DE69534199T2 - Funkbasisstation für ein privates Telekommunikationssystem - Google Patents
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Description
- Technisches Gebiet
- Diese Erfindung bezieht sich auf eine Basisstation für ein Telekommunikationssystem, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zum Liefern einer Mobilkommunikation.
- Stand der Technik
- Verschiedene Arten von Vorrichtungen und Verfahren zum Liefern einer Mobilkommunikation sind bekannt. Somit sind z.B. nun Mobiltelefonsysteme verfügbar, die es einem Benutzer ermöglichen, Telefonanrufe über das öffentliche Fernsprechwählnetz (PSTN) zu tätigen, ohne eine physische verdrahtete Verbindung zu dem Netzwerk zu besitzen. Diese Systeme umfassen sogenannte schnurlose oder gebäudeinterne Dienste, die z.B. auf den Standards CT-2 oder DECT (Digital European Cordless Telecommunications – digitale europäische schnurlose Telekommunikation) basieren, die Dienste im relativen Nahbereich in einem Bereich wie z.B. dem Arbeitsplatz eines Benutzers liefern. Eine Einheit, die die DECT-Luftschnittstelle implementiert, weist normalerweise eine Basisstation, die ein Niedrigleistungsfunk-Sende/Empfangsgerät umfasst, und ein Mobilfunkhandapparatmodul auf, das ein zweites Sende/Empfangsgerät zum Kommunizieren mit der Basisstation enthält. Die Basisstation ist durch eine Telefonleitung entweder direkt oder über eine private automatische Vermittlungsnebenstelle (PABX) mit dem PSTN verbunden. Dies weist den Nachteil auf, dass, obwohl jede zusätzliche DECT-Einheit, die in einer Organisation installiert ist, entweder eine eigens vorgesehene PSTN-Leitung oder eine PABX-Leitung erfordert, dieselbe nur eine mobile Erweiterung der Telefonleitung des jeweiligen Benutzers bietet. Ein Liefern zusätzlicher Leistungsmerkmale, wie z.B. der Fähigkeit, einen beliebigen Mobilhandapparat zu kontaktieren, wo auch immer sich derselbe aktuell in einem Gebäude befindet, erfordert eine erhebliche Kapitalinvestition durch die Installation oder die Aktualisierung einer PABX. Außerdem besteht, falls eine Organisation in zusätzliche DECT-Einheiten investiert, der einzige Vorteil in der einfachen inkrementalen Erweiterung der Anzahl von DECT-Basisstationen – es besteht keine Wechselwirkung zwischen den DECT-Basisstationen, um den erweiterten Abdeckungsbereich auszunutzen, der durch die zusammen betrachteten Basisstationen geliefert wird.
- Es ist auch bekannt, eine Mobilkommunikation in Systemen zu liefern, die ein lokales Netz (LAN) umfassen. So beschreibt die europäische Patentanmeldung Nr. 0 479 477 ein Verteilte-Vermittlung-Zellularkommunikationssystem, bei dem Signale, die für ein Funkmodul bestimmt sind, über ein LAN zwischen Basisstationen geleitet werden, wenn sich das Funkmodul von dem Dienstbereich einer Basisstation in den Dienstbereich einer anderen bewegt.
- Die europäische Patentanmeldung Nr. 0 647 077 beschreibt ein Verfahren zum Steuern eines mobilen integrierten Sprach- und Datensystems, das eine Mehrzahl von persönlichen Stationen aufweist. Das System weist Basisstationen, die eine drahtlose Schnittstelle, eine LAN-Schnittstelle und eine Schnittstelle mit dem PSTN aufweisen, sowie eine Vermittlung auf, um eine Verbindung zwischen unterschiedlichen Schnittstellen zu ermöglichen. Der Ursprung von Signalen, die durch die drahtlose Schnittstelle oder die LAN-Schnittstelle empfangen werden, kann auch identifiziert werden.
- Das deutsche Gebrauchsmuster Nr. 93 00 044 offenbart eine Anordnung zum Einrichten von Telefonverbindungen in einem Kommunikationssystem, das aus einem Netzwerk von PBXs besteht, die entweder durch ein öffentliches oder ein privates Netzwerk verbunden sind, das Funkaustauscheinheiten aufweist, die jede von einer Seite über eine gewöhnli che ISDN-Verbindung mit einem PBX und von der anderen Seite mit zumindest einer Basisstation verbunden sind.
- Offenbarung der Erfindung
- Gemäß einem Aspekt dieser Erfindung wird eine Basisstation für ein Telekommunikationssystem geliefert, die folgende Merkmale aufweist: eine drahtlose Schnittstelle; eine LAN-Schnittstelle; eine dritte Schnittstelle; eine Schaltanordnung, die angepasst ist, um die Schnittstellen zur Übertragung von Signalen zwischen denselben selektiv in jeder der folgenden Konfigurationen zu verbinden:
- (a) die drahtlose Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle verbunden;
- (b) die drahtlose Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der LAN-Schnittstelle verbunden;
- (c) die LAN-Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle verbunden,
- Bei der dritten Schnittstelle kann es sich z.B. um eines von einer Öffentliches-Fernsprechwählnetz-Schnittstelle, einer Serielle-Kommunikation-Schnittstelle oder einer Dienstintegrierendes-Digitales-Netz-Schnittstelle handeln. Wenn die dritte Schnittstelle eine Öffentliches-Fernsprechwählnetz-Schnittstelle ist, kann die drahtlose Schnittstelle angeordnet sein, um eine drahtlose Kommunikation mit einem drahtlosen Telefonhandapparat, der speziell der Basisstation zugeordnet ist, zu unterstützen.
- In einem weiteren Aspekt liefert die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationssystembasisstation, die folgende Merkmale aufweist: eine drahtlose Schnittstelle; eine LAN-Schnittstelle; eine dritte Schnittstelle; eine Schaltanordnung, die angepasst ist, um die Schnittstellen zur Übertragung von Signalen zwischen denselben selektiv in jeder der folgenden Konfigurationen zu verbinden:
- (a) die drahtlose Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle verbunden;
- (b) die drahtlose Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der LAN-Schnittstelle verbunden;
- (c) die LAN-Schnittstelle ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle verbunden,
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Eine Basisstation gemäß dieser Erfindung für ein System zur Mobilkommunikation wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
-
1 ein Mobilkommunikationssystem; -
2 ein schematisches Blockdiagramm einer Basisstation, die einen Teil des Systems von1 bildet; -
3a bis3h unterschiedliche mögliche Operationskonfigurationen des Systems; -
4 eine Operationskonfiguration der Basisstation von2 ; -
5 komplementäre Operationskonfigurationen von zwei der Basisstationen von2 ; -
6 ein detaillierteres schematisches Blockdiagramm der Basisstation von2 ; -
7 ein Flussdiagramm von Operationen, die zum Registrieren der Anwesenheit einer Funkeinheit, die einen Teil des Systems von1 bildet, in einem Dienstbereich einer Basisstation gehören; -
8 ein Flussdiagramm von Hauptoperationen, die durch eine Basisstation durchgeführt werden, die einen eingehenden Telefonanruf empfängt; -
9 ein Flussdiagramm von Hauptoperationen, die durch eine Basisstation durchgeführt werden, die einen eingehenden Telefonanruf an eine Funkeinheit weiterleitet; -
10 ein Diagramm, das ein Protokoll veranschaulicht, das in den Flussdiagrammen der8 und9 implementiert ist, zum Verbinden eines eingehenden Telefonanrufs mit einer Funkeinheit; -
11 ein Flussdiagramm von Hauptoperationen, die durch eine Basisstation durchgeführt werden, die einen abgehenden Telefonanruf von einer Funkeinheit empfängt; -
12 ein Flussdiagramm von Hauptoperationen, die durch eine Basisstation durchgeführt werden, die einen abgehenden Telefonanruf an das PSTN weiterleitet; und -
13 ein Diagramm, das ein Protokoll veranschaulicht, das in den Flussdiagrammen der11 und12 implementiert ist, zum Tätigen eines abgehenden Telefonanrufs von einer Funkeinheit. - Beste Ausführung der Erfindung und industrielle Anwendbarkeit
- Unter Bezugnahme auf
1 weist ein System10 zur Mobilkommunikation mehrere Basisstationen12 auf; jede Basisstation weist eine jeweilige Mobilfunkeinheit auf, die derselben (in dem Fall einer Sprach- und Serielldatenkommunikation) auf eine Weise, die im Folgenden erläutert ist, eindeutig zugeordnet ist. Jede Basisstation ist normalerweise einem einzelnen Benutzer zugewiesen und befindet sich in einer zweckmäßigen Position in dem normalen Arbeitsbereich (z.B. Büro, Kabine oder Schreibtisch) dieses Benutzers oder benachbart zu demselben. Eine Funkeinheit kann z.B. einen schnurlosen Telefonhandapparat14 oder ein Funkmodul16 aufweisen, das konzipiert ist, um mit einem Eingangs/Ausgangs-Port (z.B. seriell, parallel, Infrarot oder PCMCIA) einer tragbaren Rechen- oder Informationsvorrichtung, wie sie z.B. bei18 gezeigt ist, verbunden zu werden. - Mehrere unterschiedliche Kommunikationseinrichtungen können durch die Basisstationen
12 geliefert werden. Eine Sprachkommunikation kann von einem beliebigen schnurlosen Handapparat14 entweder zu einem anderen der Handapparate oder zu einem Telefon außerhalb des Systems10 , das mit dem PSTN verbunden ist, stattfinden; „PSTN" und „Öffentliches Fernsprechwählnetz" werden hier verwendet, um sich auf jedes beliebige Netzwerk zum Liefern einer Telefonkommunikation und einer damit in Beziehung stehenden Kommunikation zwischen Vorrichtungen zu beziehen, einschließlich dem herkömmlichen Telefonnetz, das auf festen Telekommunikationsverbindungen basiert, dem öffentlichen Landfunknetz (PLMN) für Mobiltelefone usw. Eine serielle Kommunikation, die z.B. das RS232-Protokoll verwendet, kann auf eine ähnliche Weise z.B. zwischen zwei Informationsvorrichtungen stattfinden, von denen eine außerhalb des Systems10 liegen kann. Daten können unter Verwendung eines Paket- (LAN-) Protokolls zwischen einer beliebigen geeignet ausgerüsteten Rechen- oder Informationsvorrichtung18 und einer beliebigen anderen Vorrichtung, die mit dem System10 zur LAN-Kommunikation verbunden ist, übermittelt werden. - Eine Basisstation kann verschiedene unterschiedliche Konfigurationen aufweisen, abhängig davon, welche bestimmte Kombination von Kommunikationseinrichtungen erwünscht ist. Eine spezifische, bevorzugte Konfiguration ist in
