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DE60319368T2 - Vorfüllbare einweg-injektionsvorrichtung - Google Patents

Vorfüllbare einweg-injektionsvorrichtung Download PDF

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DE60319368T2
DE60319368T2 DE60319368T DE60319368T DE60319368T2 DE 60319368 T2 DE60319368 T2 DE 60319368T2 DE 60319368 T DE60319368 T DE 60319368T DE 60319368 T DE60319368 T DE 60319368T DE 60319368 T2 DE60319368 T2 DE 60319368T2
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DE
Germany
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seat
injection
closure
injection device
cap
Prior art date
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DE60319368T
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Marc Brunel
Lucien Cany
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MB INNOVATION
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Publication date
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Injektionsvorrichtung vom Typ für den einmaligen Gebrauch, die dafür vorgesehen ist, mit einer Dosis einer insbesondere medikamentösen Flüssigkeit, die injiziert werden soll, vorgefüllt zu werden.
  • Vorfüllbare Einweg-Injektionsvorrichtungen weisen einen Spritzenkörper auf, der entweder mit einem Sitz versehen ist, in den eine Nadel eingegossen ist, die durch eine Schutzkappe geschützt ist, oder ein aktives verriegelbares Kegelverbindungselement aufweist für das Aufsetzen eines passiven verriegelbaren Kegelverbindungselements, das eine Injektionsnadel trägt, die durch eine Schutzkappe geschützt ist, auf dem Spritzenkörper wobei die Kegelverbindungselemente gemeinsam unter der Bezeichnung "Luer-Kegel-Verbindung" bekannt sind.
  • Die herkömmlichsten Injektionsvorrichtungen mit einer sog. "nassen Nadel" sind vom Typ versehen mit einem Spritzenkörper, der einen Sitz aufweist, in den eine Nadel eingegossen ist, die mittels einer Schutzkappe aus Elastomer verschlossen ist, die mit einer inneren Blindbohrung versehen ist, die in dem Boden der Kappe ausgebildet ist und in der sich kraftschlüssig das Ende der Nadel anordnet, so dass die Dichtigkeit der Injektionsvorrichtung vor der Injektion sichergestellt wird.
  • Ein erster Nachteil derartiger Injektionsvorrichtungen beruht auf der Tatsache, dass sie beim Aufsetzen der Schutzkappe eine perfekte Zentrierung der Injektionsnadel relativ zu der Bohrung in der Kappe erfordern. In der Praxis erweist sich diese Zentrierung nun zuweilen aber als ungefähr, so dass die Montage der Kappe häufig zu einer Beschädigung der Kappe oder der Nadel führt mit der Folge eines nicht zu vernachlässigenden Ausschusses bei der Fertigung.
  • Gemäß diesem Prinzip wird ferner die Qualität der Nadel (Anschliff, Silikonisierung) aufgrund der Reibungen der Spitze der Nadel gegen die innere Wandung der Blindbohrung der Kappe bei der kraftschlüssigen Montage dieser letzten systematisch beeinträchtigt.
  • Schließlich ist die in diesen Injektionsvorrichtungen eingeschlossene Flüssigkeit zwangsläufig mit den Materialien in Kontakt, aus denen die Injektionsnadel und die Schutzkappe bestehen, die bei bestimmten Arten von Flüssigkeiten deren Haltbarkeit beeinträchtigen können.
  • Um diesen Nachteilen abzuhelfen, wurden verschiedene Injektionsvorrichtungen mit sogenannter "trockener Nadel" entwickelt, bei denen die Injektionsnadel bis zum Zeitpunkt der Injektion von der in dem Spritzenkörper eingeschlossenen Flüssigkeit isoliert ist.
  • Ein erster Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel" wird häufig im Dentalbereich verwendet und weist einen Kolben auf, der die zu injizierende Flüssigkeit einschließt und durch eine Membran verschlossen ist, und eine Nadel mit zwei Spitzen, die dafür vorgesehen ist, relativ zu dem Kolben axial verschoben zu werden, derart, dass die Membran zum Zeitpunkt der Injektion durchstoßen wird. Derartige Injektionsvorrichtungen sind insbesondere in den Patenten DE-847473 , FR-2347055 , US-4639250 , EP-602883 , DE-2008751 , DE-1909794 beschrieben.
  • Die Nachteile dieser Art von Injektionsvorrichtungen sind zweierlei Art. Zunächst führt nämlich die Tatsache, dass eine Nadel mit zwei Spitzen benötigt wird, zu Mehrkosten, was den Gestehungspreis dieser Injektionsvorrichtungen anbelangt, die sich einerseits aus den Kosten der Nadel selbst und anderseits aus der Pflicht zur Vornahme von zwei Anschliffen ergeben an Stelle eines einzigen Anschliffs, der bei einer herkömmlichen Nadel notwendig ist. Ferner kommt es insbesondere bei kleineren Nadeldurchmessern häufig vor, dass man mit Angussproblemen konfrontiert ist, die zum Einschluss von Membranpartikeln im Innern des Schlitzes der Nadel führen, die diesen Schlitz entweder verstopfen oder mit der Flüssigkeit injiziert werden.
  • Ein zweiter Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel" weist einen Spritzenkörper auf, der zwei Kappen aufnimmt, die eine Kammer begrenzen, welche die Flüssigkeit einschließt, und auf den ein Sitz aufgequetscht ist, der entweder eine Nadel trägt oder vom Typ aktives Kegelverbindungselement ist, wobei der Spritzenkörper ferner einen Raum enthält, der mit einem Kanal für die Verbindung mit der Injektionsnadel versehen ist, der so vorgesehen ist, dass er mit der Kammer erst nach der axialen Verschiebung der Kolben in Verbindung gebracht wird.
  • Derartige Injektionsvorrichtungen, die insbesondere in den Patenten FR-2412320 , FR-2208684 , EP-191508 , EP-588148 und EP-720857 beschrieben sind, ermöglichen es, den Nachteilen der oben beschriebenen Injektionsvorrichtungen abzuhelfen. Allerdings weisen sie ihrerseits auch zwei Nachteile auf. Zunächst erweist sich das Aufquetschen des Sitzes auf den Spritzenkörper nämlich als schwierig und erfordert eine besondere Aufmerksamkeit, um eine perfekte Abdichtung zwischen dem Sitz und dem Spritzenkörper sicherzustellen. Außerdem können derartige Injektionsvorrichtungn vor allem dem zufälligen Austritt der in der Kammer eingeschlossenen Flüssigkeit ausgesetzt sein, der das Ergebnis beispielsweise einer Ausdehnung des Volumens des in der Kammer eingeschlossenen Gases oder eines Druckverlustes insbesondere aufgrund eines Lufttransports ist, die dazu führen, dass die axiale Verschiebung der Kappe für den Zugang zu dem Raum für die Abgabe der Flüssigkeit bewirkt wird.
  • Ein dritter Typ einer Injektionsvorrichtung "mit trockener Nadel", der insbesondere in den Patenten EP-150681 , EP-111796 , FR-2330413 , WO-8404252 , FR-2784033 beschrieben ist, ermöglicht es, allen oben genannten Nachteilen abzuhelfen.
  • Zu diesem Zweck weisen diese Injektionsvorrichtungen einerseits einen Spritzenkörper auf, der mit einer Kammer versehen ist, die über eine Kappe aus Gummi verschlossen ist, die mit einer längsgerichteten Durchgangsbohrung versehen ist, und andererseits einen Sitz, der entweder eine Nadel trägt oder vom Typ aktives Kegelverbindungselement ist, das im Innern der Bohrung in der Kappe in axialer Richtung beweglich ist und mit Kanälen versehen ist, die so angeordnet sind, dass sie die Injektionsnadel und die Kammer in Verbindung bringen bei einer axialen Verschiebung des Sitzes, der dazu führt, dass dieser in die Kappe eingedrückt wird.
  • Derartige Injektionsvorrichtungen weisen in der Praxis jedoch einen größeren Nachteil auf, der sich aus der Tatsache ergibt, dass ihre Aktivierung im Hinblick auf eine Injektion es erforderlich macht, den Sitz in das Innere der Schutzkappe einzudrücken. Aus dieser Konstellation ergibt sich nämlich für den Benutzer die Pflicht, eine spezielle Aktion durchzuführen, um die Aktivierung der Injektionsvorrichtung zu bewirken, was sich in einer Änderung der althergebrachten Bewegungsabläufe niederschlägt, die bei Spritzen "mit nasser Nadel" darin bestehen, die Nadelschutzkappe einfach abzunehmen, indem diese letzte zuerst ergriffen und dann abgezogen wird. Nun stellt sich aber heraus, dass diese ihnen aufgezwungene Änderung ihrer Bewegungsabläufe von den Benutzern aus dem Gesundheitswesen sehr schlecht aufgenommen wird und dass die Injektionsvorrichtungen "mit trockener Nadel" derzeit einen sehr geringen Marktanteil gegenüber dem der Injektionsvorrichtungen "mit nasser Nadel" darstellen, und zwar trotz der Nachteile, die mit der Ausgestaltung dieser letzten verbunden sind.
  • Der Stand der Technik des EP 0 112 574 (siehe 26) beschreibt eine Einweg-Injektionsvorrichtung entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Die vorliegende Erfindung soll diesem Nachteil der oben beschriebenen Injektionsvorrichtungen "mit trockener Nadel" des dritten Typs abhelfen und hat als Hauptaufgabe die Bereitstellung einer Injektionsvorrichtung, welche die Vorteile dieser Injektionsvorrichtungen (Dichtigkeit, Sicherungsmaßnahme gegen den eventuellen Austritt von Flüssigkeit usw.) in sich vereint und deren Aktivierung im Hinblick auf eine Injektion auf natürliche Weise beim Abnehmen der Kappe, die den Sitz abdeckt, erfolgt.
  • Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine Injektionsvorrichtung laut der Definition in Anspruch 1 vor, wobei diese in Kombination aufweist:
    • – einen rohrförmigen Behälter, der an einem seiner Längsenden mit undurchlässigen Verschlussmitteln versehen ist, wobei die undurchlässigen Verschlussmittel eine Kammer begrenzen, die zum Füllen mit einer Flüssigkeit gedacht ist, und einen Kanal zum Ausgeben einer Flüssigkeit, der in die Kammer mündet, aufweisen,
    • – einen Nadelhaltersitz, der von einem Flüssigkeitszufuhrkanal der Nadel durchdrungen ist, wobei der Sitz relativ zum rohrförmigen Behälter axial mobil ist, so dass er sich zwischen einer eingefahrenen Position, die als Verschlussposition bezeichnet wird, in der der Ausgabekanal verschlossen ist, und einer vorgeschobenen Position, die als Injektionsposition bezeichnet wird, in der das Fließen der Flüssigkeit aus der Kammer zur Nadel hin durch den Zufuhrkanal des Sitzes ermöglicht wird, verschieben kann,
    • – eine Verschlusskappe mit einer Form, die dazu geeignet ist, den Sitz abzudecken, die mit Mitteln zur lösbaren Verbindung mit dem rohrförmigen Behälter versehen ist,
    • – gekoppelte Mittel zum axialen Anschlag, die auf dem Sitz und der Verschlusskappe vorgesehen und so angeordnet sind, dass sie den Sitz in seiner zurückgezogenen Verschlussposition halten, wenn dieser von der mit dem rohrförmigen Behälter verbundenen Verschlusskappe abgedeckt ist, und
    • – Mittel zum axialen Anschlag, die so angeordnet sind, dass sie den axialen Verschiebungsverlauf des Sitzes begrenzen, sobald sich die Verschlusskappe von dem rohrförmigen Behälter getrennt hat.
