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Die
Erfindung betrifft eine Injektionsvorrichtung vom Typ für den einmaligen
Gebrauch, die dafür vorgesehen
ist, mit einer Dosis einer insbesondere medikamentösen Flüssigkeit,
die injiziert werden soll, vorgefüllt zu werden.
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Vorfüllbare Einweg-Injektionsvorrichtungen weisen
einen Spritzenkörper
auf, der entweder mit einem Sitz versehen ist, in den eine Nadel
eingegossen ist, die durch eine Schutzkappe geschützt ist, oder
ein aktives verriegelbares Kegelverbindungselement aufweist für das Aufsetzen
eines passiven verriegelbaren Kegelverbindungselements, das eine Injektionsnadel
trägt,
die durch eine Schutzkappe geschützt
ist, auf dem Spritzenkörper
wobei die Kegelverbindungselemente gemeinsam unter der Bezeichnung "Luer-Kegel-Verbindung" bekannt sind.
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Die
herkömmlichsten
Injektionsvorrichtungen mit einer sog. "nassen Nadel" sind vom Typ versehen mit einem Spritzenkörper, der
einen Sitz aufweist, in den eine Nadel eingegossen ist, die mittels einer
Schutzkappe aus Elastomer verschlossen ist, die mit einer inneren
Blindbohrung versehen ist, die in dem Boden der Kappe ausgebildet
ist und in der sich kraftschlüssig
das Ende der Nadel anordnet, so dass die Dichtigkeit der Injektionsvorrichtung
vor der Injektion sichergestellt wird.
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Ein
erster Nachteil derartiger Injektionsvorrichtungen beruht auf der
Tatsache, dass sie beim Aufsetzen der Schutzkappe eine perfekte
Zentrierung der Injektionsnadel relativ zu der Bohrung in der Kappe
erfordern. In der Praxis erweist sich diese Zentrierung nun zuweilen
aber als ungefähr,
so dass die Montage der Kappe häufig
zu einer Beschädigung
der Kappe oder der Nadel führt
mit der Folge eines nicht zu vernachlässigenden Ausschusses bei der
Fertigung.
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Gemäß diesem
Prinzip wird ferner die Qualität
der Nadel (Anschliff, Silikonisierung) aufgrund der Reibungen der
Spitze der Nadel gegen die innere Wandung der Blindbohrung der Kappe
bei der kraftschlüssigen
Montage dieser letzten systematisch beeinträchtigt.
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Schließlich ist
die in diesen Injektionsvorrichtungen eingeschlossene Flüssigkeit
zwangsläufig
mit den Materialien in Kontakt, aus denen die Injektionsnadel und
die Schutzkappe bestehen, die bei bestimmten Arten von Flüssigkeiten
deren Haltbarkeit beeinträchtigen
können.
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Um
diesen Nachteilen abzuhelfen, wurden verschiedene Injektionsvorrichtungen
mit sogenannter "trockener
Nadel" entwickelt,
bei denen die Injektionsnadel bis zum Zeitpunkt der Injektion von
der in dem Spritzenkörper
eingeschlossenen Flüssigkeit isoliert
ist.
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Ein
erster Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel" wird häufig im Dentalbereich verwendet
und weist einen Kolben auf, der die zu injizierende Flüssigkeit
einschließt
und durch eine Membran verschlossen ist, und eine Nadel mit zwei Spitzen,
die dafür
vorgesehen ist, relativ zu dem Kolben axial verschoben zu werden,
derart, dass die Membran zum Zeitpunkt der Injektion durchstoßen wird.
Derartige Injektionsvorrichtungen sind insbesondere in den Patenten
DE-847473 ,
FR-2347055 ,
US-4639250 ,
EP-602883 ,
DE-2008751 ,
DE-1909794 beschrieben.
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Die
Nachteile dieser Art von Injektionsvorrichtungen sind zweierlei
Art. Zunächst
führt nämlich die
Tatsache, dass eine Nadel mit zwei Spitzen benötigt wird, zu Mehrkosten, was
den Gestehungspreis dieser Injektionsvorrichtungen anbelangt, die
sich einerseits aus den Kosten der Nadel selbst und anderseits aus
der Pflicht zur Vornahme von zwei Anschliffen ergeben an Stelle
eines einzigen Anschliffs, der bei einer herkömmlichen Nadel notwendig ist.
Ferner kommt es insbesondere bei kleineren Nadeldurchmessern häufig vor,
dass man mit Angussproblemen konfrontiert ist, die zum Einschluss
von Membranpartikeln im Innern des Schlitzes der Nadel führen, die diesen
Schlitz entweder verstopfen oder mit der Flüssigkeit injiziert werden.
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Ein
zweiter Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel" weist einen Spritzenkörper auf, der
zwei Kappen aufnimmt, die eine Kammer begrenzen, welche die Flüssigkeit
einschließt,
und auf den ein Sitz aufgequetscht ist, der entweder eine Nadel
trägt oder
vom Typ aktives Kegelverbindungselement ist, wobei der Spritzenkörper ferner
einen Raum enthält,
der mit einem Kanal für
die Verbindung mit der Injektionsnadel versehen ist, der so vorgesehen ist,
dass er mit der Kammer erst nach der axialen Verschiebung der Kolben
in Verbindung gebracht wird.
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Derartige
Injektionsvorrichtungen, die insbesondere in den Patenten
FR-2412320 ,
FR-2208684 ,
EP-191508 ,
EP-588148 und
EP-720857 beschrieben sind, ermöglichen
es, den Nachteilen der oben beschriebenen Injektionsvorrichtungen
abzuhelfen. Allerdings weisen sie ihrerseits auch zwei Nachteile auf.
Zunächst
erweist sich das Aufquetschen des Sitzes auf den Spritzenkörper nämlich als
schwierig und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit, um eine perfekte
Abdichtung zwischen dem Sitz und dem Spritzenkörper sicherzustellen. Außerdem können derartige
Injektionsvorrichtungn vor allem dem zufälligen Austritt der in der
Kammer eingeschlossenen Flüssigkeit
ausgesetzt sein, der das Ergebnis beispielsweise einer Ausdehnung
des Volumens des in der Kammer eingeschlossenen Gases oder eines Druckverlustes
insbesondere aufgrund eines Lufttransports ist, die dazu führen, dass
die axiale Verschiebung der Kappe für den Zugang zu dem Raum für die Abgabe
der Flüssigkeit
bewirkt wird.
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Ein
dritter Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel", der insbesondere in den Patenten
EP-150681 ,
EP-111796 ,
FR-2330413 ,
WO-8404252 ,
FR-2784033 beschrieben ist, ermöglicht es,
allen oben genannten Nachteilen abzuhelfen.
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Zu
diesem Zweck weisen diese Injektionsvorrichtungen einerseits einen
Spritzenkörper
auf, der mit einer Kammer versehen ist, die über eine Kappe aus Gummi verschlossen
ist, die mit einer längsgerichteten
Durchgangsbohrung versehen ist, und andererseits einen Sitz, der
entweder eine Nadel trägt
oder vom Typ aktives Kegelverbindungselement ist, das im Innern
der Bohrung in der Kappe in axialer Richtung beweglich ist und mit
Kanälen
versehen ist, die so angeordnet sind, dass sie die Injektionsnadel und
die Kammer in Verbindung bringen bei einer axialen Verschiebung
des Sitzes, der dazu führt,
dass dieser in die Kappe eingedrückt
wird.
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Derartige
Injektionsvorrichtungen weisen in der Praxis jedoch einen größeren Nachteil
auf, der sich aus der Tatsache ergibt, dass ihre Aktivierung im Hinblick
auf eine Injektion es erforderlich macht, den Sitz in das Innere
der Schutzkappe einzudrücken. Aus
dieser Konstellation ergibt sich nämlich für den Benutzer die Pflicht,
eine spezielle Aktion durchzuführen,
um die Aktivierung der Injektionsvorrichtung zu bewirken, was sich
in einer Änderung
der althergebrachten Bewegungsabläufe niederschlägt, die
bei Spritzen "mit
nasser Nadel" darin
bestehen, die Nadelschutzkappe einfach abzunehmen, indem diese letzte
zuerst ergriffen und dann abgezogen wird. Nun stellt sich aber heraus,
dass diese ihnen aufgezwungene Änderung
ihrer Bewegungsabläufe
von den Benutzern aus dem Gesundheitswesen sehr schlecht aufgenommen
wird und dass die Injektionsvorrichtungen "mit trockener Nadel" derzeit einen sehr geringen Marktanteil
gegenüber
dem der Injektionsvorrichtungen "mit
nasser Nadel" darstellen,
und zwar trotz der Nachteile, die mit der Ausgestaltung dieser letzten
verbunden sind.
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Der
Stand der Technik des
EP 0 112
574 (siehe
26) beschreibt
eine Einweg-Injektionsvorrichtung
entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Die
vorliegende Erfindung soll diesem Nachteil der oben beschriebenen
Injektionsvorrichtungen "mit
trockener Nadel" des
dritten Typs abhelfen und hat als Hauptaufgabe die Bereitstellung
einer Injektionsvorrichtung, welche die Vorteile dieser Injektionsvorrichtungen
(Dichtigkeit, Sicherungsmaßnahme gegen
den eventuellen Austritt von Flüssigkeit
usw.) in sich vereint und deren Aktivierung im Hinblick auf eine
Injektion auf natürliche
Weise beim Abnehmen der Kappe, die den Sitz abdeckt, erfolgt.
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Zu
diesem Zweck sieht die Erfindung eine Injektionsvorrichtung laut
der Definition in Anspruch 1 vor, wobei diese in Kombination aufweist:
- – einen
rohrförmigen
Behälter,
der an einem seiner Längsenden
mit undurchlässigen
Verschlussmitteln versehen ist, wobei die undurchlässigen Verschlussmittel
eine Kammer begrenzen, die zum Füllen
mit einer Flüssigkeit
gedacht ist, und einen Kanal zum Ausgeben einer Flüssigkeit,
der in die Kammer mündet,
aufweisen,
- – einen
Nadelhaltersitz, der von einem Flüssigkeitszufuhrkanal der Nadel
durchdrungen ist, wobei der Sitz relativ zum rohrförmigen Behälter axial
mobil ist, so dass er sich zwischen einer eingefahrenen Position,
die als Verschlussposition bezeichnet wird, in der der Ausgabekanal
verschlossen ist, und einer vorgeschobenen Position, die als Injektionsposition
bezeichnet wird, in der das Fließen der Flüssigkeit aus der Kammer zur
Nadel hin durch den Zufuhrkanal des Sitzes ermöglicht wird, verschieben kann,
- – eine
Verschlusskappe mit einer Form, die dazu geeignet ist, den Sitz
abzudecken, die mit Mitteln zur lösbaren Verbindung mit dem rohrförmigen Behälter versehen
ist,
- – gekoppelte
Mittel zum axialen Anschlag, die auf dem Sitz und der Verschlusskappe
vorgesehen und so angeordnet sind, dass sie den Sitz in seiner zurückgezogenen
Verschlussposition halten, wenn dieser von der mit dem rohrförmigen Behälter verbundenen
Verschlusskappe abgedeckt ist, und
- – Mittel
zum axialen Anschlag, die so angeordnet sind, dass sie den axialen
Verschiebungsverlauf des Sitzes begrenzen, sobald sich die Verschlusskappe
von dem rohrförmigen
Behälter
getrennt hat.
