DE69413424T2 - Gussform zum eingraben von rohren - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gußform zum Eingraben bzw. Aufnehmen von Rohren, in welcher von den einzelnen Rohren angenommen ist, daß sie im wesentlichen in einem vorbestimmten Abstand voneinander angeordnet sind, und welche zumindest zwei Basisteile und wenigstens ein Zwischenteil, wobei die Teile mit Ausnehmungen, welche die Rohre sicher halten und diese in Position fixieren sollen, Sockeln bzw. Aufnahmen, welche einen Haltearm aufweisen und an jedem Ende des Basisteils angeordnet sind, um Gußtafeln sicher zu halten, welche an den Seiten der Gußform positioniert sind und welche die Gußform seitlich begrenzen, und Einrichtungen zur Aufnahme von Armierungsstäben umfaßt. Die Erfindung bezieht sich auf ein in dieser Vorrichtung beinhaltetes Basisteil.
- Eine derartige Anordnung bzw. Vorrichtung, welche, aus dem norwegischen Patent NO-B 163 635 bekannt ist, soll die Rohre und die Gußplatten bzw. -tafeln in einem vorbestimmten Abstand voneinander für die Zwecke eines Gießens abstützen. Wenn der die Form bildende Rahmen aufgestellt wird und, falls erforderlich, Armierungsstäbe bzw. -stangen in der Form angeordnet wurden, wird Beton in letztere eingegossen, um eine stabile, geschützte und sich kontinuierlich erstreckende Rohreinheit zu erhalten. Die Probleme, welche in dem Fall einer derartigen Anordnung auftreten, sind einerseits, daß die Armierungsstäbe nicht in vorbestimmten Abständen von der Deckfläche, dem Boden und/oder den Seiten der Gußform angeordnet werden können, und andererseits, daß die Gußform nicht zusammengehalten werden kann, wenn der Beton in letztere eingegossen wird, aufgrund der Tatsache, daß der vergossene Beton die Rohre nach oben drückt und daß der Beton gegen die Gußtafeln drückt.
- Eine weitere bekannte Entwicklung dieser bekannten Anordnung ist in den Fig. 1a-d gezeigt, aus welchen ersehen werden kann, wie ein Rahmen zum Eingraben bzw. Aufnehmen der Rohreinheit, welche in diesem Fall aus neun Rohren besteht, aufgestellt wurde. Wie aus diesen Figuren ersichtlich, weisen die in dieser Vorrichtung beinhalteten Sockel bzw. Aufnahmen kontinuierliche und geschlossene Ausnehmungen bzw. Vertiefungen auf, durch welche Armierungsstäbe bzw. -stangen vor dem Gießen hindurchgeführt werden. Da die Rohreinheit oft einem Weg folgt, welcher nicht vollkommen gerade ist, ist es unmöglich, die Armierungsstäbe präzise an der gewünschten Position anzuordnen.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung bzw. Vorrichtung und ein darin beinhaltetes Basisteil der in der Einleitung genannten Art herzustellen, wobei durch Vermeidung der oben beschriebenen Nachteile der bekannten Vorrichtung eine Vorrichtung und ein darin beinhaltetes Basisteil hergestellt werden, in welchem bzw. welcher die präzise gegenseitige Positionierung der Rohre und der Armierungsstäbe in vorbestimmten Positionen in der Gußform erleichtert wird und daraus resultierend die in der Gußform umfaßten Teile gut während des Gießens miteinander zusammengehalten werden.
- Dieses Ziel wird durch Schaffung einer Vorrichtung und eines darin beinhalteten Basisteils erzielt, welchen die in den Hauptansprüchen 1 und 7 angegebenen Merkmale verliehen wurden.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung und des darin beinhalteten Basisteils weisen die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale auf.
- Mit Hilfe der Vorrichtung und dem darin beinhalteten Basisteil gemäß der Erfindung können die Armierungsstäbe in ihrer Position durch eine einfache Tätigkeit während des tatsächlichen Zusammenbaus der Rohreinheit in dem die Form bildenden Rahmen unter Zuhilfenahme der Ausnehmungen gesetzt werden, welche an den Sockeln angeordnet sind und welche Taschen bzw. Löcher auf weisen, in welchen die Armierungsstäbe fest eingeschnappt bzw. eingerastet werden sollen.
- Die Erfindung wird in größerem Detail nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen beschrieben, welche bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung und des darin beinhalteten Basisteils gemäß der Erfindung zeigen.
