DE69621040T2 - System zur vereinfachung des bestellens und des abrechnens von diensten mittels eines kommunikationsnetzes - Google Patents
System zur vereinfachung des bestellens und des abrechnens von diensten mittels eines kommunikationsnetzesInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein System für entfernt ablaufende elektronischen Transaktionen, wobei dieses System ein Telekommunikationsnetzes, wie z. B. ein Telefonnetzwerk umfasst. Die Erfindung betrifft spezifisch ein System zum Anbieten von elektronischen Dienstleistungen, inkl, finanzielle Transaktionen und Identifikationen, und bei dem elektronische Zahlungsmittel eingesetzt werden, sogenannte "Chipkarten" oder "IC-Karten", und ein Kommunikationsnetzwerk zur Übertragung von Zahlungsdaten.
- Das entfernt ablaufende Bestellen mit Hilfe z. B. eines Telefon ist an sich bekannt. Es ist z. B. möglich, über Telefon Gegenstände von einer Versandfirma anzufordern. In diesem Zusammenhang muss jedoch die Zahlung später erfolgen, nämlich bei der Lieferung. Dies wird von beiden Seiten, sowohl vom Dienstleistungsanbieter (die Versandfirma) als auch dem Konsumenten (dem bestellenden Konsumenten) als Nachteil empfunden, insbesondere im Falle, wenn der Kunde für jemanden anderen bestellt.
- Systeme für die elektronische Zahlung sind an sich bekannt. Es ist z. B. bekannt, mit der Hilfe eines entfernt stehenden Computers (PC), finanzielle Transaktionen ("Telebanking") auszuführen. In diesem Zusammenhang wird der Computer des Kunden als Hilfsmittel zur Eingabe von Befehlen an den Computer der Zahlungsinstitution angesehen. Dieser Computer des Kunden kann auch eingesetzt werden, um den Benutzer durch eine PIN (Personal Identification Number) zu identifizieren.
- Weiterhin ist es an sich bekannt, kartenförmige elektronische Zahlungsmittel einzusetzen, um elektronisch zu zahlen. Daher sind Telefonzellen heute üblicherweise ausgestaltet, um mit Hilfe einer elektronischen Zahlungskarte zu zahlen. Es wird festgestellt, dass in diesem Zusammenhang der Begriff "Chipkarte" oder "IC-Karte" eingesetzt wird, um elektronische Zahlungsmittel anzuzeigen, die einen integrierten Schaltkreis aufweisen mit mindestens einem Speicher, aber vorzugsweise auch einem Prozessor. Solche elektronischen Zahlungsmittel, die üblicherweise durch eine Karte gebildet werden, in der ein integrierter Schaltkreis eingebettet ist, ermöglichen es in den meisten Fällen ein Guthaben zu speichern, welches einen Wert darstellt (sogenannte "Guthaben-Karten") und gestatten auch häufig eine Identifikation des Benutzers. Es sollte jedoch wohlverstanden sein, dass Zahlungskarten mit einem magnetischen Streifen zur Speicherung eines Guthabens und/oder von Identifikationsdaten (sogenannten Magnetstreifen-Karten) für viele Anwendungen äquivalent zu Chipkarten sind.
- Existierende Systeme für elektronische Zahlungen machen es möglich, für einen gewissen Dienst während der Benutzung zu zahlen, z. B. wenn eine oben genannte öffentliche Telefonzelle betrachtet wird, die durch eine solche Karte aktiviert werden kann. Es ist häufig jedoch nicht möglich, in sichererer Weise für eine Anzahl von verschiedenen Diensten im voraus mit der Hilfe einer IC- Karte und einem Telefonapparat zu bezahlen. Darüber hinaus fehlt in existierenden Systemen die Option, die IC-Karte in einer entfernt angeordneten Weise, z. B. beim Kunden wieder aufzuladen. Weiterhin gestatten Systeme des Standes der Technik keine einfache Erweiterung des Systems, wenn der Bedarf für entfernt ausgeführte Transaktionen ansteigt.
- Die europäische Patentanmeldung EP-A-0494530 beschreibt ein System für den Zugriff auf Finanzdaten mit Kreditkarten über ein öffentliches Telefonnetzwerk. In diesem bekannten System werden Transaktionen über eine Einheit ermöglicht, die über einen Speicher- und Weiterleitungsschalter verfügt und bei der die Authentifizierung durch das Mittel von Kreditkarten durchgeführt wird. Abgesehen vom vereinfachten Zugang zu Finanzdaten und der Zahlung von Dienstleistungen sind keine Merkmale für die direkte Zahlung unter Einsatz von Chipkarten oder zum Wiederaufladen von Karten vorgesehen, noch ist der Einsatz von Chipkarten oder die Anwendung eines Sprachantwortsystems beschrieben.
- Die internationale Patentanmeldung WO 94/11849 z. B. beschreibt ein System zur Durchführung von Zahlungen mit der Hilfe von Mobiltelefonen (GSM). Bei dem bekannten System werden die Rechte des Benutzers mit der Hilfe der Benutzerkarte (SIM) und einem Identifikationscode überprüft, der in lokaler Weise überprüft wird. Das bekannte System liefert keine Mittel zur Anwendung von Zahlungskarten wie sogenannte "Guthaben-Karten".
- Die internationale Patentanmeldung WO 92/21110 beschreibt ein System zur Lieferung von Diensten mit einem Telefonapparat, der mit einem Chipkartenleser versehen ist. Die Chipkarte wird eingesetzt, um den Benutzer zu identifizieren. Das bekannte System liefert eine Kopplung zwischen der Chipkarte eines Benutzers und dem Computer eines Dienstleistungsanbieters, aber umfasst kein spezialisiertes System zur Vereinfachung von entfernt ablaufenden Transaktionen. Auch umfasst dieses System des Standes der Technik keine Mittel zur Verkürzung der Transaktionszeit.
- Die europäische Patentanmeldung EP 0 590 861 beschreibt ein Verfahren für Kreditkarten- oder Debitkarten-Autorisierungen. Ein Autorisierungscode wird an einen Verkäufer gegeben, falls ein Karteninhaber autorisiert ist, die Ausgaben für einen Kauf durchzuführen. Der Verkäufer belastet dann die Kreditkartenfirma für den Kauf unter Einsatz des Autorisierungscodes. Dieses Verfahren gemäss dem Stand der Technik liefert keine Möglichkeit der direkten Bezahlung. Der Einsatz von Chipkarten ist nicht beschrieben.
- Die europäische Patentanmeldung EP 0 618 539 beschreibt ein Verfahren zur Lieferung von Diensten unter Einsatz von Kreditkarten über ein Telefonnetzwerk. Es gibt keine direkte Abbuchung oder Aufladen von Chipkarten.
