DE69417903T2 - Verfahren zur Herstellung einer Unterbekleidung mit Stoss- oder sich überlappenden Verbindungsnähten und Apparat zur Durchführung eines solchen Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Unterbekleidung mit Stoss- oder sich überlappenden Verbindungsnähten und Apparat zur Durchführung eines solchen VerfahrensInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks mit Seitensäumen aus einer im wesentlichen zweidimensionalen Stoffbahn, wobei die Stoffbahn zwei Längsseiten und eine sich quer zu den Längsseiten erstreckende Querkante aufweist.
- WO93/09742 offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks mit Seitensäumen aus einer im wesentlichen zweidimensionalen Stoffbahn, wobei die Stoffbahn zwei Längsseiten und eine sich quer zu den Längsseiten erstreckende erste Querkante aufweist, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt: Transportieren der Stoffbahn in einer im wesentlichen flach gehaltenen Position auf einer Transporteinrichtung entlang einer Transportbahn, Zuschneiden der Stoffbahn entlang einer zweiten Querkante, um eine zweidimensionale Vorform zu bilden, wobei die Vorform die erste und die zweite Querkante und zwei Längskanten umfaßt, wobei jede Längskante zwei Hüftbereiche und einen zwischen den Hüftbereichen liegenden Schrittbereich aufweist, wobei eine Dichtfläche an jeden Hüftbereich angrenzend und nach innen gerichtet angeordnet wird.
- WO93/09742 beschreibt einen absorbierenden Artikel mit überlappenden ultraschallgebundenen Seitensäumen.
- Aus EP-A-0 187 728 (Heran) ist ein absorbierender Einwegartikel mit manuell aufreißbaren Seitensäumen bekannt. Die Säume können Stoßsäume oder überlappende Seitensäume sein.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks zu schaffen, insbesondere einen absorbierenden Artikel mit starken Sei tensäumen, in welchem die Dichtflächen in wiederholbarer Weise akkurat in einer Dichtungskonfiguration positioniert werden können.
- Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks, insbesondere eines absorbierenden Einwegartikels zu schaffen, das Seitensäume aufweist, welche in einfacher Weise manuell getrennt werden können.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks zu schaffen, das ästhetisch aussehende Seitensäume aufweist und dabei nur wenig Trimmung bedarf und bei hohen Geschwindigkeiten arbeitet.
- Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Verfahren zur Erzeugung eines Wäschestücks mit elastisch gemachter Hüfte zu schaffen, das eine genaue Prozeßsteuerung und eine geringe Variabilität bei der Anordnung der Seitensäume liefert.
- Eine weitere Aufgabe ist, eine Vorrichtung zur Durchführung des obigen Verfahrens zu schaffen, wobei die Vorrichtung von relativ einfacher Bauweise ist und eine Bildung der Seitensäume unter hohen Geschwindigkeiten zuläßt.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung umfaßt die Schritte:
- - Transportieren der Stoffbahn in einer im wesentlichen flach gehaltenen Position auf einer Transporteinrichtung entlang einer Transportbahn,
- - Zuschneiden der Stoffhahn entlang einer zweiten Querkante, um eine zweidimensionale Vorform zu bilden, wobei die Vorform die erste und die zweite Querkante und zwei Längskanten umfaßt, wobei jede Längskante zwei Hüftbereiche und einen zwischen den Hüftbereichen liegenden Schrittbereich aufweist, wobei eine Dichtfläche an jeden Hüftbereich angrenzend und nach innen gerichtet angeordnet wird,
- - Aufgreifen der Vorform in der Nähe jedes Hüftbereichs mit einer Greifeinrichtung in vier Griffbereichen, wobei jeder Griffbereich nahe einer jeweiligen Dichtfläche liegt,
- - gemeinsames Drehen wenigstens der Greifeinrichtung, welche die Griffbereiche im Bereich einer der Querkanten hält, um eine Gelenkachse, die sich im wesentlichen parallel zu den Querkanten der Vorform erstreckt, um die erste Querkante im wesentlichen der zweiten Querkante parallel und gegenüber zu plazieren,
- - Übereinanderlegen der Dichtflächen, welche entlang der gleichen Längskanten liegen, unter Herstellung eines Kontaktes,
- - Verbinden der übereinandergelegten Dichtflächen in einer Dichtungseinrichtung, um somit den absorbierenden Artikel auszubilden, und
- - Auslösen des absorbierenden Artikels aus der Greifeinrichtung.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung klappt durch die Vorform entlang ihrer querliegenden Mittellinie um und plaziert die Dichtflächen der Vorform akkurat in einer übereinanderliegenden Beziehung. Das Verfahren umfaßt ein kontrolliertes Übergeben der Vorform von der Transporteinrichtung an die Falt- und Dichteinrichtung, wobei die Position jeder Dichtfläche während aller Phasen des Transportschrittes und des Übergabeschrittes klar definiert ist. Dies erlaubt die Bildung von Seitensäumen von Wäschestücken unter hoher Geschwindigkeit bei geringer Prozeßvariabilität. Dies ist besonders in dem Falle wichtig, in welchem Querkanten der Vorform elastisch gemacht sind und daher in allen Phasen des Transport- und Dichtprozesses in einem gestreckten Zustand gehalten werden müssen.
- Die ausgebildeten Säume können Stoßsäume sein, welche durch Auflegen der Dichtflächen im Bereich der ersten Hüftabschnitte mit ihren Innenseiten auf die Innenseite der Dichtflächen im Bereich der zweiten Hüftabschnitte gebildet werden. Für die seitlichen Stoßsäume werden die Dichtflächen im Bereich jedes Hüftabschnitts auf der gleichen Seite der Vorform angeordnet.
- In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung umfaßt der Schritt des Übereinanderlegens der Dichtflächen ein Drehen jeder Greifeinrich tung um eine jeweiligen Drehachse, die sich im wesentlichen parallel zu den Längsseiten der Vorform erstreckt, um die Dichtflächen derart zu plazieren, daß sie in einer überlappenden Beziehung überlappende Seitensäume bilden. In den überlappenden Seitensäumen sind die Dichtflächen im Bereich des ersten Hüftabschnitts auf einer anderen Seite der Vorform als die Dichtflächen im Bereich der zweiten Hüftabschnitte angeordnet.
- Durch ein fortlaufendes Drehen der Flügel des absorbierenden Artikels rechtwinklig zur Ebene der Vorform, werden die Dichtflächen in Überlappung gebracht und können z. B. durch eine Ultraschall-Dichtungseinheit kontaktiert werden, um die überlappenden Dichtflächen festzulegen. Überlappende Seitensäume sind in der Ebene der Seitenflächen des fertigen Wäschestücks angeordnet. Somit sind die Säume von angenehmer Ästhetik und trägerfreundlich. Ferner haben die überlappenden Seitensäume im Falle, daß das Wäschestück durch einen absorbierenden Einwegartikel gebildet wird, eine hohe Scherfestigkeit, können aber leicht per Hand gelöst werden, um den absorbierenden Artikel zu entsorgen. Die überlappenden Säume können alternativ durch mechanische Befestigungselemente, wie hakenförmige und schlingenförmige Materialien unter der Bezeichnung Velcro®, oder mittels Haftbänder verbunden werden. Solche wiederholt festlegbaren Säume können von dem Benutzer aufgemacht werden, ohne den Artikel zu zerreißen, und können zur weiteren Verwendung wieder geschlossen werden.
- Die Längsseiten der Vorform sind vorzugsweise parallel zur Längsrichtung der Stoffbahn, derart, daß jede Vorform die gleiche Breite, wie die Breite der Stoffbahn aufweist. Alternativ werden die Längsseiten der Vorformen durch die Querseite der Stoffbahn gebildet, derart, daß die Vorformen mit ihren Längsseiten rechtwinklig zur Transportrichtung transportiert werden.
- Die Stoffbahn, aus welchem der absorbierende Artikel gebildet wird, umfaßt ein flexibles Material, welches ein Webstoff, ein Vliesmaterial, ein thermoplastischer Film oder eine Kombination oder ein Laminat daraus sein kann. Das durch dieses sein und kann in Kombination mit absorbierenden Einwegeinlagen verwendet werden. Solche Einlagen können eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht, eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht und einen dazwischen angeordneten, absorbierenden Kern umfassen.
- Eine Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung umfaßt die Schritte des Bildens der Stoffbahn durch Kombinieren einer flüssigkeitsundurchlässigen Unterschicht, als absorbierenden Kern und einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberschicht, derart, daß das fertige Wäschestück nach Bildung der Seitensäume ein anziehbarer, absorbierender Einwegartikel ist. Anziehbare, absorbierende Einwegartikel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie vorgeformte Seitensäume anstelle gewöhnlicher mechanischer oder haftender Bandbefestigungselemente haben.
- Die Stoffbahn, aus welcher das Wäschestück gebildet wird, kann aus einem elastischen oder elastisch gemachten Material gebildet sein, derart, daß die Stoffbahn elastisch ausdehnbar ist. Falls die Stoffbahn aus im wesentlichen nicht-elastischen Material besteht, umfaßt das Verfahren gemäß der Erfindung einen Schritt der Längenkompensation. Im Schritt der Längenkompensation wird wenigstens die erste Drehachse verschoben, um eine Streckung der Vorform in Richtung der Längskante zu verhindern, wenn die Vorform um ihre quer verlaufende Mittellinie umgefaltet wird.
