DE69615792T2 - Miniatur-halbleiteranordnung für oberflächenmontage - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiteranordnung zur Oberflächenmontage mit einem Substratträger, welcher eine erste Oberfläche aufweist, die mit einer Vertiefung mit einander gegenüber liegenden Wänden versehen ist, wobei jede Wand mit einer Leiterbahn ausgestattet ist, welche sich bis auf eine Außenfläche des Substratträgers ausdehnen und auf der Außenfläche zwei Verbindungsleiter der Anordnung bilden, welche auf einer Ebene liegen, wobei die Anordnung mit einem Halbleiterelement versehen ist, welches zwei einander gegenüber liegende und parallel zueinander vorgesehene Flächen aufweist, die Kontaktinseln enthalten und so in der Vertiefung angeordnet sind, dass die beiden gegenüber liegenden und parallel zueinander vorgesehenen Flächen des Halbleiterelements an den Wänden der Vertiefung befestigt sind und parallel zu mindestens einer der Wände der Vertiefung verlaufen, wobei die Kontaktinseln des Halbleiterelements eine direkte, elektrische Verbindung ausschließlich mit der Leiterbahn auf der benachbarten Wand der Vertiefung herstellen, während die Vertiefung mit einem Schutzmaterial gefüllt ist.
- US-Patent 5 198 886 beschreibt eine Anordnung der in dem einleitenden Absatz erwähnten Art. Die bekannte Anordnung ist zur Oberflächenmontage geeignet, d.h., die Leiterbahnen, welche sich über die Fläche des Substratträgers ausdehnen, werden eingesetzt, um eine Verbindung zwischen der Halbleiteranordnung und zum Beispiel Leiterbahnen auf einer Leiterplatte herzustellen. Das Halbleiterelement wird in der bekannten Anordnung in einer konisch zulaufenden Vertiefung festgeklemmt gehalten.
- Obgleich die bekannte Anordnung in der Praxis zufriedenstellend ist, zeigte es sich bei sehr kleinen Dimensionen, wie diese zum Besipiel mit zunehmender Miniaturisierung erforderlich sind, dass Probleme entstehen, welche während und nach der Herstellung Ausschusselemente mit sich bringen.
- Es ist unter anderem Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Halbleiteranordnung vorzusehen, welche im Zusammenhang mit kleinen Dimensionen während und nach Herstellung weniger Ausschuss zur Folge hat.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung zu diesem Zweck dadurch gekennzeichnet, dass der Substratträger mit einer Seitenwand versehen ist, welche die beiden einander gegenüber liegenden Wände der Vertiefung auf jeder Seite des Halbleiterelementes miteinander verbindet, und dass die Vertiefung keinen Boden aufweist.
- Dadurch wird erreicht, dass während und nach der Herstellung kleiner Halbleiteranordnungen wesentlich weniger Ausschüsse zu verzeichnen sind.
- Die vorliegende Erfindung basiert auf der folgenden Erkenntnis. Bei der bekannten Anordnung wird eine kontinuierliche Vertiefung verwendet, d.h. der Substratträger weist effektiv zwei Hälften auf, wobei Material des Substratträgers eine mechanische Verbindung zwischen den beiden Hälften unterhalb des Bodens der Vertiefung bildet. Bei Herstellung der bekannten Anordnung wird in die Vertiefung ein Halbleiterelement im Klemmsitz eingebracht. Das Material unterhalb des Bodens des Vertiefung wird dadurch mechanisch belastet. Es hat sich gezeigt, dass während und nach Herstellung bekannter Anordnungen Ausschüsse zu verzeichnen sind, da das Material unterhalb des Bodens nicht fest genug ist. Die Maßnahme gemäß der vorliegenden Erfindung sieht mechanische Verbindungen zwischen den beiden Hälften des Substratträgers vor. Die Seitenwände weisen ebenfalls mechanische Verbindungen zwischen den beiden Substratträgerhälften auf, so dass bei geringen Dimensionen der Halbleiteranordnung, wenn auf Grund einer geringen Höhe der Halbleiteranordnung eine kleine Menge an Material unterhalb der Vertiefung eingesetzt wird, keine Ausschüsse zu verzeichnen sind. Die Verwendung von Seitenwänden auf jeder Seite des Halbleiterelements führt zu einem geschlossenen Kraftsystem zwischen den beiden Hälften und den Seitenwänden. Ein solches geschlossenes Kraftsystem kann Kräfte während und nach Herstellung in hohem Maße absorbieren. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass die Vertiefung keinen Boden aufweist. Es können dann sogar noch geringere Dimensionen der Anordnung ausgewählt werden. Das geschlossene Kraftsystem mit zwei Seitenwänden und zwei Substrathälften gewährleistet eine ausreichende mechanische Steifheit, obgleich unterhalb des Bodens der Vertiefung kein Material vorhanden ist.
