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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für ein
Anzeigegerät,
wie beispielsweise solche für
Computer, Textverarbeitungseinrichtungen, Fernsehempfänger und
Navigationssysteme, und Sucher für
Videokameras.
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Hintergrundbeleuchtungsvorrichtungen
oder Anzeigegeräte
können
in die Direkt-Hintergrund-Bauart und die Kanten- oder H-Anordnungs-) Bauart eingeteilt
werden. Beispiele für
die erstgenannte Bauart sind in den Japanischen Patentanmeldungen
JP-A 2-39118 und JP-A 6-18873 offenbart, und Beispiele für die letztgenannte
Bauart sind in JP-A 63-13202, JP-A 4-71105, JP-A 5-281541 und JP-A
5-323318 offenbart. Durch JP-A 57-128383 ist ein repräsentatives
Beispiel für
eine Hintergrundbeleuchtung der H-Anordnungsbauart für ein Flüssigkristallfeld
einer Durchlässigkeitsbauart
vorgeschlagen und 21 ist eine schematische
Darstellung davon.
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Gemäß 1 umfasst
eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B0 eine
fluoreszierende Lampe 1 als eine Lichtquelle und einen
die fluoreszierende Lampe 1 umgebend angeordneten Reflektor 2.
Seitlich von der fluoreszierenden Lampe 1 erstreckt sich
ein Lichtführungselement
bzw. Lichtführungsbauteil 3 aus
einer tiefen durchsichtigen Platte aus beispielsweise einem Acrylharz.
Hinter dem Lichtführungsbauteil 3 sind
Lichtstreuschichten 5 in einem vorgeschriebenen Flächenverhältnis zueinander
angeordnet. Von der fluoreszierenden Lampe 1 ausgegebenes
Licht, das in das Lichtführungsbauteil 3 eintritt,
wird von den Streuschichten 5 gestreut und von der Vorderseite
des Lichtführungsbauteils 3 ausgegeben,
um ein (nicht abgebildetes) Flüssigkristallfeld
mit einer gleichförmigen
Ausleuchtung auszuleuchten.
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Bei
der zuvor erwähnten
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung besteht das Lichtführungsbauteil 3 beispielsweise
aus einem Acrylharz und ist daher schwer, so dass die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung schwer
wird und unter schlechterer Transportierbarkeit leidet. Insbesondere
wurde in den letzten Jahren die Größe eines Flüssigkristallfeldes vergrößert, so
dass die Hintergrundbeleuchtung auch vergrößert wurde. Dementsprechend
ist das Lichtführungsbauteil
tief und flächenmäßig vergrößert, so
dass die oben erwähnte Schwierigkeit
verschlimmert wird.
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Aus
dem oben angegebenen Grund wurde eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
ohne Lichtführungsbauteil
vorgeschlagen, wie z.B. in JP-A 5-323318. Die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
führte
zu einer dürftigen
Flächenausleuchtungsgleichmäßigkeit,
und ist für
ein großflächiges Anzeigegerät mit einer
Diagonalabmessung von 38 cm (15 Zoll) oder größer nicht einsetzbar. Ferner
erfordert die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung einen mit einer
parabolisch gewölbten
Oberfläche
ausgestalteten Hintergrundreflektor und sie erfordert erhebliche
Herstellungskosten.
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JP-A
5-281541 offenbart auch eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung,
die in der Lage ist, ohne ein Lichtführungsbauteil auszukommen,
jedoch leidet die Vorrichtung auch unter einer dürftigen Flächenausleuchtungsgleichmäßigkeit,
die bei einem großflächigen Anzeigegerät mit einer
Diagonalabmessung der Anzeigefläche
von 38 cm (15 Zoll) oder größer sichtbar
wird.
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Andererseits
erfordern Hintergrundbeleuchtungsvorrichtungen der Direkt-Hintergrundbauart
im allgemeinen eine große
Tiefe hinter einem Anzeigegerät
und sind für
Flachfeldanzeigen nicht einsetzbar. Insbesondere kann kein gleichmäßiges Ausleuchtungslicht
für großflächige Anzeigegeräte erzielt
werden, außer
wenn eine große
Anzahl von Lichtquellen (fluoreszierende Lampen) verwendet wird.
Ungeachtet dessen neigen Hintergrundbeleuchtungsvorrichtungen der
Direkt-Hintergrundbauart dazu, für
eine größere Abmessung
kompliziert und teuer zu sein und sie werden für Anzeigegeräte der Flachfeldbauart
mit einem zunehmend großen Anzeigebereich
für untauglich
gehalten.
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Dementsprechend
wurde es gewünscht,
eine verbesserte Vorrichtung der Kantenbauart oder H-(Anordnungs-)Bauart
durch Beseitigung verschiedener Schwierigkeiten der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung der
Kantenbauart zu entwickeln.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist ein gleichförmiges
Ausleuchtungslicht abzugeben, ohne dass ein Lichtführungsbauteil
Verwendung findet, welches einen wesentlichen Teil des Gesamtgewichts
einer derartigen Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung bei der Verwendung ausmacht,
und welche daher leicht und mit einer exzellenten Tragbarkeit sein
kann.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist eine verbesserte Betrachtungswinkelcharakteristik
und eine Moiré-Freiheit
zur Verfügung
zu stellen.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist sogar für
einen großen
Anzeigebereich mit einer Diagonalabmessung von 38 cm (15 Zoll) oder
größer ein
im wesentlichen gleichförmiges
ebenes Ausleuchtungslicht abzugeben.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist sogar bei einer relativ geringen Gestaltungsgenauigkeit
der Reflexionsschicht und ihrer Ablagerungsdichte ein im wesentlichen
gleichförmiges ebenes
Ausleuchtungslicht abzugeben.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist, einen nachteiligen Effekt von Strahlungswärme von
einer Lichtquelle auf eine Anzeigevorrichtung zu verhindern.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine preisgünstige jedoch zuverlässige Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung.
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Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
für eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung,
die in der Lage ist ein Ausleuchtungslicht mit im wesentlichen gleichförmiger spektraler
Charakteristik an der Ausleuchtungsfläche abzugeben.
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Hierbei
wird eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung der Art zur Verfügung gestellt,
wie sie aus dem Patent der vereinigten Staaten von Amerika US-A-4,510,560
bekannt ist, mit: einer Reflexionseinrichtung zur Reflexion von
Licht, einem Transmissionsbauteil, welches gegenüber der Reflexionseinrichtung
angeordnet ist, so dass ein Raum zwischen ihm und der Reflexionseinrichtung
gebildet ist, und einer Lichtquelle, welche zur Emission von Licht
in den Raum angeordnet ist, so dass von der Lichtquelle in den Raum
abgegebenes Licht von der Reflexionseinrichtung reflektiert wird
und durch das Transmissionsbauteil transmittiert wird.
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Es
wird bevorzugt, dass das Transmissionsbauteil mit einer Reflexionsschicht
ausgestattet ist, welche eine Vielzahl von Öffnungen aufweist, so dass
das von der Lichtquelle in den Raum abgegebene Licht jeweils durch
die Reflexionseinrichtung und die Reflexionsschicht reflektiert
wird, damit es nach außen
durch das Transmissionsbauteil aus den Öffnungen austritt.
