DE69512103T2 - Selektiv-Rufempfänger für Rechnereinrichtungen - Google Patents
Selektiv-Rufempfänger für RechnereinrichtungenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Selektiv-Rufempfänger, der an eine Rechnereinrichtung anschließbar ist, und insbesondere einen Selektiv-Rufempfänger, der fähig zum Austauschen von Information, die speziell dafür ist, mit einer Rechnereinrichtung ist.
- Ein Selektiv-Rufempfänger oder einfach Empfänger, wie er im folgenden genannt wird, der fähig zum Übertragen von über einen Funkkanal empfangenen Daten an eine Rechnereinrichtung ist, wird zum Beispiel im US-Patent Nr. 5, 043, 721 gelehrt. Der in diesem US-Patent offenbarte Empfänger weist eine Karte auf, auf der Empfangskreis zu Empfangen von Funkrufsignalen und ein Mikroprozessor zum Identifizieren und Decodieren eines für den Empfänger bestimmten Funkrufsignals angebracht sind. Die Karte weist Verbinder zum Einsetzen des Empfängers in einen Port einer tragbaren Rechnereinrichtung auf. Die Rechnereinrichtung ist programmiert, um Informationen in ihrem Speicher zu vergleichen. Zum Beispiel kann sie eine empfangene Telefonnummer mit einer Liste von Telefonnummern vergleichen, um die Person zu identifizieren, die als Reaktion auf den Funkruf angerufen werden soll.
- Wenn es dem herkömmliche Empfänger der beschriebenen Art und der Rechnereinrichtung gestattet ist, aufeinander zuzugreifen, ist der Empfänger fähig, über einen Funkkanal empfangene Daten an die Rechnereinrichtung zu übertragen. Zur selben Zeit sind der Empfänger und Rechnereinrichtung fähig, eine Information, die speziell für den Empfänger ist, z. B. Adreßnummer und Funktionen und Operationsparameter zueinander zu übertragen.
- Dies ist so, da die Rechnereinrichtung so aufgebaut ist, daß er die Information, die speziell für den Empfänger ist, über dieselbe Schnittstelle wie die empfangenen Daten schreibt oder umschreibt. Jedoch ist diese mit der Rechnereinrichtung verfügbare Funktion darin problematisch, daß jede Person, die eine Programmsoftware speziell für den Empfänger erhalten und einen Zugriffscode hat, die Information, die speziell für den Empfänger ist, ändern kann.
- Ursprünglich sollte die Information, die speziell für den Empfänger ist, vor anderen Personen als zum Beispiel, Verkäufern, die solche Empfänger verkaufen, und durch Funkunternehmen autorisierten Alleinvertretern, gesichert sein. Daher ist der leichte Zugriff auf diese Art Information im Fall einer Datenübertragung zwischen dem Empfänger und der Rechnereinrichtung vom Sicherheitsstandpunkt nicht wünschenswert. Angenommen, daß eine solche Information nicht vor einer dritten oder nicht autorisierten Person gesichert ist. Dann ist es wahrscheinlich, daß eine Person eine Information ermittelt, die speziell für einen Empfänger einer anderen Person ist, eine Information, die speziell für seinen eigenen Empfänger ist, durch die ermittelte Information ersetzt, Daten empfängt, die für den Empfänger der anderen Person bestimmt sind, und die empfangenen Daten an eine Rechnereinrichtung überträgt.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Selektiv-Rufempfänger bereitzustellen, der ein Sicherheitsmerkmal vor Zugriffen von einer Rechnereinrichtung auf eine Information, die speziell dafür ist, aufweist.
- Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Selektiv-Rufempfänger bereitzustellen, der eine Rechnereinrichtung daran hindert, darauf zuzugreifen, wenn nicht eine externe Signalübermittlungsvorrichtung, die unabhängig von der Rechnereinrichtung ist, verwendet wird, wodurch ein unzulässiges Lesen und Schreiben von Information unter Verwendung einer Rechnereinrichtung beseitigt wird.
- Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Selektiv-Rufempfänger bereitzustellen, der vor unzulässigen Zugriffen durch einen externe Signalübermittlungsvorrichtung gesichert ist, die herkömmliche elektrische Verbinder ersetzt, die an einem Empfänger zusätzlich vorgesehen sind.
- Ein erfindungsgemäßer an eine Rechnereinrichtung anschließbarer Selektiv-Rufempfänger weist einen Speicher zum Speichern empfangener Daten, wenn ein für den Empfänger bestimmter Ruf empfangen wird, auf. Ein Übertragungsvorrichtung überträgt, wenn der Empfänger mit der Rechnereinrichtung verbunden ist, die empfangenen Daten an eine Rechnereinrichtung. Eine Steuervorrichtung gestattet es der Übertragungsvorrichtung, die empfangenen Daten an die Rechnereinrichtung zu übertragen, wenn ein spezieller Code eingegeben wird. Eine Empfangsvorrichtung empfängt einen Code, der von einer externen Signalübermittlungsvorrichtung gesendet wird, wenn sie bedient wird, wobei die Vorrichtung unabhängig von der Rechnereinrichtung ist und der Code in die Steuervorrichtung eingegeben wird. GB-A-2228 595 offenbart eine Fernsicherheitsvorrichtung zum Senden eines Berechtigungscodes an einen Computer, jedoch wird kein Selektiv-Rufempfänger erwähnt.
- Die obigen und anderen Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung deutlicher werden, wenn sie mit den beigefügten Zeichnungen vorgenommen wird. Es zeigen:
- Fig. 1 ein Blockschaltbild, das schematisch die allgemeine Anordnung eines erfindungsgemäßen Selektiv-Rufempfängers zeigt;
- Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild, das einen Empfänger und eine externe Signalübermittlungsvorrichtung zeigt, die eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellen;
- Fig. 3 einen Ablaufplan, der einen Zugriff auf den in Fig. 2 gezeigten Empfänger veranschaulicht;
- Fig. 4 ein schematisches Blockschaltbild, das eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt; und
- Fig. 5 einen Ablaufplan, der einen Zugriff auf einen in der alternativen Ausführungsform enthaltenen Empfänger zeigt.
- Bezugnehmend auf Fig. 1 der Zeichnungen, weist ein erfindungsgemäßer Selektiv-Rufempfänger einen Empfänger 100, eine Rechnereinrichtung, oder einfach Computer, wie sie im folgenden genannt wird, 200 und eine externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 auf. Die vorliegende Erfindung gestattet es nicht, daß Daten zwischen dem Empfänger 100 und dem Computer 200 ausgetauscht werde, wenn nicht die vom Computer 300 unabhängige externe Signalübermittlungsvorrichtung verwendet wird.
- Fig. 2 zeigt den Empfänger 100, den Computer 200 und die Signalübermittlungsvorrichtung 300, die spezifisch eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren. Der Empfänger 100 weist ein Empfangssystem auf, das eine Antenne 1 aufweist. Ein durch die Antenne 1 eintreffendes Funkrufsignal wird an einen Funkabschnitt 2 angelegt und dadurch demoduliert. Ein Signaldecoder 3 decodiert das demodulierte Signal und vergleicht das sich ergebende Signal mit einer dem Empfänger 100 zugewiesenen Adreßnummer, wobei festgestellt wird, ob die empfangenen Daten für den Empfänger 100 bestimmt sind oder nicht. Ein EEPROM (elektrisch löschbarer programmierbarer Festwertspeicher) 4 speichert mindestens eine dem Empfänger 100 zugewiesene Adreßnummer. Wenn der Ruf für den Empfänger 100 bestimmt ist, verarbeitet eine CPU (Zentraleinheit) 5 Daten, die im Funkrufsignal enthalten sind. Ein RAM (Direktzugriffsspeicher) 6 wird verwendet, um empfangene Daten zu speichern, die für den Empfänger 100 bestimmt sind. Der Empfänger 100 ist mit dem Computer 200 durch einen Schnittstellenverbinder 7, eine Schnittstellensteuervorrichtung 8 zum Steuern der Schnittstelle zwischen dem Empfänger 100 und dem Computer 200, und einem ROM 9 verbunden. Die Schnittstellensteuervorrichtung 8 greift auf das ROM 9 zu, um Steuerdaten daraus auszulesen.
