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DE69626889T2 - Dentalgerät mit einer Vorrichtung zur Herzfunktionsüberwachung - Google Patents

Dentalgerät mit einer Vorrichtung zur Herzfunktionsüberwachung Download PDF

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DE69626889T2
DE69626889T2 DE69626889T DE69626889T DE69626889T2 DE 69626889 T2 DE69626889 T2 DE 69626889T2 DE 69626889 T DE69626889 T DE 69626889T DE 69626889 T DE69626889 T DE 69626889T DE 69626889 T2 DE69626889 T2 DE 69626889T2
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DE
Germany
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signal
microprocessor
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patient
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Franco Castellini
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Castellini SpA
Original Assignee
Castellini SpA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein System zur Herzfunktionsüberwachung, welches an zahnärztliche Geräte wie Dentaleinheiten angeschlossen werden kann.
  • Der enorme Fortschritt, der durch die Anwendung der Hardware- und Software-Technologie im zahnärztlichen Bereich gemacht wurde, hat die modernen Zahnärzte in die Lage versetzt, zunehmend Dentaleinheiten zu verwenden, die mit hoch technologischen Systemen und Zubehören ausgestattet sind.
  • Offensichtlich ist diese ausserordentlich technologische Entwicklung auch durch den immer höheren Grad der Spezialisierung der Zahnärzte beeinflusst worden, deren Arbeit mehr als je zuvor schwierige chirurgische Eingriffe umfasst.
  • Ein chirurgischer Eingriff kann für den Patienten komplex, langwierig und kritisch sein, und der Zahnarzt muss sich in einer Position befinden, um den Zustand . der primären Funktionen des Patienten während eines Eingriffs zu überwachen, insbesondere, wenn der Eingriff höhere Dosen von Betäubungsmitteln in der Mundhöhle über eine ausgedehnte Zeitspanne erfordert: Diesbezüglich hat die Anmelderin eine Dentaleinheit mit einem eingebauten Elektrokardiographen entwickelt und hergestellt, der ein Sichtgerät zur Anzeige des elektrokardiographischen Signals enthält, erhalten durch Fühler, die an Körperteilen des Patienten angebracht sind (s. auch Patentveröffentlichung EP-584.439). Diese Lösung erlaubt es dem Zahnarzt, die Herzfunktionen des Patienten vom Anfang bis zum Ende des Eingriffes zu überwachen, ohne die Notwendigkeit irgend einer anderen spezifischen Anlage in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches.
  • Ein EKG-Gerät zur Rhythmusüberwachung ist bekannt aus dem Dokument US-4-589-420, welches einen an den Patienten angeschlossenen EKG-Leiter offenbart, um Signale an einen A/D-Umwandler und an einen Mikroprozessor auszusenden. Das Gerät. enthält ausserdem einen Speicherteil, in der Lage, kontinuierlich digitale Signalmuster zu speichern und diese einer während eines Lernprozesses geformten Vorlage anzupassen und einen Alarm zu erzeugen, wenn die eingehenden Signale als abweichend klassifiziert werden. Die in dem Speicher gespeicherten Signale werden auf einen Befehl durch den behandelnden Arzt hin an ein Display Übertragen.
  • Ausserdem ist aus dem Dokument WO-87-06447 auch ein Elektrokardiograph bekannt, enthaltend Eingangsanschlüsse, einen A/D-Umwandler zum Umwandeln von an den Eingangsanschlüssen eingehenden elektrischen Signalen in digitale Signale, eine Speichervorrichtung zum Speichern der digitalen Signale und Displaymittel zur graphischen Anzeige der digitalen Signale.
  • Die obige Lösung belastet jedoch übermässig die Dentaleinheit, da das Sichtgerät (welches nur diese Funktion ausführt) dem Handstück- und Instrumententablett Platz entzieht. Ausserdem ist ein Teil der elektronischen Anlage, die an den Elektrokardiographen angeschlossen ist, von der elektronischen und hydraulischen Gruppe, die Teil der Dentaleinheit ist, getrennt.
