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Diese Erfindung betrifft eine Montieranordnung für ein Schloß einer Abdeckung oder
einer Tür und insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Montieranordnung für das
Schloß einer Kofferraumtür oder einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs.
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Dementsprechend wird die vorliegende Erfindung unten in Bezug auf Kraftfahrzeuge
beschrieben; es sollte jedoch berücksichtigt werden, daß die Erfindung für ein Schloß,
das anfällig für gewalttätige Entfernung ist, indem es herausgezogen wird, um Zugang
zu einem Öffnungsmechanismus zu erhalten, an jeder Abdeckung oder jeder Tür
verwendet werden kann.
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Obwohl der Schutz gegen den Diebstahl persönlicher Wertgegenstände, die in einem
Kraftfahrzeug mitgeführt werden, oft durch Einschließen solcher Gegenstände im
Koffer- oder Heckraum des Fahrzeugs verbessert wird, sind solche Räume anfällig für
Einbrüche.
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Übliche Methoden, die zum Einbruch in solche Räume eingesetzt werden, umfassen
die gewalttätige Entfernung des Schioßzylinders, um Zugang zum
Türentriegelungsmechanismus zu erhalten. Dies kann durch die Ausübung eines
hohen Drehmoments auf den Schloßzylinder geschehen, um ihn aus seinen
Befestigungsflächen zu schrauben (manchmal als "Herausdrehen" bezeichnet).
Alternativ können starke Zugkräfte eingesetzt werden, um den Zylinder
herauszuziehen (manchmal allgemein als "Herausziehen" bezeichnet). Ferner können
durch Ausübung starker Hebekräfte auf den Zylinder die Befestigungsflächen
verbogen oder verformt werden, um die Entfernung des Zylinders zu ermöglichen
oder auf andere Art Zugang zum Entriegelungsmechanismus zu gewinnen (manchmal
allgemein als "Herausbiehen" bezeichnet).
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Obwohl zum Beispiel in der US-Patentbeschreibung 4 041 741 vorgeschlagen wurde,
eine Schutzplatte an der Außenseite der Tür einzusetzen, um das Herausziehen des
Schlosses zu verhindern, ist dies ein ästhetisch unattraktiver Lösungsvorschlag.
Außerdem erfordert der Vorschlag dieses US-Patentes 4 041 741 das Herstellen
zusätzlicher Löcher in der Türoberfläche, was die potentiellen Korrosionsstellen
vermehrt.
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Aus der US-Patentbeschreibung 3 868 836 ist auch die Anbringung einer Spange in
der Tür bekannt, um ein inneres Ende eines Schloßzylinders zu befestigen. In dieser
Konstruktion wird ein begrenzter Widerstand gegen das Drehen des
Schloßmechanismus im Karosserieblech erreicht, indem flache Stäbe am Zylinder in
die gegenüberliegenden Schenkel eines Federbügels greifen.
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Im Einklang mit der vorliegenden Erfindung wird eine Montieranordnung zur
Befestigung eines Schlosses an einem Fahrzeugkarosserieblech bereitgestellt, wobei
die Anordnung einen Schloßzylinder, ein Loch im Karosserieblech zur Aufnahme des
Schloßzylinders und eine Spange umfaßt, die einen Sockelbereich aufweist, der in
einer gewissen Entfernung von der Innenfläche des Bereiches dieses
Karosseriebleches, an dem dieses Loch bereitgestellt ist, befestigt ist, sowie einen
nach oben ragenden Bereich, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung eine
Platte umfaßt, die an dem Zylinder angebracht ist und gegen Drehungen bezüglich
des Zylinders befestigt ist, wobei sich die Platte hinter der Spange befindet, so daß
durch das Hineingreifen der Platte in die Spange den Zugkräften, die nach außen auf
den Zylinder ausgeübt werden, entgegengewirkt wird, und worin der nach oben
ragende Bereich der Spange mit in einem Abstand voneinander befindlichen Löchern
versehen ist und die Platte entsprechende Zapfen aufweist, die in die Löcher
eingepaßt sind, um Drehkräften zu widerstehen, die auf den Zylinder ausgeübt
werden.
