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DE69710015T2 - Transportband und Verfahren zur Herstellung - Google Patents

Transportband und Verfahren zur Herstellung

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Publication number
DE69710015T2
DE69710015T2 DE69710015T DE69710015T DE69710015T2 DE 69710015 T2 DE69710015 T2 DE 69710015T2 DE 69710015 T DE69710015 T DE 69710015T DE 69710015 T DE69710015 T DE 69710015T DE 69710015 T2 DE69710015 T2 DE 69710015T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor belt
canvas layer
fluoroplastic
canvas
core
Prior art date
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Application number
DE69710015T
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English (en)
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DE69710015D1 (de
Inventor
Kazutoshi Fujishiro
Yoshinori Furukawa
Hiroyuki Ito
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mitsuboshi Belting Ltd
Original Assignee
Mitsuboshi Belting Ltd
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Publication date
Application filed by Mitsuboshi Belting Ltd filed Critical Mitsuboshi Belting Ltd
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Publication of DE69710015T2 publication Critical patent/DE69710015T2/de
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    • B31FMECHANICAL WORKING OR DEFORMATION OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31F1/00Mechanical deformation without removing material, e.g. in combination with laminating
    • B31F1/20Corrugating; Corrugating combined with laminating to other layers
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    • B31F1/28Making webs in which the channel of each corrugation is transverse to the web feed by interengaging toothed cylinders cylinder constructions combined with uniting the corrugated webs to flat webs ; Making double-faced corrugated cardboard
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    • B31F1/2877Pressing means for bringing facer sheet and corrugated webs into contact or keeping them in contact, e.g. rolls, belts
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Belt Conveyors (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Machines For Manufacturing Corrugated Board In Mechanical Paper-Making Processes (AREA)

Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG SACHGEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Bänder, insbesondere ein Förderband mit einer behandelten Oberfläche, die bei Bewegung des Förderbandes Gegenstände aufnimmt und transportiert. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufbau des Förderbandes.
  • STAND DER TECHNIK
  • Förderbänder kommen in einer großen Vielfalt von Umgebungen zum Einsatz. Das Förderband hat eine freiliegende Oberfläche, die Gegenstände erfasst und die mit ihr in Kontakt befindlichen Gegenstände durch zwischen Band und Gegenstand erzeugte Reibungskräfte bei Bewegung des Förderbandes transportiert. Konstrukteure dieser Art von Bändern müssen eine Reihe von unterschiedlichen Zielen berücksichtigen. Das Förderband muss bei Betrieb Gegenstände formschlüssig transportieren. Gleichzeitig darf die Transportoberfläche kein Anhaften der transportierten Gegenstände zulassen, damit sich Förderband und Gegenstand zur entsprechenden Zeit ungehindert wieder trennen lassen. Die Transportoberfläche darf auch kein Anhaften von Fremdstoffen zulassen, insbesondere nicht von solchen Stoffen, die aus den beförderten Gegenständen ausfließen oder sickern.
  • Zum Erreichen der genannten Ziele ist der Einsatz eines Leinwandmaterials als oberste freiliegende Schicht auf dem Förderband bekannt, das mit Fluorkunststoff beschichtet wird. Derart behandelte Förderbänder weisen sowohl bei hohen als auch bei niedrigen Temperaturen im allgemeinen eine gute Stabilität auf, sie sind chemisch inaktiv, haben nur einen geringen Reibungskoeffizienten zwischen Transportoberfläche und den transportierten Gegenständen und ermöglichen das Abstreifen von Material von der Bandoberfläche. Mit einem Fluorkunststoff behandelte Förderbänder haben sich in Einsatzbereichen als sehr nützlich erwiesen, in denen verschiedene Arbeitsgänge direkt auf dem Förderband ausgeführt werden, speziell in einer Umgebung, in der ein breites Band mit einer großen Transportfläche verwendet wird. Ein Beispiel für ein solches Förderband wird in der vorläufigen japanischen Patentveröffentlichung Nr. 7-60877 dargestellt. In dieser Patentschrift wird das behandelte Band als Komponente einer Wellpappenproduktionsanlage beschrieben.
  • In Fig. 5 dieser Patentschrift ist mit Bezugszeichen 10 eine Wellpappenproduktionsanlage dargestellt, die ein Band nach der vorläufigen japanischen Patentveröffentlichung Nr. 7-60877 umfasst. Eine Faserstoffbahn 12 wird kontinuierlich zwischen einem Zahnradpaar 14, 16 geführt, das ein wellenförmiges Rippenmuster in die Faserstoffbahn 12 einpresst. Eine Stärkemaschine 18 trägt Stärkeleim auf die Spitzen 20 der Rippen auf einer Seite 22 der Faserstoffbahn 12 auf. Nach der Stärkemaschine wird ein Endlosband 24 um ein Paar im Abstand zueinander angeordnete Laufrollen 26, 28 geführt. Die Stellung der Laufrollen 26, 28 zueinander wird so gewählt, dass auf dem Band 24 eine vorbestimmte Spannung erzeugt wird. Der nicht aufliegende Teil des Bandes 24 zwischen den Laufrollen 26, 28 wird mit Vorspannung über einen Bereich der Rolle 16 geführt. Eine Zwischenlage 30 wird kontinuierlich zwischen Band 24 und Rolle 16 vorgeschoben und vom Band 24 gegen die sich weiterbewegende Faserstoffbahn 12 gedrückt, so dass Zwischenlage 30 und die Spitzen 20 der Faserstoffbahn 12 aneinander haften bleiben. Die fertige Wellpappe 32 wird zwischen Laufrolle 26 und Rolle 16 herausgeschoben. Auf die Faserstoffbahn 12 und die Zwischenlage 30 wird an einer Stelle zwischen dem Band 24 und der Rolle 16 Wärme übertragen, damit das Wasser in der Faserstoffbahn 12 verdunstet und so auf der Faserstoffbahn 12 präzise Rippen geformt werden.
