DE68907547T4 - Vorrichtung zum Transportieren von plattenförmigen Gegenständen in einer Rotationsdruckmaschine. - Google Patents
Vorrichtung zum Transportieren von plattenförmigen Gegenständen in einer Rotationsdruckmaschine.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Transport von plattenartigen Werkstücken in einer Mehrfarbenrotationsdruckmaschine zum Bedrucken von plattenartigen Werkstücken, insbesondere von solchen aus Wellpappe oder dicker Vollpappe.
- In der Praxis weisen solche Maschinen gewichtige Abmessungen mit 5 m Länge und 3 m Breite auf und können eine Beschickungsstation, mehrere Druckstationen fuhr Mehrfarbendruck sowie gegebenenfalls eine Stanzstation, eine Ausbrechstation und eine Endstation zum Auslegen der plattenartigen Werkstucke umfassen. Bei Betrieb solcher Maschinen besteht die Notwendigkeit: Zugang zum Innern der Druckstation zu erhalten, sei es für die Auswechslung von Druckplatten auf den Druckplattenzylindern, sei es zur Durchführung verschiedener Einfärbereguliervorgänge oder auch zum Reinigen der Verteil- und Einfärbewalzen.
- Zur Durchführung der vorerwähnten Vorgänge sind die meisten gegenwärtig im Einsatz stehenden Maschinen mit zwei Längsschienen eingerustet, wodurch die Möglichkeit besteht, die Verbindung zwischen zwei aufeinander folgenden Druckstationen zu unterbrechen und die beiden Teile nach vorn bzw. hinten zu verschieben und so dem Maschinenführer Zugang zu gewähren. Bei gewissen Maschinen kann eine Druckstation sogar aus dem Ganzen herausgefahren werden, was Zugang und leichte Durchführung von Arbeiten an den Walzen ermöglicht. Solche die Verschiebung von Bearbeitungsstationen bedingende Lösungen erweisen sich jedoch als ungeeignet bei grösseren Maschinen infolge der Anzahl der zu lösenden Verbindungen und des Gewichts der betreffenden Statiönen.
- Was für den letztbeschriebenen Maschinentyp noch bedeutender ist, der Konstrukteur realisiert gerne einen ständigen Freiraum, der naturgemäß durch eine Transportvorrichtung für die Bogen von Station zu Station vervollständigt werden muß. Verständlicherweise muß eine solche Transportvorrichtung entsprechend der Breite und der Dicke der zu übertragenden Kartonbogen einstellbar sein. Die derzeit benutzte Vorrichtung umfaßt einen Horizontalrahmen, welcher eine Folge von gerieften Wellen umfaßt, wobei diese Wellen orthogonal zur Bewegungsrichtung der Bogen verlaufen. Zwei Längsträger tragen Transportrollen, welche jeder gerieften Welle zugeordnet sind. Diese beiden Längsträger werden symmetrisch in einer seitlichen Funktionsstellung gehalten, die in bezug auf die Längsachse der Maschine definiert ist. Diese Längsträger sind einerseits von zwei bestimmten Transversalwellen getragen, um die Vertikalposltlon der Längsträger festzulegen und um zum anderen die Transportrollen anzutreiben. Die seitliche Verstellung der Längsträger wird durch Gewindewellen erreicht, welche paarweise auf jeden der Längsträger einwirken. Auf diese Weise kann durch Betätigung dieser Gewindewellen die Annäherung oder Entfernung der Längsträger veranlaßt werden derart, daß man die Transportrollen in eine Stellung bringt entsprechend etwa einer gewünschten Stellung auf nicht bedruckten Bogenrändern oder - soweit dies möglich ist - entsprechend einer Stellung an jedem Ort, der einen Transport ohne Bogenverschmierung erlaubt. Darüberhinaus kann die Vertikalposition des oberen Rahmens mit den geriffelten Wellen so eingestellt werden, dass der Abstand zwischen den besagten Wellen und den dazugehörigen Rollen der Bogendicke entspricht.
- Wie aus dieser Beschreibung hervorgeht, umfasst diese letztere Vorrichtung zahlreiche Unzulänglichkeiten. Es leuchtet somit ohne weiteres ein, dass die beiden Seitenränder, bzw. die Stellen, auf welche die Transportrollen und die geriffelten Wellen einwirken, druckfrei sein sollen, damit der transportierte Bogen nicht verschmiert wird.