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Es
wird außerdem
bevorzugt, dass die Öffnungen
derart ausgebildet sind, dass sie einen Bereich pro Einheitsregion
des Transmissionsbauteils haben, wobei der Bereich mit zunehmendem
Abstand von der Lichtquelle zunimmt.
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Die
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei einer Betrachtung
der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung
in Zusammenhang mit der beiliegenden Zeichnung offensichtlicher,
wobei gleiche Bestandteile durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet
werden.
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Bei
der Zeichnung ist:
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1 eine
schematische Schnittansicht einer herkömmlichen Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung;
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2 eine
schematische auseinander gezogene Darstellung einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung,
welche mit Modifikation bei der vorliegenden Erfindung eingesetzt
werden kann;
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3 eine
Schnittansicht einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung, welche
mit Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung zu vergleichen ist;
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4 eine
Schnittansicht zur Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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5 eine
schematische auseinander gezogene Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6 ein
Graph, der eine Öffnungsverhältnisverteilung
einer Prismenscheibe bzw. eines Prismenblatts bei dem ersten Ausführungsbeispiel
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung zeigen;
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7A und 7B Graphen,
die eine Abhängigkeit
eines Betrachtungswinkel von Luminanz in Fällen eines Verwendens von jeweils
einer Prismenscheibe bzw. einem Prismenblatt und zwei Prismenscheiben
bzw. Prismenblättern
bei dem ersten Ausführungsbeispiel
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung zeigen;
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8 ein
Graph, welcher eine ebene Luminanzverteilung bei dem ersten Ausführungsbeispiel
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung zeigen;
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9 und 10 Schnittansichten
zur Veranschaulichung eines zweiten und dritten Ausführungsbeispiel
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
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11 ein
Graph, der eine Abhängigkeit
eines Betrachtungswinkel von Luminanz in Bezug auf den Effekt des
dritten Ausführungsbeispiels
zeigt;
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12 eine
Schnittansicht zur Veranschaulichung einer Position einer Streueinrichtung;
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13 eine
Schnittansicht zur Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels
einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
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14 und 15 jeweils
eine Draufsicht, die ein bevorzugtes Reflexionsschichtmuster zeigt;
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16 und 17 jeweils
ein Blockschaltbild eines Anzeigegeräts, das eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
gemäß der Erfindung
verwendet.
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Eine
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung, welche mit Modifikation bei
der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden kann, wird unter Bezugnahme
auf 2, eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht davon
beschrieben.
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Bezugnehmend
auf 2 wird eine Anzeigevorrichtung der Transmissionsbauart
P von einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung ausgeleuchtet, die
Lichtquellen 1, Reflektoren 2, eine Reflexionseinheit 10 und ein
Transmissionselement bzw. Transmissionsbauteil 11 umfasst,
welches optional eine gemusterte Reflexionsschicht 12 umfasst.
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Die
Lichtquellen sind außerhalb
der Anzeigevorrichtung P angeordnet, um eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
einer Kantenbauart oder H(-Anordnungs)-Bauart zu bilden. In anderen
Worten, wenn die Lichtquellen 1 aus einem Lampenpaar bestehen,
sind die Lampen mit einem Abstand von zumindest M angeordnet, was
eine Seitenlänge
der Anzeigevorrichtung P darstellt.
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Die
Lichtquelle 1 kann eine beliebige Lichtquelle mit einer
für die
Anzeigevorrichtung P gewünschten spektralen
Verteilung sein. Besondere Beispiele dafür können Leuchtdioden, Halogenlampen,
Xenonlampen und weiß fluoreszierende
Lampen einschließen.
Insbesondere wird für
eine Anzeigevorrichtung mit drei Arten von Bildelementen, wie rot
(R), grün
(G) und blau (B), bevorzugt eine weiß fluoreszierende Lampe einer
Dreiwellenlängenbauart
mit einer spektralen Charakteristik verwendet, die jeweils Emissionsspitzen
in den Bereichen R, G und B zur Verfügung stellt.
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Die
Reflektoren 2 und Reflexionseinheiten 10 können beispielsweise
ein Metallelement mit einer reflektierenden Innenoberfläche oder
ein lichtabsorbierendes oder lichtdurchlässiges Substrat aufweisen,
das mit einem eine Innenoberfläche
bildenden reflektierenden Material beschichtet ist.
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Das
Transmissionsbauteil 11 kann ein lichtdurchlässiges Substrat
aufweisen, das mit einer gemusterten Reflexionsschicht oberflächenbeschichtet
ist. Das Reflexionsschichtmuster kann bevorzugt Öffnungen besitzen (Abschnitte
ohne Reflexionsschicht), die ein Flächenverhältnis einnehmen (d.h. Öffnungsverhältnis), das
mit zunehmender Entfernung in X-Richtung von einer Lichtquelle 1 zunimmt.
Bei der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung von 2 mit
zwei Lichtquellen 1 an beiden Enden in X-Richtung ist das Öffnungsverhältnis auf
der Grundlage von Entfernungen von 0 bis M/2 von den Lichtquellen
an den linken und rechten Enden festgelegt.
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Die
Reflexionsschicht kann ein Muster aus einer Vielzahl von reflektierenden
Abschnitten von verschiedener Form, wie beispielsweise Kreisen,
Ellipsen, Quadraten, Rechtecken, Rauten, Parallelogrammen, Trapezen
oder Sternen besitzen. Alternativ können die Öffnungen, als ein negatives
oder komplementäres Muster
zu den oben erwähnten
reflektierenden Abschnitten, verschiedene diskrete Formen, wie oben
beschrieben, annehmen.
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Die
Anzeigevorrichtung P kann geeigneterweise eine Flüssigkristallvorrichtung
aufweisen, wovon Beispiele einschließen können: nematische Flüssigkristalle
verwendende Flüssigkristallvorrichtungen
der STN-Bauart und DSTN-Bauart; Dünnfilmtransistoren oder MIM-Bauelemente verwendende
aktive Flüssigkristallvorrichtungen
der Matrix-Bauart; und optisch aktive bzw. chirale smektische Flüssigkristalle
verwendende anti-ferroelektrische Flüssigkristallvorrichtungen.
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Für den Fall
einer chirale smektische Flüssigkristalle
verwendenden Flüssigkristallvorrichtung
wurde eine Flüssigkristallmolekularbewegung
berichtet, die in einer Änderung
in Flüssigkristallschichtdicke
resultiert und eine Gelbtönung
eines Anzeigebereichs verursacht (US-Patent Nr. 5,381,256). Dementsprechend
wird eine Erhöhung
der Gelbtönung
hervorgerufen, falls die spektrale Charakteristik von Ausleuchtungslicht
in eine mit Gelbtönung
geändert
wird. Aus diesem Grund wird bevorzugt, eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung der
Erfindung zu verwenden, die frei von einer Spektralcharakteristikänderung
in Verbindung mit einer chiralen smektischen Flüssigkristallvorrichtung ist,
um die zuvor beschriebene Schwierigkeit zu umgehen.
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Zusätzlich zu
dem in 2 gezeigten Aufbau umfasst die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zudem zumindest eine Prismenscheibe bzw. ein Prismenblatt,
damit sich die Richtung ihrer bzw. seiner Lichtemission einer Flächennormalen
annähert.
