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DE69712081T2 - Verfahren zur aufzeichnung von beständigen bildern auf substraten - Google Patents

Verfahren zur aufzeichnung von beständigen bildern auf substraten

Info

Publication number
DE69712081T2
DE69712081T2 DE69712081T DE69712081T DE69712081T2 DE 69712081 T2 DE69712081 T2 DE 69712081T2 DE 69712081 T DE69712081 T DE 69712081T DE 69712081 T DE69712081 T DE 69712081T DE 69712081 T2 DE69712081 T2 DE 69712081T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
substrate
print pattern
printed
film
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69712081T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69712081D1 (de
Inventor
David Godden
Roland Hill
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Contra Vision Ltd
Original Assignee
Contra Vision Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from PCT/GB1996/002600 external-priority patent/WO1997015453A1/en
Application filed by Contra Vision Ltd filed Critical Contra Vision Ltd
Publication of DE69712081D1 publication Critical patent/DE69712081D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69712081T2 publication Critical patent/DE69712081T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M3/00Printing processes to produce particular kinds of printed work, e.g. patterns
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M1/00Inking and printing with a printer's forme
    • B41M1/14Multicolour printing
    • B41M1/18Printing one ink over another
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M3/00Printing processes to produce particular kinds of printed work, e.g. patterns
    • B41M3/008Sequential or multiple printing, e.g. on previously printed background; Mirror printing; Recto-verso printing; using a combination of different printing techniques; Printing of patterns visible in reflection and by transparency; by superposing printed artifacts

Landscapes

  • Printing Methods (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)
  • Photoreceptors In Electrophotography (AREA)
  • Formation Of Insulating Films (AREA)
  • Solid State Image Pick-Up Elements (AREA)
  • Inorganic Insulating Materials (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Light Sources And Details Of Projection-Printing Devices (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das teilweise Bedrucken eines Substrats mit mehreren Schichten mit im wesentlichen exakter Registerhaltung unter Verwendung einer Abbildungstechnik für mindestens eine Schicht, die über einen geeignet aufnahmefähigen Bereich ein dauerhaftes Bildmaterial, aber über einen nicht aufnahmefähigen Bereich kein dauerhaftes Bildmaterial bildet.
  • Das Bedrucken nur eines Teils der Fläche eines Substrats ist mit einer Reihe visueller und anderer funktioneller Vorzüge verbunden. So ist es beispielsweise üblich, ein Substrat mit einer oder mehreren Farben zu bedrucken, damit das offenliegende Substrat, das freigelassen wird, einen Teil des erforderlichen Designs bilden kann.
  • Weiß ist die häufigste Farbe eines Substrats, das über einen Teil seiner Fläche bedruckt und in anderen Teilen offenliegen soll, und zwar erstens deshalb, weil es am leichtesten ist, die gewünschte wahrgenommene Farbe aus anderen Farben zu erhalten, wenn sie auf Weiß gedruckt werden, besonders wenn derartige Farben durch transparente oder durchscheinende Druckfarben ausgebildet werden. Zweitens bildet Weiß einen guten Kontrast zu vielen anderen Farben und macht somit graphische Designs leicht sichtbar. Drittens bildet Weiß üblicherweise einen wesentlichen hohen Prozentsatz bei vielen Designs. Viertens ist die Massenverarbeitung von weißen Substraten durch die Standardisierung der Basisfarbe, wenn nicht der Materialspezifizierung, mit Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei der Produktion verbunden. Fünftens bildet Weiß den normalen Hintergrund zum Vierfarbenprozeßdruck, bei dem vier Farben (Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb) in der Regel in Punktmustern auf einen weißen Hintergrund gedruckt werden, wobei die Größe und/oder der Abstand der Punkte jeder Farbe gemäß zu replizierenden "Farbauszügen" variiert werden oder durch digitale Drucktechniken, die Rasterbildverarbeitung (RIP) verwenden. Ab einer Mindestentfernung kann das Auge die einzelnen farbigen Punkte nicht mehr auflösen, sondern verschmelzen die farbigen Punkte und ergeben eine kombinierte wahrgenommene Farbe bei jeder Position auf dem gedruckten Produkt.
  • Herkommliche Druckprozesse sind in der Regel mit einer unpräzisen Registerhaltung behaftet, und zwar wegen
  • i) Druckmaschinenfehlern oder "Toleranzen" bei der Zufuhr von Druckfarben oder einem anderen markierenden Material,
  • ii) der Dimensionsinstabilität einer flüssigen Druckfarbe oder eines anderen markierenden Materials im flüssigen Zustand auf einem Substrat,
  • iii) der Dimensionsinstabilität eines Substrats durch Temperatur- und Feuchtigkeitsänderungen zwischen "Druckdurchläufen" (Drucken einzelner Schichten) und
  • iv) dem Fehler oder der "Toleranz" bei der Zufuhr eines Substrats in die Druckposition.
  • Bei vielen Produkten ist dieser Mangel an Registerhaltung beziehungsweise die Unfähigkeit, genau dort Druckfarbe auf ein Substrat zu drucken, wo dies beabsichtigt ist, nicht wichtig. Es gibt jedoch eine Reihe von Produkten, die durch einen derartigen Mangel an Registerhaltung sehr nachteilig beeinflußt werden können, wobei unidirektionale oder andere Sichtkontrollprodukte, wie die in dem britischen Patent Nr. 2165292 offenbarten, welches Verfahren zum Drucken mit im wesentlichen exakter Registerhaltung und Verfahren zum Überwinden der Begrenzungen von Registerhaltungsfehlern von herkömmlichen Druckverfahren beinhaltet, ein Beispiel sind. Derartige Produkte umfassen in der Regel das teilweise Bedrucken eines transparenten Substrats mit einem feinen Muster in der Form von Punkten oder Linien mit umgebenden oder dazwischenliegenden transparenten Bereichen oder eines transparente Bereiche umgebenden Gittermusters.
  • Ein Querschnitt durch derartige teilweise bedruckte Substrate hat in der Regel die Form eines durchgehenden Substratmaterials, auf dem sich abwechselnd bedruckte Teile und unbedruckte Teile befinden. Diese bedruckten Teile umfassen in der Regel überlagerte Schichten aus markierendem Material. Es ist allgemein vorteilhaft, wenn mehrere Schichten in einigen oder allen bedruckten Teilen sich in im wesentlichen exakter Registerhaltung mit sich gleich erstreckenden Grenzen befinden. Bei einigen Produkten ist es vorteilhaft oder notwendig, wenn sich mindestens eine Schicht nicht über den ganzen Bereich oder Bereiche einer anderen Schicht erstreckt, sondern innerhalb der anderen Schicht liegt und entweder völlig darin beabstandet ist oder teilweise darin beabstandet ist und teilweise eine sich gleich erstreckende Länge der Grenze aufweist. Wenn die Querschnittsabmessungen der bedruckten Teile eines derartigen bedruckten Produkts klein sind und derartigen bedruckten Teilen mehr als eine Schicht überlagert werden soll, dann kann der Registerhaltungsfehler herkömmlicher Druckprozesse die Erreichung der gewünschten visuellen oder anderer Leistungskriterien ernsthaft benachteiligen. Der kritische Faktor ist der Registerhaltungsfehler oder die Registerhaltungstoleranz des Druckprozesses im Vergleich zu den Querschnittsabmessungen der bedruckten Teile.
  • Im Fall des herkömmlichen Vierfarbenprozeßdrucks (manchmal als Vierfarbenrasterdruck bezeichnet) oder des digitalen Vierfarbenprozeßdrucks sind die einzelnen. Punkte aus Farbe im Verhältnis zu der Fläche des, Hintergrundsubstrats, das in der Regel Weiß ist und aus Papier, Karton oder Kunststoffmaterialien hergestellt ist, sehr klein. Ein erheblicher Mangel an Registerhaltung beim Druck der einzelnen Punkte aus verschiedenen Farben ist normalerweise akzeptabel, da die einzelnen Punkte aus einer Farbe nicht als einzelne Punkte wahrgenommen werden, sondern mit den andersfarbigen Punkten kombiniert werden, um den erforderlichen Gesamteindruck zu liefern. Ein Mangel an Registerhaltung zwischen den Punkten aus verschiedenen Farben wird nur allgemein als ein Mangel an Schärfe von Designgrenzen innerhalb des Designs wahrgenommen, wie etwa in den Kanten von Angaben, die vor einer Hintergrundfarbe gesehen werden. Der Beobachter sieht das, was gedruckt ist. Nur wenn der Beobachter weiß, daß der gewünschte Kantenklarheitsgrad sich von dem beobachteten unterscheidet, oder falls der Mangel an Registerhaltung derart ist, daß an Farbgrenzen farbige "Lichthöfe" zu sehen sind, ist der Mangel an Registerhaltung zu erkennen.
  • Wenn die Anforderung jedoch darin besteht, ein relatives feines Muster aus Hintergrundfarbe, wie etwa weiße Punkte, zu drucken, danach eine oder mehrere einzelne Farben mit gleichförmigem Farbton, gleichförmiger Intensität und gleichförmigem Tonwert oder Vierfarbenprozeß-Farben einigen oder allen von diesen Punkten zu überlagern, dann kann der Mangel an Registerhaltung des Druckprozesses einen erheblichen nachteiligen Effekt auf die funktionelle Leistung im Vergleich zu dem beabsichtigten Effekt haben. Beispielsweise werden die wahrgenommenen Farben eines Bilds oder Designs wegen der visuellen Wechselwirkung der nicht registerhaltigen Schichten über den Bereich des Substrats hinweg von den gewünschten Farben abweichen. Wenn ein Muster aus quadratischen weißen Punkten mit einer Seitenlänge von 1 mm mit quadratischen Punkten mit einer Seitenlänge von 1 mm und einer anderen Farbe bedeckt werden soll, in Draufsicht aber ein Registerhaltungsfehler von 0,2 mm in beiden orthogonalen Richtungen vorliegt, wie in Fig. 1 der beiliegenden Zeichnungen, dann erscheinen 36% des gewünschten Bereichs weiß und haben auf dem gesamten gedruckten Bereich von 1,36 mm² einen entsprechenden Effekt von 0,36 mm² Weiß. Wenn das Substrat schwarz ist und die andere Farbe durch eine transparente Druckfarbe gebildet wird, dann ist die andere Farbe vor dem schwarzen Substrat im wesentlichen unsichtbar und die 0,36 mm² Weiß werden in Kombination mit dem 0,64 mm² großen Bereich der anderen Farbe gesehen, was in diesem Bereich folglich "aufgehellt" erscheint. Eine derartige Veränderung von der gewünschten wahrgenommenen Farbe läßt sich am ehesten im Vergleich zu anderen, das Muster bildenden individuellen Quadraten bemerken, bei denen der Fehler bei der Registerhaltung anders ist, und insbesondere im Vergleich zu beliebigen Quadraten, bei denen die andere Farbe das Weiß im wesentlichen bedeckt. Falls die andere Farbe über einen Bereich der Tafel hinweg gleichförmig erscheinen sollte, wird sie stattdessen schattiert und mit einem anderen Tonwert erscheinen.
  • Falls das Substrat transparent ist, dann ist ein derartiger Mangel an Registerhaltung in der Regel auch von der anderen Seite des Substrats aus sichtbar, wobei die überlappende andere Farbe in dem obigen Beispiel zusammen mit dem weißen Quadrat zu sehen ist, was in der Regel nicht erwünscht ist.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, daß durch einen Mangel an Undurchsichtigkeit einzelner Druckfarbenschichten eine unerwünschte Wahrnehmung von Farbe verursacht werde kann. Bei dem obigen Beispiel könnte beim Drucken der weißen und einer anderen Farbe auf ein transparentes Substrat dieses Weiß bei Beobachtung von der anderen Seite des Substrats aus durch die andere Farbe modifiziert werden, was möglicherweise durch die Beleuchtungsbedingung hinter dem Substrat noch verstärkt werden könnte.
  • Von der gedruckten Seite der Tafel aus würde die den weißen Bereich bedeckende andere Farbe als ein aufgehellter oder hellerer Farbton der anderen Farbe wahrgenommen werden. Beim Drucken ist es üblich, einen derartigen Mangel an Undurchsichtigkeit dadurch zu überwinden, daß mehr als eine Schicht einer Farbe gedruckt wird, um den gewünschten oder erforderlichen Grad an Undurchsichtigkeit zu erzielen. Falls der Registerhaltungsfehler jedoch im Vergleich zu den Querschnittsabmessungen der zu druckenden bedruckten Teile relativ groß ist, führt der Mangel an Registerhaltung zu noch weiteren Bereichen mit anderer wahrgenommener Farbe, wo sich die Kanten der gewünschten Farbe durch den Mangel an Registerhaltung überlappen, sowie durch eine schlechte Kantenschärfe.
  • Verfahren zum Drucken mit im wesentlichen exakter Registerhaltung unter Verwendung unterschiedlicher Haftung einer Schicht aus markierendem Material auf ein Substrat sind aus den britischen Patenten Nummern 2118096 ('096), 2165292 ('292) und 2188873 ('873) bekannt. Die erste Schicht aus dem einen Material definiert ein Druckmuster (das in '292 als ein Silhouettenmuster bezeichnet wird). Diese erste Schicht kann in Form des Druckmusters vorliegen oder eine Schablone des Druckmusters sein. Eine zweite Schicht aus einem anderen Material, in der Regel einer Druckfarbe, wird über dem Druckmuster und jenseits der Grenzen des Druckmusters aufgetragen. Diese zweite Schicht haftet innerhalb des Druckmusters, aber nicht an dem Substrat außerhalb des Druckmusters. Die zweite und etwaige weitere Schichten umfassen in der Regel gedruckte Druckfarbe, die gehärtet und danach von außerhalb des Druckmusters entfernt wird, beispielsweise durch den Auftrag und das Entfernen von Selbstklebeband oder durch Abspülen mit unter hohem Druck stehendem Wasser. Die Härteverfahren der Druckfarbenschichten, um das Entfernen unerwünschter Druckfarbe zu ermöglichen, und die Mittel zu einer derartigen Druckfarbenentfernung sind schwierig, teuer und zeitraubend.
  • Der Stand der Technik enthält außerdem die japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nummer 33723/78 an Kawai mit dem Titel "Method of Thermally Transferring Metal Foil onto Outer Surface of Hard Substrate". Dieses Dokument umreißt auch den vorausgegangenen Stand der Technik des Heißfolienprägens und der Heißwalzenübertragung von einem Träger eines gedruckten Designs auf ein Substrat. Kawai offenbart das Verfahren zum thermischen Übertragen einer kontinuierlichen Folie aus Metall oder Kunstharz auf eine Druckfarbe, einen Lack oder einen Klebstoff aus thermoplastischem Kunstharz, der zunächst an die Außenfläche eines plattenartigen oder geformten harten Substrates wie etwa Glas, Keramik, Metall, Marmor, gehärtetes Kunstharz und dergleichen angeklebt und dann gehärtet wird. Das Verfahren von Kawai gestattet nicht die teilweise Bedeckung der ersten Schicht, die an dem Substrat haftet.
  • Ein weiteres Problem bei der Herstellung von Produkten gemäß der '292-Erfindung durch Verfahren nach dem Stand der Technik besteht darin, daß sich aus der Verwendung von einem punktförmigen oder linienartigen "Silhouettenmuster" überlagerten vier Farbauszügen Moiré-Schleiermuster ergeben können.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, alle obenerwähnten Probleme des Stands der Technik bei der teilweisen Abbildung eines Substrats zu überwinden oder zumindest zu minimieren.
  • JP-A-62-270377 beschäftigt sich nicht mit der Vermeidung von Moiré-Schleiermustern. Es wird ein Verfahren offenbart, bei dem eine Designschicht in einem durch ein Druckmuster definierten Bereich entfernt wird. Es wird angemerkt, daß die Designschicht nicht durch digitales Drucken gebildet wird.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren zum Abbilden eines Substrats bereitgestellt, mit den folgenden Schritten: Auftragen einer ersten Schicht auf das Substrat zur Ausbildung eines Druckmusters und Heranbringen eines adressierten Designs an das Substrat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bereichs des Druckmusters; dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Druckmusters das adressierte Design zu einem dauerhaften Bildmaterial ausgebildet wird, das eine Designschicht bildet, die mindestens eine Designfarbschicht umfaßt, und außerhalb des Druckmusters das adressierte Design kein dauerhaftes Bildmaterial bildet und die mindestens eine Designfarbschicht durch ein digitales Druckverfahren gebildet wird und sich nicht über den ganzen Bereich des Druckmusters erstreckt.
  • Die Erfindung bietet verschiedene Vorzüge im Vergleich zum Stand der Technik, einschließlich dem, daß ein Drucken mit im wesentlichen exakter Registerhaltung erzielt wird und gleichzeitig die Notwendigkeit des Entfernens unerwünschter Schichten gehärteter Druckfarbe vermieden wird, wodurch über eine Reihe herkömmlicher und digitaler Druckverfahren eine diskontinuierliche "Designschicht" einem "Druckmuster" überlagert werden kann und die außergewöhnlichen Probleme der Moiré-Schleiermuster vermieden werden, die ansonsten beim Drucken typischer "Silhouettenmuster" der '292-Erfindung auftreten. Einzelne, weiter unten erwähnte Verfahren haben im Vergleich zum Stand der Technik ihre eigenen weiteren spezifischen Vorzüge.
