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Die vorliegende Erfindung betrifft Krankenhausbetten,
und zwar insbesondere Krankenhausbetten für die
Intensivtherapie.
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Es ist bereits bekannt, Betten so auszuführen, daß sie
angehoben und abgesenkt, in Langsrichtung
(Trendelenburg-Bewegung) sowie seitlich gekippt und
auch abschnittweise verstellt werden können. Außerdem
sind Betten bekannt, die röntgenstrahldurchlässige
Mittelbereiche aufweisen, so daß das Durchleuchten und
andere Behandlungen bzw. Diagnoseverfahren vereinfacht
werden. Einige dieser vielen Merkmale wurden bereits
miteinander kombiniert, aber nach Wissen der Anmelder
war eine Kombination der meisten oder gar aller
Merkmale bisher nicht möglich, da viele von ihnen nicht
miteinander vereinbar scheinen. Deshalb war dann
entweder die Möglichkeit, verschiedene Höheneinstellungen zu
erzielen, begrenzt, oder es war nicht möglich, das Bett
in allen Höheneinstellungen bis zu einer benötigten
Maximalschräge zu kippen etc. Man hat sich daher haufig
mit der Notwendigkeit abgefunden, einen Patienten
beispielsweise von einer in seiner Geometrie
veränderlichen, aber für Röntgenstrahlen undurchlässigen
Bettausführung zum Transport in ein einfacheres und nicht
verstellbares Rollbett umzubetten und danach auf eine zum
Großteil röntgenstrahldurchlässige Liege, um
schließlich nach Beendigung der Röntgendiagnose dieselben
Vorgänge in umgekehrter Reihenfolge zu wiederholen. Bei
sehr kranken Patienten verursacht ein solches Vorgehen
allerdings Probleme. Es besteht daher ein Bedarf nach
einem stärker verstellbaren Bett, das für alle
genannten Zwecke eingesetzt und in alle erwähnten
Ausrichtungen
gebracht werden kann, so daß ein Umbetten des
Patienten nicht mehr nötig ist.
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In der US-A-38 18 516 ist ein Krankenhausbett mit einem
beweglichen Grundrahmen beschrieben, welcher mit zwei
Paar elektrisch betätigter Streben zum Anheben und
Absenken eines in der Mitte liegenden Tragrahmens
verbunden ist. Auf dem Tragrahmen liegt ein oberer
Bettabschnitt auf, der in Längsrichtung zum Tragrahmen ver
schoben werden kann. Auf dem Stützrahmen ist ein in
Abschnitte gegliederter Matratzenrahmen gehaltert. Der
Matratzenrahmen kann abschnittweise verstellt werden,
um einen Patienten zu stützen, wenn er aufgerichtet im
Bett sitzt. Durch die genannte Anordnung kann sowohl
die Höhenausrichtung des Matratzenrahmens verändert als
auch sein Kopf- bzw. Fußende nach unten gekippt werden.
Außerdem kann der Matratzenrahmen so verschoben werden,
daß er über den in der Mitte liegenden Tragrahmen
hinausragt, was eine Röntgenuntersuchung in einem Bereich
ermöglicht, in dem keine Streben und elektrischen
Betätigungsvorrichtungen zur Steuerung der verschiedenen
Bewegungen vorhanden sind.
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Die französische Patentschrift 7 919 821 beschreibt ein
Bett mit einem beweglichen Grundrahmen, einem in der
Mittel liegenden Tragrahmen und einer darauf
ausgerichteten Halterung für eine abschnittweise verstellbare
Matratze, wobei ein einzelner Teleskopstab an jedem
Ende vorgesehen ist, um den in der Mitte liegenden
Rahmen anzuheben bzw. abzusenken, ohne daß allerdings ein
Kippen möglich wäre, wobei das Bett eine innere
Aussparung aufweist, die sich in Längsrichtung zwischen den
Stäben im wesentlichen über die Breite des Bettes hin
erstreckt und bei diesem Bett eine
Röntgendurchleuchtung
ermöglicht. Die zum Anheben und Absenken sowie zur
Steuerung des abschnittweisen Verstellens der
Matratzenhalterung notwendigen Vorrichtungen sind außerhalb
des Durchleuchtungsbereichs angeordnet.
