DE69407660T2 - Mobilfunkgerät und Verfahren zur Löschung eines Ausfüllkodes in einer Funkschaltung - Google Patents
Mobilfunkgerät und Verfahren zur Löschung eines Ausfüllkodes in einer FunkschaltungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mobilkommunikationsverfahren und ein Mobilkommunikationssystem zum Senden und Empfangen eines Faksimile-Bildsignals zwischen einer Funkbasisstation und einer Mobilstation durch eine Funkschaltung.
- Faksimile-Übertragungen finden mehr und mehr Anwendung in Mobilkommunikationssystemen. Siehe zum Beispiel den Artikel der Vehicular Technologv Society, 42te VTS Konferenz VTS, 18. Mai 1992, Seiten 240-246, Dimolitsas et al.: "Group 3 Facsimile Transmission over Digital Satellite Mobile Networks". Zum Senden eines Bildsignals von einer Faksimile-Sendevorrichtung in einer Mobilstation oder einer Funkbasisstation an eine Faksimile-Empfangsvorrichtung über eine Funkschaltung ist es für die Faksimile-Sendevorrichtung üblich gewesen, an die Funkschaltung ein Bildsignal mit einem Ausfüllcode zu senden, der pro Bildzeile eingefügt wird, um mit der Mindestzeilenabtastzeit (die im folgenden als "MZAZ" bezeichnet wird) der Faksimile-Empfangsvorrichtung übereinzustimmen. Ein Beispiel der Verwendung eines Ausfüllcodes wird in US-A-4 301 479 gegeben.
- Obwohl ein Bildsignal des Stands der Technik von der Faksimile-Sendeeinrichtung über die Funkschaltung mit einem pro Bildzeile eingefügten Ausfüllcode gesendet wird, dient der Ausfüllcode nur zur Formatierung des Bildes und hat sonst keinen Nachrichtengehalt. Als Ergebnis ist die Übertragungsleistung der Funkschaltung bisher niedrig gewesen, da die Menge der gesendeten Information durch den eingefügten Ausfüllcode erhöht wird.
- Verschiedene Bemühungen sind unternommen worden, um die obigen unzulänglichkeiten zu vermeiden. Zum Beispiel offenbart die JP-A-59-166241 eine Anordnung zur Löschung eines Ausfüllcodes aus Daten, die von einer Faksimilevorrichtung an einen Computer gesendet werden. Eine Löschung eines Ausfüllcode zu der Zeit, zu der Bilddaten durch einen Computer gespeichert werden, wird in der JP-A-1-184147 offenbart. Jedoch sind bisher keine Versuche unternommen worden, einen Ausfüllcode für Funkübertragungen zu löschen.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobilkommunikationssystem, das keinen Ausfüllcode in einem Signal benötigt, das mittels einer Funkübertragung zwischen einer Mobilstation und einer Funkbasisstation gesendet wird, und ein Mobilkommunikationsverfahren bereitzustellen, das in einem solchen Mobilkommunikationssystem verwendet werden soll. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche gelöst.
- In der Funkbasisstation oder der Mobilstation löscht daher die Basisstationsausfüllcode-Löscheinrichtung oder die Mobil stationsausfüllcode-Löscheinrichtung einen Ausfüllcode aus dem Bildsignal, das von der damit verbundenen Faksimilevorrichtung geliefert worden ist und das an eine andere Faksimilevorrichtung durch die Funkschaltung gesendet werden soll, und die Basisstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung oder die Mobilstationsaus füllcode-Einfügeeinrichtung fügt einen Ausfüllcode in das von einer anderen Faksimilevorrichtung durch die Funkschaltung gesendete Bildsignal ein, so daß die Zeilenabtastzeit des Bildsignals nicht kürzer als die Mindestzeilenabtastzeit der damit verbunden Faksimilevorrichtung wird, die aus dein Basisstations terminal-Fähigkeitsspeicher oder dem Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeicher gelesen wird. Das Bildsignal mit dem eingefügten Ausfüllcode wird dann an die damit verbundene Faksimilevorrichtung geliefert.
- Da der Ausfüllcode, der in das Bildsignal eingefügt worden ist, um der Mindestzeilenabtastzeit der Faksimilevorrichtung zu entsprechen, gelöscht wird, und dann das Bildsignal über die Funkschaltung gesendet wird, kann die über die Funkschaltung gesendete Informationsinenge für eine verbesserte Übertragungsleistung der Funkschaltung verringert werden.
