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Die Erfindung bezieht sich auf einen Adapter zum Setzen
einer Platte, welche einen geringeren Durchmesser als eine
Platte vom Standardtyp hat, wie etwa eine 8 cm
Kompaktplatte, in einer Plattenabspiel-Vorrichtung, wie etwa einem
Kompaktplattenspieler vom Standardtyp, und insbesondere auf
einen Adapter der Art, welcher ermöglicht, eine Platte
leicht festzulegen und zu lösen, und welcher auch
ermöglicht, ein Loslösen des Adapters von einer Platte zu
verhindern.
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Eine Kompaktplatte in dem Kompaktplatten-Digital-Audio-
System (nachfolgend als CD abgekürzt) weist einen
Außendurchmesser von 12 cm auf. Es gibt jedoch eine CD mit einem
kleineren Durchmesser von 8 cm, welche eine 8 cm-CD genannt
wird. Wenn diese 8 cm-CD von einem Standard-CD-Spieler
gespielt wird, so treten Unannehmlichkeiten dahingehend auf,
daß eine Platte beim Laden bzw. Zuführen und bei der
Entnahme beschädigt wird und daß sie zeitweise nicht aus dem
CD-Spieler heraus kommt. Zur Behebung dieser
Unannehmlichkeiten wurden unterschiedliche Adapter vorgeschlagen,
welche an einer 8 cm-CD festgelegt werden, um im
wesentlichen deren Außendurchmesser auf 12 cm zu vergrößern und
dadurch zu ermöglichen, daß die 8 cm-CD in derselben Weise
wie eine CD vom Standardtyp gehandhabt wird.
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Fig. 2 zeigt ein Beispiel von derartigen Adaptern gemäß dem
Stand der Technik. Dieser Adapter 10 ist von einer
ringförmigen Platte mit einem Durchmesser von 12 cm gebildet, er
ist mit Schlitzen 15 in seinem inneren Umfangsbereich
ausgebildet und er ist auch mit drei Lappen bzw. Zungen 11,
12 und 13 ausgebildet. Eine 8 cm-CD 14 ist an dem Adapter 10
mit Hilfe dieser Lappen 11, 12 und 13 festgelegt. Beim
Festlegen der 8 cm-CD 14 wird der äußere Umfangsbereich der
8 cm-CD 14 durch den Lappen 11 und dann durch den Lappen 12
gehalten und dann wird der dritte Lappen 13 unter Verwendung
der dem Adapter 10 durch Vorsehen der Schlitze 15
verliehenen
Elastizität nach außen gezogen, um zu bewirken, daß
die 8 cm-CD von dem dritten Lappen 13 ergriffen wird.
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Der Adapter 10 gemäß dem Stand der Technik weist jedoch die
folgenden Nachteile auf:
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i) Das Festlegen und Lösen der 8 cm-CD 14 ist ziemlich
schwierig und Kratzer und Flecken neigen dazu, auf der 8
cm-CD 14 während des Festlegens und Lösens aufzutreten.
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ii) Da dieser Adapter 10 mit der 8 cm-CD 14 während des
Abspielens der 8 cm-CD 14 gedreht wird, neigt der Adapter 10
dazu, von der 8 cm-CD 14 mit einer daraus resultierenden
Beschädigung an der 8 cm-CD 14 oder dem CD-Spieler gelöst zu
werden.
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iii) Da der Adapter 10 gemäß dem Stand der Technik von einer
derartigen Konstruktion ist, daß die Lappen 11, 12 bzw. 13
die 8 cm-CD 14 vertikal zwischen ihren oberen und unteren
Vorsprüngen halten, werden die von den Lappen 11, 12 und 13
gehaltenen Bereiche der 8 cm-CD zu einer dreilagigen
Struktur, so daß die Dicke dieser Bereiche zunimmt, woraus
resultiert, daß eine Standarddicke von 1,5 mm einer CD nicht mehr
länger aufrecht erhalten werden kann.
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iv) Der Adapter 10 muß jedes Mal, wenn die 8 cm-CD
gewechselt wird, festgelegt und gelöst werden.
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v) Da der Adapter 10 an der 8 cm-CD 14 befestigt ist,
erzeugt ein Werfen oder Verformen des Adapters 10 ein
entsprechendes Werfen oder Verformen der 8 cm-CD 14 mit einer
daraus resultierenden Verschlechterung in der Genauigkeit
der Wiedergabe.
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Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen
Adapter zu schaffen, welcher das Festlegen und Lösen einer
Platte erleichtert und ein Los lösen des Adapters von der
Platte während des Abspielens der Platte verhindert.
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Die EP-A 0 288 900 (Prioritätsdaturn 29. April 1987, welche
am 2. November 1988 veröffentlicht wurde) wird als Stand der
Technik gemäß Artikel 54 (3) EPÜ genannt. Sie beschreibt
einen Adapter für ein lösbares Ahordnen in einem Spieler
oder in einer Kassette, um eine Platte kleinen Formats
aufzunehmen. Der Adapter hat eine zentrale Öffnung zur
Aufnahme der Platte. Der Adapter ist so dimensioniert, um in
den Raum der Platte in dem Spieler oder der Kassette zu
passen.
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Die vorliegende Erfindung ist in den Ansprüchen definiert.
