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Allgemeiner
Stand der Technik 1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ganz allgemein Koordinatenmessvorrichtungen (KMV)
und insbesondere eine tragbare KMV, welche einen Gelenkarm aufweist.
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2. Stand der
Technik
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Gegenwärtig sind
tragbare Gelenkarme als Messsystem mit einem Hauptrechner und Anwendungs-Software
verfügbar. Üblicherweise
wird der Gelenkarm dazu benutzt, um Punkte an einem Gegenstand zu
vermessen, und diese vermessenen Punkte werden mit den Daten der
rechnergestützten Konstruktion
(CAD-Daten), die auf dem Hauptrechner gespeichert sind, verglichen,
um festzulegen, ob sich der Gegenstand innerhalb der CAD-Kenndaten befindet.
Mit anderen Worten sind die CAD-Daten die Bezugsdaten, mit denen
die tatsächlichen
Messwerte, die vom Gelenkarm aufgenommen werden, verglichen werden.
Der Hauptrechner kann auch Anwendungs-Software enthalten, welche
den Bediener durch den Messvorgang führt. Für viele Situationen, die komplizierte
Anwendungsfälle
beinhalten, ist diese Anordnung nützlich, da der Benutzer die
dreidimensionalen CAD-Daten auf dem Hauptrechner betrachtet, während er
auf die komplexen Befehle in der Anwendungs-Software reagiert.
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Ein
Beispiel für
eine tragbare KMV des Standes der Technik für den Einsatz in dem oben diskutierten
Messsystem ist im US-Patent Nr. 5.402.582 ('582) offenbart, welches dem Inhaber
erteilt worden ist. Das Patent '582
offenbart ein herkömmliches
dreidimensionales Messsystem, welches aus einem manuell bedienten
Mehrgelenkarm besteht, der an seinem einen Ende einen Stützfuß und an
seinem anderen Ende eine Messsonde aufweist. Ein Hauptrechner kommuniziert
mit dem Arm über
einen zwischengeschalteten Controller oder einen seriellen Anschlusskasten.
Es ist erkennbar, dass bei dem Patent '582 der Arm auf elektronischem Wege
mit dem seriellen Anschlusskasten kommuniziert, welcher seinerseits
auf elektronischem Wege mit dem Hauptrechner kommuniziert. Ganz
allgemein offenbart das erteilte US-Patent 5.611.147 ('147) eine ähnliche
KMV, die einen Gelenkarm aufweist. Bei diesem Patent weist der Gelenkarm
eine Anzahl von wichtigen Merkmalen auf, darunter eine zusätzliche
Rotationsachse am Ende der Sonde, wodurch ein Arm mit entweder einer
Zwei-eins-drei- oder einer Zwei-zwei-drei-Gelenkkonfiguration (im letzteren
Fall ein 7-Achsen-Arm) einsetzbar ist, sowie für die Lager im Arm verbesserte
Konstruktionen der Vorspannlager.
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Noch
andere relevante KMV des Standes der Technik sind in den erteilten
US-Patenten Nr. 5.926.782 ('782)
und 5.956.857 ('857)
enthalten. Das Erstere betrifft einen Gelenkarm, welcher verriegelbare Übertragungsgehäuse aufweist,
um einen oder mehrere Freiheitsgrade auszuschließen, und das Letztere betrifft
einen Gelenkarm, welcher ein System zur schnellen Montage und Demontage
aufweist.
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KMV
jüngeren
Datums des hier beschriebenen Typs erfordern nicht den Einsatz eines
zwischengeschalteten Controllers oder eines seriellen Anschlusskastens,
da deren Funktionalität
nunmehr in die vom Hauptrechner bereitgestellte Software integriert
ist. Beispielsweise offenbart das erteilte US-Patent 5.978.748 ('748) einen Gelenkarm,
welcher einen Bord-Controller
aufweist, auf dem ein oder mehrere ausführbare Programme gespeichert
sind und der den Benutzer mit Anweisungen (z. B. Prüfungsverfahren)
versorgt und auf dem die CAD-Daten
gespeichert sind, welche als Bezugsdaten dienen. Im Patent '748 ist ein Controller
an dem Arm montiert und arbeitet das ausführbare Programm ab, welches den
Benutzer durch einen Vorgang leitet wie beispielsweise durch ein
Prüfungsverfahren.