- Die Seitenwände zwischen den Substrathälften können als separates Element auf dem Substratträger vorgesehen werden. Vorzugsweise ist die Anordnung gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand einen untrennbaren Teil des Substratträgers darstellt. Das heißt, dass die Seitenwände das gleiche Material wie der Substratträger aufweisen. Die Seitenwand wird dann während der Herstellung des Substratträgers selbst gebildet. Die Kosten der Seitenwände bleiben damit äußerst begrenzt.
- Vorzugsweise wird der Substratträger aus Kunstharz oder einem keramischen Material hergestellt. Es besteht dann die Möglichkeit, den Substratträger in einem Spritzguss- oder Strangpressverfahren auf einfache Weise mit Seitenwänden herzustellen.
- Der Substratträger wird vorzugsweise aus einem Trägerstabelement hergestellt, welches sich zur Herstellung einer Halbleiteranordnung zur Oberflächenmontage eignet, wobei eine Fläche mit einer Vertiefung versehen ist, welche Wände aufweist, auf denen Leiterbahnen vorgesehen sind, welche sich bis auf die Oberfläche des Trägerstabelements ausdehnen. US-Patent S 198 886 zeigt, wie ein solches Trägerstabelement zur Herstellung von Halbleiterelementen verwendet wird. Die Halbleiterelemente werden in die Vertiefung im Klemmsitz eingebracht, so dass die Halbleiterelemente zu den Leiterbahnen auf den Wänden einen elektrischen Kontakt herstellen. Die Halbleiterelemente werden dann, zum Beispiel unter Anwendung eines Lötverfahrens, befestigt. Anschließend werden die Halbleiterelemente in der Vertiefung mit einem Schutzmaterial versehen. Sodann wird das Trägerstabelement durch Sägen bzw. Zerlegen in einzelne Halbleiterelemente unterteilt. Die Vertiefung in dem Trägerstabelement sind in Abschnitte unterteilt, welche voneinander durch Seitenwände getrennt sind. Durch Verwendung eines solchen Trägerstabelements weist dieses bei Einsetzen der Halbleiterelemente in die Vertiefung eine wesentlich größere Festigkeit auf, so dass auf Grund des Zerlegens des Trägerstabelements oder einer unzureichenden Klemmkraft weniger Ausschüsse zu verzeichnen sind.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1 und 2 - ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung gemäß der Erfindung, wobei Fig. 1 einen Querriss darstellt;
- Fig. 3 - einen Teil eines Trägerstabelements zur Verwendung bei Herstellung der Halbleiteranordnung gemäß der Erfindung.
- Bei den Figuren handelt es sich um rein schematische, nicht jedoch um maßstabsgetreue Darstellungen.