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Im Einklang mit der vorliegenden Erfindung wird auch eine Kofferraumklappe
bereitgestellt, die solch eine Montieranordnung umfaßt.
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Obwohl die Spange, die Platte und der Schloßzylinder vorzugsweise aus Metall
hergestellt werden, können andere Materialien genügender Stärke alternativ oder
zusätzlich verwendet werden.
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In diesem letzteren Zusammenhang ist es wichtig, daß die Spange fest an das
Material der Karosserie des geschlossenen Raumes geschweißt oder auf andere
Weise an ihm befestigt werden kann. Entsprechend kann während des Vorganges
der Fahrzeugherstellung leicht eine Metallspange an die Innenfläche des
Karosserieblechs, zum Beispiel durch Punktschweißen, geschweißt werden, wenn der
geschlossene Raum einen Raum eines Kraftfahrzeuges umfaßt und eine
Metalloberfläche aufweist. Dazu können nachfolgende Endfertigungsschritte, die auf
der Karosserie ausgeführt werden, auch auf die Spange angewandt werden. Die
Spange ist so geformt, daß sie mit der Innenfläche der Karosserie verbunden werden
kann, wobei sie einen nach oben ragenden Bereich aufweist, der sich in einem
Abstand von der Innenfläche befindet und an dem die Platte der Befestigung direkt
oder indirekt angebracht werden kann. Vorzugsweise besitzt die Spange einen im
wesentlichen ebenen Sockelbereich, der mit dem Karosserieblech verbunden ist,
sowie einen nach oben ragenden, im wesentlichen ebenen Bereich im rechten Winkel
dazu.
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Vorzugsweise weist die Platte ein nicht kreisförmiges Loch auf, und der Zylinder weist
ein entsprechendes nicht kreisförmiges Bauteil auf, das in das Loch eingepaßt ist, so
daß die Platte an der Drehung bezüglich des Zylinders gehindert wird. Die Anordnung
umfaßt auch einen Haltebügel, der angepaßt ist, in eine Vertiefung am Ende des
Zylinders zu passen, um die Platte am Zylinder zu befestigen.
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Der Haltebügel kann die Vertiefung entlang einem Winkel von mindestens 120º
umgeben, vorzugsweise entlang im wesentlichen 180º.
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Der Zylinder kann einen sich radial erstreckenden Flansch an seinem den Schlüssel
aufnehmenden Ende aufweisen, und eine rohrförmige Abstandshülse kann um den
Zylinder angepaßt werden, um die Platte in einem Abstand von dem Flansch zu
halten.
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Die Platte ist mit Richtzapfen versehen, die genau in die Löcher in der Spange
passen, wenn die Platte an ihrer Position und am Zylinder befestigt ist, um hierdurch
die Platte an der Spange anzubringen. Es ist erkennbar, daß die Zapfen in solch einer
Anordnung Widerstand leisten, wenn ein hohes Drehmoment auf den Zylinder und die
Platte ausgeübt wird.
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Man wird bemerken, daß die Dicke und Stärke der Platte und der Spange leicht auf
solche Werte angepaßt werden können, die nötig sind, um das Herausziehen des
Zylinders zu verhindern oder zumindest zu erschweren, und, falls dies gewünscht ist,
auch das Herausdrehen und Herausbiegen. Durch den Umstand, daß der Zylinder
durch die Platte und die Spange in einer gewissen Entfernung vom Karosserieblech
befestigt ist, wird dem Herausbiegen zum Beispiel wegen der eingepaßten Zapfen
und durch jede direkte Berührung zwischen dem Zylinder und der Oberkante der
Spange deutlicher Widerstand geleistet.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Abstand zwischen zumindest zwei der
Zapfen vorzugsweise so, daß Linien, die von den Mittellinien der Zapfen zur
Längsachse des Zylinders und senkrecht dazu gezogen werden, einen stumpfen
Winkel zueinander bilden.