- Ferner weist der Empfänger 100 ein Sicherheitsmerkmal auf, das durch einen lichtempfindlichen Abschnitt 10 und ein EEPROM 11 verwirklicht wird. Der lichtempfindlichen Abschnitt 10 besteht zum Beispiel aus einer Photodiode und ist empfindlich für ein optisches Signal, das von der externen Signalübermittlungsvorrichtung 300 gesendet wird. Das EEPROM 11 speichert einen Zugriffsberechtigungscode, der mit der optischen Signaleingabe in den lichtempfindlichen Abschnitt 10 verglichen werden soll.
- Die externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 weist eine LED (lichtemittierende Diode) oder lichtemittierende Vorrichtung zur optischen Übertragung 12 auf. Ein EEPROM 14 speichert einen Zugriffsberechtigungscode zur optischen Übertragung. Eine CPU 15 wandelt die aus dem EEPROM 14 ausgelesenen Daten in ein für einen LED-Treiber 13 passendes Signal um. Ein Druckschalter 16 wird bedient, um eine optische Übertragung auszulösen.
- Die Arbeitsweise des Empfängers 100 ist wie folgt. Ein durch die Antenne 1 eintreffendes Funkrufsignal wird an den Signaldecoder 3 über den Funkabschnitt 2 angelegt. Der Signaldecoder 3 decodiert eine Adreßnummer, die im Funkrufsignal enthalten ist, und vergleicht sie mit der im EEPROM 4 gespeicherten Adreßnummer, wie in einem herkömmlichen Empfänger. Wenn die empfangene Adreßnummer identisch mit der gespeicherten Adreßnummer ist, benachrichtigt die CPU 5 eine Person vom eintreffenden Ruf über nicht gezeigte Benachrichtigungseinrichtungen. Zur selben Zeit schreibt die CPU 5 Daten, die ebenfalls im Funkrufsignal enthalten sind, ins RAM 6. Wenn der Empfänger 100 mit dem Computer 200 verbunden ist, gestattet es die Schnittstellensteuervorrichtung 8 beruhend auf dem Schnittstellensteuersignal, das im ROM 9 gespeichert ist, dem Empfänger 100 und Computer 200 über den Schnittstellenverbinder 7 Daten auszutauschen.
- Es wird zum Beschreiben des Austausches von Signalen zwischen dem Empfänger 100 und dem Computer 200 auf Fig. 3 Bezug genommen. Angenommen, daß der Empfänger 100 in einem Bereitschaftszustand (Schritt S11) mit dem Computer 200 (Schritt S12) verbunden wird. Dann sendet der Computer 200 einen Zugriffsberechtigungsanforderung an den Empfänger 100 (Schritt S13). Als Reaktion fordert der Empfänger 100 den Computer 200 auf, einen Zugriffscode dafür zu senden (Schritt S14). Auf den Empfang dieser Anforderung vom Empfänger 100 hin, zeigt der Computer 200 die Anforderung an und informiert dadurch den Person von der Anforderung. Dann drückt der Bediener den Druckschalter 16, der an der Signalübermittlungsvorrichtung 300 vorgesehen ist, die vom Computer 200 getrennt ist. Die CPU 15 betreibt als Reaktion auf die Eingabe vom Druckschalter 16 den LED-Treiber 13 auf der Grundlage des im EEPROM 14 gespeicherten Zugriffscodes. Der LED-Treiber 13 betreibt die LED 12 durch optische Modulation mit dem Ergebnis, daß ein optisches Signal von der LED 12 an den lichtempfindlichen Abschnitt 10 des Empfängers 100 gesendet wird (Schritt S15). Im Empfänger 100 wandelt die CPU 5 das empfangene optische Signal in ein elektrisches Signal um und vergleicht einen Code, der durch das elektrische Signal repräsentiert wird, mit dem im EEPROM 11 gespeicherten Zugriffsberechtigungscode (Schritt S16). Wenn sie miteinander identisch sind, sendet der Empfänger 100 einen Zugriffsberechtigungscode an den Computer 200. Als Ergebnis werden der Empfänger 100 und der Computer 200 freigegeben, um Information miteinander auszutauschen. Spezifischerweise können Daten, die durch den Empfänger 100 empfangen werden, zum Computer 200 übertragen und in ihm gespeichert werden (Schritt S17). Wenn die beiden Codes nicht identisch sind, sendet der Empfänger 100 einen Rückweisungscode an den Computer 200 und tauscht überhaupt keine Daten mit dem Computer 200 aus (Schritt S18).