  • Ein "Substrat" kann ein einzelnes Blatt aus homogenem Material oder ein mehrschichtiges Material oder eine mehrschichtige Anordnung sein, die beispielsweise den Gesamtauftrag einer Druckfarbenschicht beinhaltet. Das Substrat ist im wesentlichen ohne Öffnungen, mit Ausnahme von etwaigen Löchern, die zur Unterstützung der Druckregisterhaltung oder zum Vorschieben des Substrats durch eine Druck- oder andere Maschine verwendet werden können.
  • Bei allen Ausführungsformen der Erfindung wird nur ein Teil des Substrats mit einer bildlichen Darstellung versehen, die als das "Druckmuster" bezeichnet wird. Das "Druckmuster" kann mehrere diskrete Elemente und/oder ein mehrere diskrete Hohlräume umgebendes zusammenhängendes Muster umfassen. Zu Beispielen für Druckmuster gehört ein Muster aus Punkten oder Linien oder ein Gitter-, Netz- oder Filigranmuster.
  • Bei allen Ausführungsformen kann ein jeweiliger Querschnitt durch eine Tafel der Erfindung genommen werden, der das Substrat mit zwei Außenkanten und das Druckmuster mit einem oder mehreren bedruckten Teilen und einem oder mehreren abwechselnden unbedruckten Teilen umfaßt, wobei jeder bedruckte Teil zwei Außenkanten aufweist. Mindestens ein und in der Regel alle unbedruckten Teile umfassen eine "Hintergrundfarbschicht" aus einem Material, beispielsweise gedruckter Druckfarbe, die sich über das ganze Druckmuster, aber nicht darüber hinaus, erstreckt. Eine Hintergrundfarbschicht kann eine auf ein Substrat aufgebrachte erste Schicht sein, die das "Druckmuster" bildet und definiert. Mindestens einer der bedruckten Teile umfaßt eine "Designfarbschicht" aus Abbildungsmaterial, die zwei äußere Grenzen aufweist und in der Regel innerhalb jedes gedruckten Teils innerhalb der beiden äußeren Grenzen der Designfarbschicht über oder unter einer "Hintergrundfarbschicht" liegt. Ein "Design" ist das sichtbare Bild einer oder mehrerer "Designschichten", die in der Regel vor einer Hintergrundfarbschicht überlagert gesehen werden.
  • Der Ausdruck "Designschicht" bedeutet eine Schicht aus Material, die als mindestens ein Teil des "adressierten Designs" aufgetragen wird, oder eine Schicht aus Material, deren Zustand innerhalb des Bereichs des "adressierten Designs", der ebenfalls innerhalb des Druckmusters liegt, beispielsweise durch das Aufbringen von Warme, Licht oder elektrostatischer Ladung als. Mittel zum Heranbringen des adressierten Designs geändert wird. Die Designschicht umfaßt mindestens eine Designfarbschicht und kann eine einzelne Schicht aus einem einzelnen Material wie etwa eine einzelne Designfarbschicht aus Druckfarbe oder eine Mehrfarbendruckprozeßschicht sein, in der die individuellen Designfarbschichtablagerungen, in der Regel Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb, innerhalb der Designschicht und einem etwaigen bedruckten Teil innerhalb der Designschicht in der Regel diskontinuierlich sind.
  • Innerhalb eines bestimmten Querschnitts weist eine Designschicht zwei äußere Grenzen auf, und innerhalb der beiden äußeren Grenzen ist jeder bedruckte Teil mit zwei äußeren Kanten eines Teils der Designschicht aufgebaut, die innerhalb der beiden äußeren Kanten des bedruckten Teils, liegen, was die Möglichkeiten beinhaltet, daß die beiden äußeren Kanten eines Teils der Designschicht innerhalb der beiden äußeren Kanten eines bedruckten Teils beabstandet sind oder sich eine äußere Kante eines Teils der Designschicht gleich mit einer äußeren Kante eines bedruckten Teils erstreckt oder sich die beiden äußeren Kanten der Teile sowohl der Designschicht als auch des bedruckten Teils gleich erstrecken. Bei einem bestimmten Querschnitt durch das bedruckte Substrat muß mindestens eine Designschicht auf mindestens zwei bedruckte Teile des Druckmusters aufgetragen werden, die durch mindestens einen unbedruckten Teil des Substrats getrennt sind. Die Designschicht kann sich über das ganze Druckmuster erstrecken und tut dies in der Regel im Fall eines Mehrfarbenprozeßdesigns.
  • Eine "Designfarbschicht" umfaßt innerhalb einer Designschicht ein Material aus einer Farbe, bei dem der Farbton, die Intensität und der Tonwert im wesentlichen gleichförmig sind. Der Ausdruck "Designfarbschicht" beinhaltet die einzelnen Farben eines Mehrfarbendruckprozesses, wie etwa Schwarz, Magenta, Cyan und Gelb. Mindestens eine Designfarbschicht erstreckt sich nicht über das ganze Druckmuster.
  • Ein "dauerhaftes Bildmaterial" bedeutet ein Abbildungsmaterial, das sich in einem dauerhaften, im wesentlichen fixierten chemischen und festen Zustand in einer festen geometrischen Beziehung zu einem Substrat befindet. Um Zweifel auszuräumen, ist eine gehärtete Druckfarbenschicht außerhalb des Silhouettenmusters bei den Verfahren des Stands der Technik von GB 2165292 ein dauerhaftes Bildmaterial, das einen Druckfarbenbrechmechanismus erfordert, um von ihm innerhalb des "Silhouettenmusters" dieser Verfahren die Druckfarbe zu entfernen. Zu den Verfahren des Stands der Technik, die einen. Druckfarbenbrechmechanismus erfordern, um gehärtete Druckfarbe zu entfernen, zählen das Abstrahlen mit unter Hochdruck stehendem Wasser, was einen Druck von mindestens 1500 lb/in² (105 kg/cm²) und in der Regel über 2000 lb/in² (140 kg/cm²) mit einer Wasserströmungsgeschwindigkeit von mindestens 10 Litern/Minute und in der Regel 15 Litern/Minute erfordert. Die hierin beschriebenen Verfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung lassen entweder außerhalb des Druckmusters kein Bild zurück oder, falls irgendwelches markierendes Material auf dem Substrat außerhalb des Druckmusters abgeschieden ist, kann dieses Material durch Abwaschen mit Wasser mit einem Druck von höchstens 200 lb/in² (14 kg/cm²) mit einer Wasserströmungsgeschwindigkeit von höchstens 10 Litern/Minute, was weniger als ein Zehntel des Wasserdrucks bei einem geringeren Volumen darstellt, als dies für Produktionsverfahren des Stands der Technik erforderlich ist, oder die äquivalente Masse pro Minute eines anderen abschleifenden Mediums, entfernt werden. Falls insbesondere das Substrat und/oder dauerhafte Bildmaterial durch die Anwendung von Wasser beschädigt werden würde, dann kann das unerwünschte Material aber auch durch Abstrahlen mit Luft oder durch Wischen mit einem trockenen Tuch entfernt werden. Bildmaterial auf dem Substrat, das durch derartiges Abwaschen mit Wasser oder trockene Entfernungsverfahren entfernt werden kann, ist kein dauerhaftes Bildmaterial.
  • Der Ausdruck "adressiertes Design" bedeutet ein geometrisches Layout, das unabhängig von dem Druckmuster ist, das sich sowohl innerhalb von Grenzen des Druckmusters und außerhalb der Grenzen des Druckmusters erstreckt und das Ausmaß einer Designschicht in dem Druckmuster definiert. Ein adressiertes Design kann eine einzelne Designfarbschicht oder einen Mehrfarbenprozeß umfassen, einschließlich eines Zweifarben-, eines Vierfarben- oder eines Hexachromprozesses. Ein adressiertes Design kann, in der Regel als Teil eines "digitalen Druckverfahrens", mehrere digital adressierte Mikroelemente umfassen.
  • Der Ausdruck "ein adressiertes Design heranbringen" beinhaltet den physischen Auftrag einer Schicht aus druckender Druckfarbe, thermischem Übertragungsharz, Toner oder anderem markierendem Material auf das Substrat oder eine zuvor aufgetragene Schicht, oder derartige Materialien können in einer beabstandeten Beziehung von dem Substrat herangebracht werden, um beispielsweise durch eine elektrostatische Ladung in den bedruckten Teilen des Substrats oder einer zuvor aufgebrachten Schicht angezogen zu werden, oder er beinhaltet das Einwirkenlassen von Energie, wie etwa Wärme, Licht oder elektrostatischer Ladung, innerhalb des "adressierten Designs" auf einem Substrat oder einer zuvor aufgetragenen Schicht, die durch derartige Energie verändert wird.
  • Zu "digitalen Druckverfahren" zählen diejenigen Prozesse, die unter den Kategorien elektrographischer oder elektrostatischer Druck, Thermotransferdruck (manchmal als thermische Massenübertragung und Thermofarbstoffsublimationsdruck bezeichnet), direkter thermischer Druck, fotographischer und digitaler Tintenstrahldruck gruppiert werden. Digitale Druckverfahren verwenden in der Regel einen Rasterbildprozessor zum Ermöglichen der Positionierung und Größe von Abscheidungen aus Material in Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb in einem Vierfarbenprozeß und/oder zusätzlichen "Spot Colours". Eine "Spot Colour" weist einen Farbton, eine Intensität und einen Tonwert auf, die im wesentlichen gleichförmig sind. Bei derartigen digitalen Druckverfahren können sehr kleine Abscheidungen einer individuellen Farbe aus markierendem Material an die Oberfläche eines Substrats adressiert werden, beispielsweise einer Abscheidung pigmentierter Harzfolie durch einen einzelnen Knoten eines Transferkopfs einer Thermofolientransfermaschine, wie etwa der Gerber EdgeTM, einem Warenzeichen von Gerber Scientific Products, Inc., USA, oder der individuellen Abscheidung, die sich aus einem einzelnen Impuls eines einzelnen Tintenstrahls einer Tintenstrahldruckmaschine ergibt. Die Erfindung umfaßt jedes digitale Druckverfahren, bei dem kleine Abscheidungen aus einem markierenden Material einzeln an ein Substrat oder einen Transferträger oder eine Transfertrommel adressiert werden können. Sie umfaßt außerdem Verfahren, bei denen Mikroelemente eines Substrats oder einer empfindlichen Schicht durch entsprechend gesteuerte Energieimpulse adressiert werden können.
  • Bei einer Ausführungsform wird eine erste Materialschicht auf ein Substrat in Form des Druckmusters und somit dieses definierend aufgetragen. Die erste Schicht ist in der Regel weiß und ist aufnahmefähig für ein Designabbildungsverfahren, wie zum Beispiel Thermotransfer, dabei ist aber das Substrat nicht aufnahmefähig für das Designabbildungsverfahren, beispielsweise ein Polyester. Beispielsweise wird die pigmentierte Harzbeschichtung auf einem Trägerfilm, die innerhalb des adressierten Designs liegt, auf die erste Schicht übertragen und an diese angeklebt, um eine Designschicht zu bilden. Jedoch wird der Bereich der pigmentierten Harzbeschichtung außerhalb des Druckmusters nicht an das Substrat angeklebt, sondern auf dem Trägerfilm weggetragen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform wird das Druckmuster auf ein Substrat in einer ersten Schicht aus schwarzem Material gedruckt. Dann wird eine weiße Schicht innerhalb der schwarzen Schicht und darin beabstandet gedruckt. Sowohl die schwarze als auch die weiße Schicht sind für den Druck aufnahmefähig. Die diskreten oder verbundenen weißen Bereiche werden mit der gewünschten Designschicht oder den gewünschten Designschichten überdruckt, wobei transparente oder durchscheinende Druckfarbe verwendet wird, die die weiße Schicht überlappt und solche Teile der ersten schwarzen Schicht innerhalb des adressierten Designs bedeckt. Die Kombination der der gedruckten weißen Schicht überlagerten gedruckten transparenten oder durchscheinenden Designfarbschicht produziert die gewünschte wahrgenommene Farbe. Dieses Ergebnis wird erzielt, weil die transparente oder durchscheinende Designdruckfarbe auf jedem bedruckten Teil nicht ohne weiteres vor dem schwarzen Hintergrund sichtbar ist, sondern sich mit der weißen Schicht unter Produzierung der gewünschten wahrgenommenen Farbe vereinigt. Bei dieser Ausführungsform sind sowohl die schwarze als auch die weiße Schicht für die Designschicht aufnahmefähig, doch ist der Substratbereich außerhalb der schwarzen Schicht nicht für die Designschicht aufnahmefahig.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform kann die Erfindung zum Drucken eines Musters aus Punkten, Linien oder eines Gittermusters auf ein transparentes Substrat verwendet werden, um ein Produkt mit ähnlichen Leistungscharakteristiken wie denen in dem britischen Patent Nr. 2165292 herzustellen. Bei derartigen Produkten liegt ein "Silhouettenmuster" aus undurchsichtigem Material vor, "das eine Tafel in mehrere undurchsichtige Bereiche und/oder transparente oder durchscheinende Bereiche unterteilt", in der Regel mit einem Array aus vielen diskreten Elementen wie etwa Punkten oder Linien oder zusammenhängenden Elementen, um ein relativ feines Kontinuummuster aus undurchsichtigen Teilen mit einer Querschnittsbreite unter 5 mm und in der Regel 1-2 mm zu erhalten.
  • Innerhalb des Silhouettenmusters existieren in der Regel eine Reihe überlagerter Druckfarbenschichten, in der Regel Weiß auf Schwarz, und ein der weißen Schicht überlagertes Design, das von einer Seite der Tafel aus sichtbar ist, aber nicht von der anderen Seite der Tafel aus. Das britische Patent Nr. 2165292 beschreibt eine Reihe von Produktionsverfahren, die diesen Effekt erzielen können, wobei einige eine exakte oder im wesentlichen exakte Registerhaltung überlagerter schwarzer und weißer Druckfarbenschichten bereitstellen. Gemäß der vorliegenden Erfindung bilden die Weiß-auf-Schwarz-Schichten das Druckmuster, und ein oder mehrere Designschichten werden auf das Druckmuster aufgetragen, bilden aber kein dauerhaftes markierendes Material außerhalb des Druckmusters.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform kann die Erfindung zum Drucken transparenter Substrate verwendet werden, um Produkte gemäß PCT/GB96/00020 zu bilden, bei der das Druckmuster in der Regel durch eine erste Schicht aus klarem oder durchscheinendem weißen Material in der Regel in einem feinen Kontinuumdruckmuster definiert ist, das aus mehreren diskreten Bereichen und/oder mehreren Hohlräumen in dem Druckmuster besteht, wie etwa ein Muster aus Punkten oder Linien oder ein gitterartiges Muster mit das Substrat offenlegenden, kreisförmigen oder anders geformten Hohlräumen. Eine oder mehrere Designschichten werden in einem System mit transparentem oder durchscheinendem markierendem Material oder einem anderen Abbildungssystem auf das Druckmuster aufgetragen, aber nicht auf das nicht aufnahmefähige Substrat außerhalb des Druckmusters. Das resultierende Design an derartigen Produkten kann bei Betrachtung von einer Seite von der anderen Seite beleuchtet werden, da das Druckmuster und das überlagerte Design transparent oder durchscheinend sind. Derartige Tafeln würden auch in beiden Richtungen einen Grad an Sicht durch die Platten gestatten.
  • Die vorliegende Erfindung sorgt für das Management oder die Eliminierung von Registerhaltungsfehlern in einem bedruckten Produkt, und zwar Registerhaltungsfehlern, die ansonsten Mängel in dem bedruckten Produkt hervorrufen würden. Die Verfahren des Stands der Technik zum Erzielen einer im wesentlichen exakten Registerhaltung durch herkömmliche Sieb- oder andere Druckverfahren verwenden flüssige Druckfarben, die in aufeinanderfolgenden Schichten aus Druckfarbe gehärtet werden, und die unerwünschte Farbe wird dann durch ein relativ schwieriges Mittel entfernt, das einen Druckfarbenbrechmechanismus um das Druckmuster herum erfordert. Durch die vorliegende Erfindung erübrigt sich die Notwendigkeit für dieses Entfernen gehärteter Druckfarbe. Im Gegensatz zu dem Thermotransferverfahren von Kawai ist eine Designschicht keine kontinuierliche Ablagerung über dem ganzen Druckmuster. Außerdem können bei mehreren digitalen Drucksystemen die Designfarbschichten individuell adressiert werden, um mit einem "Durchlauf" des Substrats durch die Maschine eine Mehrfarbenprozeßdesignschicht zu bilden, und zwar ohne dazwischenliegende Druckfarbenhärtungsverfahren, wodurch Druckregisterhaltungsfehler aufgrund einer Dimensionsinstabilität des Substrats innerhalb des Designs selbst größtenteils eliminiert werden. Die Erfindung gestattet, daß bestimmte Druckverfahren, wie etwa Thermotransferdruck, verwendet werden, die sich nicht eignen für die Verfahren des Stands der Technik zum Erzielen einer im wesentlichen exakten Registerhaltung durch das Entfernen von Druckfarbe durch einen Druckfarbenbrechmechanismus, der ein Abspülen mit unter hohem Druck stehendem Wasser oder das Auftragen und Entfernen von selbstklebendem Film mit einer starken klebenden "Haftung", was markierendes Material wie etwa thermisch übertragenes pigmentiertes Harz beschädigen würde, erfordert. Die Erfindung weist somit im Vergleich zum Stand der Technik deutliche Vorteile auf.
