-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kompositzwischenstück für die Gestaltung
von Verstärkungsprothesen
zum Verstärken
von Gewebsstrukturen.
-
Verstärkungsprothesen
dienen allgemein dazu, Gewebe zu stützen, und können für verschiedene Stellen des
Körpers
verwendet werden. Diese Verstärkungsprothesen
können
für eine
temporäre
Implantation vorgesehen sein. In diesen Fällen sind sie aus einem resorbierbaren
Material gebildet. Sie können
im Gegensatz dazu für
eine endgültige
Implantation vorgesehen sein und sind dann beispielsweise aus einem
textilen Träger
aus einem nicht-resorbierbaren Material gebildet.
-
Die
textilen Träger
sind intrinsisch anwachsfreundlich und bindegewebsvermehrend, unabhängig davon,
wie die Beschaffenheit der Gewebe ist, mit denen sie in Berührung gebracht
werden. Diese gegenüber
den Stützgeweben
(Muskeln, Sehnenkappen, Faszien usw.) zum Ausdruck gebrachte Eigenschaft
stellt selbst eine für
die Qualität
des Ergebnisses unverzichtbare Voraussetzung dar. Gegenüber anderen,
empfindlicheren Strukturen begünstigt
dagegen das Vorhandensein eines textilen Trägers bei der anfänglichen
Narbenentzündung
die Entstehung von dichten faserigen Bindungen, und zwar dort, wo nur
lasche Bindungen existieren so wie solche, die die Zwischenbindegewebe
für die
extraperitonealen Organe hervorrufen, und wo keine Bindung für die intraperitonealen
Organe existiert. Die poröse
Beschaffenheit der textilen Träger
ist daher häufig
die Ursache für
die Entwicklung postchirurgischer Verwachsungen und Erosionen.
-
Eine
Art und Weise, diesem Problem abzuhelfen, besteht darin, die Seite
der Prothese, auf der die Bildung solcher Verwachsungen oder solcher Erosionen
nicht gewünscht
ist, glatt zu machen, vorzugsweise indem sie mit einem resorbierbaren
Material bedeckt wird.
-
In
der parietalen Chirurgie beispielsweise wird danach gestrebt, durch
Implantation von Verstärkungsprothesen
die Wände
der Bauchhöhle
zu reparieren, die durch Leistenbrüche oder Eingeweidevorfälle beschädigt worden
sind. Wenn sie in die Bauchhöhle
in intraperitonealer Lage implantiert wird, sollte die Verstärkungsprothese
demgemäß vorzugsweise
seitens der Wand eine für
die Zellkolonisation günstige
Seite für
eine wirksame chirurgische Rekonstruktion und seitens der Eingeweide eine
für die
Bildung von postchirurgischen Verwachsungen wenig günstige glatte
Seite aufweisen. In einem solchen Fall stellen sich die Verstärkungsprothesen
vorzugsweise in Form einer porösen
Textilie dar, deren eine Seite oberflächlich durch eine resorbierbare
Schicht oder Membran bedeckt ist, um die Bildung von postchirurgischen
Verwachsungen zu vermeiden, wobei die andere Seite für eine frühzeitige
und innige Gewebsintegration der zu stützenden Wand freigelassen wird.
WO 99/06080 beschreibt solche
Prothesen.
-
Ein
weiteres Beispiel ist der Fall von chirurgischen Behandlungen zum
Stützen
von Geweben oder die Reparation von Vorfällen. Die von diesen Behandlungen
betroffenen Gewebe, die als extraperitoneale Gewebe bezeichnet werden,
sind besonders exponiert, weil sie mit den zwei Seiten der Prothese
in Berührung
treten können.
Diese Gewebe sind beispielsweise hohle Eingeweide, wie die Blase, die
Vagina, die Gebärmutter
oder der Mastdarm, oder natürliche
Kanäle
des Organismus, wie die Harnröhre.