- Wie oben festgestellt, gestattet es die Ausführungsform dem Empfänger 100 und dem Computer 200, nur dann aufeinander zuzugreifen, wenn die vom Computer 200 unabhängige externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 verwendet wird. Dies hindert eine Person, die nur eine Programmsoftware und einen Zugriffscode zum Empfänger 100 kennt, daran, Daten, die speziell für den Empfänger 100 sind, zu lesen oder zu schreiben, und daran, empfangene Daten zu übertragen. Folglich kann, nur wenn die Signalübermittlungsvorrichtung 300 so gesteuert wird, daß sie nur für Personen verfügbar ist, die durch Funkunternehmen autorisiert sind, z. B. Verkäufer, die einen solchen Empfänger verkaufen oder Alleinvertreter, selbst eine Person, die eine durchgängige Kenntnis von Computern hat, nicht auf den Empfänger 100 zugreifen. Dies stellt die Sicherheit des Empfängers 100 sicher.
- Bezugnehmend auf Fig. 4, wird eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt. In der Figur werden dieselben einen Bestandteil bildenden Teile wie die Teile in der vorgehenden Ausführungsform oder zu diesen ähnliche einen Bestandteil bildenden Teile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, und es wird keine detaillierte Beschreibung derselben gegeben, um eine Redundanz zu vermeiden. Wie gezeigt, weist der Empfänger 100 eine LED 17 und einen LED-Treiber 18 zusätzlich zu den Bestandteilen des Empfängers 100 der vorhergehenden Ausführungsform auf. Die LED 17, die durch den LED-Treiber 18 betrieben wird, sendet an eine externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 ein optisches Signal, das einen Code zum Anfordern der Übertragung eines Zugriffsberechtigungscodes repräsentiert. Dies steht im Gegensatz zur vorhergehenden Ausführungsform, in der der Empfänger 100 einen solchen Code an den Computer 200 sendet. Die externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 enthält einen lichtempfindlichen Abschnitt 19 zum Empfangen des optischen Signals oder eines Anforderungscodes von der LED 17 des Empfängers 100. Die CPU 15 verarbeitet das auf den lichtempfindlichen Abschnitt 19 auftreffende optische Signal. Die Vorrichtung 300 stellt daher fest, daß sie aufgefordert wurde, einen Zugriffsberechtigungscode an den Empfänger 100 zu senden.
- Die Arbeitsweise der alternativen Ausführungsform wird nun unter Bezugnahme auf Fig. 5 beschrieben. Der Empfänger 100 empfängt ein Funkrufsignal auf dieselbe Weise, wie in der vorhergehenden Ausführungsform. Wenn der Empfänger 100 und der Computer 200 miteinander verbunden werden, um Daten auszutauschen (Schritte S21 und S22), sendet der Computer 200 eine Zugriffsberechtigungsanforderung (Schritt S23). Als Reaktion sendet der Empfänger 100 ein optisches Signal von dessen LED 17 an die vom Computer 200 getrennte externe Signalübermittlungsvorrichtung 300, das sie auffordert, einen Zugriffscode zu senden (Schritt S24). Auf das Empfangen des optischen Signals hin, liest die Signalübermittlungsvorrichtung 300 den Zugriffscode aus dem EEPROM 14 aus und sendet ihn an den Empfänger 100 in der Form eines optischen Signals über die LED 12 (Schritt S25) zurück. Der Empfänger 100 vergleicht den Zugriffscode aus der Signalübermittlungsvorrichtung 300 mit dem in dessen EEPROM 11 gespeicherten Zugriffsberechtigungscode (S26). Wenn der empfan gene Zugriffscode identisch mit dem Zugriffsberechtigungscode ist (Ja, Schritt S26), gestattet es der Empfänger 100 dem Computer 200, auf eine Information, die speziell für den Empfänger 100 ist, zuzugreifen (Schritt S27). Andernfalls (Nein, Schritt S26) weist der Empfänger 100 einen Zugriff vom Computer 200 (Schritt S28) zurück.