  • Ausserdem ist die in der oben erwähnten Veröffentlichung EP-584.439 beschriebene Lösung, obwohl sie positiv zu der technologischen Entwicklung von Dentaleinheiten beigetragen hat, dennoch insofern ein „passives" Werkzeug, dass der Herzschlag einfach durch das Gerät gemessen wird (in einigen Fällen auf Papier aufgezeichnet), während es dem Arzt überlassen ist, die Richtigkeit der Messung zu prüfen. Das bedeutet, dass der Zahnarzt oder dessen Assistent den Eingriff regelmässig unterbrechen muss, um das Signal zu prüfen, die graphische Aufzeichnung zu lesen und Anomalien zu erfassen, falls diese vorhanden sind.
  • Aus diesem Grunde hat die Anmelderin eine Lösung vorgesehen, bei welcher das System zur Überwachung der Herzfunktionen, erhalten durch das Ablesen des Elektrokardiographen, in das Steuersystem der Dentaleinheit eingebaut werden kann, so dass die Überwachung der Herzfunktionen während des Eingriffes, besonders im Falle von Krankheitszuständen, zu einem „aktiven" Teil der Dentaleinheit wird, in der Lage, ein Alarmsignal zu erzeugen, wenn ein anomaler Zustand auftritt, um den Zahnarzt darauf aufmerksam zu machen.
  • Die Eigenschaften der Erfindung sind in den untenstehenden Ansprüchen dargelegt, und die Vorteile derselben gehen deutlich aus der nachstehenden Beschreibung hervor, und zwar unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, welche eine vorgezogene Ausführung der Erfindung zeigen, und von denen
    • 1 eine perspektivische Seitenansicht einer Dentaleinheit ist, ausgestattet mit dem System zur Herzfunktionsüberwachung, das durch die vorliegende Erfindung offenbart wird;
    • 2 ist eine vergrösserte schematische Frontansicht des Details A aus 1, nämlich ein Sichtgerät zur Anzeige eines eleletrokardiographischen Signals;
    • 3 zeigt eine vergrösserte, teilweise perspektivische Ansicht des Details B aus 1, in welchem die das elektrokardiographische Signal essenden Fühler aus der Dentaleinheit austreten, sowie die Punkte an dem Körper des Patienten, an welchen die Fühler angebracht werden sollten;
    • 4 ist ein Blockdiagramm, welches die das beschriebene System bildenden Komponenten zeigt;
    • 5 ist eine Displayseite mit einem Untermenü, vorgesehen durch das beschriebene System;
    • 6 ist ein Blockdiagramm, in dem die durch das System ausgeführten Verarbeitungsphasen gezeigt sind.
  • In Übereinstimmung mit den beiliegenden Zeichnungen, insbesondere der 1, ist das hier beschriebene System zur Herzfunktionsüberwachung an zahnärztlichen Geräten, wie Dentaleinheiten angebracht.
  • Diese Dentaleinheiten 7 wie in 1 gezeigt, enthalten grundsätzlich eine Basis 1, die eine erste Säule 2 trägt, angeordnet seitlich von einem Stuhl 3, der in Höhe und Winkel einstellbar ist, und eine erste Haupthalterung oder Tablett zum Halten der zahnärztlichen Instrumente 5, solche wie die Basishandstücke (zum Beispiel einen Mikromotor, eine Turbine, eine Spritze und einen Zahnsteinentferner, schematisch in der Abbildung dargestellt).
  • Zusätzlich zu diesen sieht die Dentaleinheit 7 auch eine Anzahl von Fühlern 8 vor, welche die Kontaktenden eines Elektrokardiographen 9 bilden, und welche in der Säule 2 aufgenommen sind und aus dieser austreten, zum Beispiel durch eine Öffnung 2a (s. 3). Bei der vorgezogenen Ausführung sind drei Fühler vorhanden (bezeichnet mit 8a, 8b und 8c), welche an spezifischen Stellen des Körpers des Patienten P angebracht werden können, um ein elektrokardiographisches Signal zu erfassen, in Abbildung 4 mit SE bezeichnet.
