DE69613932T2 - Rampenvorrichtung für eine Nachstellvorrichtung einer Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Rampenvorrichtung für eine Nachstellvorrichtung einer Reibungskupplung, insbesondere für KraftfahrzeugeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Rampenmittel für eine Verschleißnachstellvorrichtung, die zur Ausrüstung einer Reibungskupplung, vor allem für Kraftfahrzeuge, bestimmt ist, insbesondere für eine Kupplung, die mit einer Vorrichtung zum Ausgleich des durch den Verschleiß der Reibbeläge bedingten Spiels ausgerüstet ist, wobei die besagte Vorrichtung kontinuierlich mit zunehmendem Verschleiß der besagten Reibbeläge arbeitet.
- Eine herkömmliche Reibungskupplung umfaßt im allgemeinen eine, gegebenenfalls zur Bildung eines Dämpfungsschwungrads zweiteilige, Gegenanpreßplatte, die drehfest an einer ersten Welle, üblicherweise an einer treibenden Welle, etwa der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors, angebracht ist und an ihrem äußeren Umfang einen Deckel trägt, an den wenigstens eine Druckplatte angefügt ist.
- Die Druckplatte ist drehfest mit dem Deckel und der Gegenanpreßplatte verbunden, wobei sie sich axial unter der Beaufschlagung von betätigten, axial wirksamen elastischen Mitteln verschieben kann, bei denen es sich im allgemeinen um eine aus Metall ausgeführte Membranfeder handelt, die am Deckel zur Anlage kommt, während eine an ihrem äußeren Umfang Reibbeläge tragende Reibungskupplungsscheibe, die drehfest mit einer Welle, üblicherweise mit einer getriebenen Welle, etwa der Eingangswelle des Getriebes, verbunden ist, zwischen der Druckplatte und der Gegenanpreßplatte eingefügt ist, so daß sie zwischen ihnen eingespannt werden kann, wenn sich die Kupplung in der Einrückposition befindet.
- Die Membranfeder bewirkt die axiale Verschiebung der Druckplatte, wenn sie durch ein Ausrücklager betätigt wird. Im Laufe der Lebensdauer einer solchen Kupplung kommt es zu einem Verschleiß der Reibbeläge sowie der Gegenelemente Druckplatte und Gegenanpreßplatte, was zu einer Veränderung der Position der Druckplatte und der Positionen der axial wirksamen Einrückmittel sowie des Ausrücklagers führt, woraus sich wiederum eine Veränderung der Einspannkraft zwischen der Kupplungsscheibe einerseits und der Druck- und Gegenanpreßplatte andererseits aufgrund der veränderten Arbeitsbedingungen der Membranfeder ergibt. Außerdem verändert sich der Ausrückweg sowie die für das Ausrücken erforderliche Ausrückkraft. Durch die Ausrüstung einer solchen Kupplung mit einer Vorrichtung zur Nachstellung des durch den Verschleiß der Reibbeläge bedingten Spiels werden diese Nachteile vermieden.
- Gemäß der FR-A-2 424 442 ist bereits vorgeschlagen worden, eine Nachstellvorrichtung dadurch auszuführen, daß zwischen der Membranfeder und der Druckplatte zwei ringförmige Buchsen angeordnet werden, die formschlüssige Rampen tragen, wobei eine erste ringförmige Buchse im Verhältnis zur Druckplatte drehfest gelagert ist, während die zweite im Verhältnis zu dieser und zur ersten Buchse drehbeweglich gelagert ist, wobei die relative Umfangsbewegung der beiden Buchsen aufgrund der daran angebrachten komplementären Rampen zu einer Entfernung der Buchsen in der axialen Richtung mit Ausgleich des besagten Verschleißes führt, wobei diese Entfernung eine Vergrößerung der axialen Dicke der Druckplatte simuliert. Für ihre relative Drehbewegung ist die zweite Buchse an ihrem Umfang mit einem Zahnsegment versehen, dessen Zähne an einer Schnecke eingreifen, die tangential angeordnet und drehbar an einer am Deckel der Kupplung angebrachten Achse gelagert ist. Die Schnecke kann über eine in einer Richtung wirkende Verbindung durch eine Trommel drehend mitgenommen werden, die an der gleichen Achse angebracht ist, die die Schnecke trägt, wobei die besagte Trommel bei Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe ihrerseits durch einen am Umfang der Membranfeder angebrachten Ansatz drehend mitgenommen wird, der mit den Rändern einer Ausnehmung zusammenwirkt, die die Trommel an ihrem Umfang aufweist. Die in einer Richtung wirkende Verbindung ist so angeordnet, daß die Schnecke durch die Trommel mitgenommen wird, die gewissermaßen ein Spannelement zum Spannen der Vorrichtung bildet, wenn diese ihrerseits durch den Ansatz der Membranfeder beim Auskuppeln mitgenommen wird, wobei die Drehung der Schnecke zu einer Drehung der zweiten Buchse führt, wie dies vorstehend dargelegt wurde.
- Eine in einer Richtung wirkende Verbindung, die zwischen der Schnecke und der Achse, die sie trägt, angeordnet ist, ermöglicht es, daß die Schnecke nach jeder Einstellung ihre Drehposition beibehalten kann.
