DE68902123T2 - Einstellbares schliessblech fuer ein schloss, insbesondere fuer kraftfahrzeughauben oder -tueren und schloss mit solchem schliessblech. - Google Patents
Einstellbares schliessblech fuer ein schloss, insbesondere fuer kraftfahrzeughauben oder -tueren und schloss mit solchem schliessblech.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft ein einstellbares Schließblech für ein Schloß, insbesondere für eine Kraftfahrzeugklappe oder -tür nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- In Anbetracht der unvermeidlichen Produktionsunterteilungen werden einstellbare Schließbleche vorgesehen, damit die Schließstellung der Klappe bezüglich des Rahmenteils eingestellt werden kann. Dies trifft insbesondere auf den Kraftfahrzeugbau zu, wo es erwünscht ist, das Schließblech so schnell wie möglich einstellen zu können, um eine korrekte Schließstellung der Klappe bezüglich des Rahmenteils zu erzielen.
- Verschiedene Lösungen sind vorgeschlagen worden, insbesondere in der CH-A-282 671, die als Grundlage für den Oberbegriff des Anspruchs 1 diente, welche jedoch sowohl hinsichtlich der Einfachheit und der Robustheit der Bauweise des Schließblechs als auch hinsichtlich der Leichtigkeit und der Präzision der Einstellung einer Verbesserung bedürfen.
- Es ist vor allem ein Ziel der Erfindung, ein einstellbares Schließblech zur Verfügung zu stellen, welches diese Anforderungen so gut wie möglich erfüllt.
- Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß ein einstellbares Schließblech für ein Schloß des Typs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgesehen wird, welcher die in seinem kennzeichnenden Teil aufgezählten Merkmale hat.
- Vorzugsweise weist die Verbindungseinrichtung auf der Seite des Gehäuses eine ortsfeste Zahnstange auf, während das Mitnehmerelement eine komplementäre Zahnstange enthält, deren Zähne für ein Zusammenwirken mit denen der Zahnstange des Gehäuses geeignet sind, wobei das Mitnehmerelement durch die elastische Einrichtung gegen die Zahnstange des Gehäuses gedrückt wird. Vorteilhafterweise ist die Verbindungseinrichtung ein Sperrklinkenmechanismus und geeignet, während der Einstellung die Verschiebung des Mitnehmerelementes in der Richtung zu ermöglichen, die einer Annäherung der Klappe und des Rahmenteils entspricht, und die Verschiebung in entgegengesetzter Richtung zu verhindern.
- Falls die Verbindungseinrichtung eine ortsfeste Zahnstange auf dem Gehäuse und eine komplementäre Zahnstange auf dem Mitnehmerelement enthält, weist jeder Zahn zur Sicherstellung der Einklinkung eine Fläche, die bezüglich der Einstellrichtung angemessen geneigt ist, und eine weitere Fläche auf, die im wesentlichen senkrecht zu dieser Richtung ist, wobei das Mitnehmerelement so in dem Gehäuse angebracht ist, daß es sich gegen die elastische Rückholeinrichtung von der ortsfesten Zahnstange entfernen kann, damit die Zähne außer Eingriff kommen können.
- Insgesamt hat das Gehäuse einen rechteckigen Querschnitt und ist auf zwei gegenüberliegenden Seiten offen, damit das Mitnehmerelement vollkommen durch es hindurchgehen kann, wobei dieses Element die Form einer Platte hat, deren Breite im wesentlichen gleich der inneren Breite des Gehäuses ist, und die Kanten der Zähne der Zahnstange parallel zur Richtung der Breite ausgerichtet sind.
- Die elastische Rückholeinrichtung kann zwischen einem gegen das Gehäuse fest angebrachten Widerlager und einer an dem Mitnehmerelement vorgesehenen Abstützung so angeordnet werden, daß dieses Element gegen die ortsfeste Zahnstange gedrückt wird. Diese elastische Rückholeinrichtung enthält vorzugsweise wenigstens eine Druckfeder, die zwischen einer inneren Fläche des Gehäuses und einer Fläche des Mitnehmerelements angeordnet ist.
- Vorzugsweise ist die oder jede Druckfeder um einen Führungsstein herum angeordnet, der sich mit dem Mitnehmerelement verschieben kann, wenn sich dieses von der ortsfesten Zahnstange entfernt, wobei ein Ende des Führungssteins mit der Möglichkeit des Gleitens in eine Öffnung in einer Wand des Gehäuses eingreift.