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(Es
ist zu beachten, dass bei dieser Patentanmeldung mit dem Begriff "Nadelhaltersitz" allgemein entweder
ein Sitz, in den eine Injektionsnadel eingegossen ist, oder ein
Sitz definiert werden soll, der aus einem aktiven verriegelbaren
Kegelverbindungselement besteht.)
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Gemäß der Erfindung
befindet sich die Injektionsvorrichtung in ihrer Aufmachungskonfiguration vor
dem Gebrauch somit in "inaktivierter" Position, in welcher
der Sitz durch die Kappe abgedeckt ist, die aufgrund der Verbindung
der Kappe mit dem rohrförmigen
Behälter
den Halt des Sitzes in seiner Verschlussposition bewirkt.
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Bei
dieser Ausgestaltung besteht die Injektionsvorrichtung somit aus
einer Injektionsvorrichtung vom Typ "mit trockener Nadel", die sämtliche mit derartigen Injektionsvorrichtungen
verbundenen Vorteile in sich vereint. Für die Aktivierung dieser Injektionsvorrichtung
ihrerseits ist ferner lediglich ein Zug auf die Kappe auszuüben, um
diese letzte von dem rohrförmigen
Behälter
zu lösen
und auf diese Weise den Sitz freizugeben. Diese Aktivierung ergibt
sich somit durch eine einfache natürliche Handbewegung, die mit
derjenigen identisch ist, die derzeit vollzogen wird, um die Nadel
einer Injektionsvorrichtung "mit nasser
Nadel" freizugeben.
Diese einfache Handbewegung führt
aufgrund des Abziehens der Kappe nämlich dazu, dass der axiale
Anschlag beseitigt wird, der den Sitz in seiner Verschlussposition
hält, und
auf diese Weise die spätere
axiale Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsstellung ermöglicht wird.
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Diese
axiale Verschiebung des Sitzes kann ferner erst kurz vor der Injektion
unter der Einwirkung des Drucks, der durch die Flüssigkeit,
die in Folge der Betätigung
des Kolbens der Injektionsvorrichtung aus der Kammer des Behälters fließt, ausgeübt wird, bewirkt
werden.
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Diese
axiale Verschiebung kann auch durch das Vorsehen von Reibflächen zwischen
dem Sitz und der Kappe erhalten werden.
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Um
beim Abziehen der Kappe die axiale Verschiebung des Sitzes in seine
Injektionsrichtung zu bewirken, weisen der Sitz und die Kappe vorteilhafterweise
allerdings gekoppelte Elemente zum Sperren einer relativen Verschiebung
auf, die derart angeordnet sind, dass sie einerseits in der Verschlussposition
des Sitzes, bei der dieser letzte im Anschlag gegen die axialen
Anschlagmittel ist, welche die Verschlussposition bestimmen, zusammenwirken
und andererseits in der Injektionsposition des Sitzes, bei der dieser
letzte in Anschlag gegen die axialen Anschlagmittel ist, welche
die Injektionsposition bestimmen, eine relative axiale Verschiebung
der Kappe relativ zu dem Sitz ermöglichen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsvariante
bestehen die undurchlässigen
Verschlussmittel und der Sitz aus zwei verschiedenen Teilen, die
Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung des Sitzes in Bezug
auf die undurchlässigen
Verschlussmittel aufweisen, die einerseits so vorgesehen sind, dass sie
eine Verschiebung des Sitzes von seiner Verschlussposition in seine
Injektionsposition ermöglichen,
und andererseits, dass sie den Sitz in der Injektionsposition gegen
eine Verschiebung in Bezug auf die undurchlässigen Verschlussmittel sperren.
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Auf
diese Weise ist der Sitz, sobald die Kappe abgezogen ist, mechanisch
automatisch in seiner Injektionsposition gesperrt und gestattet
es somit insbesondere, vor der Injektion einen herkömmlichen Ansaugvorgang
durch Ziehen an der Kolbenstange durchzuführen, ohne dass die Gefahr
besteht, einen Rückzug
des Sitzes zu bewirken, der dieses Ansaugen durch Verschließen des
Ausgabekanals verhindern könnte.
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Entsprechend
dieser ersten Ausführungsvariante
weisen die undurchlässigen
Verschlussmittel ferner vorteilhafterweise einen Verschlusspfropfen aus
einem elastischen, undurchdringlichen Material auf, der die Form
eines zylindrischen Hohlkörpers
mit einem Querschnitt hat, der dazu geeignet ist, in den Behälter eingeführt zu werden,
wobei der Verschlusspfropfen eine Bodenwand zur Abgrenzung der Kammer
von dem Behälter
aufweist, in der ein hindurchgehender Ausgabekanal vorgesehen ist. Außerdem weist
die Injektionsvorrichtung dann ferner auf:
- – einen
Deckel, der mit einer Stirnwand, die von einer Öffnung durchdrungen ist, die
einen Durchmesser aufweist, der dazu geeignet ist, den Durchgang
des Sitzes zu ermöglichen,
und mit einer zylindrischen Hülse
mit einem Durchmesser versehen ist, der geeignet ist, um mit dem
Verschlusspfropfen ineinander geschoben zu werden, so dass die Hülse und
der Pfropfen einen Führungskanal
des Sitzes abgrenzen,
- – Mittel
zum Sperren einer relativen Verschiebung des Verschlusspfropfens
und des Deckels,
- – und
Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung der Einheit des
Verschlusspfropfens und des Deckels in Bezug auf den Behälter.
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Entsprechend
dieser Ausführungsform
sind die undurchlässigen
Verschlussmittel somit in zwei verschiedene Elemente getrennt, die
in Einzelfertigung einfach herzustellen sind:
- – ein Verschlusspfropfen
aus einem herkömmlichen
Material wie Gummi, der dafür
vorgesehen ist, die Abdichtung zwischen den undurchlässigen Verschlussmitteln
und dem Behälter
und zwischen den Verschlussmitteln und dem Sitz sicherzustellen,
- – und
einem Deckel, der beispielsweise aus Kunststoffspritzguss hergestellt
ist, der dafür
vorgesehen ist, die Sperrung und den Halt des Verschlusspfropfens
im Innern des Behälters
zu bewirken und um gemeinsam mit dem Verschlusspfropfen die Führung des
Sitzes bei seiner Verschiebung aus der Verschlussposition in die
Injektionsposition sicherzustellen.
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Ferner
weisen die Mittel zum Sperren einer Verschiebung des Sitzes in seine
Injektionsposition entsprechend dieser Ausführungsform vorteilhafterweise
mindestens ein Anschlagelement auf, das radial verformbar und so
vorgesehen ist, dass es in der Verschlussposition des Sitzes und
bei der Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsposition radial
an das Innere der Hülse
des Deckels gedrückt
gehalten wird, und um sich in eine Sperrstellung auszudehnen, die
dazu geeignet ist, ihn in die Injektionsposition des Sitzes zu bringen.
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Im
Hinblick auf die lösbare
Verbindung zwischen dem Pfropfen und dem rohrförmigen Behälter sind im Übrigen zwei
verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen
denkbar, wenn die Verschlussmittel und der Sitz aus unterschiedlichen
Teilen geformt sind.
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Somit
können
die Verschlusskappe und der Deckel in einem Stück gefertigt und durch lösbare Verbindungsmittel
verbunden sein, die aus einer lösbaren
Verbindung bestehen, die sich zwischen der Hülse und der Stirnwand des Deckels
erstreckt.
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Der
Pfropfen und der Deckel können
im Gegenzug vorteilhafterweise auch aus zwei verschiedenen Teilen
gebildet sein, die gekoppelte Montagemittel durch Verschrauben aufweisen.
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In
diesem zweiten Fall weist die Injektionsvorrichtung zum Zwecke der
Unverletzlichkeit ferner vorteilhafterweise einen ringförmigen Kranz
auf, der einstückig
mit der Verschlusskappe ausgeführt
und durch eine lösbare
Verbindung mit deren hinterem Ende verbunden ist, wobei der ringförmige Kranz
dafür geeignet
ist, im Innern der Hülse
des Deckels in fester Position in Bezug auf eine Verschiebung im
Inneren der Hülse
zum Liegen zu kommen.
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Entsprechend
einer zweiten vorteilhaften Ausführungsvariante
können
die undurchlässigen Verschlussmittel
und der Sitz auch aus einem Teil, das als Verschluss bezeichnet
wird, in einem Stück gefertigt
sind, das mit einem undurchlässigen
Verschlussabschnitt des rohrförmigen
Behälters
versehen ist und das dazu geeignet ist, mit dem rohrförmigen Behälter ein
undurchlässiges
Volumen mit variablem Fassungsvermögen in Abhängigkeit von der Längsposition
des Verschlussteils zu begrenzen, wobei der Zufuhrkanal und der
Ausgabekanal so vorgesehen sind, dass sie beide in der vorgeschobenen Position
des Verschlussteils in das undurchlässige Volumen münden, und
dass zumindest einer der Kanäle
in der eingefahrenen Position dieses Verschlussteils durch den rohrförmigen Behälter verschlossen
und von dem undurchlässigen
Volumen isoliert ist.
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Diese
Lösung,
die dazu führt,
dass die Anzahl der für
die Fertigung der Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung
benötigten
Teile minimiert wird, beruht somit auf der Schaffung eines undurchlässigen Volumens
zwischen dem rohrförmigen Behälter und
dem Verschlussteil, das die Aufgabe eines Wegeventils hat, der die
Injektion der Flüssigkeit in Abhängigkeit
von der Längsposition
des Verschlussteils freigibt oder nicht.
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Der
rohrförmige
Behälter
kann im Übrigen vorteilhafterweise
von einem einfachen zylindrischen Rohr gebildet sein und dementsprechend
aus einem sehr kostengünstig
zu fertigenden Element bestehen.
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Der
rohrförmige
Behälter
kann vorteilhafterweise auch aus einer Kartusche der Art von Kartusche
für flüssiges Anästhetikum,
das im Dentalbereich verwendet wird, bestehen, die einen Hals aufweist,
der an seinem Ende eine externe Verdickung aufweist.
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Derartige
Kartuschen weisen nämlich
den Vorteil auf, dass sie derzeit täglich in großen Stückzahlen
hergestellt werden, was zu einem sehr niedrigen Gestehungspreis
führt.
