Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft Zahnimplantate, insbesondere
selbstschneidende Implantate, und zugehörige Zahnrestaurationsgefüge.
Hintergrund der Erfindung
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Zahnrestaurationsgefüge sind z.B aus den US-Patenten Nr.
5, 199, 873 von Schulte et al. (WO-A-93/06786) und Nr. 4,932,868
von Linkow et al. und aus Ledermann et al., Schweiz Monatsschr.
Zahnmed., Jahrgang 101 (5), Seiten 611-617 (1991), bekannt.
Diesbezüglich haben frühere Fachleute beträchtliche
Anstrengungen unternommen, ein verbessertes Implantat bereitzustellen.
Ein Implantatausfall kann zu einer schwerwiegenden Störung des
Alveolarknochens führen. Es wurde durch frühere Versuche
herausgefunden, dass selbstschneidende Implantate von Vorteil
sind. Es wurde auch herausgefunden, dass einstückige bzw.
integrale Implantate von Vorteil sind.
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Kommerziell erhältliche Implantate umfassen das
selbstschneidende, einstückige Implantat, das in der Veröffentlichung von
Ledermann et al. beschrieben ist. Dieses Implantat hat ein sich
verjüngendes Profil und längliche Rillen, die Schneidzähne
ausbilden. Ein innerer Hohlraum hat einen oberen Abschnitt mit
hexagonaler Form zum Aufnehmen eines Anstoss- bzw.
Verbindungsteils mit einer Längsbohrung und einen unteren Abschnitt zum
Eingriff in das Gewinde einer Schraube zum Sichern des
Verbindungsteils an dem Implantat. Das Verbindungsteil wird für die
Verbindung des Implantats mit einem Kronengefüge verwendet.
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Jedoch kann eine druckinduzierte Knochenresorption oder Nekrose
durch das Implantat auftreten. Zudem kann, wenn das
Verbindungsteil an dem Implantat durch eine Drehung der
Verbindungsschraube gesichert wird, ein unerwünschtes, zusätzliches
Schneiden des Knochens oder ein Loslösen aufgrund des
Eingriffes der Implantatschneidzähne auftreten.
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Ein Kronengefüge, das oftmals zusammen mit dem Implantat der
Veröffentlichung von Ledermann et al. verwendet wird, enthält
eine schräge bzw. geneigte Querbohrung für die koaxiale
Ausrichtung mit einer entsprechenden geneigten Querbohrung des
Verbindungsteils. In diesem Fall ist das Kronengefüge an einem
Kronenende des Verbindungsteils mittels einer Querschraube
angebracht, die in die ausgerichteten Bohrungen eingeschraubt
ist. Die Bohrung in dem Kronengefüge kann vorteilhaft leicht
höher als die Bohrung in dem Verbindungsteil sein, um einen
Presssitz der Krone an dem Implantat zu erzeugen, wenn die
Bohrungen unter Verwendung der Schraube zueinander ausgerichtet
sind.
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Kommerziell erhältliche Kronengefüge zur Verwendung zusammen
mit Implantaten werden allgemein aus einem Goldblock mit einer
Dicke von ungefähr 2 bis 3 mm hergestellt. Diese Kronengefüge
werden derart ausgebildet, dass sie eine geeignete innere Form
haben, indem Gold von dem Goldblock entfernt wird. Der Vorgang
ist arbeitsintensiv und kostenaufwendig.
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Folglich besteht weiterhin ein Bedürfnis nach verbesserten
Zahnimplantaten und nach weniger teuren Zahnkronen zur
Verwendung mit Implantaten. Zudem besteht das Bedürfnis nach einem
Verfahren für die Herstellung weniger teurer Zahnkronen zur
Verwendung mit Implantaten.
Überblick über die Erfindung
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Übereinstimmend mit der vorliegenden Erfindung wird ein
Zahnrestaurationsgefüge bereitgestellt, wie es in dem Anspruch 1
definiert ist.
