DE69523846T2 - Temperaturfühler in einer Temperaturmessvorrichtung - Google Patents
Temperaturfühler in einer TemperaturmessvorrichtungInfo
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Description
- Die Erfindung befaßt sich mit einem Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung, bei der ein Thermoelement zum Einsatz kommt.
- In FR-A-2 382 683 ist ein Temperatursensorelement beschrieben, welches ein Aufnahmeteil und ein U-förmiges Rohrteil hat. Das Rohrteil ist an einem Ende eines Schenkels gehalten, welcher von dem Aufnahmeteil weg verläuft. Gemäß der dort beschriebenen und gezeigten Konstruktion ist das Rohr nicht fixiert, so lange der Zement nicht um den Zwischenraum zwischen dem Aufnahmeteil und dem Rohrteil vergossen ist. Bei dieser bekannten Konstruktion jedoch kann das Rohrteil leicht von dem Schenkel des Aufnahmeteils gelöst werden, und daher sind diese Teile nur zusammengefügt, aber nicht miteinander fest verbunden. Ferner liegt ein Paar von Thermoelementdrähten zwischen dem Rohrteil und dem Aufnahmeteil frei.
- Bei der aus GB-A-1 089 520 bekannten Konstruktion ist ein U-förmiges Rohrteil an seinem einen Ende durch einen Vorsprung gehalten, welcher von einer Körperstruktur weg verläuft. Das Rohrteil und der Körper sind nicht fixiert und fest miteinander verbunden, so lange diese beiden Teile nicht in ein Kartonrohrteil eingeführt und Zement eingefüllt ist.
- In US-A-4,401,389 ist ein U-förmiges Rohrelement sowie ein Halter, welcher aus Kunststoff hergestellt ist, und ein Kopfstück beschrieben. Das Rohrteil ist an einem Ende eines Tragschenkels gehalten, welcher sich von dem Halter weg erstreckt, welcher anschließend in die Bohrung des Kopfstücks eingeführt wird. Daher ist das Rohrteil weder fixiert noch in der Bohrung festgelegt, so lange der Zement nicht eingefüllt ist.
- Eine Temperatursensoreinrichtung in einer Temperaturmeßvorrichtung unter Einsatz eines Thermoelements umfaßt üblicherweise eine Temperaturmeßeinrichtung, welche ein Thermoelement in einem wärmebeständigen Schutzrohr und ein Paar von Kompensationsleitungseinrichtungen aufweist, die Verbindungsabschnitte haben, mit denen ein Paar von Verlängerungsabschnitten des Thermoelements verbunden ist, welche sich von den Enden des Schutzrohrs weg erstrecken. Die Kompensationsleitungseinrichtung umfaßt im allgemeinen Drahtstifte, welche die Verbindungsanschlüsse des elektrischen Verbinders bilden.
- Um zu erreichen, daß die Temperatursensoreinrichtung in einer Temperaturmeßvorrichtung arbeitet, müssen das Schutzrohr und die Kompensationsleitungseinrichtung relativ zueinander fixiert sein. Wenn diese relativ zueinander frei bewegbar wären, könnten die Verlängerungsabschnitte des Thermoelements leicht brechen.
- Zusätzlich muß das Paar von Verlängerungsabschnitten des Thermoelements in einem Abstand voneinander fixiert sein. Wenn das Paar von dünnen Verlängerungsabschnitten des Elements sich frei bewegen kann, können sich diese Teile leicht biegen und miteinander in Berührung kommen, so daß ein Kurzschluß entsteht.
- Um dies zu vermeiden, wird beispielsweise üblicherweise die Temperatursensoreinrichtung in einem schalenförmigen Gehäuse angeordnet, welches aus einem feuerbeständigen Material, wie einem keramischen Werkstoff, ausgeformt ist, und ein feuerfester Zement wird in das Gehäuse eingebracht. Somit werden Kompensationsleitungseinrichtungen, welche Tragstifte umfassen, an Einführungsöffnungen im Boden des Gehäuses eingesetzt und dort gehalten, und die Verlängerungsabschnitte des Thermoelements im Innern des Gehäuses sind mit den Verbindungsabschnitten verbunden. Der feuerfeste Zement wird durch die Öffnung des Gehäuses eingegossen und kann sich verfestigen. Die Enden des Schutzrohrs sind hierdurch mit dem feuerfesten Zement eingelagert oder eingebettet. Als Folge hiervon sind das Schutzrohr und die Kompensationsleitungseinrichtung durch den feuerfesten Zement fixiert und integral mit dem Gehäuse verbunden. Die Verlängerungsabschnitte des Thermoelements, welche von dem Schutzrohr weg verlaufen, sind in dem feuerfesten Zement zusammen mit den Verbindungsabschnitten der Kompensationsleitungseinrichtungen, mit denen die Verlängerungsabschnitte verbunden sind, eingelagert (eingebettet) und festgelegt.
- Da bei dem üblicherweise eingesetzten feuerfesten Zement Wasser oder ein Lösungsmittel vorhanden ist, welches hauptsächlich Wasser umfaßt, muß das Wasser aus dem feuerfesten Zement durch eine Zwangstrocknung entfernt werden, um die Isolierung der Verlängerungsabschnitte des Thermoelements und der Verbindungsabschnitte der Kompensationsleitungseinrichtung sicher zu stellen. Die Entfernung des Wassers führt zu einer Verkomplizierung des Herstellungsverfahrens.
- Es hat sich gezeigt, daß selbst dann, wenn bei dem üblichen feuerfesten Zement das Wasser vollständig durch Trocknen entfernt und ausgetrieben worden ist, der Zement wiederum Feuchtigkeit aus der Luft nach oder während des Transports und der Lagerung des Erzeugnisses aufnimmt. Als Folge hiervon wird die Isolation zwischen den Stiften der Kompensationsleitungseinrichtung schlechter, und die elektromotorische Kraft wird instabil. Daher ist die Genauigkeit der Temperaturmessung bei einer solchen Einrichtung Beschränkungen unterworfen.
- Da die übliche zuvor beschriebene Technologie derart beschaffen ist, daß die Enden des Schutzrohrs in ein schalenförmiges Gehäuse eingebettet sind, während der feuerfeste Zement in das Gehäuse eingegossen wird, wird die Positionierung des Schutzrohrs schwierig, und das Schutzrohr muß unter Einsatz einer Montagevorrichtung festgehalten werden, bis sich der feuerfeste Zement verfestigt hat.