- - Die obigen und anderen Aufgaben, Merkmale, und Vorteile des vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung offenbar werden, wenn diese in Verbindung mit der begleitenden Zeichnung genommen wird, die eine bevorzugte Ausführung der vorliegenden Erfindung anhand eines Beispiels darstellt.
- Die einzige Figur ist ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationssystems.
- Wie in der einzigen Figur gezeigt, weist ein erfindungsgemäßes Mobilkommunikationssystem im wesentlichen eine Faksimilevorrichtung 1, eine Mobilstation 2, eine Funkbasisstation 3, ein öffentliches Kommunikationsnetz 4, eine Faksimilevorrichtung 5, und eine Leitungsschaltung 6 auf.
- Die Mobilstation 2 sendet an und empfängt von der Faksimilevorrichtung 1 über die Leitungsschaltung 6 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal. Die Mobilstation 2 und die Funkbasisstation 3 tauscht ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal mit einem daraus gelöschten Ausfüllsignal über eine Funkschaltung 7 aus. Die Funkbasisstation 3 sendet an und empfängt von der Faksimilevorrichtung 5 über das öffentliche Kommunikationsnetz 4 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal.
- Die Mobilstation 2 weist ein Mobilstationsmodem 21, eine Mobilstationsausfüllsteuervorrichtung 22, eine Mobilstationssteuervorrichtung 23, einen Mobilstationssender/empfänger 24, einen Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 25, und einen Mobilstationsbildsignalspeicher 26 auf. Die Funkbasisstation 3 weist ein Basisstationsmodem 31, eine Basisstationssteuervorrichtung 32, eine Basisstationssteuervorrichtung 33, einen Basisstationssender/empfänger 34, einen Basisstationsterminal- Fähigkeitsspeicher 35, und einen Basisstationsbildsignalspeicher 36 auf.
- Wenn die Mobilstation 2 ein von der Faksimilevorrichtung 1 gesendetes moduliertes Signal empfängt, demoduliert das Mobilstationsmodem 21 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal in dem empfangenen modulierten Signal in ein ursprüngliches Bildsignal und ein ursprüngliches Übertragungsprozedursignal. Wenn die Mobilstation 2 ein Signal an die Faksimilevorrichtung 1 senden soll, moduliert das Mobilstationsmodem 21 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal, und gibt die modulierten Signale durch die Leitungsschaltung 6 an die Faksimilevorrichtung 1 aus.
- Wenn ein Bildsignal von der Faksimilevorrichtung 1 durch das Mobilstationsmodem 21 empfangen wird, ermittelt und löscht die Mobilstationsausfüllsteuervorrichtung 22 einen Ausfüllcode aus dem empfangenen Bildsignal, und sendet danach das Bildsignal an die Mobilstationssteuervorrichtung 23. Wenn ein Bildsignal von der Funkschaltung 7 durch den Mobilstationssender/empfänger 24 und die Mobilstationssteuervorrichtung 23 in dem Mobilstationsbildsignalspeicher 26 empfangen und gespeichert wird, ermittelt die Mobilstationsausfüllsteuervorrichtung 22 einen Zeilenendecode in dem Bildsignal, fügt einen Ausfüllcode zwischen die Bilddaten und dem ermittelten Zeilenendecode ein, der den Bilddaten pro Bildzeile folgt, und sendet danach das Bildsignal mit dem eingefügten Ausfüllcode an das Mobilstationsmodem 21. Das Bildsignal mit dem eingefügten Ausfüllcode ist von einer solchen Art, daß seine Zeilenabtastzeit nicht kürzer als die Mindestzeilenabtastzeit (MZAZ) der Faksimilevorrichtung 1 ist, die die Mobilstationsausfüllsteuervorrichtung 22 aus dem Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 25 lesen muß.
- Die Mobilstationssteuervorrichtung 23 setzt ein Leitungssignal in ein Funksignal oder ein Funksignal in ein Leitungssignal um. Die Mobilstationssteuervorrichtung 23 erkennt auch die Fähigkeit (MZAZ) der mit der Mobilstation 2 verbundenen Faksimilevorrichtung 1 gemäß einem Prozedursignal DIS, und speichert Daten über die erkannte MZAZ in dem Mobilstationsterminal- Fähigkeitsspeicher 25. Der Mobilstationssteuervorrichtung 23 dient ferner dazu, die Mobilstation 2 in ihrer Gesamtheit zu steuern.
