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DE68921462T2 - Reifenrillenvorrichtung und verfahren. - Google Patents

Reifenrillenvorrichtung und verfahren.

Info

Publication number
DE68921462T2
DE68921462T2 DE68921462T DE68921462T DE68921462T2 DE 68921462 T2 DE68921462 T2 DE 68921462T2 DE 68921462 T DE68921462 T DE 68921462T DE 68921462 T DE68921462 T DE 68921462T DE 68921462 T2 DE68921462 T2 DE 68921462T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tire
detecting
center deviation
movement
lateral runout
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE68921462T
Other languages
English (en)
Other versions
DE68921462D1 (de
Inventor
Satoru - Kinuhata
Seiki - Yamada
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sumitomo Rubber Industries Ltd
Original Assignee
Sumitomo Rubber Industries Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sumitomo Rubber Industries Ltd filed Critical Sumitomo Rubber Industries Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE68921462D1 publication Critical patent/DE68921462D1/de
Publication of DE68921462T2 publication Critical patent/DE68921462T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29DPRODUCING PARTICULAR ARTICLES FROM PLASTICS OR FROM SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE
    • B29D30/00Producing pneumatic or solid tyres or parts thereof
    • B29D30/06Pneumatic tyres or parts thereof (e.g. produced by casting, moulding, compression moulding, injection moulding, centrifugal casting)
    • B29D30/52Unvulcanised treads, e.g. on used tyres; Retreading
    • B29D30/68Cutting profiles into the treads of tyres

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tyre Moulding (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reifennutungsvorrichtung und ein Verfahren, worin ein lateraler Schlag oder eine laterale Unrundheit und eine Zentrumsabweichung oder nur die Zentrumsabweichung nachgewiesen und dadurch die Schneideposition einer Schneidevorrichtung korrigiert wird.
  • Üblicherweise wird die Arbeit des Ausbildens von Nuten auf einem Reifen zur Erprobungsherstellung oder zur Produktion begrenzten Maßstabs, nämlich das Schnitzen der Laufflächenprofilnuten in einem glatten vulkanisierten Reifen ohne irgendein Laufflächenprofil, allgemein mittels einer Handschneidevorrichtung durchgeführt und erfordert Fertigkeit und viel Zeit.
  • Unter Berücksichtigung des oben erwähnten Problems hat der vorliegende Anmelder bereits eine Reifennutungsvorrichtung vorgeschlagen, wie in Figur 32 gezeigt, die als Hauptbaumerkmale aufweist eine Schneidevorrichtung, die an einem vertikal bewegbaren Wagen befestigt ist, der in parallelen und senkrechten Richtungen bezüglich der Reifenhaltewelle bewegt wird, eine Haltewelle für einen schwenkbaren Arm, die sich vom Wagen erstreckt, einen schwenkbaren Arm, der an der Haltewelle befestigt ist, einen Schneidevorrichtungshalter, der schwenkbar am schwenkbaren Arm senkrecht zu dessen Achse befestigt ist, eine Schneidevorrichtung, die durch den Endabschnitt des Schneidevorrichtungshalters gehalten wird, wobei die Schneideposition der Schneidevorrichtung so angeordnet ist, daß sie sich auf der erweiterten Achse der Haltewelle befindet (ungeprüfte japanische Patentveröffentlichungen Nr. 54240/1988 und 177232/1986).
  • In der vorliegenden Beschreibung bedeutet die Schneideposition der Schneidevorrichtung den besonderen Punkt der Schneidevorrichtung, der sich in einer bestimmten Entfernung (M) (einschließlich Null) vom unteren Ende des Schneidevorrichtungshalters befindet (siehe Figur 1).
  • Das Schnitzen von Laufflächenprofilnuten in einem glatten Reifen durch die Reifennutungsvorrichtung wird durchgeführt, indem die Schneideposition der Schneidevorrichtung auf die tangentiale Linie (Verarbeitungsstandardpunkt für Lauffläche) des glatten Reifens gesetzt wird. Da die Schneideposition der Schneidevorrichtung stets auf der erweiterten Achse der Haltewelle für den schwenkbaren Arm gehalten wird, nämlich auf der tangentialen Linie des glatten Reifens, wird somit die Berechnung des Bewegungsausmaßes des bewegbaren Wagens und des schwenkbaren Arms einfach, wird die Programmierung von Computerprogrammen leicht, und wird ein genaues Ausbilden von Nuten möglich. Wenn jedoch ein lateraler Schlag in der Richtung der Reifenbreite auftritt, der durch eine Entlüftung des Reifens selbst oder eine Abweichung der Reifenhalterung verursacht wird, ist sogar dann, wenn die Ausbildung von Nuten durch eine Schneidevorrichtung durchgeführt wird, die durch ein Computerprogramm gesteuert wird, um das vorgeschriebene Laufflächenprofil zu schnitzen, während der Reifen gedreht wird, die Position von Nuten vom Laufflächenzentrum von Reifen der gleichen Größe und Spezifizierung unterschiedlich für jeden Reifen, und die Positionen von Nuten, die sich in vorgeschriebenen Entfernungen zu den rechten und linken Seiten des Laufflächenzentrums C (des Reifenäquators) befinden sollten, unterscheiden sich von Nut zu Nut, wenn eine Vielzahl von Nuten für den Reifen geschnitzt wird, so daß Probleme mit der Qualität und eine Variation in der Reifenqualität und sogar eine Abnahme der Reifenfestigkeit auftreten.
  • Jedoch selbst dann, wenn Reifen gleicher Art an der Reifenhaltewelle der Reifennutungsvorrichtung auf die gleiche Weise befestigt werden, fällt die Laufflächenzentrumsposition nicht immer mit der theoretischen Laufflächenzentrumsposition zusammen, die durch das Standardprogramm für den Reifen eingestellt ist, und eine leichte Abweichung tritt gelegentlich auf, und zwar aufgrund der Differenz in den Abmessungen auf den rechten und linken Seiten des Reifens, die während der Vulkanisation verursacht wird, einer Deformation, die durch inneren Druck verursacht wird, eines falschen Eingriffs mit der Felge oder dergleichen.
  • Demgemäß ist, wie in Figur 19 gezeigt, das Ausmaß y eines lateralen Schlags an der Seite des Reifens nicht immer gleich dem Ausmaß einer tatsächlichen Abweichung des Laufflächenzentrums TC zum Laufflächenzentrum PC, das im Standardprogramm eingestellt wird. Selbst wenn der laterale Schlag an der Seite des Reifens nachgewiesen und die Position einer Schneidevorrichtung auf den gemessenen Wert korrigiert wird (die Schneidevorrichtung wird bewegt, um dem lateralen Schlag zu folgen), und dann das Ausbilden von Nuten durchgeführt wird, kann daher die zu schneidende Position nicht auf eine vorgeschriebene Entfernung vom Laufflächenzentrum des Reifens eingestellt werden, und schließlich stimmt die Position der Laufflächennuten vom Laufflächenzentrum TC nicht in jedem Reifen der selben Art überein.
  • Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Probleme der herkömmlichen Technik ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Reifennutungsvorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, worin die Position der Schneidevorrichtung korrigiert wird, so daß alle Positionen der Laufflächennuten vom Laufflächenzentrum wechselseitig für jede Art von Reifen übereinstimmen, damit sich die Laufflächennutenpositionen des Reifens an den vorgeschriebenen Positionen zu den rechten und linken Seiten des Laufflächenzentrums befinden.