- In einer solchen Vorrichtung umfaßt gemäß der FR-A- 2 424 442 die zweite ringförmige Buchse, die die Rampenmittel im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung bildet, die eigentlichen Rampen, die umfangsmäßig hintereinander angeordnet sind, sowie ein Zahnsegment oder eine Zahnung und einen Querteil, an dem die Rampen vorgesehen sind. Wie man sieht, ist eine solche Anordnung axial platzaufwendig, und sie eignet sich schlecht für eine einfache industrielle Fertigung.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen.
- Erfindungsgemäß sind Rampenmittel für eine Spielnachstellvorrichtung zur Ausrüstung einer Reibungskupplung mit Membranfeder, umfassend umfangsmäßig verteilte Rampen, die dazu bestimmt sind, mit der Druckplatte der Kupplung zusammenzuwirken, Auflagemittel, die dazu bestimmt sind, die axiale Kraft der Membranfeder der Kupplung aufzunehmen, und eine Zahnung, die für ihre drehende Mitnahme bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Ring bestehen, der auf einer seiner Flächen Rampen aufweist, die sich umfangsmäßig mit Auflagebereichen abwechseln, die die besagten Auflagemittel bilden.
- Die Zahnung erstreckt sich vorteilhafterweise senkrecht zur Achse des Rings.
- Einer der Auflagebereiche trägt vorzugsweise die besagte Zahnung an seinem äußeren Umfang. Die besagte Zahnung erstreckt sich in der Ebene des Auflagebereichs. Nach einer anderen Ausführungsart wird der besagte eine der Auflagebereiche an seinem äußeren Umfang durch eine Randleiste verlängert, die zur Achse des Rings geneigt ist und entlang einem Querrücksprung endet, der an seinem Umfang mit der besagten Zahnung versehen ist.
- Die Auflagebereiche bestehen vorteilhafterweise aus der abgerundeten Oberkante von Ausbuchtungen, die in Form von auf die Achse des Rings zentrierten Kreisbögen angeordnet sind.
- Die Auflagebereiche und die Rampen sind vorzugsweise im Verhältnis zur Breite des Rings zentriert. Die Rampen sind dazu bestimmt, mit an der Druckplatte angebrachten Sockeln zusammenzuwirken.
- Als Variante sind die Auflagebereiche und die Rampen radial versetzt, wobei die Rampen dazu bestimmt sind, mit an der Druckplatte angebrachten formschlüssigen Rampen zusammenzuwirken.
- Um das Verständnis der Erfindung zu erleichtern, folgt nun eine als Beispiel, nur zu Veranschaulichungszwecken und ohne einschränkende Wirkung angeführte Beschreibung von Ausführungsarten, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind. Darin zeigen im einzelnen:
- - Fig. 1: eine Teilschnittansicht einer Kupplung, die mit einer erfindungsgemäßen Verschleißnachstellvorrichtung ausgerüstet ist;
- - Fig. 2: eine als Draufsicht ausgeführte Teilansicht der Kupplung von Fig. 1, teilweise im Schnitt und ausgebrochen;
- Fig. 3: eine Teilschnittansicht der Druckplatte und der Rampenmittel der Kupplung der Fig. 1 und 2;
- - die Fig. 4 bis 6: eine Darstellung des Trägers der Verschleißnachstellvorrichtung mit dem elastischen Organ, wobei Fig. 4 eine Draufsicht,
- Fig. 5 eine Unteransicht bezogen auf Fig. 4 und
- Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI von Fig. 4 zeigt;
- - die Fig. 7 bis 9: das elastische Organ allein, in den Positionen, in denen es in den Fig. 5, 4 bzw. 6 dargestellt ist;
- - Fig. 10: eine perspektivische Teilansicht zur Darstellung der Rampenmittel;
- - die Fig. 11 und 12: Schnittansichten zu Fig. 10 entlang der Linie XI-XI bzw. XII-XII dieser Figur;
- - die Fig. 13A bis 13D: Teilschnittansichten verschiedener Positionen der Bestandteile der Kupplung; in Fig. 13A mit eingerückter Kupplung bei neuen Reibbelägen; in Fig. 13B mit ausgerückter Kupplung bei neuen Reibbelägen; in Fig. 13C mit eingerückter Kupplung bei Verschleiß der Reibbeläge; in Fig. 13D mit ausgerückter Kupplung bei Verschleiß der Reibbeläge und nachgestelltem Spiel;
- - die Fig. 14 und 15: bezogen auf den Träger, leicht rechts bzw. leicht links angeordnete perspektivische Teilansichten einer Variante der erfindungsgemäßen Verschleißnachstellvorrichtung;
- - die Fig. 16 bis 22: eine andere Variante der erfindungsgemäßen Verschleißnachstellvorrichtung;
- - Fig. 16: eine Teilschnittansicht der Kupplung, die mit dieser Variante ausgerüstet ist, entlang der Linie XVI-XVI von Fig. 18;
- - Fig. 17: eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht zur Darstellung der Druckplatte, der Rampenmittel und der Auflagemittel der Kupplung von Fig. 16;
- - Fig. 18: eine als Draufsicht ausgeführte Teilansicht der Kupplung der Fig. 16 und 17, teilweise im Schnitt und ausgebrochen;
- - Fig. 19: eine Schnittansicht entlang der Linie XIX-XIX von Fig. 18;
- Fig. 20: eine Schnittansicht entlang der Linie XX- XX von Fig. 18;
- - Fig. 21: eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts von Fig. 18;
- - Fig. 22: eine Teilansicht der Seitenfläche des vor allem in Fig. 18 dargestellten Sperrzahnrads.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 12 ist ein Reibungskupplungsmechanismus, insbesondere für Kraftfahrzeuge, zu erkennen, der eine Druckplatte 1 umfaßt, die dazu bestimmt ist, mit einer Reibungskupplungsscheibe 6 zusammenzuwirken, die an ihrem äußeren Umfang Reibbeläge 7 trägt und die ihrerseits mit einer Gegenanpreßplatte zusammenwirkt. Die nicht dargestellte Gegenanpreßplatte ist für die drehfeste Verbindung mit einer treibenden Welle, etwa mit der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors, bestimmt. Die Reibungskupplungsscheibe 6 ist drehfest mit einer getriebenen Welle, etwa mit der Eingangswelle des Getriebes, verbunden.