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In der detaillierten Beschreibung der Erfindung, die nachfolgt,
sind im wesentlichen nur bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung beispielhaft unter Erläuterung des besten Wegs
beschrieben, der für die Ausführung der Erfindung betrachtet
wird. Die Erfindung ist jedoch in anderen und unterschiedlichen
Ausführungsformen realisierbar und ihre vielzähligen Details
können Modifikationen in verschiedener Hinsicht unterzogen
werden, die alle von der Erfindung nicht abweichen. Die
Zeichnungen und die detaillierte Beschreibung sind deshalb beispielhaft
zu betrachten und nicht in einem beschränkenden Sinne.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend wird Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
genommen, die einen Teil der Spezifikation der vorliegenden
Erfindung bilden.
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Fig. 1 ist eine teilweise Querschnittsansicht eines
bevorzugten Zahnrestaurationsgefüges gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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Fig. 2 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht eines
Abschnitts des Implantats des Zahnrestaurationsgefüges
von Fig. 1, das in einer Knochenmasse implantiert ist;
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Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht des Implantats, genommen
entlang der Linie 3-3 von Fig. 1;
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Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht ähnlich zur Fig. 3, die
alternative Schneidzähne zeigt;
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Fig. 5 ist eine explodierte Teilquerschnittsansicht des
Kronen/Zahn-Gefüges, der Querschraube, der
Verbindungsschraube und des Verbindungsteils des
Zahnrestaurationsgefüges von Fig. 1;
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Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines alternativen
Verbindungsteils;
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Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht eines Kragens bzw.
Rands, der bei der Herstellung des Kronengefüges von
Fig. 1 verwendet wird;
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Fig. 8 und 9 zeigen Schritte eines Verfahrens zum Herstellen
des Kronengefüges von Fig. 1; und
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Fig. 10 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht des
Kronengefüges von Fig. 1.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
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Wie zuvor angegeben wurde, betrifft die vorliegende Erfindung
ein vorteilhaftes Zahnrestaurationsgefüge, das ein neuartiges
Gewindeschneidimplantat aufweist. Die Erfindung betrifft
weiterhin ein neuartiges Kronengefüge. Dieses
Zahnrestaurationsgefüge ist in dem Ober- und Unterkiefer für einzelne Kronen,
Gewebeeinheiten,
Konstruktionen, Überzüge und vollständige,
implantatgetragene Brücken verwendbar.
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Gemäß Fig. 1 umfasst ein bevorzugtes Zahnrestaurationsgefüge 10
in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ein
selbstschneidendes Implantat 12, das in einem Kieferknochen verankert
werden kann, ein Verbindungsteil oder ein Anstoßteil 14, das an
dem Implantat durch eine Verbindungsschraube 16 angebracht
werden kann, ein Kronengefüge 20, das an dem Verbindungsteil durch
eine Querschraube 22 gesichert werden kann, und ein Zahngefüge
24, das darüber liegt und mit dem Kronengefüge verbunden ist.
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Das bevorzugte Implantat 12 umfasst vorteilhaft einen im
allgemeinen zylinderförmigen Ansatz 26 und einen sich verjüngenden
Gewindeschneidabschnitt 28. Der Ansatz 26 hat eine Umfangswand
30, die im allgemeinen parallel zur Längsachse 32 des
Implantats und des Zahnrestaurationsgefüges ist, wohingegen sich der
Gewindeschneidabschnitt 28 in Richtung einer Spitze 34
verjüngt, die vorzugsweise stumpf ist.
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Die Umfangswand des Implantatansatzes ist bevorzugt glatt und
besonders bevorzugt ist die Wand poliert. Das Fehlen eines
Gewindes an der Umfangswand erleichtert die Reinigung. Zudem
können eine entzündungsfreie Schleimhautintegration und die
Ausbildung eines Verbindungsepithels erfolgen. Eine typische Länge
der Umfangswand beträgt ungefähr 1 mm bis 3 mm.