- Fig. 1-1d zeigen das Verfahren zum Zusammenbau einer konventionellen Vorrichtung.
- Fig. 2 zeigt eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform eines Basisteils gemäß der Erfindung.
- Fig. 3 zeigt eine teilweise Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform eines Basisteils gemäß der Erfindung.
- Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines getrennten Teils, welches mit einem in dem Basisteil gemäß Fig. 3 beinhalteten Sockel verbunden werden soll.
- Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Basisteils gemäß der Erfindung, in welchem Taschen für drei Armierungsstäbe positioniert wurden und in einer zu den Ausführungsformen gemäß den Fig. 2 bis 4 unterschiedlichen Weise ausgebildet sind.
- Fig. 6 zeigt eine detaillierte, perspektivische Ansicht des Einpassens von Armierungsstäben in in der Ausführungsform gemäß Fig. 5 vorgesehenen Ausnehmungen.
- Fig. 7 zeigt eine modifizierte Variante der dritten Ausführungsform des Basisteils gemäß Fig. 5 in einem teilweise zusammengebauten Zustand mit Platz für zwei Armierungsstäbe entlang der Längsrippe.
- Fig. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht der in einem Basisteil in der Ausführungsform gemäß Fig. 7 beinhalteten Teile.
- Fig. 9 zeigt eine perspektivische Ansicht des Basisteils von Fig. 8 mit darin angeordneten Rohren.
- Fig. 10 zeigt eine Draufsicht auf das Basisteil von den Fig. 7 und 8.
- Die Fig. 1a-1d zeigen den Zusammenbau einer Gußform in Übereinstimmung der vorher bekannten Technik. Es wird Beton in die Gußform eingefüllt, um dadurch eine Rohreinheit, vorzugsweise für Kabel, zu bilden. Wie dies aus Fig. 1a ersichtlich ist, werden Basisteile 1, welche in der Gußform beinhaltet sind und vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt sind, zuerst in einem Abstand voneinander am Boden, welcher bereits eingeebnet wurde, zumeist an der Sohle 2 einer Grube oder eines Grabens, angeordnet. Eine erste Reihe von Rohren 3 wird dann in Position in Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 4, welche zu diesem Zweck in den Basisteilen 1 vorgesehen sind, eingerastet, wonach Zwischenteile 5, welche vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt sind und rohraufnehmende Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 6 und 7 aufweisen, welche jeweils an der Unterseite und der Oberseite angeordnet sind, in einem Abstand voneinander und von den Basisteilen 1 angeordnet werden, wie dies in Fig. 1b ersichtlich ist, und sicher an den Rohren 3 in der bereits an den Basisteilen 1 montierten, ersten Reihe eingerastet werden. Die nächste Reihe von Rohren 3 und weitere Zwischenteile 5 werden dann auf dieselbe Weise positioniert und folgend der dritten und obersten Reihe von Rohren 3 werden Gußtafeln bzw. -platten 8 in an den äußeren Enden der Basisteile 1 angeordneten Sockeln bzw. Aufnahmen 9 eingepaßt, wie dies aus Fig. 1c ersichtlich ist. Schließlich werden die Basisteile 1 noch einmal, obwohl umgekehrt, angeordnet, sodaß die Rohre in der obersten Reihe in die Ausnehmungen 4 einrasten und daß die Gußtafeln 8 in den Sockeln 9 aufgenommen werden, wie dies aus Fig. 1d ersichtlich ist. Die Gußform ist nun bereit und nachdem Armierungsstäbe (in den Fig. 1a-1d nicht dargestellt) erforderlichenfalls in Löchern 10, welche an dem Basisteil ausgebildet sind, oder in Löchern 11, welche an dem Zwischenteil ausgebildet sind, angeordnet wurden, kann Beton in die Form gegossen werden, sodaß eine eingegrabene Rohreinheit für Kabel erhalten wird. Zum Versteifen des Basisteils weist letzteres eine Längsrippe 12 und unter rechten Winkeln zu letzterer an den Außenenden des Basisteils angeordnete Seitenrippen 13 auf, welche mit der Längsrippe verbunden sind. Jeder Sockel 9 ist durch die äußere Oberfläche 9' der Seitenrippe und durch einen Haltearm 9" begrenzt, welcher mit den äußeren Enden des Basisteils verbunden ist, vorzugsweise nach innen vorspringt und derart angeordnet ist, daß das untere Ende des Armes 9" einstückig mit einem Teil 9''' verbunden ist, welches sich von dem Basisteil im wesentlichen als ein Fortsatz der Längsrippe 12 erstreckt. In der bisher bekannten Ausführungsform wird von den Abständen zwischen den Rohren und zwischen den Rohren und Gußtafeln angenommen, daß diese zumindest 30 mm betragen, um zu ermöglichen, zwischen diesen einen Freiraum für Rüttelstangen zur Verfügung zu stellen, welche in den Beton zwischen die Rohre und zwischen Rohre und Gußtafeln in der Gußform eingebracht werden. Es sollte möglich sein, auf die Verwendung von Rüttelstangen vollständig zu verzichten, falls die Gußform besser zusammengehalten wird und falls der Beton die richtige Konsistenz (Fließfähigkeit) aufweist.