- Die Druckplatte 1 ist drehfest mit einem hohlförmigen Deckel 2 über tangentiale Zungen 5 verbunden, die in elastischer Ausführung gleichzeitig Mittel zur Rückstellung der Druckplatte 1 zum Deckel 2 bilden.
- Die Druckplatte 1 ist daher zwar drehfest mit dem Deckel 2 verbunden, aber axial im Verhältnis zum Deckel 2 unter der Beaufschlagung von betätigten, axial wirksamen elastischen Mitteln verschiebbar, bei denen es sich hier um eine Membranfeder 3 handelt, die gelenkig am Deckel 2 gelagert ist, was anhand von Distanzbolzen 8 erfolgt, die an dem mittig gelochten Boden des Deckels 2 angebracht sind.
- Um das Spiel auszugleichen, das durch den Verschleiß der Reibbeläge 6 der Kupplungsscheibe 7 sowie in geringerem Maße durch den Verschleiß der Druckplatte 1 und der Gegenanpreßplatte bedingt ist, deren sogenannte Reibflächen beim Kontakt mit den Reibbelägen 6 der Kupplungsscheibe 7 verschleißen, ist eine Spielnachstellvorrichtung 10 vorgesehen.
- Die Spielnachstellvorrichtung 10 umfaßt umfangsmäßig angeordnete Rampenmittel 11. Im einzelnen bestehen diese in den Fig. 3, 10, 11 und 12 deutlicher erkennbaren Rampenmittel 11 aus einem Ring aus gestanztem und gezogenem Blech, dergestalt, daß er Rampen 15 aufweist, die sich umfangsmäßig mit Auflagebereichen 14 abwechseln, die durch die abgerundete Oberkante von Ausbuchtungen gebildet werden, die in Form von auf die Achse der Kupplung zentrierten Kreisbögen angeordnet sind.
- Die Druckplatte 1 weist auf ihrer zum Boden des Deckels 2 gerichteten Fläche Sockel 4 auf, die umfangsmäßig in einem Abstand zueinander verteilt sind, der dem Abstand entspricht, der zwei aufeinanderfolgende Rampen 15 umfangsmäßig trennt, wobei die Sockel 4 dazu bestimmt sind, jeweils mit einer Rampe 15 zusammenzuwirken.
- Die Rampenmittel 11 sind axial zwischen der Membranfeder und der Druckplatte 1 angeordnet, so daß die Sockel 4 die Rampen 15 aufnehmen, wobei die Membranfeder 3 mit den Auflagebereichen 14 zusammenwirkt, die dadurch die Auflagemittel bilden, über die die Membranfeder 3 auf die Druckplatte 1 einwirkt. Diese Anordnung ist wirtschaftlich und einfach.
- Einer der Auflagebereiche 14 der Rampenmittel 11 wird an seinem äußeren Umfang durch eine zur Achse der Kupplung geneigte Randleiste 16 verlängert, die entlang einem Querrücksprung endet, das heißt einem Rücksprung, der sich in einer Ebene senkrecht zur Achse der Kupplung erstreckt und der an seinem Umfang mit einer Zahnung 18 versehen ist, wie dies in Fig. 11 deutlicher zu erkennen ist.
- Die Verschleißnachstellvorrichtung 10 umfaßt im übrigen ein Sperrzahnrad 20 mit geneigten Zähnen 21, das fest mit einer Achse 22 verbunden ist, die außerdem eine Schnecke 13 trägt. Das Gewinde und die Steigung der Schnecke 13 sind an die Zahnung 18 der Rampenmittel 11 angepaßt. Die Schnecke 13 wirkt dabei entsprechend den nachstehend beschriebenen Bedingungen mit der Zahnung 18 zusammen.
- Die Achse 22 des Sperrzahnrads 20 ist drehbar an einem in den Fig. 4 bis 6 deutlicher erkennbaren Träger 12 aus gestanztem und gebogenem Blech gelagert, der einen praktisch ebenen, kreuzförmigen Körper 19 aufweist, dessen oberer Teil zwei Schenkel 23, 24 trägt, die dazu bestimmt sind, die Achse 22 zu tragen. Dazu enthält einer der Schenkel, der Schenkel 24, ein kreisförmiges Loch 25, das an den Durchmesser der Achse 22 angepaßt ist, während der andere Schenkel, der Schenkel 23, eine Aussparung 26 mit kreisförmigem Boden enthält, der an den Durchmesser der Achse 22 angepaßt ist, wobei er sich im Verhältnis zum Körper 19 des Trägers 12 schräg erstreckt.
