DE69501383T2 - Anschlussklemme mit selbstabisolierender, mittels einer Schraube betätigbarer Verbindungsvorrichtung - Google Patents
Anschlussklemme mit selbstabisolierender, mittels einer Schraube betätigbarer VerbindungsvorrichtungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Anschlußklemmen, wobei es sich um Anschlußklemmen, die dazu bestimmt sind, einzeln einzugreifen, beispielsweise für die Verbindung eines elektrischen Leiters mit einem anderen, oder um Anschlußklemmen handeln kann, die einen integralen Teil des Gehäuses irgendeiner Apparatur oder elektrischen Vorrichtung bilden, oder regelgerecht an diesem Gehäuse getragen sind, und dazu bestimmt sind, den oder die elektrische Leiter mit dieser Apparatur oder elektrischen Vorrichtung zu verbinden, die zu deren Anschluß notwendig sind.
- Sie zielt insbesondere auf diejenigen dieser Anschlußklemmen, die zumindest eine selbst abisolierende Anschlußeinrichtung umfassen, d.h., eine Anschlußeinrichtung, in der Praxis aus Metall, die stellenweise zumindest einen Spalt aufweist, in welchem der zu verbindende elektrische Leiter mit Kraft in Eingriff treten soll.
- Genauer zielt die vorliegende Erfindung noch auf den Fall, wo zu einer derartigen Anschlußeinrichtung einerseits eine Betätigungseinrichtung gehört, die bezüglich dieser Anschlußeinrichtung beweglich befestigt ist, und andererseits eine Steuerschraube, die zur Verfügung des Benutzers steht, und die geeignet ist, auf diese Betätigungseinrichtung für den Krafteingriff eines elektrischen Leiters in den Spalt der Anschlußeinrichtung einzuwirken.
- In den bis heute bekannten Ausführungen von diesem Typ reduziert sich die Betätigungseinrichtung meistens auf eine einfache Platte, die von dem Schaft der Steuerschraube frei durchquert wird, wobei dieser Schaft mit einer festen Einrichtung in Eingriff steht, beispielsweise mit der Anschlußeinrichtung oder einer mit dieser verbundenen Einrichtung, jenseits von dieser Betätigungseinrichtung.
- Dies ist beispielsweise der Fall in dem französischen Patent, das am 1. September 1987 unter der Nummer 87 12 122 eingereicht und unter der Nummer 26 19 695 veröffentlicht worden ist, und das in der Praxis ein Abzweigungsgitter von dem Typ betrifft, der zur Verteilung von elektrischem Strom in Gebäuden verwendet wird.
- Die Steuerschraube ist durch ihren Kopf auf der Betätigungseinrichtung getragen und läßt daher durch eine Schraubverbindung zu, dieselbe in Richtung des Spaltes der Anschlußeinrichtung zu verschieben.
- Unter der entsprechenden Wirkung wird der zu verbindende elektrische Leiter durch seine Leiterseele gegen die Lippen des Spaltes der Anschlußeinrichtung gebracht, was den gewünschten elektrischen Kontakt sicherstellt und, wenn überdies dieser elektrische Leiter ein isolierter elektrischer Leiter ist, stellen die Lippen dieses Spaltes durch sich selbst vorhergehend das stellenweise Abisolieren seiner Leiterseele durch Abscheren des ihn umgebenden Isoliermantels sicher.
- Diese Anordnung erwies sich im allgemeinen als zufriedenstellend.
- Sie läßt aber nur ein Führen des elektrischen Leiters in einer Richtung zu, die diejenige ist, die seinem Zweig entspricht.
- Nun ist es zumindest für bestimmte Anwendungen wünschenswert, daß der elektrische Leiter gegebenenfalls abgeklemmt werden kann.
- Hinsichtlich der Spannkraft, der ihre Leiterseele von dem Teil der Lippen des Spaltes der Anschlußeinrichtung ausgesetzt ist, kann sich dieses Abisolieren ohne weiteres als schwierig erweisen.
- Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen elektrischen Leiter handelt, der für die Zirkulation von relativ starken Strömen bei niedriger Spannung bestimmt ist, beispielsweise für eine Verteilung von Energie, wie es genau in dem oben erwähnten französischen Patent Nr. 87 12 122 der Fall ist, und die Leiterseele dieses elektrischen Leiters einen relativ großen Querschnitt aufweist. Andere Anschlußklemmen sind aus DE-A-20 48 116 und EP-A-0 519 196 bekannt.
- In dem am 13. Oktober 1987 unter der Nummer 87 14 105 eingereichten und unter der Nummer 26 21 743 veröffentlichten französischen Patent ist die Steuerschraube geeignet, auf die Betätigungseinrichtung für die eine und die andere ihrer Verschiebungsrichtungen bezüglich des Spaltes der Anschlußeinrichtung einzuwirken, was sowohl das Anschließen als auch das Abklemmen eines elektrischen Leiters vereinfacht.
- Die entsprechende Anschlußklemme war aber in der Praxis für elektrische Leiter mit relativ kleinem Querschnitt vorgesehen, die für die Zirkulation von relativ schwachen Strömen bei sehr niedriger Spannung geeignet sind, wie es beispielsweise bei der Telefonie oder der Informatik der Fall ist; die Betätigungseinrichtung bildet in diesem Fall einen drehbar befestigten Zylinder, und sie bildet folglich durch einen angepaßten Kopf durch sich selbst sehr einfach die Steuerschraube, die für ihre Rotationssteuerung notwendig ist.
- Im Hinblick auf die sicherzustellenden Eingriffskräfte ist diese Anordnung normalerweise ungeeignet, wenn der zu verbindende elektrische Leiter einen relativ großen Querschnitt aufweist.
- Die vorliegende Erfindung hat im allgemeinen eine Vorrichtung zum Ziel, die im Gegensatz dazu selbst in einem derartigen Fall geeignet ist, und exakter sehr genau für einen derartigen Fall vorgesehen ist.
- Genauer hat sie eine elektrische Anschlußklemme von der Sorte zum Ziel, die zumindest eine selbst abisolierende Anschlußeinrichtung umfaßt, die stellenweise zumindest einen Spalt aufweist, und zu welcher einerseits eine Betätigungseinrichtung, die bezüglich dieser Anschlußeinrichtung beweglich befestigt ist, und andererseits zur Verfügung des Bedieners eine Steuerschraube gehört, die ein sowohl von der Anschlußeinrichtung als auch von der Betätigungseinrichtung verschiedenes Stück bildet, und die geeignet ist, auf die Betätigungseinrichtung für zumindest eine Richtung der Verschiebung derselben bezüglich des Spaltes der Anschlußeinrichtung einzuwirken, wobei diese Anschlußklemme allgemein dadurch gekennzeichnet ist, daß die Betätigungseinrichtung im allgemeinen die Ausgestaltung eines U aufweist, mit zwei Schenkeln, die jeweils beiderseits eines mittleren Teils im allgemeinen parallel zur Längsrichtung D des Spaltes der Anschlußeinrichtung angeordnet sind, und beide im allgemeinen senkrecht zu dieser Längsrichtung D stehen, und daß die Steuerschraube durch ihren Schaft mit einem beliebigen dieser Schenkel in Eingriff steht.
- Durch ihre Ausgestaltung als U bildet die Betätigungseinrichtung in Art einer Krampe gewissermaßen eine Tasche, in die der elektrische Leiter bei seinem Eingriff in der Anschlußklemme eingeführt wird.
- Für eine erste Einwirkungsrichtung auf die Steuerschraube, die in der Praxis ein Einschrauben derselben bewirkt, und die einem Anklemmen des elektrischen Leiters entspricht, soll der Schenkel der Betätigungseinrichtung, der am weitesten von dem Kopf der Steuerschraube entfernt ist, drückend auf den elektrischen Leiter auf einer ersten Seite desselben einwirken, bis er wie gewünscht gezwungen wird, mit Kraft in diesen Spalt einzugreifen.