- In den nachfolgend erörterten Figuren weisen ähnliche Komponenten gleiche Bezugszeichen auf. Jedoch können sich diese Teile, welche durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet sind, voneinander in ihrer Form geringfügig unterscheiden, wobei dies keineswegs die Erfindung beschränkt.
- Fig. 2 zeigt bestimmte Verbesserungen, welche gemäß der Erfindung betreffend das in einer Gußformanordnung beinhaltete Basisteil 1' bereitgestellt wurden. Taschen bzw. Löcher 14, 15 und 16, welche mit den Löchern 10 verbunden sind, wurden in dem Basisteil 1' hergestellt, wobei die Taschen 14 ungefähr 25 mm von der äußeren Oberfläche 17 der Längsrippe 12 angeordnet sind, die Taschen 15 ungefähr 35 mm von der äußeren Oberfläche 17 der Längsrippe 12 angeordnet sind und die Taschen 16 ungefähr 50 mm von der äußeren Oberfläche 17 der Längsrippe 12 angeordnet sind. Diese Positionen der Taschen basieren auf den Standards, welche für die Positionierung von Armierungsstäben bzw. -stangen in einer Betonform dieser Art vorgeschrieben sind. Die oben angegebenen Maße werden daher nur als praktische Beispiele angegeben und können naturgemäß innerhalb des Rahmens der Patentansprüche sowohl betreffend ihre Anzahl als auch betreffend ihre gegenseitige Positionierung, welche an dem Basisteil gezeigt ist, geändert werden. Die Taschen sind derart geformt, daß die Breite bzw. lichte Weite ihrer Öffnung zu den Löchern 10 geringfügig kleiner ist als der Durchmesser eines konventionellen Armierungsstabs, sodaß jeder Armierungsstab in Position durch einen Schnapp- bzw. Verrastvorgang gedrückt werden kann, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist, und auch in einem gewissen Ausmaß in Abhängigkeit von der Größe und Position der Eintrittsöffnung der Tasche in letzterer gehalten werden kann, nachdem er darin positioniert wurde. Das freie Ende des Haltearms 9" des Sockels bzw. der Aufnahme 9 weist einen gebogenen Abschnitt auf, welcher ein hakenförmiges Teil 18 ausbildet. Die hakenförmigen Teile 18 der zwei einander gegenüberliegend an der Unterseite bzw. der Oberseite der Gußform angeordneten Basisteile sind, wie dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform in Fig. 7 gezeigt ist, aneinander mit Hilfe eines Verbindungsglieds 19 gesichert, welches vorzugsweise aus einem relativ steifen Gummi- bzw. Kunststoffring besteht, welcher, wenn der Beton in die Gußform eingebracht wird, verhindert, daß die oberen Basisteile nach oben aus ihren Positionen springen bzw. schnellen und daß dadurch die Gußform auseinanderfällt. Das Verbindungsglied 19 kann auch aus einer Schnur, vorzugsweise aus Metall, oder dgl. bestehen, welche um die Haken gewunden wird und welche die Basisteile sicher an ihrem Platz hält, nachdem sie in die Gußform eingepaßt wurden. Die Sockel 9 sind derart konstruiert, daß sie fähig sind, wenigstens eine Gußtafel aufzunehmen. Da der Haltearm 9" zu der Seitenrippe 13 vorspringt, ist es möglich, zwei Gußtafeln zur selben Zeit in jeden Sockeln einzuführen, da an der Verbindung zwischen zwei Gußtafeln die letzteren gewöhnlich einander überlappend in dem Sockel angeordnet werden (siehe Fig. 1c und 1d). Die Sockel können auch breiter sein, um zu ermöglichen, daß die Kanten bzw. Ränder von zwei benachbarten Gußtafeln Kante an Kante in dem Sockel angeordnet werden.