  • Die Reifennutungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung umfaßt:
  • (a) eine Reifenhaltevorrichtung, um einen Reifen drehbar zu halten,
  • (b) eine drehbare Schneidevorrichtungshaltevorrichtung,
  • (c) einen schwenkbaren Arm, der die Schneidevorrichtungshaltevorrichtung an dem freien Endabschnitt davon hält,
  • (d) einen vertikal bewegbaren Block mit einer drehbaren Welle, die schwenkbar den schwenkbaren Arm hält, und einem Mechanismus, um eine Standardbewegung zu schaffen,
  • (e) einen horizontal bewegbaren Block, der den vertikal bewegbaren Block hält und einen Mechanismus für eine Standardbewegung und einen Mechanismus für eine Korrekturbewegung aufweist zur Bewegung des Blocks wenigstens in der transversalen Richtung parallel zur Reifenhaltewelle der Reifenhaltevorrichtung,
  • (f) ein Mittel zum Nachweisen der Zentrumsabweichung des Reifens,
  • (g) ein Mittel zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens,
  • und
  • (h) ein Steuerungsmittel,
  • und ist dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerungsmittel einen Standardbewegungsbetriebsabschnitt, der die Schneidevorrichtung an die theoretische Schneideposition setzt, und einen Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt umfaßt, der das Ausmaß der Korrekturbewegung für die Schneidevorrichtung gemäß Eingangssignalen von dem Mittel zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und dem Mittel zum Nachweisen der Zentrumsabweichung des Reifens berechnet und den Mechanismus zur Korrekturbewegung, der auf dem horizontal bewegbaren Block angebracht ist, gemäß dem berechneten Wert betreibt.
  • Ein weiterer Aspekt schafft ein Reifennutungsverfahren gemäß einem Standardprogramm, gekennzeichnet durch die Schritte, daß
  • (a) ein lateraler Schlag des Reifens nachgewiesen wird,
  • (b) eine Zentrumsabweichung des Reifens nachgewiesen wird,
  • (c) die Nutungsposition der Schneidevorrichtung gemäß den nachgewiesenen Werten des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung korrigiert wird.
  • Vorzugsweise wird die Nutungsposition für die Schneidevorrichtung gemäß einem Korrekturprogramm korrigiert, das unabhängig zum Standardprogramm vorgesehen ist.
  • Da die Reifennutungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung einen horizontal bewegbaren Block mit einem Mechanismus für eine Standardbewegung und einem Mechanismus für eine Korrekturbewegung, wodurch er die Schneidevorrichtung wenigstens parallel zur Reifenhaltewelle bewegen kann, einen vertikal bewegbaren Block mit dem Mechanismus für eine Standardbewegung, wodurch er die Schneidevorrichtung nach oben und nach unten bewegen kann, ein Mittel zum Nachweisen eines lateralen Schlags und einer Zentrumsabweichung des Reifens oder ein Mittel zum Nachweisen lediglich der Zentrumsabweichung und ein Mittel zur Steuerung des zuvor erwähnten Mechanismus umfaßt, können der horizontal bewegbare Block und der vertikal bewegbare Block gemäß dem Ausmaß der Standardbewegung gesteuert werden, und an das Ausmaß der Standardbewegung schließt sich das Ausmaß der Korrekturbewegung an, das gemäß den nachgewiesenen Werten der Nachweismittel erforderlich ist, so daß die Schneidevorrichtung in geeignetster Weise positioniert werden kann.
  • Darüber hinaus können gemäß dem Reifennutungsverfahren der vorliegenden Erfindung das Ausmaß der Standardbewegung des horizontal bewegbaren Blocks und des vertikal bewegbaren Blocks gemäß dem Standardprogramm gesteuert werden, und damit kann die Schneidevorrichtung geeignet positioniert werden, indem der laterale Schlag und die Zentrumsabweichung des Reifens oder nur dessen Zentrumsabweichung nachgewiesen wird, so daß sich an das Ausmaß der Standardbewegung das Ausmaß der korrigierten Bewegung gemäß den oben nachgewiesenen Werten anschließen und die Schneidevorrichtung in geeignetster Weise positioniert werden kann.
  • Die Figuren 1 bzw. 2 sind eine Seitenansicht bzw. eine Vorderansicht einer Ausführungsform einer Reifennutungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
  • Figur 3 ist ein Hauptfunktionsblockdiagramm der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Reifennutungsvorrichtung.
  • Figur 4 ist ein Blockdiagramm, das den elektrischen Aufbau eines Hauptabschnitts in der Reifennutungsvorrichtung zeigt.
  • Figur 5 ist ein Flußdiagramm zum Ausführen des Ausbildens von Nuten auf der Grundlage der Daten von zuvor gemessenen Lateral- und Zentrumsabweichungen.
  • Die Figuren 6 und 7 sind jeweils ausführliche Flußdiagramme einer Ausführungsform bezüglich Abschnitten zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und zum Nachweisen der Zentrumsabweichung auf der Reifenlaufflächenoberfläche, und des Nutungsabschnitts in Figur 5, in dem die Zentrumsabweichung an lediglich einem Punkt nachgewiesen wird.
  • Die Figuren 8 und 9 sind jeweils ausführliche Flußdiagramme einer weiteren Ausführungsform bezüglich Abschnitten zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und zum Nachweisen der Zentrumsabweichung auf der Laufflächenoberfläche, und des Nutungsabschnitts in Figur 5, in dem die Zentrumsabweichung in lediglich einem Punkt nachgewiesen wird.
  • Die Figuren 10 und 11 sind ausführliche Flußdiagramme einer Ausführungsform bezüglich Abschnitten zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und zum Nachweisen der Zentrumsabweichung auf der Laufflächenoberfläche, und des Nutungsabschnitts in Figur 5, in dem die Zentrumsabweichung an einer Vielzahl von Punkten nachgewiesen wird.
  • Figur 12 ist ein Flußdiagramm, in welchem die Ausbildung von Nuten durchgeführt und dabei der laterale Schlag des Reifens nachgewiesen wird.
  • Die Figuren 13 und l4 sind jeweils ausführliche Flußdiagramme bezüglich Abschnitten zum Nachweisen des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung auf der Reifenlaufflächenoberfläche, und eines Nutungsabschnitts in Figur 12.
  • Figur 15 ist ein Flußdiagramm, in welchem die Ausbildung von Nuten auf der Grundlage der Daten lediglich der Zentrumsabweichung durchgeführt wird.
  • Die Figuren 16 und 17 sind jeweils ausführliche Flußdiagramme bezüglich eines Abschnitts zum Nachweisen der Zentrumsabweichung auf der Reifenlaufflächenoberfläche, und des Nutungsabschnitts in Figur 15.
  • Figur 18 ist ein Diagramm zur Erläuterung einer Ausführungsform des Verfahrens zum Nachweisen der Zentrumsabweichung.
  • Figur 19 ist eine erläuternde Darstellung eines lateralen Schlags des Reifens und einer Zentrumsabweichung der Lauffläche.
  • Figur 20 ist ein Graph, der das Ausmaß der Korrekturbewegung einer Schneidevorrichtung zeigt.
  • Figur 21 ist eine erläuternde Darstellung des Aufbaus eines Antriebsmechanismus eines horizontal bewegbaren Blocks,
  • Figur 22 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Bewegen eines Zentrumsabweichungsdetektors.
  • Die Figuren 23 bis 31 sind erläuternde Darstellungen der Beispiele des Verfahrens zum Nachweisen einer Zentrumsabweichung und
  • Figur 32 ist eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Nutungsvorrichtung.
  • Die vorliegende Erfindung wird ausführlich auf der Grundlage von Ausführungsformen beschrieben, wobei jedoch die vorliegende Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt ist.
  • In der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Nutungsvorrichtung bezeichnet die Ziffer 1 ein Bett, die Ziffer 2 eine auf dem Bett 1 angebrachte Reifenhaltevorrichtung, auf der ein Reifen 3 durch eine Reifenhaltewelle 2l gehalten und mittels eines Motors 22 in der Richtung eines Pfeils C in Figur 1 gedreht wird.