  • Die freiliegende, üblicherweise aus Leinwand bestehende Bandoberfläche 34 wird mit relativ großen Mengen einer Mischung aus pulverförmigem Fluorkunststoff und einem hitzebeständigen Elastomer behandelt, um eine Trennung der fertig gestellten Wellpappe 32 von der freiliegenden Transportfläche 34 des Bandes 24 zu ermöglichen. Durch diese Behandlung wird auch das Entfernen von Fremdstoffen wie aus der Pappe 32 auf die Bandoberfläche 34 ausfließender Klebstoff erleichtert.
  • Während die Behandlung mit Fluorkunststoff den Reibungskoeffizienten zwischen dem Band 34 und der Pappe 32 reduziert, beeinträchtigt der Fluorkunststoff auch das Anhaften der die freiliegende Fläche 34 des Bandes 24 definierenden Leinwandschicht an anderen Bandkomponenten oder -schichten. Infolge dessen neigt die Leinwandschicht zur Ablösung, was die Haltbarkeit und Lebensdauer des Bandes 24 herabsetzt.
  • Das Vorhandensein des hitzebeständigen Elastomers in der Behandlungszusammensetzung erhöht ebenfalls die Oberflächenreibung zwischen der Bandoberfläche 34 und transportierten Gegenständen. Somit kann deren Ablösbarkeit beeinträchtigt werden. Ebenso besteht die Tendenz, dass Fremdsubstanzen wie Klebstoff fester an der Transportfläche 34 anhaften.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung hat das Förderband einen Kern, an dem eine Leinwandschicht angebracht ist. Die Leinwandschicht hat eine erste, dem Kern zugewandte Oberfläche und eine in Gegenrichtung weisende zweite Oberfläche. Zwischen den beiden Oberflächen weist die Leinwandschicht eine gewisse Schichtdicke auf. Die Leinwandschicht wird so mit Fluorkunststoff behandelt, dass die zweite Oberfläche ganz und nur ein Teil der Schichtdicke zwischen der ersten und zweiten Oberfläche mit Fluorkunststoff imprägniert wird.
  • Bei einer Ausführungsform wird die erste Oberfläche der Leinwandschicht nicht mit Fluorkunststoff imprägniert.
  • Bei einer Ausführungsform wird die Leinwandschicht von der ersten Oberfläche bis etwa zur Hälfte der Dicke zwischen der ersten und zweiten Oberfläche nicht mit Fluorkunststoff imprägniert.
  • Bei der Leinwandschicht kann es sich um fest gewobene Leinwand handeln, die zum Beispiel mit Hilfe eines Elastomers am Kern befestigt ist.
  • Als Kern kann eine Leinwandschicht fungieren.
  • Bei einer Ausführungsform hat das Förderband eine gewisse Länge und Breite, wobei sich die Kernleinwandschicht nahtlos über die gesamte Länge und Breite des Förderbandes erstreckt.
  • Bei einer Ausführungsform ist die am Kern befestigte Leinwandschicht in Längsrichtung des Förderbandes dehnbar.
  • Bei einer Ausführungsform hat das Förderband eine Breite in der Größenordnung von 1200-3000 mm und eine Dicke in der Größenordnung von 3,5 mm.
  • Bei dem Fluorkunststoff kann es sich um mindestens einen der folgenden Stoffe handeln: Tetrafluorethylen-Perfluoralkylvinylether-Copolymer (PFA), Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymer (FEP), Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polychlortrifluorethylen (PCTFE).
  • Die zweite Oberfläche und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht kann in einem ersten Prozess durch Aufschmelzen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche der Leinwand mit Fluorkunststoff imprägniert werden.
  • Die zweite Oberfläche und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht kann in einem zweiten Prozess durch Aufbringen einer Fluorkunststoff-Dispersion auf die zweite Oberfläche der Leinwand und nachfolgender Brenn- und Wärmepressbehandlung mit Fluorkunststoff imprägniert werden.
  • Als Alternative kann die zweite Oberfläche und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht durch Aufschmelzen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche nach Behandlung der Leinwandschicht mit einer Brenn- und/oder Wärmepressbehandlung aus dem zweiten Prozess mit Fluorkunststoff imprägniert werden.
  • Bei einer Ausführungsform ist die Kernleinwand ein Gewebe, das aus einem Garn aus aromatischen Polyamidfasern und/oder einem Garn aus Polyetheretherketonfaser besteht.
  • Die Kernleinwand kann entweder in Leinwandbindung, Panamabindung, Köper-Elastikbindung oder Satinbindung gewoben sein.
  • Die Kernleinwand kann aus Korden aus jeweils 2 bis 10 verzwirnten Garnen im Bereich von 1000-2000 Denier mit 50 bis 100 Zwirnungen/m und einer Kordendichte von 10 bis 50 je 5 cm gewebt sein.
  • Zwischen Kern und Leinwandschicht kann eine Elastomerschicht vorgesehen sein, wobei das Elastomer entweder ein Gummi oder ein Kunstharz ist und letzteres mindestens einen der folgenden Stoffe enthält: Styrol-Butadien-Kautschuk, Ethylen- Propylen-Kautschuk, Butylkautschuk, hydrierten Nitrilkautschuk, Fluorkautschuk und Polytetrafluorethylen.