- Wenn überlappende Seitensäume gebildet worden sind, kann ein Schritt zur Breitenkompensation in Richtung der Querkante durchgeführt werden. In diesem Schritt wird der Abstand zwischen den im Bereich der gleichen Querkante angeordneten Griffbereichen verringert. Dies verhindert das Strecken der Vorform in Richtung der Querkanten, wenn die Greifmittel um ihre Griffachsen gedreht werden.
- Die Notwendigkeit der Längen- oder Breitenkompensation der Vorform hängt von der Weise ab, in der die Vorform gefaltet wird. Falls die Vorform um eine Achse gefaltet wird, welche auf der konkaven Seite der Falte liegt, ist ein Schritt der Längenkompensation erforderlich. Falls die Vorform um eine Achse gefaltet wird, wel che auf der konvexen Seite der Falte liegt, wird das Material der Vorform durch das Falten zusammengezogen und eine Längenkompensation ist nicht erforderlich.
- In einer Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung werden die Griffmittel nach dem Aufgreifen des Artikels um eine Hauptachse gedreht, welche sich allgemein quer zu den Längsseiten der Stoffbahn in Richtung auf eine ortsfeste oder drehende Dichteinheit erstreckt. In dieser Ausführungsform werden die Greifmittel in Richtung zu und von dem Transportweg der Stoffbahn weg gedreht. Auf diese Weise können eine Anzahl von Greifmitteln auf der Hauptachse angeordnet werden und können fortlaufend in Richtung zu und weg von der die Stoffbahn tragenden Transporteinrichtung gedreht werden, derart, daß eine dichte Verbindung der Vorformen bei hoher Geschwindigkeit bewirkt wird.
- Vorzugsweise werden die Greifmittel tangential zu dem Transportweg gedreht, mit einer Geschwindigkeit, welche im wesentlichen gleich der Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn auf dem Transportweg ist. Dadurch wird die relative Geschwindigkeit zwischen den Greifmitteln und der Stoffbahn im wesentlichen zu Null, derart, daß ein Übergang von der Transporteinrichtung auf die Greifeinrichtung bei kontinuierlicher Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn erfolgen kann.
- Eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens gemäß der Erfindung umfaßt wenigstens eine Falt- und Dichtungseinheit, wobei die Falt- und Dichtungseinheit aufweist:
- - wenigstens einen ersten und einen zweiten Tragarm, wobei jeder Tragarm gelenkig auf einer Gelenkachse angebracht ist, wobei sich die Gelenkachsen im wesentlichen quer zu den Tragarmen erstrecken,
- - eine Greifeinrichtung, die an jedem Tragarm zum Aufgreifen der Vorform in vier Greifbereichen angebracht ist,
- - eine Tragarm-Betätigungseinrichtung zum Drehen wenigstens eines Tragarmes um seine Gelenkachse herum zu einer Dichtungsposition und
- - eine Dichtungseinrichtung zum Berühren der Artikel in den Dichtungsbereichen, wenn sich die Tragarme und die Greifeinrichtung in der Dichtungsposition befinden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist jeder Tragarm an einem Punkt an einem Verbindungsarm angebracht. Jeder Verbindungsarm ist an einem Ende an einem Gelenkpunkt angebracht, der ein Unterteil umfaßt, welches relativ zu den Gelenkachsen der Tragarme entlang einer Mittellinie verschiebbar ist. Die Mittellinie ist mittig zwischen den Gelenkachsen angeordnet und erstreckt sich im wesentlichen rechtwinklig zu den Gelenkachsen. In dieser Weise wird eine "schirmartige" Konstruktion gebildet. Diese Konstruktion ist relativ einfach und arbeitet bei hohen Geschwindigkeiten sehr genau. Durch ein Variieren des Abstandes zwischen den Gelenkachsen, auf welchen die Tragarme aufgehängt sind, und den Gelenkpunkten der Verbindungsarme, werden die sich gegenüberliegenden Tragarme jeweils nach außen und nach innen bewegt. Der schirmartige Mechanismus erlaubt eine genaue Ausrichtung der Dichtflächen in einer einfachen und wiederholbaren Weise.
- Jedes Greifmittel kann um eine jeweilige Griffachse herum drehbar sein, welche allgemein parallel zu den Tragarmen positioniert ist, wobei die Vorrichtung Greifer- Betätigungsmittel zum Drehen jeder Greifeinrichtung um die Griffachsen herum in eine Dichtposition umfaßt. Durch die Drehung der Greifeinrichtung um die Griffachsen werden überlappende Seitensäume erzeugt. Die Betätigungsmittel zur Drehung der Greifer können durch ein Kontaktelement gebildet werden, welches bei Drehung der Trägerarme an die Greifeinrichtung angreift und welches die Greifer dahin gehend führt, sich um ihre Griffachsen herum zu drehen, oder auch durch andere Stellglieder, wie Rollen, Federn oder Drähte.
- In weiteren Ausführungsformen der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist jeder Tragarm mit seiner Gelenkachse mit einem ersten Ende eines jeweiligen Schwenkteils verbunden, wobei das zweite Ende jedes Schwenkteils drehbar mit einer zentralen Schwenkachse verbunden ist, auf der Mittellinie angeordnet ist und sich allgemein parallel zu den Gelenkachsen erstreckt. Durch Drehung der Schwenkteile um die zentrierten Schwenkachsen erfolgt eine Längenkompensation, welche eine Verformung von nicht-elastischen, streckbaren Stoffbahnen verhindert.
- Eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt zwei Abstand-Steuerarme, wobei jeder Abstand-Steuerarm mit einem Ende gelenkig mit einem jeweiligen Verbindungsarm verbunden ist und mit einem Ende gelenkig mit einem jeweiligen Gelenkpunkt im Bereich der Mittellinie verbunden ist.
- Die Abstand-Steuerarme in Kooperation mit den Verbindungsarmen verleihen jeder Greifeinrichtung während des ganzen Greif und Dichtungszyklusses eine eindeutige Position für jede Position der Verbindungsarme.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Greifeinrichtung durch Vakuumgreifer gebildet, die eine perforierte Oberfläche umfassen, über welcher eine Druckdifferenz aufrechterhalten wird. Solche Greifer können auf einfache Weise in einer nicht beschädigenden Art und Weise an die Stoffbahn angreifen und können durch Ausschalten des Vakuums und durch Belüften der Greifer schnell gelöst werden.
- Ausführungsformen des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der Erfindung werden im einzelnen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 und 2 Ausführungsformen eines Wäschestücks mit jeweils überlappenden und anstoßenden Seitensäumen,
- Fig. 3 eine Draufsicht einer zweidimensionalen Vorform zum Bilden eines absorbierenden Artikels mit Seitensäumen,
- Fig. 4 eine Ansicht im Querschnitt des Artikels aus Fig. 3 entlang einer Linie I-I,
- Fig. 5 eine vergrößerte, schematische Seitenansicht einer Falte- und Dichteinheit gemäß der Erfindung in der Greifposition,
- Fig. 6 eine vergrößerte Draufsicht auf die Vorrichtung aus Fig. 5,
- Fig. 7 und 8 eine vergrößerte Seitenansicht der Vorrichtung aus Fig. 5 in der Dichtposition,
- Fig. 9 eine vergrößerte, schematische Vorderansicht der Vorrichtung aus Fig. 8,
- Fig. 10 eine vergrößerte, schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung in einer alternativen Dichtposition,
- Fig. 11 eine vergrößerte, schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer schirmartigen Vorrichtung zum Bilden von Seitensäumen,
- Fig. 12 eine Ansicht im Querschnitt einer schirmartigen Vorrichtung zur Bildung von Seitensäumen in der Greifposition,
- Fig. 13 eine Ansicht im Querschnitt einer schirmartigen Vorrichtung zum Bilden von Seitensäumen in der Dichtposition,
- Fig. 14-17 vergrößerte, schematische Seitenansichten der Greif und Dichtphasen einer schirmartigen Vorrichtung,
- Fig. 18 eine Draufsicht im Querschnitt der schirmartigen Vorrichtung aus den Fig. 12 und 13,
- Fig. 19-23 Ansichten im Querschnitt von verschiedenen Ausführungsformen von zweidimensionalen Vorformen zum Bilden von Wäschestücken mit Seitensäumen,
- Fig. 24 und 25 eine schematische Draufsicht einer Stoffbahn, aus welcher die Vorformen jeweils in Längsrichtung und in Querrichtung zugeschnitten werden,
- Fig. 26 eine schematische Draufsicht einer Greif und Dichteinrichtung bei Bildung eines seitlichen Stoßsaumes,
- Fig. 27 eine schematische Draufsicht der Greif und Dichteinrichtung bei Bildung eines kombinierten überlappenden und anstoßenden Seitensaumes, und
- Fig. 28 eine schematische Draufsicht der Greif und Dichteinrichtung bei Bildung eines dreilagigen, überlappenden Seitensaumes.
- Fig. 1 zeigt ein fertiges Wäschestück 1, insbesondere einen anziehbaren, absorbierenden Einwegartikel mit einer Vorderfläche 3 und einer Hinterfläche 5. Die Vorderfläche und die Hinterfläche sind in dem Bereich von überlappenden Seitensäumen 7, 9 miteinander verbunden, um ein dreidimensionales Einwegwäschestück mit Beinöffnungen 11, 13 und einer Hüftöffnung 15 zu bilden. Die Seitensäume 7, 9 werden durch überlappende Teile der Vorderfläche 3 und der Hinterfläche 5 gebildet. Überlappende Seitensäume haben günstige Eigenschaften im Hinblick auf eine Scherfestigkeit (in der Ebene der Vorder- und Hinterfläche) und können für den Fall, daß das Wäschestück ein absorbierender Einwegartikel ist, in einfacher Weise aufgerissen werden, um einen benutzten Artikel von Träger zu entfernen.
