DE68919476T2 - Gepäckträger für fahrzeuge. - Google Patents
Gepäckträger für fahrzeuge.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Gepäckträger oder Gepäckgestelle zur Anbringung an einer äußeren Karosseriefläche eines Kraftfahrzeuges und ähnlichem.
- Gestelle zum Tragen von Gepäck und anderen Gegenständen an einer Außenfläche von Kraftfahrzeugen und ähnlichem haben große Verbreitung gefunden. Normalerweise werden derartige Gestelle und Träger an dem Fahrzeugdach oder der hinteren Kofferraumklappe angebracht, obwohl mitunter andere Flächen verwendet werden, wie beispielsweise die Oberseite der Abdeckung oder eines Dachs eines Kleinlastwagens.
- Es gibt viele, den Stand der Technik repräsentierende Patente für derartige Gepäckgestelle und Gepäckträger. Ein allgemeiner Typ dieses Gepäckträgers weist erhöhte Seitenschienen auf, die im wesentlichen oberhalb der Fahrzeugoberfläche an feststehenden Streben mit relativ flachen, dazwischen befindlichen Gleitleisten oder Lastauflagestegen angebracht sind. US-Patent Nr. 3,545,660 von Stephen, die erneut erteilten US-Patente Re. 26,538 und Re. 26,539 von Bott sind Beispiele abgelaufener Patente dieser Art. Das US-Patent Nr. 4,225,068 von Ingram, die US-Patente Nr. 4,239,138 sowie 4,279,368 von Kowalski und das US-Patent Nr. 4,616,772 von Mareydt sind jüngere Beispiele, die Gepäckgestelle und -träger dieser allgemeinen Art offenbaren. Da die Seitenschienen über der Dachoberfläche angehoben sind, erzeugen sie unerwünschten Luftwiderstand und Geräusche, und da sie zwischen den Streben nicht gelagert sind, ist ihre Belastbarkeit in gewissem Naße beschränkt.
- Ein weiterer allgemeiner Typ Gestell oder Träger, der einen gewissen kommerziellen Erfolg hat, weist relativ flache, mit niedrigem Profil versehene Stege an den Seiten auf, an denen mit Querträgern oder mit Gepäckbefestigungselementen verbundene Streben angebracht sind. Das US-Patent Nr. 4,516,710 von Bott sowie das wiederveröffentlichte US-Patent Re. 32,706 von Bott sowie deren veröffentlichte Hauptpatente und viele der darin aufgeführten Entgegenhaltungen veranschaulichen diese Art von Gepäckträger. Weitere US-Patente, die Gestelle und Träger dieser Art offenbaren, sind: Nr. 4,244,501 von Ingram, Nr. 4,372,469 von Kowalski et al., Nr. 4,406,386 von Rasor et al., Nr. 4,448,337 von Cronce, Nr. 4,469,261 von Stapelton et al. und viele der in diesen Patenten aufgeführten Entgegenhaltungen. Die in diesen Patenten offenbarten Seitenstege sind im allgemeinen dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen breiter als hoch sind und eine im wesentlichen flache, horizontale, obere Gepäckauflagefläche aufweisen.
- Für den Einsatz bei Fahrzeugen mit Dachoberflächen mit einem runderen Umriß offenbaren die US-Patente Nr. 4,684,048 und 4,754,905 von Bott Gepäckträger mit tragenden Seitenstegen mit nichthorizontalen unteren Montageflächen und sich nach oben öffnenden Rinnen mit flachen, nach innen gerichteten Rändern zur Aufnahme von Gepäck und beweglichen Streben, die mit Querträgern verbunden sind. Bei diesen Gepäckträgern werden Lasten über die Rinne nach unten und auf die Kunststoff-Auflagestege übertragen, die relativ teuer in der Herstellung sind und beschränkte Festigkeitseigenschaften aufweisen. In DE 3,201,171 ist die Auflagerinne direkt an der Außenfläche des Fahrzeugs ausgeformt.
- Erfindungsgemäß wird ein Gepäckträger für ein Kraftfahrzeug mit einer äußeren Karosseriefläche geschaffen, wobei der Gepäckträger in Kombination ein Paar länglicher Seitenschienen, die an der äußeren Karosseriefläche voneinander beabstandet parallel angebracht werden, wenigstens ein Gepäcksicherungselement, das in Längsrichtung beweglich an jeder der Seitenschienen angebracht wird, sowie eine Einrichtung zur wahlweisen Arretierung des Gepäcksicherungselementes auf den Seitenschienen umfaßt,
- dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur wahlweisen Arretierung einen zurückziehbaren Arretierstift umfaßt, der von dem Gepäcksicherungselement getragen wird, sowie eine Vielzahl von Öffnungen, die in Abständen über die Länge derselben in den Seitenschienen ausgeformt sind, wobei der Arretierstift einen Spitzenabschnitt hat und die Öffnungen jeweils so bemessen und angeordnet sind, daß sie den Spitzenabschnitt eines der zurückziehbaren Arretierstifte aufnehmen, sowie eine manuell zu betätigende Einrichtung, die mit dem zurückziehbaren Arretierstift zusammenwirkt und den Spitzenabschnitt formschlüssig aus den Öffnungen in der Seitenschiene löst.
- Bei einer bevorzugten Ausführung sind die Seitenschienen höher als breit und weisen dadurch verbesserte Festigkeit und Belastbarkeit gegenüber den relativ breiten, jedoch schmalen Seitenstegen nach dem Stand der Technik auf.