- Diese Schwierigkeit läßt sich beispielsweise dadurch überwinden, daß man ein Positionierelement zum Positionieren des Schutzrohrs in dem Gehäuse anordnet, und den feuerfesten Zement in das Gehäuse eingießt, währenddem die Enden des Schutzrohrs durch das Positionierelement gehalten sind. In diesem Falle ist jedoch der Strom des feuerfesten Zements durch das Positionierelement behindert, und es ist schwierig, alle Ecken des Gehäuses vollständig mit feuerfestem Zement auszufüllen. Wenn auch beispielsweise das Positionierelement aus einem nicht flexiblen, harten Kunststoffmaterial oder dergleichen hergestellt ist, ist es schwierig, das Schutzrohr in das Positionierelement einzuführen, da das Schutzrohr üblicherweise von einem Quarzrohr gebildet wird, welches geringfügige Abweichungen und Schwankungen bei der Formgebung und den Abmessungen hat, die von bei der Herstellung zugelassenen Toleranzen herrühren.
- Die Erfindung zielt darauf ab, ein Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung unter Einsatz eines Thermoelements bereitzustellen, bei dem das Element eine bessere Isolierung bietet sowie einfach und leicht zu montieren ist.
- Nach der Erfindung wird ein Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 bereitgestellt.
- Da bei der Erfindung nicht feuerfester Zement eingesetzt wird, welcher üblicherweise eingesetzt wird, ist kein Zwangstrocknungsschritt der vorstehend genannten Art zur Entfernung des Wassergehalts erforderlich. Die Eliminierung des Trocknungsschrittes vereinfacht das Herstellungsverfahren und gestaltet dieses kostengünstiger. Da zusätzlich der Blockkörper, welcher die Trageinrichtung bildet, aus einem Material ausgebildet ist, welches im wesentlich nicht hygroskopisch und wasserfrei ist, und der Füllstoff, welcher in die Haltekammer eingeführt wird, ebenfalls nicht hygroskopisch und wasserfrei ist, wird nach der Erfindung ein Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung bereitgestellt, welches eine ausgezeichnete Isolierung besitzt und eine stabile elektromotorische Kraft mit hoher Temperaturmeßgenauigkeit liefert.
- Die Trageinrichtung trägt sowohl ein wärmebeständiges Schutzrohr mit dem Thermoelement als auch die Kompensationsleitungseinrichtungen. Die Trageinrichtung umfaßt einen Blockkörper, welcher das Ende des Schutzrohrs über die Tragöffnung an einem Ende hiervon aufnimmt und hält, und die Kompensationseinrichtung an der Einführungsöffnung am anderen Ende hiervon aufnimmt und hält, so daß sich das Schutzrohr und die Kompensationsleitungseinrichtung in ihrer Gesamtheit vormontieren lassen, wenn die Vorrichtung zusammengesetzt werden soll. Da die Haltekammer mit Anschlageinrichtungen versehen ist, gestaltet sich die Positionierung des Schutzrohrs insbesondere während des Einführvorganges in die Tragöffnung einfach, da das Ende des Schutzrohrs beim Einführen zum Stillstand bei der Anlage an der Anschlageinrichtung kommt. Der Blockkörper hat die Haltekammer, welche das Ende des Schutzrohrs und die Verbindungsabschnitte der Kompensationsleitungseinrichtung aufnimmt, welche beide in die Haltekammer ragen. Das Temperatursensorelement wird ferner dadurch gebildet, daß der Füllstoff in die Haltekammer eingeführt und dort aushärten gelassen wird. Als Folge hiervon sind das Schutzrohr und die Kompensationsleitungseinrichtung in ihren relativen Positionen durch den hart gewordenen Füllstoff sicher und zuverlässig fixiert. Die Verlängerungsabschnitte des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte der Kompensationsleitungseinrichtung, welche mit dem Verlängerungsabschnitt verbunden sind, sind in dem ausgehärteten Füllstoff eingebettet, fixiert und durch diesen geschützt. Da der Blockkörper und der Füllstoff aus einem Material hergestellt sind, welches im wesentlichen nicht hygroskopisch und wasserfrei ist, erhält man nach der Erfindung ein Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung, welches eine ausgezeichnete Isolation hat.
- Da die Haltekammer auf der Bodenseite konkav dadurch ausgebildet ist, daß eine Ausnehmung an einer Seite des Blockkörpers vorgesehen ist, ist das Befüllen mit Füllstoff sehr einfach. Der Füllstoff wird durch die Öffnung der Konkavität in Richtung zu dem Boden eingefüllt, und dann wird der Füllstoff aushärten gelassen.
- Die Kompensationsleitungseinrichtung kann von Tragstiften gebildet werden, welche Verbindungsanschlüsse eines elektrischen Verbinders bilden, wie dies in Anspruch 2 angegeben ist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ist die Trageinrichtung, welche das Schutzrohr und die Kompensationsleitungseinrichtung trägt, flexibel und kann verformt werden und sich wieder in seine Ausgangsgestalt frei zurückstellen, aber insgesamt hat das Temperatursensorelement eine ausreichende Steifigkeit, da der Füllstoff, welcher in die Haltekammer eingefüllt ist und ausgehärtet ist, in eingebettetem Zustand integriert die Verlängerungsabschnitte des Thermoelements, welche von dem Schutzrohr weg verlaufen, und die Verbindungsabschnitte der Kompensationsleitungseinrichtungen, welche mit den Verlängerungsabschnitten verbunden sind, aufnimmt, so daß der Füllstoff dieser eingebetteten und integrierten Struktur die erforderliche Steifigkeit verleiht. Selbst wenn daher die Kompensationsleitungseinrichtungen von Tragstiften gebildet werden, welche Verbindungsanschlüsse an einer Aufnahmeseite eines elektrischen Verbinders bilden, und selbst wenn die Tragstifte externen Kräften beim Einführen von der Stopfenseite des elektrischen Verbinders her oder der Steckerseite des elektrischen Verbinders her ausgesetzt sind, tritt kein Brechen des Thermoelements nicht auf.
- Wie in Anspruch 3 angegeben ist, wird ein leichtes Einführen und Halten des Endes des Schutzrohrs in der Tragöffnung in der Trageinrichtung ermöglicht. Die flexible Tragöffnung kann gleichmäßig das Ende selbst dann aufnehmen und halten, wenn das Schutzrohr Form- und/oder Maßabweichungen hat, welche von den bei der Herstellung zugelassenen Toleranzen herrühren.
- Eine weitere bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung ist im Anspruch 4 angegeben. Da bei dieser bevorzugten Ausführungsform das Paar von Verlängerungsabschnitten des Thermoelements einzeln in der ersten Haltekammer und der zweiten Haltekammer gehalten sind, und gesondert dort mittels des gehärteten Füllstoffs festgelegt sind, besteht keine Möglichkeit für einen Kurzschluß, welcher durch den Fülldruck beim Einfüllen des Füllstoffs verursacht werden könnte, wodurch das Paar von Verlängerungsabschnitten des Thermoelements einer Biegebeanspruchung ausgesetzt wäre und diese in Kontakt miteinander kommen könnten.
- Eine bevorzugte Ausführungsform nach Anspruch 5 vereinfacht die Arbeiten für das Einführen des Endes des Schutzrohres in die Tragöffnung und ermöglicht, daß das Ende des eingeführten Schutzrohrs elastisch durch den Zylinderabschnitt abgestützt ist.
