DE69700601T2 - Spendevorrichtung für fakultativ gefaltetes wischmaterial - Google Patents
Spendevorrichtung für fakultativ gefaltetes wischmaterialInfo
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Description
- Die Erfindung ist dem technischen Fachgebiet der Geräte für die Ausgabe von Aufwischpapier aus Zellulosewatte, Kreppapier oder ähnlichen Materialien insbesondere zum Abwischen der Hände des Benutzers, für die Ausgabe von Toilettenpapier oder die Ausgabe von Papierservietten zuzuordnen. Das Papier kann in gefalzter oder ungefalzter Form vorliegen.
- Der Antragsteller hat zahlreiche Patente über Geräte der vorgenannten Art in automatischer Ausführung für die Ausgabe einer von einer Ladespule kommenden Papierbahn entwickelt.
- In nicht erschöpfender Weise werden nachstehend die Merkmale eines derartigen Gerätes in Erinnerung gerufen.
- Das Gerät wird insgesamt mit (1) bezeichnet und besteht aus einem Gehäuse (2), einem Deckel (3), einer Trommel (4), einer in die Trommel integrierten Schneidvorrichtung (5), einem Andruckelement (6) sowie Einrichtungen für das Auslösen und Rückholen der Trommel einschließlich einem Exzenter (7) und einer Feder (8). Im oberen Teil besitzt das Gehäuse zwei Seitenwände (2a-2b), die geeignet sind, einen Spulenträger (9) oder tragende Ansatzstücke für die Beschickung mit einer Aufwischmaterialspule (B) aufzunehmen. Die Trommel (4) und das Andruckelement werden auch zwischen senkrecht zur rückwärtigen Ebene (2e) des Gehäuses verlaufenden unteren Seitenteilen (2c-2d) festgehalten. Die Trommel umfaßt eine Achse (4a), die an den Enden verlängert ist, um einerseits auf der einen Seite einen Bedienungsknopf und andererseits auf der anderen Seite jenseits des aufnehmenden Seitenteils (2c) einen exzentrischen Hebel (7) zu bilden, der geeignet ist, die Auslöse- und Rückholfeder (8) aufzunehmen. Das gesamte System aus Trommel (4) und Andruckelement (6) ermöglicht die Durchführung und Mitnahme der Papierbahn hinter der Trommel zwecks Durchtrennung, wobei das Andruckelement auf der Trommel aufliegt und die Funktionseinheit sich wie ein Zahnradgetriebe in Gegenrichtung dreht. Im unteren Teil des Gehäuses ist eine Nachlaufrolle (10) angebracht, die vor allem in bekannter Weise an der Stelle, an der das Papier aus dem Gerät hervortritt, zum Schutz der Hände des Benutzers und zur Führung des heraustretenden Papiers dient. Die Nachlaufrolle wird mit Hilfe eines mit der Trommel kombinierten Riemens (11) in Bewegung versetzt.
- Bei dieser Bauweise erfolgt nach jeder Trommeldrehung unter Einwirkung des Ziehens an der Papierbahn durch den Benutzer eine automatische Abtrennung der Bahn in einer bestimmten Länge. Die Papierbahn wird in jedem Fall um eine bestimmte Länge aus dem Gerät herausgeführt, um vom Benutzer ergriffen werden zu können.
- Diese Technik ist vollkommen zuverlässig und wird vom Antragsteller in großem Maßstab genutzt.
- Es gibt jedoch Anwendungen (Krankenhäuser), bei denen es vorzuziehen ist, daß die Papierbahn nicht aus dem Gerät heraustritt, wenn keine besondere Gebrauchssituation vorliegt. Daher ist es in bestimmten Fällen vorgesehen, das Gerät mit einem Bedienungshebel auszustatten, der vom Bediener betätigt werden kann, um ein teilweises Heraustreten der Papierbahn zwecks Ergreifung zu ermöglichen. Die Bedienungshebel sind seitlich am Gerät angeordnet, und der Bediener muß dann zwei Bewegungen ausführen - eine seitliche Bewegung am Hebel, dann eine Querbewegung Richtung Gerätemitte -, um die Papierbahn zu ergreifen und sie vollständig und endgültig herauszuziehen, wodurch der abschließende Funktionszyklus der Trommel im Hinblick auf das Abtrennen der Papierbahn ausgelöst wird.
