DE69505798T2 - Elektrische lampe - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Lampe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit folgenden Elementen:
- einem Lampenkolben,
- einer Lichtquelle im Lampenkolben,
- einem ersten elektrischen Leiter, der sich von der Lichtquelle nach der Außenseite des Kolbens erstreckt,
- einem Lampensockel mit (i) einem elektrisch leitenden Anteil und (ii) einem Lampensockelkontakt, auf dem der elektrische Leiter festgeklemmt ist.
- Eine derartige Lampe ist aus der US-Patentschrift A 2 664 551 bekannt.
- In der bekannten Lampe enthält der Kontakt eine rohrförmige Metallverlängerung mit vier Quadranten oder Klappen. Der Leiter ist an der rohrförmigen Verlängerung durch Übereinanderfalten der vier Klappen befestigt, die den zentralen Leiterdraht einschließen. Diese Methode hat den Nachteil einer komplizierten Form und einer komplizierten Zusammensetzung mit zahlreichen Schritten. Der Kontakt muß zunächst im Isoliermaterial festgesetzt werden, und anschließend wird jede der einzelnen Klappen über die andere(n) gefaltet, um den Leiter einzuschließen. Außerdem bieten die gefalteten Klappen ein anderes, wenn nicht unfertiges Aussehen im Vergleich zum glatten knopfförmigen Aussehen bei üblichen Löttechniken. In US-A-3 775 634 ist ein anderer Typ von Lampensockelaufbau dargestellt, bei dem der Leiterdraht zwischen einem herausragenden Vorsprung des Isolierkörpers und einem Metallsockel als Kontakt eingeklemmt wird. Der Isolierkörper ist aus einem Schnellzünd-Glas/Keramikkörper, und der Sockel ist mit einem Preßsitz, mit Klebstoff oder mit Lötmittel am Vorsprung befestigt. Bei einem Preßsitz enthält der Sockel einen rohrförmigen Anteil, dessen Durchmesser etwas kleiner ist als der des Kombidurchmessers des Vorsprungs und des Leiterdrahtes. Dieser Aufbau würde enge Toleranzen am Innendurchmesser des Sockels wegen der steifen Art des Glas/Keramikkörpers des metallischen Endsockels erfordern, wodurch eine örtliche Verformung des rohrförmigen Anteils um den Leiterdraht zum Erhalten eines geeigneten Preßsitzes erforderlich wird.
- In US-A-2 336 529 ist ein anderer Entwurf dargestellt, in dem der Leiterdraht in einer Mittelbohrung des Isolierkörpers mit Hilfe eines Stöpsels mit "Einrastwirkung" befestigt wird. Das Stöpsel enthält einen planaren scheibenförmigen Anteil sowie einen im allgemeinen zylindrischen Anteil, der in eine Anzahl federartiger Sperrfinger aufgeteilt ist. Die Finger haben abgeschrägte Ränder an ihren freien Enden zum Aufschnappen über die Schulter des Isolierkörpers. Die federartigen Finger sind verhältnismäßig teuer. Außerdem ist der Stecker nur durch auf die länglichen Finger ausgeübten Druck am Isolierkörper befestigbar, so daß Bewegungen des Steckers und unstetiger elektrischer Kontakt mit dem Endstecker und resultierender Lichtbogenbildung zu erwarten sind.
- Obige Entwürfe beziehen sich im allgemeinen auf die Befestigung des Mittelleiterdrahtes am Mittelkontakt. Mehrere Klemm-Möglichkeiten sind auch nach dem Stand der Technik für den Seitenleiterdraht bekannt. Die oben genannte Patentschrift US-A-2 336 529 gibt eine Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, in dem der Isolierkörper durch Rollen des Gewindemantels oder durch eine Einrastaktion im Mantel festgesetzt wird. Der Seitenleiterdraht wird zwischen dem Isolierkörper und dem Gewindemantel festgesetzt.
- Trotz der zahlreichen bekannten Konfigurationen für Lampensockel mit einem mechanisch befestigten Leiterdraht herrschen Lampensockel, in denen einer oder beide Leiterdrähte mit einem Metallanteil des Mantels verlötet oder verschweißt ist bzw. sind, vor im Handel erhältlichen Lampen mit Gewindesockellampen, wie Edison- Sockeln. Die in der Industrie häufig benutzten Lötmittel sind bleihaltig. Neben den in den letzten Jahren gestiegenen Kosten ist es erwünscht, die Benutzung bleihaltiger Werkstoffe zu vermeiden. Außerdem ist Verschweißen nicht immer eine durchführbare Alternative wegen der Schwierigkeit der Herstellung eines zuverlässigen Kontakts der beiden Schweißelektroden untereinander in vielen Lampensockelkonfigurationen.
- Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, oben genannte Nachteile des Lampensockels nach dem Stand der Technik zu beseitigen und dazu eine elektrische Lampe mit einem besseren, löt- und schweißfreien Kontakt am Lampensockel zu schaffen.
- Zur Lösung dieser Aufgaben ist eine Lampe eingangs erwähnter Art dadurch gekennzeichnet, daß der Lampensockelkontakt (i) einen Kontaktanteil zur Kontaktherstellung mit einem entsprechenden Kontakt in einem Sockel und (ii) eine sich vom Kontaktanteil erstreckende steife Schaft enthält, und der Isolieranteil eine Bohrungswand zum Definieren einer Klemmbohrung zum Aufnehmen der Schaft enthält, wobei die Bohrung derart bemessen ist und der Isolieranteil um die Klemmbohrung herum eine derart ausgewählte Elastizität aufweist, daß (i) der elektrische Leiter genau zwischen der Schaft und der Bohrungswand eingeklemmt wird, wenn die Schaft in die Klemmbohrung eingeführt wird und dabei der Kontaktanteil am Isolieranteil anliegt, und (ii) der Lampensockelkontakt nur durch Reibung zwischen der Schaft und der Bohrungswand in der Klemmbohrung befestigt wird, wobei die Schaft und die Bohrungswand keinerlei Einrasteinrichtungen aufweisen.
- Obige Maßnahmen schaffen einen einfachen, gut herstellbaren Lampensockelaufbau, in dem einfaches Einführen der Kontaktschaft in die Klemmbohrung (i) den Kontakt im Lampensockel gut festsetzt, und (ii) eine zuverlässige elektrische Verbindung des Leiters zum Kontakt und eine mechanische Verbindung des Leiters mit dem Lampensockel bietet. Der Kontakt selbst ist äußerst einfach - es gibt dabei keine biegbaren Streifen, Reiter, Zungen, Klappen oder Finger. Ebenso ist kein zusätzliches Schweißen, Vernieten, Feststecken, Stauchen oder auf andere Weise Verformen dieses Kontakts erforderlich. Die einfache Kontaktform und die einfache axiale Einführungsbewegung des Kontakts in die Bohrung hinein bedeutet eine ziemliche einfache Mechanisierung, was besonders wichtig ist für das erforderliche hochgeschwindige Herstellen zwecks einer kommerziell erfolgreichen Lampenproduktion.
- Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel erstreckt sich der erste elektrische Leiter derart durch den Isolieranteil, daß nur seine freien Enden sich in der Richtung der Schafteinführung in die Klemmbohrung hinein erstrecken. Hiermit wird die Möglichkeit des Wegdrückens des Leiters aus der Bohrung heraus nach dem Lampenkolben hin ausgeschlossen, wenn die Schaft in die Klemmbohrung eingeführt wird. Dies bietet ebenfalls den bedeutenden Vorteil, daß sich der Leiter nicht bis zur Außenseite des Lampensockels erstreckt, da das freie Leiterende sich in der Richtung des Kolbens in der Bohrung erstreckt. Auf diese Weise ist Beschneiden des Leiters nicht erforderlich, und gibt so eine weitere Vereinfachung der Produktion.
- Die erwähnte Orientierung des Leiters wird in einem Ausführungsbeispiel mit Hilfe einer Führungsbohrung im Isolierteil durchgeführt, der sich neben der Klemmbohrung in axialer Richtung erstreckt. Der erste elektrische Leiter erstreckt sich vom Lampenkolben durch die Führungsbohrung in der der Einführungsrichtung der Schaft entgegengesetzten Richtung und erstreckt sich darauf in die Klemmbohrung hinein, wodurch sich ein einfacher Einfädelweg bildet. Vorteilhaft enthält die Führungsbohrung abgeschrägte Führungswände, die sich in der vom Lampenkolben zum Führen des elektrischen Leiters in und durch die Führungsbohrung verengen, wenn der Lampensockel aufgesetzt wird. Hiermit ist die erforderliche Kritizität beim Ausrichten der Lampensockel in Bezug auf den Kolben zum zuverlässigen Einfädeln des elektrischen Leiters bei Hochgeschwindigkeitsproduktion geringer.