- Für eine zweite Einwirkungsrichtung auf die Steuerschraube, die in der Praxis ein Losschrauben derselben bewirkt, und die einem Abklemmen des elektrischen Leiters entspricht, ist es der andere Schenkel der Betätigungseinrichtung, d.h. derjenige, der sich am nächsten bei dem Kopf der Steuerschraube befindet, der ziehend auf diesen elektrischen Leiter auf der zu der vorhergehenden Seite entgegengesetzten Seite einwirken wird, bis er wie gewünscht von dem Spalt der Anschlußeinrichtung außer Eingriff gelangt.
- Auf diese Weise stellt die Steuerschraube der Anschlußklemme gemäß der Erfindung sowohl das Anklemmen eines elektrischen Leiters als auch dessen Abklemmen sicher.
- Hierdurch wird das Abklemmen ebenso leicht wie das Anklemmen erzielt.
- Vorzugsweise ist der Spalt, den die Verbindungseinrichtung aufweist, abgestuft, wobei dieser Spalt aufeinanderfolgend zumindest zwei Sätze von V-Lippen aufweist, die in Längsrichtung in Bezug zueinander gestaffelt sind, wobei sie dabei quer in Bezug zueinander versetzt sind.
- Ein derart abgestufter Spalt läßt in vorteilhafter Weise zu, daß die Anschlußklemme gemäß der Erfindung sich gleichermaßen in einem relativ ausgedehnten Bereich für elektrische Leiter mit unterschiedlichen Querschnitten eignet.
- Die Charakteristiken und Vorteile der Erfindung werden außerdem aus der folgenden Beschreibung anhand eines Beispiels mit Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen ersichtlich, in welchen:
- Fig. 1 mit einem örflichen Ausriß eine Perspektivansicht einer Anschlußklemme gemäß der Erfindung ist, wobei in dieser zwei miteinander zu verbindende elektrische Leiter in Eingriff stehen;
- Fig. 2 eine Ansicht von unten dieser Anschlußklemme ohne diese elektrischen Leiter ist;
- Fig. 3 in vergrößertem Maßstab das Detail der Figur 2 darstellt, das durch einen Pfeil III in dieser Figur 2 markiert ist;
- Fig. 4A eine Querschnittsansicht der Anschlußklemme gemäß der Erfindung entlang der Linie IV-IV der Figur 1 vor der zum Anklemmen der elektrischen Leiter notwendigen Verschiebung der Betätigungseinrichtung ist;
- Fig. 4B eine Querschnittsansicht analog der von Figur 4A nach dieser Verschiebung ist;
- Fig. 5A und 5B Teilansichten von unten sind, die zum Teil und in einem unterschiedlichen Maßstab jene von Figur 2 darstellen, wobei sie im Schnitt den einen der betreffenden elektrischen Leiter zeigen, der jeweils einem jeweiligen in den Figuren 4A und 4B entspricht;
- Fig. 6 eine Querschnittsansicht ist, die analog zu jener der Figuren 4A und 4B das Eingreifen der Betätigungseinrichtung beim Abklemmen elektrischer Leiter veranschaulicht;
- Fig. 7A und 7B einerseits und 8A und 8B andererseits Teilansichten von unten analog zu denen der Figuren 5A und 5B für elektrische Leiter sind) deren Leiterseele unterschiedliche Querschnitte aufweist;
- Fig. 9 eine Querschnittsansicht analog zu derjenigen der Fig. 4A für eine Ausführungsvariante ist.
- Diese Figuren veranschaulichen anhand eines Beispiels die Anwendung der Erfindung, um zwei elektrische Leiter 10 miteinander zu verbinden.
- Es handelt sich in der Praxis um isolierte elektrische Leiter 10 mit einer Leiterseele 11 und einem Isoliermantel 12.
- Im allgemeinen und auf an sich bekannte Weise umfaßt die Anschlußklemme 13, die für Ihre Verbindung verwendet wird, eine Anschlußeinrichtung 14, die stellenweise zumindest einen Spalt 15 aufweist und zu der einerseits eine Betätigungseinrichtung 16, die bezüglich der Anschlußeinrichtung 14 beweglich befestigt ist, und andererseits zur Verfügung des Bedieners eine Steuerschraube 18 gehört, die ein sowohl von der Anschlußeinrichtung 14 als auch von der Betätigungseinrichtung 16 verschiedenes Stück bildet, und die geeignet ist, auf die Betätigungseinrichtung 16 für zumindest eine Verschiebungsrichtung derselben bezüglich des Spaltes 15 der Anschlußeinrichtung 14 einzuwirken.