  • Die Fasern können in eine Elastomerschicht eingebettet sein, wobei beispielhafte Fasern eine Länge in der Größenordnung von 2 bis 20 mm haben und aus einer Aromat-Polyamidfaser und/oder Baumwollfaser und/oder Polyesterfaser bestehen und in einem Anteil von 5 bis 30 Gewichtsteilen Faser pro 100 Gewichtsteile eines Gummis oder Kunstharzes vorliegen.
  • Die Leinwandschicht auf dem Kern kann aus einem Mischgarn aus Aromat- Polyamidfaser und Polyurethan-Elastikfaser hergestellt sein.
  • Die Leinwandschicht auf dem Kern kann aus Garnen hergestellt sein, die aus Aromat-Polyamidfasergarn und/oder Nylonfasergarn und/oder Polyestergarn in Leinwandbindung, Köper-Elastikbindung oder Satin-Bindung bestehen. Als Alternative kann die Leinwandschicht auf dem Kern aus gewirktem Aromat- Polyamidfasergarn bestehen.
  • Die Leinwandschicht auf dem Kern kann aus para-aramidem Fasergarn mit einem Gewicht von 100 bis 300 Denier und 1 bis 3 Zwirnungen hergestellt sein.
  • Die Leinwandschicht auf dem Kern kann aus meta-aramidem Fasergarn mit Garnnummer 20-40 und 1 bis 4 Zwirnungen hergestellt sein.
  • Die Leinwandschicht auf dem Kern kann aus Polyurethan-Elastikfasergarn mit einem Gewicht von 140 Denier pro Garn und einer Feinheit von 100 bis 140 Garnen auf 5 cm hergestellt sein.
  • Bei den Garnen in der Leinwandschicht auf dem Kern kann es sich auch um para-aramide Fasergarne mit einem Gewicht von 100 to 300 Denier und 1 bis 3 Zwirnungen handeln.
  • Bei den Garnen in der Leinwandschicht auf dem Kern kann es sich auch um meta-aramide Fasergarne mit einer Spinngarnnummer von 20 bis 40 und 1 bis 4 Zwirnungen handeln.
  • Die Garne in der Leinwandschicht auf dem Kern bestehen aus Nylonfasergarn und/oder Polyesterfasergarn mit 100 bis 300 Denier und 1 bis 3 Zwirnungen sowie einer Garnnummer von 70 bis 100 auf 5 cm.
  • Kernleinwand und/oder Leinwandschicht können aus Fasern hergestellt sein, die aus a) einer unter den Warenzeichen TWARONTM, KEVLARTM bzw. TECHNORATM gehandelten para-aramiden Faser und/oder b) einer unter den Warenzeichen CORNEXTM und NOMEXTM gehandelten meta-aramiden Faser bestehen.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Formung und Verwendung eines Förderbandes, das folgende Schritte umfasst: Schaffung einer Leinwandschicht mit einer ersten Oberfläche und einer in entgegengesetzte Richtung weisenden zweiten Oberfläche sowie einer zwischen ihnen definierten Dicke; Imprägnieren der zweiten Oberfläche und nur eines Teils der Dicke zwischen der ersten und zweiten Oberfläche mit einem Fluorkunststoff; Verbinden der Leinwandschicht mit mindestens einer weiteren Bandkomponente zur Komplettierung eines Förderbandes mit freiliegender zweiter Oberfläche; und schließlich das Transportieren eines Gegenstands, wobei der Transport des Gegenstands dadurch bewirkt wird, dass die zweite Oberfläche den Gegenstand erfasst und befördert.
  • Bei dem Imprägnierschritt kann es sich um einen ersten Imprägnierprozess des Aufschmelzens eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche der Leinwandschicht handeln.
  • Der Imprägnierschritt kann auch in einem zweiten Imprägnierprozess des Aufbringens einer Fluorkunststoff-Dispersion auf die zweite Oberfläche und anschließender Brenn- und/oder Wärmepressbehandlung der Leinwandschicht bestehen.
  • Weiterhin kann der Imprägnierschritt im Aufschmelzen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche nach Ausführen des zweiten Prozesses bestehen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen Förderbandes;
  • Fig. 2 zeigt eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des Förderbandes entlang der Linie 2-2 in Fig. 1;
  • Fig. 3 zeigt eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen breiten Förderbandes;
  • Fig. 4 zeigt eine vergrößerte Querschnittsdarstellung des Förderbandes entlang der Linie 4-4 in Fig. 3 und
  • Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung einer Wellpappenproduktionsanlage, die ein erfindungsgemäßes breites Förderband umfasst, wie es in Fig. 3 und 4 dargestellt ist.
  • DETAILLIERTE ZEICHNUNGSBESCHREIBUNG
  • In Fig. 1 und 2 ist mit dem Bezugszeichen 40 ein erfindungsgemäßes Allzweck-Förderband abgebildet. Das Förderband 40 besteht aus einem Kern 42 und einer Leinwandschicht 44, die durch Laminierung mit einer Elastomer-Klebeschicht 46 am Kern 42 befestigt ist. Die Leinwandschicht 44 verfügt über eine freiliegende Transportfläche 48, die bei laufendem Förderband 40 Gegenstände erfasst und weitertransportiert. Bei der Schicht 44 handelt es sich um ein festes Gewebe in Leinwandbindung.