- Die europäische Patentanmeldung EP 0 658 862 beschreibt ein Verfahren und ein System zur Durchführung von Transaktionen unter Einsatz von Chipkarten. Eine Chipkarten-Schnittstelle dient als Mediator zwischen dem Benutzer und einem Dienstleistungsanbieter, um Kreditkarteninformationen zu erhalten. Ein Kreditbürohost wird eingesetzt, um die Kreditinformation zu validieren. Chipkarten werden in diesem System des Standes der Technik ausschliesslich für Identifikationszwecke eingesetzt. Dort ist keine Beschreibung von direkten Zahlungen über Chipkarten vorhanden.
- Die europäische Patentanmeldung EP 0 588 339 und das korrespondierende US-Patent 5,396,558 beschreiben ein Verfahren einer Vorrichtung zum Ausgleich von Konten durch IC-Karten. Dieses Verfahren benutzt geheime und öffentliche Schlüssel und digitale Signaturen, um die Kartendaten zu schützen, und gestattet einen direkten Austausch von Daten zwischen den Kartenendgeräten. Es besteht keine Offenbarung eines Systems, bei dem Zahlungsdaten bei einer dritten Vertrauenspartei gespeichert werden.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die oben genannten und weitere Nachteile des Standes der Technik zu eliminieren und ein System zu liefern, welches es möglich macht, aus der Entfernung für eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen mit der Hilfe von einem elektronischen Zahlungssystem zu bezahlen, wie beispielsweise einer Chipkarte. Es ist ebenfalls ein Ziel der Erfindung, ein System zu liefern, welches es ermöglicht, in einer einfachen, aber verlässlichen Weise elektronische Zahlungen in der Entfernung durchzuführen. Es ist weiterhin ein Ziel der Erfindung, ein System zu liefern, welches existierende Telekommunikationsmittel, wie z. B. das öffentliche Telefonnetzwerk einzusetzen. Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, ein System zu liefern, welches die Option liefert, entfernte Chipkarten aufzuladen. Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, ein System zu liefern, welches die Option liefert, Chipkarten in entfernter Weise wieder aufzuladen und/oder eine entfernt vorgenommene Identifikation durchzuführen. Es ist ein nochmals weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein System für entfernt ablaufende Transaktionen zu liefern, welches skalierbar ist und in einfacher Weise ausbaubar.
- Zu diesem Zweck liefert die vorliegende Erfindung ein System für das Anbieten von elektronisch entfernt ablaufenden Dienstleistungen, wie Finanzdienstleistungen, und umfasst ein Kommunikationsnetzwerk, wobei eine Zugangseinheit mit sowohl dem Netzwerk als auch einer oder mehr Unterstützungseinheiten gekoppelt ist, wobei ein Endgerät mit dem Kommunikationsnetzwerk verbunden ist, wobei eine Diensteinheit mit dem Kommunikationsnetzwerk verbunden ist, und wobei das Endgerät mit Mitteln zum Austausch von Informationen mit einem Zahlungsmittel versehen ist.
- Die besagte Zugangseinheit zur Durchführung von Dienstleistungen über das Liefern von Kommunikationswegen zwischen einem Endgerät, einer Diensteinheit und Unterstützungseinheiten ist gemäss der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangseinheit vorzugsweise ein Sprachantwortsystem und einen Kommunikationsserver umfasst, die beide über eine Steuerverbindung und eine Datenverbindung miteinander verbunden sind, wobei das Sprachantwortsystem so angeordnet ist, um eine Dienstanfrage zu behandeln und die Dienstanfrage an den Kommunikationsdienst über die Steuerleitung weiterzuleiten, wobei der Kommunikationsserver so angeordnet ist, um in Antwort auf die Dienstanfrage einen Kommunikationsweg von dem Sprachantwortsystem über die Datenverbindung und den Kommunikationsserver an eine Unterstützungseinheit weiterzuleiten.
- Mit der Hilfe von solch einem System ist es für einen Benutzer möglich, über das Endgerät und das Kommunikationsnetzwerk einen direkten Kommunikationsweg mit der Zugangseinheit zu etablieren, wonach die Zugangseinheit jeweils die Diensteinheit eines Diensteanbieters und die Transaktionseinheit des Systems kontaktiert. In dieser Weise kann ein Dienst angefordert werden und über die Transaktionseinheit in Kombination mit der Chipkarte direkt bezahlt werden und dies in einer entfernt ablaufenden Weise. Darüber hinaus ist es mit einem solchen System möglich, in entfernt ablaufender Weise Chipkarten wieder aufzuladen in dem Falle, dass das System auch mit einer Wiederaufladeeinheit versehen ist, die mit der Zugangseinheit verbunden ist. Weiterhin ist es möglich, einen Kartenbenutzer zu identifizieren, falls das System auch mit einer Identifikationseinheit versehen ist, die mit der Zugangseinheit verbunden ist.
- Die Erfindung wird nun im weiteren Detail unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, bei denen zeigen:
- Fig. 1 eine diagrammartige Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Systems gemäss der Erfindung zum elektronischen Ausführen von finanziellen Transaktionen und der Bestellung von Dienstleistungen,
- Fig. 2 eine diagrammartige Darstellung, die die Zugangseinheit und zugeordnete Teile des Systems nach Fig. 1 zeigt,
- Fig. 3 eine diagrammartige Darstellung des Verfahrens der Zugangseinheit nach Fig. 2,
- Fig. 4 eine diagrammartige Darstellung eines Beispiels einer Ressourcentabelle, wie sie in der Zugangseinheit nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird, und
- Fig. 5 eine diagrammartige Darstellung, die den Austausch von Nachrichten zwischen den konstituierenden Teilen eines entfernt liegenden Zahlungssystems in Übereinstimmung mit der Erfindung zeigt.
- Das System 1, welches in der Fig. 1 dargestellt ist, zeigt beispielhaft eine Zugangseinheit 2, die mit drei Unterstützungseinheiten verbunden ist, d. h. eine Transaktionseinheit 3, eine Wiederaufladungseinheit 4 und eine Erweiterungseinheit 5, mit Kommunikationsverbindungen 13, 14 und 15. Die Zugangseinheit 2 ist mit einem Kommunikationsnetzwerk 6 über eine Kommunikationsverbindung 16 verbunden. Eine Dienstleistungseinheit 7 und ein Endgerät 8 sind mit dem Kommunikationsnetzwerk 6 über eine Kommunikationsverbindung 17 bzw. 18 verbunden. Es ist wohlverstanden, dass in der Praxis eine Vielzahl von Endgeräten 8 und Diensteinheiten 7 mit dem Kommunikationsnetzwerk 6 über eine Vielzahl von parallelen Kommunikationsverbindungen 17 und 18 verbunden sein können.