- Eine derartige Lösung weist jedoch den Nachteil auf, daß die Bewegungen des Bedieners nacheinander ablaufen und daß keine unmittelbare natürliche Zugbewegung an der Papierbahn erfolgt. Andererseits ragt der Bedienungshebel seitlich am Gerät hervor, was im Hinblick auf die Lagerung und den Platzbedarf hinderlich sein kann.
- Bekannt sind die Patente FR 2701016 und US 4790490.
- Das erfindungsgemäße Ziel bestand daher darin, eine verbesserte, unmittelbar in das Gerät integrierte und außen nicht vorstehende Vorrichtung zu entwickeln, die die Papierausgabe durch einen Bediener ermöglicht, wobei das Papier in Ruhestellung des Gerätes nicht aus dem unteren Teil des Gerätes hervorgetreten ist und daher nicht ergriffen Werden kann.
- Eine andere erfindungsgemäße Zielsetzung bestand darin, eine Vorrichtung zu realisieren, mit der die Art und Weise der Ausgabe der Papierbahn aus dem Gerät gewählt werden kann, wobei die Papierbahn entweder zum Ziehen in Erscheinung tritt oder nicht sichtbar ist. Damit soll den verschiedenen Anwendungen und Nutzungsformen des Gerätes Rechnung getragen werden.
- Erfindungsgemäß umfaßt das Gerät eine Vorrichtung, die die Ausgabe der von der Spule kommenden Papierbahn in zwei Betriebsarten ermöglicht: entweder indem es die Papierbahn bei jedem Drehzyklus der Trommel hervortreten läßt,
- - oder indem es das Heraustreten der Papierbahn bei jedem Drehzyklus der Trommel verhindert, wobei der Benutzer zusätzlich auf die Mechanismen der Vorrichtung einwirken muß und die Vorrichtung sich wie ein Positionswähler mit passiver oder aktiver Einwirkung auf die Trommel verhält,
- - und daß die Vorrichtung eine Einrichtung (3a) in Form eines vorspringenden Anschlags im mittleren inneren Teil der Haube (3) besitzt, die geeignet ist, elastisch mit der Nachlaufrolle (10) zusammenzuwirken und ihre Rückwärtsbewegung zu veranlassen, und daß die Nachlaufrolle (10) in elastisch kontrollierter Gelenkverbindung ein profiliertes Winkelstück (12) steuert, dessen oberer Teil (12b) geeignet ist, gegebenenfalls mit einer ergänzenden Form (4d) an der Seite (4a) der Trommel (4) zusammenzuwirken, und daß ein Wahlhebel (17) an das Winkelstück (12) angelenkt ist, um je nach Stellung die Art der Ausgabe und des Heraustretens der Papierbahn aus dem Gerät zu definieren.
- Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung gewährleistet die Vorrichtung bei der Ausgabe der Papierbahn mit Verhinderung des Heraustretens aus dem Gerät die vorübergehende Blockierung der Trommel nach deren Teilrotation zwecks Ausgabe der Papierbahn durch teilweise Freisetzung der Energie der Auslöse- und Rückholfeder und gibt nach Betätigung die Trommel frei, um mit der Restenergie der Auslöse- und Rückholfeder eine zusätzliche Rotation bis zum Abschluß einer vollständigen Umdrehung zu ermöglichen und dabei das Papier aus dem Gerät hervortreten zu lassen.
- Diese und weitere Merkmale gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eindeutig hervor.
- - Die Abb. 1 ist eine auseinandergezogene Teilansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor dem Einbau in den Papierspender.
- - Die Abb. 2 ist eine Seitenansicht und zeigt den Spender mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Hierbei ist das Gerät in der Normalversion mit automatischem Schnitt und Heraustreten des Papiers zu sehen, während die Vorrichtung in der Entriegelungsstellung dargestellt ist.
- - Die Abb. 3 ist eine Ansicht der anderen Seite des Gerätes und zeigt in bekannter und schematischer Weise die Haupteinrichtungen für das Auslösen der Trommel.
- - Die Abb. 4 ist eine Teilseitenansicht des Spenders und zeigt die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in verriegelter Stellung, wobei das Heraustreten der Papierbahn aus dem Gerät verhindert wird.
- - Die Abb. 5 ist eine Ansicht ähnlich der Abb. 4 mit Darstellung der Vorrichtung in entriegelter Stellung, wobei das Heraustreten der Papierbahn ermöglicht wird.
