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DE69617155T2 - Verpackung für Kontaktlinsen - Google Patents

Verpackung für Kontaktlinsen

Info

Publication number
DE69617155T2
DE69617155T2 DE69617155T DE69617155T DE69617155T2 DE 69617155 T2 DE69617155 T2 DE 69617155T2 DE 69617155 T DE69617155 T DE 69617155T DE 69617155 T DE69617155 T DE 69617155T DE 69617155 T2 DE69617155 T2 DE 69617155T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flange
cavity
packaging
cover sheet
flexible cover
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69617155T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69617155D1 (de
Inventor
Richard Wayne Abrams
Stephen Robert Beaton
Victor Lust
Kornelis Renkema
Daniel Tsu-Fang Wang
Wybren Van Der Meulen
Jongliang Wu
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Johnson and Johnson Vision Care Inc
Original Assignee
Johnson and Johnson Vision Products Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Johnson and Johnson Vision Products Inc filed Critical Johnson and Johnson Vision Products Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69617155D1 publication Critical patent/DE69617155D1/de
Publication of DE69617155T2 publication Critical patent/DE69617155T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/28Articles or materials wholly enclosed in composite wrappers, i.e. wrappers formed by associating or interconnecting two or more sheets or blanks
    • B65D75/30Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding
    • B65D75/32Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding one or both sheets or blanks being recessed to accommodate contents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/34Trays or like shallow containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2585/00Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials
    • B65D2585/54Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for articles of special shape not otherwise provided for
    • B65D2585/545Contact lenses

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Packages (AREA)
  • Eyeglasses (AREA)
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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Apparatus For Disinfection Or Sterilisation (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungsanordnung für die Aufnahme von mindestens einer hydrophilen Kontaktlinse in einer sterilen wässrigen Lösung. Genauer betrifft die Erfindung eine Verpackungsanordnung, in der eine Vielzahl von hydrophilen Wegwerf-Kontaktlinsen in einer bestimmten Anzahl einzelner Verpackungsanordnungen in der Form von Blisterverpackungen enthalten sind, die gemeinsam in einer geeigneten Aufnahmestruktur, wie etwa einem kastenartigen Behälter oder Karton, untergebracht werden können, um einen bestimmten oder im wesentlichen erforderlichen Vorrat von Kontaktlinsen zur Benutzung durch einen Verbraucher über eine vorbestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen.
  • Insbesondere richtet sich die Erfindung an den Aspekt des Einarbeitens einer Stützstruktur in Form von Versteifungsrippen- oder gerillten Wandelementen in Flansche von Bodenteilen, um eine verbesserte Befestigung zwischen den Bodenteilen der Blisterverpackungen, welche die Kontaktlinsen aufnehmen, und einem flexiblen Deckblatt zu ermöglichen, welches zur dichten Verbindung mit den Bodenteilen benutzt wird, während zusätzliche Festigkeit in die Blisterverpackungsstrukturen eingebracht wird.
  • Die Verpackung von hydrophilen Kontaktlinsen in einer sterilen wässrigen Lösung ist aus der Herstellungstechnik für Kontaktlinsen wohl bekannt. Insbesondere bestehen solche Verpackungsanordnungen häufig aus sogenannten Blisterverpackungen, die zur Lagerung und Verteilung der hydrophilen Kontaktlinsen durch einen praktischen Arzt oder an einen Verbraucher, der die Kontaktlinsen zu tragen beabsichtigt, verwendet werden. Im allgemeinen werden solche hydrophilen Kontaktlinsen, die nach einmaligem Gebrauch oder kurzzeitiger Benutzung wegwerfbar sein können, aus geeigneten hydrophilen Polymermaterialien hergestellt. Diese Materialien können neben anderen Hydroxyethyl-Methacrylat (HEMA)-Copolymere sein, die abhängig von der Polymerzusammensetzung zwischen 20% und 90% oder mehr Wasser enthalten können. Gewöhnlich müssen solche Kontaktlinsen in einer sterilen wässrigen Lösung gelagert werden, die normalerweise aus einer isotonischen Salzlösung besteht, um Dehydrierung zu verhindern und die Linsen in einer tragefertigen Beschaffenheit zu halten.
  • Vordem benutzten Kontaktlinsenhersteller als Lagerungs- und Transportbehälter für individuelle Kontaktlinsen normalerweise gestöpselte Glasflaschen, die sterile Salzlösung enthielten, in welche die Kontaktlinsen eingetaucht waren. Jede Flasche war mit einem passenden Silikonstöpsel abgedichtet und mit einem Metallverschluß als Sicherheitsversiegelung in Gestalt einer Überkappe versehen. Wenn es beabsichtigt war, die Kontaktlinse zur Benutzung durch einen Patienten aus der Flasche zu entfernen, mußte als erstes die Metallverschluß- Sicherheitsabdichtung von der Flasche abgerissen, danach der Stöpsel aus der Flasche gezogen und die Linse vermittels einer Kunststoffpinzette oder durch Ausschütten des Inhalts aus der Flasche geholt werden. Dies brachte die Notwendigkeit der Durchführung einer extrem komplizierten Prozedur mit sich, da die Kontaktlinse aufgrund der transparenten Beschaffenheit der Kontaktlinse, die sie praktisch unsichtbar oder zumindest für das menschliche Auge extrem schwierig wahrnehmbar macht, schwierig zu greifen und aus der in der Flasche enthaltenen Salzlösung zu entfernen war.