- Der Mobilstationssender/empfänger 24 sendet an und empfängt von der Funkbasisstation 3 über die Funkschaltung 7 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal.
- Der Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 25 speichert Daten über die Fähigkeit (MZAZ) der Faksimilevorrichtung 1.
- Der Mobilstationsbildsignalspeicher 26 speichert ein von der Funkschaltung 7 empfangenes Bildsignal.
- Wenn die Funkbasisstation 3 ein von der Faksimilevorrichtung 5 gesendetes moduliertes Signal empfängt, demoduliert das Basisstationsmodem 31 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal in dem empfangenen modulierten Signal in ein ursprüngliches Bildsignal und ein ursprüngliches Übertragungsprozedursignal. Wenn die Basisstation 3 ein Signal an die Faksimilevorrichtung 5 senden soll, moduliert die Basisstationsmodem 31 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal, und gibt die modulierten Signale über das öffentliche Kommunikationsnetz 4 an die Faksimilevorrichtung 5 aus.
- Wenn ein Bildsignal von der Faksimilevorrichtung 5 durch das Basisstationsmodem 31 empfangen wird, ermittelt und löscht die Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 einen Ausfüllcode aus dem empfangenen Bildsignal, und sendet danach das Bildsignal an die Basisstationssteuervorrichtung 33. Wenn ein Bildsignal von der Funkschaltung 7 durch den Basisstationssender/empfänger 34 und die Basisstationssteuervorrichtung 33 in den Basisstationsbildsignalspeicher 36 empfangen und gespeichert wird, ermittelt die Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 einen Zeilenendecode in dem Bildsignal, fügt einen Ausfüllcode zwischen die Bilddaten und dem ermittelten Zeilenendecode ein, der den Bilddaten pro Bildzeile folgt, und sendet danach das Bildsignal mit dem eingefügten Ausfüllcode an das Basisstationsmodem 31.
- Die Basisstationssteuervorrichtung 33 setzt ein Leitungssignal in ein Funksignal oder ein Funksignal in ein Leitungssignal um. Die Basisstationssteuervorrichtung 33 erkennt auch die Fähigkeit (MZAZ) der mit der Basisstation 3 verbundenen Faksimilevorrichtung 5 gemäß einem Prozedursignal DIS, und speichert Daten über die erkannte MZAZ in dem Basisstationsterminal Fähigkeitsspeicher 35. Die Basisstationssteuervorrichtung 33 dient ferner dazu, die Funkbasisstation 3 in ihrer Gesamtheit zu steuern.
- Der Basisstationssender/empfänger 34 sendet an und empfängt von der Mobilstation 2 über die Funkschaltung 7 ein Bildsignal und ein Übertragungsprozedursignal.
- Der Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 35 speichert Daten über die Fähigkeit (MZAZ) der Faksimilevorrichtung 5.
- Der Basisstationsbildsignalspeicher 36 speichert ein von der Funkschaltung 7 empfangenes Bildsignal.
- Die Arbeitsweise des Mobilkommunikationssystems wird unten beschrieben werden. Die unten beschriebenen Phasen B, C sind in der Empfehlung T.30 der C.C.I.T.T. definiert. Insbesondere ist die Phase B als eine Vor-Nachrichten-Prozedur zum Identifizieren und Auswählen der benötigten Eigenschaften festgelegt, und die Phase C ist als Nachrichtenübertragung (einschließlich gegebe nenfalis Phasenabgleich und Svnchronisation) festgelegt.