- In dieser Ausführungsform sendet der Empfänger 100 eine Zugriffscodeanforderung an die Signalübermittlungsvorrichtung 300, wie oben festgestellt. Folglich ist eine Person, die einen Computer hat, der jedoch die Signalübermittlungsvorrichtung 300 fehlt, nicht in der Lage, auch nur die Tatsache zu erkennen, daß im Fall eines Zugriffs auf den Empfänger 100 ein Zugriffscode an den Empfänger 100 zurückgesendet werden muß. Die Ausführungsform verhindert daher unzulässige Zugriffe auf den Empfänger 100 sogar sicherer als die vorhergehende Ausführungsform.
- In den gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen tauschen die externe Signalübermittlungsvorrichtung 300 und der Empfänger 100 eine Zugriffscodeanforderung und einen Zugriffscode in der Form optischer Signale aus. Folglich sollte der Empfänger 100 nur mit dem lichtempfindlichen Abschnitt 10 oder dem lichtempfindlichen Abschnitt 10 und der LED 17 an dessen Gehäuse versehen sein. Dies beseitigt den Bedarf nach den herkömmlichen Verbindern zur elektrischen Verbindung und vereinfacht dadurch die Struktur des Empfängers 100, indem es die Anzahl der einen Bestandteil bildenden Teile verringert. In der in Fig. 4 gezeigten Anordnung kann die LED 17 gleichzeitig die Rolle einer Benachrichtigungsvorrichtung spielen.
- Das Fehlen von Verbindern am Empfänger 100 sichert die CPU und die Speicher des Empfängers 100 gegen eine direkte elektrische Verbindung durch eine dritte Person. Speziell wird eine dritte Person daran gehindert, den Betrieb der CPU und der in den Speichern gespeicherten Codes mit böswilliger Absicht elektrisch zu stören. Die erhöht das Sicherheitsmerkmal des Empfängers 100 weiter. Es ist zu beachten, daß eine größere Anzahl von Zugriffscodes der Signalübermittlungsvorrichtung 300 zugewiesen werden kann, um den Zugriffsbereich, der speziell für den Empfänger 100 ist, in mehrere Bereiche aufzuteilen. Die LED, die die Rolle einer lichtemittierenden Einrichtung spielt, kann, wenn gewünscht, durch eine Laserdiode oder irgendeine andere geeignete lichtemittierende Einrichtung ersetzt werden.
- Zusammenfassend empfängt erfindungsgemäß ein Empfänger einen Code von einer von einem Computer unabhängigen externen Signalübermittlungsvorrichtung, die Information speziell für den Empfänger liest und schreibt. Nur wenn der von der externen Signalübermittlungsvorrichtung empfangene Code identisch mit einem dem Empfänger zugewiesenen Code ist, gestattet der Empfänger dem Computer Information speziell für den Empfänger zu lesen oder zu schreiben. Daher kann eine solche Information nicht ohne die externe Signalübermittlungsvorrichtung in den Empfänger geschrieben oder aus ihm ausgelesen werden. Dies hindert eine Person, die einfach Programmsoftware erhalten hat, die für den Empfänger bestimmt ist, daran, die spezielle Information in den Empfänger zu schreiben oder aus ihm auszulesen, wodurch der Empfänger vor unzulässigem Gebrauch geschützt wird.