2 gezeigt. Unter Bezugnahme auf2 weist eine einzelne Basisstation12 bei dieser Konfiguration fünf Hauptkomponenten auf:
eine Funkschnittstelle20 , die mit einer Funkantenne22 verbunden ist und konzipiert ist, um gemäß einem Schnurlostelefonprotokoll, wie z.B. dem DECT-Protokoll, wirksam zu sein; die Reichweite von Signalen von der Funkantenne liegt in der Größenordnung von einhundert Metern – diese Reichweite definiert den Dienstbereich der Basisstation12 ;
eine Telefonschnittstelle24 , die mit einem Standardtelefonklinkenstecker26 verbunden ist und konzipiert ist, um mit einer PSTN-Leitung entweder direkt oder über eine PABX gekoppelt zu sein;
eine LAN-Schnittstelle28 , die mit einem geeigneten LAN-Verbinder30 (z.B. einem Koaxialstecker) verbunden ist und konzipiert ist, um gemäß einem Standard-LAN-Protokoll, wie z.B. dem IEEE-802.3-Standard oder dem IEEE-802.12-Standard, wirksam zu sein;
eine serielle Schnittstelle32 , die mit einem geeigneten mehrpoligen Verbinder34 (z.B. einem 9-Anschlussstift- oder 25-Anschlussstift-D-Verbinder) verbunden ist und konzipiert ist, um gemäß einem Standardseriellkommunikationsprotokoll, wie z.B. dem RS232-Protokoll, wirksam zu sein; und
eine Steuereinheit36 , die mit jeder dieser Schnittstellen gekoppelt ist, um ihre Operation zu koordinieren und um eine Kommunikation zwischen denselben, wie es im Folgenden beschrieben ist, mit einer geeigneten Umwandlung zwischen ihren jeweiligen Signalformaten und Protokollen zu leiten, um die Funktionen zu unterstützen, die durch die Funkeinheiten geliefert werden. - Anstelle der Telefonschnittstelle
24 kann die Basisstation12 eine Schnittstelle zur Verbindung mit einem PSTN-Dienst höherer Bandbreite, wie z.B. eine Dienstintegrierendes-Digitales-Netz- (ISDN-) Schnittstelle, aufweisen. Gleichermaßen kann die Schnittstelle20 jede beliebige geeignete drahtlose Technologie, wie z.B. Infrarotkommunikation, verwenden. - Alle diese Komponenten der Basisstation sind durch Verbindungen
38 verbunden, mittels derer eine Kommunikation, die die Basisstation durchläuft, und Steuersignale zwischen den unterschiedlichen Komponenten nach Bedarf übertragen werden können. Die Funkschnittstelle20 ist in der Lage, Nachrichten für mehrere unterschiedliche DECT-Kanäle gleichzeitig gemäß dem DECT-Protokollstandard zu handhaben und zu unterscheiden; gleichermaßen können die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 Nachrichten für mehrere Kommunikationswege gleichzeitig handhaben und unterscheiden, wie es im Folgenden beschrieben ist. - Unter erneuter Bezugnahme auf
1 ist jede Basisstation12 über ihren jeweiligen LAN-Verbinder30 mit einem LAN40 gekoppelt. Dieses LAN selbst ist auf eine herkömmliche Weise wirksam, um Datenpakete zwischen Stationen oder Knoten, die mit demselben verbunden sind, zu übertragen, und kann auch Datenpakete mit anderen Netzwerken über bekannte Vorrichtungen, wie z.B. Brücken (wie bei 42 gezeigt) und Router, austauschen. Das LAN40 kann auf einer beliebigen geeigneten Netzwerktechnologie basieren, wie z.B. Ethernet (z.B. IEEE 802.3) oder 100VG-AnyLAN (d.h. IEEE 802.12); da das LAN jedoch Sprachverkehr handhabt, sollte dasselbe entweder ausschließlich dazu vorgesehen sein, das System10 zu unterstützen, oder eine Hochgeschwindigkeitstechnologie (100+ Mbit/s) verwenden. Mehrere unterschiedliche Kommunikationsprotokolle, die höhere Ebenen des OSI-Siebenschichtmodells für Netzwerkarchitektur implementieren, können auf dem LAN40 laufen. Basisstationen in dem LAN weisen jede eine Identifikationsadresse auf, die von dem verwendeten LAN-Protokoll abhängt, die sich z.B. auf Schicht3 (IP-Adresse) oder Schicht4 (TCP-Adresse) des OSI-Modells bezieht. In1 sind die IP-Adressen der Basisstationen durch die Buchstaben A, B, C usw. dargestellt, die jeder Basisstation zugeordnet sind; die Notation12A ,12B ,12C wird hier verwendet, um sich auf die einzelnen Basisstationen12 zu beziehen, deren jeweilige LAN-Adressen A, B, C usw. sind, wohingegen das Bezugszeichen12 ohne Suffix verwendet wird, um sich auf die Basisstationen allgemein zu beziehen, ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Identitäten. - Jede Basisstation
12 ist über ihren jeweiligen Telefonklinkenstecker26 mit einer jeweiligen Leitung einer Telefon-PABX44 gekoppelt, die wiederum mit dem PSTN verbunden ist. Zusätzlich kann eine Basisstation über ihren mehrpoligen Verbinder34 mit einer Hilfskommunikationsvorrichtung gekoppelt sein; so ist z.B. die Basisstation12E mit einem Modem46 gekoppelt gezeigt, das wiederum durch die Telefonleitung für die Basisstation12E mit der PABX44 verbunden ist. Einrichtungen, wie z.B. PSTN-Leitungen und Modems, sind Ressourcen, die normalerweise nicht von mehreren Benutzern gemeinschaftlich verwendet werden können: zu jedem beliebigen spezifischen Zeitpunkt kann nur ein Benutzer an einer aktiven Sprach- oder Serielldatenübermittlung an einen anderen Benutzer über eine spezifische PSTN-Leitung und/oder ein spezifisches Modem beteiligt sein. Im Gegensatz dazu ermöglicht die LAN-Technologie, dass mehrere Benutzer die gleichen physischen Kommunikationsressourcen gleichzeitig gemeinschaftlich verwenden. Dementsprechend unterscheiden sich die Anordnungen für eine Sprach- und Serielldatenkommunikation von denjenigen für eine LAN-Kommunikation und werden als erste beschrieben. - Wie bereits erwähnt, sind jeder Basisstation
12 eine oder mehr Funkeinheiten, wie z.B. ein schnurloser Telefonhandapparat14 oder ein Funkmodul16 , zugeordnet. - Es besteht eine spezifische, individuelle Identitätszuordnung zwischen jeder Funkeinheit und einer jeweiligen Basisstation
12 , so dass die betreffende Basisstation12 als die „Ausgangs-"Basisstation für die zugeordnete Funkeinheit fungiert. Diese Identitätszuordnung wird durch ein Verwen den einer „Teilnahme" implementiert, ein Merkmal, das in jeder Einheit vorhanden ist, die das DECT-Protokoll implementiert, um die Funkeinheit mit einem Mobilidentifizierer auszustatten, der die erforderliche Zuordnung anzeigt; dieser Identifizierer basiert auf der IP-Adresse der relevanten Basisstation12 . Jede Funkeinheit weist eine einzige Ausgangsbasisstation auf, aber eine Basisstation kann die Ausgangsstation für mehr als eine Funkeinheit sein. - Die Handapparate
14 sind konzipiert, um eine schnurlose Sprachkommunikation im relativen Nahbereich mit einer Basisstation12 unter Verwendung einer DECT-Luftschnittstelle zu liefern. Einer dieser Handapparate (14A ) weist einen Mobilidentifizierer auf, der auf der IP-Adresse der Basisstation12A basiert, die somit die Ausgangsbasisstation für diesen Handapparat ist; gleichermaßen hat der Handapparat14D die Basisstation12D als seine Ausgangsbasisstation, und die IP-Adresse dieser Station ist die Basis für seinen Mobilidentifizierer. Das Funkmodul16 ist konzipiert, um eine schnurlose Serielldatenkommunikation mit einer Basisstation12 erneut unter Verwendung einer DECT-Luftschnittstelle zu liefern. Dieses Modul16E ist speziell der Basisstation12E als seiner Ausgangsbasisstation zugeordnet und hat somit die IP-Adresse dieser Station als die Basis für seinen Identifizierer. - Bevor eine Funkeinheit als ein Teil des Systems
10 wirksam sein kann, muss dieselbe einer Basisstation12 als ihrer Ausgangsbasisstation als Teilnehmer zugeordnet sein. Dies erfolgt normalerweise, wenn eine Funkeinheit das erste Mal innerhalb der Reichweite von oder vorübergehend verdrahtet mit einer der Basisstationen12 in dem System10 (z.B. der Basisstation12 , mit der dieselbe versehen wurde, kurz nach der Installation dieser Basisstation) aktiviert wird. Die Funkeinheit hat an diesem Punkt keinen Mobilidentifizierer und fordert deshalb auf eine Kontaktaufnahme mit einer Basisstation12 hin einen Identifizierer an. Unter der Annahme, dass die Steuereinheit36 in der Basisstation in der Lage ist, eine zusätzliche Funkeinheitteilnahme anzunehmen, aktualisiert dieselbe eine „Teilnahme-"Tabelle (z.B. in dem Speicher62 ) von Funkeinheiten, die derselben als Teilnehmer zugeordnet sind, um die neue Einheit aufzunehmen und einen zugeordneten Authentifizierungscode zu speichern; die Steuereinheit aktualisiert auch eine „Registrierungs-"Tabelle, um anzuzeigen, dass die Funkeinheit bei dieser Station „registriert" ist (wie im Folgenden genauer beschrieben); schließlich sendet die Steuereinheit36 eine „Annehmen-"Nachricht an die Funkeinheit, die derselben den Mobilidentifizierer und einen Startparameterwert mitteilt, aus dem die Funkeinheit unabhängig den Authentifizierungscode ableiten kann. Wie bereits erwähnt, enthält der Identifizierer die IP-Adresse der Basisstation12 ; eine Funkeinheitreferenz (z.B. basierend auf einem Zählwert von Einheiten, die der Basisstation bereits als Teilnehmer zugeordnet sind) ist an die IP-Adresse angehängt, um die neue Funkeinheit eindeutig zu identifizieren. Auf ein Empfangen der Annehmen-Nachricht hin extrahiert die Funkeinheit den Mobilidentifizierer und den Startparameterwert und speichert dieselben intern (z.B. in einem nichtflüchtigen Speicher, wie z.B. einem EEPROM oder einer Flash-Speichereinheit) zur zukünftigen Verwendung. Die Steuereinheit36 einer Basisstation kann normalerweise nur Teilnahmeanforderungen von einer vorbestimmten maximalen Anzahl von Funkeinheiten annehmen (z.B. in Relation zur Verfügbarkeit von Speicher und anderen Ressourcen, die benötigt werden, um jede Teilnehmereinheit zu unterstützen, in der Basisstation). Falls der Basisstation bereits diese maximale Anzahl von Einheiten als Teilnehmer zugeordnet ist, sendet die Steuereinheit36 der neuen Funkeinheit eine „Ablehnen-"Nachricht; in diesem Fall muss die Teilnahmeoperation bei einer anderen Basisstation versucht werden, bevor die Funkeinheit wirksam werden kann. - Jedes Mal, wenn eine Funkeinheit angeschaltet wird oder, während dieselbe angeschaltet ist, in den Dienstbereich einer Basisstation
