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DE68915048T2 - Behälter und Behälterverschluss mit Anzeige unbefugten Öffnens. - Google Patents

Behälter und Behälterverschluss mit Anzeige unbefugten Öffnens.

Info

Publication number
DE68915048T2
DE68915048T2 DE68915048T DE68915048T DE68915048T2 DE 68915048 T2 DE68915048 T2 DE 68915048T2 DE 68915048 T DE68915048 T DE 68915048T DE 68915048 T DE68915048 T DE 68915048T DE 68915048 T2 DE68915048 T2 DE 68915048T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
transparent
adhesive
container
seal
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE68915048T
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English (en)
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DE68915048D1 (de
Inventor
Frederick R Ewan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCA Packaging Britain Ltd
Original Assignee
Bowater Packaging Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bowater Packaging Ltd filed Critical Bowater Packaging Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE68915048D1 publication Critical patent/DE68915048D1/de
Publication of DE68915048T2 publication Critical patent/DE68915048T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/16End- or aperture-closing arrangements or devices
    • B65D33/34End- or aperture-closing arrangements or devices with special means for indicating unauthorised opening
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • B65D55/026Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure initial opening or unauthorised access being indicated by a visual change using indicators other than tearable means, e.g. change of colour, pattern or opacity
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S206/00Special receptacle or package
    • Y10S206/807Tamper proof

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

    HINTERGRUND ZUR ERFINDUNG
  • Mehrere Vorrichtungen wurden in der Vergangenheit entworfen, die einen unbefugten Eingriff anzeigen. Eine Anzahl von Vorschlägen für eingriffssichere Etiketten, die z.B. zum Anbringen an anderen Gegenständen vorgesehen sind, wurden beschrieben.
  • US Patent Nr. 1,003,443 von Erickson eröffnet einen Stempel oder ein Etikett mit zusammengehörigen Folien, wovon eine auf der empfangenden Oberfläche haftet, um einer Wiederverwendung des Stempels oder Etiketts vorzubeugen.
  • US Patent Nr. 3,487,567 von Waybright eröffnet ein Attribut oder Etikett für ein Fahrzeugfenster mit Klebstoff an einer Seite eines transparenten Bogens und einem Nachweis auf der anderen, wobei eine undurchsichtige Schicht besondere Nachweise trägt, die auf dem transparenten Bogen aufgetragen sind.
  • US Patent Nr. 3,631,617 von Pekko eröffnet ein eingriffssicheres Etikett mit einer transparenten, selbstklebenden Folie, auf der ein erster Sichtnachweis aufgedruckt ist. Es gibt eine Abdeckungsfläche, die mit wenigstens einem Teil der Oberfläche des transparenten Substrats in Verbindung ist. Die Abdeckungsfläche ist mit einem sichtbaren Nachweis bedruckt. Eine Abdeckungsfläche wird aufgetragen, die eine erste Oberfläche aufweist, die mit dem Substrat und der Abdeckungsfläche in Verbindung ist, während die zweite Fläche der Adhäsionsschicht mit einem Substrat in Verbindung ist. Mit dem Etikett dieser Erfindung wird versucht, einen sichtbaren Druck zu vermitteln, wenn das Etikett an seinem Einsatzort versiegelt wird. Wenn das Etikett zunächst aufgetragen und später entfernt wird, verbleibt ein Teil des Nachweises auf dem Substrat und ein Teil wird mit der Folie entfernt.
  • US Patent Nr. 4,082,873 von Williams eröffnet austauschsichere, laminierte Etiketten mit einer transparenten Kunststoffolie, auf der ein Nachweis von hinten aufgedruckt ist und die mit Klebstoff beschichtet sind. Der Druck hat eine größere Affinität zum Klebstoff als zur Folie. Wenn das Etikett also auf einen Gegenstand aufgezogen und anschließend entfernt wird, verbleibt ein auf den Eingriff hinweisender Teil des Drucks auf dem Gegenstand.
  • US Patent Nr. 4,180,929 von Schultz eröffnet mehrschichtige Etiketten, die Eingriffe anzeigen und zwei Nachweise aufweisen, wovon einer durch Eingriff sichtbar gemacht wird, währenddessen der zweite, unabhängig vom Eingriff, sichtbar ist.
  • US Patent Nr. 4,608,288 von Spindler eröffnet eingriffssichere Etiketten mit einer nichtwendbaren Dehnabdeckfolie, die mittels Klebstoff verschiedener Adhäsionsstärken auf eine Grundfolie aufgezogen ist.
  • Eine Anzahl von Referenzen beschreiben ebenfalls eingriffsnachweisende Bänder, die an Behältern vorgesehen sind und eine Anzeige darüber vermittelt, daß die Versiegelung zerstört wurde.
  • US Patent Nr. 3,923,198 von Brochman eröffnet ein Band, das bei Dehnung trübe wird.
  • US Patent Nr. 3,935,960 von Cornell eröffnet ein eingriffsnachweisendes Band mit kapsuliertem Farbstoff in einem Bindemittel.
  • US Patent Nr. 4,557,505 von Schafer eröffnet ein Band, daß unter Streß trübe wird und unterschiedlich gefärbte Nachweise aufweist.
  • US Patent Nr. 4,652,473 von Han eröffnet ein Band aus zwei verschiedenen Materialien, die durch Wärmeschrumpfung auf Behälter aufgezogen werden.
  • Solche Bänder und Etiketten sind in separaten Verfahren auf die Außenflächen von Behältern aufzutragen. Außerdem lassen sich solche Einrichtungen im Verlauf absichtlichen Eingriffes entfernen, wobei Eingriffsnachweise verdeckt werden können, wie z.B. bei getrübtem Band, so daß der Eingriff verschleiert wird. Verschiedene Versuche wurden unternommen, Eingriffsnachweise in das eigentliche Produkt zu integrieren, um den Bedarf für ein Befestigen von Etiketten oder Bändern zu eliminieren.
  • US Patent Nr. 2,181,252 von Vogel eröffnet ein Sicherheitskuvert mit zwei Klappen, wovon eine einen Aufdruck in Druckfarbe enthält, die im gleichen Lösungsmittel wie der Umschlagklebstoff löslich ist.
  • US Patent Nr. 3,933,304 von Judd eröffnet Beutel für Banknoten, die an einer Stelle neben einem bedruckten Bereich wärmeversiegelt werden, so daß die Beutel nicht ohne Zerstörung des Druckbildes geöffnet werden können.
  • US Patent Nr. 4,505,399 von Weiner eröffnet einen Verschluß, der Material beinhaltet, daß auf Umgebungsbedingungen reagiert, wie z.B. Licht oder Sauerstoff.
  • US Patent Nr. 4,718,553 von Adamoti eröffnet eine Packung mit Eingriffsnachweis für Kartons, wobei eine transparente Folie den Karton umgibt, die in ausgewählten, verschiedenartigen Mustern mit Druckfarbe auf dem Karton verbunden ist.
  • US Patent Nr. 4,721,217 von Phillips eröffnet einen 2-Schicht-Verschluß, der ein Farbbild vermittelt, das durch Trennen der zwei Schichten zerstört oder verändert wird.