- Die Einrichtung zum wahlweisen Arretieren kann eine Federeinrichtung enthalten, die den Spitzenabschnitt normalerweise in Eingriff mit den Öffnungen drückt, und die manuell zu betätigende Einrichtung, die so bewegt werden kann, daß sie den Spitzenabschnitt gegen den normalen Druck der Federeinrichtung formschlüssig aus den Öffnungen löst, und die Einrichtung zum wahlweisen Arretieren kann einen Druckknopf enthalten, der beweglich an dem Gepäcksicherungselement angebracht ist, sowie eine Einrichtung, die den Druckknopf und den Arretierstift miteinander verbindet, um den Spitzenabschnitt aus den Öffnungen zu lösen.
- Die Einrichtung zum wahlweisen Arretieren kann einen Druckknopf mit einer Kurvenfläche enthalten, und der zurückziehbare Arretierstift kann ein Kurveneingriffselement enthalten, das mit der Kurvenfläche in Eingriff kommen kann. Es kann eine Federeinrichtung vorhanden sein, die normalerweise das Kurveneingriffselement mit der Kurvenfläche in Eingriff drückt, und den Spitzenabschnitt des Arretierstiftes in Eingriff mit den Öffnungen. Der Druckknopf kann beweglich an dem Gepäcksicherungselement angebracht sein, um den Spitzenabschnitt gegen den normalen Druck der Federeinrichtung formschlüssig aus den Öffnungen zu lösen. Es kann des weiteren eine Anschlageinrichtung zwischen dem Druckknopf und dem Gepäcksicherungselement vorhanden sein, die die Bewegung des Druckknopfes in bezug auf das Gepäckbefestigungselement aufgrund der durch die Federeinrichtung ausgeübten Druckkraft begrenzt.
- Das Gepäcksicherungselement kann eine im wesentlichen glatte, nach außen gerichtete Außenfläche wenigstens an dem in Längsrichtung mittig angeordneten Abschnitt desselben enthalten, und das Gepäcksicherungselement trägt einen federgespannten, manuell zu betätigenden Druckknopf, der beweglich darin angebracht ist, um die Arretiereinrichtung zu betätigen, wobei der Druckknopf eine frei liegende Äußenfläche aufweist, die so geformt ist, daß sie im wesentlichen bündig mit der nach außen gerichteten Außenfläche des Gepäckbefestigungselementes ist, wenn sich der Druckknopf in seiner normalen Druckstellung befindet, und er im wesentlichen senkrecht zu der Außenfläche des Gepäcksicherungselementes verschiebbar beweglich ist.
- Bei einer speziellen Ausführung der Erfindung ist der Gepäckträger für ein Kraftfahrzeug mit einer Längsmittellinie bestimmt, wobei jede der länglichen Seitenschienen eine obere Lastauflagefläche, eine untere Montagefläche, eine Innenseite und eine Außenseite aufweist, und jede der Seitenschienen mit einem Querschnitt in Querrichtung ausgeformt ist, dessen Höhe größer ist als seine Breite, und wobei die obere Lastauflagefläche einen wesentlichen Abschnitt aufweist, der in bezug auf die Längsmittellinie nach unten und nach außen abgeschrägt ist. Die Seitenschienen und die Gepäcksicherungselemente können mit komplementär geformten Eingriffseinrichtungen versehen sein, die ein Paar ineinander passender Klauen enthalten, die mit im wesentlichen einander gegenüberliegenden Feder- und Nutabschnitte versehen sind und Drehung der Gepäcksicherungselemente in bezug auf die Seitenschienen verhindern, wobei sie Längsbewegung auf selbigen ermöglichen. Der Gepäckträger kann des weiteren eine Verkleidungseinrichtung in der Form eines länglichen Formteilelementes enthalten, das an der äußeren Karosseriefläche entlang der Außenseite jeder der Seitenschienen von dem abgeschrägten Oberseitenabschnitt derselben nach unten und nach außen an der äußeren Karosseriefläche angebracht wird und im wesentlichen den dazwischen bestehenden Zwischenraum ausfüllt, um den Außenseiten der Seitenschienen ein windschlüpfriges, aerodynamisches und ästhetisch angenehmes Äußeres zu verleihen, und kann des weiteren eine Abschlußkappeneinrichtung enthalten, die an der äußeren Karosseriefläche an wenigstens einem Ende jeder der Seitenschienen angebracht wird, um die Seitenschienen teilweise aufzunehmen und das Maß der Längsbewegung der Gepäckbefestigungselemente daran in wenigstens einer Richtung zu beschränken.
- Die Längsverkleidungseinrichtung kann einen im wesentlichen flachen Dichtungsabschnitt enthalten, der sich zwischen der unteren Montagefläche der Seitenschiene und der äußeren Karosseriefläche befindet und den Zwischenraum dazwischen im wesentlichen abdichtet, wobei die Abschlußkappeneinrichtung einen im wesentlichen flachen Auflageabschnitt enthält, der sich zwischen der unteren Montagefläche der Seitenschiene an dem einen Ende derselben und der äußeren Karosseriefläche des Fahrzeuges befindet.