- - Die Abb. 6 ist eine Teilvorderansicht des Spenders und zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung.
- Um den Gegenstand der Erfindung noch anschaulicher zu machen, wird er nachstehend unter Bezugnahme auf die Abbildungen der Zeichnungen in nicht erschöpfender Weise beschrieben.
- Der Papierspender ist mit den zuvor beschriebenen Hauptbauteilen ausgestattet. Für die weitere Beschreibung werden die gleichen Bezugsziffern verwendet.
- Die Erfindung verfolgt das Ziel, das vorgenannte Gerät mit einer besonderen Vorrichtung auszustatten, die den Betrieb des Gerätes für die Papierausgabe auf zwei Arten ermöglicht: entweder das Papier kann bei jedem Drehzyklus der Trommel hervortreten oder das Hervortreten der Papierbahn aus dem Gerät wird bei jedem Drehzyklus der Trommel verhindert, wobei der Benutzer zusätzlich eingreifen muß. Die besondere Vorrichtung wirkt demnach wie ein Positionswähler mit passiver oder aktiver Einwirkung auf die Trommel. Bei der vorgeschlagenen Lösung kommen Einrichtungen und Mechanismen für diese Funktion zum Einsatz, wobei auf Bedienungshebel der bei anderen Geräten bekannten und in vorherigen Patenten des Antragstellers beschriebenen Art verzichtet wird.
- Der Spender besitzt eine Trommel (4) mit Schneidvorrichtung (5) mit gezahnter Schneide, die durch das Ziehen des Benutzers an der Papierbahn in Drehung versetzt wird. Die Trommel weist ausgehend von der Längsachse eine Rückhol- und Auslösevorrichtung mit einem mit einer Feder (8) kombinierten Exzenter (7) auf. Die Trommeldrehung bewirkt die Dehnung der Feder, die über den Exzenter Energie speichert. Nach Überschreiten eines Totpunktes ermöglicht die Feder die Positionsrückstellung der Trommel (4) und verleiht dabei dem Messer eine Schneidgeschwindigkeit, die durch Freisetzung der Federenergie das Abtrennen der Papierbahn ermöglicht. Im unteren Teil besitzt das Gerät eine schützende Nachlaufrolle (10), die je nach den vorherigen Gebrauchsbedingungen des Gerätes vermeiden soll, daß die Finger unten in das Gerät eingeführt werden. Die Rolle erfüllt damit vor allem eine Schutzfunktion und dient nebenbei als Führung der Papierbahn hin zum Ausgang des Gerätes.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Betriebswahl des Gerätes mit/ohne Heraustreten der Papierbahn bedient sich der vorgenannten Nachlaufrolle und weist ihr eine zusätzliche Aufgabe an der Trommel zu, um zu gewährleisten, daß ein Mechanismus für die vorläufige Sperrung des Laufwegs freigesetzt wird und dabei der Trommel die Möglichkeit zu bieten, eine ganze Umdrehung zu vollenden und das Ende der Papierbahn hervortreten zu lassen.