- Der untere Teil des Körpers 19 des Trägers 12 weist eine kreisförmige Öffnung 27 auf, durch die der zylindrische Körper 9 eines Distanzbolzens 8 hindurchgehen kann, der die Membranfeder 3 trägt.
- In seiner Mitte trägt der Körper 19 des Trägers 12 einen, hier durch Stanzen und Biegen ausgeführten, Ansatz 28, der sich senkrecht zum Körper 19 auf der gleichen Seite wie die Schenkel 23 und 24 erstreckt.
- In dem Bereich, der sich zwischen dem Bereich, der die Schenkel 24 und 24 trägt, und dem Ansatz 28 befindet, ist der Körper 19 ebenfalls gestanzt, um einen insgesamt rechteckigen Durchgang 29 zu bilden, und gebogen, um einen Haken 31 zu erhalten, dessen Ende parallel zum Körper 19 verläuft und zum Ansatz 28 gerichtet ist.
- Beiderseits des Durchgangs 29 weist der Körper 19 Arme 40, 41 auf.
- Der Träger 12 kann ein elastisches Organ 32 aufnehmen, das in den Fig. 7 bis 9 deutlicher zu erkennen ist. Das elastische Organ 32 ist ein Streifen mit gebogener rechteckiger Gesamtform, der einen Mittelteil 33 und zwei Endteile 34, 35 aufweist, die parallel zum Mittelteil 33 verlaufen, an den sie sich über Schrägteile 36, 37 anschließen. Der Mittelteil 33 trägt an seiner Kante eine Lasche 38, die senkrecht zum Mittelteil 33 verläuft und die sich im Verhältnis zu diesem Mittelteil auf der Seite erstreckt, auf der der durch die Schrägteile 36, 37 umschlossene Winkel kleiner als 180º ist. Einer der Endteile, hier der Teil 34, ist etwas breiter auf der Seite, die der Seite gegenüberliegt, auf der sich die Lasche 38 befindet, wobei er außerdem auf seiner Kante senkrecht eine Lasche trägt, die eine Sperrklinke 39 bildet, deren Funktion im folgenden zu beschreiben sein wird.
- Wie dies in den Fig. 4 bis 6 zu erkennen ist, die den Träger 12 mit dem elastischen Organ 32 zeigen, ist dieses so angeordnet, daß seine Endteile 34, 35 mit der zu den Schenkeln 23, 24 gerichteten Fläche der Arme 40, 41 des Körpers 19 zusammenwirken. Der Mittelteil 33 des elastischen Organs 32 wirkt durch seinen oberen Rand, bezogen auf die Fig. 4 und 6, mit dem horizontalen Teil des Hakens 31 zusammen, zu dem er elastisch durch die Lasche 38 gedrückt wird, die am unteren Rand des Durchgangs 29 zur Anlage kommt. In dieser Position des elastischen Organs 32 befindet sich sein Mittelteil 33 in einem Abstand von der Ebene des Durchgangs 29 aufgrund der Schrägstellung der Schrägteile 36 und 37, wobei sich die Sperrklinke 39 in Höhe des oberen Rands des Arms 40 befindet, der im Verhältnis zu dem am nächsten gelegenen Schenkel, und zwar zum Schenkel 23, seitlich versetzt ist.
- Der Träger 12 kann an der Membranfeder 3 angebracht werden, bevor diese fest mit dem Deckel verbunden ist. Der Träger 12 wird an der Außenfläche der Membranfeder 3 angeordnet, wobei der Haken 31 des Trägers 12 den äußeren Umfangsrand der Membranfeder 3 übergreift, so daß sich die Öffnung 27 des Körpers 19 des Trägers 12 in Höhe eines Durchgangs 42 der Membranfeder 3 für den Körper 9 eines Distanzbolzens 8 befindet. In der Membranfeder 3 kann, wie dies dargestellt ist, ein Schlitz 43, der sich umfangsmäßig erstreckt, vorgesehen sein, um den Ansatz 28 des Körpers 19 des Trägers 12 aufzunehmen und dadurch seine Positionierung und seinen Halt in der Umfangsrichtung zu bewirken. Dabei genügt es, die Membranfeder 3 fest mit dem Deckel 2 zu verbinden, indem die Distanzbolzen 8, wie üblich, aufgefalzt werden, um den Träger 12 endgültig fest mit der Membranfeder 3 zu verbinden.
- Für die Positionierung des Trägers 12 in der Umfangsrichtung könnte der in der Membranfeder 3 vorgesehene Schlitz 43 entfallen und durch eine am Rand der Membranfeder 3 vorgesehene Aussparung ersetzt werden, in der der Haken 31 des Trägers 3 aufgenommen würde. Entsprechend dieser nicht dargestellten Variante würde der Ansatz 28 des Trägers 12 natürlich ebenfalls entfallen.