- Fig. 1 ist eine Teilperspektivansicht eines erfindungsgemäßen Gepäckträgers, der an der oberen äußeren Karosseriefläche eines Kraftfahrzeugs oder ähnlichem installiert ist;
- Fig. 2 ist eine vergrößerte Einzelansicht des eingekreisten Bereiches 2 in Fig. 1, die eine Teilperspektivansicht einer der Seitenschienen, der Abschlußkappen und der Gepäckhalteelemente des Gepäckträgers in Fig. 1 zeigt;
- Fig. 3 ist eine vergrößerte Teilseitenansicht der Seitenschiene, der Abschlußkappe und des Gepäckhalteelementes im wesentlichen entlang der Linie 3-3 in Fig. 2;
- Fig. 4 ist eine vergrößerte Teildraufsicht auf die Seitenschiene, die Abschlußkappe und das Gepäckhalteelement im wesentlichen entlang der Linie 4-4 in Fig. 3;
- Fig. 5 und 6 sind Schnitte durch den oberen Querträger und die Seitenschienenabschlußkappe entlang der Linien 5-5 bzw. 6-6 in Fig. 4;
- Fig. 7 ist ein weiterer vergrößerter Senkrechtschnitt durch die Seitenschiene und das Gepäckhalteelement im wesentlichen entlang der Linie 7-7 in Fig. 3, wobei sich der zurückziehbare Arretierstift in arretierter Stellung befindet;
- Fig. 8 ist eine Fig. 7 ähnelnde Teilschnittansicht, die den Arretierstift in zurückgezogener Stellung zeigt;
- Fig. 9 und 10 sind horizontale Teilschnitte durch die Seitenschiene und das aus einem Stück bestehende Seitenformteil-und-Dichtungselement im wesentlichen entlang der Linien 9-9 bzw. 10-10 in Fig. 7;
- Fig. 11 ist ein Teilschnitt durch den Arretierstift im wesentlichen entlang der Linie 11-11 in Fig. 8;
- Fig. 12 ist eine vergrößerte Teildraufsicht auf den in Fig. 1 eingekreisten Bereich 12, die eine der Seitenschienen und die Gepäckbefestigungselemente des Gepäckträgers in Fig. 1 zeigt;
- Fig. 13 ist ein Senkrechtschnitt im wesentlichen entlang der Linie 13-13 in Fig. 12;
- Fig. 14 und 15 sind Schnitte im wesentlichen entlang der Linien 14-14 bzw. 15-15 durch das Gepäckbefestigungselement in Fig. 13;
- Fig. 16 ist eine vergrößerte Einzelheit des in Fig. 1 eingekreisten Bereiches 16, die eine Teildraufsicht auf ein Ende der Gleitleisten des Gepäckträgers in Fig. 1 zeigt;
- Fig. 17 ist eine Teilseitenansicht der Seitenleiste in Fig. 16; und
- Fig. 18 ist ein vergrößerter Senkrechtschnitt durch die Gleitleiste im wesentlichen entlang der Linie 18-18 in Fig. 16.
- Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit bestimmten bevorzugten Ausführungen und Verfahren beschrieben und offenbart wird, soll die Erfindung nicht auf diese speziellen Ausführungen beschränkt sein. Statt dessen sollen alle alternativen Ausführungen und Abwandlungen abgedeckt werden, die dem Geist und dem Umfang der Erfindung entsprechen.
- Bei den Zeichnungen ist in Fig. 1 ein Gepäckträger oder ein Gepäckgestell 20 gemäß der vorliegenden Erfindung an der äußeren Karosseriefläche 21 eines Kraftfahrzeuges oder ähnlichem angebracht. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführung ist der Träger 20 am Dachabschnitt des Fahrzeuges montiert dargestellt, es versteht sich jedoch, daß der erfindungsgemäße Gepäckträger 20 auch an anderen geeigneten äußeren Fahrzeugflächen, wie beispielsweise einer Kofferraumklappe, angebracht werden kann.
- Der Gepäckträger 20 enthält ein Paar länglicher Seitenschienen 22, die in bezug auf die Längsmittellinie der Fläche 21 beabstandet und parallel an der Fahrzeugkarosseriefläche 21 angebracht werden können. Eine Vielzahl von länglichen Gleitleisten 23 werden, wie in Fig. 1 dargestellt, voneinander beabstandet parallel zwischen den Seitenschienen 22 angebracht. Es versteht sich, daß die Gleitleisten 23 nicht nur direkt Gegenstände oder Gepäck aufnehmen, die in den Gepäckträger 20 gelegt werden, sondern auch die äußere Fahrzeugfläche 21 vor der Beschädigung und dem Zerkratzen durch solche Gegenstände, Gepäck und ähnliches schützen.
- An jeder der Seitenschienen 22 sind wenigstens eines oder vorzugsweise eine Vielzahl von Gepäcksicherungselementen 24 und 25 angebracht. Bei der bevorzugten Ausführung haben die Gepäcksicherungselemente 24 die Form von Streben, die an jeder der Seitenschienen 22 angebracht sind, und tragen erhöhte Querträger 25a dazwischen. Die Gepäcksicherungselemente 25 haben, wie weiter unten ausführlicher beschrieben, die Form von Befestigungselementen, die an jeder der Seitenschienen 22 angebracht sind.
- Jede der Seitenschienen 22 ist, wie im einzelnen in Fig. 2-4 und 7 dargestellt ist, mit einer oberen Auflagefläche 26, einer unteren Montagefläche 27 sowie mit, in bezug auf die Mittellinie der Fahrzeugoberfläche 21, einer außenliegenden und einer innenliegenden Seite 28 und 29 versehen. Es versteht sich, daß jede längliche Seitenschiene 22 darüber hinaus eine im wesentlichen längsverlaufende z-Achse hat, die im rechten Winkel durch eine im wesentlichen horizontal verlaufende x-Achse und eine im wesentlichen vertikal verlaufende y-Achse geschnitten wird.