12 bewegt wird (wie es durch die Stärke von Signalen angezeigt wird, die von der Basisstation empfangen werden), findet eine Registrierungsprozedur statt. Diese Prozedur ist im Folgenden genau beschrieben; zusammenfassend tastet die Funkeinheit die verfügbaren DECT-Kanäle ab und identifiziert die Basisstation, deren Empfangenes-Signal-Stärke am größten ist; dann sendet dieselbe eine Anforderung zur Registrierung ihrer Anwesenheit an diese Basisstation und fügt ihren Mobilidentifizierer zu der Anforderung hinzu. Gibt es kein Problem, aktualisiert die Steuereinheit36 in der Basisstation ihre Registrierungstabelle, um anzuzeigen, dass sich die Funkeinheit in dem Dienstbereich dieser Station befindet; falls die Basisstation nicht die Ausgangsbasisstation der Funkeinheit ist, wird dieselbe als eine „Besucher-"Basisstation betrachtet, und dieselbe übermittelt deshalb auch den Standort der Funkeinheit zurück an die Ausgangsbasisstation dieser Einheit. - Die Weise, auf die eine Sprach- und Serielldatenkommunikation zu und von einer Funkeinheit geleitet wird, hängt davon ab, ob die Funkeinheit bei ihrer Ausgangsbasisstation registriert ist. Es gibt zwei Hauptfälle, wie folgt:
- (I) die Funkeinheit ist bei ihrer Ausgangsbasisstation registriert;
- (II) die Funkeinheit ist nicht bei ihrer Ausgangsbasisstation registriert, sondern ist stattdessen bei einer Besucherbasisstation registriert.
- In beiden Fällen durchläuft eine Sprach- und Serielldatenkommunikation zu und von der Funkeinheit bei der bevorzugten Implementierung der Erfindung immer die Ausgangsbasisstation dieser Einheit, entweder allein (Fall I) oder über eine (und nur eine) andere Basisstation (Fall II). Fall II weist zwei mögliche Varianten auf:
- (IIa) die Funkeinheit kommuniziert mit einer anderen Vorrichtung, die sich nicht in Funkkontakt mit der Besucherbasisstation befindet (z.B. weil die Kommunikation über das PSTN stattfindet, oder weil die andere Vorrichtung eine Funkeinheit ist, die bei einer anderen Basisstation registriert ist);
- (IIb) die Funkeinheit kommuniziert mit einer anderen Funkeinheit, die ebenfalls bei der gleichen Basisstation registriert ist.
- Es ist möglich, es für alle Kommunikationen in Variante IIb so einzurichten, dass nur eine Basisstation durchlaufen wird, die beiden betreffenden Funkeinheiten gemeinsam ist, unabhängig davon, ob diese Basisstation die Ausgangsbasisstation für eine der Einheiten ist. Diese Implementierung hat jedoch wesentlich mehr Komplexität und eine Duplizierung von Funktionen zur Folge, die normalerweise durch die PABX
44 geliefert werden, und wird deshalb nicht bevorzugt. - Die
3a bis3h zeigen die verschiedenen möglichen Konfigurationen, durch die eine Kommunikation zwischen einer Funkeinheit (in diesem Beispiel einem Handapparat14 ) einerseits, die entweder bei ihrer Ausgangs- oder einer Besucherbasisstation registriert ist, und andererseits entweder der PABX oder einem anderen Handapparat14 , der bei seiner jeweiligen Ausgangsbasisstation oder einer Besucherbasisstation registriert ist, geleitet wird. Die4 und5 zeigen die entsprechende Leitung der Kommunikation in einer Basisstation12 , wie es im Folgenden beschrieben ist. - Die einfachste Situation, bei der der Handapparat
14A bei seiner Ausgangsbasisstation12A registriert ist und über die PABX44 und das PSTN kommuniziert, ist in3a gezeigt. In diesem Fall leitet die Steuereinheit36 in der Basisstation12A eine Kommunikation intern zwischen ihrer zugeordneten Funkschnittstelle20 und der Telefonschnitt stelle24 , wie es in4 gezeigt ist. Somit durchläuft die Kommunikation für den Handapparat14A den folgenden Weg: - – einen
drahtlosen DECT-Kanal (bei
48 angezeigt) zwischen dem Handapparat und der Basisstation; - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in der Basisstation; und - – die
Telefonleitung für
diese Basisstation zu der PABX
44 und von da zu dem PSTN. - Dieser Kommunikationsweg ist in
3a durch eine gestrichelte Linie50a angezeigt. - Falls der Handapparat
14A bei einer anderen (d.h. Besucher-) Basisstation registriert ist, wie z.B. der Basisstation12B , ist der Kommunikationsweg, wie derselbe bei50b in3b gezeigt ist. In diesem Fall leitet die Steuereinheit36 in der Basisstation12B eine Kommunikation intern zwischen ihrer zugeordneten Funkschnittstelle20 und der LAN-Schnittstelle28 , wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist, und die Steuereinheit in der Basisstation12A leitet ihre interne Kommunikation zwischen ihrer zugeordneten LAN-Schnittstelle28 und der Telefonschnittstelle24 , wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist. Der Weg50b durchläuft folgende Stellen: - – den
drahtlosen DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und der Besucherbasisstation12B ; - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Besucherbasisstation12B ; - – das
LAN
40 zu der Ausgangsbasisstation12A ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in der Ausgangsbasisstation12A ; und - – die
Telefonleitung für
die Ausgangsbasisstation
12A zu der PABX44 und von da zu dem PSTN. - Eine Sprachkommunikation zwischen dem Handapparat
14A und einem anderen Handapparat14D folgt, wenn beide bei ihren jeweiligen Basisstationen12A und12D registriert sind, dem Weg, der in3c gezeigt ist, wie folgt: - – der
drahtlose DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und seiner Ausgangsbasisstation12A ; - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in der Basisstation12A (konfiguriert, wie es in4 gezeigt ist); - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12A und die PABX44 verbindet; - – die
PABX
44 ; - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12D und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Basisstation12D (ebenfalls konfiguriert, wie es in4 gezeigt ist); und - – ein
drahtloser DECT-Kanal, der bei
52 angezeigt ist, zwischen dem Handapparat14D und seiner Ausgangsbasisstation12D . - Der Teil dieses Wegs zwischen dem Handapparat
14A und der PABX44 ist durch die gestrichelte Linie50c angezeigt, und sein Gegenstück zwischen dem Handapparat14D und der PABX ist durch die Linie mit kurzen Strichen54c angezeigt. - Falls der Handapparat
14D stattdessen bei der Besucherbasisstation12C registriert ist, z.B. wie es in3d gezeigt ist, folgt eine Sprachkommunikation zwischen den Handapparaten14A und14D einem Weg, der einen Teil50d , den gleichen wie den Teil50c in3c , zwischen dem Handapparat14A und der PABX44 und ein Gegenstück54d zwischen dem Handapparat14D und der PABX aufweist, das Folgendes aufweist: - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12D und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Basisstation12D (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Besucherbasisstation12C ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Besucherbasisstation12C (konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); und - – den
drahtlosen DECT-Kanal
52 zwischen dem Handapparat14D und der Besucherbasisstation12C . - Wenn beide Handapparate
14A und14D bei jeweiligen unterschiedlichen Besucherbasisstationen registriert sind, wie z.B.12B und12C (3e ), folgt die Sprachkommunikation zwischen den Handapparaten einem Weg, der Teile50e und54e aufweist, wie folgt: - – der
drahtlose DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und der Besucherbasisstation12B ; - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Besucherbasisstation12B (konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Ausgangsbasisstation12A ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in der Ausgangsbasisstation12A (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – die
Telefonleitung, die die Ausgangsbasisstation
12A und die PABX44 verbindet; - – die
PABX
44 ; - – die
Telefonleitung, die die zweite Ausgangsbasisstation
12D und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Basisstation12D (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der zweiten Besucherbasisstation12C ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Besucherbasisstation12C (konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); und - – der
drahtlose DECT-Kanal
52 zwischen dem Handapparat14D und der Besucherbasisstation12C . - Ein besonderer Fall der vorhergehenden Situation tritt auf, wenn jeder Handapparat
14A ,14D bei der Ausgangsbasisstati on des anderen Handapparats registriert ist, wie es in3f gezeigt ist; unter diesen Umständen folgt die Kommunikation zwischen den Handapparaten einem Weg50f und54f , der Folgendes aufweist: - – den drahtlosen DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und der Basisstation12D (in ihrer Eigenschaft als Besucherbasisstation für den Handapparat14A ); - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Basisstation12D (bezüglich einer Kommunikation mit der Funkschnittstelle20 konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Basisstation12A (als Ausgangsbasisstation für den Handapparat14A ); - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in dieser Basisstation12A (bezüglich einer Kommunikation mit der Telefonschnittstelle24 konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12A und die PABX44 verbindet; - – die