Die Speiseröhre,
die Luftröhre,
Blutgefäße, Nerven,
Sehnen, die harte Hirnhaut bilden weitere Beispiele von empfindlichen
Strukturen, die es im Fall einer Verwendung von porösen Verstärkungen
in unmittelbarer Nähe
zu schützen
gilt. Bei solchen als empfindlich bezeichneten Geweben können die
fasrigen Bindungen nach der anfänglichen
Narbenentzündung
durch Erosion oder Fisteln verschlimmert sein. In diesem Fall ist
es notwendig, während
der anfänglichen
Phase der Narbenbildung diese umgebenden empfindlichen Gewebe zu
schützen,
indem die beiden Seiten der Prothese durch ein glattes Material
bedeckt sind.
-
Die
chirurgischen Behandlungen zum Stützen von Geweben oder zur Reparation
von Vorfällen bedingen
es, diese als empfindlich bezeichneten Gewebe (Harnblase, Vagina,
Gebärmutter,
Mastdarm) zu stützen,
indem sie mit sich in anatomisch stabilen Zonen befindlichen widerstandsfähigeren
Geweben verbunden werden. Der Teil der Prothese, der in Berührung mit
den empfindlichen Geweben steht, soll somit glatte Seiten aufweisen,
während
die Teile der Prothese, die in Berührung mit den widerstandsfähigen entfernten
Geweben stehen, vorzugsweise porös
sind, um eine bessere Verankerung der Prothese zu ermöglichen.
In dieser Hinsicht beschreibt der Stand der Technik eine Prothese,
die an die Behandlung von Inkontinenz bei der Frau angepasst ist,
deren mittiger Teil mit nicht-resorbierbarem hydrophobem Silikon
bedeckt ist, und deren seitliche Verankerungsstücke gewirkte oder nicht-gewebte
Drilliche sind. Eine solche Prothese ist dennoch aufgrund der hydrophoben
und nicht-resorbierbaren Beschaffenheit des Silikons für den Schutz
von empfindlichen Strukturen wenig wünschenswert.
-
Darüber hinaus
kann es wünschenswert sein,
aus Gründen
der Hygiene oder der Erleichterung der Benutzung durch den Chirurgen
nur einen Teil einer Prothese zu bedecken. Beispielsweise kann es
gewollt sein, einen Teil einer Prothese temporär zu versteifen, indem er zur
Verwendung in der laparoskopischen Chirurgie mit einem ununterbrochenen
Film bedeckt wird.
-
Verstärkungsprothesen
sollen schließlich auch
an die Größe und die
innere Morphologie des Patienten angepasst sein.
-
Es
erscheint somit, dass es so viele Formen und Beschaffenheiten von
Prothesen gibt wie Pathologien und Patienten. Nun wäre es mühsam und
gefährlich,
eine Prothese von Anfang bis Ende am Operationsort herzustellen.
Dies nimmt eine enorme Zeit ein, verlängert die für die Operation erforderliche
Anästhesiedauer
und erhöht
die Risiken einer Komplikation.
-
Es
wäre demzufolge
interessant, dass der Chirurg, der damit betraut ist, einen Leistenbruch oder
einen Vorfall zu operieren, über
ein Kompositzwischenstück
verfügen
könnte,
in dem er auf einfache und schnelle Weise eine Verstärkungspro these zuschneiden
kann, die an die Morphologie und die Pathologie des Patienten angepasst
ist, den er gerade operiert.
-
Die
vorliegende Erfindung hat demnach ein Kompositzwischenstück zum Ziel,
das für
die Gestaltung einer Kompositverstärkungsprothese angepasst ist,
dadurch gekennzeichnet, dass es aufweist:
- – i) einen
porösen
textilen Träger,
der eine Anordnung von Fäden
aufweist, die jeweils aus zumindest einer Elementarfaser aus nicht-resorbierbarem
polymeren Material aufgebaut sind, wobei der textile Träger den
oder die freien Ränder
des Stückes
bestimmt, und
- – ii)
ein hydrophiles resorbierbares Material, das den textilen Träger zumindest
auf einer Seite des Letzteren bedeckt, und sich hinsichtlich der
Oberfläche
entlang einer als geschützt
bezeichneten Zone erstreckt und beidseits der Letzteren zwei als
nicht geschützt
bezeichnete Zonen des textilen Trägers ausbildet, die von den
freien Rändern begrenzt
sind und frei von diesem resorbierbaren Material sind.