  • Wenngleich es möglich ist, die Probleme von Registerhaltungsfehlern durch das Vordrucken eines Designs auf ein Übertragungsmedium oder eine Übertragungswalze und selektives Übertragen dieses auf das erforderliche. Druckmuster zu reduzieren, ermöglicht die Erfindung die. Steuerung des digitalen Direktdrucks auf ein Substrat. "Digitaler Direktdruck" bedeutet in diesem Kontext den Auftrag einzelner Farben, wie etwa "Spot Colours" oder der einzelnen Farben Schwarz, Cyan, Magenta oder Gelb eines Vierfarbendruckprozesses, die von ihren einzelnen Quellen, wie etwa Druckfarben- oder Tonerbehältern oder einer Thermotransferfolienpatrone, geliefert werden, anstelle eines vorgedruckten Vierfarbenprozeßdesigns auf einem Übertragungsmedium oder einer Übertragungswalze. Derartiges direktes Drucken weist in der Regel Vorzüge hinsichtlich reduzierter Zeit und reduzierter Kosten auf.
  • Bei allen obigen Ausführungsformen ist es allgemein vorteilhaft, wenn eine oder mehrere Schichten undurchsichtig sind, in der Regel undurchsichtig weiß und/oder schwarz, auf die transparente oder durchscheinende Druckfarben einer zweiten Schicht, beispielsweise durch ein digitales Vierfarbendrucksystem, aufgetragen werden können. Es kann möglicherweise bevorzugt werden, derartige undurchsichtige Hintergrundschichten durch Siebdrucken oder andere Mittel des Auftragens relativ dicker Schichten aus relativ undurchsichtiger Druckfarbe zu drucken. Undurchsichtige Druckmuster aus weißer-auf-schwarzer Tinte können gemäß Verfahren produziert werden, die aus GB2118096 oder GB2165292 bekannt sind. Die schwarze Schicht in solchen Produkten soll eine Licht absorbierende Schicht bereitstellen, die eine relativ klare Sicht durch ansonsten transparente Substrate gestattet, wobei das schwarze Druckmuster das Auge nicht beeinflußt und nicht bemerkbar die Farben irgendeines anderen, durch derartige Tafeln gesehenen Objekts anzieht, außer auf eine Weise, die einer neutralen Tönung ähnelt. Die vorliegende Erfindung ermöglicht jedoch den Druck der das Druckmuster definierenden ersten Schicht in Schwarz und den Auftrag einer weißen Hintergrundfarbschicht auf die schwarze Schicht in im wesentlichen exakter Registerhaltung, aber nicht auf das nicht aufnahmefähige Substrat. So wird beispielsweise ein durch Druck behandeltes klares Polyestersubstrat mit einem schwarzen PVC-Druckfarbendruckmuster bedruckt. Eine weiße, thermisch übertragene pigmentierte Harzschicht haftet an dem schwarzen Druckmuster, aber nicht an dem Substrat. Dann können eine oder mehrere Designschichten durch Thermotransfer aufgetragen werden.
  • Bei einer anderen Ausführungsform wird ein getöntes und bevorzugt neutral getöntes, transparentes Substrat mit einer ersten einzelnen oder mehreren weißen Schicht bedruckt, die das druckaufnahmefähige Druckmuster definiert. Die Neutraltönung hat den Effekt, daß sie die Sichtbarkeit eines weißen Druckmusters bei Betrachtung durch das getönte Substrat auf die in GB 8320969 (Cass) offenbarte Weise reduziert. Dieses weiße undurchsichtige Druckmuster wird dann durch ein transparentes oder durchscheinendes Abbildungssystem überlagert, für das das getönte Substrat nicht aufnahmefähig ist.
  • Anstatt daß es sich bei der ersten Schicht in der Regel um eine gedruckte Schicht handelt, kann bei allen obigen Ausführungsformen das Druckmuster in Form eines geschnittenen Films, bevorzugt geschnittenen Selbstklebefilms bereitgestellt werden, das auf ein transparentes, durchscheinendes oder undurchsichtiges Substrat, wie etwa rohem oder behandeltem Polyesterfilm, aufgetragen wird. Der Ausdruck "Film" deckt jeden Film ab, beispielsweise Kunststoffmaterialien, wie etwa Polyvinylchlorid oder Polyester, ein Papier oder eine Metallfolie. Der Film wird selbst eine aufnahmefähige Oberfläche bilden, beispielsweise Polyvinylchloridfilm, der in der Regel für viele Drucksysteme aufnahmefähig ist, oder seine Oberfläche wird beschichtet oder er erfährt eine integrale Oberflächenbehandlung, die sich für eine oder mehrere Abbildungsverfahren eignet. So kann der Film beispielsweise eine katalytische Komponente in einer Beschichtung aufweisen, die mit einer anderen katalytischen Komponente in einer Designschichtdruckfarbe komplementär ist. Als weiteres Beispiel kann der Film mit einem licht- oder wärmeempfindlichen Material beschichtet werden, wie etwa ein fotografisch beschichtetes Papier.
  • Der Selbstklebefilm kann vorteilhafterweise ein Druckmuster aus Linien bilden, die parallel zur Länge der Bahn des Abbildungsprozesses verlaufen, um einen glatten Durchgang durch derartige Maschinen wie beispielsweise das Gerber EdgeTM Thermotransferabbildungssystem bereitzustellen, wohingegen beispielsweise ein Muster von Linien senkrecht zur Bahnlänge oder nicht perfekt gestanztes, perforiertes Material Kanten liefern würde, die durch Bereitstellung eines physischen Diskontinuitätshindernisses die Leistung derartiger Abbildungsmaschinen stören könnten.
  • Das Substrat bei derartigen Ausführungsformen ist in der Regel für eine Abbildung nicht aufnahmefähig, wie etwa ein "rohes" Polyester.
  • Bei einigen derartigen Substraten kann ein markierendes Material wie etwa Tintenstrahltinte physisch auf das Substrat außerhalb des Druckmusters aufgetragen werden, aber kein dauerhaftes markierendes Material bilden, da es sich durch Abspülen mit unter geringem Druck stehendem Wasser, Wischen oder anderem Mittel leicht entfernen läßt. Es ist vorteilhaft, wenn der geschnittene Film in einem Druckmuster von Linien oder anderen diskreten Elementen vorliegt, damit das Entfernen eines derartigen, nicht dauerhaften markierenden Materials im Vergleich zu einem perforierten Film unterstützt wird. Bei perforiertem Film würde unerwünschtes markierendes Material in den Löchern gefangen werden, was ein völliges Entfernen von unerwünschtem markierendem Material relativ schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, machen würde.
  • Bei dem Substrat kann es sich aber auch um ein mit einer Trennschicht versehenes, beispielsweise mit Silikon beschichtetes Polyester oder mit Silikon beschichtetes Papier oder um mit einer Fluorchemikalie wie etwa FC 208 beschichtete Filmmaterialien handeln. Ein mit Silikon beschichtetes Material wird im Gegensatz zu einem geeignet ausgewählten und geschnittenen Selbstklebefilm, der zum Bilden des Druckmusters verwendet wird, in der Regel für jedes herkömmliche Druck- oder andere Abbildungssystem nicht aufnahmefähig sein.
  • Für den Thermotransfer pigmentierte beziehungsweise Farbstoffharze und elektrostatisch gedruckte Toner werden an einer mit Silikon beschichteten Oberfläche nicht haften. Es wird kein markierendes Material abgeschieden, da kein für den Thermotransfer pigmentiertes Harz oder kein elektrostatisch gedruckter Toner von einem Träger auf die Silikonbeschichtung übertragen wird. Falls markierendes Material auf einer, mit Silikon beschichteten Oberfläche abgeschieden wird, wie etwa Tintenstrahldruckfarben, dann bilden sie in der Regel Kügelchen und haften überhaupt nicht und können durch Abspülen mit unter geringem Druck stehendem Wasser, Wischen, einer reinigbaren Walze oder durch Blasen von Luft, wie etwa durch ein "Luftmesser", entfernt werden, insbesondere wenn der geschnittene Film in einem Muster aus Linien oder anderen diskreten Elementen vorliegt.
  • Derartige, mit einer Trennschicht versehene Substrate bilden in der Regel einen Teil des fertigen Produkts. So bildet beispielsweise ein mit Silikon beschichteter klarer Polyesterfilm mit einer Dicke von etwa 50 u bis 100 g ein ideales transparentes Grundmaterial für ein Fensterzeichen oder ein hängendes Banner mit einem Design nach GB2165292. Das mit einer Trennschicht versehene Substrat wirkt alternativ wie ein Trennbelag, der später entfernt wird, um den Auftrag des geschnittenen Selbstklebefilms in der Regel in Form von Streifen auf ein Fenster oder anderes Grundmaterial zu ermöglichen.
  • Die Übertragung von ein Design aufweisenden Selbstklebefilmstreifen auf ein Fenster oder anderes Grundmaterial wird normalerweise durch ein Selbstklebeapplikationsband erleichtert, das auf der von dem Trennbelag abgewandten Seite über der Anordnung aus geschnittenen Selbstklebefilmstreifen und Trennbelag aufgetragen wird. Vor dem Auftrag wird der Trennbelag entfernt und die Selbstklebefilmstreifen werden durch das Applikationsband so lange in ihrer erforderlichen relativen Position gehalten, bis die selbstklebenden Oberflächen der Streifen fest an dem Fenster oder anderem Grundmaterial angebracht sind. Dann wird das Applikationsband entfernt, es sei denn, daß dies in Form eines Überlaminats vorliegt, das beibehalten wird, um den geschnittenen Film und das überlagerte. Design beispielsweise vor Wetter oder Abrieb oder UV- Zersetzung zu schützen. Ein derartiges Überlaminat weist bevorzugt eine höhere Klebehaftung an dem gedruckten Design auf den Streifen auf als es die Streifen an einem Fenster oder anderem Grundmaterial haben, um gegebenenfalls das leichte Entfernen der Streifen in einem "Zug" zu erleichtern, um den zeitraubenden Prozeß zu vermeiden, einzelne Streifen abzuziehen.
  • Derartige Streifen können in Form gerader Linien oder gekrümmter Linien vorliegen, wobei letztere den Vorteil haben, daß durch sie die Möglichkeit vermieden wird, daß gerade Liniendesignmerkmale, wie etwa die Kanten bestimmter Buchstabenzeichenangaben "verloren" gehen, wenn sie an eine Lücke zwischen Streifen "adressiert" werden.
  • Im Vergleich zu perforiertem Material besteht ein weiterer Vorteil von Streifen darin, daß, wenn sie vertikal an einem Fenster angebracht werden, beispielsweise zur Ausbildung einer Tafel gemäß GB2165292 mit einem von außerhalb des Fensters sichtbaren Design, sie das durch die Schwerkraft bedingte Ablaufen von Regen oder anderem Wasser gestatten, wohingegen bei perforierten Filmmaterialien derartiges Wasser in der Regel solange in den Lochern zurückgehalten wird, bis es verdampft. Die Oberfläche des Wassers in jedem perforierten Loch bildet einen Meniskus, was bewirkt, daß das zurückgehaltene Wasser wie eine verzerrende Linse wirkt, wodurch die typisch erwünschte Sicht durch derartige Tafeln von innerhalb des Fensters nach außerhalb des Fensters verhindert wird. Falls ein an einem Fenster angebrachter perforierter Film ein Überlaminat aufweist, kommt es in der Regel auch noch zu einer Zwischenraumkondensation zwischen dem Überlaminatfilm und dem Fenster, wenn die Temperatur unter den Taupunkt der eingefangenen Luft in den perforierten Löchern abfällt. Das kondensierte Wasser wird in diesen Perforationslöchern gefangen, was die Durchsicht verdunkelt. Unter derartigen Bedingungen der Zwischenraumkondensation weisen vertikale Streifen den zusätzlichen Vorteil auf, daß das kondensierte Wasser nach unten ablaufen oder aus dem Raum zwischen den Streifen verhältnismäßig frei verdampfen und somit eine gute Durchsicht gestatten kann. Lücken zwischen vertikalen Streifen würden normalerweise an der Oberseite einer Platte von Streifen durch das die Streifen überlappende Überlaminat oder ein separates Band oder ein flüssiges Dichtmittel, das auf die Oberseite der Streifen aufgetragen wird, abgedichtet werden.
  • Die Produktion derartiger Filmstreifen zur Bildung eines aufnahmefähigen Druckmusters kann durch viele Verfahren erreicht werden. Ein bevorzugtes Verfahren verwendet einen Längsschneidzylinder zum Anschneiden des Deckmaterials und des Haftklebstoffs, aber nicht des Trennbelags, auf eine selbstklebende Anordnung entlang der Länge der Bahn in die erforderlichen Streifenbreiten. Abwechselnde druckaufnahmefähige Streifen werden entfernt und im erforderlichen Abstand auf einem anderen Trennbelag wieder abgeschieden, wodurch man eine nicht aufnahmefähige Oberfläche für den Druck erhält, die in der Regel von einer Rolle von Trennbelagmaterial auf eine andere Rolle von Trennbelagmaterial oder ein anderes nicht druckaufnahmefähiges Material übertragen wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform werden die Selbstklebefilmstreifen zu einer anderen selbstklebenden Anordnung entfernt, beispielsweise mit einem Deckmaterial aus transparentem rohem Polyester, der für ein oder mehrere - Abbildungsverfahren nicht druckaufnahmefähig ist. Bei dieser Ausführungsform werden die Streifen während der Übertragung auf ein Fenster oder anderes Grundmaterial durch das Deckmaterial in ihrer gewünschten Position gehalten, anstatt durch Applikationsband, und werden danach in einem Vorgang leicht entfernt, indem das selbstklebende Deckmaterial von dem Fenster oder anderen Grundmaterial entfernt wird.
  • Bevor selbstklebendes Filmdeckmaterial und Klebstoff angeschnitten werden, kann es durch herkömmliche Mittel mit einer Hintergrundfarbe oder einem Hintergrunddesign bedruckt werden, das einen Hintergrund für das spätere Bedrucken mit anderer Aufnahmefähigkeit bilden würde.
  • Noch ein weiterer Vorteil von Streifen gegenüber perforierten Materialien besteht darin, daß, wenn sie in dem fertigen Produkt vertikal angeordnet sind, beispielsweise bei Anbringung an einem Fenster als Teil einer Platte nach GB 2165292, die Durchsicht von einer Seite auf die andere Seite im Vergleich zu perforierten Filmmaterialien oder horizontalen Streifen verbessert ist. Die normalerweise horizontale Anordnung der beiden Augen eines Menschen ermöglicht das Sehen eines kleinen Objekts oder Merkmals jenseits der Platte durch Konvergenz von Blicklinien von den beiden Augen um einen vertikalen Streifen herum, wohingegen eine horizontale Linie oder perforiertes Material derartige kleine Objekte völlig verdunkeln kann. Das Prinzip dieses Merkmals kann leicht demonstriert werden, wenn man durch Metallbalustradengeländer ein kleines Objekt wie etwa einen entfernten Tennisball betrachtet; das Objekt ist durch vertikale Geländer immer sichtbar, kann aber in der Regel durch ein horizontales Glied der Balustrade gegenüber dem Gesehenwerden blockiert werden, was natürlich von der Nähe und Positionierung des Auges in Relation zu der Balustrade abhängt.
  • Bei allen diesen Ausführungsformen mit Selbstklebefilmstreifen steht das ganze druckaufnahmefähige Filmmaterial zum Bedrucken oder zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung, wohingegen bei perforierten Materialien in der Regel das zur Bildung von Löchern geschnittene Material verschwendet ist, wobei in der Regel bis zu 50% des Materials verlorengehen. Das Anschneiden und die Übertragung von Selbstklebestreifen auf eine andere Substratrolle ist ein wirtschaftlicherer und schnellerer Vorgang als das Perforieren eines Selbstklebefilms durch Stanzen, Laserschneiden oder andere Mittel.
  • Die Verwendung von aus geschnittenem Selbstklebefilm bestehenden druckaufnahmefähigen Streifen hat im Vergleich zu Verfahren des Stands der Technik, die lochfreie und perforierte Materialien verwenden, mehrere wesentliche Vorteile.
