Technisches Gebiet
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Diese Erfindung bezieht sich auf ein Härtungsmaterial für
den medizinischen und zahnmedizinischen Gebrauch
(nachfolgend einfach bezeichnet als "Härtungsmaterial") welches
für Knochenzement, Zement für den zahnmedizinischen Gebrauch
und Wurzelkanal-Abdichtungsmaterial verwendet wird.
Stand der Technik
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In der neueren Zeit enthält der für den zahnmedizinischen
Gebrauch verwendete Zement typischerweise ein Hydroxyapatit-
Pulver (nachfolgend bezeichnet als "HAp") und
α-Trikalziumphosphat (α-Ca&sub3;(PO&sub4;)Z, nachfolgend bezeichnet als
"α-TCP") und eine Abbindelösung, bei welcher es sich um
eine wäßrige Lösung von Polyacrylsäure handelt. Ein
Härteprodukt wird durch ein Mischen und Kneten des Pulvers
mit der Abbindelösung hergestellt. Nach der Beendigung des
Aushärtens verbleibt jedoch manchmal ein Rest von nicht
reagierter Polyacrylsäure. Es besteht daher das Problem, daß
der Körper, für welchen das Material benutzt wird, wegen
des nachfolgenden Entweichens der Säure Schaden erleidet.
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Andere bekannte Zemente für den zahnmedizinischen Gebrauch
und als Abdichtungsmaterialien für Wurzelkanäle umfassen
Zemente und Wurzelkanalfüller in einer Zinkoxydeugenol-
Reihe, bei welcher Eugenol mit einer Abbindelösung vermischt
wird, um eine schmerztötende Wirkung zu erhalten. Für das
Eugenol wurde jedoch eine Zellentoxizität berichtet. Auch
wird ein Compositharz, das für die Wiederherstellung eines
Teils einer Zahnkrone verwendet wird, durch das Eugenol bei
seiner Polymerisation gestört. Es ergeben sich daher eine
Reihe von Problemen bei den Materialien der Eugenol-Reihe
für den zahnmedizinischen Gebrauch.
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Bis heute sind auch verschiedene Arten von Knochenzement
vermarktet worden, bei welchen polymere Materialien, wie
bspw. Polymethylmethacrylat (PMMA) und Methylmethacrylat
(MMA) verwendet werden. Die folgenden drei Probleme ergeben
sich jedoch bei diesen Arten eines Knochenzements, bei
welchem solche polymere Materialien verwendet werden.
Zuerst einmal verbindet sich das Knochengewebe an der
Aufnahmeörtlichkeit, die einem Plombieren unterworfen wird,
nicht direkt mit dem Knochenzement. Wenn daher der
Knochenzement in einen lebenden Körper über eine lange Periode
eingestöpselt wird, ergeben sich solche Probleme wie bspw.
ein Lösen wegen der Zwischenfügung eines Fasergewebes. Da
zweitens Temperaturen in dem Bereich von 90-100ºC während
des Aushärtens solcher Materialien erzeugt werden, können
die umgebenden Zellen beschädigt oder zerstört werden.
Drittens existiert das Problem, daß ein Entweichen eines
restlichen Monomers oder Oligomers, welches während des
Aushärtens nicht reagiert hat, eine schädigende Wirkung auf
den Knochen haben kann.
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Auf der anderen Seite sind eine Reihe von
Härtungsmaterialien vorgeschlagen worden, die ein α-TCP Pulver oder ein
Tetrakalziumphosphatpulver (Ca&sub4;(PO&sub4;)&sub2;O (nachfolgend
bezeichnet als "4CP") enthalten. Diese Substanzen sind zu
HAp analog, welches eine anorganische Hauptkomponente von
hartem Körpergewebe ist. Die Pulver werden mit einer
Abbindeflüssigkeit verwendet, die aus einer Lösung einer Art einer
organischen Säure besteht. Bspw. ist in der JP-A-60-36404
ein Material beschrieben, das aus einem α-TCP Pulver und
einer 1 M Tanninsäure-Abbindelösung besteht. In der
JP-A-62-12705 ist ein Material beschrieben, das aus einem
α-TCP Pulver und einer 30-60 Gew.-% wäßrigen Lösung
der Zitronensäure besteht. In der JP-A-62-83348 ist ein
Material beschrieben, das aus einem α-TCP Pulver und einer
45 Gew.-% wäßrigen Lösung der Hydroxylsuccinsäure besteht.
Das α-TCP und 4-CP haben eine hohe chemische Reaktivität
und können zu HAp unter Bedingungen ähnlichen denjenigen in
dem Körper oder im Mund umgewandelt werden.
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Die in den vorerwähnten Veröffentlichungen beschriebenen
Härtungsmaterialien haben die Eigenschaften, daß sie nahezu
keinen Schaden am Körper bewirken, daß sie die Fähigkeit
zur Ausbildung eines Härteprodukts analog zu dem harten
Körpergewebe haben und daß sie sich mit hartem Gewebe
vereinigen lassen. Ein Härtungsmaterial, welches α-TCP
oder 4CP als seine Pulverkomponente zusammen mit einer
Lösung einer organischen Säure als seiner
Abbindeflüssigkeitskomponente enthält, ist für den medizinischen und
zahnmedizinischen Gebrauch sehr nützlich, so daß seine
praktische Verwendung in hohem Maße akzeptabel ist.
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Solche Härtungsmaterialien und ihre Härteprodukte
verursachen keinen Schaden an dem Körper, wenn aber das
Verhältnis zwischen dem Kalziumphosphatpulver und der Abbindelösung
(nachfolgend einfach bezeichnet als "Pulver: Flüssigkeit-
Verhältnis") zu groß wird, dann wird die Aushärtungszeit
extrem kurz, so daß das Material nur eine begrenzte
praktische Verwendungsmöglichkeit hat.
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Härtungsmaterialien werden bspw. in die beiden nachfolgend
erwähnten Hauptklassen (a) Abdichtungsmittel und (b) Zemente
klassifiziert.
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(a) Abdichtungsmittel werden in solchen Fällen verwendet, wo
nur relativ niedrige Kräfte auftreten. Das Mittel wird
zum Plombieren und Blockieren eines verlorenen Spaltes
oder als ein fest fixierender Träger benutzt, und die
Aushärtungszeit des Mittels ist sehr lang.
Abdichtungsmittel ergeben keine hohe mechanische Festigkeit,
insbesondere keine Widerstandskraft gegenüber einem
Brechen, und es wird bevorzugt, daß das Mittel langsam
eine Substanz freigibt, die eine schmerztötende Wirkung
hat. Solche Matrialien können als Knochenfüller oder
Wurzelkanalfüller usw. verwendet werden.
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(b) Zemente werden in solchen Fällen verwendet, wo relativ
hohe Kräfte auftreten. Das Mittel wird für ein
Plombieren und Blockieren eines verlorenen Spaltes oder für
den Zweck eines wechselseitigen Verbindens von harten
Körpergeweben, des Verbindens eines harten Körpergewebes
mit einem anderen Material oder für das wechselseitige
Verbinden von anderen Materialien verwendet. Die
Aushärtungszeit im Anschluß an das Vermischen sollte
relativ kurz sein, und das Mittel ergibt nach dem
Aushärten eine relativ hohe mechanische Festigkeit
insbesondere eine Widerstandskraft gegenüber einem
Brechen. Es wird bevorzugt, daß Zementmaterialien eine
chemische Verbindung mit harten Körpergeweben ergeben.
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Beispiele solcher Materialien sind Knochenzement,
Zement für den zahnmedizinischen Gebrauch und
Klebemittel für den zahnmedizinischen Gebrauch.
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Im Hinblick auf das Vorstehende besteht eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung darin, ein Härtungsmaterial
bereitzustellen, welches zur Verwendung als ein Abdichtungsmittel
wie vorbeschrieben unter (a) und/oder als ein Zement wie
vorbeschrieben unter (b) angewendet werden kann, welches
eine Aushärtung bei Raumtemperatur oder Körpertemperatur
oder niedriger erfährt, welches keine verletzenden Wirkungen
auf den Körper hat, welches ein Härteprodukt analog zu dem
harten Körpergewebe bildet und welches zum Verbinden mit
dem harten Körpergewebe geeignet ist, und welches eine
Aushärtungszeit hat, die ohne eine Verringerung seines
Arbeitswirkungsgrades in Bezug auf das Vermischen und
Kneten frei steuerbar ist.
Beschreibung der Erfindung
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Das Härtungsmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß Kalziumphosphatpulver, welches
wenigstens α-TCP oder 4CP enthält, als eine wesentliche
Komponente enthalten ist, und daß wenigstens eine Verbindung,
ausgewählt von Kollagen und Kollagenderivaten, und eine
oder mehr als eine organische Säuren als ein
Härtungseinsteller verwendet sind.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend im Detail
erläutert.