  • (Es ist zu beachten, dass bei dieser Patentanmeldung mit dem Begriff "Nadelhaltersitz" allgemein entweder ein Sitz, in den eine Injektionsnadel eingegossen ist, oder ein Sitz definiert werden soll, der aus einem aktiven verriegelbaren Kegelverbindungselement besteht.)
  • Gemäß der Erfindung befindet sich die Injektionsvorrichtung in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch somit in "inaktivierter" Position, in welcher der Sitz durch die Kappe abgedeckt ist, die aufgrund der Verbindung der Kappe mit dem rohrförmigen Behälter den Halt des Sitzes in seiner Verschlussposition bewirkt.
  • Bei dieser Ausgestaltung besteht die Injektionsvorrichtung somit aus einer Injektionsvorrichtung vom Typ "mit trockener Nadel", die sämtliche mit derartigen Injektionsvorrichtungen verbundenen Vorteile in sich vereint. Für die Aktivierung dieser Injektionsvorrichtung ihrerseits ist ferner lediglich ein Zug auf die Kappe auszuüben, um diese letzte von dem rohrförmigen Behälter zu lösen und auf diese Weise den Sitz freizugeben. Diese Aktivierung ergibt sich somit durch eine einfache natürliche Handbewegung, die mit derjenigen identisch ist, die derzeit vollzogen wird, um die Nadel einer Injektionsvorrichtung "mit nasser Nadel" freizugeben. Diese einfache Handbewegung führt aufgrund des Abziehens der Kappe nämlich dazu, dass der axiale Anschlag beseitigt wird, der den Sitz in seiner Verschlussposition hält, und auf diese Weise die spätere axiale Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsstellung ermöglicht wird.
  • Diese axiale Verschiebung des Sitzes kann ferner erst kurz vor der Injektion unter der Einwirkung des Drucks, der durch die Flüssigkeit, die in Folge der Betätigung des Kolbens der Injektionsvorrichtung aus der Kammer des Behälters fließt, ausgeübt wird, bewirkt werden.
  • Diese axiale Verschiebung kann auch durch das Vorsehen von Reibflächen zwischen dem Sitz und der Kappe erhalten werden.
  • Um beim Abziehen der Kappe die axiale Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsrichtung zu bewirken, weisen der Sitz und die Kappe vorteilhafterweise allerdings gekoppelte Elemente zum Sperren einer relativen Verschiebung auf, die derart angeordnet sind, dass sie einerseits in der Verschlussposition des Sitzes, bei der dieser letzte im Anschlag gegen die axialen Anschlagmittel ist, welche die Verschlussposition bestimmen, zusammenwirken und andererseits in der Injektionsposition des Sitzes, bei der dieser letzte in Anschlag gegen die axialen Anschlagmittel ist, welche die Injektionsposition bestimmen, eine relative axiale Verschiebung der Kappe relativ zu dem Sitz ermöglichen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante bestehen die undurchlässigen Verschlussmittel und der Sitz aus zwei verschiedenen Teilen, die Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung des Sitzes in Bezug auf die undurchlässigen Verschlussmittel aufweisen, die einerseits so vorgesehen sind, dass sie eine Verschiebung des Sitzes von seiner Verschlussposition in seine Injektionsposition ermöglichen, und andererseits, dass sie den Sitz in der Injektionsposition gegen eine Verschiebung in Bezug auf die undurchlässigen Verschlussmittel sperren.
  • Auf diese Weise ist der Sitz, sobald die Kappe abgezogen ist, mechanisch automatisch in seiner Injektionsposition gesperrt und gestattet es somit insbesondere, vor der Injektion einen herkömmlichen Ansaugvorgang durch Ziehen an der Kolbenstange durchzuführen, ohne dass die Gefahr besteht, einen Rückzug des Sitzes zu bewirken, der dieses Ansaugen durch Verschließen des Ausgabekanals verhindern könnte.
  • Entsprechend dieser ersten Ausführungsvariante weisen die undurchlässigen Verschlussmittel ferner vorteilhafterweise einen Verschlusspfropfen aus einem elastischen, undurchdringlichen Material auf, der die Form eines zylindrischen Hohlkörpers mit einem Querschnitt hat, der dazu geeignet ist, in den Behälter eingeführt zu werden, wobei der Verschlusspfropfen eine Bodenwand zur Abgrenzung der Kammer von dem Behälter aufweist, in der ein hindurchgehender Ausgabekanal vorgesehen ist. Außerdem weist die Injektionsvorrichtung dann ferner auf:
    • – einen Deckel, der mit einer Stirnwand, die von einer Öffnung durchdrungen ist, die einen Durchmesser aufweist, der dazu geeignet ist, den Durchgang des Sitzes zu ermöglichen, und mit einer zylindrischen Hülse mit einem Durchmesser versehen ist, der geeignet ist, um mit dem Verschlusspfropfen ineinander geschoben zu werden, so dass die Hülse und der Pfropfen einen Führungskanal des Sitzes abgrenzen,
    • – Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung des Verschlusspfropfens und des Deckels,
    • – und Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung der Einheit des Verschlusspfropfens und des Deckels in Bezug auf den Behälter.
  • Entsprechend dieser Ausführungsform sind die undurchlässigen Verschlussmittel somit in zwei verschiedene Elemente getrennt, die in Einzelfertigung einfach herzustellen sind:
    • – ein Verschlusspfropfen aus einem herkömmlichen Material wie Gummi, der dafür vorgesehen ist, die Abdichtung zwischen den undurchlässigen Verschlussmitteln und dem Behälter und zwischen den Verschlussmitteln und dem Sitz sicherzustellen,
    • – und einem Deckel, der beispielsweise aus Kunststoffspritzguss hergestellt ist, der dafür vorgesehen ist, die Sperrung und den Halt des Verschlusspfropfens im Innern des Behälters zu bewirken und um gemeinsam mit dem Verschlusspfropfen die Führung des Sitzes bei seiner Verschiebung aus der Verschlussposition in die Injektionsposition sicherzustellen.
  • Ferner weisen die Mittel zum Sperren einer Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsposition entsprechend dieser Ausführungsform vorteilhafterweise mindestens ein Anschlagelement auf, das radial verformbar und so vorgesehen ist, dass es in der Verschlussposition des Sitzes und bei der Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsposition radial an das Innere der Hülse des Deckels gedrückt gehalten wird, und um sich in eine Sperrstellung auszudehnen, die dazu geeignet ist, ihn in die Injektionsposition des Sitzes zu bringen.
  • Im Hinblick auf die lösbare Verbindung zwischen dem Pfropfen und dem rohrförmigen Behälter sind im Übrigen zwei verschiedene vorteilhafte Ausführungsformen denkbar, wenn die Verschlussmittel und der Sitz aus unterschiedlichen Teilen geformt sind.
  • Somit können die Verschlusskappe und der Deckel in einem Stück gefertigt und durch lösbare Verbindungsmittel verbunden sein, die aus einer lösbaren Verbindung bestehen, die sich zwischen der Hülse und der Stirnwand des Deckels erstreckt.
  • Der Pfropfen und der Deckel können im Gegenzug vorteilhafterweise auch aus zwei verschiedenen Teilen gebildet sein, die gekoppelte Montagemittel durch Verschrauben aufweisen.
  • In diesem zweiten Fall weist die Injektionsvorrichtung zum Zwecke der Unverletzlichkeit ferner vorteilhafterweise einen ringförmigen Kranz auf, der einstückig mit der Verschlusskappe ausgeführt und durch eine lösbare Verbindung mit deren hinterem Ende verbunden ist, wobei der ringförmige Kranz dafür geeignet ist, im Innern der Hülse des Deckels in fester Position in Bezug auf eine Verschiebung im Inneren der Hülse zum Liegen zu kommen.
  • Entsprechend einer zweiten vorteilhaften Ausführungsvariante können die undurchlässigen Verschlussmittel und der Sitz auch aus einem Teil, das als Verschluss bezeichnet wird, in einem Stück gefertigt sind, das mit einem undurchlässigen Verschlussabschnitt des rohrförmigen Behälters versehen ist und das dazu geeignet ist, mit dem rohrförmigen Behälter ein undurchlässiges Volumen mit variablem Fassungsvermögen in Abhängigkeit von der Längsposition des Verschlussteils zu begrenzen, wobei der Zufuhrkanal und der Ausgabekanal so vorgesehen sind, dass sie beide in der vorgeschobenen Position des Verschlussteils in das undurchlässige Volumen münden, und dass zumindest einer der Kanäle in der eingefahrenen Position dieses Verschlussteils durch den rohrförmigen Behälter verschlossen und von dem undurchlässigen Volumen isoliert ist.
  • Diese Lösung, die dazu führt, dass die Anzahl der für die Fertigung der Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung benötigten Teile minimiert wird, beruht somit auf der Schaffung eines undurchlässigen Volumens zwischen dem rohrförmigen Behälter und dem Verschlussteil, das die Aufgabe eines Wegeventils hat, der die Injektion der Flüssigkeit in Abhängigkeit von der Längsposition des Verschlussteils freigibt oder nicht.
  • Der rohrförmige Behälter kann im Übrigen vorteilhafterweise von einem einfachen zylindrischen Rohr gebildet sein und dementsprechend aus einem sehr kostengünstig zu fertigenden Element bestehen.
  • Der rohrförmige Behälter kann vorteilhafterweise auch aus einer Kartusche der Art von Kartusche für flüssiges Anästhetikum, das im Dentalbereich verwendet wird, bestehen, die einen Hals aufweist, der an seinem Ende eine externe Verdickung aufweist.
  • Derartige Kartuschen weisen nämlich den Vorteil auf, dass sie derzeit täglich in großen Stückzahlen hergestellt werden, was zu einem sehr niedrigen Gestehungspreis führt. Ferner sind die Dimensionsmerkmale des Halses dieser Kartuschen unabhängig vom Nutzvolumen dieser Kartusche die gleichen, und dank einer derartigen Lösung ist es daher möglich, mittels eines Einheitsmodells für die Teile, die den Injektionsstutzen bilden, verschiedene Arten von Injektionsvorrichtungen mit unterschiedlichem Volumen herzustellen. Für den Fall, dass die Injektionsvorrichtungen derartige Kartuschen aufweisen, weist das Verschlussteil ferner vorteilhafterweise eine Form auf, die dafür geeignet ist, im Innern des Halses der Kartusche zu gleiten und geführt zu werden.
  • Im Übrigen kann eine Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung zu geringen Kosten vorteilhafterweise mit einer Schutzhülse für die Nadel nach der Injektion versehen sein, die ein rohrförmiges Futteral aufweist, das geeignet ist, entlang des rohrförmigen Behälters zu gleiten, wobei das Futteral und der rohrförmige Behälter Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung aufweisen, die dazu geeignet sind, eine Injektionsposition, in der das Futteral von der Injektionsnadel zurückgezogen ist, und eine Schutzposition nach der Verwendung zu bestimmen, in der das Futteral die Injektionsnadel aufnimmt und bedeckt.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung hervor, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, in denen rein beispielhaft und nicht erschöpfend sieben Ausführungsvarianten einer Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung dargestellt sind, wobei eine Variante einer Nadelschutzkappe an die Stelle der Nadelschutzkappe treten kann, mit der die ersten beiden Injektionsvorrichtungen versehen sind, die in den 24 bzw. 56 dargestellt sind, sowie zwei Varianten einer Injektionsvorrichtung entsprechend der Erfindung, die mit einer Schutzhülse für die Nadel nach der Injektion versehen sind.
