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DE69631283T2 - Röntgenuntersuchungsvorrichtung mit dosierungskontrolle - Google Patents

Röntgenuntersuchungsvorrichtung mit dosierungskontrolle Download PDF

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Publication number
DE69631283T2
DE69631283T2 DE69631283T DE69631283T DE69631283T2 DE 69631283 T2 DE69631283 T2 DE 69631283T2 DE 69631283 T DE69631283 T DE 69631283T DE 69631283 T DE69631283 T DE 69631283T DE 69631283 T2 DE69631283 T2 DE 69631283T2
Authority
DE
Germany
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image
signal
examination device
ray examination
ray
Prior art date
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DE69631283T
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Goverdina Bartholomeus DILLEN
Maria Rudolph SNOEREN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Koninklijke Philips Electronics NV
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Publication date
Application filed by Koninklijke Philips Electronics NV filed Critical Koninklijke Philips Electronics NV
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Application granted granted Critical
Publication of DE69631283T2 publication Critical patent/DE69631283T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
    • H05G1/00X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor
    • H05G1/08Electrical details
    • H05G1/60Circuit arrangements for obtaining a series of X-ray photographs or for X-ray cinematography
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
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    • H05G1/08Electrical details
    • H05G1/26Measuring, controlling or protecting
    • H05G1/30Controlling
    • H05G1/36Temperature of anode; Brightness of image power
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05G1/08Electrical details
    • H05G1/26Measuring, controlling or protecting
    • H05G1/30Controlling
    • H05G1/38Exposure time
    • H05G1/42Exposure time using arrangements for switching when a predetermined dose of radiation has been applied, e.g. in which the switching instant is determined by measuring the electrical energy supplied to the tube
    • H05G1/44Exposure time using arrangements for switching when a predetermined dose of radiation has been applied, e.g. in which the switching instant is determined by measuring the electrical energy supplied to the tube in which the switching instant is determined by measuring the amount of radiation directly

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Toxicology (AREA)
  • Transforming Light Signals Into Electric Signals (AREA)
  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Röntgenuntersuchungsvorrichtung mit einem Röntgendetektor zur Umwandlung eines Röntgenbildes in ein optisches Bild und einem Dosierungskontrollsystem mit einem Photodetektor zum Messen der Helligkeitswerte des optischen Bildes, wobei der Photodetektor ein Bildaufnahmeteil umfasst.
  • Eine Röntgenuntersuchungsvorrichtung dieser Art ist aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 629 105 bekannt.
  • Die bekannte Röntgenuntersuchungsvorrichtung umfasst ein Dosierungskontrollsystem, in dem der Photodetektor ein CCD-Sensor ist und in dem eine Photodiode als Photosensor verwendet wird. Das Dosierungskontrollsystem umfasst eine Einstelleinheit, um ein Spannungs-Frequenz-Signal (V/f) von dem Photosensorsignal abzuleiten. Der Signalpegel des Photosensorsignals ist maßgebend für die Frequenz des Spannungs-Frequenz-Signals. Da das Photosensorsignal die mittlere Helligkeit in dem optischen Bild darstellt, stellt die Frequenz des V/f-Signals die mittlere Helligkeit des optischen Bildes dar. Das V/f-Signal wird einer Takteinheit zugeführt, die anhand der Frequenz des V/f-Signals die Integrationszeit des Photodetektors einstellt. Die Einstelleinheit stellt somit die Empfindlichkeit des CCD-Sensors auf der Basis der mittleren Helligkeit des optischen Bildes ein. Die Helligkeit des optischen Bildes wird anhand des Photodetektorsignals geregelt, das Bildinformationen einer interessierenden Region (region of interest, ROI) in dem optischen Bild enthält, zum Beispiel durch die Einstellung der Röntgenquelle, oder der Signalpegel des elektronischen Bildsignals wird durch die Einstellung der Verstärkung der Bildaufnahmevorrichtung oder der Apertur einer Blende der Bildaufnahmevorrichtung geregelt.