- In einem geringen Abstand vom Sperrzahnrad 20 trägt die Achse 22 einen der Schnecke 13 zugekehrten Kragen 44. Um die Achse 22 herum, auf der Seite, die der Seite mit dem Sperrzahnrad 20 gegenüberliegt, bezogen auf die Schnecke 13, ist eine Schraubenfeder 30 angeordnet, die das elastische Nachstellmittel bildet, wie dies nachstehend beschrieben wird. Das freie Ende der Achse 22 wird dann in das Loch 25 des Schenkels 24 des Trägers 12 eingesetzt. Durch Zusammendrücken der Feder 30 wird daraufhin der zwischen dem Kragen 44 und dem Sperrzahnrad 20 liegende Teil der Achse 22 in die Aussparung 26 des Schenkels 23 des Trägers 12 eingesetzt. In dieser Position befindet sich das Sperrzahnrad 20 in Höhe der Sperrklinke 39, die durch Zusammenwirken mit den geneigten Zähnen des Sperrzahnrads 20 einerseits die Achse 22 elastisch am Boden der Aussparung 26 hält und andererseits verhindert, daß sich das Sperrzahnrad 20 sowie die Schnecke 13, bezogen auf die Fig. 1 und 13A bis 13D, gegen den Uhrzeigersinn drehen können.
- Der Träger 12, der das Sperrzahnrad 20 trägt, dessen Achse 22 die Schnecke 13 und die Schraubenfeder 30 trägt, ist fest mit der Membranfeder 3 verbunden und verschiebt sich daher bei den Aus- und Einrückvorgängen zusammen mit ihr, und zwar im Verhältnis zum Deckel 2. Dieser trägt an seinem Umfang eine elastische Anschlagleiste 45, die sich zu einem großen Teil außerhalb des Deckels 2 erstreckt, an dem sie hier durch Aufnieten mittels der radialen Randleiste zur Befestigung des Deckels 2 an der Gegenanpreßplatte befestigt wird, und mit einem Ende 46, das durch ihn hindurchgeht, wobei es sich entlang einem Querrücksprung 47 erstreckt, um mit den geneigten Zähnen 21 des Sperrzahnrads 20 zusammenzuwirken, was insgesamt, bezogen auf die Sperrklinke 39, diametral gegenüberliegend erfolgt. Es dürfte verständlich sein; daß dank dieser Anordnung bei einer Verschiebung des Sperrzahnrads 20 von rechts nach links unter Bezugnahme auf Fig. 1 das Ende 46 der Anschlagleiste 45 durch Zusammenwirken mit dem Querrücksprung 47 des Deckels 2 die Funktion eines ortsfesten Punkts für die Zähne 21 des Sperrzahnrads 20 erfüllt, so daß dieses sich im Uhrzeigersinn dreht. Wenn das Sperrzahnrad 20 bei der Rückdrehung von links nach rechts bewegt wird, haben die Elastizität der Anschlagleiste 45 und die Neigung der Zähne 21 zur Folge, daß diese die Anschlagleiste 45 anheben, während sie durch den Druck der Sperrklinke 39 drehfest gehalten werden.
- Die Funktionsweise der vorstehend beschriebenen Verschleißnachstellvorrichtung stellt sich wie folgt dar.
- In Fig. 13A ist die Kupplung eingerückt dargestellt, wobei sich die Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 6 im Neuzustand befinden und zwischen der nicht dargestellten Gegenanpreßplatte und der Druckplatte 1 eingespannt sind. In dieser Position kommt der Kragen 44 der Achse 22 am Schenkel 23 des Körpers 19 zum Anschlag, der durch die Schraubenfeder 30 gedrückt wird, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Im übrigen befindet sich das Ende der Anschlagleiste 45 am Fuß eines Zahns des Sperrzahnrads 20, während sich die Sperrklinke 39 am Scheitel eines Zahns befindet, wie dies in Fig. 13A dargestellt ist.
- Wenn die Kupplung ausgerückt ist, ist die Membranfeder 3 um die Distanzbolzen 8 gekippt, wobei sie an ihrem Umfang den Träger 12 zum Boden des Deckels 2 mitnimmt. Da der Träger 12 mit seinem oberen Teil, der die Schenkel 23, 24 trägt, radial über die Membranfeder 3 vorsteht, kann es vorkommen, daß der Träger 12 gegen den Deckel stößt, bevor die Membranfeder ihre Position am Ende des Ausrückwegs erreicht hat. Aus diesem Grund weist das elastische Organ 32 Schrägteile 36, 37 auf, die am Ende des Ausrückwegs durch die Membranfeder zusammengedrückt werden, die sich vom Querende des Hakens 31 löst, an dem sie mit Spiel angebracht ist, wie dies in Fig. 13 veranschaulicht ist, die die Kupplung am Ende des Ausrückvorgangs darstellt, wobei die Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 6 weiterhin neu sind. Bei der Verschiebung des Trägers 12 durch die Membranfeder 3 ist das Ende der elastischen Anschlagleiste 45 der geneigten Rampe gefolgt, die durch den Zahn gebildet wird, an dessen Fuß sie sich in der vorangehenden Phase befand, wobei die Zähne 21 des Sperrzahnrads 20 so ausgeführt sind, daß bei diesem Ausrückvorgang mit neuen Reibbelägen das Ende der Anschlagleiste 45 keinen Zahn überspringt, ebenso wie übrigens die Sperrklinke 39, die sich weiterhin am Scheitel des gleichen Zahns befindet und das Sperrzahnrad 20 hält.