PABX
44 ; - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12D (als Ausgangsbasisstation für den Handapparat14D ) und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in dieser Basisstation12D (bezüglich einer Kommunikation mit der Telefonschnittstelle24 konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Basisstation12A (als Besucherbasisstation für den Handapparat14D ); - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Basisstation12A (bezüglich einer Kommunikation mit der Funkschnittstelle20 konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); und - – den
drahtlosen DECT-Kanal
52 zwischen dem Handapparat14D und der Besucherbasisstation12A . - Es ist ersichtlich, dass die beiden Basisstationen
12A und12D unter den in3f gezeigten Umständen jede zwei gesonderte Kommunikationswege aufweisen, die dieselben durchlaufen (obwohl beide Wege den gleichen Nachrichtenstrom tragen und beide Wege die LAN-Schnittstelle28 in jeder Basisstation umfassen). Die Steuereinheiten36 in den Basisstationen12 sind in der Lage, unterschiedliche Teile eines Kommunikationswegs, die auf diese Weise gleichzeitig existieren, zu unterscheiden und individuelle Nachrichten gemäß dem Teil des Kommunikationswegs, zu dem jede Nachricht gehört, geeignet (z.B. von der LAN-Schnittstelle28 zu der Funkschnittstelle20 oder der Telefonschnittstelle24 ) zu leiten. - Bei einer Variation des Falls, der in
3f dargestellt ist, ist der Handapparat14D bei der Basisstation12A (d.h. der Ausgangsbasisstation für den Handapparat14A ) registriert, aber der Handapparat14A ist z.B. bei der Basisstation12B (und somit, wie in3e , nicht bei der Ausgangsbasisstation12D des Handapparates14D ) registriert. Der Kommunikationsweg zwischen den Handapparaten14A und14D weist in diesem Fall eine Kombination des Teils50e von3e für den Handapparat14A und des Teils54f von3f für den Handapparat14D auf. - Falls beide Handapparate
14A und14D bei der Ausgangsbasisstation12A des Handapparats14A registriert sind, folgt eine Kommunikation zwischen denselben dem Weg50g plus54g , der in3g gezeigt ist: - – der
drahtlose DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und der Basisstation12A (als Ausgangsbasisstation für den Handapparat14A ); - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in der Basisstation12A (bezüglich einer Kommunikation mit der Telefonschnittstelle24 konfiguriert, wie es in4 gezeigt ist); - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12A und die PABX44 verbindet; - – die
PABX
44 ; - – die
Telefonleitung, die die Ausgangsbasisstation
12D für den Handapparat14D und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in dieser Basisstation12D (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Basisstation12A (als Besucherbasisstation für den Handapparat14D ); - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Basisstation12A (bezüglich einer Kommunikation mit der LAN-Schnittstelle28 konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); und - – der
drahtlose DECT-Kanal
52 zwischen dem Handapparat14D und der Besucherbasisstation12A . - Wie in
3f leitet die Steuereinheit36 in der Basisstation12A unterschiedliche Nachrichten zwischen der Funkschnittstelle20 und entweder der Telefonschnittstelle24 oder der LAN-Schnittstelle28 gemäß dem Teil des Kommunikationswegs, zu dem dieselben gehören. - Die letzte Konfiguration, die auftreten kann, ist in
3h gezeigt, bei der beide Handapparate14A und14D bei einer Basisstation12B registriert sind, die von keinem der Handapparate die Ausgangsbasisstation ist. Eine Sprachkommunikation zwischen den Handapparaten14 folgt dem Weg50h plus54h , wie folgt: - – der drahtlose DECT-Kanal
48 zwischen dem Handapparat14A und der Besucherbasisstation12B ; - – die
Funkschnittstelle
20 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in der Basisstation12B (konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Ausgangsbasisstation12A für den Handapparat14A ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Telefonschnittstelle24 in dieser Basisstation12A (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – die
Telefonleitung, die die Basisstation
12A und die PABX44 verbindet; - – die
PABX
44 ; - – die
Telefonleitung, die die Ausgangsbasisstation
12D für den Handapparat14D und die PABX44 verbindet; - – die
Telefonschnittstelle
24 , die Steuereinheit36 und die LAN-Schnittstelle28 in dieser Basisstation12D (konfiguriert, wie es in dem unteren Teil von5 gezeigt ist); - – das
LAN
40 zu der Besucherbasisstation12B ; - – die
LAN-Schnittstelle
28 , die Steuereinheit36 und die Funkschnittstelle20 in der Besucherbasisstation12B (konfiguriert, wie es in dem oberen Teil von5 gezeigt ist); und - – der
drahtlose DECT-Kanal
52 zwischen dem Handapparat14D und der Besucherbasisstation12B . - In diesem Fall unterscheidet die Steuereinheit
36 in der Besucherbasisstation12B Nachrichten, die über die LAN-Schnittstelle28 der Station ankommen, gemäß Adressinformationen, die in den LAN-Paketen enthalten sind, als für entweder den Handapparat14A oder den Handapparat14D bestimmt und weist die Funkschnittstelle20 an, die Nachrichten über den geeigneten DECT-Kanal zu leiten. -
6 zeigt die Hauptkomponenten einer Basisstation12 genauer. Unter Bezugnahme auf6 umfasst die Steuereinheit36 einen Mikroprozessor60 zum Koordinieren der Operation der Basisstation unter der Steuerung einer Software, die in einem Speicher62 gespeichert ist. Diese Software implementiert verschiedene Verwaltungsfunktionen, wie z.B. Teilnahme einer Funkeinheit, um ihre Ausgangsbasisstation einzurichten, Registrierung einer Funkeinheit bei einer Besucherbasisstation und Koordination der Operation der Schnittstellenkomponenten der Basisstation. Um diese Koordination zu ermöglichen und um die Schnittstellenkomponenten zu verbinden, umfasst die Basisstation einen Schalter64 , der mit jeder Schnittstellenkomponente durch die Kommunikationsverbindungen38 gekoppelt ist. Dieser Schalter kann als eine eigens vorgesehene Hardwarevorrichtung oder als geeignete Kommunikationsfunktionen, die durch den Mikroprozessor60 unter Softwaresteuerung geliefert werden, implementiert sein. Der Schalter64 ermöglicht, dass Steuersignale an jede Schnittstellenkomponente geleitet werden, und dass Daten zwischen den Schnittstellenkomponenten in jeder beliebigen Kombination mit einer geeigneten Umwandlung, wie erforderlich, zwischen den Daten- und Signalformaten, die durch jede Schnittstellenkomponente verwendet werden, geleitet werden. - Die Funkschnittstelle
20 umfasst einen Sender70 und einen Empfänger80 , die jeder mit der Antenne22 verbunden sind. Der Sender70 empfängt über einen Codierer72 und einen Modulator74 Daten von der zugeordneten Verbindung38 , und der Empfänger80 liefert über einen Demodulator82 und einen Decodierer84 Daten an die Verbindung. Die Operation all dieser Module in der Funkschnittstelle20 wird gemäß dem DECT-Protokoll durch eine DECT-Steuerung78 koordiniert, die ebenfalls direkt mit der Verbindung 38 gekoppelt ist. - Die Telefonschnittstelle
24 umfasst eine Leitungsschnittstelle90 zur sicheren Verbindung der Basisstation mit einer Telefonschaltungsanordnung (d.h. der PABX44 oder dem PSTN selbst) konform mit Regelungsanforderungen. Wenn die PABX44 keine Digitalübertragung verwendet, werden digitale Daten auf der Verbindung38 , die der Telefonschnittstelle zugeordnet sind, durch einen Digital-Analog-(D-A-) Wandler92 zur Übertragung über die Telefonleitung in analoge Form umgewandelt, und empfangene Analogsignale werden durch einen Analog-Digital- (A-D-) Wandler94 zur Übermittlung über die Verbindung38 in digitale Form umgewandelt. Außerdem wandelt ein Zweitonmehrfrequenz- (DTMF-) Modul96 Signale (z.B. zum Wählen), die sich aus der Bedienung eines Tastenfelds eines Handapparates14 ergeben, in geeignete Töne zur Übertragung der Identität von gedrückten Tasten über das Telefonnetzwerk um. - Die LAN-Schnittstelle
28 weist einen Paketassemblierer-Disassemblierer (PAD)100 auf zum Umwandeln von Daten zwischen ihrem Format, wie dieselben über die zugeordnete Verbindung38 empfangen werden, und dem geeigneten Paketformat für das LAN, mit dem die Basisstation12 gekoppelt ist. LAN-Pakete werden durch ein LAN-Sende/Empfangsgerät102 gesendet und empfangen. - Die serielle Schnittstelle
32 enthält einen universellen asynchronen Empfänger-Sender (UART)110 zum Umwandeln zwischen Daten, wie dieselben über die zugeordnete Verbindung38 empfangen werden, und Datensignalen, die sich in bitserieller Form mit einer geeigneten Bitrate über den Verbinder34 ausbreiten. - Die Registrierungsprozedur, die implementiert wird, wenn eine Funkeinheit angeschaltet wird oder aus dem Dienstbereich einer Basisstation
12 hinaus in den Dienstbereich einer anderen hinein bewegt wird, ist in dem Flussdiagramm von7 dargestellt. - Unter Bezugnahme auf