- Das Kommunikationsnetzwerk 6, welches eine Kommunikation zwischen einem Kunden (über ein Endgerät 8), einen Diensteanbieter (über eine Diensteinheit 7) und den Transaktions-, Wiederauflade- und Expansionseinheiten 3, 4 und 5 (über die Zugangseinheit 2) liefert, wird vorzugsweise über ein festes Telefonnetzwerk (PSTN) gebildet. Es ist wohl verstanden, dass das Kommunikationsnetzwerk 6 natürlich auch ein mobiles Kommunikationsnetzwerk umfassen kann, wie beispielsweise ein GSM- oder DECT-Netzwerk, oder ein anderes festes Kommunikationsnetzwerk, wie ein ISDN- Netzwerk. In dem dargestellten Beispiel sind die Kommunikationsverbindungen 16 bis 18 und auch die Kommunikationsverbindung 24 Telefonleitungen.
- Das Endgerät 8 eines Konsumenten (Benutzers) kann von einem üblichen Telefongerät gebildet sein. Es ist aber auch möglich, dass dies ein Mobiltelefon ist, ein ISDN-Gerät oder möglicherweise ein Faxgerät. Das Endgerät 8 ist mit (internen oder externen) Schnittstellenmitteln 10 versehen, um Daten mit einem elektronischen Zahlungssystem 9 auszutauschen, wie beispielsweise einer Chipkarte, die versehen ist mit einem integrierten Schaltkreis zum Speichern und dem Verarbeiten von Zahlungs- und/oder Identifikationsdaten. Ein Endgerät 8 kann eingesetzt werden, welche insbesondere ausgestattet ist, um elektronische Zahlungstransaktionen auszuführen, und welches zu diesem Zweck einen Chipkartenleser/-schreiber umfasst. Ein übliches Telefongerät kann jedoch in vorteilhafter Weise in Kombination mit einer Vorrichtung eingesetzt werden, wie sie in der internationalen Patentanmeldung PCT/EP96/01739 beschrieben worden ist. Solch eine Vorrichtung (die als Schnittstellenmittel 10 arbeitet) liefert eine transparente Schnittstelle zwischen einer Chipkarte und einem Telefongerät, wandelt die elektrischen Chipkartensignale in akustische Signale um und umgekehrt, ohne die übertragenen Daten selbst zu verändern. Das transparente Schnittstellenmodul liefert einen transparenten Weg zwischen der Chipkarte und (dem Sicherheitsmodul) der Transaktionseinheit, wie später in näherem Detail beschrieben werden wird. Eine geeignete Schnittstelle 10 kann auch mit der Kommunikationsverbindung 18 und so elektrisch mit dem Endgerät 8 verbunden werden.
- Die Diensteinheit 7 umfasst vorzugsweise eine spracherzeugende Antworteinheit ("Sprachantwortsystem"), welche durch DTMF-Töne gesteuert wird, die entweder von dem Endgerät des Benutzers oder bei der Antworteinheit selbst erzeugt werden. Die Dienstleistungsantworteinheit kann durch einen geeignet programmierten Computer gebildet werden. Die Diensteinheit 7 kann jedoch auch aus einem weiteren Endgerät bestehen, wie ein Telefongerät und einer datenverarbeitenden Einrichtung, wie einem Personalcomputer, der von einem menschlichen Bediener gesteuert wird. Die Diensteinheit 7 kann eingerichtet sein, um Dienste mit einer Belastung auszuführen, wie beispielsweise das Ausliefern von Nahrung oder der Übertragung von Reservierungen, aber auch finanzielle Dienstleistungen wie das Überweisen von Geld kann ausgeführt werden. Obwohl die Diensteinheit 7 so gezeigt ist, dass die mit der Zugangseinheit 2 über das Netzwerk 6 verbunden ist, können alternative Ausführungsbeispiele möglich sein, bei denen eine Diensteinheit 7 direkt mit dem Sprachantwortsystem 21 der Zugangseinheit 2 verbunden ist.
- In dem dargestellten Beispiel vereinfacht die Zugangseinheit 2 Dienste durch das Liefern eines (vorzugsweise transparenten) Zwischenmittels zwischen: (a) dem Endgerät 8 und der Chipkarte 9 eines Konsumenten, (b) der Diensteinheit 7 eines Dienstleistungsanbieters, und (c) der Transaktionseinheit 3, die die Zahlung von den offerierten Diensten ermöglicht. Zusätzlich kann die Zugangseinheit 2 als (vorzugsweise transparentes) Zwischenmittel zwischen z. B. einer Chipkarte 9 eines Konsumenten und einer Wiederladungseinheit 4 dienen, um finanzielle Dienstleistungen zu liefern.
- Die Zugangseinheit 2 besteht aus mindestens einem Sprachantwortsystem 21 und mindestens einem Kommunikationsserver 22. Diese beiden die Zugangseinheit 2 ausbildenden Elemente sind miteinander über eine Steuerverbindung 23 und eine Datenverbindung 24 verbunden. Wie später in grösserem Detail erklärt werden wird, kann die Steuerverbindung 23 und die Datenverbindung 24 ein Kommunikationsnetzwerk (z. B. PSTN, ISDN oder X.25) umfassen. Die Transaktionseinheit 3, die Wiederaufladungseinheit 4 und die Erweiterungseinheit 5 sind über den Kommunikationsserver 22 der Zugangseinheit 2 über die Kommunikationsverbindungen 13, 14 bzw. 15 verbunden. Die Kommunikationsverbindungen 13, 14 und 15 können Übertragungsleitungen, aber auch geeignete Netzwerke umfassen.
- Das System nach der Fig. 1 kann wie folgt angewandt werden (es wird angenommen, dass das Endgerät 8 ein übliches Telefongerät ist und dass der betreffende Konsument über eine Schnittstelle oder Übertragungsvorrichtung 10 gemäss der internationalen Patentanmeldung PCT/EP96/01739 zur Verbindung der Chipkarte 9 und des Telefongeräts 8) verfügt. Der Konsument benutzt das Endgerät (Telefonapparat) 8, um eine Verbindung mit dem Sprachantwortsystem 21 der Zugangseinheit 2 in einer üblichen Weise herzustellen. Der Konsument wählt einen gewissen Dienst, entweder durch Einsatz einer (Telefon-)Nummer, die diesem Dienst zugewiesen ist, oder (im Falle einer gemeinsamen Nummer für verschiedene Dienste) durch Eingeben zusätzlicher Nummern über das Endgerät 8, möglicherweise in Antwort auf von dem Sprachantwortsystem 21 gestellte Fragen. Nachfolgend macht das Sprachantwortsystem 21 über das Netzwerk 6 eine Verbindung mit der Diensteinheit 7 des betreffenden Dienstleistungsanbieters.
- In diesem Zusammenhang kann das Sprachantwortsystem einige (kryptographisch geschützte) Identifikationsinformationen übermitteln, um zugleich das Sprachantwortsystem 21 und die Diensteinheit 7 zu identifizieren.