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Der Gewindeschneidabschnitt des Implantats hat eine Vielzahl
von selbstschneidenden Gewinden oder Schneidzähnen 40. Dieses
Merkmal vermeidet das Erfordernis des Einschneidens von
Gewinden in ein Implantatbett, bevor das Implantat eingesetzt wird.
Gemäß Fig. 3, die die Richtung der Drehung des Implantats und
der Schneidzähne angibt, haben die Schneidzähne eine
Vorderkante 42 zum Einschneiden in den Kieferknochen eines Patienten und
eine Umfangskante 44 zum Erzeugen einer Verankerungswirkung.
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Der Gewindeschneidabschnitt des Implantats ist bevorzugt leicht
aufgerauht, um einen Knocheneinbau zu fördern. Eine geeignete
Rauhigkeit beträgt typisch ungefähr 50 bis 100 nm. Das
Aufrauhen kann z.B durch anodisches Oxidieren oder Eloxieren erzeugt
werden, um eine keramikähnliche Oberfläche bereitstellen zu
können. Die leicht aufgerauhte Oberfläche in Kombination mit
der Verwendung der selbstschneidenden Schneidzähne für das
Schneiden des eigentlichen Bettes fördert ausgezeichnet den
Knocheneinbau bzw. die Knochenintegration.
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Das Implantat ist vorteilhaft aus reinem Titan mit einer
Oberflächenschicht aus Titandioxid (Rutil) hergestellt.
Dementsprechend berühren weiches Gewebe und Knochen, die um das Implantat
herum sind, nicht direkt das Titanmetall.
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Gemäß Fig. 1 und 2 hat das Implantat vorteilhaft ein
Stufenprofil. Insbesondere ist eine Bodenwand 46 des Implantatansatzes
im allgemeinen rechtwinklig zu der Umfangswand des im
wesentlichen zylindrischen Ansatzes, um eine abgestufte Verbindung des
Ansatzes mit dem Gewindeschneidabschnitt 28 bereitstellen zu
können. Dieser vorteilhafte Aufbau ist im Kontrast zu der
Bodenwand des zylindrischen Ansatzes des Implantats von Linkow et
al., das eine sich verjüngende Verbindung des Ansatzes mit dem
Gewindeabschnitt davon bereitstellt. Zudem ist in der
vorliegenden Erfindung ein Wurzel- bzw. Fußende 48 des
Implantatansatzes mit einem Durchmesser versehen, der größer als irgendein
Durchmesser des sich verjüngenden Schneidabschnitts ist.
Insbesondere ist die Umfangskante jedes der Schneidzähne in der
Nachbarschaft zu dem Implantatansatz von der Ebene der
Umfangswand des Fußendes 48 nach innen abgestuft. Diese Schneidzähne
umfassen die Schneidzähne, die mit 40A, 40B in Fig. 1 und 2
bezeichnet sind. Dieser vorteilhafte Aufbau unterscheidet sich
von dem Gewinde des Implantats von Schulte et al., das sich
über die Ebene der Umfangswand des Fußendes des zylindrischen
Ansatzes hinaus erstreckt. Diese Merkmale ergeben eine
tiefenbegrenzende Stufe oder Kante zum Begrenzen der Tiefe eines
Implantats derart, dass eine druckinduzierte Knochenresorption
oder Nekrose reduziert wird. Eine typische Tiefe ist in Fig. 2
gezeigt, in der der Knochenaufbau mit 50 und der Knochenkamm
mit 52 bezeichnet ist.
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Ein besonders geeigneter Verjüngungswinkel des
Gewindeschneideabschnitts des Implantats beträgt ungefähr 5º. Andere
Verjüngungswinkel können natürlich auch verwendet werden. Wie in Fig.
1 gezeigt ist, verjüngt sich der Gewindeschneidabschnitt
kontinuierlich bis zur Spitze 34. Daraus ergibt sich eine
Schneidwirkung entlang seiner gesamten Länge. Dieser vorteilhafte
Implantataufbau ist unterschiedlich zu dem gestuften, sich
verjüngenden Implantataufbau von Schulte et al., bei dem sich die
Durchmesser der hintereinanderfolgenden Stufen in Richtung der
Implantatspitze vermindern.