  • US Patent Nr. 4,709,396 und 4,709,397 von Voshall eröffnet einen eingriffsnachweisenden Umschlag, wobei eine druckempfindliche Versiegelung entlang einer Seite eine verschleierte Mitteilung enthält. Benutzt werden zwei fest zusammenhängende Schichten, eine durchgehend und eine nichtdurchgehend, wobei die letztere Hohlräume bildet, die als umgekehrte Ausfallmuster erscheinen, wenn die zwei fest zusammenhängenden Schichten getrennt werden.
  • Diese Einrichtungen sind entweder mit komplizierten Herstellungsmethoden verbunden oder verwenden relativ aufwendige Materialien. Das trifft besonders für Vorrichtungen zu, bei denen die eingriffsnachweisende Einrichtung in das eigentliche Produkt inbegriffen wird. Einrichtungen, wie sie z.B. von Voshall in US Patenten Nr. 4,709,396 und 4,709,397 eröffnet werden, erfordern zwei fest zusammenhängende Schichten, die vor ihrer Verwendung voneinander getrennt sein müssen, sowie innere Papierfutter, die den Inhalt der Verpackung verschleiern, da die äußere Schicht transparent sein muß, um den Eingriffsnachweis sichtbar zu machen. Zusätzlich machen viele eingriffsnachweisende Einrichtungen, insbesondere Bänder,
  • Verpackungen so kompliziert, daß beabsichtigte Benutzer es u.U. schwer finden, die Verpackung zu öffnen, was besonders für ältere Benutzern problematisch sein kann.
  • GB-A-2,173,150 eröffnet eine Versiegelung, bestehend aus verschiedenen Schichten;
  • - einem transparenten Substrat;
  • - einem Material, das in einem Nachweismuster angeordnet ist und das niedrige Adhäsionsmerkmale gegenüber einer Deckschicht aufweist;
  • - eine zerstörbare Farbschicht;
  • - ein Klebstoff, der über die Fläche aufgetragen wird, in der die Farbschicht und ein gemustertes Material angeordnet ist.
  • Eine solche Anordnung von Schichten vermittelt jedoch nicht die Vorteile dieser Erfindung, wie sie in den nachstehenden Ansprüchen aufgeführt sind
  • ÜBERSICHT DER ERFlNDUNG
  • Diese Erfindung, die hauptsächlich in Ansprüchen 1 und 2 umschrieben wird, ist eine Versiegelung, bestehend aus einem Substrat, das vorzugsweise transparent oder lichtdurchlässig ist und eine Außen- und eine Innenfläche aufweist. Auf der Innenfläche des Substrats ist transparentes Abdeckungsmaterial in der Form des Nachweises vorgesehen. Das Abdeckungsmaterial verfügt über niedrige Adhäsionsmerkmale zum Material des besagten Substrats. Auf der Innenfläche des Substrats ist über dem transparenten Abdeckungsmaterial eine Farbschicht vorgesehen, die über das Muster der Nachweisform des Abdeckungsmaterials hinaus verlaufen kann. Klebstoff wird über mindestens den Bereich aufgetragen, im dem sich die Farbschicht und das transparente Abdeckungsmaterial befinden.
  • Diese Erfindung sieht gleichfalls einen undurchsichtigen Behälter vor, bestehend aus einem Körperteil und mindestens einer integrierten, versiegelbaren Verschlußklappe. Die Verschlußklappe hat eine freie Außenfläche und eine versiegelbare Innenfläche. Im Bereich mindestens einer äußeren Verschlußklappe befindet sich ein Fensterteil. Dieses Fensterteil paßt beim Schließen der besagten Klappe in eine spezifische Fläche im Behälter.
  • Über dem Fensterteil befindet sich ein lichtdurchlässiger oder transparenter Einsatz, der über mindestens einen Teil seiner Peripherie mit der Verschlußklappe verbunden ist. Die Abdeckung hat eine Außen- und eine Innenfläche. Seine Oberflächenabmessungen sind größer als die des Fensterteils, so daß sich ein Peripheriebereich bildet, der über den Rand des Fensterteils hinaus verläuft.
  • Ein transparentes Abdeckungsmaterial (i) wird in Nachweismustern (ii) auf der Innenfläche des lichtdurchlässigen oder transparenten Einsatzes, gegenüber der freien Außenfläche der besagten Verschlußklappe und (iii) im Bereich, der in das besagte Fensterteil paßt, angeordnet. Das Abdeckungsmaterial verfügt dem Material des lichtdurchlässigen oder transparenten Einsatzes gegenüber geringe Adhäsionsmerkmale.
  • An der Innenfläche des lichtdurchlässigen oder transparenten Einsatzes befindet sich über dem transparenten Abdeckungsmaterial eine Farbschicht, die über das Nachweismuster des Abdeckungsmaterial hinaus verläuft.
  • Über wenigsten einen Teil der Fläche, in der sich die Farbschicht und das transparente Abdeckungsmaterial befinden, wird Klebstoff aufgetragen. Der Klebstoff paßt beim Schließen der besagten Klappe auf eine spezifische Fläche am Behälter. Beim Öffnen der besagten Klappe bewirkt der Klebstoff das Abheben der besagten Farbschicht vom besagten Einsatz im Bereich des Nachweismusters, das durch besagtes Abdeckungsmaterial gestaltet wird.
  • Diese Erfindung realisiert einen versiegelten Gegenstand, gleichob in Form eines versiegelten oder eines eingriffssicheren Behälters. Die Substratschicht weist eine relative höhere Adhäsion zur Farbschicht als zur Abdeckungsschicht auf. Wird die Substratschicht abgehoben, hebt sich die nichtabgedeckte Farbschicht mit dem Substrat ab, währenddessen das Abdeckungsmaterial und die Farbschicht unter dem Abdeckungsmaterial am Gegenstand versiegelt bleiben. Das lichtdurchlässige oder transparente Substrat verhindert das Zurückführen der Versiegelung in ihren Originalzustand. Die Versiegelung vermittelt einen unwiderruflichen Hinweis auf das Öffnen. Uneingeweihten erscheint die Versiegelung nicht offensichtlich als eingriffssicher.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • FIG. 1 ist eine Teildraufsicht eines Behälters in Umschlagform vor dem Versiegeln.
  • FIG. 2 ist eine Teildraufsicht des in FIG. 1 dargestellten Umschlages in versiegelter Konfiguration.
  • FIG. 3 ist eine Teildraufsicht des in FIG. 2 dargestellten Umschlages, der jedoch nach Versiegeln geöffnet wurde.
  • FIG. 4 ist eine Teildraufsicht des in FIG. 3 dargestellten Umschlages, der nach dem Öffnen neu versiegelt wurde.
  • FIG. 5 ist ein Teilaufriß entlang Linie V-V in FIG. 1.
  • FIG. 6 ist ein Teilaufriß entlang Linie VI-VI in FIG. 2.
  • FIG. 7 ist ein Teilaufriß entlang Linie VII-VII in FIG. 3.
  • FIG. 8 ist ein Teilaufriß entlang Linie VIII-VIII in FIG. 4.
  • FIG. 9 ist eine Perspektive einer weiteren Ausführungsweise, wobei der Behälter eine Packkiste ist.