-
Die
Erfindung hat gleichermaßen
die Verwendung eines vorstehend genannten Kompositzwischenstücks zum
Herstellen einer Kompositverstärkungsprothese
zum Ziel.
-
Die
vorliegende Erfindung hat außerdem
ein Verfahren zum Herstellen einer Kompositverstärkungsprothese zum Ziel, dadurch
gekennzeichnet, dass:
- – i) ein Kompositzwischenstück, wie
es oben beschrieben wurde, bereitgestellt wird,
- – ii)
das Kompositstück
entlang einer Schnittlinie zugeschnitten wird, die in Letzterem
zumindest zwei Gewebeankoppelzonen beidseits einer Gewebeintegrationszone
bestimmt, wobei die Ankoppelzonen jeweils in die beiden nicht geschützten Zonen
zugeschnitten werden und die Gewebeintegrationszone in die geschützte Zone
zugeschnitten wird.
-
Aufgrund
der Erfindung kann der Chirurg die Prothese am Operationsort unter
Berücksichtigung der
Pathologie, wegen der er gerade operiert, an die Morphologie seines
Patienten besser angepasst zuschneiden.
-
Unter
einem „porösen textilen" Träger wird im
Sinne der vorliegenden Erfindung ein textiler Träger verstanden, der Freiräume in Form
von Zwischenräumen
und/oder Volumina aufweist. Genauer ist der poröse textile Träger aus
einer Anordnung von Fäden
aufgebaut, die ein mikroporöses
Gefüge und/oder
ein makroporöses
Gefüge
definieren.
-
Die
betreffende Anordnung von Fäden
ist ein geordnetes Geflecht, das beispielsweise gemäß jeglicher
geeigneter Bindung gewebt oder gewirkt ist, oder das auch ungeordnet
ist, beispielsweise nicht gewebt. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bildet die Anordnung von Fäden eine gewirkte Struktur.
Jeder Faden, um den es sich handelt, weist zumindest eine Elementarfaser
oder ein Filament auf, die oder das ununterbrochen oder unterbrochen
und aus einem nicht resorbierbaren polymeren Material ist. Jeder
Faden kann weitere Fäden oder
Filamente, beispielsweise aus einem resorbierbaren polymeren Material
aufweisen.
-
Unter „polymerem
Material" wird jedes
Material in Einzel- oder Gemengeform verstanden, das ein natürliches
oder synthetisches Polymer aufweist, das beispielsweise durch Polymerisation
oder Copolymerisation gewonnen wird. Das nicht-resorbierbare polymere Material gemäß der Erfindung
kann ein Polypropylen oder auch ein Polyester vom Typ Polyethylenterephtalat
sein.
-
Das
mikroporöse
Gefüge
weist zumindest die Zwischenräume
zwischen zumindest zwei Fäden an
Berührstellen
eines Fadens mit zumindest einem weiteren Faden auf. In dem Fall,
bei dem zumindest ein Faden mehrere zusammengefügte oder nicht zusammengefügte Elementarfasern
aufweist, weist das mikroporöse
Gefüge
außerdem
die Zwischenräume zwischen
Elementarfasern eines selben Fadens auf.
-
Die
Mikroporosität
des textilen Trägers
kann demgemäß zusammengefasst
definiert werden i0) als gegebenenfalls
die Zwischenräume
zwischen zumindest zwei Elementarfasern innerhalb eines selben Fadens
und ii0) als Zwischenräume zwischen zumindest zwei
Fäden an
Berührstellen
eines Fadens mit zumindest einem weiteren Faden.
-
Das
makroporöse
Gefüge
oder die Makroporosität
weist Volumina auf, deren Oberfläche
S durch die leeren Räume
zwischen zumindest zwei Fäden außerhalb
ihrer Berührstellen
definiert ist und deren Höhe
H durch die Dicke des textilen Trägers definiert ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird der textile Träger
als flach betrachtet, wenn er eine zweidimensionale Struktur bildet,
vorzugsweise wenn seine Dicke geringer als oder gleich dem 5-fachen
des mittleren Durchmessers der Fäden
ist, die ihn bilden. In diesem Fall wird von zweidimensionaler Makroporosität oder von
einem zweidimensionalen makroporösen
Gefüge
gesprochen. In dem Fall, bei dem der textile Träger eine dreidimensionale Struktur
bildet, vorzugsweise wenn die Dicke des textilen Trägers deutlich
größer ist
als das 5-fache des mittleren Durchmessers der Fäden, die den Träger bilden,
wird von dreidimensionaler Makroporosität oder von einem dreidimensionalen
makroporösen
Gefüge
gesprochen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bildet der textile Träger eine zweidimensionale Struktur.