- Alternativ können überlappende Seitensäume durch Velcro-Seitensäume verbunden sein, die Bereiche von hakenförmigem und schlingenförmigem Material umfassen. Diese Bereiche können parallel zu den Seitensäumen 7, 9 angeordnet sein oder können rechtwinklig zu den Säumen 7, 9 angeordnet sein. Alternativ können die Seitensäume durch haftende Bandstreifen verbunden werden, die sich rechtwinklig zu den Säumen 7, 9 erstrecken. Die Velcro®-Dichtmittel oder die haftenden Band- Dichtmittel werden durch den Hersteller angebracht, um das dreidimensionale Wäschestück zu bilden. Nachdem das Wäschestück an einem Träger angelegt worden ist, können die Säume 7, 9 zum Zwecke einer Inspektion der Innenseite des Artikels gelöst werden und können nach der Inspektion durch den Nutzer für die weitere Verwendung wieder geschlossen werden.
- Die Hüftöffnung 15 und die Beinöffnungen 11, 13 sind elastisch gemacht, so daß sie sich zusammenziehen und angenehm um die Hüfte und die Beine des Trägers anlegen, um Dichtungen zu schaffen, welche verhindern, daß Flüssigkeiten aus dem Wäschestück 1 austreten.
- Fig. 2 zeigt ein Wäschestück 1 mit außen angeordneten Stoßsäumen 16, 18. Die Stoßsäume 16, 18 werden durch Falten der Vorform, oder Rohform, aus welcher der Artikel 1 gebildet wird, entlang ihrer querliegenden Mittellinie 19 und durch Übereinanderlegen der Dichtflächen, die auf der gleichen Oberfläche der Rohform angeordnet sind, in einer gegenüberliegenden Beziehung gebildet. Die Säume können durch Druckbindung, Ultraschallbindung, Wärmedichtung, Haftbefestigung oder eine mechanische Befestigung gebildet werden.
- Die Dichtlinie 14 des Stoßsaumes liegt vorzugsweise innenseitig von dem Außenumfang und läßt die Außenkanten des Saumes unbefestigt, um eine weiche Kante beizubehalten.
- Die seitlichen Stoßsäume 16 und 18 können auf der Innenseite des Wäschestücks 1 angeordnet sein. Innere Säume können erhalten werden, wenn die Vorform, oder Rohform, des Wäschestücks um ihre querliegende Mittellinie 19 gefaltet wird, so daß ihre Innenfläche bei der Bildung der Säume nach außen gerichtet ist. Nachfolgend werden durch einen umgekehrten Schritt die Säume 16 und 18 nach innen gedreht.
- Das Wäschestück 1, wie es in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, kann eine einzelne Schicht oder mehrere Schichten aus Gewebe- oder Vliesmaterial umfassen und kann einen thermoplastischen Film umfassen. Das Wäschestück kann einen wiederverwendbaren Windelhalter bilden, welcher in Kombination mit einem absorbierenden Einweg-Einlagekern zu verwenden ist. Vorzugsweise bildet das Wäschestück einen einstückigen, absorbierenden Einwegartikel, in welchem eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht, ein absorbierender Kern und eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht kombiniert werden, um eine integrierte Struktur zu bilden.
- Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "absorbierender Artikel" auf Vorrichtungen, welche Körperausscheidungen absorbieren und aufnehmen, und bezieht sich spezieller auf Vorrichtungen, welche an dem Körper des Trägers oder in dessen Nähe angeordnet werden, um die verschiedenen von dem Körper abgegebenen Ausscheidungen zu absorbieren und aufzunehmen. Der Ausdruck "Einweg" wird hier verwendet, um absorbierende Artikel zu beschreiben, welche nicht dazu gedacht sind, gewaschen oder in anderer Weise als absorbierende Artikel wieder hergestellt oder wieder verwendet zu werden (das heißt, sie sind dazu gedacht, nach einer einzelnen Benutzung entsorgt zu werden und vorzugsweise recycelt, kompostiert oder in anderer Weise in einer umweltverträglichen Weise beseitigt zu werden). Ein "einheitlicher" absorbierender Artikel bezieht sich auf absorbierende Artikel, welche aus separaten Teilen gebildet wird, die zusammengefügt sind, um eine koordinierte Gesamtheit zu bilden, so daß sie keine getrennt handhabbaren Teile erforderlich machen, wie getrennte Halter und Einlagen. Die vorliegende Erfindung ist auch auf weitere absorbierende Artikel anwendbar, wie Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzwäsche, Windelhalter oder -einlagen, weibliche Hygienewäsche und dgl..
- Fig. 3 zeigt die Vorform 17, welche im weiteren als "Rohling" 17 bezeichnet wird, zur Bildung eines absorbierenden Artikels mit Seitensäumen. Fig. 4 zeigt eine Ansicht im Querschnitt des Rohlings 17 entlang der Linie I-I aus Fig. 3. Der Rohling 17 umfaßt eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht 21, eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht 23 und einen absorbierenden Kern 25, der zwischen der Oberschicht und der Unterschicht angeordnet ist. Der Rohling 17 umfaßt zwei Längskanten 27, 29 und zwei Querkanten 31, 33. Die Längskanten 27, 29 und die Querkanten 31, 33 bilden den Umfang des Rohlings 17. Die Längskanten 27, 29 erstrecken sich im wesentlichen in Richtung der längs verlaufenden Mittellinie 20 und umfassen Ausschnittsbereiche, welche dazu da sind, Beinöffnungen 11, 13 des absorbierenden Artikels in seinem zusammengesetzten Zustand zu bilden. Der Rohling 17 umfaßt Hüftgummis 35, 37 und Beingummis 36, 38. Jede Längskante 27, 29 umfaßt einen ersten Hüftbereich 39, 39' und einen zweiten Hüftbereich 41, 41'. Die Hüftbereiche 39, 39' und 41, 41' der Längskanten 27, 29 sind auf beiden Seiten eines zentralen Schrittbereichs 40, 40' jeder Kante 27, 29 angeordnet. Jeder Hüftbereich umfaßt eine Dichtfläche 43, 45, 47, 49. Eine Greiffläche 51, 53, 55, 57 ist angrenzend an jede Dichtfläche 43, 45, 47, 49 angeordnet.
- Fig. 5 zeigt eine vergrößerte, schematische Seitenansicht der Vorrichtung zum Bilden eines absorbierenden Artikels mit Seitensäumen gemäß der Erfindung. Fig. 6 zeigt eine vergrößerte Draufsicht der Vorrichtung aus Fig. 5. Eine kontinuierliche Stoffbahn 58 wird in einem im wesentlichen flach gelegten Zustand über eine Transportbahn auf einem Förderband 73 in Transportrichtung T transportiert. Eine Schneideinrichtung 42 schneidet die Stoffbahn quer über seine Breite zu, um einzelne Rohlinge 17 zu bilden. Die Rohlinge werden in ihrem im wesentlichen flach gelegten Zustand auf dem Förderband 73 transportiert, welches luftdurchlässig ist und über einen Saugkasten 44 läuft. Durch Ansaugung werden die Rohlinge 17 in einer definierten Position auf dem Förderband gehalten, und die elastischen Elemente 35, 36, 37, 38 in den Rohlingen 17 werden davor bewahrt, sich zusammenzuziehen und die Rohlinge zu raffen.
- Wie in den Fig. 5 und 6 gezeigt wird, ist die Falt- und Dichteinheit 59 über dem Förderband 73 angeordnet und umfaßt Greifeinrichtungen 60, 61, 62 und 63. In Fig. 5 sind nur die Greifeinrichtung 61 und 63 sichtbar. Die Greifeinrichtungen werden mit der flüssigkeitsundurchlässigen Unterschicht 23 der Rohlinge 17 an vier Greifflächen 51, 53, 55 und 57 in Kontakt gebracht. Die Greifeinrichtung 60-63 sind drehbar auf Tragarmen 64, 65, 66 und 67 angebracht. Die Tragarme 64-67 sind mit einem Rahmen 72 verbunden und können jeweils um eine Gelenkachse 75, 77 gedreht werden. Die Gelenkachsen 75, 77 erstrecken sich rechtwinklig zu der Ebene der Zeichnung in Fig. 5 und im wesentlichen rechtwinklig zu den Trägerarmen 64- 67.
- Wie in Fig. 6 gezeigt wird, sind zwei Dichteinrichtung 78, 79 auf jeder Seite des Förderbandes 73 angeordnet und können in einer Richtung quer zur Transportrichtung T bewegt werden, um einen Amboßträger 69 zu berühren. Die Dichteinrichtung 78, 79 können erwärmte Elemente umfassen, welche den Amboßträger unter Drücken von 1 bis 10&sup5; psi berühren. Weil der Amboßträger gleichzeitig von den Dichteinrichtungen 78, 79 von beiden Seiten berührt wird und zwischen den Dichteinrichtungen eingeklemmt wird, können hohe Drücke auf die Seitensäume ausgeübt werden, ohne daß eine schwere und steife Aufhängung des Amboßträgers 69 erforderlich ist.