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Die bevorzugte Ausführungsform beschreibt einen Adapter in
Übereinstimmung mit der Erfindung für ein
Plattenkassettengehäuse umfassend einen Plattenunterbringungsraum zur
Aufnahme einer Platte, so daß diese ersetzt und abgespielt und
in einem Hauptkörper einer Plattenabspiel-Vorrichtung
geladen werden kann. Mit der darin zum Abspielen der Platte
aufgenommenen Platte wird der Adapter für eine Platte eines
geringen Durchmessers verwendet, er wird lösbar in dem Raum
zur Aufnahme der Platte des Plattenkassettengehäuses
aufgenommen und er weist eine zentrale Öffnung zur Aufnahme
einer Platte eines geringen Durchmessers darin derart auf,
daß die Platte eines geringen Durchmessers grob positioniert
ist und in einem zentralen Bereich des Raumes zur Aufnahme
der Platte gehalten ist, so daß ermöglicht wird, daß diese
Platte auf einem Plattenteller des Hauptkörpers der
Plattenabspiel-Vorrichtung gesetzt ist, wenn der Adapter in
dem Raum zur Aufnahme der Platte angeordnet ist, wobei
Einrichtungen für ein selbsttätiges Positionieren des
Adapters relativ zu dem Gehäuse vorgesehen sind, so daß der
Adapter in einer Position gehalten wird, in welcher der
Adapter nicht in Kontakt mit der Platte mit einem geringen
Durchmesser ist, wenn die Platte auf den Plattenteller
gesetzt ist.
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Der Adapter ist in dem Raum zur Aufnahme der Platte des
Plattenkassettengehäuses aufgenommen, welches für einen
vorbestimmten Standard der Platte konstruiert ist, und die
Platte mit einem geringen Durchmesser ist in der zentralen
Öffnung dieses Adapters derart aufgenommen, daß die Platte
grob positioniert werden kann und in dem zentralen Bereich
des Raumes zur Aufnahme der Platte des Gehäuses gehalten
werden kann. Diese Struktur stellt ein genaues Setzen bzw.
Positionieren der Platte mit einem geringen Durchmesser auf
dem Plattenteller sicher. In einem Zustand, in welchem die
Platte auf dem Plattenteller gesetzt ist, ist der Adapter
durch die Einrichtungen für ein selbsttätiges Positionieren
in einer Position gehalten, in welcher er nicht in Kontakt
mit der Platte gebracht wird, wobei dies eine sanfte
Drehbewegung der Platte sicherstellt.
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Gemäß der Erfindung ist es nicht notwendig, den Adapter an
einer Platte mit einem geringen Durchmesser festzulegen, so
daß das Festlegen und Lösen der Platte erleichtert werden
und das Auftreten von Kratzern und Flecken auf der Platte
verhindert werden kann. Weiters wird die dreilagige Struktur
des Adapters gemäß dem Stand der Technik vermieden, in
welchem eine Platte in vertikaler Richtung mit den Lappen
zum Festlegen der Platte an dem Adapter gehalten ist, so daß
ein Adapter einer dünnen Struktur geschaffen werden kann,
welcher leicht in den derzeit erhältlichen
Plattenkassettengehäusen untergebracht werden kann. Da der Adapter gemäß der
Erfindung in dem Plattenkassettengehäuse untergebracht ist,
kann daneben ein Los lösen und eine daraus resultierende
Beschädigung des Adapters in der Plattenabspiel-Vorrichtung
vermieden werden.
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Da der Adapter nicht an der Platte mit einem geringen
Durchmesser festgelegt ist, ergibt ein Werfen oder Verformen des
Adapters kein Problem für die Platte, so daß eine hohe
Präzision des Adapters nicht erforderlich ist, wobei dies
ermöglicht, daß der Adapter mit verringerten Kosten
herstellbar ist.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun unter
Bezugnahme auf die bei liegenden Zeichnungen beschrieben.
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In den beiliegenden Zeichnungen ist:
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Fig. 1 eine Draufsicht, welche eine Ausführungsform der
Erfindung zeigt;
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Fig. 2 eine Ansicht, welche die Art der Festlegung einer 8
cm-CD an einem 8 cm Adapter gemäß dem Stand der Technik
zeigt;
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Fig. 3 eine perspektivische Ansicht, welche eine obere Seite
eines CD-Kassettengehäuses zeigt, an welchem der Adapter
gemäß Fig. 1 festgelegt ist;
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Fig. 4 eine perspektivische Ansicht, welche eine untere
Seite des CD-Kassettengehäuses zeigt;
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Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, welche das Gehäuse bei
geöffnetem Gehäusedeckel zeigt;
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Fig. 6 eine perspektivische Explosionsansicht des Gehäuses;
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Fig. 7 eine Draufsicht, welche ein Beispiel einer inneren
Konstruktion eines CD-Spielers zeigt, in welchem das
Plattenkassettengehäuse geladen ist;
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Fig. 8 eine Ansicht längs der Linie III - III in Fig. 7;
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Fig. 9 eine vergrößerte Ansicht eines Teils des CD-Spielers;
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Fig. 10 eine Schnittansicht nach der Linie IV - IV in Fig.
9;
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Fig. 11 eine Unteransicht des Adapters der Fig. 1;
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Fig. 12 eine Schnittansicht längs der Linie A - A in Fig. 1;
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Fig. 13 eine Schnittansicht längs der Linie B - B in Fig. 1;
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Fig. 14 eine perspektivische Ansicht, welche einen Zustand
zeigt, in welchem der Adapter der Fig. 1 in dem Gehäuse der
Fig. 3 aufgenommen ist und eine 8 cm-CD in dem Adapter
eingesetzt ist;
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Fig. 15 eine Schnittansicht längs der Linie C - C in Fig.
14, welche einen Zustand zeigt, in welchem die Kassette in
dem CD-Spieler eingesetzt ist; und
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Fig. 16 eine Draufsicht, welche eine andere Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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Eine Ausführungsform der Erfindung wird nun beschrieben. Der
Adapter in dieser Ausführungsform ermöglicht, daß eine 8 cm-
CD in einem Kassettengehäuse für eine 12 cm-CD angeordnet
wird. Das in dieser Ausführungsform gezeigte
Kassettengehäuse ist adaptiert, daß eine CD derart untergebracht
wird, daß sie ersetzt und abgespielt werden kann, und daß es
mit einer darin aufgenommenen CD in einem Hauptkörper eines
CD-Spielers während des Abspielens der CD aufgenommen werden
kann. Das Kassettengehäuse ist für die Verwendung in einem
beispielsweise in einem Auto angeordneten CD-Spieler
geeignet.