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Gemäß Fig. 1 und 3 bilden Nuten 54 in dem
Gewindeschneidabschnitt des Implantats Schneidzähne 40 aus, die jeweils eine
Schneidvorderkante 42 haben, und erhöhen zudem das
Implantatoberflächengebiet, das zu der Kraftverteilung beiträgt. Die
Nuten 54 erstrecken sich vorteilhaft von der nahen, stumpfen
Spitze 34 bis zu dem Fußende 48 des Implantatansatzes. Seitlich
an den Nuten 54 befinden sich kurze Nuten (nicht gezeigt), die
auch längsseits ausgerichtet sind und die sich von der Spitze
34 bis ungefähr zu den Fußenden der Nuten 54 erstrecken. In
Kombination mit den Nuten 54 stellen diese Nuten Schneidzähne
entlang der Länge des sich verjüngenden Abschnitts des
Implantats bereit und ermöglichen das Kanalbilden von
Knochenfragmenten von dem Bohrloch aus. Die Nuten 54 dürfen sich jedoch nicht
soweit in dem Implantatansatz hinein erstrecken, dass ein
Einbringen von Nahrung und Bakterien ermöglicht wird. Eine
Längsausrichtung einer Nut zu der Längsachse 32 ergibt
Schneidvorderkanten 42 der Nut, die allgemein eine gemeinsame Ebene
bilden.
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Weiterhin unter Bezugnahme auf Fig. 3 enthält jeder der
Schneidzähne 40 eine Spitze 56 bzw. Spitzkante, die die
Vorderkante 42 mit der Umfangskante 44 verbindet. Zudem enthält jeder
Schneidzahn eine Kante 58, die gegenüber der Vorderkante 42 ist
und mit der Umfangskante 44 durch einen scharfen bzw. spitzen
Übergang 60 verbunden ist. Die gegenüberliegende Kante 58 kann
wie die Vorderkante für einen Schneidbetrieb scharf sein.
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In Alternative kann gemäß Fig. 4 ein Implantat 12' vorteilhaft
Schneidzähne 40' aufweisen, die eine Nichtschneidkante 58',
welche gegenüberliegend zu der vorderen Kante 42' ist, und eine
Umfangskante 44' haben. In Übereinstimmung damit kann die
gegenüberliegende Kante 58' stumpf oder abgestumpft sein und die
Umfangskante kann mit der gegenüberliegenden Kante 58' durch
einen abgerundeten Übergang 60' verbunden sein.
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Wiederum mit Bezug auf Fig. 1 und 2 weist ein Kronenende 62 des
Implantatansatzes eine ringförmige, erhöhte Stufe 64 mit einem
kleineren Durchmesser als dem Durchmesser des Fußendes des
Ansatzes auf. Eine Oberfläche 66 der erhöhten Stufe und eine
Oberfläche 68 des Kronenendes haben die Funktion von Lageroberflächen.
Genauer dient die im allgemeinen horizontale
Oberfläche 68 als Lageroberfläche des Kronen/Zahn-Gefüges 20, 24, und
die im allgemeinen horizontale Oberfläche 66 der erhöhten Stufe
hat die Funktion einer Lageroberfläche zusätzlich für das
Verbindungsteil 14. Die Oberflächen 66, 68 sind durch eine
Umfangswand 72, die in Fig. 2 gezeigt ist, der ringförmigen,
erhöhten Stufe 64 miteinander verbunden.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf Fig. 2 enthält eine
Vertiefung oder ein Hohlraum 74 im Inneren des Implantats einen
Abschnitt 76 zum Aufnehmen eines Implantatendes 78 des
Verbindungsteils 14. Der Abschnitt 76 ist bevorzugt mit einer Form
oder einem Aufbau zum Verhindern einer Drehung des
Verbindungsteils bezüglich des Implantats versehen. Jede geeignete
Antidrehform kann verwendet werden. Der Abschnitt 76 kann auch dazu
dienen, ein eingesetztes Werkzeug aufzunehmen, um ein
Drehmoment zu ermöglichen, das während der Implantation um die
Längsachse 32 des Implantats herum ausgeübt wird. Zu dem Fußende des
Implantats hin, enthält der Hohlraum 74 einen unteren Abschnitt
80 mit einem kleineren Durchmesser als der Abschnitt 76 zum
Eingriff in das Gewinde der Verbindungsschraube 16, wie in Fig.