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Man wird erkennen, daß bei Befestigung des Schlosses beispielsweise an einer
Kofferraumtür oder Heckklappe eines Kraftfahrzeugs der Endflansch am Zylinder
durch eine federnde Dichtung gelagert werden kann. Solch eine Dichtung gestattet
den Ausschluß von Witterungseinflüssen aus der Umgebung des Frontrings oder
Flansches und stellt einen Schutz für die umgebende Lackschicht und eine gewisse
Elastizität für funktionelle Toleranzen bereit.
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Die Zapfen, die an der Platte bereitgestellt sein können, bestehen vorzugsweise aus
dem gleichen Materialtyp wie die Platte, und es sind vorzugsweise Streben, die auf
oder durch die Platte geschweißt sind, können alternativ aber auch zum Beispiel
Gewindestäbe oder -bolzen sein, die durch die Platte geschraubt wurden.
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Die vorliegende Erfindung wird nun auf dem Weg eines Beispiels näher beschrieben
werden, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen:
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Abbildung 1 eine schematische Ansicht des rückwärtigen Endes eines Kraftfahrzeugs
ist, die die Position einer Montieranordnung für ein Schloß im Einklang mit der
Erfindung anzeigt;
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Abbildung 2 eine Draufsicht von vorne einer Montieranordnung im Einklang mit der
Erfindung ist;
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Abbildung 3 eine seitliche Draufsicht und ein partieller Querschnitt der in Abbildung 1
gezeigten Montieranordnung ist, die mit einem Schloßzylinder ausgestattet ist, der
durch das Karosserieblech der Fahrzeugtür geführt wurde;
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Abbildung 4 als partieller Querschnitt die Art und Weise der Anbringung der Platte an
dem in Abbildung 2 gezeigten Zylinder veranschaulicht;
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Abbildung 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Montieranordnung ist; und
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Abbildung 6 eine Explosionsansicht eines Zylinders und eines Federbügels ist.
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In Abbildung 1 ist die Position der Montieranordnung für ein Schloß im Einklang mit
dieser Erfindung durch die unterbrochen gezeichnete, mit X bezeichnete Umrißlinie
gekennzeichnet.
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Die Abbildungen 2 bis 5 zeigen eine Spange 1, die mit Verstärkungsrippen 2
versehen ist und entlang der Länge ihres im wesentlichen ebenen Sockelbereiches 3
an die Innenseite eines Karosseriebleches einer Fahrzeugtür 4 punktgeschweißt ist.
Ein nach oben ragender, im wesentlichen ebener Bereich 5 der Spange 1 befindet
sich rechtwinklig zum Sockelbereich 3. Der nach oben ragende Bereich ist mit zwei in
einem Abstand voneinander befindlichen Löchern 6 und 7 versehen.
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Der nach oben ragende Bereich 5 ist ferner an seiner Oberkante mit einer Vertiefung
19 versehen. Ein Schloßzylinder 9 besitzt einen Flansch 17 an dem Ende, das den
Schlüssel aufnimmt. Der Zylinder ist durch eine Öffnung im Türbech 4 durchgeführt
und wird von der Vertiefung 19 aufgenommen.
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Eine Platte 8 ist am Schloßzylinder 9 mittels eines Federbügels 10 angebracht, der in
eine Randvertiefung 20 greift, die sich nahe dem Zylinderende befindet (in Abbildung
4 gezeigt, die für diesen Zweck ein Teiquerschnitt ist, und auch in Abbildung 6
gezeigt). Die Vertiefung 20 verläuft vollständig um den Zylinder 9 herum und der
Bügel 10 nimmt, wenn er in die Vertiefung 20 eingepaßt ist, einen Winkel von etwa
180º ein. Die Platte ist mit Hilfe einer rohrförmigen Abstandshülse 11 relativ zum
Flansch 17 und dem Karosserieblech 4 angeordnet. Die Platte 8 ist mit einem Ansatz
12 und einer Seitenplatte 13 dargestellt, die dazu dienen, die Platte 8 zu versteifen
und die auch ein geeignetes Gehäuse für einen elektrischen Schalter (nicht gezeigt)
bereitstellen. Die Platte 8 ist mit zwei Zapfen 14 und 15 versehen, die an die Platte 8
geschweißt sind. Die Zapfen besitzen solch eine Länge und Durchmesser, damit sie
so in die Löcher 6 und 7 passen und dort hineinragen können, daß hierdurch die
Platte 8 an der Spange 1 befestigt wird.