In einem solchen System kann ein Hauptrechner dazu benutzt werden,
um das ausführbare
Programm zu generieren. Der an dem Arm montierte Controller wird
benutzt, um das ausführbare
Programm auszuführen, kann
aber nicht dazu benutzt werden, ausführbare Programme zu erzeugen
oder ausführbare
Programme abzuändern.
In Analogie zu Videospielsystemen dient der Hauptrechner als Plattform
zum Schreiben oder Abändern
eines Videospiels, und der am Arm montierte Controller dient als
Plattform für
das Abspielen eines Videospiels. Der Controller (z. B. Abspielgerät) kann
das ausführbare
Programm nicht abändern.
Wie im Patent '748
beschrieben wird, führt dies
zu einem dreidimensionalen Koordinatenmesssystem mit geringeren
Kosten, da die Notwendigkeit eines Hauptrechners für jeden
Gelenkarm entfällt. Das
US-Patent 6.612.044 ('044),
welches dem Inhaber erteilt worden ist, offenbart ein Verfahren
und ein System zur Lieferung von ausführbaren Programmen an die Benutzer
von Koordinatenmesssystemen des im Patent '748 offenbarten Typs. Das Verfahren
umfasst die Entgegennahme einer Anforderung zur Generierung eines
ausführbaren
Programms seitens eines Kunden und den Empfang von Informationen
mit Bezug auf das ausführbare
Programm. Das ausführbare
Programm wird dann entwickelt und führt einen Bediener durch eine
Anzahl von Messschritten, die mit dem dreidimensionalen Koordinatenmesssystem auszuführen sind.
Das ausführbare
Programm wird dem Kunden vorzugsweise über ein Online-Netzwerk wie
beispielsweise das Internet geliefert.
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Das
erteilte US-Patent Nr. 6.131.299 ('299) offenbart einen Gelenkarm, welcher
eine darauf angebrachte Anzeigevorrichtung aufweist, um dem Bediener
zu ermöglichen,
dass er über
eine bequeme Anzeige der Positionsdaten und der Menü-Prompts des
Systems verfügt.
Diese Anzeigevorrichtung enthält
beispielsweise LEDs, welche die Leistung des Systems, den Status
der Aufnehmerposition und den Fehlerstatus anzeigen. Das US-Patent 6.219.928 ('928), welches dem
Inhaber erteilt worden ist, offenbart ein serielles Netzwerk für den Gelenkarm.
Dieses serielle Netzwerk tauscht Daten von den im Arm befindlichen
Aufnehmern mit einem Controller aus. Jeder Aufnehmer enthält eine
Aufnehmer-Schnittstelle, welche einen Speicher aufweist, auf dem
die Daten des Aufnehmers gespeichert werden. Der Controller steuert
jeden Speicher auf serielle Weise an, und die Daten werden vom Schnittstellenspeicher des
Aufnehmers zum Controller übertragen.
Die beiden erteilten US-Patente
6.253.458 ('458)
und 6.298.569 ('569)
offenbaren einstellbare Mechanismen für den Gewichtsausgleich für tragbare
KMV mit Gelenkarm des hier beschriebenen Typs.
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Auch
wenn die KVM des Standes der Technik für ihre beabsichtigen Zwecke
gut geeignet sind, besteht doch ein ständiger und deutlicher Bedarf
an verbesserten KMV, die in ihrem Gebrauch einfacher sind, deren
Fertigung effizienter ist und die verbesserte Merkmale aufweisen
und zu einem niedrigeren Preis verkauft werden können.