- Genauer gesagt ist der Deckel bzw. die Haube (3) des Gerätes innen mit einem vorspringenden Anschlag (3a) im mittleren Teil der Haube oder ungefähr dort ausgebildet, die geeignet ist, nach Druck durch den Bediener durch elastische Verformung an der vorgenannten Nachlaufrolle (10) in Kontakt und Anschlag zu kommen und dabei ihre Rückwärtsbewegung zu veranlassen, um einen besonderen Mechanismus auszulösen. Die Nachlaufrolle ist so ausgebildet, um an einem der Enden eines "L"-förmig abgewinkelten Teils (12) einzugreifen, das im mittleren Teil an einer Achse bzw. einem Zapfen (13) an der Seitenwand (2c) des Gerätes auf der Seite des Bedienungsknopfes (14) gegenüber der Auslösevorrichtung (8) der Trommel angelenkt ist. Das abgewinkelte Teil bildet einen Hebel und weist im Knick eine Öffnung (12a) auf, die das Positionieren des Zentrierstiftes (10a) der Nachlaufrolle ermöglicht, während das andere Ende (10b) der Nachlaufrolle in eine Öffnung am entgegengesetzten Wandteil (2d) des Gerätes eingeführt ist. Im oberen Teil weist das Winkelstück ein abgesetztes Profil (12b) mit einer Lasche (12c) auf, die senkrecht abgewinkelt und der Trommelseite des Gerätes zugewandt ist. Die Aussparung besitzt eine "L"- Form und greift in den vertieften Teil (4b) der Seitenwand (4a) gegenüber der Trommel (4) ein. Letztere weist am Seitenteil eine innere Erhöhung (4c) mit einer Vertiefung (4b) für die Einführung der Achse eines vorspannenden Bedienungsrades (14) auf. Um diese Erhöhung (4c) herum ist eine Profilform (4d) mit einer anschlagbildenden Fläche vorgesehen, gegen die der Rücksprung (12b) des Winkelstücks (12) in Auflage und Sperrstellung kommen kann. Die Seitenwand (4a) der Trommel weist, wie aus den Abbildungen ersichtlich, eine innenseitige Vertiefung auf. Das untere Ende (12e) des Winkelstücks (12) besitzt einen vorspringenden Stift (12f) für die Befestigung eines Endes (15a) einer elastischen Rückholeinrichtung (15), dessen anderes Ende (15b) am Sockel des Gehäuses befestigt ist. Das Winkelstück (12) ist gegenüber der tragenden Achse durch die Mitnahme- und Schubwirkung der unterhalb der Trommel liegenden Rolle gelenkig verbunden, wenn die Rolle durch den Gerätedeckel nach hinten geschoben wird.
- Ergänzend dazu besitzt das Gerät zwei Einrichtungen (16-17) für die Anzeige der Betriebsart der Rolle. An der Seitenwand des Gehäuses ist eine ortsfeste Platte mit der Aufschrift "STOP" vorgesehen. Die zweite Einrichtung (17) ist ein gegenüber dem Winkelstück (12) gelenkig gelagerter Wahlhebel. Dieser ist an einer Achse (12g) angelenkt, die seitlich über das Winkelstück (12) hinausragt und ungefähr in der Nachbarschaft des Winkelstücks gelegen ist. Eine andere untere Achse (17a) ist an dem Hebel (17) ausgebildet und geeignet, in eine innenseitige profilierte Einkerbung (12h) an der Schmalseite des Winkelstücks (12) im oberen Teil in Anschlag zu kommen. Der gelenkig gelagerte Wahlhebel weist eine obere Platte (17b) auf, deren Ende (17c) in einer senkrechten Ebene einen Haken bildet und gegen einen rampenbildenden vorstehenden Profilteil (18) an der Seitenwand des Gehäuses bzw. an einem ortsfesten Schutzseitenteil der Trommel spürbar in Anschlag kommt und fixiert wird und eine Schaltstellung (18a) besitzt. In seinem oberen Teil weist der Hebel eine Platte (17d) auf, auf der ein Zeichen, z. B. ein Pfeil, dargestellt ist, um die möglichen Positionen nahezulegen.
- Dieser an das Winkelstück angelenkte Hebel ermöglicht die Wahl der Betriebsart der Trommeldrehung und damit der Ausgabe der Aufwischpapierbahn.
- Wenn der Papierspender in der üblichen Version arbeitet, d. h. wenn bei jedem Drehzyklus der Trommel eine Papierbahn aus dem Gerät heraustritt, um ergriffen zu werden, ist der gelenkige Hebel nach vorne gekippt. Seine Gelenkbewegung gegenüber dem Winkelstück bewirkt die Einführung des innenseitigen Stifts in die Einkerbung an der Schmalseite des Hebels und damit ein leichtes Vorkippen des Winkelstücks gegenüber der elastischen Rückholeinrichtung. Diese Kippbewegung des Winkelstücks führt dann zur Loslösung seines oberen Teils, so daß die obere, abgesetzte Form nicht mehr mit dem Anschlagprofil an der Seitenwand der Rolle in Kontakt steht. Der Rücksprung des Winkelstücks wird vom Anschlag abgespreizt, so daß sich die Trommel aufgrund der an ihrer Seitenwand ausgebildeten Vertiefung problemlos drehen kann. Der Rücksprung befindet sich im Raum der Vertiefung. In diesem Fall, und bei normaler Betriebsweise, kann die von der Spule kommende Papierbahn bei der vollständigen einmaligen Umdrehung der Trommel aus dem Gerät hervortreten. Der Exzenter und die Rückholeinrichtung an der anderen Seite des Gerätes werden auf einmal beansprucht und setzen die aufgespeicherte Energie der Feder frei.