- Werden die Bogen entlang ihrer bedruckten Ränder transportiert, so ergibt sich ein Verschmierungseffekt. Um dies zu vermeiden, wird die Bogenbreite für einen Transport entlang der druckfreien Zone vergrössert. Diese wiederum zieht einen unerwünschten Abfall nach sich.
- Eine weitere Unzulänglichkeit dieses Bogentransportverfahrens, sei es entlang der Ränder oder an einer anderen Stelle, liegt darin, dass der zum Erfassen und Transportieren der Bogen erforderliche Druck je nach Beschaffenheit des Kartons am Bogen einen Abdruck hinterlassen kann, was im Hinblick auf das mit dem bedruckten Bogen zu erzielende Enderzeugnis unvereinbar ist.
- Eine dritte Unzulängigkeit besteht darin, dass sich die Einstellungen dieser Vorrichtung entsprechend der Breite und Dicke der Bogen in der täglichen Praxis als umständlich erweisen. Auch wenn die seitliche Verschiebung der Längsträger leicht mit Motorantrieb versehen werden kann, lässt sich die Einregulierung der vertikalen Stellung der Wiege mechanisch nur mit einem grösseren Einsatz von Nocken, Ritzeln und Hebeln mit genügender Präzision bewerkstelligen. Wie bei jeder Einstellung sind mehrere Versuche mit anschliessenden Korrekturen erforderlich, damit ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann. Selbst nach solchen mit Umsicht durchgeführten Einstellungen ist die Möglichkeit nicht auszuschliessen, dass sich die Längs- und seitliche Stellung gewisser Bogen verändert. Im weiteren bedingt diese Vorrichtung insbesondere einen umfangreiche Mechanismus, der die Herstellkosten entsprechend erhöht und die Zugänglichkeit zum oberen Teil der Druckstationen gerade am Berührungspunkt zwischen Druckwalze und Plattenzylinder unweigerlich beeinträchtigt.
- Die Patentschrift NL 275 252 beschreibt eine am Ausgang der Stanzstation angeordnete Vorrichtung mit einer Unterdruckkammer, die von einer Ansaugpumpe überragt wird und deren Unterseite wabenartig durchbrochen ist. Dabei laufen mehrere durch Rollen an den Unterdruckkammerenden geführte Endlosbänder der Unterseite entlang, bevor sie auf der Oberseite wieder zurückkehren. Die auf dem beweglichen Tisch ausgelegten Zuschnitte werden von einem Saugluftstrom durch die wabenartigen Öffnungen angehoben, damit sie flach an die Endlosförderbänder gedrückt und einer weiteren Fördervorrichtung zugeführt werden können.
- Obwohl die Zuschnitte beim Transport durch eine solche Vorrichtung nicht Gefahr laufen, zerrissen oder zerquetscht zu werden, ist festzuhalten, dass das vorgängige Anheben der Zuschnitte ausserhalb des mit Messern bestückten beweglichen Tischs nichtsdestoweniger einen nicht unerheblichen Unterdruck erfordert, der zwangsläufig hinter den Endlosbändern auftritt und den Verbrauch mechanischer Energie, die auf die erste Walze durch das Zahnrad übertragen wird: in bedeutendem Masse erhöht.
- Desweiteren ist bekannt, dass bei langen schnellaufenden Endlosbändern Flattereffekt auftreten kann. Die Vertikalkomponente der Vibrationen könnte in solchen Fällen die Bogen ablösen, wodurch diese vorzeitig abfallen, während die Seitenkomponente die seitliche Lage der Bogen am Ende der Förderstrecke beeinträchtigen würden. Die Verwendung einer solchen Vorrichtung bleibt somit zwangsläufig auf Kurzförderstrecken mit verhältnismässig niedriger Geschwindigkeit beschränkt.