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US 5.402.582 beschreibt
eine tragbare Koordinatenmessvorrichtung, welche einen mehrgelenkigen,
manuell positionierbaren Messarm umfasst. Die in diesem Dokument
beschriebene KMV umfasst eine Anzahl von separaten Bauteilen. Ein
erstes Bauteil liefert die Funktionalität der Messung der Rotation (siehe
beispielsweise
7, wo ein Codierer
80 dargestellt
ist in einem getrennten Gehäuse
96,
welches mit Schrauben an einem Gelenkelement
46 oder
48 angebracht
ist). Die Funktionalität der
Lagerung der Rotation wird erbracht durch Lager, die in einem zweiten,
getrennten Bauteil dargestellt sind (siehe die Lager in Pos.
46 und
48 dieses
Dokuments), während
die Funktionalität
der Übertragung
der Rotation in noch einem anderen, getrennten Bauteil geboten wird
(siehe die Pos.
44 und
50 in
5 dieses
Dokuments).
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EP 0.302.194 beschreibt
einen Codierer, welcher zwei Leseköpfe aufweist, die mit einem
periodischen Muster zusammenwirken.
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US-A-5.581.166
beschreibt einen Roboter-Gelenkarm mit gekapselten modularen Gelenken. Benachbarte
Gelenke sind untereinander durch einen lösbaren Klemmring verbunden.
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Darstellung
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine tragbare Koordinatenmessvorrichtung (KMV)
zur Messung der Position eines Gegenstandes in einem ausgewählten Volumen.
Diese KMV umfasst:
- – einen manuell positionierbaren
Gelenkarm mit einander gegenüber
liegendem ersten und zweiten Ende, wobei der genannte Arm eine gewisse Anzahl
von Gelenkverbindungen aufweist,
- – eine
Messsonde, welche am ersten Ende des genannten Gelenkarms angebracht
ist,
- – eine
elektronische Schaltung, welche die Lagesignale von Aufnehmern in
dem genannten Arm aufnimmt und einen digitalen Koordinatenwert liefert,
welcher der Lage der Sonde in dem ausgewählten Volumen entspricht, wobei
mindestens eine der genannten Gelenkverbindungen umfasst:
- – eine
drehbare Welle,
- – mindestens
ein Lager auf der genannten Welle,
- – ein
periodisches Muster einer messbaren Kenngröße,
- – mindestens
einen Lesekopf, der sich in einem gewissen Abstand von dem genannten
Muster und mit diesem in Kommunikation befindet, wobei das genannte
Muster und der genannte Lesekopf in Bezug zueinander drehbar sind.
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Die
mindestens eine Gelenkverbindung umfasst eine Patrone, welche die
genannte drehbare Welle, das genannte mindestens eine Lager, das
genannte periodische Muster und den genannten mindestens einen Lesekopf
umfasst, wobei die Patrone ferner ein Gehäuse umfasst, welches das genannte mindestens
eine Lager, das genannte periodische Muster, den genannten mindestens
einen Lesekopf und wenigstens einen Teil der genannten Welle dergestalt
umgibt, dass ein diskretes Bauteil festgelegt wird, wobei das genannte
Gehäuse
ein Paar von Enden mit einer dazwischen befindlichen äußeren Fläche aufweist
und die genannte äußere Fläche ein strukturelles
Element der genannten mindestens einen Gelenkverbindung festlegt
und die Patrone in eine erste bzw. zweite Muffe einer ersten und
einer zweiten Muffenverbindung eingesteckt ist und fest an den strukturellen
Komponenten dergestalt angebracht ist, dass ein Kippgelenk oder
Drehgelenk festgelegt wird, wobei die Welle der Patrone fest an
der ersten Muffenverbindung angebracht ist und das Gehäuse der
Patrone fest an der zweiten Muffenverbindung angebracht ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Es
soll nun auf die Zeichnungen Bezug genommen werden, wo gleiche Bauteile
in den verschiedenen Abbildungen die gleichen Bezugszahlen haben.