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Die Fig. 3 bis 6 sind Darstellungen, welche die Struktur
eines Kassettengehäuses C zeigen, und die Fig. 7 bis 10 sind
Darstellungen, welche die Struktur eines Hauptkörpers D
eines CD-Spielers zeigen, welcher eine CD unter Verwendung
des Gehäuses C abspielt.
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Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 bis 6 wird zuerst das
Plattenkassettengehäuse beschrieben. Das Gehäuse C besteht
im wesentlichen aus einem plattenartigen Element, welches in
einer Draufsicht eine rechteckige Form aufweist und eine
gewisse Dicke aufweist. Dieses Gehäuse C umfaßt einen Rahmen
20, welcher einen Bereich 19 zur Anordnung der Platte
aufweist, welcher einen Raum zur Aufnahme der Platte definiert,
einen Gehäusedeckel 21, welcher am Rahmen 20 festgelegt ist,
um die obere Oberfläche des Bereiches 19 zur Anordnung der
Platte abzudecken, eine Bodenplatte 22, welche fest am
Rahmen 20 befestigt ist, um die untere Oberfläche des
Bereiches 19 zur Anordnung der Platte abzudecken, und eine
Verschlußplatte 23, welche zwischen dem Rahmen 20 und der
Bodenp1atte 22 angeordnet ist. Eine CD a ist in dem Bereich
19 zur Anordnung der Platte in einem Zustand angeordnet, in
welchem die CD a abgespielt werden kann. Der Durchmesser des
Bereiches 19 zur Anordnung der Platte ist geringfügig größer
ausgebildet (beispielsweise mit einem Durchmesser von 122
mm) als der Durchmesser der CD. Der Gehäusedeckel 21 hat
seine Zapfen 25, 25 lose in Ausnehmungen 20a, 20a eingepaßt,
welche in dem Rahmen 20 ausgebildet sind, und er ist um die
Zapfen 25, 25 in den Richtungen der Pfeile P5 und P6
schwenkbar, wodurch der Bereich 19 zur Anordnung der Platte
geöffnet und geschlossen wird und wodurch ein Austausch
einer CD a in dem Bereich 19 zur Anordnung einer Platte
ermöglicht wird. Ein Plattenstabilisator 24 ist in dem
zentralen Bereich des Gehäusedeckels 21 befestigt. Dieser
Plattenstabilisator 24 dient zum Halten der CD a in Anlage
an einem Plattenteller, welcher im Hauptkörper D des CD-
Spielers vorgesehen ist, wenn das die CD a aufnehmende
Gehäuse C in den Hauptkörper D geladen wurde. Die
Bodenplatte 22 ist mit einer Öffnung 25 zum Einführen eines
Plattentellers und mit einem Schlitz 26 zum Einführen eines
Antastkopfes ausgebildet. Es ist auch ein Schlitz 81 zum
Einführen eines Abtastkopfes in einer Position im Rahmen 20
vorgesehen, welche dem Bereich des äußeren Endes des
Schlitzes 26 zum Einführen eines Abtastkopfes entspricht.
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Der Rahmen 20 ist in seinen Seitenflächen 27a, 27b (d.h. in
den Seitenbereichen des Gehäuses C) mit Führungsnuten 30a,
30b ausgebildet, welche sich von einer vorderen Endfläche 28
(d.h. der Endfläche auf der Seite der Einführung in den
Hauptkörper D des CD-Spielers) bis zu einem Punkt in der
Nähe einer hinteren Endfläche 29 (d.h. der Endfläche auf der
Seite der Nicht-Einführung in den llauptkörper D des CD-
Spielers) erstrecken. Eine Belade-Zahnstange 31 ist an der
Bodenfläche der Führungsnut 30a ausgebildet. Der Rahmen 20
ist in seinem unteren vorderen Endbereich an einer Seite 27a
mit einer Synchronisierausnehmung 32 ausgebildet. Diese
Synchronisierausnehmung 32 ist für das Synchronisieren des
eingreifenden Zusammenwirkens zwischen der Zahnstange 31 und
einem Laderitzel vorgesehen, welches in dem Hauptkörper D
des CD-Spielers vorgesehen ist, wenn das Gehäuse C in den
Hauptkörper U eingeführt worden ist, wie dies später genauer
im Detail beschrieben werden wird. Der abgestufte Bereich
32a der Ausnehmung 32 ist geringfügig vor dem Anfang (d.h.
einer Position des ersten Zahnes) der Zahnstange 31
angeordnet. Durch Betätigung eines Schließhebels 23a,
welcher nach außen auf einem Seitenbereich des Rahmens 20
vorragt, wird die Verschlußplatte 23 in die Richtungen der
Pfeile P10 und P11 verschwenkt, um den Schlitz 26 zum
Einführen des Abtastkopfes zu öffnen und zu schließen.
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Der Rahmen 20 ist mit Schlitzen 98 und 99 zum Absorbieren
eines Schrumpfens von Harzen ausgebildet, welches in dem
Rahmen 20 auftritt. Diese Schlitze 98 und 99 erfüllen auch
eine Funktion zum elastischen Halten des Adapters in dem
Bereich 19 zur Anordnung der Platte, wie dies später genauer
beschrieben werden wird.