- Aus der Patentschrift DE 2 946 960 ist ferner eine Vorrichtung bekannt, die mit Hilfe einer Ansaugvorrichtung Bogen in eine Ablichtmaschine oder eine Telekopiemaschine einführt, wobei die Einführung aus einem ersten Vorgang zum Abheben des ersten Zuschnitts von einem Stapel und aus einem zweiten Vorgang zur Weiterbeförderung zu Antriebsrollen besteht. Diese Vorrichtung umfasst eine Kammer mit zwei zum Zuschnitt quer angeordneten Achsen, die je mit einer Reihe nebeneinander angeordneten Rollen versehen sind. Diese Achsen werden durch ein mit einem Motor und einer Riemenscheibe angetriebenes Endlosband in Drehbewegung versetzt. Die Unterseite dieser Kammer enthält breite Öffnungen in Form von Kammzähnen so, dass der untere Teil des Rollenumfangs nach unten aus der Kammer herausragt. Desweiteren enthält dieses Gehäuse einen Ventilator zur Erzielung eines Unterdrucks, welcher das Ansaugen und Abheben des Zuschnitts von einem Stapel ermöglicht und am gesamten herausragenden Teil der ersten Rolle anliegt.
- Besteht jedoch die Absicht, diese Vorrichtung für den Transport von plattenartigen Werkstücken in einer Rotationsdruckmaschine zu adaptieren, wobei die Proportionen der breiten Öffnungen in bezug auf die mit Rollen versehenen Achsen berücksichtigt werden und ein minimaler Unterdruck zum Abheben der Werkstücke angewendet wird, so würden die besagten Werkstücke unweigerlich an die gelochte Fläche gedrückt und könnten so nicht vorrücken oder würden sogar beschädigt werden. Die plattenartigen Werkstücke würden infolge Welligwerdens durch Andrücken beschädigt, was im Rahmen der vorliegenden Patentanmeldung nicht annehmbar wäre.
- Der Zweck dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Vorrichtung zum Transport von plattenartigen Werkstücken in einer Mehrfarbenrotationsdruckmaschine zum Bedrucken von plattenartigen Werkstücken mit Zuverlässigkeit, d.h. Schnelligkeit und ohne Möglichkeit zum Längs- oder seitlichen Abweichen der plattenartigen Werkstücke. Erwünscht ist diesbezüglich auch, dass der Maschinenführer der Notwendigkeit, Einstellarbeiten an der Transportvorrichtung vorzunehmen, enthoben ist, oder dass bei Bedarf eine Regulierung durch eine normalerweise an den entsprechenden Druckstationen vorgenommene Regulierung erfolgt. Schliesslich soll diese Vorrichtung auch mehr Raum für Zugang zwischen den Zylindern der Druckstation bieten, wobei der besagte Raum gegebenenfalls auch zur Durchführung von ergänzenden Vorgängen, wie zum Beispiel Trocknung, dienen kann.
- Mit diesem Ziel betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Transport von plattenartigen Werkstücken wie im Patentanspruch 1 beschrieben wird.
- Gemäss einer ersten zweckentsprechenden Charakterisierung bestehen die Ansaugmittel aus einem Ventilator zur Bildung eines Unterdrucks in einem aus einem Kollektor und einem durch die durchbrochene Platte geschlossenen horizontalen Rahmen, wobei der besagte Kollektor auf günstige Weise aus einer Mehrzahl von getrennten Kammern und einem mit variabler Leistung arbeitenden Ventilator besteht.
- Gemäss einer weiteren Charakterisierung können die Mittel zum Antrieb der Wellen
- - ein Zahnrad an jedem Wellenende ein und der selben Seite der Maschine,
- - eine Anzahl Ritzel auf einem entsprechenden Längsträger zur Koppelung der einzelnen Zahnräder mit der oder den ihnen benachbarten Zahnrädern, sowie
- - einen Motor zur Anwendung eines Drehmoments über ein Reduktionsgetriebe am ersten Zahnrad oder am ersten Ritzel umfassen.
- Vorzugsweise umfassen die Wellenantriebsmittel eine erste Reihe Ritzel, welche jedes einer ersten Gruppe vorgeschalteter Wellen angehörendes Zahnrad mit seinem oder beiden benachbarten Zahnrädern koppeln, und eine zweite Reihe Ritzel, welche auf gleiche weise jedes einer zweiten Grupppe vorgeschalteter Wellen angehörendes Zahnrad mit seinen benachbarten Zahnrädern koppeln. Das Motoraggregat erbringt somit ein Drehmoment unter Mitwirkung einer Uebertragungsstange mit zwei Reduktionsgetrieben, von welchen jede eine ihr zugehörige Reihe Ritzel bewegt.
