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DE69611288T2 - Herstellung eines kohlensäurefreien getränks mit verbesserter mikrobieller stabilität - Google Patents

Herstellung eines kohlensäurefreien getränks mit verbesserter mikrobieller stabilität

Info

Publication number
DE69611288T2
DE69611288T2 DE69611288T DE69611288T DE69611288T2 DE 69611288 T2 DE69611288 T2 DE 69611288T2 DE 69611288 T DE69611288 T DE 69611288T DE 69611288 T DE69611288 T DE 69611288T DE 69611288 T2 DE69611288 T2 DE 69611288T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ppm
beverage products
carbonated beverage
weight
fruit juice
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69611288T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69611288D1 (de
Inventor
Ray Graumlich
Phillip Sabin
Arthur Smith
Wells Vigar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=23564303&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69611288(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Application granted granted Critical
Publication of DE69611288D1 publication Critical patent/DE69611288D1/de
Publication of DE69611288T2 publication Critical patent/DE69611288T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
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    • A23L2/00Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Their preparation
    • A23L2/52Adding ingredients
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A23L2/00Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Their preparation
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A23L3/34Preservation of foods or foodstuffs, in general, e.g. pasteurising, sterilising, specially adapted for foods or foodstuffs by treatment with chemicals
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    • A23L3/3463Organic compounds; Microorganisms; Enzymes
    • A23L3/3553Organic compounds containing phosphorus

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Description

    GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte mit überlegener Stabilität gegenüber Mikroben. Eine solche Stabilität wird in den Getränkeprodukten in erster Linie durch eine neue Kombination von Natriumpolyphosphaten mit einer speziellen mittleren Kettenlänge, einem Konservierungsmittel und Wasser einer angegebenen Härte erreicht.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Kontrolle des Mikrobenwachstums in nicht-kohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränken ist eine Angelegenheit fortgesetzter Bemühungen bei, den Getränkeherstellern. Solche Getränkeprodukte, wenn sie lebensmittelverderbenden Mikroorganismen ausgesetzt sind, liefern eine ausgezeichnete Umgebung für rasches Mikrobenwachstum. Eine solche Mikrobeneinwirkung kann, und tut dies auch häufig, aus einer zufälligen Inokulierung der Getränkeprodukte während der Herstellung oder Abfüllung resultieren. Lebensmittelverderbende Mikroorganismen können sich dann rasch dadurch vermehren, daß sie sich von den Nährstoffen, die von dem Fruchtsaftbestandteil der nicht-kohiensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränke zur Verfügung gestellt werden, ernähren.
  • Selbstverständlich wird eine Mikrobenproliferation in nichtkohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränken nicht stattfinden, ohne daß das Produkt die erforderliche Einwirkung von Hefe oder Bakterien erfahren hat. Herstellungs- und Verpackungsvorgänge, die auf die Verhinderung einer solchen Einwirkung gerichtet sind, sind bevorzugt, jedoch werden die Vorsichtsmaßnahmen oft im Hinblick auf eine seltenere zufällige Einwirkung auf das isolierte Getränkeprodukt vorgenommen. Solche Maßnahmen sind darauf gerichtet, eine anschließende Mikrobenproliferation zu beschränken oder zu verhindern, um auf diese Weise ein Verderben des Nahrungsmittels einzuschränken oder zu verhindern.
  • Die Stabilität von verdünnten Fruchtsaftgetränkeprodukten gegenüber Mikroben kann bis zu einem gewissen Ausmaß durch Hitzepasteurisierung während des Abfüllens (Heißabfüllung) oder durch Abfüllen unter vollständig aseptischen Bedingungen (aseptische Abfüllung) erreicht werden. Beim Heißabfüllen erfolgt eine Pasteurisierung des Getränks und dessen Behälters, sodaß das entstehende versiegelte Getränkeprodukt keine lebensmittelverderbenden Mikroorganismen enthält. In gleicher Weise wird eine aseptische Behandlung und eine aseptische Abfüllung eines pasteurisiertes Getränks ein Getränkeprodukt ergeben, das vollständig frei von lebensmittelverderbenden Mikroorganismen ist. Dementsprechend sind diese Getränkeprodukte außerordentlich lagerstabil, da ganz sicher keine lebensmittelverderbenden Mikroorganismen darin enthalten sind, die sich von den Nährstoffen des Getränks ernähren und sich rasch vermehren.
  • Methoden der aseptischen Abfüllung sind jedoch oft für die Herstellung von Getränkeprodukten, die in bestimmten Getränkebehältern abgefüllt werden, z. B. steifen Behältern, wie etwa Glas, Kunststoff und Dosen, ungeeignet. Es ist schwierig, während der aseptischen Abfüllvorgänge eine aseptische oder sterile Umgebung aufrechtzuerhalten. Eine häufige Reinigung der Abfüllanlage ist notwendig, was zeitaufwendig und teuer ist.
  • Heißabfüllmethoden sind auch zur Herstellung bestimmter Arten von Getränkeprodukten ungeeignet. Bei diesem gut bekannten Verfahren erfolgt Hitze- Pasteurisierung des Fruchtsaftgetränks während des Abpackens bei Temperaturen zwischen etwa 85º-105ºC. Dieses Verfahren wird in der Regel bei der Herstellung von in Dosen oder Flaschen (Glas) abgefüllten Getränken verwendet. Jedoch können während des Abfüllens nicht alle Getränkebehälter einer Hitze-Pasteurisierung widerstehen. Zum Beispiel sollten flexible Behälter, die aus hochdichtem Polyethylen hergestellt sind, die bei den Konsumenten immer besser ankommen, den Pasteurisierungstemperaturen, die während der Heißabfüllvorgänge verwendet werden, nicht ausgesetzt werden.
  • In nicht-kohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränken wurden Konservierungsmittel verwendet, um ein gewisses Ausmaß an Mikrobeninhibierung zu erreichen. Konservierungsmittel, die allgemein in Getränkeprodukten verwendet werden, sind u. a. zum Beispiel Sorbate, Benzoate, organische Säuren und Kombinationen hievon. Jedoch rufen solche Konservierungsmittel oft einen Beigeschmack in den Getränkeprodukten hervor, wenn sie in den Mengen verwendet werden, die zur Inhibierung des anschließenden Mihrobenwachstums während der Lagerung notwendig sind. Außerdem waren solche Konservierungsmittel, wenn sie in ausreichend niedrigen Konzentrationen verwendet wurden, um die Entwicklung von Beigeschmack zu vermeiden, nicht imstande, das Wachstum vieler konservierungsmittelresistenter schädlicher Mikroorganismen zu inhibieren.