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Das Gehäuse C weist gekrüiümte Oberflächenbereiche in
Eckbereichen an einem Ende desselben und nicht gekrümmte
Oberflächenbereiche in Eckbereichen an dem anderen Ende
desselben auf, wobei es auf Grund dieser besonderen Formgebung
möglich ist, daß es nur dann in den Hauptkörper U des CD-
Spielers geladen werden kann, wenn es in seiner korrekten
Einführungsstellung eingeführt wird, während es andernfalls
ausgestossen wird. Genauer sind zwei Eckbereiche, welche
durch ein Schneiden der vorderen Endfläche 28 mit den
Seitenflächen 27a, 27b definiert sind, als gekrümmte
Oberflächenbereiche 33a, 33b ausgebildet, welche sich einander
allmählich von den Seitenflächen 27a, 27b zu der vorderen
Endfläche 28 annähern. Andererseits sind zwei Eckbereiche,
welche durch ein Schneiden der hinteren Endfläche 29 mit den
Seitenflächen 27a, 27b definiert sind, als nicht-gekrümmte
Oberflächenbereiche 34a, 34b ausgebildet, welche durch ein
Schneiden der hinteren Endfläche 29 und der Seitenflächen
27a, 27b unter einem rechten Winkel gebildet sind, welche
jeweils bei Betrachtung in Draufsicht eine L-Form einnehmen.
Die Synchronisierausnehmung 32 bildet auch einen
nichtgekrümmten Oberflächenbereich.
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Unter Bezugnahme auf die Fig. 7 bis 10 wird nun der
Hauptkörper U des CD-Spielers beschrieben. In den Fig. 7 und 8
bezeichnet das Bezugszeichen 40 eine Grundplatte. Ein Träger
41 und ein Halter 42 für das Plattenkassettengehäuse sind
oberhalb der Grundplatte 40 vorgesehen und es ist eine
Kopfbasis 44, welche einen Abtastkopf 43 trägt, unterhalb der
Grundplatte 40 vorgesehen.
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Ein Plattenantriebsmotor 45 ist an der unteren Oberfläche
der Grundplatte 40 festgelegt und es ist ein Plattenteller
46 mit einer Drehwelle des Motors 45 verbunden. Ein
Zuführ-Lademotor 47 ist auch an der Grundplatte 40 festgelegt. Der
Träger 41 ist an der oberen Oberfläche der Grundplatte 40 in
den Richtungen der Pfeile P3 und P4 verschiebbar angeordnet.
Der Halter 42 ist in vertikaler Richtung bewegbar an der
oberen Oberfläche der Grundplatte 40 oberhalb des Trägers 41
abgestützt. Der Halter 42 ist konstant nach unten durch
Federn 48, 48 beaufschlagt, er ist in seiner obersten
Position, wenn Nocken bzw. Mitnehmer 49, 49 ..., welche in
der unteren Fläche desselben ausgebildet sind, in Anlage an
die obere Oberfläche des Trägers 41 zusammenwirken, und er
bewegt sich nach unten, wenn die Nocken 49, 49, ... in
Löcher (nicht dargestellt) eintreten, welche sowohl im
Träger 41 als auch in der Grundplatte 42 ausgebildet sind.
An diesem Halter 42 ist ein Laderitzel 50 angeordnet,
welches mit der Lade-Zahnstange 31 des Gehäuses C käinmt. An
dem Ritzel 50 ist ein Synchronisiervorsprung 151 zur
Synchronisation des kämmenden Eingriffs zwischen dem Ritzel
50 und der Zahnstange 31 vorgesehen, wenn das Ritzel 50 mit
der Zahnstange 31 kämmt, wie dies später beschrieben werden
wird.
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In der oben beschriebenen Vorrichtung ist der
Zuführ-Lademotor 47 vorgesehen, um die Kopfbasis 44 in Richtung der
Pfeile P3 und P4 durch eine Übertragungseinrichtung 51 für
die Antriebskraft anzutreiben. Wenn die Kopfbasis 44 in
diese Richtungen bewegt wurde, bewegt sich der Träger 41 in
dieselben Richtungen mit der Kopfbasis 44, wodurch der
Halter 42 in der vertikalen Richtung bewegt wird und das
Laderitzel 50 durch eine nicht dargestellte
Ubertragungseinrichtung
der Antriebskraft verdreht wird. Während des
Anspie1ens der CD a hält der Halter 42 das Gehäuse C,
welches die CD a aufnimmt, und plaziert daher die CD a auf
dem Plattenteller 46. Das Laderitzel 50 kämmt mit der
Zahnstange 31 des Gehäuses C während des Ladens und des
Auswerfens des Gehäuses c und bewegt daher das Gehäuse C in die
Richtungen der Pfeile P3 und P4.
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An dem Halter 42 sind an beiden Seitenbereichen desselben
Führungswände 55, 55 zum Führen des Gehäuses C in Richtung
der Pfeile P3 und P4 während der Bewegung des Gehäuses C
vorgesehen. An dem Halter 42 sind auch Einrichtungen 56 zum
Verhindern eines falschen Einführens des Gehäuses C
vorgesehen, welche mit dem Gehäuse C zusammenwirken.
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Genauer sind nach oben vorragende Stützen 57, 57 an beiden
Seiten der oberen Oberfläche des vorderen Endbereiches des
Haiters 42 festgelegt. Ein Rahmen 58 ist an den oberen
Oberflächen der Stützen 57, 57 mit Hilfe von Schrauben 59,
59 festgelegt. Der Rahmen 58 ist von im wesentlichen
plattenförmiger Gestalt, wobei, wie dies in den Fig. 7 und 9
gezeigt ist, sein Hauptbereich 60, welcher sich in der die
Richtung P3 kreuzenden Richtung erstreckt mit einem
Führungswandbereich 61, welcher sich nach oben und vom
vorderen Endbereich des Hauptbereiches 60 geneigt erstreckt,
und auch mit einem Verstärkungswandbereich 62 ausgebildet,
welcher sich nach oben ausgehend von dem hinteren Endbereich
des Hauptkörpers 60 erstreckt. Ein durch diesen Rahmen 58
und den vorderen Endbereich des Halters 42 definierter Raum
bildet eine Öffnung 63 zum Einführen des
Plattenkassettengehäuses. An beiden Seiten der oberen Oberfläche des Rahmens
58 sind Elemente 64, 64 zum Blockieren eines falschen
Einführens des Gehäuses und Federn 65, 65 vorgesehen, um die
Blockierelemente 64, 64 vorzuspannen.