  • In letzter Zeit sind Behälter für hydrophile Kontaktlinsen in der Form von Blisterverpackungen entwickelt worden, welche die Lagerung und Versendung der hydrophilen Kontaktlinsen in einer zweckmäßig einfachen und billigen Weise ermöglichen, während gleichzeitig die bequem einfache Entnahme der Kontaktlinse durch einen praktischen Arzt oder einen Patienten erleichtert wird.
  • Eine Blisterverpackung, welche zum Beispiel eingerichtet ist, um eine steril abgedichtete Aufbewahrungsumgebung für eine Wegwerf-oder Einmalkontaktlinse zu bieten, wobei die Linse in eine wässrige Lösung, wie eine isotonische Kochsalzlösung eingetaucht ist, ist in U.S. Patent No. 4,691,820 von Martinez beschrieben.
  • Hierzu umfaßt bei dem oben erwähnten U.S.-Patent von Martinez die Blisterverpackung zur Speicherung und Abgabe einer hydrophilen Kontaktlinse ein spritzgußgeformtes oder thermogeformtes Kunststoffbodenteil, in welches eine geformte Aushöhlung eingearbeitet ist, deren Rand von einem hervorragenden ebenen Flansch umgeben ist. Ein flexibles Deckblatt ist auf die Oberfläche des Flansches geklebt, um die Aushöhlung in einer allgemein flüssigkeitsdichten Art abdichtend zu umschließen. Innerhalb der Aushöhlung des Bodenteils ist eine hydrophile Kontaktlinse in eine sterile wässrige Lösung, wie eine isotonischen Salzlösung, eingetaucht. Ein Teil der Aushöhlung ist geneigt, um eine Rampe zu bilden, die sich vom Boden des Flansches in Richtung auf den Flansch hin aufwärts erstreckt, und das Deckblatt kann vom Flansch abgezogen werden, um die Aushöhlung und die geneigte Seitenwand freizulegen, woraufhin die Linse leicht manuell durch Rutschen entlang der geneigten Rampenoberfläche aufwärts und aus der Aushöhlung hinaus entfernt werden kann.
  • Anderen Ausführungen von Blisterverpackungen haben im wesentlichen eine halbkugelförmig gestaltete Aushöhlung, welche die Linse enthält und die so dimensioniert ist, daß die Linse darin eng gehalten wird, damit sie sowohl leicht daraus entfernt werden kann, als auch um sie besser betrachten zu können, während sie in eine wässrige Lösung eingetaucht ist. Außerdem erwägen die vorhergehenden Anordnungen in erster Linie die Verwendung von Blisterverpackungen zur Abgabe einzelner Kontaktlinsen, wobei diese Blisterverpackungen gewöhnlich solche separaten oder Einzelverpackungen sind, wie sie in U.S. Patent No. 5409104 von Ciba-Geigy Corp. offenbart sind, dessen Offenbarung die Basis der Präambel von Anspruch 1 bildet, oder Gruppen von miteinander verbundenen Blisterverpackungen sind, welche dann in größeren Mengen in weiteren Behältern untergebracht werden können, wie in starren Karton- oder Pappschachteln üblicher Bauart, wie sie im Einzelhandelsverkauf der Linsen verwendet werden; oder möglicherweise von einer geeigneten Schrumpffolie umhüllt sein können.
  • Es ist ein wichtiger kommerzieller Aspekt, in der Lage zu sein, den Benutzer solcher hydrophilen Wegwerfkontaktlinsen mit einem bestimmten Vorrat von Kontaktlinsen auszustatten, wobei letztere nur für einen Tag, nämlich gewöhnlich für 8 bis 18 Stunden innerhalb einer 24- Stunden Periode getragen und danach weggeworfen werden. Hierbei sollte es die Verpackung eines Vorrats von Kontaktlinsen dem Benutzer ermöglichen, Hinweise für das Auffüllen des Vorrats in regelmäßigen Zeitabständen, zum Beispiel in Perioden von 5, 10, 15, 30 Tagen oder sogar länger, aufzubewahren oder bereitzustellen. Folglich werden Verpackungsanordnungen vorgesehen, die bestimmte Mengen solcher hydrophiler Kontaktlinsen in Blisterverpackungen enthalten, wie in geeigneten verbundenen oder lose aufgestellten Anordnungen, wobei diese Verpackungsanordnungen in einen Karton eingepackt werden können, was eine schnelle und genaue Bestimmung der darin enthaltenen Menge von hydrophilen Kontaktlinsen ermöglicht, und wobei solche Verpackungsanordnungen, die von kompakter Beschaffenheit sind, die hydrophilen Linsen vollständig schützen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Verpackungsanordnung für die abgedichtete Einschließung mindestens einer hydrophilen Kontaktlinse in einer sterilen wässrigen Lösung, wie in Anspruch 1 definiert, bereit. Die Anordnung umfaßt mindestens ein spritzgußgeformtes oder thermogeformtes Kunststoff-Bodenteil, welches eine Aushöhlung aufweist, die eine in die Lösung eingetauchte Kontaktlinse enthält, wobei das Bodenteil einen ebenen, rechteckigen, sich um den Umfang der Außenkante der Aushöhlung nach außen erstreckenden Flansch umfaßt, wobei die Aushöhlung aus einer Vertiefung besteht, die sich von der Ebene der Oberseite des hin zu einem Ende davon versetzten Flansches erstreckt, und eine Rille, die in der Oberseite des Flansches ausgeformt ist und von einer Unterseite des Flansches dicht innerhalb der Umfangskante des Flansches vorsteht und sich nur um drei Seiten des Flansches herum erstreckt.