Bei diesem Beispiel wird insbesondere bevorzugt, eine Vielzahl von
Prismenscheiben zu verwenden, damit deren konvexe Oberflächen auf
eine Anzeigevorrichtungsseite gerichtet sind, wie dies unter Bezugnahme
auf 4 beschrieben wird, oder eine Prismenscheibe bzw.
ein Prismenblatt zu verwenden, die mit ihrer konvexen Oberfläche auf
eine Reflexionseinheit 10 gerichtet ist, wie unter Bezugnahme
auf 10 beschrieben wird. Ferner ist es auch möglich, die
Reflexionseinheit mit einer reflektierenden Oberfläche auszustatten,
die zur Reduktion der Anzahl der Reflexionen darauf geformt ist,
wie unter Bezugnahme auf 13 beschrieben
wird, während
dabei zusätzlich
ein Ausgestaltungsschritt erforderlich sein kann.
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Eine
in 3 gezeigte Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
B1, welche mit Ausführungsbeispielen der
vorliegend Erfindung zu vergleichen ist, ist mit einer aus einer
Aluminiumplatte bestehenden hinteren reflektierenden Platte (Reflexionseinheit) 10 ausgestattet.
Die hintere reflektierende Platte 10 besitzt eine spiegelglänzende Oberfläche, um
darauf einfallendes Licht zu reflektieren. Die reflektierende Platte
ist einteilig mit Reflektoren 2 ausgebildet, die eine auch
aus einer Aluminiumplatte bestehende konkave Oberfläche besitzen. Vor
der hinteren reflektierenden Platte 10 ist eine vordere
Transmissionsplatte (Transmissionsbauteil) 11 aus einer
dünnen
durchsichtigen Acrylharzplatte mit einem Abstand von und parallel
zu der reflektierenden Platte 10 angeordnet, so dass ein
Raum S durch die hintere reflektierende Platte 10 und die
vordere Transmissionsplatte 11 definiert ist. An den Seitenenden
(beispielsweise die von den Reflektoren 2 umgebenen Teile)
sind drei fluoreszierende Lampen der Wellenlängenart 1 als lineare
Lichtquellen aufgestellt, so dass von dort emittiertes Licht direkt
oder indirekt nach Reflexion durch den Reflektor 2 in den
Raum S eintritt.
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Andererseits
ist auf der tieferen Oberfläche
(d.h. gegenüber
der hinteren reflektierenden Platte 10) der vorderen Transmissionsplatte 11 eine
Reflexionsschicht 12 aus beispielsweise aufgedampftem Aluminium
als, wie zuvor beschrieben, ein Muster von Maschen oder verschiedenen
diskreten Ausgestaltungen zur Bildung einer Vielzahl von Öffnungen 13 angeordnet,
aus denen Licht durch die Transmissionsplatte 11 nach außen durchgelassen
werden kann.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind die Öffnungen 13 mit
einem Öffnungsverhältnis k(x)
angeordnet, d.h. ein Verhältnis
eines von den Öffnungen 13 pro
Einheitsabschnitt der vorderen Transmissionsplatte 11 eingenommenen
Bereichs bei einer mit einer Entfernung x von der nächstliegenden
fluoreszierenden Lampe 1 angeordneten Position, deren Öffnungsverhältnis mit
einer Zunahme der Entfernung x zunimmt, beispielsweise in einer
Beziehung von 1 – k(x)
= a/x, wobei a eine Proportionskonstante ist.
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Über der
vorderen Transmissionsplatte 11 ist ein (nicht abgebildetes)
Flüssigkristallfeld
der Transmissionsbauart angeordnet, so dass das Flüssigkristallfeld
mit dem von der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B1 ausgegebenen
Licht ausgeleuchtet wird.
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Wird
die fluoreszierende Lampe 1 eingeschaltet, tritt von der
fluoreszierenden Lampe emittiertes Licht direkt oder nach Reflexion
durch den Reflektor 2 in den Raum S ein. Das in den Raum
eingetretene Licht wird wiederholt von den einander gegenüberliegend
angeordneten Schichten, der reflektierenden Schicht 12 und der
hinteren reflektierenden Platte 10, reflektiert, so dass
der Raum S als ein Lichtführungsraum
wirkt. Dann wird ein Anteil des Lichtes durch die Öffnungen 13 der
reflektierenden Schicht 12 und der durchsichtigen Platte 11 nach
außen
durchgelassen, um ein über
der Platte 11 angeordnetes (nicht abgebildetes) Flüssigkristallfeld auszuleuchten.
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Der
(in 3 mit „θ1" bezeichnete)
Winkel des in die Transmissionsplatte 11 einfallenden Lichts
wird mit von der fluoreszierenden Lampe 1 fortführender
Position kleiner, so dass die Durchlassmenge des Lichtes ungefähr in dem
Verhältnis
zu dem Winkel θ1 kleiner wird, wenn das Öffnungsverhältnis k konstant ist. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
ist jedoch das Öffnungsverhältnis k(x)
der Reflexionsschicht 12 mit zunehmender Entfernung größer eingestellt,
so dass die Durchlasslichtmenge an verschiedenen Positionen im Wesentlichen gleich
ist. Als ein Ergebnis wird die Flächenluminanzverteilung des
Durchlasslichtes (Ausleuchtungslichtes) von der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
B1 gleichmäßig, um
eine verbesserte Anzeigequalität
für das Flüssigkristallfeld
zur Verfügung
zu stellen.
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Bei
diesem Beispiel des Standes der Technik wird das bei der herkömmlichen
Vorrichtung erforderliche Lichtführungsbauteil 3 (1)
weggelassen, so dass die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung dadurch
ein viel geringeres Gewicht erhält
und sogar für
ein großflächiges Anzeigegerät eine verbesserte
Tragbarkeit bereitstellt.
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Unter
Bezugnahme auf 4 bis 8 wird ein
erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Eine
erste Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel
umfasst die fluoreszierende Lampe 1 als lineare Lichtquellen,
welche mit einer Beabstandung dazwischen einander gegenüberliegend
und so angeordnet sind, dass sie mit Reflektoren 2 bedeckt
sind, wie in 5 gezeigt.
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Eine
hintere bzw. rückwärtige Reflexionsplatte
(erste Reflektionseinrichtung) 10 ist einteilig mit den Reflektoren 2 angeordnet,
die einteilig aus einer Aluminiumplatte bestehen, um so von den
fluoreszierenden Lampen 1 emittiertes Licht zu reflektieren.
Parallel zu der hinteren bzw. rückwärtigen Reflexionsplatte 10 ist eine
vordere Lichtdurchlassplatte bzw.
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Transmissionsplatte 11 angeordnet.
Die vordere Transmissionsplatte 11 kann aus einer relativ
dünnen transparenten
Acrylharzplatte bestehen. Ferner ist an der unteren Fläche der
vorderen Transmissionsplatte 11 eine Reflexionsschicht
(zweite Reflexionseinrichtung) 12 gegenüber der hinteren Reflexionsplatte 10 mit
einem Abstand S dazwischen angeordnet. Die Reflexionsschicht 12 kann
beispielsweise aus einem aufgedampften Aluminiumfilm in einem Maschen-
oder Punktmuster gebildet sein, um Öffnungen zur Verfügung zu stellen,
welche gestaltet sind, dass sie eine vorgeschriebene Öffnungsverhältnisverteilung
haben. Das Öffnungsverhältnis der Öffnungen
ist so gestaltet, dass es mit einer Zunahme des Abstands x von der
nächsten fluoreszierenden
Lampe 1 zunimmt. Genauer ist das Aperturverhältnis Ap
gestaltet, dass es ein durch eine Kurve β in 6 repräsentierte
Beziehung, die zwischen einer linearen Beziehung α und einer
parabolischen Beziehung γ in 6 liegt,
in Bezug auf den Abstand x von der Lampe 1 erfüllt.