  • In den Figuren zeigen:
  • 1 eine allgemeine Längsansicht einer ersten Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
  • 2 einen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform der Injektionsvorrichtung wie sie in 1 dargestellt ist, dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
  • 3 einen teilweisen Längsschnitt im vergrößerten Maßstab der Injektionsvorrichtung nach 2,
  • 4 einen teilweisen Längsschnitt im vergrößerten Maßstab, der die Injektionsvorrichtung nach 2 darstellt, und zwar in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition,
  • 5 einen teilweisen Längsschnitt im vergrößerten Maßstab einer zweiten Ausführungsform der Injektionsvorrichtung, wie sie in 1 dargestellt ist, dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
  • 6 einen teilweisen Längsschnitt im vergrößerten Maßstab, der diese zweite Ausführungsform in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition darstellt,
  • 7 einen Längsschnitt einer Variante der Nadelhalterverschlusskappe, die diejenigen ersetzen kann, die in den 1, 2, 3, 5 dargestellt sind und mit der die beiden ersten Varianten der Injektionsvorrichtungen gemäß der Erfindung ausgerüstet sind,
  • 7a eine teilweise Perspektivansicht dieser Nadelhalterverschlusskappe,
  • 8 einen teilweisen Längsschnitt einer dritten Ausführungsvariante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
  • 9 einen teilweisen Längsschnitt dieser dritten Variante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, dargestellt in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Injektionsposition,
  • die 10 und 11 teilweise Längsschnitte einer vierten Ausführungsvariante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
  • 12 einen teilweisen Längsschnitt einer fünften Ausführungsvariante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch,
  • die 13 und 14 teilweise Längsschnitte einer sechsten Ausführungsvariante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
  • die 15 und 16 teilweise Längsschnitte einer siebten Ausführungsvariante der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, jeweils dargestellt in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch und in ihrer aktivierten gebrauchsbereiten Position,
  • die 17 und 18 Längsschnitte der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, die in den 13 und 14 dargestellt und des Weiteren mit einer manuell auslösbaren Schutzhülse für die Injektionsnadel nach dem Gebrauch versehen ist,
  • und die 19 bis 21 Längsschnitte der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, die in den 13 und 14 dargestellt und des Weiteren mit einer automatisch auslösbaren Schutzhülse für die Injektionsnadel nach dem Gebrauch versehen ist, und die jeweils in ihrer Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch (19), am Ende der Injektion (20), und in ihrer Schutzposition nach dem Gebrauch (21) gezeigt ist.
  • Die in den 16 und 816 beispielhaft dargestellten, nicht einschränkenden Injektionsvorrichtungen sind Einweg-Injektionsvorrichtungen, das heißt, sie sind dafür vorgesehen, mit einer flüssigen Injektionsdosis vorgefüllt zu werden. Wie in den 17 bis 21 dargestellt ist, können diese Injektionsvorrichtungen des Weiteren mit einer Schutzhülse ausgerüstet sein, die dazu vorgesehen ist, das Schützen der Nadel nach der Injektion zu ermöglichen und dadurch jegliches Risiko des Stechens an einer verunreinigten Nadel auszuschalten.
  • Wie es in 1 dargestellt ist, weist jede der Injektionsvorrichtungen gemäß der Erfindung zunächst einen Spritzenkörper 1, der zum Beispiel aus Glas besteht, einen Kolben 6 mit einem Durchmesser, der dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise im Innern des Spritzenkörpers 1 zu gleiten, und eine Kolbenstange 4 auf, die durch Verschraubung mit dem Kolben 6 an seinem vorderen Längsende verbunden und an seinem hinteren Ende mit einer Druckvorrichtung 5 mit Fingerauflage versehen ist.
  • Zunächst in Bezug auf die vier ersten Ausführungsvarianten, die in den 16 und 1011 dargestellt sind, besteht der Spritzenkörper 1 aus einem einfachen zylindrischen Rohr, das an einem seiner Längsenden, das als hinteres Ende bezeichnet wird, mit einem äußeren Kragen 2 zur Fingerauflage versehen ist. An seinem entgegengesetzten Ende, das als vorderes Ende bezeichnet wird, weist dieses zylindrische Rohr des Weiteren eine innere ringförmige Rippe 3 auf, die ins Innere des Rohres vorspringt.
  • Neben diesen drei Elementen, dem Spritzenkörper 1, dem Kolben 6 und der Kolbenstange 4, die bei allen dieser vier Varianten absolut identisch sind, weist jede der Injektionsvorrichtungen gemäß der Erfindung, die in den 16 und 1011 dargestellt sind, außerdem vier Elemente auf, die eine den vier Ausführungsvarianten gemeinsame spezifische Funktion erfüllen, nämlich:
    • – einen Pfropfen aus einem herkömmlichen undurchdringlichen elastischen Material, wie Gummi, zum undurchlässigen Verschließen des vorderen Endes des Spritzenkörpers 1,
    • – einen axial in Bezug auf den Spritzenkörper 1 und damit in Bezug auf den Verschlusspfropfen beweglichen Nadelhaltersitz,
    • – einen Deckel zum Sperren und Halten des Verschlusspfropfens,
    • – und eine Nadelschutzkappe, die dazu geeignet ist, in der Aufmachungskonfiguration vor dem Gebrauch der Injektionsvorrichtung den Sitz abzudecken und den Schutz der von letzterem gehaltenen Nadel zu gewährleisten.
  • Nach der in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsform liegt der Verschlusspfropfen 10 in Form eines zylindrischen Hohlkörpers mit einem Außendurchmesser vor, der zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt und dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in das Innere des Spritzenkörpers eingeführt zu werden. Innen ist dieser Verschlusspfropfen 10 in zwei zylindrische Längsabschnitte mit verschiedenen Innendurchmessern unterteilt, die durch einen radialen Absatz 10b getrennt sind, und er besteht aus einem vorderen Abschnitt 10a und einem hinteren Abschnitt 10b, der einen kleineren Innendurchmesser aufweist als der vordere Abschnitt 10a.
  • Dieser Verschlusspfropfen 10 weist des Weiteren einen äußeren vorderen Anschlagkragen 11 gegen das vordere Längsende des Spritzenkörpers 1 auf.
  • Dieser Verschlusspfropfen 10 umfasst schließlich eine Bodenwand 12 zur Begrenzung der Kammer, die die zu injizierende Flüssigkeit enthält, im Innern des Spritzenkörpers 1 und mit dem Kolben 6. Diese Bodenwand 12 hat eine kegelstumpfartige Form derart, dass sie hinten eine konkave Aufnahme 12a zur Auflage für den Kolben 6 und vorne eine konvexe Aufnahme 12b zur Auflage für die hintere Endfläche des weiter unten beschriebenen Sitzes bildet.
  • Die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 ist schließlich längs von einem Durchgangskanal 13 zur Ausgabe von Flüssigkeit, die in der Kammer des Spritzenkörpers 1 enthalten ist, durchdrungen. Dieser Ausgabekanal 13 ist des Weiteren in Bezug auf die Längsachse des Verschlusspfropfens 10 exzentrisch und so angeordnet, dass er am Umfang des hinteren Abschnitts 10b des Pfropfens mündet.
  • Der Deckel 15 dieser ersten Ausführungsform besteht wiederum aus einer zylindrischen Hülse 16 mit einem Außendurchmesser, der zu dem Innendurchmesser des vorderen Abschnitts 10a des Verschlusspfropfens 10 passt, und mit einer Länge, die kürzer ist als diejenige des vorderen Abschnitts, und die dazu geeignet sind, in letzteren so eingeschoben zu werden, dass der Pfropfen zwischen der Hülse und dem Spritzenkörper 1 eingeklemmt gehalten wird und in Bezug auf eine Verschiebung durch Verformung des letzteren an der inneren Rippe 3 des Spritzenkörpers gesperrt ist.
  • Dieser Deckel 15 weist des Weiteren eine vordere ringförmige Stirnwand 17 auf, die auf dem äußeren Umfang der Hülse 16 einen Kragen zum axialen Anschlag an dem vorderen Kragen 11 des Verschlusspfropfens 10 bildet.
  • Schließlich ist die zylindrische Wand der Hülse 16 des Deckels 15 in Längsrichtung ab ihrem hinteren Ende in Längssektoren zerteilt, wie 18, die jeweils durch zwei Längsspalte begrenzt sind, so dass sie jeweils eine Längslasche 18 bilden, die radial verformbar ist. Außerdem ist eine Umfangswulst 19 am hinteren Ende jeder Lasche 18 derart angeordnet, dass sie ins Innere der Hülse 16 des Deckels 15 vorspringt, wenn keine Belastung von außen auf die Lasche ausgeübt wird.
  • Der Sitz 20 der ersten Ausführungsform der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung hat wiederum die allgemeine Form einer zylindrischen Welle 21 mit einem Außendurchmesser, der zu dem Innendurchmesser des hinteren Abschnitts 10b des Verschlusspfropfens 10 passt, und der dazu geeignet ist, ein undurchlässiges Volumen 50 im Innern des hinteren Abschnitts jeweils durch die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 und die hintere Endfläche 22 des Sitzes zu begrenzen.
  • Diese hintere Endfläche 22 hat des Weiteren eine konkave Form, die zu der konvexen Form der hinteren Aufnahme 12b passt, die die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 bildet, und sie ist dafür geeignet, den Ausgabekanal 13, der in der Aufnahme mündet, auf undurchlässige Weise zu verschließen.
  • Der Sitz 20 weist im Übrigen eine äußere ringförmige Rippe 23 auf, die mit einem Abstand zur hinteren Endfläche 22 dieses Sitzes 20 angeordnet und dazu geeignet ist, dass die Rippe längs an dem inneren radialen Absatz 10b des Verschlusspfropfens 10 in einer Position längs zu dem Sitz, in der seine hintere Endfläche 22 an seiner Auflageaufnahme 12b aufliegt, zum Liegen kommt.
  • Der Sitz 20 umfasst im Übrigen eine haltende ringförmige Umfangsnut 24, die längsgerichtet nach vorne in Bezug auf die ringförmige Rippe 23 versetzt ist und an letzterer angrenzt, wobei die Nut so angeordnet ist, dass sie längsgerichtet folgendermaßen positioniert ist:
    • – einerseits nach hinten zurückspringend in Bezug auf die Wülste 19 der Hülse 16 des Deckels 15 in der eingefahrenen Position des Sitzes 20, in der letzterer den Ausgabekanal 13 des Verschlusspfropfens 10 verschließt,
    • – und andererseits in einer solchen Weise, dass diese Wülste 19 in einer vorgeschobenen Position des Sitzes 20, in der die hintere Fläche 22 des letzteren von der Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 entfernt liegt und in der ein undurchlässiges Volumen 50 zwischen diesen hinteren Flächen 22 und der Bodenwand 12 begrenzt ist, aufgenommen werden.
  • Der Sitz 20 weist auch eine nicht haltende ringförmige Umfangsnut 25 auf, die längsgerichtet mit einem geringen Abstand von seinem vorderen Ende angeordnet und dazu vorgesehen ist, den Sitz von seiner Verschlussposition des Ausgabekanals 13 in seine Position zu treiben, in der die Ausgangsöffnung für die Flüssigkeit aus dem Kanal freigegeben wird, wie nachstehend erläutert wird.