Ferner sind die Dimensionsmerkmale des Halses dieser Kartuschen
unabhängig
vom Nutzvolumen dieser Kartusche die gleichen, und dank einer derartigen
Lösung
ist es daher möglich,
mittels eines Einheitsmodells für
die Teile, die den Injektionsstutzen bilden, verschiedene Arten von
Injektionsvorrichtungen mit unterschiedlichem Volumen herzustellen.
Für den
Fall, dass die Injektionsvorrichtungen derartige Kartuschen aufweisen, weist
das Verschlussteil ferner vorteilhafterweise eine Form auf, die
dafür geeignet
ist, im Innern des Halses der Kartusche zu gleiten und geführt zu werden.
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Im Übrigen kann
eine Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung zu geringen
Kosten vorteilhafterweise mit einer Schutzhülse für die Nadel nach der Injektion
versehen sein, die ein rohrförmiges
Futteral aufweist, das geeignet ist, entlang des rohrförmigen Behälters zu
gleiten, wobei das Futteral und der rohrförmige Behälter Mittel zum Sperren einer
relativen Verschiebung aufweisen, die dazu geeignet sind, eine Injektionsposition,
in der das Futteral von der Injektionsnadel zurückgezogen ist, und eine Schutzposition
nach der Verwendung zu bestimmen, in der das Futteral die Injektionsnadel
aufnimmt und bedeckt.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung hervor, die sich auf die beigefügten Zeichnungen
bezieht, in denen rein beispielhaft und nicht erschöpfend sieben
Ausführungsvarianten
einer Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung dargestellt
sind, wobei eine Variante einer Nadelschutzkappe an die Stelle der
Nadelschutzkappe treten kann, mit der die ersten beiden Injektionsvorrichtungen
versehen sind, die in den 2–4 bzw. 5–6 dargestellt
sind, sowie zwei Varianten einer Injektionsvorrichtung entsprechend
der Erfindung, die mit einer Schutzhülse für die Nadel nach der Injektion
versehen sind.
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In
den Figuren zeigen:
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1 eine
allgemeine Längsansicht
einer ersten Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer Aufmachungskonfiguration
vor dem Gebrauch,
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2 einen
Längsschnitt
einer ersten Ausführungsform
der Injektionsvorrichtung wie sie in 1 dargestellt
ist, dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
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3 einen
teilweisen Längsschnitt
im vergrößerten Maßstab der
Injektionsvorrichtung nach 2,
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4 einen
teilweisen Längsschnitt
im vergrößerten Maßstab, der
die Injektionsvorrichtung nach 2 darstellt,
und zwar in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition,
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5 einen
teilweisen Längsschnitt
im vergrößerten Maßstab einer
zweiten Ausführungsform der
Injektionsvorrichtung, wie sie in 1 dargestellt ist,
dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
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6 einen
teilweisen Längsschnitt
im vergrößerten Maßstab, der
diese zweite Ausführungsform
in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition darstellt,
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7 einen
Längsschnitt
einer Variante der Nadelhalterverschlusskappe, die diejenigen ersetzen kann,
die in den 1, 2, 3, 5 dargestellt
sind und mit der die beiden ersten Varianten der Injektionsvorrichtungen
gemäß der Erfindung
ausgerüstet
sind,
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7a eine
teilweise Perspektivansicht dieser Nadelhalterverschlusskappe,
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8 einen
teilweisen Längsschnitt
einer dritten Ausführungsvariante
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
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9 einen
teilweisen Längsschnitt
dieser dritten Variante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
dargestellt in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition,
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die 10 und 11 teilweise
Längsschnitte
einer vierten Ausführungsvariante
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch
und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
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12 einen
teilweisen Längsschnitt
einer fünften
Ausführungsvariante
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
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die 13 und 14 teilweise
Längsschnitte
einer sechsten Ausführungsvariante
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch
und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
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die 15 und 16 teilweise
Längsschnitte
einer siebten Ausführungsvariante
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch
und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
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die 17 und 18 Längsschnitte
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
die in den 13 und 14 dargestellt
und des Weiteren mit einer manuell auslösbaren Schutzhülse für die Injektionsnadel
nach dem Gebrauch versehen ist,
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und
die 19 bis 21 Längsschnitte
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
die in den 13 und 14 dargestellt
und des Weiteren mit einer automatisch auslösbaren Schutzhülse für die Injektionsnadel
nach dem Gebrauch versehen ist, und die jeweils in ihrer Aufmachungskonfiguration vor
dem Gebrauch (19), am Ende der Injektion (20),
und in ihrer Schutzposition nach dem Gebrauch (21)
gezeigt ist.
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Die
in den 1–6 und 8–16 beispielhaft
dargestellten, nicht einschränkenden
Injektionsvorrichtungen sind Einweg-Injektionsvorrichtungen, das
heißt,
sie sind dafür
vorgesehen, mit einer flüssigen
Injektionsdosis vorgefüllt
zu werden. Wie in den 17 bis 21 dargestellt
ist, können diese
Injektionsvorrichtungen des Weiteren mit einer Schutzhülse ausgerüstet sein,
die dazu vorgesehen ist, das Schützen
der Nadel nach der Injektion zu ermöglichen und dadurch jegliches
Risiko des Stechens an einer verunreinigten Nadel auszuschalten.
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Wie
es in 1 dargestellt ist, weist jede der Injektionsvorrichtungen
gemäß der Erfindung
zunächst
einen Spritzenkörper 1,
der zum Beispiel aus Glas besteht, einen Kolben 6 mit einem
Durchmesser, der dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise im Innern des Spritzenkörpers 1 zu
gleiten, und eine Kolbenstange 4 auf, die durch Verschraubung
mit dem Kolben 6 an seinem vorderen Längsende verbunden und an seinem
hinteren Ende mit einer Druckvorrichtung 5 mit Fingerauflage
versehen ist.
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Zunächst in
Bezug auf die vier ersten Ausführungsvarianten,
die in den 1–6 und 10–11 dargestellt
sind, besteht der Spritzenkörper 1 aus
einem einfachen zylindrischen Rohr, das an einem seiner Längsenden,
das als hinteres Ende bezeichnet wird, mit einem äußeren Kragen 2 zur
Fingerauflage versehen ist. An seinem entgegengesetzten Ende, das
als vorderes Ende bezeichnet wird, weist dieses zylindrische Rohr
des Weiteren eine innere ringförmige
Rippe 3 auf, die ins Innere des Rohres vorspringt.
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Neben
diesen drei Elementen, dem Spritzenkörper 1, dem Kolben 6 und
der Kolbenstange 4, die bei allen dieser vier Varianten
absolut identisch sind, weist jede der Injektionsvorrichtungen gemäß der Erfindung,
die in den 1–6 und 10–11 dargestellt
sind, außerdem
vier Elemente auf, die eine den vier Ausführungsvarianten gemeinsame spezifische
Funktion erfüllen,
nämlich:
- – einen
Pfropfen aus einem herkömmlichen
undurchdringlichen elastischen Material, wie Gummi, zum undurchlässigen Verschließen des
vorderen Endes des Spritzenkörpers 1,
- – einen
axial in Bezug auf den Spritzenkörper 1 und
damit in Bezug auf den Verschlusspfropfen beweglichen Nadelhaltersitz,
- – einen
Deckel zum Sperren und Halten des Verschlusspfropfens,
- – und
eine Nadelschutzkappe, die dazu geeignet ist, in der Aufmachungskonfiguration
vor dem Gebrauch der Injektionsvorrichtung den Sitz abzudecken und
den Schutz der von letzterem gehaltenen Nadel zu gewährleisten.
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Nach
der in den 2 bis 4 dargestellten
Ausführungsform
liegt der Verschlusspfropfen 10 in Form eines zylindrischen
Hohlkörpers
mit einem Außendurchmesser
vor, der zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt und
dazu geeignet ist, auf undurchlässige
Weise in das Innere des Spritzenkörpers eingeführt zu werden.
Innen ist dieser Verschlusspfropfen 10 in zwei zylindrische
Längsabschnitte
mit verschiedenen Innendurchmessern unterteilt, die durch einen
radialen Absatz 10b getrennt sind, und er besteht aus einem
vorderen Abschnitt 10a und einem hinteren Abschnitt 10b,
der einen kleineren Innendurchmesser aufweist als der vordere Abschnitt 10a.
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Dieser
Verschlusspfropfen 10 weist des Weiteren einen äußeren vorderen
Anschlagkragen 11 gegen das vordere Längsende des Spritzenkörpers 1 auf.
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Dieser
Verschlusspfropfen 10 umfasst schließlich eine Bodenwand 12 zur
Begrenzung der Kammer, die die zu injizierende Flüssigkeit
enthält, im
Innern des Spritzenkörpers 1 und
mit dem Kolben 6. Diese Bodenwand 12 hat eine
kegelstumpfartige Form derart, dass sie hinten eine konkave Aufnahme 12a zur
Auflage für
den Kolben 6 und vorne eine konvexe Aufnahme 12b zur
Auflage für
die hintere Endfläche
des weiter unten beschriebenen Sitzes bildet.
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Die
Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 ist schließlich längs von
einem Durchgangskanal 13 zur Ausgabe von Flüssigkeit,
die in der Kammer des Spritzenkörpers 1 enthalten
ist, durchdrungen. Dieser Ausgabekanal 13 ist des Weiteren
in Bezug auf die Längsachse
des Verschlusspfropfens 10 exzentrisch und so angeordnet,
dass er am Umfang des hinteren Abschnitts 10b des Pfropfens
mündet.
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Der
Deckel 15 dieser ersten Ausführungsform besteht wiederum
aus einer zylindrischen Hülse 16 mit
einem Außendurchmesser,
der zu dem Innendurchmesser des vorderen Abschnitts 10a des
Verschlusspfropfens 10 passt, und mit einer Länge, die kürzer ist
als diejenige des vorderen Abschnitts, und die dazu geeignet sind,
in letzteren so eingeschoben zu werden, dass der Pfropfen zwischen
der Hülse und
dem Spritzenkörper 1 eingeklemmt
gehalten wird und in Bezug auf eine Verschiebung durch Verformung
des letzteren an der inneren Rippe 3 des Spritzenkörpers gesperrt
ist.
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Dieser
Deckel 15 weist des Weiteren eine vordere ringförmige Stirnwand 17 auf,
die auf dem äußeren Umfang
der Hülse 16 einen
Kragen zum axialen Anschlag an dem vorderen Kragen 11 des
Verschlusspfropfens 10 bildet.