  • Demzufolge werden die meisten nicht-kohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränke heiß in Dosen oder Glasflaschen abgefüllt oder aseptisch abgepackt.
  • Die vorangehenden Betrachtungen zur wirksamen Inhibierung einer anschließenden Mikrobenproliferation in nicht-kohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränkeprodukten deutet darauf hin, daß ein fortdauernder Bedarf daran besteht, nicht-kohlensäurehaltige verdünnte Fruchtsaftgetränkeprodukte zu formulieren, die ohne Einsatz von Vorgängen des Heißabfüllens oder des aseptischen Abfüllens hergestellt werden können und die während eines annehmbaren Zeitraums ohne Verwendung übermäßiger Konzentrationen von Konservierungsmitteln lagerstabil sind. Es wurde bereits früher herausgefunden, daß bestimmte gekühlte nichtkohlensäurehaltige verdünnte Fruchtsaftgetränkeprodukte mindestens 10 Tage, vorzugsweise mindestens 20 Tage, bei Raumtemperaturen, ohne deutliche Mikrobenproliferation darin gehalten werden konnten.
  • Solche gekühlte nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte enthalten zu 400 ppm bis 1000 ppm ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist; zu 0,1 Gew.-% bis 10 Gew.-% Fruchtsaft und zu 900 ppm bis 3000 ppm ein Polyphosphat mit der Formel
  • worin n im Mittel 3 bis 100, vorzugsweise 13 bis 16, beträgt und jedes M unabhängig aus der Gruppe von Natrium- und Kaliumatomen ausgewählt ist. Die nichtkohlensäurehaltigen Getränkeprodukte enthalten weiters 50% bis 99% zugesetztes Wasser, bezogen auf das Gewicht der Getränkeprodukte, wobei das zugesetzte Wasser 0 ppm bis 60 ppm Härte und vorzugsweise 0 ppm bis 300 ppm Alkalinität enthält. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte haben einen pH von 2,5 bis 4,5 und eine Ambient Display-Zeit von mindestens 10 Tagen.
  • Leider weisen diese gekühlten nicht-kohlensäurehaltigen Getränke nicht notwendigerweise eine Stabilität gegen Mikroben bei Raumtemperatur auf, wenn der zugesetzte Wasserbestandteil dieser Getränke eine Härte von mehr als 60 ppm hat. Da das zur Verfügung stehende Wasser, das zur Herstellung dieser nichtkohlensäurehaltigen Getränke verwendet wird, häufig eine Härte von deutlich über 60 ppm hat, ist es oft notwendig, das Wasser zu behandeln oder "weichzumachen", bevor es zu den zuvor beschriebenen Getränken zugesetzt werden kann.
  • Übliche Methoden zum Weichmachen von Wasser können sehr teuer sein. Außerdem ist es nicht immer möglich oder günstig, das Wasser unter Verwendung üblicher Verfahren auf weniger als etwa 60 ppm weichzumachen. Zum Beispiel wird bei einem üblichen Verfahren zum Weichmachen von Wasser das Wasser mit Ca(OH)&sub2; behandelt. Dieses allgemein bekannte Verfahren ist für Wasser mit einer anfänglichen Härte von 100 bis 150 ppm als Kalziumcarbonat sehr gut geeignet und wirtschaftlich. Jedoch ist es nicht unüblich für Wasserquellen, daß sie eine Härte über 150 ppm haben. Ein anderes übliches Verfahren zum Weichmachen von Wasser umfaßt Ionentauschervorgänge. Dieses Verfahren wird vorzugsweise jedoch zum Weichmachen von Wasser mit einer anfänglichen Härte von 50 bis 100 ppm verwendet.
  • Durch die mit dem Weichmachen von Wasser verbundenen Kosten und die Beschränkungen der Methoden selbst ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, nicht-kohlensäurehaltige Getränke zur Verfügung zu stellen, die eine Stabilität gegenüber Mikroben aufweisen, die mindestens gleich der bekannter nichtkohlensäurer Getränke ist, wobei jedoch der zugesetzte Wasserbestandteil Wasser mit einer Härte von über 60 ppm umfassen kann, damit die Kosten und die Schwierigkeiten vermieden werden, die damit verbunden sind, das Wasser auf einen Härtegrad von unter 60 ppm weichmachen zu müssen. Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, die Stabilität der erfindungsgemäßen Getränke gegenüber Mikroben im Vergleich zu früheren Getränken zu erhöhen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist auf nicht-kohlensäurehaltige verdünnte Fruchtsaftgetränkeprodulcte mit überlegener Stabilität gegenüber Mikroben gerichtet. Diese Getränke zeigen, nach einer anfänglichen Kontamination mit 10 cfu/ml schädlichen Mikroorganismen, eine weniger als 100-fache Steigerung des Gehalts an Mikroorganismen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC [73ºF] gelagert werden. Die Getränkeprodukte erfordern keine Heißabfüllung, aseptische Abfüllung oder den Gehalt an übermäßigen Mengen von Konservierungsmitteln, um während der Lagerung die erforderliche Inhibierung der Mikrobenproliferation zu ergeben. Essentielle Elemente der erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte inkludieren 1) ein Konservierungsmittelsystem, enthaltend a) zu 100 ppm bis 1000 ppm ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist, und b) zu 300 ppm bis 3000 ppm ein Natriumpolyphosphat der Formel
  • worin n im Mittel 17 bis 60 beträgt; 2) zu 0,1 Gew.-% bis 40 Gew.-% Fruchtsaft und/oder zu 0 bis 0,25% Teefeststoff-Bestandteil; und 3) zu 80% bis 99%, bezogen auf das Gewicht der Getränkeprodukte, zugesetztes Wasser. Das zugesetzte Wasser weist eine Härte von 61 ppm bis 220 ppm auf. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte haben einen pH von 2,5 bis 4,5.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Wie der Ausdruck "Mikrobenproliferation" hierin verwendet wird, bedeutet er eine 100-fache Steigerung oder mehr in der Anzahl der getränkeverderbenden Mikroorganismen in einem nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukt nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von etwa 10 cfu/ml. Als "mikrobenstabil" beschriebene Getränkeprodukte zeigen eine geringere als eine 100-fache Steigerung der Menge der Mikroorganismen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC (73ºF) im Anschluß an einen anfänglichen Kontiminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen gelagert werden. Getränke, die als "mikrobeninstabil" beschrieben werden, zeigen eine mehr als 100-fache Steigerung der Menge der Mikroorganismen, wenn sie 28 Tage lang bei 23ºC (73º F) im Anschluß an einen anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen gelagert werden.
  • Wie der Ausdruck "nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte" hierin verwendet wird, bezieht er sich auf Getränkeprodukte mit weniger als 1 Volumen Kohlensäure.
