DE69626187T2 - Fahrzeugnotrufnachrichtensystem - Google Patents
FahrzeugnotrufnachrichtensystemInfo
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- G08B25/01—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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Description
- Die vorliegende Erfindung befaßt sich allgemein mit einem Kommunikationssystem, das bei Verwendung von Zellentelefonverbindungen eine automatische und vereinfachte Schnittstelle zwischen einem Fahrzeug und einer Notrufzentrale liefert, und insbesondere auf die Wahl derjenigen Zellentelefonbetriebseinstellungen, welche die höchste Wahrscheinlichkeit bieten, einen Ruf von einem Fahrzeug zu einer Rufzentrale oder von der Rufzentrale zum Fahrzeug erfolgreich abzusetzen.
- Der Einsatz von Transportfahrzeugen wie Kraftfahrzeug auf Straßen und Autobahnen bringt auch einen unvermeidbaren Teil von Pannen oder Unfällen mit sich, oder von Situationen, wo ein Fahrer oder Fahrgast in eine gesundheitliche Notlage kommt, und wo ein Straßenwachtfahrzeug, wie z. B. ein Abschleppwagen, oder Nothilfe wie durch die Polizei, einen Krankenwagen oder die Feuerwehr erforderlich ist. In solchen Situationen ist ein Notrufmittel wünschenswert, und die Verfügbarkeit von Funkverbindungen hat sich in dieser Hinsicht als äußerst vorteilhaft erwiesen. Zellentelefone werden aus diesen Gründen oft von den Fahrzeugeignern im Fahrzeug installiert oder mitgeführt.
- Die Reaktionszeit auf einen Notruf sollte nun minimiert werden, um potentiellem Bedarf an kritischen Hilfeleistungen gerecht zu werden. Dabei müssen der hilfeleistenden Stelle genaue Informationen gegeben werden, um ihr ein effektives und rechtzeitiges Eingreifen zu ermöglichen. Viele Hilfesuchende, die über ein Zellentelefon bei Notrufstellen anrufen, sind aber nicht in der Lage, ihre Position kurzfristig präzise anzugeben. Zusätzlich zur Positionsauskunft sind für den Hilfeleistenden auch Angaben zur Fahrzeugidentifizierung nützlich, die Rufnummer des in dem Fahrzeug befindlichen Zellentelefons, die Identifikation des Zellensystems, von dem der Notruf ausgeht, sowie die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung des Fahrzeuges.
- Automatische Ortungssysteme wie z. B. ein globaler Positionierungssystem-Empfänger (GPS) werden in Verbindung mit einer Zellentelefoneinheit verwendet, um Positionsinformationen über eine Zellenverbindung zu liefern. Die gleichlaufenden US- Patentanmeldungen mit der laufenden Nummer 08/419,530, die jeweils den Titel "Vehicular Emergency Message System (Fahrzeug-Notrufsystem)" tragen, beschreiben ein Kommunikationssystem mit hoher Zuverlässigkeit und leichter Bedienbarkeit, das auf einer automatischen Schnittstelle zwischen dem Fahrzeug und der Rufzentrale basiert. WO 92/16077 offenbart ein Funkgerät, das seine Konfiguration automatisch verändert, wenn es erkennt, daß ein erstes Notrufsignal nicht erfolgreich abgesetzt werden konnte, und das dann die Übertragung an andere Systeme mit anderen Betriebseinstellungen wiederholt.
- Ein in einem Fahrzeug installiertes Individualzellentelefon kann vom Eigentümer so eingestellt werden, daß nur einige bestimmte Zellenkommunikationen möglich sind, während andere mögliche Kommunikationen ausgeschlossen werden. Diese eingeschränkten Betriebseinstellungen können aus dem Wunsch entstehen, bestimmte Zellentelefondienstanbieter oder geographische Bereiche zu vermeiden, oder durch den Wunsch, die Rufnummern einzuschränken, die von dem einzelnen Zellentelefongerät aus angerufen werden können. Diese eingeschränkten Betriebseinstellungen oder Dienste des Zellentelefons können jedoch die Fähigkeit eines Notrufsystems stören, eine Rufzentrale zu erreichen, oder die Möglichkeit eines Rückrufes des Zellentelefones durch die Rufzentrale beeinträchtigen.
- Die vorliegende Erfindung versucht, ein Zellen-Notrufkommunikationssystem zu stellen, das den Vorteil hat, jegliche Einschränkung der Betriebseinstellungen eines einzelnen Zellentelefongerätes aufzuheben, bevor ein Notruf aktiviert wird, so daß eine zuverlässigere Verbindung über ein Zellentelefonnetz ermöglicht wird.
- Der vorliegenden Erfindung zufolge wird ein Fahrzeug-Notrufsystem in einem Kraftfahrzeug geschaffen, das mit einer Rufzentrale kommunizieren kann, und welches einen Zellen-Transceiver mit einem Steuereingang aufweist, wobei besagter Zellen-Transceiver in Reaktion auf über besagten Steuereingang empfangene vorgegebene Befehle einen eingeschränkten Betrieb oder einen uneingeschränkten Betrieb wählt, wobei besagter eingeschränkter Betrieb so vom Benutzer wählbar ist, daß er Kommunikationsverbindungen betrifft, die im normalen Betrieb des besagten Zellen-Transceivers zugelassen sind; Ortungsmittel zur Bestimmung eines Standortes des besagten mobilen Fahrzeuges; eine Notrufsteuerung, welche so mit besagtem Zellen-Transceiver gekoppelt ist, daß sie mit besagter Rufzentrale in einer vorgegebenen Art und Weise kommuniziert; und eine Notrufaktivierungseinheit, welche mit besagter Steuerung gekoppelt ist und auf eine manuelle Aktivierung dadurch anspricht, daß sie ein Aktivierungssignal an besagte Steuerung sendet, worin vor dem Auslösen der Rufnummernwahl des besagten Zellen-Transceivers besagte Steuerung einen vorgegebenen Befehl erzeugt, der besagten uneingeschränkten Betrieb wählt, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Aktivierungssignal bewirkt, daß besagte Steuerung eine Kommunikation mit besagter Rufzentrale einleitet und besagte Ortung an die besagte Zentrale weiterleitet.
- Fig. 1 ist ein Blockdiagramm, das die fahrzeugfesten Komponenten und die Infrastrukturelemente eines Fahrzeug-Notrufsystems darstellt.
- Die Fig. 2-4 zeigen ein den Betriebsablauf eines Fahrzeuggerätes in der bevorzugten Ausführungsform desselben darstellendes Flußdiagramm.
- Fig. 5 ist ein schematisches Blockdiagramm, das die Steuerung aus Fig. 1 weiter im Detail zeigt.