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Die Fig. 9 und 10 zeigen Ausbildungen und eine Art der
Anordnung des Elementes 64 zum Blockieren eines falschen
Einführens des Gehäuses und einer Feder 65 an lediglich
einer Seite. Wie dies in diesen Figuren gezeigt ist, ist ein
nach oben vorragender Zapfen 66 fest an dem Endbereich des
Rahmens 58 befestigt und das Element 64 zum Blockieren eines
falschen Einführens des Gehäuses ist an diesem Zapfen 66 in
Richtung der Pfeile P7 und P8 drehbar angeordnet. Das
Element 64 zum Blockieren eines falschen Einführens des
Gehäuses ist durch ein Zuschneiden und Falten einer Platte
in eine vorbestimmte Form gebildet. Das Blockierelement 64
weist einen Hauptbereich 67 mit in Draufsicht im
wesentlichen dreieckiger Form, einen Eingriff sbereich 68, welcher
sich ausgehend vom hinteren Ende des Hauptbereiches 67 nach
unten erstreckt, und eine mit einer Feder in Eingriff
stehende Wand 69 auf, welche sich ausgehend von einer
seitenkante des Hauptbereiches 67 nach oben erstreckt. Der
Hauptbereich 67 ist mit einer Öffnung 70 zur Anordnung des
Blockierelementes 64 an dem Zapfen 66 und mit einer
Ausnehmung 71 ausgebildet und die mit einer Feder in Eingriff
stehende Wand 69 ist mit einem Loch 72 ausgebildet. Der
Eingriffsbereich 68 weist einen Kantenbereich 73 auf,
welcher eine gekrümmte Oberfläche an der Innenseite
desselben aufweist. Das Blockierelement 64 ist an dem Rahmen 58
derart angeordnet, daß der Eingriffsbereich 68 hinter dem
Rahmen 58 positioniert ist und daß der Zapfen 66 in die
Öffnung 70 eingeführt ist. Das Blockierelement 64 wird an
einem nach oben gerichteten Gleiten durch einen Sprengring
75 gehindert, welcher in eine ringförmige Nut 74 eingepaßt
ist, welche in dem Zapfen 66 ausgebildet ist. Eine
Beilagscheibe 76 ist zwischen dem Blockierelement 64 und dem
Rahmen 58 angeordnet. Die Feder 65 ist an einem ihrer Enden
in dem Loch 72 der mit der Feder in Eingriff stehenden Wand
69 und mit dem anderen ihrer Enden in einem in dem
verstärkenden Wandbereich 62 ausgebildeten Loch 77
festgelegt. Diese Anordnung bewirkt, daß das Blockierelement
64 durch die Feder 65 in Richtung des Pfeiles P7
beaufschlagt ist. Das Blockierelement 64 ist jedoch in einer
vorbestimmten Position, insbesondere einer Position, in
welcher die vordere Endfläche des Eingriffsbereiches 68
unter rechten Winkeln die Richtung schneidet, in welcher das
Gehäuse C eingeführt wird (d.h. die Richtung des Pfeiles
P3), durch ein Anliegen der Ausnehmung 71 an einem Vorsprung
78 gestoppt, welcher an der oberen Oberfläche des Rahmens 58
ausgebildet ist.
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Das Blockierelement 64, welches auf der anderen Seite des
Rahmens 58 vorgesehen ist, weist eine zu dem oben
beschriebenen Blockierelement 64 symmetrische Konfiguration
auf und ist symmetrisch an dem Rahmen 58 mit der anderen
Feder 65 angeordnet.
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Zum Abspielen einer CD durch ein Plattenkassettengehäuse c
und den Hauptkörper U eines CD-Spielers wird die CD a in dem
Plattenkassettengehäuse C aufgenommen und es wird dieses
Gehäuse C händisch von den Einführungsöffnungen 63 des
Hauptkörpers U des CD-Spielers in den Halter 42 in seiner
obersten Position eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt nimmt das
Gehäuse C eine Lage ein, in welcher der Gehäusedeckel 21
nach oben gerichtet ist und die vordere Endfläche 28 die
Endfläche bildet, von welcher das Gehäuse C in den Halter 42
eingeführt wird. Beim Einführen des Gehäuses C kann diese
korrekte Einführungslage des Gehäuses C leicht mit dem Auge
erkannt werden, da die gekrümmten Oberflächenbereiche 33a,
33b an der Einführungsseite des Gehäuses C eine von den
nicht-gekrümmten Oberflächenbereichen 34a, 34b der Nicht-
Einführungsseite desselben unterschiedliche Form aufweisen.
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Das Gehäuse C wird händisch in den Halter 42 in eine
Position eingeführt, in welcher das vordere Ende der
Zahnstange 31 in ein kämendes Zusammenwirken mit dem Laderitzel
50 gelangt. In diesem kämmenden Zusammenwirken zwischen der
Zahnstange 31 und dem Ritzel 50 liegt der abgestufte Bereich
32a der Synchronisierausnehmung 32 des Gehäuses C an dem
Vorsprung 151 des Ritzels 50 an, wodurch er das Ritzel 50 um
einen vorbestimmten Winkel dreht und das Ritzel 50 in einer
vorbestimmten Position relativ zu der Zahnstange 31 setzt.