- Die Verriegelungseinrichtung ist so angeordnet, daß sie, wenn sie verwendet wird, der Trennung des Mitnehmerelements von der ortsfesten Zahnstange entgegenwirkt und auf diese Weise das Zusammenwirken der Zähne der jeweiligen Zahnstangen aufrechterhält, was jede Verschiebung des Mitnehmerelements bezüglich des Gehäuses verhindert.
- Die Verriegelungseinrichtung kann auf beiden Seiten des Gehäuses in der Wand dieses letzteren ein Materialband aufweisen, das an diese Wand angrenzt, aber längs seiner Längsseiten frei ist und sich nach Einstellung des Schließblechs in Richtung des Inneren des Gehäuses verformen läßt, damit die Trennung des Mitnehmerelements von der festen Zahnstange verhindert wird.
- Die Erfindung betrifft auch ein Schloß mit einem einstellbaren Schließblech, wie es oben definiert worden ist.
- Abgesehen von den obenstehenden Vorrichtungen besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl anderer Vorrichtungen, die nachstehend im Zusammenhang mit einer bestimmten Ausführungsform viel ausführlicher behandelt werden, welche bezugnehmend auf die beigefügte Zeichnung beschrieben wird, jedoch keinesfalls beschränkend ist.
- Fig. 1 dieser Zeichnung ist eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen einstellbaren Schließblechs längs der Linie I-I von Fig. 3.
- Fig. 2 ist eine Schnittansicht längs der Linie II-II von Fig. 3.
- Fig. 3 ist eine Draufsicht auf das Schließblech.
- Fig. 4 schließlich zeigt im Querschnitt eine Ausführungsvariante einer Einzelheit.
- Bezugnehmend auf die Zeichnung ist ein einstellbares Schließblech 1 für ein Schloß für eine Klappe V eines Heckkofferraums (teilweise und schematisch dargestellt) oder einer Kraftfahrzeugtür zu sehen. Dieses Schließblech weist ein Gehäuse 2 auf, das an einem Rahmenteil S befestigbar ist. Das Rahmenteil S umgibt eine Öffnung (nicht gezeigt), die durch die Klappe V oder die Türe verschließbar ist.
- Wie in Fig. 2 zu sehen ist, hat das Gehäuse 2 einen rechteckigen Querschnitt und wird durch Zusammenfügen zweier Teile, einem oberen 3 und einem unteren 4, gemäß der Darstellung der Zeichnung gebildet. Das obere Teil 3 wird beispielsweise aus einem Metallprofilteil hergestellt, dessen Querschnitt die Form von einem umgekehrten U hat, bei dem die Enden der Schenkel rechtwinklig nach außen umgebogen sind, so daß sie einen Rand bilden, wie den Rand 5. Das untere Teil 4 wird durch ein Metallplättchen gebildet, welches sich unter dem Teil 3 von einem Rand 5 zum anderen erstreckt, so daß der rechtwinklige Umriß des Hohlraums des Teils 3 geschlossen wird. Die zwei Teile 3 und 4 können durch jede geeignete Einrichtung montiert sein, insbesondere durch Schweißpunkte, die bei 6 (Fig. 3) schematisch dargestellt und auf Höhe der Ränder 5 vorgesehen sind. Durch jeden Rand 5 und den gegenüberliegenden Bereich des Teils 4 ist ein Loch 7 ausgebildet. Die Löcher 7 ermöglichen die Befestigung des Gehäuses 2 an einer ortsfesten Wand 8, die zu dem Rahmenteil gehört. Die Befestigung wird vorteilhafterweise mit Käfigmuttern oder Käfigschrauben durchgeführt.
- Als Variante, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, weist einer der Ränder 5a des Gehäuses 2a an Stelle eines Lochs, wie die Löcher 7 von Fig. 2 und 3, einen ausgeschnittenen und gegengebogenen Haken 9 auf, der mit einer auf einer Seite des unteren Teils 4a vorgesehenen Öffnung 10 in Eingriff bringbar ist. Die äußere Umrandung des Teils 4a ist auf diese Weise zwischen der Verlängerung p des Rands 5a auf der einen Seite und dem Ende des gegengebogenen Hakens 9 auf der anderen Seite eingeschlossen. Ein Raum 11 ist noch zwischen dem Ende des Hakens 9 und der gegenüberliegenden Fläche des Teils 4a vorhanden; dieser Raum 11 ist geeignet, die Umrandung einer in der Wand 8 ausgebildeten Öffnung aufzunehmen, um eine Befestigung des Gehäuses 2a auf dieser Wand sicherzustellen. Auf der anderen Seite des Gehäuses ist ein dem Loch von Fig. 2 ähnliches Loch 7 für die Befestigung des Gehäuses auf der Wand 8 mit Hilfe einer einzigen Käfigschraube oder Käfigmutter vorgesehen.