1 gezeigt ist.
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Insbesondere mit Bezug auf Fig. 5 hat der Anschlag 14, der dazu
dient, das Kronen/Zahn-Gefüge mit dem Implantat zu koppeln, ein
gestuftes, äußeres Profil. Genauer hat das Implantatende 78 des
Verbindungsteils einen kleineren Querschnitt als ein
benachbartes Kronenende 82 davon und eine Anschlag- bzw. Sitzoberfläche
84 verbinden das Implantatende 78 mit dem Kronenende 82. Wie in
Fig. 1 gezeigt ist, lagert die Sitzoberfläche 84 auf der
Oberfläche 66 der erhöhten Stufe 64 des Implantats.
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Das Implantatende 78 des Verbindungsteils hat bevorzugt eine
sperrende bzw. blockierende Umfangsoberfläche 86 für den
Eingriff in eine dazu ergänzende bzw. dazu passende
Gegenoberfläche des Abschnitts 76 des Implantathohlraums 74, damit das
Verbindungsteil gegen eine Drehung gegenüber dem Implantat
gesichert ist. Wie ersichtlich ist, ergibt das Zusammenwirken der
seitlichen Oberflächen des Implantatendes des Verbindungsteils
mit den Gegenoberflächen des Implantathohlraums eine Sperre
gegen Drehung.
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Das Kronenende 82 des Verbindungsteils hat eine im allgemeinen
zylindrische Umfangswand 87. Das Kronenende 82 verjüngt sich zu
einem Anschluss 88 hin, der vorzugsweise eine hexagonale
Außenform zum Vermeiden einer Drehung des Kronen/Zahn-Gefüges
gegenüber dem Verbindungsteil hat.
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Das Innere des Verbindungsteils enthält eine Längsbohrung 90
für die Aufnahme der Verbindungsschraube 16. Die Längsbohrung
hat eine ringförmige Schulter 92 für den Eingriff durch einen
geschlitzten Kopf 94 der Verbindungsschraube 16. Das
Verbindungsteil ist fest mit dem Implantat mittels der
Verbindungsschraube verbunden, die ein Gewindefußende 96 für den Eingriff
in den unteren Abschnitt 80 des Implantathohlraumes hat.
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Wie in Fig. 1, 3 und 5 gezeigt ist, ist die Richtung des
Gewindes des Fußendes 96 der Schraube 16 entgegengesetzt zu der
Richtung der Schneidzähne des Implantats. Dieses sehr
vorteilhafte Merkmal verhindert einen Eingriff der Schneidkanten 42
der Schneidzähne während des Anziehens oder Festziehens der
Verbindungsschraube 16. Zudem verhindert dieses Merkmal im
Zusammenwirken mit den Schneidzähnen, die Nichtschneidkanten
gegenüber den Schneidkanten haben, wie in Fig. 4 beispielhaft
gezeigt
ist, einen Schneidbetrieb der Schneidzähne
entgegengesetzt zur ursprünglichen Richtung der Implantierung während des
Festziehens der Schraube 16. Wie ersichtlich ist, können das
Gewinde des Implantats und das Gewinde der Verbindungsschraube
anstelle des Implantatgewindes im Uhrzeigersinn und des
Verbindungsschraubengewindes entgegen dem Uhrzeigersinn einen hierzu
genau umgekehrten Richtungssinn haben.