  • Wie der Ausdruck "umfassend" hierin verwendet wird, bedeutet er, daß verschiedene Bestandteile gleichzeitig bei der Herstellung der erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte verwendet werden können.
  • Alle hierin angegebenen Gewichte, Teile und Prozente basieren auf dem Gewicht, wenn dies nicht anders angegeben wird.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte wird wie folgt detailliert beschrieben.
  • Das Konservierungsmittelsystem
  • Die erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte enthalten ein Konservierungsmittelsystem, das ein Konservierungsmittel und ein Polyphosphat von Lebensmittelqualität enthält. Das Konservierungsmittelsystem wird wie folgt detailliert beschrieben.
  • A. Das Konservierungsmittel
  • Im speziellen enthalten die Getränkeprodukte hierin zu 100 ppm bis 1000 ppm, vorzugsweise zu 200 ppm bis 650 ppm, bevorzugter zu 400 ppm bis 650 ppm, ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist. Das Konservierungsmittel wird vorzugsweise aus der aus Sorbinsäure, Kaliumsorbat, Natriumsorbat und Mischungen hievorx bestehenden Gruppe ausgewählt. Besonders bevorzugt ist Kaliumsorbat.
  • B. Das Polyphosphat mit Lebensmittelqualität
  • Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte enthalten weiters ein Natriumpolyphosphat mit Lebensmittelqualität zur Verwendung in Kombination mit dem Konservierungsmittel. Insbesondere enthalten die Getränkeprodukte zu 300 ppm bis 3000 ppm, vorzugsweise zu 500 ppm bis 3000 ppm, insbesondere zu 900 ppm bis 3000 ppm, am bevorzugtesten zu 1000 ppm bis 1500 ppm, Natriumpolyphosphat, das durch die folgende Struktur gekennzeichnet ist:
  • worin n im Mittel 17 bis 60, vorzugsweise 20 bis 30, beträgt. Besonders bevorzugt ist Natriumpolyphosphat, ein geradkettiges Natriumpolyphosphat, bei welchem n im Mittel etwa 21 beträgt.
  • Es hat sich herausgestellt, daß diese geradkettigen polymeren Phosphate eine bessere antimikrobielle Wirkung in den erfindungsgemäßen nichtkohlensäurehaltigen Getränkeprodukten ergeben als andere Phosphate mit Lebensmittelqualität. Allgemein bekannte Phosphate mit Lebensmittelqualität inkludieren zum Beispiel Orthophosphat, cyclische Polyphosphate, einbasisches Kalziumphosphat, Dikaliumphosphat, Dinatriumphosphat, Natriumphosphat, Natriumpyrophosphat, Natriummetaphosphat und Tetranatriumpyrophosphat.
  • Die Polyphosphate zur Verwendung in den vorliegenden nichtkohlensäurehaltigen Getränkeprodukten hierin und die ausgewählten Konservierungsmittel auch zur Verwendung in dem Getränkeprodukt hierin wirken synergistisch oder mindestens additiv, um das Mikrobenwachstum in den erfindungsgemäßen Getränlceprodukten zu inhibieren. Diese Kombination in den Getränkeprodukten hierin ist speziell wirksam zur Inhibierung von Hefe, inklusive der konservierungsmittelresistenten Zygosaccharomyces bailü, und von säuretoleranten konservierungsmittelresistenten Bakterien.
  • Die Verwendung von Sorbaten, Benzoaten und Mischungen hievon als Konservierungsmittel in Getränkeprodukten ist allgemein bekannt, ebenso wie der Mechanismus, durch welchen solche Konservierungsmittel das Mikrobenwachstum in Lebensmittelprodukten allgemein inhibieren. Sorbate und Benzoate sind zum Beispiel von Davidson und Branen, Antimicrobials in Foods, Marcel Dekker, Inc., S. 11-94 (2. Aufl. 1993) angegeben, welche Beschreibung hierin als Literaturstelle aufgenommen ist.
  • Die Verwendung von geradkettigen Polyphosphaten allein oder in Kombination mit Konservierungsmitteln zur Inhibierung des Mikrobenwachstums in Lebensmittelprodukten ist ebenfalls allgemein bekannt. Polyphosphate werden zum Beispiel im Handbook of Food Additives, CRC Press, S. 643-780 [2. Aufl. 1972] angeben, welche Beschreibung hierin als Literaturstelle aufgenommen ist. Außerdem ist die synergistische oder additive antimikrobielle Wirkung von Phosphaten in Kombination mit einem Konservierungsmittel (z. B. Sorbate, Benzoate, organische Säuren) in Lebensmittelprodukten im US-Patent 3,404.987 von Kooistra et al. geoffenbart.
  • Obwohl die Verwendung der zuvor beschriebenen Polyphosphate und Konservierungsmittel allein oder in Kombination einen gewissen Grad an antimikrobieller Wirkung in den Getränkeprodukten ergibt, zeigt das neue im folgenden beschriebene erfindungsgemäße Getränkeprodukt eine hervorragende antimikrobielle Wirkung gegen Mikroorganismen, die üblicherweise mit dem Verderb von Getränkeprodukten verbunden sind, insbesondere gegen konservierungsmittelresistente schädliche Mikroorganismen.
  • Außerdem wurde auch herausgefunden, daß die speziellen hierin beschriebenen geradkettigen polymeren Natriumphosphate (z. B. jene mit einer mittleren Kettenlänge von 17 bis 60) eine überlegene Stabilität gegenüber Mikroben bei Getränken, die diese Phosphate enthalten, im Vergleich zu geradkettigen polymeren Phosphaten mit einer anderen mittleren Kettenlänge als 17 bis 60 ergeben, insbesondere wenn die Wasserhärte des zugesetzten Wasserbestandteils der Getränke (später hierin beschrieben) im Bereich von 61 ppm bis 220 ppm liegt. Insbesondere zeigen die nicht-kohlensäurehaltigen Getränke hierin, die geradkettige polymere Natriumphosphate mit einer mittleren Kettenlänge im Bereich von 17 bis 30 enthalten, eine geringere als eine 100-fache Erhöhung der Menge der Mikroorganismen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC (73º F) nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen gelagert werden. Vorzugsweise werden die vorliegenden Getränke eine weniger als 100-fache Steigerung der Menge der Mikroorganismen zeigen, wenn sie mindestens 60 Tage, vorzugsweise mindesten 100 Tage, bei 23ºC (73º F) nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen gelagert werden. Im allgemeinen wird das Getränk, je niedriger die Wasserhärte des zugesetzten Wassers ist, umso länger mikrobenstabil bleiben.
