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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Tragsystem für
tragbare Waffen des Typs mit einem Träger, einer
Sperrvorrichtung zum Blockieren der Waffe auf dem Träger
und mindestens einem Gurt zum Verzurren.
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Die einfachsten Tragsysteme für eine tragbare Waffe
bestehen aus einem Schulterriemen, der ständig an der Waffe
befestigt bleibt. Solche Systeme haben vor allem folgende
Nachteile:
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- sie verhindern das Schlagen der Waffe gegen den
Körper des Schützen nicht,
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- sie beschränken die Tragposition der Waffe auf
die Schulter oder um den Hals des Schützen,
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- sie beschränken die Zielbewegungen der Waffe,
wenn der Schütze Schnellfeuer geben will.
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Andere Systeme sehen immer den Einsatz eines
Schulterriemens vor, jedoch wird dieser an der Waffe zum
Beispiel in zwei Punkten befestigt. Bei diesen Systemen muß
der Schütze für den Gebrauch der Waffe mit beiden Händen
manipulieren: eine Hand zum Halten des Schulterriemens, die
andere zum Abhaken der Waffe. Auch wenn das Abhaken der
Waffe ein einfacher und schneller Schritt ist, steigert es
die Gefahr des ungewollten oder unbeabsichtigten Abhakens.
Außerdem kann bei diesen Systemen die Waffe gegen den
Körper des Schützen schlagen.
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Bei anderen Systemen ist ein Tragen zum Beispiel mit
einer Tasche vorgesehen, die den Lauf, einen Teil der
Führung und den Abzugsbügel der Waffe umgibt, sowie mit
einer Zuhakklappe auf der Tasche, die das Halten und den
Schutz der Waffe sicherstellt. Bei diesen Systemen erfolgt
das Anlegen der Waffe in drei Schritten: Aufhaken der
Klappe, Herausnehmen der Waffe aus der Tasche und Zielen
der Waffe in eine Richtung. Diese Manipulation ist je nach
Befestigungssystem der Klappe auf der Tasche mehr oder
minder heikel und schnell.
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Schließlich ist bei noch anderen Systemen eine
Federzange vorgesehen, die auf der Führung der Waffe
schließt. Bei diesen Systemen ist nur eine Bewegung
erforderlich, die dem Zielen der Waffe ähnelt, jedoch ist
zum Entfernen der Waffe aus der Federzange eine zusätzliche
Anstrengung erforderlich. Die Bewegung in Zusammenhang mit
dieser Anstrengung ist um so heikler, als man dabei einen
Finger auf dem Abzugsbügel oder auf dem Drücker der Waffe
halten muß. Außerdem hindert diese Anstrengung daran, den
Beginn der Zielbewegung der Waffe zu kontrollieren.
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So beschreibt das Patent US-A-2 349 376, auf dem die
Einleitung zum unabhängigen Anspruch beruht, ein Tragsystem
für eine tragbare Waffe mit einem Träger bestehend aus
einer starren Platte, einer Sperrvorrichtung zum Sperren
der Waffe auf dem Träger, wobei diese Vorrichtung aus einem
beweglichen Finger und einem elastischen Rückstellorgan des
Fingers besteht, der sich in eine Rille in der Waffe fügt.
Dabei wird dieser Finger durch Hineindrücken betätigt.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, den
Nachteilen der oben genannten Systeme abzuhelfen und
gleichzeitig neue Vorteile zu bieten.
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Dazu schlägt die Erfindung ein Waffentragsystem für
tragbare Waffen des Typs mit einem Träger vor, mit einer
Sperrvorrichtung zum Sperren der Waffe auf dem Träger und
mindestens einem Verzurrgurt, wobei der Träger aus einer
starren Platte besteht, die eine Sperrvorrichtung trägt,
welche einen beweglichen Finger mit manueller Betätigung
umfaßt und zwei Stellungen einnehmen kann, und einem
elastischen Rückstellorgan für den Finger zum Zurückstellen
in eine der besagten Position oder in die Sperrposition, in
welcher der Finger in eine Rille der Waffe einrastet und
die Waffe auf der Tragplatte blockiert, gekennzeichnet
dadurch, daß besagter Finger in einer Ebene, die zur Ebene
der Trägerplatte parallel liegt, schwenkend montiert ist.
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Im allgemeinen kann die Position der Rille, in der der
Finger in der Sperrvorrichtung einrasten soll, von einer
Waffe zur anderen unterschiedlich sein.