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1 ist
von vorn eine Perspektivansicht der tragbaren KMV der vorliegenden
Erfindung mit einem Gelenkarm und angebrachtem Hauptrechner;
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2 ist
von hinten eine Perspektivansicht der KVM von 1;
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3 ist
von rechts eine Perspektivansicht der KVM von 1 (mit
weggenommenem Hauptrechner);
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3A ist
von rechts eine Ansicht der KVM von 1 mit leicht
abgewandelten Schutzhüllen, welche
zwei der langen Gelenkverbindungen abdecken;
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4 ist
zum Teil in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht der KVM der
vorliegenden Erfindung, bei welcher der Fuß und der erste Abschnitt des
Gelenkarms dargestellt sind;
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5 ist
zum Teil in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht der KVM der
vorliegenden Erfindung, bei welcher der Fuß, der erste Abschnitt des Gelenkarms
und zum Teil in Explosivdarstellung der zweite Abschnitt des Gelenkarms
dargestellt sind;
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6 ist
zum Teil in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht der KVM der
vorliegenden Erfindung, bei welcher der Fuß, der erste Abschnitt des Gelenkarms,
der zweite Abschnitt des Gelenkarms und zum Teil in Explosivdarstellung
der dritte Abschnitt des Gelenkarms dargestellt sind;
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7 ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht, welche ein Paar von
Codierer-/Lagerpatronen zeigt, welche zwischen zwei dualen Muffenverbindungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung angeordnet sind;
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8 ist
eine Vorderansicht einer Lager-/Codierer-Patronen und der dualen
Muffenverbindungen von 7;
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9 ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht einer kurzen Lager-/Codierer-Patrone gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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9A ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 9,
zeigt aber einen einzelnen Lesekopf;
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9B ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 9,
zeigt aber vier Leseköpfe;
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9C ist
eine Perspektivansicht der Teile von 9B nach
dem Zusammenbau;
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9D ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 9,
zeigt aber drei Leseköpfe;
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9E ist
eine Perspektivansicht der Teile von 9D nach
dem Zusammenbau;
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10 ist
im Schnitt ein Aufriss der Patrone von 9;
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11 ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht einer langen Lager-/Codierer-Patrone gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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11A ist in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 11,
zeigt aber einen einzelnen Lesekopf;
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12 ist
im Schnitt ein Auf riss der Patrone von 11;
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12A ist im Schnitt ein Aufriss der Patrone von 12,
welche die dualen Leseköpfe
zeigt, die sich mit der welle drehen können;
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13 ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht von noch einer anderen
Lager-/Codierer-Patrone gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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13A ist in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 13,
zeigt aber einen einzelnen Lesekopf;
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14 ist
im Schnitt ein Aufriss der Patrone von 13;
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15 ist
in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht einer Lager-/Codierer-Patrone
und Gewichtsausgleichfeder gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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15A ist in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht ähnlich der 15,
zeigt aber einen einzelnen Lesekopf;
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16 ist
im Schnitt ein Aufriss der Patrone und Gewichtsausgleichfeder von 15;
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17 ist
eine Draufsicht auf eine duale Lesekopfanordnung für eine Lager-/Codierer-Patrone größeren Durchmessers,
welche gemäß der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird;
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18 ist
im Schnitt ein Aufriss längs
der Linie 18-18 von 17;
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19 ist
von unten eine Ansicht der dualen Lesekopfanordnung von 17;