- Erfindungsgemäß ist jede der Seitenschienen 22 mit einem Querschnitt in Querrichtung versehen, dessen Höhe größer ist als seine Breite, und ein erheblicher Abschnitt der oberen Fläche 26 ist in bezug auf die Mittellinie der Fahrzeugoberfläche 21 und die Längsachse z der Seitenschiene 22 nach unten und nach außen abgeschrägt. Dadurch weist jede Seitenschiene 22, wie in Fig. 7 zu sehen ist, eine asymmetrische Querschnittsform in Querrichtung auf, und es versteht sich, daß die Innenseiten 28 der jeweiligen Seitenschienen der Mittellinie zugewandt an der Fahrzeugfläche 21 angebracht werden. Es ist ersichtlich, daß, dadurch, daß die Seitenschienen 22 höher als breit sind, sie eine größere Beständigkeit gegenüber vertikaler Biegung aufweisen und daher eine größere Belastbarkeit haben als die relativ breiten und flachen stegartigen Seitenelemente nach dem Stand der Technik, wie sie beispielsweise in dem erwähnten US-Patent Nr. 4,516,710 von Bott offenbart werden, und andere ähnliche stegartige Konstruktionen nach dem Stand der Technik.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Längsverkleidungseinrichtung, die allgemein mit 30 bezeichnet ist, an der äußeren Fahrzeugfläche 21 entlang der Außenseite 29 jeder Seitenschiene 22 von der abgeschrägten Oberseite 26 nach unten und nach außen zur äußeren Fahrzeugfläche 21 angebracht, um im wesentlichen den dazwischen befindlichen Zwischenraum auszufüllen und den Außenseiten 29 der Seitenschienen ein windschlüpfriges, aerodynamisches und ästhetisch angenehmes Äußeres zu verleihen. Bei der bevorzugten Ausführung enthält die Verkleidungseinrichtung 30, wie in Fig. 3, 4 und 7 dargestellt, einen längsverlaufenden Formteilabschnitt 30, der an der Außenseite 29 der Seitenschiene 22 angebracht ist, sowie einen im allgemeinen flachen, sich horizontal erstreckenden Dichtungsabschnitt 32, der sich zwischen der Unterseite 27 der Seitenschiene 22 und der äußeren Karosseriefläche 21 des Fahrzeugs befindet und den Zwischenraum dazwischen im wesentlichen abdichtet.
- Der längliche Formteilabschnitt 31 sowie der im wesentlichen flache Dichtungsabschnitt 32 der Verkleidungseinrichtung 30 werden vorzugsweise aus einem Stück aus einem elastischen Elastomermaterial, wie beispielsweise PVC, in einem kontinuierlichen Extrudierverfahren hergestellt. Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführung hat der Formteilabschnitt 31 im allgemeinen dreieckige Querschnittform in Querrichtung mit einem im allgemeinen horizontalen Schenkel 33, der in den Dichtungsabschnitt 32 übergeht, und einen im allgemeinen vertikalen Schenkel 34, der sich an der Außenseite 29 der Seitenschiene 22 befindet. Der dritte Schenkel oder die Hypotenuse 35 des dreieckig geformten Formteils 31 bildet vorzugsweise im wesentlichen eine Fortsetzung der nach unten abgeschrägten Oberseite 26 der Seitenschiene 22 und bildet somit eine glatte Seitenverkleidung nach unten zur äußeren Fahrzeugfläche 21. Der vertikale Schenkel 34 des Formteils 31 enthält vorteilhafterweise eine längsverlaufende Wulst 36, die abdichtend an der aufrechtstehenden Außenseitenwand 29 der Seitenschiene 22 anliegt und der Abdichtung dazwischen dient.
- Um die Seitenschiene 22 besser an der Fahrzeugfläche 21 abzudichten und abzufedern, ist der Dichtungsabschnitt 32 der Verkleidungseinrichtung 30 vorzugsweise mit einem Paar längsverlaufender Stege 37 und 38 versehen, die mit der Unterseite 27 der Seitenschiene 22 in Kontakt sind. Darüber hinaus ist der Dichtungsabschnitt 32 mit einem längsverlaufenden, aufrechtstehenden Randabschnitt 39 versehen, der an der Innenseite 28 der Seitenschiene 22 anliegt und sie abdichtet. Dadurch dient die Kombination aus Verkleidungsformteil 31 und Dichtung 32 nicht nur als ästhetisch angenehme Verkleidungseinrichtung 30 für die Seitenschiene 22, sondern dichtet auch den Zwischenraum zwischen der Seitenschiene 22 und der Fahrzeugfläche 21 gegen Schnee und Regen sowie gegen Luftstrom durch selbigen ab. Dadurch hat die Verkleidungseinrichtung auch aerodynamische Funktion und verringert Windgeräusche und -pfeifen an und unterhalb der Seitenschiene 22.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung sind stromlinienförmige Abschlußkappen 40 vorhanden, die die Enden der Seitenschienen 22 an der Fahrzeugfläche 21 zumindest teilweise tragen und den Enden der Seitenschienen 22 ein ästhetisch angenehmes Äußeres verleihen und aerodynamischen Luftstrom darüber gewährleisten. Die Abschlußkappen 40 sind, wie in Fig. 1-4 und 6 zu sehen ist, mit einem stumpfen Abschnitt 41 versehen, der im wesentlichen den gleichen Querschnitt in Querrichtung aufweist wie die Seitenschiene 22 und die Kombination aus Verkleidungsteil 30, Formteil 31 und Dichtung 32, wenn sie zusammengebaut sind. Die Abschlußkappen 40 haben einen Spitzenabschnitt 42, der sich längs vom stumpfen Abschnitt 41 erstreckt und vorzugsweise von selbigem nach unten und nach außen gerundet ist und eine gleichmäßig gerundete Außenfläche sowohl in Längs- als auch in Querrichtung bildet.