  • Der Sitz 20 weist schließlich eine axiale Bohrung 27 auf, die an seiner vorderen Endfläche mündet und auf herkömmliche Weise zum Eingießen einer Injektionsnadel 28 mit einer Spitze vorgesehen ist, und in deren Verlängerung sich ein axialer Kanal 29 zum Zuführen von Flüssigkeit zur Nadel erstreckt, der an der hinteren Fläche 22 des Sitzes mündet.
  • Die Nadelschutzkappe 30 besteht wiederum aus einer Kappe von einer im Allgemeinen herkömmlichen äußeren zylindrischen Form. Innen ist diese Kappe 30 in zwei Längsabschnitte 31, 33 von verschiedenen Durchmessern, die durch einen radialen Absatz 32 getrennt sind, unterteilt:
    • – einen hinteren Abschnitt 33 mit kurzer Länge in Bezug auf die Gesamtlänge der Kappe 30 und mit einem Innendurchmesser, der zu dem Außendurchmesser des Sitzes 20 passt und geeignet ist, letzteren abzudecken,
    • – und einen vorderen Abschnitt 31 mit einem Innendurchmesser, der kleiner als derjenige des hinteren Abschnitts 33 und dazu geeignet ist, dass der Absatz 32 als axialer Anschlag für den Sitz 20 dient.
  • Des Weiteren weist der hintere Abschnitt 33 der Kappe 30 eine nicht haltende innere ringförmige Rippe 34 auf, die so positioniert und geformt ist, dass sie dazu geeignet ist, in der ringförmigen Nut 25 des Sitzes 20 zum Liegen zu kommen, wenn diese Kappe 30 die Nadel 28 und den Sitz abdeckt.
  • Schließlich ist gemäß der Erfindung die Nadelschutzkappe 30 in einem Stück mit dem Deckel 15 gebildet, zum Beispiel durch Kunststoffspritzguss, und ist durch eine lösbare Verbindung irgendeiner für sich bekannten Art mit der Stirnwand 17 des Deckels in Verbindung, wie Nadeln 35, die in den 2 bis 6 dargestellt sind.
  • Als Alternative, und wie es in den 7 und 7a dargestellt ist, kann diese lösbare Verbindung auch aus einem ringförmigen Streifen 36 bestehen, der nicht in sich geschlossen und mit der Kappe 30 und dem Deckel 15 durch zwei kreisförmige lösbare Schwächebereiche 37, 38 verbunden und mit einer Greiflasche 39 an seinem freien Ende versehen ist, um ihn zu zerreißen.
  • Die Montage der verschiedenen Elemente der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung, die vorstehend beschrieben wurden, erfolgt ganz einfach nach dem folgenden Verfahren:
    Zunächst wird der Sitz 20 in das Innere des Deckels 15 und der Kappe 30 eingeführt, bis er gegen den inneren Absatz 32 der Kappe zum Anschlag kommt, in welcher Position:
    • – die ringförmige Nut 25 des Sitzes 20 die ringförmige Rippe 34 der Kappe 30 aufnimmt,
    • – die Wülste 19 der Laschen 18 im Kontakt mit der Umfangswand des Sitzes 20 vor der ringförmigen Rille 24 des Sitzes sind und eine radiale Ausdehnung der Laschen bewirken.
  • Der Verschlusspfropfen 10 wird anschließend hinten auf den Sitz 20 und den Deckel 15 aufgesteckt, bis der Kragen 11 des Pfropfens hinten in Anschlag gegen die Stirnwand 17 des Deckels kommt, in welcher Position:
    • – der Sitz 20 längs zwischen dem inneren Absatz 32 der Kappe 30 und dem inneren Absatz 10b des Verschlusspfropfens 10 gesperrt ist,
    • – der Ausgabekanal 13 durch die hintere Fläche 22 des Sitzes 20 verschlossen ist.
  • Die so vormontierte Einheit wird anschließend einfach unter Krafteinwirkung in das Innere des Spritzenkörpers 1 eingeführt und bildet dann eine Injektionsvorrichtung der Art "trockene Nadel", die dazu vorgesehen ist, vorgefüllt zu werden, wobei
    • – die Injektionsnadel 28 von der Kammer, die die zu injizierende Flüssigkeit enthält, mittels des Verschlusses durch den Sitz 20 des Verschlusskanals 13 isoliert ist,
    • – die Dichtigkeit durch den Verschlusspfropfen 10 einerseits an den Umfangskontaktflächen zwischen dem Pfropfen und dem Spritzenkörper 1, und andererseits an den Umfangskontaktflächen zwischen diesem Pfropfen 10 und dem Sitz 20 gewährleistet ist.
  • Hinsichtlich seiner Verwendung und auf gemäß der Erfindung wesentliche Weise besteht die einzige vorzunehmende Geste darin, die Kappe 30 abzunehmen. Bei diesem Abnehmen, das durch die natürliche Geste erreicht wird, die hinsichtlich des Abnehmens der Kappe einer derzeitigen herkömmlichen Spritze realisiert wird, wird die lösbare Verbindung 35 unterbrochen, dann wird der Sitz 20 mit der Kappe 30 durch das Zusammenwirken der Nut 25 und der Rippe 34 angetrieben, bis die Wülste 19 mit der ringförmigen Rille 24 des Sitzes zum Liegen kommen.
  • Die Kappe 30 wird dann völlig zurückgezogen, während der Sitz 20, ohne zurückspringen zu können, in einer Position gesperrt ist, in der er ein undurchlässiges Verbindungsvolumen 50 zwischen dem Ausgabekanal 13 und dem Zufuhrkanal 29 der Nadel 28 begrenzt.
  • Es ist anzumerken, dass nach der in den 7 und 7a dargestellten Variante das Verfahren absolut identisch ist, sobald der einleitende Schritt des Zerreißens des ringförmigen Streifens 36 erfolgt ist.
  • Die in den 5 und 6 dargestellte Injektionsvorrichtung besteht aus Elementen in ihrer Einheit, die denen der vorstehend beschriebenen Injektionsvorrichtung ähnlich sind.
  • So sind insbesondere der Spritzenkörper 1 und die Einheit von Deckel 15 und Nadelschutzkappe 30 absolut identisch zu denjenigen, die vorstehend beschrieben wurden, und sie bilden daher nicht den Gegenstand einer neuen genauen Beschreibung.
  • Der Sitz 20 und der Verschlusspfropfen 10 sind wiederum im Großen und Ganzen identisch zu denjenigen, die vorstehend beschrieben wurden, wobei die einzigen Unterschiede in der Konzeption des "Ventilsystems" bestehen, das den hinteren Abschnitt des Sitzes 20 und die Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 bildet.
  • Daher wird nur dieses "Ventilsystem" nachstehend genau mit neuen Bezugszeichen beschrieben, wobei es selbstverständlich ist, dass für die anderen Elemente, die den Sitz 20 und den Verschlusspfropfen 10 bilden, die vorstehende Beschreibung herangezogen werden sollte.
  • Nach dieser Variante ist zunächst die hintere Fläche der Bodenwand 12 des Verschlusspfropfens 10 durch eine axiale Aufnahme 112b von allgemeiner zylindrisch-spitzbogenförmiger Form vertieft, in der ein axialer Ausgabekanal 113 mündet.
  • Der Sitz 15 dieser Injektionsvorrichtung weist wiederum wie vorstehend eine zylindrische Welle 16 mit einem Außendurchmesser, der zu dem Innendurchmesser des hinteren Abschnitts 10b des Verschlusspfropfens 10 passt, und in der hinteren Verlängerung der Welle einen Stöpsel 120 von allgemeiner zylindrisch-spitzbogenförmiger Form, die zu derjenigen der Aufnahme 112b passt, auf.
  • Dieser Stöpsel 120 weist des Weiteren einen vorderen zylindrischen Abschnitt 120a auf, dessen Länge länger ist als diejenige des zylindrischen Abschnitts der Aufnahme 112b, und die dazu geeignet ist, dass sich in der Verschlussposition der Aufnahme durch den Stöpsel der vordere Teil des vorderen Abschnitts 120a dieses Stöpsels 120 nach außerhalb der Aufnahme 112 in eine undurchlässige Kammer 150 erstreckt, die durch die Bodenwand 112 des Verschlusspfropfens 10 und die hintere Endfläche 22 des Sitzes 20 begrenzt ist.
  • Nach dieser Ausführungsform weist der Zufuhrkanal 129 des Weiteren eine T-Form auf, bestehend aus:
    • – einem axialen Längszweig 129a, der sich in der hinteren Verlängerung der axialen Bohrung 27 erstreckt, in der die Injektionsnadel 28 eingegossen ist,
    • – einem hinteren radialen Querzweig 129b, der in dem vorderen Teil des vorderen Abschnitts 120a des Stöpsels 120 so angeordnet ist, dass er an jedem seiner beiden Enden in die undurchlässige Kammer 150 mündet.
  • Nach dieser Ausführungsform verschließt der Stöpsel 120 in der eingefahrenen Position des Sitzes 20, wie in 5 dargestellt, den Ausgabekanal 113, und die undurchlässige Kammer 150 ist von der Kammer des Behälters isoliert, der die zu injizierende Flüssigkeit enthält.
  • Wie es in 6 dargestellt ist, münden hingegen nach dem Abnehmen der Nadelschutzkappe 30 und folglich in der vorgeschobenen Injektionsposition des Sitzes 20 der Zufuhrkanal 129 und der Ausgabekanal 113 beide in der Kammer 150, wodurch das Abfließen der Flüssigkeit zur Injektionsnadel 28 ermöglicht wird.
  • Die in den 8 und 9 dargestellte Injektionsvorrichtung unterscheidet sich in erster Linie dadurch von den vorstehend beschriebenen, dass der Deckel und die Nadelschutzkappe nicht aus einem einzigen Stück bestehen, sondern aus zwei verschiedenen Stücken, die zum Montieren durch Verschraubung geeignet sind.
  • Wie vorangehend werden auch oben die gleichen Bezugszeichen verwendet, um Elemente zu bezeichnen, die sich in ihrer Struktur ähneln und den drei Ausführungsformen gemeinsam sind.
  • Nach dieser dritten Ausführungsform besteht zunächst der Verschlusspfropfen 210 aus einem hinteren Teil, der in Form eines zylindrischen Schälchens 211 mit einem Außendurchmesser vorliegt, der zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt und dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in den Spritzenkörper eingeführt zu werden.
  • Dieses Schälchen 211 weist des Weiteren eine Bodenwand 212 auf, die der Bodenwand 12 des vorstehend mit Bezug auf die 2 und 4 beschriebenen Verschlusspfropfens 10 ähnlich ist, das heißt, sie bildet eine hintere konkave Aufnahme 212a, eine vordere konvexe Aufnahme 212b, und in ihr ist ein Ausgabekanal 213 angeordnet, der in Bezug auf die Längsachse dieses Schälchens axial versetzt ist.
  • Der Verschlusspfropfen 210 weist des Weiteren einen vorderen Teil 214 auf, der aus einer zylindrischen Hülse besteht, die einen Innendurchmesser, der in etwa demjenigen des Schälchens ähnelt, und einen Außendurchmesser hat, der dazu geeignet ist, einen ringförmigen längsgerichteten Raum zwischen der Hülse und der Innenfläche des Spritzenkörpers 1 anzuordnen.
  • Diese zylindrische Hülse 214 weist schließlich eine äußere ringförmige Rippe 214a auf, die in etwa auf halber Länge der Hülse in Bezug auf ihre Umfangswand vorspringend angeordnet ist.
