DE69409279T2 - Verfahren zur Herstellung eines Strahlungsheizgeräts und ein Heizgerät hergestellt nach diesem Verfahren - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Strahlungsheizgeräts und ein Heizgerät hergestellt nach diesem VerfahrenInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Heizstrahlers, der insbesondere aber nicht ausschließlich zum Gebrauch in Verbindung mit einem oben glatten Kochherd mit einer glaskeramischen Platte bestimmt ist. Vor allem bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Heizstrahlers, der ein elektrisches Heizelement in der Form eines länglichen Streifens aus elektrisch leitfähigem Material wie einem Metall oder einer Metallegierung umfaßt, wobei das besagte Heizelement zum Teil in einer Grundlage aus verdichtetem mikroporösem, thermisch und elektrisch isolierendem Material hochkant eingebettet ist. Die Erfindung bezieht sich auch auf einen nach einem solchen Verfahren hergestellten elektrischen Heizstrahler.
- In der vorliegenden Urkunde bezeichnet der Ausdruck "mikroporös" poröse bzw. zellige Materialien, bei denen die Endgröße der Zellen bzw. Hohlräume geringer ist als die mittlere freie weglänge eines Luftmoleküls bei Normaltemperatur und -druck, d.h. bei denen die besagte Endgröße etwa 100 nm oder weniger beträgt. Die durch Luftleitung (d.h. Zusammstöße zwischen Luftmolekülen) bedingte wärmeübertragung ist bei einem in diesem Sinne mikroporösen Material sehr gering. Zu solchen mikroporösen Materialien zählen Aerogel, d.h. ein Gel, bei dem die flüssige Phase so durch eine gasförmige Phase ersetzt wurde, daß die Schrumpfung vermieden wird, die bei unmittelbarer Trocknung des Gels aus einer Flüssigkeit stattfinden würde. Eine im wesentlichen identische Struktur läßt sich durch gesteuertes Fällen aus einer Lösung erzielen, wobei die Temperatur und der pH-Wert im Zuge der Fällung so geregelt werden, daß ein offengittriger Niederschlag anfällt. Andere aquivalente offengittrige Strukturen sind pyrogener (durch Hitzezersetzung bewirkter) bzw. elektrothermischer Art, wobei ein erheblicher Anteil der Teilchen eine Teilchenendgröße von weniger als 100 nm aufweist. Jedes dieser teilchenförmigen Materialien, die z.B. auf Siliciumoxid, Aluminiumoxid oder anderen Metalloxiden beruhen, kann zur Herstellung einer Masse benutzt werden, die der vorstehenden Definition gemäß mikroporös ist.
- Die mikroporöse Isolierung umfaßt typisch ein trockenes und teuchenförmiges mikroporöses Material im Einklang mit der vorstehenden Definition, das mit einer Keramikfaserverstärkung, Titandioxid als Trübungsmittel und für Hochtemperatureinsätze einer kleinen Menge Aluminiumoxidpulver gemischt ist, dessen Aufgabe darin besteht, das Material schrumpfungsbeständig zu machen. Ein solches mikroporöses Isoliermaterial ist in GB-A-1 580 909 beschrieben.
- Wird zwecks Herstellung eines Heizstrahlers ein Heizelement in der Form eines länglichen Streifens aus elektrisch leitfähigem Material teilweise hochkant in einer Grundlage aus isolierendem Material wie z.B. aus mikroporösem, thermisch und elektrisch isolierendem Material eingebettet, so erreicht der Streifen während des Betriebs des Heizgeräts eine für zufriedenstellenden Betrieb des Heizgeräts erforderliche hohe Temperatur. Der gesamte sich aus bloßliegenden und eingebetteten Bereichen zusammensetzende Streifen arbeitet jedoch bei einer hohen Temperatur, und es wäre vorteilhaft, wenn der eingebettete Teil des Streifens so eingerichtet werden könnte, daß er bei Betrieb des Heizgeräts eine niedrigere Temperatur erreicht als der bloßliegende Bereich.