  • Bei zunehmender Helligkeit des optischen Bildes nimmt die Frequenz des V/f-Signals zu, und dadurch wird die Integrationszeit des Photodetektors verkürzt. Wenn die Integrationszeit kürzer wird als die zum Auslesen des CCD-Sensors benötigte Zeit, wird die Integration eines Bildes durch den Photodetektor des Dosierungskontrollsystems gestoppt, wenn das vorhergehende Bild noch nicht aus dem Bildspeicher des CCD-Sensors gelesen ist. Ein Nachteil der bekannten Röntgenuntersuchungsvorrichtung besteht darin, dass das gerade integrierte Bild dann nicht an den Bildspeicher übertragen werden kann, sondern erneut ein Bild aufgenommen werden muss, das – nachdem der Bildspeicher geleert wurde – an den Bildspeicher übertragen und anschließend ausgelesen wird. Insbesondere wenn eine Bildintegration gerade vor dem Leeren des Bildspeichers gestoppt wird, benötigt die bekannte Röntgenuntersuchungsvorrichtung eine relativ lange Zeit, nämlich beinahe das Doppelte der Auslesezeit, um das Regelsignal an eine Veränderung im optischen Bild, zum Beispiel eine höhere Helligkeit, anzupassen.
  • Die Erfindung hat zur Aufgabe, eine Röntgenuntersuchungsvorrichtung zu schaffen, die ein Dosierungskontrollsystem umfasst, welches in der Lage ist, das Regelsignal sehr schnell an eine Änderung im optischen Bild anzupassen.
  • Dieses Ziel wird mit einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung erreicht, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Bildspeicherteil ein erstes Speicherteil und ein zweites Speicherteil umfasst und vorgesehen ist, um Helligkeitswerte in dem ersten Speicherteil aufzunehmen, während Helligkeitswerte aus dem zweiten Speicherteil ausgelesen werden.
  • Die Röntgenuntersuchungsvorrichtung umfasst eine Bildaufnahmevorrichtung zum Ableiten eines Bildsignals von dem optischen Bild. Das Bildsignal ist zum Beispiel ein elektronisches Videosignal, dessen Signalpegel Helligkeitswerte des optischen Bildes darstellen. Das Dosierungskontrollsystem sorgt dafür, dass die Röntgenvorrichtung so justiert ist, dass ein Röntgenbild von hoher diagnostischer Qualität gebildet und reproduziert wird, d. h. dass kleine Details in das Röntgenbild aufgenommen und auf geeignete sichtbare Weise wiedergegeben werden. Zu diesem Zweck sorgt das Dosierungskontrollsystem dafür, dass der Signalpegel des Bildsignals in einem geeigneten Intervall liegt. Das Dosierungskontrollsystem leitet ein Regelsignal von dem Photodetektorsignal ab. Dieses Regelsignal wird benutzt, um die Intensität und/oder die Energie des Röntgenstrahlenbündels zu regeln. Dieses Regelsignal eignet sich auch zum direkten oder indirekten Regeln des Signalpegels des Bildsignals.
  • Das Bildaufnahmeteil umfasst eine Vielzahl von photosensitiven Elementen und das Bildspeicherteil eine Vielzahl von Bildspeicherelementen. Einzelne photosensitive Element wandeln das einfallende Licht in elektrische Ladungen um, die die Helligkeitswerte des optischen Bildes darstellen. Das optische Bild wird während aufeinanderfolgender, kurzer Intervalle durch das Bildaufnahmeteil aufgenommen, so dass aufeinanderfolgende Helligkeitswerte der aufeinanderfolgenden Bilder aufgenommen werden. Die elektrischen Ladungen werden in den Bildspeicherelementen gespeichert. Die Empfindlichkeit des Photodetektors wird auf der Basis der mittleren Helligkeit des optischen Bildes geregelt. Zu diesem Zweck wird ein Photosensor verwendet, um ein Photosensorsignal von dem optischen Bild abzuleiten. Dieses Photosensorsignal stellt die mittlere Helligkeit des optischen Bildes dar und die Empfindlichkeit des Photodetektors wird mit Hilfe des Photosensorsignals geregelt. Das Photodetektorsignal wird gebildet, indem die Helligkeitswerte des ersten Bildes aus dem ersten Speicherteil ausgelesen werden. Wenn die Empfindlichkeit des Photodetektors auf einen niedrigen Wert eingestellt wurde, wird das Bildaufnahmeteil eine sehr kurze Zeit benötigen, um ein Bild aufzunehmen. Da die zum Aufnehmen eines Bild benötigte Zeit kürzer ist, ist es wahrscheinlicher, dass die Aufnahme eines nächsten Bildes in dem Bildspeicherteil beendet sein wird, bevor das Auslesen des ersten Bildes beendet ist. In dieser Situation wird das nächste Bild als ein zweites Bild in dem zweiten Speicherteil gespeichert. Damit wird erreicht, dass das Photodetektorsignal, das dem nächsten Bild entspricht, zur Verfügung gestellt wird, ohne dass es erforderlich ist, nach dem Auslesen des vorhergehenden elektronischen Bildes wieder ein Bild aufzunehmen. Die erfindungsgemäße Röntgenuntersuchungsvorrichtung ermöglicht damit das Auslesen von Bildern aus dem Photosensor in schneller Folge und die Anpassung des Regelsignals auf der Basis dieser Bilder.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das erste Speicherteil einen Bildspeicher bildet und dass das zweite Speicherteil als ein Zwischenspeicher ausgeführt ist, der mit dem Bildaufnahmeteil und dem Bildspeicher gekoppelt ist.