- Besser verständlich wird die Erfindung bei der Prüfung einer Ausführungsart, die als Beispiel, jedoch ohne Einschränkung, aufgeführt und durch die nachstehenden Zeichnungen veranschaulicht wird:
- - Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung, wie sie auf der Bedienungsseite erscheint, und
- - Fig. 2 ist eine Schnittansicht von Teil I in Fig. 1.
- Mit Hinweis auf Fig. 1 wird der nachgeschaltete Oberteil einer Flexographie-Rotationsdruckstation 100 auf der rechten Seite dargestellt. Erkennbar ist vor allem ein Plattenzylinder 110 mit einem entsprechenden, parallel darüber angeordneten Druckzylinder 120. In einer solchen Station sind der Farbkasten und die dazugehörigen Verteilzylinder, die hier zum besseren Verständnis der Zeichnung nicht abgebildet sind, im Unterteil der Station angeordnet. Wenn nun ein Werkstück 130 zwischen dem Plattenzylinder 110 und dem Druckzylinder 120 durchgeht, wird es auf seiner Unterseite durch die Platte 111 bedruckt. Wie ersichtlich, ist die nächstfolgende Druckstation nicht unmittelbar an der vorangehenden Druckstation 100 angeordnet, wodurch ein Zugangsraum 50 mit einer Transportvorrichtung gemäss der Erfindung verfügbar ist.
- Die Transportvorrichtung umfasst einen Rahmen, der hauptsächlich aus zwei miteinander durch Querstreben 202 verbundenen seitlichen Längsträgern 200, 201 besteht und die Oberteile der aufeinanderfolgenden Flexographie-Druckstationen miteinander verbindet. Diese seitlichen Längsträger 200, 201 tragen eine Reihe untereinander parallel und zur Durchlaufrichtung der Werkstücke 130 rechtwinklig angeordneter Wellen 230. Damit diese Wellen 230 drehbar sind, werden ihre Enden in Lager 210 eingebaut, die ihrerseits in den seitlichen Längsträgern 200, 201 angeordnet sind. Diese Wellen 230 enthalten eine Reihe aus der Masse herausgearbeiteter Antriebsrollen 240. Die Oberfläche dieser Antriebsrollen kann glatt oder geriffelt sein oder auch einen Keramikauftrag wie bei Schmirgelpapier umfassen. Die Wellen 230 durchqueren den seitlichen Längsträger 201 auf der Gegenbedienungsseite und sind an ihren Enden mit je einem Zahnrad 250 versehen, wodurch die besagten Wellen, wie nachstehend beschrieben, angetrieben werden können.
- Gemäss einem in keiner Weise Einschränkungen unterworfenen Ausführungsbeispiel einer die Bogen über eine Distanz von 160 cm befördenden Vorrichtung umfasst der Rahmen vierzehn Wellen 230 mit einem gleichbleibenden Durchmesser von 7 cm. Alle Wellen 230 umfassen neun 10 cm lange Rollen mit einem Zwischenabstand von jeweils 5 cm und einem Aussendurchmesser von ungefähr 9 cm.
- Eine Platte 260 ist als Abdeckung für den Rahmen mit Ausnahme der rechteckigen Öffnungen vorgesehen, durch welche der untere Teil der entsprechenden Antriebsrollen 240 herausragt. Mit andern Worten ausgedrückt, sind die Lager 210 in den seitlichen Längsträgern 200, 201 des Rahmens so angeordnet, dass die Antriebsrollen 240 aus der Platte 260 nach unten hervortretten. Damit nun eine Platte 260 an der Rahmenunterseite angeschraubt werden kann, ist sie vorgängig mit rechteckigen Öffnungen für die Rollen zu versehen, wobei die besagten Öffnungen eine etwas grössere Länge als diejenige der Rollen und eine Breite, die grösser ist als jene die zum Durchragen des unteren Teils der besagten Rollen erforderlich ist, aufweisen.