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Bei einer Maschinenpistole mit einem vorderen und
einem hinteren Griff, die jeweils zu einem vorderen und
hinteren Abzugsbügel gehören und jeweils besagten vorderen
und hinteren Drücker umgeben, legt sich ein freies Ende des
Sperrfingers in eine Rille, die außerhalb des hinteren
Abzugsbügels der Waffe gebildet ist.
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Das Anlegen der Waffe erfolgt durch Erfassen der Waffe
am vorderen Griff mit einer Hand, wobei der Daumen dieser
Hand ganz natürlich mit dem Sperrfinger in Berührung kommt
und diesen schwenken und aus der Rille des hinteren
Abzugsbügels freilegen kann. Die Waffe wird in senkrechter
Richtung zur Trägerplatte gezogen und das Zielen erfolgt
durch Fortsetzen der beim Ziehen der Waffe begonnenen
Bewegung.
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Die Sperrvorrichtung ist so auf die Trägerplatte
montiert, daß sie sich zwischen den hinteren Abzugsbügel
und den Vordergriff der Waffe positioniert.
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Bei einer Waffe, wie zum Beispiel einer
Maschinenpistole mit einem Griff, einem Drücker und einem
Abzugsbügel um den Drücker ist ein freies Ende des
Sperrfingers dazu bestimmt, sich in eine Rille einzufügen,
die auf der Hinterseite des Waffengriffes angebracht wird.
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Das Anlegen der Waffe erfolgt durch Erfassen der Waffe
an ihrem Griff mit einer Hand, wobei der Daumen dieser Hand
ganz natürlich mit dem Sperrfinger in Berührung kommt und
diesen schwenken und aus der Rille des Griffs freilegen
kann. Wie zuvor, wird die Waffe in senkrechter Richtung zur
Tragplatte gezogen und das Zielen erfolgt unter Fortsetzen
der beim Ziehen der Waffe begonnenen Bewegung.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird das
System durch Positionier- und Zentriermittel der Waffe in
bezug auf die Tragplatte vervollständigt, wobei diese
Mittel aus Metallstücken bestehen, die aus der Tragplatte
hervorstehen und mit der Waffe beim korrekten Positionieren
und Zentrieren der Waffe auf dem Träger zusammenwirken und
dem Sperrfinger das automatische Einrasten in seine Rille
erlauben sollen, während der Schütze die Waffe, sobald sie
gegen ihren Träger gedrückt ist, freigibt, wodurch der
Sperrfinger unter der Einwirkung der Rückstellfeder in
seine Sperrposition zurückgebracht wird.
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Im allgemeinen positionieren sich gewisse Positionier-
und Zentriermetallstücke der Waffe an der Trägerplatte in
einem Innenraum, der von dem (den) Abzugsbügel(n) der Waffe
gebildet wird, um gleichzeitig den (die) dazugehörenden
Drücker arretieren zu können, um dessen (deren) ungewolltes
Betätigen zu vermeiden.
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Ein solches System weist zahlreiche Vorteile auf,
unter welchen man folgende erwähnen sollte:
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- eine feste Verbindung zwischen der Waffe und
ihrem Träger, was das Schlagen der Waffe gegen den Körper
des Schützen verhindert,
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- die Möglichkeit, die Waffe mit einer
ununterbrochenen Bewegung in eine beliebige Richtung zu
ziehen und zielen, und
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- ein Sperren des Drückers der Waffe, was jede
Möglichkeit eines zufälligen Abschießens vermeidet, solange
die Waffe auf ihren Träger gedrückt wird.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Details der Erfindung
ergeben sich aus der folgenden erklärenden Beschreibung,
die sich auf die anliegenden Zeichnungen bezieht, die bloße
Beispiele sind und bei welchen:
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- die Abb. 1 eine Vorderansicht des
Tragsystems einer tragbaren Waffe gemäß einer ersten
Durchführungsart der Erfindung ist,
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- die Abb. 2 seine seitliche Ansicht entlang
Pfeil II der Abb. 1 ist,
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- die Abb. 3 eine Schnittansicht der
Sperrvorrichtung der Waffe ist,
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- die Abb. 4 eine Draufsicht entlang Pfeil IV
der Abb. 3 ist, und
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- die Abb. 5 eine Ansicht von vorn des
Tragsystems einer tragbaren Waffe gemäß einer zweiten
Durchführungsart der Erfindung ist.