  • Der Zwischenspeicher ist ein Speicherteil, das sich zwischen dem Bildaufnahmeteil und dem Rest des Bildspeichers befindet. Das elektronische Bild wird von dem Bildaufnahmeteil an den Zwischenspeicher übertragen, und sobald der Bildspeicher frei ist, wird das elektronische Bild von dem Zwischenspeicher an den Bildspeicher übertragen. Um ein elektronisches Bild von dem Bildaufnahmeteil an den Zwischenspeicher und von dem Zwischenspeicher an den Bildspeicher zu übertragen wird viel weniger Zeit benötigt als für das Auslesen des Photodetektorsignals. Sobald ein elektronisches Bild als Photodetektorsignal aus dem Bildspeicher ausgelesen ist, kann das elektronische Bild in dem Zwischenspeicher schnell an den Bildspeicher übertragen werden, so dass der Zwischenspeicher schnell wieder zur Verfügung steht, um ein neues elektronisches Bild aus dem Bildaufnahmeteil zu empfangen. Zum Beispiel ist es möglich, innerhalb einer im Vergleich mit der Auslesezeit sehr kurzen Zeit nach dem Auslesen des elektronischen Bildes mit dem Auslesen des folgenden elektronischen Bildes zu beginnen, das inzwischen an den geleerten Bildspeicher übertragen wurde.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Bildaufnahmeteil mit dem Zwischenspeicher ladungsgekoppelt ist und/oder dass der Bildspeicher mit dem Zwischenspeicher ladungsgekoppelt ist.
  • Die ladungsgekoppelte Übertragung von einem elektronischen Bild aus dem Bildaufnahmeteil an den Zwischenspeicher und von dort an den Bildspeicher erfolgt innerhalb sehr kurzer Zeit. Infolgedessen erfordert die Anpassung des Regelsignals an eine Änderung in dem optischen Bild nicht mehr Zeit als im Wesentlichen das Auslesen des Photodetektors.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenspeicher einen Teil des Bildaufnahmeteils bildet.
  • Bei dieser Ausführungsform reicht es aus, das elektronische Bild in dem Bildaufnahmeteil durch ladungsgekoppelte Übertragung innerhalb des Bildaufnahmeteils zu verschieben, so dass besonders wenig Zeit zum Speichern des elektronischen Bildes in dem Zwischenspeicher benötigt wird. Falls das elektronische Bild ausreichend kleiner ist als die Kapazität des Bildaufnahmeteils, d. h. kleiner als das größte Bild, das als Ganzes in dem Bildaufnahmeteil untergebracht werden kann, brauchen keine Bildinformationen verloren zu gehen, wenn ein Teil des Bildaufnahmeteils als Zwischenspeicher benutzt wird.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem ein optisches System zum Abbilden von mindestens einem Teil des optischen Bildes auf höchstens einen Teil des Bildaufnahmeteils umfasst.
  • Das optische System stellt sicher, dass nur ein Teil des Bildaufnahmeteils belichtet wird. Das Teil des Bildaufnahmeteils, das nicht belichtet wird, bleibt als Zwischenspeicher verfügbar. Es ist zu beachten, dass es aus der japanischen Patentanmeldung JP 63-48 974 an sich bekannt ist, nur ein Teil des Bildaufnahmeteils zu belichten.
  • Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das optische System eine Gradientenindexlinse (GRIN umfasst.