- Der Konsument bestellt seinen Dienst (oder Produkt), woraufhin die Diensteinheit 7 des Dienstleistungsanbieters eine Abfolge von DTMF-Tönen erzeugt, welche für den Dienst und die entsprechenden Kosten repräsentativ sind. Alternativ kann die Diensteinheit 7 ein anderes Protokoll einsetzen, um Steuerinformationen auszutauschen. Das Sprachantwortsystem 21 plaziert dann den Dienstleistungsanbieter in den Wartemodus und gibt dem Konsumenten Instruktionen in Bezug auf die Zahlung. Im Wesentlichen zur selben Zeit etabliert das Sprachantwortsystem 21 über den Kommunikationsserver 22 eine Verbindung mit der Transaktionseinheit 3. Um die Steuerung des Schaltprozesses in dem Kommunikationsserver 22 auszuführen, sendet das Sprachantwortsystem 21 nachfolgend Befehle an den Server 22 über die Leitung 23.
- Der Konsument startet den Bezahlungsprozess durch Drücken einer bestimmten Taste (z. B. "*") auf seinem Telefongerät (Endgerät) 8 oder auf seiner Übertragungs(-Schnittstellenvorrichtung 10. Welche Taste gedrückt werden muss, kann dem Konsumenten durch das Sprachantwortsystem 21 kommuniziert worden sein. Eine andere Taste (z. B. "#") kann dazu dienen, die Transaktion abzubrechen. Im Falle, dass der Zahlungsprozess stattfindet, wird die Teilnehmerleitung des Konsumenten über die Transaktionseinheit 3 verbunden. Der Konsument plaziert sein Zahlungsmittel 9 (Chipkarte) in die Vorrichtung 10 und hält die Vorrichtung 10 gegen den (d. h. das Handgerät des) Telefonapparates) 8. Nachfolgend drückt er eine Taste der Vorrichtung 10, woraufhin die Karte 9 und (ein Sicherheitsmodul 31) der Transaktionseinheit 3 für den Austausch der Zahlungsinformation fortführt. Solch eine Vorrichtung 10 ist vorzugsweise mit einem Anzeigeschirm versehen, auf dem der Status der Zahlungstransaktion dargestellt ist.
- Nachdem die Zahlung durchgeführt worden ist, empfängt der Konsument ein (z. B. akustisches) Signal, welches darauf hinweist, dass die Transaktion vervollständigt und abgeschlossen ist und dass eine neue Transaktion, falls notwendig, gestartet werden kann. Zu diesem Zweck empfängt der Dienstleistungsanbieter eine Rückmeldung von dem Sprachantwortsystem. Das Sprachantwortsystem 21 kann den Konsumenten dazu einladen, andere Dienstleistungen mit der Hilfe der DTMF-Töne auszuwählen.
- Das System 1 gemäss der vorliegenden Erfindung liefert so einen transparenten Endbenutzer-Endbenutzer-Pfad zwischen der Chipkarte (9 in der Fig. 1) und einem Sicherheitsmodul ("SM", 31 in der Fig. 1) zum Austausch von Zahlungsinformationen. Alternativ dazu liefert das System 1 einen (vorzugsweise transparenten) Weg zwischen der Chipkarte 9 und der Aufladeeinheit 4 (zum Erhöhen des Guthabens der Karte 9) oder der Erweiterungseinheit 5 (zur Lieferung von zusätzlichen Dienstleistungen wie Benutzeridentifikation). Das System 1 liefert auch eine (Sprach-)Verbindung zwischen dem Endgerät 8 des Benutzers und der Diensteinheit 7 des Dienstleistungsanbieters.
- Die Struktur der Zugangseinheit 2 wird nun in grösserem Detail unter Bezugnahme auf die Fig. 2 beschrieben.
- In dem in der Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das Sprachantwortsystem 21 zwei Schalter 211 und 212, mindestens eine Sprachantworteinheit 213 (in der Fig. 2 als "VRU" bezeichnet) und eine Steuereinheit 214. Der erste Schalter 211 ist mit einem Netzwerk verbunden, z. B. im Netzwerk 6 der Fig. 1, über eine Kommunikationsverbindung 16. Wie in der Fig. 2 dargestellt, kann die Verbindung 16 aus einer Vielzahl von Unterverbindungen bestehen, z. B. aus individuellen Telefonleitungen. Der erste Schalter 211 verbindet einen eingehenden Anruf mit einer verfügbaren Sprachantworteinheit 213. Vorzugsweise umfasst das Sprachantwortsystem 21 eine Vielzahl von Sprachantworteinheiten 213, z. B. zehn oder zwanzig. Der zweite Schalter 212 ist auch mit der Sprachantworteinheit 213 verbunden, um solch eine Einheit mit dem Kommunikationsserver 22 über die Datenverbindung 24 zu verbinden. Die Datenverbindung 24, die eingesetzt wird, um Datennachrichten (Datensignale) auszutauschen, ist in der Fig. 2 dargestellt als ein separates Netzwerk, anstelle dass sie eine einzelne Übertragungsleitung umfasst. Aber es kann auch eine direkte Verbindung zwischen dem Schalter 212 und der ersten Schnittstelle 222 des Kommunikationsservers 22 bestehen. Es ist festzuhalten, dass das Netzwerk, welches aus den Datenverbindungen 24 besteht, ein PSTN-Netzwerk sein kann und dass dieses Netzwerk identisch zu dem Netzwerk 6 der Fig. 1 sein kann.
- Das Sprachantwortsystem 21 der Fig. 2 umfasst ferner eine Steuereinheit 214, die ein Mikroprozessorsystem umfassen kann, wie einen Personalcomputer. Die Steuereinheit 214 ist mit den Sprachantworteinheiten 213 und mit der Steuerverbindung 23 verbunden. Die Steuerverbindung 23 ist in der Fig. 2 dargestellt als ein separates Netzwerk umfassend wie ein lokales Netzwerk (LAN), um Steuernachrichten (Steuersignale) zu und von dem Kommunikationsserver 22 zu übermitteln. Dies ermöglicht es dem Sprachantwortsystem 21 und dem Kommunikationsserver 22, an unterschiedlichen Orten zu sein, und um eine Vielzahl von Sprachantwortsystemen 21 und eine Vielzahl von Kommunikationsservern 22 miteinander zu verbinden. Dennoch ist eine direkte Verbindung zwischen dem Steuersystem 214 und der zweiten Schnittstelle 223 des Kommunikationsservers 22 auch möglich.
- Es ist festzuhalten, dass alternative Ausführungsbeispiele möglich sind, bei denen das Sprachantwortsystem 21 sehr viel einfacher ist und nur ein Achtung-Signal ausgibt, wonach das System in einen transparenten Modus schaltet und eine Verbindung mit dem Server 22 anbietet.