  • Praktisch bestehen die drei Fühler 8a, 8b und 8c (welche das Minimum an Konfiguratin bilden, die zum Messen der fundamentalen Herzaktivität erforderlich ist) aus zwei Eingangskontakten (die mit 8a und 8b bezeichneten, welche die Haupterfassungselemente bilden), die eigentlich das elektrokardiographische Signal SE messen, während der dritte Fehler 8c der neutrale Kontakt ist, notwendig zur Reduzierung der Störungen durch das Netz, die sich auf das gemessene Signal auswirken. Bei der vorgezogenen Ausführung, wieder wie in 3 gezeigt ist, wo die elektrokardiographische Messung es erfordert, dass die an den entgegengesetzten Seiten des Herzens angebrachten Eingangsfühler der Position und der Haltung des Patienten während einer zahnärztlichen Behandlung angepasst werden müssen, werden die Eingangsfühler 8a und 8b an dem linken Handgelenk des Patienten P und auf der rechten Seite des Halses des Patienten angebracht (oder an dem rechten Ohrläppchen, auf jeden Fall aber entgegengesetzt zu der Seite, an welcher der erste Fühler angebracht ist). Der dritte, neutrale Fühler andererseits wird in der Nähe des ersten Fühlers angebracht, in diesem Falle an dem linken Handgelenk.
  • Zum Steuern der Dentaleinheit 7 ist eine Überwachungseinheit oder ein Mikroprozessor 10 vorgesehen, welcher ebenfalls ein Sichtgerät 11 aktiviert (s. 2), und zwar zur kontinuierlichen Anzeige der Betriebsfunktionsdaten und der Hilfsfunktionsdaten der vorgenannten Instrumente 5. Das Sichtgerät 11 besteht vorzugsweise aus einem Vakuumfluoreszenz-Display (VFD), auf welchem der Mikroprozessor 10 die überwachten Funktionen der Dentaleinheit anzeigen kann (eingestellte Geschwindigkeit der Handstücke, Flüssigkeitstemperaturen, Desinfektions- oder Sterilisierzyklen, eingestellte Zykluszeiten und so weiter).
  • Zusätzlich zu diesen Funktionen ist das durch den Mikroprozessor 10 gebildete Überwachungssystem mit Mitteln 13 (s. 4) zur analog-digitalen Umwandlung eines elektrokardiographischen Signals SE ausgestattet, wobei der Eingang der genannten Mittel an die Fühler 8 angeschlossen ist und der Ausgang an den Mikroprozessor 10, so dass letzterer die notwendige digitale Verarbeitung durchführen kann. Das elektrokardiographische Signal SE kann auch durch Speichermittel 14 gespeichert und durch das Sichtgerät 11 angezeigt werden (wie nachstehend besser im Detail beschrieben ist).
  • Um die Konfiguration des Systems zur Herzfunktionsüberwachung „aktiv" zu machen, sieht die vorliegende Erfindung (s. 6) Mittel zum Vergleichen des verarbeiteten elektrokardiographischen Eingangssignals SE mit einem vorher gespeicherten Bezugssignal SR vor: dieser Vergleich macht es möglich, ein mit SA bezeichnetes Alarmsignal zu erzeugen und eine entsprechende Anzeige auf dem Sichtgerät 11 erscheinen zu lassen, wenn das Signal SE anomal ist oder in irgend einer Weise von dem Bezugssignal SR abweicht. Mit anderen Worten wird der Alarm nur ausgelöst, wenn in der Aufzeichnung des Signals SE ein pathologisch nicht korrektes Ereignis erfasst ist.
  • Bei näherer Betrachtung der technischen Details können die Umwandlungsmittel 13 zum Beispiel aus einem analogdigitalen Umwandler 13c bestehen, dessen Eingang an einen Verstärker 20 des von den Fühlern 8 kommenden elektrokardiographischen Signals angeschlossen ist, und dessen Ausgang an den Mikroprozessor 10 angeschlossen ist. Der Mikroprozessor 10, der auch die Vergleichsmittel bildet, und welcher ein ergänzender Teil eines die vorgenannten Speichermittel 14 enthaltenden Blockes 21 zum Verarbeiten und digitalen Speichern ist, verarbeitet das Bezugssignal SR, wenn der Elektrokardiograph 9 an der Dentaleinheit 7 eingeschaltet ist und das Bezugssignal in regulären, vorgegebenen Intervallen erneuert, wenigstens was die Daten des Herzschlages betirifft.
  • Die vorgenannten Speichermittel 14 bestehen aus einer unabhängigen Einheit, die an den Mikroprozessor 10 angeschlossen ist, und vorzugsweise enthalten die Mittel 14 ein Anzahl von N Speicherbanken 16, welche eine Anzahl von einzelnen Aufzeichnungen des verarbeiteten elektrokard ographischen Signals SE vornehmen können, die in festgelegten Zeiteinheiten erzeugt worden sind, abhängig von der Speicherkapazität einer jeden Bank 16. Die Aufzeichnungen werden aufeinanderfolgend, Bank nach Bank, nach denn FIFO-Prinzip gespeichert, und zwar auf solche Weise, dass die einen anomalen Vorfall anzeigenden Signale immer die neuesten sind.