- Fig. 6 veranschaulicht die Datenreihe, die in der bevorzugten Ausführungsform eingesetzt wird.
- Fig. 7 ist eine Tabelle, welche den Aufbau des Kontoblockes aus Fig. 6 zeigt, und
- Fig. 8 ist eine Tabelle, welche den Aufbau des Ereignisblockes in Fig. 6 zeigt.
- Fig. 9 zeigt eine abgeänderte Form der Aktivierung nach Fig. 2, und
- Fig. 10 zeigt Teile des Zellen-Transceivers, die von dem Systemsteuerblock aus Fig. 5 gesteuert werden.
- Mit Bezug auf Fig. 1 umfaßt ein Fahrzeug-Notrufsystem fahrzeugfeste Komponenten 10 und die System-Infrastruktur 11. Die Infrastruktur 11 beinhaltet GPS-Satelliten 12 auf Erdumlaufbahnen und ein Netz von Zellenfunktürmen 13, die mit einem Überland- Telefonleitungsnetz 14 verbunden sind. Eine Rufzentrale 15 ist am Telefonnetz 14 angeschlossen und bietet einen vierundzwanzigstündigen Wachdienst, der auf Meldungen und Notrufe von registrierten Benutzern anspricht.
- Die fahrzeugfesten Komponenten 10 beinhalten eine Systemsteuerung 20, die mit einem GPS-Empfänger 21 und einem Zellen-Transceiver bzw. Sender-Empfänger 22 verbunden ist. Der GPS-Empfänger 21 ist mit einer GPS-Antenne 23 verbunden, die üblicherweise in Form einer Antennenkuppel vorliegt, und der Zellen-Transceiver 22 ist mit einer Zellenantenne 24 verbunden. Ein Zellentelefongerät 25 ist mit dem Zellenempfänger 22 über die Systemsteuerung 20 verbunden und ermöglicht dadurch der Systemsteuerung 20, den Zellen-Transceiver 22 zu steuern und Zugang zu den Hörtonsignalübertragungen des Sender-Empfängers bzw. Transceivers 22 zu erhalten.
- Die Systemsteuerung 20 interagiert mit einem Benutzer (d. h. dem Fahrer oder einem Fahrgast des Fahrzeuges) über eine Schaltereinheit 26 und eine Meldungsanzeigezentrale 27. Die Schaltereinheit 26 beinhaltet vorzugsweise zwei Drucktasten zur Aktivierung des Fahrzeug- Notrufsystems je nach der Art von erforderlicher Hilfeleistung, so daß die Notrufzentrale die eintreffenden Rufe nach Priorität bearbeiten kann. Die beiden Drucktasten sind vorzugsweise als technischer Hilferuf (z. B. bei mechanischen Fahrzeugproblemen) und als Notruf gekennzeichnet (z. B. bei einem medizinischen Notfall oder einem Überfall). Die Schaltereinheit 26 kann vorzugsweise z. B. auf einer Dachkonsole im Fahrgastraum angebracht sein. Die Meldungsanzeigezentrale oder sog. Display 27 ist vorzugsweise an einem Armaturenbrett des Fahrzeuges angebracht und liefert eine alphanumerische Anzeige (z. B. über eine LED-Matrix oder eine Vakuumfluoreszensanzeige), die den Systemstatus und Systeminformationen anzeigt, wie sie nachstehend beschrieben werden.
- Der Sender-Empfänger bzw. Transceiver 22 arbeitet sowohl im Handbetrieb als auch im Freisprechbetrieb. Ein Freisprechmikrophon 28 ist im Fahrzeug angebracht und mit dem Transceiver 22 verbunden. Ein Freisprech-Lautsprecher 29 kann direkt am Transceiver 22 oder über eine Autoradioanlage 30 angeschlossen sein (d. h. der Verstärker und die Lautsprecher des Fahrzeug-Audio/Radiosystems können als Freisprechbetrieb-Lautsprecher für das Zellentelefon verwendet werden).
- Der Betrieb der fahrzeugfesten Komponenten 10 soll mit Bezugnahme auf das Flußdiagramm in den Fig. 2-4 beschrieben werden. Allgemein ist der Betrieb der fahrzeugfesten Komponenten hierin durch vier Betriebsstadien gekennzeichnet: Einschalten, Warten, Aktivieren und Kommunikation. Das Einschalten beinhaltet die Durchführung einer Systemdiagnose zur Bestimmung, ob ein Fehler an einer Komponente vorliegt. Der Wartebetrieb beinhaltet die Reaktualisierung der Fahrzeugortungsinformationen während der Wartezeit, bis eine manuelle Aktivierung durch den Benutzer erfolgt. Die Aktivierung beinhaltet das Zusammentragen der an eine Rufzentrale zu übertragenden Daten, die Wahl der Rufnummer am Zellentelefon zur Herstellung einer Verbindung mit der Rufzentrale, und die Erfassung einer erfolgreichen Verbindung. Im Kommunikationsbetrieb können Digitaldaten an die Rufzentrale gesendet werden, und es kann ein Sprechkontakt zwischen dem Benutzer und der Rufzentrale hergestellt werden.
- Mit Bezug auf Fig. 2 beginnt nun der Einschaltvorgang, wenn in Schritt 35 das Fahrzeugzündschloß eingeschaltet wird. In Schritt 36 wird eine Selbstdiagnoseprüfung der Komponenten des Fahrzeug-Notrufsystems (VEMS) durchgeführt, die vorzugsweise eine GPS- Diagnose, Zellentelefondiagnose und Aktivierungsschalterdiagnose beinhaltet. Wird irgendwo eine Fehlerbedingung festgestellt, die einen ordnungsgemäßen Betrieb des Systems verhindert, wird in Schritt 37 eine Meldung "SYSTEMFEHLER" an der Anzeigezentrale angezeigt. Es kann eine Anzeigelampe vorgesehen sein, die z. B. in die Schaltereinheit 26 eingebaut ist und während der Einschaltdiagnose zu Beginn von Schritt 36 aufleuchtet und dann erlischt, wenn alle Diagnosetests am Ende von Schritt 36 erfolgreich abgeschlossen wurden. Schritt 37 umgeht das Ausschalten der Anzeigeleuchte, so daß diese als Erinnerung eingeschaltet bleibt, daß ein Fehler festgestellt worden ist.