- In der zweiten Situation wird der gelenkige Wahlhebel nach hinten umgelegt und gibt dabei das Winkelstück frei, das unter der entspannenden Einwirkung der am unteren Ende befestigten Feder nach hinten kippt. Der Rücksprung am Winkelstück gerät damit in die Anschlagebene. Nach einer Teildrehung der Trommel über eine gewisse Umfangslänge kommt der Anschlag mit dem Rücksprung des Winkelstücks in Kontakt und blockiert die Trommel in ihrer Position, wobei eine weitere Drehung verhindert wird. In dieser Phase ist die Papierbahn nicht herausgetreten.
- Der Bediener muß nun an der vorspringenden Stelle, die durch eine Farbe oder eine spezielle Aufschrift wie "PUSH" gekennzeichnet sein kann, auf den Deckel des Gerätes drücken. Dadurch wird die Nachlaufrolle nach hinten geschoben und das Winkelstück entsprechend umgekippt. Es dreht sich, und der abgesetzte obere Teil wird nach vorne abgespreizt, wobei er die Trommel freigibt und damit den Anschlagbereich räumt. Die Trommel, die nur noch vom Winkelstück gehalten bzw. zurückgehalten wird, kann sich wieder unbehindert bewegen und dreht sich durch Einwirkung der Restspannung der Auslösefeder um einige zusätzliche Winkelgrade, um eine ganze Umdrehung zu vollenden und damit das Heraustreten der Papierbahn und das Ergreifen durch den Bediener zu ermöglichen. Das Nachlassen des Drucks auf die Nachlaufrolle über den Vorsprung am Deckel bewirkt das Kippen des Winkelstücks, das dann seinen Verlängerungsteil in den Anschlagsweg der Trommel führt, um beim nächsten Zyklus eine zusätzliche Blockierung zu bewirken.
- Für den Bediener erfolgen diese Vorgänge in einer sehr kurzen Zeit, während sich seine Hand im unteren mittleren Teil des Spenders befindet. Wenn er mit dem Daumen auf den Vorsprung drückt und dabei die Trommel freisetzt, kann das Papier aus dem Gerät heraustreten, und er kann es mit einer natürlichen Bewegung in der gleichen Ebene ergreifen. Es gibt damit keine seitliche Bewegung der Hand wie nach dem vorherigen Stand der Technik.
- Die Krafteinwirkung auf den Deckel und insbesondere auf den Vorsprung kann je nach der Auflageform entweder durch den Daumen oder durch den Ellbogen des Bedieners erfolgen.
- Damit werden die Vorteile der Erfindung deutlich, die bei demselben Gerät eine Ausgabe der Papierbahn in unterschiedlicher Weise ermöglichen. Die Teile und Mechanismen, die bei dieser doppelten Gebrauchsmöglichkeit zum Einsatz kommen, können einfach und kostengünstig hergestellt und problemlos am Gerät angebracht werden.
Claims (11)
1. Spender von Aufwischmaterial mit einer
Ausgabetrommel nach Art derjenigen mit einer
Schneidvorrichtung (5) in Zusammenwirkung mit einem
Andruckelement (6), zwischen denen eine abzutrennende
Materialbahn eingeführt wird, wobei die Trommel und
das Andruckelement in das Gehäuse des Spenders
integriert sind und eine einmalige Trommelumdrehung
die Ausgabe einer Materiallänge ermöglicht,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (4)
innen Einrichtungen besitzt, die eine durch einen
Wahlmechanismus (24-25) programmierte Änderung der
Formatlänge der auszugebenden Materialbahn
ermöglichen, wobei ausgehend von einer Mindest- und
Höchstlänge unterschiedliche Formate und eine
verschiedene Amplitude erzielt werden,
und daß die Trommel eine Reihe von Bauteilen
(10-11-20-12-19) umfaßt, die geeignet sind, sich
ineinanderzufügen, um die Struktur der Trommel zu
ergeben, wobei die erste Komponente ein Basiskörper
(10) ist, der mit einer langen tragenden Welle (10b)
beschaffen und profiliert ist und auf einer Seite die
Aufnahme des ersten Seitenteils (11) der Trommel und
auf der anderen Seite die Aufnahme des zweiten