  • Im wesentlichen richtet sich das erfinderische Konzept auf Verpackungsanordnungen, bei denen jede der Blisterverpackungen ein thermogeformtes oder spritzgußgeformtes Bodenteil besitzt, welches eine Aushöhlung aufweist, die jeweils eine hydrophile Kontaktlinse in einer sterilen wässrigen Lösung beinhaltet. Eine spezifizierte Menge solcher Blisterverpackungen kann aus den geformten Kunststoffbodenteilen bestehen, die jeweils eine Kontaktlinse enthalten und die in einer zusammenhängenden Anordnung angeordnet sind, und die anfänglich mit einem bevorzugt, aber nicht notwendigerweise einzelnen flexiblen Deckblatt abgedeckt sind, welches aus einer Laminatfolie oder anderen Materialien, wie metallisiertes PET, PC, um die Absperreigenschaften zu erhöhen, oder einer Schicht aus geeigneten klaren Kunststoff-Laminatfolie bestehen kann, die eine Siliziumoxid-Absperrschicht umfaßt, um sie mit Absperreigenschaften gegen das Durchtreten von Sauerstoff, Wasser, Bakterien oder ähnlichem zu versehen, um eine abgedichtete Umgebung für jede der Kontaktlinsen bereitzustellen, die in der in jedes Bodenteil geformten Aushöhlung enthalten sind. Das flexible Deckblatt kann so dimensioniert sein, daß es ein einzelnes Bodenteil abdeckt, um eine individuelle oder einzelne Verpackungsanordnung bereitzustellen, oder, in einem alternativen Konzept in Form von Streifen ausgebildet sein, wobei angrenzende Anordnungen oder Bodenteile abtrennbar miteinander verbunden sind, um die Abgabe vom Benutzer benötigter individueller Blisterverpackungen, die jeweils eine Kontaktlinse enthalten, zu ermöglichen. Insbesondere können eine Vielzahl solcher Gruppen von Verpackungsanordnungen für Kontaktlinsen, die Gruppen oder individuelle Blisterverpackungen sein können, in einem oder mehreren Behältern angeordnet werden.
  • Jedes der Blisterverpackungs-Bodenteile kann einen bevorzugt im wesentlichen rechteckigen, überstehenden Flansch aufweisen, der eine die zugehörige Kontaktlinse aufnehmende, darin ausgeformte Aushöhlung umfaßt, wobei letztere in Richtung eines Endes des Flansches versetzt sein kann und mit dem Flansch eine integrale Stützstruktur eingliedert, die eine erhöhte starre Festigkeit und kompakte Verpackungsanordnungen formuliert, so daß die Aushöhlungen, welche die hydrophilen Kontaktlinsen in übereinandergestapelten Anordnungen enthalten, wesentlich gegen äußere zerstörerische Einflüsse, wie Erschütterungen oder Stöße, geschützt sind, denen sie während der Handhabung ausgesetzt sein können.
  • Jedes geformte Kunststoff-Bodenteil einer Blisterverpackung kann aus geeignetem spritzgußgeformten oder thermogeformten thermoplastischen Material, wie, oder zum Beispiel, Polypropylen, PET, PC und anderen thermoplastischen Materialien erzeugt werden; wohingegen das flexible Deckblatt aus einer Folie oder einem klaren Kunststoff-Laminat erzeugt werden kann, der ein Sperrschichtmaterial enthält, wie Aluminiumfolie, oder, wie oben erwähnt, Siliziumoxid, und welches geeignet bedruckt ist und mit dem Flansch des Bodenteils, welcher sich um die Aushöhlung herum erstreckt, welche die Kontaktlinse in einer sterilen wässrigen Lösung enthält, hitzeverschweißt werden kann.