- Der Kommunikationsserver 22 umfasst ein Prozessorsystem 221, eine erste Schnittstelle 222 (vorzugsweise mindestens ein Modem umfassend), eine zweite Schnittstelle 223 und dritte Schnittstelle 224. Das Prozessorsystem 221 kann aus einem kommerziell erhältlichen Mikro-Computersystem bestehen, welches einen Mikroprozessor aufweist und einen Speicher, z. B. dass UNIX- Betriebssystem. Das Prozessorsystem 221 ist schnittstellenmässig mit der Steuerverbindung 23 über die zweite Schnittstelle 223 verbunden. Gleichzeitig ist das Prozessorsystem 221 mit der Datenverbindung 24 über die Modems der ersten Schnittstelle 222 verbunden. Wie oben beschrieben umfasst die Datenverbindung 24 vorzugsweise ein Telefonnetzwerk (PSTN), in welchem Falle Modems eingesetzt werden, um die Daten in geeignete Formate zu wandeln. Im Falle, dass die Datenverbindung 24 aus einem Datennetzwerk besteht, können die Modems 222 durch andere geeignete Schnittstellen ersetzt werden oder weggelassen werden.
- In der Fig. 2 umfasst die Kommunikationsverbindung 14 ein Datennetzwerk, wie ein Netzwerk, welches auf den ITU X.25 Empfehlungen basiert. Die dritte Schnittstelle 224 liefert eine geeignete Kopplung zwischen dem Prozessorsystem 221 und dem Datennetzwerk 14. Es ist wohlverstanden, dass die Wiederaufladeeinheit 4 eine interne Schnittstelle umfassen kann (welche nicht dargestellt ist).
- Eine Transaktionseinheit 3, die mit dem Prozessorsystem 221 über die Kommunikationsverbindung 13 verbunden ist, umfasst mindestens ein Sicherheitsmodul 31 (welche als "SM" bezeichnet ist) zum sicheren Speichern von Transaktionsdaten. Solche Sicherheitsmodule werden vorzugsweise in entfernbarer Weise in der Transaktionseinheit 3 angeordnet, und sind gegen unzulässigen Zugriff geschützt. Ein Beispiel des Einsatzes eines Sicherheitsmodules und dem zugeordneten Austausch von Nachrichten ist in der europäischen Patentanmeldung EP 0 637 004 beschrieben.
- Zum Zwecke der Authentifizierung von Benutzern (Konsumenten) auf der Basis von Zahlungsmitteln 9 ist die Transaktionseinheit 3 mit Authentifizierungsmitteln versehen. Zu diesem Zweck kann die Transaktionseinheit 3 ein Datenfile umfassen, welches Schlüsseldaten umfasst, inklusive z. B. einen Masterschlüssel und/oder Verteilerschlüssel und ebenfalls Verschlüsselungsprogramme. Obwohl eine Transaktionseinheit einen getrennten Prozessor und Speicher umfassen kann, z. B. zum Durchführen von kryptographischen Operationen und zum sicheren Speichern von Daten in Speichermitteln (z. B. Festplatten), die mit dem Prozessor verbunden sind, kann eine solche Einheit in der einfachsten Form aus einem Kartenleser/Schreiber bestehen, in dem eine Sicherheitsmodulkarte einzuführen ist. Solch eine Karte ist sehr ähnlich zu einer üblichen Chipkarte, wobei der integrierte Schaltkreis so ausgestaltet ist, um in sicherer Weise Transaktionsdaten zu speichern.
- In der Fig. 2 sind zwei Transaktionseinheiten 3, die mit A und B versehen sind, beispielhaft dargestellt. In gleicher Weise sind zwei Wiederaufladungseinheiten 4 mit den Buchstaben A und B versehen dargestellt. Es ist wohlverstanden, dass die Anzahl von Transaktionseinheiten 3 und Wiederaufladungseinheiten 4, die mit der Zugangseinheit 2 verbunden sein können, nur durch die Verarbeitungsleistung des Prozessorsystems 221 begrenzt ist. Falls es notwendig ist, können zusätzliche Kommunikationsserver hinzugefügt werden.
- Die Zugangseinheit 2 ist somit in einfacher Weise skalierbar (Erhöhung der Anzahl von Kommunikationsverbindungen 16) und ausbaubar (Erhöhung der Anzahl von Kommunikationsservern 22).
- Die Wiederaufladungseinheiten 4 sind in den Fig. 1 und 2 als separate Einheiten dargestellt, können aber in den Transaktionseinheiten 3 integriert sein. Eine Wiederaufladungseinheit 4 umfasst Mittel zum Erhöhen des Guthabens einer Chipkarte. Solche Mittel zum Erhöhen eines Guthabens können ein Prozessorsystem umfassen (z. B. einen PC), das von geeigneter Software gesteuert wird. Während des Wiederaufladens tauscht die Wiederaufladungseinheit 4 Daten über die Zugangseinheit 2, das Kommunikationsnetzwerk 6, das Endgerät 8 und die Schnittstellenvorrichtung 10, mit dem Zahlungsmittel 9, aus vorzugsweise mit Hilfe eines Sicherheitsprotokolles.
- Die Wirkungsweise der Zugangseinheit 2 wird nun in grösserem Detail unter Bezugnahme auf die Fig. 3 beschrieben.
- Die Fig. 3 zeigt in schematischer Weise die Funktionalitäten des Kommunikationsservers 22. Der Hauptprozess 200, der in dem Prozessorsystem 221 abläuft, das in der Fig. 2 dargestellt ist, umfasst drei Teile: einen Ablaufmanager 201, Prozesse 202 und Ressourcentabellen 203. Der Ablaufmanager 201 tauscht über die zweite Schnittstelle 223 Steuerinformationen mit dem Sprachantwortsystem 21 aus. In Antwort auf eine geeignete Anfrage überprüft der Ablaufmanager 201 die Ressourcentabelle 203, um festzustellen, ob ein neuer Prozess initiiert werden kann. Falls dies möglich ist, wird ein neuer Prozess 202 erzeugt. Dies wird in der Ressourcentabelle 203 dargestellt, wie es später unter Bezugnahme auf die Fig. 4 beschrieben werden wird.
- Jeder Prozess 202 tauscht über ein Modem 222 Daten mit dem Sprachantwortsystem 21 aus. Ein Modem 222 kann einem gewissen Prozess über die Ressourcentabelle 203 zugewiesen werden. In Abhängigkeit von der bestimmten Transaktion, die von dem Konsumenten angefordert wird, wirkt ein Prozess 202 z. B. mit der Wiederaufladungseinheit 4 oder der Transaktionseinheit 3 zusammen.
- Wie aus dem oben stehenden wohlverstanden werden kann, arbeitet die Zugangseinheit 2 in zwei Phasen: einer Steuerphase und einer Datenphase. In der Steuerphase wird eine Verbindung aufgesetzt, während in der Datenphase ein (transparenter) Nachrichtenaustausch stattfindet.