- Um die Seitenschiene 22 zu stützen, enthält die Abschlußkappe 40 bei der bevorzugten Ausführung des weiteren einen flachen, im allgemeinen horizontalen Auflageabschnitt 43, der sich von dem Spitzenabschnitt 42 aus in der entgegengesetzten Längsrichtung erstreckt. Der Auflageabschnitt 43 der Abschlußkappe 40 ist zwischen der Unterseite 27 der Seitenschiene 22 und der Außenfläche 21 des Fahrzeugs angeordnet. Es sind vorzugsweise Verbindungseinrichtungen 44 vorhanden, um die Abschlußkappen 40 an den Seitenschienen 22 zu befestigen, bevor die Seitenschienen an der äußeren Fahrzeugfläche 21 angebracht werden. Dadurch können diese Bauteile durch den Zulieferer vor der Installation an dem Fahrzeug vormontiert werden. Die Verbindungseinrichtungen 44 umfassen, wie bei der in Fig. 3 und 4 dargestellten bevorzugten Ausführung gezeigt, ein Paar aufrechtstehender Ansätze oder Vorsprünge, die integral an dem Auflageabschnitt 43 der Abschlußkappe ausgeformt sind, und sich in passende Löcher erstrecken und in ihnen gehalten werden, die am Ende der unteren Montagefläche 27 der Seitenschiene ausgeformt sind. Die vorstehenden Enden der Ansätze 44 werden vorzugsweise gestaucht oder übernietet (riveted over), um die Abschlußkappen 40 fest an den Seitenschienen 22 zu befestigen. Es versteht sich jedoch, daß separate Verbindungseinrichtungen, wie beispielsweise Blechschrauben oder Metall- bzw. Kunststoffniete verwendet werden können, wenn dies gewünscht wird.
- Des weiteren sind gemäß der vorliegenden Erfindung die Dicke des flachen Auflageabschnitts 43 der Abschlußkappe 40 und des flachen Dichtungsabschnitts 32 der Verkleidungseinrichtung 30 so gestaltet, daß sie im wesentlichen gleich dick sind. Dadurch sind die Seitenschienen 22 nicht nur fest an der Außenfläche 21 angebracht und werden teilweise durch die Auflageabschnitte 43 der Abschlußkappen getragen, sondern werden durch die Dichtungsabschnitte 32 der Verkleidungseinrichtung 30 abgedichtet und elastisch darauf gehalten. Darüber hinaus verleihen die nach unten und nach außen abgeschrägte Außenfläche des länglichen Formteilabschnitts 31 und die nach unten und nach außen abgeschrägten Spitzenabschnitte 42 der Abschlußkappen 40 den Seitenschienen ein aerodynamisches und ästhetisch angenehmes Äußeres von einem Ende zum anderen sowie an den Außenseiten derselben entlang.
- Um die Seitenschienen 22, die Abschlußkappen 40 und die kombinierten Verkleidungsformteile 31 und Dichtungsabschnitte 32 an der Fahrzeugoberfläche zu befestigen, können verschiedene Befestigungseinrichtungen und/oder Klebsysteme verwendet werden. So können beispielsweise verschiedene Kontaktkleber direkt auf die aneinanderpassenden Flächen dieser Teile aufgetragen werden, um sie aneinander zu befestigen. Als Alternative dazu können, wie bei der bevorzugten Ausführung dargestellt, Befestigungseinrichtungen 45 in Form von Schrauben 46, wie beispielsweise Torx-Kopf (Warenzeichen) -Schrauben, die durch entsprechende Öffnungen 47, 48 und 49 in der unteren Montagefläche 27 der Seitenschiene 22, des Auflageabschnitts 43 der Abschlußkappe 40 und des Dichtungsabschnitts 32 der Verkleidungsleiste 30 eingeführt werden, in Muttern 50, wie beispielsweise Wel-Muttern (Warenzeichen) oder Riv-Muttern (Warenzeichen) eingeschraubt werden, die sich durch Öffnungen in der Oberfläche des Fahrzeugs erstrecken und in ihnen gehalten werden, wie dies in der Fahrzeugindustrie üblich ist (siehe Fig. 3).
- Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung sind die Seitenschienen 22 und die Gepäcksicherungselemente 24, 25 mit komplementär geformten Eingriffseinrichtungen versehen, die der Drehung der Gepäcksicherungselemente in bezug auf die x-, y- und z-Achse der Seitenschienen 22 Widerstand entgegensetzen, während sie Längsbewegung auf selbigen ermöglichen. Bei der bevorzugten Ausführung sind die Seitenschienen 22, wie dies in den Zeichnungen dargestellt ist, jeweils mit einem längsverlaufenden, offenen Klauenabschnitt 52 versehen, der eine sich nach unten erstreckende Feder 53 und eine sich nach oben erstreckende Nut 54 an der Innenseite 28 derselben aufweist. Desgleichen sind die Gepäcksicherungselemente 24, 25 vorzugsweise mit offenen Klauenabschnitten 55 versehen, die sich nach oben erstreckende Federabschnitte 56 und sich nach unten erstreckende Nuten 57 enthalten, die mit den komplementär geformten Klauen 52 der Seitenschienen 22 im Eingriff sind.
- Um die Gepäcksicherungselemente 24, 25 an ausgewählten Stellen entlang der Seitenschienen 22 zu arretieren, sind manuell betätigte Arretiereinrichtungen 60 vorhanden. Bei der bevorzugten Ausführung trägt jedes Gepäcksicherungselement 24, 25 einen zurückziehbaren Arretierstift 61, der durch eine Feder 62 in Arretierstellung gedrückt wird, wobei die Spitze 63 des Stiftes 61 in eine einer Reihe von Öffnungen 64 vorsteht, die über die Länge der Innenseite 28 der Seitenschiene 22 beabstandet ausgeformt sind.