  • FIG. 10 ist eine Perspektive einer weiteren Ausführungsweise, wobei der Behälter ein Wellpappkarton ist.
  • FIG. 11 ist eine alternative Ausführungsweise dieser Erfindung.
  • FIG. 12 ist eine weitere Ausführungsweise dieser Erfindung.
  • FIG. 13 ist ein Aufriß der Versiegelung dieser Erfindung.
  • FIG. 14 ist eine Draufsicht einer Ausführungsweise der Versiegelung dieser Erfindung, wobei die Versiegelung nichtdurchgehend auf einem durchgehenden Trägerstreifen ist.
  • FIG. 15 veranschaulicht eine teilweise von einem Umschlag entfernte Versiegelung.
  • FIG. 16 ist eine Seitenansicht, die einen durchgehenden Versiegelungsstreifen auf einer Rolle schematisch darstellt.
  • FIG. 17 ist eine alternative Ausführungsweise der Versiegelung dieser Erfindung.
  • FIG. 18 ist ein Aufriß einer weiteren Ausführungsweise dieser Erfindung.
  • FIG. 19 ist eine Draufsicht eines Behälters, bei dem die Versiegelung aus FIG. 18 zur Verwendung kommt.
  • FIG. 20 ist ein Aufriß einer weiteren Ausführungsweise dieser Erfindung.
  • NÄHERE BESCHREIBUNG
  • Diese Erfindung befaßt sich mit eingriffssicheren Behältern und Versiegelungen einfacherer Ausführung und reduzierter Kosten. Die eingriffsnachweisende Einrichtung ist Bestandteil des Behälters selbst und erfordert keine zusätzliche Verpackung, wodurch sich die Verpackung leicht vom beabsichtigten Benutzer öffnen läßt, währenddessen die Eingriffsnachweise unwiderruflich angezeigt werden, sollte ein Eingriff stattgefunden haben, egal ob der Behälter geöffnet oder geschlossen ist. Weiterhin ermöglicht diese Einrichtung die Verwendung von undurchsichtigem Material. Die Art dieser Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnungen veranschaulicht.
  • Unter Bezugnahme auf FIG. 1-8 hat ein undurchsichtiger Behälter 10 ein Körperteil 12 und mindestens eine integrierte, versiegelbare Verschlußklappe 14. Während die Erfindung hier anhand eines Umschlages veranschaulicht wird, ist sie gleichsam für andere Behälterarten zweckdienlich, wie z.B. für Kartons, Wellpappkartons mit integrierten, versiegelbaren Verschlußklappen, herkömmlichen Schachtelpackungen und ähnliche Mittel, wie sie beispielhaft in FIG. 9 und 10 dargestellt sind. Behälter können aus herkömmlichem Material gefertigt sein, wie z.B. Papier, Pappe, Wellpappe, flexible Kunststoffe, wie z.B. Webverbund-Polyethylen, wie es z.B. von Dupont unter dem Handelsnamen Tyvek vertrieben wird und ähnlichem Material.
  • Die Verschlußklappe 14, die vorzugsweise undurchsichtig ist, hat eine freie Außenfläche 16 und eine versiegelbare Innenfläche 18. In einem Bereich der Verschlußklappe 14 befindet sich ein Fensterteil 20 in diesem Fall eine Öffnung. Fenster 20 befindet sich in der Verschlußklappe 14, so daß es beim Schließen von Verschlußklappe 14 über eine versiegelbare Fläche 22 von Behälter 10 paßt. Seine Abmessungen sind grundsätzlich frei wählbar, sollten jedoch nicht so groß bemessen sein, daß Verschlußklappe 14 verzerrt oder nennenswert geschwächt wird oder so klein, daß Eingriff in den Behälter möglich ist, ohne den vom Fenster in Anspruch genommenen Bereich zu beeinflussen.
  • Einsatz 24 verläuft über den Rand von Fenster 20. Einsatz 24 kann aus herkömmlichem Material gefertigt sein, wie z.B. Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Copolymer der o.g. und ähnlichem Material. Aus unten genannten Gründen kann dieser Einsatz klar durchsichtig sein, ist jedoch vorzugsweise nur lichtdurchlässig. Er kann, um lichtdurchlässig zu bleiben, matt oder ähnlich nichtglänzend ausgeführt sein, besonders wenn das verwendete Material normalerweise transparent ist.
  • Der Einsatz 24 wird mit Oberflächenabmessungen zugeschnitten, die größer sind als die von Fenster 20, so daß er über Fenster 20 gelegt werden kann und somit ein Peripheriebereich 26 über den Innenrand von Fenster 20 hinaus verläuft. Einsatz 24 hat eine Außenfläche 28 und eine Innenfläche 30 und wird über mindestens einen Teil seiner äußeren Oberfläche 28 im Randbereich 18 von Verschlußklappe 14 befestigt, wie z. B. mit einem Klebstoff (ohne Abbildung), der eine starke Affinität zum Einsatz und Verschlußklappenmaterial aufweist. Als Alternative kann der Einsatz durch Schweißen, Stapeln oder auf ähnliche Weise mit dem Fenster verbunden werden.
  • Durchsichtiges Abdeckungsmaterial 32 wird in einem Nachweismuster auf der Innenfläche 30 von Einsatz 24 in dem Bereich angeordnet, der in Fenster 20 paßt. Das Abdeckungsmaterial 32 verfügt über geringe Adhäsionsmerkmale gegenüber dem Material des lichtdurchlässigen Einsatzes 24, wie z.B. Silikonöl. Das Material kann flexographisch, durch Sieb- oder Buchdruckmethoden, im Nachweismuster aufgetragen werden, so daß sich entsprechende Symbole oder Schriftzüge im Spiegelbild ergeben, wie z.B. "UNGÜLTIG" oder "GEÖFFNET".
  • Auf die Innenfläche 30 von Einsatz 24 wird eine Farbschicht 34 aufgetragen, die auf und über die Nachweismuster hinaus verlaufen, die vom Abdeckungsmaterial gestaltet sind. Bei der Farbschicht kann es sich um eine Druckfarbenformel handeln, deren Zusammensetzung von der Zusammensetzung von Einsatz 24 abhängig ist. Wenn also Einsatz 24 z.B. aus Polester besteht, kann die Farbschicht aus Nitrozellulose- oder Acryldruckfarbe sein.
  • In der in FIG. 5, 6, 7, und 8 dargestellten Ausführung ist eine Vorbehandlungsschicht 35 zwischen dem Abdeckungsmaterial 32 und der Farbschicht 34 in einem Bereich vorgesehen, der sich mindestens soweit ausdehnt, wie der Bereich, in dem die Farbschicht 34 angeordnet ist. Die Vorbehandlungsschicht 36 ermöglicht die Adhäsion der Farbschicht 34 auf Einsatz 24 in den Bereichen, wo das Abdeckungsmaterial 32 fehlt. Wenn das Farbmaterial eine hohe Affinität zum Material von Einsatz 24 aufweist, ist die Vorbehandlungsschicht 36 nicht unbedingt erforderlich und kann u.U. weggelassen werden.