- Aus GB-A-1 569 588 ist bekannt, einen Heizleiterstreifen vorzusehen, der von gegenüberliegenden Kanten aus wechselweise mit Spalten versehen ist und in Abständen voneinander angeordnete Verankerungslaschen umfaßt, die sich von dem Streifen aus erstrecken und in eine darunter befindliche Isolierplatte eindringen. Wie dies in GB-A-156 588 anerkannt ist, haben die Spalte den Nachteil, daß sie die Steifigkeit des Heizleiterstreifens in allen Richtungen verringern. Außerdem sind die Verankerungslaschen so angeordnet, daß zwischen ihnen ein mehreren Spalten entsprechender Abstand besteht. In Verbindung bedingen der Heizleiter geringer Steifigkeit und die relativ weiten Abstände zwischen den Verankerungslaschen unerwünschte Verformung des Heizleiters, was auf die auf den Heizleiter einwirkenden regelmäßigen Heiz- und Kühlzyklen zurückzuführen ist. Dies kann wiederum zur Folge haben, daß aneinander angrenzende Windungen des Heizleiters einander zu nahe kommen und einen elektrischen Kurzschluß verursachen oder daß der Heizleiter mit einem Temperaturfühler in Kontakt kommt, der bei Heizstrahlern für oben glatte Kochherde mit einer glaskeramischen Platte normalerweise vorgesehen ist.
- US-A-4 292 504 beschreibt eine elektrische Widerstandsheizvorrichtung, bei der das Heizelement einen dünnen, folienartigen Streifen aus Streckmetall umfaßt, der im wesentlichen entlang seiner gesamten Länge auf einer Platte aus isolierendem Material hochkant abgestützt ist. Das Heizelement ist innerhalb einer in der Platte geformten Nut entweder einzementiert oder in Festsitz angeordnet. Ein solches Heizelement aus Streckmetall nimmt in dem Heizgerät unerwünscht viel Raum ein und ist relativ zerbrechlich; außerdem bedingt es in dem in der Nut befindlichen Teil des Heizelements den gleichen Stromdurchsatz wie in dessen bloßliegendem Teil, so daß die Temperatur in dem eingebetteten Teil des Heizelements auf einen unerwünscht hohen Wert ansteigt.
- US-A-600 057 beschreibt ein elektrisches Heizgerät, bei dem ein zu einer von mehreren Formen gestanzter Leiter hochkant mittels einer oder mehrerer Emauschichten an einer Unterlage angebracht ist. Der Leiter ist geformt, um Beschädigung des zur Anbringung des Leiters an der Unterlage verwendeten Emails zu verhüten. Der Leiter kann z.B. mit einer Reihe seitlicher Vorsprünge jeder gewünschten Form versehen sein, wobei die besagten Vorsprünge teilweise oder ganz in dem Email eingebettet sind, während der Körper des Leiters bloßliegt.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Heizstrahlers mit einem Heizelement in der Form eines länglichen Streifens aus elektrisch leitfähigem Material zu schaffen, bei dem ein länglicher Teil des Streifens Betrieb bei einer niedrigeren Temperatur als ein anderer Teil des Streifens gestattet. Ein solches Heizelement sollte schnellere Erhitzung des Elements auf Strahlungshelligkeit ermöglichen.
- Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Heizstrahlers geboten, das sich auf die Bereitstellung einer Grundlage aus elektrisch und thermisch isolierendem Material und die Bereitstellung eines Heizelements in der Form eines länglichen, elektrisch leitfähigen Streifens erstreckt, wobei sich der besagte Streifen aus einem länglichen, kontinuierlichen Teil und einem mit dem kontinuierlichen Teil einstückigen und koplanaren länglichen, diskontinuierlichen Teil zusammensetzt und der diskontinuierliche Teil mit einer Mehrzahl von darin vorgesehenen Lücken versehen ist, mit den Merkmalen, daß die Grundlage aus verdichtetem mikroporösem, thermisch und elektrisch isolierendem Material gefertigt ist und das Heizelement hochkant in die Grundlage eingepreßt wird, um den diskontinuierlichen Teil des Heizelements mindestens teilweise in der Grundlage einzubetten, daß das isolierende Material in die Lücken eindringt und dadurch bessere Befestigung des Heizelements in der Grundlage bedingt und daß die Lücken bei Betrieb des Heizgeräts so wirken, daß sie den Stromfluß in dem diskontinuierlichen Teil verringern bzw. eliminieren.