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Die Längsbohrung des Verbindungsteils kann in geeigneter Weise
einen Gewindeabschnitt 98 an dem Kronenende des
Verbindungsteils aufweisen. Wenn das Verbindungsteil wie vorgesehen
gesichert ist, ist seine Längsbohrung koaxial zu der Längsachse 32
des Implantats und des Zahnrestaurationsgefüges.
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Insbesondere wiederum unter Bezugnahme auf Fig. 5 hat das
Verbindungsteil weiterhin eine Querbohrung 100, die mit einem
stumpfen Winkel α zu der Längsachse 32 ausgerichtet ist. Dieser
Winkel kann vorteilhaft ungefähr 120º betragen. Die Querbohrung
ist bevorzugt mit einem Gewinde für den Eingriff in die
Querschraube 22 versehen. Wie ersichtlich ist, wirken die
Querbohrung, die Querschraube und eine entsprechende Bohrung 102 des
Kronengefüges 20 vorteilhaft zusammen, um das Kronen/Zahn-
Gefüge gegen die Lageroberflächen 66, 68 des Kronenendes des
Implantatansatzes auszurichten. Auf diese Art und Weise wird
eine feste bzw. enge, spaltfreie Berührung erzeugt.
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In der Fig. 6 ist ein alternatives Verbindungsteil 14' zur
Verwendung mit einer Zahnbrücke gezeigt. Wie ersichtlich ist, hat
ein Kronenende 82' des Verbindungsteils 14' eine konische Form
und nicht die zylindrische Form des Kronenendes 82 des
Verbindungsteils 14 und es fehlt ein Anschluss. Ansonsten und
allgemein ausgedrückt umfasst das Verbindungsstück 14' die Aufbaueigenschaften,
die für das Verbindungsteil 14 beschrieben wurden,
einschließlich einer Querbohrung 100'. Dementsprechend werden
entsprechende Bezugszeichen für die Bezeichnung entsprechender
Merkmale verwendet.
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Wie ersichtlich ist, können andere Verbindungsteile, die für
das Verbinden eines Implantats in Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung mit den herkömmlichen, einsetzbaren.
Dentalgefügen geeignet sind, verwendet werden.
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Das neuartige Kronengefüge der vorliegenden Erfindung wird
nachfolgend beschrieben. Gemäß wiederum der Fig. 5 und zudem
gemäß den Fig. 7 bis 10 umfasst ein bevorzugtes Kronengefüge
20 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung eine
Schicht 104, mit der das Zahngefüge 24 verbunden ist, und einen
einstückigen bzw. integralen Kragen bzw. Rand 106, mit dem die
Schicht 104 verbunden ist. Insbesondere unter Bezugnahme auf
die Fig. 5 und 10 kann die Schicht 104, wie darin gezeigt
ist, den Rand 106 ummanteln oder den Rand 106 teilweise
umgeben. Wenn die Schicht 104 den Rand ummantelt, ist es nicht
notwendig, dass der Rand aus einem Material hergestellt ist, das
mit Porzellan oder einem anderen zahnfarbenen
Restaurationsmaterial verbindbar ist. Die Schicht 104 sollte jedoch in jedem
Fall aus einem solchen Material sein oder von einem solchen
Material bedeckt sein. Es ist bestens bekannt, Gold für das
Verbinden mit Porzellan zu verwenden. Dementsprechend können, wenn
gewünscht, die Schicht 104 und der Rand aus Gold oder einer
geeigneten Legierung bestehen.
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Ein besonders nützliches Material für die Schicht 104 ist eine
zusammengesetzte Metalllegierung, die ungefähr 88% Gold und
ungefähr 9% von Platingruppenmetallen aufweist und die kommerziell
unter dem Warenzeichen CAPTEK erhältlich ist. Wenn sie
erhitzt wird, wird in einer Schicht aus dieser Legierung
vorzugsweise ein dreidimensionales Netzwerk aus Kapillaren erzeugt
und diese Schicht ist sehr dicht mit ausgezeichneter
Festigkeit. Wenn diese Materialart verwendet wird, kann die Schicht
104 vorteilhaft eine Dicke von ungefähr 0,3 mm bis 0,5 mm
haben. Es ist ersichtlich, dass die Dicke der Schicht 104 in
Abhängigkeit von dem Material variieren kann, das für das
Ausbilden der Schicht ausgewählt wird, wobei ein Material, das eine
relativ festere Schicht bereitstellt, im allgemeinen eine
relativ geringere Dicke erfordert. In dieser Hinsicht sind
Stoßfestigkeit, Lastfestigkeit und Festigkeit gegen Ermüdung wichtige
Kriterien. Da, allgemein ausgedrückt, eine relativ dünnere
Schicht relativ kosteneffektiver ist, ist die Schicht 104 für
gewöhnlich so dünn wie es praktizierbar ist.