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Erfindungsgemäß umfaßt ein Bett für die
Intensivtherapie einen ersten Umfangsrahmen, der ein
Durchleuchtungsfenster umgibt, gleitbeweglich mit einem äußeren
Rahmen verbunden und außerdem mit einem seitlich des
Rahmens außerhalb des Fensters angeordneten ersten
Betätigungsmotor für die Gleitbewegung ausgestattet ist,
wobei der äußere Rahmen über Scharniere wenigstens ein
plattenförmiges Matratzenstützelement und entlang einer
seitlichen Kante außerhalb des Fensters wenigstens
einen weiteren Betätigungsmotor zum Bewegen einer oder
mehrerer der plattenartigen Matratzenstützelemente in
geneigte Positionen aufweist, so daß zumindest eine
Rückenlehne und möglicherweise auch - bei einem
vollständigen Verstellen der Matratzenstützelemente - eine
sogenannte Knieauflage entsteht, und wobei der erste
Rahmen auf einem Paar höhenverstellbarer Stützen ruht,
die wiederum mit weiteren Betätigungsmotoren verbunden
sind, welche ebenfalls seitlich des Bettes außerhalb
des Fensters angeordnet sind und mit deren Hilfe die
Rahmen angehoben bzw. abgesenkt und in eine gekippte
bzw. ebene Position gebracht werden können, indem die
Betätigungsmotoren getrennt oder gemeinsam in dieselbe
bzw. in entgegengesetzte Richtungen wirken, und wobei
der erste Rahmen zum seitlichen Kippen schwenkbeweglich
auf den Stützen gelagert ist und ein weiterer
Betätigungsmotor an einem Ende des Bettes außerhalb des
Fensters im wesentlichen parallel zu einer der Stützen
angebracht und an seinem einen Ende mit dem ersten
Rahmen und am anderen Ende mit einem mit Rollen
versehenen Fahrgestell verbunden ist, das die Stützen
trägt.
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Der Durchleuchtungsbereich liegt vollständig innerhalb
des ersten Rahmens. Die gesamte Vorrichtung zum
Verstellen der Matratzenstützelemente kann ebenfalls
innerhalb des ersten Rahmens angeordnet sein, jedoch an
einer seiner Seiten in einem relativ schmalen
Abschnitt, so daß der Durchleuchtungsbereich wesentlich
größer ist als der Bereich, der zum Röntgen eines sich
in normaler Position befindenden Patienten nötig ist.
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Die Stützen sind an den Enden des Rahmens vorgesehen
und befinden sich so nahe wie möglich an den jeweiligen
Enden des Bettes, was es ermöglicht, einen Bereich zu
röntgen, der in etwa der Länge des Rahmens und der
Größe des Patienten entspricht. Falls sich allerdings
der Kopf oder die Füße des Patienten über den ersten
Rahmen hinaus erstrecken, können durch eine
Gleitbewegung des äußeren Rahmens, also des Matratzenrahmens,
auf dem ersten Rahmen der Kopf bzw. die Füße in den vom
ersten Rahmen begrenzten Bereich gebracht werden, da
der Matratzenrahmen länger als der äußere Rahmen ist
bzw. sein kann.
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Vorzugsweise können alle Betätigungselemente über ein
Paar von Hand betätigbaren Bedienungseinrichtungen
gesteuert werden, von denen die eine dem Patienten und
die andere dem medizinischen Personal zur Verfügung
steht. Die dem Patienten zur Verfügung stehende
Einrichtung kann so ausgelegt sein, daß einzelne
Steuervorgänge vom Patienten nur dann vorgenommen werden
können, wenn eine entsprechende Freigabe an der
Bedienungseinrichtung des medizinischen Personals
eingestellt
ist, so daß mit Hilfe der Bedienungseinrichtung
des Patienten beispielsweise die Neigung des Bettes
nicht verstellt werden kann, wenn der Patient in einer
umgekehrten Trendelenburg-Position bleiben muß, usw.
Außerdem können alternativ hierzu - oder auch
zusätzlich - bestimmte Funktionen an der
Bedienungseinrichtung für den Patienten gar nicht vorgesehen sein, so
daß der Patient nur die Höhenausrichtung der Matratze
zum Boden und den Winkel der Rückenstütze und der
Knieauflage steuern kann. Für die Knieauflage wird dabei
ein Abschnitt der Matratze noch so verstellt, daß die
Bereiche, auf denen die Beine des Patienten aufliegen,
ein flaches, umgekehrtes "V" bilden, dessen Spitze sich
unter den Knien des Patienten befindet. Es ist
wünschenswert, den Winkel zwischen dem Bereich, auf dem
die Oberschenkel des Patienten aufliegen, und der
Rückenstütze so einzustellen, daß er wenigstens 75º
beträgt, wobei jede Vergrößerung der Winkelausrichtung
der Rückenstütze, die zu einer Verringerung dieses
Winkels führen würde, automatisch eine Absenkung der
Knieauflage bewirkt.