- Die Übertragung von Signalen von der mit der Mobilstation 2 verbundenen Faksimilevorrichtung 1 an die mit der Funkbasisstation 3 verbundenen Faksimilevorrichtung 5 durch das öffentliche Kommunikationsnetz 4 wird wie folgt ausgeführt: In Phase B wird ein von der Faksimilevorrichtung 5 durch das öffentliche Kommunikationsnetz 4 an die Funkbasisstation 3 gesendetes moduliertes Prozedursignal durch das Basisstationsmodem 31 demoduliert, und das demodulierte Prozedursignal wird durch die Basisstationssteuervorrichtung 33 in Funksignaldaten umgesetzt. Die Fähigkeit (MZAZ) der Faksimilevorrichtung 5 wird gem:ß dem DIS im Prozedursignal erkannt, und ihre Daten werden in dem Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 35 gespeichert. Die Funksignaldaten werden vom Basisstationssender/empfänger 34 durch die Funkschaltung 7 an die Mobilstation 2 gesendet. In der Mobilstation 2 werden die durch die Funkschaltung 7 gesendeten Funksignaldaten von dem Mobilstationssender/empfänger 24 empfangen, und in ein Prozedursignal durch die Mobilstationssteuervorrichtung 23 umgesetzt. Das Prozedursignal wird dann in Mobilstationsmodem 21 gespeichert und über die Leitungsschal tung 6 an die Faksimilevorrichtung 1 gesendet. In der Faksimilevorrichtung 1, wird ein zu sendendes Prozedursignal gemäß dem empfangenen Prozedursignal erzeugt, und über die Leitungsschaltung 6 an die Mobilstation 2 gesendet. In der Mobilstation 2 wird das empfangene Prozedursignal durch das Mobilstationsmodem 21 demoduliert und durch die Mobilstationssteuervorrichtung 23 in Funksignaldaten umgesetzt, die dann von dem Mobilstationssender/empfänger 24 über die Funkschaltung 7 an die Funkbasisstation 3 gesendet werden. In der Funkbasisstation 3 werden die Funksignaldaten von der Mobilstation 2 durch den Basisstationssender/empfänger 34 empfangen und in ein Prozedursignal durch die Basisstationssteuervorrichtung 33 umgesetzt. Das Prozedursignal wird dann durch das Basisstationsmodem 31 moduliert, und das modulierte Prozedursignal wird über das öffentliche Kommunikationsnetz 4 an die Faksimilevorrichtung 5 gesendet.
- In Phase C wird ein von der Faksimilevorrichtung 1 über die Leitungsschaltung 6 an die Mobilstation 2 gesendetes moduliertes Bildsignal durch das Mobilstationsmodem 21 demoduliert. Die Mobilstationsausfüllsteuervorrichtung 22 ermittelt und löscht einen Ausfüllcode aus dem demodulierten Bildsignal. Das Bildsignal wird dann durch die Mobilstationssteuervorrichtung 23 in Funksignaldaten umgesetzt, die von dem Mobilstationssender/empfänger 24 über die Funkschaltung 7 an die Funkbasisstation 3 gesendet werden. In der Funkbasisstation 3 werden die Funksignaldaten von der Mobilstation 2 durch den Basisstationssender/empfänger 34 empfangen und durch die Basisstationssteuervorrichtung 33 in ein Bildsignal umgesetzt. Das Bildsignal wird dann in dem Basisstationsbildsignalspeicher 36 gespeichert. Die Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 liest das gespeicherte Bildsignal aus dem Basisstationsbildsignalspeicher 36, und ermittelt einen Zeilenendecode in dem Bildsignal. Dann fügt die Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 einen Ausfüllcode zwischen die Bilddaten und dem ermittelten Zeilenendecode derart ein, daß sie der Fähigkeit (MZAZ) der Faksimilevorrichtung 5 entspricht, die in dem Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeicher 35 gespeichert ist. Das Bildsignal mit dem eingefügten Ausfüllcode wird von der Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 an das Basisstationsmodem 31 gesendet. Das Basisstationsmodem 31 moduliert das von der Basisstationsausfüllsteuervorrichtung 32 gelieferte Bildsignal und sendet das modulierte Bildsignal über das öffentliche Kommunikationsnetz 4 an die Faksimilevorrichtung 5.
- Während die Übertragung von Signalen von der mit der Mobilstation 1 verbundenen Faksimilevorrichtung 1 an die Faksimilevorrichtung 5, die mit der Funkbasisstation 3 durch das öffentliche Kommunikationsnetz 4 verbunden ist, in der obigen Ausführung beschrieben worden ist, können ein Prozedursignal und ein Bildsignal, die von der Faksimilevorrichtung 5 an die Faksimilevorrichtung 1 gesendet werden, in der gleiche Art wie oben beschrieben verarbeitet werden, außer daß die Signale in die entgegengesetzte Richtung geliefert werden.
- In dem Mobilkommunikationssystem können mehrere der Faksimilevorrichtungen mit der Funkbasisstation 3 durch das öffentliche Kommunikationsnetz 4 verbunden sein, und mehrere der Faksimilevorrichtungen können mit der Mobilstation 2 durch die Leitungsschaltung 6 verbunden sein.