- Zum Erhalten eines guten und gegen Eingriffe gesicherten Aussehens ist es erwünscht, daß die Führungsbohrung neben der Klemmbohrung endet, so daß die Führungsbohrung und der daraus hervortretende und in die Klemmbohrung eintretende elektrische Leiter vom Kontaktteil des Lampensockelkontakts völlig bedeckt werden. Zum weiteren Erhöhen des Aussehens und des Eingriffswiderstandes enthält der Isolieranteil in einem anderen Ausführungsbeispiel eine Gegenbohrung in einer dem Kontaktanteil komplementären Form, in die der Kontaktanteil eingelassen ist. Einlassen des Umfangs-Außenrandes des Kontakts auf diese Weise erschwert es dem Benutzerm beträchtlich, den Kontakt ohne Werkzeuge zu entfernen.
- Statt der sich axial neben der Klemmbohrung erstreckenden Führungsbohrung zum Herausführen des elektrischen Leiters kann die Führungsbohrung unmittelbar mit der Klemmbohrung kommunizieren und den elektrischen Leiter direkt in die Klemmbohrung hineinführen, beispielsweise senkrecht auf ihre Achse. Dies biet den Vorteil, daß die Klemmbohrung selbst als Anschlag zum Begrenzen der freien Lage des elektrischen Leiters dient, wobei automatisch die Länge des in die Bohrung einzuklemmenden elektrischen Leiters gemessen wird.
- In noch einem anderen Ausführungsbeispiel, geeignet für Lampen, deren Leiter einen von einer Isolierhülle bedeckten Leitkern enthalten, wie die sich von einem Vorschaltgerät in integralen kompakten Leuchtstofflampen her erstreckenden Leiter, enthält die Führungsbohrung selbst einen Anschlag, der die Hülle angreift, aber nicht den Kern, zum Regeln der Länge des in die Klemmbohrung eingeführten Kerns. Diese Eigenschaft verhindert ebenfalls die Möglichkeit des weiteren Hineinziehens des elektrischen Leiters in die Bohrung beim Hineinführen der Schaft.
- Obige Eigenschaften beziehen sich auch auf andere Ausführungsbeispiele des Lampensockels, die einen anderen von einem Zusatzkraft festgeklemmten Leiter enthalten, wie z. B. eine Gewindehülse, die auf den Isolieranteil gesetzt wird oder den Isolieranteil aufnimmt.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 ein Bruchteil eines axialen Querschnitts durch eine PAR-Lampe zur Veranschaulichung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Lampensokkels,
- Fig. 2 einen axialen Querschnitt durch den Hülsenanteil einer kompakten Leuchtstofflampe zur Veranschaulichung eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einer von dem in Fig. 1 dargestellten Abwandlung des Einfädelweges des mittleren Leiterdrahtes,
- Fig. 3 einen Axialquerschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel zur Veranschaulichung eines anderen Einfädelweges für den mittleren Leiterdraht, und
- Fig. 4 einen Bruchteil eines Axialquerschnitts durch eine Glühlampe zur Veranschaulichung weiterer Eigenschaften der Erfindung.
- In Fig. 1 enthält die Lampe einen Lampenkolben 1 aus Hartglas mit einer Anzahl von Vertiefungen 3. Ein leitender Mitteldraht 5 und ein entsprechender Seitendraht 7 erstrecken sich von den jeweiligen Quetschhülsen 9, 11 in der Axialrichtung weg vom Lampenkolben 1. Die Quetschhülsen dichten den Kolben 1 hermetisch ab, bieten mechanische Unterstützung und elektrische Verbindung mit der Lichtquelle 8, einem Heizfaden in dieser Fig. 1, auf bekannte Weise. Der Lampensockel 15 enthält einen elektrisch isolierenden Anteil 17 aus Kunstharz und einen elektrisch leitenden Kontakt 19. Der Kontakt 19 enthält (i) einen Kontaktanteill 21 zum Herstellen einer Verbindung mit einem entsprechenden Kontakt in einer Lampenfassung und (ii) eine sich vom Kontaktanteil 21 erstreckende steife Schaft 23.