  • Eine Gradientenindexlinse (GRIN ist eine stabförmige Linse mit einem radial verlaufenden Brechungsindex. Eine derartige GRIN-Linse hat eine Länge von ungefähr einem halben Zentimeter und einen Durchmesser von ungefähr 1 bis 2 mm. Weil eine GRIN-Linse so klein ist, nimmt sie sehr wenig Platz in Anspruch. Infolgedessen trägt die Verwendung einer derartigen GRIN-Linse zu einer kompakten Konstruktion des Dosierungskontrollsystems bei. Außerdem hat eine GRIN-Linse von geeigneter Länge einen besonders kurzen Brennpunktabstand von ungefähr einem Millimeter und eine hohe numerische Apertur. Dadurch kann die GRIN-Linse sehr nahe an der lichtempfindlichen Oberfläche des Photodetektors angeordnet werden und dennoch das optische Bild scharf auf einen Teil des Bildaufnahmeteils abbilden, wobei der Rest des Bildaufnahmeteils nicht belichtet wird. Dadurch wird der Störung eines im Zwischenspeicher gespeicherten elektronischen Bildes während der Belichtung des Bildaufnahmeteils entgegengewirkt. Die Verwendung der GRIN-Linse macht eine kompakte Konstruktion des Dosierkontrollsystems möglich. Aus der japanischen Patentanmeldung JP 4-188 872 ist es übrigens an sich bekannt, mit einer optischen Faser ein einzelnes lichtempfindliches Element des Bildaufnahmeteils zu belichten.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem vorgesehen ist, um der Röntgenquelle oder der Hochspannungsversorgung der Röntgenquelle ein Regelsignal zuzuführen.
  • Das Regelsignal wird verwendet, um die Energie und die Intensität der Röntgenstrahlung auf der Basis der Helligkeitswerte in dem optischen Bild einzustellen. Dadurch wird eine Über- oder Unterbelichtung der interessierenden Regionen in dem optischen Bild vermieden. Das von dem genannten optischen Bild abgeleitete elektronische Bildsignal wird verwendet, um die Bildinformationen mit einer hohen diagnostischen Qualität darzustellen, d. h. auf eine solche Weise, dass kleine Details gut sichtbar sind.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem vorgesehen ist, um das Regelsignal einer Regeleinheit oder einer Blende der Bildaufnahmevorrichtung zuzuführen.
  • Wenn die Bildaufnahmevorrichtung mit Hilfe des Regelsignals auf der Basis von Bildinformationen in dem optischen Bild eingestellt wird, liefert die Bildaufnahmevorrichtung ein elektronisches Bildsignal, das die Anzeige der Bildinformationen mit einer hohen diagnostischen Qualität erlaubt. Mit dem Regelsignal wird vor allem die Blendenapertur oder die Verstärkung der Bildaufnahmevorrichtung in Übereinstimmung mit der mittleren Helligkeit und/oder dem Dynamikbereich in interessierenden Regionen im optischen Bild eingestellt. Im Falle einer geeigneten Verstärkung und/oder Blendenapertur liefert die Bildaufnahmevorrichtung ein elektronisches Bildsignal, mit dem die Bildinformationen in einer entsprechenden interessierenden Region des Röntgenbildes mit einer hohen diagnostischen Qualität angezeigt werden.
  • Die Erfindung hat weiterhin zur Aufgabe, eine Röntgenuntersuchungsvorrichtung zu schaffen, die eine schnellere Erfassung von Bildsignalen aus aufeinanderfolgenden Röntgenbildern ermöglicht als bei einer herkömmlichen Röntgenuntersuchungsvorrichtung, ohne dass Störungen in die genannten Bildsignale eingeführt werden. Diese Aufgabe wird mit Hilfe einer Röntgenuntersuchungsvorrichtung gelöst, wie sie in Anspruch 10 definiert ist. Durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung wird erreicht, dass das dem nächsten Bild entsprechende Bildsignal zur Verfügung gestellt wird, ohne dass nach dem Lesen des vorhergehenden elektronischen Bildes aus dem Bildspeicherteil des Bildsensors wieder ein Bild aufgenommen werden muss.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele ausführlich erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung;
  • 2 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform des Photodetektors des Dosierungskontrollsystems der Röntgenuntersuchungsvorrichtung aus 1;
  • 3 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform des Photodetektors des Dosierungskontrollsystems der Röntgenuntersuchungsvorrichtung aus 1; und
  • 4 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform des Photodetektors des Dosierungskontrollsystems der Röntgenuntersuchungsvorrichtung aus
  • 1.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungsvorrichtung. Die Röntgenuntersuchungsvorrichtung 1 umfasst eine Röntgenquelle 2, die ein Röntgenstrahlenbündel 3 zur Bestrahlung eines Objekts, beispielsweise eines radiologisch zu untersuchenden Patienten, emittiert. Der Röntgendetektor ist in der vorliegenden Ausführungsform ein Röntgenbildverstärker 5, der die durch das Objekt gedrungenen Röntgenstrahlen auffängt. Aufgrund der lokal unterschiedlichen Absorption der Röntgenstrahlen im Objekt 4 wird auf einem Eintrittsschirm 20 des Röntgenbildverstärkers 5 ein Röntgenbild gebildet. Der Eintrittsschirm 20 umfasst eine Photokathode 21, die die einfallende Röntgenstrahlung in ein Elektronenstrahlbündel umwandelt. Mit einem elektronenoptischen System 22, das die Photokathode 21, eine Hohlanode 23 und Fokussierelektroden 24 enthält, wird das Elektronenstrahlbündel auf eine Leuchtstoffschicht 25 abgebildet. Die Leuchtstoffschicht 25 ist auf einem Austrittsfenster 26 angebracht. Durch die eintreffenden Elektronen wird das optische Bild auf der Leuchtstoffschicht 25 erzeugt. Die Leuchtstoffschicht 25 wandelt die einfallenden Elektronen in sichtbares Licht oder infrarote oder ultraviolette Strahlung um.