- Im Anschluß an die Diagnosetests kann ggf. ein automatischer Anrufvorgang während des Einschaltbetriebes durchgeführt werden. In Schritt 38 wird geprüft, ob eine vorgegebene Zeitdauer (vorzugsweise z. B. wenigstens 6 Monate) abgelaufen ist, seit das VEMS-System 10 zum letzten Mal mit der Rufzentrale verbunden war. Sind wenigstens sechs Monate verstrichen, wird in Schritt 39 der automatische Anruf durchgeführt. Der automatische Anruf der Rufzentrale hilft dabei, die richtige Systemfunktion zu gewährleisten, und sich zu vergewissern, daß das Konto des Benutzers aktiv ist. Hat die Rufzentrale keinen automatischen Anruf von einem Fahrzeug innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach der sechsmonatigen Periode erhalten, kann die Rufzentrale dem Fahrzeugeigentümer eine Erinnerung schicken, sein System prüfen zu lassen.
- Nach der Einschaltphase geht das System 10 in die Wartestellung und wartet auf eine manuelle Aktivierung der Schaltereinheit in Schritt 40. In der Wartestellung empfängt das System 10 in Schritt 41 periodisch aktualisierte Ortungsdaten vom GPS-Empfänger. Die Position bzw. Ortung kann zum Beispiel in Intervallen von jeweils einer Sekunde aktualisiert werden. Zusätzlich zur Ortung beinhaltet jede Aktualisierung auch eine reaktualisierte Zeitangabe (d. h. Uhrzeit und Datum) sowie die Fahrzeugrichtung und Geschwindigkeit (die jeweils durch Dopplereffekte der empfangenen GPS-Satellitensignale bestimmt werden, sofern sich das Fahrzeug mit wenigstens etwa 15 mph bewegt). Die zuletzt ermittelten gültigen Ortungsdaten in Länge und Breite, sowie der Zeitpunkt, an dem sie gesammelt wurden, und die zuletzt erzielten Fahrtrichtungs- und Geschwindigkeitsinformationen werden in einem Speicher im System 10 abgelegt. Auf diese Weise ist das System 10 in der Lage, der Rufzentrale den zuletzt ermittelten gültigen Standort des Fahrzeuges und die Richtung mitzuteilen, die das Fahrzeug gerade bzw. zuletzt eingeschlagen hat. Der GPS-Empfänger kann vorübergehend nicht in der Lage sein, den Standort zu bestimmen, wenn irgendein Hindernis den Empfang von GPS-Signalen in dem Moment verhindert, wo der Notruf erfolgt. Kann das System 10 für einen Zeitraum von mehr als einer vorgegebenen Periode keine GPS-Meßdaten empfangen, kann es wünschenswert sein, dem Benutzer über die Meldezentrale oder eine Anzeigeleuchte einen Fehler anzuzeigen und eine Meldung des Fehlers als Diagnosecode im Speicher abzulegen.
- In Schritt 40 fragt die Steuerung die manuellen Aktivierungstasten in der Schaltereinheit ab, um eine manuelle Aktivierung festzustellen. Die Schaltereinheit stellt vorzugsweise eine Taste für einen technischen Hilferuf (RA), der z. B. durch ein Abschleppfahrzeug symbolisiert sein kann, und eine Notruftaste (EA), die z. B. mit einem Krankenwagen gekennzeichnet sein kann. Wenn der Benutzer eine dieser Tasten drückt, wird jeweils ein RA- oder ein EA-Signal erzeugt, das das System in den Aktivierungszustand versetzt und im Display eine Anzeige wie z. B. "TECHN. HILFERUF" oder "NOTRUF" bewirkt.
- In Schritt 42 des Aktivierungsbetriebes formatiert die Steuerung einen Datenstrang, der über den Zellen-Transceiver mittels eines Modem-Signales zur Rufzentrale übertragen werden soll. Der Datenstrang enthält die Kundenidentifizierung, den Standort und andere Informationen, die nachstehend beschrieben werden sollen. In Schritt 43 weckt die Steuerung den Zellen- Transceiver (d. h. sie aktiviert ihn, wenn nötig) und übernimmt die Kontrolle desselben. Kann die Steuerung nicht die Kontrolle des Zellentelefongerätes übernehmen, wird wieder eine Meldung wie "SYSTEMFEHLER" angezeigt, und der Versuch, einen Ruf abzusetzen, wird mit einer Rückkehr zu Punkt A abgebrochen. Ist das Zellentelefon bereits aktiv und in Betrieb, kann der Schritt 43 beinhalten, einen laufenden Anruf zu beenden, so daß die Rufzentrale angerufen werden kann. In Schritt 45 prüft die VEMS-Steuerung, ob ein Zellenfunkdienst in dem Bereich verfügbar ist, in dem sich das Fahrzeug gerade befindet (d. h. ob der Zellen-Transceiver eine Verbindung mit einem Zellenfunkrelais herstellen kann). Ist nach dem Versuch, eine Verbindung herzustellen, für einen vorgegebenen Zeitraum (von z. B. bis zu zwei Minuten) kein Zellenfunkdienst verfügbar, erfolgt eine Meldungsanzeige wie "KEIN ZELLENFUNKSIGNAL" in Schritt 46, und es erfolgt eine Rückkehr in den Wartezustand über Punkt A.
- In dem Fall, daß ein Zellenfunkdienst verfügbar ist, bewirkt die Steuerung zunächst, daß der Zellen-Transceiver eine erste Nummer für die Rufzentrale wählt, während die Freisprechanlage des Telefons in Schritt 47 stummgeschaltet wird. Es werden vorzugsweise zwei separate Nummern der Rufzentrale benutzt, worunter die erste Nummer die Verbindung mit einem automatischen Datenempfänger herstellt, der digital über ein Modem übermittelte Daten empfängt, bevor der Benutzer mit einem menschlichen Bediener verbunden wird. Eine den automatischen Datenempfang umgehende zweite Nummer, die eine direkte Verbindung mit dem menschlichen Bediener herstellt, wird in bestimmten Fällen eingesetzt, die nachstehend noch beschrieben werden. Bei dem ersten Anruf wird jedenfalls die automatische Datenübertragung versucht, und der Hörtonausgang des Telefons im Fahrzeug wird stummgeschaltet, so daß die Modemsignale nicht vom Benutzer vernommen werden. Die Systemsteuerung erhält während diesem ersten Anruf vorzugsweise die volle und ununterbrochene Kontrolle über den Zellen- Transceiver aufrecht, um sicherzustellen, daß in der Mehrzahl der Fälle eine zuverlässige Verbindung mit der Rufzentrale gewährleistet ist.
- Bei der Verbindung mit dem automatischen Datenempfänger in der Rufzentrale wird von der Rufzentrale ein Quittungs- bzw. sog. Handshake-Signal ausgesendet, das einen Ton mit einer vorgegebenen Frequenz verwendet. Das System 10 versucht, einen Handshake-Signalton zu erkennen, und wenn es in Schritt 48 einen solchen empfängt, dann springt es bei Punkt C in den Kommunikationsbetrieb (wie weiter unten mit Bezug auf Fig. 4 noch erläutert werden soll). Wird in Schritt 48 kein Handshake-Signal empfangen, geht die Aktivierung weiter zu Punkt B in Fig. 3.