- Laschen, wie die Laschen 12 (Fig. 1 und 2), sind teilweise aus dem Teil 4 geschnitten, an das sie weiter angrenzen; diese Laschen 12 sind auf der dem oberen Teil 3 gegenüberliegenden Seite im wesentlichen rechtwinklig umgebogen, so daß sie einen Vorsprung bilden. Die Laschen 12 sind in Vorpositionierungsöffnungen der Wand 8 aufnehmbar und können einen Umriß haben, der im wesentlichen die Form von einem V bildet, um den Eintritt in die zugehörige Vorpositionierungsöffnung zu erleichtern.
- Das Gehäuse 2 ist auf zwei gegenüberliegenden Seiten offen, damit das zu dem Schließblech 1 gehörende Mitnehmerelement 13 frei durch es hindurchgehen kann. Dieses Element 13 hat bei der gezeigten Ausführungsform die Form einer im wesentlichen rechteckigen Platte, deren transversale Abmessung oder Breite l (Fig. 3) im wesentlichen gleich der inneren Breite L (Fig 2) des Gehäuses 2 ist.
- Das Element 13 wird in dem Gehäuse 2 mit der Möglichkeit des Gleitens in der Verschiebungsrichtung D der Klappe V nach dem Verschließen angebracht. Das Mitnehmerelement 13 ist dazu bestimmt, mit einem auf der Klappe vorgesehenen Drehriegel P (Fig. 1) zusammenzuwirken, und weist eine Öffnung 14 (Fig. 3) für den Eingriff des Riegels und einen Rand 15 in Form einer zylindrischen Stange auf, die der Riegel P in Schließstellung durch Drehen überdeckt.
- Eine Verbindungseinrichtung J, die geeignet ist, eine schrittweise Verschiebung zu ermöglichen, ist zwischen dem Gehäuse 2 und dem Mitnehmerelement 13 vorgesehen. Diese Verbindungseinrichtung J enhält auf der Gehäuseseite eine ortsfeste Zahnstange, während das Mitnehmerelement 13 auf seiner gegenüberliegenden Fläche eine komplementäre Zahnstange 17 aufweist, deren Zähne mit denen der Zahnstange 16 in Eingriff bringbar sind. Das Festhalten der ortsfesten Zahnstange 16 bezüglich des Gehäuses 2 kann durch tiefgezogene Teile, wie Teile 18, sichergestellt werden, die in dem unteren Teil 4 ausgebildet sind und Rückhalteelemente für die Zahnstange 16 bilden. Außerdem sind Widerlager, wie Widerlager 19 (Fig. 1), auf den zwei Rändern des Teils 4 vorgesehen, um mit den entsprechenden transversalen Rändern der Zahnstange 16 zusammenzuwirken.
- Die Kanten 20, 21 der Zähne der Zahnstange 16 und der komplementären Zahnstange 17 sind parallel zur Richtung der Breite L des Gehäuses 2 ausgerichtet.
- Das Mitnehmerelement 13 ist so in dem Gehäuse 1 angebracht, daß es sich gegen die elastische Rückholeinrichtung 22 von der ortsfesten Zahnstange 16 entfernen kann, damit die Zähne außer Eingriff kommen können.
- Jeder Zahn der Zahnstangen 16 und 17 weist eine Fläche, wie eine Fläche 23, die bezüglich der Einstellrichtung D angemessen geneigt ist, und eine weitere Fläche auf, die im wesentlichen senkrecht zu dieser Richtung D ist.