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Die Härtungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung
bestehen aus einer Kombination wenigsten von
Kalziumphosphatpulver und einer Abbindeflüssigkeit.
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Wenigstens das eine von α-TCP und 4CP bildet einen Teil
oder das gesamte Kalziumphosphatpulver. Irgendein Restteil
des Pulvers besteht aus HAp, Apatitcarbonat,
α-Trikalziumphosphat (nachfolgend bezeichnet als "α-TCP") und
Kalziumhydrogenphosphat-Dihydrat usw. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform besteht das Kalziumphosphatpulver aus 4CP in
dem Bereich von 10-100 Gew.-%, α-TCP in dem Bereich von
0-90 Gew.-% und HAp in dem Bereich von 0-30 Gew.-%.
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Wenn 4CP weniger als 10 Gew.-% des Kalziumphosphatpulvers
ausmacht, dann ist es möglich, daß nach dem Vermischen und
Kneten die physikalische Festigkeit des Härteprodukts
extrem niedrig wird. Wenn HAp mehr als 30 Gew.-% des
Kalziumphosphatpulvers ausmacht, wird die Zeit für die Aushärtung
übermäßig kurz, so daß für ein angemessenes Mischen und
Kneten nicht genügend Zeit vorhanden sein kann. 4CP ist
mehr reaktiv als α-TCP, was zu einer kurzen Topfzeit
führt und zu Schwierigkeiten bei der Handhabung. Die
Reaktivität kann daher durch die Hinzufügung von α-TCP verringert
werden.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht das
Kalziumphosphatpulver aus 60-100 Gew.-% α-TCP und 0-
30 Gew.-% HAp.
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In dem Fall, wo α-TCP weniger als 60 Gew.-% des
Kalziumphosphatpulvers ausmacht, ist es möglich, daß nach dem
Mischen und Kneten die physikalische Festigkeit des
gehärteten Produkts extrem niedrig wird. Wenn das Kalziumphosphat
außer α-TCP und HAp mehr als 10 Gew.-% des Pulvers ausmacht,
kann die Aushärtung ungenügend sein oder es kann die Zeit
für die Aushärtung übermäßig kurz werden, so daß nicht
genügend Zeit für ein angemessenes Vermischen und Kneten
besteht. Die weiteren Komponenten neben 4CP, α-TCP und HAp
sollten weiterhin bevorzugt 40 Gew.-% oder weniger des
Kalziumphosphatpulvers ausmachen. Wenn diese Komponenten
mehr als 40 Gew.-% ergeben, kann die physikalische
Festigkeit des gemischten und gekneteten, ausgehärteten Produkts
extrem niedrig werden.
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Es kann auch jedes beliebige andere Pulver anstelle von
Kalziumphosphat mit bis zu 30 Gew.-% des gesamten
Pulvermittels eingeschlossen werden, solange es nicht die Reaktion
stört. Geeignete andere Pulver anstelle des Kalziumphosphats
sind bspw. ein Bariumsalz, ein Wismutsalz, ein Zinksalz und
Oxide davon (welche einen vergrößerten
Röntgenstrahl-Kontrast ergeben) oder ein Farbstoff, wie bspw. α-Karotin,
ein Pigment, wie bspw. Titandioxid, oder ein Fluorid, wie
bspw. Kalziumdifluorid.
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Unter der Voraussetzung, daß sie die Reaktion nicht stören
und daß sie keine unerwünschten Wirkungen auf die
physikalischen Eigenschaften verursachen, können alle Pulverarten
für Zwecke anders als diejenigen substituiert werden, die
vorstehend erwähnt wurden.
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Das Pulver hat vorzugsweise einen mittleren
Teilchendurchmesser in dem Bereich von 1-25 um. Wenn der mittlere
Teilchendurchmesser des Pulvers kleiner als 1 um ist, kann
sich die Festigkeit des Härteprodukts erhöhen, jedoch wird
der Faktor für die Aushärtezeit kurz. Wenn er größer als
25 um ist, insbesondere in dem Fall, wo er als Zement für
den zahnmedizinischen Gebrauch verwendet wird, kann das
Problem auftreten, daß die Filmdicke des Härteprodukts
nicht 30 um oder weniger wird.
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4CP wird bspw. durch ein Backen erhalten, gefolgt von einem
Pulverisieren einer Zusammensetzung von α-Ca&sub2;P&sub2;O&sub7; und
C&sub4;CO&sub3; in einem 1 : 2 Molverhältnis bei einer Temperatur von
1300ºC oder mehr, jedoch kann auch 4CP verwendet werden,
das durch andere Verfahren erhalten wurde. Das α-TCP wird
bspw. erhalten durch ein Backen, gefolgt von einem
Pulverisieren einer Zusammensetzung von α-Ca&sub2;P&sub2;O&sub7; und C&sub4;CO&sub3; in
einem gleichen Molverhältnis bei einer Temperatur von
1200ºC oder mehr, jedoch kann auch α-TCP verwendet werden,
das durch andere Verfahren erhalten wurde. Das HAp usw.
kann Kalziumphosphat sein, das aus einem lebenden Körper
stammt, sowie auch pulverisierten Knochen, oder es kann
auch synthetisches HAp, Apatitcarbonat oder α-TCP usw.
sein, wie es durch bekannte Verfahren zu erhalten ist. Das
Kalziumphosphat dieser Arten hat keine verletzenden
Auswirkungen auf den Körper.
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Die verwendete organische Säure kann eine Säure nur einer
einzigen Art oder ein Gemisch von zwei oder mehr Säurearten
sein, ausgewählt von einer Gruppe der organischen Säuren,
die sich auf den lebenden Körper beziehen, wie bspw.
Zitronensäure, Hydroxysuccinsäure, Malonsäure, Glycerinsäure und
Glutarsaure. Diese organischen Säuren ergeben ein
Härteprodukt einer harten Qualität durch ein Mischen und Kneten mit
dem Kalziumphosphatpulver. Die Konzentration der organischen
Säure in einer organischen Lösung ist nicht speziell
definiert, jedoch wird ein Bereich von 0.1-90 Gew.-% bevorzugt.
Ein Bereich von 0.1-70 Gew.-% wird noch mehr bevorzugt.
Unter diesen Bereichen hat das Härteprodukt nach dem
Vermischen und Kneten eine verringerte physikalische Festigkeit
und kann manchmal in einer wäßrigen Lösung zusammenbrechen.
Oberhalb dieser Bereiche trennen sich manchmal Kristalle
von der Abbindelösung vor dem Mischen und Kneten.
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Bei der vorliegenden Erfindung werden Kollagen und/oder
Kollagenderivate (nachfolgend einfach bezeichnet als
"Kollagen") als Pulver oder in einem geschmolzenen Zustand
verwendet. Diese Auswahl wird in Übereinstimmung mit einem
Verfahren sorgfältig durchgeführt. Wenn eine Pulverkomponente
und eine Flüssigkeitskomponente vermischt und geknetet
werden, wird es in jedem Fall für das Kollagen bevorzugt,
daß es gelöst wird, bevor die Fibrillierung während des
Aushärtens stattfindet. Wenn das Kollagen bereits zu Fasern
umgewandelt wurde, wenn es vermischt und geknetet wird,
dann besteht die Möglichkeit, daß sich die Fasern trennen.
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In dem Fall, wo das Kollagen in einem geschmolzenen Zustand
verwendet wird, kann das Kollagen durch sein Lösen in die
Abbindelösung verwendet werden, oder es kann durch die
Herstellung einer Kollagenlösung getrennt von der
Abbindelösung verwendet werden. Wenn das Kollagen gelöst ist, wird
eine wäßrige Lösung durch sein Lösen in Wasser oder in
einer Abbindelösung von verdünnter Konzentration hergestellt.
Wo Kollagen in einem Pulverzustand verwendet wird, kann es
mit dem Kalziumphosphatpulver vermischt oder von dem
Kalziumphosphatpulver getrennt gehalten werden.
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Das Verhältnis des verwendeten Kollagens liegt vorzugsweise
in dem Bereich von 0.02-100 Gewichtsteilen gegenüber 100
Gewichtsteilen des Kalziumphosphatpulvers. Wenn der
Verwendungsanteil des Kollagens von diesem Bereich abweicht, ist
es möglich, daß eine chemische Bindung an einer Grenzfläche
zwischen einem koagulierten ausgehärteten Produkt und einem
harten Körpergewebe geschwächt wird oder das Mischen und
Kneten schwierig ist.
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Das verwendete Kollagen kann aus einer einzigen Art, aus
zwei Arten oder mehr bestehen, ausgewählt von: Kollagen
behandelt mit Alkali, Kollagen lösbar gemacht mit neutralen
Salzen, Kollagen lösbar gemacht mit Enzymen und Derivaten
dieser Kollagene.