- Nach Punkt B wird in Schritt 49 ein Befehl, jeden laufenden Anruf zu beenden, an den Zellen-Transceiver gesendet. In Reaktion auf den erfolglosen Handshake-Signalempfang wird in Schritt 50 ein Rufversuchzählwerk um eins aufgestockt (der Zähler sollte also nach einem Abbruch beim ersten Ruf gleich 1 sein).
- In Schritt 51 wird das Abbruchzählwerk geprüft, um zu bestimmen, ob mehr als eine vorgegebene Zahl von Anrufversuchen vorliegt, z. B. 4. Wenn ja, dann wird in Schritt 52 eine Meldung wie "RUF NICHT ABSETZBAR" im Display angezeigt, und das System kehrt zurück in den Wartebetrieb bei Punkt A. Sind weniger als die Maximalzahl erfolgloser Anrufversuche erfolgt, dann wird in Schritt 53 eine erneute Prüfung der Verfügbarkeit eines Zellenfunkdienstes durchgeführt. Ist innerhalb von zwei Minuten kein Zellenfunkdienst verfügbar, wird in Schritt 54 eine Meldung wie "KEIN ZELLENFUNKSIGNAL" angezeigt, und das System geht zurück in die Wartestellung in Punkt A. Andernfalls befiehlt die Steuerung dem Zellenfunkempfänger in Schritt 55, eine zweite Nummer der Rufzentrale zu wählen. Bei dem Anruf der zweiten Nummer, die eine Sprechverbindungsnummer ist, die den Datenempfänger in der Rufzentrale umgeht, wird das Zellentelefon auf Freisprechbetrieb geschaltet und die Stummschaltung aufgehoben, so daß eine Konversation zwischen dem Benutzer und dem Bediener in der Rufzentrale ermöglicht wird. Anders als beim ersten Anruf hat jetzt während des zweiten Anrufes der Benutzer über den Handapparat jetzt die volle Kontrolle über das Zellentelefon, um in ungewöhnlichen Situationen die größtmögliche Flexibilität zu liefern.
- In einer alternativen Ausführung wir nur ein Anrufversuch der zweiten Rufnummer vorgenommen. In diesem Falle ist es nicht notwendig, ein Rufversuchzählwerk zu führen. Eine Rückkehr in die Wartestellung erfolgt dann, wenn der zweite Ruf die Rufzentrale beim ersten Versuch nicht erreicht.
- Ein wichtiger Grund dafür, den zweiten Anruf an eine zweite Nummer durchzuführen und die Stummschaltung der Freisprechanlage während des zweiten Anrufes aufzuheben, ist, daß, wenn sich der Benutzer außerhalb seines heimatlichen Zellentelefongebietes befindet (d. h. "herumwandert"), sich ein Betreiber des Zellentelefonsystems, an das sich der Benutzer gerade anschließt, in die Leitung einschalten kann und Kreditkarteninformationen oder andere Informationen erfragen kann, bevor er den Zellentelefonruf weiterbearbeitet. Durch die Aufhebung der Stummschaltung des Telefonapparates und Unterbindung der automatischen Datenübertragung während des zweiten Anrufes, und durch die Aufgabe der Kontrolle über das Zellentelefon an den Benutzer, kann dieser Benutzer nun mit dem Zellenfunkbetreiber in Dialog treten und eine Telefonverbindung mit der Rufzentrale erhalten. Die Rufzentrale kann dann immer noch durch Verwendung eines Sendewiederholungstones die Digitaldaten abrufen, wie weiter unten noch beschrieben wird.
- Erkennt das Zellentelefon, daß nach dem Wählen der zweiten Nummer eine Zellenverbindung nicht zustande gekommen ist, dann wird dieses Versagen in Schritt 56 von der Steuerung erfaßt, und das System kehrt über Punkt B zu Schritt 50 zurück, um die zweite Nummer ggf. erneut zu wählen. Ist der Wählversuch der zweiten Nummer erfolgreich, wie es in Schritt 56 ermittelt wird, dann wird das System über Punkt D in den Kommunikationsbetrieb versetzt.
- Der Betrieb des Systems 10 im Kommunikationsmodus ist in Fig. 4 dargestellt. Nach der erfolgreichen Herstellung einer Verbindung zur ersten Telefonnummer bei Punkt C wird der zuvor formatierte Datenstrang in Schritt 60 über ein Modem ausgesendet. Bei erfolgreichem Empfang der Daten in der Rufzentrale erzeugt die Rufzentrale einen Bestätigungston mit vorgegebener Frequenz. System 10 prüft dann den Empfang des Bestätigungstons in Schritt 61. Wird kein Bestätigungston empfangen, wird in Schritt 62 geprüft, ob ein erneuter Sendeversuch des Datenstranges gemacht werden soll. So können z. B. maximal vier Versuche unternommen werden, den Datenstrang zu senden. Sind weniger als die maximale Versuchszahl gemacht worden, erfolgt eine Rückkehr zu Schritt 60; sonst kehrt das System bei Punkt B zur Aktivierung zurück, wo versucht wird, eine Verbindung zur zweiten Rufnummer ohne Datenübertragung herzustellen. Wird ein Bestätigungston des Datenstranges empfangen, wird die Stummschaltung des Zellentelefons in Schritt 63 aufgehoben, so daß eine bidirektionale Hör- und Sprechverbindung mit der Rufzentrale hergestellt wird, nachdem der Anruf an einen menschlichen Betreiber weitergeleitet wurde. Außerdem wird zumindest ein Teil der Informationen aus dem Datenstrang in Schritt 64 in der Rufzentrale angezeigt. Beim ersten Anruf können diese Informationen dazu verwendet werden, die bereits an die Rufzentrale gesendeten Daten zu bestätigen.
- Geht das System bei Punkt D in den Kommunikationsbetrieb, nachdem ein Anruf der zweiten (nicht-Daten-) Rufnummer erfolgt ist, enthalten die in Schritt 64 in der Rufzentrale angezeigten Informationen aus dem Datenstrang vorzugsweise eine Benutzerkennung (z. B. eine Kundenidentifizierung) sowie die zuletzt ermittelte Position aus dem GPS-Empfänger, die in Länge und Breite ausgedrückt ist. Da diese Informationen in Schritt 64 angezeigt werden, kann die Rufzentrale die in der Anzeige befindlichen Informationen auch erhalten, indem sie den Benutzer die Informationen über den Zellenkommunikationskanal vorlesen läßt.