  • Der Deckel 215 dieser dritten Ausführungsform weist wiederum eine hintere zylindrische Hülse 216 mit einem Querschnitt auf, der dazu geeignet ist, in den ringförmigen Raum, der zwischen dem Spritzenkörper 1 und der Hülse 214 des Verschlusspfropfens 210 angeordnet ist, eingeschoben zu werden.
  • An seiner inneren Umfangsfläche weist diese Hülse 216 eine innere ringförmige Nut 217 auf, die in etwa auf halber Länge der Hülse angeordnet und dazu geeignet ist, die ringförmige Rippe 214a der Hülse 214 des Verschlusspfropfens 210 aufzunehmen und so eine Sperrung der relativen Verschiebung des Deckels und des Verschlusspfropfens zu gewährleisten.
  • Außerdem weist diese Hülse 216 eine äußere ringförmige Nut 218 auf, die an dem vorderen Ende der Hülse angeordnet und dazu geeignet ist, die innere ringförmige Rippe 3 des Spritzenkörpers 1 aufzunehmen und somit das Sperren und Halten der Einheit aus Verschlusspfropfen 210 und Deckel 215 im Innern des Spritzenkörpers zu gewährleisten.
  • Der Deckel 215 weist des Weiteren eine vordere ringförmige Stirnwand 219 auf, die einen äußeren Kragen auf dem äußeren Umfang der Hülse 216 zum axialen Anschlag gegen das vordere Ende des Spritzenkörpers 1 bildet.
  • Dieser Deckel 215 weist schließlich eine vordere zylindrische Hülse 240 auf, die in Bezug auf die ringförmige Stirnwand 219 des Deckels axial ausgerichtet ist und sich von der vorderen Fläche der Stirnwand nach vorne vorspringend erstreckt.
  • Diese vordere Hülse 240 weist einen Außendurchmesser, der zu demjenigen der hinteren Hülse 216 passt, und einen Innendurchmesser auf, der kleiner ist als die identischen Innendurchmesser der hinteren Hülse und der Öffnung der Stirnwand 219, und der dazu geeignet ist, einen inneren radialen Absatz 241 an seiner Verbindungsstelle mit der Stirnwand zu bilden.
  • Schließlich besitzt diese vordere Hülse 240 beginnend an ihrem vorderen Ende einen innengewindeten Längsabschnitt 242.
  • Der Sitz 220 dieser dritten Ausführungsform besteht wiederum aus einem Stück und ist von einer im Allgemeinen zylindrischen Form, die sich in drei Längsabschnitte unterteilt:
    • – einen vorderen Abschnitt 221 mit einem kleineren Durchmesser, in dessen Umfangswand eine nicht haltende äußere ringförmige Nut 222 mit einem geringen Abstand zu seinem vorderen Ende angeordnet ist,
    • – einen Zwischenabschnitt 223 mit einem größeren Durchmesser als der des vorderen Abschnitts 221, der dazu geeignet ist, einen äußeren radialen Absatz 224 an seiner Verbindungsstelle mit dem vorderen Abschnitt zu bilden. Außerdem ist eine äußere ringförmige Nut vom haltenden Typ 225 in der Umfangswand dieses Zwischenabschnitts an seinem hinteren Endabschnitt angeordnet,
    • – und einen hinteren Abschnitt 226 mit einem Außendurchmesser, der zu dem Innendurchmesser der Hülse 214 des Verschlusspfropfens 210 passt und dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in die Hülse eingeführt zu werden und im Innern dieser Hülse 214 ein undurchlässiges Volumen 250 zu definieren, das von der Bodenwand 212 des Verschlusspfropfens 210 und der hinteren Endfläche 226a des hinteren Abschnitts begrenzt ist. Diese hintere Endfläche 226a dieses hinteren Abschnitts 226 weist des Weiteren eine konkave Form auf, die zu der konvexen Form der vorderen Aufnahme 212b der Bodenwand 212 des Verschlusspfropfens 210 passt, und sie ist dazu geeignet, auf undurchlässige Weise den Ausgabekanal 213 zu verschließen, der an der Aufnahme mündet.
  • Der Sitz 220 weist schließlich eine axiale Bohrung 227 auf, die an seiner vorderen Endfläche mündet und sich auf eine Länge in etwa gleich der gesamten Länge des vorderen Abschnitts 221 und des Zwischenabschnitts 223 erstreckt, wobei die Bohrung herkömmlicherweise zum Eingießen einer Injektionsnadel mit einer Spitze 228 gedacht ist. Außerdem ist dieser Sitz 220 herkömmlicherweise in der Verlängerung dieser axialen Bohrung 227 von einem axialen Kanal 229 zum Zuführen von Flüssigkeit zur Injektionsnadel 228 durchdrungen, der an der hinteren Endfläche 226a des Sitzes mündet.
  • Die Nadelschutzkappe 230 dieser dritten Ausführungsform weist wiederum zunächst einen vorderen Teil 231 auf, der die allgemeine zylindrische Form einer Nadelschutzkappe von herkömmlicher Art aufweist.
  • Innen unterteilt sich dieser vordere Teil 231 in zwei Längsabschnitte 231a, 231c von im Allgemeinen zylindrischer Form und mit verschiedenen Innendurchmessern, die durch einen inneren radialen Absatz 231b getrennt sind: einen vorderen Abschnitt 231a, der sich über die längste Länge dieses vorderen Teils 231 erstreckt, und einen hinteren Abschnitt 231c mit kurzer Länge in Bezug auf diejenige des vorderen Abschnitts 231a und mit einem größeren Durchmesser als derjenige des letzteren Abschnitts.
  • Des Weiteren ist eine nicht haltende innere ringförmige Rippe 232 vorspringend ins Innere des hinteren Abschnitts 231c mit einem geringen Abstand zu dem Absatz 231b angeordnet.
  • Die Nadelschutzkappe 230 weist des Weiteren in der hinteren Verlängerung ihres vorderen Teils 231 eine zylindrische Hülse 233 auf, die außen mit Gewinde versehen ist, und deren Durchmesser und Gewinde dazu geeignet sind, ins Innere der innengewindeten Hülse 240 des Deckels 215 geschraubt zu werden.
  • Außerdem weist diese zylindrische Hülse 233 einen äußeren Kragen 234 zum vorderen Anschlag gegen die vordere Endfläche der innengewindeten Hülse 240 auf, wenn die zylindrische Hülse längsgerichtet in das Innere der innengewindeten Hülse eingeführt und geschraubt wird.
  • Diese zylindrische Hülse 233 weist des Weiteren einen Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 passt und größer ist als derjenige des hinteren Abschnitts 231c des vorderen Teils 231 der Verschlusskappe 230, und der dazu geeignet ist, einen inneren radialen Absatz 235 an der Verbindungsstelle zwischen dem hinteren Abschnitt 231c und der hinteren Hülse 233 zu begrenzen.
  • Die Nadelschutzkappe 230 nach dieser Ausführungsform ist im Übrigen hinten durch einen ringförmigen Ring 236 mit einer im Allgemeinen zylindrischen Form verlängert und an der hinteren Endfläche der zylindrischen, mit Gewinde versehenen Hülse 233 durch eine lösbare Verbindung 237 von der Art mit Nadeln verbunden.
  • Dieser ringförmige Ring 236 weist einen Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 passt und dazu geeignet ist, ein Einführen des Sitzes ins Innere des Rings und der zylindrischen Hülse 233 zu ermöglichen.
  • Dieser ringförmige Ring 236 unterteilt sich des Weiteren längsgerichtet in zwei Sektoren:
    • – einen vorderen zylindrischen Sektor 238 mit einem Querschnitt, der dazu geeignet ist, im Innern der zylindrischen Hülse 233 entlang des Zwischenabschnitts 223 des Sitzes 220 zu gleiten,
    • – einen hinteren Sektor 239 von kegelstumpfartiger Form, der an seiner Verbindungsstelle mit dem vorderen Sektor 238 einen Durchmesser aufweist, der dazu geeignet ist, einen ringförmigen radialen Absatz 245 in Bezug auf die Umfangsfläche des vorderen Sektors zum vorderen Anschlag gegen den inneren radialen Absatz 241 des Deckels 215 zu bilden.
  • Schließlich weist dieser ringförmige Ring 236 mindestens eine radial elastische Lasche 246 auf, die sich ins Innere des Rings vorspringend erstreckt, und zwar so, dass sie, gegen die innere Umfangsfläche dieses Rings 236 gedrückt, durch den Zwischenabschnitt des Sitzes 220 in der eingezogenen Position des Sitzes gehalten wird.
  • Diese Lasche 246 ist des Weiteren an dem Ring 236 an dessen hinterem Ende befestigt, und zwar so, dass sie sich radial ausdehnen kann und in der haltenden Nut 225 des Sitzes in dessen vorgeschobener Injektionsposition zum Liegen kommt, und so wird jegliches späteres Zurückspringen dieses Sitzes 220 verhindert.
  • Bei der Verwendung dieser Injektionsvorrichtung bewirkt das Abnehmen der Verschlusskappe 230 durch Lösen der Schraubverbindung zunächst ein Lösen der lösbaren Verbindung 237, was also eine Gewährleistung der Unverletzlichkeit der Injektionsvorrichtung darstellt.
  • Die in den 10 und 11 dargestellte Injektionsvorrichtung ist in ihrer Konzeption ähnlich wie diejenigen, die mit Bezug auf die 34 und 56 beschrieben sind, und sie weist also eine Nadelschutzkappe 30 und einen Deckel 315 auf, die aus einem Stück gefertigt und durch eine lösbare Verbindung 335 verbunden sind, die zum Beispiel durch lösbare Nadeln gebildet ist.
  • Nach dieser Ausführungsform ist zunächst der Pfropfen 310 dazu geeignet, sich teilweise so in die vordere Verlängerung des Spritzenkörpers 1 zu erstrecken, dass das undurchlässige Volumen 350 zum Abfließen der zu injizierenden Flüssigkeit außen und vor dem Spritzenkörper angeordnet ist.
  • Dieser Pfropfen 310 weist längsgerichtet einen Querschnitt in T-Form auf, der einerseits von einem vorderen zylindrischen Körper 311 mit einem Außendurchmesser, der kleiner als der Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 ist, in dessen vorderer Stirnwand ein zylindrischer Hohlraum 312 angeordnet ist, der eine Kammer zum Abfließen der Flüssigkeit 350 bildet, und andererseits von einem hinteren zylindrischen Dichtungskragen 313 gebildet ist, dessen Außendurchmesser zu dem Innendurchmesser des Spritzenkörpers 1 passt.
  • Dieser Pfropfen 310 weist des Weiteren ringförmige Nute 312a zur Druckminderung auf, die in der Abflusskammer 350 angeordnet sind. Er weist auch eine äußere ringförmige Rippe 311a auf, die an dem zylindrischen Körper 311 mit geringem Abstand zu dem Kragen 313 angeordnet ist.
  • Wie vorstehend ist dieser Pfropfen 310 schließlich von einem Ausgabekanal 314 durchdrungen, der in Bezug auf die Längsachse des Pfropfens axial versetzt und dazu geeignet ist, im Boden des zylindrischen Hohlraums 312 zu münden.
  • Der Deckel 315 dieser Injektionsvorrichtung weist wiederum eine Form auf, die dazu geeignet ist, einen "kegelstumpfartigen Schnabel" in der vorderen Verlängerung des Spritzenkörpers 1 zu bilden.
  • Dieser Deckel 315 weist zunächst einen kurzen hinteren Abschnitt 316 auf, der eine zylindrische Hülse bildet, die dazu geeignet ist, in den ringförmigen Raum, der zwischen dem Spritzenkörper 1 und dem zylindrischen Körper 311 des Pfropfens 310 angeordnet ist, eingeführt zu werden.