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Folglich
sind die fluoreszierenden Lampen 1 angeordnet, dass sie
Licht in Richtung auf einen vorgeschriebenen Raum S emittieren,
der zwischen der hinteren Reflexionsplatte 10 und der Reflexionsschicht 12 gebildet
ist. Der Raum S funktioniert bzw. dient als ein Lichtführungsraum
zur Richtung des emittierten Lichts von den fluoreszierenden Lampen 1 nach
oben in der Zeichnung. Zudem wird, da die Reflexionsschicht 12 zur Bereitstellung
eines Öffnungsverhältnisses
geformt ist, wie zuvor beschrieben, ein Teil des Lichts L1 (4) durch
die Reflexionsschicht 12 hindurchgelassen bzw. transmittiert,
und der verbleibende Teil des Lichts L2 wird in Richtung auf die
hintere Reflexionsplatte 10 reflektiert.
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Andererseits
sind über
der vorderen Transmissionsplatte 11 zwei Prismenscheiben
bzw. Prismenblätter
(Prismeneinrichtung) 16 und 17 mit einer Vielzahl
von Prismenelementen ausgestattet, die jeweils einen Öffnungswinkel
von 90 Grad haben. Die Prismenelemente sind derart angeordnet, dass
sich ihre Öffnungswinkel
bereitstellenden Kanten bzw. Rippen parallel zu der longitudinalen
Richtung der fluoreszierenden Lampe 1 erstrecken und die Öffnungswinkel
auf einer Rückseite
(nach oben gerichtet) in Bezug auf die hintere Reflexionsplatte 10 der
Transmissionsplatte 11 angeordnet sind. Über den
Prismenblättern 16 und 17 ist
ein (nicht dargestelltes) zu beleuchtendes Flüssigkristallfeld angeordnet.
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Auf
der Grundlage der zuvor beschriebenen Struktur wird, wenn von der
Lampe 1 Licht emittiert wird, das emittierte Licht zwischen
der hinteren Reflexionsplatte 10 und der Reflexionsschicht 12 wiederholt
reflektiert, damit es sich in der Raum S ausbreitet. Dann wird ein
Teil des Lichts L1 durch die Öffnungen 13 mit
einem vorgeschriebenen Öffnungsverhältnis in
der Reflexionsschicht 12 transmittiert, und weiter durch
die Prismenblätter 16 und 17 transmittiert,
so dass es in einer Richtung abgegeben wird, die in Richtung auf
eine Normale zu den Prismenscheiben bzw. Prismenblättern 16 und 17 abgelenkt
ist. Bei diesem Beispiel werden die Austrittslichtmengen bei verschiedensten
Positionen der Reflexionsschicht 12 durch die Öffnungsverhältnisverteilung
darin eingestellt, um ein Beleuchtungslicht mit einer gleichmäßigen ebenen
Luminanzverteilung zur Verfügung
zu stellen.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
wird der zwischen der hinteren Reflexionsplatte 10 und
der Reflexionsschicht 12 gebildete vorgeschriebene Raum
S als ein Lichtführungsraum
verwendet, um eine herkömmlicherweise
verwendete dicke Acrylharzplatte wegzulassen, wodurch das Gewicht
der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung stark vermindert wird.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist, da keine als ein Lichtführungsbauteil
dienende Acrylharzplatte Verwendung findet, sogar eine Lichtkomponente
mit einem großen
Emissionswinkel zulässig,
die durch die Transmissionsplatte 11 zu emittieren ist
ohne Totalreflexion zu bewirken. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird jedoch,
da die beiden Prismenblätter 16 und 17 Verwendung
finden, das durch die Transmissionsplatte 11 transmittierte
Licht in einer Richtung ablenkend emittiert, die in Richtung auf
eine Normale zu den Prismenblättern 16 und 17 abgelenkt
ist, so dass die Ansichtwinkelcharakteristik (oder Lichtemissionswinkelcharakteristik) der
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung verbessert ist. Genauer nimmt
die Luminanzverteilung von Licht von einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
im Falle eines einzelnen Prismenblatts bei Emissionswinkeln (Ansichtswinkeln)
von ±60° Spitzenwerte
an, wie in 7A gezeigt, wodurch eine unzureichende
Lichtkondensierleistungsfähigkeit
gezeigt wird, und es nicht gelingt, eine verbesserte Ansichtwinkelcharakteristik
zur Verfügung
zu stellen. Im Falle der Verwendung von zwei Prismenblättern, wie
bei diesem Ausführungsbeispiel, wird
jedoch die Lichtkondensierleistungsfähigkeit verbessert, so dass
eine verbesserte Ansichtwinkelcharakteristik zur Verfügung gestellt
wird, wie in 7B gezeigt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist außerdem
die Öffnungswinkelverteilung
bei diesem Ausführungsbeispiel
wie durch eine in 6 repräsentierte Kurve β gesetzt,
und es kann eine gleichmäßige Luminanzverteilung
erzielt werden, wie durch eine Kurve β in 8 repräsentiert.
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Nun
wird ein zweites Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
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Eine
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B gemäß diesem Ausführungsbeispiel
ist mit einer Prismenscheibe bzw. einem Prismenblatt (Prismeneinrichtung) 21 mit
einer Vielzahl von Prismenelementen ausgestattet, die jeweils einen Öffnungswinkel
von 60 Grad darauf haben. Die Prismenelemente sind derart angeordnet, dass
sich ihre Öffnungswinkel
bereitstellenden Kanten bzw. Rippen parallel zu der longitudinalen
Richtung der fluoreszierenden Lampe 1 erstrecken und die Öffnungswinkel
nach oben gerichtet sind (in Richtung auf ein (nicht dargestelltes)
Flüssigkristallfeld
und gegen die hintere Reflexionsplatte 10.
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Die
Reflexionsschicht 12 ist in ähnlicher Weise derart gesetzt,
dass sie eine durch eine Kurve β in 6 repräsentierte Öffnungsverhältnisverteilung
hat, und auch die anderen Anordnungen sind gleich zu denjenigen,
die bei dem vorangehenden ersten Ausführungsbeispiel angenommen werden.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist, da keine als ein Lichtführungsbauteil
dienende Acrylharzplatte Verwendung findet, sogar eine Lichtkomponente
mit einem großen
Emissionswinkel zulässig,
die durch die Transmissionsplatte 11 in Richtung auf das
darüber
angeordnete Flüssigkristallfeld
zu emittieren ist, ohne Totalreflexion zu bewirken. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird jedoch, da das Prismenblatt 21 mit einem Öffnungswinkel
von 60 Grad Verwendung findet, so dass durch die Transmissionsplatte 11 transmittiertes
Licht in einer Richtung brechend ablenkt wird, die in Richtung auf
eine Normale zu dem Prismenblatt 21 abweicht, so dass die
Ansichtwinkelcharakteristik der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
in ähnlicher
Weise wie bei dem vorangehenden ersten Ausführungsbeispiel verbessert ist.