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Bestimmte Kollagenarten erfahren generell eine Fibrillierung
innerhalb einer sehr kurzen Zeit unter physiologischen
Bedingungen (bspw. pH 7.0-7.4, Temperatur 36-37ºC,
Salzkonzentration 0.14 M). Wenn daher eine solche
Kollagenart als ein Härtungseinsteller verwendet wird, koaguliert
das zu Fasern umgewandelte Kollagen und trennt sich manchmal
von einem koagulierten Kalziumphosphatprodukt. Wenn diese
Trennung stattfindet, dann kann ein Komplex, der von einer
chemischen Bindung des HAp mit Kollagen abgeleitet ist,
nicht erhalten werden. Um diesen Komplex zu erhalten, wird
daher ein Kollagen, welches die Fibrillierung relativ
langsam erfährt, zur Verwendung bevorzugt. Wenn die
Kollagenspezies diese Eigenschaft hat, dann ist sie jedoch nicht
auf den Typ I Kollagen beschränkt, vielmehr können auch die
Typ II, III und IV Kollagene verwendet werden. Die besagte
sehr kurze Zeit bedeutet 8 Minuten oder mehr, vorzugsweise
etwa 10 Minuten.
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Kollagene, die keine Fibrillierung unter physiologischen
Bedingungen erfahren, sind bspw. zerlegtes Gelatin
(wasserlösliches Gelatin oder Gelatin 21, Produkte von Nitta
Gelatin Inc.), Tpy IV Kollagen (Typ IV Kollagen, hergestellt
von Collagen Corporation), Kollagen lösbar gemacht mit
neutralen Salzen (Typ I Kollagen), Kollagen behandelt mit
einem Alkali (Typ I Kollagen), succiniertes Kollagen (Typ I
Kollagen) und methyliertes Kollagen (Typ I Kollagen).
Kollagene, die keine Fibrillierung unter physiologischen
Bedingungen innerhalb von 8 Minuten erfahren, sind bspw.
Cellmatrix Typ I-A, hergestellt von Nitta Gelatin Inc., und
Cellgen I-AC, hergestellt von Kouken Co., Ltd. (beides sind
Kollagene lösbar in einer Säure (Typ I Kollagen)) usw.
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Kollagene, die einer Fibrillierung innerhalb einer Zeit
länger als 8 Minuten unterliegen, sind bspw. Atelokollagen
(Typ I Kollagen: Cellmatrix LA, hergestellt von NItta
Gelatin Inc., Cellgen, hergestellt von Kouken Co., Ltd.,
Vitrogen-100, hergestellt von Collagen Corporation, usw.),
Kollagen lösbar in einem Enzym (Typ I Kollagen : Cellmatrix
Typ I-P, hergestellt von Nitta Gelatin Inc. usw.), Typ II
Kollagen (Cellmatrix Typ II, hergestellt von Nitta Gelatin
Inc., usw.), Typ II Kollagen (Cellmatrix Typ II, hergestellt
von Nitta Gelatin Inc. usw.), Typ IV Kollagen (Cellmatrix
Typ IV, hergestellt von Nitta Gelatin Inc. usw.). Diese
Arten von Kollagenen können bei dieser Erfindung mit einer
passenden Auswahl verwendet werden.
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Wo bei dieser Erfindung Kollagen verwendet wird, entwickeln
sich die Fibrillierung des Kollagens und die Koagulation
und das Aushärten des Kalziumphosphats parallel oder nahezu
parallel, und ein Härteprodukt, abgeleitet aus einem
Zusammenwachsen der Kollagenfasern oder -fibrillen und einem
Kalziumphosphat-Härteprodukt zu einem einzigen Körper
können dabei erhalten werden. Das so erhaltene Härteprodukt
ergibt eine ausreichende chemische Verbindung mit hartem
Körpergewebe.
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Atelokollagen ist das zur Verwendung am meisten bevorzugte
Kollagen. Atelokollagen ist bspw. ein Kollagen, bei welchem
ein Teil von oder das gesamte Teropeptid an einem
Anschlußende des Moleküls durch die Behandlung mit einem Enzym
entfernt ist, wobei es keine verletzende Wirkung auf den
Körper hat. Kollagen kann verwendet werden durch sein Lösen
in einer Abbindelösung, als eine Lösung unabhängig von der
Abbindelösung oder in einem Pulverzustand. Obwohl die
Kollagenkonzentration bei einer Kollagenlösung nicht
besonders beschränkt ist, wird ein Bereich von 0.01-35 Gew.-%
bevorzugt. Die mehr bevorzugte Konzentration liegt in einem
Bereich von 0.05-35 Gew.-%.
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Unterhalb dieser Bereiche kann die Verzögerungswirkung auf
das Aushärten durch das Kollagen nicht veranschaulicht
werden. Oberhalb dieser Bereiche kann das Kollagen vor dem
Mischen in eine Lösung einer organischen Säure zerfallen,
oder die Viskosität der Lösung kann übermäßig angehoben
werden. Wo Kollagen in einem Pulverzustand verwendet wird,
wird dann ein Pulver mit dem vorerwähnten mittleren
Teilchendurchmesser aus den dargelegten Gründen bevorzugt.
Bevorzugte Kollagenderviate umfassen bspw. Gelatin, zerlegtes
Gelatin (oder Polypeptid), Succinat-Kollagen und
methyliertes Kollagen.
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Bei der vorliegenden Erfindung wird die fortschreitende
Härtungsreaktion des Kalziumphosphatpulvers mittels der
verwendeten Kombination aus Kollagen, Kollagenderivaten und
organischen Säuren eingestellt. Auf diese Weise wird der
Arbeitswirkungsgrad beim Kneten verbessert, kann das
Verhältnis von Pulver zu Flüssigkeit angehoben werden und kann
ein Härteprodukt höherer Festigkeit erhalten werden. Diese
können auch bei Anwendungen verwendet werden, die eine
relativ lange Zeit für das Abdichten erfordern, bspw. bei
einem Wurzelkanalfüller für das Füllen eines Hohlraumes in
einem Zahnwurzelkanal.
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Die Einstellung der Aushärtung, die durch die vorliegende
Erfindung bereitgestellt wird, wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf (I) und (II) beschrieben.
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(I) Eine vorhandene Verbindung, die in der Kombination
entweder mit α-TCP oder 4CP verwendet wird, erfährt
ein Aushärten über eine viel längere Zeit (bspw. eine
Stunde oder mehr) im Vergleich mit bekannten
Abbindelösungen, die nur aus einer organischen Säure bestehen,
und es ergibt sich dabei kein niedrigerer
Arbeitswirkungsgrad für das Kneten.
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(II) Wo das Aushärten unter Verwendung von wenigstens einem
von α-TCP und 4CP, Wasser und einer zusätzlichen
Verbindung oder mehr durchgeführt wird, kann die Zeit
für das Aushärten, wenn das Aushärten unter Verwendung
einer weiteren zusätzlichen Verbindung (also von
insgesamt zwei oder mehr Arten von Verbindungen)
durchgeführt werden, ohne eine Erniedrigung des
Arbeitswirkungsgrades für das Kneten gesteuert werden, also in
diesem Fall der zwei oder mehr Arten von Verbindungen.
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Die vorstehend unter (II) erörterte Aushärtungseinstellung
wird nunmehr in größerem Detail beschrieben. Wenn die
zusätzliche eine Art der Verbindung hinzugefügt wird, so
kann die Verbindung, die im Ergebnis ersetzt wird, α-TCP,
4CP, Wasser oder eine andere Komponente sein, welche das
Härtungsmaterial bilden. Wenn die zusätzliche eine Art der
Verbindung eine beliebig andere Komponente ersetzt, die das
Härtungsmaterial bildet, so ist es dann erforderlich, daß
die Zeit für das Aushärten gesteuert werden kann, und zwar
nach dem Ersatz mehr als vor dem Ersatz, ohne daß der
Arbeitswirkungsgrad für das Kneten erniedrigt wird.
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In dem Fall, wo der Aushärtungseinsteller ein
Härtungsmaterial ergibt, besteht dabei eine wesentliche Ursache in
folgendem.
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Wenn es sich hier um ein Härtungsmaterial handelt, das aus
α-TCP und/oder 4CP, Wasser und einer Art einer organischen
Säure (bspw. einer wäßrigen Lösung aus 100% α-TCP und
einer wäßrigen 45% Zitronensäurelösung) besteht, so
können zwei Verfahren angewendet werden, um das Aushärten
zu verzögern, ohne daß ein Härtungseinsteller verwendet
wird. Das erste Verfahren, wie ersichtlich aus Fig. 1 (c),
ist ein Verfahren, bei welchem die Konzentration der Lösung
erhöht wird (nämlich als Folge des Ersatz es von Wasser durch
eine organische Säure), jedoch erfordert dieses Verfahren
eine höhere Kraft für das Kneten in dem Ausmaß, wie sich
die Konzentration der organischen Säure erhöht, so daß der
Arbeitswirkungsgrad gegensätzlich beeinflußt wird. Das
zweite Verfahren ist ein Verfahren, bei welchem das
Verhältnis des Pulvers zu der Flüssigkeit erniedrigt wird (der
Flüssigkeitsanteil wird erhöht als Folge des Ersatzes von
Kalziumphosphatpulver mit Wasser und einer organischen
Säure). Dieses Verfahren zeigt jedoch eine abfallende
Festigkeit in dem Ausmaß, wie sich das Verhältnis des
Pulvers zu der Flüssigkeit erniedrigt, so daß die
physikalischen Eigenschaften des Härtematerials gegensatzlich
beeinflußt werden, bspw. durch eine Erhöhung der
prozentualen Zerlegung. Der vorstehend beschriebene
Aushärtungseinsteller dient der Verzögerung des Aushärtens, während er
gleichzeitig diese gegensätzlichen Wirkungen kompensiert
(Erniedrigung des Arbeitswirkungsgrades während des Knetens
und der physikalischen Eigenschaften nach dem Aushärten).