  • Die Ziffer 4 bezeichnet einen Basisblock, der bewegbar ist entlang einer durch Schienen gehaltenen Führungsstange auf dem Bett 1 mittels eines Motors (nicht gezeigt) in der Richtung der X-Achse senkrecht zur Achse der Reifenhaltewelle 21. Wenn die Entfernung zwischen dem Basisblock 4 und der Reifenhaltewelle 21 auf einen spezifizierten Wert eingestellt ist, ist es nicht erforderlich, daß der Basisblock 4 bewegt wird.
  • Die Ziffer 5 bezeichnet einen horizontal bewegbaren Block, der entlang einer Schiene 42 auf dem Basisblock 4 in der Richtung der Y-Achse bewegbar ist, die Parallel zur Reifenhaltewelle 21 läuft, und die Ziffer 6 bezeichnet eine Vorrichtung zum Treiben des horizontal bewegbaren Blocks, die einen Mechanismus für eine Standardbewegung und einen Mechanismus für eine Korrekturbewegung umfaßt, wie in Figur 21 gezeigt.
  • Die Ziffer 7 bezeichnet einen vertikal bewegbaren Block, der entlang einer Führungswelle 74 auf dem horizontal bewegbaren Block 5 mittels einer Vorrichtung 71 zum Treiben des vertikal bewegbaren Blocks in der Richtung der Z-Achse bewegbar ist, die senkrecht zum Bett 1 läuft.
  • Die Ziffer 81 bezeichnet einen schwenkbaren Arm, der an einer Armhaltewelle 8 fixiert ist, die sich vom vertikal bewegbaren Block 7 in der Richtung der X-Achse erstreckt und um die Achse 82 der Armhaltewelle 8 in der Richtung eines Pfeils A in Figur 2 mittels eines Motors (nicht gezeigt) auf dem vertikal bewegbaren Block 7 drehbar ist.
  • Die Ziffer 9 bezeichnet eine Schneidevorrichtungshaltevorrichtung, die an dem schwenkbaren Arm 81 befestigt ist und senkrecht von diesem auf die zuvor erwähnte Achse 82 zu vorsteht, worin ein Schneidevorrichtungshalterahmen 92 an einer Haltestange 91 befestigt ist, die durch den schwenkbaren Arm 81 gehalten wird. Ein Schneidevorrichtungshalter 94 ist durch den Schneidevorrichtungshalterahmen 92 gehalten, wobei ein Isolator 93 dazwischen angeordnet ist, und eine Schneidevorrichtung 10 ist abnehmbar am Schneidevorrichtungshalter 94 befestigt, so daß die Schneideposition P der Schneidevorrichtung sich auf der erweiterten Achse der zuvor erwähnten Achse 82 befindet, und ferner ist ein Mittel vorgesehen, das für ein Heizen der Schneidevorrichtung 10 durch eine Leistungsversorgung (nicht gezeigt) sorgt.
  • Die Ziffer 11 bezeichnet einen Motor, durch welchen die Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9 in der Richtung des Pfeils B gedreht werden kann, um ein Wechseln der Position der Schneidevorrichtung zu gestatten.
  • Die Ziffer 12 bezeichnet eine Betätigungsvorrichtung, die die Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9 unabhängig nach oben und unten bewegen kann, damit die Schneideposition P der Schneidevorrichtung 10 mit der Achse 82 zusammenfallen kann.
  • Alternativ kann statt der Betätigungsvorrichtung 12 die Schneideposition P der Schneidevorrichtung 10 durch Einstellen der Position, an der die Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9 an der Haltewelle 91 befestigt ist, dazu gebracht werden, mit der Achse 82 zusammenzufallen.
  • Die Ziffer 13 bezeichnet einen Zentrumsabweichungsdetektor, der beispielsweise einen optischen Verschiebungssensor vom Reflexionstyp umfaßt, der in der Lage ist, eine Abtastung entlang einer Abtastwelle 803 in der Richtung eines Pfeils D mittels einer Antriebsvorrichtung 84 durchzuführen (siehe Figur 18). Wenn der zuvor erwähnte Zentrumsabweichungsdetektor 13 in der zentralen Position zur Reifenlaufflächenoberfläche fixiert ist, um den radialen Schlag des Reifens nachzuweisen, und die durch die Schneidevorrichtung zu schneidende Schneideposition korrigiert wird, kann er auch als ein Radialschlagdetektor dienen.
  • Die Ziffer 14 bezeichnet einen Lateralschlagdetektor zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens, der gegenüber einer Stütze auf der Seitenoberfläche des Reifens davon um eine vorbestimmte Entfernung m beabstandet positioniert ist. Der Detektor kann einen optischen Verschiebungssensor vom Reflexionstyp oder dergleichen darstellen, dessen Position gemäß dem Reifendurchmesser mittels einer Haltevorrichtung 141 einstellbar ist, die auf der Reifenhaltevorrichtung 2 vorgesehen ist, worin der nachgewiesene Wert den Eingang zu einer Steuerungsvorrichtung (nicht gezeigt) liefert und dadurch der Mechanismus für eine Korrekturbewegung der Vorrichtung zum Treiben des horizontal bewegbaren Blocks getrieben werden kann.
  • Als nächstes wird der Nutungsprozeß unter Verwendung der Vorrichtung mit dem zuvor erwähnten Aufbau zur Ausbildung von Nuten auf einem Reifen anhand der in den Figuren 3 und 4 gezeigten Blockdiagramme und der in den Figuren 5 bis 17 gezeigten Flußdiagrammen beschrieben.
  • Wie in den Figuren 3 und 4 gezeigt, umfaßt die Reifennutungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ein Zentrumsabweichungsnachweismittel, eine Schneidevorrichtungsheizvorrichtung, eine Schneidevorrichtungshaltevorrichtung, eine Reifenhaltevorrichtung, eine Drehvorrichtung, einen Mechanismus für eine Standardbewegung des vertikal bewegbaren Blocks, einen Mechanismus für eine Standardbewegung des horizontal bewegbaren Blocks, ein Lateralschlagnachweismittel, einen Mechanismus zur Korrektur einer Bewegung des horizontal bewegbaren Blocks, einen Mechanismus für eine Bewegung des Zentrumsabweichungsnachweismittels und ein Steuerungsmittel. Das zuvor erwähnte Steuerungsmittel schließt einen Standardbewegungsbetriebsabschnitt und einen Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt ein, wie in Figur 4 gezeigt. Sowohl der zuvor erwähnte Standardbewegungsbetriebsabschnitt als auch der Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt enthält eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) und einen Speicher. Der Standardbewegungsbetriebsabschnitt ist durch eine Eingang-Ausgang- Schnittstelle mit der Schneidevorrichtungsheizvorrichtung, der Reifenhaltevorrichtung 2, der Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9, der Drehvorrichtung, dem Mechanismus für eine Standardbewegung des vertikal bewegbaren Blocks und dem Mechanismus für eine Standardbewegung des horizontal bewegbaren Blocks verbunden. Der Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt ist durch eine Eingang-Ausgang-Schnittstelle mit dem Zentrumsabweichungsnachweismittel, dem Lateralschlagnachweismittel, dem Mechanismus für eine Korrekturbewegung des horizontal bewegbaren Blocks und dem Mechanismus für eine Bewegung des Zentrumsabweichungsnachweismittels verbunden. Des weiteren sind der Standardbewegungsbetriebsabschnitt und der Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt durch die Schnittstelle miteinander verbunden.