  • Das mehrschichtige Laminat beinhaltet eine äußere Schicht eines Kunststoff-Filmmaterials aus einem geeigneten Polyolefin, welches bevorzugt, aber nicht notwendigerweise Polyester sein kann, und welches mit der Oberfläche einer Stütz-Metallfolie, die aus Aluminium bestehen kann, haftend verklebt ist und in welcher die äußere Schicht doppelseitig, nämlich auf ihren beiden gegenüberliegenden Seiten, bedruckt ist. Die Oberfläche der äußeren Kunststoff- Filmschicht, welche der Metallfolie zugewandt ist und an diese geklebt ist, ist mit geeigneten Indikatoren und Legenden bedruckt, die aus dauerhafter Information hinsichtlich des Herstellers und des Produkts, Firmenzeichen, instruktivem Material, und dekorativen und werbenden, das Produkt in der Blisterverpackung betreffenden Angaben können; dagegen kann die gegenüberliegende oder nach außen liegende Seite der äußeren Schicht des Kunststoff- Filmmaterials geeignete veränderbare Information, wie Verfallsdaten, Losnummern, Anpassungsparameter, und andere Daten enthalten, die spezifisch für das verpackte Produkt sind. Die innenliegende Oberfläche der äußeren Kunststoffilm-Materialschicht kann entweder ein- oder mehrfarbig unter Zuhilfenahme geeigneter lithographischer Druckverfahren bedruckt werden und ebenso mit einem geeigneten gedruckten Hintergrund versehen sein; dahingegen kann die produktspezifische, veränderbare Information, die auf speziellen Bereichen der nach außen zeigenden Oberfläche der äußeren Folienschicht abgedruckt ist, darauf mittels Wärmeübertragungsdruckens gedruckt sein. Auf der gegenüberliegenden Oberfläche der Metallfolie ist eine aus einem Polypropylen bestehende Kunststoff-Folienschicht aufgeklebt, die mit dem Bodenteil der Blisterverpackung, welches ebenfalls aus einer verträglichen Polypropylen- Verbindung besteht, abdichtend versiegelt werden kann.
  • Um einen versteifenden oder verstärkenden Effekt für das Bodenteil zu erreichen, ist das Bodenteil, wie unten folgend beschrieben wird, mit einer im wesentlichen umlaufenden, sich nach unten erstreckenden Stützwand in Form einer Rille ausgestattet, die vom Flansch abhängt. Die Wand kann eine durchgängige Wand umfassen, die sich zumindestens entlang einer hauptsächlichen Ausdehnung der Flanschoberfläche erstreckt. Der dabei erzeugte im wesentlichen Versteifungs- oder Verstärkungseffekt ermöglicht es, das Bodenteil, gegen die Verbiegung bei Verformung erheblich zu versteifen oder verstärken, um eine passende hitzeverschweißenden Befestigung des flexiblen Deckblatts daran zu ermöglichen und dabei eine korrekte Abdichtung des Inhalts der Aushöhlung, nämlich der Kontaktlinse, die darin in eine sterile wässrige Lösung eingetaucht ist, sicherzustellen. Die abhängende Verstärkungswand, oder im wesentlichen, die Stützwand kann auch als Fixierungseinrichtung zur Handhabung oder während des Herstellungsprozesses dienen.
  • Gemäß eines bestimmten Merkmals der Erfindung ist das Bodenteil mit einem erhabenen Teil der Flanschoberfläche ausgestattet, welche die Aushöhlung umgibt, die die Kontaktlinse aufnimmt, um sicherzustellen, daß wenigstens die Aushöhlung richtig durch das flexible Deckblatt abgedichtet ist, während verbleibende Teile des flexiblen Deckblatts, welche die anderen, weiter außen gelegenen Teile der Oberfläche des Flansches berühren, diese selektiv abdichten können, oder an verschiedenen Stellen darauf nur locker positioniert sein können, um ein mit dem Finger greifbares Gefüge zu schaffen, welches das Ablösen und Trennen des flexiblen Deckblatts vom Bodenteil durch einen Benutzer ermöglicht, wenn auf die in der Aushöhlung des Bodenteils enthaltene Kontaktlinse zugegriffen werden soll.
  • Obwohl das Vorhergehende mit Bezug auf Blisterverpackungen beschrieben worden ist, die je ein Bodenteil aufweisen, welches eine hydrophile Kontaktlinse in einer gewöhnlichen halbkugelförmigen Aushöhlung enthält, ist der Aufbau der Erfindung gleichfalls anwendbar auf Blisterverpackungen mit Bodenteilen, die eine Aushöhlung in der Form einer allgemein rechteckigen Konfiguration mit einer aufwärts geneigten Rampenoberfläche aufweisen, wie es im oben erwähnten U.S. Patent No. 4,691,820 von Martinez beschrieben ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung erstreckt sich die Umfangs-Rille im Randteil der Flanschoberfläche entlang eines Teils der rechteckigen Begrenzungen des Bodenteils und bildet eine Versteifungsstruktur, die es gleichzeitig ermöglicht, daß das Material des flexiblen Deckblatts in Verbindung mit der Umfangs-Rille gepresst wird, wodurch eine dichte Verbindung mit dem Bodenteil gebildet wird.
  • Dementsprechend ist die vorliegende Erfindung an eine neue Konstruktion von Bodenteilen für Blisterverpackungen gerichtet, die jeweils eine Aushöhlung aufweisen, die eine in eine wässrige Lösung eingetauchte hydrophile Kontaktlinse aufnimmt, wobei ein nach unten abhängender Versteifungs- oder Verstärkungswandteil sich von einem Flansch des Bodenteils entlang mindestens eines Teils seines Umfangs erstreckt.