  • Es wird angenommen, daß die verbesserte Stabilität gegenüber Mikroben der nicht-kohlensäurehaltigen Getränke hierin, die geradkettige polymeren Natriumphosphate mit einer mittleren Kettenlänge von 17 bis 60 enthalten, den speziellen Eigenschaften der verwendeten geradkettigen polymeren Natriumphosphate zugeschrieben werden kann. Es wird angenommen, daß bei der Hydrolyse die geradkettigen polymeren Natriumphosphate mit einer mittleren Kettenlänge von 17 bis 60 zu geradkettigen polymeren Natriumphosphaten zusammenbrechen, die immer noch wirksam zur Schaffung von Stabilität gegenüber Mikroben in Getränken sind, die diese Phosphate enthalten. Im Gegensatz dazu werden geradkettige polymere Phosphate mit einer mittleren Kettenlänge von weniger als 17 zu geradkettigen polymeren Phosphaten hydrolysieren, die nicht zur Schaffung einer Stabilität gegenüber Mikroben in Getränken, in denen diese Phosphate enthalten sind; wirksam sind. Geradkettige polymere Phosphate mit einer mittleren Kettenlänge von mehr als 60 sind nicht unbedingt in den hierin beschriebenen Getränkeprodukten löslich.
  • Ein anderer Vorteil der erfindungsgemäßen geradkettigen polymeren Natriumphosphate ist der, daß sie Stabilität gegenüber Mikroben bei Getränken hierin ergeben können, selbst wenn der zugesetzte Wasserbestandteil der Getränke mäßig hartes bis hartes Wasser enthält. Daher besteht häufig kein Bedarf daran, das Wasser vor dessen Zusatz zu dem Getränk weichzuwachen.
  • Der zugesetzte Wasserbestandteil
  • Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränke hierin enthalten auch einen zugesetzten Wasserbestandteil. Für die Zwecke der Definierung der Getränkeprodukte hierin enthält der zugesetzte Wasserbestandteil nicht das zufällig zu dem Getränk über andere zugesetzte Materialien, wie etwa den Fruchtsaft-Bestandteil, zugesetzte Wasser. Die erfindungsgemäßen Getränkeprodukte enthalten in der Regel 80 Gew.-% bis 99 Gew.-% Wasser, häufiger 85% bis 93 Gew.-% Wasser.
  • Der Ausdruck "Härte", wie er hierin verwendet wird, bezieht sich auf die Anwesenheit von Kalzium- und Magnesiumkationen in Wasser allgemein. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung wird die Härte des zugesetzten Wasserbestandteils gemäß den Standards der Association of Official Analytical Chemists (AOAC) berechnet, der in Official Methods of Analysis, veröffentlicht von der AOAC, Arlington, Virginia, S. 627-628 (14. Auflage, 1984), die hierin als Literaturstelle aufgenommen ist, angegeben sind. Nach den AOAC-Standards ist die Härte die Summe der CaCO&sub3;-Äquivalente (mg/l) in Wasser, welche Summe durch Multiplizieren der Konzentrationen (mg/l), die für die folgenden Kationen im Wasser gefunden werden, mit den Faktoren erhalten wird.
  • Tabelle 1
  • Kation Faktor
  • Ca 2,497
  • Mg 4,116
  • Sr 1,142
  • Fe 1,792
  • A1 5,564
  • Zn 1,531
  • Mn 1,822
  • Verbindungen, die dem Wasser Härte verleihen, sind in erster Linie Magnesium- und Kalziumcarbonate, -bicarbonate, -sulfate, -chloride und -nitrate, obwohl auch andere Verbindungen, dic mehrwertige Kationen in das Wasser eintragen, Härte verleihen können. Basierend auf der Härte wird das Wasser normalerweise eingeteilt in weich (0,60 ppm), mäßig hart (61-120 ppm), hart (121-180 ppm) und sehr hart (über 180 ppm).
  • Wie zuvor angegeben, werden die antimikrobiellen Wirkungen der erfindungsgemäßen Getränkeprodukte bei Wasserhärtegraden oberhalb von 60 ppm eindeutig. Tatsächlich sind die antimikrobiellen Wirkungen der erfindungsgemäßen nichtkohlensäurehaltigen Getränke dann eindeutig, wenn die Härte des zugesetzten Wasserbestandteils der Getränke im Bereich von 61 bis 220 ppm liegt. Vorzugsweise liegt die Härte des zugesetzten Wasserbestandteils im Bereich 61 bis 200 ppm, bevorzugter im Bereich von 61 bis 180 ppm und am bevorzugtesten im Bereich von 61 ppm bis 140 ppm.
  • Der Fruchtsaft- und/oder Teefeststoff-Bestandteil
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten die Getränkeprodukte Fruchtsaft, der Geschmackstoff und Nährstoff liefern kann. Jedoch ist es der Fruchtsaft, der auch ein ausgezeichnetes Medium ergibt, auf welchem sich die getränkeverderbenden Mikroorganismen ernähren und rasch vermehren können. Es ist daher dieser Fruchtsaftbestandteil des nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukts hierin, der die Verwendung des Konservierungsmittelsystems und der zuvor beschriebenen Kontrollen der Wasserqualität notwendig macht.
  • Insbesondere kann das erfindungsgemäße nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukt zu 0,1% bis 40%, vorzugsweise zu 0,1% bis 20%, bevorzugter zu 0,1% bis 15% und am bevorzugtesten zu 3% bis 10%, bezogen auf das Gewicht, Fruchtsaft enthalten (die Gewichtsprozente basieren auf einfacher Stärke mit 2-16º Brix Fruchtsaft). Der Fruchtsaft kann in das Getränkeprodukt als ein Püree, als zerkleinerte Masse oder als ein Fruchtsaft einfacher Stärke oder als konzentrierter Fruchtsaft eingearbeitet werden. Besonders bevorzugt ist der Zusatz des Fruchtsafts als Konzentrat mit einem Feststoffgehalt (in erster Linie als Zuckerfeststoffe) zwischen 20º und 80º Brix.
  • Die anschließende Mikrobenproliferation in dem nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukt hierin wird nicht notwendigerweise während der Lagerung wirksam inhibiert, wenn die Fruchtsaftkonzentrationen 40 Gew.-% der Getränkeprodukte übersteigen. Bei Fruchtsaftkonzentrationen von weniger als 0,1 Gew.-% des Getränkeprodukts ist der Bedarf an notwendigen antimikrobiellen Systemen geringer. Selbst innerhalb der Fruchtsaftkonzentrationen des vorliegenden Getränkeprodukts (zwischen 0,1% und 40%) wird die Stabilität gegenüber Mikroben mit abnehmenden Prozentwerten Fruchtsaft in dem Getränkeprodukt ansteigen. Variationen der Konzentration von Konservierungsmittel und Polyphosphat innerhalb der zuvor beschriebenen Bereiche können auch die Stabilität gegenüber Mikroben beeinflussen. Nichtsdestoweniger werden, solange die Konzentration von Fruchtsaft, Konservierungsmittel, Polyphosphat und die Wasserhärte innerhalb der zuvor für die Getränkeprodukte hierin genannten Bereiche liegen, die vorliegenden Getränke gegenüber Mikroben stabil sein.