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Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen
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Fig.1 eine Seitenansicht eines Bettes, wobei sich der
Matratzenrahmen in abschnittweise verstellter
Lage befindet, während das Bett eben ist;
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Fig.2 eine Ansicht ähnlich Fig.1, wobei sich das Bett
in einer in Längsrichtung geneigten Ausrichtung
befindet;
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Fig.3 eine Endansicht des Bettes in seitlich gekippter
Position;
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Fig.4 eine Ansicht ähnlich Fig.1, wobei jedoch keine
abschnittweise Verstellung vorgenommen wurde und
das Bett zwar eben ist, aber zum Röntgen in eine
ausgezogene Lage verschoben wurde;
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Fig.5 eine Aufsicht auf das Bett, wobei die
Matratzenteile nicht abschnittweise verstellt wurden,
sondern sich in ebener Ausrichtung befinden, und
wobei der Durchleuchtungsbereich dargestellt
ist;
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Fig.6 eine Perspektivansicht des Bettes, wobei der
Matratzenrahmen nicht abschnittweise verstellt
ist, sondern sich in einer ebenen, aber seitlich
gekippten Lage befindet; und
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Fig.7 eine Ansicht des Bettes mit abschnittweise
verstelltem, in Längsrichtung geneigten, aber nicht
seitlich gekippten Matratzenrahmen.
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Das in der Zeichnung dargestellte Bett umfaßt einen
ersten Umfangsrahmen, der aus in Längsrichtung
verlaufenden Elementen 12 und in Querrichtung verlaufenden
Elementen 10 besteht und nur geringfügig kleiner ist als
der gesamte Matratzenbereich des Bettes. Der
Umfangsrahmen kann sogar genauso breit sein wie der
Matratzenbereich, allerdings ist er ein wenig kürzer. Zumindest
ein wesentlicher Teil des Bereichs innerhalb des
Rahmens 10, 12 bildet ein Durchleuchtungsfenster, das in
Fig.5 mit gestrichelten Linien als schraffierter
Bereich 14 dargestellt ist.
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Der Rahmen 10, 12 trägt einen äußeren Rahmen 16, 18,
der, wie erwähnt, geringfügig größer ist und in seiner
Längsrichtung in begrenztem Umfang verschoben werden
kann (siehe Fig.4). Vom äußeren Rahmen getragene Rollen
19 sorgen für die Gleitverbindung zwischen den Teilen
und erlauben eine Relativbewegung der Teile zueinander
über diese Gleitverbindung nur in Längsrichtung. Bei
der Darstellung gemäß Fig.4 ist der äußere Rahmen
gegenüber dem Durchleuchtungsbereich maximal zur Seite
verschoben, während der Rahmen in Fig.1 in seiner
Mittel- bzw. Normallage dargestellt ist. Der
Durchleuchtungsbereich ist nicht verschiebbar, so daß durch das
Verschieben verschiedene Abschnitte in den
Durchleuchtungsbereich gebracht werden.
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Der als Matratzenrahmen dienende äußere Rahmen ist mit
einer Reihe von als Matratzenstützelemente dienenden
Platten 20, 22, 24, 26 versehen, die so angeordnet
sind, daß sie, wie beispielsweise in den Fig.1, 2 und 6
gezeigt, in ihrer Ausrichtung zueinander verstellt
werden können. Eine Platte 20, die eine Rückenstütze
bildet, besitzt an ihren Längsseiten und am Kopfende des
Bettes einen von einem U-förmigen Element gebildeten
Rahmen, der parallel zu den Elementen 12 und 16 sowie
dem daran anliegenden Element 18 verläuft, wobei die
freien Enden des U-förmigen Elements koaxial
scharnierartig über Drehzapfen gelagert sind, welche vom in
Längsrichtung verlaufenden Element 16 des äußeren
Rahmens getragen werden. Die Platte, die die Rückenstütze
bildet, ist an der die scharnierachse bildenden Kante
nicht mit einem Rahmen versehen. Auf ähnliche Weise ist
die Platte 26, die als Beinauflage dient, an drei
Seiten einschließlich der dem Fußende des Bettes
zugewandten
Kante von einem Rahmen umgeben, jedoch nicht in
Querrichtung an der Scharnierachse zur die
Oberschenkelauflage bildenden Platte 24. Die Platte 22 kann
nicht relativ zum äußeren Rahmen 16 verstellt werden.