- Es sei angenommen, daß D, wie schematisch in unterbrochenen Linienzügen in den Figuren 1, 2 und 3 gezeigt, die Längsrichtung eines derartigen Spaltes 15 ist.
- Gemäß der Erfindung weist die Betätigungseinrichtung 16 im allgemeinen die Ausgestaltung eines U auf, mit zwei Schenkeln 20A, 20B, die jeweils beiderseits eines mittleren Teils 19 im allgemeinen parallel zur Längsrichtung D des Spaltes 15 der Anschlußeinrichtung 14 angeordnet sind, und beide im allgemeinen senkrecht zu dieser Längsrichtung D stehen, und die Steuerschraube 18 steht durch Ihren Schaft 22 mit einem beliebigen dieser Schenkel 20A, 20B in Eingriff.
- Wenn es sich um die Verbindung von zwei elektrischen Leitern 10 handelt, umfaßt die Anschlußeinrichtung 14 in einer Entfernung voneinander, im allgemeinen parallel zueinander zumindest zwei Spalte 15.
- In der Praxis sind in den in den Figuren 1 bis 8 dargestellten Ausführungsformen allein zwei Spalte 15 vorgesehen.
- Sie sind einander identisch, und sie sind im allgemeinen parallel zueinander und weisen eine gleiche Längsrichtung D auf.
- In den dargestellten Ausführungsformen weist die Anschlußeinrichtung 14 rechtwinklig einerseits einen ersten Abschnitt 23 auf, der sich im allgemeinen eben, im wesentlichen parallel zum Schaft 22 der Steuerschraube 18 erstreckt, und der, sich auf seinem freien Streifen öffnend, die beiden Spalte 15 umfaßt, und andererseits einen zweiten Abschnitt 24, der ebenfalls im wesentlichen eben ist, durch eine Bohrung 25 von dem Schaft 22 der Steuerschraube 18 frei durchquert wird und auf dem deren Kopf 26 aufliegt.
- Genauer weist in diesen Ausführungsformen die Anschlußeinrichtung 14 einen dritten Abschnitt 27 auf, der ebenso im wesentlichen eben und parallel zu dem ersten Abschnitt 23 ist.
- Die Anschlußeinrichtung 14 weist somit in den dargestellten Ausführungsformen ebenso eine Ausgestaltung eines U auf.
- In der Praxis weist ihr dritter Abschnitt 27 eine größere Länge als die des ersten Abschnitts 23 auf.
- Die somit gebildete Anschlußeinrichtung 14 besteht in der Praxis aus Metall.
- Beispielsweise kann sie von irgendeinem Metallblech ausgehend durch einfaches Ausschneiden und Biegen desselben verwirklicht sein.
- Ihre drei Abschnitte 23, 24, 27 weisen in diesem Fall die gleiche Breite auf.
- In der Praxis ist die Bohrung 25, die der Abschnitt 24 aufweist, längs der Mittelebene des Aufbaus eingebracht.
- Sie erstreckt sich somit in einer gleichen Entfernung von dem einen und von dem anderen der Spalte 15.
- In den dargestellten Ausführungsformen ist jeder dieser Spalte 15 abgestuft, wobei er aufeinanderfolgend ab seinem Eingang 30, und wie es für einen davon in Fig. 3 besser sichtbar ist, zwei Sätze von V-Lippen 31', 31" umfaßt, die insgesamt longitudinal in Bezug zueinander entlang der Längsrichtung D gestaffelt sind und gleichermaßen quer in Bezug zueinander versetzt sind, wobei sie miteinander durch eine Schulter 32 im allgemeinen quer bezüglich dieser Längsrichtung D verbunden sind.
- In der Praxis weisen diese V-Lippen 31', 31" von einem Satz zum anderen unterschiedliche Neigungen auf, wobei diejenigen, die dem Eingang 30 am nächsten sind, im vorliegenden Fall die Lippen 31', zwischen sich einen Winkel A' bilden, der größer als deijenige A" ist, den jene, im vorliegenden
- Fall die Lippen 31", zwischen sich bilden, die am weitesten von diesem Eingang 30 entfernt sind.