- Fig. 4 zeigt ein beispielhaftes Ausführungsbeispiel einer Ressourcentabelle 203. Die Tabelle umfasst mehrere Spalten, wobei eine erste Spalte mit dem Namen "Typ" beschriftet ist. In dieser Spalte wird der Typ einer Ressource angezeigt, z. B. Prozesse, Transaktionseinheiten, Wiederaufladungseinheiten, Erweiterungseinheiten, Modems etc. Die Anzahl von Typen kann erhöht werden, wenn dies notwendig ist. Jeder Typ umfasst eine Gruppe von Gegenständen, wobei jeder Gegenstand eine Referenznummer aufweist.
- Die zweite Spalte in Tabelle 203 ist mit dem Begriff "Gegenstand" bezeichnet und liefert eine Liste von Ressourcen für jeden Typ. Im Falle von Transaktionseinheiten wird eine weitere Unterteilung gemacht, da jede Transaktionseinheit eine oder mehrere Sicherheitsmodule umfassen kann (SM).
- Die letzte Spalte der Tabelle 203 zeigt an, welche Ressource frei ist (F = "Frei") oder nicht frei (U = "Benutzt" (für used)). Die Ressourcentabelle und insbesondere die letzte Spalte wird in regelmässigen Abständen von dem Verbindungsmanager aufgefrischt, z. B. jederzeit, wenn ein neuer Prozess 202 gestartet und beendet wird. Der Ablaufmanager 201 tastet die Ressourcentabelle ab, bevor er einen neuen Prozess 202 startet, um festzustellen, ob die notwendigen Ressourcen für den neuen Prozess zugewiesen werden können.
- In dem dargestellten Beispiel zeigen die schattierten Bereiche an, dass der Entwertungsprozess #5, die Transaktionseinheit B, das Sicherheitsmodul #2 (der Transaktionseinheit B) und das Modem B für einen Entwertungsprozess angefordert worden sind (einige andere Ressourcen können für andere Prozesse angefordert worden sein). Der Entwertungsprozess, der diese besagten Ressourcen anfordert, ist ein Prozess 202, wie er in der Fig. 3 dargestellt ist. Der Prozess wird durch den Ablaufmanager 201 in Antwort auf eine Dienstanforderung von dem Sprachantwortsystem 21 initiiert. Wenn der Entwertungsprozess 202 hier betreffend beendet ist, werden die angeforderten Ressourcen in den Pool der verfügbaren Ressourcen zurückgegeben. Dies wird in der Tabelle 203 dadurch angezeigt, dass die entsprechenden Einträge in der letzten Spalte F (für frei) gesetzt werden.
- In der Fig. 5 wird der Austausch von Kartendaten (Befehle und Daten, die an die IC-Karte gesendet werden und ihre Antworten) zwischen der IC-Karte auf der einen Seite und einem Sicherheitsmodul der Transaktionseinheit auf der anderen Seite in schematischer Weise dargestellt. Die IC-Karte könnte mit der Karte 9 der Fig. 1 übereinstimmen, die Übertragungsvorrichtung könnte mit der Schnittstellenvorrichtung 10 der Fig. 1 übereinstimmen, die Transaktionseinheit könnte die Einheit 3 der Fig. 1 sein und das Sicherheitsmodul könnte dem Sicherheitsmodul (SM) 31 in der Fig. 1 entsprechen.
- In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Unterscheidung zwischen zwei Niveaus des Austausches von Kartenbefehlen gemacht. Zwischen der IC-Karte und der Übertragungsvorrichtung findet ein Niedrigniveauaustausch statt: Die tatsächlichen Kartenbefehle und die Kartendaten werden zu der Karte hingesandt und von der Karte empfangen. Da dieser Austausch unter Einsatz von elektrischen Signalen innerhalb der Übertragungsvorrichtung 10 durchgeführt wird, kann der Austausch mit einer hohen Datenrate erfolgen. Zwischen der Übertragungsvorrichtung und der Transaktionseinheit besteht jedoch ein akustischer Weg (zwischen der Vorrichtung 10 und dem Handgerät des Endgerätes 8). Dieser Abschnitt der Verbindung zwischen der IC-Karte und dem Sicherheitsmodul hat üblicherweise eine sehr begrenzte Übertragungsgeschwindigkeit. Aus diesem Grund findet in diesem Abschnitt ein Hochniveauaustausch statt, bei dem mehrere Niedrigniveaubefehle zusammen gruppiert und durch einen einzigen Hochniveaubefehl ersetzt werden. In dieser Art und Weise kann die Übertragungszeit, die für eine Transaktion erforderlich ist, in signifikanter Weise reduziert werden. Dennoch wird der Inhalt der übertragenen Informationen nicht verändert. Dies wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 5 erklärt.
- Wie in der Fig. 5 gezeigt, könnte die Transaktionseinheit 3 einen Hochniveaubefehl (mit dem Buchstaben H angezeigt) ausgeben. In Antwort auf den Empfang dieses einzelnen Hochniveaubefehls tauscht die Übertragungsvorrichtung mehrere Niedrigniveaubefehle (mit dem Buchstaben L bezeichnet) mit der IC-Karte 9 aus. Das Ergebnis dieses Austausches wird durch die Übertragungsvorrichtung an die Transaktionseinheit als ein einziger Hochniveaubefehl (H) übersandt. Nachfolgend resultiert dieser Hochniveaubefehl in einem Austausch von mehreren Niederniveaubefehlen (L) zwischen der Transaktionseinheit und dem Sicherheitsmodul. Jeder Hochniveaubefehl (H) repräsentiert daher eine Routine die eine Vielzahl von (z. B. fünf bis zehn) Niedrigniveaubefehlen (L) umfasst. Vorzugsweise sind die Hochniveaubefehle optimiert für die Effizienz, z. B. indem sie gemeinsam benutzte Routinen aufweisen, die durch einen einzigen Hochniveaubefehl dargestellt werden.
- Vorzugsweise unterstützt die Übertragungsvorrichtung zwei verschiedene Betriebsarten von Datenaustausch. In einem ersten Modus (mit dem Begriff Modus I in der Fig. 5 versehen) arbeitet die Übertragungsvorrichtung wie oben beschrieben: ein Hochniveaubefehl stellt mehrere Niedrigniveaubefehle dar. In einem zweiten Modus (mit Modus II in der Fig. 5 beschrieben) wird ein einzelner Niedrigniveaubefehl (L) als ein Hochniveaubefehl (H*) an die Übertragungsvorrichtung gesandt, der diesen Befehl als einen Niedrigniveaubefehl an die IC-Karte übermittelt. Der resultierende Niedrigniveaubefehl (L), der von der Karte hergestellt wird, wird wiederum über die Übertragungsvorrichtung zur Transaktionseinheit als ein Hochniveaubefehl (H*) gesandt, welche nachfolgend den Befehl zurück in einen Niedrigniveaubefehl (L) umwandelt. Es ist wohlverstanden, dass die Hochniveaubefehle H* nur weitergeleitete Niedrigniveaubefehle (L) sind. Dies bedeutet, dass die Hochniveaubefehle H* z. B. aus einem Niedrigniveaubefehl plus einem entsprechenden Header bestehen können. In dieser Art und Weise können Niedrigniveaubefehle in transparenter Weise an die IC-Karte übermittelt werden, während die Struktur und/oder Datenprotokolle der Hochniveaubefehle eingesetzt werden. Dieses transparente Übermitteln hat den Vorteil, dass Niedrigniveaubefehle eingesetzt werden können, wo keine Hochniveaubefehle verfügbar sind, d. h. die nicht gruppiert werden können in einem existierenden Hochniveaubefehl. Dies ist insbesondere vorteilhaft, als dass die Einführung einer IC-Karte mit einem oder mehreren neuen Befehlen noch kein Auffrischen und Nachrüsten der Software auf der Übertragungsvorrichtung erfordert.