Die Oberschenkelauflageplatte 24 weist parallele
Rahmenelemente auf, die an den in Längsrichtung
verlaufenden Elementen 16 des als Matratzenrahmen dienenden
äußeren Rahmens anliegen; sie besitzt jedoch keine in
Querrichtung zum Matratzenrahmen verlaufenden
Rahmenelemente und ist an einem Ende nahe der fest
angebrachten Platte scharnierartig über Drehzapfen gelagert und
an ihrem anderen Ende mit den seitlichen
Rahmenelementen der Beinauflage-Platte 26 über Scharnierstifte
verbunden. Dadurch ist die Reihe von Platten im
Durchleuchtungsbereich 14 für Röntgenstrahlen u.ä.
durchlässig.
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Die Platten können, wie in den Fig.3 bis 5 dargestellt,
flach in derselben Ebene ausgerichtet sein, die sich im
wesentlichen zwischen dem Kopf- und dem Fußende des
Bettes und von einer Seite des Bettes zur anderen
erstreckt. Das Kopfende 30 und das Fußende 32 weisen
Flächen auf, die von sich in vertikaler Richtung
erstreckenden Rahmenelementen in herkömmlicher Weise gehalten
werden.
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Gleit- und Verschiebebewegungen werden durch geeigneten
Einsatz von mehreren verschiedenen Betätigungsmotoren
bewirkt, die unterhalb der Rahmen angeordnet sind. Ein
erster Betätigungsmotor 40 ist am ersten Umfangsrahmen
angebracht und weist eine Ausgangswelle bzw. eine
Ausgangsstange auf, die in Längsrichtung des Bettes
verschiebbar und so mit einem Zapfen 11 auf dem als
Matratzenrahmen dienenden äußeren Rahmen gekoppelt ist,
daß hierdurch eine Gleitbewegung des Matratzenrahmens
gegenüber dem ersten Rahmen erzeugt und gesteuert
werden kann.
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Ein zweiter Betätigungsmotor 42 ist am äußeren Rahmen
angebracht. Seine Stange ist über einen Hebel 44 so mit
der Rückenstütze verbunden, daß die Rückenstütze
angehoben und abgesenkt werden kann.
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Ein tritter Betätigungsmotor 46 ist ebenfalls am
äußeren Rahmen angebracht und besitzt eine Stange, die über
einen Hebel 48 derart mit der Oberschenkelauflage-
Platte verbunden ist, daß ein Anheben bzw. Absenken
dieser Platte möglich ist. Dabei wird beim Absenken die
dem Fußende zugewandte Kante der Beinauflage entlang
des Matratzenrahmens bewegt. Ein lösbares
Feststellelement ist vorgesehen, das es ermöglicht, die Beinauflage
anzuheben und beispielsweise in einer horizontalen
Position zu verankern, wie dies in den Fig.1 und 2
dargestellt ist.
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Alle Betätigungsmotoren können Niedrigspannungsmotoren
sein und zur Bewegung der Stangen Kugelmutter-Getriebe
aufweisen. Sie können entweder ans Stromnetz
angeschlossen oder mit Hilfe von Batterien betrieben und
über wenigstens eine handbetätigbare
Bedienungseinrichtungen 47 gesteuert werden, die in der Darstellung
gemäß Fig.6 in einer Halterungen abgelegt ist. Dabei sind
zur Sicherheit, als Schutz gegen Mißbrauch und
überbeanspruchung sowie für Notfalleinsätze auch geeignete
elektronische Bauteile vorgesehen. Die elektronischen
Bauteile können mit Hilfe von Speicherschaltkreisen so
miteinander verbunden und gesteuert werden, daß der
Relativwinkel zwischen zwei Teilen - beispielsweise
zwischen
der Rückenstütze und der Beinauflage - auf einen
bestimmten Wert begrenzt wird. Wird bei dem einen Teil
dann ein bestimmter Winkel überschritten, so wird für
den anderen Teil ein minimaler Winkel eingestellt usw.,
wie dies aus dem Stand der Technik bereits bekannt ist.
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Alle drei Betätigungsmotoren samt ihren Stangen, Hebeln
und anderen Verbindungen und Stützeinheiten sind im
Bereich einer Bettseite angebracht und zwar in dem
Abschnitt, der nicht zum Durchleuchtungsbereich 14
gehört.