  • Die dargestellte allgemeine Anordnung der Komponenten im Förderband 40 entspricht dem Stand der Technik. Während jedoch bei den sonstigen dem Stand der Technik entsprechenden Förderbändern die ganze Dicke T (Fig. 2) der Leinwandschicht 44 mit einem Fluorkunststoff imprägniert ist, ist die Leinwandschicht 44 des erfindungsgemäßen Förderbandes 40 so behandelt, dass die Transportfläche 48 und nur ein Teil der Dicke zwischen der Transportfläche 48 und der in entgegengesetzte Richtung weisenden Fläche 50 mit Fluorkunststoff imprägniert ist. Im vorliegenden Fall wurde nur etwa die Hälfte der Dicke T zwischen Transportfläche 48 zur Fläche 50 hin behandelt, so dass die Oberfläche 30 nicht mit Fluorkunststoff imprägniert ist. In Fig. 2 ist der imprägnierte Teil der Leinwandschicht 44 schattiert dargestellt. Vorzugsweise ist mindestens die Hälfte der Dicke des Förderbandes 40 nur unwesentlich von Fluorkunststoff durchtränkt.
  • Die Behandlung mit Fluorkunststoff kann nach verschiedenen Verfahren erfolgen. Zum Beispiel kann zur selektiven Imprägnierung der Leinwandschicht 44 ein Film aufgebracht oder ein Verdickungsmittel eingesetzt werden.
  • Zu den für den Imprägnierprozess der Leinwandschicht 44 geeigneten Fluorkunststoffen gehören Tetrafluorethylen-Perfluoralkylvinylether-Copolymer (PFA), Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymer (FEP), Polytetrafluorethylene (PTFE) und Polychlortrifluorethylen (PCTFE).
  • Die feste Webart der Leinwandschicht 44 verhindert, dass der Fluorkunststoff die Dicke der Leinwandschicht 44 vollkommen durchlaugt. So dringt der Fluorkunststoff nicht bis zur Fläche 50 der Leinwandschicht 44 durch und beeinträchtigt das Anhaften der Leinwandschicht 44 an anderen Bandkomponenten nicht.
  • In Fig. 3 und 4 ist ein erfindungsgemäßes Förderband 60 dargestellt, wie es weiter oben beschrieben wurde und in eine in Fig. 5 mit Bezugszeichen 10 bezeichnete Maschine integriert werden kann. Das Förderband 60 ist ein breites Band mit einem sehr dünnen Profil. Seine Breite kann im einzelnen im Bereich von 1200 bis 3000 mm bei einer Dicke T1 (Fig. 3) von im allgemeinen höchstens 3,5 mm betragen, damit die notwendige Wärmeleitung gewährleistet ist. Die Feinblechstärke des Förderbandes 60 ermöglicht über einen weiten Bereich Passkontakt mit Egoutteurwalzen.
  • Förderband 60 besteht aus einem vorzugsweise aus Leinwand bestehenden Kern 62 und einer gewobenen Leinwandschicht 64, die mit einer Elastomer- Klebeschicht 66 am Kern 62 befestigt ist bzw. anhaftet. Die Leinwandschicht 64 weist eine erste Oberfläche 68 und eine in entgegengesetzte Richtung weisende Oberfläche 70 auf, wobei letztere die freiliegende Transportfläche darstellt, die die mit ihr in Kontakt kommenden Artikel erfasst und durch Reibungswirkung mit der Bewegung des Förderbandes 60 transportiert.
  • Bei der Leinwand im Kern 62 handelt es sich um ein Leinwandgewebe mit geringer Dehnung und hoher Festigkeit. Genau betrachtet wird die Leinwand mit einem Aromat-Polyamidfasergarn (aramide Faser) oder einem Polyetheretherketonfasergarn in zylindrischer Endlosform gewoben. Die Leinwand im Kern 62 ist vorzugsweise nahtlos und in Längs- und Querrichtung des Bandes ohne Rippunterschied gewoben.
  • Die Leinwand im Kern 62 kann in Leinwandbindung, Panamabindung, Elastik-Köperbindung oder Satinbindung unter Verwendung von Längskorden 72 und Querkorden 74 gewoben sein, wobei alle Korden aus 2 bis 10 Garnen mit Dicken im Bereich von 1000 bis 2000 Denier verzwirnt sind. Die Korden 72, 74 werden durch Bündelung und/oder Verzwirnung von 10 Filamentfasern gebildet. Bei Verwendung von Garnen mit 1000 bis 2000 Denier weist das Garn zwischen 50 und 100 Zwirnungen/m auf.
  • Die Gewebedichte der Korden 72, 74 liegt in der Größenordnung von 10 bis 50 pro 5 cm. Die Kordenzahlabweichung liegt über die gesamte Länge und Breite der Leinwand im Kern 62 vorzugsweise bei ±0.5. Dadurch wird eine übermäßige lokale Dehnung des Förderbandes 60 verhindert und die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausfalls durch konzentrierte Beanspruchung minimiert.
  • Eine Bandverschiebung wird durch wechselweises Verdrehen der Längskorden 72 in die Richtungen S und Z unterbunden.
  • Die Elastomerschicht 66 besteht vorzugsweise aus einem hitzebeständigen Elastomer aus Naturgummi oder Kunstharz wie Styrol-Butadien-Kautschuk, Ethylen-Propylen-Kautschuk, Butylkautschuk, hydrierten Nitrilkautschuk, Fluorkautschuk und Polytetrafluorethylen und ist auf die obere Fläche der Leinwand im Kern 62 aufgebracht.