- In dieser Urkunde wird der Ausdruck "kontinuierlich" in bezug auf den kontinuierlichen Teil des Streifens verwendet, um einen länglichen Teil des Streifens, dessen Maße im wesentlichen gleichförmig sind, zu bezeichnen. Dagegen wird der Ausdruck "diskontinuierlich" in dieser Urkunde in bezug auf den diskontinuierlichen Teil des Streifens verwendet, um einen an den kontinuierlichen Teil angrenzenden Teil des Streifens zu bezeichnen, der mit sich von dem kontinuierlichen Bereich weg erstreckenden Laschen bzw. ähnlichen Elementen versehen ist, so daß die Querschnittsfläche des Materials in einer zu der Langsrichtung des kontinuierlichen Streifenteils im wesentlichen senkrechten Richtung in der Längsrichtung des Streifens veränderlich ist. An gewissen Punkten in der Längsrichtung des Streifens kann die Querschnittsfläche des Materials daher im Vergleich mit anderen Punkten erheblich verringert sein oder das Material kann ganz fehlen.
- Die Lücken haben verschiedene Aufgaben. Erstens verringern bzw. eliminieren sie bei Betrieb des Elements in einem Heizgerät den elektrischen Stromfluß und somit Eigenerhitzung des Streifens entlang der Streifenlänge in jenem Streifenbereich, in dem sie vorgesehen sind, so daß die Streifentemperatur in diesem in dem isolierenden Material eingebetteten Bereich im Vergleich mit dem restlichen bloßliegenden Streifenbereich geringer ist. Zweitens bedingen die Lücken bessere Befestigung des Streifens an dem isolierenden Material, wenn sie in dem besagten Material eingebettet sind. Drittens verringern die Lücken die Streifenmasse, was schnellere Erhitzung des bloßliegenden Streifenbereichs auf Strahlungshelligkeit bedingt. Viertens können die Lücken so angeordnet werden, daß sie die Wärmeleitung aus dem bloßzulegenden Streifenbereich in den einzubetteten Bereich verringern.
- In Idealfalle sollten die Lücken entlang der Streifenlänge so nahe aneinander vorgesehen werden, wie dies angemessenerweise möglich ist. Die Fläche der Lücken in dem diskontinuierlichen Teil kann in dessen Ebene geringer sein als die restliche Fläche des diskontinuierlichen Teils. Die Lücken können in Abständen voneinander entlang dem diskontinuierlichen Streifenteil angeordnet sein.
- Die Lücken können in dem diskontinuierlichen Teil des Streifens geformte Spalte oder Schlitze umfassen. Die Spalte bzw. Schlitze können so vorgesehen werden, daß sie sich von der einzubettenden Kante des diskontinuerlichen Streifenteils aus erstrecken. Die Spalte bzw. Schlitze in dem diskontinuierlichen Teil des Streifens können geradlinig oder gekrümmt bzw. kurvenförmig und/oder schräg angeordnet sein. Die Spalte bzw. Schlitze können gleichförmig oder ungleichförmig sein. Die Spalte bzw. Schlitze können sich bis zu einer Höhe, bis zu der der Streifen einzubetten ist, oder darüber hinaus erstrecken.
- Wahlweise können die Lücken in dem diskontinuierlichen Teil des Streifens geformte Löcher umfassen. Löcher einer gewünschten Form, z.B. rechteckiger, kreisförmiger oder ovaler Form, können in dem diskontinuierlichen Teil des Streifens vorgesehen sein, wobei die besagten Löcher so bemessen werden, daß sie einen erheblichen Teil der einzubettenden Streifentiefe überbrücken. Die Löcher können sich bis zu einer Höhe, bis zu der der Streifen einzubetten ist, oder darüber hinaus erstrecken.
- Falls erforderlich, kann der Streifen in der Länge nach gewellter Form (manchmal auch als schlängelnde oder gewundene oder wellige Form bezeichnet) vorgesehen werden.
- Der Streifen und die Laschen umfassen zweckdienlicherweise ein Metall oder eine Metallegierung wie z.B. eine Eisen- Chrom-Aluminiumlegierung. Die Erfindung ist aber weder auf ein besonderes Material noch auf eine besondere Gestaltung des Streifens beschränkt.
- Geeignete mikroporöse, thermisch und elektrisch isolierende Materialien sind in der Technik gut bekannt, z.B. aus GB-A-1 580 909, wobei sich eine typische Masse aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- Mikroporöses pyrogenes Siliciumoxid 49 bis 97 Gew.%
- Keramikfaserverstärkung 0,5 bis 20 Gew.%
- Trübungsmittel 2 bis 50 Gew.%
- Aluminiumoxid bis 12 Gew.%
- Der Anteil an Aluminiumoxid beträgt vorzugsweise von 0,5 bis 12 Gewichtsprozent.