  • Das Austrittsfenster 26 ist mit Hilfe eines optischen Systems 27, das ein Linsenpaar 28, 29 umfasst, mit der Bildaufnahmevorrichtung 6 gekoppelt. Eine der Linsen ist die Kameralinse 29. Bei der Bildaufnahmevorrichtung handelt es sich zum Beispiel um eine CCD-Videokamera. Das aus dem Austrittsfenster tretende Licht wird durch das optische System und eine Linse 30 auf dem CCD-Sensor 31 abgebildet. Zwischen der Kameralinse 29 und der Linse 30 ist eine Blende 33 mit einer einstellbaren Apertur angeordnet. Mit Hilfe der Blendenapertur wird die Intensität des auf den CCD-Sensor auftreffenden Lichts geregelt. Der CCD-Sensor wandelt das optische Bild auf dem Austrittsfenster in ein primäres Bildsignal um, das durch einen internen Verstärker 32 verstärkt wird, welcher das elektronische Bildsignal an einen Ausgang der Bildaufnahmevorrichtung 6 liefert. Das elektronische Bildsignal wird einem Monitor 40 zugeführt, auf dem die Bildinformationen des Röntgenbildes angezeigt werden, oder es wird einer Bildverarbeitungseinheit 41 zur weiteren Verarbeitung zugeführt.
  • Die Röntgenuntersuchungsvorrichtung 1 umfasst auch ein Dosierungskontrollsystem 7 zur Regelung der Helligkeit der interessierenden Regionen in dem optischen Bild und/oder des Signalpegels des elektronischen Bildsignals. Damit wird erreicht, dass die interessierenden anatomischen Strukturen mit einer hohen diagnostischen Qualität angezeigt werden, d. h. dass kleine Details deutlich sichtbar in dem Bild dargestellt werden. Ein kleines Strahlenbündel 46, das von dem parallelen Lichtbündel 45 zwischen den Linsen 28 und 29 abgespalten wurde, wird dem Dosierungskontrollsystem mit Hilfe eines Teilungsprismas 47 zugeführt. Das Teilungsprisma kann natürlich durch einen teilweise trans parenten Spiegel ersetzt werden. Das Dosierungskontrollsystem umfasst den Photosensor 8, zum Beispiel eine Photodiode. Das abgespaltene Strahlenbündel wird mit einem Strahlenteiler 50 in ein erstes Teilstrahlenbündel 51 und ein zweites Teilstrahlenbündel 52 geteilt. Das erste Teilstrahlenbündel 51 wird von dem Photosensor 8 empfangen, der einem V/f-Umsetzer 53 ein Photosensorsignal zuführt, das die mittlere Helligkeit in dem optischen Bild darstellt. Der V/f-Umsetzer 53 setzt das Photosensorsignal in ein digitales Empfindlichkeitsregelsignal um, dessen Frequenz sich proportional zu der Signalamplitude des Photosensorsignals verhält. Der V/f-Umsetzer 53 führt das digitale Signal einer Timer-Einheit 54 zu, die die Integrationszeit des Photodetektors 9 auf der Basis des digitalen Empfindlichkeitsregelsignals regelt. Die Empfindlichkeit des Photodetektors 9, bei dem es sich vorzugsweise um einen CCD-Bildsensor handelt, kann auf der Basis der Integrationszeit geregelt werden, während der der Photodetektor das einfallende Licht in elektrische Ladung umwandelt.