- Eine bevorzugte Ausführungsform ist in Anspruch 6 angegeben.
- Somit ist es möglich, eine U-förmige Temperaturmeßeinrichtung zusammenzustellen, welche ein im wesentlichen U-förmiges wärmebeständiges Schutzrohr hat, welches ein Paar von Schenkelabschnitten besitzt. Wenn ein Schütz in dem Blockkörper ausgebildet wird, welcher von einem Ende des Blockkörpers in Richtung auf die erste Haltekammer und die zweite Haltekammer und zwischen denselben verläuft, läßt sich das Einführen des Paars von Schenkelabschnitten des U-förmigen Schutzrohrs in ein Paar von Tragöffnungen im Blockkörper vereinfachen. In anderen Worten bedeutet dies, daß beide Schenkelabschnitte des U-förmigen Schutzrohrs sich leicht in das Paar von Tragöffnungen einführen lassen, da der Blockkörper sich infolge des Schlitzes selbst dann elastisch verformen kann, wenn das U-förmige Schutzrohr Form- und Abmessungsabweichungen hinsichtlich des Zwischenraums zwischen den Schenkeln in üblichen, bei der Herstellung zugelassenen Toleranzen hat, oder wenn eine Verdrillung zwischen dem Paar von Schenkelabschnitten vorhanden ist.
- Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 7 und 8 wiedergegeben.
- Fig. 1(a) und Fig. 2(b) zeigen eine erste bevorzugte Ausführungsform eines Themperatursensorelements nach der Erfindung, wobei Fig. 1(a) eine Längsschnittansicht, und Fig. 1(b) eine Querschnittsansicht längs der Linie X-X in Fig. 1(a) ist.
- Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Trageinrichtung, welche gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ausgelegt ist.
- Fig. 3 ist eine Längsschnittansicht einer Temperaturmeßpatrone gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform unter Einsatz des Temperatursensorelements nach der Erfindung.
- Fig. 4 ist eine Schnittansicht der zweiten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung längs der Linie Y-Y in Fig. 3.
- Fig. 5(a) und Fig. 5(b) sind Schnittansichten einer Verbindungsaufnahme, welche eine zweite bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung bildet, wobei Fig. 5(a) eine Schnittansicht längs der Linie B-B in Fig. 3 und Fig. 5(b) eine Schnittansicht längs der Linie Q-Q in Fig. 3 ist.
- Fig. 6 ist eine Längsschnittansicht einer dritten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung, welche von einer Patrone zum Messen der Befestigungstemperatur eines schmelzflüssigen Metalls gebildet wird, und bei der ein Temperatursensorelement nach der Erfindung vorgesehen ist.
- Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Trageinrichtung, welche gemäß einer dritten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ausgelegt ist.
- Fig. 8(a) und Fig. 8(b) sind Schnittansichten eines Temperatursensorelements gemäß einer vierten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung, wobei Fig. 8(a) eine Längsschnitt und Fig. 8(b) eine Querschnittsansicht längs der Linie R-R in Fig. 8(a) ist.
- Nachstehend werden unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung bevorzugte Ausführungsformen nach der Erfindung näher erläutert.
- Die Fig. 1(a), Fig. 1(b) und Fig. 2 verdeutlichen eine erste bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung. Ein Temperatursensorelement 1 weist eine Temperaturmeßeinrichtung 4 auf, welches ein Thermoelement 3 besitzt, welches in einem wärmebeständigen Schutzrohr angeordnet ist, welches aus Quarz oder dergleichen hergestellt ist, die ferner eine Kompensationsleitungseinrichtung 8 hat, welche einen Verbindungsabschnitt 7 besitzt, welcher einen Verlängerungsabschnitt 6 eines Thermoelements verbindet, welches von einem Ende 5 des Schutzrohrs 2 weg geht, und sie hat eine Trageinrichtung 9, welche die Temperaturmeßeinrichtung und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8 miteinander verbindet und trägt.
- Bei der ersten bevorzugten Ausführungsform wird das Schutzrohr 2, welches die Temperaturmeßeinrichtung 4 bildet, von einem im wesentlichen U-förmigen Teil gebildet, welches ein Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b, und ein Paar von Verlängerungsabschnitten 6a und 6b hat, wobei das Thermoelement von den Enden 5a und 5b dieser Schenkelabschnitte abgeht. Gemäß dieser Ausgestaltungsform umfaßt die Kompensationsleitungseinrichtung 8 eine erste Kompensationsleitungseinrichtung 8a und eine zweite Kompensationsleitungseinrichtung 8b. Jeder der Verbindungsabschnitte 7a und 7b stellt jeweils eine Verbindung mit den Verlängerungsabschnitten 6a und 6b des Thermoelements her. Die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b können von Kompensationsleitungsdrähten gebildet werden, sie werden aber in bevorzugter Weise von Tragstiften als Verbindungsanschlüsse für den elektrischen Verbinder gebildet, wie dies in der Zeichnung dargestellt ist.
- Die Trageinrichtung 9 weist einen relativ ebenen Blockkörper 11 auf, welcher aus einem Material ausgebildet ist, welches im wesentlichen nicht hygroskopisch und nicht wasserenthaltend ist, sowie verformbar und rückstellbar ist. Beispielsweise kann es sich um ein elastisches Material, wie Kautschuk oder dergleichen, oder um ein flexibles Material, wie ein flexibles Kunststoffmaterial oder dergleichen, handeln. Der Blockkörper 11 hat erste Tragöffnungen 12a und 12b, welche jeweils ein Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b an einem Ende des Blockkörpers 11 aufnehmen, erste und zweite Einführungsöffnungen 13a und 13b, welche jeweils das Paar von Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b an dem anderen Ende aufnehmen, eine erste Haltekammer 14a, welche die erste Tragöffnung 12a und die erste Einführungsöffnung 13a miteinander verbindet, und eine zweite Haltekammer 14b, welche die zweite Tragöffnung 12b und die zweite Einführungsöffnung 13b miteinander verbindet.
- Die erste Tragöffnung 12a und die zweite Tragöffnung 12b haben konische Abschnitte 15a und 15b, welche sich an einem Ende des Blockkörpers 11 öffnen, deren Durchmesser mit der Annäherung an die Endfläche des Blockkörpers 11 größer werden. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, sind zusätzlich Ausnehmungen 16a und 16b, welche jeweils die Umfangswände der Tragöffnungen 12a und 12b unterteilen, als Anformung an die Haltekammern 14a und 14b an dem Ende des Blockkörpers 11 längs der Achse der Tragöffnungen 12a und 12b ausgebildet.
- Die erste Einführungsöffnung 13a und die zweite Einführungsöffnung 13b bilden jeweils erweiterte Öffnungsabschnitte 17a und 17b, welche sich am anderen Ende des Blockkörpers 11 öffnen.