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Schließlich ist
die zylindrische Wand der Hülse 16 des
Deckels 15 in Längsrichtung
ab ihrem hinteren Ende in Längssektoren
zerteilt, wie 18, die jeweils durch zwei Längsspalte
begrenzt sind, so dass sie jeweils eine Längslasche 18 bilden,
die radial verformbar ist. Außerdem
ist eine Umfangswulst 19 am hinteren Ende jeder Lasche 18 derart
angeordnet, dass sie ins Innere der Hülse 16 des Deckels 15 vorspringt,
wenn keine Belastung von außen
auf die Lasche ausgeübt
wird.
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Der
Sitz 20 der ersten Ausführungsform
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung
hat wiederum die allgemeine Form einer zylindrischen Welle 21 mit
einem Außendurchmesser,
der zu dem Innendurchmesser des hinteren Abschnitts 10b des
Verschlusspfropfens 10 passt, und der dazu geeignet ist, ein
undurchlässiges
Volumen 50 im Innern des hinteren Abschnitts jeweils durch
die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 und
die hintere Endfläche 22 des
Sitzes zu begrenzen.
-
Diese
hintere Endfläche 22 hat
des Weiteren eine konkave Form, die zu der konvexen Form der hinteren
Aufnahme 12b passt, die die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 bildet,
und sie ist dafür geeignet,
den Ausgabekanal 13, der in der Aufnahme mündet, auf
undurchlässige
Weise zu verschließen.
-
Der
Sitz 20 weist im Übrigen
eine äußere ringförmige Rippe 23 auf,
die mit einem Abstand zur hinteren Endfläche 22 dieses Sitzes 20 angeordnet und
dazu geeignet ist, dass die Rippe längs an dem inneren radialen
Absatz 10b des Verschlusspfropfens 10 in einer
Position längs zu
dem Sitz, in der seine hintere Endfläche 22 an seiner Auflageaufnahme 12b aufliegt,
zum Liegen kommt.
-
Der
Sitz 20 umfasst im Übrigen
eine haltende ringförmige
Umfangsnut 24, die längsgerichtet
nach vorne in Bezug auf die ringförmige Rippe 23 versetzt ist
und an letzterer angrenzt, wobei die Nut so angeordnet ist, dass
sie längsgerichtet
folgendermaßen positioniert
ist:
- – einerseits
nach hinten zurückspringend
in Bezug auf die Wülste 19 der
Hülse 16 des
Deckels 15 in der eingefahrenen Position des Sitzes 20,
in der letzterer den Ausgabekanal 13 des Verschlusspfropfens 10 verschließt,
- – und
andererseits in einer solchen Weise, dass diese Wülste 19 in
einer vorgeschobenen Position des Sitzes 20, in der die
hintere Fläche 22 des letzteren
von der Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 entfernt
liegt und in der ein undurchlässiges
Volumen 50 zwischen diesen hinteren Flächen 22 und der Bodenwand 12 begrenzt
ist, aufgenommen werden.
-
Der
Sitz 20 weist auch eine nicht haltende ringförmige Umfangsnut 25 auf,
die längsgerichtet mit
einem geringen Abstand von seinem vorderen Ende angeordnet und dazu
vorgesehen ist, den Sitz von seiner Verschlussposition des Ausgabekanals 13 in
seine Position zu treiben, in der die Ausgangsöffnung für die Flüssigkeit aus dem Kanal freigegeben wird,
wie nachstehend erläutert
wird.
-
Der
Sitz 20 weist schließlich
eine axiale Bohrung 27 auf, die an seiner vorderen Endfläche mündet und
auf herkömmliche
Weise zum Eingießen
einer Injektionsnadel 28 mit einer Spitze vorgesehen ist,
und in deren Verlängerung
sich ein axialer Kanal 29 zum Zuführen von Flüssigkeit zur Nadel erstreckt, der
an der hinteren Fläche 22 des
Sitzes mündet.
-
Die
Nadelschutzkappe 30 besteht wiederum aus einer Kappe von
einer im Allgemeinen herkömmlichen äußeren zylindrischen
Form. Innen ist diese Kappe 30 in zwei Längsabschnitte 31, 33 von
verschiedenen Durchmessern, die durch einen radialen Absatz 32 getrennt
sind, unterteilt:
- – einen hinteren Abschnitt 33 mit
kurzer Länge
in Bezug auf die Gesamtlänge
der Kappe 30 und mit einem Innendurchmesser, der zu dem
Außendurchmesser
des Sitzes 20 passt und geeignet ist, letzteren abzudecken,
- – und
einen vorderen Abschnitt 31 mit einem Innendurchmesser,
der kleiner als derjenige des hinteren Abschnitts 33 und
dazu geeignet ist, dass der Absatz 32 als axialer Anschlag
für den Sitz 20 dient.
-
Des
Weiteren weist der hintere Abschnitt 33 der Kappe 30 eine
nicht haltende innere ringförmige Rippe 34 auf,
die so positioniert und geformt ist, dass sie dazu geeignet ist,
in der ringförmigen
Nut 25 des Sitzes 20 zum Liegen zu kommen, wenn
diese Kappe 30 die Nadel 28 und den Sitz abdeckt.
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Schließlich ist
gemäß der Erfindung
die Nadelschutzkappe 30 in einem Stück mit dem Deckel 15 gebildet,
zum Beispiel durch Kunststoffspritzguss, und ist durch eine lösbare Verbindung
irgendeiner für sich
bekannten Art mit der Stirnwand 17 des Deckels in Verbindung,
wie Nadeln 35, die in den 2 bis 6 dargestellt
sind.
-
Als
Alternative, und wie es in den 7 und 7a dargestellt
ist, kann diese lösbare
Verbindung auch aus einem ringförmigen
Streifen 36 bestehen, der nicht in sich geschlossen und
mit der Kappe 30 und dem Deckel 15 durch zwei
kreisförmige
lösbare Schwächebereiche 37, 38 verbunden
und mit einer Greiflasche 39 an seinem freien Ende versehen
ist, um ihn zu zerreißen.
-
Die
Montage der verschiedenen Elemente der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung,
die vorstehend beschrieben wurden, erfolgt ganz einfach nach dem
folgenden Verfahren:
Zunächst
wird der Sitz 20 in das Innere des Deckels 15 und
der Kappe 30 eingeführt,
bis er gegen den inneren Absatz 32 der Kappe zum Anschlag
kommt, in welcher Position:
- – die ringförmige Nut 25 des
Sitzes 20 die ringförmige
Rippe 34 der Kappe 30 aufnimmt,
- – die
Wülste 19 der
Laschen 18 im Kontakt mit der Umfangswand des Sitzes 20 vor
der ringförmigen Rille 24 des
Sitzes sind und eine radiale Ausdehnung der Laschen bewirken.
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Der
Verschlusspfropfen 10 wird anschließend hinten auf den Sitz 20 und
den Deckel 15 aufgesteckt, bis der Kragen 11 des
Pfropfens hinten in Anschlag gegen die Stirnwand 17 des
Deckels kommt, in welcher Position:
- – der Sitz 20 längs zwischen
dem inneren Absatz 32 der Kappe 30 und dem inneren
Absatz 10b des Verschlusspfropfens 10 gesperrt
ist,
- – der
Ausgabekanal 13 durch die hintere Fläche 22 des Sitzes 20 verschlossen
ist.
-
Die
so vormontierte Einheit wird anschließend einfach unter Krafteinwirkung
in das Innere des Spritzenkörpers 1 eingeführt und
bildet dann eine Injektionsvorrichtung der Art "trockene Nadel", die dazu vorgesehen ist, vorgefüllt zu werden,
wobei
- – die
Injektionsnadel 28 von der Kammer, die die zu injizierende
Flüssigkeit
enthält,
mittels des Verschlusses durch den Sitz 20 des Verschlusskanals 13 isoliert
ist,
- – die
Dichtigkeit durch den Verschlusspfropfen 10 einerseits
an den Umfangskontaktflächen
zwischen dem Pfropfen und dem Spritzenkörper 1, und andererseits
an den Umfangskontaktflächen zwischen
diesem Pfropfen 10 und dem Sitz 20 gewährleistet
ist.
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Hinsichtlich
seiner Verwendung und auf gemäß der Erfindung
wesentliche Weise besteht die einzige vorzunehmende Geste darin,
die Kappe 30 abzunehmen. Bei diesem Abnehmen, das durch
die natürliche
Geste erreicht wird, die hinsichtlich des Abnehmens der Kappe einer
derzeitigen herkömmlichen
Spritze realisiert wird, wird die lösbare Verbindung 35 unterbrochen,
dann wird der Sitz 20 mit der Kappe 30 durch das
Zusammenwirken der Nut 25 und der Rippe 34 angetrieben,
bis die Wülste 19 mit der
ringförmigen
Rille 24 des Sitzes zum Liegen kommen.
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Die
Kappe 30 wird dann völlig
zurückgezogen,
während
der Sitz 20, ohne zurückspringen
zu können,
in einer Position gesperrt ist, in der er ein undurchlässiges Verbindungsvolumen 50 zwischen dem
Ausgabekanal 13 und dem Zufuhrkanal 29 der Nadel 28 begrenzt.
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Es
ist anzumerken, dass nach der in den 7 und 7a dargestellten
Variante das Verfahren absolut identisch ist, sobald der einleitende Schritt
des Zerreißens
des ringförmigen
Streifens 36 erfolgt ist.
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Die
in den 5 und 6 dargestellte Injektionsvorrichtung
besteht aus Elementen in ihrer Einheit, die denen der vorstehend
beschriebenen Injektionsvorrichtung ähnlich sind.
-
So
sind insbesondere der Spritzenkörper 1 und
die Einheit von Deckel 15 und Nadelschutzkappe 30 absolut
identisch zu denjenigen, die vorstehend beschrieben wurden, und
sie bilden daher nicht den Gegenstand einer neuen genauen Beschreibung.
-
Der
Sitz 20 und der Verschlusspfropfen 10 sind wiederum
im Großen
und Ganzen identisch zu denjenigen, die vorstehend beschrieben wurden,
wobei die einzigen Unterschiede in der Konzeption des "Ventilsystems" bestehen, das den
hinteren Abschnitt des Sitzes 20 und die Bodenwand 12 des
Verschlusspfropfens 10 bildet.
-
Daher
wird nur dieses "Ventilsystem" nachstehend genau
mit neuen Bezugszeichen beschrieben, wobei es selbstverständlich ist,
dass für
die anderen Elemente, die den Sitz 20 und den Verschlusspfropfen 10 bilden,
die vorstehende Beschreibung herangezogen werden sollte.
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Nach
dieser Variante ist zunächst
die hintere Fläche
der Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 durch
eine axiale Aufnahme 112b von allgemeiner zylindrisch-spitzbogenförmiger Form
vertieft, in der ein axialer Ausgabekanal 113 mündet.
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Der
Sitz 15 dieser Injektionsvorrichtung weist wiederum wie
vorstehend eine zylindrische Welle 16 mit einem Außendurchmesser,
der zu dem Innendurchmesser des hinteren Abschnitts 10b des
Verschlusspfropfens 10 passt, und in der hinteren Verlängerung
der Welle einen Stöpsel 120 von
allgemeiner zylindrisch-spitzbogenförmiger Form, die zu derjenigen
der Aufnahme 112b passt, auf.