  • Klebstoff 38 wird mindestens auf einen Teil der Innenfläche 18 der Verschlußklappe 14 aufgetragen. Der Teil, auf den Klebstoff 38 aufgetragen wird, umfaßt mindestens den Bereich, wo Farbschicht 34 und transparentes Abdeckungsmaterial 32 vorgesehen sind. Klebstoff 38 dient zunächst dem Versiegeln von Verschlußklappe 14 auf der versiegelbaren Fläche 22 von Behälter 10, wenn Verschlußklappe 14, siehe FIG. 6, geschlossen wird. Zusätzlich hebt der Klebstoff Teile 40 des Verbundmaterials, einschl. der Farbschicht 34 (sowie, wenn vorhanden, Material der Vorbehandlungsschicht 36) von Einsatz 24 ab und hält diese abgehobenen Teile auf der versiegelbaren Oberfläche 22 von Behälter 10, wenn die Verschlußklappe 14, siehe FIG. 7, nachträglich geöffnet wird. Da das Abdeckungsmaterial 32 geringe Adhäsionsmerkmale gegenüber dem Material des lichtdurchlässigen oder transparenten Einsatzes 24 aufweist, kommt eine Differentialadhäsion zur Wirkung, d.h. Teile der Farbschicht 34 werden abgehoben, wie sie durch das Nachweismuster bestimmt werden, das wiederum durch Abdeckungsmaterial 32 definiert ist.
  • Abdeckungsmaterial, Farbschicht und alles Vorbehandlungsmaterial wird naß auf Einsatz 24 aufgetragen, um eine intimere Verbindung zu realisieren, als aus Trockenapplikation der gleichen Komponenten auf Einsatz 24 resultieren würde. Zwangsläufig kann ein Versuch der Neuversiegelung nach Öffnen, siehe FIG. 7 und 8, nicht die gleiche Verbindungsstärke realisieren; Luftabstände, siehe generell 44, FIG. 8, zwischen Farbschicht 34 und Einsatz 24 im Nachweismuster, das vorher durch das Abdeckungsmaterial definiert wurde, bleiben bestehen, woraus ein Farbunterschied resultiert. Die Erzeugung dieser Luftabstände wird gleichfalls durch den Umstand gefördert, daß das Entfernen von Verbundmaterial im Bereich des Abdeckungsmaterials keine absolut gleichmäßigen Ränder erzeugt, weshalb bei Neuversiegelungsversuch die entfernten Verbundbereiche 40 die Freistellen 42 im auf Einsatz 24 verbleibenden Verbundmittel nicht vollständig ausfüllen. Die Farbschicht 34 kann sich aus mehreren Schichten zusammensetzen, die vorzugsweise laminiert sind und zwei oder mehrere Gegenfarben aufweisen, um Freistellen hervorzuheben. Somit zeigen sich die Nachweise unwiderruflich in Fenster 20, siehe FIG. 4.
  • In der in FIG. 5-8 dargestellten Ausführungsweise kann der Klebstoff von druckempfindlicher Art sein. Am Klebstoff kann ein Abziehstreifen 48 (siehe Bild 5) aus einem Material mit niedriger Affinität zum Klebstoff befestigt sein, um diesen vor dem Versiegeln zu schützen, wobei der Abziehstreifen ohne Beeinträchtigung des darunterliegenden Verbundmaterials entfernt und entsorgt wird, wenn der Umschlag oder Behälter versiegelt werden soll.
  • Die Klebstoffschicht 38 kann aus Klebstoffverbindungen bestehen, wie z.B. Klebstoffe auf Acrylbasis, die wahlweise mikrokapsulierte Farbstoffe enthalten. Der entfernte Teil 40 haftet an der vesiegelbaren Oberfläche 22 der Klebstoffschicht 38. Alle Versuche, den abgehobenen Teil abzureiben oder zu entfernen, führt zum Bersten der farbstoffgefüllten Kapseln, wodurch der Farbstoff freigesetzt wird. Der Farbstoff verfärbt die versiegelbare Oberfläche 22, wodurch der Eingriff nachgewiesen wird. Vorzugsweise ist der kapsulierte Farbstoff von gleichem Ton wie der der Farbschicht 34.
  • FIG. 9 zeigt eine weitere Ausführungsweise, in der das auf den Eingriff hinweisende Verbundmittel in einer Verpackungsschachtel beinhaltet ist. In solcher Ausführungsweise, die in versiegeltem Zustand dargestellt ist (analog zu FIG. 7), wird der
  • Behälter vom Hersteller oder Distributor vor Vertrieb versiegelt, wobei Klebstoffe, anders als druckempfindliche, verwendet werden können, wie z.B. Acrylat, wasserlösliche Leime, 2-Komponenten-Latex, usw., wobei zutreffendem Farbstoff, Abdeckungsmaterial und, wenn erforderlich, Vorbehandlungsmaterial Rechnung getragen wird. Da es mehrere Verschlußklappen 50, 52 und 54 geben kann, wird das Fenster auf Klappe 54 vorgesehen, die, im Verhältnis zum Behälter, eine freie Außenfläche aufweist. Die angrenzende Klappe 52 wird dabei zur versiegelbaren Innenfläche.
  • Eine vollständig analoge Bauweise kann für Wellpappkartons benutzt werden. Wo es dagegen wünschenswert ist, vor dem Versiegeln zusätzliche Festigkeit der Verschlußklappe zu vermitteln, kann die Ausführungsweise in FIG. 10 benutzt werden. Dort ist ein lichtdurchlässiger oder transparenter Einsatz 64 auf der Außenseite der Verschlußklappe 67 vorgesehen, in der ein gestanzter Schriftblock 66 wie durch Schnitzen gebildet ist. Neben dem Klebstoff zwischen Einsatz und Außenfläche der Klappe wird eine zweite Schicht Klebstoff (ohne Abbildung) zwischen der Innenfläche der Klappe und der Versiegelungsfläche des Behälters vorgesehen, wie z.B. auf Innenfläche 68. Vor Versiegeln vermittelt der Schriftblock 66 zusätzliche Stärke für Einsatz 64. Nach Versiegeln von Einsatz 64, einschl. Schriftblock 66, auf der Innenfläche 68 durch die zweite Schicht Klebstoff und nachträglichem Öffnen des Behälters, bleibt Schriftblock 66 mit Innenfläche 68 im Verbund, worauf der Eingriffsnachweis dargestellt wird.
  • Zusätzliche Formen dieser Erfindung werden in FIG. 11-12 dargestellt. Diese Figuren entsprechen FIG. 5. Identische Elemente tragen die gleichen Kennzeichen, wobei auf entsprechende Beschreibungen Bezug genommen wird.
  • FIG. 11 befaßt sich mit einem generell transparenten oder lichtdurchlässigen Behälter 110. Dieser Behälter besteht vorzugsweise aus polymerischem Material, vorzugsweise einem thermoplastischen, polymerischen Material. Bevorzugte Materialien sind Polymerfolie oder -bögen, bestehend aus: Polyolefin, wie z.B. Polyethylen, Ethylenvinylazetat-Copolymer, Ethylenacrylsäure-Copolymer; Polypropylen; Acrylpolymer; Vinylpolymer, wie z.B. Poylvinylfluorid, Polyvinylchlorid und ähnliche; Zellulosazetat; Polycarbonat; Polyester; Polyethan; Polysulfon; Styrolpolymer und ähnliche. Nützliche Folien und Bögen haben eine Stärke von 0,038 bis 12,7 mm, vorzugsweise von 0,025 bis 1,27 mm. Bevorzugte Folien sind 0,025 bis 0,254 mm dick, während bevorzugte Bögen 0,254 bis 6,35 mm dick sind.