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Das Tragsystem 1 einer tragbaren Waffe 2 gemäß einer
ersten Durchführungsart, die in den Abb. 1 bis 4
dargestellt ist, besteht aus einem starren Träger 3 in Form
einer Platte 4, die in etwa rechtwinkelig ist, und gegen
welche die Waffe 2 gedrückt wird, die in dem in Abb. 1
dargestellten Beispiel 1 eine Maschinenpistole mit zwei
Abzugsbügeln, einem vorderen Griff 5a und einem hinteren
Griff 5b ist, zu denen jeweils der vordere Drücker 6a und
der hintere Drücker 6b gehören. In einer als solchen
bekannten Art ist jeder der Drücker 6a und 6b von einem
Abzugsbügel 7a und 7b umgeben, der global die Form eines
Halbkreises hat und den Drücker schützen und vor
unbeabsichtigtem Betätigen bewahren soll.
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Die Tragplatte 4 ist auf einer ihrer Hauptseiten 4a
mit den Mitteln 10 (Abb. 2) versehen, die das korrekte
Positionieren und Zentrieren der Waffe 2 auf der Tragplatte
4 erlauben, sowie mit einer Sperrvorrichtung 20, die die
Waffe 2 sperrt, sobald diese an die Tragplatte 4 anliegt.
Die Mittel 10, die das Positionieren und Zentrieren
der Waffe 2 auf der Tragplatte 4 erlauben, bestehen aus den
Klötzen 11b&sub1;, 11b&sub2; und 12, 12b, die aus der Hauptfläche 4a
der Tragplatte 4 hervorstehen und an dieser mit den
Schrauben 13 befestigt sind. Genauer genommen und gemäß den
Abb. 1 und 2 ist vorgesehen, daß die beiden Klötze
11B&sub1; und 11b&sub2; dazu bestimmt sind, sich in den Innenraum
einzufügen, der vom hinteren Abzugsbügel 7b gebildet wird,
um sich zu beiden Seiten des Drückers 6b zu positionieren.
Die beiden Klötze 11b&sub1; und 11b&sub2;, die global entlang einer
Richtung ausgerichtet sind, die zur Längsrichtung der
Tragplatte 4 parallel ist, geraten merklich in Berührung
mit dem hinteren Abzugsbügel 7b, und die Maße des Klotzes
11b&sub1;, der weiter hinter liegt, sind dergestalt, daß er in
unmittelbare Nähe des hinteren Drückers 6b kommt, um diesen
zu arretieren. Außerdem sind die zwei Klötze 12a und 12b
vorgesehen, die sich in die Innenräume fügen, die von den
beiden Abzugsbügeln 7a und 7b abgegrenzt werden. Diese
beiden Klötze 12a und 12b sind so bemessen, daß sie den
vorderen 7a und den hinteren Abzugsbügel 7b in Querrichtung
zur Tragplatte 4 berühren. Der Klotz 12a positioniert sich
zwischen den vorderen Drücker 6a und den vorderen Teil des
Abzugsbügels 7a, wodurch ein Betätigen des vorderen
Drückers 6a vermieden wird, während sich der Klotz 12b
zwischen den hinteren Drücker 6b und den Klotz 11b&sub2; fügt.
Um die Positionierung und das Zentrieren der Waffe 2
auf der Tragplatte 4 noch zu verbessern, kann man die
Einsätze 15 vorsehen, die auf der Hauptfläche 4a der
Tragplatte 4 angebaut werden und mit den Teilen der Waffe 2
zusammenwirken, die eine ergänzende Form zu den Einsätzen
15 haben.
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Unter Bezugnahme auf die Abb. 1, 3 und 4 umfaßt
die Sperrvorrichtung 20 der Waffe 2 auf der Tragplatte 4
einen beweglichen Finger 21 mit manueller Betätigung, der
zwei Stellungen einnehmen kann, sowie ein elastisches
Rückstellorgan 22 für den Finger 21 in eine der besagten
Positionen oder in die Sperrposition, bei der sich sein
Ende 21a in eine Rille 23 der Waffe 2 legt, um diese an der
Tragplatte 4 zu blockieren.
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Unter Bezugnahme auf die Abb. 3 umfaßt die
Sperrvorrichtung einen Trägerblock 25, dessen Hauptfläche
eine erste Aussparung 26 in insgesamt kegelstumpfförmiger
Gestaltung aufweist, und die von den beiden schrägen
Rändern 26a und 26b begrenzt wird, sowie eine zweite
Aussparung 27, die ebenfalls kegelstumpfförmig ist und von
den beiden schrägen Rändern 27a und 27b begrenzt wird. Die
beiden Kegelstümpfe, die von den beiden Aussparungen 26 und
27 gebildet werden, liegen einander mit ihren Oberseiten
gegenüber, während die beiden nicht aufeinanderfolgenden
Ränder 26a und 27a der Aussparungen 26 und 27 sowie ihre
nicht aufeinanderfolgenden Ränder 26b und 27b parallel
sind.