-
Dieser
Stöpsel 120 weist
des Weiteren einen vorderen zylindrischen Abschnitt 120a auf,
dessen Länge
länger
ist als diejenige des zylindrischen Abschnitts der Aufnahme 112b,
und die dazu geeignet ist, dass sich in der Verschlussposition der
Aufnahme durch den Stöpsel
der vordere Teil des vorderen Abschnitts 120a dieses Stöpsels 120 nach
außerhalb der
Aufnahme 112 in eine undurchlässige Kammer 150 erstreckt,
die durch die Bodenwand 112 des Verschlusspfropfens 10 und
die hintere Endfläche 22 des
Sitzes 20 begrenzt ist.
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Nach
dieser Ausführungsform
weist der Zufuhrkanal 129 des Weiteren eine T-Form auf,
bestehend aus:
- – einem axialen Längszweig 129a,
der sich in der hinteren Verlängerung
der axialen Bohrung 27 erstreckt, in der die Injektionsnadel 28 eingegossen ist,
- – einem
hinteren radialen Querzweig 129b, der in dem vorderen Teil
des vorderen Abschnitts 120a des Stöpsels 120 so angeordnet
ist, dass er an jedem seiner beiden Enden in die undurchlässige Kammer 150 mündet.
-
Nach
dieser Ausführungsform
verschließt der
Stöpsel 120 in
der eingefahrenen Position des Sitzes 20, wie in 5 dargestellt,
den Ausgabekanal 113, und die undurchlässige Kammer 150 ist
von der Kammer des Behälters
isoliert, der die zu injizierende Flüssigkeit enthält.
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Wie
es in 6 dargestellt ist, münden hingegen nach dem Abnehmen
der Nadelschutzkappe 30 und folglich in der vorgeschobenen
Injektionsposition des Sitzes 20 der Zufuhrkanal 129 und
der Ausgabekanal 113 beide in der Kammer 150,
wodurch das Abfließen
der Flüssigkeit
zur Injektionsnadel 28 ermöglicht wird.
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Die
in den 8 und 9 dargestellte Injektionsvorrichtung
unterscheidet sich in erster Linie dadurch von den vorstehend beschriebenen,
dass der Deckel und die Nadelschutzkappe nicht aus einem einzigen
Stück bestehen,
sondern aus zwei verschiedenen Stücken, die zum Montieren durch
Verschraubung geeignet sind.
-
Wie
vorangehend werden auch oben die gleichen Bezugszeichen verwendet,
um Elemente zu bezeichnen, die sich in ihrer Struktur ähneln und
den drei Ausführungsformen
gemeinsam sind.
-
Nach
dieser dritten Ausführungsform
besteht zunächst
der Verschlusspfropfen 210 aus einem hinteren Teil, der
in Form eines zylindrischen Schälchens 211 mit
einem Außendurchmesser
vorliegt, der zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt
und dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in den Spritzenkörper eingeführt zu werden.
-
Dieses
Schälchen 211 weist
des Weiteren eine Bodenwand 212 auf, die der Bodenwand 12 des vorstehend
mit Bezug auf die 2 und 4 beschriebenen
Verschlusspfropfens 10 ähnlich
ist, das heißt,
sie bildet eine hintere konkave Aufnahme 212a, eine vordere
konvexe Aufnahme 212b, und in ihr ist ein Ausgabekanal 213 angeordnet,
der in Bezug auf die Längsachse
dieses Schälchens
axial versetzt ist.
-
Der
Verschlusspfropfen 210 weist des Weiteren einen vorderen
Teil 214 auf, der aus einer zylindrischen Hülse besteht,
die einen Innendurchmesser, der in etwa demjenigen des Schälchens ähnelt, und einen
Außendurchmesser
hat, der dazu geeignet ist, einen ringförmigen längsgerichteten Raum zwischen der
Hülse und
der Innenfläche
des Spritzenkörpers 1 anzuordnen.
-
Diese
zylindrische Hülse 214 weist
schließlich
eine äußere ringförmige Rippe 214a auf,
die in etwa auf halber Länge
der Hülse
in Bezug auf ihre Umfangswand vorspringend angeordnet ist.
-
Der
Deckel 215 dieser dritten Ausführungsform weist wiederum eine
hintere zylindrische Hülse 216 mit
einem Querschnitt auf, der dazu geeignet ist, in den ringförmigen Raum,
der zwischen dem Spritzenkörper 1 und
der Hülse 214 des
Verschlusspfropfens 210 angeordnet ist, eingeschoben zu
werden.
-
An
seiner inneren Umfangsfläche
weist diese Hülse 216 eine
innere ringförmige
Nut 217 auf, die in etwa auf halber Länge der Hülse angeordnet und dazu geeignet
ist, die ringförmige
Rippe 214a der Hülse 214 des
Verschlusspfropfens 210 aufzunehmen und so eine Sperrung
der relativen Verschiebung des Deckels und des Verschlusspfropfens
zu gewährleisten.
-
Außerdem weist
diese Hülse 216 eine äußere ringförmige Nut 218 auf,
die an dem vorderen Ende der Hülse
angeordnet und dazu geeignet ist, die innere ringförmige Rippe 3 des Spritzenkörpers 1 aufzunehmen
und somit das Sperren und Halten der Einheit aus Verschlusspfropfen 210 und
Deckel 215 im Innern des Spritzenkörpers zu gewährleisten.
-
Der
Deckel 215 weist des Weiteren eine vordere ringförmige Stirnwand 219 auf,
die einen äußeren Kragen
auf dem äußeren Umfang
der Hülse 216 zum
axialen Anschlag gegen das vordere Ende des Spritzenkörpers 1 bildet.
-
Dieser
Deckel 215 weist schließlich eine vordere zylindrische
Hülse 240 auf,
die in Bezug auf die ringförmige
Stirnwand 219 des Deckels axial ausgerichtet ist und sich
von der vorderen Fläche
der Stirnwand nach vorne vorspringend erstreckt.
-
Diese
vordere Hülse 240 weist
einen Außendurchmesser,
der zu demjenigen der hinteren Hülse 216 passt,
und einen Innendurchmesser auf, der kleiner ist als die identischen
Innendurchmesser der hinteren Hülse
und der Öffnung
der Stirnwand 219, und der dazu geeignet ist, einen inneren
radialen Absatz 241 an seiner Verbindungsstelle mit der
Stirnwand zu bilden.
-
Schließlich besitzt
diese vordere Hülse 240 beginnend
an ihrem vorderen Ende einen innengewindeten Längsabschnitt 242.
-
Der
Sitz 220 dieser dritten Ausführungsform besteht wiederum
aus einem Stück
und ist von einer im Allgemeinen zylindrischen Form, die sich in
drei Längsabschnitte
unterteilt:
- – einen vorderen Abschnitt 221 mit
einem kleineren Durchmesser, in dessen Umfangswand eine nicht haltende äußere ringförmige Nut 222 mit
einem geringen Abstand zu seinem vorderen Ende angeordnet ist,
- – einen
Zwischenabschnitt 223 mit einem größeren Durchmesser als der des
vorderen Abschnitts 221, der dazu geeignet ist, einen äußeren radialen
Absatz 224 an seiner Verbindungsstelle mit dem vorderen
Abschnitt zu bilden. Außerdem
ist eine äußere ringförmige Nut
vom haltenden Typ 225 in der Umfangswand dieses Zwischenabschnitts
an seinem hinteren Endabschnitt angeordnet,
- – und
einen hinteren Abschnitt 226 mit einem Außendurchmesser,
der zu dem Innendurchmesser der Hülse 214 des Verschlusspfropfens 210 passt und
dazu geeignet ist, auf undurchlässige
Weise in die Hülse
eingeführt
zu werden und im Innern dieser Hülse 214 ein
undurchlässiges
Volumen 250 zu definieren, das von der Bodenwand 212 des
Verschlusspfropfens 210 und der hinteren Endfläche 226a des
hinteren Abschnitts begrenzt ist. Diese hintere Endfläche 226a dieses
hinteren Abschnitts 226 weist des Weiteren eine konkave Form
auf, die zu der konvexen Form der vorderen Aufnahme 212b der
Bodenwand 212 des Verschlusspfropfens 210 passt,
und sie ist dazu geeignet, auf undurchlässige Weise den Ausgabekanal 213 zu
verschließen,
der an der Aufnahme mündet.
-
Der
Sitz 220 weist schließlich
eine axiale Bohrung 227 auf, die an seiner vorderen Endfläche mündet und
sich auf eine Länge
in etwa gleich der gesamten Länge
des vorderen Abschnitts 221 und des Zwischenabschnitts 223 erstreckt,
wobei die Bohrung herkömmlicherweise
zum Eingießen
einer Injektionsnadel mit einer Spitze 228 gedacht ist.
Außerdem
ist dieser Sitz 220 herkömmlicherweise in der Verlängerung
dieser axialen Bohrung 227 von einem axialen Kanal 229 zum
Zuführen
von Flüssigkeit zur
Injektionsnadel 228 durchdrungen, der an der hinteren Endfläche 226a des
Sitzes mündet.
-
Die
Nadelschutzkappe 230 dieser dritten Ausführungsform
weist wiederum zunächst
einen vorderen Teil 231 auf, der die allgemeine zylindrische Form
einer Nadelschutzkappe von herkömmlicher Art
aufweist.
-
Innen
unterteilt sich dieser vordere Teil 231 in zwei Längsabschnitte 231a, 231c von
im Allgemeinen zylindrischer Form und mit verschiedenen Innendurchmessern,
die durch einen inneren radialen Absatz 231b getrennt sind:
einen vorderen Abschnitt 231a, der sich über die
längste
Länge dieses
vorderen Teils 231 erstreckt, und einen hinteren Abschnitt 231c mit
kurzer Länge
in Bezug auf diejenige des vorderen Abschnitts 231a und
mit einem größeren Durchmesser
als derjenige des letzteren Abschnitts.
-
Des
Weiteren ist eine nicht haltende innere ringförmige Rippe 232 vorspringend
ins Innere des hinteren Abschnitts 231c mit einem geringen
Abstand zu dem Absatz 231b angeordnet.
-
Die
Nadelschutzkappe 230 weist des Weiteren in der hinteren
Verlängerung
ihres vorderen Teils 231 eine zylindrische Hülse 233 auf,
die außen
mit Gewinde versehen ist, und deren Durchmesser und Gewinde dazu
geeignet sind, ins Innere der innengewindeten Hülse 240 des Deckels 215 geschraubt
zu werden.