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Das Pulvermittel und/oder die Abbindeflüssigkeit können bei
den Härtungsmaterialien der vorliegenden Erfindung falls
erforderlich unter Hinzufügung irgendeines oder mehrerer
Materialien verwendet werden, ausgewählt von: Polysaccaride,
wie bspw. Arginsäure, Carrageenan, Pektin, Xanthangummi,
Gummi des Johannisbrotbaums und Jellangummi, welcher sich
durch ein Kalziumion zu einem Gel verwandelt, und
Mucopolysaccarid, Chitin und Chitosan. Um während des Arbeitens die
Viskosität zu erhöhen und damit den Arbeitswirkungsgrad zu
verbessern, kann auch Polyalkylenglycol, Polyethylenglycol,
Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Dextran usw.
hinzugeführt werden, um ein Haftungsmittel für das Pulvermittel
und/oder die Abbindeflüssigkeit bereitzustellen, und zwar
in einem solchen Ausmaß, daß sie nicht an der Reaktion
teilnehmen und die physikalischen Eigenschaften des
ausgehärteten Materials nicht gegensätzlich beeinflussen.
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Die Härtungsmaterialien gemäß dieser Erfindung können ein
Aushärten durch ein Mischen und Kneten etwa bei
Raumtemperatur oder der Temperatur des lebenden Körpers erfahren,
so daß kein Problem eines Zellentodes durch erzeugte
Reaktionswärme besteht.
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Die Härtungsmaterialien der vorliegenden Erfindung sind
bspw. die folgenden.
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1. Ein System, das aus einer Kombination eines
Kalziumphosphatpulvers, einer organischen Säure und Kollagen besteht.
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Bei diesem System sind die organische Säure und das Kollagen
ebenfalls Aushärtungseinsteller. Kollagen kann durch
Herstellung einer Lösung unabhängig von einer organischen
Säurelösung, durch sein Lösen in eine organische Säurelösung
oder in einem Pulverzustand verwendet werden.
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Obwohl die Anteile der Materialien bei dem System 1 nicht
besonders beschränkt sind, werden ein Bereich von 5-70
Gewichtsteilen einer organischen Säure und ein Bereich von
0.01-30 Gewichtsteilen Kollagen gegenüber 30-80
Gewichtsteilen Kalziumphosphatpulver bevorzugt. Wenn die organische
Säure unterhalb dieses Bereichs liegt, kann das Aushärten
unzureichend sein. Oberhalb dieses Bereichs kann die
Verzögerungswirkung von Kollagen auf das Aushärten nicht
erhalten werden. Wenn Kollagen unterhalb dieses Bereiches
liegt, wird die Festigkeit des Härteprodukts manchmal nicht
vergrößert. Oberhalb dieses Bereichs ist ein Kneten bei
Raumtemperatur nicht genügend möglich.
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Ein Reaktionsmechanismus der Materialien in dem System 1
wird auf der Basis der Analyseergebnisse aus der
Röntgenstrahl-Beugung des Pulvers, den Infrarot-Absorptionsspektren
und dem Rasterelektronenmikroskop betrachtet, bspw. in
Analogie zu einem kollagen-kalzifierten Modell eines harten
Gewebes eines lebenden Körpers wie folgt. Wenn
Kalziumphosphatpulver, eine organische Säure und Kollagen bei
Raumtemperatur oder etwa der Körpertemperatur gemischt und
geknetet werden, wird eine Gelatbindung zwischen den
Kalziumatomen von 4CP und α-TCP in dem Pulver und den
Carboxylgruppen in der organischen Säure gebildet, so daß eine
Neutralisationsreaktion in diesem Sinne fortschreitet.
Andererseits verwandelt sich Kollagen zu Fasern, und das
gelierte Produkt haftet mit den Kollagenfasern zusammen. In
Gegenwart von Wasser und bei Raumtemperatur oder etwa bei
Körpertemperatur bilden die gelierten Produkte, die an der
Oberfläche des Härteprodukts und an der Oberfläche der
Poren existieren, und die unreagierten 4CP und α-TCP ein
OCP und ACP durch eine Hydrationsreaktion. Das OCP und das
ACP verwandeln sich danach in HAp, welches zu Kollagenfasern
kristallisiert, so daß dadurch das Aushärten fortschreitet.
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Wenn die Materialien in dem System gemischt und geknetet
werden, dann wird der Fortschritt des Aushärtens langsamer
als in dem Fall, wo Kollagen nicht benutzt wird. Bspw. wird
bei Raumtemperatur oder etwa bei Körpertemperatur das
Aushärten in 5-60 Minuten nach dem Beginn des Knetens
vollendet und ein Härteprodukt von harter Qualität erhalten.
Aus diesem Grund kann das Verhältnis von
Kalziumphosphatpulver zu der organischen Säure erhöht werden, so daß die
Festigkeit des Härteprodukts erhöht werden kann.
Insbesondere wenn Kollagen benutzt wird, wird die Druckfestigkeit
erhöht ohne eine Erhöhung des Verhältnisses des
Kalziumphosphatpulvers zu der organischen Säure. Nachdem das
Aushärten beendet ist, erhöht sich außerdem die
Druckfestigkeit im Verlauf der Zeit und die Elastizität wird
angereichert. Die Materialien in dem System 1 können als
Abdichtungs- oder Bindematerialien oder als Materialien für
Zahnprothesen verwendet werden sowie auch für das harte
Gewebe des lebenden Körpers, bspw Knochenzement und Zement
für den zahnmedizinischen Gebrauch usw.
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Wenn Härteprodukt, das bei dem Mischen und Kneten der
Materialien in dem System 1 in einer anfänglichen Stufe
erhalten wurde, in eine physiologische PBS
(phosphatgepufferte Salzlösung) bei 37ºC eingetaucht wird, dann erhöht sich
im Verlauf der Zeit die Widerstandkraft gegenüber einem
Brechen.
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Wenn die Materialien bei dem System 1 in Knochenzement
umgewandelt und dann in einen Knochen eines lebenden Körpers
eingesetzt werden, dann bilden die Materialien ein
knochenähnliches Gefüge und wachsen zu einem einzigen Körper mit
dem Knochengewebe zusammen, da der Zement für den lebenden
Körper aktiv ist. In dem Fall, wo α-TCP verwendet wird,
kann das α-TCP, weil es biologisch zerlegbar ist,
allmählich ersetzt werden durch einen neuen Knochen während eines
Zeitraums von 6 Monaten bis 1 Jahr. Das Material wird im
Verlauf der Zeit durch ein Knochengewebe ersetzt. Das
Material wächst so zu einem einzigen Körper mit dem schon
vorhandenen harten Gewebe zusammen.
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Daneben können andere Materialien in diesem System 1 jedes
andere Material als die vorbeschriebenen Materialien
enthalten, solange die gewünschten Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung keinen Kompromiß erfahren müssen.
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Die Verwendung ist auch nicht auf die besonderen Beispiele
beschränkt, die hier beschrieben sind.
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Alle Materialien des Systems 1 können die Zeitdauer des
Aushärtens steuern, ohne daß der Arbeitswirkungsgrad für das
Kneten erniedrigt wird, und zwar als Folge der dabei
verwendeten Abbindemittel.
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Nachfolgend wird das Verfahren näher beschrieben, wodurch
die jetzigen Erfinder die vorerwähnten Mittel zum Lösen der
Probleme gefunden haben, die durch die Erfindung addressiert
werden. Die vorliegenden Erfinder haben beim Addressieren
dieser Probleme die Ursachen studiert, warum die früher
vorgeschlagenen Kalziumphosphatmaterialien nicht in der
Praxis benutzt wurden. Als Ergebnis wurde gefunden, daß die
bisher bekannten Härtungsmaterialien in allen der
nachfolgend erwähnten Beziehungen (1)-(3) nicht befriedigen und
in wenigstens einer dieser Beziehungen nachteilig sind.
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(1) Die Festigkeit des Härteproduktes sollte hoch sein.