- Der Isolieranteil 17 ist eine Hülse, die mit einer Einrastverbindung zwischen den Ösen 18 und den Vertiefungen 3 auf dem Kolben 1 festgesetzt ist. Der Isolieranteil 17 enthält einen in sich zurückkehrenden Anteil 25 mit einer eine Klemmbohrung zum Aufnehmen der Schaft 23 definierenden Bohrungswand 27. Der Durchmesser der Bohrungswand 27 ist in Bezug auf den der Schaft 23 gewählt, und das Kunstharz des Isolieranteils hat ein derart gewähltes Elastizitätsmodul, daß der Mittelleiter 5 genau zwischen die Schaft 23 und die Bohrungswand 27 eingeklemmt ist, wenn die Schaft in die Klemmbohrung eingeführt ist, wobei die Unterseite 22 des Kontaktanteils 21 an der Endfläche 29 des in sich zurückkehrerenden Anteils 25 sitzt. Der Kontakt 19 und der Leiterdraht 5 werden nur durch die Elastizität des Kunstharzes der Bohrungswand vom Preßsitz zwischen der Schaft 23 und der Bohrungswand 27 in der Klemmbohrung befestigt.
- Im Lampensockel nach Fig. 1 haben sowohl die Schaft 23 als auch die Bohrungswand 27 eine Kreiszylinderform. Die Schaft 23 weist einen gerundeten/abgeschrägten Rand 24 auf wie auch die Bohrungswand 27 (bei der Bezugsziffer 28) zur Führung der Schaft beim Eintreten in die Klemmbohrung. Auf andere Weise kann die Schaft/Bohrung sich ein wenig verjüngen, beispielsweise in der Größenordnung von 1º- 2º auf den Lampenkolben. Die dargestellte Schaft 23 ist massiv, kann jedoch rohrförmig sein. Die Einfachheit dieser Formen ermöglicht die preisgünstigere Herstellung als einige der komplizierteren Einzelteile nach dem Stand der Technik, wie z. B. der Federfinger des Kontakts nach US-A-2 336 529 oder der Quadrantklappen nach US-A-2 664 551. Zusätzlich vervollständigt die Einführung des Kontakts in die Klemmbohrung nach der Erfindung die Einheit. Dementsprechend wird es klar sein, daß die beschriebene erfindungsgemäße Vorrichtung eine einfache attraktive und dennoch wirksame Lösung ist, die zuvor von den Fachleuten unerkannt blieb.
- Der Lampensockel 15 der Fig. 1 enthält einen Gewindemetallkontakt 30, der elektrischen Kontakt mit dem Seitenleiterdraht 7 macht. Der Seitenleiterdraht erstreckt sich von der Quetschhülse 9 durch die Bohrung 31 und zurück zum Kolben 3 in der (mit der Pfeilspitze A) angegebenen Einführungsrichtung des Gewindekontakts 30. Der Gewindekontakt 30 ist am Umfang an der mit der Bezugsziffer 33 bezeichneten Axialstelle an der Hülse 17 fließgepreßt oder damit vernietet, um ihn an der synthetischen Hülse 17 mechanisch zu befestigen und mit dem Seitendraht 7 Kontakt zu machen.
- In Fig. 2 sind die in Fig. 1 gleichen Teile mit derselben Bezugsziffer bezeichnet. Die Gewindemetallhülse 30 und der Seitenleiterdraht 7 werden genau so an der synthetischen Hülse befestigt wie an der Hülse 17 nach Fig. 1. Die Hülse 37 bildet ein Gehäuse, das zum Aufnehmen eines Vorschaltgeräts und zum Festhalten einer Niederdruckquecksilberdampfbogenlampe an seinem vom Kontakt 19 entfernt liegenden Ende geeignet ist. Die Leiter 5 und 7 in diesem Ausführungsbeispiel haben einen Isoliermantel 5a, 7a um ihren leitenden Einzelkern 5b bzw. 7b. Die Hülse 37 hat sich verjüngende Führungswände 49 zum Führen des Leiters 5a durch die Führungsbohrung 50. Die Führungswände 49 dienen auch als Anschlag zum Begrenzen der Länge des beschnittenen Endanteils 5c (Isoliermantel entfernt), der sich von der Führungsbohrung 50 durch Festgreifen des Endes des Isoliermantels erstreckt. Der beschnittene Endanteil 5c wird zwischen die Schaft 23 und die Bohrungswand 47 des in sich zurückkehrenden Anteils 45 wie in Fig. 2 eingeklemmt. Da jedoch der freie Endanteil 5c sich in derselben Richtung wie die Einführungsrichtung der Schaft in die Klemmbohrung (mit der Pfeilspitze "c" angegeben) erstreckt, kann der freie Endanteil beim Einführen der Schaft 23 nicht aus der Bohrung herausgestoßen werden. Bewegungen des Leiterdrahtes werden weiter noch von der gegenseitigen Beeinflussung des Endes der Schaft 5a mit den sich verjüngenden Führungswänden begrenzt.