- Ein vom Empfänger an die externe Signalübermittlungsvorrichtung zum Anfordern eines Zugriffsberechtigungscodes gesendetes Signal und ein Signal, das vom letztgenannten an den erstgenannten zurück gesendet wird und den Zugriffsberechtigungscode repräsentiert, werden als optische Signale ausgeführt. Dies macht es überflüssig, den Empfänger mit elektrischen Verbindern zu versehen und vereinfacht daher die Struktur des Emp fängers. Zusätzlich erhöht das Fehlen von Verbindern die Sicherheit weiter, da eine dritte Person keine direkte elektrische Verbindung zu einer CPU und zu im Empfänger eingebauten Speichern herstellen kann.
- Verschiedene Modifikationen werden für Fachleute möglich werden, nachdem sie die Lehren der vorliegenden Offenbarung erhalten haben, ohne deren Rahmen zu verlassen.
Claims (4)
1. Selektiv-Rufempfänger, der an eine Rechnereinrichtung
anschließbar ist, der aufweist: erste Speichereinrichtungen
(6) zum Speichern empfangener Daten, wenn ein für den
Empfänger bestimmter Ruf empfangen wird;
Übertragungseinrichtungen (7-9) zum Übertragen, wenn der
Empfänger mit der Rechnereinrichtung verbunden ist, der
empfangenen Daten an die Rechnereinrichtung;
Steuereinrichtungen (11), um es den
Übertragungseinrichtungen zu gestatten, die empfangenen Daten an die
Rechnereinrichtung zu übertragen, wenn ein spezieller Code eingegeben
wird; und
Empfangseinrichtungen (10) zum Empfangen eines Codes, der
von externen Signalübermittlungseinrichtungen (300)
gesendet wird, wenn sie bedient werden (16), wobei die
Übermittlungseinrichtungen von der Rechnereinrichtung unabhängig
sind und der Code in die Steuereinrichtungen (5) eingegeben
wird.
2. Empfänger nach Anspruch 1, der ferner aufweist:
zweite Speichereinrichtungen zum Speichern eines
Zugriffsberechtigungscodes, der speziell für den Empfänger ist, im
voraus; und
Aufforderungseinrichtungen, zum Auffordern der
Rechnereinrichtung, wenn die mit dem Empfänger verbundene
Rechnereinrichtung den Empfänger auffordert, Information zu lesen oder
zu schreiben, einen Zugriffsberechtigungscode an den
Empfänger zu senden;
wobei die Empfangseinrichtungen einen
Zugriffsberechtigungscode von den externen Signalübermittlungseinrichtungen
empfangen;
die Steuereinrichtungen den von den externen
Signalübermittlungseinrichtungen empfangenen Zugriffsberechtigungscode
mit dem Zugriffsberechtigungscode vergleichen, der in den
zweiten Speichereinrichtungen gespeichert ist, und es der
Rechnereinrichtung gestatten, wenn die
Zugriffsberechtigungscodes identisch sind, auf den Empfänger zuzugreifen.
3. Empfänger nach Anspruch 1 oder 2, wobei die externen
Signalübermittlungseinrichtungen den Zugriffsberechtigungscode in
der Form eines optischen Signals senden, wobei die
Empfangseinrichtungen das optische Signal empfangen und das optische
Signal in einen Zugriffsberechtigungscode umwandeln.
4. Empfänger nach Anspruch 1, 2 oder 3, der aufweist:
zweite Speichereinrichtungen zum Speichern eines
Zugriffsberechtigungscodes, der speziell für den Empfänger ist, im
voraus; und
Aufforderungseinrichtungen, zum Auffordern der externen
Signalübermittlungseinrichtungen, wenn die mit dem Empfänger
verbundene Rechnereinrichtung den Empfänger auffordert,
Information zu lesen oder zu schreiben, einen
Zugriffsberechtigungscode an den Empfänger zu senden;
wobei die Empfangseinrichtungen einen
Zugriffsberechtigungscode von den externen Signalübermittlungseinrichtungen
empfangen;
die Steuereinrichtungen den von den externen
Signalübermittlungseinrichtungen empfangenen Zugriffsberechtigungscode
mit dem Zugriffsberechtigungscode vergleichen, der in den
zweiten Speichereinrichtungen gespeichert ist, und es der
Rechnereinrichtung gestatten, wenn die
Zugriffsberechtigungscodes identisch sind, auf den Empfänger zuzugreifen.
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