  • Bei dem geschnittenen Selbstklebefilm-Deckmaterial kann es sich um eine einzelne Schicht, in der Regel aus undurchsichtigem oder durchscheinendem weißen Material oder klarem transparentem Material, oder um eine Mehrfachschicht, beispielsweise ein Weiß-auf-Schwarz- Laminat aus Polyvinylchlorid und/oder Polyesterfilm für die Herstellung von Produkten gemäß GB 2165292 handeln. Durch Integrierung von Polyesterfilm in eine oder mehrere Schichten des Deckmaterials werden dessen Stärke und Dimensionsstabilität erhöht, was die Übertragung von Streifen schmaler Breite, etwa 2-4 mm Breite, von einer Rolle aus Trennbelagsmaterial auf eine andere oder ein Fenster oder anderes Grundmaterial erleichtert. Für den Konterdruck eines Designs, wenn beispielsweise das Design nach der Anbringung des geschnittenen Selbstklebefilms auf der Innenseite des Fensters von außerhalb eines Fensters gesehen werden soll, wird in der Regel klarer transparenter Selbstklebefilm verwendet. Ein alternatives Verfahren zum Anbringen eines geschnittenen Filmprodukts auf die Innenseite eines Fensters besteht darin, daß, nachdem ein Design auf den geschnittenen Film und nicht das nicht aufnahmefähige Substrat aufgetragen worden ist, Klebstoff selektiv auf das Design auf dem geschnittenen Film gedruckt oder auf andere Weise aufgetragen werden kann. Der Klebstoff kann dann auf die Innenseite eines Fensters aufgetragen werden, und das Substrat kann als Schutzschicht beibehalten werden, oder wenn es in Form eines Trennbelags vorliegt, kann es entfernt werden, um den geschnittenen Film auf dem Fenster zurückzulassen. Der geschnittene Film braucht kein Teil einer selbstklebenden, druckempfindlichen Anordnung zu sein, sondern kann durch andere Mittel, beispielsweise durch Lösungsmittelklebstoff oder durch Wärmelaminierung auf das Substratmaterial aufgebracht werden.
  • Anstatt das Design auf einen an einem nicht aufnahmefähigen Substrat angebrachten geschnittenen Selbstklebefilm aufzubringen, kann auf ein nicht aufnahmefähiges Substrat ein Haft- oder anderer Klebstoff in Form des Druckmusters selektiv aufgetragen werden, und das Design kann dann selektiv auf den Klebstoff, aber nicht das Substrat, aufgebracht werden. Beispielsweise kann ein Polyesterfilm mit einem Linienmuster aus weißem druckbarem Klebstoff bedruckt werden. Das Design kann dann durch ein Verfahren, das bevorzugt eine ausreichende Klebekapazität beibehält, um das abgebildete Produkt auf ein Grundmaterial wie etwa ein Fenster aufzubringen, selektiv auf den Klebstoff, aber nicht das nicht aufnahmefähige Substrat, aufgebracht werden.
  • Alternativ kann Klebstoff selektiv auf die Oberfläche eines nicht druckaufnahmefähigen Substrats aufgebracht werden, um einer druckaufnahmefähigen Schicht aus Material, die auf der anderen Seite des Substrats aufgebracht ist, ungefähr zu entsprechen. So kann beispielsweise schwarzer Haftkleber in einem Muster aus Streifen auf einer Seite eines transparenten Polyestersubstrats aufgebracht werden, auf dessen andere Seite ein Muster aus weißen Linien gedruckt ist, wobei jeder Streifen aus schwarzem Klebstoff bevorzugt eine weiße gedruckte Linie überlappt. Wenn eine Designschicht selektiv auf die weißen Linien aufgebracht wird, ist es von der anderen Seite nicht sichtbar, da es von dem schwarzen Klebstoff maskiert wird. Diese Ausführungsform hat gegenüber dem Stand der Technik mit transparentem Substrat und transparentem Klebstoff den zusätzlichen Vorteil, daß die Lücken zwischen dem Klebstoff unbeschichtet und somit durch das Vorliegen einer Klebstoffschicht optisch unbeeinflußt gelassen werden.
  • Der Auftrag aller nicht perforierten Selbstklebefilme auf ein Grundmaterial wie etwa ein Fenster erfordert etwas Geschicklichkeit, da es schwierig ist, eingeschlossene Luftblasen zu entfernen. Insbesondere bei transparenten Selbstklebefilmen können derartige Luftblasen erheblich von dem Erscheinungsbild des fertigen Produkts ablenken. Es ist deshalb vorteilhaft, derartige Selbstklebesubstrate bevorzugt innerhalb des Bereichs des Druckmusters selektiv zu schlitzen, damit beim Auftrag derartiger Produkte Luftblasen leichter entfernt werden können. Wenn sich die Schlitze innerhalb des Druckmusters und nicht des transparenten Bereichs oder der transparenten Bereiche befinden, bemerkt man sie in der Regel nach dem Auftrag des Selbstklebefilms auf ein Fenster oder anderes Grundmaterial nicht. Wenn beispielsweise das Druckmuster aus Linien besteht, dann bieten gelegentliche Schlitze von etwa 5 mm Lange parallel zu und innerhalb der Breite einzelner Linien und mit Mitten von 100 mm entlang der Länge von Linien, die etwa 100 mm beabstandet sind, bei dem Auftrag des fertigen Produkts auf ein Fenster oder anderes Grundmaterial einen erheblichen Vorteil. Etwaige eingeschlossene Luft muß mit einer Rolle nur über eine kurze Entfernung zu einem Schlitz gedruckt werden, anstatt zu der Kante einer Tafel.
  • Die Erfindung umfaßt die folgenden Abbildungsverfahren, die als Druckverfahren mit "verbesserter exakter Registerhaltung" bezeichnet werden können. Alle Verfahren bringen ein adressiertes Design an ein Substrat heran, das eine erste Schicht aufweist, die das Druckmuster definiert und für die jeweilige Abbildungstechnik über den Bereich des Druckmusters aufnahmefähig ist, aber das Substrat ist für die jeweilige Abbildungstechnik außerhalb des Bereichs des Druckmusters nicht aufnahmefähig.
  • 1. Thermotransferdifferentialhaftverfahren. Dieses Verfahren, das manchmal als Thermomassentransfer bezeichnet wird, verwendet ein herkömmliches Thermofolientransfergerat, wie etwa Gerber EdgeTM. Derartige Maschinen benutzen An der Regel eine Patrone mit Folie aus einem Polyesterträger und einer pigmentierten Harzschicht oder einer Wachsschicht, die durch einen Übertragungskopf geschickt wird, der aus Tausenden kleinster Wärmepressen besteht, die unter Verwendung eines Rasterbildprozessors durch Computersteuerung aktiviert werden, um Abscheidungen der pigmentierten Harzschicht zu schmelzen und mit einem PVC- oder einem anderen geeigneten Substrat zu verbinden, wobei bei Verwendung von Folien in Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb vier Durchgänge erforderlich sind, um ein Vierfarbenprozeßbild aufzubauen. Gewöhnlich werden auch "Spot Colours" und Metallfolien verwendet. Bei diesem Verfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung muß das Druckmuster bestimmt werden, wobei ein für einen derartigen Thermotransfer aufnahmefähiges Material auf einem Substrat verwendet wird, das für den Thermotransfer nicht sehr aufnahmefähig ist. Bei einem Beispiel wird ein Druckmuster in einer oder mehreren Schichten aus PVC-Druckfarbe relativ hoher Plastizität aufgetragen, wie etwa einer typischen PVC-Druckfarbe, wie sie für Fahrzeugbemalung verwendet wird, oder einer Druckfarbe, die als eine "vinylartige Druckfarbe" beschrieben werden kann, wie etwa Coates Vynalam, eine von Coates Bros PLC hergestellte Druckfarbe, die eine Acryldruckfarbe mit einem PVC-Gehalt ist, die eine relativ niedrige Glasübergangstemperatur (Tg) bietet und die ansonsten als thermoplastischer als eine typische PVC-Farbe beschrieben werden kann. Die aufnehmende Druckfarbe sollte bevorzugt eine glänzende Druckfarbe sein, um eine relativ glatte Makrooberflächentopographie zu bieten, und bevorzugt Weiß sein. Alternativ kann ein klarer, stark plastifizierter PVC-Lack oder eine klare Vynalam-Druckfarbe oder ein anderes Material mit einer relativ glatten und hochenergetischen Oberfläche über einer weißen Schicht aus Polyester- oder PVC-Druckfarbe liegen. Dieses Druckmuster wird auf ein Substrat übertragen, das für den Thermotransfer nicht aufnahmefähig ist, wie etwa einen Film aus "rohem" oder druckbehandeltem Polyester. Bei Verarbeitung in einer Thermotransfermaschine haftet die pigmentierte Harzschicht wie bei einem typischen PVC-Substrat innerhalb des adressierten Designs an dem Druckmuster, aber nicht an dem Substrat außerhalb des Druckmusters. Da einzelne Knoten entsprechend dem adressierten Design erhitzt weiten und da das Donator-pigmentierte Harz durchgehend ist, weist die Trägerschicht keine Neigung auf, sich mit dem Druckmuster außerhalb der Designschicht zu verbinden, was wahrscheinlich wäre, wenn das Verfahren von Kawai dadurch angepaßt würde, daß man auf dem Träger ein diskontinuierliches Design hat.
  • Das Verfahren kann auch geschnittenen Film verwenden, so läßt sich beispielsweise das pigmentierte Harz auf einen bevorzugt in ein Druckmuster aus Streifen geschnittenen Selbstklebepolyvinylchloridfilm auf einem mit Silikon beschichteten Polyestersubstrat übertragen, auf das sich das pigmentierte Harz nicht übertragen läßt.
  • Elektrostatisches Transferdifferentialhaftverfahren. Elektrostatische Prozesse, die manchmal als elektrographische Prozesse bezeichnet werden, wie etwa 3M ScotchprintTM, ein Warenzeichen der Minnesota Mining and Manufacturing Company, USA, beinhalten in der Regel den elektrostatischen Druck eines Bilds auf ein Übertragungsmedium wie etwa 3M Referenz 8601 oder 8603 "Wearcoat" Übertragungsmedium. Das Übertragungsmedium wird dann mit einem Substrat, wie etwa einem PVC-Film, unter Wärme und Druck durch Walzen geschickt, wobei bei diesem Prozeß das Bild von dem Träger auf das Substrat übertragen wird.
  • Unter Verwendung ähnlicher Substrat- und Druckmusterdruckfarbenmaterialien wie in Verfahren 1 umrissen, kann das im voraus gedruckte Bild selektiv auf das Druckmuster, aber nicht auf das Substrat, übertragen werden. Der Polyesterfilm sollte bevorzugt roh oder nicht druckbehandelt sein, wie etwa ICI MelinexTM, ein Warenzeichen von ICT plc, Referenzzahlen 701 oder 401. Bei derartigen Substraten läßt sich das elektrostatisch gedruckte Bild auf das Substrat außerhalb des Druckmusters sowie auf das Druckmuster übertragen. Es bildet jedoch nur innerhalb des Druckmusters ein dauerhaftes Bildmaterial, da es sich außerhalb des Druckmusters durch Abspülen mit unter niedrigem Druck stehendem Wasser oder Wischen leicht entfernen läßt. Mit Silikon beschichtete Substrate weisen dadurch einen zusätzlichen Vorteil auf, daß sich ein elektrostatisch gedrucktes Bild in der Regel überhaupt nicht auf die Silikonbeschichtung übertragen läßt. Zu weiteren geeigneten, nicht aufnahmefähigen Substraten zählt Polyvinylfluorid, beispielsweise TedlarTM, ein Warenzeichen von E. I. DuPont de Nemours and Company.
  • Beispielsweise lassen sich die elektrostatisch gedruckten Toner von einem Trägerfilm auf ein Druckmuster aus Polyvinylchlorid-Selbstklebestreifen übertragen, aber nicht auf ein mit Silikon beschichtetes Substrat, auf das sie aufgebracht werden, wie etwa mit Silikon beschichteten Polyester.
  • Konventionell gedrucktes Druckfarben- oder Digitales Tintenstrahldifferentialhaftverfahren. Dieses Verfahren erfordert ein für Druckfarbe aufnahmefähiges Druckmuster und ein Druckfarbe abstoßendes Substrat und eignet sich für den Siebdruck, für die Lithographie und andere herkömmliche Druckverfahren sowie digitale Tintenstrahldruckverfahren. Einige herkömmliche Druckfarben und einige Tintenstrahldruckfarben basieren auf Wasser und haften ohne Vorbehandlung nicht an herkömmlichen PVC-, Polyester- oder anderen derartigen Substraten. Substrate wie etwa Polyester oder zur Aufnahme von PVC-Druckfarben behandelter Polyester sind hydrophob, d. h. weisen normale wasserbasierende Materialien zurück. Für den Druck von Papier oder Karton geeignete Druckfarben sind in der Regel hydrophil, d. h. für wasserbasierende Druckfarben aufnahmefähig, die an ihnen haften und trocknen. Eine derartige Druckfarbe ist Hydroprint 2200 Series, hergestellt von Coates Lorilleux Screen Ltd.
  • Es wird ein Druckmuster mit integrierter Deckschicht aus weißer hydrophiler Druckfarbe gedruckt. Dies ermöglicht den wasserbasierenden Tintenstrahldruck einer "Spot Colour"- oder Vierfarbenprozeß-Designschicht, wobei die Druckfarbe nur an dem Druckmuster haftet. Die "freie" Druckfarbe in den nicht zu bedruckenden Bereichen, die nicht haftet, wird in eine darunterliegende hydrophile Schicht absorbiert, in der Regel eine Schicht aus schwarzer Druckfarbe, die außerhalb der weißen Druckfarbe liegt, um eine Verunreinigung der weißen Schicht durch absorbierte Designfarbschicht-Druckfarbe zu vermeiden. Alternativ werden etwaige Rückstände von Druckfarbe außerhalb des Druckmusters durch ein Luftmesser oder eine Reinigungswalze entfernt, abgewischt, abgespült oder durch andere Mittel entfernt. Sie härten nicht und erfordern zu ihrem Entfernen keinen Druckfarbenbrechmechanismus.
  • Der gewünschte Effekt wird auch unter Verwendung härtbarer Beschichtungen demonstriert, wobei Druckfarben, die im wesentlichen aus in geeigneten Suspensionsmitteln dispergierten wasserbasierenden Farbstoffen oder Pigmenten bestehen, durch herkömmliche Druckverfahren oder unter Verwendung von Plottern oder Druckern, die mit einem geeigneten Strahlsystem ausgestattet sind, auf ein Substrat gedruckt werden. Bei Druckende wird die Tafel unter Verwendung eines beheizten Lufttrocknungstunnels, beheizter Walzen, Mikrowellen, Fotoinitiatoren oder ähnlichem weiterbearbeitet. Bei Aufbringung der Warme oder einer anderen Energiequelle härtet die Beschichtung auf dem aufnahmefahigen Druckmuster, wodurch man ein dauerhafte Bildmaterial in einem trockenen und im wesentlichen nicht löschbaren Zustand erhält. Auf dem Substrat abgeschiedene Druckfarbe kann durch Abspulen oder Wischen einfach entfernt werden.
  • Die Differentialhaftung kann aber auch aus einer katalytischen Reaktion herrühren. Die erste Schicht umfaßt ein Material aus einer Komponente A, die mit einer Komponente B in einer Druckfarbe katalytisch ist, die in einer ein adressierte Design umfassenden anderen Schicht über der ersten Schicht und die erste Schicht überlappend aufgetragen werden soll. Die Komponenten A und B weisen eine katalytische Reaktion auf, beispielsweise eine chemische Vernetzung, um ein dauerhaftes markierendes Material und eine starke Verbindung zwischen den beiden Schichten zu bilden. Das Substratmaterial selbst umfaßt keine Komponente A, und wenn die aus der zweiten Schicht bestehende Druckfarbe außerhalb der ersten Schicht auf das Substrat aufgetragen wird, findet keine entsprechende katalytische Reaktion statt und die zweite Druckfarbenschicht bleibt in einem ungehärteten und nicht haftenden Zustand, der durch Abspulen, Wischen oder andere derartige Mittel leicht entfernt werden kann. Beispiele katalytischer Komponenten A und B sind Hydroxy mit Isocyanat, Epoxid mit Amino und Hydroxy mit Carbonyl. Weitere Beispiele mit allen zugehörigen Komponenten für spezifische Kombinationen sind in dem US-Patent Nr. 5,537,137 an Held et al. angegeben.
  • Bei diesem Verfahren kann die gewünschte Reaktion auch in einem Nachabbildungsprozeß eingeleitet werden, wie etwa Abspülen, um ein Härten der Designschicht auf reaktiven Rezeptoren innerhalb des Druckmusters zu bewirken. Wiederum kann auf nicht aufnahmefähigen Bereichen des Substrats empfangene Druckfarbe durch Abspülen oder Wischen leicht entfernt werden.
  • Der gewünschte Effekt kann auch demonstriert werden, indem eine einen wesentlichen Lösungsmittelanteil enthaltende Druckfarbe und eine erste Schichtbeschichtung, an der die Druckfarbe auf Lösungsmittelbasis aggressiv haftet, verwendet werden. Auf dem unbehandelten Substrat außerhalb des Druckmusters abgeschiedene Lösungsmitteldruckfarbe bleibt in einem unveränderten Zustand und kann so wiederum durch Abspülen, Wischen oder ähnliches entfernt werden.