- Die Neigung der Flächen 23 der Zähne ist derart, daß ansprechend auf eine Druckkraft des Mitnehmerelements 13 auf die ortsfeste Zahnstange 16 in der Richtung, die dem Verschließen der Klappe V entspricht, das Zusammenwirken der Flächen 23 eine transversale Komponente erzeugt, die dazu tendiert, das Element 13 gegen die elastische Rückholeinrichtung 22 von der ortsfesten Zahnstange 16 zu entfernen. Während einer derartigen Verschiebung des Elements 13 von rechts nach links gemäß der Darstellung von Fig. 1 entfernt sich das Element 13 periodisch gegen die elastische Rückholeinrichtung 22 von der Zahnstange 16 bis zur Überwindung der Zahnspitzen, dann gelangen die Zähne erneut in Eingriff und wieder außer Eingriff, wenn sich die Verschiebungsbewegung von rechts nach links fortsetzt. Jeder neue Eingriff entspricht einem Fortschreiten um einen Schritt, d.h. dem Fortschreiten eines Zahns des Elements 13 bezüglich der Zahnstange 16 von rechts nach links in Fig. 1.
- Die Neigung der Flächen 23 bezüglich der Richtung D kann in der Größenordnung von 20º bis 25º liegen. Der Schritt der Zähne der Zahnstangen kann einige Millimeter betragen, beispielsweise 1 oder 2 mm, was eine präzise Einstellung ermöglicht.
- Die elastische Rückholeinrichtung 22 enthält zwei Druckfedern 25, 26, die zwischen der Innenfläche der oberen Fläche 3 des Gehäuses und der gegenüberliegenden Fläche des Mitnehmerelements 13 angeordnet sind. Jede Feder 25, 26 ist um einen Führungsstein 27 herum angeordnet, der senkrecht auf der Mittelebene des Elements 13 steht und sich mit dem Element 13 verschieben kann, wenn es sich von der Zahnstange 16 entfernt. Das von dem Element 13 entfernte Ende jedes Steins greift mit der Möglichkeit des Gleitens in eine Öffnung 28 der Wand des Teils 3 ein. Jeder Stein 27 ist auf diese Weise bezüglich des Gehäuses 2 in Richtung D blockiert und kann bezüglich des Elements 13 in diese Richtung D gleiten.
- Die Steine 27, welche vorteilhafterweise aus Kunststoffmaterial hergestellt sind, können auf der Seite des Elements 13 einstückig mit einer biegsamen Platte 29 ausgebildet sein, die zu einem U umgebogen ist, wobei die Federn 25, 26 zwischen den Schenkeln von diesem U angeordnet sind. Der Schenkel von diesem U, der gegen die Wand des Gehäuses 2 gedrückt wird, weist Öffnungen auf, die den Öffnungen 28 entsprechen und durch die die Steine 27 hindurchgehen.
- Eine Verriegelungseinrichtung B ist vorgesehen, um das Element 13 in der eingestellten Stellung festzuhalten. Diese Verriegelungseinrichtung weist auf beiden Seiten des Gehäuses 2 in der Wand des Teils 3 ein Materialband 30, 31 auf, das mit seinen kleinen Querseiten an diese Wand angrenzt, aber längs seiner zur Richtung D parallelen Längsseiten frei ist. Jedes Band 30, 31 läßt sich nach Einstellung des Schließblechs in Richtung des Inneren des Gehäuses 2 verformen. In der Wand des Gehäuses 3 sind Fenster, wie Fenster 32, vorgesehen, um den Zugang zu den Materialbändern 30, 31 zu erleichtern und ihre Verformung durchzuführen.
- Der sich auf der Seite der Platte 4 befindende Längsrand der Bänder 30, 31 reicht gerade über die obere Fläche des Elements 13 hinaus, wenn die Zähne der Zahnstangen 16 und 17 in Eingriff sind. Wenn unter diesen Bedingungen die Bänder 30 und 31 in Richtung des Inneren des Gehäuses verformt sind, wie es in Fig. 2 und 3 gezeigt ist, verhindern sie, daß das Element 13 sich von der Zahnstange 16 entfernt; folglich kann das Element 13 nicht mehr in der Richtung D bezüglich des Gehäuses 3 verschoben werden.
- Wenn das Schließblech auf dem Rahmenteil montiert und noch nicht eingestellt ist, sind die Bänder 30 und 31 noch nicht verformt und befinden sich auf der Ebene der Schenkel von dem umgekehrten U, das durch den oberen Teil 3 des Gehäuses gebildet wird.