Ferner wird, da bei diesem Ausführungsbeispiel
ein einzelnes Prismenblatt verwendet wird, der Preis und das Gewicht
der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung reduziert.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
werden ähnliche
Effekte wie bei dem vorangehenden Ausführungsbeispiel erzielt. Genauer
wird der zwischen der hinteren Reflexionsplatte 10 und
der Reflexionsschicht 12 gebildete Raum S als ein Lichtführungsraum
verwendet, um eine herkömmlicherweise
als ein Lichtführungsbauteil
verwendete dicke Acrylharzplatte wegzulassen, so dass das Gewicht
dadurch stark vermindert wird. Ferner wird, da bei diesem Ausführungsbeispiel
die Öffnungsverhältnisverteilung
in der Reflexionsschicht 12 gesetzt ist, dass die Kurve β in 6 erfüllt ist,
die resultierende ebene Luminanzverteilung gleichmäßig werden,
wie durch die Kurve β in 8 repräsentiert.
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Nun
wird ein drittes Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die 10 und 11 beschrieben.
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Eine
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B gemäß diesem Ausführungsbeispiel
ist mit einer Prismenscheibe bzw. einem Prismenblatt (Prismeneinrichtung) 311 mit
einer Vielzahl von Prismenelementen ausgestattet, die jeweils einen Öffnungswinkel
von 60 Grad darauf haben, wie in 10 gezeigt.
Die Prismenelemente sind derart angeordnet, dass sich ihre die Öffnungswinkel
bereitstellenden Kanten bzw. Rippen parallel zu der longitudinalen
Richtung der fluoreszierenden Lampe 1 erstrecken und die Öffnungswinkel
nach unten gerichtet sind (in Richtung auf die vordere Transmissionsplatte 11 und
die hintere Reflexionsplatte 10).
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Die
Reflexionsschicht 12 ist in ähnlicher Weise derart gesetzt,
dass sie eine durch eine Kurve β in 6 repräsentierte Öffnungsverhältnisverteilung
hat, und auch die anderen Anordnungen sind gleich zu denjenigen,
die bei dem vorangehenden ersten Ausführungsbeispiel angenommen werden.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist, da keine als ein Lichtführungsbauteil
dienende Acrylharzplatte Verwendung findet, sogar eine Lichtkomponente
mit einem großen
Emissionswinkel zulässig,
die durch die Transmissionsplatte 11 in Richtung auf das
darüber
angeordnete Flüssigkristallfeld
ohne Totalreflexion zu transmittieren ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird jedoch, da das Prismenblatt 311 mit einem nach unten gerichteten Öffnungswinkel
von 60 Grad Verwendung findet, so dass durch die Transmissionsplatte 11 transmittiertes
Licht L1 in einer Richtung abgelenkt und emittiert wird, die einer
Normale zu dem Prismenblatt 311 nahe kommt, so dass die
Ansichtwinkelcharakteristik der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
verbessert ist, wie in 11 gezeigt. Dies gründet sich
darauf, dass durch die vordere Transmissionsplatte 11 transmittiertes Licht
an Flächen
in der Nähe
der Spitzen bzw. Scheitel des Prismenblatts 311 total reflektiert
wird und in Richtung auf die Normale zu dem Prismenblatt 311 abgelenkt
wird. Ferner wird, da bei diesem Ausführungsbeispiel ein einzelnes
Prismenblatt verwendet wird, der Preis und das Gewicht der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
reduziert.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
werden ähnliche
Effekte wie bei dem vorangehenden ersten Ausführungsbeispiel erzielt. Genauer
wird der zwischen der hinteren Reflexionsplatte 10 und
der Reflexionsschicht 12 gebildete Raum S als ein Lichtführungsraum
verwendet, um eine herkömmlicherweise
als ein Lichtführungsbauteil
verwendete dicke Acrylharzplatte wegzulassen, so dass das Gewicht
dadurch stark vermindert wird. Ferner wird, da die Öffnungsverhältnisverteilung
in der Reflexionsschicht 12 bei diesem Ausführungsbeispiel
gesetzt ist, dass die Kurve β in 6 erfüllt ist,
die resultierende ebene Lurninanzverteilung gleichmäßig, wie
durch die Kurve β in 8 repräsentiert.
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Beispielsweise
ist es möglich,
auch wenn keine besondere Beschreibung in Bezug auf das zuvor erwähnte erste
bis dritte Ausführungsbeispiel
vorgenommen wurde, die obere Fläche
der vorderen Transmissionsplatte 11 mit einer Diffusionsbehandlung
bzw. Streubehandlung zu versehen, wodurch ungeachtet des Öffnungsmusters
der Reflexionsschicht 12 eine gleichmäßige Luminanz von Beleuchtungslicht
erzielt werden kann. Zudem ist es auch möglich, zusätzlich zu oder anstelle von
einer derartigen Diffusionsbehandlung der oberen Fläche der
vorderen Transmissionsplatte 11, eine Diffusionsplatte
bzw. Streuplatte oder -blatt an die vordere Transmissionsplatte 11 oder
das obere Prismenblatt 17 anzuordnen. Es ist ferner auch
möglich,
eine Diffusionseinrichtung bzw. Streueinrichtung 61, wie
beispielsweise eine Diffusionsplatte bzw. Streuplatte oder -blatt,
zwischen die beiden Prismenblätter 16 und 17 anzuordnen,
wie in 12 gezeigt. Durch diese Anordnung
wird es möglich,
ein Moiremuster zu vermindern, das durch Überlagerung der beiden Prismenblätter 16 und 17 verursacht
wird.
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Bei
dem vorangehenden ersten bis dritten Ausführungsbeispiel ist ein Paar
von fluoreszierenden Lampen 1 einander gegenüberliegend
angeordnet, jedoch ist dies selbstverständlich nicht beschränkend. Zum
Beispiel ist es möglich,
eine fluoreszierende Lampe 1 an einer Seite des Lichtführungsraums
S anzuordnen und auf der anderen Seite gegenüber von der fluoreszierenden
Lampe 1 eine Reflexionsplatte anzuordnen. Durch diese Anordnung
kann die Größe und das
Gewicht der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung reduziert werden. Bei
den vorangehenden Ausführungsbeispielen
werden zwei fluoreszierende Lampen 1 verwendet, jedoch können vier
fluoreszierende Lampen 1 verwendet werden, so dass sie
den Lichtführungsraum
S umgeben. In diesem Fall wird es jedoch bevorzugt, zwei Prismenblätter in Überlagerung
anzuordnen, so dass sich die Prismenkanten an einem Prismenblatt
longitudinal erstrecken (in der Dicke des Zeichnungsblatts, wie
gezeigt) und sich die Prismenkanten an dem anderen Prismenblatt
seitlich erstrecken, das heißt
die Prismenkanten an den Prismenblättern kreuzen einander mit
rechten Winkeln. In diesem Fall wird es auch bevorzugt, dass es
veranlasst wird, dass die Öffnungsverhältnisse
in der Reflexionsschicht 12 eine zweidimensionale Verteilung
haben. Durch diese Anordnung ist es möglich, einfach eine weitere
Luminanzzunahme zu erzielen.
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Bei
dem vorangehenden ersten bis dritten Ausführungsbeispiel ist das Öffnungsverhältnis der
Reflexionsschicht 12 gesetzt, dass es eine durch die Kurve β in 6 repräsentierte
Verteilung hat, jedoch ist dies nicht beschränkend. Beispielsweise kann
die Öffnungsverhältnisverteilung
linear, wie durch eine Kurve α in 6 repräsentiert,
oder parabolisch sein, wie durch eine Kurve γ in 10 repräsentiert.