Seitenteils (12) der Trommel ermöglicht,
und daß der Basiskörper (10) so beschaffen
ist, um die Aufnahme und Zentrierung eines
zylindrischen Teils (20) mit einer
Verriegelungseinrichtung (21) zu ermöglichen, wobei
der Basiskörper und das zylindrische Teil eine
Aufnahmekammer für den Einstell- und
Auswahlmechanismus der Formatlänge der auszugebenden
Materialbahn umschreiben,
und daß der Einstell- und Auswahlmechanismus
der Formatlänge der auszugebenden Materialbahn als
Wahlvorrichtung ein skaliertes Zahnrad (24) umfaßt,
das im Winkel schwenkbar frei drehend auf der Welle
(10b) des Basiskörpers (10) angeordnet ist, wobei das
Zahnrad (24) mit einem Ausgabering (25)
zusammenwirkt, der exzentrisch an der Welle des
Basiskörpers angebracht ist, während das Ausgaberad
gegen eine elastische Rückholeinrichtung (18) in
Drehung versetzt wird,
und daß der Ausgabering während einer
vorausgehenden Materialzugphase in einer
Winkelausrichtung, die von der Zahnrad-
Wahlvorrichtung vorgegeben wird, und entgegen der
Rückholeinrichtung (18) frei drehbar und unabhängig
von der Trommel mitgeführt wird,
und daß Mitnahme- und Anschlageinrichtungen
die Drehung der Trommel nach Teildrehung des Rings
ermöglichen,
und daß die Materialbahn nach der anfänglichen
Trommeldrehung mit der Trommel in Kontakt steht und
dabei den Ausgabering freigibt, wobei die
Rückholfeder ihre aufgespeicherte Energie freisetzt
und dabei die Enddrehung des Ausgaberings bewirkt, um
das Material mit der gewünschten zusätzlichen
Formatlänge heraustreten zu lassen.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der zylindrische Basiskörper
(10) eine Mittelscheibe (10a) und eine axial und
längs zur Trommelachse angeordnete und
beiderseits über die Scheibe hinausragende Welle
(10b) umfaßt, wobei die Welle zwei Hälften (10b1-
10b2) für die Positionierung der Seitenteile der
Trommel, einen zylindrischen Teil (20) und
Einstell- und Auswahlmechanismen für die Formatlänge
umfaßt.
3. Spender nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Seitenteil (11) eine
kreisförmige, abgestufte Form (11c) besitzt, die
innenseitig durch eine kurze Muffe (11a) verlängert
wird, die auf das Halbteil (10b1) der Welle des
Basiskörpers paßt, und die außen einen Zentrierstift
(15) besitzt, der durch ein exzenterbildendes
nockenartiges Profil (16) verlängert wird, um sich an
die ortsfeste tragende Seitenwand des Spenders
anzupassen,
und daß das zweite Seitenteil (12) eine
einstückige, abgestufte Form (12c) mit einer
innenseitigen Muffe (12a) besitzt, die auf das
Halbteil (10b2) der Welle des Basiskörpers paßt und
außen eine Verlängerung als Bestandteil eines
Bedienungsrades (12d) aufweist.
4. Spender nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Basiskörper (10) auf einer
Seite eine kurvenförmig profilierte Wand (10d)
besitzt, die auf einem Teil des Trommelumfangs und
auf einem Teil des Intervalls zwischen der Zwischen-
und Mittelscheibenwand des Basiskörpers und dem
gegenüberliegenden Seitenteil (11) ausgebildet ist,
wobei die Wand (10d) auf einem Teilumfang des
Trommels ausgebildet ist, um die Durchführung und
Anlenkung des das Schneidmesser (5) tragenden
Portalrahmens zu ermöglichen, wobei die Wand (10d)
für die Aufnahme eines Gummibandes ausgebildet ist,
und daß die andere Seite des Basiskörpers mit
einer ersten, senkrecht zur Scheibenwand (10a) axial
vorstehenden Leiste (10g) und mit einer zweiten
Leiste (10h) ähnlicher Länge ausgebildet ist, wobei
diese Leisten beiderseits der Einkerbung (e) der
Trommel für die Durchführung des Schneidmessers
angeordnet sind,
und daß an der Scheibenwand des Basiskörpers
ein vorstehender Anschlag (17) ausgebildet ist.