  • Die für den Nutungsbetrieb erforderlichen Programme, wie beispielsweise eine Programm zur Steuerung des Betriebs der Schneidevorrichtung 10 für einen Reifen ohne Schlag, ein Programm zur Steuerung der Rotation des Reifens und ein Programm zur Steuerung des Korrekturbewegungsbetriebsabschnitts sind in dem Speicher im zuvor erwähnten Standardbewegungsbetriebsabschnitt gespeichert. Das für den Korrekturbetrieb erforderliche Programm wie das Programm zur Steuerung des Zentrumsabweichungsnachweismittels, das Programm zur Steuerung des Lateralschlagnachweismittels, das Programm zur Steuerung des Mechanismusabschnitts für eine Korrekturbewegung des horizontal bewegbaren Blocks und das Programm zur Steuerung des Mechanismus für eine Bewegung des Zentrumsabweichungsnachweismittels sind in dem Speicher im zuvor erwähnten Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt gespeichert.
  • Ein Verfahren zur Ausbildung von Nuten mittels der Vorrichtung zur Ausbildung von Nuten auf einem Reifen mit dem zuvor erwähnten Aufbau wird nun anhand der Figuren 5 bis 17 erläutert.
  • Figur 5 ist ein Flußdiagramm für den Fall, des Nuten ausgebildet werden unter Verwendung der Daten für einen lateralen Schlag und eine Zentrumsabweichung, und zwar gemessen im voraus.
  • 1) Eine Ausgangspunktmarkierung wird auf der Seite des Reifens und eine Nachweismarkierung auf der Reifenlaufflächenoberfläche angebracht. Vorzugsweise wird die zuvor erwähnte Ausgangspunktmarkierung an einer Position angebracht, die mit irgendeinem erforderlichen Verschleißindikator zusammenfällt. Alternativ kann der Verschleißindikator selbst als die Ausgangspunkt markierung anstelle einer separaten Markierung verwendet werden. Beispielsweise besitzt die Nachweismarkierung die Gestalt eines kleinen Vorsprungs von 1mm Breite, 1mm Höhe und 1mm Länge, und wird mittels einer Konkavität gebildet, die in der Metallform vorgesehen ist, in welcher der Reifen vulkanisiert wird. Eine derartige Nachweismarkierung ist groß genug, um durch den Zentrumsabweichungsdetektor 13 nachgewiesen zu werden, jedoch gibt es keine besondere Beschränkung ihrer Größe. Falls sie jedoch zu klein ist, wird es schwieriger, sie nachzuweisen. Die minimale Abmessung beträgt 0,5mm in der Breite, 0,5mm in der Höhe und 0,5mm in der Länge. Die Position, an der die Nachweismarkierung angebracht wird, und deren Anzahl wird gemäß dem Nutungsverfahren gewählt.
  • 2) Die Leistungsversorgung wird auf EIN geschaltet, und der Ausgangspunkt für jeden Antriebsmechanismus (Vorrichtung) wird eingestellt.
  • 3) Der Reifen 3, dessen markierte Profillauffläche mit Nuten zu versehen ist, wird an der Reifenhaltewelle 21 gemäß dem zuvor erwähnten Prozeß angebracht. Somit ist der Lateralschlagdetektor l4 der Seite der Reifenstütze und der Zentrumsabweichungsdetektor 13 der Reifenlaufflächenoberfläche zugewandt positioniert.
  • 4) Der Reifen wird gemäß der Ausgangspunktmarkierung auf dem Reifen positioniert, denn es wird dafür gesorgt, daß die zuvor erwähnte Ausgangspunktmarkierung mit der Position des Lateralschlagdetektors 14 zusammenfällt.
  • 5) Der laterale Schlag des Reifens und die Zentrumsabweichung der Reifenlaufflächenoberfläche wird dann nachgewiesen. Die Beispiele der ausführlichen Flußdiagramme dafür sind in den Figuren 6, 8 und 10 gezeigt.
  • 6) Die Ausbildung von Nuten wird durchgeführt, während das Bewegungsausmaß der Schneidevorrichtung auf der Grundlage der Daten des zuvor erwähnten lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung korrigiert wird. Beispiele des ausführlichen Flußdiagramms bezüglich dieses Abschnitts sind in Figur 7, Figur 9 und Figur 11 gezeigt.
  • 7) Es wird festgestellt, ob die vorgeschriebene Anzahl von Nuten ausgebildet worden ist oder nicht. Wenn bestätigt wird, daß die vorgeschriebene Anzahl von Nuten ausgebildet worden ist, folgt der nächste Schritt, und falls nicht, kehrt die Prozedur zu den Schritten des Nachweisens des lateralen Schlags des Reifens und der Zentrumsabweichung der Reifenlaufflächenoberfläche zurück.
  • 8) Wenn die vorgeschriebene Anzahl von Nuten ausgebildet worden ist, wird jeder Antriebsmechanismus (Vorrichtung) zu seinem Ausgangspunkt zurückgebracht.
  • 9) Der mit Nuten versehene Reifen 3 wird von der Reifenhaltewelle 21 abgenommen.
  • 10) Die Leistungsversorgung wird auf AUS geschaltet, und die Ausbildung von Nuten ist beendet.
  • Die Figuren 6 und 7 sind jeweils die ausführlichen Flußdiagramme für die Abschnitte, in denen der laterale Schlag des Reifens und die Zentrumsabweichung der Reifenlaufflächenoberfläche nachgewiesen werden, und für den Abschnitt des Nutungsabschnitts in Figur 5, und die Flußdiagramme stehen für eine Ausführungsform, in der die Zentrumsabweichung an lediglich einer Stelle nachgewiesen wird. Die Schritte sind wie folgt:
  • (S1) Es wird bestätigt, ob die Ausgangspunktmarkierung auf der Seite der Reifenlauffläche so positioniert ist, daß sie dem Lateralschlagdetektor 14 zugewandt ist, oder nicht.
  • (S2) Der auf der Reifenhaltewelle 21 angebrachte Motor 22 wird unter der Steuerung des Steuerungsmittels getrieben, und der Reifen 3 wird mit einer niedrigen Geschwindigkeit in der Richtung des Pfeils C in Figur 1 gedreht.
  • (S3) Der laterale Schlag des Reifens wird durch den Lateralschlagdetektor 14 nachgewiesen.
  • (S4) Die Daten für den im zuvor erwähnten Schritt nachgewiesenen lateralen Schlag werden in dem Speicher im Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt gespeichert.
  • (S5) Der Nachweis des lateralen Schlags des Reifens wird fortgesetzt, bis die Ausgangspunktmarkierung auf der Seite des Reifens wieder wahrgenommen wird.
  • (S6) Wenn die Ausgangspunktmarkierung wahrgenommen wird, wird die Rotation des Reifens gestoppt.
  • (S7) Die Nachweismarkierung auf der Laufflächenoberfläche wird auf die Nachweisposition des Zentrumsabweichungsdetektors gesetzt.
  • (S8) Der Mechanismus zur Bewegung des Zentrumsabweichungsdetektors wird unter der Steuerung des Steuerungsmittels angetrieben, und der Zentrumsabweichungsdetektor tastet die Reifenlaufflächenoberfläche ab.
  • (S9) Die Nachweismarkierung auf der Reifenlaufflächenoberfläche wird durch den Detektor 13 nachgewiesen.
  • (S10) Die durch den Zentrumsabweichungsdetektor 13 gemessene Position der Nachweismarkierung wird in dem Speicher im Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt gespeichert.
  • (S11) Wenn die Abtastung beendet ist, wird der Zentrumsabweichungsdetektor 13 zurück in die Position des Ausgangspunkts unter der Steuerung des Steuerungsmittels gebracht.
  • Figur 18 ist ein Diagramm, das die zuvor erwähnten Schritte (S1) bis (S11) erläutert. In Figur 18 bezeichnet die Ziffer 31 die Reifenlaufflächenoberfläche, die Ziffern 32A und 32B die auf der Reifenlaufflächenoberfläche vorgesehenen Nachweismarkierungen und die Ziffer 84 den Mechanismus zur Bewegung des Zentrumsabweichungsnachweismittels. PC bezeichnet ein theoretisches Laufflächenzentrum, TC das tatsächliche Reifenlaufflächenzentrum und X das Ausmaß der Zentrumsabweichung. In Figur 18 führt der Zentrumsabweichungsdetektor 13 eine Abtastung durch in der Richtung des Pfeils D.