  • Die vorliegende Erfindung sieht auch das Anbringen eines flexiblen Deckblatts an einen Flanschteil des Bodenteils für eine Blisterverpackung vor, wobei dadurch eine Dichtverbindung zwischen dem Material des flexiblen Deckblatts und einer erhabenen Oberflächenstruktur bewirkt wird, um eine Aushöhlung im Bodenteil, welche die Kontaktlinse aufnimmt, dichtend abzuschließen.
  • Es soll nun Bezug auf die folgende detaillierte Beschreibung beispielhafter Ausführungen der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen genommen werden, in denen:
  • Fig. 1 gewisse Aspekte eines Bodenteils für eine Blisterverpackung darstellt;
  • Fig. 2 eine Unteransicht des Bodenteils aus Fig. 1 zeigt;
  • Fig. 3 eine entlang der Linie 3-3 in Fig. 1 gezeichnete Schnittansicht zeigt;
  • Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Teils A in Fig. 3 zeigt;
  • Fig. 5 eine Draufsicht einer Ausführung des Bodenteils für eine Blisterverpackung gemäß der Erfindung zeigt;
  • Fig. 6 eine Unteransicht des Bodenteils aus Fig. 5 zeigt;
  • Fig. 7 eine entlang der Linie 7-7 in Fig. 5 gezeichnete Schnittansicht zeigt;
  • Fig. 8 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Teils A in Fig. 5 zeigt;
  • Fig. 9 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Teils B in Fig. 7 zeigt;
  • Fig. 10 gewisse zusätzliche Aspekte eines Bodenteils einer Blisterverpackung gemäß der Erfindung zeigt;
  • Fig. 11 eine Unteransicht des Bodenteils aus Fig. 10 zeigt;
  • Fig. 12 eine entlang der Linie 12-12 in Fig. 10 gezeichnete Schnittansicht zeigt; und
  • Fig. 13 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Teils A in Fig. 12 zeigt.
  • Es wird nun im einzelnen Bezug genommen auf den Blisterverpackungsaufbau, der insbesondere in den Fig. 1-4 gezeigt ist, dessen Ausführung nicht in Übereinstimmung mit der hier beanspruchten Erfindung ist, wobei Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Bodenteil 10 zeigt, welches bevorzugt aus einem spritzgußgeformten oder thermogeformten Kunststoffmaterial, wie Polypropylen besteht. Das Bodenteil 10 umfaßt einen ebenen und im wesentlichen rechteckigen Flansch, der verlängerte parallele Seitenkanten 14 und Endkanten 16 aufweist, wobei der allgemein rechteckige Flansch 12 wie gezeigt abgerundete Ecken 18 aufweisen kann, obschon diese Ecken 18 auch ebenso spitz oder angefast sein können.
  • Wie in den Zeichnungen der Fig. 3 und 4 gezeigt ist, ist eine Aushöhlung 20 zur Aufnahme einer einzelnen Kontaktlinse (nicht gezeigt) in einer sterilen Salzlösung im Flansch 12 ausgebildet, wobei die Aushöhlung eine allgemein halbkugelförmige Gestalt besitzen kann und gegenüber einem Ende 16 des Flansches 12 versetzt sein kann, obgleich er sich in gleichem Abstand oder zentriert bezüglich der Seitenkanten 14 befindet. Ein angehobener Oberflächenteil 22 der oberen flachen Oberfläche 24 des Flansches 12 umgibt die Aushöhlung 20, wobei sich eine innere Kante 26 des Oberflächenteils 22 unter einem kleinen Abstand radial nach außen dazu befindet, um eine ringförmig angehobene, flache oder leicht konvexe Oberfläche relativ zur übrigen ebenen Oberfläche 24 des rechteckigen Flansches 12 zu bilden.
  • Sich von der Unterseite 28 des rechteckigen Flansches 12 nach unten erstreckend und bezüglich seiner Umfangskanten 14, 16 leicht nach innen versetzt befindet sich eine Stützrippe oder eine Wandstruktur 30, welche sich kontinuierlich innerhalb des gesamten Umfangs des rechteckigen Flansches 12 erstreckt. Die Stützwandstruktur oder Rippe 30, die integral mit dem Flansch 12 gestaltet ist, ist im wesentlichen ein Versteifungs- oder Verstärkungselement, welches dem sich um die Aushöhlung 20 herum erstreckenden Bodenteil eine erhöhte Steifigkeit und Festigkeit verleiht. Außerdem kann die Stützwandstruktur oder Rippe 30 als eine Fixierungseinrichtung während der Handhabung und/oder der Herstellung der Blisterverpackung dienen.
  • Darüber hinaus kann die Unterseite 28 des sich um die Aushöhlung 20 herum erstreckenden Flansches 12 mit einem kleinen ringförmigen Unterschnitt unterhalb des angehobenen Oberflächenteils 22 versehen werden, der dem Flansch 12 bezüglich der die Kontaktlinse enthaltenden Aushöhlung 20 eine gewisse Flexibilität verleiht.