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20 ist
eine Draufsicht auf eine duale Lesekopfanordnung für eine Lager-/Codierer-Patrone kleineren
Durchmessers gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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21 ist
im Schnitt ein Aufriss längs
der Linie 21-21 von 20;
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22 ist
von unten eine Ansicht der dualen Lesekopfanordnung von 20;
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23A ist ein Blockdiagramm, welches die Konfiguration
der Elektronik für
die KMV der vorliegenden Erfindung unter Verwendung eines einzelnen Lesekopfes
zeigt; und
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23B ist ein Blockdiagramm, welches die Konfiguration
der Elektronik für
die KMV der vorliegenden Erfindung unter Verwendung eines dualen Lesekopfes
zeigt;
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24 ist
im Schnitt ein Aufriss längs
durch die KMV der vorliegenden Erfindung (wobei der Fuß entfernt
worden ist);
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24A ist im Schnitt ein Aufriss der KMV von 3A;
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25 ist
im vergrößerten Maßstab eine Schnittdarstellung
eines Teils von 24, welche den Fuß und das
erste Segment der langen Gelenkverbindung der KMV von 24 zeigt;
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25A ist eine Perspektivdarstellung des Koppelteils
zwischen einer langen Gelenkverbindung und einer kurzen Gelenk verbindung
gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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25B ist im Schnitt ein Aufriss in Längsrichtung
durch einen Teil von 25A;
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26 ist
im vergrößerten Maßstab ein Schnitt
durch einen Bereich von 24, welcher
die Segmente der zweiten und dritten langen Gelenkverbindung zeigt;
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26A und B sind im vergrößerten Maßstab Schnitte von Bereichen
der 24A, welche die zweite und dritte
lange Gelenkverbindung sowie die Sonde zeigen;
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27A ist in Explosivdarstellung eine Seitenansicht,
welche die Anordnung zwischen der ersten kurzen Gelenkverbindung
und dem Gewichtsausgleich gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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27B ist eine Perspektivdarstellung, welche die
Bauteile von 27A zeigt;
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28 ist
im Schnitt ein Aufriss, der den erfindungsgemäßen inneren Gewichtsausgleich
zeigt;
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29 ist
im Schnitt eine Seitenansicht durch eine erste Ausführungsform
der Messsonde gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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29A ist eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
der Messsonde gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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29B ist im Schnitt ein Aufriss längs der Linie
29B-29B von 29A;
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29C ist eine Perspektivdarstellung eines Paares
von Schaltern „Aufnahme" oder „Bestätigung", die in den 29A und 29B benutzt
werden;
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30A–C
sind aufeinanderfolgende Aufrisse, welche die integrierte Berührungssondenanordnung
und die Umwandlung in die harte Sondenanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigen;
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31 ist von der Seite ein Schnitt durch noch eine
weitere Ausführungsform
einer Messsonde gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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32 ist in Explosivdarstellung eine Perspektivansicht
des integrierten Magnetfußes
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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33 ist im Aufriss ein Schnitt durch den Magnetfuß von 32;
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34 ist eine Draufsicht auf die Magnetunterlage
von 32;
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35 ist im Schnitt ein Aufriss einer KMV-Gelenkverbindung
nach Raab '356 mit
dualen Leseköpfen;
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36 ist im Schnitt ein Aufriss einer KMV-Gelenkverbindung
nach Eaton '148
mit dualen Leseköpfen;
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37 ist ein Seitenaufriss einer Messsonde mit einem
Aufnehmer der siebenten Achse;
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38 ist ein Seitenaufriss ähnlich 37, enthält aber
einen abnehmbaren Handgriff;
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39 ist eine Seitenansicht der Messsonde von 38; und
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40 ist im Schnitt ein Aufriss der Messsonde von 38.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Zunächst soll
Bezug auf 1–3 genommen
werden. Die KMV der vorliegenden Erfindung wird allgemein mit 10 bezeichnet.