  • Körperteil 112 und Verschluß 114 sind beide transparent oder lichtdurchlässig und vorzugsweise in einer Einheit integriert. Auf der Innenfläche 130 von Verschluß 114 ist ein Nachweismuster gebildet. Vorzugsweise verläuft dieses Nachweismuster über die gesamte Breite von Verschluß 114, parallel zur Öffnung, zwischen der versiegelbaren Oberfläche 122 und der versiegelbaren Innenfläche 118.
  • In dieser Ausführungsweise versiegelt die ganze Klappe 114 den Behälter 110. Das Nachweismuster ist direkt mit Klappe 114 im Verbund. Da Verschluß 114 selbst lichtdurchlässig oder transparent ist, erübrigt sich ein separater Einsatz 24, siehe Ausführungsweise in FIG. 5 und 6.
  • FIG. 12 ist eine weitere Ausführungsweise, in der Behälter 210 ein getrenntes, undurchsichtiges Körperteil 212 aufweist sowie einen separaten lichtdurchlässigen oder transparenten Verschluß 214. Der Verschluß ist am Körperteil befestigt. In dargestellter Ausführungsweise ist Verschluß 214 entlang einer Verschlußseite 215 des Behälters am Körperteil 212 befestigt. Der Verschluß kann in angemessener Weise befestigt werden, wie z.B. Klebstoff an Schnittstelle 217 zwischen Verschlußseite 217 und Verschluß 214. Vorzugsweise wird der Verschluß als zusätzliche Schicht mit der Verschlußseite 215 laminiert. Er kann sich im Behälterinneren oder -äußeren 210 befinden. Der Verschluß kann aus Material der Art und Dicke hergestellt sein, wie sie in der Ausführungsweise in FlG. 11 gezeigt sind.
  • Es wird Bezug genommen auf FIG. 13-16, wo eine weitere Ausführungsweise dieser Erfindung dargestellt wird, die allgemein das Kennzeichen 100 trägt. Obwohl Formen mit Eingriffsnachweis den Vorteil aufweisen, separate Etiketten oder Bänder überflüssig zu machen, führt diese Erfindung gleichfalls zu einer verbesserten Versiegelung. Die Versiegelung 100 enthält ähnliche Elemente, wie die Ausführungsweise in FIG. 5-8 und wirkt in ähnlicher Weise. Nach Verwendung gibt es kein Anzeichen dafür, daß die Versiegelung eine dauerhafte Anzeige vermittelt, wenn sie vom versiegelten Gegenstand abgehoben wird. Wird die Versiegelung geöffnet, ergibt sich ein permanenter Nachweis, daß sie geöffnet wurde.
  • Die Versiegelung besteht aus einem Substrat 124, das eine Außenfläche 128 und eine Innenfläche 130 aufweist. Für Substrat 124 können Materialien, ähnlich wie die für Einsatz 24, verwendet werden. Vorzugsweise besteht Substrat 124 aus flexibler, lichtdurchlässiger, polymerischer Folie oder Bögen. Nützliche Polymer für Substrat 124 sowie für Einsatz 24 sind, jedoch nicht ausschließlich, selbsttragende Folien aus Polyethylen; Ethylenvinylazetat-Copolymer; Ethylenacrylsäure-Copolymer und ähnliche; Polymer auf Polypropylenbasis; Acrylpolymer; Vinylpolymer, wie z.B. Polyvinylfluorid, Polyvinylchlorid und ähnliche; Zellulosazetat; Polycarbonat; Polyester; Polyether; Polysulfon; Styrolpolymer. Substrat 124 hat typischerweise eine Dicke zwischen 0,025 und 1,27 mm. Je nach zu versiegelndem Gegenstand kann das Substrat 124 aus flexibler Polymerfolie mit einer Dicke von 0,025 und 0,254 mm hergestellt sein. Polymerbögen haben vorzugsweise eine Dicke von 0,254 bis 6,35 mm. Je nach zu versiegelndem Gegenstand können Material und seine Dicke ausgewählt werden.
  • Größtenteils transparentes Abdeckungsmaterial 132 ist auf einem Nachweismuster an der Innenseite 130 von Einsatz 124 angeordnet. Das Abdeckungsmaterial 132 verfügt über geringe Adhäsionsmerkmale gegenüber dem Substratmaterial 124. Es kann aus dem gleichen Material bestehen, wie das für Abdeckungsmaterial 32 und kann in gleicher Weise angebracht werden.
  • Auf Innenfläche 130 von Substrat 124 wird auf und über das Nachweismuster, das durch das Abdeckungsmaterial gestaltet ist, eine Farbschicht 134 angeordnet. Diese kann vom gleichen Typ wie Farbschicht 34 sein. Farbschicht 134 verläuft vorzugsweise über größtenteils alle und vorzugsweise die gesamte Fläche von Substrat 124.
  • Wahlweise wird zwischen dem Abdeckungsmaterial 132 und der Farbschicht 134 auf einer Fläche, die mindestens so umfangreich wie die von Farbschicht 134 ist, eine Vorbehandlungsschicht 136 vorgesehen. Diese Vorbehandlungsschicht 136 ermöglicht die Adhäsion der Farbschicht 134 auf dem Substrat 132 in solchen Bereichen, wo kein Abdeckungsmaterial 132 vorhanden ist. Wenn das Farbmaterial eine hohe Affinität für Substratmaterial 124 aufweist, ist die Vorbehandlungsschicht 136 überflüssig und kann weggelassen werden.
  • Klebstoff 138 wird mindestens über einen Teil und vorzugsweise über die gesamte Fläche aufgetragen, auf der Farbschicht 134 und transparentes Abdeckungsmaterial 132 angeordnet sind.
  • Der Klebstoff 138 dient zunächst dem Versiegeln des zu versiegelnden Gegenstandes. FIG. 15 zeigt z.B. einen herkömmlichen Umschlag 160 mit einer Verschlußklappe 162. Ein Verschlußrand 154 bildet sich, wo die Klappe 162 auf den Körper 166 von Umschlag 160 trifft. Mit der Versiegelung 100 läßt sich der Umschlag an den Verschlußrändern 164 versiegeln.