-
Außerdem weist
diese zylindrische Hülse 233 einen äußeren Kragen 234 zum
vorderen Anschlag gegen die vordere Endfläche der innengewindeten Hülse 240 auf,
wenn die zylindrische Hülse längsgerichtet
in das Innere der innengewindeten Hülse eingeführt und geschraubt wird.
-
Diese
zylindrische Hülse 233 weist
des Weiteren einen Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser
des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 passt
und größer ist
als derjenige des hinteren Abschnitts 231c des vorderen
Teils 231 der Verschlusskappe 230, und der dazu
geeignet ist, einen inneren radialen Absatz 235 an der
Verbindungsstelle zwischen dem hinteren Abschnitt 231c und
der hinteren Hülse 233 zu
begrenzen.
-
Die
Nadelschutzkappe 230 nach dieser Ausführungsform ist im Übrigen hinten
durch einen ringförmigen
Ring 236 mit einer im Allgemeinen zylindrischen Form verlängert und
an der hinteren Endfläche der
zylindrischen, mit Gewinde versehenen Hülse 233 durch eine
lösbare
Verbindung 237 von der Art mit Nadeln verbunden.
-
Dieser
ringförmige
Ring 236 weist einen Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser
des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 passt und
dazu geeignet ist, ein Einführen
des Sitzes ins Innere des Rings und der zylindrischen Hülse 233 zu ermöglichen.
-
Dieser
ringförmige
Ring 236 unterteilt sich des Weiteren längsgerichtet in zwei Sektoren:
- – einen
vorderen zylindrischen Sektor 238 mit einem Querschnitt,
der dazu geeignet ist, im Innern der zylindrischen Hülse 233 entlang
des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 zu gleiten,
- – einen
hinteren Sektor 239 von kegelstumpfartiger Form, der an
seiner Verbindungsstelle mit dem vorderen Sektor 238 einen
Durchmesser aufweist, der dazu geeignet ist, einen ringförmigen radialen
Absatz 245 in Bezug auf die Umfangsfläche des vorderen Sektors zum
vorderen Anschlag gegen den inneren radialen Absatz 241 des
Deckels 215 zu bilden.
-
Schließlich weist
dieser ringförmige
Ring 236 mindestens eine radial elastische Lasche 246 auf,
die sich ins Innere des Rings vorspringend erstreckt, und zwar so,
dass sie, gegen die innere Umfangsfläche dieses Rings 236 gedrückt, durch
den Zwischenabschnitt des Sitzes 220 in der eingezogenen
Position des Sitzes gehalten wird.
-
Diese
Lasche 246 ist des Weiteren an dem Ring 236 an
dessen hinterem Ende befestigt, und zwar so, dass sie sich radial
ausdehnen kann und in der haltenden Nut 225 des Sitzes
in dessen vorgeschobener Injektionsposition zum Liegen kommt, und so
wird jegliches späteres
Zurückspringen
dieses Sitzes 220 verhindert.
-
Bei
der Verwendung dieser Injektionsvorrichtung bewirkt das Abnehmen
der Verschlusskappe 230 durch Lösen der Schraubverbindung zunächst ein
Lösen der
lösbaren
Verbindung 237, was also eine Gewährleistung der Unverletzlichkeit
der Injektionsvorrichtung darstellt.
-
Die
in den 10 und 11 dargestellte Injektionsvorrichtung
ist in ihrer Konzeption ähnlich wie
diejenigen, die mit Bezug auf die 3–4 und 5–6 beschrieben
sind, und sie weist also eine Nadelschutzkappe 30 und einen
Deckel 315 auf, die aus einem Stück gefertigt und durch eine lösbare Verbindung 335 verbunden
sind, die zum Beispiel durch lösbare
Nadeln gebildet ist.
-
Nach
dieser Ausführungsform
ist zunächst der
Pfropfen 310 dazu geeignet, sich teilweise so in die vordere
Verlängerung
des Spritzenkörpers 1 zu erstrecken,
dass das undurchlässige
Volumen 350 zum Abfließen
der zu injizierenden Flüssigkeit
außen und
vor dem Spritzenkörper
angeordnet ist.
-
Dieser
Pfropfen 310 weist längsgerichtet
einen Querschnitt in T-Form auf, der einerseits von einem vorderen
zylindrischen Körper 311 mit
einem Außendurchmesser,
der kleiner als der Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 ist,
in dessen vorderer Stirnwand ein zylindrischer Hohlraum 312 angeordnet
ist, der eine Kammer zum Abfließen
der Flüssigkeit 350 bildet,
und andererseits von einem hinteren zylindrischen Dichtungskragen 313 gebildet
ist, dessen Außendurchmesser
zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt.
-
Dieser
Pfropfen 310 weist des Weiteren ringförmige Nute 312a zur
Druckminderung auf, die in der Abflusskammer 350 angeordnet
sind. Er weist auch eine äußere ringförmige Rippe 311a auf,
die an dem zylindrischen Körper 311 mit
geringem Abstand zu dem Kragen 313 angeordnet ist.
-
Wie
vorstehend ist dieser Pfropfen 310 schließlich von
einem Ausgabekanal 314 durchdrungen, der in Bezug auf die
Längsachse
des Pfropfens axial versetzt und dazu geeignet ist, im Boden des zylindrischen
Hohlraums 312 zu münden.
-
Der
Deckel 315 dieser Injektionsvorrichtung weist wiederum
eine Form auf, die dazu geeignet ist, einen "kegelstumpfartigen Schnabel" in der vorderen Verlängerung
des Spritzenkörpers 1 zu
bilden.
-
Dieser
Deckel 315 weist zunächst
einen kurzen hinteren Abschnitt 316 auf, der eine zylindrische Hülse bildet,
die dazu geeignet ist, in den ringförmigen Raum, der zwischen dem
Spritzenkörper 1 und dem
zylindrischen Körper 311 des
Pfropfens 310 angeordnet ist, eingeführt zu werden.
-
Dieser
hintere Abschnitt 316 weist des Weiteren wie vorstehend
eine innere ringförmige
Nut 317 und eine äußere ringförmige Nut 318 auf,
die dazu geeignet sind, jeweils mit der äußeren ringförmigen Rippe 311a des
Pfropfens 310 und der inneren ringförmigen Rippe 3 des
Spritzenkörpers 1 zusammenzuwirken,
so dass eine Sperrung der relativen Verschiebung der Einheit aus
Spritzenkörper 1,
Pfropfen 310 und Deckel 315 in einer Position
gewährleistet ist,
in der sich der Hohlraum 312 des Pfropfens 310 nach
außen
und vorne des Spritzenkörpers 1 erstreckt.
-
Der
Deckel 315 weist des Weiteren einen vorderen Abschnitt 319 in
Form einer kegelstumpfartigen Hülse
auf, der dazu geeignet ist, sich in der Verlängerung des Spritzenkörpers 1 zu
erstrecken, und der von dem hinteren Abschnitt 316 durch
einen äußeren Kragen 340 zum
Anschlag gegen das vordere Ende des Spritzenkörpers 1 getrennt ist.
Dieser vordere Abschnitt 319 weist eine innere ringförmige Rippe 341 auf,
die an dem vorderen Ende dieses vorderen Abschnitts angeordnet ist
und einen Querschnitt in Form eines Sägezahns aufweist, dessen geneigte Fläche, die
eine schiefe Ebene bildet, zum Inneren des vorderen Abschnitts hin
ausgerichtet ist.
-
Die
längsgerichtete
Durchgangsbohrung, die die Umfangswand dieses Deckels 315 begrenzt, weist
wiederum einen hinteren zylindrischen Abschnitt 342 mit
einem Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des zylindrischen
Körpers 311 des
Pfropfens passt, und ihre Länge
ist länger
als diejenige des zylindrischen Körpers und dazu geeignet, ein
zylindrisches Volumen am vorderen Ende des Pfropfens anzuordnen,
der in dem Deckel aufgenommen und gesperrt ist.
-
Diese
Bohrung weist des Weiteren in der Längsverlängerung des hinteren Abschnitts 342 einen
kegelstumpfartigen vorderen Abschnitt 343 auf, der einen
maximalen Durchmesser aufweist, der kleiner als derjenige des hinteren
Abschnitts ist, und zwar so, dass ein radialer Absatz 344 an
der Verbindungsstelle dieser beiden Abschnitte gebildet wird.
-
Der
Sitz 320 dieser Injektionsvorrichtung ähnelt demjenigen der in Bezug
auf die 3 bis 6 beschriebenen
Injektionsvorrichtungen und stellt sich also im Allgemeinen in Form
einer zylindrischen Welle mit einem Außendurchmesser dar, der geeignet
ist, in den Hohlraum 342 des Pfropfens 310 zu
dringen, so dass ein undurchlässiges
Volumen im Innern des Hohlraums begrenzt wird.
-
Dieser
Sitz 320 weist des Weiteren eine äußere ringförmige Rippe 321 auf,
die so angeordnet ist und einen solchen Innendurchmesser aufweist,
dass sie dazu geeignet ist, in dem hinteren zylindrischen Abschnitt 342 des
Deckels 315 zum Liegen zu kommen und eine Längsverschiebung
des Sitzes in Bezug auf den Deckel zu erlauben, und zwar zwischen:
- – einer
eingefahrenen Position, in der die Rippe 321 an dem Pfropfen 310 anliegt,
- – und
einer vorgeschobenen Position, in der sich diese Rippe 321 im
Anschlag gegen den radialen Absatz 344 des Deckels 315 befindet.
-
Der
Sitz 320 weist im Übrigen
eine äußere ringförmige Nut 322 von
haltender Form auf, die durch einen vorderen Rand 323 mit
einem Querschnitt in Form eines Sägezahns begrenzt ist, der zu demjenigen
der inneren Rippe 341 des Deckels 315 komplementär ist, und
zwar so, dass das Eindringen der Rippe 341 in die Nut 322 bei
einer Verschiebung des Sitzes 320 in seine vorgeschobene
Position ermöglicht
ist und anschließend
jegliches Rückkehren des
Sitzes in seine eingefahrene Position nicht mehr möglich ist.
-
Dieser
Sitz 320 weist des Weiteren eine nicht haltende ringförmige Nut 324 auf,
die dazu geeignet ist, mit der inneren ringförmigen Rippe 34 der
Nadelschutzkappe 30 so zusammenzuwirken, dass das Halten
des Sitzes in einer eingefahrenen Position, in der er den Ausgabekanal 314 des
Pfropfens 310 versperrt und in der er sich zwischen dem
Boden des Hohlraums 342 und dem radialen Absatz, der in
der Kappe 30 angeordnet ist, erstreckt, gewährleistet
ist.
-
Schließlich ist,
wie vorstehend, der Sitz 320 längs von einem axialen Kanal 325 zum
Zuführen von
zu injizierender Flüssigkeit
zur Injektionsnadel 326, die in dem Sitz eingegossen ist,
durchdrungen.