- Die Trägerarme 64-67 können um die Gelenkachsen 77, 75 zu einer Position nach oben gedreht werden, in welcher sie sich im wesentlichen rechtwinklig zu dem Förderband 73 erstrecken, und derart, daß die Dichtflächen 43-49 in die Nähe des Amboßträgers 69 gebracht werden. Dies ist in Fig. 7 dargestellt. Die Betätigungsmittel zum Drehen der Trägerarme 64-69 um die Gelenkachsen 75, 77 können z. B. durch Hebel oder Getriebe oder beliebige andere bekannte Mittel gebildet sein.
- Wie in Fig. 5 schematisch angedeutet wird, können die Tragarm-Betätigungsmittel zum Drehen der Tragarme um die Gelenkachsen 75 und 77 eine Anzahl von Getrieberädern 74 umfassen. Die Getrieberäder 74 greifen z. B. in eine komplementär gezahnte Oberfläche auf einem Hängearm 70 ein. Durch Bewegen des Rahmens 72 entlang des Arms 70 in Richtung auf den Amboßträger 69 werden die Tragarme 64- 67 nach oben gedreht. Die Drehrichtung der Tragarme 64-67 kann in dieser Auführungsform ohne weiteres durch Auswahl einer geraden oder ungeraden Anzahl von Getrieberädern in dem Betätigungsmittel variiert werden. Vor oder während einer Drehung der Tragarme können der Rahmen 72 und der Amboßträger 69 in Kombination von dem Förderband 73 weg in Richtung des Pfeiles F zu einer Dichtposition angehoben werden.
- In der Ausführungsform in den Fig. 5, 6 und 7 wird der Rohling 17 bei Drehung der Tragarme 64-67 um die Gelenkachsen 75, 77 gestreckt. Das Strecken des Rohlings kann verhindert werden, indem die Tragarme 64-67 um Gelenkachsen drehbar sind, welche in der Ebene des Rohlings 17 liegen. Für Gelenkachsen, die nicht in der Ebene des Rohlings 17 liegen, sondern oberhalb der Ebene des Rohlings 17, ist eine Längenkompensation erforderlich. Um der durch das Drehen der Tragarme 64- 67 nach oben bewirkten Längenzunahme des Rohlings 17 entgegenzuwirken, umfaßt die Falt- und Dichteinheit 59 Längenkompensationsmittel, welche z. B. eine teleskopische Anordnung zum Variieren der Länge der Tragarme 64-67 umfaßt. In einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Längenkompensationsmittel eine Aufhängung von Gelenkachsen 75, 77, welche einen variablen Abstand zwischen den Gelenkachsen 75, 77 bei Drehung der Tragarme bewirkt. Dies ist in der bevorzugten Falt- und Dichteinheit 59 in den Fig. 12 und 13 dargestellt.
- Wie in Fig. 8 dargestellt, sind die Dichtflächen 45, 47 und 43, 49 jeweils durch Drehung jeder Greifeinrichtung 60-63 um eine Griffachse 56, 56', 68, 68', welche sich parallel zu den Tragarmen 64-67 erstreckt, in einer überlappenden Beziehung zueinander angeordnet. Die übereinander gelegten Dichtflächen 45, 47 und 43, 49 werden zwischen dem Amboßträger 69 und der Dichteinrichtung 78, 79, welche einen Ultraschalleiter umfassen kann, miteinander in Verbindung gebracht. Die auf die Dichtflächen ausgeübte Ultraschallenergie führt das thermoplastische Material der Dichtflächen in einen wärmeerweichten Zustand, derart, daß bei einem Zusammendrücken der Dichtflächen zwischen dem Amboß und den Leitern ein überlappender Seitensaum gebildet wird. Anstelle eines überlappenden Saumes, in welchem die Dichtflächen 43, 49 im wesentlichen parallel zur Ebene des Amboßträgers 69 übereinandergelegt sind, kann die Greifeinrichtung 61, 63 gleichzeitig um ihre Greiferachse 56, 56'; 68, 68' gedreht werden, in der Weise, daß die Dichtflächen 43, 49 aneinander anstoßen und sich im wesentlichen rechtwinklig zur Ebene des Amboßträgers 69 erstrecken. Eine dichte Verbindung kann dann z. B. durch Zusammenpressen der anstoßenden Dichtflächen 43, 49 in einer im wesentlichen parallelen Richtung zur Transportrichtung T durch Dichtmittel, die sich mit der Falt- und Dichteinheit 59 in einer angepaßten Geschwindigkeit mitbewegen. Verschiedene Ausführungsformen von überlappenden und anstoßenden Seitensäumen sind in den Fig. 26-28 dargestellt.
- Fig. 9 zeigt eine Vorderansicht der Dichteinheit 59 in der Dichtposition vor dem Berühren der Ultraschalleiter 78, 79 an dem Amboßträger 69. Der Rohling 17 wird durch eine gestrichelte Linie angedeutet. Wenn beim Drehen der Greifeinrichtung 61, 62 um die Greiferachsen 56, 56' der Rohling 17 gestreckt wird, nimmt der gegenseitige Abstand zwischen den Greifeinrichtungen 61, 62 bei der Drehung ab, z. B. durch Verschieben der Greifeinrichtungen entlang der Greifachsen 75.
- Fig. 10 zeigt eine vergrößerte, schematische Seitenansicht einer Dichteinheit, in welcher der Rahmen 72 in Richtung des Pfeiles F nach oben bewegt wird, und in welcher die Tragarme 64-67 nach dem Ergreifen des Rohlings 17 nach unten gedreht werden. In diesem Falle bewirkt das Falten des Rohlings 17 eine Materialzunahme des Rohlings 17 zwischen den Greifeinrichtungen 61 und 73. Um den Rohling 17 in einem gespannten Zustand zu behalten, können die Tragarme 65 und 67 entlang eines Querarms 71 nach außen bewegt werden. Um den Rohling 17 während des Faltens ortsfest zu halten, kann der Mittelpunkt des Rohlings 17 durch eine Greifeinrichtung 76 gegriffen werden, welche z. B. eine Vakuum-Saugeinrichtung umfassen kann.
- Fig. 11 zeigt eine vergrößerte Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Falt- und Dichteinheit 59 zum Bilden von Seitensäumen bei hoher Geschwindigkeit. Die Tragarme 64-67 sind auf dem Rahmen 72 angebracht, welcher ein oberes Bauteil bildet. Der Rahmen 72 ist auf dem Arm 70 angebracht, welcher um eine Hauptachse 80 in Richtung des Pfeiles R gedreht wird. Die Drehgeschwindigkeit des Armes 70 um die Hauptachse 80 ist an die Transportgeschwindigkeit des Rohlings 17 angepaßt und ist derart, daß die Umfangsgeschwindigkeit der Greifeinrichtungen 60-63 die Transportgeschwindigkeit erreicht. Die Vorderkante 74 eines Rohlings 17 wird durch die Greifeinrichtungen 61, 62 in einem Augenblick gegriffen, wenn die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Rohling 17 und der Greifeinrichtungen 61, 62 etwa Null ist. Die Geometrie der Falt- und Dichteinheit 59 ist an die Länge des Rohlings 17 angepaßt und derart, daß die Greifeinrichtungen 60, 63 die Hinterkante 26 des Rohlings 17 in dem Augenblick berühren, wenn die Greifeinrichtungen 60, 63 tangential zum Förderband 73 liegen.
- Das Tragarm-Betätigungsmittel in der Ausführungsform aus Fig. 11 umfaßt ein unteres Teil 84 und für jeden Tragarm einen Verbindungsarm 86, 88. Die Verbindungsarme 86, 88 sind an Gelenkpunkten 89, 90 mit den Tragarmen 64-67 verbunden und sind mit dem unteren Teil 84 gelenkig verbunden. Das untere Teil 84 ist auf dem Arm 70 gleitfähig angebracht, derart, daß der Abstand zwischen dem Rahmen 72 und dem unteren Teil 84 variiert werden kann. Die Tragarme 64-67 werden in Richtung des Amboßträgers 69 bewegt, wie durch die gestrichelten Linien angedeutet ist, indem das untere Teil 84 in Richtung der Hauptachse 80 bewegt wird, während der Rahmen 72 in bezug zu dem Arm 70 ortsfest gehalten wird. Unter Umständen ist es auch möglich, die Tragarme 64-67 in ihre Dichtposition zu bewegen, indem der Rahmen 72 entlang des Armes 70 weg von einem ortsfesten unteren Teil 84 bewegt wird. Der Amboßträger 69 ist auf dem Arm 70 angebracht und wird zusammen mit dem Tragarmen 64-67 gedreht.
- Die Fig. 12 und 13 zeigen detaillierte Ansichten im Querschnitt der Falt- und Dichteinheit 59 in der Greifphase bzw. in der Dichtphase, einschließlich der Längenkompensationsmittel. Die Längenkompensationsmittel umfassen zwei Schwenkarme 93, 94, mit welchen die Tragarme 64-67 verbunden sind. Die Schwenkarme 93, 94 drehen um eine zentrale Achse 103, welche mit dem Arm 70 verbunden ist. Durch Drehung der Schwenkarme 93, 94 um die Achse 103 wird der Anstand zwischen den Gelenkachsen 75, 77, welche sich rechtwinklig zur Ebene der Zeichnung in den Fig. 12 und 13 erstrecken, bei Drehung der Tragarme 64-67 variiert.