  • Viele verschiedene herkömmliche Druckfarbendrucksysteme oder Tintenstrahltechnologien können verwendet werden, einschließlich "kontinuierlicher" Tintenstrahlsysteme und "Drop on demand"- Systeme einschließlich thermischer, Piezo- und Phasenänderungs- (Heißschmelz-) und Tintenstrahlsysteme mit erhitzter Walze.
  • Das Verfahren kann auch geschnittene Filmmaterialien verwenden, die für Druckfarbe aufnahmefähig sind, wie etwa selbstklebende Polyvinylchloridstreifen, auf einem nicht druckaufnahmefähigen Substrat wie etwa mit Silikon beschichtetem Polyester.
  • 4. Elektrostatisches ladbares Druckmusterverfahren. Ein Substrat wird mit einem Druckmuster bedruckt, das eine Schicht aus ladbarem Material und eine dielektrische Ladungseinfangschicht enthält, die mit einem elektrostatischen latenten Bild geladen wird, auf das elektrostatisch geladener Toner angezogen wird, der aber nicht an das umgebende Substrat angezogen wird.
  • Alternativ werden herkömmliche ladbare Substratmaterialien verwendet, doch wird die Ladungseinfangschicht nur selektiv in dem Bereich des Druckmusters aufgetragen.
  • Das elektrostatische latente Bild wird durch einen elektronischen Schreibstift geladen, und zwar unmittelbar vor Durchleitung durch eine Tonerquelle aus herkömmlichem flüssigen Toner, der nach dem Angezogenwerden auf das Druckmuster entweder durch Wärme fixiert oder durch Luft getrocknet wird, oder aus pulverförmigem Toner, der nach dem Angezogenwerden an das Druckmuster durch Wärme und/oder Druck fixiert wird.
  • Das Druckmuster umfaßt eine ladbare erste Schicht, wie etwa Druckfarbe für ein auf Papier basierendes Material oder Papier. Das auf elektrostatisch bedrucktem PVC-Film verwendete Beschichtungsmaterial kann aber auch selektiv, in der Regel durch Siebdruck eines Musters von Linien, auf einen PVC- Film geschichtet werden.
  • Wenngleich ein herkömmliches Substrat zum elektrostatischen Bedrucken mit Hilfe, geeigneter. Software selektiv geladen werden kann, sind Tonerdruckfarben in der Regel transparent oder durchscheinend, und es ist vorteilhaft, wenn transparente Substrate ein undurchsichtiges Druckmuster aufweisen, an das der Toner angezogen wird, wie etwa ein weißes Druckmuster, in das die ladbare Schicht und die Ladungseinfangschicht integriert sind. Die weiße Schicht kann zur Herstellung von Produkten gemäß GB2165292 einer schwarzen Schicht überlagert sein.
  • Alternativ können selbstklebende Substrate, die speziell für die elektrostatische Direktabbildung entwickelt sind (ohne Übertragung von einem Träger), wie etwa das Vinyl für das elektrostatische Direktsystem von 3M, in das ein ladbares Material und eine Ladungseinfangschicht integriert sind, unter Bildung eines Druckmusters, beispielsweise von Streifen, geschnitten werden, die auf ein mit Silikon beschichtetes Substrat aufgebracht werden. Ein elektrostatisch adressiertes Design lädt die Streifen, aber nicht das Substrat, und der Toner wird selektiv an das Druckmuster aus aufnahmefähigen Streifen angezogen und darauf aufgebracht, aber nicht auf das Substrat.
  • 5. Farbstoffsublimationsverfahren. Das gewünschte Druckmuster wird in einer oder mehreren Schichten bereitgestellt, wobei mindestens die Deckschicht eine für Farbstoffsublimationsprozesse aufnahmefähige Beschichtung enthält, wie etwa von Fargo, Inc. aus Minnesota, bei der Farbstoffe in gasförmige Materie umgewandelt und in die aufnahmefähige Schicht in dem Druckmuster absorbiert werden, aber nicht in das Substrat außerhalb des Druckmusters. Alternativ kann ein zur Farbstoffsublimation geeigneter Selbstklebefilm so geschnitten werden, daß er ein Druckmuster auf einem mit Silikon beschichteten Substrat bildet. Der Farbstoff wird auf das Druckmuster sublimiert, aber nicht auf das Substrat.
  • 6. Direktes thermisches Verfahren. Ein Substrat wird selektiv mit einer oder mehreren in der Technik der thermischen Abbildung bekannten Beschichtungen beschichtet, wohingegen das Substrat selbst für die thermische Abbildung nicht aufnahmefähig ist. Beispielhafte Beschichtungen sind solche, die in der Technik der Faksimileübertragung verwendet werden. Auf die adressierbare Eingabe oder Energie am Abbildungskopf hin stellt die Beschichtung Änderungen von Weiß nach Schwarz bereit, wodurch auf dem Druckmuster ein Bild aufgezeichnet wird. Das Substrat weist keine derartige Beschichtung auf und zeichnet trotz einer Energieeingabe kein Bild auf. Es können auch die neuesten thermischen Vollfarbdirektbeschichtungen, wie etwa Thermo Autochrome von Fuji verwendet werden, wobei eine gesteuerte Belichtung und UV- Bleichung der Beschichtung innerhalb des Bereichs des Druckmusters eine Aufzeichnung mit voller Farbe liefert.
  • Herkommliches thermisches Direktdruckpapier oder andere Filmmaterialien können geschnitten werden, um ein Druckmuster zu bilden, wie etwa gestanztes, perforiertes Thermodruckpapier oder ein Muster aus Streifen und können an ein Substrat geklebt werden, das für die thermische Direktabbildung nicht aufnahmefähig ist, wie etwa mit Silikon beschichteter Polyester.
  • 7. Verfahren mit fotografischen und anderen lichtempfindlichen Materialien. Das Druckmuster umfaßt eine oder mehrere, in der Technik der fotografischen Abbildung bekannte Beschichtungen, wohingegen das Substrat weder auf Licht oder fotografische Chemie reagiert. Eine fotografische Aufzeichnung zeigt somit ein Bild innerhalb des Umfangs des Druckmusters. Fotografische Emulsionen werden in der Regel einer Abbildungsquelle, wie etwa einem fotografischen Vergrößerer oder einem digitalen Laseraufzeichner ausgesetzt. Nach der Belichtung wird die Tafel auf übliche Weise unter Verwendung von Maschinen und Chemie verarbeitet, die in der Technik der Fotografie wohlbekannt sind, wodurch ganz oder teilweise über das Druckmuster hinweg eine fotografisch mit einem Bild versehene Tafel erzeugt wird. Dieses Verfahren kann auch Emulsionen mit einem verkapselten Entwickleranteil verwenden, so dass in situ nach der Aktivierung unter Verwendung von Druck oder anderen in, der Technik bekannten Verfahren es zu einer Nachbelichtungsentwicklung kommt. Dieses Verfahren kann außerdem Beschichtungen verwenden, die innerhalb des Druckmusters eine Mikroverkapselung von Farbstoffen bereitstellen.
  • Herkömmliche fotografische Papiere oder andere beschichtete Filmmaterialien können geschnitten werden, beispielsweise indem sie perforiert oder zu einem Druckmuster aus Streifen geschnitten werden, die auf geeignete Weise an ein nicht aufnahmefähiges Substrat geklebt werden, beispielsweise durch Haftkleber an einen mit Silikon beschichteten Polyester.
  • Das fotografische Bild wird auf dem Druckmuster aus lichtempfindlichem Papier erzeugt, aber nicht auf dem Substrat.
  • Wahrend alle obigen Verfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung in der Regel auf einer chemischen oder andersartigen Reaktion innerhalb des Druckmusters als außerhalb des Druckmusters basieren, so können sie auch von einem "topographischen" oder "Zeltbildungs"-Effekt profitieren, bei dem das aufnahmefähige Druckmuster geometrisch um eine wesentliche Dicke von beispielsweise siebgedruckter Druckfarbe oder aufgetragenem Film über den umgebenden Substratbereich angehoben wird. Diese angehobene Oberflächenhöhe kann die differentielle Aufnahmefähigkeit des Druckmusters im Vergleich zum Substrat außerhalb des Druckmusters unterstützen, indem die für eine dauerhafte Übertragung erforderlichen Bedingungen vermieden werden, indem beispielsweise der effektive Druck der Übertragungswalzen außerhalb des Druckmusters in dem elektrostatischen Transferdifferentialhaftverfahren reduziert wird. Jedoch weisen alle Verfahren der Erfindung ein nicht druckaufnahmefähiges Substrat, auf und basieren nicht darauf, daß zur Vermeidung der Existenz von dauerhaftem Bildmaterial außerhalb des Druckmusters des fertigen Produkts das Druckmuster angehoben wird. Dies gestattet Druckmuster mit freiliegenden Substratbereichen, die groß genug sind, damit die Oberfläche dem vollen Abbildungsprozeß ausgesetzt ist, aber kein dauerhaftes Bildmaterial bilden.
  • Anstatt daß das Design in der Regel "richtig lesend" als eine oder mehrere Designschichten auf eine erste Schicht und/oder eine Hintergrundschicht gedruckt wird, kann das Design im Konterdruck auf das aufnahmefähige Druckmuster gedruckt werden, beispielsweise in der Regel auf ein transparentes Substrat wie etwa Polyesterfilm und eine transparente erste aufnahmefähige Schicht, je nach Eignung für ein beliebiges der obigen Verfahren, wenn das Design durch das Substrat hindurch gesehen werden soll. Bei einigen Produkten muß das im Konterdruck gedruckte Design mit einer weißen und/oder anderen Schicht bedeckt werden, um den erforderlichen visuellen Effekt des Designs bei Betrachtung durch das Substrat und die erste Schicht hindurch zu bieten. Eine derartige Rückschicht oder derartige Rückschichten können unter Verwendung einer anderen Drucktechnik aufgetragen werden, wie etwa Siebdruck oder der gleichen Technik wie die Designschicht, und beispielsweise könnte eine weiße und schwarze Rückschicht für ein Design unter Verwendung des Thermotransferdifferentialhaftverfahrens unter Verwendung einer Thermotransferfolie hergestellt werden, die eine Schicht aus weiß pigmentiertem Harz und eine Schicht aus schwarz pigmentiertem Harz auf dem gleichen Trägerfilm umfaßt, beispielsweise zur Herstellung von Tafeln gemäß GB2165292, bei dem das Design so bedruckt wird, daß es einem transparenten Material zugewandt ist, um so durch dieses transparente Material hindurch gesehen zu werden.
  • Tafeln gemäß GB 2165292, die teilweise bedruckt sind, können auf einer Seite ein Design haben, das von der anderen Seite nicht sichtbar ist, und auf der anderen Seite ein Design haben, das von der einen Seite nicht sichtbar ist. Für derartige Produkte können die undurchsichtige Zwischenschicht oder die undurchsichtigen Zwischenschichten einfach weiß oder Weiß-auf-Schwarz-auf-Weiß oder Weiß-auf-Silber auf Weiß sein, um einen undurchsichtigen weißen Hintergrund für jedes Design zu erzielen, und derartige Zwischenschichten können separat aufgebracht werden oder kombiniert werden, beispielsweise eine Weiß-auf- Schwarz-auf-Weiß mehrschichtige pigmentierte Harzfolie, die durch das Thermotransferdifferentialhaftverfahren übertragen werden soll, indem die Folie, und das Substrat mit einem klaren aufnahmefähigen Druckmuster und erstem, im Konterdruck gedrucktem Design durch beheizte Walzen geschickt werden, beispielsweise ähnlich denen, die für die Übertragung elektrostatisch gedruckter Designs von einem Träger zu einem Substrat verwendet werden.
  • Alle obigen Verfahren eignen sich für die Massenproduktion teilweise verarbeiteter Substrate mit standardmäßigen druckaufnahmefähigen Druckmustern, die auf nicht druckaufnahmefähigen Substraten integriert sind. Diese Materialien könnten zu ihrer Unterscheidung von den in den Verfahren 3 und 4 von GB 2165292 offenbarten, teilverarbeiteten Materialien als New Part Processed Materials (NPPM = neue teilverarbeitete Materialien) bezeichnet werden. Derartige NPPM können in großen Mengen hergestellt, auf Lager gehalten und zu Designbelichtern wie etwa digitalen Druckern verteilt werden, die das Design dann selektiv auf das erforderliche Druckmuster drucken können, aber nicht die schwierige und kostspielige Druckfarbenentfernungsstufe des Stands der Technik auf sich nehmen müssen.
  • Das Mittel zum Erzielen einer im wesentlichen exakten Registerhaltung durch differentielle Aufnahmefähigkeit kann somit in einem sorgfältig gesteuerten Massenproduktionsumfeld hergestellt werden, womit sich der typische einzelne Drucker wirtschaftlich nicht messen kann. Durch diesen Aspekt der Erfindung werden somit preiswertere fertige Produkte mit besserer Qualität ermöglicht.
  • Das Druckmuster kann aber auch individuell durch einen Drucker erzeugt werden, um den individuellen Anforderungen eines jeweiligen Auftrags zu entsprechen. Dies kann durch digitale Produktionsverfahren zur Herstellung eines Einmalauftrags oder eines Auftrags mit kleinem Volumen mit einem individuell vorgeschriebenen Druckmuster unterstützt werden. So kann beispielsweise ein X-Y-Plotter mit einem Schneidmesser so programmiert werden, daß er jedes beliebige erforderliche Druckmuster auf selbstklebendem Vinyl mit einem mit Silikon beschichteten Belag herausschneidet, wobei die unerwünschten Bereiche "herausgerissen" werden. Dieses geschnittene Filmdruckmuster auf einem nicht druckaufnahmefähigen, mit Silikon beschichteten Belag kann dann insgesamt durch ein für das selbstklebende Vinyl ausgelegtes Abbildungssystem abgebildet werden, doch wird das Bild auf dem mit Silikon beschichteten Belag kein dauerhaftes Bildmaterial bilden. Analog kann ein geeignetes Substrat wie etwa roher Polyester mit einem Tintenstrahldrucker mit einer Polyesterdruckfarbe bedruckt werden, um ein Druckmuster zu bilden, das dann mit einer anderen Druckfarbe überdruckt werden kann, die an der Polyesterdruckfarbe haftet, aber nicht an dem Substrat, oder eine Donatorfolie mit einer auf Polyesterharz basierenden Druckfarbe kann thermisch auf ein Rohpolyestersubstrat übertragen werden. Herkömmliche, über die thermische Übertragung pigmentierte Harze haften dann an diesem Druckmuster, aber nicht an dem Rohpolyestersubstrat.
  • Im Vergleich zu regelmäßigen Punkt- oder Linienmustern, mit denen ein Druckfehler bei der Ausbildung eines einzelnen Punkts oder einer einzelnen Linie viel leichter identifiziert werden kann als mit einem stochastischen Muster aus unregelmäßigen Elementen, unterstützt die digitale Herstellung des Druckmusters insbesondere die Herstellung stochastischer Druckmuster, die Vorteile aufweisen, beispielsweise bei der Herstellung von Produkten nach GB 2165292. Derartige digital erzeugte stochastische Muster können alternativ als Graphik zum Siebdruck des Grundmusters in Massenproduktion verwendet werden.
  • Alle obigen Verfahren des digitalen Drucks weisen Vorteile des Drucks nach dem Stand der Technik eines relativ feinen Punkt- oder Linien-"Silhouettenmusters" gemäß dem '292-Patent auf, bei dem normale Moire- Schleiermusterschwierigkeiten herkömmlicher Drucksysteme, die Vierfarbenauszüge verwenden, durch die Vierfarbrastermuster vergrößert werden, die dem weiteren Punkt- oder Liniensilhouettenmuster überlagert werden. Der stochastische Charakter einiger digitaler Druckverfahren und der unterschiedliche Abstand sowie die Bemessung von Vierfarbdruckelementen helfen, die Erzeugung von Moiré-Schleiermustern zu vermeiden.
  • Es werden nun beispielhaft spezifische Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen Schnitt durch ein teilweise bedrucktes Substrat des Stands der Technik;
  • Fig. 1A eine Draufsicht auf das bedruckte Substrat von Fig. 1 in Richtung von Pfeil A;
  • Fig. 1B eine Unterplanansicht des Substrats von Fig. 1 in Richtung von Pfeil B;
  • Fig. 2A bis 2C Schnitte durch ein bedrucktes Substrat, die Ausführungsformen mit verbesserter exakter Registerhaltung veranschaulichen;
  • Fig. 3A bis 3D Schnitte durch ein bedrucktes Substrat, die das Thermotransferdifferentialhaftverfahren 1 veranschaulichen;
  • Fig. 4A und 4B Schnitte durch bedruckte Substrate, die das Elektrostatische Transferdifferentialhaftverfahren 2 veranschaulichen;
  • Fig. 5A und 5B Schnitte, die das Tintenstrahldifferentialhaftverfahren 3 veranschaulichen;
  • Fig. 6A bis 6C Schnitte, die das katalytische Tintenstrahlverfahren veranschaulichen;
  • Fig. 7A einen Schnitt, der das Verfahren 4 mit elektrostatischem ladbarem Druckmuster veranschaulicht und Fig. 7B einen Schnitt durch ein Substrat für dieses Verfahren;
  • Fig. 8A bis 8D Schnitte, die das Farbstoffsublimationsverfahren veranschaulichen;
  • Fig. 9A bis 9C Schnitte, die das thermische Direktabbildungsverfahren, das fotografische Abbildungsverfahren und das Abbildungsverfahren mit anderen sensibilisierten Materialien veranschaulichen;
  • Fig. 10A bis 10D Schnitte, die ein im Konterdruck auf ein klares Substrat gedrucktes Design veranschaulichen;
  • Fig. 11A bis 11I Schnitte, die Substrate mit ein Druckmuster bildenden geschnittenen Filmstreifen veranschaulichen;
  • Fig. 12A bis 12K Schnitte, die Verfahren zur Herstellung und Nutzung von Haftklebern veranschaulichen.