Claims (7)
1. Mobilkommunikationsverfahren in einem
Mobilkommunikationssystem zum Senden und Empfangen eines Bildsignals zwischen
einer Faksimilevorrichtung (5), die mit einer
Funkbasisstation (3) verbunden ist, und einer Faksimilevorrichtung (1),
die mit einer Mobilstation (2) durch eine Funkschaltung (7)
zwischen der Funkbasisstation (3) und der Mobilstation (2)
verbunden ist,
gekennzeichnet durch die Schritte:
Löschung eines Ausfüllcodes (22,32) aus einem Bildsignal,
das jeweils von der Funkbasisstation und der Mobilstation
an die Funkschaltung gesendet werden soll;
Einfügen eines Ausfüllcodes (22,32) in ein von der
Funkschaltung jeweils durch die Funkbasisstation (3) und die
Mobilstation (2) empfangenes Bildsignal, um einer
Mindestzeilenabtastzeit der damit verbundenen
Faksimilevorrichtung zu entsprechen; und
Senden des Bildsignals mit dem darin eingefügten
Ausfüllcode an jede Faksimilevorrichtung (1,5).
2. Mobilkommunikationssystem zum Senden und Empfangen eines
Bildsignal zwischen einer Faksimilevorrichtung (5), die mit
einer Funkbasisstation (3) verbunden ist, und einer
Faksimilevorrichtung (1), die mit einer Mobilstation (2) durch
eine Funkschaltung (7) zwischen der Funkbasisstation (3)
und der Mobilstation verbunden ist, gekennzeichnet durch:
Einrichtungen (22,23) zur Löschung eines Ausfüllcodes aus
einem Bildsignal, das jeweils von der Funkbasisstation (3)
und der Mobilstation (2) an die Funkschaltung (7) gesendet
werden soll;
Einrichtungen (22,32) zum Einfügen eines Ausfüllcodes in
ein Bildsignal, das von der Funkschaltung (7) jeweils durch
die Funkbasisstation (3) und die Mobilstation (2) empfangen
werden soll, um einer Mindestzeilenabtastzeit der damit
verbundenen Faksimilevorrichtung (1,5) zu entsprechen; und
Einrichtungen (21,31) zum Senden des Bildsignals mit dem
darin eingefügten Ausfüllcode an jede Faksimilevorrichtung
(1,5).
3. Mobilkommunikationssystem zum Senden und Empfangen eines
Bildsignals zwischen einer ersten Faksimilevorrichtung (5),
die mit einer Funkbasisstation (3) verbunden ist, und einer
zweiten Faksimilevorrichtung (1), die mit einer
Mobilstation (2) durch eine Funkschaltung (7) zwischen der
Funkbasisstation (3) und der Mobilstation (2) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Funkbasisstation (3)
aufweist:
eine Basisstationsausfüllcode-Löscheinrichtung (32) zur
Löschung eines Ausfüllcodes aus einem Bildsignal, das durch
die Funkschaltung (7) an die Mobilstation (2) gesendet
werden soll;
eine Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung
(35) zum Speichern einer ersten Mindestzeilenabtastzeit der
ersten Faksimilevorrichtung (5); und
eine Basisstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (32) zum
Lesen der ersten Mindestzeilenabtastzeit aus der
Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung (35), Einfügen
eines Ausfüllcodes in ein erstes Bildsignal, das durch die
Funkschaltung (7) empfangen wird, so daß eine
Zeilenabtastzeit
des ersten Bildsignals nicht kürzer als die aus der
Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung (35)
gelesene erste Mindestzeilenabtastzeit ist, und Senden des
ersten Bildsignals mit dem eingefügten Ausfüllcode an die
erste Faksimilevorrichtung (5); und ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Mobilstation aufweist:
eine Mobilstationsausfüllcode-Löscheinrichtung (22) zur
Löschung eines Ausfüllcodes aus einem Bildsignal, das durch
die Funkschaltung (7) an die Funkbasisstation (3) gesendet
werden soll;
eine Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung
(25) zum Speichern einer zweiten Mindestzeilenabtastzeit
der zweiten Faksimilevorrichtung (1); und
eine Mobilstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (22) zum
Lesen der zweiten Mindestzeilenabtastzeit aus den
Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtungen (25),
Einfügen eines Ausfüllcodes in ein zweites Bildsignal, das durch
die Funkschaltung (7) empfangen wird, so daß eine
Zeilenabtastzeit des zweiten Bildsignals nicht kürzer als die aus
der Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung
(25) gelesene zweite Mindestzeilenabtastzeit ist, und
Senden des zweiten Bildsignals mit dem eingefügten Ausfüllcode
an die zweite Faksimilevorrichtung (1).
4. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 3, in der die
Basisstationsausfüllcode-Löscheinrichtung (32) Einrichtungen
zur Ermittlung und Löschung eines Ausfüllcodes pro
Bildzeile aus einem Bildsignal aufweist, das von der ersten
Faksimilevorrichtung (5) durch die Funkschaltung (7) an die
Mobilstation (2) gesendet werden soll, und die
Basisstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (32) Einrichtungen
aufweist
zur Ermittlung eines Zeilenendecodes in dem ersten
Bildsignal, das durch die Funkschaltung (7) empfangen wird,
und zum Einfügen eines Ausfüllcodes zwischen Bilddaten des
ersten Bildsignals und des Zeilenendecodes, der dem ersten
Bildsignal pro Bildzeile folgt, basierend auf dem aus der
Basisstationsterminal-Fähigkeitsspeichereinrichtung (35)
gelesenen ersten Mindestzeilenabtastzeit, und in der die
Mobilstationsausfüllcode-Löscheinrichtung (22)
Einrichtungen zur Ermittlung und Löschung eines Ausfüllcodes pro
Bildzeile aus einem Bildsignal aufweist, das von der
zweiten Faksimilevorrichtung (1) durch die Funkschaltung (7) an
die Funkbasisstation (3) gesendet werden soll, und die
Mobilstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (22)
Einrichtungen zur Ermittlung eines Zeilenendecode in dem zweiten
Bildsignal aufweist, das durch die Funkschaltung (7)
empfangen wird, und zum Einfügen eines Ausfüllcodes zwischen
Bilddaten des zweiten Bildsignals und dem Zeilenendecode,
der dem zweiten Bildsignal pro Bildzeile folgt, basierend
auf der aus der Mobilstationsterminal-Fähigkeitsspeicher
einrichtung (25) gelesenen zweiten
Mindestzeilenabtastzeit.
5. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 3, in dem die
Funkbasisstation (3) ferner eine
Basisstationsbildsignalspeichereinrichtung (36) zum vorübergehenden Speichern des
ersten Bildsignals aufweist, das durch die Funkschaltung (7)
empfangen wird, wobei die
Basisstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (32) Einrichtungen zum Einfügen eines
Ausfüllcodes in das erste Bildsignal aufweist, das in der
Basisstationsbildsignalspeichereinrichtung (36)
gespeichert wird, und in dem die Mobilstation (2) ferner eine
Mobilstationsbildsignalspeichereinrichtung (26) zum
vorübergehenden Speichern des zweiten Bildsignals aufweist,
das durch die Funkschaltung (7) empfangen wird, wobei die
Mobilstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (22)
Einrichtungen zum Einfügen eines Ausfüllcodes in das zweite
Bildsignal aufweist, das in der
Mobilstationsbildsignalspeichereinrichtung (26) gespeichert wird.
6. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 4, in dem die
Funkbasisstation (3) ferner eine
Basisstationsbildsignalspeichereinrichtung (36) zum vorübergehenden Speichern das
ersten Bildsignals aufweist, das durch die Funkschaltung (7)
empfangen wird, wobei die
Basisstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (32) Einrichtungen zum Einfügen eines
Ausfüllcodes in das erste Bildsignal aufweist, das in der
Basisstationsbildsignalspeichereinrichtung (36)
gespeichert wird, und in dem die Mobilstation (2) ferner eine
Mobilstationsbildsignalspeichereinrichtung (26) zum
vorübergehenden Speichern des zweiten Bildsignals aufweist,
das durch die Funkschaltung (7) empfangen wird, wobei die
Mobilstationsausfüllcode-Einfügeeinrichtung (22)
Einrichtungen zum Einfügen eines Ausfüllcodes in das zweite
Bildsignal aufweist, das in der
Mobilstationsbildsignalspeichereinrichtung (26) gespeichert wird.
7. System nach einem der Ansprüche 2 bis 6, das ferner mehrere
Faksimilevorrichtungen, die mit der Funkbasisstation durch
eine öffentliches Kommunikationsnetz verbunden sind, und
mehrere Faksimilevorrichtungen, die mit der Mobilstation
durch eine Leitungsschaltung verbunden sind, aufweist.
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