7 wird die Prozedur bei Schritt120 eingeleitet, entweder wenn eine Funkeinheit angeschaltet wird (die im Vorhergehenden einer Basisstation als Teilnehmer zugeordnet wurde und somit bereits einen Mobilidentifizierer aufweist) oder wenn Veränderungen der Empfangenes-Signal-Stärke anzeigen, dass sich dieselbe in den Dienstbereich einer anderen Basisstation bewegt hat. Bei diesem Schritt sendet die Funkeinheit eine Anforderung an die Basisstation, in deren Dienstbereich sich dieselbe befindet, zur Registrierung der Anwesenheit der Einheit und fügt zu der Anforderung ihren Mobilidentifizierer und einen Authentifizierungswert hinzu, der auf dem Authentifizierungscode basiert, der aus dem Startparameterwert abgeleitet ist, der im Vorhergehenden durch ihre Ausgangsbasisstation geliefert wurde. - Auf den Empfang dieser Anforderung hin stellt die Steuereinheit
36 in der Basisstation12 fest, ob dieselbe die Ausgangsbasisstation für die Funkeinheit ist, die die Anforderung gesendet hat, indem bei Schritt122 der Mobilidentifizierer in der Anforderung mit der eigenen IP-Adresse der Station verglichen wird. Falls ihre IP-Adresse in dem Mobilidentifizierer enthalten ist, ist die Funkeinheit als bereits dieser Basisstation als ihrer Ausgangsbasisstation als Teilnehmer zugeordnet identifiziert und die Prozedur geht direkt zu Schritt130 über. Bei diesem Schritt kann die Steuereinheit36 den Registrierungsversuch ablehnen, z.B. weil die Basisstation momentan eine nicht ausreichende freie Kanalbandbreite aufweist, um eine weitere Funkeinheit zu bedienen, oder weil die Identität der Funkeinheit nicht authentifiziert werden kann; ansonsten aktualisiert die Steuereinheit36 ihre Teilnahme- und ihre Registrierungstabelle, um anzuzeigen, dass sich diese Funkeinheit in dem eigenen Dienstbereich der Station befindet. Das Ergebnis der Registrierungsprozedur wird der Funkeinheit bei Schritt132 mitgeteilt. Angenommen, die Prozedur ist erfolgreich, dann prüft die Basisstation bei Schritt134 , ob die neuen Informationen, die bei Schritt130 in der Teilnahmetabelle aufgezeichnet wurden, implizieren, dass die Funkeinheit im Vorhergehenden bei einer anderen Basisstation registriert war. Ist dies der Fall, wird der anderen Basisstation bei Schritt136 über das LAN40 mitgeteilt, dass sich die Funkeinheit nicht mehr in deren Dienstbereich befindet, so dass die Steuereinheit36 in dieser anderen Station ihre Registrierungstabelle bei Schritt138 aktualisieren kann. - Falls der Test bei Schritt
122 anzeigt, dass die eigene IP-Adresse der Basisstation nicht in dem Mobilidentifizierer in der Anforderung von der Funkeinheit enthalten ist, ist die Funkeinheit als einer anderen Basisstation als Teilnehmer zugeordnet und als die aktuelle Basisstation „besuchend" identifiziert. Die Registrierungsprozedur wird bei Schritt124 fortgesetzt, bei dem die Steuereinheit36 in der Besucherbasisstation eine Netzwerkverbindung über das LAN40 mit der Steuereinheit36 in der Ausgangsbasisstation der Funkeinheit erzeugt (z.B. gemäß dem Übertragungssteuerprotokoll TCP). Bei Schritt126 wird diese Netzwerkverbindung verwendet, um zu ermöglichen, dass ein Dialog zwischen den Steuereinheiten in der Besucherbasisstation und in der Ausgangsbasisstation geführt wird, so dass die Steuereinheit in der Besucherbasisstation eine Kopie des Eintrags, einschließlich Informationen zum Prüfen der Echtheit, bezüglich der Funkeinheit in der Teilnahmetabelle der Ausgangsbasisstation erhalten kann. Bei dem nächsten Schritt128 aktualisiert die Besucherbasisstation ihre Registrierungstabelle, um die Identität der Funkeinheit, die die Registrierungsprozedur bei Schritt120 eingeleitet hat, und die Identität ihrer Ausgangsbasisstation zu zeigen; zusätzlich werden die neuen Standortinformationen für die Funkeinheit, einschließlich der IP-Adresse der Besucherbasisstation, über das LAN an die Ausgangsbasisstation gesendet. Diese Station aktualisiert bei Schritt130 ihre Teilnahmetabelle, um anzuzeigen, dass die Funkeinheit nun bei der Basisstation registriert ist, die diese IP-Adresse aufweist. Das Ergebnis der Registrierungsprozedur wird der Funkeinheit bei Schritt132 durch die Ausgangsbasisstation über die Besucherbasisstation mitgeteilt. Dann werden bei Schritt134 die Prüfung bezüglich jeglicher Veränderung des Dienstbereichstandorts der Funkeinheit und bei den Schritten136 und138 jegliche notwendige Mitteilung und Aktualisierung durchgeführt, wie es im Vorhergehenden beschrieben ist. - Die Prozeduren zum Empfangen und Erzeugen von Telefonanrufen, die einen Handapparat
14 umfassen, sind in den Flussdiagrammen der8 und9 bzw.11 und12 gezeigt; die10 und13 zeigen entsprechende Nachrichtenflüsse zwischen Basisstationen12 in dem Fall eines Handapparats14 , der sich in dem Dienstbereich einer Besucherbasisstation befindet. - Unter Bezugnahme auf
8 kommt, wenn ein Telefonanruf an eine Funkeinheit (z.B. den Handapparat14A ) getätigt wird, der eingehende Anruf über das PSTN und die PABX44 an der Telefonschnittstelle24 in der Ausgangsbasisstation12A für diesen Handapparat an, wie es bei Schritt200 angezeigt ist. Diese Schnittstelle signalisiert das Vorhandensein des Anrufs über die Verbindungsverknüpfung38 an die Steuereinheit36 , und bei Schritt202 prüft die Steuereinheit ihre Registrierungstabelle, um herauszufinden, ob der Handapparat14A momentan bei derselben registriert ist. Ist dies der Fall, bedient die Steuereinheit36 den Schalter64 , um die Telefonschnittstelle24 mit der Funkschnittstelle20 zu verbinden, und der Anruf wird bei Schritt204 gemäß dem DECT-Protokoll zu dem Handapparat14A geleitet. - Wie bereits erwähnt, kann der Schalter
64 mittels Kommunikationsfunktionen unter Softwaresteuerung implementiert sein. In diesem Fall kann eine „Bedienung" des Schalters64 , um die Telefonschnittstelle24 mit der Funkschnittstelle20 zu verbinden, z.B. die Einrichtung einer Signalisierungsverbindung durch die Steuereinheit über die Verbindungen38 zwischen der Telefonschnittstelle24 und der Funkschnittstelle20 zur Übertragung von Nachrichten und Daten zwischen diesen Schnittstellen gemäß einem geeigneten Protokoll und unter Verwendung bekannter Prinzipien für eine Echtzeitprogrammierung, um mehrere Prozesse und Nachrichtenübertragungen zwischen Kommunikations-„Toren" zu unterstützen, aufweisen. Jede derartige Verbindung, die durch die Steuereinheit in ihrer Basisstation eingerichtet wird, ist durch einen jeweiligen Identifizierer oder eine „Kennung" gekennzeichnet, und jede Nachricht, die zwischen der Telefonschnittstelle24 und der Funkschnittstelle20 ausgetauscht wird, umfasst den Identifizierer für die Verbindung, auf die sich diese Nachricht bezieht. Somit kann z.B. die Funkschnittstelle20 den Identifizierer verwenden, um zu bestimmen, welcher Funkkanal für jede Nachricht, die dieselbe empfängt, zu verwenden ist, so dass die Nachricht zu dem geeigneten Handapparat14 gesendet wird. In dem Fall einer Sprachkommunikation ist ein stetiger Datenfluss entscheidend, um eine annehmbare Qualität von nicht unterbrochenen Sprachsignalen, wie dieselben durch die Benutzer wahrgenommen werden, sicherzustellen; dementsprechend ist es erwünscht, Verzögerungen beim Übertragen von Sprachdaten zwischen Schnittstellen in jeder Basisstation zu minimieren. Zu diesem Zweck können Sprachdaten zwischen diesen Schnittstellen entlang Wegen übertragen werden, die die Signalisierungsverbindungen umgehen; z.B. können die Telefonschnittstelle24 und die Funkschnittstelle20 befähigt sein, derartige Daten direkt in die interne Schaltungsanordnung (z.B. Pufferspeicher) der jeweils anderen an Orten zu schreiben, die spezifiziert werden, wenn die Signalisierungsverbindung eingerichtet wird. - Falls die Registrierungstabelle anzeigt, dass der Handapparat
14A nicht bei der Ausgangsbasisstation registriert ist, muss derselbe gegenwärtig bei einer anderen Basisstation, d.h. einer Besucherbasisstation, registriert sein, und der Anruf muss also über diese Besucherbasisstation geleitet werden. Dementsprechend weist die Steuereinheit36 bei Schritt206 die LAN-Schnittstelle28 an, eine LAN-Verbindung mit der Besucherbasisstation einzurichten, die in der Teilnahmetabelle so identifiziert ist, dass bei derselben der Handapparat14A für eine Sprachkommunikation registriert ist. Diese LAN-Verbindung kann z.B. eine TCP-Verbindung zum Austausch von Signalisierungsnachrichten zwischen den beiden Stationen und eine Benutzerdatagrammprotokoll- (UDP-) Verbindung umfassen, die zum Austausch von Sprachpaketen zu verwenden ist. - Um sicherzustellen, dass die LAN-Verbindung keine übermäßige Verzögerung in die Ausbreitung von Sprachsignalen einführt, beurteilt die Ausgangsbasisstation bei Schritt
208 die Umlaufrückkehrzeit für ein Datenpaket zwischen sich selbst und der Besucherbasisstation, z.B. unter Verwendung des Prozesses, der allgemein als „Anklingeln" (pinging) bekannt ist. Falls festgestellt wird, dass die LAN-Verzögerung (gleich der Hälfte dieser Umlaufzeit) nicht geringer als eine vorbestimmte Schwelle ist, die eine annehmbare Qualität einer Sprachübertragung sicherstellt, bestimmt die Ausgangsbasisstation, dass die Rufverbindung nicht mit einer ausreichenden Qualität eingerichtet werden kann. In diesem Fall wird der Besucherbasisstation mitgeteilt, dass der Anruf fehlgeschlagen ist, und die LAN-Verbindung wird gelöst, wie es bei Schritt210 angezeigt ist. - Falls die LAN-Verzögerung geringer als die Schwelle ist, signalisiert die Steuereinheit der Besucherbasisstation bei Schritt
212 , dass ein eingehender Anruf durch die LAN-Verbindung vorliegt, und tritt dann in eine zeitlich festgelegte Schleife ein, die die Schritte 214 und 216 aufweist, um auf die Annahme des Anrufs zu warten. Falls durch den Test bei Schritt216 festgestellt wird, dass der Anruf abgebrochen wurde, bevor derselbe angenommen wurde, wird der Besucherbasisstation bei Schritt210 mitgeteilt, dass der Anruf fehlgeschlagen ist, und die LAN-Verbindung wird gelöst. - Wie es in