  • Nach späterem Aufbrechen der Versiegelung 100, siehe FIG. 15, wird das Substrat 124 vom Gegenstand, wie z.B. Umschlag 160, abgehoben. Der Farbstoff 134 und möglicherweise die Vorbehandlungsschicht 136, haben eine relativ höhere Adhäsion zum Substrat 124, als zur Klebstoffschicht 138 und die
  • Klebstoffschicht 138 zum zu versiegelnden Gegenstand, wie z.B. Umschlag 160. Aus diesem Grunde klebt die freigelegte Farbschicht 134 nach Abheben der Substratschicht 124 an dieser und wird mit ihr entfernt. Teile 140 des Verbundmaterials, einschl. Farbschicht 134 (und Material der Vorbehandlungsschicht 136, wenn vorhanden) haften weiterhin am Gegenstand, wie z.B. Umschlag 160, der versiegelt bleibt. Da das Abdeckungsmaterial 132 nur geringe Adhäsionsmerkmale zum Material des lichtdurchlässigen Substrats 124 aufweist, kommt es zu einer Differentialadhäsion, wobei Teile der Farbschicht 134, die durch das Nachweismuster bestimmt werden, das durch Abdeckungsmaterial gestaltet ist, abgehoben werden. Dieser Rest 140 kann am zu versiegelnden Gegenstand haften, wodurch angezeigt wird, daß auf den Gegenstand zugegriffen wurde.
  • Nach der in FIG. 5-8 gezeigten Ausführungsweise kann ein beliebiger, angemessener Klebstoff 138 verwendet werden. Es kann ein wasseraktiver Klebstoff sein. Vorzugsweise ist der Klebstoff druckempfindlich. Wenn ein druckempfindlicher Klebstoff verwendet wird, ist ein Abziehstreifen zum Tragen der Versiegelung nützlich. Die Abziehträgerbahn hält die Versiegelung in Kontakt mit Klebstoffschicht 138. Der Abziehstreifen 150 ist von einem Material mit geringer Affinität zum Klebstoff und kann vor dem Versiegeln zum Schutz des Klebstoffes darauf aufgetragen werden. Abziehen des Streifens führt zu keiner nennenswerten Störung der Klebstoffschicht und des darunterliegenden Verbundmaterials.
  • Die Klebstoffschicht 138 besteht aus einer Klebstoffzusammensetzung, die wahlweise kapsulierten Farbstoff enthält. Der entfernte Teil 140 haftet an der versiegelbaren Fläche, wie z.B. Umschlag 160 auf Klebstoffschicht 138. Jeder Versuch, den entfernten Teil abzureiben oder zu entfernen, führt zum Bersten der Kapseln, die den Farbstoff enthalten, wodurch dieser freigesetzt wird. Der Farbstoff verfärbt dann die versiegelbare Oberfläche, wodurch auf den Eingriff hingewiesen wird. Der kapsulierte Farbstoff ist vorzugsweise vom gleichen Farbton wie Farbschicht 34.
  • Die Versiegelung 100 erhält eine Färbung 134, so daß das transparente Abdeckungsmaterial bei Auftragen auf einen Gegenstand, wie z.B. Umschlag 160, siehe FIG. 14, unsichtbar bleibt. Erst durch Trennen der Versiegelung vom Gegenstand wird der vom Abdeckungsmaterial 132 gebildete Nachweis unwiderruflich sichtbar. Vorzugsweise haftet der Farbstoff der Farbschicht zwischen Substrat 124 und Klebstoffschicht 138 an Substratschicht 124 anstelle am Gegenstand, es sei denn es liegt ein transparentes Abdeckungsmaterial 132 vor. Der Farbstoff haftet wegen dem relativ niedrigen Adhäsionsniveau, im Vergleich zu dem zwischen Klebstoffschicht 138 und Gegenstand, wie z.B. Umschlag 160, zwischen Farbschicht 134 und Abdeckungsschicht 132 am Gegenstand, wie z.B. an Umschlag 160, anstelle an Substratschicht 124.
  • Die Versiegelung kann, je nach zu versiegelndem Gegenstand, jede angemessene Ausführungsweise nehmen. Für spezifische zu versiegelnde Gegenstand kann die Versiegelung eine nichtdurchgehende Form annehmen. Nützliche Formen sind Quadrate und Rechtecke, siehe Darstellung von Versiegelungen 100, FIG. 14. Dort befindet sich die Versiegelung 100 auf einer(m) Trägerbahn oder -streifen, wie z.B. Trägerstreifen 150. Trägerstreifen 150 befindet sich neben der Klebstoffschicht 138, mit der er lösbar verbunden ist. Die Versiegelung läßt sich ohne weiteres vom Trägerstreifen 150 und ohne nennenswerte Störung der Klebstoffschicht 138 oder der Versiegelung 100 entfernen.
  • Vorzugsweise erfolgt durch Entfernen des Trägerstreifens keine Störung der Klebstoffschicht oder der Versiegelung.
  • FIG. 15 zeigt eine rechteckige Versiegelung 100 zum Versiegeln von Umschlag 160. Umschlag 160 wird durch Falten von Klappe 162 geschlossen. Die Klappe kann am Körper 166 des Umschlages haften, siehe FIG. 1 und 2. Über die Verschlußversiegelungskante 164, wo der Klappenrand 162 auf den Umschlagkörper trifft, wird Versiegelung 100 gelegt. Die Eingriffsnachweise 140, die aus dem Abdeckungsmaterial 132 resultieren, sind nicht sichtbar. Nach Abtrennen der Versiegelung 100 vom Umschlag haftet Klebstoff 138 am Umschlag dort, wo er nicht durch bevorzugtes Haften an Substrat 124 vom Umschlag abgezogen wurde. Der Farbstoff 134 bleibt weiterhin am Umschlag haften als Nachweis dafür, daß die Versiegelung entfernt wurde.
  • Die in FIG. 14 und 15 gezeigte, nichtdurchgehende Ausführungsweise der Versiegelung, wird in einer bevorzugten und nützlichen, rechteckigen Ausführungsweise dargestellt. Erkannt wird, daß, je nach Gegenstand und für Verzierungszwecke, andere Formen zur Verwendung kommen können. Zu nützlichen Formen zählen Quadrate, Rechtecke, Kreise und Verzierungen, wie z.B. Buchstaben, Zahlen, Warenzeichen und ähnliches.
  • In einer alternativen Ausführungsweise kann die Versiegelung 100 durchgehend sein, wie ein durchgehender Streifen oder ein Band, siehe FIG. 16. Das Band kann eine Trägerbahn aufweisen, wie z.B. Trägerstreifen 150, siehe FIG. 14, mit Ausnahme, daß die Versiegelung 100 ein durchgehender Streifen ist. Das Substrat kann aus einem Material bestehen, dessen Außenfläche eine ausreichend niedrige Adhäsion zur Klebstoffschicht 138 aufweist, um ein
  • Rollen der durchgehenden Versiegelung mit der Klebstoffschicht neben der Außenfläche 128 zu ermöglichen, so daß der Streifen größtenteils ohne Störung der Klebstoffschicht und Versiegelung abgerollt werden kann.
  • FIG. 17 stellt eine alternative Ausführungsweise der Versiegelung dieser Erfindung dar. Die Versiegelung 175 ist besonders zum Versiegeln von Behältern mit rauher Oberfläche geeignet, darunter faserige und gewellte Oberflächen.
  • Versiegelung 175 in FIG. 17 hat die gleichen Kennzeichnungen für gemeinsame Elemente, wie die Versiegelung in FIG. 13. Zusätzlich liegt neben der Klebstoffschicht 138 eine Trennschicht 177 an der Seite der Klebstoffschicht 138, gegenüber der Farbschicht 134.
  • Neben der Trennschicht 177 liegt eine starke Klebstoffschicht 179 an der Seite der Sperrschicht, gegenüber der Klebstoffschicht 138.