  • In die Elastomerschicht 66 können kurze Fasern 76 eingebettet sein. Die Fasern 76 haben eine Länge im Bereich von 2-20 mm. Die Fasern 76 sind vorzugsweise aus einem beständigen Material wie Aromat-Polyamidfaser (aramid), Baumwollfaser oder einer Polyesterfaser hergestellt. Die Fasern 76 sind so in die Elastomerschicht 66 eingebettet, dass sie in ihrer Länge in Richtung der Breitenausdehnung des Bandes ausgerichtet sind (siehe W in Fig. 4). Vorzugsweise sind die Fasern 76 in einer Menge von 5 bis 30 Gewichtsteilen pro 100 Gewichtsteile Naturgummi oder Kunstharz präsent.
  • Die Leinwandschicht 64 ist so mit der Elastomerschicht 66 laminiert, dass das Band 60 in Längsrichtung dehnbar ist. Die Leinwandschicht 64 hat in Längsrichtung dehnbare Korden 80, die aus Misch-Maschinengarnen aus Aromat- Polyamidfaser (para-aramid oder meta-aramid) und einer Polyurethan-Elastikfaser zusammengesetzt sind. Die in Querrichtung verlaufenden Korden 82 sind auf die Breite des Bandes 60 ausgerichtet und können in Leinwand-, Panama-, Elastik- Köper- oder Satinbindung aus einem Aromat-Polyamidfasergarn, einem Nylonfasergarn oder einem Polyesterfasergarn hergestellt sein. Als Alternative kann die Schicht 64 eine aus Aromat-Polyamidfasergarn gewirkte Leinwand sein.
  • Wenn para-Aramid-Fasergarne als Längskorden 80 verwendet werden, können diese im Größenbereich von 100-300 Denier mit 1 bis 3 Zwirnungen liegen. Werden meta-Aramid-Fasergarne verwendet, kann die Garnnummer bei 1 bis 4 Zwirnungen zwischen 20 und 40 Garnen liegen. Bei einem Misch-Maschinengarn mit Polyurethan-Elastikfaser haben die Garne einen Denier-Wert von 140 und eine Garnnummer von 100 bis 140 auf 5 cm.
  • Wenn für die Querkorden 82 para-Aramid-Fasergarne verwendet werden, liegt die Garnfeinheit vorzugsweise im Bereich von 100 bis 300 Denier mit 1 bis 3 Zwirnungen. Werden meta-Aramid-Fasergarne verwendet, beträgt die Garnnummer 20 bis 40 mit 1 bis 4 Zwirnungen. Werden Nylon- oder Polyesterfasergarne verwendet, haben die Garne vorzugsweise jeweils 100 bis 300 Denier, 1 bis 3 Zwirnungen und eine Garnnummer von 70 bis 100 auf 5 cm.
  • Wird für die Längskorden 80 ein Elastomerfasergarn verwendet, kann die Dehnung im Vergleich zur Schnittdehnung mehr als 100% betragen.
  • Die zumindest für einen Teil der Kernleinwand 62 und der Leinwandschicht. 64 verwendete Aromat-Polyamidfaser kann Fasern auf Para- und Metabasis umfassen. Geeignete para-aramide Faserprodukte (Polyparaphenylenisophthalamid) sind gegenwärtig unter den Warenzeichen TWARONTM (von Enca), KEVLARTM (von DuPont Co.) und TECHORATM (von Teijin Co.) handelsüblich. Meta-aramide Faserprodukte (Polymetalphenylenisophthalamid) sind gegenwärtig unter den Warenzeichen CORNEXTM (von Teijin Co.) und NOMEXTM (von DuPont Co.) handelsüblich.
  • Für den Fall, dass ein 2/2-Elastikgewebe in Köperbindung als Leinwandschicht 64 verwendet wird, kann die Leinwand nach dem Weben in Wasser geschwenkt werden, damit sie sich in ihrer Breite auf die Hälfte oder zwei Drittel zusammenzieht. Nach Aufbringen auf den Bandkern 62 geht die Leinwand bei Betrieb und Richtungsänderung problemlos mit der Verformung des Bandes mit und verringert damit die Wahrscheinlichkeit des Ablösens der Leinwandschicht 64.
  • Im folgenden soll unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 4 ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Allzweck-Förderbandes 10 oder eines breiten Förderbandes 60 für den Einsatz in der Wellpappenanlage 10 beschrieben werden. Es werden drei Imprägnierprozesse für die Leinwandschichten 44, 64 beschrieben: ein erster Prozess (Prozess A), bei dem mit Hilfe eines Verdickungsmittels ein Fluorkunststoff-Film aufgeschmolzen wird, ein zweiter Prozess (Prozess B), der im Aufbringen einer Fluorkunststoff-Dispersion besteht, und ein dritter Prozess (Prozess C), der eine Kombination von Prozess A und Prozess B darstellt.
  • Prozess A
  • Für das Aufschmelzen des Fluorkunststoff-Films können sowohl PFA, FEP sowie PTFE und PCTFE verwendet werden. Ein pulverförmiger fester Fluorkunststoff wird zum Präparieren eines Films mit einer Dicke im Bereich von 50 bis 500 um geschmolzen. Die Dickenauswahl für den Film richtet sich nach der Dicke des Webgarns und der Gesamtdicke der Leinwandschicht.
  • Der Film wird auf die Flächen 48, 70 der Leinwandschicht 44, 64 aufgetragen und beim Erhitzen gepresst. Dabei wird die Temperatur auf den Schmelzpunkt des Fluorkunststoff-Films plus etwa 30ºC eingestellt. Die Pressbehandlung erfolgt für eine Zeitdauer von 30 Sekunden bis drei Minuten, wobei der Druck bei 2 bis 10 kgf/cm² gehalten wird.