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Das Bett ruht auf einem Fahrgestell, enthaltend ein in
Längsrichtung dezentral angeordnetes Längselement 50,
das sich unterhalb der Betätigungsmotoren weit
außerhalb des Röntgenbereiches befindet (siehe Fig.6), und
zwei querverlaufende Endelemente 52, die auf
herkömmliche Weise mit Laufrollen 54 und Bremsen versehen sind,
welche ebenfalls an entgegengesetzten Enden außerhalb
des Röntgenbereichs angeordnet sind. An jedem Element
52 ist ein Hebel 56 schwenkbeweglich befestigt, der mit
einem entsprechendem auf dem Längselement 50
angebrachten Betätigungsmotor 57 verbunden ist. Die Hebel sind
schwenkbeweglich mit einem Paar von Stützen 62, 64
verbunden sind, die ihrerseits über Drehstifte mit dem
ersten Umfangsrahmen verbunden sind. Die Drehstifte
weisen koaxiale Längsachsen auf, während ihre Querachsen
getrennt mit Abstand zueinander verlaufen. Die
Verbindungen werden zweckmäßig durch Universalgelenke
gebildet, die eine begrenzte Winkelbewegung der Teile
zulassen.
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Ein gleichzeitiger Einsatz der Betätigungsmotoren 57 in
dieselbe Richtung hebt das Bett an bzw. senkt es ab,
wobei es allerdings in einer bestimmten
Winkelausrichtung, beispielsweise in der Horizontalen, verbleibt.
Wird nur ein Betätigungsmotor eingesetzt oder wirken
beiden in verschiedene Richtungen, so wird das Bett aus
der ebenen bzw. geneigten Position in eine Lage bewegt,
bei der das Fuß- oder das Kopfende nach unten gekippt
ist, oder es wird wieder aus einer solchen Lage
gebracht. Alle genannten Vorgänge können mit Hilfe
derselben elektronischen Bauteile und
Speicherkontrolleinheiten ablaufen.
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Ist das Bett in maximaler Höhe ausgerichtet, so wird
ein gewünschter Kippvorgang durch automatische Auswahl
des geeigneten Betätigungsmotors 57 erzielt. Dasselbe
gilt, wenn das Bett in der niedrigsten Höhe
ausgerichtet ist. In allen anderen Fällen werden beide
Betätigungsmotoren eingesetzt, die dann in entgegengesetzte
Richtung wirken.
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Unter anderem in Fig.2 ist gezeigt, wie das Kippen in
einem Maximalwinkel durch die Anordnung der Stützen
nahe dem Ende des Fahrgestells erleichtert wird, ohne
daß dabei riskiert wird, daß der Matratzenrahmen mit
den Teilen des Untergestells zusammenstößt.
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Eine seitliche Schwenkbewegung, also ein Kippen um die
Längsachse, wie dies beispielsweise in den Fig.3 und 6
dargestellt ist, wird durch einen sechsten
Betätigungsmotor 70 gesteuert, der auf einem Schwenkhebel 56 auf
liegt und dessen Stange ebenfalls drehbeweglich mit dem
ersten Rahmen auf einer zweiten, parallelen Längsachse
gelagert ist. Am anderen Ende des Bettes erstreckt sich
eine Gasstrebe 80 zwischen dem zweiten Schwenkhebel 56
und dem ersten Umfangsrahmen im wesentlichen parallel
zur Stütze 64, die zur Abdämpfung an beiden Enden
Drehzapfen aufweist. Der als Hebevorrichtung dienende
weitere Betätigungsmotor 70 kann entweder ständig oder
diskontinuierlich laufen, um beispielsweise zur
Verhinderung von Druckstellen eine Hin- und Herbewegung
auszuführen oder, beispielsweise für eine Drainage, das
Bett in eine vorbestimmte, feste Position zu bringen.
Diese Einstellung kann ebenfalls über die von Hand
betätigbare Bedienungseinheit gesteuert werden, wie dies
beim abschnittweisen Verstellen, der Höheneinstellung
und dem Kippen in Längsrichtung der Fall ist, wobei die
Anordnung so gestaltet ist, daß ein seitliches Kippen
nur in der horizontalen Lage erfolgen kann.
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Die Betätigungsmotoren 62, 64, 70 und die Strebe 80
befinden sich im übrigen ebenso wie die Schwenkhebel 56
vollständig außerhalb des Bereiches 14.
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An ihren Enden schwenkbeweglich mit dem zum Fahrgestell
gehörenden Element 52 bzw. dem Schwenkhebel 56
verbundene Steuerstangen 90 halten die Stützen in einer in
etwa senkrechten Lage.