  • Das zweite Teilstrahlenbündel 52 wird mit einer Gradientenindexlinse 16 scharf auf (einem Teil) der lichtempfindlichen Oberfläche des Photodetektors 9 abgebildet. Das optische Bild wird zum Beispiel auf einen vergleichsweise kleinen Teil mit 32 × 32 oder 64 × 64 Pixeln abgebildet. Das Photodetektorsignal enthält daher Bildinformationen, die die vergleichsweise groben Strukturen in dem optischen Bild darstellen. Von dem Photodetektorsignal wird mit Hilfe einer Signalverarbeitungseinheit 55 ein Regelsignal abgeleitet. Um die Energie und die Intensität der Röntgenquelle 2 zu regeln, führt die Signalverarbeitungseinheit 55 das Regelsignal der Hochspannungsversorgung 17 der Röntgenquelle 2 zu. Die Energie und die Intensität des Röntgenstrahlenbündels 3 werden auf der Basis des genannten Regelsignals auf eine solche Weise eingestellt, dass eine interessierende Region (region of interest, ROI) in dem optischen Bild eine derartige Helligkeit und einen derartigen Kontrast aufweist, dass die Bildinformationen in der genannten interessierenden Region mit einer hohen diagnostischen Qualität angezeigt werden, zum Beispiel auf dem Monitor 40. Die Einstelleinheit 18 oder die Blendenapertur der Bildaufnahmevorrichtung wird auf der Basis des Regelsignals geregelt, das von der Signalverarbeitungseinheit 55 geliefert wird. Dadurch wird die Helligkeit der ROI in dem optischen Bild und/oder die Blende so eingestellt, dass die Intensität des auf den Bildsensor einfallenden Lichts genau in dem Dynamikbereich der Bildaufnahmevorrichtung liegt. Auf diese Weise wird vermieden, dass Bildinformationen bei der Bildung des elektronischen Bildsignals verstümmelt werden oder verloren gehen. Falls erforderlich, wird die Einstelleinheit auch benutzt, um die Verstär kung des elektronischen Bildsignals auf der Basis des Regelsignals auf eine solche Weise einzustellen, dass die Bildinformationen in der genannten interessierenden Region mit einer hohen diagnostischen Qualität angezeigt werden.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform des Photodetektors 9 des Dosierungskontrollsystems 7 der in 1 dargestellten Röntgenuntersuchungsvorrichtung 1. Bei dem Photodetektor handelt es sich um eine ladungsgekoppelte photoempfindliche Vorrichtung, die ein Bildaufnahmeteil 11 mit einer Vielzahl von photoempfindlichen Elementen 12 umfasst. Der Einfachheit halber sind in der 4 × 4 photoempfindliche Elemente in dem Bildaufnahmeteil dargestellt, jedoch werden in der Praxis Photodetektoren mit einem Bildaufnahmeteil verwendet, das 512 × 512 oder 350 × 300 photoempfindliche Elemente enthält. Durch das einfallende Licht, zum Beispiel sichtbares Licht oder infrarote oder ultraviolette Strahlung, werden Ladungsträger in dem Halbleitermaterial des Photodetektors freigesetzt, die sich unterhalb der Anschlusskontakte der betreffenden photoempfindlichen Elemente sammeln. Wenn die Spannungen an den Anschlusskontakten entsprechend einem geeigneten Muster mit Hilfe einer Reihenansteuerung 60 variiert werden, werden die gesammelten Ladungsträger, und damit das durch die genannten Ladungsträger gebildete elektronische Bild, in Richtung eines Ausleseregisters 62 transportiert. Sobald die Integrationszeit des Bildaufnahmeteils abgelaufen ist, wird das elektronische Bild an einen Zwischenspeicher 15 übertragen. Dieser Zwischenspeicher ist gegen das einfallende Licht abgeschirmt, weist aber ansonsten die gleiche Konstruktion auf wie das Bildaufnahmeteil. Da das elektronische Bild durch ladungsgekoppelte Übertragung der Ladungen von dem Bildaufnahmeteil an den Zwischenspeicher übertragen wird, wird für diese Übertragung des elektronischen Bildes nur wenig Zeit benötigt. Die Übertragungsdauer τs zum Übertragen eines elektronischen Bildes mit 300 Bildlinien beträgt nur 46 μs; noch viel weniger Zeit, etwa 5 μs, wird für die Übertragung eines kleinen Bildes von 32 × 32 Pixeln an den Zwischenspeicher benötigt. Ungefähr die gleiche Zeit wird für die ladungsgekoppelte Übertragung des elektronischen Bildes aus dem Zwischenspeicher 15 an den Bildspeicher 13 benötigt. Der Bildspeicher 13 enthält wie der Zwischenspeicher 15 eine Vielzahl von Speicherelementen 14. Wie der