  • Prozess B
  • Beim Fluorkunststoff-Dispersionsprozess hat die Fluorkunststoff-Dispersion eine Viskosität im Bereich von 1000 bis 10.000 cps. Das Mischungsverhältnis für das mit dem pulverförmigen festen Fluorkunststoff zu vermischende Verdickungsmittel wie z. B. Methylcellulose liegt im Bereich von 1 bis 10 Gewichtsteilen auf 100 Gewichtsteile Kunstharz.
  • Der pulverförmige feste Fluorkunststoff, das Verdickungsmittel und Wasser werden miteinander vermischt. Das resultierende Gemisch wird gleichmäßig über die Fläche 48, 70 der Leinwandschicht 44, 64 bis zu einer Dicke von 10 bis 300 um gesprüht. Bei einer Temperatur gleich dem Schmelzpunkt des Fluorkunststoffs plus 30ºC wird 3 bis 30 Minuten lang eine Brennbehandlung durchgeführt. Das Mittelstück wird an den Flächen 48, 70 mit der resultierenden Fluorkunststoffschmelze imprägniert.
  • Nach der beschriebenen Brennbehandlung erfolgt beim Bilden eines Films aus der auf die Flächen 48, 70 aufgebrachten Fluorkunststoffschicht eine Wärmepressbehandlung. Gepresst wird bei einer Temperatur gleich dem Schmelzpunkt plus etwa 30ºC für eine Dauer von 30 Sekunden bis 3 Minuten und bei einem Druck von 2 bis 10 kgf/cm².
  • Bei der Dispersionsbehandlung wird der Fluorkunststoff über die Flächen 48, 70 der Leinwandschicht 44, 64 verteilt. Schmelzen des Fluorkunststoffs und Bilden des Harzfilms auf den Flächen 48, 70 erfolgen gleichzeitig mittels eines Wärmepressverfahrens der Leinwandschichten 44, 64, doch ohne das beschriebene Brennen. Die Behandlung erfolgt bei einer Temperatur gleich dem Schmelzpunkt plus etwa 30ºC für eine Dauer von 30 Sekunden bis 15 Minuten und bei einem Druck von 2 bis 10 kgf/cm².
  • Prozess C
  • Dieses Behandlungsverfahren stellt eine Kombination der bereits beschriebenen Prozesse A und B dar. Genauer erfolgt das Imprägnieren und Beschichten der Leinwandschicht 44, 64 mit Fluorkunststoff durch Ausführen des Dispersionsprozesses und anschließender Bildung eines Fluorkunststoff-Films.
  • Die Imprägnierung mit dem Fluorkunststoff wird in konzentrischen Kreisen durchgeführt. Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach der Dicke der Leinwandschichten 44, 64, der Webdichte des Garns, der Dicke des Webgarns, der Dicke des Fluorkunststoff-Films und der Dispersionsmenge des pulverförmigen festen Fluorkunststoffs.
  • Es folgt eine genauere Beschreibung eines beispielhaften Fluorkunststoff- Filmauftrags (Prozess A).
  • Beispiel 1
  • Die Leinwandschicht 42, 62 war ein nahtloses Leinwandgewebe aus Aromat- Polyamid. Mit einem hitzebeständigen Elastomer wurde ein Klebstoff zwischen der Kernleinwand 42, 62 und der Leinwandschicht 44, 64 aufgetragen. Das hitzebeständige Elastomer bestand aus hydriertem Nitrilkautschuk. Auf die Flächen 48, 70 der Leinwandschicht 44, 64 wurde ein PFA-Film mit einer Dicke von 100 um aufgetragen und zwei Minuten lang bei einer Temperatur von 350ºC und einem Druck von 5 kgf/cm² behandelt.
  • Es folgt ein detaillierteres Beispiel der Dispersionsbehandlung (Prozess B) für ein breites Förderband 60.
  • Beispiel 2
  • Die Kernleinwand 62 und die Elastomerschicht 66 waren genauso beschaffen wie in Beispiel 1. Als Fluorkunststoff wurde PFA mit einem Feststoffgehalt von 50% verwendet. PFA, ein Verdickungsmittel und Wasser wurden mit einem Mengeneinsatz von 500 g/m² trockenem Kunstharzauftrag auf die Fläche 70 dispergiert, gebrannt und wärmegepresst. Das Brennen erfolgte 3 Minuten lang bei einer Temperatur von 350ºC. Die Presstemperatur betrug 350ºC, wobei die Pressbehandlung 2 Minuten lang bei einem Druck von 5 kgf/cm² ausgeführt wurde. Durch die Behandlungen würde ein Fluorkunststoff-Film auf der Fläche 70 der Leinwandschicht 64 gebildet.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Dieses Band war ein Muster des in der vorläufigen japanischen Patentveröffentlichung Nr. 7-60877 offenbarten breiten Bandes. Eine Mischung aus 500 Gewichtsteilen Polytetrafluorethylen (PTFE) und 100 Gewichtsteilen hydriertem Nitrilkautschuk-Elastomer (HNBR) wurde als Beschichtung verwendet.
  • Vergleichsbeispiel 2
  • Hydrierter Nitrilkatschuk (HNBR) wurde als alleiniges Beschichtungmaterial für die freiliegende Oberfläche der Leinwandschicht verwendet.
  • Der einzige Unterschied zwischen den Beispielen 1 und 2 und dem Vergleichsbeispiel 1 besteht darin, dass die Imprägnierung der Leinwandschicht mit Fluorkunststoff im Vergleichsbeispiel 1 mit einer Mischung aus einem hitzebeständigen Elastomer und einem pulverförmigen Fluorkunststoff erfolgte.