  • Der Speicher enthält daher N Banken, in welchen verarbeitete Abschnitte von Aufzeichnungen SE mit anomalen Ereignissen einer nach dem anderen nach dem FIFO-Prinzip gespeichert werden: mit anderen Worten geht die Aufzeichnung des gemessenen Signals SE an die erste freie Bank, ohne gespeichert oder angezeigt zu werden („Zwischenspeicherung"). Wenn ein anomales Ereignis auftritt, wird der Abschnitt der Aufzeichnung mit dem anomalen Ereignis in jener Bank gespeichert, während das normale Signal SE zu der nächsten Bank übergeht. Wenn die N Speicherbänke alle voll sind, wird die nächste anomale Aufzeichnung in der ersten Speicherbank gespeichert, das heisst, die ältesten anomalen Ereignisse werden überschrieben.
  • Die Verarbeitungseinheit 21 ist fähig, den Inhalt einer jeden der genannten Speicherbänke 16 auf dem Sichtgerät 11 anzuzeigen, wenn der Zahnarzt dies abfragt, wobei geeignete Wählmittel 22 verwendet werden, welche direkt auf den Mikroprozessor 10 wirken. Die Mittel 22 können aus Drucktasten bestehen, die auf einer Konsole 23 neben dem Sichtgerät 11 angeordnet sind.
  • Die Verarbeitungseinheit 21 (s. 4) ist ebenfalls an eine Steuereinheit 17 des Sichtgerätes 11 angeschlossen, in der Lage, die Displayseite zu aktivieren, welche das in Realzeit gemessene elektrokardiographische Signal SE anzeigt, und die bis zu diesem Augenblick aktivierten Displayseiten zu entaktivieren, welche die sich auf die Instrumente 5 beziehenden Daten anzeigen: mit anderen Worten, wenn ein anomales Ereignis in der Aufzeichnung des Signals SE erfasst worden ist (ein Ereignis, das, wie vorher erwähnt, von der ersten verfügbaren Speicherbank 16 aufgezeichnet wird), wird das vorzugsweise hörbare Alarmsignal SA ausgelöst und die Steuereinheit 17 aktiviert automatisch die Displayseite auf dem Sichtgerät 11, wobei die elektrokardiographische Aufzeichnung mit höchster Priorität und in Realzeit angezeigt wird.
  • Der Mikroprozessor 10 ist programmiert, um das Alarmsignäl SA (und folglich die Anzeige der elektrokardiographischen Aufzeichnung auf dem Sichtgerät 11) zu aktivieren, wenn eine Anomalie in dem Signal SE erfasst worden ist: wenn zum Beispiel die Anomalie mit einer Extra-Systole zusammenhängt, wird das Alarmsignal nur nach Erfassen einer Anzahl K von Extra-Systolen (zum Beispiel fünf) innerhalb einer vorgegebenen Zeiteinheit (vorzugsweise eine Minute) ausgelöst, berücksichtigt als Hinweis auf eine Krankheit, und das Alarmsignal erscheint auf dem Sichtgerät als EXTRA, wie in 2 gezeigt. Natürlich ist die Verarbeitungseinheit programmiert, um verschiedene Arten von anomalen Ereignissen zu erkennen, die in dem elektrokardiographischen Signal erfasst werden können, wie zum Beispiel Extra-Systolen, Tachykardie der Herzkammer, Asystolen und Kammerflimmern. Die Art des Ereignisses ist auf dem Sichtgerät 11 (s. auch 5) durch die abgekürzten Mitteilungen EXTRA (bei Extra-Systolen), TACHI (bei Tachykardie), ASL (bei Asystolen) und FV (bei Kammerflimmern) angezeigt. Der Zahnarzt erkennt somit unverzüglich, welche Art von Anomalie aufgetreten ist.