Der vordere Endbereich der Zahnstange 31 kämmt somit immer
leicht mit dem Ritzel 50. Wenn die Zahnstange 31 mit dem
Ritzel 50 gekämmt hat, so stellt ein nicht dargestellter
Detektionsschalter diesen Zustand fest und bewirkt, daß der
Zuführ-Lademotor 47 eingeschaltet wird.
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Wenn der Motor 47 eingeschaltet wurde, so wird die Kopfbasis
44 in der Richtung des Pfeiles P3 durch die
Übertragungseinrichtung 51 der Antriebskraft bewegt und es wird dadurch
der Träger 41 in dieselbe Richtung bewegt. Die Bewegung des
Trägers 41 bewirkt daß das Ritzel 50 verdreht wird- welches
selbst wiederum bewirkt, daß das Gehäuse C, dessen
Zahnstange 31 in Eingriff mit dem Ritzel 50 steht, in Richtung
des Pfeiles P3 bewegt wird. Wenn das Gehäuse C auf diese Art
und Weise bewegt wird und die darin aufgenommene CD a die
Position oberhalb des Plattentellers 46 erreicht, so treten
die Nocken 49, 49, .. des Halters 42 allmählich in die nicht
dargestellten Löcher des Trägers 41 und der Grundplatte 40
ein, wodurch der Halter 42 abgesenkt wird. Das Absenken des
Halters 42 bewirkt, daß der Plattenteller 46 relativ in das
Innere des Gehäuses e durch die Öffnung 25 zum Einführen des
Plattentellers eintritt und die im Gehäuse C angeordnete CD
a abstützt. Die CD a wird nun zwischen dem darüber
angeordneten Plattenstabilisator 24 und dem darunter
angeordneten Plattenteller 46 gehalten. Nach Vollendung des
Haltens der CD a wird die zugehörige Bewegung des Trägers 41
und des Laderitzels 50 abgeschlossen und das Ritzel 50
beendet seine Drehbewegung.
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In der Zwischenzeit wird, nachdem die Kopfbasis 44 eine
vorbestimmte Position in Richtung des Pfeiles P3 erreicht hat,
dieser Zustand durch einen nicht dargestellten
Detektionsschalter festgestellt und es wird dadurch der Zuführ-
Lademotor 47 in entgegengesetzter Richtung gedreht, um die
Kopfbasis 44 in Richtung des Pfeiles P4 zu bewegen. Zu
diesem Zeitpunkt ist die zugehörige Bewegung des Trägers 41
und der Kopfbasis 44 abgeschlossen und der Träger 41 bleibt
unbewegt. Wenn der Abtastkopf 43 seine Einführungsposition
durch die Bewegung der Kopfbasis 44 in Richtung des Pfeiles
P4 erreicht hat, so wird dieser Zustand durch einen nicht
dargestellten Detektionsschalter festgestellt und es wird
dadurch die Bewegung der Kopfbasis 43 unterbrochen.
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Derart befindet sich der Hauptkörper U des CD-Spielers
nunmehr in einem Zustand, in welchem die CD a abgespielt werden
kann. Nach Erhalt eines Wiedergabe-Befehles wird der
Plattenantriebsmotor 45 gedreht, um die CD a mit dem
Plattenteller 46 zu drehen. In der Zwischenzeit liefert der
Zuführ-Lademotor 47 Leistung für den Zuführvorgang zum
Zuführen der Kopfbasis 44 mit einer entsprechenden
Geschwindigkeit in der Richtung des Pfeiles P3 in Folge des
Wiedergabe-Befehles. Der Abtastkopf 43, welcher an der
Kopfbasis 44 angeordnet ist, nimmt daher die auf der CD a
aufgenommenen Signale durch den Schlitz 26 zum Einführen des
Abtastkopfes auf, wodurch das Abspielen der CD a
durchgeführt wird.
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Es erfolgt nun eine Beschreibung einer Ausführungsform eines
Adapters zur Aufnahme einer 8 cm-CD in dem oben
beschriebenen Plattenkassettengehäuse C. Fig. 1 ist eine
Draufsicht auf den Adapter und Fig. 11 ist eine Unteransicht
desselben. Die Fig. 12 und 13 sind Ansichten längs der
Linien A - A und B - B der Fig. 1.
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Dieser Adapter 80 ist ringförmig aus einem
hochtemperaturbeständigen ABS-Harz oder einem ähnlichen Material
ausgebildet. Der Adapter 80 weist einen solchen
Außendurchmesser auf, daß der Adapter 80 lösbar in dem Bereich 19 zur
Aufnahme einer Platte (Fig. 5) des Gehäuses C angeordnet
werden kann. Die zentrale Öffnung 102 des Adapters 80 weist
einen Innendurchmesser auf, welcher geringfügig größer ist
als der äußere Durchmesser einer 8 cm-CD, so daß die 8 cm-CD
in der zentralen Öffnung 102 aufgenommen werden kann. Die
zentrale Öffnung 102 nimmt eine 8 cm-CD derart auf, daß sie
grob in dem Bereich 19 zur Aufnahme der Platte positioniert
ist, so daß sie auf dem Plattenteller 46 des Hauptkörpers U
des CD-Spielers gesetzt ist.
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An dem Außenumfang des Adapters 80 sind Ausnehmungen bzw.
Vertiefungen 88 und 90 ausgebildet, welche zum Einführen der
Finger eines Benützers zum Erleichtern der Festlegung in und
des Lösens bzw. der Entnahme des Adapters 80 aus dem Gehäuse
C dienen.