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Der Tragblock 25 wird von einer Öffnung 29 in der Nähe
der Verbindungszone zwischen den beiden Aussparungen 26 und
27 durchquert. Ein Stutzen 30 ist in die Öffnung 29 gefügt
und wird von einer Schraube 31 durchquert, die den
Tragblock 25 auf der Tragplatte 4 befestigt, und um einen
Deckel 32 zu halten, der an die Hauptfläche des Tragblocks
25 angebaut ist, der die Aussparungen 26 und 27 enthält.
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Der Finger 21 befindet sich in einem Raum, der von den
beiden Aussparungen 26 und 27 gebildet wird, schwenkt um
den Stutzen 30 und ist in einer Ebene beweglich, die zur
Ebene der Tragplatte 4 parallel ist. Der Finger 21 steht
mit einem Ende 21a über die Aussparung 26 hinaus, während
sein anderes Ende, 21b, über die Aussparung 27 hinaussteht.
Ein Bedienknopf 35 ist am Ende 21b des Fingers 21 angebaut
und dient dazu, den Finger 21 in die Aussparungen 26 und 27
zwischen zwei jeweils durch die Ränder 26a und 27a der
Aussparungen 26 und 27 gegebenen Positionen zu schwenken,
wobei die Aussparungen 26 und 27 den ersten Anschlag bilden
und die Ränder 26b und 27b der beiden Aussparungen 26 und
27 den zweiten Anschlag.
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Der Tragblock 25 wird in seiner Drehung durch ein
Metallstück 26 gesperrt, das sich auf der Mittenachse
befindet und von dem ein Ende in die Tragplatte 4 reicht
und das andere Ende in eine zweite Öffnung 27 des
Tragblocks 25. Vorteilhafterweise steht das Metallstück 36
in die Aussparung 26, um mit der Federklinge 22
zusammenzuwirken, die in einer Ebene der Aussparung 26 so
montiert ist, daß ihre Federkraft den Finger 21 automatisch
in seine Sperrichtung zurückstellt.
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Durch Auswirken einer Kraft in die durch den Pfeil F
(Abb. 4) gezeigte Richtung, die gegen die Kraft der
Feder 22 wirkt, schwenkt man den Finger 21 um den Stutzen
30, um an den Rändern der beiden Aussparungen 26 und 27 zum
Anschlag zu kommen, die die zweite Stellung oder
Öffnungsstellung der Sperrvorrichtung 20 bestimmen.
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Bei der ersten Durchführungsart gemäß Abb. 1
steht die Sperrvorrichtung 20 so auf der Tragplatte 4, daß
sie zwischen dem hinteren Abzugsbügel 7b und dem vorderen
Griff 5a steht, wobei in der Außenwand des hinteren
Abzugsbügels 7b, die dem vorderen Griff 5a gegenübersteht,
die Rille 23 angebracht ist, die mit dem freien Ende 21a
des Sperrfingers 21 zusammenwirkt.
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Schließlich wird die Tragplatte 4 vom Schützen mit
mindestens einem Verzurrgurt 40 so getragen, daß die Waffe
zum Beispiel auf der Gürtelhöhe des Schützen arretiert
wird. Dazu enthält die Tragplatte an ihrem Rand mehrere
Langlöcher 41, so daß der oder die Verzurrgurt(e) 40 frei
passieren kann (können).
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Angenommen, die Waffe 2 ist auf der Hauptfläche 4a der
Tragplatte 4 zentriert positioniert und das freie Ende 21a
des Sperrfingers 21 liegt in der Rille 23 des hinteren
Abzugsbügels 7b und wird durch die Kraft, die die
Rückstellfeder 22 auf den Sperrfinger 21 auswirkt, in der
Rille gehalten. Die Waffe 2 wird dabei arretiert und von
der Sperrvorrichtung 20 (Abb. 1) an der Tragplatte 4
gehalten, und die Tragplatte 4 wird in der Höhe des Gürtels
des Schützen mit den Verzurrgurten 40 arretiert.