5. Spender nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Welle (10b) des Basiskörpers
eine unmittelbar mitgeformte oder angesetzte
zylindrische Buchse (19) besitzt, der gegenüber dem
Halbteil (10b2) der Welle exzentrisch gelagert ist
und mit einer Seite gegen die Scheibenwand des
Basiskörpers in Anschlag kommt, wobei der Hohlkörper
einen Bund (19a) für die Auflage und Zentrierung des
Zahnrades (24) aufweist.
6. Spender nach, Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine der Komponenten ein
zylindrisches Teil (20) ist, das auf das Halbteil
(10b2) des Basiskörpers aufgesteckt wird, wobei das
Teil (20) durch das Seitenteil (12) festgehalten wird
und auf der Außenseite Auflageflächen (20b-20c) für
die Positionierung und den Andruck des
Aufwischmaterials besitzt, wobei das zylindrische
Teil (20) auf dem exzentrischen Wellenteil (19)
angebracht ist,
und daß eine der Auflageflächen (20b) so
beschaffen ist, um eine Verriegelungseinrichtung (21)
aufzunehmen, die geeignet ist, mit dem
Wahlmechanismus für die Formatlänge zusammenzuwirken,
und daß die Auflageflächen einen
Antriebsriemen (27) aufweisen.
7. Spender nach Anspruch 1 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wahlmechanismus zwischen der
Scheibenwand (10a) des Basiskörpers (10)- und der
ringförmigen Scheibe (20e) des zylindrischen Teils
(20) angeordnet ist, wobei der Mechanismus ein
Zahnrad (24) umfaßt, das frei um den Bund (19a) des
exzentrischen Hohlkörpers (19) an der Welle des
Basiskörpers angebracht ist, wobei das als
Wahlvorrichtung fungierende Rad mit dem
Verriegelungsorgan (21) zusammenwirkt, das an dem
zylindrischen Teil (20) angelenkt ist und mit einem
Ausgabering (25) zusammenwirkt, der zwischen dem Rad
und dem Basiskörper (10) zentriert ist.
8. Spender nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zahnrad am Rand eine Vielzahl
aufeinanderfolgender Zähne (24a) aufweist, die durch
Spalten (24b) voneinander getrennt sind, wobei die
Zähne durch Teilungslängen entsprechenden Kennzahlen
(24c) markiert sind und das Zahnrad innenseitig einen
Vorsprung (24d) aufweist, der geeignet ist, mit einem
vorspringenden Bereich (26) am Ausgabering
zusammenzuwirken.
9. Spender nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausgabering (25) frei drehbar
an der exzentrischen Buchse der Welle des
Basiskörpers angebracht ist und eine Innenscheibe
(25b) umfaßt, die eine mittlere Wand bildet und
beiderseits zwei Kammern (25c-25d) umschreibt,
wobei eine Kammer (25c) dem Zahnrad (24), die andere
(25d) dem Basiskörper gegenüberliegt, wobei die erste
Kammer (25c) eine Anschlagzone (26) aufweist, die mit
der vorspringenden Form (24d) am Zahnrad
zusammenwirkt,
und daß die andere Kammer (25d) eine
Rückholfeder (18) besitzt, von der ein Ende (18a) in
die Scheibenwand des Basiskörpers und das andere Ende
(18b) in die Materialdicke der Mittelscheibe im
Ausgabering eingeführt ist, wobei ein Anschlag (25f)
in der Kammer (25d) ausgebildet ist und mit dem
Anschlag (17) des Basiskörpers zusammenwirkt, um die
Trommel in Drehung zu versetzen.
10. Spender nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das als Wahlvorrichtung
fungierende Zahnrad eine zum Teil kreisförmige Nut
(24e) als Führungsbahn eines Anschlags (20g) am
zylindrischen Teil (20) umfaßt und dabei die Drehung
des Zahnrads nach einer Winkelausrichtung begrenzt,
die der minimal und maximal auszugebenden Formatlänge
entspricht.
11. Spender nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (40) zur
Verhinderung des Materialrücklaufs mit dem Gehäuse
des Spenders kombiniert ist und eine Leiste (40a)
umfaßt, die an der quer zum Gerät und hinter der
Trommel angeordneten Seitenwand des Gehäuses
angelenkt ist, wobei die Leiste einen Hemmschuh
besitzt, der geeignet ist, unmittelbar am Seitenteil
der Trommel in Auflage zu kommen, um das Material in
seiner Position zu blockieren.
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