9 gezeigt ist, empfängt die Steuereinheit36 in der Besucherbasisstation bei Schritt300 die Nachrichten, die die LAN-Verbindung einrichten und derselben den eingehenden Anruf mitteilen, und infolgedessen sendet dieselbe bei Schritt302 eine Nachricht über ihre zugeordnete Funkschnittstelle20 an den Handapparat14A , der der Basisstation zugeordnet ist, die die LAN-Nachrichten gesendet hat, um dem Handapparat den eingehenden Anruf mitzuteilen. Die Besucherbasisstationsteuereinheit tritt dann in eine zeitlich festgelegte Schleife ein, die die Schritte304 und306 aufweist, um auf eine Bestätigung von dem Handapparat14A zu warten, dass derselbe den Anruf annehmen kann. Falls mitgeteilt wird, dass der Anruf abgebrochen wurde, wie es bei Schritt306 getestet wird, schlägt der Anruf bei Schritt308 fehl. - Wenn Schritt
304 anzeigt, dass eine Bestätigung, die den Anruf annimmt, empfangen worden ist, bestätigt die Steuereinheit in der Besucherbasisstation bei Schritt310 die Annahme an die Ausgangsbasisstation. Die Steuereinheit bedient auch den Schalter64 (z.B. durch ein Einrichten einer Signalisierungsverbindung über ihre zugeordneten Verbindungen38 , wie es im Vorhergehenden beschrieben ist), um ihre zugeordnete Funkschnittstelle20 und LAN-Schnittstelle28 zur Übertragung von Nachrichten und Daten zwischen diesen Schnittstellen zu koppeln. Die Verbindung ist durch einen jeweiligen Identifizierer gekennzeichnet, der innerhalb der Basisstation verwendet wird, wie es im Vorhergehenden beschrieben ist, so dass die LAN-Schnittstelle28 z.B. bestimmen kann, welche LAN-Verbindung für jede Nachricht, die dieselbe von der Funkschnittstelle20 empfängt, zu verwenden ist. Um Verzögerungen beim Übertragen von Sprachdaten zwischen diesen Schnittstellen zu minimieren, werden die Daten entlang Wegen übertragen, die die Signalisierungsverbindungen umgehen; somit sind die Funkschnittstelle20 und die LAN-Schnittstelle28 befähigt, derartige Daten direkt in die interne Schaltungsanordnung (z.B. Pufferspeicher) der jeweils anderen an Orten zu schreiben, die spezifiziert werden, wenn die Signalisierungsverbindung eingerichtet wird. - Unter erneuter Bezugnahme auf
8 wird die Annahmebestätigung von der Besucherbasisstation bei Schritt214 durch die Ausgangsbasisstation erfasst, und die Steuereinheit in dieser Basisstation geht zu Schritt218 über, wobei dieselbe ihren Schalter64 bedient (z.B. um eine Signalisierungsverbindung einzurichten), um die Übertragung von Nachrichten und Daten über die Verbindungen38 zwischen ihrer zugeordneten Telefonschnittstelle24 und LAN-Schnittstelle28 zu ermöglichen. Sprachsignale von der PSTN-Leitung werden, falls nötig, durch den A-D-Wandler94 in der Telefonschnittstelle digitalisiert und über die Verbindungen an die LAN-Schnittstelle geliefert, wo diesel ben zu Paketen gebildet werden, die an die Besucherbasisstation adressiert sind und an dieselbe über das LAN gesendet werden. Umgekehrt werden Daten in Paketen, die von der Besucherbasisstation empfangen werden, durch die LAN-Schnittstelle extrahiert, an die Telefonschnittstelle übertragen und durch den D-A-Wandler92 in Sprachsignale umgewandelt, die an die PSTN-Leitung anzulegen sind. - Auf eine ergänzende Welse empfängt die Besucherbasisstation bei Schritt
312 (9 ) Pakete von der Ausgangsbasisstation an ihrer LAN-Schnittstelle28 , die die Daten, die dieselben enthalten, extrahiert und diese Daten über die Verbindungen38 an die zugeordnete Funkschnittstelle20 liefert, zusammen mit der Kennung, die die Signalisierungsverbindung zwischen den Schnittstellen, auf die sich die Daten beziehen, (und somit letztendlich den Handapparat14 , für den dieselben bestimmt sind) identifiziert. Die Funkschnittstelle leitet die Sprachdaten wiederum an den Handapparat14A weiter, der mittels dieser Kennung identifiziert wurde. Sprachdaten, die von dem Handapparat14A zu der Besucherbasisstation kommen, werden in dem umgekehrten Weg zu der LAN-Schnittstelle28 übertragen, die Pakete assembliert und dieselben über das LAN zu der Ausgangsbasisstation sendet, die durch ihre IP-Adresse identifiziert wird, die in der Registrierungstabelle der Besucherbasisstation in Zuordnung zu der Identität des Handapparats14A gespeichert ist. - Dieser Austausch von Paketen über das LAN zwischen den beiden Basisstationen wird fortgesetzt, bis die Besucherbasisstation bei Schritt
314 ansprechend darauf, dass der Handapparat14 aufgelegt wird, eine Beendigung des Anrufs erfasst, woraufhin die Basisstation bei Schritt316 eine Lösenachricht an die Ausgangsbasisstation sendet. Wenn die Ausgangsbasisstation bei Schritt220 die Lösenachricht erfasst, entfernt dieselbe bei Schritt222 die Rufverbindung an der PSTN-Leitung und löst die LAN-Verbindung mit der Besucherbasisstation. Die beiden Basisstationen bedie nen auch ihre Schalter64 , um die Verbindungen zwischen ihren jeweiligen Schnittstellen, die an der Sprachdatenübertragung beteiligt waren, zu entfernen. - Falls der Handapparat
14A einen Anruf erzeugen möchte, sendet derselbe eine Einrichtungsanforderung, die seinen Mobilidentifizierer umfasst, an die Steuereinheit36 der Basisstation, in deren Dienstbereich sich derselbe befindet, wie es in11 bei Schritt400 angezeigt ist. Die Steuereinheit prüft bei Schritt402 , ob sich dieselbe in der Ausgangsbasisstation für den Handapparat14A befindet, indem geprüft wird, ob der Mobilidentifizierer die IP-Adresse dieser Basisstation umfasst. Falls sich dieselbe in der Ausgangsbasisstation befindet, bedient die Steuereinheit36 den Schalter64 , wie es im Vorhergehenden beschrieben ist, um die Funkschnittstelle20 über die Verbindungen38 mit der Telefonschnittstelle24 zu verbinden, und die Rufverbindung wird bei Schritt404 direkt in der Basisstation eingerichtet. - Falls der Mobilidentifizierer die IP-Adresse der Basisstation nicht umfasst, ist die Basisstation möglicherweise eine Besucherbasisstation für den Handapparat
14A . Dementsprechend geht die Steuereinheit36 zu Schritt406 über, bei dem dieselbe prüft, dass der Handapparat14A bei derselben registriert ist, und (angenommen, dies ist der Fall) die IP-Adresse der Ausgangsbasisstation für den Handapparat von dem Mobilidentifizierer des Handapparats extrahiert und die LAN-Schnittstelle28 anweist, eine LAN-Verbindung (TCP und UDP) mit dieser Ausgangsbasisstation einzurichten. - Bei Schritt
408 beurteilt die Steuereinheit die LAN-Verzögerungszeit zwischen der Besucherbasisstation und der Ausgangsbasisstation, wie es im Vorhergehenden unter Bezugnahme auf Schritt208 von8 beschrieben ist. Falls die Verzögerungszeit übermäßig ist, wie es durch einen Vergleich mit der vorbestimmten Schwelle angezeigt wird, wird der Anruf bei Schritt410 als fehlgeschlagen betrachtet, und der Ausgangsbasisstation wird dies mitgeteilt, und die LAN-Verbindung wird beendet. Ansonsten verwendet die Steuereinheit die LAN-Verbindung, um eine Nachricht an die Ausgangsbasisstation zu senden, um eine Rufverbindung einzurichten. - Wie es in
12 gezeigt ist, empfängt die Ausgangsbasisstation14A diese Nachricht bei Schritt500 , und bei Schritt502 weist ihre Steuereinheit36 die zugeordnete Telefonschnittstelle24 an, abzuheben und eine Verbindung mit der PSTN-Leitung herzustellen. Die Steuereinheit36 sendet auch eine Bestätigung über das LAN40 an die Besucherbasisstation, dass die Verbindung hergestellt wurde, und bedient ihren Schalter64 , um die Telefonschnittstelle24 und die LAN-Schnittstelle28 über die Verbindungen38 in der Ausgangsbasisstation zu verbinden. - Unter erneuter Bezugnahme auf
11 wiederholt die Besucherbasisstationsteuereinheit eine Schleife, die die Schritte412 und414 aufweist, um auf die Bestätigung von der Ausgangsbasisstation14A zu warten, dass die PSTN-Verbindung hergestellt wurde. Wenn der Empfang einer derartigen Bestätigung noch aussteht, kann der Anruf durch den Handapparat14A abgebrochen werden, wobei in diesem Fall dieses Ereignis bei Schritt414 erfasst wird; der Ausgangsbasisstation wird dies mitgeteilt, und die LAN-Verbindung wird bei Schritt410 beendet. - Wenn bei Schritt
412 festgestellt wird, dass die Bestätigung empfangen wurde, geht die Besucherbasisstationsteuereinheit zu Schritt416 über, bei dem dieselbe dem Handapparat14A signalisiert, dass der Anruf fortgesetzt werden kann, und weist ihren Schalter64 an, die Funkschnittstelle20 und die LAN-Schnittstelle28 über die zugeordneten Verbindungen38 zu koppeln, z.B. durch ein Einrichten einer Signalisierungsverbindung mit einer entsprechenden Identifikationskennung. Tastenfelddaten, die von dem Handapparat14A zu der Besucherbasisstation kommen, um die zu wählende Nummer zu identifizieren, und nachfolgend Sprachdaten werden bei Schritt418 von der Funkschnittstelle20 an die LAN-Schnittstelle28 übertragen. Diese letztere Schnittstelle assembliert Pakete und sendet dieselben über das LAN an die Ausgangsbasisstation, die durch ihre IP-Adresse identifiziert wird, die in der Registrierungstabelle der Besucherbasisstation in Zuordnung zu der Identität des Handapparats14A gespeichert ist. Gleichermaßen empfängt die LAN-Schnittstelle28 Sprachdatenpakete von der Ausgangsbasisstation, extrahiert die Daten, die dieselben enthalten, und liefert diese Daten über die Verbindungen38 an die zugeordnete Funkschnittstelle20 , zusammen mit der Kennung, die die Verbindung über die Verbindungen38 , auf die sich dieselben beziehen, (und somit die Ausgangsbasisstation12A , von der dieselben gekommen sind) identifiziert. Die Funkschnittstelle leitet die Sprachdaten wiederum an den Handapparat14A weiter, der durch Zuordnung zu dieser Kennung identifiziert wird. - Auf eine ergänzende Weise empfängt die Ausgangsbasisstation