Zwischenspeicher 15 ist auch der Bildspeicher 13 gegen einfallendes Licht abgeschirmt. Der Zwischenspeicher und der Bildspeicher können zu diesem Zweck beispielsweise mit einer Aluminiumschicht bedeckt sein. Nachdem das elektronische Bild in dem Bildspeicher 13 gespeichert ist, werden die Ladungen an ein Ausleseregister 61 übertragen, welches ein elektronisches Signal bildet, das durch einen Verstärker 62 in das primäre Bildsignal umgewandelt wird, welches durch den internen Verstärker 32 der Bildaufnahmevorrichtung 6 weiter verstärkt wird. Im Vergleich zu der für die ladungsgekoppelte Übertragung benötigten Zeit wird eine relativ lange Auslesezeit τr von ca. 200 μs benötigt, um ein Bild mit 32 × 32 Pixeln auszulesen. An sich sind derartige Auslesezeiten aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 644 712 bekannt. Wenn ein elektronisches Bild ausgelesen wurde, kann praktisch sofort danach ein nächstes elektronisches Bild ausgelesen werden, weil die Übertragung aus dem Zwischenspeicher an den Bildspeicher wesentlich weniger Zeit erfordert (τs < < τr) als das Auslesen des Bildes. Insbesondere wird erfindungsgemäß sichergestellt, dass wenn kurz vor der Beendigung des Auslesen eines vorhergehenden Bildes die Aufnahme eines Bildes gestoppt wird, es nicht erforderlich sein wird, ein neues Bild aufzunehmen, nachdem der Bildspeicher geleert wurde. Während des Auslesens des vorhergehenden elektronischen Bildes aus dem Bildspeicher wird ein elektronisches Bild in dem Bildaufnahmeteil an den Zwischenspeicher übertragen. Sobald das vorhergehende elektronische Bild ausgelesen ist, wird das elektronische Bild im Zwischenspeicher an den Bildspeicher übertragen und ausgelesen; der Zwischenspeicher steht dann wieder für die Speicherung eines nächsten elektronischen Bildes aus dem Bildaufnahmeteil zur Verfügung. Daher ist es erfindungsgemäß möglich, dass der Photodetektor eine Bildrate aufweist, die sich auf ca. 1/τr, d. h. 5000 Bilder pro Sekunde, beläuft. Dadurch kann eine erfindungsgemäße Röntgenuntersuchungsvorrichtung sehr schnell die Einstellungen an Änderungen in dem optischen Bild auf dem Austrittsfenster des Röntgenbildverstärkers anpassen. Wenn beispielsweise eine Bewegung in oder von dem Patienten eine interessierende Region in dem optischen Bild verschiebt, wird die Einstellung der Röntgenuntersuchungsvorrichtung schnell angepasst, um diese interessierende Region weiterhin mit hoher diagnostischer Qualität anzuzeigen.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform des Photodetektors des Dosierungskontrollsystems der Röntgenuntersuchungsvorrichtung aus 1. Der Photodetektor 9 aus 3 umfasst einen Zwischenspeicher 15, der Teil des Bildaufnahmeteils 11 ist. Nur ein Teil 70 des Bildaufnahmeteils 11 wird belichtet. Der Einfachheit halber zeigt 3 eine belichtete Fläche von nur 2 × 2 Elementen 12, jedoch wird in der Praxis vorzugsweise eine Region mit 32 × 32 oder 64 × 64 Elementen belichtet. Die Anzahl der belichteten Elemente ist wesentlich kleiner als die Gesamtzahl der Elemente des Bildaufnahmeteils 11 (zum Beispiel 512 × 512 oder 300 × 350). Eine GRIN-Linse mit einem kurzen Brennpunktabstand von beispielsweise einem Millimeter und einer hohen numerischen Apertur von ca. 0,3 bis 0,5 kann vorteilhafterweise verwendet werden, um praktisch nur auf Elemente in dem belichteten Teil Licht fallen zu lassen. Die Elemente außerhalb des belichteten Teils werden nicht belichtet und können daher als Zwischenspeicher 15 benutzt werden.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform des Photodetektors des Dosierungskontrollsystems der Röntgenuntersuchungsvorrichtung aus 1. Der Bildspeicher 13 umfasst zwei separate Speicherteile 81, 82, die durch eine Barriere 83 voneinander getrennt sind. Das optische System ist so angeordnet, dass das aufgenommene Bild gleichzeitig auf zwei Teilen 70 und 71 des Bildaufnahmeteils abgebildet wird. Zu diesem Zweck werden beispielsweise zwei GRIN-Linsen verwendet. Der Photodetektor umfasst eine Vielzahl von Reihenansteuerungen 64, 65, 66 und 67, mit denen in den getrennten Teilen des Bildaufnahmeteils gebildete elektronische Bilder unabhängig voneinander an die separaten