- Während dem Sprechkontakt mit der Rufzentrale überwacht die Systemsteuerung im Fahrzeug den Kommunikationskanal auf Tonsignale, die von der Rufzentrale gesendet werden. In Schritt 65 wird ein Kommunikationskanal auf einen Sendewiederholungston überwacht, der eine Forderung der Rufzentrale anzeigt, die Datenstrangübertragung vom Fahrzeug solle nochmal wiederholt werden. Es wird dann in Schritt 66 ein neuer aktualisierter Datenstrang gebildet und ausgesendet. Auf diese Weise kann die Rufzentrale die Daten aus dem Datenstrang erhalten, selbst wenn der erste Datenübertragungsruf erfolglos war. Außerdem kann die Rufzentrale aktualisierte Informationen erhalten, während eine Kommunikation abläuft, z. B. wohin sich ein Fahrzeug während des Notrufes bewegt.
- Gleichermaßen überwacht die Steuerung den Kommunikationskanal auf einen Beendungston in Schritt 67. Die Rufzentrale sendet einen Beendungston, wenn eine erfolgreiche Lösung für den Hilferuf erreicht worden ist (z. B. wenn Hilfe an den Ort des Vorfalles geschickt worden ist). Bei Erfassung des Beendungstonsignals sendet die Steuerung einen Anruf-Ende- Befehl an das Zellentelefon und speichert die Zeit der laufenden Aktivierung im Speicher in Schritt 68. Danach erfolgt eine Rückkehr in die Wartestellung bei Punkt A.
- Wenn der Zellen-Transceiver feststellt, daß ein Anruf beendet worden ist, ob absichtlich oder wegen des Verlustes eines Zell-Trägersignales, sendet er in Schritt 69 ein Signal an die Steuerung, das das Ende des Anrufes anzeigt; andernfalls wird der Kommunikationskanal weiter auf Sendewiederholungs- oder andere Signaltöne überwacht.
- Beim vorzeitigen Abbruch einer Verbindung kann die Steuerung in Schritt 69 vorzugsweise zu Punkt B in den Aktivierungsbetrieb zurückkehren, um ggf. zu versuchen, den Benutzer wieder mit der Rufzentrale zu verbinden. In einer alternativen Ausführungsform, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, wird ein Versuch zur automatischen Wiederherstellung der Verbindung nur dann gemacht, wenn der erste Anruf vorzeitig beendet worden ist. So wird in Schritt 70 geprüft, ob der Anruf der erste Anruf war. War es tatsächlich der erste Anruf, erfolgt eine Rückkehr zu Punkt B, um einen zweiten Anruf abzusetzen. War es nicht der erste Anruf, kehrt das System zu Punkt A in die Wartestellung zurück.
- Fig. 5 zeigt die Systemsteuerung 20 weiter im einzelnen. Ein Steuerblock 75 wie z. B. ein Mikroprozessor ist mit einem Modem 76 und einem Speicher 77 verbunden. Der Steuerblock 75 ist mit dem GPS-Empfänger 21, dem Handapparat 25 und der Schaltereinheit 26 verbunden. Steuerblock 75 steht außerdem über einen Steuerbus 80 mit dem Zellen-Transceiver 22 in Verbindung. Die Steuersignale, die zwischen dem Steuerblock 75 und dem Zellen-Transceiver 22 über den Bus 80 ausgetauscht werden, beinhalten ein Stummschaltsignal, ein Telefon- Benutzungssignal und Steuersignale, die den Zellen-Transceiver in eine gewünschte Einstellung versetzen und bestimmte Aktionen befehlen, wie z. B. das Anwählen vorgegebener Telefonnummern. Des weiteren können im normalen Telefonbetrieb Steuersignale vom Handapparat 25 über den Steuerblock 75 an den Sender-Empfänger bzw. Transceiver 22 weitergeleitet werden.
- Ein Hörtoneingang des Handapparates vom Transceiver 22 ist mit einem Ausgang des Modems 76 und einem Ausgang des Handapparates 25 verbunden, so daß ein Modem- Hörtonausgang in den Zellen-Transceiver eingegeben werden kann. Das Mikrophon des Handapparates kann während des Signalausganges vom Modem über die Steuerleitung zwischen dem Steuerblock 75 und dem Handapparat 25 deaktiviert werden. Ein Handapparat- Hörtonausgang vom Transceiver 22 ist mit einem Eingang vom Modem 76 und einem Eingang des Handapparates 25 verbunden. Das Modem 76 beinhaltet eine Tondetektorschaltung mit Schmalbandfiltern und Pegeldetektoren, die auf vorgegebene Tonsignale ansprechen, die von der Rufzentrale ausgesendet werden können. So werden z. B. in einer bevorzugten Ausführungsform ein Anrufbeendungston mit 2.025 Hz und ein Sendewiederholungston mit 2.225 Hz und je einer Dauer von etwa 1 bis 1,4 Sekunden verwendet. Natürlich kann jede beliebige Frequenz im Tonerfassungsbereich des Zellen-Transceivers benutzt werden. Bei Erkennung eines besonderen Tonsignals wird ein entsprechendes Signal an den Steuerblock 75 abgegeben, z. B. ein Sendewiederholungssignal, ein Quittungssignal (ACK), ein Negativ-Quittungssignal (NACK) oder ein Beendungssignal.
- Im Speicher 77 sind Daten wie z. B. die erste und zweite Rufnummer der Rufzentrale gespeichert, die letzte GPS-Position in Länge und Breite, Uhrzeit und Datum der GPS-Position, Uhrzeit und Datum der letzten Verbindung mit der Rufzentrale, ein Kundenidentifikationscode, jegliche Diagnosecodes, die bei der Systemdiagnose festgestellt worden sind, und noch andere Informationen. Der Steuerblock 75 verwendet Daten vom Speicher 77 zur Formatierung des Datenstranges zur Übertragung. Zusätzlich werden auch solche Informationen wie die Zellentelefonnummer des Zellentelefons und alle Identifikationsdaten des Zellenfunkträgers, an dem das Zellentelefon gerade angeschlossen ist, vom Transceiver 22 ermittelt, um in den Datenstrang mit eingeschlossen zu werden.
- Die Schaltereinheit 26 beinhaltet eine Drucktaste 81 für technische Pannenhilfe und eine Notruf-Drucktaste 82, die jeweils RA- bzw. EA-Signale an den Steuerblock 75 senden.
- Die Meldezentrale 27 ist über einen Bus 83 mit dem Steuerblock 75 verbunden. Die Meldezentrale 27 ist hier als ein Matrix-Display bzw. -Anzeigefeld dargestellt, das alphanumerische Zeichen in einer 3 · 8-Punkte-Matrix anzeigen kann.
- Der Datenaustausch zwischen der Steuerung 20 und der Rufzentrale soll weiter im einzelnen mit Bezug auf die Fig. 6-8 erläutert werden. Die Datenkommunikation erfolgt vorzugsweise gemäß Abschnitt 3 der Digital Communications Standard ("Digitalkommunikationsnorm") SIA von Februar 1993.