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(2) Unter physiologischen Bedingungen sollte das
Zerlegungsverhalten niedrig sein.
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(3) Während des Mischens und Knetens sollte der
Aushärteprozeß ausreichend langsam fortschreiten,und der
Wirkungsgrad für das Arbeiten sollte überragend sein.
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Um Materialien zu erhalten, die in allen diesen Beziehungen
befriedigend sind und die eine überragende Affinität für
das harte Gewebe des lebenden Körpers haben, führten die
Erfinder Studien durch auf der Basis, daß anstelle der
Verwendung eines Kalziumphosphats neben α-TCP mit der
Hinzufügung einer Komponente anders als die organische Säure
der Abbindelösung ein überragender Gedanke darin bestehen
würde, eine organische Säure zu verwenden, von der aus der
früheren Forschung bekannt ist, daß sie keine verletzenden
Wirkungen auf den Körper ausübt, um dafür dann ihren am
meisten geeigneten Konzentrationsbereich zu bestimmen.
-
Die organischen Säuren, von denen bekannt ist, daß sie sich
zur Verwendung bei den Härtungsmaterialien als geeignet
erweisen können, umfassen: Monocarboxylsäuren,
Dicarboxylsäuren und Tricarboxylsäuren. Insbesondere sind die
Dicarboxylsäuren
und die Tricarboxylsäuren in dem Krebszyklus
überragende, komplexbildende Reagenzien für Kalzium, und es
wird für deren Verwendung eine hohe Wahrscheinlichkeit
einer Eignung erwartet. Bei nahezu allen Monocarboxylsäuren
und bei den Dicarboxylsäuren erhöht sich die prozentuale
Zerlegung, weil die chelatbildende Kraft schwach ist, oft
dramatisch nach der Beendigung des Aushärtens (bspw. bei
der Brenztraubensäure, Glyzerinsäure und Milchsäure und
auch bei der Apfelsäure als einer Dicarboxylsäure). Als
Folge der schwachen chelatbildenden Kraft können einige
Säuren auch eine lange Aushärtungszeit ergeben (bspw. in
den Fällen der Milchsäure und der Glucuronsäure). Als Folge
ebenfalls dieser schwachen chelatbildenden Kraft gibt es
Säuren, mit denen Kalziumsalze innerhalb einer kurzen Zeit
gebildet werden, so daß als Folge davon die Aushärtungszeit
extrem kurz wird (bspw. die Monocarboxylsäuren,
Brenztraubensäure, die Dicarboxylsäuren, Traubensäure, Oxalsäure und
Glycolsäure). Obwohl die Tricarboxylsäuren eine relativ
starke chelatbildende Kraft haben und von ihnen am meisten
erwartet wird, daß sie überragende physikalische
Eigenschaften nach dem Aushärten (bei der Festigkeit und bei der
prozentualen Zerlegung usw.) haben, zeigen die meisten
dieser Säuren eine schwache Lösbarkeit in Wasser und sind
in einer geeigneten Konzentration schwer zu erhalten (bspw.
die Aconitsäure, die Oxalessigsäure und die Oxalsuccinsäure
usw.). Unter den Dicarboxylsäuren zeigen einige Säuren
ebenfalls eine schwache Lösbarkeit (bspw. die Succinsäure
und die Fumarsäure usw.). Mit Rücksicht darauf sind solche
Säuren mit einer hohen Lösbarkeit in Wasser in einer Gruppe
der Di- oder Tricarboxylsäuren erwartungsgemäß praktisch zu
verwenden.
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Es wurden daher Säuren mit keinen verletzenden Auswirkungen
auf den Körper unter der großen Anzahl von organischen
Säuren ausgewählt, von denen angenommen wurde, daß sie sich
zur Verwendung als Härtungsmaterialien eignen, wobei ihre
Verwendung jeweils in Form einer unabhängigen wäßrigen
Lösung als einer Abbindelösung erfolgte, und sie wurden
darauf untersucht, ob ein Konzentrationsbereich existierte
oder nicht, der in Bezug auf jede der vorstehend
beschriebenen Beziehungen (1)-(3) befriedigend ist. Zuerst wurde
die Lösbarkeit der organischen Säuren in Wasser untersucht
und als Ergebnis wurde eine hohe Lösbarkeit mit einem Kreis
und eine schwache Lösbarkeit mit einem Kreuz in der Tabelle
1 angegeben. Die Säuren der schwachen Lösbarkeit wurden von
der Untersuchungsliste ausgeschlossen, und die Säuren mit
der hohen Lösbarkeit wurden weiter untersucht. Die
Veränderung der Widerstandskraft gegenüber einem Brechen (kg f/cm²)
bei einer Veränderung der Konzentration der Zitronensäure
ist in Fig. 1 (a) gezeigt, die Veränderung der prozentualen
Zerlegung (%) bei der vorstehenden Veränderung ist in
Fig. 1 (b) gezeigt, und die Veränderung der
Koagulierungszeit (min.) mit der vorstehenden Veränderung ist in Fig. 1 (c)
gezeigt. Auf der Basis dieser graphischen Darstellungen
wurde der Konzentrationsbereich untersucht. Andere
organische Säuren wurden gleichartig untersucht.
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In der Tabelle 1 entsprechen die Brechfestigkeit der obigen
Beziehung (1), die prozentuale Zerlegung der Beziehung (2)
und die Koagulationszeit der Beziehung (3). Diese
Fähigkeiten wurden auf der Basis von JIS T6602 unter den
Bedingungen untersucht, daß das Verhältnis zwischen dem Pulver
und der Flüssigkeit 2.5 betrug und das Mischen und Kneten
von Hand durchgeführt wurden. Die Ergebnisse für jede der
Eigenschaften (1)-(3) sind durch die Wiedergabe eines
Kreises dargestellt, wenn sie einen praktisch nutzbaren
Standard aufweisen, durch ein Kreuz, wenn sie definitiv von
keinem praktischen Standard waren, und durch ein Dreieck,
wenn sie einen Standard ergeben, der etwas niedriger ist
als der praktische Standard. Mit einem Kreis ist auch
angegeben, wenn ein Konzentrationsbereich existiert, bei
welchem alle drei Eigenschaften (1)-(3) gleichzeitig für
einen praktischen Standard befriedigen, und mit einem Kreuz
ist angegeben, daß kein solcher Bereich existiert.
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Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich ist, hat keine der bisher
vorgeschlagenen organischen Säuren einen
Konzentrationsbereich, der in Bezug auf alle drei Beziehungen (1)-(3)
befriedigend ist. Zitronensäure, Apfelsäure und Malonsäure
sind jedoch für die Beziehungen (1)-(3) angenähert
befriedigend (es existieren keine "Kreuz"-Markierungen bei
den drei einzelnen Kategorien (1)-(3)). Die anderen
organischen Säuren sind unbefriedigend in Bezug auf
wenigstens eine dieser Kategorien. Die verschiedenen organischen
Säuren unterscheiden sich auch in Bezug auf die
Eigenschaften (1)-(3). Diese Unterschiede ergeben sich vermutlich
aus dem Vermögen für eine Entkalkung, der Rate der Chelat
bildenden Reaktion und der Bindekraft mit Ca²&spplus; sowie dem
Molekulargewicht der organischen Säure, pH und der
Stabilität mit Ca²&supmin; der gemischten und gekneteten Produkte und dem
Unterschied des wechselnden prozentualen Anteils bei der
Aushärtungsdichte.
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Wenn die Konzentration einer organischen Säure in einer
Abbindelösung andererseits hoch ist, wird auch die
Widerstandskraft gegenüber einem Brechen hoch, tendiert die
Koagulationszeit zu einer Verlängerung, tendiert die
prozentuale Zerlegung zu einer Höhe, kann eine beträchtliche
Menge an Kraft für die Knetarbeit benötigt werden und kann
das Abdichten oder Füllen eines schmalen Spaltes in einem
lebenden Körper schwierig werden. Wenn die Konzentration
einer Säure hoch ist, kann weiterhin ein Entweichen einer
nicht reagierten Säure stattfinden, was zu einem Impuls auf
den lebenden Körper führt und eine Entzündungsreaktion
verursachen kann. Wenn die Konzentration einer organischen
Säure andererseits niedrig ist, kann das Aushärten nach dem
Mischen sehr rasch stattfinden, so daß die Verwendung
schwierig werden kann. Im Hinblick auf diese Faktoren wird
angenommen, daß die Konzentration der organischen Säure etwa
35-50% ergibt.
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Für die Härtungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung
ist das Hauptmaterial wie vorstehend erwähnt Kalziumpulver,
bei welchem wenigstens eine Komponente von 4CP und α-TCP
eine wesentliche Komponente ist, und das Material gemäß der
Erfindung wird als ein Härtungseinsteller verwendet, so daß
das Aushärten bei Raumtemperatur oder etwa bei der
Körpertemperatur voranschreitet und die Aushärtungszeit verlängert
werden kann ohne nennenswerte Erniedrigung des
Arbeitswirkungsgrades für das Mischen und Kneten sowie auch ohne
schädigende oder verletzende Wirkung auf den Körper.