  • Der Fruchtsaft in den nicht-kohlesäurehaltigen Getränkeprodukten kann jeder Zitrusfruchtsaft, Nicht-Zitrusfruchtsaft oder eine Mischung hievon sein, der bzw. die zur Verwendung in Getränkeprodukten bekannt ist (sind). Beispiele solcher Fruchtsäfte inkludieren, sind jedoch nicht beschränkt auf Nicht-Zitrusfruchtsäfte, wie etwa Apfelsaft, Traubensaft, Birnensaft, Nektarinensaft, Johannisbeersaft, Himbeersaft, Stachelbeersaft, Schwarzbeersaft, Blaubeersaft, Erdbeersaft, Annonensaft, Granatapfelsaft, Guavasaft, Kiwisaft, Mangosaft, Papayasaft, Wassermelonensaft, Cantaloupensaft, Kirschsaft, Cranberrysaft, Ananassaft, Pfirsichsaft, Aprikosensaft, Pflaumensaft und Mischungen hievon, sowie Zitrusfruchtsäfte, wie etwa Orangensaft, Zitronensaft, Limonensaft, Grapefruitsaft, Tangerinensaft und Mischungen hievon. Auch andere Fruchtsäfte und Nicht-Fruchtsäfte, wie etwa pflanzliche oder botanische Säfte, können als die Saftkomponente der erfindungsgemäßen nichtkohlensäurehaltigen Getränkeprodukte verwendet werden.
  • Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte hierin können auch Teefeststoffe enthalten. Die Teefeststoffe können in das Getränkeprodukt zusätzlich zu dem oder anstelle des zuvor beschriebenen Fruchtsaftbestandteils zugesetzt werden.
  • Insbesondere können die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte 0% bis 0,25%, vorzugsweise 0,02% bis 0,25%, bevorzugter 0,7% bis 0,15%, bezogen auf Gewicht, Teefeststoffe enthalten. Der Ausdruck "Teefeststoffe", wie er hierin verwendet wird, bedeutet Feststoffe, die aus Teematerialien extrahiert sind, inklusive jenen Materialien, die aus der Gattung Camellia, inklusive zum Beispiel C. sinensis und C. assaimica, gewonnen wurden, frisch gepflückte Teeblätter, frische grüne Teeblätter, die unmittelbar nach dem Pflücken getrocknet wurden, frische grüne Teeblätter, die vor dem Trocknen zur Inaktivierung aller vorliegenden Enzyme hitzebehandelt wurden, unverfermentierten Tee, grünen Instant-Tee und teilweise fermentierte Teeblätter. Grüne Teematerialien sind Teeblätter, Teepflanzenstengel und anderes Pflanzenmaterial, das damit zusammenhängt und das keine deutliche Fermentation erhalten hat, um schwarzen Tee hervorzurufen. Mitglieder der Gattung Phyllanthus, catechu gambir und die Uncaria-Familie der Teepflanzen können ebenfalls verwendet werden. Es können Mischungen unfermentierter und teilweise fermentierter Tees verwendet werden.
  • Teefeststoffe zur Verwendung in den vorliegenden nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukten können durch bekannte und übliche Extraktionsmethoden für Teefeststoffe gewonnen werden. Die so erhaltenen Teefeststoffe werden in der Regel Coffein, Theobromin, Proteine, Aminosäuren, Mineralien und Kohlenhydrate enthalten.
  • Süßstoff
  • Die erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte können und werden in der Regel auch künstliche oder natürliche kalorienhältige oder kalorienfreie Süßstoffe enthalten. Bevorzugt sind Kohlenhydrat-Süßstoffe, insbesondere Mono- und/oder Disaccharidzucker.
  • Insbesondere werden die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte in der Regel 0,1% bis 20%, bevorzugter 6% bis 14% Zuckerfeststoffe, bezogen auf das Gewicht der Getränkeproduhte, enthalten. Geeignete Zucker-Süßstoffe sind u.a Maltose, Saccharose, Glucose, Fructose, Invertzucker und Mischungen hievon. Diese Zucker können in die Getränkeprodukte in fester oder flüssiger Form eingesetzt werden, werden in der Regel und vorzugsweise jedoch als ein Sirup zugesetzt, bevorzugter als ein konzentrierter Sirup, wie etwa Maissirup mit hohem Fructosegehalt. Für Zwecke der Herstellung der erfindungsgemäßen Getränkeprodukte können diese wahlweisen Süßstoffe bis zu einem gewissen Grad durch andere Bestandteile der Getränkeprodukte, wie etwa den Fruchtsaftbestandteil, wahlweise Geschmackstoffe und so weiter, zur Verfügung gestellt werden.
  • Bevorzugte Kohlenhydrat-Süßstoffe zur Verwendung in den Getränkeprodukten sind Saccharose, Fructose und Mischungen hievon. Fructose kann als flüssige Fructose, Maissirup mit hohem Fructosegehalt, trockene Fructose oder Fructosesirup erhalten oder zur Verfügung gestellt werden, wird jedoch vorzugsweise als Maissirup mit hohem Fructosegehalt zur Verfügung gestellt. Maissirup mit hohem Fructosegehalt (HFCS) ist im Handel erhältlich als HFCS-42®, HFCS-55® und HFCS-90®, die 42%, 55% bzw. 90%, bezogen auf das Gewicht, Zuckerfeststoffe hierin als Fructose, enthalten.
  • Wahlweise künstliche oder kalorienfreie Süßstoffe zur Verwendung in den nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukten inkludieren zum Beispiel Saccharin, Cyclamate, Saccharose, Acetosulfam, L-Aspartyl-L-phenylalanin-Niedrigalkylester- Süßstoffe (z. B. Aspartam), L-Aspartyl-D-ataninamide, wie sie im US-Patent 4,411.925 von Brennan et al. geoffenbart sind, L-Aspartyl-D-serinamide, wie sie im US-Patent 4,399.163 von Brennan et al. geoffenbart sind, L-Aspartyl-L-1- hydromethylallcanamid-Süßstoffe, wie sie im US-Patent 4,338.346 von Brand geoffenbart sind, L-Aspartyl-1-hydroxyethylalkanamid-Süßstoffe, wie sie im US-Patent 4,423.029 von Rizzi geoffenbart sind, L-Aspartyl-D-phenylglycinester- und -amid- Süßstoffe, wie sie in der Europäischen Patentanmeldung 168.112 von J. M. Janusz, veröffentlicht am 15. Jänner 1986, geoffenbart sind, und dergleichen. Ein besonders bevorzugter Süßstoff ist Aspartam.