- In der Praxis weist gleichermaßen jeder der Spalte 15 einen blind endenden Grund 33 auf, der halbkreisförmig abgerundet ist, und diesem sind parallele Lippen 34 vorangestellt.
- Mit anderen Worten endet jeder der Spalte 15 in einer Entfernung von seinem Eingang 30 mit einem geradlinigen Abschnitt.
- Der freie Streifen des Abschnitts 23, auf welchem sich die Spalte 15 öffnen, ist gerade und er erstreckt sich senkrecht in der Längsrichtung D dieser Spalte 15.
- Dies ist bei dem freien Streifen des Abschnitts 27 gleich.
- In der Praxis erstreckt sich in den dargestellten Ausführungsformen jeder Schenkel 20A, 20B der Betätigungseinrichtung 16 jeweils beiderseits der Spalte 15 der Anschlußeinrichtung 14 senkrecht zur Längsrichtung D dieser Spalte 15.
- Der Schenkel 20A, der der entfernteste von dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 ist, erstreckt sich im allgemeinen außerhalb des Innenvolumens der Anschlußeinrichtung 14.
- Im Gegensatz dazu erstreckt sich der Schenkel 20B, der somit deejenige ist, der sich am nächsten bei dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 befindet, innerhalb des Innenvolumens der Anschlußeinrichtung 14 zwischen deren parallelen Abschnitten 23 und 27.
- Im allgemeinen ist die Hohlfläche der Betätigungseinrichtung 16 gegen den Abschnitt 23 der Anschlußeinrichtung 14 gedreht, der die Spalte 15 umfaßt.
- In den dargestellten Ausführungsformen steht der Schaft 22 der Steuerschraube 18 mit dem Schenkel 20A der Betätigungseinrichtung 16 in Eingriff, der am weitesten von ihrem Kopf 26 entfernt ist, während sie durch eine Bohrung 35 frei den Schenkel 20B durchquert, der diesem Kopf 26 am nächsten ist.
- Für den Eingriff des Schafts 22 der Steuerschraube 18 weist der Schenkel 20A der Betätigungseinrichtung 16 eine Gewindebohrung 36 auf.
- In der Praxis ist dieser Schenkel 20A für eine axiale ausgedehnte Erweiterung von dieser Gewindebohrung 36 stellenweise durch einen Vorsprung 38 verstärkt, der auf seiner Außenfläche vorspringt.
- Bei der Ausführungsform, die insbesondere in den Figuren 1 bis 8 dargestellt ist, weist der Schenkel 20A der Betätigungseinrichtung 16, der der entfernteste von dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 ist, entlang seines freien Randes für eine Einwirkung auf die miteinander zu verbindenden elektrischen Leiter 10 eine rechtwinklige Rückbiegung 40 auf, die gegen die Spalte 15 der Anschlußeinrichtung 14 gerichtet ist.
- In der Praxis erstreckt sich diese rechtwinklige Rückbiegung 40 im allgemeinen parallel zu dem Abschnitt 23 der Anschlußeinrichtung 14, die die Spalte 15 aufweist, und sie ist bezüglich dieses Abschnitts 23 senkrecht zu diesem versetzt.
- Genauer erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform diese rechtwinklige Rückbiegung 40 jenseits von dem Abschnitt 23 der Anschlußeinrichtung 14 bezüglich des Schaftes 22 der Steuerschraube 18 in einer Entfernung zumindest gleich der Dicke des Abschnitts 23, um sich mit diesem nicht zu überlagern.
- In den dargestellten Ausführungsformen stellt die Anschlußeinrichtung 14 durch sich selbst die Führung der Betätigungseinrichtung 16 sicher.
- In der Ausführungsform, die besonders in den Figuren 1 bis 8 dargestellt ist, befindet sich die Betätigungseinrichtung 16, um dies zu bewerkstelligen, durch ihren mittleren Teil 19 in Berührung mit dem dritten Abschnitt 27 der Anschlußeinrichtung 14 auf dessen Innenfläche, und durch den freien Streifen Ihres Schenkels 20B, der dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 am nächsten ist, befindet sie sich gleichermaßen in Berührung mit dem ersten Abschnitt 23 dieser Anschlußeinrichtung 14 auf dessen Innenfläche.