-
Der
textile Träger
wird aus einem allgemein in der Chirurgie verwendeten nicht-resorbierbaren polymeren
Material gebildet. Dieses nicht-resorbierbare polymere Material
ist vorzugsweise aus der Gruppe ausgewählt, die die Polypropylene,
wie Polyester wie die Polyethylenterephtalate, die Polyamide und/oder
ihre Gemische aufweist. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist dieses polymere Material Polypropylen. Als textiler
Träger
auf der Basis von Propylen, der für die vorliegende Erfindung
geeignet ist, lässt
sich das unter der Handelsbezeichnung „Parietene®" von der Firma Sofradim vertriebene
Produkt, das unter der Handelsbezeichnung „Prolene®" von der Firma Ethicon
vertriebene Produkt, oder auch das unter der Handelsbezeichnung „Marlex®" von der Firma Bard
vertriebene Produkt nennen.
-
Das
hydrophile resorbierbare Material gemäß der Erfindung ist aus der
Gruppe ausgewählt, die
durch die Collagene, die Polysaccharide und ihre Gemische gebildet
ist. Unter den erfindungsgemäß verwendbaren
Collagenen lässt
sich nennen:
- 1) Collagen, dessen schraubenförmige Struktur ohne
hydrolytische Degradation zumindest teilweise thermo-denaturiert
ist, dessen Präparierverfahren
in WO 99/06080 beschrieben
ist,
- 2) natives, nicht erhitztes, mit Film überzogenes Collagen mit oder
ohne Glycerin, das durch Gammabestrahlung oder durch andere chemische oder
physikalische Mittel vernetzt ist,
- 3) und/oder ihre Gemische.
-
Unter
den als resorbierbares hydrophiles Material erfindungsgemäß verwendbaren
Polysacchariden können
die oxidierte Zellulose, Hyaloronsäure, Stärke, Chitosan, netzartige Dextrane und/oder
ihre Gemische genannt werden. Alle diese Materialien sind unter
Fachleuten wohl bekannt. Als für
die vorliegende Erfindung geeignete oxidierte Zellulose lässt sich
das unter der Handelsbezeichnung „Interceed®" von der Firma Ethicon
vertriebene Produkt nennen. Als für die vorliegende Erfindung
geeignete Hyaluronsäure
lässt sich
das unter der Handelsbezeichnung „Hyalobarrier®" von der Firma Fidia
Advanced Biopolymers vertriebene Produkt oder das unter der Handelbezeichnung „Seprafilm®" von der Firma Genzyme
vertriebene Produkt nennen.
-
Das
hydrophile resorbierbare Material bedeckt den textilen Träger auf
einer seiner Seiten oder auf seinen beiden Seiten. Erfindungsgemäß wird unter „geschützter Zone" die Zone des textilen
Trägers definiert,
die von dem hydrophilen resorbierbaren Material bedeckt ist.
-
Das
resorbierbare Material kann den textilen Träger mittels einer mit dem textilen
Träger
durch Kleben und/oder teilweises Imprägnieren verbundenen Membran
bedecken, oder auch mittels eines Überzugs, der die Mikroporosität verschließt. Der Überzug kann
gegebenenfalls außerdem
die Makroporosität
des textilen Trägers
an einer als verschlossene Zone bezeichneten Zone verschließen.
-
In
dem Fall, bei dem das resorbierbare Material den textilen Träger mittels
einer Membran bedeckt, ist Letztere vorzugsweise zumindest oberflächlich mit
dem textilen Träger
verbunden, vorzugsweise auch über
eine bestimmte Dicke durch kapillare Absorption der Fäden, die
den textilen Träger
bilden. Die Membran aus resorbierbarem Material ist vorzugsweise
ununterbrochen, glatt und nicht porös. Sie kann eine ebene Schicht
mit einer Dicke bilden, die bis zu mehreren Millimetern reicht.