- Die erste Haltekammer 14a und die zweite Haltekammer 14b sind konkav ausgebildet und ihre Bodenflächen haben auf einer Seite des Blockkörpers 11 eine Vertiefung. Ferner ist ein Anschlag 18 vorgesehen, welcher von wenigstens einem Bodenabschnitt der Haltekammern 14a und 14b vorsteht.
- Der Blockkörper 11 hat einen Schlitz 19, welcher in diesem ausgebildet ist und der sich von einem Ende des Blockkörpers 11 sowie zwischen der ersten Haltekammer 14a und der zweiten Haltekammer 14b erstreckt.
- Auf der Basis der vorstehend beschriebenen Auslegungsform wird das Temperatursensorelement 1 gemäß der nachstehend näher beschriebenen vorgehensweise zusammengesetzt.
- Die erste Kompensationsleitungseinrichtung 8a und die zweite Kompensationsleitungseinrichtung 8b werden jeweils durch erste Einführungsöffnungen 13a und die zweite Einführungsöffnung 13b eingeführt, und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b werden in die Haltekammern 14a und 14b eingeführt. Da der Blockkörper 11 aus einem verformbaren und rückstellbaren Material, wie Kautschuk oder einem flexiblen Kunststoffmaterial hergestellt ist, und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b von Tragstiften nach Fig. 1 gebildet werden, wird sichergestellt, daß die Tragstifte in den Einführungsöffnungen 13a und 13b sicher festgehalten sind.
- Das im wesentlichen U-förmige Schutzrohr 2, welches die Temperaturmeßeinrichtung 4 bildet, ermöglicht das Einführen eines Paars von Schenkelabschnitten 10a und 10b jeweils in die erste Tragöffnung 12a und die zweite Tragöffnung 12b. Während des Einführens werden die Schenkelabschnitte 10a und 10b einfach in die Tragöffnungen 12a und 12b eingeführt, wobei die konischen Abschnitte 15a und 15b als Führungen genutzt werden. Da die Tragöffnungen 12a und 12b sich leicht erweitern und verformen lassen, was auf die Ausnehmungen 16a und 16b zurückzuführen ist, läßt sich das Einführen der Schenkelabschnitte in die Tragöffnungen 12a und 12b in einfacher Weise selbst dann ausführen, wenn Abweichungen bei den Außenabmessungen des Schutzrohrs innerhalb vorgegebener Herstellungstoleranzen vorhanden sind. Da zusätzlich der Zwischenraum zwischen den Tragöffnungen 12a und 12b und die Positionen derselben durch die Verformung des Blockkörpers 11 infolge des Schlitzes 19 veränderbar ist, lassen sich die Schenkelabschnitte 10a und 10b auf einfache Weise in die Tragöffnungen 12a und 12b selbst dann einführen, wenn das Schutzrohr Maßabweichungen bezüglich des Zwischenraums zwischen den Schenkelabschnitten 10a und 10b innerhalb von Fertigungstoleranzen hat, oder wenn eine geringfügige Verdrillung zwischen dem Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b vorhanden ist. Wenn nach dem Einführen das Ende 5a eines Schenkelabschnitts 10a den Positionieranschlag 8 berührt, wird die Einführungsstelle für das U-förmige Schutzrohr 2 hierdurch bestimmt. In diesem positionierten Zustand sind die Enden 5a und 5b der Schenkelabschnitte 10a und 10b, welche in die erste Haltekammer 14a und die zweite Haltekammer 14b ragen, und die Schenkelabschnitte 10a und 10b in den Tragöffnungen 12a und 12b gehalten.
- Die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements werden in die Haltekammern 14a und 14b eingeführt, in welchen sie jeweils mit den Verbindungsabschnitten 7a und 7b verbunden werden.
- In dem Zustand, wenn das Schutzrohr 2 und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b durch die Trageinrichtung 9 vormontiert sind, wird ein im wesentlichen nicht hygroskopischer und nicht wasserenthaltender Füllstoff in die Haltekammern 14a und 14b eingebracht und aushärten gelassen. Der Füllstoff 20 kann von einem wärmehärtbaren Harz gebildet werden. Wenn der Füllstoff 20 ausgehärtet ist, sind die Enden 5a und 5b des Schutzrohrs 2, die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b durch den ausgehärteten Füllstoff 20 bedeckt und zu einer integralen Einheit verbunden. Dieser abgedeckte und zu einer integralen Einheit verbundene Teil bildet einen starren Körper. In der ersten Haltekammer 14a werden somit das Ende 5a, der Verlängerungsabschnitt 6a und der Verbindungsabschnitt 7a zu einer integralen, starren Einheit mit dem Füllstoff 20 verbunden. In der zweiten Haltekammer 14b werden das Ende 5b, der Verlängerungsabschnitt 6b und der Verbindungsabschnitt 7b zu einer starren integralen Einheit zusammen mit dem Füllstoff 20 verbunden. Somit ist die Trageinrichtung 9 selbst flexibel, aber nach der Gesamtmontage durch das Aushärten des Füllstoffs 20 sind das Schutzrohr 2 und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b fest zusammen gehalten, und die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements sind voneinander isoliert in den Füllstoff 20 eingebettet, und sind zugleich mit den Verbindungsabschnitten 7a und 7b verbunden.
- Das Temperatursensorelement 1 gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung kann dazu eingesetzt werden, daß es in einem bestimmungsgemäßen Material angebracht wird. Wenn beispielsweise die Wandtemperatur im Innern eines Ofen gemessen werden soll, wird eine Mehrzahl von Temperatursensorelementen 1 an geeigneten Positionen an der Ofenwandfläche angebracht. Wenn eine Rohrtemperatur in einer Gasleitung gemessen werden soll, wird eine Mehrzahl von Temperatursensorelementen 1 an geeigneten Stellen an der Gasleitungswandfläche angebracht. Die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b sind mit den Anschlüssen des elektrischen Kabels verbunden, welches von einer Überwachungseinrichtung mit elektromotorischer Kraft abgeht.
- Alternativ kann das Temperatursensorelement 1 gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung mit einem geeigneten Überzug versehen werden, obgleich dies in der Figur nicht dargestellt ist. Beispielsweise kann ein Temperatursensorelement 1 durch ein Mantelgießen ausgebildet werden, oder das Temperatursensorelement 1 kann durch ein Material mit einer Plastizität, wie eine Clay-Papier, bedeckt werden, bei dem es sich überwiegend um ein wasserbeständiges Papier handelt. Bei diesen Beispielen liegt das Schutzrohr 2 an einem Ende der gegossenen Mantelform frei, und das Beschichtungsmaterial aus Papier und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b liegen am anderen Ende hiervon frei.
- Die Fig. 3 bis 5 zeigen eine zweite bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung, welche eine Temperaturmeßpatrone 21 aufweist, welche das Temperatursensorelement 1 enthält. Die Patrone 21 wird in einer Temperaturmeßsonde 22 für schmelzflüssiges Metall angeordnet.