  • Ein flexibles Deckblatt 36, welches gestrichelt gezeichnet ist und welches eine Folie oder ein klares Kunststoff-Laminat sein kann, kann mit Bereichen der Oberseite 24 entweder klebend zusammengefügt oder hitzeverschweißt sein, um die Kontaktlinse in der Aushöhlung 20 abzudichten, und es kann auch zweckdienlicherweise mit verschiedenen Bereichen der Oberseite des Flansches 12 hitzeverschweißt sein. Beispielsweise kann eine Kante des flexiblen Deckblatts 36, welche sich in Richtung einer der Endkanten 14, 16 des Flansches 12 an die Aushöhlung 20 angrenzend erstreckt, lose außerhalb der ringsum angehobenen Oberfläche 22 positioniert sein, um ein mit dem Finger greifbares Teil für einen Benutzer bereitzustellen, der versucht, das flexible Deckblatt vom Bodenteil 10 abzuziehen, während der übrigbleibende, im wesentlichen griffartig zwischen der Aushöhlung 20 und der distalen Endkante 16 geformte Teil des Flansches 12 es erlaubt, vom Benutzer gehalten zu werden, wie in Fig. 3 gezeigt, während das flexible Deckblatt von der Aushöhlung 20 abgezogen wird, wobei dadurch der Zugriff auf dessen Inhalt, nämlich der Kontaktlinse, ermöglicht wird.
  • In bezug auf die Ausführung eines Bodenteils 40, wie sie in den Fig. 5 bis 9 gezeigt ist, sind Elemente, die ähnlich oder identisch zu denen aus den Fig. 1 bis 4 sind, mit gleichen Bezugszeichen versehen; in diesem Beispiel weist ein allgemein flacher und rechteckiger Flansch 12 eines Bodenteils 40 eine gegenüber einem Ende 16 davon versetzte Aushöhlung 42 zur Aufnahme einer Kontaktlinse auf, während sie zwischen den Seitenkanten 14 zentriert ist. Die Aushöhlung 42 ist so konfiguriert, daß ein oberer Teil 44 dieser, der sich in die planare Oberseite 24 des Flansches 12 erstreckt, aus einem sich allgemein aufwärts aufweitenden trichterförmigen oder kegelstumpfförmigen Kranz besteht, der mit seinem niedrigeren Ende 46 in einen gekrümmten oder halbkugelförmigen Boden 47 übergeht. Dies erleichtert das einfachere Entnehmen der Kontaktlinse durch den Benutzer. Wie in den Blisterverpackungen der Fig. 1 bis 4 ist die linsenaufnehmende Aushöhlung 42 an ihrem oberen Ende mit einem ringförmig angehobenen Oberflächenteil 22 umfaßt, der sich oberhalb der die planare Oberseite 24 des Flansches 12 erstreckt, wobei das flexible Deckblatt 36 daran haftend hitzeverschweißt sein kann, um die Aushöhlung 42 abdichtend zu umschließen, während es ebenfalls mit verschiedenen anderen Teilen der Oberseite des Flansches 12 versiegelt ist.
  • Wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt ist, befindet sich innerhalb von und benachbart zu den Seitenkanten 14 und der einen, von der Aushöhlung entfernten Endkante 16 in der planaren Oberseite 24 des Flansches 12 eine Rille 48, so daß diese ein "U" definiert, dessen Schenkel in der Nachbarschaft der Außenseite der Aushöhlung 42 enden. Diese Rille wird für die in den Ansprüchen definierte Erfindung benötigt.
  • Die Rille 48 besteht aus einer sich abwärts erstreckenden U-Form, so daß die Struktur eine Verstärkungs- oder Versteifungswand für das Bodenteil 40 bildet, wie anhand des in Querschnittsansicht vergrößerten, fragmentarischen Details in Fig. 9 gezeigt ist, das den eingekreisten Teil "B" in Fig. 7 darstellt. Nach Wunsch können Teile des Deckblatts 36, wenn sie darübergelegt und an dem Flansch 12 klebend oder hitzeverschweißend befestigt werden, in die U-förmige Rille 48 eingedrückt werden, die sich entlang der drei Seiten des Flansches erstreckt, wobei das gegenüberliegende Ende lose am Flansch positioniert sein kann, wo sich das flexible Deckblatt über den ringförmigen, angehobenen, die Aushöhlung 42 umfassenden Oberflächenteil 22 hinaus erstreckt, um ein mit den Fingern greifbares Ende zur Hilfe für den Benutzer beim Abziehen des flexiblen Deckblatts 36 vom Bodenteil 42 zu ergeben.
  • Die ringförmige, angehobene Oberfläche 22 kann, wie anhand des Einsatzes A in Fig. 7 und in vergrößerter Teilzeichnung in Fig. 8 gezeigt ist, eine ebene oder leicht konvex gekrümmte Oberfläche haben, die über die restliche Oberseite 24 des planaren Flansches 12 angehoben ist, um eine gute Kontaktfläche zum Hitzeverschweißen des flexiblen Deckblatts mit diesem um die Aushöhlung 42 herum zu schaffen.