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Die Härtungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung
können daher für Verwendungen genutzt werden, bei welchen
eine lange Aushärtungszeit gefordert wird, und für
Verwendungen, bei welchen ein Härteprodukt hoher Festigkeit
benötigt wird, und zwar durch eine Erhöhung des
Verhältnisses des Kalziumphosphatpulvers zu dem Abbindemittel.
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Die Härtungsmaterialien dieser Erfindung sind nicht auf
diejenigen beschränkt, die nur die vorerwähnten wesentlichen
Komponenten enthalten, und andere Materialien können zu
einem Ausmaß kombiniert werden, welches die Erreichbarkeit
der Ziele der Erfindung nicht zu einem Kompromiß zwingt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Fig. 1 (welche den Stand der Technik angibt) zeigt die
Konzentration, wenn eine einzige organische Säure allein
verwendet wird, wobei Fig. 1 (a) die Widerstandskraft
gegenüber einem Brechen zeigt, Fig. 1 (b) die prozentuale
Zerlegung zeigt und Fig. 1 (c) die Koagulierungszeit zeigt.
Beste Art zur Durchführung der Erfindung
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Nachfolgend werden Beispiele der vorliegenden Erfindung
angegeben zusammen mit Vergleichsbeispielen, wobei aber die
Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt ist.
Beispiele 1-7 und Vergleichsbeispiele 1-4
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Es wurden Lösungen präpariert, die Kollagen und organische
Säuren mit den in den Tabellen 2 und 3 angegebenen
Konzentrationen enthielten. Die Lösungen wurden mit
Kalziumphosphatpulvern gemischt, wobei die Zusammensetzungen davon und
die Verhältnisse des Pulvers zu der Flüssigkeit ebenfalls
in den Tabellen 2 und 3 angegeben sind, und sie wurden von
Hand für etwa 1 Minute geknetet. Die nachfolgend
beschriebenen Messungen wurden durchgeführt unter Verwendung des
gekneteten Schlamms, und die erhaltenen Ergebnisse sind in
den Tabellen 2 und 3 angegeben. Es wurde ein Pulver mit
einem mittleren Teilchendurchmesser von 7 um verwendet sowie
als Kollagen ein Atelokollagen (Cellmatrix LA, hergestellt
von Nitta Gelatin Inc.). Die nachfolgend erwähnten Messungen
wurden alle in Übereinstimmung mit ADAS No. 61 unter solchen
Bedingungen durchgeführt, daß die Temperatur 23 ± 2ºC
betrug bei einer relativen Feuchtigkeit von 50 ± 10%.
(a) Messungen der Zeit für das Aushärten in einer
anfänglichen Studie.
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Jede Probe des gekneteten Schlamms wurde in eine Metallform
mit zylindrischer Formgebung aus Stahl eingegossen, die
einen Innendurchmesser von 10 mm und eine Höhe von 5 mm
hatte und welche auf eine Glasplatte mit einer Länge, einer
Breite und einer Dicke von jeweils 15 mm gestellt wurde.
Die Oberfläche wurde geebnet, und eine Minute nach der
Beendigung des Knetens wurde der Schlamm in einen
Hochtemperaturkessel mit einer Temperatur von 37 ± 1ºC und einer
Feuchtigkeit von 100% überführt, um ein Stück für die
Untersuchung zu präparieren. Es wurde die Zeit gemessen,
die eine Bikkar-Nadel mit einem Gewicht von 2.94 N (300 g)
und einer Querschnittsfläche von 1 mm² benötigte, um keine
Nadelspur zu hinterlassen, wenn sie auf die Oberfläche des
Probestückes fallen gelassen wurde, wobei diese Zeit als
die Aushärtungszeit der anfänglichen Stufe definiert wurde,
die sich von dem Beginn des Knetens berechnete. Die
Aushärtungszeit bei dieser anfänglichen Stufe wurde abgeleitet
aus der Berücksichtigung eines Mittelwertes der Werte, die
von drei Sätzen von Zeitmessungen erhalten wurden, die in
Intervallen von 15 Sekunden durchgeführt wurden.
(b) Messungen der Widerstandskraft gegenüber einem Brechen
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Jede Probe des gekneteten Schlamms wurde in eine Metallform
mit einer zylindrischen Formgebung aus Stahl eingegossen,
die einen Innendurchmesser von 6 mm und eine Höhe von 12 mm
hatte. Beide Enden wurden zwischen dicken Glasplatten
eingeklemmt und dann mit Druck beaufschlagt. 2.5 Minuten
nach dem Beginn des Knetens wurde der Schlamm unter
Beibehaltung der Druckbeaufschlagung in einen Hochtemperaturkessel
überführt, der bei einer Temperatur von 37 ± 1ºC und einer
relativen Feuchtigkeit von 100% gehalten wurde. Nach einer
Stunde wurde das gehärtete Produkt aus der Metallform
entfernt, eingetaucht in destilliertes Wasser von 37 ± 1ºC und
von dem destillierten Wasser nach einer Dauer von 24 Stunden
ab dem Beginn des Knetens für die Untersuchung entfernt.
Die Probe für die Untersuchung wurde Messungen der
Widerstandskraft gegenüber einem Brechen unterworfen unter
Verwendung eines Shimazu Autograph AG-2000 A. Bei einer
Geschwindigkeit des Kreuzkopfes von 1 mm pro Minute wurden
die Messungen an sechs Proben durchgeführt, und der
gemessene Wert wurde erhalten durch eine Mittelwertbildung
aus denjenigen zahlreichen Werten, die nach der Entfernung
der Werte verblieben, die 15% oder weniger des gesamten
Mittelwertes ergaben. In den Fällen, wo es zwei oder mehr
Werte gab, die 15% oder weniger des gesamten Mittelwertes
zeigten, wurden die Messungen nochmals durchgeführt.
-
Wie aus den Tabellen 2 und 3 ersichtlich ist, ergibt sich
aus einem Vergleich der Beispiele 1-4 mit den
Vergleichsbeispielen 1 und 2 und der Beispiele 5-7 mit den
Vergleichsbeispielen 3 und 4, daß die Beispiele bei der
anfänglichen Stufe eine längere Aushärtungszeit ergaben. Da eine
Abbindelösung für die Vergleichsbeispiele 1-4 verwendet
wurde, die eine oder mehr Arten von organischen Säuren
enthielt, um die Aushärtungszeit zu verzögern, kann
zusätzlich die Konzentration der Abbindelösung erhöht oder das
Verhältnis zwischen dem Pulver und der Flüssigkeit
verringert werden. Wenn die Konzentration der Abbindelösung
erhöht wurde, wurde jedoch eine größere Kraft für das
Kenten benötigt, und wenn das Verhältnis zwischen dem
Pulver und der Flüssigkeit verringert wurde, tendierte die
Widerstandskraft gegenüber einem Brechen in der Anfangsstufe
zu einer Erniedrigung. Obwohl das Verhältnis zwischen dem
Pulver und der Flüssigkeit erhöht wurde und die
Widerstandskraft gegenüber einem Brechen des gehärteten Produktes
verbessert wurde, wie angegeben bei den Beispielen 4 und 7,
ergab sich jedoch für die Aushärtungszeit bei der
anfänglichen Stufe keine Erhöhung in einem Ausmaß, welches
irgendein praktisches Problem bewirkt hätte.
-
In den Fällen, wo Kollagen verwendet wurde (Beispiele 1-7),
hatte sich auch die Widerstandskraft gegenüber einem Brechen
bei der anfänglichen Stufe klar vergrößert.
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Bei einem Eintauchen jedes der Materialien der Beispiele
1-7 und der Vergleichsbeispiele 1-4 in PBS hat sich
gezeigt, daß in den Fällen, wo Kollagen verwendet wurde,
selbst nach einem Aushärten in der anfänglichen Stufe die
Widerstandskraft gegenüber einem Brechen sich im Verlauf
der Zeit kontinuierlich erhöhte.
-
Jedes Material der Beispiele 1-7 wurde weiterhin in einer
anfänglichen Stufe ausgehärtet, um ein zylindrisches Stück
mit einem Durchmesser von 6 mm und einer Länge von 12 mm zu
bilden, das in einem beschädigten Teil des
Oberschenkelknochens eines Hundes eingesetzt wurde, dann nach einem
Verbleib über 2, 4 und 6 Wochen entfernt wurde und
schließlich durch eine Gewebebeobachtung an einer Oberfläche
beurteilt wurde, die mit dem Knochengewebe konjugierte,
wobei ein Ausstoßverfahren angewendet wurde, um die
Konjugationskraft mit dem Knochen zu beobachten. Als ein Ergebnis
ergab jedes Material der Beispiele 1-7 keine
Entzündungsreaktion von dieser Art, und eine direkte Verbindung mit
dem Knochen war bereits im Fortschritt begriffen. Wenn die
Materialien der Beispiele 1-7 nach der Transplantation
für 4-6 Wochen verblieben, dann existierten Knochenzellen
an der Grenzfläche mit dem Knochengewebe. Insbesondere
existierte eine Anzahl von Knochenzellen in dem Umfang der
Grenzfläche, und die starr konjugierende Kraft mit dem
Knochen erhöhte sich rasch.