- Zum Zurückziehen der Stifte 61 aus den Öffnungen 64 ist ein manuell zu betätigender Druckknopf 65 in einer Öffnung 66 an der Außenfläche 67 jedes der Gepäcksicherungselemente 24, 25 angebracht. Bei der dargestellten Ausführung ist der Druckknopf 65 mit einer nach unten und nach innen geneigten Kurvenfläche 68 versehen, die mit einem Kurveneingriffselement 69 in Kontakt ist, das den zurückziehbaren Stift 61 umgibt. Wenn der Knopf 65 beispielsweise aus der in Fig. 7 dargestellten Position eingedrückt wird, gleitet das Kurveneingriffselement 60 auf der abgeschrägten Kurvenfläche 68 des Knopfes nach oben und hebt den Arretierstift 61 gegen den Druck der Feder 62 in die in Fig. 8 dargestellte Position. Es versteht sich, daß, wenn der Knopflosgelassen wird, die Feder 62 den Stift 61 in seine arretierte Stellung drückt, in der seine Spitze 63 in eine der Öffnungen 64 eingeführt ist, vorausgesetzt, der Stift und die Öffnung 64 sind fluchtend. Die Feder 62 drückt des weiteren das Kurveneingriffselement 69 nach unten und drückt den Druckknopf 65 in seine Ruhestellung zurück, in der seine flache Außenseite im wesentlichen mit der Außenfläche des Gepäcksicherungselementes 24, 25 fluchtend ist.
- Die Gepäcksicherungselemente 24, 25 sind in bezug auf die z-Achse der Seitenschienen vorzugsweise nach oben und nach innen geneigt und haben im wesentlichen glatte Außenflächen, d.h. zumindest im Längsmittelabschnitt derselben, in dem sich die flachen äußeren Enden der Druckknöpfe 65 befinden. Dadurch sind nicht nur die Außenflächen der Gepäcksicherungselemente im wesentlichen glatt und bündig in bezug auf die Auswirkungen von Wind, Schnee und Regen, sondern die inneren Teile der Arretiereinrichtungen einschließlich der Kurvenflächen 68, der Kurveneingriffselemente 69 und der Arretierstifte 61 sind im wesentlichen gegenüber den Witterungseinflüssen abgeschirmt und geschützt. Dies verhindert im wesentlichen das Vereisen und Einfrieren der Arretiereinrichtungen und verhindert des weiteren im wesentlichen das Eindringen von Staub und Schmutz in selbige, das das Festklemmen der Stifte 61 und der Druckknöpfe 65 verursachen könnte. Die Kurvenflächen 68 und die Kurveneingriffselemente 69 bestehen vorzugsweise aus im wesentlichen nichtklebenden Kunststoffmaterialien, wie beispielsweise Nylon.
- Um die Gleitbewegung der Druckknöpfe 65 zu führen und darüber hinaus das versehentliche Herausziehen derselben zu vermeiden, ist die Unterseite des Druckknopfes mit einem Paar integraler Führungszapfen 70 versehen, die in ein Paar beabstandeter Führungsnuten 71 vorstehen, die im unteren Abschnitt 72 in der Knopfgleitöffnung 66 ausgeformt sind, die in den Gepäcksicherungselementen 24, 25 ausgeformt ist. Der Druckknopf 65 wird vorzugsweise von der Innenseite der Gepäcksicherungselemente 24, 25 in die Gleitöffnung 66 eingeführt, danach wird das Kurveneingriffselement 69 eingeführt und anschließend wird der zurückziehbare Stift 61 in eine schlüssellochförmige Öffnung 74 eingerastet, die in dem Kurveneingriffselement ausgeformt ist. Dadurch wird die gesamte Arretierungseinrichtung in der Gleitöffnung 66 gehalten.
- Bei der dargestellten Ausführung haben die Gepäcksicherungselemente 24, wie bereits erwähnt, die Form von in Längsrichtung an den Seitenschienen 22 beweglichen Streben mit dazwischen befindlichen stützenden Querträgern 25a. Es ist des weiteren ersichtlich, daß der stumpfe Abschnitt 41 der Abschlußkappen 40 an dem Ende der Seitenschiene 22 anstößt und so das Maß der Längsbewegung der Gepäcksicherungselemente 24, 25 auf der Seitenschiene in Richtung der jeweiligen Abschlußkappen 40 begrenzt.
- Aus Fig. 1-5 ist ersichtlich, daß das obere Ende jeder Strebe 23 mit einem elliptisch geformten Bundabschnitt 75 versehen ist, der eine Öffnung zur Aufnahme eines Endes des Querträgers 25a aufweist, der normalerweise ovalen Querschnitt hat (siehe Fig. 5). Der Querträger 25a enthält einen relativ dünnwandigen Metallträgerabschnitt, der entweder Extrusions- oder Walzenprofilkonstruktion aufweisen kann, und ist mit einer oberen Nut zur Aufnahme eines elastischen Einsatzelementes 76 versehen, die über die Länge des Querträgers 25a verläuft. Ein geeignetes Befestigungselement, wie beispielsweise eine selbstschneidende Schraube 77 wird verwendet, um den Querträger 25a am Bundabschnitt 75 der Strebe 24 zu befestigen.
- Bei der bevorzugten Ausführung enthält jede der Streben 24 des weiteren ein Paar nach unten gerichteter Schenkel 80, die in Längsrichtung in bezug auf den mittig angeordneten Druckknopf 65 beabstandet sind. Dadurch werden, wie in Fig. 3 und 4 dargestellt, ein Paar Gepäcksicherungsöffnungen 81 in den Streben 24 zwischen dem Druckknopf 65 und den SchenkeIn 80 gebildet. Diese Öffnungen 81 dienen der Aufnahme von Haken, Seilen oder elastischen Befestigungsriemen zur Befestigung von Gegenständen an dem Gepäckträger 20.
- In Fig. 12-15 ist zu sehen, daß die Gepäcksicherungselemente 25 vorzugsweise die Form von Befestigungselementen haben, die in Längsrichtung beweglich an den Seitenschienen 22 angebracht sind. Jedes der Befestigungselemente 25 enthält eine Öffnung 82 an seinem oberen inneren Ende, die gleichermaßen der Aufnahme eines Hakens, eines Seilendes oder eines elastischen Riemens zur Befestigung von Gegenständen oder Gepäck an dem Gepäckträger 20 dient. Der Arretiermechanismus 60 mit dem zurückziehbaren Knopf des Befestigungselementes 25 ist im allgemeinen der gleiche wie bei den Strebenelementen 24, obwohl die Druckknöpfe etwas kleiner sein können.