- Die Erfindung wird nun in der Form beispielhafterweise unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Fig. 1 eine Seitenrißansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist;
- Fig. 2 eine Seitenrißansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist;
- Fig. 3 eine Seitenrißansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist;
- Fig. 4 eine Seitenrißansicht einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist; und
- Fig. 5 eine Seitenrißansicht einer fünften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist;
- Fig. 6 eine Seitenrißansicht einer sechsten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist;
- Fig. 7 eine Seitenrißansicht einer siebenten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen Heizelements ist; und
- Fig. 8 eine Grundrißansicht eines elektrischen Heizstrahlers ist, der ein erfindungsgemäßes elektrisches Heizelement umfaßt.
- Nach Fig. 1 besteht ein elektrisches Heizelement für einen elektrischen Heizstrahler aus einem länglichen elektrisch leitfähigen Streifen 1 aus einem Metall oder einer Metallegierung, der für Hochkanteinbettung bis zu einer im wesentlichen durch die strichlierte Linie 2 bezeichneten Höhe in einer Grundlage aus elektrisch und thermisch isolierendem Material 3 bestimmt ist. Eine solche Grundlage kann z.B. verdichtetes mikroporöses, thermisch und elektrisch isolierendes Material umfassen, wie es z.B. in GB-A-1 580 909 beschrieben ist.
- Der Streifen 1 umfaßt einen kontinuierlichen Teil (den oberen Teil in Fig. 1) und einen diskontinuierlichen Teil (den unteren Teil in Fig. 1). Der untere, diskontinuierliche Teil ist mit einer Mehrzahl von Lücken in der Form von in Abständen voneinander befindlichen Schlitzen 4 versehen, wobei sich die besagten Schlitze in den Streifen 1 von der Kante des Streifens aus und im wesentlichen bis zu der Höhe 2, bis zu der der Streifen eingebettet werden soll, wenn der Streifen 1 bis zu dem Oberrand der Schlitze 4 einzubetten ist, bzw. bis zu der Höhe 2', bis zu der der Streifen eingebettet werden soll, wenn der Streifen 1 bis zu einer Höhe unterhalb des Oberrandes der Schlitze 4 einzubetten ist, erstrecken. Die Schlitze 4 sollten im Idealfalle so nahe aneinander angeordnet sein, wie dies angemessenerweise möglich ist. Wie in Fig. 1 ersichtlich, nehmen die Schlitze 4 einen geringeren Anteil der Fläche des diskontinuierlichen Teils des Streifens 1 ein.
- Wird der Streifen im eingebetteten Zustand zwecks Betrieb als Heizelement in einem Heizstrahler mit seinen Enden an eine geeignete Spannungsquelle angeschlossen, fließt der elektrische Strom durch den bloßliegenden, d.h. nicht eingebetteten, kontinuierlichen Teil des Streifens 1, wie dies durch den Pfeil 5 bezeichnet ist, was zur Folge hat, daß der Streifen in diesem Bereich in dem Maße erhitzt wird, das erforderlich ist, damit er seine Funktion als Heizelement erfüllt. In dem mindestens teilweise eingebetteten diskontinuierlichen Teil des Streifens kann jedoch infolge des Vorhandenseins der Schlitze 4 in der durch den Pfeil 6 bezeichneten Richtung wenig oder gar kein elektrischer Strom fließen. Dies bedeutet, daß im wesentlichen keine elektrische Erhitzung des diskontinuierlichen Teiles des Streifens 1 stattfindet. Die durch den Streifen in dem diskontinuierlichen Teil erreichte Temperatur ist daher bedeutend geringer als die durch den Streifen in dem kontinuierlichen Teil erreichte Temperatur. Dies ist insofern vorteilhaft, als es verhindert, daß in dem Bereich des isolierenden Materials unerwünscht hohe Temperaturen erreicht werden.
- Die in Fig. 2 bis Fig. 7 dargestellten Anordnungen wirken auf ähnliche Weise wie die Anordnung in Fig. 1.
- In Fig. 2 sind anstelle der in Fig. 1 dargestellten Schlitze 4 Spalte 4A vorgesehen, die ebenfalls relativ nahe aneinander angeordnet sind und sich in den diskontinuierlichen Teil des Streifens 1 von der Kante des Streifens aus und im wesentlichen bis zu der Höhe 2 bzw. 2' erstrecken, bis zu der der Streifen 1 in der Isolierung 3 einzubetten ist. Wie dies in Fig. 2 ersichtlich ist, nehmen die Spalte 4A nur etwa die halbe Fläche des diskontinuierlichen Teiles des Streifens 1 ein.