In jedem der beiden Fälle
kann eine im Wesentlichen gleichmäßige ebene Luminanzverteilung
erzielt werden, wie durch Kurven α und γ in 8 dargestellt.
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Bei
dem vorangehenden zweiten und dritten Ausführungsbeispiel (9 und 10)
werden Prismenscheiben bzw. Prismenblätter mit einem Öffnungswinkel
von 60 Grad verwendet, jedoch kann der Öffnungswinkel ein beliebiger
Winkel unter 90 Grad sein, und vorzugsweise in dem Bereich von 50
bis 70 Grad liegen.
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Gemäß dem vorangehenden
ersten bis dritten Ausführungsbeispiel
wird es veranlasst, dass von der linearen Lichtquelle emittiertes
Licht in einen zwischen der ersten und zweiten Reflexionseinrichtung
gebildeten Raum eintritt, in dem kein Lichtführungsbauteil, wie dasjenige
einer dicken Acrylharzplatte angeordnet ist.
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Dementsprechend
kann das Gewicht der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung reduziert
werden, indem ein derartiges Lichtführungsbauteil weggelassen wird.
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Das
durch die (Öffnungen
der) zweiten Reflexionseinrichtung transmittierte Licht wird in
einer Richtung abgelenkt, welche einer Normalen zu der Prismeneinrichtung
näher kommt,
wodurch die Ansichtwinkelcharakteristik der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung
verbessert werden kann.
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Die
Ansichtwinkelcharakteristik wird in dem Fall weiter verbessert,
bei dem mehrere Scheiben bzw. Blätter
einer Prismeneinrichtung Verwendung finden.
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Ferner
kann, wenn eine Diffusionseinrichtung bzw. Streueinrichtung zwischen
derartige mehrere Scheiben bzw. Blätter einer Prismeneinrichtung
eingefügt
wird, ein durch Überlagerung
von mehreren Prismeneinrichtungen verursachtes Moiremuster vermindert
werden.
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Ferner
kann sogar in dem Fall einer einzigen Prismeneinrichtung eine verbesserte
Ansichtwinkelcharakteristik erzielt werden, wenn der Öffnungswinkel
kleiner als 90 Grad, und vorzugsweise in dem Bereich von 50 bis
70 Grad eingerichtet ist. In diesem Fall wird, wenn die Prismeneinrichtung
derart angeordnet ist, dass ihre Spitzen in Richtung auf die erste
Reflexionseinrichtung (das heißt
gegen das Beleuchtungsobjekt) gerichtet sind, die Ansichtwinkelcharakteristik
weiter verbessert.
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Ferner
kann, wenn die zweite Reflexionseinrichtung mit Öffnungen ausgestattet ist,
die derart gestaltet sind, dass sie eine Verteilung eines Öffnungsverhältnisses
haben, das mit einer Zunahme des Abstands von einer linearen Lichtquelle
zunimmt, beispielsweise bei einer linearen, eine parabolischen oder
einer dazwischenliegenden Beziehung, die ebene Luminanzverteilung
der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gleichmäßig gemacht werden.
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Unter
Verwendung einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung, wie zuvor beschrieben,
ist es möglich, eine
Flüssigkristallanzeigevorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die ein leichteres Gewicht und exzellente Anzeigequalitäten hat.
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13 ist
eine Schnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels der Beleuchtungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Bezugnehmend auf 13 umfasst
eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung ein Paar von linearen Lichtquellen 1,
Reflektoren 2, eine hintere Reflexionsplatte 10 und
eine vordere Transmissionsplatte 11 aus einer relativ dünnen Acrylharzplatte.
Die Reflektoren 2 und die hintere Reflexionsplatte 10 sind
einteilig aus einer Aluminiumplatte zusammengesetzt, die durch einen
aufgedampften Silberfilm spiegeloberflächenbehandelt ist. Die hintere
Reflexionsplatte 10 ist derart geformt, dass sie ein auskragendes oder
ansteigendes Zentrum (Kante bzw. Rippe) hat, wie gezeigt. Als ein
Ergebnis hat ein zwischen der hinteren Reflexionsplatte 10 und
der vorderen Transmissionsplatte 11 definierter Raum S
eine engere Beabstandung als bei den seitlichen Teilen in der Nähe der Lichtquellen 1,
und der Raum S funktioniert bzw. dient als ein Lichtführungsraum
zum Führen
von aus den Lichtquellen 1 seitlich emittiertem Licht.
Eine obere Seite 88 der vorderen Transmissionsplatte 11 dient
als eine Beleuchtungsfläche, über welcher
ein Prismenblatt 31 angeordnet ist. Das Prismenblatt 31 ist
mit einer Vielzahl von Prismenelementen ausgestattet, die Kanten
bzw. Rippen bilden, die sich parallel zu der longitudinalen Richtung
der Lichtquellen 1 erstrecken und nach unten gerichtete Spitzen
haben (in Richtung auf die vordere Transmissionsplatte 11). Über dem
Prismenblatt 31 ist ein Flüssigkristallfeld P als ein
zu beleuchtendes Objekt angeordnet. Die untere Oberfläche der
vorderen Transmissionsplatte 11 ist mit einer Reflexionsschicht 12 aus
aufgedampftem Aluminium in einem Maschen- oder Punktmuster ausgestattet,
die eine vorgeschriebene Öffnungsverhältnisverteilung
haben. Das Öffnungsverhältnis ist
so gestaltet, dass es mit einer Zunahme des Abstands von der nächsten Lichtquelle 1 zunimmt.
Ein Gesamtaufbau der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung ist seitlich
ungefähr
symmetrisch mit zwei Lichtquellen 1 an seitlichen Seiten
des Lichtführungsraums
S, wie in 13 gezeigt.
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Als
ein Ergebnis der zuvor beschriebenen Anordnung wird von den Lichtquellen 1 emittiertes
Licht wiederholt durch die hintere Reflexionsplatte 10 und
die Reflexionsschicht 12 reflektiert, so dass es sich in
Richtung auf die Mitte des Lichtführungsraums S fortpflanzt bzw.
ausbreitet.
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Insbesondere
kragt bei diesem Ausführungsbeispiel
der Zentralteil der hinteren Reflexionsplatte 10 nach oben
aus, so dass es möglich
wird, dass ein Teil des von den Lichtquellen 1 emittierten
Lichts das Zentrum des Lichtführungsraums
S durch eine einzige Reflexion an der hinteren Reflexionsplatte 10 erreicht.
Bei dem Vorgang einer Ausbreitung durch den Lichtführungsraum
S ist es möglich,
dass das Licht nach oben durch die Öffnungen in der Reflexionsschicht 12 austritt,
und das resultierende Austrittslicht dient als Beleuchtungslicht,
wobei die Beleuchtungslichtmengen bei jeweiligen Positionen durch
eine Öffnungsverhältnisverteilung
in der Reflexionsschicht 12 eingestellt werden, welche
vorzugsweise gesetzt werden kann, dass sie ein mit einer Zunahme
des Abstands von den Rändern
des Lichtführungsraums
S an den Lichtquellenseiten in Richtung auf das Zentrum bzw. die
Mitte des Raums S zunehmendes Öffnungsverhältnis aufweist.