Die KMV 10 umfasst einen mehrgelenkigen, manuell bedienten Gelenkarm 14,
der mit einem Ende an einem Fußabschnitt 12 befestigt
ist und an dessen anderem Ende eine Messsonde 28 angebracht
ist. Der Arm 14 ist aus grundsätzlich zwei Typen von Gelenkverbindungen
aufgebaut, nämlich
einer langen Gelenkver bindung (für
die Drehbewegung) und einer kurzen Gelenkverbindung (für die Kippbewegung).
Die langen Gelenkverbindungen sind im Wesentlichen axial oder longitudinal
längs des
Arms positioniert, während
die kurzen Gelenkverbindungen vorzugsweise unter 90° zur Längsachse
des Arms positioniert sind. Die langen und kurzen Gelenkverbindungen
sind paarweise angeordnet, was üblicherweise
als 2-2-2-Konfiguration bekannt ist (auch wenn andere Gelenkkonfigurationen
wie beispielsweise 2-1-1,
2-1-3, 2-2-3 usw. benutzt werden können). Jedes dieser Paare von
Gelenkverbindungen ist in den 4–6 dargestellt.
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4 zeigt
eine Explosivdarstellung des ersten Gelenkpaares, nämlich der
langen Gelenkverbindung 16 und der kurzen Gelenkverbindung 18. 4 zeigt
auch eine Explosivdarstellung des Fußes 12 einschließlich der
tragbaren Elektronik 20 für die Stromversorgung, eines
tragbaren Batterieteils 22, einer Magnetunterlage 24 und
eines zweiteiligen Gehäuses 26A und 26B für den Fuß. All diese
Bauteile werden anschließend
noch näher
besprochen.
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Es
ist zu erkennen, dass bezeichnenderweise die Durchmesser der verschiedenartigen
primären Bauteile
des Gelenkarms 14 sich vom Fuß 12 bis zur Sonde 28 verjüngen. Eine
derartige Verjüngung
kann kontinuierlich erfolgen oder kann, wie das in der in den Abbildungen
dargestellten Ausführungsform
gezeigt ist, diskontinuierlich oder schrittweise erfolgen. Ferner
kann jede der Hauptkomponenten des Gelenkarms 14 über Gewinde
angebracht sein, wodurch eine große Anzahl von Befestigungsvorrichtungen entfällt, die
bei den KMV des Standes der Technik vorhanden sind. Beispielsweise,
und wie das später noch
diskutiert werden soll, ist die Magnetunterlage 24 über Gewinde
an der ersten langen Gelenkverbindung 16 angebracht. Vorzugsweise
ist ein derartiges Gewinde ein Kegelgewinde, welches selbstsperrend ist
und für
eine erhöhte
Axial- bzw.
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Biegesteifigkeit
sorgt. Alternativ, wie das in 25A und 25B dargestellt ist und anschließend debattiert
werden soll, können
die Hauptkomponenten des Gelenkarms komplementäre kegelförmige Stecker- und Buchsenenden
mit daran befindlichen Flanschen aufweisen, wobei derartige Flansche miteinander
verschraubt werden.
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Es
soll nun auf 5 Bezug genommen werden. Hier
ist der zweite Satz von langen und kurzen Gelenkverbindungen dargestellt,
welcher am ersten Satz angebracht ist. Der zweite Gelenksatz umfasst die
lange Gelenkverbindung 30 und die kurze Gelenkverbindung 32.
Wie das mit der Anbringung der Magnetunterlage 24 an der
langen Gelenkverbindung 16 folgerichtig ist, wird die lange
Gelenkverbindung 30 in das Gewinde auf der Innenfläche der
langen Gelenkverbindung 16 eingeschraubt. Auf ähnliche
Weise und mit Bezug auf 6 umfasst der dritte Gelenksatz
eine dritte lange Gelenkverbindung 34 und eine dritte kurze
Gelenkverbindung 36. Die dritte lange Gelenkverbindung 34 wird
in das Gewinde auf der Innenfläche
der zweiten kurzen Gelenkverbindung 32 eingeschraubt. Wie
anschließend
noch ausführlicher
besprochen wird, ist die Sonde 28 schraubbar an der kurzen
Gelenkverbindung 36 angebracht.