- Ferner sind Abstand-Steuerarme 96, 98 vorgesehen, welche auf einer Seite mit dem Arm 70 verbunden sind und welche auf ihrer entgegengesetzten Seite an den Verbindungsarmen 86, 88 angebracht sind. Die Abstand-Steuerarme 96-98 koppeln die Tragarme 64-67 mit dem unteren Teil 84 derart, daß jede Position des unteren Teils 84 entlang des Armes 70 einer einzigen Position der Tragarme 65, 67 entspricht.
- Fig. 13 zeigt das untere Teil 84 in seiner zurückgezogenen Position, in welche die Verbindungsarme 88, 86 im wesentlichen entlang des Armes 70 nach unten gezogen wurden. Die Position der Verbindungsarme 88, 86, der Abstand-Steuerarme 96, 98 und der Schwenkelemente 93, 94 eindeutig definiert für jede Position der Tragarme 65, 67. Wenn die Verbindungsarme 86, 88 durch das untere Teil 84 nach unten gezogen werden, werden die Tragarme 64-67 um die Gelenkachsen 75, 77 herumgedreht, wohingegen die Gelenkachsen entlang eines Kreisabschnitts bewegt werden, welcher auf der zentralen Achse 103 zentriert ist.
- Die Fig. 14-17 zeigen schematisch, wie aus einer kontinuierlichen Stoffbahn 58 einzelne Rohlinge 17 geschnitten werden, und wie die Dichtungsschritte der Seiten der Rohlinge in der bevorzugten Ausführungsform einer Falt- und Dichteinheit 59 in Übereinstimmung mit der Erfindung ausgeführt werden. Die Stoffbahn 58 wird entlang einer Transporteinrichtung mit Führungswalzen 105, 107, 108 zu einer Aufnahmetrommel 112 transportiert, welche in Richtung des Pfeiles R' gedreht wird. Die Vorderkante 24 der Stoffbahn 58 wird gegen eine Vakuumkammer 115 auf den Umfang der Trommel 112 angesaugt, wohingegen die Hinterkante, welche in der Ausführungsform von Fig. 14 nach dem Zuschneiden der Stoffbahn in einer Schneideeinheit 110 gebildet wird, an die Oberfläche der Trommel 112 durch eine Vakuumkammer 116 angesaugt wird.
- In der Ausführungsform von Fig. 15 wird die Stoffbahn 58 zuerst über den Vakuumkammern 115 und 116 angeordnet und wird danach durch die Schneideeinheit 110 zugeschnitten. Ein Anordnen der Schneideeinheit 110 tangential zur Oberfläche der Aufnahmetrommel 112 erlaubt eine akkurate Steuerung der Position der Hinterkante jedes Rohlings auf der Oberfläche der Trommel 112.
- Wie in den Fig. 14 und 15 dargestellt ist, drehen die Greifeinrichtungen 60, 61, 62 und 63 auf einer Kreisbahn 118, welche tangential zur Aufnahmetrommel 112 liegt. Die Vorderkante 24 der Vorform 17, die auf der Trommel 112 zwischen der Vakkumkammer 114 und 115 gehalten wird, wird durch die Greifeinrichtungen 61 und 62 aufgegriffen. Anschließend, wie in Fig. 16 gezeigt, wird die Hinterkante des Rohlings durch die Greifeinrichtungen 60 und 63 von der Vakuumkammer 115 abgenommen.
- In der Ausführungsform der Fig. 14-17 umfaßt der Arm 70 der Falt- und Dichteinheit 59 einen inneren Teleskopabschnitt, der ein inneres Ende mit einem Nockenstößel 85 umfaßt, der in eine ortsfeste Nockenfläche 120 eingreift. Wie in Fig. 17 gezeigt, wird der Teleskopabschnitt 83 radial nach außen zur Kreisbahn 119 hin gedrückt, derart, daß der Rahmen 72 radial verschoben wird und die Tragarme zu der Dichtposition hin drehen.
- Innerhalb des Teleskopabschnitts 83 kann ein weiteres Teleskopelement aufgenommen sein, welches in eine weitere ortsfeste Nockenfläche eingreift, derart, daß, nachdem die Tragarme die Dichtposition erreicht haben, dieses Element radial nach außen über den Rahmen 72 hinaus gestoßen wird, um den fertig gedichteten Artikel aus der Falt- und Dichteinheit 59 auszustoßen. Diese Konstruktion wurde in den Figuren nicht dargestellt.
- In der Ausführungsform der Fig. 14-17 ist ein weiterer Satz Tragarme an jeder Position 121, 122 angeordnet. Eine einzelne, ortsfeste Dichteinrichtung 79, wie ein Ultraschalleiter, ist vorgesehen, entlang welchem jeder Satz von Tragarmen gedreht wird. Aus Gründen der Klarheit ist nur ein einziger Satz von Tragarmen in den Fig. 14-16 dargestellt. Es können bis zu 30 identische Sätze von Armen um die Hauptachse 80 herum angeordnet sein, um eine ausreichende Zeit für den Dichtvorgang bei gleichzeitigen Beibehalten einer hohen Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn 58 zu gestatten, welches z. B. mit einer Geschwindigkeit von 2 m/s oder höher transportiert wird.
- In einer alternativen Ausführungsform ist eine Dichteinrichtung 79 für jede Falt- und Dichteinheit an jeder Position 121, 122 vorgesehen und dreht mit der Falt- und Dichteinheit um die Hauptachse 80. Dies läßt bei einer gegebenen Drehgeschwindigkeit um die Achse 80 herum genügend Zeit für eine Interaktion zwischen der Dichteinrichtung 79 und dem Material der Vorform 17 zu. Insbesondere, wenn die Dichteinrichtung 79 durch Wärmedichtmittel gebildet werden, ist es wichtig, daß genügend Zeit zum Aufwärmen und Abkühlen des Seitensaummaterials zugelassen wird. In einer beispielhaften Ausführungsform erfordern die Wärmedichteinrichtungen 79 etwa 700 ms Dichtungszeit, welche einer Drehung der Dichteinrichtung 79 um die Achse 80 herum über etwa 180 Grad entspricht.
- Fig. 18 zeigt eine Draufsicht im Querschnitt der Falt- und Dichteinheit 59, um deutlicher die breiten Kompensationsmittel herauszustellen. Jeder Tragarm 64, 65, 66 und 67 ist mit einem Nutteil 124, 125, 126 und 127 verbunden. Jeder Tragarm 64 bis 67 ist in einer Hülse 128, 129 angebracht, welche Teil der Schwenkelemente 93, 94 ist. Die folgende Beschreibung wird im Hinblick auf die Greifeinrichtung 61 gegeben, ist aber ebenso auf die anderen Greifeinrichtungen 60, 62 und 63 anwendbar. Ein Nutteil 125 ist in einer Gabel 100 angebracht, welche mit der zentralen Achse 103 verbunden ist, um fest mit dem Schwenkelement 93 zu drehen. Die Gabel 130 trägt eine Achse 132, auf welcher ein Stift 134 angeordnet ist, welcher in eine Nut 131 des Teils 125 fällt. Bei einer Abwärtsdrehung des Tragarms 65 um die Gelenk achse 75 wird das Nutteil 25 entlang der Achse 132 axial verschoben, derart, daß der Abstand zwischen den Greifeinrichtungen 61 und 62 verringert wird.
- Die Greifeinrichtungen 60-63 werden vorzugsweise durch Vakuum- Greifeinrichtungen gebildet. Jede Vakuum-Greifeinrichtung umfaßt einen Hohlkörper mit einer Mehrzahl von Ausgängen auf einer Greifoberseite, um die Greifflächen des Rohlings zu berühren. Jeder Hohlkörper der Greifelemente ist über eine flexible Vakuumleitung mit einer gesteuerten Vakuumversorgung verbunden. Dies ist in den Figuren nicht angegeben.
- Wie in den Fig. 12 und 13 dargestellt, umfassen die Greifer-Betätigungsmittel für die Drehung der Greifeinrichtungen 60-63 um die Greiferachsen 56, 56', 68, 68' einen Vorsprung 146, 148 auf jeder Greifeinrichtung und eine Eingreiffläche 150, 152, die auf dem Arm 70 angebracht ist. Wenn die Trägerarme 64-67 zu der Dichtposition hin gedreht werden, in welcher sie nahe dem Arm 70 liegen, werden die Vorsprünge 146, 148 entlang der Eingreifflächen 150, 152 geführt, derart, daß die Greifeinrichtungen gezwungen werden, um die Greiferachsen 56, 56', 68, 68' zu drehen.
- Die Fig. 19-23 zeigen Ansichten im Querschnitt von verschiedenen Rohlingen 17 entlang eines Querschnitts, welche sich parallel zu den Querseiten der Rohlinge 17 erstreckt und welcher zwei Dichtflächen 140, 142 schneidet. Fig. 19 zeigt eine Ausführungsform, in welcher der Rohling 17, aus welchem das Wäschestück 1 gebildet wird, eine Oberschicht 21, eine Unterschicht 23, 23' und einen zwischen der Oberschicht und der Unterschicht angeordneten Kern 25 umfaßt. Die Unterschicht wird durch einen thermoplastischen Film 23 und eine äußere Vliesschicht 23' gebildet. Der thermoplastische Film 23 ist nicht gleichendend mit der äußeren Vliesschicht 23', derart, daß in jedem Seitensaum nur zwei Schichten des Vliesmaterials 23' vorliegt. Die Atmungsfähigkeit der absorbierenden Struktur wird durch die Bereiche des Vliesmaterials erreicht, welche nicht durch den undurchlässigen Film 23 überdeckt sind.