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Der Rand 106 des Kronengefüges 20 enthält eine Bohrung 102 zum
Aufnehmen der Querschraube 22. Die Bohrung 102 ist mit einem
stumpfen Winkel gegenüber der Längsachse 32 geneigt, der dem
Winkel der Querbohrung des Verbindungsteils zu der Längsachse
entspricht. Zudem befindet sich die Bohrung 102 in koaxialer
Ausrichtung zu der Querbohrung des Verbindungsteils, wenn das
Kronengefüge an dem Verbindungsteil durch die Querschraube
gesichert ist. Um jedoch einen spaltfreien, festen Kontakt zu
erzeugen, ist der Weg der Bohrung 102 etwas weiter von einer Wand
108 des Kronengefüges entfernt als der Weg von der Querbohrung
von der Sitzoberfläche 84 des Verbindungsteils entfernt ist.
Die Ausrichtung der Wege zueinander wird unter Verwendung der
Querschraube erreicht. Dieses Merkmal übt vorteilhaft auch
einen Druck gegen die eingesetzte Querschraube aus, um ihre
Lockerung zu verhindern. Zu diesem Zweck kann eine Differenz von
ungefähr 0,05 mm zwischen den Orten dieser Wege geeignet sein.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf Fig. 5 und 10 hat das
Kronengefüge vorteilhaft eine angepasste bzw. ergänzende
Gegeninnenform und entsprechende Innenabmessungen 110, damit das
Kronengefüge auf das Kronenende 82 des Verbindungsteils aber auch auf
die Oberflächen 66, 68 und auf die Umfangswand 72 des
Kronenendes des Implantatansatzes passt.
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Ein geeignetes Verfahren zum Herstellen des Kronengefüges 20
wird nachfolgend mit Bezug auf die Fig. 7 bis 10 beschrieben.
Der Rand 106 bzw. Kragen wird über ein Modell 114 des
Verbindungsteils 14 derart gezogen, dass er eine im allgemeinen
zylindrische Umfangswand 187 des Modells umgibt. Wie aus der
vorhergehenden Beschreibung ersichtlich ist, hat das Modell
vorteilhaft eine schräge Querbohrung 200, die etwas höher als die
schräge Querbohrung 100 des Verbindungsteils 14 angeordnet ist.
Ansonsten entspricht das Modell dem Äußeren des Kronenendes 82
des Verbindungsteils 14. Dementsprechend werden entsprechende
Bezugszeichen für die Bezeichnung entsprechender Merkmale
verwendet. Das Modell weist jedoch zusätzlich ringförmige Stufen
116, 118 auf, von denen die Stufe 116 der ringförmigen,
erhöhten Stufe 64 des Implantats entspricht. Das Modell, das
typischerweise aus Gips oder Plaster hergestellt ist, wird mittels
einer herkömmlichen Gieß- bzw. Formtechnik hergestellt.
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Der Rand 106 hat Vorsprünge 120, 122, die jeweils eine Bohrung
124 bzw. 126 enthalten, die zu der Formbohrung 102 zum
Aufnehmen der Querschraube 22 ausgebildet sind. Die Bohrung 126 ist
vorzugsweise eine Blindbohrung. Der Rand hat weiterhin eine
Innenwand 128 mit einer Form und den Abmessungen, die zu der
Umfangswand 187 des Modells in einem Winkel passen, der für ein
koaxiales Ausrichten der Bohrung 102 des Rands zu der Querbohrung
200 des Modells geeignet ist. Die Querschraube 22 wird
verwendet, den Rand an einer geeigneten Stelle an dem Modell
für die gegenseitige Ausrichtung der Bohrungen zu sichern,
wodurch der Aufbau von Fig. 8 erzeugt wird.