  • Ähnlich kann die Rille 48, die sich entlang der drei Kanten des planaren Flansches erstreckt, wie genauer in Fig. 9 illustriert ist, so dimensioniert sein, daß sie hineingesteckte oder hineingepresste Teile des flexiblen Deckblatts 36 für den Fall aufnehmen kann, daß eine solche Verbindung für das Festhalten des flexiblen Deckblatts 36 am Bodenteil der gesamten Blisterverpackung in dieser Weise verlangt ist.
  • Wie in den Fig. 10 bis 13 gezeigt ist, in denen der Aufbau des Bodenteils 50 dem des Bodenteils 10 in der Anordnung nach den Fig. 1 bis 4 ziemlich ähnlich ist, wobei ähnliche oder gleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen bezeichnet werden, kann die Aushöhlung 52, welche die Linse aufnimmt, so ausgelegt sein, daß der gekrümmte oder halbkugelförmige Teil 54 davon sich an einem Ende 56 in eine aufwärts neigende Rampe 58 erweitert, die, in der Draufsicht, aus einer wannenartigen kegelstumpfförmigen oder spitz zulaufenden Form besteht und eine nach außen gekrümmte oder konvexe Endefläche 60 aufweist, wo sie in den Flansch 12 übergeht. Diese geneigte Rampe 58 bildet auch eine Hilfe für den Benutzer, welche die einfachere Entfernung der Kontaktlinse aus der Aushöhlung 52 durch ein sanftes und zuverlässiges Rutschverfahren durch Verschiebung der Kontaktlinse entlang der Rampenoberfläche ermöglicht. Die Umfangsabmessungen der Aushöhlung 52, welche die Kontaktlinse aufnimmt, und der Rampe 58 erstrecken sich in eine Umfangsfläche 62, die über die Oberseite 24 des Flansches 12 angehoben ist, wobei die Oberfläche 62 eben oder leicht konvex gekrümmt sein kann, um das Hitzeverschweißen des flexiblen Deckblatts mit dieser, wie hiervor beschrieben wurde, zu ermöglichen. Die Rampe 58 erleichtert das Entfernen der Kontaktlinse aus der Aushöhlung 52, nachdem das Deckblatt 36 abgezogen wurde.
  • In dieser Anordnung hat der planare Flansch 12 ebenso wie auch in den Fig. 1 bis 4 eine Stützwandstruktur 30, die sich etwas innerhalb der Umfangskanten 14, 16 und innerhalb des gesamten Umfangs davon umlaufend erstreckt, um eine Versteifungs- oder Verstärkungsstruktur und eine Fixierungseinrichtung zu bilden, wie hiervor beschrieben wurde. Nach der vorliegenden Erfindung würde die Stützwandstruktur in Form einer Rille sein und sich nur um drei Seiten des Flansches herum erstrecken.
  • Während gezeigt und beschrieben wurde, was als die bevorzugte Ausführung und die bevorzugten Merkmale angesehen wird, wird es selbstvertändlich zu verstehen sein, daß verschiedene Modifikationen und Änderungen in der Form oder im Detail leicht vorgenommen werden können, ohne den Gültigkeitsbereich der Erfindung zu verlassen.

Claims (27)

1. Verpackungsanordnung für die abgedichtete Einschließung von mindestens einer hydrophilen Kontaktlinse in einer sterilen wässrigen Lösung, umfassend mindestens ein spritzgußgeformtes oder thermogeformtes Kunststoff-Bodenteil (10; 40), welches eine Aushöhlung (20; 42; 52) zur Aufnahme einer in die Lösung eingetauchten Kontaktlinse aufweist, wobei
das Bodenteil (10; 40) einen planaren, sich um den Umfang der Außenkante der Aushöhlung (20; 42; 52) nach außen erstreckenden Flansch (12) aufweist und wobei die Aushöhlung (20; 42; 52) in dem geformten Kunststoff-Bodenteil (10; 40) in Richtung eines Endes des Flansches (12) versetzt ist, wobei die Aushöhlung (20; 42; 52) aus einer Vertiefung besteht, die von der Ebene der Oberseite des Flansches (12) ausgeht, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungsanordnung ferner eine Rille (48) umfaßt, die in der Oberseite des Flansches (12) ausgebildet ist und von einer Unterseite des Flansches (12) dicht innerhalb der Umfangskanten (14, 16) des Flansches vorsteht und sich mindestens um Teile des Umfangs des Flansches (12) herum erstreckt;
daß der Flansch (12) rechteckig ist; und
daß die Rille (48) sich nur um drei Seiten des Flansches (12) erstreckt, welche eine Endkante (16), die entfernt von der Aushöhlung (20; 42; 52) ist, und zwei Seitenkanten (14) umfassen, und in der Nachbarschaft der Aushöhlung (20; 42; 52) endet.
2. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1, wobei die Rille (48) eine U-förmige Anordnung definiert
3. Verpackungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Rille (48) einen U- förmigen Querschnitt aufweist.
4. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Oberseite (24) des Flansches (12) einen angehobenen Oberflächenteil (22) aufweist, der sich um die Aushöhlung (20; 42; 52) herum erstreckt und einem darübergelegten Deckblatt (36) zugewandt und in Kontakt mit diesem ist.