- Beim Verschleiß der Reibbeläge 7 nähert sich bekanntlich die weiterhin der axialen Beanspruchung durch die Membranfeder 3 ausgesetzte Druckplatte 1 der Gegenanpreßplatte, die ebenso wie der Deckel 2 axial fest ist. Der Umfang der Membranfeder 3 nähert sich daher der Gegenanpreßplatte und damit dem offenen Ende des Deckels 2 wobei sie in ihrer Kippbewegung den Träger 12 mitnimmt. Das Sperrzahnrad 20 nähert sich ebenfalls der Gegenanpreßplatte; da sich jedoch das Ende der Anschlagleiste 45 vor dem Verschleiß am Zahnfuß befand, stößt das Sperrzahnrad 20 an der Anschlagleiste 45 an, wenn es sich bei zunehmendem Verschleiß verschiebt. Von daher dreht sich das besagte Sperrzahnrad 20 im Uhrzeigersinn um seine Achse, wobei die Sperrklinke 39 bei dieser Drehrichtung ihre Funktion nicht ausübt, sondern von einem Zahn zum anderen springen kann. Die eingerückte Kupplung mit Verschleiß der Reibbeläge ist in Fig. 13C dargestellt. Diese drehende Mitnahme des Sperrzahnrads 20 hat zur Folge, daß sich die Schnecke 13 ebenfalls um ihre Achse dreht. Insoweit die Rampenmittel 11 unter der Einwirkung der Belastung durch die Membranfeder 3 im Verhältnis zum Deckel 3 gesichert sind, schraubt sich die Schnecke 13, die an der Zahnung 18 der Rampenmittel 11 eingreift, gewissermaßen an dieser Zahnung 18 ein und drückt dabei die Schraubenfeder 30 zusammen, wobei die Richtung des Gewindes der Schnecke 13 so vorgesehen ist, daß dies geschieht.
- Bei dem Ausrückvorgang, der auf die vorstehend beschriebene Verschleißphase folgt, gibt die Druckplatte 1 die Reibbeläge 7 frei, indem sie sich von ihnen unter der Einwirkung der tangentialen Zungen 5 entfernt, die sie zum Boden des Deckels 2 zurückstellen, ebenso wie die Rampenmittel 11, die sich durch ihre Auflagebereiche 14 mit der Membranfeder 3 und durch ihre Rampen 15 mit den Sockeln 4 der Druckplatte 1 in Kontakt befinden. Die Schraubenfeder 30 beaufschlagt die Schnecke 13 zum Schenkel 23 hin, den sie in der Verschleißphase verlassen hat, das heißt von rechts nach links unter Bezugnahme auf Fig. 2 Insoweit die Belastung durch die Membranfeder 3 nicht mehr auf die Rampenmittel 11 ausgeübt wird, besteht die einzige Kraft, die überwunden werden muß, um diese Rampenmittel 11 im Verhältnis zur Druckplatte 1 zu drehen, in der Rückstellkraft der tangentialen Zungen 5. Wenn die Belastung durch die Schraubenfeder 30 ausreichend groß ist, um diese Kraft zu überwinden, dann verschiebt die Feder 30 die Schnecke 13, die durch die Sperrklinke 39, die die Zahnung 18 mitnimmt, daran gehindert wird, sich zu drehen. Indem sie sich um sich selbst drehen, entfernen die Rampen 15 der Rampenmittel 11 durch Zusammenwirken mit den Sockeln 4 der Druckplatte 1 die Druckplatte 1 vom Boden des Deckels 2, wodurch sich der axiale Abstand zwischen der Arbeitsfläche der Druckplatte 1 und den Auflagebereichen 14 der Rampenmittel 11 vergrößert, so daß das durch den Verschleiß der Reibbeläge 7 bedingte Spiel ausgeglichen wird. Insoweit die Belastung durch die Schraubenfeder 30 von dem Ausmaß abhängig ist, um das sie durch die Schnecke 13 während der Verschleißphasen zusammengedrückt wurde, ist festzustellen, daß mehrere Ein- und Ausrückvorgänge erforderlich sein können, bis die Verschleißnachstellvorrichtung 10 in die eigentliche Nachstellphase eintritt, was von der relativen Auslegung der betreffenden Teile abhängig ist. Diese können beispielsweise so ausgeführt sein, daß diese eigentliche Nachstellphase erst nach einem Verschleiß stattfindet, der drei Zehntel Millimetern entspricht. Im übrigen ist außerdem festzustellen, daß es für die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 nicht möglich ist, ein beliebiges Spiel auszugleichen, ohne daß ein effektiver Verschleiß vorliegt.
- Bei der vorstehend beschriebenen Variante sind die Achse 22, die Schnecke 13, der Kragen 44 und das Sperrzahnrad 21 aus einem einzigen Teil ausgeführt. Die Schnecke 13 könnte natürlich auch ein gesondertes Teil und mit einer Bohrung versehen sein, wobei die besagte Bohrung und die Achse selbst so angeordnet wären, daß sich die Schnecke entlang der Achse verschieben kann, während sie drehfest mit der besagten Achse verbunden ist.