- Fig. 6 veranschaulicht den Inhalt des zur Übertragung zusammengesetzten Datenstranges. Der Datenstrang beinhaltet einen Kontoblock 85, einen Ereignisblock 86, einen oder mehrere ASCII-Block/-Blöcke 87 und 88, und einen Null-Block 89. Jeder Block wird von dem Modem separat übertragen.
- Der Kontoblock 85 ist der erste zu sendende Block und dient zur Übertragung der im Speicher abgelegten Kundenidentifikationsnummer (CID), die anhand der Fahrzeugidentität zugeordnet werden kann. Die Rufzentrale erhält dadurch automatisch Informationen über die Identität des Fahrzeuges und des den Hilferuf durchführenden Eigentümers. Die Kontonummer kann vorzugsweise einen zugeordneten einmaligen Identifikationscode haben, der auf der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) basiert, die dem Fahrzeug bei der Herstellung zugeordnet wurde. Es kann ein Teil der vollen Fahrzeugnummer VW verwendet werden, wenn die CID- Nummer weniger Stellen als die VIN-Nummer hat.
- Der zweite zu übertragende Block ist der Ereignisblock 86, der dazu dient, Informationen bezüglich der Art der Anfrage zu übertragen (z. B. technische Hilfeleistung oder Notruf) sowie Uhrzeit- und Datumsinformationen.
- Die ASCII-Blöcke 87 und 88 werden nach dem Ereignisblock 86 übertragen und enthalten solche zusätzlichen Informationen wie die Längen- und Breitengrade der Position, die Fahrtrichtung des Fahrzeuges, Fahrzeuggeschwindigkeit, Präzisionsabschwächung (DOP), Zellentelefonnummer, Zellenfunksystemidentifikation und Diagnosecodes, die im Speicher abgelegt sind.
- Der letzte zu übertragende Block ist der Null-Block, der das Ende der Datenreihe markiert und eine Quittierung über den Erhalt der Daten von der Rufzentrale fordert.
- Jeder Block ist aus einem Kopfzeilenbyte, einem Funktionsbyte, Datenbytes und einem Spalten-Paritätsbyte zusammengesetzt. Fig. 7 zeigt ein Beispiel des Aufbaus eines Kontoblockes. Das Kopfzeilenbyte beinhaltet ein Rücklaufkanal-Aktivierungsbit (RCE), ein Quittungsabfragebit (AR) und Blocklängenbits (BLen). Wie es die oben erwähnte SIA-Norm definiert, dient das RCE-Bit zur Markierung des Anfanges eines Blockes. Das AR-Bit sagt dem Empfänger in der Rufzentrale, ob der Empfang eines bestimmten Blockes quittiert werden soll. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfordern nur der Kontoblock und der Null-Block eine Quittierung. Der Wert der BLen-Blöcke gibt die Zahl der Datenbytes an, die in diesem Block übertragen werden. Wie Fig. 7 zeigt, ist der Binärwert von RCE stets null. Der Binärwert von AR ist eins, da der Kontoblock eine Quittierung fordert. Der Binärwert von BLen von "1010" entspricht der Länge des CID-Datenfeldes, das im Dezimalsystem gleich 10 ist. Die Hexadezimal- und ASCII-Werte des Blockes sind ebenfalls in Fig. 7 dargestellt, mit der Ausnahme, daß die Werte für die Spaltenparität (CPar) nicht dargestellt sind, sondern vom Fachmann abgeleitet werden können. Ein Funktionscode "#" im ASCII-Code markiert in dieser Darstellung den Block als den Kontoblock.
- Fig. 8 zeigt ein Beispiel des Aufbaus eines Ereignisblockes. Der Funktionscode für den Ereignisblock markiert die Ortungsinformationen in einer Anfrage als neue ("N") GPS-Daten oder als alte ("O") GPS-Daten. Die Daten im Ereignisblock geben das Datum und die Uhrzeit der letzten gültigen GPS-Ortung an und kennzeichnen auch die Art des Ereignisses, weshalb die Daten übertragen werden. Somit wird ein Ereigniscode für eine Notrufanfrage oder einen technischen Hilfeleistungsruf definiert, eine Nachverfolgung oder erneute Übertragung von Daten in Reaktion auf einen Sendewiederholungston, und für einen automatischen (6-Monats-) Anruf. In einer bevorzugten Ausführungsform kennzeichnet ein Ereigniscode "QA" einen Notruf, "QS" markiert einen technischen Hilfeleistungsruf, "YY" bezeichnet eine Nachfolgeübertragung, und "RP" bezeichnet einen automatischen Anruf.
- Wie Fig. 8 zeigt, können die Datenfelder in den Blöcken alphanumerische Zeichen enthalten, die Daten innerhalb eines Blockes identifizieren, wie z. B. "da" vor dem Datum oder "ti" vor der Uhrzeit im Datenfeld in Fig. 8. Diese Markierer werden für den Fall gestellt, daß der Betreiber in der Rufzentrale die übertragenen Daten wegen eines Gerätefehlers in der Rufzentrale selbst in Augenschein nehmen muß.
- Die ASCII-Blöcke enthalten die restlichen zu übertragenden Informationen, wie sie oben beschrieben wurden (z. B. Breitengrad, Längengrad, Fahrtrichtung, Geschwindigkeit, DOP, Zellentelefonnummer und Zellenfunksystemidentifikation). Zusätzlich dazu können die ASCII- Blöcke Informationen bezüglich der Revision oder Version der Fahrzeugausrüstung und der Programme bzw. Software enthalten, die im Fahrzeug installiert sind bzw. ist, oder auch Fehler- Diagnosecodes.
- Aufgrund der Regelstruktur von Zellenfunktelefondiensten und der Gebühren, die sich aus den unterschiedlichen Arten der Nutzung dieser Dienste ergeben, sind Zellen-Transceiver üblicherweise so konstruiert, daß sie dem Eigentümer/Benutzer der Transceiver die Möglichkeit bieten, die Art und Weise des Betriebes eines gegebenen Telefonapparates einzuschränken.
- So hat z. B. die amerikanische Kommission für Kommunikation (U.S. Federal Communications Commission - FCC) eine Reihe von Zellenfunkmärkten festgelegt, die normalen geographischen Bereichen entsprechen, die bei der Lizensierung und Freigabe von Zellenfunksystemen verwendet werden. In jedem geographischen Bereich erlaubt die FCC zwei im Wettbewerb stehende Zellenfunkdienstanbieter. Es wurde dann ein A-Kanalblock und ein B- Kanalblock für den ausschließlichen Einsatz je eines entsprechenden Zellenfunkdienstanbieters in einem geographischen Bereich festgelegt. Wenn sich also ein Zellenfunkbenutzer bei einem Anbieter anmeldet, muß der Sender-Empfänger bzw. Transceiver dieses Benutzers auf den entsprechenden Kanalblock dieses Anbieters eingestellt werden.