- Wie aus Fig. 2 unter Berücksichtigung der Dicke der Platte 260 besser ersichtlich ist, ragt die Antriebsrolle 240 aus dieser Platte 260 heraus. Ferner sind die Ränder 265 an der Vorderseite dieser Öffnungen nach oben, d.h. in Richtung der Rotationsachse der Rollen 240, gebogen. Diese besondere Ausformung des vorne befindlichen Rands der Öffnung hat zur Folge, dass der Vorderrand des Werkstücks 130 bei Antrieb durch die Rolle 240 sich an dieser Stelle in der Platte nicht verhängt. Wie ersichtlich, verdeckt diese Platte 260 an der Rahmenunterseite die Zwischenräume zwischen den Rollen 240, wobei um jeden herausragenden Unterteil dieser Antriebsrollen 240 Spiel verbleibt.
- Wie aus Fig. 2 hervorgeht, werden die Zahnräder 250 am Ende der Wellen 230 und hinten am Längsträger 201 durch eine Reihe Ritzel 247, die sie mit den benachbarten Zahrädern verbinden, angetrieben. Diese Getriebe ist dem Längsträger 201 entlang angeordnet. Ein Antriebsaggregat, d.h. ein unabhängiger Elektromotor, bzw. eine Welle zur Übertragung der Antriebskraft der vorangehenden Druckstation oder der vom Hauptmotor der Maschine stammenden Antriebskraft ist über ein Untersetzungsgetriebe entweder mit dem ersten Zahnrad 250 oder dem ersten Ritzel 247 gekoppelt. Falls die Anzahl der anzutreibenden Wellen 230 zehn Einheiten übersteigt, sind sie vorteilhafterweise in zwei Gruppen, vorn und hinten, mit eigenen Getrieben zu unterteilen. Aus Gründen der Drehabstimmung muss eine gegebene Antriebskraft zum gleichzeitigen Antreiben zweier getrennter Untersetzungsgetriebe mit je einer Gruppe Ritzel 247 und Zahnräder 250 unterteilt werden. Diese Unterteilung geschieht auf konventionelle Weise mit Hilfe eines Transmissionsorgans.
- Wie Fig. 1 zeigt, umfasst die Vorrichtung desweiteren einen Kollektor in der Form einer Haube 300 über dem Oberteil des Rahmens. Auf den Scheitel dieser Haube montiert befindet sich eine Ventilator 310 zum Abführen der Luft durch eine Leitung 320. Als Alternativlösung wird nur die Leitung 320 an den Scheitel der Haube 300 angeschlossen, während der Ventilator 310 an einer anderen, leichter zugänglichen Stelle der Maschine angeordnet ist. Da nur ein geringer Luftdurchsatz besteht und auf die schmalen Zwischenräume zwischen der Platte 260 und den einzelnen Unterteilen der Rollen 240 beschränkt bleibt, bildet dieser Ventilator bei normalem Lauf einen Unterdruck im Innern der besagten Haube. Nach zahlreichen Werkstattversuchen hat es sich erwiesen, dass ein Unterdruck von 3 Millibar für ein zuverlässiges Funktionieren der Vorrichtung ausreicht. Vorgesehen werden kann jedoch ein variabler Luftdurchsatz zum Regulieren des Unterdrucks. Selbstverständlich kann diese Haube 300 in mehrere kleinere Kammern unterteilt werden, wobei jede Kammer ihren eigenen Luftausgang 320 mit dem Ventilator 310 oder einem eigenen Ventilator umfasst.
- Damit diese Vorrichtung zuverlässig funktioniert, müssen sich die unteren Teile der Antriebsrolle 240 unbedingt auf der gleichen Horizontal ebene wie der untere Teil der Druckrolle 120 der vorangehend und nachstehend angeordneten Rotationsdruckstationen befinden, wobei die besagte Ebene einer durch den Oberteil der beförderten Werkstücke gebildeten Ebene entspricht.
- Bei den gegenwärtig verwendeten Druckstationen wird normalerweise die Höhe des Druckzylinders im bezug auf die Plattenzylinder entsprechend der Dicke des Werkstücks 130 geändert. In einem solchen Fall brauchen die seitlichen Längsträger 200, 201 des Rahmens nur beidseits an den Haltern zum Einstellen der Druckzylinder angehängt zu werden. Die Dickeneinstellung in den Druckstationen bewirkt ihrerseits die Einstellung der Vorrichtung. Da in einem solchen Falle nicht mehr ein Zylinder sondern die ganze Vorrichtung verschoben wird, kann es sich als günstig erweisen, die Druckstationen durch endgültige Fixierung der Stellung des Druckzylinders, d.h. der Transportvorrichtung gemäss der Erfindung, zu ändern und nur die vertikale Stellung des Plattenzylinders zu regulieren.