  • Nachdem die Daten des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung gemäß den zuvor erwähnten Schritten erhalten worden sind, wird die Ausbildung der Nuten durchgeführt. Die ausführlichen Flußdiagramme, die die Standardbewegung im Nutungsprozeß betreffen, sind identisch. Daher wird der zuvor erwähnte Abschnitt von Figur 7 hier erläutert, und diejenigen anderer Zeichnungen (Figuren 9, 11, 14 und 17) werden aus der Erläuterung dieser Zeichnungen weggelassen.
  • (G1) Gemäß dem Standardprogramm im Standardbewegungsbetriebsabschnitt wird der folgende Prozeß ausgeführt:
  • (i) Der Mechanismus für die Standardbewegung des horizontal bewegbaren Blocks wird angetrieben, und dadurch wird die Schneidevorrichtung 10 auf das theoretische Zentrum des Reifens eingestellt.
  • (ii) Der Mechanismus für die Standardbewegung des horizontal bewegbaren Blocks wird wieder angetrieben, und dadurch wird die Schneidevorrichtung 10 in die theoretische Position zur Ausbildung der Nuten bewegt.
  • (iii) Der Motor 11 der Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9 wird getrieben und dadurch die Richtung der Schneidevorrichtung eingestellt.
  • (iv) Der Motor 22 der Reifenhaltevorrichtung 2 wird getrieben und dadurch der Reifen 3 mit niedriger Geschwindigkeit in der Richtung des Pfeils C in Figur 1 gedreht.
  • (v) Die Schneidevorrichtungsheizvorrichtung wird eingeschaltet und die Schneidevorrichtung 10 geheizt.
  • (vi) Der Mechanismus für die Standardbewegung des vertikal bewegbaren Blocks und gegebenenfalls die Betätigungsvorrichtung 12 der Schneidevorrichtungshaltevorrichtung 9 werden angetrieben, die Schneidevorrichtung 10 wird um ein vorbestimmtes Ausmaß nach unten bewegt, und ein Schneiden auf die vorbestimmte Tiefe wird durchgeführt.
  • (vii) Richtungsänderungen, eine laterale Bewegung und dergleichen der Schneidevorrichtung 10 werden gemäß dem vorbestimmten Nutungsprofil ausgeführt, und die Schneidevorrichtung wird zur Beendigung nach oben geschwenkt, wenn das vorbestimmte Ausbilden von Nuten vollendet ist.
  • (viii) Das Heizen der Schneidevorrichtung 10 wird gestoppt.
  • (ix) Die Schneidevorrichtung 10 wird nach oben und weg von der Laufflächenoberfläche bewegt.
  • (x) Die Rotation des Reifens wird gestoppt.
  • (G2) Um eine Korrektur im Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt zu schaffen, der durch den Befehl des Standardbewegungsbetriebsabschnitts gesteuert wird, wird der folgende Prozeß zusammen mit dem zuvor erwähnten Standardverarbeitungsbetrieb durchgeführt.
  • (i) Die Daten des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung werden aus dem Speicher des Korrekturbewegungsbetriebsabschnitts ausgelesen.
  • (ii) In der CPU des Korrekturbewegungsbetriebsabschnitts werden die Daten des lateralen Schlags korrigiert, und zwar gestützt auf die Daten der Zentrumsabweichung, und das Ausmaß der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung wird berechnet. In dem in Figur 7 gezeigten Beispiel wird der Nachweis der Zentrumsabweichung an lediglich einem Punkt durchgeführt, und daher werden die Daten für den lateralen Schlag gleichmäßig durch die Daten der Zentrumsabweichung korrigiert. Figur 19 ist ein Diagramm, das die Beziehung zwischen dem Ausmaß des lateralen Schlags y und demjenigen der Zentrumsabweichung x erläutert, und Figur 20 ist ein Graph, der das Ausmaß der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung zeigt. Die Formel (I), die in Figur 20 gezeigt ist, lautet wie folgt:
  • LRO&sub1; = LRO&sub0; + x - y (I)
  • worin:
  • LRO&sub0; das Ausmaß der Schneidevorrichtungsbewegung ist, die durch die Daten des lateralen Schlags korrigiert wird,
  • LRO&sub1; das Ausmaß der Schneidevorrichtungsbewegung ist, die durch die Daten für den lateralen Schlag und diejenigen für die Zentrumsabweichung korrigiert wird,
  • x das Ausmaß der Zentrumsabweichung ist,
  • y das Ausmaß des lateralen Schlags ist.
  • Formel (I) angewendet auf das in Figur 19 gezeigte Beispiel lautet wie folgt:
  • LRO&sub1; = LRO&sub0; = (- x ) - (+ y )
  • (iii) Die Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung wird gemäß dem Ausmaß der durch die obige Formel berechne- ten Korrekturbewegung durchgeführt.
  • (iv) Wenn die Korrekturbewegung durch das vorbestimmte Ausmaß gemäß der erwähnten Korrekturbewegung erhalten ist, wird der Korrekturbetrieb beendet. Wenn das vorbestimmte Ausmaß dann nicht erreicht ist, wird die Korrekturbewegung ausgeführt, bis es erreicht ist.
  • Das in den Figuren 8 und 9 gezeigte Beispiel ist dem in den Figuren 6 und 7 gezeigten Beispiel sehr ähnlich. Jedoch unterscheiden sie sich darin, daß, während in dem Beispiel der Figuren 6 und 7 das Ausmaß der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung zum Zeitpunkt des Ausbildens der Nuten berechnet wird, es in dem Beispiel der Figuren 8 und 9 berechnet wird, wenn der Nachweis des lateralen Schlags des Reifens und der Zentrumsabweichung der Laufflächenoberfläche durchgeführt wird. Aus diesem Grund wird die ausführliche Beschreibung des Flußdiagramms weggelassen.
  • Die Beispiele in den Figuren 10 und 11 sind denjenigen in den Figuren 6 und 7 sehr ähnlich, jedoch unterscheiden sie sich in folgender Hinsicht. Während in den Figuren 6 und 7 die Zentrumsabweichung nämlich an lediglich einer Stelle nachgewiesen wird, wird sie in den Figuren 10 und 11 an einer Vielzahl von Stellen nachgewiesen. Vorzugsweise wird die Zentrumsabweichung an 2 bis 360 Stellen nachgewiesen, wobei dies von der Einfachheit der Durchführung und den Kosten abhängt.
  • Anschließend werden die verschiedenen Punkte in den in den Figuren 10 und 11 gezeigten Flußdiagrammen beschrieben:
  • (S21) Wenn die erste Zentrumsabweichungsmessung durchgeführt wird, wird der Reifen um ein vorbestimmtes Ausmaß gedreht, und die zweite Zentrumsabweichungsmessung wird durchgeführt.
  • (S22) Die Messung der Zentrumsabweichung wird so oft wiederholt, wie es Punkte mit Nachweismarkierungen gibt. Nach der Vollendung davon wird das Ausbilden der Nuten gestartet.
  • (G3) In dem Schritt des Ausbildens der Nuten wird das Ausmaß der Bewegung der Schneidevorrichtung auf die folgende Weise korrigiert:
  • (i) Die Daten des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung werden aus dem Speicher ausgelesen, und dadurch werden die Daten der Zentrumsabweichung durch diejenigen des lateralen Schlags korrigiert.