-
Das
erfindungsgemäße Zwischenstück kann durch
Aufbringen einer Schicht einer Lösung
aus resorbierbarem Material auf den Teil der zu bedeckenden Seite
des textilen Trägers
hergestellt werden, die nach Gelieren und Trocknen die Membran bildet. Eine
weitere Vorgehensweise besteht darin, eine erste Schicht aus einer
Lösung
aus resorbierbarem Material auf einem Teller zu präparieren.
Nach Gelieren dieser ersten Schicht durch Abkühlen wird auf ihre Oberfläche eine
zweite Schicht auf der Basis derselben Lösung aufgebracht. Anschließend wird
der Teil der zu bedeckenden Seite des textilen Trägers vor dem
Gelieren auf die zweite Schicht aufgebracht, derart, dass die Verankerung
während
des Trocknens der zweiten Schicht erfolgt. Es wird somit eine ebene
Membran erhalten, die eine Dicke aufweist, die bis zu mehreren Millimetern
reichen kann. Wenn es gewünscht
ist, dass die zwei Seiten des textilen Trägers bedeckt sind, wird derselbe
Vorgang auf der anderen Seite des Trägers von vorn begonnen.
-
Das
Kompositzwischenstück
kann auch durch Zerstäuben
der Lösung
aus hydrophilem resorbierbaren Material auf den gesamten oder einen
Teil des textilen Trägers
vorzugsweise mit Hilfe einer Schablone oder einer Schutzmaske präpariert
werden. Die Zerstäubung
kann auf einer ersten Seite der Textilie durchgeführt werden.
Nach 15 Minuten bis 2 Stunden der Reifung des auf der Oberfläche der
Textilie gebildeten Gels kann die Lösung auf die andere Seite zerstäubt werden.
Nach der zweiten Zerstäubung
lässt man
die Gesamtheit unter einem sterilen Luftstrom trocknen. Nach Reifung
wird das Ganze mit Ethylenoxid sterilisiert.
-
In
dem Fall, bei dem die Bedeckung ein Überzug ist, überzieht
das hydrophile resorbierbare Material die geschützte Zone des textilen Trägers, indem
es einen Film bildet, der die Anordnung von Fäden umhüllt und in diese eindringt,
der das mikroporöse
Gefüge
oder anders gesagt zumindest die Mikroporosität des Trägers verschließt, ohne
jedoch eine Schicht oder dicke Membran zu bilden, die zumindest
eine Seite des textilen Trägers
bedeckt. Der Film umgibt direkt oder indirekt zumindest jeden Faden
vollständig,
er bewirkt einen Überzug.
In dem Fall, bei dem jeder Faden des Trägers aus einer einzigen Elementarfaser
gebildet ist, füllt
und verschließt
darüber
hinaus der resorbierbare Film demgemäß die Zwischenräume zwischen
zumindest zwei Fäden
an Berührstellen
eines Fadens mit zumindest einem weiteren Faden. In dem Fall, bei
dem zumindest ein Faden mehrere Elementarfasern aufweist, die untereinander
zusammengefügt
sind oder nicht zusammengefügt
sind, füllt
und verschließt
der Film dann demgemäß auch alle
Zwischenräume
zwischen Elementarfasern eines selben Fadens.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Film, der den textilen Träger, wie in dem vorstehenden
Absatz beschrieben, überzieht, unterbrochen
und bewahrt das makroporöse
Gefüge des
textilen Trägers.
Der Film umgibt dann jeden Faden und lässt die Volumina frei, die
die Makroporosität
definieren. Die Verstärkung
behält
somit eine ausgeprägte
Makroporosität
für eine
schnelle mechanische Verankerung und unmittelbare zelluläre Besiedelung.
Ein solcher Überzug
durch einen unterbrochenen Film ermöglicht es auch, die Verstärkung temporär zu verfes tigen
und ihre Handhabung durch den Chirurgen zu erleichtern. Diese letztere
Eigenschaft ist insbesondere in der laparoskopischen Chirurgie vorteilhaft.