- Vorzugsweise ist die Übertragungsvorrichtung wie auch die Transaktionseinheit fähig, zwischen den Moden I und Moden II hin und her zu wechseln, so dass Hochniveaubefehle (H), die eine Anzahl von Niedrigniveaubefehlen darstellen, vermischt werden können mit Hochniveaubefehlen (H*), die lediglich einen einzigen Niedrigniveaubefehl weiterleiten.
- Alle Hochniveaunachrichten werden direkt an eine Anwendung weitergeleitet, z. B. die Auflade- und Entladeprozesse, die in der Fig. 3 dargestellt sind. Das System der vorliegenden Erfindung liefert daher einen hohen Grad an Transparenz in Bezug auf die ausgetauschten Nachrichten zwischen der Chipkarte 9 und den Anwendungen.
- Der Nachrichtenaustausch der Fig. 5 wird nun in grösserem Detail beschrieben, wobei ein Entladen der Chipkarte (d. h. der Zahlung) als Beispiel eingesetzt wird.
- Die Transaktionseinheit 3, die die Kartenentladungen bearbeitet, gibt einen Hochniveaubefehl H&sub1; aus = DEVALU(2.00,R), wobei 2.00 die Menge ist, die von der Karte abgezogen werden muss und R eine Zufallszahl, die dazu dient, um in sichererer Weise die Transaktion zu identifizieren und so eine betrügerische Wiederholung zu vermeiden. Dieser Hochniveaubefehl H&sub1;, der selbst eine Länge von nur wenigen Bytes aufweisen kann, führt in der Übertragungsvorrichtung 10 dazu, dass diese eine Abfolge von Niedrigniveaunachrichten L&sub1; - L&sub1;&sub0; mit der Karte 9 ausgetauscht werden. Solche Nachrichten sind z. B.:
- L&sub1;: Wähle Börse aus (< -)
- L&sub2;: Erledigt (-> )
- L&sub3;: Wähle Anwendung (< -)
- L&sub4;: Erledigt (-> )
- L&sub5;: Liefere Wert (2.00) (< -)
- L&sub6;: Erledigt (-> )
- L&sub7;: Liefere Zufallszahl (R) (< -)
- L&sub8;: Erledigt (-> )
- L&sub9;: Berechne Antwort (< -)
- L&sub1;&sub0;: Antwort = W (-> )
- Der Pfeil weist auf die Richtung einer Nachricht hin: von der Übertragungsvorrichtung zu der Karte (< -) und von der Karte zur Übertragungsvorrichtung (-> ). W ist der Wert der berechneten Antwort. Wie aus dem oben stehenden gesehen werden kann, werden die tatsächlichen Daten (2.00 und R) des Hochniveaubefehls H&sub1; von den Niedrigniveaubefehlen L&sub5; und L&sub7; nicht verändert.
- Nach Empfang der Antwort W in der Niedrigniveaunachricht L&sub1;&sub0;, übermittelt die Übertragungsvorrichtung eine Hochniveaunachricht H&sub2; - RESPON(W) an die Transaktionseinheit. Der tatsächliche Wert von W ist durch die Übertragungsvorrichtung nicht verändert.
- Nach Empfang der Hochniveauantwortnachricht H&sub2; startet die Übertragungseinheit einen Austausch von Niedrigniveaunachrichten L&sub1;&sub0; - L&sub2;&sub0; mit dem Sicherheitsmodul:
- L&sub1;&sub1;: Wähle SM-Wert (-> )
- L&sub1;&sub2;: OK (< -)
- L&sub1;&sub3;: Liefere Wert (2.00) (-> )
- L&sub1;&sub4;: OK (< -)
- L&sub1;&sub5;: Liefere Zufallzahl (R) (-> )
- L&sub1;&sub6;: OK (< -)
- L&sub1;&sub7;: Liefere Antwort (W) (-> )
- L&sub1;&sub8;: OK (< -)
- L&sub1;&sub9;: Berechne X (-> )
- L&sub2;&sub0;: OK (< -)
- Der Pfeil weist auf die Richtung einer Nachricht hin: von der Transaktionseinheit zum Sicherheitsmodul (-> ) und von dem Sicherheitsmodul zur Transaktionseinheit (< -).
- Wie oben erwähnt, wird der tatsächliche Inhalt der Nachrichten (der Wert, die Zufallszahl R und die Antwort W) in transparenter Weise übertragen, während die Länge der Nachrichten, die zwischen der Transaktionseinheit und der Übertragungsvorrichtung ausgetauscht werden, in wesentlicher Weise reduziert wird.
- Der Einsatz von gemischten Niedrigniveau- und Hochniveaubefehlen wird nun weiter unter Bezugnahme auf die Fig. 5 erläutert. Zur Vereinfachung des Beispiels wird angenommen, dass die Syntax des Befehls "Berechne Antwort" in einer neuen Ausgabe der Chipkarte geändert wird. In dem oben genannten Beispiel wird daher die Niedrigniveaunachricht L&sub9; konsequenterweise eine Fehlernachricht L&sub1;&sub0;: "unbekannter Befehl" erzeugen. Diese Nachricht L&sub1;&sub0; wird dann in transparenter Weise an die Übertragungseinheit übermittelt, welche in Antwort eine geeignete Instruktion erzeugt und diesen Befehl an die Übertragungsvorrichtung als Hochniveaubefehl H*&sub3; übermittelt. Die Übertragungsvorrichtung überträgt nachfolgend den Befehl H*&sub3; als Niedrigniveaubefehl L&sub2;&sub2; an die Karte, die dann die geeignete Antwort W erzeugt. Die Antwort W wird dann an das Sicherheitsmodul als Befehle L&sub2;&sub3;, H*&sub4; und L&sub2;&sub4; übermittelt.
- In dieser Art und Weise ist nur ein einzelner Niedrigniveaubefehl notwendig, um den Einsatz eines nicht korrekten (d. h. überholten) Befehls zu beheben. Immer noch wird eine signifikante Einsparung in der Anzahl von Befehlen, die über das Netzwerk zu übertragen sind (6 in der Fig. 1), erhalten, und so wird eine signifikante Einsparung in der Übertragungszeit erreicht.