Speicherteile übertragen werden können. Wenn noch ein vorhergehendes elektronisches Bild aus einem der Speicherteile ausgelesen wird, kann das elektronische Bild aus einem der Teile des Bildaufnahmeteils an das andere Bildspeicherteil übertragen werden, während das Auslesen des ersten Speicherteils fortgesetzt wird. Vorzugsweise werden die Teile des Bildspeichers, die mit Hilfe des optischen System belichtet werden, so gewählt, dass die aufgenommenen Bilder an das betreffenden Speicherteil übertragen werden, indem elektrische Ladungen entlang Spalten verschoben werden. Um ein elektronisches Bildsignal auszulesen, werden die Ladungen von dem betreffenden Speicherteil 81 oder 82 an ein Ausleseregister 61 übertragen, das ein elektronisches Signal bildet, welches durch einen Verstärker 62 in das primäre Bildsignal umgewandelt wird, das durch den internen Verstärker 32 der Bildaufnahmevorrichtung 6 weiter verstärkt wird. Bei Bedarf kann der Photodetektor einen zweiten Verstärker 63 enthalten. Elektronische Bilder von den betreffenden Speicherteilen können dann mit Hilfe der betreffenden Verstärker 62 und 63 in primäre elektronische Bildsignale umgewandelt werden. Indem für jedes Speicherteil separate (zwei oder mehr) Verstärker mit dem Ausleseregister gekoppelt werden, können die separaten Speicherteile teilweise gleichzeitig ausgelesen werden, so dass mindestens ein Speicherteil schneller für ein nächstes elektronisches Bild zur Verfügung steht. Anstelle eines Photodetektors mit zwei Teilen, die durch eine Barriere getrennt sind, können alternativ zwei separate Photodetektoren verwendet werden, zum Beispiel zwei CCD-Sensoren, auf denen das gleiche Bild (im Wesentlichen) gleichzeitig aufgenommen wird.

Claims (9)

  1. Röntgenuntersuchungsvorrichtung (1), die Folgendes umfasst: – einen Röntgendetektor (5) zur Umwandlung eines Röntgenbildes in ein optisches Bild, – eine Bildaufnahmevorrichtung (6) zum Ableiten eines Bildsignals von dem optischen Bild, und – ein Dosierungskontrollsystem (7) mit – einem Photodetektor (9) zum Messen von Helligkeitswerten des optischen Bildes und zum Erzeugen eines Photodetektorsignals, – wobei dieser Photodetektor (9) Folgendes umfasst: – ein Bildaufnahmeteil (11) und – ein Bildspeicherteil (13, 15), – wobei das Dosierungskontrollsystem (7) weiterhin vorgesehen ist, um – ein Regelsignal von dem Photodetektorsignal abzuleiten und – einen Signalpegel des Bildsignals auf der Basis des Regelsignals zu regeln, dadurch gekennzeichnet, dass – das Bildspeicherteil ein erstes Speicherteil (13) und ein zweites Speicherteil (15) umfasst und vorgesehen ist, um Helligkeitswerte in dem ersten Speicherteil (13) zu empfangen, während Helligkeitswerte aus dem zweiten Speicherteil (15) ausgelesen werden.
  2. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: – das erste Speicherteil einen Bildspeicher (13) bildet, und dass – das zweite Speicherteil als Zwischenspeicher (15) konstruiert ist, der mit dem Bildaufnahmeteil und mit dem Bildspeicher gekoppelt ist.
  3. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildaufnahmeteil (11) ladungsgekoppelt mit dem Zwischenspeicher (15) verbunden ist.
  4. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenspeicher ladungsgekoppelt mit dem Bildspeicher verbunden ist.
  5. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenspeicher (15) einen Teil des Bildaufnahmeteils (11) bildet.
  6. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem (7) ein optisches System (16) zum Abbilden von mindestens einem Teil des optischen Bildes auf höchstens einen Teil des Bildaufnahmeteils (11) umfasst.
  7. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das optische System eine Gradientenindexlinse (GRIN (16) umfasst.
  8. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem vorgesehen ist, um das Regelsignal der Röntgenquelle (2) oder der Hochspannungsversorgung (17) der Röntgenquelle zuzuführen.
  9. Röntgenuntersuchungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierungskontrollsystem vorgesehen ist, um das Regelsignal einer Regeleinheit (32) oder einer Blende der Bildaufnahmevorrichtung zuzuführen.
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