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Der Adapter 80 weist Einrichtungen für ein selbsttätiges
Positionieren des Adapters 80 selbst in dem Gehäuse C auf,
so daß der Adapter 80 in einer Position gehalten ist, in
welcher der Adapter 80 nicht in Kontakt mit einer 8 cm-CD in
einem Zustand ist, in welchem die 8 cm-CD auf dem
Plattenteller 46 gesetzt ist bzw. auf diesem aufliegt. In dieser
Ausführungsform sind die Einrichtungen für ein selbsttätiges
Positionieren von Ausgleichsbegrenzungsvorsprungen 92 bis 97
gebildet, welche am Außenumfang des Adapters 80 ausgebildet
sind. Diese Ausgleichsbegrenzungsvorsprünge 92 bis 97
bewirken, dar der Adapter 80 an die Umfangswand des Bereiches
19 zur Aufnahme der Platte des Gehäuses C anliegt, wenn der
Adapter 80 in dem Bereich 19 zur Aufnahme der Platte
angeordnet ist, wodurch der Adapter 80 in seiner Position
gehalten ist und er daran gehindert wird, sich von dieser
Position zu entfernen. Unter diesen
Ausgleichsbegrenzungsvorsprüngen 92 bis 97 sind die Vorsprünge 94 bis 97 an
beiden Seiten der Vertiefungen 88 und 90 ausgebildet und es
sind die Vorsprünge 92 und 93 in Positionen ausgebildet, in
welchen sie an Bereichen in der Nähe der Innenseiten der
Schlitze 98 und 99 (Fig. 5) des Gehäuses C anliegen. Durch
Ausbildung der Vorsprünge 92 und 93 in diesen Positionen ist
der Rahmen 20 auf Grund des Vorhandenseins der Schlitze 98
und 99 in dem Bereich biegsam, an welchem die
Ausgleichsbegrenzungsvorsprünge 92 und 93 in Anlagestellung anliegen,
wodurch der Adapter 80 elastisch durch den Rahmen 20
gehalten ist, so daß ein Versetzen des Adapters 80
verhindert werden kann.
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Am Außenumfang des Adapters 80 ist ein
Positionierungsanschlag 82 vorgesehen, um eine Drehbewegung des Adapters 80
zu verhindern, wenn dieser im Bereich 19 zur Aufnahme der
Platte angeordnet ist. Dieser Positionierungsanschlag 82 ist
in eine Öffnung 81 zum Einführen des Abtastkopfes (Fig. 5),
welche in dem Rahmen 20 des Gehäuses C ausgebildet ist,
eingeführt und dient dazu, eine Drehbewegung des Adapters 80 zu
unterbrechen. Da sich der Laserstrahl des Abtastkopfes in
radialer Richtung in der Position des
Positionierungsanschlags 82 bewegt ist eine Ausnehmung 84 zur Ermöglichung
der Verschiebung der Linse in radialer Richtung in dem
Bodenbereich des Adapters 80 ausgebildet, wie dies in Fig.
12 gezeigt ist. Eine Setzmarke 86 ist auch oberhalb der
Ausnehmung 84 ausgebildet, um anzuzeigen, daß der Adapter 80
mit der nach oben weisenden Marke 86 eingesetzt werden
sollte.
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Ein Verschluß-Gleitvorsprung 100 in Form eines
halbkugelförmigen Vorsprunges ist an der Bodenfläche des Adapters 80
vorgesehen. Wenn der Adapter 80 in dem Gehäuse C aufgenommen
ist, so dient dieser Verschluß-Gleitvorsprung 100 zum
Abstützen des Adapters 80 an der Verschlußplatte 23 durch
einen Punktkontakt, wodurch die Reibung zwischen dem Adapter
80 und der Verschlußplatte 22 verringert wird und ein freies
Gleiten auf der Verschlußplatte 23 ermöglicht wird.
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Ein Zustand, in welchem eine 8 cm-CD in dem Gehäuse C unter
Verwendung des oben beschriebenen Adapters 80 gesetzt ist,
ist in Fig. 14 gezeigt. Eine Schnittansicht längs der Linie
C - C der Fig. 14 bei geschlossenem Gehäusedeckel 21 ist in
Fig. 15 gezeigt. Die Aufnahme und das Setzen einer 8 cm-CD
14 erfolgt in der folgenden Art und Weise. Zuerst wird der
Adapter in den Bereich 19 zur Aufnahme der Platte des
Gehäuses C eingesetzt. Beim Setzen des Adapters 80 ergreift
der Benutzer den Adapter 80 durch ein Einführen seines
Zeigefingers und Mittelfingers in die Ausnehmungen 90 und 88
und durch ein Einführen seines Daumens in den Innenumfang
des Adapters 80 in einem Bereich zwischen diesen
Ausnehmungen 90 und 88. Dann fügt er den
Positionierungsanschlag 82 in die Öffnung 81 zum Einführen des Abtasters
(Fig. 5) ein, um die Seite des Positionierungsanschlags 82
des Adapters 80 in dem Bereich 19 zur Aufnahme der Platte zu
setzen. Dann zieht er den Adapter 80 leicht nach vorne, um
zu bewirken, daß die Ausgleichsbegrenzungsanschläge 92 und
93 den Rahmen 20 drücken, welcher selbst wiederum in diesem
Bereich auf Grund des Vorsehens der Schlitze 99 und 98
gebogen wird. Danach senkt er den Adapter 80 auf der Seite der
Ausnehmungen 88 und 90 ab und es kann der Adapter 80
vollkommen in dem Bereich 19 zur Aufnahme der Platte gesetzt
werden. In der gesetzten Position wird der Adapter 80 an
einer Drehbewegung durch den Positionierungsanschlag 82
gehindert. Der Adapter 80 kann auch ohne ein Versetzen auf
Grund der Elastizität des Rahmens 20, welche durch das
Vorsehen der Schlitze 98 und 99 bewirkt wird, gehalten werden.