- Die Fig. 3 und 4 zeigen eine andere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung mit einem Basisteil 1' ohne Sockel an den Enden. Diese Sockel wurden entweder während oder nach der Herstellung des Basisteils 1' entfernt. Anstelle des Sockels gemäß der Ausführungsform in Fig. 2 umfaßt diese Ausführungsform getrennte Aufnhame- bzw. Sockelteile 20 mit knopfförmigen Teilen 18', welche an den freien Enden der Haltearme angeordnet sind. Diese knopfförmigen Teile 18' haben im Prinzip dieselbe Funktion wie die oben beschriebenen, hakenförmigen Teile 18, wobei sie jedoch besser für die Anwendung einer Schnur geeignet sind, welche durch ein Umwickeln des Knopfes oder ein festes Verknoten an letzterem gesichert werden kann. Ein Loch 18" kann durch den Knopf 18' hindurchgehend ausgebildet werden, wobei durch dieses Loch ein Sicherungsglied, wie beispielsweise ein Nagel, eine Schraube oder dgl., eingetrieben oder eingeschraubt werden kann, um die Gußtafeln in ihrer Position zu sichern. Dieses Loch kann auch an einem anderen Punkt des Haltearms 9" angeordnet sein. Jedes Sockelteil, welches an einer Seite des Basisteils angeordnet ist, weist eine Nut 21 auf, welche entlang eines Abschnitts 22 angeordnet ist, welcher sich im wesentlichen parallel zu dem Sockel erstreckt, und in welche eine entsprechende Seitenrippe 13 an dem Basisteil eingeführt werden soll, worauf an einem vorspringenden Abschnitt 23 angeordnete Haken bzw. Klammern 24 fest an den Kanten bzw. Rändern der Längsrippe 12 eingerastet bzw. eingeschnappt werden. In dieser Ausführungsform der Vorrichtung ist die Längsrippe 12 an jeder Seitenkante mit Ausnehmungen bzw. Vertiefungen (nicht dargestellt) versehen, um zu ermöglichen, daß die Umfangsränder der Nut 21 über die Längsrippe und auf die Seitenrippen geführt werden. Mit Hilfe dieser Ausführungsform der Vorrichtung ist es möglich, resultierend aus der Ausbildung des Sockelteils 20 den Abstand der Armierungsstäbe relativ zu den Seiten-, Deckel- und Bodenabdeckungen zu adaptieren bzw. einzustellen, sodaß dieser Abstand im wesentlichen ident über die gesamte Gußform ist. Die Abmessungen des Sockelteils 20, welches verwendet wird, sind somit davon abhängig, welche Tasche 14, 15 oder 16 für die Armierungsstäbe ausgewählt wird.
- In einer weiteren Entwicklung der Vorrichtung gemäß der Erfindung, welche in den Fig. 5 bis 10 dargestellt ist, weist das Basisteil 1" keine Löcher wie in den oben beschriebenen Ausführungsformen zur Aufnahme von Armierungsstäben 25 auf, sondern ist stattdessen mit einer Öffnung 26 in einer seitlichen Richtung durch die Längsrippe 12 hindurchgehend versehen, wobei diese Öffnung 26 über eine Nut 27 zu einer Tasche 28 führt, sodaß die Armierungsstäbe nicht durch irgendein Loch hindurchgeführt werden müssen, sondern in jede Tasche von der Seite eingeführt werden können. Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform mit drei Taschen entlang der Längsrippe und die Fig. 7 bis 10 zeigen eine Ausführungsform mit zwei Taschen. Da die Längsrippe in diesen Ausführungsformen unterbrochen ist, wie dies klar aus Fig. 10 ersichtlich ist, wurde eine zusätzliche Längsrippe 29 parallel zur ursprünglichen Längsrippe 12 angeordnet. Dünnere und vorzugsweise lange, schmale Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 30 sind an dem Basisteil zwischen den Ausnehmungen für die Rohre vorgesehen. Diese kleineren Ausnehmungen sind auch zur Aufnahme von Armierungsstäben bestimmt, wobei diese Verstärkungs- bzw. Armierungsteile in die kleineren Ausnehmungen eingebracht werden, nachdem die erste Reihe von Rohren an den Basisteilen während des Zusammenbaus plaziert wurde, wonach Zwischenteile mit kleineren Ausnehmungen 31 an entsprechenden Punkten plaziert werden, sodaß die Armierungsstäbe in dem kontinuierlichen Kanal gehalten werden, welcher durch die Ausnehmungen 30 und 31 gebildet wird. In den gezeigten und früher beschriebenen Ausführungsformen war es notwendig, wie oben erwähnt, daß die Armierungsstäbe durch die Löcher in den Basis- und Zwischenteilen durchtreten. Das Positionieren der Armierungsstäbe wird beträchtlich in den Ausführungsformen gemäß den Fig. 5 bis 10 erleichtert, da es in diesem Zusammenhang möglich ist, daß dies zur selben Zeit durchgeführt wird, wenn die Rohre an ihren Platz in der Gußform eingepaßt werden. Die Armierungsstäbe, welche in den meisten Fällen sehr lang sind, müssen daher nicht durch jedes Loch in den bereits eingepaßten Basis- und/oder Zwischenteilen hindurchgeführt werden, um in ihre Position gebracht zu werden.