  • Somit liegt die Trennschicht 177 zwischen Klebstoffschicht 138 und der starken Klebstoffschicht 179. Die Trennschicht 177 hat eine relativ höhere Adhäsion zur starken Klebstoffschicht 179 als zur Klebstoffschicht 138. Die starke Klebstoffschicht 170 kann auf einer Abziehbahn 150 getragen werden.
  • Im Einsatz wird die Abziehbahn 150 entfernt, wodurch die starke Klebstoffschicht 179 freigelegt wird. Die starke Klebstoffschicht 179 wird auf die zu versiegelnde Oberfläche gelegt. Wenn die Versiegelung gestört wird, hebt sich die Substratschicht 124 von der Oberfläche des versiegelten Gegenstandes ab. Die Verbindung von Farbstoff 134, optionellen Vorbehandlungsschicht 136 und Klebstoffschicht 138 haben eine relativ höhere Adhäsion zueinander und zum Substrat 124 als zu Trennschicht 177. Nach Abheben von Substrat 124 haftet die freigelegte Farbschicht 134 am und wird mit Substrat 124 entfernt. Teile der Verbindung, die abgedeckt waren, einschl. Farbschicht 134 (wenn vorhanden, Material der Vorbehandlungsschicht 136), haften weiterhin an Trennschicht 177.
  • Die Trennschicht 177 haftet vorzugsweise an der starken Klebstoffschicht 179, anstelle mit Klebstoffschicht 138 abgezogen zu werden, wenn Substrat 134 abgehoben wird. Dabei bleibt ein gewünschter Nachweis zurück, der von Abdeckungsmaterial 132 gebildet wird.
  • Der starke Klebstoff kann ein beliebiger, geeigneter Klebstoff sein, wie z.B. Klebstoff auf Acrylbasis, vorausgesetzt er haftet versiegelnd auf rauher Oberfläche und hat eine höhere Adhäsion auf der rauhen, zu versiegelnden Oberfläche und der Trennschicht 177, als Klebstoffschicht 138 gegenüber Trennschicht 177 aufweist.
  • Die Trennschicht kann eine Beschichtung auf Polymerbasis von einer Dicke bis zu 2,54 mm sein, vorzugsweise jedoch 0,254 mm. Andererseits kann es sich hierbei um eine Schicht von selbsttragender Polymerfolie oder mehrschichtigem Laminat, Folie, Papier oder ähnlichem Material handeln. Die Anforderungen an die Trennschicht verlangen, daß sie eine höhere Adhäsion zur starken Klebstoffschicht 179 aufweist, als zu Klebstoffschicht 138. Effektiv vermittelt die Kombination von starker Klebstoffschicht 179 und Trennschicht 177 eine Basis auf rauhen Oberflächen für die Versiegelung dieser Erfindung.
  • Vorzugsweise ist die Trennschicht 177 brüchig und besonders brüchiger, als Klebstoffschicht 179. Jeder Versuch, Versiegelung 175 zu entfernen, führt dann zum Zerbrechen der brüchigen Schicht in kleine Fragmente. Diese Bauweise ermöglicht das Auftragen der Versiegelung auf rauhen Oberflächen.
  • In einer weiteren Ausführungsweise kann die Versiegelung zwischen zwei gegenüberliegenden, versiegelnd verbundenen Wänden eines zu versiegelnden Behälters aufgenommen werden. Typischerweise werden gegenüberliegende Wände mittels Klebstoff oder Wärme miteinander verbunden. Die eingriffsnachweisende Versiegelung befindet sich im versiegelnd verbundenen Bereich. Wenn der versiegelte Bereich getrennt wird, weisen abgetrennte Teile der Versiegelung auf das Öffnen hin.
  • Typische Ausführungen erscheinen in FIG. 18 und 19 Versiegelung 185 befindet sich im versiegelnd verbundenen Bereich der gegenüberliegenden, verbundenen Wände eines Folienbeutels 187, wie sie z.B. für Snacks, Kartoffelchips, Brezeln, usw. verwendet werden. Versiegelung 185 enthält Elemente, die der Ausführung in FIG. 5-8 entsprechen und wirkt auf ähnliche Weise. Gleichwertige Bestandteile haben die gleichen Kennzeichnungen.
  • Beutel 187 besteht typischerweise aus einer oder mehreren Schichten aus polymerischem Material, wobei die gegenüberliegenden Wände 189 und 191 jeweils Innenflächen 193 und 195 aufweisen. Solche Beutel haben mindestens ein versiegeltes Ende; typischerweise sind jedoch beide gegenüberliegenden Ende 197 versiegelt. Ein solches Ende wird in FIG. 18 dargestellt. Beim Beutel kann es sich um eine rohrförmige Extrusion handeln oder Beutel können eine von einem Ende zum anderen längsweise verlaufende Naht 194 aufweisen. Die Innenflächen 193 und 195 sind am oder in Nähe von Ende 197 geschlossen. Die Innenflächen 193 und 195 sind bei Ende 197
  • mit angemessenem Klebstoff verbunden oder, bei thermoplastischer Folie durch Wärme versiegelt, um das inbegriffene Volumen 201 versiegelt einzuschließen. Wände 189 und 191 sind bei Ende 197 entlang einer gemeinsamen Fläche 199 zum Bestimmen des eingeschlossenen Volumens 201 miteinander verbunden. Bei der Klebstoffschicht 38 kann es sich um den gleichen Klebstoff handeln, wie der zum Versiegeln der gegenüberliegenden, verbundenen Wände benutzt wird.
  • Die Versiegelung 185 dieser Erfindung kann sich im gemeinsamen Bereich 199 zwischen Wänden 189 und 191 befinden. Vorzugsweise verläuft die Versiegelung entlang der vollen Länge des gemeinsamen Bereiches 199, d.h. parallel zum versiegelten Ende 197. Eine Trennung der verbundenen Wände 189 und 191 bei Versiegelung 187 führt zum Brechen der Versiegelung, wodurch nachweisbildende abgehobene Teile, wie z.B. abgehobene Teile 40 in FIG. 7, verbleiben.
  • Diese Erfindung umfaßt eine weitere Ausführung, die in FIG. 20 dargestellt wird. Hier kann die Versiegelung an der Schnittstelle eines Behälters und eines Verschlusses für diesen Behälter vorgesehen sein. Behälter 200 umfaßt ein Hauptgefäß 202 und einen Verschluß 203. In der in FIG. 20 gezeigten Ausführungsweise handelt es sich beim Verschluß um eine Futterschicht, d.h. eine dünne Folie oder eine laminierte Folienschicht 203. Wahlweise enthält Gefäß 202 einen zusätzlichen Deckel 204. Gefäß 202 hat eine Wand 205 und einen Wulstbereich 206 am Rand der Wand 205. Der Verschluß 203 und der Wulstbereich 206 des Gefäßes haben entsprechende gegenüberliegende Flächen, wie z.B. die dem Verschluß gegenüberliegende Fläche 208 und die dem Wulst gegenüberliegende Fläche 210. Die Versiegelung 212 dieser Erfindung befindet sich zwischen den gegenüberliegenden Flächen 208 und 210. Versiegelung 212 enthält Elemente, die der in FIG. 5-8 dargestellten Ausführungsweise entsprechen und die auf ähnliche Weise wirken. Ähnliche Elemente haben die gleiche Kennzeichnung. Verschluß 203 und Gefäß 202 sind an gegenüberliegenden Flächen 208 und 210 versiegeln miteinander verbunden. Mit Versiegelung 212 können Flächen 208 und 210 verbunden werden und/oder Flächen 208 und 210 können mittels Klebstoff und/oder durch Wärmeversiegelung auf solche Weise verbunden werden, daß die gleiche Funktion resultiert, wie aus Klebstoff 38.