- Außerdem nimmt das Element 13, wenn das Schließblech 1 zur Montage geliefert wird, die Stellung ein, bei welcher die zylindrische Stange 15 am weitesten vom Gehäuse 2 entfernt ist, so daß, falls eine Einstellung stattfinden soll, diese in jedem Fall darin besteht, das Element 13 bezüglich des Gehäuses 2 gemäß der Darstellung von Fig. 1 und 3 um wenigstens einen Zahn von rechts nach links zu verschieben.
- Im folgenden werden Funktion und Einstellung eines erfindungsgemäßen Schließblechs angegeben.
- Wenn das Schließblech 1 auf dem Rahmenteil befestigt ist, wird ein erstes Verschließen der zum Schließblech 1 gehörenden Klappe oder Türe durchgeführt. Während dieses Vorgangs hakt sich der auf der Klappe vorgesehene Riegel P auf der Stange 15 ein.
- Die Stellung der geschlossenen Klappe bezüglich des Rahmenteils wird eingestellt, indem ausreichender Druck auf die Klappe ausgeübt wird, was die Verschiebung des Teils 13 von recht nach links gemäß Fig. 1 und 3 um eine gewisse Anzahl von Zähnen verursacht, wobei die Verbindung zwischen der Stange 15 und dem Riegel P der Klappe weiter besteht.
- Wenn die Stellung der Klappe bezüglich des Rahmenteils im Schließzustand zufriedenstellend erscheint, wird der Mechanismus betätigt, der den Riegel bezüglich der Stange 15 entriegelt, so daß die Klappe geöffnet wird. Man findet dann das Schließb1ech 1 vor, dessen eingestellte Stellung des Elements 13 sich während des Öffnens der Klappe nicht verändert hat.
- Es genügt dann, die Verriegelung des Elements 13 in dieser eingestellten Stellung sicherzustellen, indem die Verformung der Bänder 30, 31 in Richtung des Inneren des Gehäuses durchgeführt wird, wie es in Fig. 2 und 3 gezeigt ist. Diese Verformung kann mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs durchgeführt werden.
- Nach diesem Vorgang ist das Schließblech zur Benutzung bereit, ohne daß die Gefahr einer Verstellung besteht.
- Man könnte gegebenenfalls eine Verbindungseinrichtung vorsehen, bei der nicht notwendigerweise ein Einklinken durchgeführt wird, das jeglicher Verschiebung des Elements 13 in der dem Verschließen entgegengesetzten Richtung entgegenwirkt. Die Zähne der Zahnstangen können auch zwei Flächen aufweisen, die so bezüglich D geneigt sind, daß die Verschiebungsgefahr des Elements 13 nach Einstellung und vor Verriegelung gering ist.
- Anstelle der Zahnstangen kann auch eine Sperrklinkenvorrichtung mit einziehbarer Sperrklinke vorgesehen werden.
- Das erfindungsgemäße Schließblech ist einfach und robust und erlaubt doch eine schnelle, präzise und bequeme Einstellung.
Claims (11)
1. Einstellbares Schließblech für ein Schloß,
insbesondere für eine Kraftfahrzeugklappe oder -tür, mit einem
Gehäuse (2), das an einem Rahmenteil (D) befestigbar
ist, das eine Öffnung umgibt, die dazu bestimmt ist,
von einer Klappe (V) verschlossen zu werden, wobei
dieses Schließblech ein Mitnehmerelement (13)
aufweist, das in dem Gehäuse (2) so angebracht ist, daß
es während des Verschließens in Richtung der relativen
Verschiebung des Schließbleches und eines von der
Klappe (V) getragenen Riegels (P) gleiten kann, wobei
der Riegel (P) dazu geeignet ist, mit diesem
Mitnehmerelement (13) zusammenzuwirken, und wobei
Verbindungseinrichtungen (J) vorgesehen sind, um eine
schrittweise Verschiebung des Elements (13) relativ
zum Gehäuse (2) in der Richtung zu ermöglichen, die
einer Annäherung der Klappe (V) an den Rahmenteil (D)
entspricht, und um eine Verschiebung in der
entgegengesetzten Richtung zu verhindern,
dadurch gekennzeichnet, daß es
eine elastische Einrichtung (22) aufweist, die dazu
geeignet ist, das Mitnehmerelement (13) so gegen die
Verbindungseinrichtung (J) zu drücken, daß der Riegel
(P) das Element (13) während des Schließens der Klappe
bis in eine Mitnahmestellung zurückdrücken kann, die
einer zufriedenstellenden Stellung der Klappe (V)
bezüglich des Rahmenteils (D) entspricht, wobei die
Einstellung der Stellung des Elements (13) auf diese
Weise automatisch erhalten wird.