  • Mit Bezugnahme auf die Fig. 1, 1A und 1B wird ein transparentes Substrat 1 mit einer ein Quadrat bildenden weißen Farbschicht 2 bedruckt. Über dem gleichen Bereich wie die Farbschicht 2 soll eine zweite transparente Farbschicht 3 abgeschieden werden. Wegen des Mangels an exakter Registerhaltung beim Druckprozeß erstreckt sich jedoch bei Draufsicht ein Teil der weißen Farbschicht 2 über einen Teil des Umfangs der Farbschicht 3 hinaus. Der Effekt dieses Mangels an Registerhaltung besteht darin, daß die Farbschicht 3 ihren beabsichtigten Farbton, ihre beabsichtigte Intensität und ihren beabsichtigten Tonwert dort aufweist, wo sie über der weißen Farbschicht liegt. Wo die Farbschicht 3 außerhalb der weißen Schicht 2 liegt, erscheint sie verdünnt. Wenn die Fläche des Quadrats relativ klein ist, etwa unter einem Quadratzentimeter, dann wird der Bereich der freiliegenden weißen Farbschicht 2 den Tonwert von der beabsichtigten wahrgenommenen Farbe weg weiter "aufhellen" oder reduzieren. Falls viele derartige Bereiche auf ein Substrat 1 gedruckt werden, dann differiert der Mangel an Registerhaltung unvermeidlich, so daß im Erscheinungsbild des Druckmusters insgesamt ein deutlicher, Mangel an Gleichförmigkeit vorliegen wird.
  • Die Fig. 2A bis 2C veranschaulichen die erfindungsgemäßen Ausführungsformen mit verbesserter exakter Registerhaltung. Bei jeder Ausführungsform liegt ein Substrat 14 vor, das für das verwendete Abbildungssystem nicht aufnahmefähig ist, das entweder transparent, getönt-transparent, durchscheinend oder undurchsichtig, in der Regel entweder ein Blatt, ein Film oder eine selbstklebende Anordnung ist, die aus einem Deckmaterial, einem Haftkleber und einem Trennbelag besteht.
  • In Fig. 2A wird die Hintergrundfarbschicht 12 bedruckt, um das gewünschte Druckmuster zu bilden und zu definieren. Ein adressiertes Design 11A wird auf die Hintergrundfarbschicht 12 und das Substrat 14 aufgetragen. Die Designschicht 11 wird, auf die weiße Hintergrundfarbschicht 12 aufgebracht und ihr innerhalb ihrer äußeren Grenzen präzise überlagert, aber nicht an das nicht aufnahmefähige Substrat 14 angeklebt.
  • Fig. 2B ist ähnlich Fig. 2A, außer daß die schwarze Schicht 13 zuerst auf das Substrat 14 gedruckt wird, um das Druckmuster zu bilden und zu definieren. Die weiße Hintergrundfarbschicht 12 wird über der ganzen Tafel aufgetragen, haftet aber nur an der schwarzen Schicht 13, die sie mit exakter Registerhaltung überlagert.
  • In Fig. 2C wird die weiße Hintergrundfarbschicht 12 durch herkömmliche Mittel innerhalb der schwarzen Schicht 13 gedruckt. Sowohl die schwarze Schicht 13 als auch die weiße Hintergrundfarbschicht 12 sind für das adressierte Design 11A aufnahmefähig, das unter Bildung der Designschicht 11 innerhalb der äußeren Grenzen des adressierten Designs 11A haftet, wobei die Designschicht 11 eine exakte Registerhaltung mit der schwarzen Schicht 13 aufweist. Falls die Designschicht 11 ein Vierfarbenprozeßdesign mit transparenten oder durchscheinenden Druckfarben ist, dann ist sie dort sichtbar, wo sie über der Hintergrundfarbschicht 12 liegt, doch ist sie im wesentlichen unsichtbar, wo sie auf der schwarzen Schicht 13 liegt.
  • Fig. 3 veranschaulicht das Thermotransferdifferentialhaftverfahren 1. In Fig. 3A wird ein als Neues Teilverarbeitetes Material bezeichnetes, im voraus bedrucktes Substrat 21 aus durch Druck vorbereitetem Polyestersubstrat 14, das teilweise bedruckt ist, bevorzugt durch Rotationssiebdruck, wobei eine der Druckverfahren mit exakter Registerhaltung aus GB 2165292 verwendet wird, um ein vorgedrucktes Muster aus einer weißen Hintergrundfarbschicht 12 aus Druckfarbe Coates Vynalam auszubilden, das durch eine schwarze Schicht 13 aus PVC-Druckfarbe Coates Vynaglaze unterlegt wird. Alternativ kann eine normale weiße PVC- Druckfarbe wie etwa Coates Vynaglaze zur Bildung der Hintergrundfarbschicht 12 mit einer relativ stark plastifizierten klaren Druckfarbe oder einem relativ stark plastifizierten klaren Lack auf PVC-Basis beschichtet werden. Ein geeigneter Lack ist HG-70, hergestellt von Wiederhold. In Fig. 3B umfaßt ein herkömmliches Thermotransferband 32 einen Polyesterträger 16 und eine pigmentierte Harzschicht 31. Dies wird an das im voraus bedruckte Substrat 21 herangebracht, das den Thermokopf 24 mit einem Heißelementabbildungsarray 17 durchläuft, das Minihitzepressen enthält, die auf herkömmliche Weise über adressierte Designbreiten 20 aktiviert werden, um die pigmentierte Harzschicht 31 in die gewünschte Designschicht 11 zu schmelzen und damit zu verbinden, in Fig. 3C. Die pigmentierte Harzschicht wird nur innerhalb des adressierten Designs auf die vorgedruckten Teile 12 übertragen und mit diesen verbunden und nicht auf die dazwischenliegenden Bereiche des Substrats 14, wie in Fig. 3D dargestellt.
  • Bei einer alternativen Interpretierung von Fig. 3 wird, anstatt daß das im voraus bedruckte Substrat 21 durch ein Verfahren des Stands der Technik mit exakter Registerhaltung der schwarzen Schicht 13 und weißen Hintergrundfarbschicht 12 bedruckt wird, die schwarze Schicht 13 in Druckfarbe Coates Vynalam gedruckt, um das Druckmuster zu bilden und zu definieren. Die weiße Hintergrundschicht 11 wird durch Thermotransfer gebildet, indem eine weiße pigmentierte Harzschicht über dem ganzen Substrat adressiert wird, die nur an der schwarzen Schicht 13 und nicht an dem Zwischensubstrat 14 haftete. Der Auftrag der Designschicht 11 erfolgt dann wie oben beschrieben, und sie haftet an der weißen Hintergrundfarbschicht 12, aber nicht an dem Zwischensubstrat 14.
  • Fig. 4A veranschaulicht das Elektrostatische Transferdifferentialhaftverfahren 2. 32 stellt ein elektrostatisch gedrucktes herkömmliches Übertragungsmedium dar, wie etwa 3M 8603 Wearcoat, wobei der Träger 16 in der Regel aus Papier besteht und 31 das abgebildete Übertragungsmaterial darstellt, in das ein UV-beständiger Verschleißüberzug integriert ist, wobei sie alle beispielsweise unter Verwendung des Prozesses 3M ScotchprintTM gedruckt sind, ein Warenzeichen der Minnesota Mining and Manufacturing Company. Das im voraus gedruckte Design 31 wird mit einer Kombination aus Hitze und Druck von laminierenden Walzen 17 an das im voraus bedruckte Substrat 21 adressiert. Das Substrat 21 kann einen ähnlichen Aufbau wie die für das Thermotransferdifferentialhaftverfahren 1 beschriebenen, im voraus bedruckten Substrate aufweisen, wobei es ein Polyestersubstrat 14 und eine weiße Hintergrundfarbschicht 12 aus Coates Vynalam aufweist, die das Druckmuster bildet. Das im voraus gedruckte Design 31 haftet nur an der weißen Hintergrundfarbschicht 12 zur Bildung der Designschicht 11 und nicht am Substrat 14. Falls irgendwelcher elektrostatisch gedruckter Toner doch auf das Substrat außerhalb des Druckmusters übertragen wird, bildet er kein dauerhaftes Bildmaterial, sondern kann durch Abspülen oder Wischen leicht entfernt werden, was den auf das Druckmuster übertragenen Toner nicht beeinflußt.
  • Alternativ kann ein mit Silikon beschichtetes Polyestersubstrat 14 in Fig. 4B verwendet werden, das für die Übertragung von Toner überhaupt nicht aufnahmefähig ist. Das Druckmuster wird durch geschnittene selbstklebende Vinylstreifen gebildet, die aus schwarzem Haftkleber 15 und weißem Polyvinylchlorid- Deckmaterial 12 bestehen, das für die Übertragung von Toner aufnahmefähig ist. Das adressierte Design 11A des Toners 31 wird zur Ausbildung der Designschicht 11 auf die Oberfläche der selbstklebenden Vinylstreifen 12 übertragen, haftet aber nicht an dem mit Silikon beschichteten Substrat 14 außerhalb des Druckmusters.
  • Fig. 5 veranschaulicht das herkömmliche Druckfarben oder digitale Tintenstrahldifferentialhaftverfahren 3. In ein im voraus bedrucktes hydrophobes Substrat 14 wie etwa Polyester ist eine aus hydrophiler Druckfarbe bestehende Hintergrundfarbschicht 12, bevorzugt eine weiße Druckfarbe, integriert, unter der eine ebenfalls aus hydrophiler Druckfarbe bestehende schwarze Schicht 13 liegt. Die schwarze Schicht 13 befindet sich wie in Fig. 5A in im wesentlichen exakter Registerhaltung mit der Schicht 12 oder erstreckt sich wie in Fig. 5B über die Kanten der Schicht 12 hinaus. Ein Tintenstrahl oder Tintenstrahlarray 41 scheidet auf Wasser basierende transparente oder durchscheinende Druckfarben auf herkommliche Weise wie bei der Bildung eines kontinuierlichen adressierten Designs 11A ab. Die Druckfarbe haftet jedoch und härtet nur an der im voraus gedruckten Druckfarbe 12, um die Designschicht 11 zu bilden. Zwischen den im voraus gedruckten Teilen des Druckmusters aufgetragene "freie" Druckfarbe 18 wird von dem hydrophoben Substrat 14 zurückgewiesen und entweder in die schwarze Schicht 13 absorbiert, wo sie relativ unsichtbar wird, oder in einem sofortigen Inline-Prozeß durch Mittel wie etwa ein Luftmesser, eine Säüberungswalze oder andere Mittel entfernt.
  • Fig. 6 veranschaulicht das Tintenstrahlkatalyseverfahren, bei dem eine weiße Hintergrundfarbschicht 12, die der schwarzen Schicht 13 überlagert ist, eine Komponente A enthält, die mit der eine katalytische Komponente B enthaltenden Druckfarbe katalytisch ist. Das Tintenstrahlsystem liefert das adressierte Design 11A an das Substrat. Die Designschicht 11 wird aufgrund der katalytischen Reaktion zu einem dauerhaften Bildmaterial ausgebildet, wohingegen bei den Kügelchen aus Druckfarbe 18 keine katalytische Reaktion stattfindet und sie durch Abspülen oder Wischen leicht entfernt werden können.
  • Fig. 7A veranschaulicht das Verfahren 4 mit dem elektrostatischen ladbaren Druckmuster. Ein Neues Teilverarbeitetes Material 21 besteht aus einem nicht aufnahmefähigen Substrat 14 wie etwa Polyester und einem im voraus gedruckten Muster 12, das eine bevorzugt weiße elektrostatisch ladbare erste Schicht und eine eine Ladung enthaltende Schicht, die durch ein beliebiges Verfahren wie etwa Siebdruck gedruckt worden ist, enthält.
  • Das im voraus bedruckte Substrat wird von einer Rolle 25 durch einen elektrostatischen Schreibstift 22 vorgeschoben, der selektiv nur die im voraus bedruckten Teile mit dem gewünschten latenten elektrostatischen Bild für die jeweilige Farbe des Toners in der Tonerquelle 23 lädt, wobei die Tonerquelle das erforderliche Designschichtbild 19 nur auf dem im voraus bedruckten Muster aufträgt, wobei die Zwischenbereiche des Substrats 14 unbedruckt bleiben.
  • Wie in Fig. 7B gezeigt, wird das Druckmuster alternativ durch einen geschnittenen Selbstklebefilm 39 definiert, der idealerweise in Form von Streifen vorliegt, die entlang der Länge der Substratbahn verlaufen. Der Selbstklebefilm 39 eignet sich für die elektrostatische Direktabbildung, wie etwa 3M DES-Vinyl, mit einer ladbaren Schicht und einer Beladungseinfangschicht. Toner wird nur an die über das adressierte Design 11A geladenen Streifen angezogen, um die Designschicht 11 zu bilden, und wird nicht an das Zwischensubstrat 14 angezogen.
  • Fig. 8 veranschaulicht das Farbstoffsublimationsverfahren 5, wobei die Elemente dem Thermotransferverfahren in Fig. 3 ähnlich sind, außer daß die weiße Hintergrundfarbschicht 12 eine für die Farbstoffsublimationsabbildung aufnahmefähige Beschichtung umfaßt. Die Designschicht 11 wird aus der Donatorschicht 32 in der aufnahmefähigen Beschichtungsschicht 12 nach dem Durchlauf durch den Thermokopf 24 sublimiert, wobei das Heißelementabbildungsarray 17 über den Breiten des adressierten Designs entsprechenden Breiten 20 aktiviert ist.
  • Eine alternative Ausführungsform ist in der gleichen Fig. 8 dargestellt, bei der die schwarze Schicht 13 ein schwarzer Haftkleber, die weiße Hintergrundfarbschicht 12 ein weißer Polyvinylchloridfilm mit einer für die Farbstoffsublimation aufnahmefähigen Beschichtung ist, der zur Bildung des Druckmusters geschnitten und an das Substrat 14 angebracht ist, das transparenter, mit Silikon beschichteter Polyester ist. Die Fig. 8B, C und D stellen die gleichen Stufen des Farbstoffsublimationsdrucks der Designschicht 11 wie oben beschrieben dar.
  • Fig. 9 veranschaulicht das thermische Direktverfahren 6 und das Abbildungsverfahren 7 mit fotografischen oder anderen empfindlichen Materialien. Das Substrat 14 ist selektiv mit einer schwarzen Schicht 13 und einer weißen Hintergrundfarbschicht 12 beschichtet, die für die Energieeingabe über das adressierte Design 25 empfänglich ist und die Schicht 12 über das adressierte Design umwandelt, um innerhalb der Schicht 12 die Designschicht 11 zu bilden.
  • Eine abgebildete alternative Ausführungsform besteht darin, daß die schwarze Schicht 13 ein schwarzer Klebstoff ist, der Thermodirektdruckpapier 12, das geschnitten ist, um das Druckmuster zu bilden, an ein mit Silikon beschichtetes Polyesterfilmsubstrat 14 anklebt.
  • Eine weitere abgebildete alternative Ausführungsform besteht darin, daß die schwarze Schicht 13 ein schwarzer Klebstoff ist, der fotografisches Abbildungspapier 12, das geschnitten ist, um das Druckmuster zu bilden, an das transparente, mit Silikon beschichtete Substrat 14 anklebt. Die fotografische Bildenergieeingabe über dem adressierten Design 25 wird durch ein digitales fotografisches System wie etwa DURST adressiert. Das fotografische Bild wird nur auf Abbildungspapier 12 aufgezeichnet, nicht auf der anderen Seite, oder von ihr sichtbar, des Substrats 14 und bildet somit eine Tafel nach GB 2165292.