- In den Figuren 3 und 4 sind Reihen kreisförmiger Löcher 4B bzw. quadratischer Löcher 4C vorgesehen, die so bemessen sind, daß sie möglichst viel von dem Abstand zwischen der einzubettenden Kante des Streifens und der Höhe 2 bzw. 2', bis zu der der Streifen einzubetten ist, überbrücken. Die Spalte 4A in Fig. 2 und die Löcher 4B und 4C in Fig. 3 bzw. Fig. 4 haben die gleiche Funktion wie die Schlitze 4 in Fig. 1, und zwar besteht diese darin, bei Betrieb des Streifens als Heizelement den elektrischen Stromfluß entlang des Streifens 1 in dessen eingebettetem Bereich auf ein Mindestmaß einzuschränken.
- In Fig. 5 sind die Schlitze 4 gebogen bzw. kurvenförmig, in Fig. 6 sind die Schlitze 4 schräg angeordnet, und in Fig. 7 sind die Schlitze 4 ihrer Länge nach ungleichförmig.
- Auf Wunsch können die Schlitze 4, die Spalte 4A bzw. die Löcher 4B, 4C so angeordnet werden, daß sie sich über die Höhe, bis zu der der Streifen in dem isolierenden Material 3 einzubetten ist, hinaus erstrecken, wie dies durch die Höhe 2' dargestellt ist. Bei einer solchen Anordnung werden die Schlitze 4, die Spalte 4A bzw. die Löcher 4B, 4C teilweise bloßliegen, wenn der Streifen 1 in dem isolierenden Material 3 eingebettet ist.
- Die Schlitze 4, die Spalte 4A bzw. die Löcher 4B, 4C erfüllen eine weitere Funktion, insofern beim Einbetten des Streifens 1, z.B. durch Einpressen der Streifenkante in das isolierende Material 3, das besagte isolierende Material in die Schlitze, Spalte bzw. Löcher eindringt, was die Befestigung des Streifens 1 in dessen Sitz in dem isolierenden Material 3 erleichtert. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn das isolierende Material mikroporöses isolierendes Material ist. Wir haben festgestellt, daß mikroporöses, thermisch isolierendes Material, selbst wenn dieses in ein Metallbecken eingepreßt ist, eine gewisse Rückprallelastizität bewahrt, die dazu beiträgt, daß der Streifen 1 infolge von Reibung in der Grundlage festgehalten wird.
- Weitere durch die Anordnung von Schlitzen, Spalten bzw. Löchern bedingte Vorteile sind wie folgt: sie verringern die Masse des Streifens 1, was schnellere Erhitzung des kontinuierlichen Streifenteils auf eine betriebliche Strahlungstemperatur zur Folge hat. Solch schnelle Erhitzung auf Strahlungshelligkeit wird auch durch die Spalte, Schlitze bzw. Löcher gefördert, die als Mittel zur Einschränkung der Wärmeleitung aus dem kontinuierlichen Streifenteil in den eingebetteten diskontinuierlichen Streifenteil wirken. In dieser letzteren Hinsicht mag es vorteilhaft sein, Spalte bzw. Schlitze vorzusehen, die innerhalb des Streifens jeweils gebogen bzw. kurvenförmig oder schräg angeordnet sind.
- Auf Wunsch kann der Streifen 1 in der Länge nach gewellter Form vorgesehen werden.
- Fig. 8 veranschaulicht eine Anwendung eines erfindungsgemäßen Heizelements bei einem elektrischen Heizstrahler zum Einsatz unterhalb einer glaskeramischen Platte eines oben glatten Kochherds. Ein Heizelement, das einen länglichen, elektrisch leitfähigen Streifen 1 aus einem Metall oder einer Metallegierung wie einer Eisen- Chrom-Aluminiumlegierung umfaßt und wie in einer der Figuren 1 bis 7 konstruiert und vorstehend unter Bezugnahme darauf beschrieben ist, wird in eine gewellte Form gebracht und durch Hochkanteinpressung in die Oberfläche einer Grundlage 3 aus mikroporösem, thermisch und elektrisch isolierendem Material wie dem in GB-A-1 580 909 beschriebenen Material, das in ein Metallbecken 7 eingepreßt ist, teilweise eingebettet. Nach dem Einbetten wird die Oberfläche der Grundlage 3 so eingestellt, daß sie im wesentlichen der Höhe 2 bzw. 2' in den Figuren 1 bis 7 entspricht. An der Seite des Beckens 7 liegt eine periphere Wand 8 aus thermisch isolierendem Material wie Keramikfasermaterial oder mikroporösem isolierendem Material an. Für elektrische Verbindung des Heizelementstreifens 1 mit einer elektrischen Stromversorgung ist ein Anschluß 9 vorgesehen.