- Der Zellenfunktransceiver kann eine programmierbare Speicherstelle aufweisen, in der z. B. ein Kanalblock für ausschließlichen Einsatz festgelegt wird. Wenn ein Benutzer dann einen Anruf startet oder empfängt, während er sich in seinem Heimatbereich befindet, dann geschieht das über denjenigen Dienstanbieter, bei dem er angemeldet ist. "Wandert" ein Benutzer geographisch außerhalb des Heimatgebietes (sog. "Roaming"), dann erfolgt normalerweise jegliche Aktivität über den Träger, der denselben Kanalblock wie derjenige im Heimatbereich des Kunden benutzt. Kooperationsverträge bestehen am ehesten zwischen Zellenfunkdienstanbietern, die den gleichen Kanalblock in unterschiedlichen Gebieten benutzen, so daß eine ununterbrochene Dienstleistung während der geographischen Bewegungen möglich ist.
- Ein weiterer eingeschränkter Betrieb, der mit "Nur-Heimatbetrieb" bezeichnet wird, verbietet die Durchführung von Anrufen außerhalb des Heimatgebietes. Die FCC-Regeln definieren einen "Wanderer" als einen Mobilfunkteilnehmer, der eine Dienstleistung von einem anderen System als demjenigen erhält, in dem er angemeldet ist. Jedes Zellensystem akzeptiert grundsätzlich Anrufe von "Wanderern", aber der Telefoninhaber muß dann Wandergebühren (sog. "Roaming"-Gebühren) bezahlen. Besteht kein Wander- bzw. Roaming-Vertrag zwischen dem Anbieter, bei dem der Benutzer angemeldet ist, und dem Anbieter, in dessen Bereich er sich vorübergehend aufhält, dann wird in aller Regel das Telefonat von einem Bediener unterbrochen, der Kreditkartenangaben für die Bezahlung der Gebühren fordert. Jedes Zellensystem muß eine Systemidentifikationsnummer senden, die dem Mobiltransceiver erlaubt zu bestimmen, ob er sich in einem anderen Gebiet befindet. Der Eigentümer kann so "Roaming"-Gebühren vermeiden, indem er Anrufe in anderen Gebieten untersagt.
- Noch ein anderer eingeschränkter Betrieb bewirkt, daß ein Sender-Empfänger bzw. Transceiver einen Kanalblock benutzt, wenn er im Heimatgebiet ist, aber den anderen Kanalblock vorzieht (d. h. zuerst abfragt), wenn er sich außerhalb des Heimatgebietes befindet.
- A-Kanalblock- und B-Kanalblock-Dienstanbieter sind nicht immer in allen geographischen Gebieten präsent. Außerdem sind die geographischen Gebiete, die von den im Wettbewerb stehenden Dienstanbietern in einem einzelnen Zellenmarkt abgedeckt werden, nicht unbedingt vollkommen identisch, so daß es Bereiche geben kann, in denen nur ein Kanal nutzbar ist. Daher kann eine Beschränkung des Betriebes auf nur einen Kanalblock dazu führen, daß es nicht möglich ist, einen Anruf vollständig durchzuführen, wenn dieser Anruf durch einfaches Umschalten auf den anderen Kanalblock abgeschlossen werden könnte.
- Daher sind die Betriebseinstellungen "Nur Heimatbetrieb", "Nur Kanal A", "Nur Kanal B" oder "Heimatbetrieb nur Kanal A o. B; außerhalb anderen Kanal abfragen" unerwünscht, wenn ein Notruf abgesetzt werden soll.
- Wegen der mit der Benutzung eines Zellentelefones verbundenen Kosten ermöglichen viele Transceiver dem Eigentümer, den Zugang zu bestimmten Wählfunktionen über einen Sicherungscode einzuschränken, wenn andere Personen in Besitz des Transceivers sind. Eingeschränkte Betriebsarten können die folgenden beinhalten: 1) es können nur solche Rufnummern angerufen werden, die in einem Schnellwahlspeicher abgelegt sind, 2) es kann nur ein Teil der in einem Schnellwahlspeicher abgelegten Rufnummern angerufen werden, 3) es kann nur über die Tastatur des Telefonapparates angerufen werden, oder 4) es können nur siebenstellige Nummer (d. h. Ferngespräche) angerufen werden.
- Jede dieser eingeschränkten Betriebsarten kann vom Eigentümer vorab eingestellt werden. Allerdings bedeutet die Aktivierung einer solchen Betriebseinschränkung ein bisher ungelöstes Problem, insofern als sie potentiell die Gefahr einer Einschränkung der Fähigkeit eines Fahrzeug-Notrufsystems mit sich bringt, eine Rufzentrale zu erreichen, oder für die Rufzentrale die Möglichkeit einschränkt, einen Folgeruf an das Fahrzeug abzusetzen. Die vorliegende Erfindung vermeidet alle Probleme, die sonst durch einen eingeschränkten Betrieb auftreten könnten, dadurch, daß der Transceiver auf uneingeschränkten Betrieb umprogrammiert wird.
- Das Flußdiagramm in Fig. 9 zeigt eine Änderung des Aktivierungsbetriebes aus Fig. 2. Nach der Aktivierung wird in Schritt 42 ein Datenstrang formatiert, und es wird ein Befehl ausgegeben, das Telefon in Schritt 43 wachzuschalten und seine Steuerung zu übernehmen. Hat die Notrufsystemsteuerung dann die Kontrolle über das Telefon ergriffen, wird ein Befehl (oder eine Befehlsfolge) an die Telefonsteuerung gesendet, das Telefon in Schritt 90 auf uneingeschränkten Betrieb umzuprogrammieren. Auf diese Weise werden in der bevorzugten Ausführungsform alle elektronischen Einstellungen im Zellen-Transceiver, die die Benutzung auf nur einen Kanalblock einschränken oder die Mobilität begrenzen oder die wählbaren Telefonnummern begrenzen, auf die uneingeschränkte Einstellung zurückgesetzt. Die Befehlsfolge kann beinhalten: 1) die Kanalblocksteuerung ändern, so daß der Kanalblock des heimatlichen Dienstanbieters zuerst gewählt wird, und daß der gegenüberliegende Kanalblock dann abgetastet wird, wenn keine Dienstleistung auf dem bevorzugten Kanal erkannt wird; und 2) Aufheben aller Wähleinschränkungen.