- Die Zwischengleitleisten 23 sind, wie in Fig. 1, 2 sowie 16-18 dargestellt ist, im allgemeinen flache, stegartige Elemente und können aus einem extrudierten PVC-Material bestehen. Bei der dargestellten Ausführung sind die Gleitleisten 23 mittels einer Schicht Klebematerial 85 direkt an der Fahrzeugoberfläche 21 angebracht. Sowohl die vorderen als auch die hinteren Enden 86 der Gleitleisten verjüngen sich vorzugsweise nach unten und nach außen zur Fahrzeugoberfläche 21, wodurch die Gleitleisten darüber hinaus ein ästhetisch angenehmes und aerodynamisches Äußeres erhalten.
- Die Seitenschienen 22 können aus extrudiertem Aluminium (wie dargestellt) oder aus profilgewalztem Blech bestehen, wenn dies gewünscht wird. Die Gepäcksicherungselemente 24, 25 und die Abschlußkappen 40 bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, wie beispielsweise Nylon 101, z.B. Zytel (Warenzeichen).
Claims (20)
1. Gepäckträger für ein Kraftfahrzeug mit einer äußeren
Karosseriefläche (21), wobei der Gepäckträger in
Kombination ein Paar länglicher Seitenschienen (22), die an
der äußeren Karosseriefläche voneinander beabstandet
parallel angebracht werden, wenigstens ein
Gepäcksicherungselement (24,25), das in Längsrichtung beweglich an
jeder der Seitenschienen angebracht wird, sowie eine
Einrichtung (60) zur wahlweisen Arretierung des
Gepäcksicherungselementes auf den Seitenschienen umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur
wahlweisen Arretierung (60) einen zurückziehbaren
Arretierstift (61) umfaßt, der von dem Gepäcksicherungselement
(24,25) getragen wird, sowie eine Vielzahl von Öffnungen
(64), die in Abständen über die Länge derselben in den
Seitenschienen (22) ausgeformt sind, wobei der
Arretierstift (61) einen Spitzenabschnitt (63) hat und die
Öffnungen (64) jeweils so bemessen und angeordnet sind, daß
sie den Spitzenabschnitt eines der zurückziehbaren
Arretierstifte aufnehmen, sowie eine manuell zu betätigende
Einrichtung (65), die mit dem zurückziehbaren
Arretierstift (61) zusammenwirkt und den Spitzenabschnitt (63)
formschlüssig aus den Öffnungen (64) in der
Seitenschiene (22) löst.
2. Gepäckträger nach Anspruch 1, wobei die Seitenschienen
höher sind als breit.
3. Gepäckträger nach Anspruch 1, wobei die Einrichtung zum
wahlweisen Arretieren (60) eine Federeinrichtung (62)
enthält, die den Spitzenabschnitt (63) normalerweise in
Eingriff mit den Öffnungen (64) drückt, und die manuell
zu betätigende Einrichtung (65) so bewegt werden kann,
daß sie den Spitzenabschnitt (63) gegen den normalen
Druck der Federeinrichtung (62) aus den Öffnungen (64)
löst.
4. Gepäckträger nach Anspruch 1, wobei die Einrichtung zum
wahlweisen Arretieren (60) einen Druckknopf (65) mit
einer Kurvenfläche (68) enthält, und der zurückziehbare
Arretierstift (61) ein Kurveneingriffselement (69)
enthält, das mit der Kurvenfläche (68) in Eingriff
kommen kann.
5. Gepäckträger nach Anspruch 4, der eine Federeinrichtung
(62) enthält, die das Kurveneingriffselement (69)
normalerweise mit der Kurvenfläche (68) in Eingriff drückt,
und den Spitzenabschnitt (63) des Arretierstiftes (61)
in Eingriff mit den Öffnungen (64).
6. Gepäckträger nach Anspruch 5, wobei der Druckknopf (65)
beweglich an dem Gepäcksicherungselement (24,25)
angebracht ist, um den Spitzenabschnitt (63) gegen den
normalen Druck der Federeinrichtung (62) aus den
Öffnungen (64) zu lösen.
7. Gepäckträger nach Anspruch 3, wobei die Einrichtung zum
wahlweisen Arretieren (60) einen Druckknopf (65)
enthält, der beweglich an dem Gepäcksicherungselement
(24,25) angebracht ist, sowie eine Einrichtung (68,69),
die den Druckknopf (65) und den Arretierstift (61)
miteinander verbindet, um den Spitzenabschnitt (63) aus den
Öffnungen (64) zu lösen.
8. Gepäckträger nach Anspruch 1, wobei das
Gepäcksicherungselement (24,25) eine im wesentlichen glatte, nach
außen gerichtete Außenfläche (67) wenigstens an dem in
Längsrichtung mittig angeordneten Abschnitt desselben
enthält und das Gepäcksicherungselement einen
federgespannten, manuell zu betätigenden Druckknopf (65) trägt,
der beweglich darin angebracht ist, um die
Arretiereinrichtung zu betätigen, wobei der Druckknopf (65) eine
freiliegende Außenfläche aufweist, die so geformt ist,
daß sie im wesentlichen bündig mit der nach außen
gerichteten Außenfläche des Gepäcksicherungselementes ist,
wenn sich der Druckknopf in seiner normalen
Druckstellung befindet, und er im wesentlichen senkrecht zu der
Außenfläche des Gepäcksicherungselementes verschiebbar
beweglich ist.