-
Der
Film aus resorbierbarem Material weist vorzugsweise eine Dicke von
weniger als oder gleich 500 Mikron auf und reicht weiter vorzugsweise
von 10 bis 100 Mikron.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der Film auch die Makroporosität des textilen
Trägers
auf einem Teil der geschützten
Zone verschließen.
Erfindungsgemäß wird unter „verschlossener
Zone" der Teil der
geschützten
Zone definiert, bei dem die Makroporosität verschlossen ist. An dieser
verschlossenen Zone füllt
und verschließt der
Film die zweidimensionalen oder dreidimensionalen Volumina, die
die Makroporosität
definieren. Er ist demgemäß ununterbrochen.
-
Wenn
die Bedeckung ein Überzug
ist, kann das erfindungsgemäße Kompositzwischenstück gemäß dem Verfahren
präpariert
werden, das folgende Schritte aufweist:
- – i) Präparieren
einer Lösung
aus einem hydrophilen resorbierbaren Material im flüssigen oder
fluiden Zustand,
- – ii)
Eintauchen des zu bedeckenden Teils des textilen Trägers in
diese Lösung,
- – iii)
Herausziehen des imprägnierten
Teils des textilen Trägers
aus der Lösung
und Trocknen des Letzteren.
-
Die
Lösung
aus hydrophilem resorbierbarem Material sollte ausreichend fluid
sein, damit sie den textilen Träger
bis zum Verschließen
der Mikroporosität
imprägniert.
Diese Lösung
kann auf eine Temperatur von weniger als 50°C erwärmt werden. Um diesen Schritt
des Imprägnierens
zu erleichtern, weist die Lösung
A vorzugsweise eine Viskosität
von weniger als oder gleich 1000 Centipoise auf, und die weiter
vorzugsweise von 50 bis 200 Centipoise reicht, wobei diese Viskosität mit Hilfe
eines Viskosimeters CONTRAVES–TV
beispielsweise bei der gewählten Temperatur
von weniger als 50°C
gemessen ist. Die Teile des textilen Trägers, die nicht dazu bestimmt sind, überzogen
zu werden, können
während
des Schritts des Eintauchens mit einer Schutzmembran bedeckt werden.
In dem Fall, bei dem die überzogene
Zone einen mittigen Streifen des textilen Träger darstellt, kann der Träger auch
zuvor in Form eines U gefaltet werden, wobei sich der zu überziehende
Teil am horizontalen Schenkel des U befindet, und der zu überziehende
Teil kann somit in die Lösung
aus resorbierbarem Material getaucht werden, während die seitlichen Teile
(vertikale Schenkel des U) erhalten bleiben.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Kompositzwischenstück die Form eines rechteckigen
Stückes
auf, und die geschützte
bzw. verschlossene Zone stellt einen mittigen Streifen dieses Stückes dar.
-
Aufgrund
der Erfindung kann der Arzt Verstärkungsprothesen frei gestalten,
indem er in dem Kompositzwischenstück Streifen von geeigneter
Geometrie zuschneidet und diese derart anordnet, dass sie aufgrund
der geschützten
bzw. verschlossenen Zone eine gegenüber empfindlichen Gewebstrukturen
nicht aggressive Stützung
und eine rasche Verankerung in den nicht-geschützten Zonen im Abstand von
den empfindlichen Strukturen schaffen.
-
Solche
Prothesen weisen Zonen zum sofortigen Ankoppeln für eine wirksame
Aufhängung
bereits bei der Implantation durch Zurückziehen der Zwischenbindegewebe,
Faszien und Sehnenkappen im Bereich der freien Ränder der Fäden, relativ bindegewebsvermehrende
Zonen für
eine dauerhafte mechanische Verankerung im Bereich des nicht-geschützten Teils
des textilen Trägers
und Zonen zur nicht-aggressiven
und wenig bindegewebsvermehrenden Integration im Bereich der geschützten bzw. verschlossenen
mittigen Zone der Verstärkung
auf.