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Vorzugsweise
ist jede kurze Gelenkverbindung 18, 32 und 36 aus
Aluminiumguss und/oder oberflächenbearbeiteten
Aluminiumteilen oder alternativ aus leichtgewichtiger steifer Legierung
oder einem Verbundwerkstoff aufgebaut. Jede lange Gelenkverbindung 16, 30 und 34 ist
vorzugsweise aus Aluminiumguss und/oder oberflächenbearbeiteten Aluminiumteilen,
aus leichtgewichtiger steifer Legierung und/oder aus faserverstärktem Polymer
gefertigt. Die mechanischen Achsen der drei vorerwähnten Gelenkpaare
(d. h. Paar 1 umfasst Gelenkpaar 16, 18,
Paar 2 umfasst Gelenkpaar 30, 32 und
Paar 3 umfasst Gelenkpaar 34, 36) sind
bezüglich
des Fußes
auf ein glattes und gleichförmiges
mechanisches Verhalten ausgerichtet. Die vor erwähnte, sich verjüngende Bauart
vom Fuß 12 bis
zur Sonde 28 wird deswegen vorgezogen, um am Fuß, wo die
Belastungen größer sind,
die Steifigkeit zu erhöhen,
und an der Sonde oder am Handgriff, wo ein Einsatz ohne Einschränkungen
wichtig ist, das Profil kleiner zu halten. Wie anschließend noch
ausführlicher
diskutiert werden soll, ist jede kurze Gelenkverbindung an jedem ihrer
Enden mit einem schützenden
Dämpfer 38 verbunden,
und jede lange Gelenkverbindung ist mit einer Schutzhülle 40 oder 41 bedeckt.
Es ist zu erkennen, dass die erste lange Gelenkverbindung 16 durch das
Fußgehäuse 26A,
B geschützt
wird, welches dieselbe Art von Schutz bietet wie die Hülsen 40, 41 für die zweite
und die dritte lange Gelenkverbindung 30 bzw. 34.
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Gemäß einem
wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung werden bei jeder der
Gelenkverbindungen des Gelenkarms eine modulare Lager-/Codierer-Patrone
wie beispielsweise die Kurzpatrone 42 und die Langpatrone 44,
die in den 7 und 8 dargestellt
sind, benutzt. Diese Patronen 42, 44 sind in die Öffnungen
der dualen Muffenverbindungen 46, 48 eingebaut.
Jede Muffenverbindung 46, 48 enthält eine
erste zylinderförmige
Verlängerung 47,
die eine erste Vertiefung oder Muffe 120 aufweist, und
eine zweite zylinderförmige
Verlängerung 49,
die eine zweite Vertiefung oder Muffe 51 aufweist. Im Allgemeinen
sind die Muffen 120 und 51 um 90 Grad zueinander
positioniert, auch wenn andere Winkelkonfigurationen zum Einsatz
gelangen können.
Eine Kurzpatrone 42 ist in jeder Muffe 51 der
dualen Muffenverbindungen 46 und 48 positioniert,
um ein Kippgelenk festzulegen, während
eine Langpatrone 44 in der Muffe 120 der Gelenkverbindung 46 (siehe 25)
positioniert ist und eine Langpatrone 44' (siehe 26) in
der Muffe 120 der Gelenkverbindung 48 positioniert
ist, so dass jede ein Drehgelenk in Längsrichtung festlegen. Die
modularen Lager-/Codierer-Patronen 42, 44 ermöglichen
die getrennte Fertigung einer vorgespannten oder vorgespannten dualen
Lagerpatrone, auf welche die modularen Codiererkomponenten montiert
werden. Die Lager-/Codierer-Patrone kann dann an den äußeren Skelettbauteilen
(d. h. den dualen Muffenverbindungen 46, 48) des
Gelenkarms 14 fest angebracht werden. Der Einsatz derartiger
Patronen ist ein signifikanter Vorteil auf diesem Gebiet, da durch
ihn eine hohe Qualität
und eine hohe Geschwindigkeit in der Produktion dieser komplizierten
Unterbauteile des Gelenkarms 14 ermöglicht werden.