  • Dieser hintere Abschnitt 316 weist des Weiteren wie vorstehend eine innere ringförmige Nut 317 und eine äußere ringförmige Nut 318 auf, die dazu geeignet sind, jeweils mit der äußeren ringförmigen Rippe 311a des Pfropfens 310 und der inneren ringförmigen Rippe 3 des Spritzenkörpers 1 zusammenzuwirken, so dass eine Sperrung der relativen Verschiebung der Einheit aus Spritzenkörper 1, Pfropfen 310 und Deckel 315 in einer Position gewährleistet ist, in der sich der Hohlraum 312 des Pfropfens 310 nach außen und vorne des Spritzenkörpers 1 erstreckt.
  • Der Deckel 315 weist des Weiteren einen vorderen Abschnitt 319 in Form einer kegelstumpfartigen Hülse auf, der dazu geeignet ist, sich in der Verlängerung des Spritzenkörpers 1 zu erstrecken, und der von dem hinteren Abschnitt 316 durch einen äußeren Kragen 340 zum Anschlag gegen das vordere Ende des Spritzenkörpers 1 getrennt ist. Dieser vordere Abschnitt 319 weist eine innere ringförmige Rippe 341 auf, die an dem vorderen Ende dieses vorderen Abschnitts angeordnet ist und einen Querschnitt in Form eines Sägezahns aufweist, dessen geneigte Fläche, die eine schiefe Ebene bildet, zum Inneren des vorderen Abschnitts hin ausgerichtet ist.
  • Die längsgerichtete Durchgangsbohrung, die die Umfangswand dieses Deckels 315 begrenzt, weist wiederum einen hinteren zylindrischen Abschnitt 342 mit einem Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des zylindrischen Körpers 311 des Pfropfens passt, und ihre Länge ist länger als diejenige des zylindrischen Körpers und dazu geeignet, ein zylindrisches Volumen am vorderen Ende des Pfropfens anzuordnen, der in dem Deckel aufgenommen und gesperrt ist.
  • Diese Bohrung weist des Weiteren in der Längsverlängerung des hinteren Abschnitts 342 einen kegelstumpfartigen vorderen Abschnitt 343 auf, der einen maximalen Durchmesser aufweist, der kleiner als derjenige des hinteren Abschnitts ist, und zwar so, dass ein radialer Absatz 344 an der Verbindungsstelle dieser beiden Abschnitte gebildet wird.
  • Der Sitz 320 dieser Injektionsvorrichtung ähnelt demjenigen der in Bezug auf die 3 bis 6 beschriebenen Injektionsvorrichtungen und stellt sich also im Allgemeinen in Form einer zylindrischen Welle mit einem Außendurchmesser dar, der geeignet ist, in den Hohlraum 342 des Pfropfens 310 zu dringen, so dass ein undurchlässiges Volumen im Innern des Hohlraums begrenzt wird.
  • Dieser Sitz 320 weist des Weiteren eine äußere ringförmige Rippe 321 auf, die so angeordnet ist und einen solchen Innendurchmesser aufweist, dass sie dazu geeignet ist, in dem hinteren zylindrischen Abschnitt 342 des Deckels 315 zum Liegen zu kommen und eine Längsverschiebung des Sitzes in Bezug auf den Deckel zu erlauben, und zwar zwischen:
    • – einer eingefahrenen Position, in der die Rippe 321 an dem Pfropfen 310 anliegt,
    • – und einer vorgeschobenen Position, in der sich diese Rippe 321 im Anschlag gegen den radialen Absatz 344 des Deckels 315 befindet.
  • Der Sitz 320 weist im Übrigen eine äußere ringförmige Nut 322 von haltender Form auf, die durch einen vorderen Rand 323 mit einem Querschnitt in Form eines Sägezahns begrenzt ist, der zu demjenigen der inneren Rippe 341 des Deckels 315 komplementär ist, und zwar so, dass das Eindringen der Rippe 341 in die Nut 322 bei einer Verschiebung des Sitzes 320 in seine vorgeschobene Position ermöglicht ist und anschließend jegliches Rückkehren des Sitzes in seine eingefahrene Position nicht mehr möglich ist.
  • Dieser Sitz 320 weist des Weiteren eine nicht haltende ringförmige Nut 324 auf, die dazu geeignet ist, mit der inneren ringförmigen Rippe 34 der Nadelschutzkappe 30 so zusammenzuwirken, dass das Halten des Sitzes in einer eingefahrenen Position, in der er den Ausgabekanal 314 des Pfropfens 310 versperrt und in der er sich zwischen dem Boden des Hohlraums 342 und dem radialen Absatz, der in der Kappe 30 angeordnet ist, erstreckt, gewährleistet ist.
  • Schließlich ist, wie vorstehend, der Sitz 320 längs von einem axialen Kanal 325 zum Zuführen von zu injizierender Flüssigkeit zur Injektionsnadel 326, die in dem Sitz eingegossen ist, durchdrungen.
  • Die in 12 dargestellte Injektionsvorrichtung unterscheidet sich in erster Linie von derjenigen, die mit Bezug auf die 10 und 11 beschrieben wurden dadurch, dass der Behälter 401 dieser Injektionsvorrichtung nicht aus dem zylindrischen Rohr 1, sondern aus einer Kartusche 401 oder "Karpule" vom herkömmlichen Typ besteht, die im Dentalbereich für die Verpackung und Injektion von flüssigen Anästhetika verwendet wird.
  • Diese Kartusche 401 weist also herkömmlicherweise ein zylindrisches Rohr auf, das an einem seiner Enden eine Einschnürung aufweist, die einen zylindrischen Hals 402 begrenzt, der an seinem Ende mit einer äußeren zylindrischen Verdickung 403 versehen ist, die von einer Überdicke der Umfangswand des Halses gebildet ist. Der Pfropfen 410 dieser Injektionsvorrichtung entspricht dem vorstehend beschriebenen Pfropfen 310 und umfasst einen vorderen zylindrischen Körper 411, der dazu geeignet ist, sich in der Verlängerung der Kartusche 401 zu erstrecken und in dessen vorderer Stirnwand ein zylindrischer Hohlraum 412 angeordnet ist, einen hinteren zylindrischen Körper 413 mit einem Außendurchmesser, der dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in das Innere des Halses 402 der Kartusche 401 einzudringen, und einen äußeren Zwischenkragen 414, der an der Verbindungsstelle zwischen dem vorderen Körper 411 und dem hinteren Körper 413 gebildet ist und einen Außendurchmesser aufweist, der in etwa zu demjenigen der Verdickung 403 der Kartusche passt und dazu geeignet ist, dass der Kragen gegen die Verdickung zum Anschlag kommt.
  • Wie vorstehend ist dieser Pfropfen 410 schließlich von einem axial versetzten Ausgabekanal 413a durchdrungen, der in dem hinteren Körper 413 so angeordnet ist, dass er im Boden des Hohlraums 412 mündet.
  • Der Deckel 415 dieser Injektionsvorrichtung ist, wie vorstehend, so gestaltet, dass er einen "kegelstumpfartigen Schnabel" in der Verlängerung des Halses 402 der Kartusche 401 bildet.
  • Dieser Deckel 415 besteht aus einem kegelstumpfartigen Ansatz 416, der dazu geeignet ist, den vorderen Körper 411 des Pfropfens 410 abzudecken und sich in der Verlängerung des letzteren zu erstrecken, wobei der Ansatz an seinem hinteren Ende einen äußeren Kragen 417 im Anschlag gegen den Zwischenkragen 414 des Pfropfens 410 und an seinem vorderen Ende eine innere ringförmige Rippe 418 mit einem Querschnitt in Form eines Sägezahns aufweist.
  • Die längsgerichtete Durchgangsbohrung, die die Umfangswand dieses Deckels 415 begrenzt, weist wiederum einen hinteren zylindrischen Abschnitt 440 mit einem Innendurchmesser auf, der zu dem Außendurchmesser des vorderen Körpers 411 des Pfropfens 410 passt, und dessen Länge länger als diejenige des vorderen Körpers und dazu geeignet ist, ein zylindrisches Volumen vorne am Pfropfen anzuordnen.
  • Diese Bohrung weist des Weiteren einen kegelstumpfartigen vorderen Abschnitt 441 auf, der einen kleineren Durchmesser aufweist als derjenige des hinteren Abschnitts 440, und der dazu geeignet ist, einen radialen Absatz 442 an der Verbindungsstelle dieser Abschnitte zu bilden.
  • Der Sitz 420 dieser Injektionsvorrichtung ist wiederum identisch zu dem vorstehend beschriebenen Sitz 320 und dazu geeignet, sich längs im Innern des Deckels 415 zu verschieben, und zwar zwischen:
    • – einer eingefahrenen Position zum Verschließen des Ausgabekanals 413a,
    • – und einer vorgeschobenen Position zum Abfließen der Flüssigkeit in den Hohlraum 412 des Injektionspfropfens und dann zur Nadel 426.
  • Diese Injektionsvorrichtung weist schließlich einen Ring 460 in Verbindung mit dem Deckel 415 auf der Kartusche 401 auf, bestehend aus einem zylindrischen Ring 461 aus einem Material wie Aluminium, der längs so gespalten ist, dass er radial elastisch verformt werden kann.
  • Dieser Ring 461, der an jedem seiner Enden mit einer inneren ringförmigen Rippe 462, 463 versehen ist, weist einen Innendurchmesser, der zu dem Außendurchmesser der Verdickung 403 des Halses 402 der Kartusche 401 passt, und eine Länge auf, die geeignet ist, die Kragen des Deckels 415 und des Sitzes 420 gegen die Verdickung 403 der Kartusche 401 in Anlage zu halten.
  • Wie vorstehend weist die Injektionsvorrichtung also einen Sitz 420 auf, auf dem eine Injektionsnadel 426 eingegossen und durch eine Verschlusskappe 30 geschützt ist, die durch eine lösbare Verbindung 435 mit dem Deckel 415 verbunden ist, wobei die Einheit aus Verschlusskappe 30 und Deckel 415, der Pfropfen 410, die Kartusche 401 und der Ring 460
    • – eine Injektionsvorrichtung bilden, die so aufgebaut ist, dass der Halt des Sitzes 420 in seiner eingefahrenen Verschlussposition des Ausgabekanals 413a gewährleistet ist,
    • – dazu geeignet sind, beim Abnehmen der Verschlusskappe 30 die Verschiebung des Sitzes 420 in seine vorgeschobene Position, und dann seine Sperrung in dieser vorgeschobenen Position zu bewirken.
  • Die Injektionsvorrichtung, die in den 13 und 14 dargestellt ist, weist, wie vorstehend, einen Spritzenkörper auf, der aus einer Kartusche 501 besteht, und sie hat in erster Linie die Besonderheit, dass sie einen Pfropfen und einen Sitz aufweist, die aus ein und demselben Stück gebildet sind, sowie einen Deckel und einen Ring, die auch aus ein und demselben Stück gebildet sind.
  • Zunächst ist der Pfropfen/Sitz 510 aus einer zylindrischen Welle mit einem Durchmesser gebildet, der geeignet ist, den Hals 502 der Kartusche 501 zu durchdringen, und mit einer Länge, die dazu geeignet ist, sich in etwa über zwei Drittel ihrer Länge in der Verlängerung der Kartusche zu erstrecken.