-
Eine
Verstärkungsprothese
kann ausgehend von dem erfindungsgemäßen Kompositzwischenstück gemäß dem folgenden
Verfahren gestaltet werden:
- – i) es
wird ein wie oben beschriebenes Kompositzwischenstück bereitgestellt,
- – ii)
es wird das Kompositstück
entlang einer Schnittlinie zugeschnitten, die in Letzterem zumindest
zwei Gewebeankoppelzonen beidseits einer Gewebestützzone bestimmt,
wobei die Ankoppelzonen jeweils in die beiden nicht-geschützten Zonen
zugeschnitten werden, und die Gewebestützzone in die geschützte Zone
zugeschnitten wird.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bestimmt die Schnittlinie einen kleinen Streifen mit
geraden parallelen Rändern.
In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung bestimmt die Schnittlinie einen kleinen Streifen mit
bogenförmig gekrümmten parallelen
Rändern.
In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung bestimmt die Schnittlinie einen kleinen Streifen mit
nicht-parallelen Rändern,
der im mittigen Bereich bauchig ist, um über eine große Oberfläche die
vorgefallenen Strukturen zu stützen,
und an den Rändern
schmal ist, um kleine Aufhängestreifen
zur Verankerung zu bilden. Diese kleinen Streifen sind von modulierbarer
Breite und Länge.
-
Die
vorliegende Erfindung wird besser mit Bezug auf die folgenden Figuren
verstanden:
-
1 ist
eine Draufsicht, die ein erfindungsgemäßes Kompositzwischenstück von rechteckiger Form
darstellt, dessen geschützte
Zone die Form eines mittigen Streifens aufweist,
-
2 ist
eine Draufsicht, die ein erfindungsgemäßes Kompositzwischenstück darstellt,
auf dem die Formen von Prothesen erscheinen, die man zuschneiden
kann.
-
Mit
Bezug auf 1 ist ein Kompositzwischenstück 1 von
rechteckiger Form dargestellt, das einen textilen Träger 2 aufweist,
dessen mittiger Teil 4, hier in Form eines mittigen Streifens,
durch ein resorbierbares Material 3 geschützt ist.
Das resorbierbare Material kann den Teil 4 als Film oder
als Membran bedecken. Die Teile 5 und 6 des textilen
Trägers 2,
die von den freien Rändern 7 begrenzt
sind, sind frei von resorbierbarem Material.
-
2 zeigt
ein Stück
gemäß 1,
auf dem die Zuschnitte abgebildet sind, gemäß denen Prothesen zugeschnitten
werden können.
Es ist somit möglich,
einen kleinen Streifen 8 mit parallelen Rändern zuzuschneiden,
der einen geschützten
mittigen Teil 9 und zwei seitliche Teile 10 aufweist,
die frei von resorbierbarem Material sind.
-
Sobald
der kleine Streifen 8 zugeschnitten ist, bildet er eine
Kompositverstärkungsprothese,
deren seitlichen Teile 10 relativ bindegewebsvermehrende
Gewebeankoppelzonen für
eine dauerhafte mechanische Verankerung definieren, während der mittige
Teil 9 eine nicht-aggressive und wenig bindegewebsvermehrende
Gewebestützzone
definiert. Die freien Ränder 11 definieren
eine Zone einer sofortigen Ankopplung für eine wirksame Aufhängung schon
bei der Implantation. Es ist auch möglich, in dem Stück 1 einen
kleinen Streifen 12 mit bogenförmig gekrümmten parallelen Rändern zuzuschneiden, der
einen geschützten
mittigen Teil 13 und zwei seitliche Teile 14 aufweist,
die frei von resorbierbarem Material sind. Sobald der kleine Streifen 12 zugeschnitten
ist, bildet er eine Kompositverstärkungsprothese, deren seitliche
Teile 14 relativ bindegewebsvermehrende Gewebeankoppelzonen
definieren, während
der mittige Teil 13 eine nicht-aggressive und wenig bindegewebsvermehrende
Gewebestützzone definiert.