12A bei Schritt540 (12 ) Tastenfeld- und Sprachdatenpakete von der Besucherbasisstation an ihrer LAN-Schnittstelle28 , wo die Daten aus den Paketen extrahiert und an die zugeordnete Telefonschnittstelle24 übertragen werden, um durch den D-A-Wandler92 in Signale umgewandelt zu werden, die an die PSTN-Leitung anzulegen sind. Sprachsignale von der PSTN-Leitung werden durch den A-D-Wandler94 in der Telefonschnittstelle digitalisiert und über die Verbindungen38 an die LRN-Schnittstelle geliefert, wo dieselben zu Paketen gebildet werden, die an die Besucherbasisstation adressiert sind und an dieselbe über das LAN40 gesendet werden. - Der Austausch von Paketen über das LAN zwischen den beiden Basisstationen wird fortgesetzt, bis die Besucherbasisstation bei Schritt
420 (11 ) eine Beendigung des Anrufs erfasst, woraufhin dieselbe bei Schritt422 eine Lösenachricht an die Ausgangsbasisstation sendet. Wenn die Aus gangsbasisstation12A bei Schritt506 (12 ) die Lösenachricht erfasst, entfernt dieselbe bei Schritt508 die Rufverbindung an der PSTN-Leitung und löst die LAN-Verbindung mit der Besucherbasisstation. Beide Basisstationen bedienen auch ihre Schalter64 , um die Verbindungen zu entfernen, die zwischen ihren jeweiligen Schnittstellen eingerichtet wurden, als die Rufverbindung eingerichtet wurde. - Der Handapparat
14A kann, während ein Anruf läuft, ausreichend bewegt werden, dass derselbe ein stärkeres Signal von einer anderen Basisstation als derjenigen empfängt, bei der derselbe derzeit registriert ist. In diesem Fall registriert sich der Handapparat14A zuerst selbst bei der neuen Basisstation, wie es mit Bezugnahme auf7 beschrieben ist, unter Verwendung eines anderen DECT-Kanals als desjenigen, der für den laufenden Anruf verwendet wird. Falls die neue Basisstation die Ausgangsbasisstation des Handapparats ist, kann diese Basisstation dann ihre Telefonschnittstelle24 mit ihrer eigenen Funkschnittstelle20 verbinden und die LAN-Verbindung mit der Besucherbasisstation, bei der der Handapparat vorhergehend registriert war, lösen. Falls andererseits die neue Basisstation eine Besucherbasisstation ist, richtet dieselbe eine LAN-Verbindung mit der Ausgangsbasisstation des Handapparats ein, wie es mit Bezugnahme auf11 beschrieben ist, und fordert die Ausgangsbasisstation auf, weitere Datenpakete an dieselbe zu adressieren. Wenn dieser Wechsel abgeschlossen worden ist, wird dies der Basisstation mitgeteilt, bei der der Handapparat14 vorhergehend registriert war, so dass dieselbe ihre Tabellen aktualisieren und ihre LAN-Verbindung mit der Ausgangsbasisstation lösen kann. - Eine Serielldatenkommunikation wird durch die Basisstationen
12 auf eine ähnliche Weise wie eine Sprachkommunikation unterstützt, jedoch ggf. unter Verwendung der seriellen Schnittstelle32 in jeder Basisstation anstelle der Telefonschnittstelle24 . - Eine Übermittlung von Daten unter Verwendung eines Paketprotokolls über das LAN
40 ist jedoch anders implementiert. Falls eine Funkeinheit an einer derartigen Datenübermittlung beteiligt sein soll, wird dieser Einheit ihre eigene hardwarebezogene Medienzugriffssteuer- (MAC-) Adresse zugewiesen. In dem Fall einer Funkeinheit, die z.B. das DECT-Protokoll umfasst, kann diese MAC-Adresse auf die eindeutige DECT-Identität der Einheit bezogen sein. Wenn eine Funkeinheit sich bei einer Basisstation12 registriert, wie es im Vorhergehenden mit Bezugnahme auf7 beschrieben ist, wird die MAC-Adresse der Einheit durch die Basisstation12 in einer MAC-Adresstabelle zur gleichen Zeit gespeichert, zu der der Mobilidentifizierer der Einheit in der Registrierungstabelle gespeichert wird. Die eigene MAC-Adresse der Basisstation wird ebenfalls dauerhaft in diese MAC-Adresstabelle aufgenommen. - Jedes Datenpaket, das in dem LAN
40 erscheint, weist einen Kopfblock auf, der neben anderen Informationen die MAC-Adresse des beabsichtigten Bestimmungsorts für dieses Paket enthält. Der Kopfblock jedes Pakets wird durch die LAN-Schnittstelle28 in jeder Basisstation12 geprüft, um zu ermitteln, ob dieses Paket für irgendeine der Funkeinheiten bestimmt ist, deren MAC-Adressen derzeit in der MAC-Adresstabelle erscheinen, die durch die Basisstation unterhalten wird. Um eine übermäßige Verarbeitungsbelastung für den Mikroprozessor60 in der Basisstation zu vermeiden, kann diese MAC-Adressprüfung durch eine Hardwareschaltungsanordnung durchgeführt werden, die eigens für diese Aufgabe vorgesehen ist. Falls die MAC-Adresse in dem Kopfblock eines Pakets mit einer der MAC-Adressen in der Tabelle übereinstimmt, wird das Paket durch die LAN-Schnittstelle28 angenommen, und falls die MAC-Adresse diejenige einer Funkeinheit ist, die bei der Basisstation registriert ist, werden die Daten in dem LAN-Paket mit einem Identifizierer über die Verbindungen38 an die Funkschnittstelle20 über tragen, um zu der geeigneten Funkeinheit weitergeleitet zu werden. - Falls sich eine Funkeinheit derart bewegt, dass dieselbe während einer LAN-Kommunikationsoperation bei einer anderen Basisstation registriert wird, kann es sein, dass ein oder mehr LAN-Pakete, die sich zu dieser Funkeinheit hin oder von derselben weg bewegen, ihren Bestimmungsort während des Wechsels zu der neuen Basisstation nicht erreichen. In diesem Fall kann erwartet werden, dass die normalen Prozeduren, die in einer LAN-Software zum erneuten Senden von verlorenen oder verfälschten Paketen implementiert sind, diesen Fehler beheben.
- LAN-Pakete, die durch eine Funkeinheit erzeugt werden, werden durch die Funkschnittstelle
20 in der Basisstation12 , bei der die Einheit derzeit registriert ist, empfangen, wo dieselben über die Verbindungen38 an die LAN-Schnittstelle28 übertragen werden, um über das LAN40 gesendet zu werden. Es ist für einen Fachmann ersichtlich, dass die Basisstationen12 den Funkeinheiten einen LAN-Zugriff liefern, indem dieselben tatsächlich als LAN-Brücken wirksam sind. - Das System
10 , das im Vorhergehenden beschrieben ist, weist mehrere praktische Vorteile auf. Es liefert ein verteiltes, selbstverwaltetes Mobilkommunikationssystem, bei dem kein Bedarf an einer teuren, zentralisierten Steuer- und Verwaltungsvorrichtung der Art, die gewöhnlich bei herkömmlichen Mobilkommunikationssystemen verwendet wird, besteht. Bei der beschriebenen Implementierung wird ein maximaler Nutzen aus Infrastruktur und Einrichtungen gezogen, die durch existierende Installationen bereitgestellt sind: alle Merkmale der PABX44 , wie z.B. Schalten und Rufweiterleiten, stehen den Handapparaten14 direkt zur Verfügung. Das System10 kann auf eine inkrementale Weise implementiert werden, ohne umfangreichere Anfangskapitalinvestitionen in eine neue, zentralisierte Ausrüstung zu erfordern. Somit können einzelne Benutzer Basisstationen12 und zugeordnete Handapparate14 zunächst zur unabhängigen Verwendung als eigenständige schnurlose Telefone bei einer bestehenden PABX44 erwerben. Wenn eine ausreichende Anzahl von Basisstationen in einer Organisation vorliegt, um ein lohnendes System zu bilden, können die Basisstationen12 miteinander über ein LAN40 kommunizieren, das bereits zur Verwendung bei Personalcomputersystemen installiert sein kann. Sobald diese Verbindung hergestellt ist, wirken die Basisstationen12 automatisch ohne eine weitere Investition oder Maßnahme durch die Benutzer zusammen, um das verteilte System10 zu liefern. Um diese inkrementale Installation zu unterstützen, können die Basisstationen12 so verkauft werden, dass nur einige der Schnittstellen (z.B. die Funkschnittstelle20 und die Telefonschnittstelle24 ) installiert sind; die verbleibenden Schnittstellen (z.B. die LAN-Schnittstelle38 und die serielle Schnittstelle32 ) können als nachfolgende Erwerbungen bei Bedarf hinzugefügt werden. - Verschiedene Modifizierungen können an dem oben beschriebenen System vorgenommen werden. Bei dem Funkprotokoll zur Verwendung durch die Funkschnittstelle
20 und die Funkeinheiten muss es sich nicht um das DECT-Protokoll handeln; andere Protokolle, wie z.B. CT2 oder GSM, können allein oder in Kombination in dem gleichen System verwendet werden. Eine andere Kommunikationstechnologie, wie z.B. Infrarot, kann anstelle von oder zusätzlich zu Funk verwendet werden, um drahtlose Verbindungen zu liefern. Wie bereits erwähnt, ist es möglich, dass eine Basisstation die Ausgangsbasisstation für mehr als eine Funkeinheit und insbesondere mehr als einen Handapparat14 ist, indem dieselbe mit mehreren Telefonschnittstellen24 ausgestattet wird. Es kann jedoch bevorzugt sein, jede Basisstation darauf zu beschränken, die Ausgangsbasisstation für nur einen (Sprach-) Handapparat zu sein, um eine praktische Implementierung zu vereinfachen. Wie ebenfalls bereits erwähnt, kann eine Kommunikation zwischen zwei Handapparaten, die sich beide in dem Dienstbereich der gleichen Basisstation befinden, nur durch diese Basisstation anstatt über die ein oder mehr Ausgangsbasisstationen der Handapparate geleitet werden. Diese Option erfordert jedoch bei den Basisstationen eine Duplizierung von Funktionen (insbesondere Schalten), die in der PABX44 inhärent sind, und erhöht die Komplexität der Basisstationen erheblich.