- Eine Kerbe oder eine Verringung der Dicke kann an dem Punkt vorgesehen sein, an welchem der Haltearm 9" mit der Seitenrippe 13 des Basisteils verbunden ist, sodaß, vorzugsweise nachdem die Gußform ein wenig erhärtet ist, die Haltearme leicht weggebrochen oder abgeschnitten werden können und die Gußtafeln 8 von der Gußform für eine Wiederverwendung entfernt werden können. Jedoch muß die Kerbe oder Dicke der Haltearme 9" an dem Verbindungspunkt an die Seitenrippe 13 angepaßt sein, sodaß der Haltearm dem Druck gegen die Platte bzw. Tafel 8 widerstehen kann, welcher während des Gießens auftritt.
- Die oben beschriebenen Basisteile wurden in bezug auf eine unterschiedliche Anzahl von Rohren beschrieben. Innerhalb des Rahmens der Patentansprüche ist es jedoch möglich, daß ein zusammengesetztes Basisteil für jede gewünschte Anzahl von Rohren hergestellt wird, wobei eine geeignete Anzahl von nebeneinander in einer Reihe in einem einzelnen Basisteil liegenden Rohren eins, zwei oder drei ist.
- Die Vorrichtung und das Basisteil gemäß der Erfindung, welche oben unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben wurden, sind nicht auf die bevorzugten Ausführungsformen beschränkt und können stattdessen selbstverständlich entsprechend durch Merkmale abgeändert werden, welche darin miteinander kombiniert innerhalb des Rahmens der beigeschlossenen Patentansprüche enthalten sind.
Claims (12)
1. Gußform zum Eingraben bzw. Aufnehmen von Rohren (4), in welcher von
den einzelnen Rohren angenommen ist, daß sie im wesentlichen in einem
vorbestimmten Abstand voneinander angeordnet sind, und welche
zumindest zwei Basisteile (1', 1") und wenigstens ein Zwischenteil (5),
wobei die Teile mit Ausnehmungen (4, 6, 7), welche die Rohre sicher
halten und diese in Position fixieren sollen, Sockeln bzw. Aufnahmen (9),
welche einen Haltearm (9") aufweisen und an jedem Ende des Basisteils
angeordnet sind, um Gußtafeln (8) sicher zu halten, welche an den Seiten
der Gußform positioniert sind und welche die Gußform seitlich begrenzen,
und Einrichtungen (10, 11) zur Aufnahme von Armierungsstäben (25)
umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Aufnahme von
Armierungsstäben aus Taschen bzw. Löchern (14, 15, 16) bestehen, in
welchen die Armierungsstäbe (25) angeordnet und in einem
vorbestimmten Abstand von der Boden-, Deck- und Seitenabdeckung der Gußform
gehalten werden sollen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der
Taschen (14, 15, 16) mit einer Ausnehmung (10; 26, 27) in dem Basisteil
(1', 1") verbunden ist, wobei die Ausnehmung geschlossen sein kann,
sodaß das eine Ende der Armierungsstäbe in und durch eine Reihe
derartiger Ausnehmungen geschoben wird und danach fest in den Taschen
der Ausnehmungen verrastet wird, oder offen sein kann, sodaß
Armierungsstäbe in eine Reihe derartiger Ausnehmungen von der Seite gedrückt
werden und danach fest in den Taschen der Ausnehmungen verrastet
werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Basisteil (1', 1") derart ausgebildet ist, daß der Armierungsstab (25) in die
Tasche (14, 15, 16) durch eine Öffnung eingerastet werden kann, welche
in die Tasche führt und welche kleiner ist als der Durchmesser des
Armierungsstabes und daß die Öffnung zu der Tasche so angeordnet ist, daß ein
Armierungsstab (25) seitlich in die Tasche (14, 15, 16) gedrückt werden
kann.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein hakenförmiges oder knopfförmiges Teil (18) an dem
freien Ende des Haltearms (9") angeordnet ist, sodaß die oberen und
unteren Basisteile (1', 1") aneinander mit Hilfe eines Verbindungsgliedes,
wie beispielsweise einer elastischen Schlaufe, vorzugsweise aus Gummi,
einer Schnur, vorzugsweise aus Metall, oder dgl. gesichert werden
können, um die Gußform zusammenzuhalten.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
hakenförmige oder knopfförmige Teil (18) einstückig mit dem Haltearm (9")
ausgebildet ist, welcher eine äußere Begrenzung des Sockels (9) darstellt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Loch
(18") in dem Haltearm (9"), vorzugsweise durch das hakenförmige oder
knopfförmige Teil (18) hindurch, ausgebildet ist, durch welches Loch ein
Sicherungsglied zum Zweck einer Fixierung der Gußtafeln in ihrer Position
eingetrieben werden soll.