- Wie vorgängig beschrieben, funktioniert die Transportvorrichtung gemäss der Erfindung auf folgende Weise: Beim Anlaufen der Druckmaschine wird auch der Ventilator 310 in Bewegung gesetzt und bildet sehr rasch einen Unterdruck. Wird nun die Maschine eingeschaltet, wodurch die Werkstücke 130 vorzurücken beginnen, so werden die Wellen 230 im Uhrzeigersinn in Drehbewegung versetzt. Sobald sich ein Werkstück 130 anschickt, aus der Druckstation 100 herauszufahren, wie dies durch Fig. 1 veranschaulicht wird, wird seine Vorderkante gegen die Rollen 240 angesaugt. Durch ihre Drehbewegung, bzw. ihre nach vorn wirkende Reibkraft, bewirken diese Rollen den Vorschub der Werkstücke. Wie aus Fig. 2 besser ersichtlich hervorgeht, gelangt das hinreichend steife Werkstück 130 nie mit der Platte 260 in Berührung. Gegebenenfalls verformt es sich um ein geringes um die Antriebsrollen 240, was die durch diese Rollen bewirkte Schubkraft noch verstärkt. Wenn nun das Werkstück 130 unter der unteren Platte 260 durchfährt, vermindert es entsprechend die verfügbare Lufteintrittfläche in der Haube 300, wodurch über diesem Werkstück sehr rasch ein Unterdruck gebildet wird. Der atmospherische Druck presst nun das Werkstück gegen die Transportvorrichtung, ohne dass jedoch die Möglichkeit einer Berührung mit der unteren Platte 260 besteht.
- Durch die genaue Parallelität zwischen den Wellen 230, durch den Durchmesser der Rollen 240 sowie die gleichmässige Einwirkung des atmosphärischen Drucks auf das Werkstück 130 kann letzteres weder längs noch quer abdriften und behält somit seine Ausrichtung sowie die Passergenauigkeit, die vor den Einlaufen in die Druckstationen erstellt wurden, bei Werkstattversuchen liess sich auch feststellen, dass die Werkstücke ihre Ausrichtung sowie ihre Passergenauigkeit mit einer ausreichenden Toleranz für einen Qualitätsflexographiedruck beibehalten. Da diese Genauigkeit vor allem von den Arbeitsbedingungen im Werk abhängen und die Vorrichtung vor der Inbetriebsetzung keine besondere Regulierung benötigt, kann sich diese Zuverlässigkeit hinsichtlich Ausrichtung und Passergenauigkeit beim Durchlauf auf längere Zeit nicht verändern. Wenig wahrscheinlich ist auch, dass Fragmente schliesslich die Zwischenräume zwischen der Platte 260 und den Rollen verstopfen, da die letzteren beständig rotieren, wodurch die besagten Fragmente ins Innere der Haube transportiert und aus dieser heraus beseitigt werden.
- Im Gegensatz zur vorerwähnten Vorrichtung entsprechend dem Stand der Technik ist zu bemerken, dass sich in dieser Vorrichtung unter dem Bogen kein mechanisches Teil befindet. Erforderlichenfalls ergibt sich hieraus die Möglichkeit, diesem Raum 50 für ergänzende Vorgänge, wie zum Beispiel Trocknung, zu verwenden. Das Trocknen bedingt nur das Einsetzen einer oder mehrerer unter der Platte 260, vorzugsweise rechtwinklig zur Bogendurchlaufrichtung, angeordnete Rampen.