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Die Platte 8 ist mit einem Loch 16 versehen, das eine ausgeformte, nicht kreisförmige
Kante aufweist, die der äußeren, nicht kreisförmigen Form des Schloßzylinders 9
entspricht. Ein ähnliches Loch wird im Karosseriebech der Fahrzeugtür 4
bereitgestellt. Ein Flansch 17 ist an der Außenseite des Schloßzylinders bereitgestellt,
und eine Gummidichtung 18, die zwischen den Flansch und das Türblech eingefügt
wurde, ist in Abbildung 3 gezeigt.
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Beim Montieren des Schloßzylinders 9 in das Karosserieblech 4 der Tür, wobei die
Spange 1 an das Karosserieblech 4 geschweißt wird, wird das Ende des
Schloßzylinders durch das im Karosseriebech 4 bereitgestellte Loch geführt, bis die
unter dem Flansch 17 bereitgestellte Dichtung 18 das Karosserieblech 4 berührt. Die
rohrförmige Abstandshülse 11 mit geeigneter Länge wird über den Zylinder gestreift,
und das vom Flansch 17 entfernte Ende des Zylinders wird durch das geformte Loch
in der Platte 8 geführt. Die Platte wird auf den Zylinder gedrückt, bis sie das Ende der
Abstandshülse 11 berührt und sich die Zapfen 14 und 15 in einer Reihe mit den
Löchern 6 und 7 in der Spange 1 befinden und dort hineinragen, um dadurch den
Standort der Platte 8 an der Spange 1 festzulegen. Indem ein leichter Druck in
entgegengesetzte Richtungen auf das Frontringende des Zylinders und die Platte 8
ausgeübt wird, wird der Federbügel 10 in die Vertiefung 20 eingeführt, um so die
Platte 8 am Zylinder 9 zu befestigen. Die Federzungen 21 des Federbügels 10
drücken gegen die Innenfläche der Vertiefung 20, um den Bügel 10 in Position zu
halten, und die Arme 22 des Bügels 10 verlaufen über die Vertiefung 20 und die
Seitenkanten des Lochs in Platte 8 hinaus, um ein Entfernen des Zylinders 9 aus
Platte 8 zu verhindern.
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Es wird erkennbar sein, daß einem Drehen des Zylinders 9 bezüglich des Türblechs 4
nicht nur aufgrund der nicht kreisförmigen Form des Loches in Türbech 4, sondern
vielmehr aufgrund der Form des Lochs in Platte 8 Widerstand geleistet wird, die
ihrerseits gegen Drehbewegungen durch die Zapfen 14 und 15, die in die Löcher 6
und 7 greifen, gesichert ist. Daher wird einem Herausdrehen des Zylinders starker
Widerstand geleistet. Einem Herausbiegen des Zylinders leistet die Anordnung
offensichtlich starken Widerstand, da die Platte 8 von der Spange 1 über die Zapfen
14 und 15 unterstützt wird; auch steht eine direkte Unterstützung der Spange 1 zur
Verfügung, falls eine direkte Berührung zwischen Zylinder 9 und der Vertiefung 19 an
der Kante des nach oben ragenden Bereiches 5 der Spange 1 auftritt.
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Die veranschaulichte Montieranordnung widersteht auch einem Herausziehen des
Schloßzylinders, da die Platte 8 durch den Bügel 10 am Zylinder befestigt ist und eine
Bewegung entlang der Achse durch die Spange 1 blockiert wird.