  • Wie in 2 gezeigt, kann das Alarmsignal SA abgeschaltet werden (unter Verwendung geeigneter Mittel 30, die ebenfalls auf der Konsole 23 angeordnet sind), und zwar unter besonderen Umständen pathologischer Art, wenn zum Beispiel die Herzaktivität des Patienten anomal für das Systems sein könnte, der Zustand des Herzens des Patienten jedoch als normal angezeigt ist.
  • Das offenbarte System wird nun in Bezug auf seinen praktischen Betrieb beschrieben, ausgehend von einem Zustand, in welchem die Dentaleinheit abgeschaltet ist.
  • Nachdem sich der Patient P auf den Stuhl 3 der Dentaleinheit 7 gesetzt hat, bringt der Zahnarzt die drei Fühler 8a, 8b und 8c am linken Handgelenk und an der rechten Seite des Halses an und schaltet das System zur Herzfunktionsüberwachung ein. Für einige Augenblicke analysiert der Mikroprozessor das eingehende Signal SE und stellt sich selbst auf der Basis der Parameter des Signals ein, wenigstens was den Herzschlag und die QRS-Aufzeichnungen des Patienten (s. 6) betrifft, um so das Bezugssignal SR zu bestimmen, mit welchem das von dem Patienten kommende verarbeitete Signal SE während der Behandlung verglichen werden soll.
  • Sobald es eingestellt ist, ist das System bereit und der Zahnarzt kann das Sichtgerät 11 einstellen, um die für die Behandlung abgefragten Funktionen anzuzeigen.
  • Während der Behandlung (s. wieder 6) wird das Signal SE von der Verarbeitungseinheit 21 aufgenommen, welche es an die erste freie Speicherbank 16 leitet, während der Mikroprozessor 10 das Signal SE mit dem anfangs aufgenommenen Bezugssignal SR vergleicht.
  • Wenn das Signal SE als normal betrachtet ist (s. Abbildung 6, rechte Bahn), läuft das Signal durch die Bank ohne gespeichert zu werden. Wenn dagegen der Vergleich zwischen den Signalen SE und SR als Ergebnis eine Anomalie zeigt (s. Abbildung 6. linke Bahn), aktiviert der Mikroprozessor 10 das Alarmsignal SA, sendet ein entsprechendes Signal zur Aktivierung des Sichtgerätes 11 aus und bewirkt, dass der Abschnitt der Aufzeichnung SE, in welchem die Herzanomalie erfasst worden ist, in der Speicherbank 16 festgehalten wird und das nächste verarbeitete Signal SE in die nächste Speicherbank 16 übergeht. Wenn der Mikroprozessor 10 die beiden Signale miteinander vergleicht, erkennt er natürlich auch die Art der Anomalie, so dass er auf dem Sichtgerät 11 die das Ereignis beschreibende Mitteilung anzeigen kann.
  • In dem Moment, in dem das Sichtgerät 11 aktiviert ist, kann der Zahnarzt von dem Sichtgerät selbst die Aufzeichnung des in dem Augenblick verarbeiteten Signals SE, die den Typ des soeben aufgetretenen Ereignisses beschreibende Mitteilung (s. 2) und den in diesem Moment vorhandenen Herzschlag ablesen. Um die Aufzeichnung des Signal SE zu sehen, in welchem das anomale Ereignis aufgetreten ist, muss der Zahnarzt eine auf der Konsole 23 angeordnete Drucktaste 24 betätigen, um in ein Untermenü der Verarbeitungseinheit 21 zu gehen, welches das letzte, in der Speicherbank 16 aufgezeichnete anomale Ereignis anzeigt. Von diesem Untermenü aus (s. 5) kann der Zahnarzt auch in den Speicherbanken „surfen", indem er die vorgenannten Wahlmittel 22 betätigt, um vorherige anomale Ereignisse zu sehen oder auf die folgenden zurückzugehen, falls vorhanden.
  • Wenn zum Beispiel in der Aufzeichnung von SE in einer Minute K Extra-Systolen erfasst worden sind, wird das hörbare Alarmsignal aktiviert und das Sichtgerät 11 zeigt die Displayseite mit der Mitteilung EXTRA an, wie in
  • 2 zu sehen ist. Von diesem Moment an ist es der Zahnarzt, der die Entscheidung trifft, ob er das anomale Ereignis sehen (wie vorher erwähnt) oder die Alarmanzeige löschen will, um mit dem Eingriff fortzufahren, und zwar unter erneuter Aktivierung der Displayseiten, welche die Funktionsdaten der Instrumente zeigen. Diese Prozedur gilt natürlich auch für andere Arten von Ereignissen.