- Die Hülse 37 enthält ebenfalls eine Vertiefung 53, die zum Außen- Umfangsrand 22b des Kontakts 19 eine komplementäre Form hat. Vertiefen dieses Randes verhindert Herumpfuschen des Benutzers zum Entfernen des Kontakts 19. Die Führungsbohrung 50 und der Leiter 5 werden ebenso vom Kontaktanteil 21 des Kontakts 19 bedeckt und verleihen ihnen ein nettes sauberes Aussehen. Da der Endanteil 5c sich in die Führungsbohrung in der Einführungsrichtung der Schaft 23 erstreckt, braucht er nicht beschnitten zu werden, wie es der Fall ist mit dem in Fig. 1 mit gestrichelten Linien dargestellten Überschuß.
- In Fig. 3 kommuniziert die Führungsbohrung 61 direkt mit der Klemmbohrung 46, die sich im allgemeinen quer zur Einführungsrichtung (mit der Pfeilspitze "c" bezeichnet) der Schaft 23 erstreckt. Die Länge des freien Endanteils 5c wird von der gegenüberliegenden Fläche der Bohrungswand 47 gegenüber der erstreckt, durch die Führungsbohrung sich erstreckt. Der Kontakt 19 ist zur besseren Veranschaulichung der Lage des Endanteils 5c nach dem Einfädeln durch die Führungsbohrung 61 nicht dargestellt. Beim Einführen der Schaft 23 in die Klemmbohrung biegt der Anteil 5c nach unten ab und wird zwischen die Bohrungswand 47 und die Schaft 23 eingeklemmt. Da die Führungsbohrung 61 direkt in die Klemmbohrung eintritt, erstreckt sich der Leiter 5c nie nach außen hin und braucht keine Beschneidung.
- In Fig. 4 bezeichnet die Bezugsziffer 81 einen abgedichteten Endanteil eines Standard-A-Typs von Glühlampenkolben. Der Lampensockel 70 enthält einen Metallgewinde-Hülsenanteil 71, der mit Zement 72 auf Standardart in der Industrie am Kolben 61 befestigt ist und als einen der Kontakte dient. Der Hülsenanteil 71 hat einen in sich zurückkehrenden Anteil 73, der mit einer Einrastung oder anders mit einer Preßsitzverbindung den Isolieranteil 80 aufnimmt. Der Seitenleiter 7 erstreckt sich durch eine Bohrung 75 an einem U-förmigen Randanteil 76, zunächst in einer vom Kolben 81 abgewandten Richtung und dann zurück in Richtung des Kolbens 81 längs der Fläche des in sich zurückkehrenden Anteils 73. Wenn der Isolieranteil 80 in den in sich zurückkehrenden Anteil 73 einrastet, wird der Seitenleiter 7 dazwischen eingeklemmt und bietet so mechanische Befestigung und elektrische Verbindung. Da das freie Ende des Seitenleiters 7 sich zum Überlappungsumschlag hin erstreckt, d. h. in der Einführungsrichtung des Isolierkörpers 80 in den in sich zurückkehrenden Anteil 73, gibt es nicht die Gefahr, daß der freie Endanteil zum Lampenkolben hin zurückgestoßen wird. Der Kontakt 19 wird in den Isolierkörper aufgenommen und der Mittelleiter 5 genau so dazwischen eingeklemmt, wie nach der Beschreibung anhand der Fig. 3.