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Danach wird das Gefüge von Fig. 8 in einem Pressformer 130 mit
einer inneren Form angeordnet, die durch eine Innenwand 132
definiert bzw. begrenzt ist und im allgemeinen der Außenform des
Gefüges von Fig. 8 entspricht. Die Innenwand 132 ist von dem
Äußeren des Gefüges von Fig. 8 um einen Abstand entfernt, der
geeignet ist, einen Spalt 134 auszubilden, der eine Schicht 104
mit einer entsprechenden Dicke bereitstellt. Dann wird das
Material zum Ausbilden der Schicht 104 dem Pressformer
hinzugefügt. Nachdem das Material ausgehärtet ist, wird der
Pressformer oder Pressform entfernt und die Schicht 104 wird in
geeigneter Weise verarbeitet bzw. bearbeitet.
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Im Fall eines CAPTEK-Materials ist ein Pressformer nicht
notwendig. Vielmehr wird eine Schicht aus dem CAPTEK-Material auf
das Äußere des Gefüges von Fig. 8 aufgebracht und auf dessen
äußere Form ausgebildet. Danach wird Wärme gemäß der CAPTEK-
Technik angewendet.
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Die Entfernung der Querschraube geht der Entfernung des Modells
derart vorher, dass das Kronengefüge der Fig. 10 erzeugt wird.
Das Kronengefüge ist nunmehr für das herkömmliche Porzellan für
die Kronenverbindungstechnik vorbereitet.
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Wie ersichtlich ist, kann das Kronengefüge 20 zusammen mit
anderen Zahnimplantaten verwendet werden. Für diesen Zweck kann
das Verbindungsteil wie geeignet modifiziert werden.
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Das Implantatbett wird typisch unter Verwendung von
Bohreinsätzen mit zunehmendem Durchmesser zur Herstellung eines
Anfangslochs hergestellt. Das Anfangsloch ist mit einem zylindrischen,
oberen Ende zum Aufnehmen des Implantatansatzes und mit einem
sich verjüngenden Fußende zum Aufnehmen des sich verjüngenden
Gewindeabschnitts des Implantats versehen.
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Nachdem das Implantatbett hergestellt worden ist, wird das
Implantat 12 in das Anfangsloch eingesetzt und langsam in das
Knochenbett in Richtung des Uhrzeigersinns eingedreht. Nach einer
geeigneten Zeit nach der Implantation wird das Implantatende
des Verbindungsteils fest in dem Implantathohlraum unter
Verwendung der Verbindungsteilschraube 16 befestigt, die
vorteilhaft entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird. Danach wird das
Kronengefüge mit ihrer Porzellanhülle auf das Kronenende des
Verbindungsteils derart aufgesetzt, dass die Bohrung 102 des
Kronengefüges und die Querbohrung 100 des Verbindungsteils
ungefähr in koaxialer gegenseitiger Ausrichtung sind. Dann wird
die Querschraube 22 in die Bohrung 102 und durch die
Querbohrung 100 eingesetzt, um die Bohrungen 102 und 100 in
gegenseitige Ausrichtung zu zwingen und dadurch einen festen Sitz des
Kronen/Porzellan-Gefüges gegen die Lageroberflächen 66, 68 des
Implantats zu erzeugen.
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Die vorliegende Erfindung kann mit vielzähligen Modifikationen
ausgeführt werden, ohne dass von ihren wesentlichen
Eigenschaften abgewichen wird, und dementsprechend wird auf die
angehängten Ansprüche Bezug genommen und nicht auf die
vorhergehende Beschreibung, um den Schutzbereich der Erfindung
anzugeben.