  • Andere Bestandteile
  • Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte hierin können weiters beliebige andere Bestandteile oder Zusätze enthalten, die in der Regel als wahlweise Getränkebestandteile verwendet werden. Solche wahlweise Bestandteile sind u. a. Geschmackstoffe, Konservierungsmittel (z. B. organische Säuren), Farbstoffe und so weiter. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte können weiters 0 bis etwa 110% der US Recommended Daily Allowance (RDA) an Vitaminen und Mineralien enthalten, sofern solche Vitamine und Mineralien die Ambient-Display-Zeiten der nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte nicht deutlich vermindern, und sofern solche Vitamine und Mineralien chemisch und physikalisch kompatibel mit den wesentlichen Bestandteilen der nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte sind. Besonders bevorzugt sind Vitamin A, Provitamine hievon (z. B. Beta-Carotin) und Ascorbinsäure, obwohl es sich versteht, daß auch andere Vitamine und Mineralien verwendet werden können.
  • Es ist allgemein bekannt, daß bestimmte Polyphosphate mit Lebensmittelqualität, wie etwa die hierin beschriebenen, dazu beitragen können, die Inaktivierung der Ascorbinsäure in dem Getränkeprodukt zu inhibieren. Es ist auch wichtig festzuhalten, daß eine Anreicherung an Kalzium, Eisen und Magnesium vermieden werden sollte, da diese mehrwertigen Kationen den Polyphosphat-Bestandteil der nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte binden und inaktivieren können.
  • Gummi, Emulgatoren und Öle können in den Getränkeprodukten enthalten sein, um Textur und Opazität zu beeinflussen. Typische Bestandteile sind u. a. Guar- Gummi, Xanthan, Alginate, Mono- und Diglyceride, Lecithin, Pectin, Zellstoff, Baumwollsamenöl, pflanzliches Öl, Lebensmittelstärken und Beschwerungsöle/- mittel. Ester und andere Geschmackstoffe sowie Essenzöle können ebenso in den Getränkeprodukten enthalten sein.
  • Acidität
  • Die erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte haben einen pH von 2,5 bis 4,5, vorzugsweise von 2,7 bis 3,5, am bevorzugtesten von 3,0 bis 3,3. Dieser pH-Bereich ist typisch für nicht-kohlensäurehaltige verdünnte Fruchtsaftgetränkeprodukte. Die Acidität des Getränks kann innerhalb des erforderlichen Bereichs durch bekannte und übliche Verfahren eingestellt und aufrechterhalten werden, z. B. durch die Verwendung von Säurepuffern mit Lebensmittelqualität. In der Regel ist die Getränkeacidität innerhalb des zuvor genannten Bereiches ein Gleichgewicht zwischen maximaler Acidität zur Mikrobeninhibierung und optimaler Acidität für den gewünschten Eindruck von Geschmack und Säure des Getränks. Im allgemeinen wird das Natriumpolyphosphat umso wirksamer bei der Schaffung von Stabilität gegenüber Mikroben sein, je geringer die Acidität des Getränks ist. Je geringer somit die Acidität des Getränks ist, umso weniger Natriumpolyphosphat und/oder Konservierungsmittel ist zur Schaffung von Stabilität gegenüber Mikroben erforderlich. Wenn andererseits die Acidität des Getränks gering ist, kann die Menge Fruchtsaft in dem Getränk erhöht werden.
  • Herstellung
  • Die erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte können durch übliche Verfahren zur Formulierung von nicht-kohlensäurehaltigen verdünnten Fruchtsaftgetränken hergestellt werden. Bei solchen üblichen Verfahren können Vorgänge der Heißabfüllung oder des aseptischen Abfüllens beteiligt sein, obwohl solche Vorgänge zur Erreichung der zuvor beschriebenen verlängerten Ambient- Display-Zeiten nicht notwendig sind.
  • Verfahren zur Herstellung verdünnter Fruchtsaftgetränke sind zum Beispiel im US-Patent 4,737.375 von Nakel et al., das hierin als Literaturstelle aufgenommen ist, beschrieben. Verfahren zur Herstellung von Getränkeprodukten sind auch beschrieben von Woodroofund Phillips, Beverages: Carbonated & Noncarbonated, AVI Publishing Co. (rev. Ausg. 1981), und von Thorner und Herzberg, Non-alcoholic Food Service Beverage Handbook, AVI Publishing Co. (2. Aufl. 1978).
  • Ein Verfahren zur Herstellung der Getränkeprodukte hierin umfaßt das Herstellen eines Getränkelsonzentrats, den Zusatz eines Zuckersirups, der Polyphosphat enthält, und die Formulierung der Mischung mit Wasser, Zuckersirup und Getränkekonzentrat, um die erforderliche Acidität und Materialzusammensetzung zu erreichen. Das gesamte bei einer solchen Herstellung verwendete zugesetzte Wasser muß die erforderliche Härte haben oder auf dieselbe eingestellt werden. Bei einem solchen Verfahren kann das Getränkekonzentrat dadurch hergestellt werden, daß zu Wasser (korrekte Härte) ein Säuerungsmittel (z. B. Zitronensäure), wasserlösliche Vitamine, Geschmackstoffe, inklusive Fruchtsaftkonzentrat, und Konservierungsmittel zugesetzt werden. Eine Öl-in-Wasser-Emulsion, die den Getränkeprodukten Opacität und Textur verleiht, kann zu dem Konzentrat zugesetzt werden. Der Zuckersirup zur Verwendung bei der Herstellung der Getränkeprodukte wird getrennt hergestellt durch Zugabe von Zuckersirup (z. B. Maissirup mit hohem Fructosegehalt) zu Wasser und anschließenden Zusatz von Ascorbinsäure, Polyphosphat und Verdickungsmitteln zu dem Sirup. Zusätzliches Konservierungsmittel kann zu dem entstehenden Zuckersirup zugesetzt werden. Der Zuckersirup und das Konzentrat werden zur Bildung eines nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukts vereinigt. Das nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukt kann mit geringen Mengen Wasser, Zuckersirup und Getränkekonzentrat zurechtgerichtet werden, um die erforderliche Acidität und Zusammensetzung des erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukts zu erreichen. Es kann dann pasteurisiert, abgefüllt und gelagert werden. Es versteht sich, daß andere Verfahren, z. B. die später in dem Abschnitt BEISPIELE beschriebenen Verfahren, verwendet werden können, um die nichtkohlensäurehaltigen Getränkeprodukte hierin herzustellen.