- Identische Teile wurden in den Figuren im Allgemeinen mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
- Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Querschnitt und eine perspektivische Ansicht einer Halbleiteranordnung zur Oberflächenmontage, welche einen Substratträger 1 mit einer Oberfläche vorsieht. Die Oberfläche weist hier eine Oberseite 3, eine Unterseite 4 sowie Seitenflächen 5 auf. Die Oberseite 3 ist mit einer konisch zulaufenden Vertiefung 7 versehen, welche Wände 8 aufweist, die einen Winkel von etwa 13º einschließen. Auf den Wänden 8 sind Leiterbahnen 9 vorgesehen, welche sich bis auf die Oberfläche, in diesem Falle bis auf die Oberseite 3, die Unterseite 4 und die Seitenflächen 5 des Substratträgers 1 ausdehnen. Die Leiterbahnen 9 bilden auf der Oberseite 3, der Unterseite 4 und den Seitenflächen 5 Verbindungsleiter der Anordnung. Bei Montage wird die Anordnung, zum Beispiel mit einer Unterseite 4, auf einer Leiterplatte aufgebracht, und die Leiterbahnen 9 werden durch Löten mit Leiterbahnen auf der Leiterplatte verbunden. Selbstverständlich kann die Halbleiteranordnung alternativ mit einer Seitenfläche 5 oder einer Oberseite 3 montiert werden. Die Anordnung ist mit einem Halbleiterelement 10 versehen, welches mit seiner Hauptoberfläche 11 parallel zu einer Wand 8 in die Vertiefung 7 eingebracht wird. Unter Hauptoberfläche des Halbleiterelements wird hier eine Fläche verstanden, die einer Hauptoberfläche der Halbleiterscheibe, aus welcher das Halbleiterelement gefertigt wurde, entspricht. Angesichts einer solchen Positionierung können Kontakte 12 auf dem Halbleiterelement vorgesehen werden, während dieses sich noch immer auf der Scheibe befindet, wobei die Kontakte eine Verbindung mit den Leiterbahnen auf der Wand 8 herstellen. Mit anderen Worten, die Nicht-Hauptoberflächen des Halbleiterelements 10 entsprechen den bei Unterteilen der Halbleiterscheibe entstandenen Trenn- bzw. Sägeflächen. Das Halbleiterelement 10 stellt, in diesem Falle über einen deformierbaren Kontaktkörper 12 in Form eines, durch Drahtbonden in bekannter Weise hergestellten, sogenannten Bondhügelkontakts, einen elektrischen Kontakt zu den Leiterbahnen 9 auf der Wand 8 her. Die Vertiefung 7 ist mit einem Schutzmaterial, wie zum Beispiel einem Epoxidlack oder einer Glasschicht (nicht dargestellt), gefüllt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Substratträger 1 auf jeder Seite des Halbleiterelements 10 mit Seitenwänden 15', 15" versehen, wobei diese Seitenwände die sich gegenüber liegenden Wände 8 der Vertiefung 7 miteinander verbinden. Damit wird zwischen den beiden Hälften 17', 17" des Substratträgers 1 und den Seitenwänden 15', 15" ein geschlossenes Kraftsystem vorgesehen. Ein solches geschlossenes Kraftsystem kann Kräfte, wie zum Beispiel solche, welche während und nach der Herstellung auftreten, absorbieren. Die Vertiefung 7 in dem Ausführungsbeispiel weist keinen Boden auf. Das geschlossene Kraftsystem mit zwei Seitenwänden 15', 15" und zwei Substrathälften 17', 17" gewährleistet eine ausreichende mechanische Steifheit, obgleich unter dem Boden der Vertiefung 7 kein Material vorhanden ist. Es können dann sehr kleine Dimensionen der Anordnung ausgewählt werden. Somit weist eine Halbleiteranordnung von Fig. 1 und 2 die Abmessungen 0,6 · 1,0 · 0,7 mm (L · B · H) (bekannt als 0402 in der Oberflächenmontagetechnik) auf.