Der Teil des durch die vordere Transmissionsplatte 11 emittierten
Lichts hat zumeist einen großen
Emissionswinkel von ungefähr
60 Grad (in Bezug auf eine Normale zu der vorderen Transmissionsplatte 11),
jedoch kann er an einer Prismenfläche des Prismenblatts 31 totalreflektiert
werden, so dass er in Richtung auf eine Frontalrichtung der Beleuchtungsfläche abgelenkt
wird. Bei diesem Beispiel kann der Prismenöffnungswinkel bzw. Prismenspitzenwinkel
vorzugsweise einen Wert von ungefähr 60 Grad haben. Zudem ist
es auch möglich,
eine Diffusionsplatte bzw. Streuplatte oder -blatt separat zwischen
die vordere Transmissionsplatte 11 und das Prismenblatt 31 oder über das
Prismenblatt 31 anzuordnen, um so das Muster der Reflexionsschicht 12 zu
betrachten, welches wahrscheinlich an der Beleuchtungsfläche erscheint.
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Folglich
erreicht das emittierte Licht bei diesem Ausführungsbeispiel im Vergleich
mit den vorangehenden Ausführungsbeispielen
das Zentrum bzw. die Mitte des Lichtführungsraums S in einer kleineren
Anzahl von Reflexionen, welches als Beleuchtungslicht zu verwenden
ist, so dass das Beleuchtungslicht weniger durch die Spektralreflexionscharakteristika
der hinteren Reflexionsplatte 10 und der Reflexionsschicht 12 beeinflusst
ist, wodurch eine Farbunregelmäßigkeit
oder Farbabweichung zwischen dem zentralen Teil und dem Randteil
der Hintergrundbeleuchtungseinrichtung vermindert wird. Zudem wird,
da ein Prismenblatt 31 mit der zuvor beschriebenen Funktion
hinzugefügt
wird, die Luminanz in der Frontalrichtung deutlich erhöht.
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Die
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung dieses Ausführungsbeispiels weist eine
seitlich symmetrische Anordnung auf, wie in 13 gezeigt,
und an seitlich gegenüberliegenden
Seiten des Lichtführungsraums
sind zwei Lichtquellen angeordnet. Es ist jedoch möglich, eine
Lichtquelle und ein lichtdurchlässiges Blattbauteil
nur an einer linken Seite des Lichtführungsraums anzuordnen, indem
eine Reflexionseinrichtung an der rechten Seite angeordnet wird,
so dass sie dem Reflektor auf der linken Seite gegenüberliegt.
Diese Anordnung kann eher für
eine Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung mit kleinen Abmessungen
geeigneter sein. Andererseits ist es auch möglich, Lichtquellen an den
vier Randseiten des Lichtführungsraums
anzuordnen, indem die zuvor beschriebene Anordnung seitlich (wie
gezeigt) und auch longitudinal (in der Richtung der Dicke des Zeichnungsblatts)
entwickelt wird. In diesem Fall wird es bevorzugt, zwei Prismenblätter in Überlagerung
derart anzuordnen, dass sich die Prismenkanten an einem Prismenblatt
longitudinal erstrecken (in der Dicke des Zeichnungsblatts, wie
gezeigt) und sich die Prismenkanten an dem anderen Prismenblatt
seitlich erstrecken, das heißt
die Prismenkanten an den Prismenblättern kreuzen einander mit
rechten Winkeln. In diesem Fall wird es auch bevorzugt, dass es
veranlasst wird, dass die Öffnungsverhältnisse
in der Reflexionsschicht 12 eine zweidimensionale Verteilung
haben. Zudem ist es auch möglich,
anstelle der vorderen Transmissionsplatte 11 aus einer
Acrylharzplatte mit der Reflexionsschicht 12 eine PET-Scheibe
bzw. ein PET-Blatt mit einer Aluminiumreflexionsschicht, das heißt einen
sogenannten Lichtvorhang, zu verwenden, um so eine ähnliche
Funktion zu erzielen.
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14 und 15 sind
jeweils Draufsichten, die bei Ausführungsbeispielen der vorliegenden
Erfindung verwendbare bevorzugte Reflexionsschichtmuster (Öffnungsmuster)
zeigen.
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Die
X-Y-Koordinaten in diesen Figuren entsprechen den in 2 gezeigten,
und ein größeres x
stellt eine größere Entfernung
von einer Lichtquelle 1 dar. In diesen Figuren ist das
Reflexionsschichtmuster (Öffnungsmuster)
in der X-Richtung nur eindimensional abgebildet, jedoch kann das
Muster tatsächlich
in der Y-Richtung fortgesetzt sein.
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Die
jeweils in 14 und 15 gezeigten
Reflexionsschichtmuster schließen
ein Untermuster 12a und ein Untermuster 12b ein.
Das Untermuster 12a weist eine kontinuierliche Maskenschicht
(dargestellt durch eine Schraffur, veranschaulicht als diskrete
Quadratmuster zur Vereinfachung der Darstellung, kann jedoch tatsächlich aus
einer kontinuierlichen Schicht bestehen) und diskrete Öffnungen
auf, die über
ein mit zunehmender X-Koordinate zunehmendes Öffnungsverhältnis verfügen. Das Untermuster 12a ist
passend für
die Bereitstellung eines Öffnungsverhältnisses
in einer Spanne von beispielsweise 0–50 %. Das Untermuster 12b ist
ein negatives (oder komplementäres)
Muster in Bezug auf das Untermuster 12a, d.h. es weist
diskrete Maskenschichten und einen die Maskenschichten umgebenden
kontinuierlichen Öffnungs- oder Durchlass-)
Bereich auf. Das Untermuster 12b ist geeignet, um Öffnungsverhältnisse
in der Spanne von beispielsweise 50–100 % bereitzustellen. Es
ist klar, dass das Grenzöffnungsverhältnis für eine Auswahl
der Untermuster 12a und 12b nicht notwendigerweise
50 beträgt.
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Falls,
wie in 2 gezeigt, ein Paar von Lichtquellen 1 verwendet
wird, können
die Muster von 14 und 15 seitensymmetrisch
zu einer (sich senkrecht erstreckenden) ein Öffnungsverhältnis von 100 % besitzenden
Linie in der Mitte ausgebildet werden.
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Es
wurden einige Probenhintergrundbeleuchtungsvorrichtungen für ein Anzeigefeld
mit einer Diagonalgröße von 38
cm (15 Zoll) vorbereitet und auf die folgende Weise bewertet.
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Genauer
wurden Probenvorrichtungen a–d
vorbereitet, dass sie jeweils Aufbauten entsprechend den 3, 9, 4 und 10 aufweisen,
und mit weißen
fluoreszierenden Lampen 1 ausgestattet, die jede eine breite
Spektralcharakteristik über
die Bereiche von R, G und B haben.
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Probenvorrichtungen
e–h wurden
in ähnlicher
Weise vorbereitet, dass sie jeweils Aufbauten entsprechend den 3, 9, 4 und 10 aufweisen,
jedoch anstelle der vorangehenden weißen fluoreszierenden Lampen
mit einer breiten Spektralcharakteristik mit drei weißen fluoreszierenden
Lampen 1 des Wellenlängentyps
ausgestattet, die jede eine Spektralcharakteristik haben, die jeweils
in den drei Wellenlängenbereiche
von R, G und B steile Spitzen zeigen.
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Acht
auf die zuvor beschriebene Weise vorbereitete Probenvorrichtungen
wurden in Hinblick auf die folgenden vier Punkte bewertet.