- In der Ausführungsform aus Fig. 20 umfaßt der Rohling 17 eine thermoplastische Filmunterschicht 23 mit daran angebrachten Flächen 135, 137 aus streckbarem Material. Ferner können elastisch gemachte, sich aufstellende Aufschläge 136, 138 auf jeder Seite des Kerns 21 vorgesehen sein.
- In der Ausführungsform aus Fig. 21 soll der Rohling 17 ein Wäschestück in Form eines wiederverwendbaren Halters für absorbierende Einlagekerne bilden und umfaßt eine vliesartige Unterschicht 23 und zwei taschenbildende Klappen 143, 144, in welche der Einweg-Einlagekern eingeschoben werden kann und welche dazu dienen, den Einlagekern in der richtigen Position in bezug zum Wäschestück zu erhalten.
- Fig. 22 zeigt einen Rohling, welcher aus einem Laminat von zwei Vliesschichten 23, 23' oder einer Vliesschicht 23' und einer thermoplastischen Schicht hergestellt ist, wobei sich beide Schichten in die Dichtflächen 140, 142 hinein erstrecken, um die Festigkeit der Säume zu verbessern.
- Fig. 23 zeigt einen Rohling, in welchem sich sowohl die Oberschicht 21 als auch die Unterschicht 23 in die Dichtflächen 140, 142 hinein erstrecken, um verstärkte Seitensäume zu bilden.
- Obwohl die Oberschicht 21, die Unterschicht 23 und der absorbierende Kern 25 in einer Vielzahl allgemein bekannter Konfigurationen zusammengesetzt werden können, sind bevorzugte Konfigurationen im wesentlichen im US-Patent 3 860 003 unter der Bezeichnung "Contractable Side Portions for Disposable Diaper" beschrieben, welches von Kenneth B. Buell am 14. Januar 1975 angemeldet wurde; und im US-Patent 5 151 092 "Absorbent Article With Dynamic Elastic Waist Feature Having A Predisposed Resilient Flexural Hinge", welches von Kenneth B. Buell et al. Am 09. September 1992 angemeldet wurde.
- Der absorbierende Kern 25 kann ein beliebiges absorbierendes Mittel sein, welches im wesentlichen kompressibel, verformbar, nicht störend für die Haut des Trägers und geeignet ist, Flüssigkeiten wie Urin und andere gewisse Körperausscheidungen zu absorbieren und zurückzuhalten. Der absorbierende Kern 25 kann in einer breiten Vielzahl von Größen und Formen hergestellt werden (z. B. rechtwinklig, sanduhrförmig, "T"-förmig, asymmetrisch, etc.) und aus einer Vielzahl von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien, die allgemein in Einwegwindeln und anderen absorbierenden Artikeln verwendet werden, wie zerkleinerter Zellstoff, welcher im wesentlichen als Luftfilz bezeichnet wird. Beispiele weiterer geeigneter absorbierender Materialien umfassen gekreppte Zellulosewatte; flüssig geblasene Polymere mit Coform; chemisch versteifte, modifizierte oder vernetzte Zellulosefasern; Gewebe mit Gewebehüllen und Gewebelaminaten; absorbierende Schäume; absorbierende Schwämme; superabsorbierende Polymere; absorbierende Geliermaterialien; oder ein beliebiges äquivalentes Material oder Verbindungen von Materialien. Die Konfiguration und Konstruktion des absorbierenden Kerns kann auch variiert werden, z. B. kann der absorbierende Kern variierende Stärkezonen, einen hydrophilen Gradienten, einen superabsorbierenden Gradienten oder Aufnahmezonen mit geringerer mittlerer Dichte oder geringerem mittleren Basisgewicht haben; oder kann ein oder mehrere Schichten der Strukturen umfassen. Die gesamte Absorbierfähigkeit des absorbierenden Kerns 25 sollte jedoch mit der Belastbarkeitsausführung und der beabsichtigten Verwendung des absorbierenden Artikels abgestimmt sein. Ferner kann die Größe und die Absorbierfähigkeit des absorbierenden Kerns 25 variiert werden, um für Träger von Kindern bis Erwachsenen geeignet zu sein. Beispiele absorbierender Strukturen zur Verwendung als absorbierender Kern 25 sind beschrieben im US-Patent 4 610 678, unter der Bezeichnung "High-Density Absorbent Structures" angemeldet von Weisman et al. am 09. September 1986; im US-Patent 4 673 402 unter der Bezeichnung "Absorbent Articles With Dual-Layered Cores", angemeldet von Weisman et al. am 16. Juli 1987; im US-Patent 4 888 231, unter der Bezeichnung "Absorbent Core Having A Dusting Layer" angemeldet von Angstadt am 19. Dezember 1989; und im US-Patent 4 834 735 unter der Bezeichnung "High Density Absorbent Members Having Lower Density and Lower Basis Weight Acquisition Zones", angemeldet von Alemany et al. am 30. Mai 1989.
- Die Unterschicht 23, 23' ist nahe der wäschestückseitigen Oberfläche des absorbierenden Kerns 25 positioniert und ist vorzugsweise durch Befestigungsmittel (nicht gezeigt), wie sie im Stand der Technik allgemein bekannt sind, an dieser befestigt. Zum Beispiel kann die Unterschicht 23 an dem absorbierenden Kern 25 durch eine gleichförmige, kontinuierliche Haftmittelschicht, eine strukturierte Haftmittelschicht, oder eine Anordnung von separaten Linien, Spiralen oder Punkten von Haftmittel befestigt sein. Haftmittel, welche sich als geeignet herausgestellt haben, werden durch H. B. Fuller Company of St. Paul, Minnesota hergestellt und als HL- 1258 vertrieben. Die Befestigungsmittel umfassen vorzugsweise ein offenes Netzwerkmuster von Filamenten von Haftmittel, wie im US-Patent 4 573 986 offenbart, unter der Bezeichnung "Disposable Waist-Containment Garment", welches von Minetola et al. am 04. März 1986 angemeldet wurde, noch bevorzugter mehrere Linien von Haftmittelfilamenten, die in einem Spiralmuster gewirbelt sind, wie durch die Vorrichtung und durch die Verfahren dargestellt wird, die im US-Patent 3 911 173, angemeldet von Sprague, Jr. am 07 Oktober 1975; US-Patent 4 785 996, angemeldet von Ziecker et al. am 22. November 1978; und US-Patent 4 842 666, anmeldet von Werenicz am 27. Juni 1989, gezeigt werden. Alternativ können die Befestigungsmittel Wärmebindungen, Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamisch mechanische Bindungen oder jede andere geeignete Befestigungseinrichtung oder Kombinationen von solchen Befestigungseinrichtungen wie sie im Stand der Technik bekannt sind, umfassen.
- Die Unterschicht 23 ist undurchlässig gegenüber Flüssigkeiten (z. B. Urin) und wird vorzugsweise aus einem dünnen Kunststoffilm hergestellt, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenfalls verwendet werden können. Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche nachgiebig sind und sich ohne weiteres an die generelle Form und Konturen des menschlichen Körpers anpassen. Die Unterschicht 23 verhindert, daß die in dem absorbierenden Kern 25 absorbierten und aufgenommenen Ausscheidungen Artikel, welche die absorbierenden Artikel berühren, wie Bettlaken und Unterwäsche, benässen. Die Unterschicht 23 kann somit ein gewebtes oder vliesartiges Material, Polymerfilme, wie thermoplastische Filme oder Polyethylen oder Polypropylen, oder Verbundmaterialien, wie ein filmbeschichtetes Vliesmaterial, umfassen. Vorzugsweise ist die Unterschicht ein thermoplastischer Film mit einer Dicke von etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mils). Besonders bevorzugte Materialien für die Unterschicht umfassen RR8220 geblasene Filme und RR5475 gegossene Filme, wie sie durch Tredegar Industries, Inc. aus Terre Haute, IN, hergestellt werden. Die Unterschicht 23 ist vorzugsweise geprägt und/oder mattiert, um ein mehr kleidungsähnliches Erscheinungsbild zu schaffen. Ferner kann die Unterschicht 23 Dämpfen gestatten, aus dem absorbierenden Kern 25 zu entweichen (das heißt, atmungsfähig sein), wobei gleichzeitig Ausscheidungen weiterhin daran gehindert werden, durch die Unterschicht 23 hindurchzugehen.
- Die Oberschicht 21 ist nahe der körperseitigen Oberfläche des absorbierenden Kerns 25 positioniert und ist vorzugsweise mit dieser und mit der Unterschicht 23 durch Befestigungsmittel (nicht gezeigt) verbunden, wie im Stand der Technik allgemein bekannt sind. Geeignete Befestigungsmittel sind mit Bezug auf die Verbindung der Unterschicht 23 an den absorbierenden Kern 25 beschrieben. Wie hier verwendet bedeutet der Begriff "verbunden" umfassende Konfigurationen, wodurch ein Element direkt mit dem anderen Element verbunden wird, indem das Element direkt an dem anderen Element befestigt ist, und Konfigurationen, wodurch das Element mit dem anderen Element indirekt verbunden ist, indem das Element an einem Zwischenelement (Zwischenelementen) befestigt ist, welches (welche) wiederum mit dem anderen Element befestigt ist (sind). In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Oberschicht 21 und die Unterschicht 23 direkt miteinander am Umfang des Rohlings befestigt und sind indirekt miteinander verbunden, indem sie durch die Befestigungsmittel (nicht dargestellt) direkt mit dem absorbierenden Kern 25 verbunden sind.