  • In dem berücksichtigten Falle kann die Verarbeitungseinheit 21 integrierte Komperisationsmittel haben (s. 4), dazu bestimmt, es dem Mikroprozessor 10 zu erlauben, das verarbeitete Signal SE innerhalb eines festgelegten Digitalbereiches zu halten, so dass jederzeit ein klares Signal erhalten wird, auch wenn der Patient P sich bewegt oder von dem Zahnarzt berührt wird. Vorteilhafterweise können die Kompensationsmittel in den Mikroprozessor 10 eingebaut sein.
  • Die Kapazität des Mikroprozessors, die normalen Signale von den anomalen zu unterscheiden, kann durch Programmierung des Mikroprozessors 10 selbst erhöht werden, so dass das Bezugssignal SR als Herzschlag wie auch als QRS-Aufzeichnung (s. 6, Blockzeichnung mit unter-brochener Linie) erneuert wird, immer wenn ein Abschnitt der Aufzeichnung der Herztätigkeit in der Speicherbank 16 gespeichert wird.
  • Das beschriebene System erreicht somit die oben erwähnten Zwecke dank der einfachen und praktischen Anordnung ihrer Komponenten, wodurch dem Zahnarzt die Behandlung des Patienten erlaubt ist, ohne abgelenkt oder unterbrochen zu werden, und wobei ein Alarmsignal ausgesandt wird, wenn, und nur wenn anomale Ereignisse in der Herzaktivität des Patienten erfasst und die betreffenden Teile der Aufzeichnung gespeichert werden.
  • Der Patient ist auf keinen Fall durch die Fühler gestört, welche angebracht werden können, ohne irgend welche Kleidung auszuziehen, und welche es dem Patienten erlauben, sich frei zur linken Seite der Dentaleinheit hin zu bewegen, um einen Spülbecher 27 aufzunehmen und sich über ein Speibecken 28 zu beugen (in 1 gezeigt). Auch behindern die Fühler nicht die Bewegungen des Zahnarztes um die Dentaleinheit.
  • Die oben aufgeführten Arten der anomalen Ereignisse sind die kritischen, die von der Verarbeitungseinheit der Signale erkannt werden müssen, aber die Einheit kann natürlich im voraus zur Erkennung jeder Art von anomalem Ereignis programmiert werden, welches der Zahnarzt für wichtig hält. Die beschriebene Erfindung kann Änderungen und Varianten unterliegen, ohne dabei aus dem Zweckbereich des erfinderischen Konzepts herauszugehen; wie in den anhängenden Ansprüchen festgelegt ist.

Claims (9)

  1. System zur Herzfunktionsüberwachung, angebracht an einer Dentaleinheit, die aus einer Basis (1) besteht, welche eine erste, neben einem Stuhl (3) angeordnete Säule (2) und eine erste Haupthalterung (4) für zahnärztliche Instrumente (5) trägt; wobei mit der genannten Dentaleinheit (7) auch eine Anzahl von Teil eines Elektrokardiographen (9) bildenden Fühlern (8) vorgesehen ist, dazu bestimmt, ein elektrokardiographisches Signal (SE) zu erfassen, und geeignet, an Körperteilen eines Patienten (P) angebracht zu werden; wobei die Dentaleinheit (7) ebenfalls von einer Prozessoreinheit oder einem Mikroprozessor (10) überwacht wird, welcher auch ein Sichtgerät (11) zur kontinuierlichen Anzeige der Betriebsfunktionsdaten und der Hilfsfunktionsdaten der vorgenannten Instrumente aktiviert, und wobei das genannte Überwachungssystem dadurch gekennzeichnet ist, dass es wie folgt enthält: – Mittel (13) zur analog-digitalen Umwandlung der genannten elektrokard ographischen Signale (SE), wobei der Eingang der genannten Mittel an die Fühler (8) angeschlossen ist und der Ausgang an den Mikroprozessor (10), welcher das Signal verarbeitet; – Speichermittel (14), die dazu bestimmt sind, das verarbeitete elektrokardiographische Signal (SE) zu speichern; – Mittel (10) zum Vergleichen des elektrokardiographischen Eingangssignals (SE) mit einem vorher gespeicherten Bezugssignal (SR), und welche dazu bestimmt sind, ein Alarmsignal (A) und eine entsprechende Anzeige auf dem Sichtgerät (11) zu erzeugen, wenn das Signal (SE) anomal ist oder sich in irgendeiner Weise von dem Bezugssignal (SR) unterscheidet; und – eine Steuereinheit (17) des Sichtgerätes (11), in der Lage, die das elektrokardiögraphische Signal (SE) anzeigende Displayseite nach dem Erfassen eines anomalen Ereignisses automatisch zu aktivieren und die in dem Augenblick aktiven und die sich auf die Instrumente (5) beziehenden Daten anzeigenden Displayseiten zu entaktivieren.