  • In einer alternativen Ausführungsweise hat der Behälter in FIG. 20 kein Futter und die Versiegelung 212 befindet sich zwischen und in Verbindung mit Wulstbereich 206 und Deckel 204. Vorzugsweise gibt es die flache Wulstfläche 210 und Deckelfläche 208', die sich gegenüberstehen. Der Deckel 204 hat die gleiche Form wie das Gefäß 202. Der Wulst 206 hat eine flachwulstige Verlängerung 214, die radial von Wand 205 von Gefäß 202 verläuft. Deckel 204 verläuft bis an den äußeren Rand der Wulstverlängerung 214 und hat eine Wulstverbindungseinrichtung, wie z.B. Verlängerung 218, die generell axial von Wulst 204 in Richtung Gefäß 202 verläuft. Am Ende der Verlängerung 218 kann es eine Sperrerhebung 220 geben. Die Sperrerhebung verläuft generell in Richtung Gefäß. Der äußere Rand der Wulstverlängerung 214 ist zwischen Oberfläche 208', Verlängerung 218 und Erhebung 220 verklinkt, wenn Gefäß 202 mit Deckel 204 verschlossen ist.
  • Gefäß 202 wird mit Versiegelung 212 zwischen mindestens einem Teil der gegenüberliegenden Flächen 208 (oder 208') und 210 versiegelt. Wenn der Deckel entfernt wird, bricht die Versiegelung und hinterläßt einen Nachweis, der von den entfernten Teilen gestaltet wird, wie z.B. entfernte Teile 40 in FIG. 7.
  • Während hier beispielhafte Ausführungen der Erfindung beschrieben wurden, wird das Ausmaß der Erfindung durch die folgenden Ansprüche bestimmt.

Claims (5)

1. Unbefugtes Öffnen anzeigende Versiegelung (100, 175), umfassend:
a) eine transparente oder durchscheinende Trägerschicht (124) mit einer Außenfläche (128) und einer Innenfläche (130);
b) ein transparentes Abdeckmaterial (132), das in einem unbefügten Öffnen anzeigenden Muster auf der Innenfläche (130) der Trägerschicht (124) vorgesehen ist, wobei das genannte Abdeckmaterial Eigenschaften geringer Haftung gegenüber dem Material der genannten Trägerschicht (124) aufweist;
c) eine aus mindestens einem Farbmittel (134) bestehende Schicht, die kontinuierlich auf der Innenfläche (130) der Trägerschicht (124) über zumindest der vom transparenten Abdeckmaterial (132) definierten Fläche vorgesehen ist und sich über das Muster des genannten Abdeckmaterials hinaus erstreckt;
d) einen Klebestoff (138), der über zumindest der Fläche vorgesehen ist, in der die genannte Farbmittelschicht (134) und das transparente Abdeckmaterial (132) angeordnet sind; und
e) wobei die Eigenschaften geringer Haftung zwischen dem genannten Abdeckmaterial (132) und der genannten Trägerschicht (124) so beschaffen sind, daß beim Entsiegeln des genannten Klebestoffes (138) Abschnitte des Verbundes mit der genannten Farbmittelschicht in der Fläche des Abdeckmaterials durch den genannten Klebstoff (138) abgezogen werden.
2. Behältnis (10, 200), umfassend:
a) eine erste Fläche (14, 114, 214) und eine zweite Fläche (22, 122), wobei die genannten Flächen sich überlappen und die genannten ersten und zweiten oberflächen die Öffnung des Behältnisses festlegen;
b) wobei die genannte erste Fläche eine freiliegende Außenseite (16) und eine versiegelbare Innenseite (18, 118) besitzt;
c) ein transparentes Abdeckmaterial (32), das in einem unbefugten Öffnen anzeigenden Muster auf der Innenseite (18, 118) der genannten ersten Fläche (14, 114, 214) angeordnet ist, wobei das genannte Abdeckmaterial Eigenschaften geringer Haftung gegenüber dem Material der genannten ersten Fläche aufweist;
d) wobei die genannte erste Fläche (14, 114, 214) entweder aus transparentem oder durchscheinendem Material besteht oder einen Fensterabschnitt (20) mit einem transparenten oder durchscheinenden Feld (24) umfaßt, das über mindestens einen Abschnitt seines Umfangs an der Innenseite (18) der genannten ersten Fläche befestigt ist; wobei der genannte Fensterabschnitt (20) innerhalb der Fläche der genannten ersten Fläche (14) definiert ist und sich über das Muster des transparenten Abdeckmaterials (32) hinaus erstreckt; das genannte transparente oder durchscheinende Feld (24) Flächenabmessungen aufweist, die größer als diejenigen des genannten Fensterabschnittes (20) sind, um so einen Umfangsabschnitt (26) zu definieren, der sich über die Kanten des Fensterabschnittes hinaus erstreckt;
e) eine aus mindestens einem Farbmittel (34) bestehende Schicht, die kontinuierlich entweder auf einer Innenfläche (30) des Feldes (24) oder auf der genannten Innenfläche (18, 118) der ersten Fläche (14, 114, 214) vorgesehen ist und sich über das transparente Abdeckmaterial (32) sowie über das Muster des Abdeckmaterials hinaus erstreckt;
f) einen Klebstoff (38), der über zumindest der Fläche vorgesehen ist, in der die Farbmittelschicht (34) und das transparente Abdeckmaterial (32) angeordnet sind, wobei der genannte Klebstoff (38) auf die genannte erste (14, 114, 214) und zweite Fläche (22, 122) ausgerichtet ist;
g) wobei beim Entsiegeln der genannte Klebstoff die genannte Farbmittelschicht (34) von der genannten ersten Fläche (14, 114, 214) oder vom genannten Feld (24) innerhalb der Fläche des vom genannten Abdeckmaterial (32) definierten Musters abzieht.
3. Behältnis nach Anspruch 2, wobei eine Grundierungsschicht (36), die die Haftung des genannten Farbmittels (34) erleichtert, zwischen dem transparenten Abdeckmaterial (32) und der Farbmittelschicht (34) angeordnet ist, wobei die Grundierungsschicht (36) in einer Fläche vorgesehen ist, die zumindest mit der Fläche flächengleich ist, in der die Farbmittelschicht angeordnet ist.
4. Behältnis nach Anspruch 2 oder 3, wobei es sich bei dem Behältnis um einen flexiblen Umschlag (160) handelt.
5. Behältnis nach Anspruch 2 oder 3, wobei es sich bei dem Behältnis um eine Papierschachtel handelt.
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