- Die Halbleiteranordnung wird in einer zu der in US-Patent 5 198 886 beschriebenen, analogen Weise hergestellt. Das Verfahren beginnt mit einem Trägerstabelement 1, welches eine Vertiefung 7 mit Wänden 8 aufweist, auf denen die Leiterbahnen 9 vorgesehen werden (s. Fig. 3). Diese Leiterbahnen weisen zum Beispiel eine Lötschicht auf. Die Halbleiterelemente 10 werden mit einer Lötschicht auf einer ersten Hauptoberfläche und mit einem deformierbaren Kontaktkörper 12 aus Gold auf der anderen Hauptoberfläche vorgesehen und werden dann im Klemmsitz so in die Vertiefung 7 eingebracht, dass die Halbleiterelemente 10 einen elektrischen Kontakt zu den Leiterbahnen 9 auf den Wänden 8 herstellen. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Klemmkraft im Wesentlichen durch den deformierbaren Kontaktkörper 12 vorgesehen. Das Halbleiterelement 10 wird anschließend durch Löten mit einer zusätzlichen Fixierung versehen. Sodann werden die Halbleiterelemente 10 in der Vertiefung mit einem bekannten Epoxidlack oder einer Glassuspension beschichtet, um diese gegen Umgebungseinflüsse, wie zum Beispiel Feuchtigkeit, zu schützen. Das Trägerstabelement 1 wird dann, zum Beispiel durch Sägen oder Zerlegen, in einzelne Halbleiteranordnungen unterteilt. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Halbleiteranordnung und das Herstellungsverfahren können aus US-Patent 5 198 886 ersehen werden. Vor Einbringen der Halbleiterelemente 10 in die Vertiefung 7 wird das Trägerstabelement 1 mit den Seitenwänden 15 versehen. Die Seitenwände 15 können auf dem Trägerstabelement 1 als zusätzliche Komponenten vorgesehen werden. Fig. 3 zeigt ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel des Trägerstabelements 1, wobei die Seitenwände in das Trägerstabelement 1 integriert vorgesehen sind. Das Trägerstabelement 1 weist eine Vertiefung 7 auf, welche durch Seitenwände 15 in Abschnitte unterteilt ist. Die Seitenwände 15 bestehen aus dem gleichen Material wie das Trägerstabelement 1. Vorzugsweise ist das Trägerstabelement 1 aus Kunstharz oder einem keramischen Material, zum Beispiel aus Polyethersulfon (PES), Polyetherimid (PEI), Siliciumcarbid (SiC), Siliciumnitrid oder Aluminium, gefertigt. Es besteht dann die Möglichkeit, den Substratträger mit Seitenwänden unter Anwendung eines Spritzguss- oder Strangpressverfahrens, möglicherweise gefolgt von einer Sinterung bei keramischen Materialien, auf einfache Weise herzustellen. Die Seitenwände 15 werden während der Herstellung des Trägerstabelements 1 gleichzeitig ausgebildet. Die Kosten der Seitenwände 15 bleiben dann äußerst begrenzt.
- Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Halbleiteranordnung hat dann geringfügig größere Ausmaße, aber es ist zum Beispiel einfacher, das Halbleiterelement in der Vertiefung 7 zu bedecken, da in diesem Falle lediglich eine Oberseite 3 der Vertiefung 7 zu bedecken ist. In dem Ausführungsbeispiel verlängert sich eine Leiterbahn 9 auf Wand 8 zuerst bis zu der Oberseite 3, dann bis zu einer Seitenfläche 5 und schließlich bis zu einer Unterseite 4, während sich eine weitere Leiterbahn 9 auf der anderen, gegenüber liegenden Wand 5 zuerst bis zu der Unterseite 4 und dann bis zu einer Seitenfläche 5 verlängert. Ebenso ist es möglich, dass sich beide Leiterbahnen 9 auf den Wänden 8 der Vertiefung 7 zuerst bis zu der Oberseite 3 des Substratträgers 1 und dann bis zu den Seitenflächen 5 und der Unterseite 4 oder umgekehrt, zuerst bis zu der Unterseite 4 des Substratträgers 1 und dann bis zu den Seitenflächen 5 und der Oberseite 3 verlängern. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich die Leiterbahnen lediglich bis auf die Oberseite 3 oder die Unterseite 4 ausdehnen. Somit müssen die Leiterbahnen 9 die Seitenflächen 5 nicht bedecken. Um einen elektrischen Kontakt mit Leiterbahnen auf einer Leiterplatte vorzusehen, reicht es aus, wenn ein Teil der Ober- oder Unterseite 3, 4 des Substratträgers 1 mit den Leiterbahnen 9 bedeckt ist. Der Kontaktkörper 12 in dem Ausführungsbeispiel wurde durch Drahtbonden hergestellt. Es besteht alternativ die Möglichkeit, Kontaktkörper 12 durch andere Techniken, wie zum Beispiel selektive Abscheidung durch Galvanisieren, oder durch elektrochemisches Aufbringen einer Schicht und Strukturieren dieser Schicht durch Photolithographie, herzustellen. Das Halbleiterelement 10 in der Vertiefung 7 kann mehrere Halbleiterelemente 10, wie zum Beispiel eine Diode, einen Transistor oder ein IC, vorsehen. Die Wand 8 weist in diesem Falle eine Anzahl, an das spezifische Halbleiterelement 10 angepasste Leiterbahnen 9 auf. Damit ist zum Beispiel bei einer Diode auf jeder Wand 8 eine Leiterbahn vorgesehen, während bei einem Transistor eine Leiterbahn auf einer Wand 8 und zwei Leiterbahnen 9 auf der anderen Wand 8 erforderlich sind. Die Halbleiteranordnung kann ebenfalls mehrere Halbleiterelemente 10 aufweisen. Eine solche Anordnung kann auf sehr einfache Weise dadurch hergestellt werden, dass bei Unterteilen des mit Halbleiterelementen 10 versehenen Trägerstabelements 1 dieses Trägerstabelement 1 nicht in Halbleiteranordnungen mit jeweils einem Halbleiterelement 10, sondern mit jeweils zwei oder mehreren Halbleiterelementen 10 unterteilt wird.
Claims (4)
1. Halbleiteranordnung zur Oberflächenmontage mit einem Substratträger (1),
welcher eine erste Oberfläche (3) aufweist, die mit einer Vertiefung (7) mit einander
gegenüber liegenden Wänden (8) versehen ist, wobei jede Wand (8) mit einer Leiterbahn (9)
ausgestattet ist, welche sich bis auf eine Außenfläche (3, 4, 5) des Substratträgers (1)
ausdehnen und auf der Außenfläche (4) zwei Verbindungsleiter (9) der Anordnung bilden,
welche auf einer Ebene (4) liegen, wobei die Anordnung mit einem Halbleiterelement (10)
versehen ist, welches zwei einander gegenüber liegende und parallel zueinander
vorgesehene Flächen (11) aufweist, die Kontaktinseln enthalten und so in der Vertiefung (7)
angeordnet sind, dass die beiden gegenüber liegenden und parallel zueinander vorgesehenen
Flächen (11) des Halbleiterelements (10) an den Wänden (8) der Vertiefung (7) befestigt sind
und parallel zu mindestens einer der Wände (8) der Vertiefung (7) verlaufen, wobei die
Kontaktinseln des Halbleiterelements (10) eine direkte, elektrische Verbindung
ausschließlich mit der Leiterbahn (9) auf der benachbarten Wand (8) der Vertiefung (7) herstellen,
während die Vertiefung (7) mit einem Schutzmaterial gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Substratträger (1) mit einer Seitenwand (15) versehen ist, welche die beiden
einander gegenüber liegenden Wände (8) der Vertiefung (7) auf jeder Seite des
Halbleiterelements (10) miteinander verbindet, und dass die Vertiefung (7) keinen Boden aufweist.
2. Halbleiteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenwand (15) einen untrennbaren Teil des Substratträgers (1) bildet.
3. Halbleiteranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Substratträger (1) ein keramisches Material oder Kunstharz aufweist.
4. Halbleiteranordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vertiefung (7) konisch zulaufend ist.
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