  • Fig. 10A zeigt ein klares transparentes, nicht aufnahmefähiges Substrat 14, das teilweise mit einer klaren transparenten ersten Schicht 15 bedeckt ist, die für eine durch ein beliebiges hier offenbartes Verfahren aufgetragene, im Konterdruck gedruckte Designschicht 11 aufnahmefähig ist. Fig. 10B veranschaulicht eine weiße Hintergrundfarbschicht 12, die durch ein beliebiges, hier offenbartes Verfahren der differentiellen Aufnahmefähigkeit aufgetragen ist, wie etwa den Thermotransferdruck. Fig. 10C veranschaulicht ein Produkt mit zwei Hintergrundfarbschichten 12 und 13, die separat aufgetragen werden oder zwei Schichten aus pigmentiertem Harz sein können, die zusammen auf aufnahmefähige Schichten 15 und 11 übertragen sind, um beispielsweise eine Tafel gemäß GB 2165292 zu bilden. Das Design 11 ist durch das klare Substrat 14 und die klare Schicht 15 hindurch sichtbar. Fig. 10D stellt eine Tafel nach GB 2165292 dar, wobei die Designschicht 11 durch das transparente Substrat 14 und die transparente erste Schicht 15 sichtbar ist, wobei ein anderes Design 37 von der anderen Seite der Tafel aus sichtbar ist. Dazwischenliegende weiße Hintergrundfarbschichten 12 und schwarze Schicht 13 werden getrennt aufgetragen oder werden zusammen auf einer Folie durch thermische Übertragung von einem Träger durch geheizte Walzen übertragen, und zwar nach dem Druck der Designschicht 11 über differentielle Aufnahmefähigkeit. Dann wird die Designschicht 37 durch eines der Verfahren der differentiellen Aufnahmefähigkeit, wie etwa die thermische Übertragung aufgetragen.
  • Fig. 11 zeigt Querschnitte durch Substrate 14, wobei geschnittener Film, in der Regel in Form von Streifen, das Druckmuster bildet. In Fig. 11A sind ein Vinylfilm- Deckmaterial 33 und eine Selbstklebeschicht 35 geschnitten und bilden ein Druckmuster aus Streifen und werden auf ein nicht aufnahmefähiges Substrat 14 aufgebracht. Bei allen Querschnitten von Fig. 11 kann das Substrat 14 ein Film- oder Blattmaterial sein, oder es kann selbst eine selbstklebende Filmanordnung sein, oder es kann ein entfernbarer Belag sein, um das Anbringen der Streifen an einem Fenster oder einem anderen Grundmaterial zu erleichtern. Das Vinylfilm- Deckmaterial 33 ist selbst aufnahmefähig oder umfaßt eine für die Designschicht 11 in Fig. 11B aufnahmefähige Beschichtung, die durch ein beliebiges hier offenbartes Verfahren aufgetragen wird.
  • Die Fig. 11C und 11D ähneln den Fig. 11A und 11B, außer daß das nicht aufnahmefähige Substrat 14 durch eine selbstklebende Anordnung 71 ersetzt ist, die aus einem nicht aufnahmefähigen Deckmaterial 73, einer Haftklebstoffschicht 75 und einem Trennbelag 76 bestellt. Das adressierte Design 11A bildet die Designschicht 11 auf dem Vinylfilm-Deckmaterial 33, das das Druckmuster bildet, aber nicht auf der dazwischenliegenden Oberfläche von 73. In Fig. 11E bilden geschnittene Filmstreifen 33 das Druckmuster und werden durch Warme auf das Substrat 14 laminiert oder auf andere Weise daran geheftet. Fig. 11F zeigt die selektiv auf geschnittene Filmstreifen 33 aufgebrachte Designschicht 11. Die Fig. 11 G und 11H zeigen das nicht aufnahmefähige Substrat 14, wobei andere geschnittene Filmstreifen das Druckmuster bilden, das für ein oder mehrere der Druckverfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung aufnahmefähig ist. In Fig. 12G werden mit einem Haftkleber 35 auf einen schwarzen Polyesterfilm 81 auflaminierte Streifen von weißem Vinyldeckmaterial 33 auf das Substrat 14 aufgetragen. In Fig. 11H ist 83 ein klares transparentes Vinyldeckmaterial, das in der Regel ein im Konterdruck gedrucktes Design aufnehmen soll. In Fig. 11I weist fotografisches Papier 85 eine schwarze Beschichtung 87 auf und ist in Streifen geschnitten und an das Substrat 14 geheftet.
  • Fig. 12A ist ein Querschnitt durch eine Art Maschine zur Herstellung von Substraten, in die geschnittener Haftkleber integriert ist. 43 ist eine Abwickelwalze für eine selbstklebende Anordnung 45, und 51 ist eine Abwickelwalze für einen mit Silikon beschichteten Trennbelag 38, der um die Walze 53 umgelenkt wird. Die selbstklebende Anordnung 45 mit dem Trennbelag 36 tritt zwischen der gehärteten Walze 47 und der Quetschwalze 46 hindurch, lauft dann um die gehärtete Walze 47 herum zu der präzisionsgeschliffenen Schneidwalze 49, die die selbstklebende Anordnung außer dem Trennbelag 36 in schmale Streifen mit einer Breite von in der Regel 2- 6 mm schneidet. An der Quetschwalze 55 werden abwechselnde Streifen von dem Trennbelag 36 auf den Trennbelag 38 entfernt, um ein Substrat mit Selbstklebestreifen 57 zu bilden, das auf die Aufwickelwalze 59 läuft. Die auf dem Trennbelag 36 bleibenden Streifen bilden ein Substrat mit Selbstklebestreifen 63, das auf die Aufwickelwalze 61 läuft.
  • Fig. 12B zeigt die selbstklebende Anordnung 45 mit dem Trennbelag 36, dem Haftkleber 35 und dem weißen PVC- Deckmaterial 33. Die Schneidwalze 49 in Fig. 12A schlitzt das Deckmaterial 33 und den Haftkleber 35 an, läßt aber den Trennbelag 36 intakt. Fig. 12C zeigt das resultierende Produkt 57 mit dem Substrat 38, wobei Selbstklebestreifen aus Haftkleber 35 und weißem. PVC- Deckmaterial 33 ein Druckmuster bilden. Fig. 12D zeigt eine Designschicht 11, die durch eines der Druckverfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung auf das weiße PVC-Deckmaterial 33 aufgetragen ist, wobei auf dem dazwischenliegenden, mit Silikon beschichteten Substrat 38 kein Bild vorliegt. Beispielsweise wird die Designschicht 11 durch das elektrostatische Transferverfahren abgebildet.
  • Fig. 12E zeigt eine alternative selbstklebende Anordnung 45, die aus dem mit Silikon beschichteten Trennbelag 36 und weißem Haftkleber 35 besteht. Die Schneidwalze 49 in Fig. 12A schneidet die Rückseite des Haftklebers 35, aber nicht den Trennbelag 36. Bei der Quetschwalze 55 werden abwechselnde Haftkleberstreifen von dem Trennbelag 36 auf den Trennbeleg 38 entfernt, um ein Produkt 57 zu bilden. Fig. 12F zeigt das Produkt 57 mit druckempfindlichen Streifen 35 auf dem Substrat 38. Fig. 12 G zeigt die durch eines der Druckverfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung auf dem weißen Haftkleber 35 aufgetragene Designschicht 11, wobei auf dem mit Silikon beschichteten Substrat 38 kein Bild vorliegt. Beispielsweise wird die Designschicht 11 durch das elektrostatische Transferverfahren abgebildet.
  • Fig. 12H zeigt ein alternatives Produkt 57, das aus 38 in Fig. 12A hergestellt ist, mit einem Substrat 42 und gedruckten weißen Linien 12, die das Druckmuster definieren. Schwarze Haftkleberstreifen 35 werden von dem Trennbelag 36 an der Quetschwalze 55 in Fig. 12A so übertragen, daß sie auf die weißen Linien 12 ausgerichtet sind und diese überlappen. Bei einem separaten Prozeß, der abgeschlossen in Fig. 121 gezeigt ist, wird ein Trennbelag 44 auf Haftkleberstreifen 35 aufgetragen. In Fig. 12J ist die Designschicht 11 durch eines der Verfahren mit verbesserter exakter Registerhaltung auf weiße Linien 12 aufgetragen, aber nicht auf das dazwischenliegende Substrat 38. In Fig. 12K ist der Trennbelag 44 entfernt worden und der Haftkleber 35 ist auf ein Fenster 46 aufgetragen worden, wodurch eine Tafel gemäß GB 2165292 gebildet wird. Neben den oben festgestellten Vorteilen des Drucks eines Designs mit differentieller Aufnahmefähigkeit wird die Sicht durch das Fenster 46 zwischen schwarzen Streifen 35 durch eine Klebeschicht in keinerlei Weise verzerrt, wie das bei druckempfindlichen Druckprodukten des Stands der Technik mit einer durchgehenden Schicht aus Klebstoff der Fall ist. Die Klebehaftung zwischen dem Substrat 38 und dem Haftkleber 35 ist größer als die Haftung zwischen dem Fenster 46 und dem Haftkleber 35, wodurch sich das Produkt mit dem Klebstoff gegebenenfalls leicht von dem Fenster entfernen läßt.
  • Bei jedem der obigen Verfahren kann das Substrat, um jeweiligen Ausführungsformen der Erfindung zu entsprechen, flach, gekrümmt oder geformt sein.

Claims (163)

1. Verfahren, um ein Substrat (14) mit einer bildlichen Darstellung zu versehen, mit den Schritten:
Aufbringen einer ersten Schicht (13) auf besagtes Substrat (14), um ein Druckmuster zu bilden, und Heranbringen eines adressierten Zeichens (11A) an das genannte Substrat (14), sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bereiches des genannten Druckmusters; dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen (11A) innerhalb des genannten Druckmusters zu einem beständigen Bildmaterial ausgebildet wird, welches eine Zeichenschicht (11) bildet, die zumindest eine Zeichenfarbschicht aufweist, und dass das genannte adressierte Zeichen (11 A) außerhalb des genannten Druckmusters kein beständiges Bildmaterial bildet und die genannte, zumindest eine Zeichenfarbschicht mittels eines digitalen Druckverfahrens gebildet wird und sich nicht über die Gesamtheit des Bereiches des Druckmusters erstreckt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) des genannten Druckmusters für das genannte, adressierte Zeichen (11A) aufnahmefähig ist und das genannte Substrat (14) für das genannte adressierte Zeichen (11A) nicht aufnahmefähig ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das nicht beständige Bildmaterial auf dem Substrat (14) außerhalb des genannten Druckmusters abgelagert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial im wesentlichen entfernt werden kann, indem es mit Wasser bei einem Druck von 14 kg/cm²(200 lb/in²) mit einer Wasserfließrate von 10 Liter/Minute abgewaschen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial im wesentlichen mittels Luftstrahlen entfernt werden kann.
6. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial im wesentlichen durch Wischen mit einem trockenen Tuch entfernt werden kann.
7. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial entfernt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial entfernt wird, indem es mit Wasser abgewaschen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial durch Luftstrahlen entfernt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte nicht beständige Bildmaterial durch Wischen mit einem trockenen Tuch entfernt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bildfreies Material auf dem Substrat (14) außerhalb des genannten Druckmusters abgelagert wird.
12. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) gedruckt wird.
13. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) gedruckte Linien aufweist.
14. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) siebgedruckt wird.
15. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) geschnittene Folie aufweist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) geschnittene, selbstklebende Folie aufweist, die ein Foliengrundmaterial und eine drucksensitive Klebeschicht besitzt.
17. Verfahren wie in Anspruch 15 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte geschnittene Folie Kunststoffmaterial aufweist.
18. Verfahren wie in Anspruch 15 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Folie Papier aufweist.
19. Verfahren wie in Anspruch 15 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Folie metallische Folie aufweist.
20. Verfahren wie in Anspruch 15 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Folie oberflächenbeschichtet ist.
21. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine weiße Schicht (12) aufweist.
22. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Schicht (12) undurchsichtig ist.
23. Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 21 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Schicht (12) durchscheinend ist.
24. Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine schwarze Schicht (13) aufweist und durch jedweden Punkt auf dem genannten Substrat (14) ein Querschnitt genommen werden kann, der zwei äußere Ränder aufweist und wobei das genannte Druckmuster abwechselnde bedruckte Teile und unbedruckte Teile aufweist, und wobei jeder bedruckte Teil zwei äußere Ränder besitzt und innerhalb des genannten Querschnittes jeder der genannten bedruckten Teile so aufgebaut und angeordnet ist, dass sie einen Teil der genannten schwarzen Schicht und einen Teil der genannten weißen Schicht beinhalten und sie zwei äußere Ränder des genannten Teiles der genannten schwarzen Schicht (13) und zwei äußere Ränder des genannten Teiles der genannten weißen Schicht (12) beinhalten und wobei die genannten zwei äußeren Ränder des genannten Teiles der genannten schwarzen Schicht (13) mit den genannten zwei äußeren Rändern des genannten Teiles der genannten weißen Schicht (12) gemeinsam endigen.
25. Verfahren wie in Anspruch 21 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine schwarze Schicht (13) aufweist und ein Querschnitt durch jedweden Punkt auf dem Substrat mit zwei äußeren Rändern gezogen werden kann, und das genannte Druckmuster abwechselnde bedruckte und unbedruckte Teile aufweist und wobei jeder bedruckte Teil zwei äußere Ränder besitzt, und wobei innerhalb des genannten Querschnittes jeder der genannten bedruckten Teile so aufgebaut und angeordnet ist, dass sie einen Teil der genannten schwarzen Schicht (13) und einen Teil der genannten Schicht (12) beinhalten und sie zwei äußere Ränder des genannten Teiles der genannten schwarzen Schicht (13) und zwei äußere Ränder des genannten Teiles der genannten weißen Schicht (12) beinhalten, und wobei die genannten zwei äußeren Ränder des genannten Teiles der genannten weißen Schicht (12) Abstände innerhalb der genannten zwei äußeren Ränder des genannten Teiles der genannten schwarzen Schicht (13) aufweisen.
26. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) schwarz ist.
27. Verfahren wie in Anspruch 26 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass eine weiße Hintergrundfarbschicht (12) über die genannte erste Schicht (13), die das genannte Druckmuster bildet, und das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters aufgebracht wird und dass die genannte weiße Hintergrundfarbschicht (12) an der genannten ersten Schicht (13), jedoch nicht an dem genannten Substrat (14) außerhalb des genannten Druckmusters, haftet.
28. Verfahren wie in Anspruch 27 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Hintergrundfarbschicht (12) ein thermisch übertragenes, pigmentiertes Harz ist.
29. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 25 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht (13) durchsichtig ist.
30. Verfahren wie in irgendeinem der Ansprüche 1 bis 23 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) ein getöntes durchsichtiges Substrat ist und die genannte erste Schicht weiß ist.
31. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das genannten Druckmuster über das umgebende Substrat erhöht ist.
32. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte, zumindest eine Zeichenfarbschicht (11) durchsichtig oder durchscheinend ist.
33. Verfahren wie in Anspruch 15 oder Anspruch 16 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte geschnittene Folie (39) in Linien geschnitten ist, um ein Druckmuster aus Folienstreifen zu bilden.
34. Verfahren wie in Anspruch 33 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Linien alle parallel zur Länge des Bandes des genannten digitalen Druckverfahrens verlaufen.
35. Verfahren wie ein Anspruch 33 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Linien gekrümmt sind.
36. Verfahren wie in einem der vorausgehenden Ansprüche 15, 16, 33 oder 34 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) Polyester aufweist.
37. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) Rohpolyester aufweist.
38. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) eine Antihaftbeschichtung aufweist.
39. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) silikonbeschichteten Polyester aufweist.
40. Verfahren wie in Anspruch 38 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) fluorchemisch beschichteten Polyester aufweist.
41. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 35 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) Polyvinylfluorid aufweist.
42. Verfahren wie in Anspruch 16 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat (14) eine Antihaftbeschichtung (76) aufweist, die an der genannten durcksensitiven Klebeschicht (75) adhäsiv angebracht ist, und gekennzeichnet durch das Entfernen der genannten Antihaftschicht (76) von der genannten, geschnittenen Selbstklebefolie und das Anbringen der genannten geschnittenen Selbstklebefolie an einem Basismaterial.
43. Verfahren wie in Anspruch 42 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Basismaterial ein Fenster aufweist.
44. Verfahren wie in Anspruch 16 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass ein selbstklebendes Applizierband auf die Seite der genannten, geschnittenen, selbstklebenden Folie aufgebracht wird, die von der genannten Antihaftbeschichtung fern gelegen ist.
45. Verfahren wie in Anspruch 44 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte selbstklebende Applizierband nach dem Aufbringen der genannten, geschnittenen Selbstklebefolie auf das genannte Basismaterial entfernt wird.
46. Verfahren wie in Anspruch 44 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte selbstklebende Applizierband ein schützendes Überlaminat auf der genannten, geschnittenen Selbstklebefolie bildet, die auf das genannte Basismaterial aufgebracht wird.
47. Verfahren wie in Anspruch 46 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte schützende Überlaminat eine stärkere Klebehaftung an der genannten Zeichenschicht besitzt als die Klebehaftung die die genannte, geschnittene Selbstklebefolie am genannten Basismaterial besitzt.
48. Verfahren wie in Anspruch 33 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Folienstreifen aus einer Rolle selbstklebender, ein Grundmaterial aufweisender Folie gebildet werden, dass eine drucksensitive Klebeschicht an dem genannten Foliengrundmaterial angebracht wird und eine Antihaftbeschichtung an der Seite der genannten drucksensitiven Klebeschicht angebracht wird, die von dem genannten Foliengrundmaterial entfernt ist, dass das genannte Foliengrundmaterial und die genannte drucksensitive Klebeschicht in ein Muster von Streifen entlang der Länge der genannten Rolle selbstklebenden Materials geschlitzt wird und dass abwechselnde Streifen entfernt und auf eine weitere Materialrolle verbracht werden.