  • Das Ausmaß der in den obigen Korrektur verwendeten Zentrumsabweichung x wird gemäß der folgenden Formel (II) berechnet:
  • (worin
  • Xn, Xn+1 die gemessenen Werte der Zentrumsabweichungen bei n und n+1 sind,
  • Θn, Θn+1 Rotationswinkel bei n und n+1 sind,
  • Θ der Rotationswinkel an der erforderlichen Position ist,
  • X das Ausmaß der Zentrumsabweichung an der Position ist, deren Rotationswinkel Θ ist.)
  • (ii) Das Ausmaß der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung wird berechnet, und zwar gestützt auf das zuvor erwähnte Ausmaß der Zentrumsabweichung x gemäß der Formel (I).
  • (iii) Die Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung wird auf der Grundlage des zuvor erwähnten Ausmaßes der Korrekturbewegung durchgeführt.
  • Figur 12 ist ein Flußdiagramm, das den Fall zeigt, daß Nuten ausgebildet werden und dabei der laterale Schlag des Reifens nachgewiesen wird. Sie ist der Figur 5 ähnlich, außer daß der Schritt des Nachweisens des lateralen Schlags des Reifens so bewegt wurde, daß er zur gleichen Zeit stattfindet wie der Schritt des Ausbildens der Nuten. Figur 13 ist ein ausführliches Flußdiagramm des Nachweises der Zentrumsabweichung der Reifenlauffläche in Figur 12. Das Flußdiagramm von Figur 13 ist demjenigen von Figur 6 ähnlich, außer daß Figur 13 keinen Nachweis eines lateralen Schlags enthält, und daher wird die ausführliche Beschreibung weggelassen.
  • Figur 14 ist ein Flußdiagramm der Schritte zum Nachweisen des lateralen Schlags und zum Ausbilden der Nuten in Figur 12. Das Flußdiagramm von Figur 14 ist demjenigen von Figur 7 ähnlich, außer daß die Position des Ausgangspunkts des lateralen Schlags im voraus gemäß den Daten für die in dem Speicher im Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt gespeicherte Zentrumsabweichung korrigiert und dadurch der laterale Schlag nachgewiesen wird, und das Ausmaß der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung 10 wird auf der Grundlage der gemessenen Werte des obigen lateralen Schlags berechnet. Daher wird die ausführliche Beschreibung davon weggelassen.
  • Figur 15 ist ein Flußdiagramm, das den Fall des Ausführens der Korrekturbewegung der Schneidevorrichtung gestützt lediglich auf eine Messung der Zentrumsabweichung des Reifens ohne Nachweis seines lateralen Schlags zeigt. Figur 15 ist Figur 5 ähnlich, außer daß der Schritt des Nachweisens des lateralen Schlags des Reifens weggelassen ist, und daher wird die ausführliche Beschreibung weggelassen.
  • Figur 16 ist ein ausführliches Flußdiagramm der Schritte zum Nachweisen der Zentrumsabweichung auf der Laufflächenoberfläche. Figur 16 ist Figur 10 ähnlich, außer daß der Schritt zum Nachweisen des lateralen Schlags weggelassen ist, und daher wird die ausführliche Beschreibung weggelassen.
  • Figur 17 ist ein ausführliches Flußdiagramm für den Nutungsschritt in Figur 15. Wenn beispielsweise die Nachweismarkierung an 360 Stellen auf dem Umfang des Reifens in gleichen Intervallen beabstandet vorgesehen sind, und die Ausmaße der Zentrumsabweichungen zwischen den Nachweismarkierungen linear gemäß Formel (II) approximiert werden, kann die Position des Laufflächenzentrums TC mit ausreichender Genauigkeit ermittelt werden, um Praxisschwierigkeiten zu vermeiden. Wenn es eine Menge Stellen gibt, an denen die Zentrumsabweichung nachgewiesen wird, wie oben beschrieben, ist es daher nicht erforderlich, den lateralen Schlag des Reifens nachzuweisen. Obwohl das Beispiel zum Vorsehen der Nachweismarkierungen an 360 Stellen auf dem Umfang des Reifens in gleichen Intervallen beschrieben worden ist, ist die Anzahl von Stellen, an denen die Nachweismarkierungen gesetzt sind, nicht auf die obigen begrenzt, können jedoch geeignet unter Berücksichtigung der erforderlichen Meßgenauigkeit, der Durchführbarkeit und dergleichen ausgewählt werden. Falls jedoch die Nachweis- markierungen an wenigstens zwei Stellen vorgesehen sind, treten keine Praxisschwierigkeiten auf.
  • Figur 21 ist eine Erläuterungsdarstellung des Aufbaus einer Ausführungsform der Vorrichtung zum Antreiben des horizontal bewegbaren Blocks 6. In dem in Figur 21 gezeigten Beispiel umfaßt der Machanismus für die Standardbewegung einen Innengewindekörper 65 mit einem antreibenden Zahnrad 68, das drehbar mittels eines Lagers auf dem Rahmenbauteil 51 gehalten wird, welches gleitbar über einem Paar von Schienen 42 vorgesehen ist, die auf der Basis 4 angebracht sind, einen Antriebsmotor 61, der an eine Kugelumlaufwelle 62 gekuppelt ist, die sich mit dem zuvor erwähnten Innengewindekörper 65 an dessen einem Ende in Eingriff befindet, und ein Haltelager 609, das auf der Basis 4 angebracht ist, um das andere Ende der zuvor erwähnten Kugelumlaufwelle 62 zu halten.
  • Wenn der Antriebsmotor 61 durch das Standardprogramm getrieben wird, wird die Kugelumlaufwelle 62 gedreht und dadurch der horizontal bewegbare Block 5 um das erforderliche Ausmaß in der Richtung der Y-Achse bewegt. Der Mechanismus für die Korrekturbewegung umfaßt: Eine Haltenabe 6, wo eine Vielzahl von Keilnuten in der axialen Richtung ausgebildet ist, die ein antreibendes Zahnrad 67 aufweist, das drehbar auf dem Rahmenbauteil 51 durch ein Lager gehalten ist, eine Keilnutenwelle 64, die sich gleitbar mit der zuvor erwähnten Haltenabe in Eingriff befindet, einen Korrekturmotor 63, der an das eine Ende der Keilnutenwelle 64 gekuppelt ist, und ein Haltelager 610, das auf der Basis 4 angebracht ist, um das andere Ende der zuvor erwähnten Keilnutenwelle 64 zu halten. Hier befindet sich das zuvor erwähnte antreibende Zahnrad 67 mit einem angetriebenen Zahnrad 68 in Eingriff.
  • Wenn der Korrekturmotor 63 gemäß dem Korrekturprogramm in diesem Zustand getrieben wird, werden die Keilnutenwelle 64 und das antreibende Zahnrad 67 gedreht. Die Drehung des antreibenden Zahnrads 67 verursacht die Drehung des angetriebenen Zahnrads 68. Dadurch wird der horizontal bewegbare Block 5 um ein vorbestimmtes Korrekturausmaß bewegt. Da die Keilnutenwelle 64 sich gleitbar mit der Haltenabe 66 in Eingriff befindet, wird die Bewegung des horizontal bewegbaren Blocks 5 durch das Standardprogramm nicht verhindert.