- Um den gewünschten elektrischen Kontakt nicht zu beeinflussen, kann die Betätigungseinrichtung 16, falls gewünscht, beispielsweise aus Kunststoff verwirklicht werden.
- Sie kann gleichermaßen wie die Anschlußeinrichtung 14 aus Metall bestehen.
- Für ihre Verbindung miteinander stehen die elektrischen Leiter 10 zwischen den Schenkeln 20A, 20B der Betätigungseinrichtung 16 gemäß den Pfeilen F1 der Figur 1 in Eingriff, wobei sie jeweils den Spalten 15 der Anschlußeinrichtung 14 gegenüberliegend angeordnet sind.
- Sie erstrecken sich dann jeweils beiderseits des Schaftes 22 der Steuerschraube 18.
- In der Praxis wird ihr Eingriff sichergestellt) bis sie mit ihrem freien Ende gegen den mittleren Teil 19 der Betätigungseinrichtung 16 anschlagen werden, wie in den Figuren 4A und 4B dargestellt.
- Der Schenkel 20A der Betätigungseinrichtung 16, der der entfernteste von dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 ist, befindet sich dann jenseits der elektrischen Leiter 10 bezüglich des Eingangs 30 der Spalte 15 der Anschlußeinrichtung 14, während ihr Schenkel 20B, der diesem Kopf 26 am nächsten ist, sich diesseits befindet.
- Es reicht folglich für das Anklemmen von elektrischen Leitern 10 aus, schraubend auf die Steuerschraube 18 einzuwirken.
- Tatsächlich zwingt die Betätigungseinrichtung 16, durch diese angetrieben, nach und nach durch ihren Schenkel 20A und genauer durch die rechtwinklige Rückbiegung 40 desselben, diese elektrischen Leiter 10 mit diesen Spalten 15 der Anschlußeinrichtung 16 in Eingriff zu gelangen, wobei sie auf diese drückt, wie schematisch durch den Pfeil F2 für den einen von ihnen in den Figuren 5A und 5B schematisch dargestellt.
- Im Verlaufe dieses Eingriffs schneiden die Lippen 31' und/oder 31" von einem derartigen Spalt 15 fortschreitend den Isoliermantel 12 der elektrischen Leiter 10 ein, bis sie in Kontakt mit deren Leiterseele 11 gelangen, wie in Figur 5B dargestellt.
- Gemäß dem Durchmesser von dieser Leiterseele 11 ist der Eingriff in den Spalten 15 mehr oder weniger stark, wie in den Figuren 5B, 7B und 8B schematisch dargestellt.
- Für einen relativ kleinen Durchmesser kann die Leiterseele 11 den Grund 33 eines derartigen Spaltes 15 erreichen, wie in Figur 8B dargestellt.
- Für das Abklemmen von elektrischen Leitern 10 reicht es aus, losschraubend auf die Steuerschraube 18 einzuwirken.
- Wie in Figur 6 dargestellt, wird dann der Schenkel 20B der Betätigungseinrichtung 16, der dem Kopf 26 dieser Steuerschraube 18 am nächsten ist, auf diese elektrischen Leiter 10 einwirken, wobei er diese zieht, wie durch den Pfeil F3 in dieser Figur 6 schematisch dargestellt, bis ihr Außereingriffgelangen von den Spalten 15 der Anschlußeinrichtung 14 sichergestellt ist.
- In der in Figur 9 dargestellten Ausführungsvariante ist die Anschlußeinrichtung 14 in einer Aufnahme 42 befestigt, die für die Anordnung in einem Körper aus Isoliermaterial 43 vorgesehen ist und sich nach außen durch zumindest einen Eingang 44 öffnet, der für den Eingriff von einem oder von elektrischen Leitern 10 in der Anschlußklemme 13 vor dem oder den Spalten 15 dieser Anschlußeinrichtung 14 geeignet ist.
- Der Körper aus Isoliermaterial 43 kann speziell für die Anschlußklemme 13 vorgesehen sein oder zu dem Gehäuse irgendeiner Apparatur oder elektrischen Vorrichtung gehören.