-
Die
in 12 dargestellte Injektionsvorrichtung unterscheidet
sich in erster Linie von derjenigen, die mit Bezug auf die 10 und 11 beschrieben
wurden dadurch, dass der Behälter 401 dieser Injektionsvorrichtung
nicht aus dem zylindrischen Rohr 1, sondern aus einer Kartusche 401 oder "Karpule" vom herkömmlichen
Typ besteht, die im Dentalbereich für die Verpackung und Injektion
von flüssigen
Anästhetika
verwendet wird.
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Diese
Kartusche 401 weist also herkömmlicherweise ein zylindrisches
Rohr auf, das an einem seiner Enden eine Einschnürung aufweist, die einen zylindrischen
Hals 402 begrenzt, der an seinem Ende mit einer äußeren zylindrischen
Verdickung 403 versehen ist, die von einer Überdicke
der Umfangswand des Halses gebildet ist. Der Pfropfen 410 dieser
Injektionsvorrichtung entspricht dem vorstehend beschriebenen Pfropfen 310 und
umfasst einen vorderen zylindrischen Körper 411, der dazu
geeignet ist, sich in der Verlängerung
der Kartusche 401 zu erstrecken und in dessen vorderer
Stirnwand ein zylindrischer Hohlraum 412 angeordnet ist,
einen hinteren zylindrischen Körper 413 mit
einem Außendurchmesser,
der dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in das Innere des
Halses 402 der Kartusche 401 einzudringen, und
einen äußeren Zwischenkragen 414, der
an der Verbindungsstelle zwischen dem vorderen Körper 411 und dem hinteren
Körper 413 gebildet
ist und einen Außendurchmesser
aufweist, der in etwa zu demjenigen der Verdickung 403 der
Kartusche passt und dazu geeignet ist, dass der Kragen gegen die
Verdickung zum Anschlag kommt.
-
Wie
vorstehend ist dieser Pfropfen 410 schließlich von
einem axial versetzten Ausgabekanal 413a durchdrungen,
der in dem hinteren Körper 413 so
angeordnet ist, dass er im Boden des Hohlraums 412 mündet.
-
Der
Deckel 415 dieser Injektionsvorrichtung ist, wie vorstehend,
so gestaltet, dass er einen "kegelstumpfartigen
Schnabel" in der
Verlängerung
des Halses 402 der Kartusche 401 bildet.
-
Dieser
Deckel 415 besteht aus einem kegelstumpfartigen Ansatz 416,
der dazu geeignet ist, den vorderen Körper 411 des Pfropfens 410 abzudecken und
sich in der Verlängerung
des letzteren zu erstrecken, wobei der Ansatz an seinem hinteren
Ende einen äußeren Kragen 417 im
Anschlag gegen den Zwischenkragen 414 des Pfropfens 410 und
an seinem vorderen Ende eine innere ringförmige Rippe 418 mit
einem Querschnitt in Form eines Sägezahns aufweist.
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Die
längsgerichtete
Durchgangsbohrung, die die Umfangswand dieses Deckels 415 begrenzt, weist
wiederum einen hinteren zylindrischen Abschnitt 440 mit
einem Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des vorderen
Körpers 411 des
Pfropfens 410 passt, und dessen Länge länger als diejenige des vorderen
Körpers
und dazu geeignet ist, ein zylindrisches Volumen vorne am Pfropfen anzuordnen.
-
Diese
Bohrung weist des Weiteren einen kegelstumpfartigen vorderen Abschnitt 441 auf,
der einen kleineren Durchmesser aufweist als derjenige des hinteren
Abschnitts 440, und der dazu geeignet ist, einen radialen
Absatz 442 an der Verbindungsstelle dieser Abschnitte zu
bilden.
-
Der
Sitz 420 dieser Injektionsvorrichtung ist wiederum identisch
zu dem vorstehend beschriebenen Sitz 320 und dazu geeignet,
sich längs
im Innern des Deckels 415 zu verschieben, und zwar zwischen:
- – einer
eingefahrenen Position zum Verschließen des Ausgabekanals 413a,
- – und
einer vorgeschobenen Position zum Abfließen der Flüssigkeit in den Hohlraum 412 des
Injektionspfropfens und dann zur Nadel 426.
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Diese
Injektionsvorrichtung weist schließlich einen Ring 460 in
Verbindung mit dem Deckel 415 auf der Kartusche 401 auf,
bestehend aus einem zylindrischen Ring 461 aus einem Material
wie Aluminium, der längs
so gespalten ist, dass er radial elastisch verformt werden kann.
-
Dieser
Ring 461, der an jedem seiner Enden mit einer inneren ringförmigen Rippe 462, 463 versehen
ist, weist einen Innendurchmesser, der zu dem Außendurchmesser der Verdickung 403 des
Halses 402 der Kartusche 401 passt, und eine Länge auf,
die geeignet ist, die Kragen des Deckels 415 und des Sitzes 420 gegen
die Verdickung 403 der Kartusche 401 in Anlage
zu halten.
-
Wie
vorstehend weist die Injektionsvorrichtung also einen Sitz 420 auf,
auf dem eine Injektionsnadel 426 eingegossen und durch
eine Verschlusskappe 30 geschützt ist, die durch eine lösbare Verbindung 435 mit
dem Deckel 415 verbunden ist, wobei die Einheit aus Verschlusskappe 30 und
Deckel 415, der Pfropfen 410, die Kartusche 401 und
der Ring 460
- – eine Injektionsvorrichtung
bilden, die so aufgebaut ist, dass der Halt des Sitzes 420 in
seiner eingefahrenen Verschlussposition des Ausgabekanals 413a gewährleistet
ist,
- – dazu
geeignet sind, beim Abnehmen der Verschlusskappe 30 die
Verschiebung des Sitzes 420 in seine vorgeschobene Position,
und dann seine Sperrung in dieser vorgeschobenen Position zu bewirken.
-
Die
Injektionsvorrichtung, die in den 13 und 14 dargestellt
ist, weist, wie vorstehend, einen Spritzenkörper auf, der aus einer Kartusche 501 besteht,
und sie hat in erster Linie die Besonderheit, dass sie einen Pfropfen
und einen Sitz aufweist, die aus ein und demselben Stück gebildet
sind, sowie einen Deckel und einen Ring, die auch aus ein und demselben
Stück gebildet
sind.
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Zunächst ist
der Pfropfen/Sitz 510 aus einer zylindrischen Welle mit
einem Durchmesser gebildet, der geeignet ist, den Hals 502 der
Kartusche 501 zu durchdringen, und mit einer Länge, die
dazu geeignet ist, sich in etwa über
zwei Drittel ihrer Länge
in der Verlängerung
der Kartusche zu erstrecken.
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Wie
die Sitze 320 und 420, die in den 10 bis 12 dargestellt
sind, weist dieser Pfropfen/Sitz 50 des Weiteren eine nicht
haltende äußere ringförmige Nut 511 in
Verbindung mit der Verschlusskappe 30 sowie eine haltende äußere Nut 520 auf,
die vorne durch einen Rand 521 mit einem Querschnitt in
Form eines Sägezahns
begrenzt ist, zum Sperren des Pfropfens/Sitzes in seiner vorgeschobenen
Injektionsposition.
-
Spezifisch
weist dieser Pfropfen/Sitz 510 eine flexible Dichtungsverkleidung 512 auf,
die so angeordnet ist, dass sie sich nach vorne von dem Hals 402 der
Kartusche 401 erstreckt, wenn der Pfropfen/Sitz in den
Hals eingeführt
wird.
-
Außerdem weist
dieser Pfropfen/Sitz 510 mindestens eine Rille 513 auf,
die ausgehend von seinem hinteren Ende auf einer Länge angeordnet ist,
die dazu geeignet ist, in der eingefahrenen Position des Pfropfens/Sitzes
vollständig
in dem Hals 402 der Kartusche 401 aufgenommen
zu werden und außerhalb
des Halses in der vorgeschobenen Position des Pfropfens/Sitzes zu
münden.
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Dieser
Pfropfen/Sitz 510 weist schließlich einen Kanal 514 zum
Versorgen der Injektionsnadel 526 auf, der einen axialen
Zweig in der hinteren Verlängerung
der Nadel sowie mindestens einen radialen mündenden Zweig aufweist, der
so angeordnet ist, dass seine Ausgangsöffnung längs zwischen der Verkleidung 512 und
dem Ende der Rille 513 positioniert wird.
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Wie
vorstehend angegeben, bestehen der Deckel und der Ring dieser Injektionsvorrichtung
aus einem einstückigen
Montagestück 515,
das durch eine lösbare
Verbindung 535 mit der Nadelschutzkappe 30 verbunden
ist und im Allgemeinen eine ähnliche
Form aufweist, wie der vorstehend beschriebene Deckel 415 und
Ring 460 in dem zusammengesetzten Zustand der letzteren,
wobei das Montagstück
also aufweist:
- – einen vorderen kegelstumpfartigen
Abschnitt 516, der an seinem vorderen Ende mit einer inneren
Rippe 517 versehen ist, die so gestaltet ist, dass sie
in der haltenden Nut 520 des Pfropfens/Sitzes 510 in
der vorgeschobenen Position des letzteren zum Liegen kommt,
- – einen
hinteren zylindrischen Abschnitt 518, der längs durch
zwei innere Rippen 540, 541 begrenzt ist, von
denen eine eine Zwischenrippe zur Verbindung des vorderen Abschnitts 516 und
des hinteren Abschnitts 518 ist, die so angeordnet ist, dass
der Umfangsrand der Verkleidung 512 auf undurchlässige Weise
gegen die vordere Stirnfläche
der Verdickung 503 des Halses 502 der Kartusche 501 geklemmt
gehalten wird.
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Nach
dieser Ausführungsform
wird in der Aufmachungskonfiguration der Injektionsvorrichtung der
Pfropfen/Sitz 510 in seiner eingefahrenen Position gehalten,
in der der Ausgabekanal 513 durch die innere Umfangsfläche des
Halses 502 der Kartusche 501 verschlossen ist
und also kein Abfließen
der Flüssigkeit
erlaubt (13).
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Im
Gegensatz dazu bewirkt das Abnehmen der Verschlusskappe eine nicht
umkehrbare Längsverschiebung
des Pfropfens/Sitzes 510 in seine vorgeschobene Position,
in der der Ausgabekanal 513 in die Kammer mündet, die
auf undurchlässige
Weise die Verkleidung 512 begrenzt und in der auch der
Zufuhrkanal 514 mündet,
in dessen Innerem die Flüssigkeit
also bei der Injektion verteilt wird.