  • Figur 22 ist eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer Vorrichtung zur Bewegung des Zentrumsabweichungsdetektors 84. In der in Figur 22 gezeigten Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung zur Bewegung des Zentrumsabweichungsdetektors 84: ein U-förmiges Rahmenbauteil 801, das an dem Oberteil eines Klammerbauteils 83 fixiert ist, das von der mittleren Bodenfläche des Dreharms 81 vorsteht, einen Motor 802, der auf einem Seitenteil des zuvor erwähnten Rahmenbauteils 801 vorgesehen ist, eine Abtastwelle 803, die mit der Antriebswelle des zuvor erwähnten Motors 802 verbunden ist und eine Kugelumlaufspindel oder dergleichen einschließt, die sich im Inneren des U-förmigen Rahmenbauteils 801 erstreckt, ein Lager 804, das auf der Innenfläche des anderen Seitenteils vorgesehen ist, um drehbar das Ende der zuvor erwähnten Abtastwelle 803 zu halten, einen Innengewindekörper 805, der sich auf der zuvor erwähnten Abtastwelle 803 in Eingriff befindet, und eine Führungswelle 806, die zwischen den zuvor erwähnten Seitenteilen vorgesehen ist, um zu verhindern, daß eine Drehung des zuvor erwähnten Innengewindekörpers 805 herbeigeführt wird. An dem zuvor erwähnten Innengewindekörper 805 ist der Zentrumsabweichungsdetektor 13 befestigt. Wenn der Motor 802 getrieben wird, führt der Gewindekörper 805 eine Abtastung in der Richtung des Pfeils D durch.
  • Als nächstes wird ein Beispiel einer Nachweismarkierung für den Nachweis der Zentrumsabweichung anhand der Figuren 23 bis 31 der Zeichnungen beschrieben. Die Nachweismarkierung 32 ist auf einer geeigneten Länge in der Umfangsrichtung vorgesehen und stellt einen kleinen Vorsprung mit einer Größe von etwa 1mm dar, der während der Vulkanisation durch eine in der Metallreifenform vorgesehene Ausnehmung geformt wird. Die zuvor erwähnte Markierung 32 kann von irgendeiner Art sein, die durch den Zentrumsabweichungsdetektor 13 nachgewiesen werden kann, und kann irgendeine Form aufweisen, beispielsweise die Form einer konkaven Nut. Falls sie jedoch zu klein ist, beispielsweise falls sie unterhalb von etwa 0,5 x 0,5 mm liegt, ist sie schwierig nachzuweisen.
  • Des weiteren kann die Nachweismarkierung an einer Stelle oder an mehreren Stellen intermittierend um die gesamte oder einen Teil der Peripherie über eine geeignete Länge vorgesehen sein, oder sie kann kontinuierlich in der Richtung des Umfangs vorgesehen sein. Wenn die Nachweismarkierung an einer Stelle oder einigen Stellen vorgesehen wird, ist die Rotationspositionierung des Reifens zum Zeitpunkt des Nachweises durchzuführen, aber falls sie kontinuierlich um den vollen Umfang herum vorgesehen wird, ist die zuvor erwähnte Positionierung nicht erforderlich. Darüber hinaus sind die Nachweismarkierungen 32 nicht immer auf beiden Seiten des Laufflächenzentrums TC vorgesehen, sondern die Markierungen können auf lediglich einer Seite vorgesehen sein, oder lediglich eine Markierung kann an der Position des Laufflächenzentrums TC vorgesehen sein, indem 0 (Null) für die konstante Entfernung a gewählt wird.
  • In dem Nachweisverfahren der Figur 23 werden, da die Nachweismarkierungen 32A und 32B auf beiden Seiten in einer konstanten Entfernung a vom Laufflächenzentrum TC jeweils vorgesehen sind, die Entfernung b der Bewegung vom Abtaststartpunkt ST zum Laufflächenzentrum PC und die Entfernung d der Bewegung über das Laufflächenzentrum PC hinaus zur Nachweismarkierung 32B gemessen, und dadurch kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung x gemäß der folgenden Formel berechnet werden:
  • x = b - (d-a)
  • In dem Verfahren zum Nachweisen von Abweichungen, das in Figur 24 gezeigt ist, wird während der Bewegung vom Abtaststartpunkt ST zum Laufflächenzentrum PC unter der Steuerung des Standardprogramms die Nachweismarkierung 32A nachgewiesen und dann das Ausmaß e der Bewegung bis zum Laufflächenzentrum PC gemessen, und dadurch kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung X gemäß der folgenden Formel berechnet werden:
  • X = e - a
  • Darüber hinaus ist in Figur 25 die verwendete Nachweismarkierung 32B auf der Seite jenseits des Laufflächenzentrums PC, eingestellt durch das Standardprogramm, vorgesehen, und das Ausmaß f der Bewegung vom zuvor erwähnten Laufflächenzentrum PC über die Nachweismarkierung 32B hinaus wird gemessen, und dadurch kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung X nachgewiesen werden, indem es von der konstanten Entfernung a abgezogen wird.
  • X = a - f
  • In dem Beispiel des in den Figuren 26 und 27 gezeigten Verfahrens ist die Nachweismarkierung in einer geeigneten bestimmten Entfernung vorgesehen, und die Markierung kann sogar dann nachgewiesen werden, wenn die Werte der Entfernung unbekannt sind. In Figur 26 werden die Entfernung b der Bewegung vom Abtaststartpunkt ST zum Laufflächenzentrum PC vom Standardprogramm und die Entfernungen c und d der Bewegung jeweils bis zu den Nachweismarkierungen 32A und 32E gemessen, und dadurch kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung X gemäß der folgenden Formel berechnet werden:
  • X = b - c -
  • In Figur 27 werden sowohl die Entfernung e, welche die Bewegung von der Nachweismarkierung auf der Seite des Abtaststartpunkts ST zum Laufflächenzentrum PC, eingestellt vom Standardprogramm, als auch die Entfernung f gemessen, welche die Bewegung vom Laufflächenzentrum PC zur anderen Nachweismarkierung 32B markiert, und dadurch kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung X gemäß der folgenden Formel berechnet werden:
  • X = (e - f) / 2
  • Figur 28 zeigt das Nachweisverfahren in dem Fall, in dem die konstante Entfernung a gleich 0 ist und eine Nachweismarkierung 32 am Laufflächenzentrum TC des Reifens vorgesehen ist, worin die Entfernung c der Bewegung vom Abtaststartpunkt ST zur Nachweismarkierung 32 und die Entfernung b der Bewegung zum Laufflächenzentrum PC vom Standardprogramm gemessen werden, und das Ausmaß der Zentrumsabweichung X wird berechnet, indem erstere von letzterer subtrahiert wird gemäß der folgenden Formel:
  • X = b - c
  • Die Figuren 29, 30 und 31 zeigen Beispiele von Nachweisverfahren, wo der Zentrumsabweichungsdetektor 13 eine Abtastung nach rechts und nach links von der Position des Laufflächenzentrums PC durchführt, das vom Standardprogramm vorspezifiziert ist. Figur 29 zeigt den Fall, in dem die Nachweismarkierungen 32A und 32B auf beiden Seiten in einer konstanten Entfernung a vom Laufflächenzentrum TC des Reifens vorgesehen sind, worin das Ausmaß der Zentrumsabweichung X berechnet wird, indem die zuvor erwähnte konstante Entfernung a von der Entfernung c oder f der Bewegungen vom Abtaststartpunkt ST zur Nachweismarkierung 32A oder 32B durch Abtasten abgezogen wird:
  • X = c - a oder X = f - a
  • In dem in Figur 30 gezeigten Verfahren kann das Ausmaß der Zentrumsabweichung X sogar dann berechnet werden, wenn die konstante Entfernung a unbekannt ist, und zwar dadurch, daß der Zentrumsabweichungsdetektor 13 eine Abtastung durchführt von der Position des Laufflächenzentrums PC, welches den Abtaststartpunkt ST darstellt, zu beiden Seiten und die Entfernungen c und f oder Bewegungen zu den Nachweismarkierungen 32A und 32B gemessen werden, und das Ausmaß der Zentrumsabweichung X wird berechnet, indem die Hälfte der Differenz dazwischen gemäß der folgenden Formel ermittelt wird:
  • X = (c - f) / 2
  • Des weiteren ist in Figur 31 die konstante Entfernung a gleich 0, und eine Nachweismarkierung 32 ist am Laufflächenzentrum TC des Reifens vorgesehen, worin das Zentrum um eine Entfernung c verschoben ist, die vom Abtaststartpunkt ST zur Nachweismarkierung 32 nachgewiesen wird.