- Die Fig. 14 und 15 stellen eine Variante der Verschleißnachstellvorrichtung dar. In diesen Figuren sind die Teile, die mit den vorstehend beschriebenen identisch sind oder die gleiche Funktion erfüllen, jeweils durch die gleiche Bezugsnummer oder durch diese Bezugsnummer plus hundert bezeichnet worden. Von daher soll diese Variante nur kurz beschrieben werden. Der Träger 112 umfaßt hier einen Flansch 150 mit insgesamt dreieckiger Form, der durch einen Distanzbolzen 8 an der Membranfeder 3 aufgefalzt ist, wobei zwei in einem Umfangsabstand zueinander angeordnete Haken 148, 149 die Membranfeder 3 an ihrem Umfang umschließen. Der Flansch 150 wird außen durch eine Kappe 151 verlängert, die stärker zur Achse der Kupplung geneigt ist als der Flansch 150. Die Kappe 151 trägt seitlich, an jeder ihrer Seiten, einen Schenkel 123 bzw. 124. Die Schenkel 123, 124 tragen, wie zuvor die Schenkel 23, 24, die Achse 22 mit dem Sperrzahnrad 20, der Schnecke 13 und der Feder 30. Das Sperrzahnrad 20 befindet sich in Höhe der elastischen Anschlagleiste 45, die an dem in diesen Figuren nicht dargestellten Deckel angebracht ist, und der Sperrklinke 139, die hier, beispielsweise durch Schweißen, am Flansch 150 des Trägers 112 befestigt ist. Das freie Ende der Achse 22 ist bei 152 abgeflacht, so daß eine Untergruppe gebildet wird, die aus dem Träger 112 mit der Sperrklinke 139, der das Sperrzahnrad 20 tragenden Achse 22, der Schnecke 13 und der Feder 30 besteht und die für die Anbringung an der Membranfeder und das Auffalzen durch einen Distanzbolzen 8 bereit ist.
- Die Fig. 16 bis 22 zeigen eine Variante einer erfindungsgemäßen Nachstellvorrichtung. In diesen Figuren werden die Teile, die mit den im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 13 beschriebenen Teilen identisch sind oder die gleiche Funktion erfüllen, jeweils durch die gleiche Bezugsnummer oder durch diese Bezugsnummer plus zweihundert bezeichnet.
- Da die Funktionsweise dieser Variante identisch mit der Funktionsweise der vorangehenden Varianten ist, sollen nur die konstruktiven Besonderheiten beschrieben werden, durch die sich diese Variante unterscheidet.
- Wie in Fig. 17 deutlich zu erkennen ist, sind nach dieser Variante die Rampenmittel 211 mit Rampen 215 und mit ebenen Querteilen 262, die sich umfangsmäßig abwechseln, und mit einer Zahnung 218 versehen. Die Auflagemittel 214 für die Membranfeder 3 sind auf einem von den Rampenmitteln 211 unabhängigen ringförmigen Teil vorgesehen, dessen zylindrische Einfassung 258 axial mit den ebenen Querteilen 262 der Rampenmittel 211 zusammenwirken kann, deren Rampen 215 wiederum hier mit formschlüssigen Rampen 204 der Druckplatte 1 zusammenwirken können. Diese formschlüssigen Rampen 204 könnten natürlich wie in der vorangehenden Variante durch Sockel ersetzt werden, wie im übrigen auch umgekehrt.
- Nach dieser Variante ist außerdem ein Träger 212 fest mit den Auflagemitteln 214 verbunden. Der Träger 212 umfaßt eine Art Kappe mit L-förmigem Querschnitt, deren Stirnwand 263 sich axial erstreckt und seitlich von zwei Schenkeln oder Lappen 223, 224 flankiert wird, die dazu bestimmt sind, eine Achse 222 zu lagern. Der Träger 212 geht von der Einfassung 258 der Auflagemittel 214 für die Membranfeder 3 aus.
- Wie dies in Fig. 18 zu erkennen ist, ist die Achse 222 fest mit einem Sperrzahnrad 220 verbunden. Nach dem Einsetzen in den Lappen 224 mit dem Sperrzahnrad 220 außen werden die Schraubenfeder 30 und anschließend die Schnecke 13 auf die Achse aufgesteckt, die danach in den Lappen 223 eingesetzt wird. Die Schnecke 13 und die Achse 222 werden durch einen Stift 264 drehfest verbunden. Das Sperrzahnrad 220 wirkt mit einer Sperrklinke 239 zusammen, die an der Stirnwand 263 des Trägers 212 angebracht ist.