Die freien Ränder 15 definieren
eine Zone einer sofortigen Ankopplung. Es ist auch möglich, in dem
Stück 1 einen
kleinen Streifen 16 mit nicht-parallelen Rändern zuzuschneiden,
der einen bauchigen geschützten
mittigen Teil 17 und zwei schmale und von resorbierbarem
Material freie seitliche Teile 18 aufweist. Sobald der
kleine Streifen 16 zugeschnitten ist, bildet er eine Kompositverstärkungsprothese,
deren schmale seitlichen Teile 18 relativ bindegewebsvermehrende
Gewebeankoppelzonen definieren, während der bauchige mittige
Teil 17 eine nicht-aggressive und wenig bindegewebsvermehrende
Gewebe stützzone
definiert. Die freien Ränder 19 definieren
eine Zone einer sofortigen Ankoppelung.
-
BEISPIEL 1:
-
Es
wird ein textiler Träger
von rechteckiger Form mit Abmessungen von 25 × 20 cm2 hergestellt.
-
Es
wird eine Lösung
präpariert,
die durch oxidative Spaltung und Erwärmung modifiziertes Collagen,
Polyethylenglykol und Glycerin aufweist. Die Gewichtskonzentrationen
an Collagen, an Polyethylenglykol und an Glycerin liegen vorzugsweise
im Bereich von etwa 2% bis 9% für
Collagen, etwa 0,6% bis 3% für
Polyethylenglykol, bzw. etwa 0,3% bis 1,2% für Glycerin.
-
Diese
Lösung
weist eine Viskosität
auf, die von 50 bis 200 Centipoise reicht. Ein mittiger Streifen einer
Breite von 6 cm des textilen Trägers
wird in diese Lösung
eingetaucht, dann herausgezogen und für 30 Minuten gelieren gelassen.
Dieser Vorgang wird sooft wie notwendig wiederholt, um einen Film
einer Dichte von 0,133 g/cm2 zu erhalten.
-
Es
wird ein Kompositzwischenstück
erhalten, dessen mittiger Streifen von 6 cm Breite eine erfindungsgemäß verschlossene
Zone ist und deren seitlichen Teile frei von resorbierbarem Material
sind.
-
Es
wird innerhalb dieses Stückes
in der Richtung der Breite ein kleiner Streifen mit parallelen Rändern mit
Abmessungen von 20 × 4
cm2 zugeschnitten, und es wird eine Kompositverstärkungsprothese erhalten,
deren mittiger Teil mit Abmessungen von 6 × 4 cm2 ein
verschlossener Teil ist, und deren seitlichen Teile, jeweils mit
Abmessungen von 7 × 4
cm2 relativ bindegewebsvermehrende nicht
geschützte Teile
sind.
-
BEISPIEL 2:
-
Ausgehend
von demselben Textilträger
und derselben Lösung,
wie in Beispiel 1 beschrieben, wird die Lösung auf dem mittigen Streifen
des textilen Trägers,
den man zu schützen
wünscht,
zerstäubt. Die
Zerstäubung
wird auf einer Seite der Textilie durchgeführt. Nach 15 Minuten bis 2
Stunden der Reifung des auf der Oberfläche der Textilie gebildeten
Gels wird die Lösung
auf die andere Seite zerstäubt.
Nach der zweiten Zerstäubung
lässt man
die Gesamtheit unter einem sterilen Luftstrom trocknen. Es wird
die Menge an Lösung
zerstäubt,
die notwendig ist, um einen Film einer fertigen Dichte von 0,133 g/cm2 zu erhalten. Nach Reifung wird das Ganze
mit Ethylenoxid sterilisiert.
-
Es
wird ein Kompositzwischenstück
erhalten, dessen mittiger Streifen von 6 cm Breite eine erfindungsgemäße verschlossene
Zone ist, und deren seitlichen Teile frei von resorbierbarem Material
sind.
-
Es
wird innerhalb dieses Stücks
in der Richtung der Breite ein kleiner Streifen mit parallelen Rändern mit
Abmessungen von 20 × 4
cm2 zugeschnitten, und es wird eine Kompositverstärkungsprothese erhalten,
deren mittiger Teil mit Abmessungen von 6 × 4 cm2 ein
verschlossener Teil ist, und deren seitlichen Teile, jeweils mit
Abmessungen von 7 × 4
cm2, relativ bindegewebsvermehrende nicht-geschützte Teile
sind.