  2. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Speichermittel (14) aus einer an den Mikroprozessor (10) und die Speicherbanken (16) angeschlossenen Einhieit bestehen, dazu bestimmt, eine Anzahl von einzelnen Aufzeichnungen des verarbeiteten elektrokardiographischen Signals (SE) zu empfangen und zu speichern, die in festgelegten und von der Speicherkapazität der Banken (16) abhängigen Zeiteinheiten erzeugt wurden, aufeinanderfolgend und nach dem FIFO-Prinzip auf solche Weise; dass die gespeicherten Signale immer die neuesten sind; wobei das System weiterhin Wählmittel (22) enthält, welche direkt auf den Mikroprozessor (10) wirken, um den Inhalt einer jeden der genannten Speicherbanken (16) auf dem Sichtgerät (11) anzuzeigen.
  3. System nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Speichermittel (14) Anzahlen von einzelnen Aufzeichnungen des elektrokardiographischen Signals (SE) empfangen und in den Speicherbanken (16) speichern, wenn letzteres anomal ist.
  4. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Mikroprozessor (10) das Bezugssignal (SR) verarbeitet, wenn der Elektrokardiograph (9) eingeschaltet ist, und das Bezugssignal (SR) in gleichmässigen Intervallen und wenigstens die Herzfrequenz betreffend aktualisiert.
  5. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Mikroprozessor (10) das Alarmsignal (SA) und die entsprechende Displayseite aktiviert, wenn in einer bestimmten Zeiteinheit wenigstens zweimal eine Anomalie in dem Signal (SE) erfasst worden ist.
  6. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Mikroprozessor (10) das Alarmsignal (SA) aktiviert, wenn die in dem Signal (SE) erfasste Anomalie eine Extra-Systole ist, die sich wenigstens um eine Zahl von Malen (K) in einer bestimmten Zeiteinheit wiederholt.
  7. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fühler (8) wenigstens drei (8a, 8b, 8c) in der Zahl sind, von denen zwei (8a, 8b) Eingangsfühler sind, geeignet, jeweils am linken Handgelenk und an der rechten Halsseite des Patienten (P) angebracht zu werden, während der dritte Fühler (8c) neutral und geeignet ist, neben dem ersten Fühler (8a) angebracht zu werden, das heisst am linken Handgelenk, und dazu bestimmt, das durch die anderen beiden Fühler gemessene Signal zu filtern.
  8. System nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fühler (8) wenigstens drei (8a, 8b, 8c) in der Zahl sind, von denen zwei (8a, 8b) Eingangsfühler sind, geeignet, jeweils am linken Handgelenk und am rechten Ohrläppchen des Patienten (P) angebracht zu werden, während der dritte Fühler (8c) neutral und geeignet ist, neben dem ersten Fühler (8a) angebracht zu werden, das heisst am linken Handgelenk, und dazu bestimmt, das durch die anderen beiden Fühler gemessene Signal zu filtern.
  9. System nach Patentanspruch 1; dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (10) Kompensationsmittel hat, dazu bestimmt, es dem Mikroprozessor (10) zu erlauben, das verarbeitete Signal (SE) innerhalb eines bestimmten digitalen Bereiches zu halten, so dass ein klares Signal erhalten wird; auch wenn sich der Patient (P) bewegt oder berührt wird.
DE69626889T 1995-06-08 1996-06-06 Dentalgerät mit einer Vorrichtung zur Herzfunktionsüberwachung Expired - Lifetime DE69626889T2 (de)

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DE69626889T Expired - Lifetime DE69626889T2 (de) 1995-06-08 1996-06-06 Dentalgerät mit einer Vorrichtung zur Herzfunktionsüberwachung

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