- Das Sperrzahnrad 220 trägt an seiner Querfläche, die der zum Lappen 224 gerichteten Fläche gegenüberliegt, umfangsmäßig geneigte Zähne 254, die im Ausschnitt von Fig. 21 und in Fig. 22 zu erkennen sind. Die Achse 222 wird über das Sperrzahnrad 220 hinaus verlängert und trägt an diesem Ende drehend gelagert eine Muffe 256, deren zum Sperrzahnrad 220 gerichtete Fläche Zähne 255 trägt, die entsprechend den Zähnen 254 gestaltet und im Ausschnitt von Fig. 21 zu erkennen sind. Eine leichte Feder 265 bewirkt das Zusammenwirken der Zähne 254 und 255, insbesondere in der Antriebsrichtung, wobei das Sperrzahnrad 220 und die Muffe 256 dank der Zähne 254 und 255 die Funktion einer in einer Richtung wirkenden Verbindung zwischen der Achse 222 und einem Hebel 253 erfüllen, wie dies im folgenden beschrieben wird. Die Muffe 256 trägt an ihrem Umfang einen radialen Zapfen 260 mit der allgemeinen Form einer Olive, der das Ende des Hebels 253 dank einer Aussparung 261 übergreift, die darin eingearbeitet ist. Der Hebel 253 ist um eine an der Stirnwand 263 des Trägers 212 angebrachte Achse 259 angelenkt. Das andere Ende des Hebel 253, das dem Ende mit der Aussparung 261 gegenüberliegt, wirkt mit einem radialen Ansatz 257 zusammen, den die Membranfeder 3 an ihrem Umfang aufweist, um den Hebel 253 in den Verschleißphasen zu betätigen. Insoweit sich der Ansatz 257 der Membranfeder 3 mit dem Hebel 253 in einem Punkt in Kontakt befindet, der auf einem Radius liegt, der größer als der Radius ist, auf dem die Auflagemittel 214 angebracht sind, die sich bekanntlich in den Verschleißphasen axial verschieben, wird die Wirkung des Verschleißes auf den Hebel 253 somit vervielfacht. Ein anderer Vervielfachungseffekt wird durch den Hebel 253 erzielt, dessen Achse 259 näher am Kontaktpunkt mit dem radialen Ansatz 257 als an der Aussparung 261 liegt. Durch den Einfluß dieser verschiedenen Hebelarme kann so beispielsweise dafür gesorgt werden, daß bei einem normalen Aus- und Einrückweg ohne Verschleiß die gleichen Zähne 254 und 255 in Kontakt bleiben. In Verschleißphasen wird von einem Zahn zum anderen gesprungen, was jeweils zur Folge hat, daß sich die Schnecke 13 dreht, die die Schraubenfeder 30 fortschreitend zusammendrückt, wobei sie sich bei eingerückter Kupplung auf der Zahnung 218 einschraubt. Wenn die Belastung der Feder 30 die Belastung der tangentialen Zungen erreicht, die die Druckplatte 1 zurückstellen, verschiebt die Schraubenfeder 30 die Schnecke 13 in einer geradlinigen Bewegung, die dann ihrerseits die Rampenmittel 211 bei eingerückter Kupplung drehend bewegt, wie dies in den vorangehenden Varianten der Fall war.
- Im Zusammenhang mit den Varianten der Fig. 1 bis 15 ist festzustellen, daß sich die Teilezahl verringert, da die Rampenmittel 11 die Auflagemittel 14 für die Membranfeder 3 tragen. Außerdem besteht entsprechend diesen Varianten ein Vervielfachungseffekt: Bei einem gegebenen Ausrückweg befindet sich daher die Kupplung beim Wiedereinrücken von der in Fig. 13D dargestellten Position aus wieder in der in Fig. 13A veranschaulichten Position.
- Wie verständlich geworden sein dürfte, wird der Verschleiß dank der Anschlagleiste 45 oder des Ansatzes 257 erfaßt. Der Verschleißfühler (45, 257) kann daher an verschiedenen Bestandteilen der Kupplung angebracht sein.
Claims (10)
1. Rampenmittel für eine Spielnachstellvorrichtung zur
Ausrüstung einer Reibungskupplung mit Membranfeder,
umfassend umfangsmäßig verteilte Rampen (15, 215),
die für das Zusammenwirken mit der Druckplatte (1)
der Kupplung bestimmt sind, Auflagemittel, die zur
Aufnahme der axialen Belastung durch die Membranfeder
(3) der Kupplung bestimmt sind, und eine Zahnung (18,
218), die für ihre drehende Mitnahme bestimmt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
aus einem Ring bestehen, der auf einer seiner Flächen
Rampen (15, 215) aufweist, die sich umfangsmäßig mit
Auflagebereichen (14, 262) abwechseln, die die
besagten Auflagemittel bilden.
2. Rampenmittel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Zahnung
(18, 218) in einer Ebene senkrecht zur Achse des
Rings erstreckt.
3. Rampenmittel nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß einer der Auf
lagebereiche (14, 262) an seinem äußeren Umfang die
besagte Zahnung (18, 218) trägt.
4. Rampenmittel nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die besagte
Zahnung (218) in der Ebene des Auflagebereichs (262)
erstreckt.
5. Rampenmittel nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte eine der
Auflagebereiche (14) an seinem äußeren Umfang durch
eine Randleiste (16) verlängert wird, die zur Achse
des Rings geneigt ist und entlang einem
Querrücksprung (17) endet, der an seinem Umfang mit der
besagten Zahnung (18) versehen ist.
6. Rampenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auflagebereiche (14) aus der abgerundeten Oberkante
von Ausbuchtungen bestehen, die in Form von auf die
Achse des Rings zentrierten Kreisbögen angeordnet
sind.
7. Rampenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auflagebereiche (14) und die Rampen (15) bezogen auf
die Breite des Rings zentriert sind.
8. Rampenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Rampen (15) für das Zusammenwirken mit an der
Druckplatte (1) angebrachten Sockeln (41) bestimmt
sind.
9. Rampenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Auflagebereiche (262) und die Rampen (215) radial
versetzt sind.
10. Rampenmittel nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rampen (215) für
das Zusammenwirken mit an der Druckplatte (1)
angebrachten komplementären Rampen (204) bestimmt
sind.
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