eingezwängt ist. Gleichzeitig mit der Ausrichtung von Kugel 40 nach dem Seitensteg-Schlitz 50 erfolgt die Ausrichtung von Kugel 41 mit der sich in Längsrichtung erstreckenden Nut 55, so dass Kugel 41 ebenso wie Kugel 40 in Längsrichtung nicht mehr länger eingezwängt ist. Außerdem sind die Kugeln 48 und 46 aufgrund des Zwischenraums von Rille 52 infolge ihrer Aufnahme in die Vertiefungen 44 nicht mehr länger in Längsrichtung eingezwängt. Folglich kann das Steckteil 2 aus dem Gehäuse 16 herausgezogen und je nach Wunsch durch ein alternatives Steckteil ersetzt oder erneut verschlossen werden.
- Eine analoge Betätigung des Schlosses erfolgt bei Drehung des Steckteils entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei bei Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn die gleichzeitige Ausrichtung von Kugel 40 nach Nut 51 und von Kugel 41 nach Schlitz 49 erfolgt.
- Im Rahmen des Erfindungskonzepts können auch Veränderungen bzw. Varianten an den Implementierungsdetails sowie Ergänzungen vorgenommen werden. Einer anderen Ausführungsart zufolge können an dem Gehäuse beispielsweise die sich in Längsrichtung erstreckenden Nute 55 und 51 weggelassen werden, obwohl das Steckteil die oben beschriebene Form hat. Dieser Ausführungsart zufolge muss nur eine der vorstehenden Kugeln 40 oder 41 vorhanden sein, je nach dem, ob es sich um ein rechtshändiges oder linkshändiges Schloss handelt. Das Steckteil wird durch Einschieben des Demontageschlüssels mit Vertiefungen und Drehen des Steckteils herausgezogen, so dass die eingespannte Kugel mit dem Längsschlitz fluchtet. Während diese letztere Ausführungsart zwar mit der Erfindung übereinstimmt, wird das Steckteil innerhalb des Gehäuses jedoch weniger gut festgehalten als bei der zuerst beschriebenen Ausführungsart, da durch das Fehlen der vorstehenden Kugel 41 die Anzahl der Stellen reduziert wird, an denen Steckteil 2 während einer standardgemäßen Betätigung des Schlosses durch Rille 52 einrastet. Experten auf dem Gebiet werden noch auf weitere Varianten und Ausführungsarten der Erfindung stoßen.
Claims (18)
1. Demontierbares Einsteckschloss (1), das ein Steckteil
(2) aufweist, das mittels eines korrekt passenden
Betätigungsschlüssels (45) drehbar und mittels eines
Demontageschlüssels (42) drehbar und demontierbar,
wobei der Demontageschlüssel (42) es bei Betätigung
erlaubt, wenigstens ein Steckteilrückhalteelement (46,
48) in eine Steckteilentnahmelage zu bewegen, wobei
das Schloss ein Steckteil (2), das eine im
Wesentlichen zylindrische Ausführung hat und einen
Schlüsselschlitz (18) und Ausnehmungen (32, 34, 36,
38) aufweist, die zur Aufnahme des
Steckteilrückhalteelements angepasst sind, ferner ein
Schlossgehäuse (16) aufweist, das einen zylindrischen
Hohlraum (14) zur Einschubaufnahme des Steckteils (2)
besitzt, wobei das Schlossgehäuse (16) auf seiner
inwendigen Oberfläche eine Rille (52), die
konzentrisch zu dem sich in Längsrichtung
erstreckenden Hohlraum (14) ist, und einen inwendigen
Längsschlitz (49, 50) besitzt, der die konzentrische
Rille (52) schneidet, und ein erstes Rückhalteelement
(46, 48) aufweist, das im Wesentlichen in einer der
Ausnehmungen (36, 38) des Steckteils aufgenommen ist,
wobei das erste Rückhalteelement (46, 48) angepasst
ist, bei Kraftausübung auf das Rückhalteelement einen
ersten Vorsprung aus der Oberfläche des Steckteils (2)
in die konzentrische Rille (52) zu bilden, und einen
zweiten Vorsprung (40, 41), der aus der Oberfläche des
Steckteils (2) in die konzentrische Rille (52)
vorsteht, wobei das Schloss in einem ersten Modus
betätigbar ist, dem der Betätigungsschlüssel (45) in
den Schlüsselschlitz (18) eingesetzt wird, um das
Schloss aufzuschließen, und das Schloss in einem
zweiten Modus betätigbar ist, in dem der
Demontageschlüssel (42) eingesetzt wird, der einen
Aufbau hat, der das Schloss aufschließt und es
ermöglicht, das Steckteils zu drehen, um den zweiten
Vorsprung (40, 41) mit den Schlitzen (49, 50)
fluchtend auszurichten, wodurch das Entfernen des
Steckteils ermöglicht wird, dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Rückhalteelement (46, 48) bei
Kraftausübung auf das Rückhalteelement geeignet ist,
vom Inneren des Schlüsselschlitzes (18) aus einen
ersten Vorsprung zu bilden, dass bei Betrieb des
Schlosses im ersten Modus das Einsetzen des
Betätigungsschlüssels (45) eine Kraft auf das erste
Rückhalteelement (46, 48) ausübt, wodurch das
Rückhalteelement (46, 48) gezwungen wird, aus der
Oberfläche des Steckteils (2) in die konzentrische
Rille (52) hervorzustehen und wodurch das Entfernen
des Steckteils verhindert wird, und dass das Einsetzen
des Demontageschlüssels (42) im zweiten Modus den
Eintritt des Rückhalteelements (46, 48) in den
Schlüsselschlitz (18) ermöglicht und somit die Drehung
des Steckteils (2), um den zweiten Vorsprung (40, 41)
mit dem Schlitz (49, 50) fluchtend auszurichten,
wodurch das Demontieren des Steckteils (2) ermöglicht
ist.
2. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 1, wobei
der zweite Vorsprung (40, 41), das Rückhalteelement
(46, 48) und der Schlitz (51, 55) derart angeordnet
sind, dass nach Einsetzen des Betätigungsschlüssels
(42) und Ausrichtung des zweiten Vorsprungs (40, 41)
mit dem Schlitz (51, 55) das Rückhalteelement (46, 48)
von einer Bewegung in Längsrichtung abgehalten ist.
3. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 1 oder 2,
wobei das Schlossgehäuse (16) weiterhin eine sich in
Längsrichtung erstreckende Nut (51, 55) aufweist, die
die konzentrische Rille (52) schneidet und wobei das
Steckteil (2) einen dritten Vorsprung aus der
Oberfläche des Steckteils gegenüber dem Umkreis
aufweist, wobei im Querschnitt der Winkel zwischen der
sich in Längsrichtung erstreckenden Nut (51, 55), der
Achse des zylindrischen Hohlraums und dem Schlitz (49,
50) kongruent zum Winkel zwischen dem dritten
Vorsprung (40, 41), der Achse und dem zweiten
Vorsprung (40, 41) ist, so dass im zweiten
Betriebsmodus nach Drehen des Steckteils (2) zum
Ausrichten des zweiten Vorsprungs (40, 41) mit dem
Schlitz (49, 50), der dritte Vorsprung (40, 41)
gleichzeitig mit der sich in Längsrichtung
erstreckenden Nut (51, 55) ausgerichtet wird, wodurch
das Entfernen des Steckteils ermöglicht ist.
4. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei der zweite Vorsprung
einen Abschnitt einer Kugel (40, 41) aufweist, die in
einem in das Steckteil (2) gebohrten Sackloch (34, 32)
aufgenommen ist.
5. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei das Rückhalteelement
eine Kugel aufweist (46, 48).
6. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei das Rückhalteelement
(46, 48) in einer Ausnehmung (38, 36) aufgenommen ist,
die als Bohrung ausgeführt ist, die zwischen dem
Schlüsselschlitz (18) und einer Oberfläche des
Steckteils (2) kommuniziert, wobei die Oberfläche
benachbart zum zylindrischen Hohlraum (14) ist.
7. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 6, wobei
das Rückhalteelement (46, 48) eine größere Abmessung
als die Länge der Mittellinie der Bohrung (38, 36)
hat.
8. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 7, wobei
der Betätigungsschlüssel (45) wenigstens ein
Rückhalteelement (46, 48) zwingt, aus der Oberfläche
des Steckteils (2) hervorzustehen, indem der
Schlüsselschlitz (18) im Wesentlichen ausgefüllt wird,
wodurch das Steckteilrückhalteelement gezwungen wird,
aus der Oberfläche des Steckteils (2) hervorzustehen.
9. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, wobei das Rückhalteelement (46, 48)
im Wesentlichen in einer Ausnehmung (38, 36)
aufgenommen ist, deren Ausführung es erlaubt, dass das
Element aus der Ausnehmung hervorsteht.
10. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 9, wobei
die Ausnehmung (38, 36) eine Ausführung aufweist, die
ein Entkommen des Rückhalteelements (46, 48)
verhindert.
11. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 10, wobei
die Ausnehmung (38, 36) eine Ausführung aufweist, mit
der das Entkommen des Rückhalteelements (46, 48)
mittels Überhängen verhindert ist.
12. Demontierbares Einsteckschloss nach Anspruch 10, wobei
die Ausnehmung (38, 36) eine Ausführung aufweist, mit
der das Entkommen des Rückhalteelements (46, 48) durch
Abstecken des Rückhalteelements verhindert wird.
13. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, das wenigstens zwei
Rückhalteelemente (46, 48) aufweist.
14. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei der inwendige
Längsschlitz des Schlossgehäuses ein Seitenstegschlitz
(49, 50) ist.
15. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei der Demontageschlüssel
(42) die Bewegung wenigstens eines
Steckteilrückhalteelements (46, 48) in den
Schlüsselschlitz (18) mittels wenigstens einer
Aussparung (44) ermöglicht, die auf wenigstens einer
Seite des Schlüsselbarts des Demontageschlüssels (42)
ausgebildet ist.
16. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die konzentrische
Rille (52) einen Ring um die inwendige Oberfläche des
Schlossgehäuses (14) herum bildet.
17. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die konzentrische
Rille (52) Seiten aufweist, die angepasst sind, dass
nach Herausziehen des Steckteils (2) aus dem Gehäuse
(14) die konzentrische Rille (52) zusammenwirkend mit
den Ausnehmungen (32, 34, 36, 38) eine Kraft auf das
Rückhalteelement (46, 48) ausüben und das
Rückhalteelement in den Körper des Steckteils (2)
führen.
18. Demontierbares Einsteckschloss nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei nur das erste
Rückhalteelement. (46, 48) mit dem Schlüsselschlitz
(18) kommunizieren kann, wobei der Schlüsselschlitz
(18) zu jeder Zeit für den zweiten Vorsprung (40, 41)
nicht zugänglich ist.
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