5. Verpackungsanordnung nach Anspruch 4, wobei die angehobene Oberfläche (22) in Querschnitt konvex gekrümmt ist.
6. Verpackungsanordnung nach Anspruch 4 oder 5, wobei eine Abdichtung zwischen einem darübergelegten Deckblatt (36) und mindestens der angehobenen Oberfläche (22) des Flansches (12) gebildet werden kann, die sich abdichtend um den Umfang der Aushöhlung (20; 42; 52) erstreckt.
7. Verpackungsanordnung nach Anspruch 6, wobei die Abdichtung eine Hitzeverschweißung umfaßt.
8. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Rille (48) als Fixierungseinrichtung während der Handhabung und /oder des Herstellungsprozesses wirkt.
9. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Rille (48) integral mit dem Flansch (12) ausgebildet ist.
10. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Aushöhlung (20; 42; 52) im wesentlichen halbkugelförmig ist.
11. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Aushöhlung (52) einen oberen Teil (56) aufweist, der eine aufwärts geneigte Rampe (58) umfaßt, welche einen wannenartigen Abschnitt aufweist, der sich in Richtung auf ein oberes Ende (60) hin verengt und sich an einem niedrigeren Ende in einen halbkugelförmigen Boden der Aushöhlung (52) erstreckt.
12. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Aushöhlung (42) im wesentlichen halbkugelförmig ist und einen nach oben und auswärts ansteigenden Rampenteil aufweist, der sich zu der Oberseite des Flansches (12) erstreckt.
13. Verpackungsanordnung nach Anspruch 12, wobei sich die Rampe entlang deren Aufwärtsneigung in einer im wesentlichen kegelstumpfförmigen Anordnung verengt.
14. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Kunststoffbodenteil (10; 40) aus einem thermoformbaren Polymer, wie Polypropylen, besteht.
15. Verpackungsanordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, weiter einschließend ein flexibles Deckblatt (36), das über das Bodenteil (10; 40) gelegt ist und so dimensioniert ist, daß es ablösbar mit oberen Teilen der Oberfläche des Flansches (12) versiegelt werden kann, um die Aushöhlung (20; 42; 52) abdichtend zu umschließen.
16. Verpackungsanordnung nach Anspruch 15, wobei das flexible Deckblatt (36) in Verbindung mit der Rille (48) gepresst ist.
17. Verpackungsanordnung nach Anspruch 15 oder 16, wobei das flexible Deckblatt (36) eine Ausdehnung aufweist, die so dimensioniert ist, daß sie innerhalb der Umfangsbegrenzung des Bodenteils (10; 40) liegt.
18. Verpackungsanordnung nach Anspruch 15, 16 oder 17, wobei das flexible Deckblatt (36) so dimensioniert ist, daß es eine Vielzahl von Bodenteilen (40) in einer streifenartigen Anordnung zur Einschließung einer bestimmten Anzahl von Kontaktlinsen untereinander verbindet, von denen jeweils eine in jeder Aushöhlung (20; 42; 52) jeweils jedes Bodenteils (40) angeordnet ist.
19. Verpackungsanordnung nach Anspruch 18, wobei sich das flexible Deckblatt (36) gemeinsam über die Vielzahl von Bodenteilen (40) erstreckt und abdichtend mit jedem Flansch (12) jedes jeweiligen Bodenteils (10; 40) verbunden ist.
20. Verpackungsanordnung nach Anspruch 19, wobei das flexible Deckblatt (36) angepaßt ist, um die Vielzahl der Bodenteile (40) in einer koplanaren Anordnung zu verbinden.
21. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, wobei das flexible Deckblatt (36) eine im wesentlichen rechteckige Gestalt aufweist.
22. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, wobei das flexible Deckblatt (36) ein mehrschichtiges Laminat ist, wobei eine Schicht des Laminats aus einem thermoplastischen Film besteht, welcher Teile der Oberseite des Flansches (12) des geformten Kunststoffbodenteils (10; 40) berührt.
23. Verpackungsanordnung nach Anspruch 22, wobei das flexible Deckblatt (36) einen Folienschichtstoff umfaßt.
24. Verpackungsanordnung nach Anspruch 22 oder 23, wobei das flexible Deckblatt (36) transparent ist und mindestens eine Siliziumoxid-Sperrschicht und eine Vielzahl von Kunststoffschichten aufweist.
25. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei der thermoplastische Film mit der Flanschoberfläche des Bodenteils (10; 40) hitzeverschweißt ist, um die Aushöhlung (20; 42; 52), welche die Kontaktlinse enthält, abzudichten.
26. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 25, wobei das Bodenteil (10; 40) und das flexible Deckblatt (36) gemeinschaftlich eine feuchtigkeits- und dampfundurchlässig abgedichtete Einschließung der Kontaktlinse in der Aushöhlung (20; 42; 52) bilden.
27. Verpackungsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 26, wobei die Verpackungsanordnung eine individuelle Blisterverpackung umfaßt, die eine einzelne Kontaktlinse enthält.
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