- Die Oberschicht 21 ist nachgiebig, weichfühlig und nicht störend für die Haut des Trägers. Ferner ist die Oberschicht 21 flüssigkeitsdurchlässig und gestattet Flüssigkeiten (z. B. Urin) ohne weiteres durch ihre Dicke hindurch zu gelangen. Eine geeignete Oberschicht kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein, wie poröse Schäume; retikulierte Schäume; mit Öffnungen versehene Kunst stoffilme; oder Gewebe- oder Vliesbahnen aus natürlichen Fasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Faser (z. B. Polyester oder Polypropylenfasern), oder eine Kombination aus natürlichen und synthetischen Fasern. Vorzugsweise ist die Oberschicht 21 aus einem hydrophoben Material hergestellt, um die Haut des Trägers vor in dem absorbierenden Kern enthaltenen Flüssigkeiten zu isolieren. Es gibt eine Anzahl von Herstellungstechniken, welche für die Herstellung der Oberschicht 21 verwendet werden können. Zum Beispiel kann die Oberschicht 21 aus einer Vliesstoffbahn aus spinnverbundenen, kardierten, naßgelegten, flüssiggeblasenen, hydroverwickelten Fasern, Kombinationen davon oder dgl. hergestellt sein. Eine bevorzugte Oberschicht ist kardiert und thermisch gebunden durch für den Fachmann in der Gewebetechnik allgemein bekannten Mittel. Eine bevorzugte Oberschicht umfaßt eine Bahn von stapellangen Polypropylenfasern, wie sie durch Veratec, Inc., eine Abteilung der International Paper Company aus Walpole, Massachusetts, unter der Bezeichnung P-8 hergestellt wird.
- Der absorbierende Einwegartikel umfaßt vorzugsweise ferner elastisch gemachte Beinaufschläge 36, 38; 136, 138 zum Erzeugen einer verbesserten Aufnahme von Flüssigkeiten und anderen Körperausscheidungen. Jeder elastisch gemachte Beinaufschlag kann mehrere verschiedene Ausführungsformen zum Reduzieren der Leckage von Körperausscheidungen in den Beinbereichen umfassen. (Die Beinaufschläge können und werden manchmal auch als Beinbänder, Seitenklappen, Sicherheitsaufschläge oder elastische Aufschläge bezeichnet.) Das US-Patent 3 860 003 beschreibt eine Einwegwindel, welche eine zusammenziehbare Beinöffnung mit einer Seitenklappe und ein oder mehreren elastischen Elementen liefert, um einen elastischen Beinaufschlag zu schaffen (Dichtungsaufschlag). Das US-Patent 4 909 803 unter der Bezeichnung "Disposable Absorbent Article Having Elasticized Flaps", angemeldet von Aziz et al. am 20. März 1990 beschreibt eine Einwegwindel mit sich "aufstellenden" elastisch gemachten Klappen (Sicherungsaufschläge), um die Aufnahme der Beinbereiche zu verbessern. US-Patent 4 695 278 unter der Bezeichnung "Absorbent Article Having Dual Cuffs", angemeldet von Lawson am 22. September 1987 beschreibt eine Einwegwindel mit zwei Aufschlägen, die eine Dichteaufschlag und einen Sicherungsaufschlag umfassen. Dennoch kann jeder elastisch gemachte Beinaufschlag 32 so konfiguriert werden, daß er jedem der Beinbänder, Seitenklappen, Sicherheitsaufschläge oder elastischen Aufschläge, wie oben beschrieben, ähnlich ist.
- Der absorbierende Einwegartikel umfaßt ferner ein elastisches Hüftelement 25, 37, das einen verbesserten Sitz und eine verbesserte Aufnahme liefert. Das elastische Hüftelement ist der Bereich oder die Ziehzone des absorbierenden Artikels, welcher elastisch gedehnt und zusammengezogen werden soll, um dynamisch an die Hüfte des Trägers angepaßt zu werden. Das elastische Hüftelement erstreckt sich wenigstens von wenigstens einer der Hüftränder des absorbierenden Kerns 25 längs nach außen und bildet im wesentlichen wenigstens einen Bereich der Stirnkante des Rohlings 17. Absorbierende Einwegartikel werden im allgemeinen so konstruiert, daß sie zwei elastische Hüftelemente 35, 37 haben, wobei eines im ersten Hüftbereich und eines im zweiten Hüftbereich positioniert ist, obwohl Windeln konstruiert werden können, mit einem einzigen elastischen Hüftelement. Obwohl das elastische Hüftelement oder eines seiner Bauelemente ein separates Element umfassen kann, das mit dem absorbierenden Artikel verbunden ist, ist das elastische Hüftelement ferner vorzugsweise als eine Ausdehnung anderer Elemente der Windel konstruiert, wie der Unterschicht 23 oder der Oberschicht 21, vorzugsweise sowohl der Oberschicht 23 als auch der Unterschicht 21.
- Das elastisch gemachte Hüftband 35, 37 kann in einer Anzahl von unterschiedlichen Konfigurationen einschließlich derjenigen, die im US-Patent 4 515 595, angemeldet von Kievit et al. am 07. Mai 1995 und dem oben angegebenen US-Patent 5 151 092 beschrieben sind, konstruiert sein.
- Fig. 24 zeigt eine Draufsicht auf die Stoffbahn 58, in welcher die Rohlinge 17 mit ihren Längsseiten in Transportrichtung T auf der Stoffbahn 58 orientiert sind. Die Beinausschnittsbereiche 155 sind entlang der Längsseiten 28, 30 der Stoffbahn 58 vorgesehen, und die elastischen Hüftelemente 25, 37 sind quer zur Stoffbahn ausgebildet.
- In der Ausführungsform von Fig. 25 sind die Rohlinge 17 in bezug zur Stoffbahn 58 quer orientiert, derart, daß die Längsseiten der Vorformen 17 den Querseiten der Stoffbahn 58 entsprechen. Die elastischen Hüftelemente 35, 37 sind entlang der Längsseiten der Stoffbahn 58 angeordnet, wobei sich die Beinausschnittsbereiche 156 über einen zentralen Teil der Stoffbahn 58 erstrecken. In dieser Ausführungsform können die Vorformen 17 um 90º gedreht werden, entweder vor oder nach dem Greifen durch die Greifeinrichtungen 60-63, um die Vorformen 17 mit der Transportrichtung T auszurichten.
- Fig. 26 zeigt eine schematische Draufsicht der Position der Dichtflächen 43, 49 des Rohlings 17 bei Bildung eines seitlichen Stoßsaumes. Die Dichteinrichtungen 153, 154 pressen die Dichtflächen 43, 49 in Richtung der Pfeile C zusammen.
- In der Ausführungsform aus Fig. 27 wird ein Seitensaum gebildet, welcher eine Kombination aus einem Stoßsaum, wie in Fig. 2 gezeigt, und einem überlappenden Saum, wie in Fig. 1 gezeigt, ist. Die Säume aus Fig. 27 können erhalten werden, indem zuerst die Dichtflächen 43, 49 in einer anstoßenden Beziehung, wie in Fig. 26 gezeigt, angeordnet werden und indem nachfolgend die anstoßenden Dichtflächen übereinandergelegt werden. Die übereinandergelegten, anstoßenden Dichtflächen 43, 49 werden daraufhin zwischen den Dichteinrichtungen 79 und dem Amboßträger 69 zusammengepreßt. Der in dieser Weise gebildete Saum ist besonders stark, da drei Materialschichten in dem Saum umfaßt sind.
- Fig. 28 zeigt einen überlappenden Saum, in welchem drei Materialschichten umfaßt sind. In dieser Ausführungsform wird die Dichtfläche 43 gedoppelt, bevor sie in einer übereinanderliegenden Beziehung mit der Dichtfläche 49 angeordnet wird. Die gedoppelte Dichtfläche 43 kann erhalten werden, indem eine der Längskanten 28, 30 der Stoffbahn 50 vor dem Zuschneiden der einzelnen Rohlinge 17 gedoppelt wird und die Längskante haftend oder durch Wärme- oder Ultraschalldichtung in einer gedoppelten Konfiguration gehalten wird.