- Um die Verschiebung des oder der elektrischen Leiter 10 bei ihrem Anklemmen oder Abklemmen zu berücksichtigen, sind der oder die Eingänge 44, die er umfaßt, langlochartig erstreckt parallel zur Längsrichtung D des oder der Spalte 15 der Anschlußeinrichtung 14 und somit parallel zu dem Schaft 22 der Steuerschraube 18.
- Zudem weist der Körper aus Isoliermaterial 43 für einen Zugriff auf den Kopf 26 dieser Steuerschraube 18 stellenweise eine Bohrung 45 auf.
- Außerdem wirkt in der dargestellten Ausführungsform der Schenkel 20A der Betätigungseinrichtung 16, der der entfernteste von dem Kopf 26 der Steuerschraube 18 ist, mit voller Oberfläche auf den oder die Leiter 10 gemäß einer Erzeugenden von diesen, wie der Schenkel 20B, der diesem Kopf 26 am nächsten ist, ohne wie zuvor irgendeine rechtwinklige Rückbiegung zu umfassen, um dies auszuführen.
- Schließlich wird in der dargestellten Ausführungsform die Führung der Betätigungseinrichtung 16 in der Anschlußeinrichtung 14 durch den einzigen freien Streifen ihres Schenkels 20B hergestellt, wobei sein mittlerer Teil 19 sich tatsächlich in diesem Fall in einer Entfernung von dem dritten Abschnitt 27 der Anschlußeinrichtung 14 erstreckt, obwohl er diesem benachbart ist.
- Jedoch sind für den Rest die Anordnungen vom gleichen Typ, wie die zuvor beschriebenen, und deren Verwendung bleibt im allgemeinen gleich.
- Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf beschriebene und dargestellte Ausführungsformen begrenzt, sondern umschließt jede Ausführungsvariante und/oder Kombination ihrer unterschiedlichen Elemente.
- Zudem kann die Anschlußklemme gemäß der Erfindung auf dem Anwendungsgebiet zum Verbinden von zwei elektrischen Leitern miteinander genauso gut zum Verbinden einer großen Anzahl von elektrischen Leitern miteinander angewandt werden.
- Ebenso kann sie genauso gut zum Verbinden von einem oder einer Vielzahl von elektrischen Leitern mit irgendeiner Apparatur oder elektrischen Vorrichtung und beispielsweise mit einem Schütz angewandt werden.
Claims (17)
1. Elektrische Anschlußklemme von der Sorte, die zumindest
eine selbst abisolierende Anschlußeinrichtung (14)
umfaßt, die stellenweise zumindest einen Spalt (15)
aufweist, und zu welcher einerseits eine
Betätigungseinrichtung (16), die bezüglich dieser Anschlußeinrichtung
(14) beweglich befestigt ist, und andererseits zur
Verfügung des Bedieners eine Steuerschraube (18) gehört,
die ein sowohl von der Anschlußeinrichtung (14) als auch
von der Betätigungseinrichtung (16) verschiedenes Stück
bildet, und die geeignet ist, auf die
Betätigungseinrichtung (16) für zumindest eine Richtung der
Verschiebung derselben bezüglich des Spaltes (15) der
Anschlußeinrichtung (14) einzuwirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung (16) im allgemeinen die
Ausgestaltung eines U aufweist, mit zwei Schenkeln (20A,
20B), die jeweils beiderseits eines mittleren Teils (19)
im allgemeinen parallel zur Längsrichtung D des Spaltes
(15) angeordnet sind, und beide im allgemeinen senkrecht
zu dieser Längsrichtung D stehen, und daß die
Steuerschraube (18) durch ihren Schaft (22) mit einem
beliebigen dieser Schenkel (20A, 20B) in Eingriff steht.
2. Anschlußklemme nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußeinrichtung (14) rechtwinklig einerseits
einen ersten Abschnitt (23), der sich parallel zu dem
Schaft (22) der Steuerschraube (18) erstreckt und der
ihren Spalt (15) umfaßt, und andererseits einen zweiten
Abschnitt (24) aufweist, der von dem Schaft (22) der
Steuerschraube (18) frei durchquert wird und auf welchem
deren Kopf (26) aufliegt.