9. Gepäckträger nach Anspruch 1, wobei das
Gepäcksicherungselement (25) wenigstens eine Öffnung (82) darin
enthält, die einen Verbindungsabschnitt eines
Gepäckbefestigungselementes aufnimmt.
10. Gepäckträger nach Anspruch 1, der einen Gepäckhalte-
Querträger (25a) enthält, der sich im wesentlichen quer
zwischen dem Paar Seitenelemente (22) erstreckt, sowie
eine Einrichtung zur Befestigung der einander
gegenüberliegenden Enden des Querträgers (25a) an entsprechenden
der Gepäcksicherungselemente (24a), die an dem Paar
Seitenelemente (22) angebracht sind.
11. Gepäckträger nach Anspruch 6, der eine
Anschlageinrichtung (70,71) zwischen dem Druckknopf (65) und dem
Gepäcksicherungselement (24,25) enthält, die die Bewegung
des Druckknopfes (65) in bezug auf das
GepäcksicherungseIement (24,25) aufgrund der durch die Federeinrichtung
(62) ausgeübten Druckkraft begrenzt.
12. Gepäckträger nach Anspruch 1 für ein Kraftfahrzeug mit
einer Längsmittellinie, wobei jede der länglichen
Seitenschienen (22) eine obere Lastauflagefläche (26), eine
untere Montagefläche (27), eine Innenseite (28) und eine
Außenseite (29) aufweist, und jede der Seitenschienen
(22) mit einem Querschnitt in Querrichtung ausgeformt
ist, dessen Höhe größer ist als seine Breite, und wobei
die obere Lastauflagefläche einen wesentlichen Abschnitt
aufweist, der in bezug auf die Längsmittellinie nach
unten und nach außen abgeschrägt ist.
13. Gepäckträger nach Anspruch 12, wobei die Seitenschienen
(22) und die Gepäcksicherungselemente (24,25) mit
komplementär geformten Eingriffseinrichtungen versehen
sind, die ein Paar ineinander passender Klauen (52,55)
enthalten, die mit im wesentlichen einander
gegenüberliegenden Feder- (53,56) und Nutabschnitten (54,57)
versehen sind und Drehung der Gepäcksicherungselemente
(24,25) in bezug auf die Seitenschienen (22) verhindern,
wobei sie Längsbewegung auf selbigen ermöglichen.
14. Gepäckträger nach Anspruch 13, der eine
Verkleidungseinrichtung (30) in Form eines länglichen Formteilelementes
(31) enthält, das an der äußeren Karosseriefläche
entlang der Außenseite (29) jeder der Seitenschienen (22)
von dem abgeschrägten Oberseitenabschnitt (26) derselben
nach unten und nach außen an der äußeren
Karosseriefläche (21) angebracht wird und im wesentlichen den
dazwischen bestehenden Zwischenraum ausfüllt, um den
Außenseiten (29) der Seitenschienen (22) ein
windschlüpfriges, aerodynamisches und ästhetisch angenehmes Äußeres
zu verleihen.
15. Gepäckträger nach Anspruch 14, der eine
Abschlußkappeneinrichtung (40) enthält, die an der äußeren
Karosseriefläche (21) an wenigstens einem Ende jeder der
Seitenschienen (22) angebracht wird, um die Seitenschienen
teilweise aufzunehmen und das Maß der Längsbewegung der
Gepäcksicherungselemente (24,25) daran in wenigstens
einer Richtung zu beschränken.
16. Gepäckträger nach Anspruch 15, wobei die
Längsverkleidungseinrichtung (30) einen im wesentlichen flachen
Dichtungsabschnitt (32) enthält, der sich zwischen der
unteren Montagefläche (27) der Seitenschiene (22) und
der äußeren Karosseriefläche (21) befindet und den
Zwischenraum dazwischen im wesentlichen abdichtet, wobei
die Abschlußkappeneinrichtung (40) einen im wesentlichen
flachen Auflageabschnitt (43) enthält, der sich zwischen
der unteren Montagefläche (27) der Seitenschiene an dem
einem Ende derselben und der äußeren Karosseriefläche
(21) des Fahrzeuges befindet.
17. Gepäckträger nach Anspruch 3, wobei die manuell zu
betätigende Einrichtung (65) in einer Richtung im
wesentlichen quer zu den länglichen Seitenschienen (22)
beweglich ist.
18. Gepäckträger nach Anspruch 3, wobei die Außenfläche der
manuell zu betätigenden Einrichtung (65) im wesentlichen
bündig mit der Außenfläche des Gepäcksicherungselementes
(24, 25) ist, wenn der Spitzenabschnitt (63) des
Arretierstiftes (61) mit einer der Öffnungen (65) in
Eingriff ist.
19. Gepäckträger nach Anspruch 18, wobei die manuell zu
betätigende Einrichtung (65) in einer Richtung im
wesentlichen quer zu den länglichen Seitenschienen (22)
beweglich ist.
20. Gepäckträger nach Anspruch 19, wobei die
Gepäcksicherungselemente (24) die Form von Streben haben, die in
Längsrichtung beweglich an jeder der Seitenschienen (22)
angebracht sind und einen Querträger (25) enthalten, der
an jedem Ende an einer der Streben (24) angebracht ist.
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Cited By (3)
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DE102012005888B4 (de) * | 2012-03-23 | 2020-08-13 | Audi Ag | Profilleiste für eine fahrzeugseitige Tragstruktur zur Befestigung einer Dachlastträgervorrichtung, Dachträgeranordnung zur Befestigung einer Dachlastträgervorrichtung mit der Profilleiste und Verfahren zum Steuern eines Fahrerassistenz- oder Fahrerstabilitatsprogrammseines Fahrzeugs |
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