- Im Rahmen dieser Erfindung kann diese Vorrichtung mit zahlreichen Verbesserungen ausgestattet werden.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Transport von plattenartigen
Werkstücken (130) mit
- einem horizontalen Rahmen aus zwei untereinander
durch Querstreben (202) verbundenen seitlichen
Längsträgern (200, 201), wenigstens einer Querwelle
(230), die an ihren Enden in den erwähnten seitlichen
Längsträgern (200, 201) gehalten werden, wobei die
erwähnte Querwelle (230) mit einer Reihe von
nebeneinander angeordneten Antriebsrollen (240)
versehen ist,
- Mitteln zum Antreiben der Querwelle(n) (230),
- wenigstens einem Ansaugmittel mit einem
Kollektor wie eine Haube (300), die die oberen Seiten
der einzelnen seitlichen Längsträger (200, 201)
miteinander verbindet,
- einer unteren an der Unterseite der beiden
seitlichen Längsträger (200, 201) angeordneten,
durchbrochenen Platte (260), wobei die besagten
Antriebsrollen (240) im Innern des horizontalen
Rahmens so angeordnet sind, dass der untere Teil ihres
Umfangs aus der durch die untere, durchbrochene Platte
(260) gebildeten Ebene herausragt,
dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Einsatz in
einer Rotationsmaschine zum Bedrucken von
plattenartigen Werkstücken aus Wellpappe oder dicker
Vollpappe
- der untere Teil der einzelnen Antriebsrollen
(240) sich in einer durch die Oberseite der durch die
Rotationsdruckmaschine beförderten, plattenartigen
Werkstücke (120) gebildeten Ebene befindet,
- die Öffnungen in der unteren, durchbrochenen
Platte (260) so ausgebildet sind, dass um den
herausragenden Teil der Antriebsrollen (240) ein
Zwischenraum besteht.
- der vordere Rand der einzelnen Öffnungen der
unteren, durchbrochenen Platte (260) nach oben gegen
die Antriebsrollen (240) gebogen ist und
- der besagte Rahmen Mittel zum Einregulieren der
vertikalen Stellung der Antriebsrollen (240)
entsprechend der Dicke der plattenartigen
Werkstücke (130)
umfassen.
2. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ansaugmittel aus einem
Ventilator (310) bestehen, der im Innern einer
Baugruppe, die aus dem Kollektor und dem durch die
durchbrochene Platte (260) geschlossenen, horizontalen
Rahmen besteht, einen Unterdruck bildet.
3. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kollektor aus einer Mehrzahl
getrennter Kammern besteht.
4. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Ventilator (310) eine
variable Leistung ermöglicht, damit der Unterdruckwert
im Innern der Baugruppe 2 die aus dem Kollektor und dem
durch die durchbrochene Platte (260) geschlossen,
horizontalen Rahmen besteht, reguliert werden kann.
5. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum Antrieben der
Querwelle(n) (230)
- ein Zahnrad (250) an jedem Ende der Querwelle
(230) ein und der selben Seite der Maschine,
- eine Anzahl Ritzel (247) zur Koppelung der
einzelnen Zahnräder (250) mit dem oder den ihnen
benachbarten Zahnrädern, sowie
- ein Motoraggregat zur Übertragung eines
Drehmoments auf das erste Zahnrad (150) oder auf das
erste Ritzel (247)
umfassen.
6. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass
- eine erste Reihe Ritzel (247) mit den einzelnen
Zahrädern (250), die einer ersten Gruppe Querwellen
(230) und der, bzw. den benachbarten Zahrädern
zugehören, im Eingriff steht,
- eine zweite Reihe Ritzel (247) auf gleiche Weise
mit den einzelnen Zahrädern (250), die einer zweiten
Gruppe Querwellen (230) zugehören, im Eingriff steht,
- das Motoraggregat sein Drehmoment über eine
Transmissionswelle an zwei Reduktionsgetriebe
übermittelt, von welchen jedes eine Reihe Ritzel (247)
oder entsprechende Zahnräder (250) antreibt.
7. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum Einregulieren der
vertikalen Stellung der Antriebsrollen (240) aus einem
Verbindungsorgan bestehen, das die seitlichen
Längsträger (200, 201) und die Halter zum
Einregulieren der Stellung der Druckzlinder (120)
einer Druckstation (100) in einer Rotationsmaschine
verbindet.
8. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum Einregulieren der
vertikalen Stellung der Antriebsrollen (240) aus einem
Regulierorgan bestehen, das auf die vertikale Stellung
des Plattenzylinders (110) einer Druckstation (100)
der Rotationsmaschine einwirkt.
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