2. Schließblech nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtung (J) auf der Seite des
Gehäuses (2) eine ortsfeste Zahnstange (16) aufweist,
während das Mitnehmerelement (13) eine komplementäre
Zahnstange (17) enthält, deren Zähne für ein
Zusammenwirken mit denen der Zahnstange (16) des Gehäuses
geeignet sind, wobei das Mitnehmerelement (13) durch
die elastische Einrichtung (22) gegen die Zahnstange
(16) des Gehäuses gedrückt wird.
3. Schließblech nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (J) ein
Sperrklinkenmechanismus ist und geeignet ist, während
der Einstellung die Verschiebung des
Mitnehmerelementes (13) in der Richtung zu ermöglichen, die einer
Annäherung der Klappe (V) und des Rahmenteils (S)
entspricht, und die Verschiebung in entgegengesetzter
Richtung zu verhindern.
4. Schließblech nach Anspruch 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Zahn der Zahnstangen (16, 17) eine
Fläche (23), die bezüglich der Einstellrichtung (D)
angemessen geneigt ist und eine weitere Fläche (24)
aufweist, die im wesentlichen senkrecht zu dieser
Richtung (D) ist, wobei das Mitnehmerelement (13) so
in dem Gehäuse (2) angebracht ist, daß es sich gegen
die elastische Rückholeinrichtung (22) von der
ortsfesten Zahnstange (16) entfernen kann, damit die Zähne
außer Eingriff kommen können.
5. Schließblech nach Anspruch 2 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse einen rechteckigen
Querschnitt aufweist und auf zwei gegenüberliegenden
Flächen offen ist, damit das Mitnehmerelement (13)
vollkommen durch es hindurchgehen kann, wobei dieses
Element die Form einer Platte hat, deren Breite (1) im
wesentlichen gleich der inneren Breite (L) des
Gehäuses ist, und die Kanten (20, 21) der Zähne der
Zahnstangen (16, 17) parallel zur Richtung der Breite (L)
ausgerichtet sind.
6. Schließblech nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die elastische Rückholeinrichtung (22) zwischen
einem gegen das Gehäuse (2) fest angebrachten
Widerlager und einer an dem Mitnehmerelement (13)
vorgesehenen Abstützung vorgesehen ist, damit dieses Element
(13) gegen die ortsfeste Zahnstange (16) gedrückt
wird.
7. Schließblech nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die elastische Rückholeinrichtung wenigstens eine
Druckfeder (25, 26) aufweist, die zwischen einer
Innenfläche des Gehäuses (2) und einer Fläche des
Mitnehmerelements (13) angeordnet ist.
8. Schließblech nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Druckfeder (25, 26) um einen Führungsstein
(27) herum angeordnet ist, der sich mit dem
Mitnehmerelement (13) verschieben kann, wenn sich dieses von
der ortsfesten Zahnstange (16) entfernt, wobei ein
Ende des Führungssteins (27) mit der Möglichkeit des
Gleitens in eine Öffnung (28) in einer Wand des
Gehäuses (2) eingreift.
9. Schließblech nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine
Verriegelungseinrichtung (B) aufweist, die dafür angeordnet ist,
daß sie, wenn sie verwendet wird, der Trennung des
Mitnehmerelements (13) von der ortsfesten Zahnstange
(16) entgegenwirkt und auf diese Weise die
Zusammenwirkung der Zähne der jeweiligen Zahnstangen (16, 17)
aufrechterhält, was jede Verschiebung des
Mitnehmerelements (13) bezüglich des Gehäuses (2) verhindert.
10. Schließblech nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelungseinrichtung (B) auf beiden Seiten
des Gehäuses (2) in der Wand dieses letzteren ein
Materialband (30, 31) aufweist, das an diese Wand
angrenzt, aber längs seiner Längsseiten frei ist und
sich nach der Einstellung des Schließbleches in
Richtung des Inneren des Gehäuses (2) verformen läßt,
damit das Trennen des Mitnehmerelements (13) bezüglich
der festen Zahnstange (16) verhindert wird.
11. Schloß mit einem Schließblech nach einem der
vorhergehenden Ansprüche.
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