- Die Konstruktion dieses Temperatursensorelements 1 ist ähnlich wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform, und gleiche oder ähnliche Teile wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
- Ein Stopfenabschnitt 23 ist an einem Ende der Trageinrichtung 9 an dem Temperatursensorelement 1 ausgebildet. Dieser Stopfenabschnitt bzw. Steckerabschnitt 23 wird in einen Flanschabschnitt 25 einer Verbindungsaufnahme 24 eingesetzt. Ein Zylinderabschnitt 26 der Verbindungsaufnahme 24 läßt sich unter Verlängerung verformen und/oder er kann sich zusammenziehen, was auf die geteilte Ausnehmung 27 zurückzuführen ist. Die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b sind längs der Innenfläche des Zylinderabschnitts 26 angeordnet.
- Der Flanschabschnitt 25 der Verbindungsaufnahme 24 wird in ein zylindrisches Gehäuse 28 eingesetzt, welches von einem dünnen Metallblech gebildet wird. Das Gehäuse 28 umgibt die Trageinrichtung 29 und verläuft bis zu einem Mittelabschnitt der Temperaturmeßeinrichtung 4. Das Gehäuse 28 ist mit feuerfestem Zement 29 ausgefüllt, und ein Abschnitt der Temperaturmeßeinrichtung 4 und der Trageinrichtung 9 sind in diesen eingebettet.
- Die Temperaturmeßpatrone 21 weist das Temperatursensorelement 1, die Verbindungsaufnahme 24 und das Gehäuse 28 auf und ist in ein Gehäuse 30 eingesetzt, welches beispielsweise von einem Papierrohr gebildet werden kann, welches den Körper der Sonde 22 bildet. Die Temperaturmeßeinrichtung 4 steht von dem Ende der Sonde 22 vor.
- Die Sonde 22 wird bestimmungsgemäß eingesetzt, indem sie in ein schmelzflüssiges Metall mittels einer Hubeinrichtung eingetaucht wird, um die Temperatur der Metallschmelze zu messen.
- Die Fig. 6 und 7 zeigen eine dritte bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung, wobei eine Patrone 31 zum Messen der Verfestigungstemperatur von schmelzflüssigem Metall dargestellt ist. Die Patrone 31 enthält das Temperatursensorelement 1 und ist an einer Sonde 32 für die Probenahme in dem schmelzflüssigen Metall angeordnet.
- Die Auslegungsform des Temperatursensorelements 1 stimmt im wesentlichen mit der Ausführungsform gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform überein. Gleiche oder ähnliche Teile sind mit denselben Bezugszeichen wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform versehen. Dennoch sind Teile vorhanden, welche sich von den entsprechenden Teilen bei der ersten bevorzugten Ausführungsform unterscheiden, und diese unterschiedlichen Teile werden nachstehend näher beschrieben.
- Das Schutzrohr 2a, welches die Temperaturmeßeinrichtung 4 bildet, ist aus Quarz oder dergleichen hergestellt, und es handelt sich um ein gerade ausgelegtes Rohr, wobei ein Ende geschlossen ist. Die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements, welche in dem Schutzrohr 2a angeordnet sind, verlaufen von dem offenen Ende 5 des Schutzrohrs 2a weg. Folglich ist an einem Ende des Blockkörpers 11, welcher die Trageinrichtung 9 bildet, eine Tragöffnung 12 vorgesehen, um den Endabschnitt 2a aufzunehmen, und eine Ausnehmung 16 ist ausgebildet, um die Umfangswand der Öffnung 12 zu unterteilen, um so in erleichterter Weise ein Zusammenarbeiten und Deformieren der Tragöffnung 12 zu ermöglichen. Das Paar von Haltekammern 14a und 14b, welche das Paar von Verlängerungsabschnitten 6a und 6b und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b der Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b aufnimmt, ist im wesentlichen im Querschnitt mittels einer Trennwand 33 unterteilt. Aufgrund dieser Unterteilung wird eine Anschlagwand 34 an dem vorderen Ende der Trennwand 33 gebildet, und ein Durchgang 35 wird an dem vorderen Ende der Anschlagwand 34 gebildet, welcher der Tragöffnung 12 zugewandt ist und eine kommunizierende Verbindung des Paars von Haltekammern 14a und 14b miteinander herstellt. Wenn folglich das Schutzrohr 2a durch die Tragöffnung 12 eingeführt ist, berührt das Ende 5 den vorderen Rand der Anschlagwand 34, um die Positionierung des Schutzrohrs 2a sicherzustellen. In diesem Zustand steht das Ende 5 des Schutzrohrs 2a in den Durchgang 35 zwischen dem Paar von Haltekammer 14a und 14b vor, und das Paar von Verlängerungsabschnitten 6a und 6b wird gesondert in die Haltekammern 14a und 14b eingeführt, um diese mit den Verbindungsabschnitten 7a und 7b zu verbinden.
- Der Füllstoff 20 wird in die Halterkammern 14a und 14b einschließlich des Durchgangs 35 eingebracht und darin aushärten gelassen. Als Folge hiervon fixiert der gehärtete Füllstoff 20 integral das Ende 5 des Schutzrohrs 2 und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b. Die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b sind durch den Füllstoff 20 bedeckt und in diesem eingebettet. Sie sind durch den Füllstoff somit isoliert.
- Wenn man das Temperatursensorelement 1 mit der Verbindungsaufnahme 24 kombiniert, erhält man eine Patrone 31 zum Messen der Verfestigungstemperatur einer Metallschmelze. Die Auslegungsform der Verbindungsaufnahme 24 ist gleich wie die bei der zweiten bevorzugten Ausführungsform beschaffen, und gleiche oder ähnliche Teile sind mit denselben Bezugszeichen wie bei der zweiten bevorzugten Ausführungsform versehen.
- Die Patrone 31 zum Messen der Verfestigungstemperatur einer Metallschmelze ist in einem Gehäuse 36 eingebaut, welches beispielsweise aus einem Papierrohr gebildet wird, welches den Körper der Sonde 32 bildet. Die Temperaturmeßeinrichtung 4 ragt in einen Probenahmebehälter 37 für die Metallschmelze. Eine thermische Isolationswand 38, welche beispielsweise von einer Keramikplatte gebildet wird, ist zwischen der Trageinrichtung 9 des Temperatursensorelements 1 und dem Probenahmebehälter 37 angeordnet.
- Die Sonde 32 wird dadurch bestimmungsgemäß eingesetzt, daß sie in eine Metallschmelze unter Einsatz einer Hubeinrichtung eingetaucht wird, um in dem Probenahmebehälter 37 eine Probe der Metallschmelze zu nehmen. Die als Probe genommene Metallschmelze verfestigt sich in dem Probenahmebehälter 37, und die Verfestigungstemperatur wird zum Zeitpunkt der Verfestigung bestimmt.