7. Basisteil zum Eingraben bzw. Aufnehmen von Rohren (4), in welchem von
den einzelnen Rohren angenommen ist, daß sie im wesentlichen in einem
vorbestimmten Abstand voneinander angeordnet sind, und welches mit
Ausnehmungen (4, 6, 7), welche die Rohre sicher halten und diese in
Position fixieren sollen, Sockeln bzw. Aufnahmen (9), welche einen
Haltearm (9") aufweisen und an jedem Ende des Basisteils angeordnet sind, um
Gußtafeln (8) sicher zu halten, welche an den Seiten der Gußform
positioniert sind und welche die Gußform seitlich begrenzen, und Einrichtungen
(10, 11) zur Aufnahme von Armierungsstäben (25) versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Aufnahme von
Armierungsstäben aus Taschen bzw. Löchern (14, 15, 16) bestehen, in welchen die
Armierungsstäbe (25) angeordnet und in einem vorbestimmten Abstand
von der Boden-, Deck- und Seitenabdeckung der Gußform gehalten
werden sollen.
8. Basisteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Taschen
(14, 15, 16) mit einer Ausnehmung (10; 26, 27) in dem Basisteil
verbunden ist, wobei die Ausnehmung geschlossen sein kann, sodaß das eine
Ende der Armierungsstäbe in und durch eine Reihe derartiger
Ausnehmungen geschoben wird und danach fest in den Taschen der
Ausnehmungen verrastet wird, oder offen sein kann, sodaß Armierungsstäbe
in eine Reihe derartiger Ausnehmungen von der Seite gedrückt werden
und danach fest in den Taschen der Ausnehmungen verrastet werden.
9. Basisteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Basisteil
(1', 1") derart ausgebildet ist, daß der Armierungsstab (25) in die Tasche
(14, 15, 16) durch eine Öffnung eingerastet werden kann, welche in die
Tasche führt und welche kleiner ist als der Durchmesser des
Armierungsstabes und daß die Öffnung zu der Tasche so angeordnet ist, daß ein
Armierungsstab (25) seitlich in die Tasche (14, 15, 16) gedrückt werden
kann.
10. Basisteil nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein hakenförmiges oder knopfförmiges Teil (18) an dem
freien Ende des Haltearms (9") angeordnet ist, sodaß die oberen und
unteren Basisteile (1', 1") aneinander mit Hilfe eines Verbindungsgliedes,
wie beispielsweise einer elastischen Schlaufe, vorzugsweise aus Gummi,
einer Schnur, vorzugsweise aus Metall, oder dergleichen gesichert werden
können, um die Gußform zusammenzuhalten.
11. Basisteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
hakenförmi
ge oder knopfförmige Teil (18) einstückig mit dem Haltearm (9")
ausgebildet ist, welcher eine äußere Begrenzung des Sockels (9) darstellt.
12. Basisteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Loch (18")
in dem Haltearm (9"), vorzugsweise durch das hakenförmige oder
knopfförmige Teil (18) hindurch, ausgebildet ist, durch welches Loch ein
Sicherungsglied zum Zweck einer Fixierung der Gußtafeln in ihrer Position
eingetrieben werden soll.
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