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Durch ein Anordnen der 8 cm-CD 14 in der zentralen Öffnung
102 des Adapters 80 in diesem Zustand wird die 8 cm-CD 14 in
der zentralen Position des Gehäuses c gesetzt. Dann wird der
Gehäusedeckel 21 geschlossen und es wird das Gehäuse C in
den Hauptkörper U des CD-Spielers eingeführt. Der
Plattenteller 46 tritt in die zentrale Öffnung 14a der 8 cm-CD 14
ein und stützt die 8 cm-CD 14 in einem angehobenen Zustand
in dem Gehäuse C ab. Der Motor 45 wird gedreht und es wird
die Objektivlinse des Abtastkopfes in der Öffnung 26 zur
Einführung des Kopfes positioniert. Dann wird der
Laserstrahl auf die aufgenommene Oberfläche der 8 cm-CD 14
abgestrahlt, wodurch das Abspielen der 8 cm-CU 14 durchgeführt
wird. In diesem Zustand, in welchem die 8 cm-CD 14 auf dem
Plattenteller 46 gesetzt wurde, wie dies im Schnitt der Fig.
15 gezeigt ist, wird die 8 cm-CD 14 in einem angehobenen
Zustand in dem Gehäuse C abgestützt. Da weiters die zentrale
Öffnung 102 geringfügig größer ausgebildet ist als der
Außendurchmesser der 8 cm-CD 14 und da der Adapter durch die
Ausgleichsbegrenzungsvorsprünge 92 bis 97 in seiner Position
gehalten ist, kann die 8 cm-CD 14 leicht gedreht werden,
ohne in Kontakt mit der inneren Umfangswand der zentralen
Öffnung 102 zu gelangen.
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Durch Drücken eines Auswurf-Knopfes (nicht dargestellt) des
Hauptkörpers U des CU-Spielers nach der Beendigung des
Abspielens der 8 cm-CD 14 kann das Gehäuse C aus dem
Hauptkörper U des CD-Spielers entnommen werden. Durch Öffnen des
Gehäusedeckels 21 kann die 8 cm-CD 14 leicht ersetzt werden.
Wenn es gewünscht ist, eine 12 cm-CD abzuspielen, kann der
Adapter 80 leicht nach der Entnahme der 8 cm-CD durch ein
leichtes Ziehen des Adapters 80 nach vorne durch ein Halten
desselben an den Ausnehmungen 88 und 90 mit den Fingern des
Benutzers gelöst und entfernt werden.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform wird die
Drehbewegung des Adapters 80 durch Vorsehen des
Positionierungsanschlages 82 verhindert. Der Umfang der Erfindung ist
jedoch nicht darauf beschränkt. Wenn der Adapter 80 relativ
zum Gehäuse C derart positioniert und gehalten ist, daß der
Adapter 80 nicht in Kontakt mit der 8 cm-CD 14 gelangt, wenn
die 8 cm-CD auf dem Plattenteller 46 gesetzt ist, so wird
der Adapter 80 nicht gedreht.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform wird das Versetzen
des Adapters 80 durch das Vorsehen der
Ausgleichsbegrenzungsvorsprünge 92 bis 97 verhindert. Es ist jedoch
nicht notwendig, derartige Einrichtungen zum Verhindern des
Versetzens vorzusehen, wenn der Adapter für eine
feststehende Type eines CD-Spielers verwendet wird, welche nicht
in einem Fahrzeug angeordnet ist oder nicht von einem
transportablen Typ ist. Für den Fall, daß die
Ausgleichsbegrenzungsvorsprünge 92 bis 97 nicht vorgesehen sind,
bildet der Außenumfang des Adapters 80 die Einrichtungen für
ein selbsttätiges Positionieren und es sollte demgemäß der
Adapter 80 mit einem solchen Außendurchmesser ausgebildet
sein, daß der Adapter 80 nicht in Kontakt mit der 8 cm-CD 14
gelangt, wenn die 8 cm-CD 14 auf dem Plattenteller 46
gesetzt ist.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform weist der Adapter
80 eine ringförmige Konfiguration auf. Alternativ kann der
Adapter 80 eine Konfiguration wie etwa eines in Fig. 16
gezeigten Adapters 110 aufweisen, in welcher ein Teil des
Ringes zur Ausbildung einer Öffnung 112 weggeschnitten ist.
In diesem Fall kann ein Versetzen des Adapters 110 dadurch
verhindert werden, daß der Außendurchmesser desselben
geringfügig größer ist als der Innendurchmesser des
Bereiches 19 zur Aufnahme der Platte des Gehäuses C. Zum
Setzen des Adapters 110 in dem Bereich 19 zur Aufnahme der
Platte wird der Ring des Adapters 110 geringfügig in seinem
Durchmesser durch ein Drücken desselben in Ausnehmungen 116
und 118 mit den Fingern des Benützers verringert und es wird
dann der Adapter 110 in dem Bereich 19 zur Aufnahme der
Platte aufgenommen. Durch Lösen der Finger wird der Ring des
Adapters 110 elastisch auf seinen normalen Durchmesser
wieder hergestellt und er wird stabil in dem Bereich 19 zur
Aufnahme der Platte gehalten. In diesem Fall bestehen daher
die Einrichtungen zur selbsttätigen Positionierung aus dem
äußeren Umfangsbereich des Adapters 110, welcher elastisch
gegen die Umfangswand des Bereiches 19 zur Anordnung der
Platte gedrückt wird.
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Die Form des Adapters ist nicht auf die oben beschriebenen
Formen beschränkt, sondern es können verschiedene andere
Formen entsprechend dem Raum zur Aufnahme der Platte des
Gehäuses C oder entsprechend anderen Faktoren ausgebildet
sein.
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Die Erfindung ist nicht nur auf Adapter zum Setzen einer 8
cm-CD in einem Kassettengehäuse für eine 12 cm-CD, sondern
auch für Kombinationen von verschiedenen anderen
Plattengehäusen und verschiedenen anderen Platten anwendbar.