  • Wie die Sitze 320 und 420, die in den 10 bis 12 dargestellt sind, weist dieser Pfropfen/Sitz 50 des Weiteren eine nicht haltende äußere ringförmige Nut 511 in Verbindung mit der Verschlusskappe 30 sowie eine haltende äußere Nut 520 auf, die vorne durch einen Rand 521 mit einem Querschnitt in Form eines Sägezahns begrenzt ist, zum Sperren des Pfropfens/Sitzes in seiner vorgeschobenen Injektionsposition.
  • Spezifisch weist dieser Pfropfen/Sitz 510 eine flexible Dichtungsverkleidung 512 auf, die so angeordnet ist, dass sie sich nach vorne von dem Hals 402 der Kartusche 401 erstreckt, wenn der Pfropfen/Sitz in den Hals eingeführt wird.
  • Außerdem weist dieser Pfropfen/Sitz 510 mindestens eine Rille 513 auf, die ausgehend von seinem hinteren Ende auf einer Länge angeordnet ist, die dazu geeignet ist, in der eingefahrenen Position des Pfropfens/Sitzes vollständig in dem Hals 402 der Kartusche 401 aufgenommen zu werden und außerhalb des Halses in der vorgeschobenen Position des Pfropfens/Sitzes zu münden.
  • Dieser Pfropfen/Sitz 510 weist schließlich einen Kanal 514 zum Versorgen der Injektionsnadel 526 auf, der einen axialen Zweig in der hinteren Verlängerung der Nadel sowie mindestens einen radialen mündenden Zweig aufweist, der so angeordnet ist, dass seine Ausgangsöffnung längs zwischen der Verkleidung 512 und dem Ende der Rille 513 positioniert wird.
  • Wie vorstehend angegeben, bestehen der Deckel und der Ring dieser Injektionsvorrichtung aus einem einstückigen Montagestück 515, das durch eine lösbare Verbindung 535 mit der Nadelschutzkappe 30 verbunden ist und im Allgemeinen eine ähnliche Form aufweist, wie der vorstehend beschriebene Deckel 415 und Ring 460 in dem zusammengesetzten Zustand der letzteren, wobei das Montagstück also aufweist:
    • – einen vorderen kegelstumpfartigen Abschnitt 516, der an seinem vorderen Ende mit einer inneren Rippe 517 versehen ist, die so gestaltet ist, dass sie in der haltenden Nut 520 des Pfropfens/Sitzes 510 in der vorgeschobenen Position des letzteren zum Liegen kommt,
    • – einen hinteren zylindrischen Abschnitt 518, der längs durch zwei innere Rippen 540, 541 begrenzt ist, von denen eine eine Zwischenrippe zur Verbindung des vorderen Abschnitts 516 und des hinteren Abschnitts 518 ist, die so angeordnet ist, dass der Umfangsrand der Verkleidung 512 auf undurchlässige Weise gegen die vordere Stirnfläche der Verdickung 503 des Halses 502 der Kartusche 501 geklemmt gehalten wird.
  • Nach dieser Ausführungsform wird in der Aufmachungskonfiguration der Injektionsvorrichtung der Pfropfen/Sitz 510 in seiner eingefahrenen Position gehalten, in der der Ausgabekanal 513 durch die innere Umfangsfläche des Halses 502 der Kartusche 501 verschlossen ist und also kein Abfließen der Flüssigkeit erlaubt (13).
  • Im Gegensatz dazu bewirkt das Abnehmen der Verschlusskappe eine nicht umkehrbare Längsverschiebung des Pfropfens/Sitzes 510 in seine vorgeschobene Position, in der der Ausgabekanal 513 in die Kammer mündet, die auf undurchlässige Weise die Verkleidung 512 begrenzt und in der auch der Zufuhrkanal 514 mündet, in dessen Innerem die Flüssigkeit also bei der Injektion verteilt wird.
  • Die 15 und 16 stellen eine andere Ausführungsform der Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung dar, die wie bei der vorstehenden eine Einheit aus Pfropfen und Sitz aus einem Stück aufweist. Nach dieser Ausführungsform sind des Weiteren der Hals 402 der Kartusche 401 und der Pfropfen/Sitz 510 so ausgebildet, dass sie komplementäre Flächen bilden, die dazu geeignet sind, die Dichtigkeit der Kammer der Kartusche 601, die die zu injizierende Flüssigkeit enthält, in der eingefahrenen Position des Pfropfens/Sitzes unmittelbar zu gewährleisten, und um ein undurchlässiges Volumen 650 zum Abfließen dieser Flüssigkeit in der vorgeschobenen Position dieses Pfropfens/Sitzes 510 zu begrenzen.
  • Hierfür weist die Umfangswand des Halses 602 zunächst eine konstante Dicke derart auf, dass die Verdickung 603 innen eine Aufnahme 604 von in etwa haltender Form begrenzt und einen größeren Durchmesser aufweist, als derjenige des Halses 602.
  • Der Pfropfen/Sitz 610 weist wiederum einen hinteren zylindrischen Abschnitt 611 mit einem Durchmesser auf, der dazu geeignet ist, auf undurchlässige Weise in den Hals 602 der Kartusche 601 einzudringen, und entlang dessen mindestens eine Rille 640 angeordnet ist.
  • Dieser Pfropfen/Sitz 610 weist des Weiteren einen Zwischenabschnitt 612 mit leicht konischer Form auf, die zu derjenigen der Aufnahme 604 der Kartusche 601 komplementär ist, und die dazu geeignet ist, sich in ihrer eingefahrenen Position an die Form dieser Aufnahme 604 anzuschmiegen und in ihrer vorgeschobenen Position ein undurchlässiges Volumen 650 mit der Aufnahme zu begrenzen.
  • Dieser Pfropfen/Sitz 610 weist auch einen vorderen Abschnitt 613 zum Zusammenwirken mit der Verschlusskappe 30 auf, in den die Injektionsnadel 626 eingegossen ist.
  • Wie vorstehend weist dieser Pfropfen/Sitz 610 im Übrigen eine nicht haltende äußere Nut 614 in Verbindung mit der Verschlusskappe 30 sowie eine haltende äußere Nut 642 auf, die durch einen vorderen Rand 643 begrenzt ist, der im Querschnitt die Form eines Sägezahns aufweist, um letzteren in seiner vorgeschobenen Position zu sperren.
  • Dieser Pfropfen/Sitz 610 weist schließlich einen Zufuhrkanal 641 auf, der aus einem axialen Zweig in der hinteren Verlängerung der Injektionsnadel 626 und mindestens einem radialen Zweig gebildet ist, der so angeordnet ist, dass er stromabwärts des Endes der Rille (oder Rillen) 640 in dem undurchlässigen Volumen 650 mündet, das in der vorgeschobenen Position des Pfropfens/Sitzes angeordnet ist.
  • Die 1718 und 1921 stellen wiederum jeweils eine Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung dar, die irgendeiner der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen entspricht und die des Weiteren mit einer Schutzhülse ausgerüstet ist, die dazu geeignet ist, die Nadel nach der Injektion zu bedecken.
  • Als Beispiel weist die in den Figuren dargestellte Injektionsvorrichtung einen Spritzenkörper auf, der aus einer Kartusche 701 (801) besteht, die mit einem Hals 702 (802) versehen ist, auf dem eine ringförmige Verdickung 703 (803) ausgebildet ist.
  • Diese Injektionsvorrichtung weist auch gemäß der Erfindung einen Pfropfen 710 (810), einen Sitz 720 (820), einen Deckel 715 (815), der durch eine lösbare Verbindung mit einer Nadelschutzkappe 30 verbunden ist, sowie einen Ring 717 (817) auf, der in dem Beispiel in einem Stück mit dem Deckel 715 (815) gefertigt ist, zur gemeinsamen Verschiebung der Einheit dieser Stücke auf dem Spritzenkörper 701 (801).
  • Des Weiteren weisen spezifisch nach dieser Ausführungsform mit einer Schutzhülse die beiden vorstehend beschriebenen Nuten 718, 719 (818, 819), die den Ring 717 (817) begrenzen, eine radiale Dicke auf, die des Weiteren dazu geeignet ist, jeweils einen ringförmigen Kranz auf dem äußeren Umfang des Rings zu bilden und zwischen sich eine ringförmige Lagerung 720 (820) zu begrenzen.
  • Zunächst stellen die 17 und 18 eine Injektionsvorrichtung gemäß der Erfindung dar, die mit einer Schutzhülse zum manuellen Auslösen nach der Injektion versehen ist.
  • Diese Injektionsvorrichtung weist einen Kragen mit Fingerauflage 705 auf, der mit einer Einsteckhülse 706 an dem Ende der Kartusche 701 entgegengesetzt zum Hals 702 und mit einer inneren ringförmigen Nut 707 versehen ist, die so ausgebildet ist, dass sie mit einer äußeren ringförmigen Rippe 704, die auf der Kartusche angeordnet ist, verrastet.
  • Die Schutzhülse 760 besteht wiederum aus einem zylindrischen Futteral, das an einem seiner Enden durch eine lösbare Verbindung 761 mit dem Kragen mit Fingerauflage 705 verbunden ist und einen Innendurchmesser aufweist, der zu dem Durchmesser der Kränze 718, 719 passt und dazu geeignet ist, dass die Kränze Auflageflächen zum Führen des Futterals, während es gleitet, bilden.
  • Angesichts der nicht umkehrbaren Sperrung der Verschiebung in der vorgeschobenen Position zum Schutz der Nadel nach der Injektion weist dieses Futteral 760 des Weiteren eine Rippe 763 (in Form eines Blockes oder mehrerer Blöcke oder ringförmig) auf, die im Innern des Futterals angeordnet und dazu geeignet ist, sich in der äußeren Lagerung 720 des Rings 717 zu positionieren. Gleichermaßen ist mindestens eine Nut 762, die dazu geeignet ist, die Kränze 718, 719 des Rings 717 längs abzudecken, im Innern des Futterals gebildet (Selbstverständlich sind diese Sperrelemente herkömmlicherweise so gebildet, dass sie schiefe Ebenen bilden und eine Elastizität aufweisen, die dazu geeignet ist, ihre relative Freigabe zu erlauben).
  • Nach dieser Ausführungsform wird am Ende der Injektion der Schutz der Nadel erhalten, indem ein Ziehen an dem Futteral 760 so erfolgt, dass das Lösen der lösbaren Verbindung und dann das Gleiten des Futterals bis zu seiner vorgeschobenen Position erfolgt, in der er nicht umkehrbar relativ zum Spritzenkörper 701 gesperrt ist.
  • Die 19 bis 21 stellen wiederum eine Injektionsvorrichtung dar, die mit einer Schutzhülse zum automatischen Auslösen am Ende der Injektion versehen ist.
  • Wie in dem vorstehenden Beispiel besteht der Spritzenkörper aus einer Kartusche 801, die mit einem Hals 802 versehen ist, auf dem eine Verdickung 803 gebildet ist. Außerdem ist ein mit einer Kolbenstange 804 (in dem vorherigen Beispiel nicht gezeigt) einstückig ausgebildeter Kolben 805 dazu geeignet, im Innern dieser Kartusche 801 bei der Injektion von Flüssigkeit, die in letzterer enthalten ist, zu gleiten.
  • Diese Kolbenstange 804 weist des Weiteren ein Druckelement 806 in Form eines zylindrischen Schälchens auf, das eine hintere Stirnwand zur Auflage eines Fingers aufweist, auf deren Umfang sich senkrecht eine zylindrische Hülse 807 erstreckt.