  • Die Ergebnisse der Vergleichstests für die vier Beispiele sind in Tabelle 1 dargestellt. TABELLE 1
  • I = Reibungskoeffizient der freiliegenden Leinwandschicht
  • II = Abstreifbarkeit des Stärkeleims
  • III = Haftung zwischen der freiliegenden Leinwandschicht der Bandoberfläche und den Kernkomponenten (in kgf/25 mm).
  • Die erfindungsgemäßen Bänder schneiden hinsichtlich des Reibungskoeffizienten, der Abstreifbarkeit und Haftung gut ab.
  • Wie bereits erwähnt, gestattet die Erfindung einen solchen Aufbau der Bänder 40, 60, dass die gewünschte Reibungskraft zwischen der Leinwandschicht 44, 64 und transportierten Gegenständen entwickelt werden kann. Gleichzeitig verhindert die erfindungsgemäße Konstruktion ein aggressives Anhaften von Fremdkörpern während des Bandbetriebs. Durch leichteres Entfernen von Fremdkörpern von den Bandoberflächen 48, 70 werden die Bänder 40, 60 wartungsfreundlicher. Außerdem kann so die Lebensdauer des Bandes verlängert werden. Die Erfindung ermöglicht ferner ein Erreichen dieser Eigenschaften, ohne dass dadurch die Haftung zwischen den Leinwandschichten 44, 64 und den anderen Bandkomponenten, mit denen sie laminiert sind, beeinträchtigt wird. Gleichzeitig kann der Aufbau der Bänder 40, 60 kostengünstig erfolgen, da der Einsatz des teuren Fluorkunststoff-Materials begrenzt wird.
  • Die Erfindung berücksichtigt auch, dass die Bandoberflächen 48, 70 mit Fluorkunststoff ohne Elastomer behandelt werden können, womit die beschriebenen schädlichen Wirkungen des Elastomers auf die Flächen 48, 70 unterbunden werden.
  • Durch Herstellen des Bandes mit einem Aufschmelzverfahren kann das Aufbringen des Fluorkunststoff-Films vereinfacht werden. So wird eine gleichmäßige Verteilung ermöglicht, wobei der Materialeinsatz des teuren Fluorkunststoffs erneut auf ein Mindestmaß reduziert wird.
  • Durch das Dispersionsverfahren kann der Fluorkunststoff die Garne der fest gewebten Leinwand so sorgfältig durchdringen, dass eine gleichmäßige und präzise Imprägnierung ermöglicht wird.
  • Durch Anwendung einer Kombination aus Aufschmelzen und Dispersion lässt sich eine komplette und kontrollierte Imprägnierung bis zur gewünschten Eindringtiefe in die Leinwandschichten 44, 64 erzielen.
  • Die vorstehende Offenbarung bestimmter Ausführungsformen soll lediglich die Grundgedanken dieser Erfindung veranschaulichen.

Claims (31)

1. Förderband (40), das folgende Komponenten aufweist:
einen Kern (42) und
eine am Kern (42) befestigte Leinwandschicht (44),
wobei die Leinwandschicht (44) über eine dem Kern (42) zugewandte erste Oberfläche (48) und eine in entgegengesetzte Richtung zur ersten Oberfläche (48) weisende zweite Oberfläche (50) verfügt,
die Leinwandschicht (44) eine Dicke zwischen der ersten Oberfläche (48) und der zweiten Oberfläche (50) aufweist,
und die Leinwandschicht (44) so mit Fluorkunststoff behandelt ist, dass die zweite Oberfläche (50) und nur ein Teil der Dicke zwischen der ersten (48) und zweiten Oberfläche (50) mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
2. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Oberfläche (48) der Leinwandschicht (44) nicht mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
3. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leinwandschicht (44) von der ersten Oberfläche (48) bis etwa zur Hälfte der Dicke zwischen erster Oberfläche (48) und zweiter Oberfläche (50) nicht mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
4. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leinwandschicht eine fest gewobene Leinwand (64) ist.
5. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (42) eine Leinwandschicht (44) aufweist.
6. Förderband (40) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (40) eine Länge und Breite hat und sich die Kernleinwandschicht (44) nahtlos über die gesamte Länge und Breite des Förderbandes erstreckt (40).
7. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (40) eine Länge und Breite hat und die Kernleinwandschicht (44) in Längsrichtung des Förderbandes dehnbar ist.
8. Förderband (40) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leinwandschicht (44) mit Hilfe eines Elastomers am Kern (42) befestigt ist.
9. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (40) eine Länge und Breite hat, wobei die Breite des Förderbandes (40) in der Größenordnung von 1200 bis 3000 mm liegt und das Förderband (40) eine Dicke von 3,5 mm aufweist.
10. Förderband (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fluorkunststoff mindestens einen der folgenden Stoffe enthält: Tetrafluorethylen- Perfluoralkylvinylether-Copolymer (PFA), Tetrafluorethylen- Hexafluorpropylen-Copolymer (FEP), Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polychlortrifluorethylen (PCTFE).
11. Förderband (40) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Oberfläche (50) und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht (44) durch Aufschmelzen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche (50) der Leinwandschicht (44) mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
12. Förderband (40) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Oberfläche (50) und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht (44) durch Aufbringen einer Fluorkunststoff-Dispersion auf die zweite Oberfläche (50) und einer anschließenden Brenn- und/oder Wärmepressbehandlung der Leinwandschicht (44) mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
13. Förderband (40) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Oberfläche (50) und ein Teil der Dicke der Leinwandschicht (44) durch Aufbringen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche (50) nach Behandlung der Leinwandschicht (44) mit einem Brenn- und/oder Wärmepressverfahren mit Fluorkunststoff imprägniert ist.
14. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (62) ein Leinwandgewebe (64) aufweist, das ein Aromat-Polyamidfasergarn und/oder ein Polyetheretherketonfasergarn umfasst.
15. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (62) ein Leinwandgewebe (64) aufweist, das entweder in Leinwandbindung, in Panamabindung, in Elastik-Köperbindung oder in Satinbindung gewoben ist.
16. Förderband (60) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernleinwand (62) Gewebekorden (72, 74) aufweist, die jeweils durch Verzwirnung von zwei bis zehn Garnen gebildet sind, wobei jedes dieser Garne 1000 bis 2000 Denier und 50 bis 100 Zwirnungen/m sowie eine Kordendichte von 10 bis 50 auf 5 cm hat.
17. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kern (62) und der Leinwandschicht (64) eine Elastomerschicht (66) vorgesehen ist, die einen Naturgummi und/oder Kautschuk aufweist, wobei letzterer mindestens einen der folgenden Stoffe umfasst: Styrol-Butadien-Kautschuk, Ethylen- Propylen-Kautschuk, Butylkautschuk, hydrierten Nitrilkautschuk, Fluorkautschuk und Polytetrafluorethylen.
18. Förderband (60) nach Anspruch 17, das weiterhin in die Elastomerschicht (66) eingebettete Fasern (76) aufweist, wobei die Fasern (76) eine Länge in der Größenordnung von 2 bis 20 mm haben und Aromat-Polyamidfasern und/oder Baumwollfasern und/oder Polyesterfasern aufweisen sowie in einer Menge von 5 bis 30 Gewichtsteilen pro 100 Gewichtsteile des Naturgummis und/oder Kautschuks vorliegen.
19. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskorden (72) der Leinwandschicht (64) ein Misch-Maschinengarn aus Aromat- Polyamidfaser und Polyurethan-Elastikfaser aufweisen.
20. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querkorden (74) der Leinwandschicht (64) entweder a) Garne aus Aromat- Polyamidfasergarn und/oder Nylonfasergarn und/oder Polyestergarn, welche entweder in Leinwandbindung, in Elastik-Köperbindung oder in Satinbindung gewoben sind, oder b) ein gewirktes Aromat-Polyamidfasergarn aufweisen.
21. Das Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leinwandschicht (64) ein para-Aramid-Fasergarn von 100 bis 300 Denier mit 1 bis 3 Zwirnungen umfasst.
22. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leinwandschicht (64) ein meta-Aramid-Fasergarn mit einer Garnnummer zwischen 20 und 40 und 1 bis 4 Zwirnungen aufweist.
23. Förderband (60) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Garn ein Polyurethan-Elastikfasergarn mit 140 Denier pro Garn und einer Garnnummer von 100 bis 140 auf 5 cm umfasst.
24. Förderband (60) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Garne para-Aramid-Fasergarn von 100 bis 300 Denier mit 1 bis 3 Zwirnungen umfassen.
25. Förderband (60) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Garne meta-Aramid-Fasergarn mit einer Spinngarnnummer zwischen 20 und 40 und mit 1 bis 4 Zwirnungen umfassen.
26. Förderband (60) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Garne ein Nylonfasergarn und/oder ein Polyesterfasergarn von 100 bis 300 Denier, mit 1 bis 3 Zwirnungen und einer Garnnummer von 70 bis 100 auf 5 cm umfassen.
27. Förderband (60) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Kern (62) und/oder Leinwandschicht (64) a) unter den Warenzeichen TWARONTM, KEVLARTM TECHNORATM gehandelte para-Aramid-Fasern und/oder b) unter den Warenzeichen CORNEXTM und NOMEXTM gehandelte meta-Aramid-Fasern umfassen.
28. Verfahren zum Aufbau eines Förderbandes (40, 60), das folgende Schritte umfasst:
Schaffung einer Leinwandschicht (44, 64) mit einer ersten Oberfläche (48, 68) und einer in entgegengesetzte Richtung weisenden zweiten Oberfläche (50, 70) sowie einer zwischen ihnen definierten Dicke;
Imprägnieren der zweiten Oberfläche (50, 70) und nur eines Teils der Dicke zwischen der ersten (48, 68) und zweiten Oberfläche (50, 70) mit einem Fluorkunststoff;
Verbinden der Leinwandschicht (44, 64) mit mindestens einer weiteren Bandkomponente zur Komplettierung eines Förderbandes mit freiliegender zweiter Oberfläche (50, 70).
29. Verfahren zum Aufbau eines Förderbandes (40, 60) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Imprägnierschritt das Aufschmelzen eines Fluorkunststoff-Films auf die zweite Oberfläche (50, 70) der Leinwandschicht (44, 64) umfasst.
30. Verfahren zum Aufbau eines Förderbandes (40, 60) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Imprägnierschritt das Aufbringen einer Fluorkunststoff- Dispersion auf die zweite Oberfläche (50, 70) und anschließende Behandlung der Leinwandschicht (44, 64) mit einem Brenn- und/oder Wärmepressverfahren umfasst.
31. Verfahren zum Aufbau eines Förderbandes (40, 60) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Imprägnierschritt das Aufschmelzen einer Fluorkunststoff-Dispersion auf die zweite Oberfläche (50,70) nach Behandlung der Leinwandschicht (44, 64) mit einem Brenn- und/oder Wärmepressverfahren umfasst.
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