Beispiel 8
-
Es wurde ein Härtungsmaterial hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 80% 4CP und 20% α-TCP und einer
Abbindelösung (einem flüssigen Mittel), die durch ein Lösen
in Wasser von Apfelsäure, Zitronensäure und säurelöslichem
Kollagen (Cellmatrix Typ I-A, hergestellt von Nitta Gelatin
Inc., welches unter physiologischen Bedingungen innerhalb
von 8 Minuten zu Fasern umgewandelt wird) in betreffenden
Anteilen von 40, 10 und 0.5% hergestellt wurde. Bei diesem
Beispiel sind die Apfelsäure, Zitronensäure und Kollagen
Aushärtungseinsteller.
Beispiel 9
-
Es wurde ein Härtungsmaterial hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 80% 4CP und 20% α-TCP und einer
Abbindelösung (einem flüssigen Mittel), die durch ein Lösen
in Wasser von Apfelsäure, Zitronensäure, Typ II Kollagen
(Cellmatrix Typ II, hergestellt von Nitta Gelatin Inc.,
welches unter physiologischen Bedingungen nicht zu Fasern
umgewandelt wird) und zerlegtem Gelatin (wasserlöslichem
Gelatin, hergestellt von Nitta Gelatin Inc., welches unter
physiologischen Bedingungen nicht zu Fasern umgewandelt
wird) in betreffenden Anteilen von 40, 10, 0.5 und 1%
hergestellt wurde. Bei diesem Beispiel waren die Apfelsäure,
Zitronensäure, Typ II Kollagen und das zerlegte Gelatin
Aushärtungseinsteller.
-
Jedes Härtungsmaterial der Beispiele 8 und 9 wurde in dem
Verhältnis von Pulver zu Flüssigkeit wie angegeben in
Tabelle IV gemischt und wie im Beispiel 1 geknetet. Danach
wurde die Zeit für das Aushärten bei der anfänglichen Stufe
und die Widerstandskraft gegenüber einem Brechen wie im
Beispiel 1 überprüft. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 4
angegeben.
-
Die interessierenden Eigenschaften haben sich nicht
erniedrigt, und die Aushärtungszeit bei der anfänglichen Stufe
wurde eingestellt wie angegeben in der Tabelle 4 (verwiesen
wird auch auf die Vergleichsbeispiele 1 und 2 in der
Tabelle 2).
-
Beispiele für den Fall, wo die Härtungsmaterialien der
vorliegenden Erfindung als Wurzelkanalfüller verwendet
werden, sind nachfolgend angegeben zusammen mit
Vergleichsbeispielen.
Beispiel 10
-
Es wurde ein Härtungsmaterial hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 98% 4CP und 2% Carboxymethylchitin
und einer Abbindelösung (einem flüssigen Mittel),
hergestellt durch ein Lösen in Wasser von Atelokollagen
(Cellmatrix LA, hergestellt von Nitta Gelatin Inc.), Apfelsäure
und Zitronensäure in betreffenden Anteilen von 0.5%, 18%
und 4.5%.
Beispiel 11
-
Es wurde ein Härtungsmaterial hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 95% 4CP und 5% Atelokollagen
(Cellmatrix LA, hergestellt von Nitta Gelatin Inc.) und
einer Abbindelösung (einem flüssigen Mittel), hergestellt
durch ein Lösen in Wasser von Aluginsäure, Apfelsäure und
Zitronensäure in betreffenden Anteilen von 0.5%, 18% und
4.5%.
Beispiel 12
-
Es wurde ein Härtungsmaterial hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 100% 4CP und einer Abbindelösung
(einem flüssigen Mittel), hergestellt durch ein Lösen in
Wasser von Atelokollagen (Cellmatrix LA, hergestellt von
Nitta Gelatin Inc.), Xanthangummi, Apfelsäure und
Zitronensäure in betreffenden Anteilen von 0.3%, 0.3%, 15% und
3.7%.
Vergleichsbeispiel 5
-
Es wurde ein Wurzelkanalfüller hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 20% 4CP, 20% MgO, 20% Kiefernharz
und 40% Wismuthbicarbonat und einem Lösungsmittel,
bestehend aus 100% Ölsäure.
Vergleichsbeispiel 6
-
Es wurde ein Wurzelkanalfüller hergestellt, bestehend aus
einem Pulvermittel mit 43% 4CP, 20% MgO, 30%
Wismuthbicarbonat und 0.7% Ca(OH)&sub2;, und einem Lösungsmittel,
bestehend aus 100% Eugenol.
Vergleichsbeispiel 7
-
Es wurde ein kommerziell erhältlicher Wurzelkanalfüller der
Marke Kyanarusu von Showa Yakuhin Kagaku Kogyo Co., Ltd.
verwendet.
-
Für die Materialien der Beispiel 10 bis 12 und der
Vergleichsbeispiele 5 bis 7 wurden das Fließen (d. h. das
Ausmaß des Fließens unter Druckbeaufschlagung), die
Aushärtungszeit, Lösbarkeit, Ausmaß der Zerlegung (verzeichnet
als "prozentuale Zerlegung") und die Widerstandskraft
gegenüber einem Brechen nach den ISO Normen (International
Organization for Standardization) 6876-1986 (E) bestimmt.
Es wurde weiterhin ein Zement oder Wurzelkanalfüller unter
Druck an einem Ort angebracht, von welchem die molare
Dentalpulpe eines ausgewachsenen Hundes extrahiert worden
war und welcher sich dann für 3 Monate überlassen wurde.
Der Zahnextraktion folgte ein Abbinden, und es wurde dann
eine Scheibe für ein Polieren ohne eine Entkalkung einer
pathologischen Beobachtung mit einer Haematoxylin-Eosin
(nachfolgend bezeichnet als "H - E")-Einfärbung unterworfen.
1) Fließen (Ausmaß des Fließens unter Druckbeaufschlagung)
-
Es wurde ein Wurzelkanalfüller geknetet und 0.075 ml davon
wurden auf eine Glasplatte aufgelegt. 3 Minuten nach dem
Beginn des Knetens wurde eine Last von 2.5 kg aufgelegt.
Das Fließen wurde aus der resultierenden Vergrößerung des
Durchinessers des gekneteten Schlamms bestimmt. In
Übereinstimmung mit den 150 Normen wurde der Wert mit 20 mm oder
mehr definiert.
2) Aushärtungszeit:
-
Ein Ring mit einem Durchmesser von 10 mm und einer Höhe von
2 mm wurde mit geknetetem Schlamm gefüllt. Die Zeit, die
2 Minuten nach dem Beginn des Knetens verstreicht, wenn
eine Gilmore-Nadel mit einer Belastung von 100 g und einem
Durchmesser von 2 mm keine Markierung in dem Schlamm unter
den Bedingungen einer gewöhnlichen Temperatur von 37ºC und
einer relativen Feuchtigkeit von 95% oder mehr erzeugt,
wird als die Aushärtungszeit definiert.
3) Lösbarkeit und Zerlegungsgrad (prozentuale Zerlegung):
-
Ein Ring mit einem Durchmesser von 20 mm und einer Dicke
von etwa 1.5 mm wurde mit geknetetem Schlamm gefüllt. Unter
den Bedingungen einer Raumtemperatur von 37ºC und einer
relativen Feuchtigkeit von 95% oder mehr wurde ein
Aushärten des Schlamms über eine Zeitdauer gleich dem 1.5-
fachen der Zeit für das Aushärten jedes Zements erlaubt,
und danach wurde eine Scheibe des gehärteten Materials für
eine Untersuchung erhalten. Diese Scheibe wurde in 50 ml
destilliertes Wasser bei 37ºC für 24 Stunden eingetaucht.
Danach wurde das Wasser in eine verstöpselte Flasche
eingebracht und bei 150ºC bis zur Trocknung verdampft. Die
Lösbarkeit wurde aus dem Gewicht der Probe vor dem
Eintauchen und der Restmenge in der verstöpselten Flasche
bestimmt.
-
Der Standard dafür ist 2 Gew.-% oder weniger.
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Da angenommen wird, daß bei diesem Experiment die Zerlegung
in Wasser unerwünscht ist, wird daneben auch die prozentuale
Zerlegung bestimmt unter Einschluß sowohl der Lösbarkeit
als auch des Zerlegungsgrades.