3. Anschlußklemme nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußeinrichtung (14) im allgemeinen eine
Ausgestaltung eines U aufweist und einen dritten
Abschnitt (27) parallel zu dem ersten umfaßt.
4. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (22) der Steuerschraube (18) mit dem
Schenkel (20A) der Betätigungseinrichtung (16) in
Eingriff steht, der der entfernteste von dem Kopf (26)
dieser Steuerschraube (18) ist.
5. Anschlußklemme nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schenkel (20A) der Betätigungseinrichtung (16)
für ein Einwirken auf einen elektrischen Leiter (10)
eine rechtwinklige Rückbiegung (40) aufweist, die gegen
den Spalt (15) der Anschlußeinrichtung (14) gerichtet
ist.
6. Anschlußklemme nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rechtwinklige Rückbiegung (40) des Schenkels
(20A) der Betätigungseinrichtung (16) bezüglich des den
Spalt (15) aufweisenden Abschnitts (23) der
Anschlußeinrichtung (14) senkrecht zu diesem Abschnitt (23)
versetzt ist.
7. Anschlußklemme nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rechtwinklige Rückbiegung (40) des Schenkels
(20A) der Betätigungseinrichtung (16) sich jenseits von
dem den Spalt (15) aufweisenden Abschnitt (23) der
Anschlußeinrichtung (14) bezüglich des Schaftes (22) der
Steuerschraube (18) erstreckt.
8. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 71
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (20A, 20B) der Betätigungseinrichtung
(16) sich jeweils beiderseits des Spaltes (15) der
Anschlußeinrichtung (14) erstrecken.
9. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlfläche der Betätigungseinrichtung (16) gegen
den den Spalt (15) umfassenden Abschnitt (23) der
Anschlußeinrichtung (14) gedreht ist.
10. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußeinrichtung (14) durch sich selbst die
Führung der Betätigungseinrichtung (16) sicherstellt.
11. Anschlußklemme nach den Ansprüchen 3 und 10
zusammengenommen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung (16) durch ihren
mittleren Teil (19) in Berührung mit dem dritten Abschnitt
(27) der Anschlußeinrichtung (14) auf dessen Innenfläche
steht.
12. Anschlußklemme nach den Ansprüchen 3 und 10
zusammengenommen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung (16) durch den freien
Streifen Ihres Schenkels (20B), der sich am nächsten bei
dem Kopf (26) der Steuerschraube (18) befindet, in
Berührung mit dem ersten Abschnitt (23) der
Anschlußeinrichtung (14) auf dessen Innenfläche steht.
13. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spalt (15), den die Anschlußeinrichtung (14)
aufweist, abgestuft ist, wobei dieser Spalt (15)
aufeinanderfolgend zumindest zwei Sätze von V-Lippen (31',
31") umfaßt, die in Längsrichtung in Bezug zueinander
gestaffelt sind, wobei sie in Bezug zueinander quer
versetzt sind.
14. Anschlußklemme nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß von dem einen Satz zum anderen die V-Lippen (31',
31") des Spaltes (15) unterschiedliche Neigungen haben,
wobei diejenigen (31'), die dem Eingang (30) des Spaltes
(15) am nächsten sind, zwischen sich einen Winkel (A')
bilden, der größer als derjenige (A") ist, den jene
zwischen sich bilden (31"), die von diesem Eingang (30) am
weitesten entfernt sind.
15. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spalt (15) der Anschlußeinrichtung (14) einen
blind endenden Grund (33) aufweist, und daß diesem
parallele Lippen (34) vorangestellt sind.
16. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußeinrichtung (14) in einer Entfernung
zueinander im allgemeinen parallel zueinander zumindest
zwei Spalte (15) umfaßt.
17. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußeinrichtung (14) in einer Aufnahme (42)
befestigt ist, die für die Anordnung in einem Körper aus
Isoliermaterial (43) vorgesehen ist und sich nach außen
durch zumindest einen Eingang (44) öffnet, der für den
Eingriff eines elektrischen Leiters (10) geeignet ist.
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