- Die Fig. 8(a) und 8(b) zeigen eine vierte bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung. Die Auslegungsform des Temperatursensorelements 1 gemäß dieser vierten bevorzugten Ausführungsform stimmt im wesentlichen mit jener der ersten bevorzugten Ausführungsform überein, und gleiche oder ähnliche Teile sind mit denselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 versehen.
- Der Blockkörper 11, welcher die Trageinrichtung 9 bildet, hat eine konkave Gestalt mit einer Bodenfläche, die von einer Vertiefung auf einer Seite des Blockkörpers gebildet wird, um die erste Haltekammer 14a und die zweite Haltekammer 14b zu bilden, welche gleich wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform ausgelegt sind. Wie jedoch in Fig. 8(b) gezeigt ist, weisen die Bodenabschnitte 14c und 14c in den Haltekammern 14a und 14b einen erhabenen Bodenabschnitt auf, welcher sich von der anderen Seite des Blockkörpers 11 erhebt. Als Folge hiervon haben beide Haltekammern 14a und 14b eine geringfügig konkave Gestalt.
- Ferner haben die Bodenabschnitte 14c und 14c des erhabenen Bodenabschnitts stufenförmige Absätze 18a und 18a, die jeweils den Öffnungen von den Tragöff nungen 12a und 12b gegenüber liegen, welche den Haltekammern 14a und 14b zugewandt sind. Die stufenförmigen Absätze 18a und 18a bilden die Anschlageinrichtungen 18 und 18.
- Im Montagezustand des Temperatursensorelements, wenn ein Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b des U-förmigen Schutzrohrs 2 durch die erste Tragöffnung 12a und die zweite Tragöffnung 12b eingeführt werden, stoßen die Enden 5a und 5b der Schenkelabschnitte 10a und 10b jeweils gegen die Anschlageinrichtung 18 und 18 an, um in der Einführungsstelle das U-förmige Schutzrohr 2 zu positionieren. Da die Haltekammern 14a und 14b geringfügig konkav durch die erhabenen Bodenabschnitte 14c und 14c ausgebildet sind, ist die Menge des Füllstoffs 20, welcher in die Haltekammern einzufüllen ist, relativ klein.
- Der Schlitz 19, welcher von einem Ende des Blockkörpers 11 ausgeht und zwischen der ersten Haltekammer 14a und der zweiten Haltekammer 14b verläuft, ist mit erweiterten Abschnitten 19a und 19b an den Verlängerungsenden ausgebildet, so daß während der Verformung des Blockkörpers 11 auf einfache Weise der Schlitz 19 verkürzt und verlängert werden kann.
- Nach der Erfindung wird kein feuerfester Zement eingesetzt, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist, und der in die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und/oder der Verbindungsabschnitte 7a und 7b der Kompensationsleitungseinrichtung 5a und 8b vorgesehen ist. Daher ist der übliche Zwangstrocknungsschritt zur Entfernung des Wassers nicht erforderlich. Daher gestaltet sich das Herstellungsverfahren einfacher und kostengünstiger.
- Bei der Erfindung werden das wärmebeständige Schutzrohr 2, welches das Thermoelement 3 darin hat, und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b, welche mittels der Trageinrichtung 9 gehalten sind, sowie das in das Schutzrecht 2 und die Verbindungsabschnitt 7a und 7b der Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b derart ausgebildet, daß sie in die Haltekammern 14a und 14b ragen. In diesem vormontierten Zustand wird der Füllstoff 20 in die Haltekammern eingebracht und dort aushärten gelassen. Daher gestaltet sich die Positionierung der jeweiligen Komponente einfach. Durch einfaches Einfüllen des Füllstoffs 20 in die Haltekammer und durch Aushärten des Füllstoffs sind das Schutzrohr 2 und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b in geeigneter Weise in ihren relativen Positionen festgelegt, und die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b der Kompensationsleitungseinrichtung sind durch den ausgehärteten Füllstoff 20 abgedeckt und in diesen eingebettet.
- Insbesondere wird nach der Erfindung der Blockkörper 11, welcher die Trageinrichtung 9 bildet, aus einem Material ausgebildet, welches im wesentlichen nicht hygroskopisch und nicht wasserenthaltend ist, und der Füllstoff 20, welcher die Haltekammern 14a und 14b ausfüllt, wird von einem wärmehärtbaren Harz gebildet, das im wesentlichen ebenfalls nicht hygroskopisch und nicht wasserenthaltend ist. Daher kann nach der Erfindung ein Temperatursensorelement bereitgestellt werden, welches ausgezeichnet elektrische Isolierungseigenschaften hat.
- Die Trageinrichtung 9 wird von einem Material, wie Kautschuk oder einem flexiblen Kunststoffmaterial, gebildet, welches ein Verformungsvermögen und ein Rückstellvermögen hat. Wenn daher das Ende des Schutzrohrs 2 in die Tragöffnung 12 der Trageinrichtung 9 eingeführt ist und dort an Ort und Stelle gehalten ist, wird das gleichmäßige Einführen und Halten des Endes selbst dann sichergestellt, wenn das Schutzrohr 2 Abweichungen und Schwankungen hinsichtlich der Formgestaltung und den Abmessungen innerhalb des Toleranzbereichs hat, welcher durch das Herstellungsverfahren vorgegeben ist.
- Die Trageinrichtung 9, welche das Schutzrohr 2 und die Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b hält, ist verformbar und hat eine rückstellbare Flexibilität. Der Gesamtkörper des Temperatursensorelements kann daher eine ausreichende Steifigkeit durch das Einbetten und das Integrieren des Endes 5 des Schutzrohrs 2, der Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements, welche von dem Schutzrohr 2 abgehen, und der Verbindungsabschnitte 7a und 7b der Kompensationsleitungseinrichtungen 8a und 8b bereitgestellt werden, weiche mit dem Verlängerungsabschnitt verbunden sind. Alle diese Teile sind in dem Füllstoff 20 eingebettet. Dieses Einbetten und Integrieren der Teile bilden einen starren Körper, so daß das gesamte Temperatursensorelement infolge des ausgehärteten Füllstoffs 20 eine ausreichende Steifigkeit hat.
- Die Haltekammern 14a und 14b sind konkavförmig ausgebildet und haben jeweils eine Bodenfläche, die dadurch gebildet wird, daß eine Vertiefung an einer Seite des Blockkörpers 11 vorgesehen ist. Daher läßt sich der Füllstoff 20 ausgehend von der Öffnung in dem konkaven Teil einfüllen, und dann wird der Füllstoff aushärten gelassen. Auf diese Weise gestaltet sich der Füllvorgang mit dem Füllstoff 20 einfach.