  • Wie oben beschrieben, umfaßt die vorliegende Erfindung: einen horizontal bewegbaren Block zur Bewegung einer Schneidevorrichtung parallel zu einer Reifenhaltewelle, einen vertikal bewegbaren Block, um sie nach oben und nach unten zu bewegen, und einen Detektor zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und einen Detektor zum Nachweisen der Zentrumsabweichung des Reifens oder lediglich den letzteren, worin die auf der Reifenlaufflächenoberfläche vorgesehenen Nachweismarkierungen mittels eines Zentrumsabweichungsdetektors nachgewiesen werden, der angebracht ist auf der Haltebasis zur Bewegung transversal parallel zur Reifenhaltewelle und eine Abtastung durchführt, und zwar in der Richtung der Reifenhaltewelle, sowie die Entfernung der Bewegung vom Abtaststartpunkt zum Laufflächenzentrum PC, eingestellt durch das Standardprogramm, und die Entfernung der Bewegung vom Abtaststartpunkt zur Nachweismarkierung oder die Entfernung der Bewegung von der Nachweismarkierung zum zuvor erwähnten Laufflächenzentrum PC gemessen und dadurch das Ausmaß der Zentrumsabweichung x berechnet wird. Selbst wenn der vulkanisierte Reifen eine Abmessungsdifferenz zwischen den rechten und linken Hälften seiner Lauffläche aufweist, oder wenn der Reifen durch Innendruck verformt ist, oder wenn der Reifen sich fehlerhaft auf der Felge in Eingriff befindet, kann daher die Abweichung zwischen dem Laufflächenzentrum des Reifens und der Schneidevorrichtungshaltevorrichtung einfach und sicher für jeden individuellen Reifen gemessen werden. Somit werden der horizontal bewegbare Block und der vertikal bewegbare Block, die oben beschrieben sind, mit dem Ausmaß der Standardbewegung gesteuert, und zusätzlich wird der durch den Lateralschlagdetektor nachgewiesene Wert korrigiert, und zwar gestützt auf den Wert, der durch den Zentrumsabweichungsdetektor nachgewiesen wird, und dadurch wird die Position der Schneidevorrichtung, die gemäß dem zuvor erwähnten Ausmaß der Standardbewegungen eingestellt wird, korrigiert, indem ein Mechanismus für eine Korrekturbewegung des horizontal bewegbaren Blocks in Abhängigkeit von dem korrigierten Ausmaß der Korrekturbewegung angetrieben wird.
  • Selbst wenn die Zentrumsabweichung verursacht wird durch einen lateralen Schlag des Reifens, oder durch Abmessungsdifferenzen zwischen den rechten und linken Hälften seiner Lauffläche, die während des Vulkanisierens verursacht werden, oder durch eine Deformation aufgrund von Innendruck, oder durch einen fehlerhaften Eingriff mit der Felge, können daher die Positionen der Nuten relativ zum Laufflächenzentrum des jeweiligen Reifens korrekt an ihren vorbestimmten Stellen fixiert werden. Da das Ausmaß der Standardbewegung stets durch den Wert gesteuert wird, der durch das Standardprogramm eingestellt ist, und das Ausmaß der Korrekturbewegung gestützt auf den nachgewiesenen Wert des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung durch das separate Korrekturprogramm korrigiert werden kann, kann darüber hinaus der Aufbau des Computerprogramms einfach und klein bemessen sein und somit eine gleichförmige Ausbildung der Nuten durchgeführt werden.
  • Darüber hinaus wird in Betracht gezogen, daß, wenn die Nachweismarkierungen auf beiden Seiten des Laufflächenzentrums vorgesehen sind, beide Zentrumsabweichungen jeweils von den Nachweismarkierungen auf beiden Seiten nachgewiesen werden. Wenn unterschiedliche Absolutwerte erhalten werden, kann eine derartige Differenz als eine Änderung der relativen Positionen der Nachweismarkierungen zum Laufflächenzentrum durch die Schwelldeformation des Reifens nach der Vulkanisation oder dergleichen interpretiert werden. In diesem Fall kann die Nachweisgenauigkeit verbessert werden, indem der Durchschnittswert erhalten wird, und ferner kann die Berechnung vereinfacht werden, indem der Abtaststartpunkt zum Laufflächenzentrum positioniert wird, das vom Standardprogramm eingestellt wird.
  • Darüber hinaus kann die auf der Laufflächenoberfläche vorgesehene Nachweismarkierung klein sein, und daher werden die Charakteristiken des Reifens nicht beeinflußt, und es gibt einen weiteren Vorteil dahingehend, daß der Zentrumsabweichungsdetektor auch als die Vorrichtung zum Nachweis eines longitudinalen Schlags in der Richtung des Reifendurchmessers verwendet werden kann.

Claims (5)

1. Eine Reifennutungsvorrichtung mit einer Reifenhaltevorrichtung (2), die drehbar einen Reifen (3) hält, einer drehbaren Schneidevorrichtungshaltevorrichtung (9), einem schwenkbaren Arm (81), der die Schneidevorrichtungshaltevorrichtung (9) am freien Endabschnitt davon hält, einem vertikal bewegbaren Block (7), der eine drehbare Welle (8), die schwenkbar den schwenkbaren Arm (81) hält, und einen Mechanismus für eine Standardbewegung aufweist, einem horizontal bewegbaren Block (5), der den vertikal bewegbaren Block (7) hält und einen Mechanismus für eine Standardbewegung und einen Mechanismus für eine Korrekturbewegung aufweist zur Bewegung des Blocks (5) wenigstens in der transversalen Richtung parallel zur Reifenhaltewelle der Reifenhaltevorrichtung (2), einem Mittel (14) zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens, einem Mittel (13) zum Nachweisen der Zentrumsabweichung des Reifens und einem Steuerungsmittel, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerungsmittel einen Standardbewegungsbetriebsabschnitt, der die Schneidevorrichtung (10) an die theoretische Schneideposition setzt, und einen Korrekturbewegungsbetriebsabschnitt umfaßt, der das Ausmaß der Korrekturbewegung gemäß Eingangssignalen von dem Mittel (14) zum Nachweisen des lateralen Schlags des Reifens und dem Mittel (13) zum Nachweisen der Zentrumsabweichung des Reifens berechnet und den Mechanismus für die Korrekturbewegung, der auf dem horizontal bewegbaren Block (4) angebracht ist, gemäß dem berechneten Wert betreibt.
2. Ein Reifennutungsverfahren zur Ausbildung von Nuten auf einem Reifen (3) gemäß einem Standardprogramm, gekennzeichnet durch die Schritte, daß ein lateraler Schlag des Reifens (3) nachgewiesen wird, die Zentrumsabweichung des Reifens (3) nachgewiesen wird, und die Nutungsposition der Schneidevorrichtung (10) gemäß den nachgewiesenen Werten des lateralen Schlags und der Zentrumsabweichung korrigiert wird.
3. Ein Reifennutungsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutungsposition der Schneidevorrichtung (10) durch ein Korrekturprogramm korrigiert wird, das unabhängig zum Standardprogramm vorgesehen ist.
4. Ein Reifennutungsverfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Nachweisens des lateralen Schlags des Reifens und der Schritt des Nachweisens der Zentrumsabweichung des Reifens beide vor dem Ausbilden der Nuten durchgeführt werden.
5. Ein Reifennutungsverfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Nachweisens des lateralen Schlags des Reifens während des Ausbildens der Nuten durchgeführt wird und der Schritt des Nachweisens der Zentrumsabweichung des Reifens vor dem Ausbilden der Nuten durchgeführt wird.
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