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(1) Ebene Gleichmäßigkeit
von Beleuchtungslicht
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Die
Luminanz wurde bei einer großen
Anzahl von Punkten an der Lichtemissionsfläche der Vorrichtung gemessen,
um so die Gleichmäßigkeit
der Luminanz von Beleuchtungslicht zu bewerten. Genauer wurde der
Unterschied bzw. die Differenz zwischen der maximalen Luminanz und
der durchschnittlichen Luminanz erlangt, und der Kehrwert der Differenz
fand für
die Bewertung Verwendung.
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(2) Ansichtswinkelcharakteristik
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Die
Luminanzänderung
von Beleuchtungslicht wurde bei verschiedensten Ansichtpositionen
bewertet. Genauer wurde eine in 7 und 11 dargestellte
Luminanzansichtswinkelcharakteristikkurve erlangt, um einen Wert
mit halber Breite (Maß)
zu messen. Zur Bewertung wurde der Kehrwert des Werts mit halber
Breite verwendet.
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(3) Farbwiedergabefähigkeit
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Mit
einer Probenvorrichtung wurden jeweils ein chirales smektisches
Flüssigkristallanzeigefeld
und ein verdrilltes nematisches Flüssigkristallanzeigefeld des
aktiven Matrixtyps beleuchtet, um zu bewerten, ob die Farbwiedergabefähigkeit
innerhalb des Anzeigefelds gleichmäßig war. Genauer wurde ein
Dreieck mit drei Ecken, die R, G und B repräsentieren, in einem CIE-Farbkoordinatensystem
abgebildet, und es wurde der Bereich des Dreiecks gemessen. Zur
Bewertung wurde der ein Maß von
Farbwiedergabefähigkeit
repräsentierende
Bereich verwendet.
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In
Bezug auf die vorangehenden Punkte (1) bis (3) wurde die selbe Bewertung
parallel durchgeführt, indem
Hintergrundbeleuchtungsvorrichtungen mit einem herkömmlichen
Aufbau verwendet wurden, wie in 1 gezeigt,
um einen normalisierten Standard von 1,0 zur Verfügung zu
stellen. Für
jeden Punkt wurden die Probenvorrichtungen als „C" für
einen normalisierten Wert von 1,0 bis 1,1, als „B" für
1,2 bis 1,5, und als „A" für 1,6 oder
größer beurteilt.
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(4) Gesamtbewertung
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Es
wurden aus gewöhnlichen
Anzeigevorrichtungsbenutzern zufällig
zehn Diskussionsteilnehmer ausgewählt und separat gebeten, unter
den acht Probenvorrichtungen drei beste Proben auszuwählen, welche
sie dahingehend beurteilen, dass sie exzellente Anzeigequalitäten zur
Verfügung
stellen.
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Die
Probenvorrichtungen wurden als „A" beurteilt, wenn alle zehn Diskussionsteilnehmer
sie als exzellent beurteilten, als „C", wenn keiner sie als exzellent beurteilte,
und als „B" für ein dazwischenliegendes
Ergebnis.
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Die
Bewertungsergebnisse sind insgesamt in der folgenden Tabelle dargestellt.
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Zuletzt
wird nun ein Datenübertragungsgerät 400 mit
einer zuvor beschriebenen Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung B unter
Bezugnahme auf 16 beschrieben.
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Bezugnehmend
auf 16 umfasst das Datenübertragungsgerät 400 ein
Flüssigkristallfeld
(Anzeigevorrichtung) P zur Anzeige verschiedener Daten oder Informationen
durch das Feld P. Wie bekannt, umfasst ein derartiges Flüssigkristallfeld
ein Paar von gegenüberliegend
angeordneten Substraten und einen zwischen den Substraten angeordneten
Flüssigkristall.
Das Substratpaar ist mit Abtastelektroden und Datenelektroden zur
Bildung einer Elektrodenmatrix ausgestattet.
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Das
Flüssigkristallfeld
P ist mit einer Abtastsignalanwendungsschaltung 402 und
einer Datensignalanwendungsschaltung 403 verbunden, die
nachfolgend wiederum zudem mit einer Abtastsignalsteuerschaltung 404 und
einer Datensignalsteuerschaltung 406, einer Treibersteuerschaltung 405 und
einer graphischen Steuereinrichtung 407 verbunden sind.
Im Betrieb werden Daten- und Steuerprogrammsignale von der graphischen Steuereinrichtung 407 über die
Treibersteuerschaltung 405 der Abtastsignalsteuerschaltung 404 und
der Datensignalsteuerschaltung 406 zugeführt, wo
die Daten in Adressdaten und Anzeigedaten umgewandelt werden, und
die anderen Abtastprogrammsignale unverändert zu der Abtastsignalanwendungsschaltung 402 und der
Datensignalanwendungsschaltung 403 gesendet werden. Die
Abtastsignalanwendungsschaltung 402 legt ein Abtastsignal
mit einer von den Abtastprogrammsignalen bestimmten Signalform an
eine von den Adressdaten bestimmte Abtastelektrode an, und die Datensignalanwendungsschaltung 403 legt
Datensignale mit von beiden Anzeigeinhalten, weiß oder schwarz, bestimmten
Signalformen auf der Grundlage der Anzeigedaten und der Abtastprogrammsignale
an.
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Nun
wird ein mit einer zuvor beschriebenen Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung 10 ausgestattetes Flüssigkristallanzeigegerät 50 unter
Bezugnahme auf 17 beschrieben.
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Ein
Flüssigkristallanzeigegerät 50 ist
mit einer Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung gemäß einem der zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiele
ausgestattet. Die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung 10 ist
mit einer Hintergrundbeleuchtungsbeleuchtungsschaltung (Hintergrundbeleuchtungsantriebseinrichtung) 51 verbunden,
um die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung 10 zu betreiben.
Vor und gegenüber
der Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung 10 ist ein Flüssigkristallfeld
P, das ein Paar von sich gegenüber angeordneten,
mit Abtastelektroden und Datenelektroden ausgestatteten Glassubstraten
aufweist, und ein zwischen den Glassubstraten angeordneter ferroelektrischer
Flüssigkristall
angeordnet. Die Abtastelektroden und Datenelektroden sind jeweils
mit X-Treibern 52 und Y-Treibern 53 verbunden,
die wiederum mit einer Feldantriebssteuereinrichtung (Flüssigkristallantriebseinrichtung) 55 verbunden
sind. Die Feldantriebssteuereinrichtung 55 und die Hintergrundbeleuchtungsbeleuchtungsschaltung 51 sind
mit einer Energieversorgungseinheit 56 zur Zuführung von
Energie verbunden. Ferner ist die Feldantriebssteuereinrichtung 55 mit
einem (nicht abgebildeten) Hostcomputer zur Zuführung von Anzeigesignalen verbunden.
Andererseits führt
die Feldantriebssteuereinrichtung 55 dem Flüssigkristallfeld
P über
die Treiber 52 und 53 Signale auf der Grundlage
der Anzeigesignale zu. Ferner führt
die Feldantriebssteuereinrichtung 55 AN/AUS-Signale und
Beleuchtungssteuerungssignale der Hintergrundbeleuchtungsbeleuchtungsschaltung 51 zu,
die die Hintergrundbeleuchtungsvorrichtung 10 auf der Grundlage
derartiger Signale betreibt.