- Es ist eine Wärmeausschaltvorrichtung 10 gut bekannter Art vorgesehen, die sich über das Heizelement 1 erstreckt, um das Heizelement im Falle von überhitzung der glaskeramischen Kochplatte auszuschalten, wenn das Heizgerat in einem Kochherd mit einer solchen glaskeramischen Kochplatte installiert ist und betrieben wird.
Claims (14)
1. Ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen
Heizstrahlers, das sich auf die Bereitstellung einer
Grundlage aus elektrisch und thermisch isolierendem
Material und die Bereitstellung eines Heizelements in der
Form eines länglichen, elektrisch leitfähigen Streifens (1)
erstreckt, wobei sich der besagte Streifen aus einem
länglichen, kontinuierlichen Teil und einem mit dem
kontinuierlichen Teil einstückigen und koplanaren
länglichen, diskontinuierlichen Teil zusammensetzt und der
diskontinuierliche Teil mit einer Mehrzahl von darin
vorgesehenen Lücken (4, 4A, 4B, 4C) versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundlage aus verdichtetem
mikroporösem, thermisch und elektrisch isolierendem
Material gefertigt ist und das Heizelement hochkant in die
Grundlage eingepreßt wird, um den diskontinuierlichen Teil
des Heizelements mindestens teilweise in der Grundlage
einzubetten, daß das isolierende Material in die Lücken
eindringt und dadurch bessere Befestigung des Heizelements
in der Grundlage bedingt und daß die Lücken bei Betrieb des
Heizgeräts so wirken, daß sie den Stromfluß in dem
diskontinuierlichen Teil verringern bzw. eliminieren.
2. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche der Lücken (4, 4A, 4B, 4C) des
diskontinuierlichen Teils in dessen Ebene geringer ist als
der Rest der Fläche des diskontinuierlichen Teils.
3. Ein Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lücken (4, 4A, 4B, 4C) entlang dem
diskontinuierlichen Teil des Streifens (1) in
Abstandsbeziehung angeordnet sind.
4. Ein Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lücken in dem
diskontinuierlichen Teil des Streifens geformte Spalte (4A)
bzw. Schlitze (4) umfassen.
5. Ein Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spalte (4A) bzw. die Schlitze (4) so vorgesehen
werden, daß sie sich von der in die Grundlage (3)
eingepreßten Kante des diskontinuierlichen Teiles des
Streifens (1) aus erstrecken.
6. Ein Verfahren nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem diskontinuierlichen Teil des
Streifens (1) die Spalte (4A) bzw. die Schlitze (4)
geradlinig oder gebogen bzw. kurvenförmig und/oder schräg
angeordnet sind.
7. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spalte (4A) bzw. die Schlitze (4)
gleichförmig oder ungleichförmig sind.
8. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spalte (4A) bzw. die Schlitze (4)
sich bis zu einer Höhe (2, 2'), bis zu der der Streifen (1)
einzubetten ist, oder darüber hinaus erstrecken.
9. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lücken in dem diskontinuierlichen
Teil des Streifens (1) geformte Löcher (4B, 4C) umfassen.
10. Ein Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß Löcher (4B, 4C) einer gewünschten Form in dem
diskontinuierlichen Teil des Streifens (1) vorgesehen
werden, wobei die Löcher so bemessen sind, daß sie einen
erheblichen Teil der einzubettenden Tiefe des Streifens
überbrücken.
11. Ein Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Löcher (4B, 4C) bis zu einer Höhe (2, 2'), bis
zu der der Streifen (1) einzubetten ist, bzw. darüber
hinaus erstrecken.
12. Ein Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (1) der Länge nach
gewellt ist.
13. Ein Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (1) ein Metall
oder eine Metallegierung umfaßt.
14. Ein nach einem der vorstehenden Ansprüche gefertigter
elektrischer Heizstrahler.
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