- Danach wird in Schritt 91 geprüft, ob ein Zellenfunkdienst verfügbar ist. Diese erste Prüfung der Verfügbarkeit eines Zellenfunkdienstes wird vorzugsweise auf dem Kanalblock durchgeführt, den der Transceiver normalerweise benutzt. Wird ein Zellenfunkdienst erkannt, bewirkt die Notrufsteuerung in Schritt 47, daß der Zellen-Transceiver die Rufzentrale anruft. Wird kein Zellenfunkdienst erkannt, schaltet der Zellen-Transceiver automatisch auf den gegenüberliegenden Kanalblock um, und in Schritt 92 wird wieder der Zellenfunkdienst geprüft. Wird ein Zellenfunkdienst erkannt, wählt der Transceiver in Schritt 47 die Nummer der Rufzentrale; andernfalls wird in Schritt 46 eine Meldung wie z. B. "KEIN ZELLENFUNKSIGNAL" angezeigt, und das System kehrt in die Wartestellung zurück.
- Das Blockdiagramm in Fig. 10 zeigt Teile eines Zellen-Transceivers 22, die von dem Systemsteuerblock 75 (Fig. 5) über den Steuerbus 80 gesteuert werden. Im einzelnen empfängt dabei ein Telefonsteuerblock 93 Befehle über den Steuerbus 80, um einen Konfigurationsspeicher 94 zurückzusetzen, so daß der Konfigurationsspeicher 94 solche Werte enthält, die einem uneingeschränkten Betrieb entsprechen. Der Telefonsteuerblock 93 ist an eine Telefonnummer oder an einen Schnellwahlspeicher 95 angeschlossen, der vom Benutzer manuell mit Rufnummern programmiert wird. Der Konfigurationsspeicher kann solche Einstellungen enthalten, die eine Anwahl nur von solchen Nummern erlauben, die im Speicher 95 abgelegt sind, oder nur von einer Reihe von den im Speicher 95 abgelegten Nummern.
- Der Telefonsteuerblock 93 ist mit einem Funkblock 96 gekuppelt, der alle Sende- und Empfangsfunktionen ausführt. Der Telefonsteuerblock 93 befiehlt dem Funkblock 96, den einen oder anderen der beiden Kanalblöcke A oder B zu benutzen.
- Nach einer Aktivierung und einem Anruf einer Rufzentrale wird kein Versuch unternommen, die bisherige, ggf. eingeschränkte Betriebseinstellung wiederherzustellen. Unter manchen Umständen kann es für die Rufzentrale wünschenswert sein, einen Folgeruf zum Fahrzeug abzusetzen (um z. B. die Ankunft von Hilfe zu bestätigen). Um nun die Möglichkeit zu maximieren, daß der Zellen-Transceiver im Fahrzeug auch von der Rufzentrale erreichbar ist, wird der Betrieb auf beiden Kanalblöcken aufrecht erhalten. Auch werden die Wähleinschränkungen nicht wiederhergestellt, so daß bei der Reaktion auf eine Notsituation maximale Flexibilität erreicht wird.
Claims (7)
1. Fahrzeug-Notrufsystem von einem mobilen Fahrzeug zur Kommunikation mit einer
Rufzentrale, folgendes aufweisend:
einen Zellen-Transceiver (22) mit einem Steuereingang, wobei besagter Zellen-
Transceiver (22) in Reaktion auf über besagten Steuereingang empfangene vorgegebene
Steuerbefehle einen eingeschränkten Betrieb oder einen uneingeschränkten Betrieb wählt, wobei
besagter eingeschränkter Betrieb von einem Benutzer wählbar ist, um
Kommunikationsverbindungen zu beeinflussen, die im normalen Betrieb des besagten Zellen-
Transceivers zugelassen sind;
Ortungsmittel (21) zur Bestimmung des Standortes des besagten mobilen Fahrzeuges;
eine mit besagtem Zellen-Transceiver (22) gekuppelte Notrufsteuerung (20) zur
Steuerung des besagten Zellen-Transceivers derart, daß er mit besagter Rufzentrale in einer
vorgegebenen Weise kommuniziert; und
eine mit besagter Steuerung gekuppelte Notruf-Aktivierungseinheit (26), die so auf eine
manuelle Aktivierung anspricht, daß sie ein Aktivierungssignal an die besagte Steuerung sendet,
worin vor der Auslösung des Wählvorganges des besagten Zellen-Transceivers besagte
Steuerung (20) besagten vorgegebenen Befehl abgibt, den besagten uneingeschränkten Betrieb zu
wählen,
dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Aktivierungssignal bewirkt, daß besagte Steuerung (20)
eine Kommunikation mit besagter Rufzentrale einleitet und besagten Standort an besagte
Rufzentrale übermittelt.
2. System nach Anspruch 1, worin besagter eingeschränkter Betrieb nur die Anwahl eines
Dienstanbieters in einem A-Kanalblock oder eines Dienstanbieters in einem B-Kanalblock
zuläßt, und worin besagter uneingeschränkter Betrieb die Anwahl sowohl des besagten A-
Kanalblock-Dienstanbieters als auch des besagten B-Kanalblock-Dienstanbieters erlaubt.
3. System nach Anspruch 1, worin besagter eingeschränkter Betrieb nur eine Wahl im
Heimatgebiet zuläßt, und worin besagter uneingeschränkter Betrieb Wählen auch außerhalb des
Heimatgebietes zuläßt.
4. System nach Anspruch 1, worin besagter eingeschränkter Betrieb im Heimatbetrieb nur
die Anwahl eines ersten Dienstanbieters in einem Kanalblock zuläßt, und im Betrieb außerhalb
des Heimatgebietes die Anwahl eines zweiten Dienstanbieters in einem anderen Kanalblock
zuläßt, und worin besagter uneingeschränkter Betrieb die Anwahl sowohl des besagten A-
Kanalblock-Dienstanbieters als auch des besagten B-Kanalblock-Dienstanbieters auf jedem
Gebiet zuläßt.
5. System nach Anspruch 1, worin besagter Zellen-Transceiver einen Speicher mit
gespeicherten Rufnummern aufweist, worin der besagte eingeschränkte Betrieb die Anwahl nur
der besagten gespeicherten Rufnummern zuläßt, und worin besagter uneingeschränkter Betrieb
die Anwahl jeder beliebigen Rufnummer zuläßt.
6. System nach Anspruch 5, worin besagter eingeschränkter Betrieb die Anwahl nur einer
Gruppe der besagten gespeicherten Rufnummern zuläßt.
7. System nach Anspruch 1, worin besagter eingeschränkter Betrieb den Abschluß eines
Anrufes untersagt, wenn es sich außerhalb des Heimatgebietes befindet, und worin besagter
uneingeschränkter Betrieb Anrufe auch unterwegs, außerhalb des Heimatgebietes erlaubt.
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