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Wenn der Schütze seine Waffe 2 erfassen will, erfolgt
das Anlegen durch Fassen der Waffe an ihrem vorderen Griff
5a mit einer Hand, wobei der Daumen dieser Hand ganz
natürlich mit dem Bedienknopf 35 der Sperrvorrichtung 20 in
Berührung kommt, und das Positionieren der Hand um den
Griff 6 zwingt den Sperrfinger 21 dazu, in die Richtung des
Pfeils F zu schwenken, wodurch der Sperrfinger 21 aus der
Rille 23 des hinteren Abzugsbügels 7b der Waffe 2
freikommt. Gleichzeitig beginnt der Schütze mit der
Bewegung in senkrechter Richtung zur Ebene der Tragplatte
4, um die Waffe 2 zu ziehen und kann danach die Waffe 2
sehr schnell in eine bestimmte Richtung zielen, indem er
die zum Ziehen der Waffe 2 aus der Tragplatte 4 begonnene
Bewegung fortsetzt.
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Will der Schütze die Waffe 2 wieder auf der Tragplatte
4 befestigen, drückt er sie gegen die Platte 4 und
positioniert und zentriert sie dabei richtig in bezug auf
die Klötze 11b&sub1;, 11b&sub2;, 12a und 12b. Beim Bewegen der Waffe
hält der Schütze mit dem Daumen der Hand, die um den
vorderen Griff 5a liegt, den Sperrfinger 21 in seiner
Öffnungsstellung, so daß sich der Sperrfinger 21 beim
Andrücken der Waffe 2 an die Tragplatte 4 und Wegziehen der
Hand vom vorderen Griff 5a automatisch und infolge der
Wirkung der Rückstellfeder 22 in die Rille 23 einfügt.
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Da die Tragplatte und die Positionier- und Sperrmittel
der Waffe in bezug auf die mittlere Längsachse der
Tragplatte symmetrisch sind, kann die Waffe auf der einen
oder anderen Seite dieser Achse plaziert werden, so daß das
gleiche Tragsystem für Links- und Rechtshänder verwendet
werden kann.
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Gemäß einer zweiten Durchführungsart der Erfindung wie
in Abb. 5 dargestellt, ist die Waffe zum Beispiel eine
Maschinenpistole mit einem Griff 5, einem Drücker 6, der
von einem Abzugsbügel 7 umgeben ist.
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Bei dieser Waffenart positioniert sich die
Sperrvorrichtung 20 hinter dem Griff 5 so, daß sich das
freie Ende des Sperrfingers 21 in die Rille 23 einfügen
kann, die auf der Rückseite des Griffs 5 angebracht wird
und der Sperrvorrichtung 20 gegenüberliegt.
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Wie bei der vorhergehenden Durchführungsart, sind
Mittel 10 vorgesehen, um die Waffe 2 auf der Tragplatte 4
zu positionieren und zentrieren. Diese Mittel 10 bestehen
ebenfalls aus Klötzen, die aus der Hauptfläche 4a der
Tragplatte 4 hervorstehen. Genauer genommen steht ein Klotz
11 in das Innere des Raums, der vom Abzugsbügel 7 gebildet
wird, und seine Maße sind dergestalt, daß er merklich mit
dem Drücker 6 in Berührung kommt und diesen arretiert.
Außerdem sind drei Klötze 12 vorgesehen, wobei sich einer
in den Innenraum des Abzugsbügels 7 fügt, einer mit der
Vorderseite des Griffs 5 in Berührung kommt und einer auf
der Innenfläche des Laufs 2a der Waffe 2 aufliegt.
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Wie bei der vorhergehenden Durchführungsart, kommt der
Daumen des Schützen, der den Griff 5 mit einer Hand faßt,
ganz natürlich mit dem Bedienknopf 35 des Sperrfingers 21
in Berührung und schwenkt diesen, um ihn aus der Rille 23
freizulegen. Wenn der Schütze seine Waffe 2 wieder an die
Tragplatte 4 drückt und den Griff 5 losläßt, positioniert
sich der Sperrfinger 21 wieder automatisch unter der
Einwirkung der Rückstellfeder (die in Abb. 5 nicht
dargestellt ist) in der Rille 23.
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Natürlich ist die Erfindung in keiner Weise auf die
beiden hier beschriebenen Durchführungsarten, die bloße
Beispiele sind, beschränkt. Vor allem kann man die Art und
die Anzahl der Klötze ändern, die zum Positionieren und
Zentrieren der Waffe 2 an der Tragplatte 4 dienen, vor
allem je nach dem Typ der verwendeten tragbaren Waffe.