- In den oben dargestellten Ausführungsbeispielen umfassen geeignete Werkstoffe für den Mittelkontakt 19 Messing und Aluminium. Ein geeignetes Material für den Isolierkörper 80 in der Glühlampe nach Fig. 4 ist ein faserverstärktes Kunstharz, z. B. Phenolharz beispielsweise FIBERITETM, bei der örtlichen Filiale von ICI erhältlich. Geeignete Werkstoffe für den Kolben 37 nach Fig. 2 und 3 enthalten Polycarbonat und PBT. Der Kolben 17 des Ausführungsbeispiels nach Fig. 1 kann sowohl aus Polycarbonat und PBT als auch aus Polyätherimid, Polysulphid, Polyphenylsulphid und FIBERITE bestehen. Die Leiterdrähte für das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 (PAR-Lampe) waren aus massivem Nickeldraht. Die Leiterdrähte für die Ausführungsbeispiele nach Fig. 2 und 3 hatten nur einen verzinnten Einzeldraht aus Kupfer mit einem PVC- oder Nylon-Isoliermantel. Geeignete Leiterdrähte für das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 sind Standardleiter in Verwendung für Glühlampenfassungen wie Kupfer, gehärtetes Kupfer, Kupfer mit 3 Gew.-% Silizium und 1 Gew.-% Mangan, um nur einige zu erwähnen. Die Brauchbarkeit des Entwurfs wurde in CFL-Lampen mit einer Kunststoffhülle und Öse erwiesen (nicht eingelassen wie für die PAR-Lampe in Fig. 1), die länger als 10.000 Stunden gebrannt haben, mit der Fassung nach oben, in einer fehlerfreien Kleinbefestigung.
Claims (7)
1. Elektrische Lampe mit folgenden Elementen:
einem Lampenkolben (1),
einer Lichtquelle (8) im Lampenkolben,
einem ersten elektrischen Leiter (5), der sich von der Lichtquelle nach der Außenseite
des Kolbens erstreckt, und
einem Lampensockel (15) mit einem elektrisch leitenden Anteil (17) und einem
Lampensockelkontakt (19), wobei der erste elektrische Leiter zwischen den
Lampensockelkontakt und den elektrisch isolierten Anteil eingeklemmt ist, dadurch eg
kennzeichnet, daß
der Lampensockelkontakt (19) (i) einen Kontaktanteil (21) zur Kontaktherstellung mit
einem entsprechenden Kontakt in einem Sockel und (ii) eine sich vom Kontaktanteil
erstreckende steife Schaft enthält, und
der Isolieranteil (17) eine Bohrungswand (27) zum Definieren einer Klemmbohrung (46)
zum Aufnehmen der Schaft enthält, wobei die Bohrung derart bemessen ist und der
Isolieranteil (17) um die Klemmbohrung herum eine derart ausgewählte Elastizität
aufweist, daß (i) der erste elektrische Leiter genau zwischen die Schaft (23) und die
Bohrungswand (27) eingeklemmt wird, wenn die Schaft in die Klemmbohrung (46)
eingeführt wird und dabei der Kontaktanteil (21) am Isolieranteil (17) anliegt, und (ii)
der Lampensockelkontakt (19) nur durch Reibung zwischen der Schaft (23) und der
Bohrungswand (27) in der Klemmbohrung befestigt wird, wobei die Schaft und die
Bohrung keinerlei Einrasteinrichtungen aufweisen.
2. Elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur das
Ende (5c) des ersten elektrischen Leiters sich in die Klemmbohrung (46) hinein
erstreckt, wobei das Ende sich in der Einführungsrichtung der Schaft 23 in die
Klemmbohrung erstreckt.
3. Elektrische Lampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Isolieranteil (17) eine Führungsbohrung (50) enthält, die sich neben der Klemmbohrung
(16) erstreckt, wobei der erste elektrische Leiter (5) sich vom Lampenkolben (1) durch
die Führungsbohrung (50) in der der Einführungsrichtung der Schaft (23)
entgegengesetzten Richtung und darauf in die Klemmbohrung zum Aufnehmen der Schaft
erstreckt.
4. Elektrische Lampe nach Anspruch 3, worin die Führungsbohrung (SO)
sich verjüngende Führungswände (49) enthält, die sich in der vom Lampenkolben (1)
abgewandten Richtung zur Führung des ersten elektrischen Leiters (5) in die
Führungsbohrung verengen.
5. Elektrische Lampe nach Anspruch 3 oder 4, worin die Führungsbohrung
(50) die Klemmbohrung (46) derart beendet, daß die Führungsbohrung und der sich von
dieser Stelle in die Klemmbohrung erstreckende erste elektrische Leiter (5) vom
Kontaktanteil (21) des Lampensockelkontakts (19) ganz bedeckt werden.
6. Elektrische Lampe nach Anspruch 5, worin der Isolieranteil (17) eine
Gegenbohrung (53) mit einer komplementären Form zum Kontaktanteil (21) enthält und
in die der Kontaktanteil eingelassen ist.
7. Elektrische Lampe nach Anspruch 3, worin die Führungsbohrung (53) mit
der Klemmbohrung (46) kommuniziert.
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