gekennzeichnet durch
einen Speicher, der Informationen enthält, die eine spezifische Zuordnung zwischen der Basisstation und einem ausgewählten Mobilkommunikationsendgerät anzeigen, die unabhängig von Telekommunikationsverkehr bestimmt wird, und angepasst ist, um Telekommunikationsverkehrsignale zwischen dem ausgewählten Mobilendgerät und der Basisstation, die sowohl über die drahtlose Schnittstelle als auch über die LAN-Schnittstelle übertragbar sind, zusammen mit Telekommunikationsverkehrsignalen, die zwischen der Basisstation und anderen Mobilendgeräten übertragen werden, zu übertragen;
und einen Komparator, der angepasst ist, um die Informationen in dem Speicher mit Zuordnungsinformationen für Telekommunikationsverkehrsignale, die die drahtlose Schnittstelle und die LAN-Schnittstelle durchlaufen, zu vergleichen und um ein Mobilendgerät, das derartigen Telekommunikationsverkehrsignalen zugeordnet ist, als das ausgewählte Mobilendgerät, das eine spezifische Zuordnung zu der Basisstation aufweist, zu erkennen; wobei die Schaltanordnung angepasst ist, um Telekommunikationsverkehrsignale auszuwählen, die eine der drahtlosen Schnittstelle und der LAN-Schnittstelle durchlaufen und dem erkannten ausgewählten Mobilendgerät zugeordnet sind, und angepasst ist, um zu bewirken, dass nur derartige ausgewählte Telekommunikationsverkehrsignale zu der dritten Schnittstelle übertragen werden.
wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
von einem Telekommunikationsverkehr unabhängiges Bestimmen einer spezifischen Zuordnung zwischen der Basisstation und einem ausgewählten Mobilkommunikationsendgerät; Speichern von Informationen, die die spezifische Zuordnung anzeigen, wobei Telekommunikationsverkehrsignale, die zwischen dem ausgewählten Mobilendgerät und der Basisstation übertragen werden, sowohl über die drahtlose Schnittstelle als auch über die LAN-Schnittstelle zusammen mit Telekommunikationsverkehrsignalen, die zwischen der Basisstation und anderen Mobilendgeräten übertragen werden, übertragbar sind; Vergleichen der Informationen in dem Speicher mit Zuordnungsinformationen für Telekommunikationsverkehrsignale, die die drahtlose Schnittstelle und die LAN-Schnittstelle durchlaufen, und Erkennen eines Mobilendgeräts, das derartigen Telekommunikationsverkehrsignalen zugeordnet ist, als das ausgewählte Mobilendgerät, das eine spezifische Zuordnung zu der Basisstation aufweist; und Steuern der Schaltanordnung, um Telekommunikationsverkehrsignale auszuwählen, die eine der drahtlosen Schnittstelle und der LAN-Schnittstelle durchlaufen und dem erkannten ausgewählten Mobilendgerät zugeordnet sind, und um zu bewirken, dass nur derartige ausgewählte Telekommunikationsverkehrsignale zu der dritten Schnittstelle übertragen werden.
Claims (5)
- Eine Basisstation für ein Telekommunikationssystem, die folgende Merkmale aufweist: eine drahtlose Schnittstelle (
20 ); eine LAN-Schnittstelle (28 ); eine dritte Schnittstelle (24 ); eine Schaltanordnung (36 ), die angepasst ist, um die Schnittstellen zur Übertragung von Signalen zwischen denselben selektiv in jeder der folgenden Konfigurationen zu verbinden: (a) die drahtlose Schnittstelle (20 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle (24 ) verbunden; (b) die drahtlose Schnittstelle (20 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der LAN-Schnittstelle (28 ) verbunden; (c) die LAN-Schnittstelle (28 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle (24 ) verbunden, wobei die Schaltanordnung (36 ) auch angepasst ist, um Signale zwischen jeweiligen Formen, die für jede Schnittstelle geeignet sind, gemäß einer vorherrschenden Auswahl der Schnittstellen zur Verbindung umzuwandeln; gekennzeichnet durch einen Speicher, der Informationen enthält, die eine spezifische Zuordnung zwischen der Basisstation und einem ausgewählten Mobilkommunikationsendgerät anzeigen, die unabhängig von Telekommunikationsverkehr bestimmt wird, wobei die Basisstation angepasst ist, um Telekommunikationssignale zwischen dem ausgewählten Mobilendgerät und der Basisstation sowohl über die drahtlose Schnittstelle (20 ) als auch über die LAN-Schnittstelle (28 ) zusammen mit Telekommunikationsverkehrsignalen, die zwischen der Basisstation und anderen Vorrichtungen übertragen werden, zu übertragen; und einen Komparator, der angepasst ist, um die Informationen in dem Speicher mit Zuordnungsinformationen für Telekommunikationsverkehrsignale, die die drahtlose Schnittstelle (20 ) und die LAN-Schnittstelle (28 ) durchlaufen, zu vergleichen, und der angepasst ist, um ein Mobilendgerät, das derartigen Telekommunikationsverkehrsignalen zugeordnet ist, als das ausgewählte Mobilendgerät, das eine spezifische Zuordnung zu der Basisstation aufweist, zu erkennen; wobei die Schaltanordnung (36 ) angepasst ist, um Telekommunikationsverkehrsignale auszuwählen, die eine der drahtlosen Schnittstelle (20 ) und der LAN-Schnittstelle (28 ) durchlaufen und dem erkannten ausgewählten Mobilendgerät zugeordnet sind, und angepasst ist, um zu bewirken, dass nur derartige ausgewählte Telekommunikationsverkehrsignale zu der dritten Schnittstelle (24 ) übertragen werden. - Die Basisstation gemäß Anspruch 1, bei der die dritte Schnittstelle (
24 ) eines von einer Öffentliches-Fernsprechwählnetz-Schnittstelle (24 ), einer Serielle-Kommunikation-Schnittstelle (32 ) oder einer Dienstintegrierendes-Digitales-Netz-Schnittstelle ist. - Die Basisstation gemäß Anspruch 1, bei der die Informationen, die eine spezifische Zuordnung zwischen der Basisstation und dem ausgewählten Mobilendgerät anzeigen, eine Adresse umfassen, die die Basisstation in einem Netzwerk (
40 ), das mit der LAN-Schnittstelle (28 ) gekoppelt ist, identifiziert. - Die Basisstation gemäß Anspruch 1, bei der die dritte Schnittstelle (
24 ) eine Öffentliches-Fernsprechwählnetz-Schnittstelle (24 ) ist, und die drahtlose Schnittstelle (20 ) angeordnet ist, um eine drahtlose Kommunikation mit einem drahtlosen Telefonhandapparat, der die ausgewählte Kommunikationsvorrichtung aufweist, zu unterstützen. - Ein Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationssystembasisstation, die folgende Merkmale aufweist: eine drahtlose Schnittstelle (
20 ); eine LAN-Schnittstelle (28 ); eine dritte Schnittstelle (24 ); eine Schaltanordnung (36 ), die angepasst ist, um die Schnittstellen zur Übertragung von Signalen zwischen denselben selektiv in jeder der folgenden Konfigurationen zu verbinden: (a) die drahtlose Schnittstelle (20 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle (24 ) verbunden; (b) die drahtlose Schnittstelle (20 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der LAN-Schnittstelle (28 ) verbunden; (c) die LAN-Schnittstelle (28 ) ist zur Übertragung von Signalen direkt zu und von der dritten Schnittstelle (24 ) verbunden, wobei die Schaltanordnung (36 ) auch angepasst ist, um Signale zwischen jeweiligen Formen, die für jede Schnittstelle geeignet sind, gemäß einer vorherrschenden Auswahl der Schnittstellen zur Verbindung umzuwandeln; wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: von einem Telekommunikationsverkehr unabhängiges Bestimmen einer spezifischen Zuordnung zwischen der Basisstation und einem ausgewählten Mobilkommunikationsendgerät; Speichern von Informationen, die die spezifische Zuordnung anzeigen, wobei Telekommunikationsverkehrsignale, die zwischen dem ausgewählten Mobilendgerät und der Basisstation übertragen werden, sowohl über die drahtlose Schnittstelle (20 ) als auch über die LAN-Schnittstelle (28 ) zusammen mit Telekommunikationsverkehrsignalen, die zwischen der Basisstation und anderen Mobilendgeräten übertragen werden, übertragbar sind; Vergleichen der Informationen in dem Speicher mit Zuordnungsinformationen für Telekommunikationsverkehrsignale, die die drahtlose Schnittstelle (20 ) und die LAN-Schnittstelle (28 ) durchlaufen, und Erkennen eines Mobilendgeräts, das derartigen Signalen zugeordnet ist, als das ausgewählte Mobilendgerät, das eine spezifische Zuordnung zu der Basisstation aufweist; und Steuern der Schaltanordnung (36 ), um Telekommunikationsverkehrsignale auszuwählen, die eine der drahtlosen Schnittstelle (20 ) und der LAN-Schnittstelle (28 ) durchlaufen und dem erkannten ausgewählten Mobilendgerät zugeordnet sind, und um zu bewirken, dass nur derartige ausgewählte Telekommunikationsverkehrsignale zu der dritten Schnittstelle (24 ) übertragen werden.
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