  • Der Schlüsselaspekt des Verfahrens der vorliegenden Erfindung ist das Zumischen der erforderlichen Materialien in den erforderlichen Mengen, um die erfindungsgemäßen nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte zu erhalten. Andere allgemein bekannte und übliche Variationen der zuvor beschriebenen Getränkeformulierungstechnik können daher zur Herstellung der nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte hierin verwendet werden.
  • Testverfahren: Stabilität gegenüber Mikroben
  • Der Ausdruck "Mikrobenproliferation", wie er hierin verwendet wird, bedeutet eine 100-fache oder größere Steigerung der Anzahl der getränkeverderbenden Mikroorganismen in einem nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukt nach einem anfänglichen Inoculationsgrad von etwa 10 cfu/ml. Getränkeprodukte, die als "stabil gegenüber Mikroben" bezeichnet werden, zeigen eine geringere als eine 100-fache Steigerung der Menge der Mikroorganismen bei der Lagerung während 28 Tagen bei 23ºC (73º F) im Anschluß an einen anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen. Getränke, die als "instabil gegenüber Mikroben" beschrieben werden, zeigen eine mehr als 100-fache Steigerung der Menge der Mikroorganismen bei der Lagerung während 28 Tagen bei 23ºC (73º F) im Anschluß an einen anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen.
  • Die Stabilität eines nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukts gegenüber Mikroorganismen kann nach dem folgenden Verfahren bestimmt werden. Die Getränkeprodukte werden mit gemischten Gruppen von konservierungsmittelresistenter Hefe, die mindestens vier getrennte Hefeisolate enthält, inklusive Zygosaccharomyces bailü, sowie mit gemischten Gruppen von konservierungsmittelresistenten säuretoleranten Bakterien, inklusive der Species Acetobacter, geimpft. Alle bei der Impfung verwendeten Hefen und Bakterien werden vorher aus konservierten Fruchtsaftgetränken isoliert. Die beimpften Getränkeprodukte werden mindesten 60 Tage bei 20ºC aufbewahrt und es werden in periodischen Abständen aerobe Plattenkulturen vorgenommen. Die aeroben Plattenzählungen sowohl für Hefe- als auch für Bakterienpopulationen werden nach der Beschreibung in dem Compendium of Methods for the Mikrobiological Examinations of Foods, American Public Health Association, Washington, D. C. (herausgeg. von C. Vanderzant und D. F. Splittstoesser) vorgenommen, welche Beschreibung hierin als Literaturstelle aufgenommen ist. Diese Plattenzählungen werden zur Identifizierung des Grads der Mikrobenproliferation in dem beimpften Getränkeprodukt verwendet.
  • Testmethode: Mittlere Kettenlänge des Natriumpolyphosphats Reagenzien und Ausrüstung:
  • Deuteriumoxid (D&sub2;O)
  • NMR Röhrchen 5 mm OD, Wilmad Glas, 507PP
  • 10 mm OD, Wilmad Glas, 513-5PP
  • NMR Röhrchen Druckkappen 5 mm OD, Wilmad Glas, 521
  • 10 mm OD, Wilmad Glas, 521-C
  • wegwerfbare Übertragungspipetten Curtin Matheson, 355-123
  • Sonde für AC-300 5 oder 10 mm
  • Pyrex-Wolle Corning Glas
  • wegwerfbare Wischtächer Kimberly-Clark, Kim-Wipes
  • Spinner Turbine 5 mm, Bruker
  • 10 mm, Bruker
  • Spektrometer Bruker AC-300, ausgestattet mit
  • 5-mm oder 10 mm-Sonde
  • Vorgang:
  • 1. Auflösen von etwa 100 mg Probe in Deuteriumoxid (D&sub2;O) zur Herstellung einer Lösung mit einer Konzentration von etwa 12 Gew.-% Probe. Erforderlichenfalls vorsichtiges warmes Auflösen, um den Lösungsvorgang zu unterstützen. Erforderlichenfalls Abfiltrieren der Lösung durch komprimierte Pyrex- Wolle, um alle Feststoffpartikel zu entfernen.
  • 2. Übertragen der Lösung in ein reines NMR-Röhrchen unter Verwendung einer wegwerfbaren Pipette.
  • 3. Aufsetzen der Kappe auf das NMR-Röhrchen. Alle Schmutz- und Staubpartikel von dem NMR-Röhrchen mit einem wegwerfbaren Wischtuch abwischen.
  • 4. Herstellen eines Strichcode-Labels mit den Initialien des Verwenders, dem Spectrometer, Mikroprogramm und dem Probenlösungsmittel und Anheften des Labels an den Strichcode-Labelhalter.
  • 5. Einsetzen des Strichcode-Labelhalters in das NMR-Röhrchen mit Beschriftung und Einsetzen des Spinners unterhalb des Halters.
  • 6. Positionieren der Probe unter Verwendung eines Tiefenmeßgeräts.
  • 7. Einsetzen der Gesamtheit von ProbenrohrJSpinner/Strichcode-Halter in die jeweilige Rinne auf dem Spectrometer-Probenwechsler.
  • 8. Das Spektrum wird automatisch erhalten, bearbeitet und aufgezeichnet, basierend auf dem Experiment- und der Lösungsmittelinformation, die durch das Strichcode-Label angegeben wurde.
  • Spectrometer-Parameter:
  • Mikroprogramm PHG
  • Abtastfrequenz 121,39 MHz
  • Abtastbreite 50 KHz
  • Spektrumgröße 64 K
  • Puls Breite 2 usec = 45º
  • Puls Recycle 10,0 sec
  • Inverse gated Breitband H-1 Entkopplung
  • Die mittlere Kettenlänge des Natriumpolyphosphats wird wie folgt berechnet:
  • Der Bereich T von -5 bis -10 ppm enthält Peaks, die den Endphosphateinheiten in linearen Polyphosphaten mit einer Kettenlänge von 2 oder größer zugeordnet werden.
  • Der Bereich I von -18 bis -24 ppm enthält Peaks, die internen Phosphaten zugeordnet werden. Cyclische Phosphate, die als Verunreinigungen in den Proben vorliegen, haben auch Peaks im Bereich I und sind in der Berechnung inkludiert.
  • Die chemischen Verschiebungen wurden mit der externen Phosphorsäure in Bezug gebracht.