49. Verfahren wie in Anspruch 48 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weitere Materialrolle für Drucken unempfänglich ist.
50. Verfahren wie in Anspruch 48 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weitere Materialrolle ein weiteres Antihaftmaterial ist.
51. Verfahren wie in Anspruch 48 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weitere Materialrolle eine weitere selbstklebende Einheit ist, die ein für Drucken nicht empfängliches Grundmaterial aufweist.
52. Verfahren wie in Anspruch 48 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem genannten Schlitzen eine Hintergrundfarbschicht oder Zeichenschicht aufgedruckt wird, bevor die genannte, zumindest eine Zeichenfarbschicht gebildet wird.
53. Verfahren wie in Anspruch 33 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Foliengrundmaterial ein Laminat aus weißer Folie und schwarzer Folie aufweist.
54. Verfahren wie in einem der Ansprüche 33 bis 42 oder 48 bis 53 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zeichenschicht auf die genannten Folienstreifen aufgebracht wird und Klebstoff auf die genannte Zeichenschicht aufgetragen wird, und dass die genannten Folienstreifen adhäsiv an einem Fenster mittels des genannten Klebstoffes angebracht werden.
55. Verfahren wie in einem der Ansprüche 16 oder 33 bis 54 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Foliengrundmaterial ein Laminat aus Polyvinylchlorid- und/oder Polyester-Werkstoffen aufweist.
56. Verfahren wie ein einem der Ansprüche 16 oder 33 bis 54 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Foliengrundmaterial klare Folie aufweist und die besagte Zeichenschicht revers auf die genannte klare Folie aufgedruckt wird.
57. Verfahren wie in einem der Ansprüche 15 oder 33 bis 41 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte geschnittene Folie an das genannte Substrat durch lösende Farbe angeklebt wird.
58. Verfahren wie in einem der Ansprüche 15 oder 33 bis 41 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte geschnittene Folie an das Substrat durch Warmlaminieren angeklebt wird.
59. Verfahren wie in einem der Ansprüche 16 oder 42 bis 56 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht einen Klebstoff aufweist.
60. Verfahren wie in Anspruch 59 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Klebstoff ein drucksensitiver Klebstoff ist.
61. Verfahren wie in Anspruch 59 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Klebstoff weiß ist.
62. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 15, 17 bis 40 oder 59 bis 60 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht auf eine Seite des genannten Substrates aufgebracht wird und Klebstoff auf einen Teil der anderen Seite des genannten Substrates in ungefährer Ausrichtung auf die genannte erste Schicht aufgebracht wird.
63. Verfahren wie in Anspruch 62 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht gedruckte weiße Streifen aufweist und der genannte Klebstoff schwarze drucksensitive Klebestreifen aufweist.
64. Verfahren wie in einem der Ansprüche 16 oder 42 bis 58 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat Schlitze innerhalb des genannten Druckmusters aufweist.
65. Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zeichenschicht mit einer weißen Schicht und einer schwarzen Schicht überbedruckt wird.
66. Verfahren wie in Anspruch 65 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Schicht und die genannte schwarze Schicht siebgedruckt werden.
67. Verfahren wie in Anspruch 65 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Schicht und die genannte schwarze Schicht pigmentierte Harzschichten aufweisen, die durch Wärmeübertragung aufgebracht sind.
68. Verfahren wie in Anspruch 67 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte weiße Schicht und die genannte schwarze Schicht beide von der gleichen Wärmeübertragungsfolie getragen werden.
69. Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zeichenschicht mit mehreren Schichten aus pigmentierten Harz überbedruckt wird, das von einem einzelnen Träger mittels Wärmeübertragung übertragen wird.
70. Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster ein stochastisches Muster ist.
71. Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht durch ein digitales Druckverfahren gebildet wird.
72. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Zeichenfarbschicht von im wesentlichen gleichförmiger Schattierung, Intensität und Farbtönung ist.
73. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zeichenschicht durch ein digitales Druckverfahren gebildet wird.
74. Verfahren nach irgendeinem vorausgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren Rasterbildverarbeitung benutzt.
75. Verfahren wie in irgendeinem vorausgehenden Anspruch beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen eine Vielzahl digital adressierter Mikroelemente aufweist.
76. Verfahren wie in Anspruch 75 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mikroelemente individuell adressierbar sind.
77. Verfahren wie in Anspruch 75 oder 76 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der genannten Mikroelemente durch einen Energieimpuls adressiert wird.
78. Verfahren wie in Anspruch 77 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Energieimpuls eine elektrostatische Ladung aufweist.
79. Verfahren wie in Anspruch 77 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, das der genannte Energieimpuls Wärme aufweist.
80. Verfahren wie in Anspruch 77 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Energieimpuls Licht aufweist.
81. Verfahren wie in einem der Ansprüche 75 bis 80 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mikroelemente für das genannte Substrat individuell adressierbar sind.
82. Verfahren wie in einem der Ansprüche 75 bis 80 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mikroelemente für einen Übertragungsträger individuell adressierbar sind.
83. Verfahren wie in einem der Ansprüche 75 bis 80 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mikroelemente für eine Übertragungstrommel individuell adressierbar sind.
84. Verfahren wie in Anspruch 81 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Zeichenfarbschichten innerhalb eines Mehrfarbenverfahrens die genannten individuell adressierbaren Mikroelemente aufweisen, die in einem Durchlauf des genannten Substrates durch eine digitale Druckmaschine aufgebracht werden.
85. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein thermisches Übertragungsverfahren ist.
86. Verfahren wie in Anspruch 85 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte thermische Übertragungsverfahren ein thermisches Massenübertragungsverfahren ist.
87. Verfahren wie in Anspruch 85 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte thermische Übertragungsverfahren ein thermisches Farbsublimationsverfahren ist.
88. Verfahren wie in Anspruch 85 oder Anspruch 86 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass eine Folie, die einen Polyesterträger und eine Bildmaterialschicht aufweist, durch einen Übertragungskopf hindurchgeführt wird, der Heißpressen aufweist, wobei die genannten Heißpressen Teile des genannten Bildmaterials schmelzen und mit dem genannten Substrat binden.
89. Verfahren wie in Anspruch 85 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Bildmaterial pigmentiertes Harz aufweist.
90. Verfahren wie in Anspruch 86 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildmaterial Farbharz aufweist.
91. Verfahren wie in Anspruch 86 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Bildmaterial Wachs aufweist.
92. Verfahren wie in einem der Ansprüche 85 bis 91 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht Farbe mit PVC aufweist.
93. Verfahren wie in einem der Ansprüche 85 bis 91 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht Farbe mit Acryl und PVC aufweist.
94. Verfahren wie in Anspruch 93 beansprucht, wobei genannte Farbe eine verhältnismäßig niedrige Glanzübergangstemperatur (Tg) aufweist und thermoplastischer ist als eine typische PVC Farbe.
95. Verfahren wie in einem der Ansprüche 92 bis 94 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Farbe Glanzfarbe ist, die eine verhältnismäßig glatte Makro-Oberflächentechnologie aufweist.
96. Verfahren wie in einem der Ansprüche 85 bis 91 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht geschnittene Folie aufweist.
97. Verfahren wie in einem der Ansprüche 85 bis 91 oder 96 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht geschnittene, selbstklebende Polyvinylchloridfolie aufweist.
98. Verfahren wie in Anspruch 85 oder 97 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster Streifen aufweist.
99. Verfahren wie in einem der Ansprüche 85 bis 98 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat Polyestermaterial aufweist.
100. Verfahren wie in Anspruch 99 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Polyestermaterial silikonbeschichtet ist.
101. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 84, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein elektrostatisches Übertragungsverfahren ist.
102. Verfahren nach Anspruch 101, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen auf ein Übertragungsmedium vorgedruckt wird, das eine Trägerfolie aufweist, und das genannte vorgedruckte Übertragungsmedium mit dem genannten Substrat durch Walzen hindurchgeführt wird und dass das genannte adressierte Zeichen von der genannten Trägerfolie auf das genannte Druckmuster übertragen wird, um die genannte Zeichenschicht zu bilden.
103. Verfahren nach Anspruch 102, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Hindurchführen des genannten vorgedruckten Übertragungsmediums mit dem genannten Substrat durch Walzen mit Wärme und Druck durchgeführt wird.
104. Verfahren nach Anspruch 102, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen außerhalb des genannten Druckmusters nicht auf das genannte Substrat übertragen wird.
105. Verfahren nach Anspruch 102, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen auf das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters übertragen wird.
106. Verfahren nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen, das auf das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters übertragen ist, entfernt wird.
107. Verfahren nach Anspruch 106, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen, das auf das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters übertragen ist, mittels Waschen mit Wasser geringen Druckes entfernt wird.
108. Verfahren nach Anspruch 106, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen, das auf das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters übertragen ist, durch Wischen entfernt wird.
109. Verfahren nach einem der Ansprüche 101 bis 108, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat Polyesterfolie aufweist.
110. Verfahren nach einem der Ansprüche 101 bis 109, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht des genannten Druckmusters PVC-Farbe aufweist.
111. Verfahren nach einem der Ansprüche 101 bis 109, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht des genannten Druckmusters Acrylfarbe mit einem PVC-Gehalt aufweist, der eine verhältnismäßig niedrige Glanzübergangstemperartur (Tg) liefert.
112. Verfahren nach einem der Ansprüche 101 bis 111, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster über das umgebende Substrat hinaus erhöht ist und der wirksame Druck der Walzen, die auf das genannte Druckmuster angewendet werden, geringer ist als der wirksame Druck der von den genannten Walzen auf das genannte Substrat ausgeübt wird.
113. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Zeichenfarbschicht Farbe aufweist.
114. Verfahren wie in Anspruch 113 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Farbe Tintenstrahlfarbe aufweist, die durch Tintenstrahl aufgebracht wird.
115. Verfahren wie in Anspruch 113 oder 114 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat farbabstoßend ist.
116. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 115 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat hydrophob ist.
117. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 116 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Farbe auf Wasserbasis beruht.
118. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 117 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht hydrophil ist.
119. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 118 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine weiße Schicht und eine schwarze Schicht aufweist und die genannte weiße und die genannte Schicht hydrophil sind.
120. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 119 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Farbe an dem genannten Substrat außerhalb des genannten Druckmusters nicht haftet.
121. Verfahren wie in Anspruch 119 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Farbe in die genannte schwarze Schicht hinein absorbiert wird.
122. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 121 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Farbe vom genannten Substrat entfernt wird.
123. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 122 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Tintenstrahlfarbe von dem genannten Substrat mittels einer Reinigungswalze entfernt wird.
124. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 122 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Tintenstrahlfarbe von dem genannten Substrat mittels eines Luftmessers entfernt wird.
125. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 122 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Tintenstrahlfarbe von dem genannten Substrat durch Wischen entfernt wird.
126. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 122 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einiges der genannten Tintenstrahlfarbe von dem genannten Substrat durch Waschen entfernt wird.
127. Verfahren wie in einem der Ansprüche 113 bis 126 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat und die genannte Farbe durch Anwendung einer Energiequelle gehärtet werden.
128. Verfahren wie in Anspruch 127 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Energiequelle ein beheizter Lufttrocknertunnel ist.
129. Verfahren wie in Anspruch 127 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Energiequelle Mikrowellen aufweist.
130. Verfahren wie in Ansprüchen 113 bis 129 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht eine erste katalytische Komponente und die genannte Farbe eine zweite katalytische Komponente aufweisen und dass die genannte Farbe und die genannte erste Schicht eine katalytische Reaktion erfahren.
131. Verfahren wie in Anspruch 130 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte katalytische Reaktion durch einen Prozeß nach der Bebilderung eingeleitet wird.
132. Verfahren wie in Anspruch 131 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Prozeß nach der Bebilderung Waschen beinhaltet.
133. Verfahren wie in Ansprüchen 113 bis 129 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Farbe eine Farbe auf Lösungsmittelbasis ist, die an der genannten ersten Schicht haftet, nicht jedoch an dem Substrat außerhalb des genannten Druckmusters.
134. Verfahren wie in Ansprüchen 113 bis 133 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein kontinuierliches Tintenstrahlsystem aufweist.
135. Verfahren wie in Ansprüchen 113 bis 133 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein drop- on- demand Tintenstrahlsystem aufweist.
136. Verfahren wie in Anspruch 135 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein thermisches drop- on-demand Tintenstrahlsystem aufweist.
137. Verfahren wie in Anspruch 135 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein piezo-drop-on- demand Tintenstrahlsystem aufweist.
138. Verfahren wie in Anspruch 135 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein Phasenwechsel- drop-on-demand Tintenstrahlsystem aufweist.
139. Verfahren wie in Anspruch 135 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte digitale Druckverfahren ein Heißwalzen-drop- on-demand Tintenstrahlsystem aufweist.
140. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine elektrostatisch aufladbare Schicht und eine dielektrische Ladungsfangschicht aufweist.
141. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat eine elektrostatisch aufladbare Schicht und das genannte Druckmuster eine dielektrische Ladungsfangschicht aufweisen.
142. Verfahren wie in Anspruch 140 oder Anspruch 141 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte adressierte Zeichen ein elektrostatisches Latentbild aufweist, das die genannte elektrostatisch aufladbare Schicht auflädt, und dass Toner an das genannte Druckmuster angezogen wird, jedoch nicht an das genannte Substrat außerhalb des genannten Druckmusters.
143. Verfahren wie in einem der Ansprüche 140 bis 142 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Toner einen flüssigen Toner aufweist.
144. Verfahren wie in Anspruch 143 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Toner wärmeschmelzbar ist.
145. Verfahren wie in Anspruch 143 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte flüssige Toner luftgetrocknet wird.
146. Verfahren wie in Anspruch 140 bis Anspruch 142 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Toner ein Pulver aufweist.
147. Verfahren wie in Anspruch 146 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Toner durch Wärme und/oder Druck geschmolzen wird.
148. Verfahren wie in einem der Ansprüche 140 bis 147 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Substrat PVC-Folie aufweist.
149. Verfahren wie in Anspruch 148 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster geschnittene Folie aufweist, die die genannte elektrostatisch aufladbare Schicht und die genannte dielektrische Ladungsfangschicht aufweist.
150. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 oder 87 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Schicht ein für Farbsublimation empfängliches Material aufweist, welches Farbstoff in einem gasförmigen Zustand absorbiert, um die genannte, zumindest eine Zeichenfarbschicht zu bilden.
151. Verfahren wie in einem der Ansprüche 1 bis 84 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine thermische Bilderzeugungsschicht aufweist, wobei genannte thermische Bilderzeugungsschicht einen Farbwechsel erfährt, wenn sie von einem Bildkopf thermischer Energie ausgesetzt wird.
152. Verfahren wie in Anspruch 151 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Farbwechsel von weiß nach schwarz verläuft.
153. Verfahren wie in Anspruch 151 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Farbwechsel von weiß zu einer Vollfarbenaufzeichnung der Zeichenschicht verläuft.
154. Verfahren wie in einem der Ansprüche 151 bis 153 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster geschnittenes, thermales Direktdruckmaterial aufweist, das an dem genannten Substrat angeklebt wird.
155. Verfahren wie in einem der anspreche 1 bis 84, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Druckmuster eine fotografische, bilderzeugende Schicht aufweist, die dem genannten adressierten Zeichen mittels Licht exponiert wird.
156. Verfahren wie in Anspruch 155 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte fotografische, bilderzeugende Schicht eine fotografische Emulsion aufweist.
157. Verfahren wie in Anspruch 155 oder 156 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte fotografische, bilderzeugende Schicht mittels eines fotografischen Vergrösserers exponiert wird.
158. Verfahren wie in Anspruch 155 oder 156 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte fotografische, bilderzeugende Schicht mittels eines digitalen Laseraufzeichnungsgerätes exponiert wird.
159. Verfahren wie in einem der Ansprüche 155 bis 158 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte fotografische, bilderzeugende Schicht auf übliche Weise nach der genannten Exponierung entwickelt wird, um ein fotografisches Bild auf dem genannten Druckmuster, nicht jedoch auf dem genannten Substrat außerhalb des genannten Druckmusters zu erzeugen.
160. Verfahren wie in einem der Ansprüche 155 bis 158 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte fotografische bilderzeugende Schicht einen eingekapselten Entwicklerbestandteil aufweist.
161. Verfahren wie in Anspruch 160 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass auf den genannten eingekapselten Entwicklerbestandteil ein Druck ausgeübt wird.
162. Verfahren wie in einem der Ansprüche 155 bis 158 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass fotografisches Papier zugeschnitten wird, um das genannte Druckmuster zu bilden.
163. Verfahren wie in einem der Ansprüche 155 bis 161 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass fotografisch beschichtete Folie zugeschnitten wird, um das genannte Druckmuster zu bilden.
DE69712081T 1996-10-24 1997-10-24 Verfahren zur aufzeichnung von beständigen bildern auf substraten Expired - Lifetime DE69712081T2 (de)

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