- Obwohl das System 1 der Fig. 1 bis 3 vorzugsweise in Kombination mit Chipkarten eingesetzt wird, die ein Guthaben aufweisen (sogenannte "Guthabenkarten"), wobei dieses Guthaben über eine Zahlung vermindert wird, kann das System auch mit Zahlungsmitteln eingesetzt werden, die ausschliesslich für die Identifikation dienen, und bei dem die Zahlungen einem Konto belastet werden. Solche Zahlungsmittel können durch sogenannte Magnetstreifen- Karten gebildet sein. Weiterhin wird das System der Erfindung nicht in wesentlicher Weise verändert, falls Magnetstreifen- Karten eingesetzt werden anstelle von Chipkarten, z. B. als vorbezahlte Karten, die Guthaben speichern.
- Es ist daher von den Fachleuten in diesem Gebiet wohlverstanden, dass die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist und dass viele Veränderungen und Hinzufügungen möglich sind, ohne von dem Rahmen der Erfindung abzuweichen.
Claims (20)
1. Zugangseinheit (2) zur Durchführung von Dienstleistungen
über das Liefern von Kommunikationswegen zwischen einem Endgerät
(8), einer Diensteinheit (7) und Unterstützungseinheiten (3, 4,
5), dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangseinheit (2)
vorzugsweise ein Sprachantwortsystem (21) und einen
Kommunikationsserver (22) umfasst, die beide über eine Steuerverbindung (23) und
eine Datenverbindung (24) miteinander verbunden sind, wobei das
Sprachantwortsystem (21) so angeordnet ist, um eine
Dienstanfrage zu behandeln und die Dienstanfrage an den
Kommunikationsserver (22) über die Steuerleitung (23) weiterzuleiten, wobei der
Kommunikationsserver (22) so angeordnet ist, um in Antwort auf
die Dienstanfrage einen Kommunikationsweg von dem
Sprachantwortsystem (21) über die Datenverbindung und den
Kommunikationsserver (22) an eine Unterstützungseinheit (z. B. 3) weiterzuleiten.
2. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine Vielzahl von Sprachantwortsystemen (21) umfasst.
3. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine Vielzahl von Kommunikationsservern
(2) umfasst.
4. Zugangseinheit (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Sprachantwortsystem (21) eine
oder mehrere Sprachantworteinheiten (213) umfasst, einen ersten
Schalter (211) zum Weiterleiten eines eingehenden Anrufs an eine
Sprachantworteinheit (213), einen zweiten Schalter (212) zum
Weiterleiten eines eingehenden Anrufs an den
Kommunikationsserver (22), und eine Steuereinheit (214) zum Steuern der
Sprachantworteinheiten (213) und zum Weiterleiten der Steuersignale an
den Kommunikationsserver (22).
5. Zugangseinheit (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kommunikationsserver (22) ein
Prozessorsystem (221), eine erste Schnittstelle (222) zum
Austausch von Datensignalen und eine zweite Schnittstelle (223) zum
Austausch von Steuersignalen mit dem Sprachantwortsystem (21)
umfasst.
6. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Schnittstelle (222) mindestens ein Modem umfasst.
7. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kommunikationsserver (22) weiterhin
eine dritte Schnittstelle (224) zum Austausch von Datensignalen
mit einer Unterstützungseinheit (4) über ein Datennetzwerk (14)
umfasst.
8. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Prozessorsystem (221) des
Kommunikationsservers (22) so angeordnet ist, um einen Ablaufmanager (201) zu
liefern, der neue Prozesse (202) startet, die Kommunikationswege
in Antwort auf Information liefern, die in Ressourcentabellen
(203) gespeichert sind.
9. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Ressourcentabelle (203) eine Liste von verfügbaren
Prozessen (20), Unterstützungseinheiten (3, 4, 5) und
Schnittstellen (z. B. 222) umfasst.
10. Zugangseinheit (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass eine ausbaubare Ressourcentabelle (203) gestattet, dass
Ressourcen hinzugefügt werden können, ohne dass der Ablaufmanager
(201) geändert werden muss.
11. System (1) für elektronische Finanzdienstleistungen,
umfassend ein Kommunikationsnetzwerk (6), eine Zugangseinheit (2)
nach einem der vorstehenden Ansprüche und die mit dem Netzwerk
(6) und auch einer oder mehrerer Unterstützungseinheiten (3, 4,
5) gekoppelt ist, ein Endgerät (8), welches mit dem
Kommunikationsnetzwerk verbunden ist, eine Diensteinheit (7), welche mit
dem Kommunikationsnetzwerk verbunden ist, und wobei das Endgerät
(8) mit Mitteln (10) zum Austausch von Informationen mit einem
Zahlungsmittel (9) versehen ist.
12. System nach Anspruch 11, bei dem eine Unterstützungseinheit
eine Transaktionseinheit (3) ist, die mindestens ein
Sicherheitsmodul (31) zum Speichern von Transaktionsdaten umfasst.
13. System nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, bei dem eine
Unterstützungseinheit eine Wiederaufladeeinheit (4) zum
Wiederaufladen von Chipkarten (9) ist.
14. System nach Anspruch 13, bei dem weiterhin ein Datennetzwerk
(14) zum Austausch von Transaktionsdaten zwischen der
Zugangseinheit (2) und der Wiederaufladeeinheit (4) vorgesehen ist.
15. System nach einem der Ansprüche 11 bis 14, bei dem die
Schnittstellenvorrichtung (10) so angeordnet ist, um mit einer
Unterstützungseinheit (3, 4, 5) auf einem ersten Niveau und mit
der IC-Karte (9) auf einem zweiten Niveau zu kommunizieren,
wobei jedes Niveau eine unterschiedliche Datenrate umfasst.
16. System nach Anspruch 15, bei dem ein Befehl des ersten
Niveaus (H*) einen einzigen Befehl des zweiten Niveaus (L)
umfasst.
17. System nach Anspruch 14 oder nach Anspruch 15, bei dem ein
Befehl des ersten Niveaus (H*) einen oder mehrere Befehle des
zweiten Niveaus (L) umfasst.
18. System nach einem der Ansprüche 11 bis 17, bei dem das
Kommunikationsnetzwerk (6) ein festes Telefonnetzwerk umfasst.
19. System nach einem der Ansprüche 11 bis 17, bei dem das
Kommunikationsnetzwerk (6) ein mobiles Telefonnetzwerk umfasst.
20. Finanzielle Transaktion, durchgeführt mit der Hilfe eines
Systems (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 19.
Applications Claiming Priority (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
NL1001387A NL1001387C2 (nl) | 1995-10-10 | 1995-10-10 | Stelsel voor het elektronisch bestellen en betalen van diensten via een communicatienetwerk. |
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