  • BEISPIELE
  • Im folgenden sind spezielle Ausführungsbeispiele der nichtkohlensäurehaltigen Getränkeproduhte sowie von Verfahren zur Herstellung derselben gemäß der vorliegenden Erfindung angegeben. Die Bestandteile für jedes Produkt werden in der Reihenfolge zugemischt, in welcher sie aufscheinen. Natriumhexametaphosphat wird für jedes Produkt unter hoher Schermischung zugemischt, um Solubilität zu gewährleisten. Die Ambient-Display-Zeit für jedes Produkt beträgt mindestens etwa 28 Tage. Diese speziellen Ausführungsbeispiele erläutern die Erfindung.
  • Ausführungsbeispiel 1 Bestandteile
  • Zugesetztes Wasser etwa 84%
  • Härte 140 ppm
  • Natriumhexametaphosphat (n = 22,76) 1500 ppm
  • Kaliumsorbat 200 ppm
  • Fruchtsaftkonzentrat 1,75%
  • (als Fruchtsaft einfacher Stärke 10%)
  • Zitronensäure etwa 0,24%
  • HFCS-55 etwa 13,5%
  • Ausführungsbeispiel 2 Bestandteile
  • Zugesetztes Wasser etwa 98%
  • Härte 140 ppm
  • Natriumhexametaphosphat (n = 23,14) 1500 ppm
  • Kaliumsorbat 200 ppm
  • Fruchtsaftkonzentrate 1,75%
  • (als Fruchtsaft einfacher Stärke 10%)
  • Zitronensäure etwa 0,24%
  • Aspartam etwa 500 ppm
  • Vergleichsdaten
  • Nicht-kohlensäurehaltige Getränkeproben (A-B) werden hergestellt und auf Stabilität gegenüber Mikroben nach dem zuvor in dem Abschnitt über die Analytischen Methoden beschriebenen Testverfahren untersucht. Jede Probe enthält 200 ppm Sorbat und 98 Gew.-% zugesetztes Wasser mit einer Härte von 140 ppm. Die Probe A enthält 1500 ppm Natriumhexametaphosphat mit einer mittleren Kettenlänge von etwa 13. Die Probe B (repräsentativ für die vorliegende Erfindung) enthält 1500 ppm Natriumhexametaphosphat mit einer mittleren Kettenlänge von etwa 21. Jede Probe enthält auch Nebenbestandteile, die praktisch keine Wirkung auf die Mikrobenproliferation hatten. Die Testergebnisse sind im folgenden zusammengefaßt.
  • Beide Proben waren nach 29 Tagen gegen Mikroben stabil. Nach 58 Tagen war jedoch die Probe A nicht mehr länger gegen Mikroben stabil, wogegen die Probe B sogar noch nach 99 Tagen stabil gegen Mikroben blieb.

Claims (8)

1. Nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte, die durch überlegene Stabilität gegenüber Mikroben gekennzeichnet sind und enthalten:
(a) zu 100 ppm bis 1000 ppm ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist,
(b) zu 0,1 Gew.-% bis 40 Gecv.-% Fruchtsaft;
(c) zu 300 ppm bis 3000 ppm Natriumpolyphosphat der Formel
worin n im Mittel 17 bis 60 beträgt; und
(d) zu 80 Gew-% bis 99 Gew.-% zugesetztes Wasser mit einer Härte von 61 ppm bis 220 ppm;
wobei die sich ergebenden nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte einen pH von 2,5 bis 4,5 haben und wobei die Getränkeprodukte nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen eine weniger als 100-fache Steigerung des Mikroorganismengehalts zeigen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC (73º F) gelagert werden.
2. Ein Verfahren zur Herstellung von nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukten, die durch überlegene Stabilität gegenüber Mikroben gekennzeichnet sind, welches Verfahren das Mischen folgender Substanzen umfaßt:
(a) zu 100 ppm bis 1000 ppm ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist;
(b) zu 0,1 Gew.-% bis 40 Gew.-% Fruchtsaft;
(c) zu 300 ppm bis 3000 ppm ein Natriumpolyphosphat der Formel
worin n im Mittel 17 bis 60 beträgt; und
(d) zu 80 Gew.-% bis 99 Gew.-% zugesetztes Wasser mit einer Härte von 61 ppm bis 220 ppm;
wobei die sich ergebenden nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte einen pH von 2,5 bis 4,5 haben und wobei die Getränkeprodukte nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen eine weniger als 100-fache Steigerung des Mikroorganismengehalts zeigen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC [73ºF] gelagert werden.
3. Das Verfahren nach Anspruch 2, bei welchem 0,1 Gew.-% bis 20 Gew.-% Fruchtsaft in die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte eingemischt werden.
4. Nicht-kohlensäurehaltige Getränkeprodukte, die durch erhöhte Stabilität gegenüber Mikroben gekennzeichnet sind und enthalten
(a) zu 100 ppm bis 1000 ppm ein Konservierungsmittel, das aus der aus Sorbinsäure, Benzoesäure, Alkalimetallsalzen hievon und Mischungen hievon bestehenden Gruppe ausgewählt ist,
(b) zu 0,02 Gew.-% bis 0,25 Gew.-% Teefeststoffe;
(c) zu 300 ppm bis 3000 ppm Natriumpolyphosphat der Formel
worin n im Mittel 17 bis 60 beträgt; und
(d) zu 80 Gew.-% bis 99 Gew.-% zugesetztes Wasser mit einer Härte von 61 ppm bis 220 ppm;
wobei die sich ergebenden nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte einen pH von 2,5 bis 4,5 haben und wobei die Getränkeprodukte nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen eine weniger als 100-fache Steigerung des Mikroorganismengehalts zeigen, wenn sie mindestens 28 Tage lang bei 23ºC (73º F) gelagert werden.
5. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte nach Anspruch 1 und 4, in welchen das Konservierungsmittel Kaliumsorbat ist und das Natriumpolyphosphat eine mittlere Kettenlänge im Bereich von 20 bis 30 hat.
6. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte nach Anspruch 5, in welchen die genannten Getränkeprodukte 1000 ppm bis 1500 ppm Natriumpolyphosphat und 200 bis 650 ppm Kaliumsorbat enthalten.
7. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte nach Anspruch 6, in welchen das zugesetzte Wasser 61 ppm bis 180 ppm Härte enthält.
8. Die nicht-kohlensäurehaltigen Getränkeprodukte nach Anspruch 7, wobei die Getränkeprodukte einen pH im Bereich von 3,0 bis 3, 3 haben und wobei die Getränke nach einem anfänglichen Kontaminationsgrad von 10 cfu/ml schädlicher Mikroorganismen eine weniger als 100-fache Steigerung des Mikroorganismengehalts zeigen, wenn sie mindestens 60 Tage lang bei 23ºC [73ºF] gelagert werden.
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