4) Widerstandskraft gegenüber einem Brechen:
-
Eine Scheibe mit einem Durchmesser von 6 mm und einer Höhe
von 12 mm wurde hergestellt und für 24 Stunden unter den
Bedingungen einer Raumtemperatur von 37ºC und einer
relativen Feuchtigkeit von 100% sich selbst überlassen. Danach
wurde die Widerstandskraft gegenüber einem Brechen bestimmt.
-
Die Bestimmung wird mit einem Shimazu Ograph IS-5000 und
mit einer Kreuzkopfgeschwindigkeit von 0.5 mm pro Minute
durchgeführt.
5) Pathologische Beobachtung der Füllung eines molaren
Wurzelkanals bei einem ausgewachsenen Hund:
-
Die molare Dentalpulpe eines ausgewachsenen Hundes wurde
extrahiert, und es wurde dann ohne eine kombinierte
Verwendung eines Punktes, wie bspw. eines Guttapercha-Punktes,
jeder Zement oder geknetete Schlamm zur Verwendung als ein
Wurzelkanalfüller unter Druck zur Füllung eines
ausgewaschenen Wurzelkanals angewendet. Der Kronenteil wurde gefüllt
und unter Verwendung von Glas-Ionomer-Zement wieder
hergestellt. Nach drei Monaten wurde eine nicht entkalkte Scheibe
für ein Polieren hergestellt durch eine Zahnextraktion und
ein nachfolgendes Abbinden mit einer 10% wäßrigen
Formalinlösung. Nach der H-E-Einfärbebehandlung wurde eine
pathologische Beobachtung- durchgeführt.
-
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 5 angegeben.
-
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, ergaben sich bei den
Beispielen 10-12 keine Probleme, jedoch ergaben sich
Entzündungen und Eiterblasen bei den Vergleichsbeispielen
5-7.
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Für jedes der vorerwähnten Härtungsmaterialien der Beispiele
und der Vergleichsbeispiele sowie der nachfolgend
beschriebenen Vergleichsbeispiele 8-10 wurden das Pulver und die
Flüssigkeit beide sterilisiert, gemischt und für etwa
1 Minute geknetet, wonach der erhaltene Schlamm über eine
anfängliche Periode gleich der Aushärtungszeit aushärten
konnte, die für jedes Aushärten jedes Härtungsmaterials
zuvor bestimmt wurde, um ein zylindrisches Stück mit einem
Durchmesser von 4 mm und einer Länge von 10 mm herzustellen.
Diese Stücke wurden in den Oberschenkelknochenschaft eines
ausgewachsenen Hundes eingesetzt, der dafür ein Bohrloch von
0.2-0.3 mm größer als die Stücke erhielt. Jedes
Härtungsmaterial verblieb für 2, 4 und 6 Wochen. Es wurden dann für
jedes Härtungsmaterial die Materialscheiben, die entkalkt
und nicht entkalkt waren, für das Polieren vorbereitet. Die
Scheibe des entkalkten Materials wurde mit dem
H-E-Farbmittel und mit Toluidinblau eingefärbt, um eine
pathologische Beobachtung durchzuführen, und die Materialscheibe,
die nicht entkalkt war, wurde für denselben Zweck mit dem
H-E-Farbmittel einfärbt. Weiterhin wurde in Bezug auf die
Kraft zum Fixieren mit einem Knochengewebe die für ein
Schneiden erforderliche Kraft gemessen in Übereinstimmung
mit einem Ausziehverfahren mit einer
Kreuzkopfgeschwindigkeit von 0.1 mm/min unter Verwendung einer
Universaltestmaschine des Stabzellentyps. Die Ergebnisse sind in der
Tabelle 6 angegeben.
Vergleichsbeispiel 8
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Es wurde ein Härtungsmaterial verwendet, bestehend aus
einer Kombination eines Pulvermittels mit 100% α-TCP, mit
einer Abbindelösung (einem flüssigen Mittel), bestehend aus
40% Polyacrylsäure.
Vergleichsbeispiel 9
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Es wurde ein Härtungsmaterial verwendet, bestehend aus
einer Kombination eines Pulvermittels mit 61% α-TCP,
36% 4CP und 3% Hap, mit einer Abbindelösung (einem
flüssigen Mittel), hergestellt durch ein Lösen in Wasser von
Polyacrylsäure und Zitronensäure in betreffenden Anteilen
von 17% und 30%.
Vergleichsbeispiel 10
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Es wurde ein Knochenzement in der PMMA Reihe verwendet, der
unter der Marke Surgical Simplex von Howmedica Co., Ltd.
kommerziell erhältlich ist.
-
Wie aus der Tabelle 6 ersichtlich ist, war die Fixierkraft
mit einem Knochengewebe der angegebenen Beispiele höher als
diejenige bei den Vergleichsbeispielen. Besonders ware die
Beispiele besser, bei welchen Atelokollagen verwendet
wurde.
Industrielle Anwendung
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Das Härtungsmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung kann
als ein Wurzelkanalfüller, als ein Zement und als ein
Füllungsmittel für den zahnmedizinischen Gebrauch, als ein
Knochenzement und als ein Füllungsmittel u. dgl. verwendet
werden.
TABELLE 1
Art der organ. Säure Lösbarkeit in Wasser Festigkeit geg. Brechen prozentuale Zerlegung Koagulierungszeit Anwesenheit der Konzentration für 3 Fähigkeiten Zitronensäure Forminsäure Essigsäure Oxalsäure Milchsäure Tanninsäure Glycolsäure Glycolsäure Maleinsäure Itaconsäure Fumarsäure Polyglutaminsäure Polysparaginsäure Apfelsäure
TABELLE 1
Art der organ. Säure Lösbarkeit in Wasser Festigkeit geg. Brechen prozentuale Zerlegung Koagulierungszeit Anwesenheit der Konzentration für 3 Fähigkeiten Pantothensre. Weinsäure Glutaminsre. Phytinsäure pyruvinsäure Malonsäure Aconitinsre. Gluconsäure Glycerinsre. Succinsäure Oxalessigsäure Oxalsuccinsäure Glucuronsäure
TABELLE 2
Beispiel Kombination der Härtungsmaterialien für den medizinischen und zahnmedizinischen Gebrauch Kalziumphosphat Lösungszusammensetzung Tanninsäure Kollagen Apfelsäure Zitronensäure Malonsäure Verhältnis Pulver/Flüssigk. Aushärtungszeit bei der Anfangsstufe Widerstandskraft gegen Brechen des gehärteten Produkts bei der Anfangsstufe
-
Anmerkung: Der Restteil der Lösung ist Wasser. Die Zeit für die Aushärtung
wurde bestimmt in Übereinstimmung mit ADA Specification No. 61
TABELLE 3
Beispiel Vergleichsbeispiel Kombination der Härtungsmaterialien für medizinischen und zahnmedizinischen Gebrauch Kalziumphosphatpulver Lösungszusammensetzung Tanninsäure Kollagen Apfelsäure Zitronensäure Malonsäure Verhältnis von Pulver zu Flüssigkeit Zeit für die Aushärtung bei dere Anfangsstufe Widerstandskraft gegen Brechen des gehärteten Produkts bei der Anfangsstufe
-
Anmerkung: Der Restteil der Lösung ist Wasser. Die Zeit für die Aushärtung
wurde bestimmt in Übereinstimmung mit ADA Specification No. 61
TABELLE 4
Beispiel Verhältnis von Pulver zu Flüssigkeit Aushärtungszeit bei der Anfangsstufe Widerstandskraft gegen Brechen in Anfangsstufe
TABELLE 5
Verhältnis von Pulver zu Flüssigkeit Fließen Härtezeit prozentuale Zerlegung Widerstandskraft/Brechen Langsame Freigabe Bemerkung zu patholog. Probe ab.*
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*von Tanninsäure
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Anmerkung: A = Verkalkung des Spitzenlochs und Verschließen des Spitzenlochs mit Zementwachstum
-
B = Verkalkung des Wurzelkanals und Verschließen des Spitzenlochs mit Zementwachstum
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C = Bestätigung lokaler Entzündung in dem Spitzenloch
-
D = Bestätigung von Pustelblasen im Gaumen bei dem Spitzenloch
TABELLE 6
Pathologische Anmerkung Befestigung mit Knochengewebe Beispiele Keine Entzündungsrealtopm bemerkt. Nach 2 Wochen begann direkte Knochenbindung. Nach 4 Wochen existierten Knochenzellen an dere Grenzfläche mit dem Knochengewebe. Nach 6 Wochen wuchs der Knochen. Nach 6 Wochen Vergleichsbeispiele wie im Beispiel 1 Nach 2 Wochen existierte ein Verbindungsgewebe mit Knochengewebe. Entzündungsreaktion z. Zellnässe. Geringe Entzündungsreaktion und Zellnässe. Nach 6 Wochen überwiegen die Teile, wo ein Verbindungsgewebe existierte. Beinahe
keine Entzündungsreaktion. Ein Verbindungsgewebe mit dem Knochengewebe existierte.