  • Der Spritzenkörper 801 ist des Weiteren an seinem dem Hals 802 entgegengesetzten Ende durch eine kreisförmige Verschlussplatte 840 verschlossen, von welcher sich eine zylindrische Halterung 841 zum Verrasten mit dem Spritzenkörper vorspringend erstreckt.
  • Nach dieser Ausführungsform besteht die Schutzhülse 860 aus einem Futteral 861, das an einem seiner Enden mit Rasthaken 864 versehen ist, die radial verformbar und dazu geeignet sind, sich auf der hinteren Fläche der Verschlussklappe 840 zu verrasten und mit dem hinteren Ende 842 des Futterals eine innere ringförmige Rille zum Sperren der Verschiebung dieses Futterals 861 relativ zu der Platte und damit relativ zu dem Spritzenkörper 801 zu begrenzen.
  • Dieses Futteral 861 weist des Weiteren eine innere ringförmige Rippe 866 auf, die mit einem Abstand von seinem hinteren Ende 842 angeordnet und dazu geeignet ist, um den Spritzenkörper 801 und mit der Verschlussplatte 840 ein ringförmiges Volumen zu begrenzen, das eine Feder 865 aufnimmt, die in ihrem zusammengedrückten Zustand gehalten wird.
  • Dieses Futteral 861 umfasst auch einen äußeren Kragen mit Fingerauflage 863, der sich in dem Beispiel durch eine gleiche Radialebene erstreckt wie die Rippe 866 sowie in etwa vor der Rippe, eine innere Rippe 862 (in Form eines Blocks oder von Blöcken oder ringförmig), die dazu geeignet ist, in der äußeren Lagerung 820 des Rings 817 in der vorgeschobenen Position des Futterals 861 zum Liegen zu kommen, in der letzteres die Nadel nach der Injektion schützt.
  • Nach dieser Ausführungsform und wie es in 20 dargestellt ist, kommt, wenn der Kolben 805 die Endstellung erreicht, das Futteral 807 wieder mit den Rasthaken 864 des Futterals 861 in Kontakt und bewirkt eine radiale Verformung der letzteren, wodurch ein Verhaken des Futterals auf der Verschlussklappe 840 freigegeben wird.
  • Unter Einwirkung der Entspannungskraft der Feder 865, die sich auf der inneren Rippe 866 des Futterals 861 und der Verschlussklappe 840 abstützt, wird das Futteral 861 dann automatisch dazu gebracht, entlang des Spritzenkörpers 801 zu gleiten, bis es seine vorgeschobene Position zum Schutz der Nadel erreicht, in der es durch das Eindringen der Rippe 862 in die äußere Lagerung 820 des Rings 817 auf nicht umkehrbare Weise gesperrt wird (21).
  • Es ist des Weiteren anzumerken, dass die Rippe 866 in dieser vorgeschobenen Position gegen die hintere Fläche oder die hintere Rippe 819 des Rings 817 in Anschlag kommt, wodurch auch verhindert wird, dass das Futteral 861 seine Verschiebung nach vorne fortführt.

Claims (13)

  1. Injektionsvorrichtung zum einmaligen Gebrauch, aufweisend: einen rohrförmigen Behälter (1; 401), der an einem seiner Längsenden mit undurchlässigen Verschlussmitteln (10; 210; 310; 410; 510; 610) versehen ist, wobei die undurchlässigen Verschlussmittel eine Kammer begrenzen, die zum Füllen mit einer Flüssigkeit gedacht ist, und einen Kanal (13; 113; 213; 314; 413a, 513; 640) zum Ausgeben einer Flüssigkeit, der in die Kammer mündet, aufweisen, einen Nadelhaltersitz (20; 220; 320; 420; 520; 610), der von einem Flüssigkeitszufuhrkanal (29; 229; 325; 514; 641) der Nadel durchdrungen ist, wobei der Sitz relativ zum rohrförmigen Behälter (1; 401) axial mobil ist, so dass er sich zwischen einer eingefahrenen Position, die als Verschlussposition bezeichnet wird, in der der Ausgabekanal (13; 113; 213; 314; 413a; 513; 640) verschlossen ist, und einer vorgeschobenen Position, die als Injektionsposition bezeichnet wird, in der das Fließen der Flüssigkeit aus der Kammer zur Nadel (28; 128; 228; 326; 426; 526; 626) hin durch den Zufuhrkanal (29; 229) des Sitzes ermöglicht wird, verschieben kann, dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist: eine Verschlusskappe (30; 230) mit einer Form, die dazu geeignet ist, den Sitz (20; 220; 320; 420; 520; 610) abzudecken, die mit Mitteln (35; 3639; 233; 335; 435; 535; 635) zur lösbaren Verbindung mit dem rohrförmigen Behälter (1; 401) versehen ist, gekoppelte Mittel zum axialen Anschlag (32; 224; 235), die auf dem Sitz und der Verschlusskappe vorgesehen und so angeordnet sind, dass sie den Sitz in ihrer Verschlussposition halten, wenn dieser von der mit dem rohrförmigen Behälter (1; 401) verbundenen Verschlusskappe abgedeckt ist, und Mittel zum axialen Anschlag (23; 226; 236; 321; 344), die so angeordnet sind, dass sie den axialen Verschiebungsverlauf des Sitzes begrenzen, sobald sich die Verschlusskappe von dem rohrförmigen Behälter (1; 401) getrennt hat.
  2. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitz (20; 220) und die Verschlusskappe (30; 230) gekoppelte Elemente zum Sperren einer relativen Verschiebung (25; 34; 222, 232) aufweisen, die einerseits so angeordnet sind, dass sie in der Verschlussposition des Sitzes (20; 220), in der letzterer an den Mitteln zum axialen Anschlag (32; 224; 235), die die Verschlussposition bestimmen, anliegt, zusammenwirken, und andererseits, dass sie eine axiale relative Verschiebung der Verschlusskappe (30; 230) in Bezug auf den Sitz (20; 220) in der Injektionsposition des Sitzes erlauben, in der dieser an den Mitteln zum axialen Anschlag (23; 226; 236) anliegt, die die Injektionsposition bestimmen.
  3. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die undurchlässigen Verschlussmittel (10; 15; 210; 215) und der Sitz (20; 220) aus zwei verschiedenen Teilen bestehen, die Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung (18; 19; 24; 225; 246) des Sitzes in Bezug auf die undurchlässigen Verschlussmittel aufweisen, die einerseits so vorgesehen sind, dass sie eine Verschiebung des Sitzes (20; 220) von seiner Verschlussposition in seine Injektionsposition ermöglichen, und andererseits, dass sie den Sitz in der Injektionsposition gegen eine Verschiebung in Bezug auf die undurchlässigen Verschlussmittel sperren.
  4. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die undurchlässigen Verschlussmittel einen Verschlusspfropfen (10; 210) aus einem elastischen, undurchdringlichen Material aufweisen, der die Form eines zylindrischen Hohlkörpers mit einem Querschnitt hat, der dazu geeignet ist, in den Behälter (1) eingeführt zu werden, wobei der Verschlusspfropfen eine Bodenwand (12; 112; 212) zur Abgrenzung der Kammer von dem Behälter aufweist, in der ein hindurchgehender Ausgabekanal (13; 113; 213) vorgesehen ist, wobei die Injektionsvorrichtung des Weiteren aufweist: einen Deckel (15; 215), der mit einer Stirnwand (17; 219), die von einer Öffnung durchdrungen ist, die einen Durchmesser aufweist, der dazu geeignet ist, den Durchgang des Sitzes (20; 220) zu ermöglichen, und mit einer zylindrischen Hülse (16; 216) mit einem Durchmesser versehen ist, der geeignet ist, um mit dem Verschlusspfropfen (10; 210) ineinander geschoben zu werden, so dass die Hülse und der Pfropfen einen Führungskanal des Sitzes abgrenzen, Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung (214a) des Verschlussstopfens (10; 210) und des Deckels (15; 215), und Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung (3; 3; 218) der Einheit des Verschlussstopfens (10; 210) und des Deckels (15; 215) in Bezug auf den Behälter (1).
  5. Injektionsvorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4 zusammen, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Sperren einer Verschiebung des Sitzes (20; 220) in seine Injektionsposition mindestens ein Anschlagelement (18; 246) aufweisen, das radial verformbar und so vorgesehen ist, dass es in der Verschlussposition des Sitzes (20; 220) und bei der Verschiebung des Sitzes in seine Injektionsposition radial an das Innere der Hülse (16; 216) des Deckels (15; 215) gedrückt gehalten wird, und um sich in eine Sperrstellung (24; 225) auszudehnen, die dazu geeignet ist, ihn in die Injektionsposition des Sitzes (20; 220) zu bringen.
  6. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (10) und der Deckel (15) in einem Stück gefertigt und durch lösbare Verbindungsmittel verbunden sind, die aus einer teilbaren Verbindung (35; 36; 39) bestehen, die sich zwischen der Hülse und der Stirnwand (17; 219) des Deckels erstreckt.
  7. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (230) und der Deckel (215) aus zwei verschiedenen Teilen gebildet sind, die gekoppelte Montagemittel durch Verschrauben (242, 233) aufweisen.
  8. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen ringförmigen Kranz (236) aufweist, der aus einem Stück mit der Verschlusskappe (230) ausgeführt und durch eine teilbare Verbindung (237) mit deren hinterem Ende verbunden ist, wobei der ringförmige Kranz dafür geeignet ist, im Inneren der Hülse (216) des Deckels (215) in fester Position in Bezug auf eine Verschiebung im Inneren der Hülse zum Liegen zu kommen.
  9. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die undurchlässigen Verschlussmittel und der Sitz aus einem Teil (510; 610), das als Verschluss bezeichnet wird, in einem Stück gefertigt sind, das mit einem undurchlässigen Verschlussabschnitt (611) des rohrförmigen Behälters versehen ist, der dazu geeignet ist, mit dem rohrförmigen Behälter ein undurchlässiges Volumen mit variablem Fassungsvermögen in Abhängigkeit von der Längsposition des Verschlussteils zu begrenzen, wobei der Zufuhrkanal (514) und der Ausgabekanal (513) so vorgesehen sind, dass sie beide in der vorgeschobenen Position des Verschlussteils in das undurchlässige Volumen münden, und dass zumindest einer der Kanäle in der eingefahrenen Position dieses Verschlussteils durch den rohrförmigen Behälter verschlossen und von dem undurchlässigen Volumen isoliert ist.
  10. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Behälter aus einem zylindrischen Rohr (1) besteht.
  11. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Behälter aus einer Kartusche (401) der Art von Kartusche für flüssiges Anästhetikum, das im Dentalbereich verwendet wird, besteht, die einen Hals (402) aufweist, der an seinem Ende eine externe Verdickung (403) aufweist.
  12. Injektionsvorrichtung nach den Ansprüchen 9 und 11 zusammen, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussteil (510; 610) eine Form darstellt, die zum Schieben und Führen im Inneren des Halses (403) der Kartusche (401) geeignet ist.
  13. Injektionsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Schutzhülse (760; 860) für die Nadel nach der Injektion aufweist, die ein rohrförmiges Futteral aufweist, das geeignet ist, entlang des rohrförmigen Behälters (401) zu gleiten, wobei das Futteral und der rohrförmige Behälter Mittel zum Sperren einer relativen Verschiebung (720; 762; 763; 820; 862) aufweist, die dazu geeignet sind, eine Injektionsposition, in der das Futteral von der Injektionsnadel zurückgezogen ist, und eine Schutzposition nach der Verwendung zu bestimmen, in der das Futteral die Injektionsnadel aufnimmt und bedeckt.
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