- Die Halteeinrichtung 9, welche den Blockkörper 11 aufweist, weist die erste Haltekammer 14a und die zweite Haltekammer 14b auf, welche das Paar von Verlängerungsabschnitten 6a und 6b des Thermoelements aufnehmen, und die Haltekammern 14a und 14b nehmen die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b der ersten Kompensationsleitungseinrichtung 8a und der zweiten Kompensationsleitungseinrichtung 8b auf. Dann wird der Füllstoff 20 eingebracht und aushärten gelassen. Durch diese Auslegung wird ermöglicht, daß die Verlängerungsabschnitte 6a und 6b des Thermoelements und die Verbindungsabschnitte 7a und 7b in den ersten und zweiten Haltekammern 14a und 14b jeweils aufgenommen sind. Als Folge hiervon werden diese aufgenommenen Komponenten in dem Füllstoff 20 im voneinander gesonderten und beabstandeten Zustand festgelegt, und es besteht keine Kontaktmöglichkeit oder eine Möglichkeit für einen Kurzschluß bei den Paaren von Verlängerungsabschnitten 6a und 6b des Thermoelements.
- Wenn insbesondere nach der Erfindung die Temperaturmeßeinrichtung 4, welche das Thermoelement 3 enthält, in dem wärmebeständigen Schutzrohr 2, welches ein Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b hat, angeordnet ist, wird ein Schlitz 19 gebildet, welcher von einem Ende des Blockkörpers 11 ausgeht und zwischen der ersten Haltekammer 14a und der zweiten Haltekammer 14b verläuft. Daher kann man ein Paar von Schenkelabschnitten 10a und 10b des U-förmigen Schutzrohrs 2 auf einfache Weise in das Paar von Tragöffnungen in dem Blockkörper einführen, da sich der Blockkörper 11 elastisch infolge des Schlitzes 19 selbst dann verformen läßt, wenn das U-förmige Schutzrohr 2 Form- oder Maßabweichungen in dem Zwischenraum zwischen den Schenkelabschnitten 10a und 10b innerhalb des durch die Herstellung bedingten Toleranzbereiches hat, oder wenn eine Verdrillung des Paars von Schenkelabschnitten 10a und 10b vorhanden ist.
Claims (8)
1. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßvorrichtung, welches
folgendes aufweist:
eine Temperaturmeßeinrichtung, welche ein wärmebeständiges
Schutzrohr (2, 2a) umfaßt, welches wenigstens ein Ende (4, 4a, 5b) hat und in
welches ein Thermoelement (3) eingesetzt ist;
eine Kompensationsleitungseinrichtung (8a, 8b), welche
Verbindungsabschnitte (7a, 7b) hat, welche mit einem Paar von Verlängerungsabschnitten
(6a, 6b) des Thermoelements verbunden sind, welche jeweils von dem
Schutzrohr (2, 2a) abgehen; und
eine Trageinrichtung (9) zum Verbinden und Halten der
Temperaturmeßeinrichtung und der Kompensationsleitungseinrichtung;
wobei die Trageinrichtung (9) einen Blockkörper (11) aufweist, welcher
wenigstens eine Wand hat, welche eine Tragöffnungseinrichtung (12, 12a,
12b) an einem Ende des Blockkörpers bildet, durch die das wenigstens eine
Ende des Schutzrohrs (2, 2a) eingeführt und darin gehalten werden kann,
welche ferner eine Einführungsöffnungseinrichtung (13a, 13b) am anderen
Ende hiervon bildet, durch die die Kompensationsleitungseinrichtung (8a, 8b)
eingeführt werden kann, und eine Haltekammereinrichtung (14a, 14b) darin
bildet, welche die Tragöffnungseinrichtung und die Einführungsöffnung
miteinander kommunizierend verbindet,
die Haltekammereinrichtung (14a 14b) zwischen der
Tragöffnungseinrichtung und der Einführungsöffnungseinrichtung erweitert ist und eine konkave
Gestalt mit einer Bodenfläche bildet, die von einer Vertiefung von einer
Seite des Blockkörpers (11) gebildet wird, so daß eine Öffnung dort
ausgebildet wird, und eine Anschlageinrichtung (18, 34) in der Haltekammereinrichtung
in der Nähe der Tragöffnungseinrichtung (12, 12a, 12b) hat, und
daß wenigstens eine Ende (5, 5a, 5b) des Schutzrohrs, welches in der
Einführungsöffnungseinrichtung (12, 12a, 12b) eingeführt ist, wenn die
Haltekammereinrichtung am ersten Ende vorsteht zur Anlage gegen die
Anschlageinrichtung (18, 34) kommt, wobei die Verbindungsabschnitte (7a, 7b) der
Kompensationseinrichtung, welche jeweils in die
Einführungsöffnungseinrichtung (13a, 13b) eingeführt sind, in die Haltekammereinrichtung an einem
zweiten Ende derselben in diese ragen, und ein Füllstoff (20) in die
Haltekammereinrichtung (14a, 14b) unter dem Zustand eingebracht und aushärten
gelassen wird, daß das wenigstens eine Ende (5, 5a, 5b) des Schutzrohrs (2,
2a) vollständig durch die wenigstens eine Wand abgestützt ist, welche die
Tragöffnungseinrichtung (12, 12a, 12b) relativ zu der Haltekammereinrichtung
(14a, 14b) begrenzt, und die Verlängerungsabschnitte (6a, 6b) des
Thermoelements mit den Verbindungsabschnitten (7a, 7b) in der Haltekammereinrichtung
(14a, 14b) verbunden sind, um das wenigstens eine Ende (5, 5a, 5b) des
Schutzrohrs, die Verlängerungsabschnitte (6a, 6b) des Thermoelements und
die Verbindungsabschnitte (7a, 7b) der Kompensationsleitungseinrichtung in
den Füllstoff einzuschließen und zu fixieren
2. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
1, bei dem eine Temperaturmeßpatrone (21) von einem
Temperatursensorelement (1), einem Gehäuse (28), welches das Temperatursensorelement (1)
umgibt, und einer Verbindungsaufnahme (24) gebildet wird, welche an einem
Ende des Gehäuses (28) vorgesehen ist,
die Trageinrichtung (9) des Temperatursensorelements (1) mit einem
Stopfenteil (23) versehen ist, welches in die Verbindungsaufnahme (24)
eingesetzt ist,
die Kompensationsleitungseinrichtung (8a, 8b) des
Temperatursensorelements (1) Tragstifte aufweist, welche längs der Verbindungsaufnahme (24)
angeordnet sind, um Verbindungsanschlüsse eines elektrischen Verbinders zu
bilden, und
das Gehäuse (28) mit einem feuerfesten Zement (29) ausgefüllt ist,
wodurch die Trageinrichtung (9) in diesem eingelagert ist.
3. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
1 oder 2, bei dem der Blockkörper (11), welcher die Trageinrichtung bildet,
von einem verformbaren und wieder rückstellbaren Material, wie Kautschuk
oder einem flexiblen Kunststoffmaterial, gebildet wird.
4. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
1 oder 2, bei dem die Haltekammereinrichtung eine erste Haltekammer (14a)
und eine zweite Haltekammer (14b) aufweist, in welche die
Verlängerungsabschnitte (6a, 6b) des Thermoelements jeweils eingeführt sind, die
Einführungseinrichtung eine erste Einführungsöffnung (13a) und eine zweite
Einführungsöffnung (13b) aufweist, welche sich jeweils in Richtung zu den ersten
und den zweiten Haltekammern (14a, 14b) öffnen, und die
Kompensationsleitungseinrichtung eine erste Kompensationseinrichtung (8a) und eine zweite
Kompensationseinrichtung (8b) aufweist, welche jeweils durch die ersten und
die zweiten Einführungsöffnungen (13a, 13b) eingesetzt sind.
5. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
3, bei dem ein Zylinderabschnitt gebildet wird, um die Tragöffnungseinrichtung
(12, 12a, 12b) zu bilden, durch die das Ende (5, 5a, 5b) des Schutzrohrs (2,
2a) eingeführt wird, und der Zylinderabschnitt mit einer Ausnehmung (16, 16a,
16b) längs der Axialrichtung der Tragöffnungseinrichtung vorgesehen ist, um
die Umfangswand des Zylinderabschnitts zu unterteilen.
6. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
4, bei dem
die Temperaturmeßeinrichtung das wärmebeständige Schutzrohr (2)
umfaßt, welches im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und ein Paar von
Schenkelabschnitten (10a, 10b) aufweist, und das Thermoelement (3)
eingesetzt darin trägt;
die erste Kompensationsleitungseinrichtung (8a) und die zweite
Kompensationsleitungseinrichtung (8b), die Verbindungsabschnitte (7a, 7b) haben,
welche jeweils mit dem Paar von Verlängerungsabschnitten (6a, 6b) des
Thermoelements (3) verbunden sind, welche von den Schenkelabschnitten
(10a, 10b) weggehen;
die Trageinrichtung (9), die Temperatureinrichtung und das Paar von
Kompensationsleitungseinrichtungen (8a, 8b) anschließt und trägt;
der Blockkörper (11) der Trageinrichtung (9) eine erste Trageinrichtung
(12a) und eine zweite Trageinrichtung (12b) zum jeweiligen Einführen und
Halten des Paars von Schenkelabschnitten (10a, 10b) des Schutzrohrs (2) an
einem Ende hiervon hat, wobei die erste Einführungsöffnung (13a) und die
zweite Einführungsöffnung (13b) jeweils zum Einführen des Paars von
Kompensationsleitungseinrichtungen (8a, 8b) in ein anderes Ende des Schutzrohrs
vorgesehen sind, und die erste Haltekammer (14a) und die zweite
Haltekammer (14b) darin ausgebildet sind, um wechselseitig die erste Tragöffnung
(12a) und die erste Einführungsöffnung (13a) und wechselseitig die zweite
Trageinrichtung (12b) und die zweite Einführungsöffnung (13b) miteinander
kommunizierend zu verbinden,
die ersten und die zweiten Haltekammern (14a, 14b) zwischen den
ersten und den zweiten Tragöffnungen (12a, 12b) und den ersten und den
zweiten Einführungsöffnungen (13a, 13b) jeweils erweitert sind, und jede
Haltekammer (14a, 14b) mit einer konkaven Gestalt mit einer Bodenflächen
ausgelegt ist, die von einer Vertiefung auf der Seite des Blockkörpers (11)
gebildet wird, um eine Öffnung darin auszubilden,
der Blockkörper (11) aus verformbarem und rückstellbarem Material,
wie Kautschuk oder flexiblem Kunststoff, ausgebildet ist, und mit einem Schlitz
(19) versehen ist, welcher von einem Ende des Blockkörpers (11) aus und
zwischen der ersten Haltekammer (14a) und der zweiten Haltekammer (14b)
verläuft,
der erste Schenkelabschnitt (10a) des Schutzrohrs (2) in die erste
Trageöffnung (12a) eingeführt ist und in die erste Haltekammer (14a) vorsteht,
und der Verbindungsabschnitt (7b) der ersten
Kompensationsleitungseinrichtung (8a) in die erste Einführungsöffnung (13a) eingeführt ist, und in die
erste Haltekammer (14a) vorsteht, und der Füllstoff (20) in die erste
Haltekammer (14a) unter der Bedingung eingebracht und aushärten gelassen wird, daß
der Verlängerungsabschnitt (6a) des Thermoelements (3) mit dem
Verbindungsabschnitt (7a) in der ersten Haltekammern (14a) dadurch verbunden ist,
daß das erste Schenkelabschnitt (10a) des Schutzrohrs (2), der erste
Verlängerungsabschnitt (6a) des Thermoelememnts (3) und der
Verbindungsabschnitt (7a) der ersten Kompensationsleitungseinrichtung in dem Füllstoff
(20) eingelagert und fixiert sind, und
der zweite Schenkelabschnitt (10b) des Schutzrohrs (2) in die zweite
Tragöffnung (12b) eingeführt ist und in die zweite Haltekammer (14b) ragt,
und der Verbindungsabschnitt (7b) der zweiten
Kompensationsleitungseinrichtung (8b) in die zweite Einführungsöffnung (13b) eingeführt ist und in die
zweite Haltekammer (14b) ragt, und der Füllstoff (20) in die zweite
Haltekammer (14b) unter einer Bedingung eingebracht und aushärten gelassen
wird, daß der zweite Verlängerungsabschnitt (6b) des Thermoelements (3) mit
dem Verbindungsabschnitt (7b) in der zweiten Haltekammer (14b) verbunden
ist, um den zweiten Schenkelabschnitt (10b) des Schutzrohrs (2), den zweiten
Verlängerungsabschnitt (6b) des Thermoelements (3) und den
Verbindungsabschnitt (7b) der zweiten Kompensationsleitungseinrichtung (6b) in den
Füllstoff (20) einzulagern und zu fixieren.
7. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
1, bei dem das wärmebeständige Schutzrohr (2a) ein Ende (5) umfaßt, von
dem aus das Paar von Verlängerungsabschnitten (6a, 6b) des
Thermoelements (3) abgeht; und
die Tragöffnungseinrichtung (12) eine einzige Öffnung aufweist, durch
die das Ende des Schutzrohrs (2a) eingeführt und darin gehalten wird.
8. Temperatursensorelement in einer Temperaturmeßeinrichtung nach Anspruch
1, bei dem das wärmebeständige Schutzrohr (2) im wesentlichen U-förmig
ausgebildet ist und zwei Enden (5a, 5b) umfaßt;
das Paar von Verlängerungsabschnitten (6a, 6b) des Thermoelements
(3) jeweils von einem zugeordneten Ende des Schutzrohrs (2) abgeht; und
die Tragöffnungen (12a, 12b) ein Paar von Öffnungen aufweisen, durch
die jeweils eines der Enden des Schutzrohrs (2) eingeführt und darin gehalten
wird.
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