Claims (26)
1. Verfahren zum Herstellen eines Wäschestücks (1) mit Seitensäumen (7, 9, 16, 18)
aus einer im wesentlichen zweidimensionalen Stoffbahn (58), wobei die Stoffbahn
zwei Längsseiten (28, 30) und eine sich quer zu den Längsseiten erstreckende
Querkante (24, 31) aufweist, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:
- Transportieren der Stoffbahn (58) in einer im wesentlichen flach gehaltenen
Position auf einer Transporteinrichtung (73, 105, 107, 112) entlang einer
Transportbahn,
- Zuschneiden der Stoffbahn (58) entlang einer zweiten Querkante (26, 33),
um eine zweidimensionale Vorform (17) zu bilden, wobei die Vorform (17) die
erste und die zweite Querkante (24, 31; 26, 33) und zwei Längskanten (27, 29)
umfaßt, wobei jede Längskante zwei Hüftbereiche (39, 39'; 41, 41') und einen zwischen
den Hüftbereichen liegenden Schrittbereich (40, 40') aufweist, wobei eine
Dichtfläche (43, 45; 47, 49) an jeden Hüftbereich angrenzend und nach innen gerichtet
angeordnet wird, wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch die Schritte
- Aufgreifen der Vorform in der Nähe jedes Hüftbereichs mit einer
Greifeinrichtung (60, 61, 62, 63) in vier Griffbereichen (51, 53, 55, 57), wobei jeder
Griffbereich nahe einer jeweiligen Dichtfläche liegt,
- gemeinsames Drehen wenigstens der Greifeinrichtung, welche die
Griffbereiche im Bereich einer der Querkanten hält, um eine Gelenkachse (75, 77), die sich
im wesentlichen parallel zu den Querkanten (24, 31; 26, 33) der Vorform (17)
erstreckt, um die erste Querkante (24, 31) im wesentlichen der zweiten Querkante (26,
33) parallel und gegenüber zu plazieren,
- Übereinanderlegen der Dichtflächen (43, 49; 45, 47), welche entlang der
gleichen Längskante (27, 29) liegen, unter Herstellung eines Kontaktes,
- Verbinden der übereinandergelegten Dichtflächen in einer
Dichtungseinrichtung (78, 79), um somit den absorbierenden Artikel auszubilden, und
- Auslösen des absorbierenden Artikels aus der Greifeinrichtung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, in welchem der Schritt des Übereinanderlegens der
Dichtflächen ein Drehen jeder Greifeinrichtung (60, 61, 62, 63) um eine jeweilige
Drehachse (56, 56', 68, 68') umfaßt, die sich im wesentlichen parallel zu den
Längsseiten (27, 29) der Vorform erstreckt, um die Dichtflächen derart zu plazieren, daß
sie in einer überlappenden Beziehung überlappende Seitensäume (7, 9) bilden oder
in einer anstoßenden Beziehung anstoßende Seitensäume bilden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, in welchem zuerst die Griffbereiche (51, 53)
in dem Bereich der ersten Querkante (24, 31) der Stoffhahn (58) gegriffen werden,
wonach die Stoffbahn (58) entlang der zweiten Querkante (26, 33) zerschnitten
wird, um die Vorform (17) zu bilden, und in welchem danach die Vorform (17) im
Bereich der zweiten Querkante (26, 33) gegriffen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, in welchem zuerst die Griffbereiche (51, 53,
55, 57) im Bereich der ersten und zweiten Querkante (24, 31; 26, 33) gegriffen
werden, wonach die Stoffbahn (58) entlang der zweiten Querkante (26, 33) zerschnitten
wird, um die Vorform (17) zu bilden.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem nach dem
Greifen der Vorform (17) in den vier Griffbereichen (51-57) wenigstens eine
Gelenkachse (75, 77) verschoben wird, um ein Dehnen der Vorform (17) in Richtung der
Längskanten (27, 29) zu verhindern.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem nach dem
Greifen der Vorform (17) in den vier Griffbereichen (51-57) der Abstand zwischen den
Griffbereichen (51, 53; 55, 57), die entlang der gleichen Querkante liegen,
verringert wird, um ein Dehnen der Vorform in Richtung der Querkanten (24, 31; 26, 33)
zu verhindern.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Vorform (17)
um eine Hauptachse (80) herum, welche sich im wesentlichen parallel zu den
Gelenkachsen (75, 77) der Drehung erstreckt, in Richtung zu einer stationären
Dichteinrichtung (78, 79) gedreht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, in welchem die Greifeinrichtung (60, 61, 62, 63)
tangential zu der Transportbahn gedreht wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, in welchem die Umfangsgeschwindigkeit der
Greifeinrichtung (60-63) um die Hauptachse (80) herum imwesentlichen gleich der
Transportgeschwindigkeit der Stoffbahn (58) entlang der Transportbahn ist.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die
Greifeinrichtung (60-63) eine Saugeinrichtung umfaßt.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die
Dichtungseinrichtung (78, 79) eine Ultraschall-Dichtungseinheit ist.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem mehrere
Greifeinrichtungen (60-63; 121-122) um die Hauptachse (80) herum montiert sind.
13. Vorrichtung zum Ausführen des Verfahrens gemäß einem der vorstehenden
Ansprüche, wobei die Vorrichtung wenigstens eine Falt- und Dichtungseinheit (59)
umfaßt, wobei die Falt- und Dichtungseinheit (59) gekennzeichnet ist durch:
- wenigstens einen ersten und einen zweiten Tragarm (64, 65, 66, 67), wobei
jeder Tragarm gelenkig auf einer Gelenkachse (75, 77) angebracht ist, wobei sich
die Gelenkachsen (75, 77) im wesentlichen quer zu den Tragarmen erstrecken,
- eine Greifeinrichtung (60, 61, 62, 63), die an jedem Tragarm zum
Aufgreifen der Vorform (17) in vier Greifbereichen (51, 53, 55, 57) angebracht ist,
- eine Tragarm-Betätigungseinrichtung (70, 74, 84, 86, 88) zum Drehen
wenigstens eines Tragarmes um seine Gelenkachse herum zu einer Dichtungsposition
und
- eine Dichtungseinrichtung (76, 78, 79) zum Berühren der Artikel in den
Dichtungsbereichen, wenn sich die Tragarme und die Greifeinrichtung in der
Dichtungsposition befinden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, in welcher die Greifeinrichtung (60, 61, 62, 63)
drehbar um eine jeweilige Greiferachse (56, 56', 68, 68') ist, welche im wesentlichen
parallel zu den Tragarmen (60-63) positioniert ist, wobei die Vorrichtung eine
Greifer-Betätigungseinrichtung (146, 148, 150, 152) zum Drehen jeder Greifeinrichtung
um die Greiferachsen in eine Dichtungsposition aufweist.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 13 oder 14, wobei die Tragarm-
Betätigungseinrichtung umfaßt:
- wenigstens zwei Verbindungsarme (86, 88), wobei der Verbindungsarm auf
einer Seite drehbar mit einem jeweiligen Tragarm und auf der anderen Seite mit
einem Gelenkpunkt (91, 92) verbunden ist, wobei die Tragarm-
Betätigungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie den Abstand zwischen den
Gelenkachsen (75, 77) und dem Gelenkpunkt (91, 92) der Verbindungsarme
periodisch variieren kann, derart, daß der wenigstens eine Tragarm (64, 65) im
wesentlichen parallel zu und angrenzend an den zweiten Tragarm (66, 67) plazierbar ist.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 13, 14, 15, wobei die Gelenkachsen (75, 77)
ein Oberteil (72) umfassen, der Gelenkpunkt (91, 92) ein Unterteil (84) umfaßt,
wobei das Unterteil entlang der Mittellinie (95), die mittig zwischen den Gelenkachsen
(75, 77) liegt und sich im wesentlichen quer zu den Gelenkachsen erstreckt, relativ
zu dem Oberteil (72) verschiebbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, in welcher jeder Tragarm (64-
67) mit seinen Gelenkachsen (75, 77) mit einem ersten Ende eines jeweiligen
Schwenkteils (93, 94) verbunden ist, wobei das zweite Ende jedes Schwenkteils
drehbar mit einer zentralen Schwenkachse (103) verbunden ist, die auf der
Mittellinie (95) liegt und sich im allgemeinen parallel zu den Gelenkachsen (75, 77)
erstreckt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, in welcher die Vorrichtung zwei Abstand-
Steuerarme (96, 98) umfaßt, wobei jeder Abstand-Steuerarm mit einem Ende
gelenkig mit einem jeweiligen Verbindungsarm (86, 88) verbunden ist, und mit einem
anderen Ende gelenkig mit einem jeweiligen Gelenkpunkt (100, 102) im Bereich der
Mittellinie (95) verbunden ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, in welcher zwei
Greifeinrichtungen (60-63) mit jedem Tragarm verbunden sind, wobei die Vorrichtung
ferner ein Weiten-Ausgleichsmittel (128, 129, 124, 125, 126, 127) zum Bewegen der
Greifeinrichtungen (60-63) umfaßt, die auf dem gleichen Trägerarm in
entgegengesetzten Richtungen im wesentlichen parallel zu den Gelenkachsen (75, 77)
angeordnet sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, mit einem Dichtungsamboß
(69), der mit der Zentralachse (95) verbunden ist, wobei sich die Tragarme (64-67)
in der auf jeder Seite des Dichtungsamboß (69) liegenden Dichtungsposition
befinden.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, in welcher die
Dichtungseinheit (59) drehbar um eine Hauptachse (80) ist, welche im wesentlichen parallel zu
den Gelenkachsen (75, 77) liegt.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, in welcher das Oberteil (72)
oder das Unterteil (84) einen Nockenstößel (85) umfaßt, welcher relativ zu der
Nockenfläche (120) drehbar ist, um den Abstand zwischen dem oberen und dem unteren
Teil zu variieren.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 22, in welcher die
Greifeinrichtung (60-63) eine Vakuum-Greifeinrichtung umfaßt.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 23, in welcher eine Mehrzahl von
Dichtungseinheiten (59, 121, 122) mit Abstand in zueinander liegenden
Winkelpositionen um die Hauptachse (80) herum angebracht ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 24, mit einer Auswurfeinrichtung
zum radialen Abwerfen der Wäsche nach der dichten Verbindung der
Dichtungsflächen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 25, in welcher die Tragarme (64-
67) mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit wie die Transportgeschwindigkeit der
Stoffbahn (58) um die Hauptachse (80) herum drehbar sind.
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