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Die 15 und 16 stellen
eine andere Ausführungsform
der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung
dar, die wie bei der vorstehenden eine Einheit aus Pfropfen und
Sitz aus einem Stück
aufweist. Nach dieser Ausführungsform
sind des Weiteren der Hals 402 der Kartusche 401 und
der Pfropfen/Sitz 510 so ausgebildet, dass sie komplementäre Flächen bilden,
die dazu geeignet sind, die Dichtigkeit der Kammer der Kartusche 601,
die die zu injizierende Flüssigkeit
enthält,
in der eingefahrenen Position des Pfropfens/Sitzes unmittelbar zu
gewährleisten,
und um ein undurchlässiges
Volumen 650 zum Abfließen
dieser Flüssigkeit
in der vorgeschobenen Position dieses Pfropfens/Sitzes 510 zu
begrenzen.
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Hierfür weist
die Umfangswand des Halses 602 zunächst eine konstante Dicke derart
auf, dass die Verdickung 603 innen eine Aufnahme 604 von
in etwa haltender Form begrenzt und einen größeren Durchmesser aufweist,
als derjenige des Halses 602.
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Der
Pfropfen/Sitz 610 weist wiederum einen hinteren zylindrischen
Abschnitt 611 mit einem Durchmesser auf, der dazu geeignet
ist, auf undurchlässige
Weise in den Hals 602 der Kartusche 601 einzudringen,
und entlang dessen mindestens eine Rille 640 angeordnet
ist.
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Dieser
Pfropfen/Sitz 610 weist des Weiteren einen Zwischenabschnitt 612 mit
leicht konischer Form auf, die zu derjenigen der Aufnahme 604 der Kartusche 601 komplementär ist, und
die dazu geeignet ist, sich in ihrer eingefahrenen Position an die Form
dieser Aufnahme 604 anzuschmiegen und in ihrer vorgeschobenen
Position ein undurchlässiges Volumen 650 mit
der Aufnahme zu begrenzen.
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Dieser
Pfropfen/Sitz 610 weist auch einen vorderen Abschnitt 613 zum
Zusammenwirken mit der Verschlusskappe 30 auf, in den die
Injektionsnadel 626 eingegossen ist.
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Wie
vorstehend weist dieser Pfropfen/Sitz 610 im Übrigen eine
nicht haltende äußere Nut 614 in Verbindung
mit der Verschlusskappe 30 sowie eine haltende äußere Nut 642 auf,
die durch einen vorderen Rand 643 begrenzt ist, der im
Querschnitt die Form eines Sägezahns
aufweist, um letzteren in seiner vorgeschobenen Position zu sperren.
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Dieser
Pfropfen/Sitz 610 weist schließlich einen Zufuhrkanal 641 auf,
der aus einem axialen Zweig in der hinteren Verlängerung der Injektionsnadel 626 und
mindestens einem radialen Zweig gebildet ist, der so angeordnet
ist, dass er stromabwärts des
Endes der Rille (oder Rillen) 640 in dem undurchlässigen Volumen 650 mündet, das
in der vorgeschobenen Position des Pfropfens/Sitzes angeordnet ist.
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Die 17–18 und 19–21 stellen
wiederum jeweils eine Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung dar, die irgendeiner
der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen entspricht und
die des Weiteren mit einer Schutzhülse ausgerüstet ist, die dazu geeignet
ist, die Nadel nach der Injektion zu bedecken.
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Als
Beispiel weist die in den Figuren dargestellte Injektionsvorrichtung
einen Spritzenkörper
auf, der aus einer Kartusche 701 (801) besteht,
die mit einem Hals 702 (802) versehen ist, auf
dem eine ringförmige
Verdickung 703 (803) ausgebildet ist.
-
Diese
Injektionsvorrichtung weist auch gemäß der Erfindung einen Pfropfen 710 (810),
einen Sitz 720 (820), einen Deckel 715 (815),
der durch eine lösbare
Verbindung mit einer Nadelschutzkappe 30 verbunden ist,
sowie einen Ring 717 (817) auf, der in dem Beispiel
in einem Stück
mit dem Deckel 715 (815) gefertigt ist, zur gemeinsamen
Verschiebung der Einheit dieser Stücke auf dem Spritzenkörper 701 (801).
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Des
Weiteren weisen spezifisch nach dieser Ausführungsform mit einer Schutzhülse die
beiden vorstehend beschriebenen Nuten 718, 719 (818, 819),
die den Ring 717 (817) begrenzen, eine radiale Dicke
auf, die des Weiteren dazu geeignet ist, jeweils einen ringförmigen Kranz
auf dem äußeren Umfang des
Rings zu bilden und zwischen sich eine ringförmige Lagerung 720 (820)
zu begrenzen.
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Zunächst stellen
die 17 und 18 eine Injektionsvorrichtung
gemäß der Erfindung
dar, die mit einer Schutzhülse
zum manuellen Auslösen
nach der Injektion versehen ist.
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Diese
Injektionsvorrichtung weist einen Kragen mit Fingerauflage 705 auf,
der mit einer Einsteckhülse 706 an
dem Ende der Kartusche 701 entgegengesetzt zum Hals 702 und
mit einer inneren ringförmigen
Nut 707 versehen ist, die so ausgebildet ist, dass sie
mit einer äußeren ringförmigen Rippe 704, die
auf der Kartusche angeordnet ist, verrastet.
-
Die
Schutzhülse 760 besteht
wiederum aus einem zylindrischen Futteral, das an einem seiner Enden
durch eine lösbare
Verbindung 761 mit dem Kragen mit Fingerauflage 705 verbunden
ist und einen Innendurchmesser aufweist, der zu dem Durchmesser
der Kränze 718, 719 passt
und dazu geeignet ist, dass die Kränze Auflageflächen zum
Führen
des Futterals, während
es gleitet, bilden.
-
Angesichts
der nicht umkehrbaren Sperrung der Verschiebung in der vorgeschobenen
Position zum Schutz der Nadel nach der Injektion weist dieses Futteral 760 des
Weiteren eine Rippe 763 (in Form eines Blockes oder mehrerer
Blöcke
oder ringförmig) auf,
die im Innern des Futterals angeordnet und dazu geeignet ist, sich
in der äußeren Lagerung 720 des Rings 717 zu
positionieren. Gleichermaßen
ist mindestens eine Nut 762, die dazu geeignet ist, die
Kränze 718, 719 des
Rings 717 längs
abzudecken, im Innern des Futterals gebildet (Selbstverständlich sind diese
Sperrelemente herkömmlicherweise
so gebildet, dass sie schiefe Ebenen bilden und eine Elastizität aufweisen,
die dazu geeignet ist, ihre relative Freigabe zu erlauben).
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Nach
dieser Ausführungsform
wird am Ende der Injektion der Schutz der Nadel erhalten, indem ein
Ziehen an dem Futteral 760 so erfolgt, dass das Lösen der
lösbaren
Verbindung und dann das Gleiten des Futterals bis zu seiner vorgeschobenen
Position erfolgt, in der er nicht umkehrbar relativ zum Spritzenkörper 701 gesperrt
ist.
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Die 19 bis 21 stellen
wiederum eine Injektionsvorrichtung dar, die mit einer Schutzhülse zum
automatischen Auslösen
am Ende der Injektion versehen ist.
-
Wie
in dem vorstehenden Beispiel besteht der Spritzenkörper aus
einer Kartusche 801, die mit einem Hals 802 versehen
ist, auf dem eine Verdickung 803 gebildet ist. Außerdem ist
ein mit einer Kolbenstange 804 (in dem vorherigen Beispiel
nicht gezeigt) einstückig
ausgebildeter Kolben 805 dazu geeignet, im Innern dieser
Kartusche 801 bei der Injektion von Flüssigkeit, die in letzterer
enthalten ist, zu gleiten.
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Diese
Kolbenstange 804 weist des Weiteren ein Druckelement 806 in
Form eines zylindrischen Schälchens
auf, das eine hintere Stirnwand zur Auflage eines Fingers aufweist,
auf deren Umfang sich senkrecht eine zylindrische Hülse 807 erstreckt.
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Der
Spritzenkörper 801 ist
des Weiteren an seinem dem Hals 802 entgegengesetzten Ende durch
eine kreisförmige
Verschlussplatte 840 verschlossen, von welcher sich eine
zylindrische Halterung 841 zum Verrasten mit dem Spritzenkörper vorspringend
erstreckt.
-
Nach
dieser Ausführungsform
besteht die Schutzhülse 860 aus
einem Futteral 861, das an einem seiner Enden mit Rasthaken 864 versehen
ist, die radial verformbar und dazu geeignet sind, sich auf der
hinteren Fläche
der Verschlussklappe 840 zu verrasten und mit dem hinteren
Ende 842 des Futterals eine innere ringförmige Rille
zum Sperren der Verschiebung dieses Futterals 861 relativ
zu der Platte und damit relativ zu dem Spritzenkörper 801 zu begrenzen.
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Dieses
Futteral 861 weist des Weiteren eine innere ringförmige Rippe 866 auf,
die mit einem Abstand von seinem hinteren Ende 842 angeordnet
und dazu geeignet ist, um den Spritzenkörper 801 und mit der
Verschlussplatte 840 ein ringförmiges Volumen zu begrenzen,
das eine Feder 865 aufnimmt, die in ihrem zusammengedrückten Zustand
gehalten wird.
-
Dieses
Futteral 861 umfasst auch einen äußeren Kragen mit Fingerauflage 863,
der sich in dem Beispiel durch eine gleiche Radialebene erstreckt wie
die Rippe 866 sowie in etwa vor der Rippe, eine innere
Rippe 862 (in Form eines Blocks oder von Blöcken oder
ringförmig), die
dazu geeignet ist, in der äußeren Lagerung 820 des
Rings 817 in der vorgeschobenen Position des Futterals 861 zum
Liegen zu kommen, in der letzteres die Nadel nach der Injektion schützt.
-
Nach
dieser Ausführungsform
und wie es in 20 dargestellt ist, kommt, wenn
der Kolben 805 die Endstellung erreicht, das Futteral 807 wieder
mit den Rasthaken 864 des Futterals 861 in Kontakt
und bewirkt eine radiale Verformung der letzteren, wodurch ein Verhaken
des Futterals auf der Verschlussklappe 840 freigegeben
wird.
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Unter
Einwirkung der Entspannungskraft der Feder 865, die sich
auf der inneren Rippe 866 des Futterals 861 und
der Verschlussklappe 840 abstützt, wird das Futteral 861 dann
automatisch dazu gebracht, entlang des Spritzenkörpers 801 zu gleiten, bis
es seine vorgeschobene Position zum Schutz der Nadel erreicht, in
der es durch das Eindringen der Rippe 862 in die äußere Lagerung 820 des
Rings 817 auf nicht umkehrbare Weise gesperrt wird (21).
-
Es
ist des Weiteren anzumerken, dass die Rippe 866 in dieser
vorgeschobenen Position gegen die hintere Fläche oder die hintere Rippe 819 des Rings 817 in
Anschlag kommt, wodurch auch verhindert wird, dass das Futteral 861 seine
Verschiebung nach vorne fortführt.