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In
der in diesem Dokument beschriebenen Ausführungsform gibt es vier unterschiedliche
Patronentypen, nämlich
zwei lange axiale Patronen für
die Gelenkverbindungen 30 und 34, eine axiale
Fußpatrone
für die
Gelenkverbindung 16, eine Fußpatrone (welche einen Gewichtsausgleich
enthält)
für die
kurze Gelenkverbindung 18 und zwei Kipppatronen für die Gelenkverbindungen 32 und 36.
Zusätzlich
haben, wie das der Verjüngung
des Gelenkarms 14 entspricht, die Patronen, die dem Fuß am nächsten sind (die
sich z. B. in der langen Gelenkverbindung 16 und in der
kurzen Gelenkverbindung 18 befinden) einen größeren Durchmesser
gegenüber
den Gelenkverbindungen 30, 32, 34 und 36 mit
kleineren Durchmessern. Jede Patrone enthält eine vorgespannte Lageranordnung
und einen Aufnehmer, der bei dieser Ausführungsform einen digitalen
Codierer umfasst.
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Wir
wollen uns nun den 9 und 10 zuwenden,
wo die Patrone 44, die sich in der axialen langen Gelenkverbindung 16 befindet,
beschrieben werden soll.
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Die
Patrone 44 enthält
ein Paar von Lagern 50, 52, die durch eine innere
Hülse 54 und
eine äußere Hülse 56 getrennt
sind. Es ist wichtig, dass die Lager 50, 52 vorgespannt
sind. Bei dieser Ausführungsform
wird eine solche Vorspannung durch die Hülsen 54, 56 hervorgerufen,
die unterschiedliche Längen
aufweisen (die innere Hülse 5 ist
um annähernd
12,7 μm
(0,0005 Zoll) kürzer),
so dass auf die Lager 50, 52 nach dem Festzie hen
eine vorgewählte Vorspannung
ausgeübt
wird. Die Lager 50, 52 sind unter Verwendung von
Dichtungen 58 abgedichtet, wobei diese Anordnung drehbar
auf die Welle 60 montiert ist. An ihrer oberen Fläche endet
die Welle 60 an einem oberen Gehäuse 62 der Welle.
Ein Ringspalt 63 ist zwischen Welle 60 und oberem
Wellengehäuse 62 festgelegt.
Diese ganze Anordnung ist im Innern des Patronenaußengehäuses 64 positioniert,
wobei die Welle und ihre Lageranordnung am Gehäuse 64 unter Verwendung
einer Kombination aus innerer Mutter 66 und äußerer Mutter 68 fest
angebracht sind. Dabei ist zu beachten, dass nach dem Zusammenbau
der obere Bereich 65 des Außengehäuses 64 im Ringspalt 63 Aufnahme
findet. Es ist zu erkennen, dass die vorerwähnte Vorspannung auf die Lager 50, 52 ausgeübt wird,
nachdem die innere und die äußere Mutter 66 bzw. 68 festgezogen
worden sind, welche die Druckkräfte
auf die Lager ausüben,
und infolge des Längenunterschieds
zwischen dem inneren und äußeren Abstandsstücks 54 bzw. 56 wird
die Vorspannung aufgebracht.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den Lagern 50, 52 um Duplex-Kugellager. Damit
die richtige Vorspannung erhalten wird, ist es wichtig, dass die
Lager so parallel wie möglich
zueinander ausgerichtet sind. Die Parallelität beeinflusst die Gleichförmigkeit
der Vorspannung über
den Umfang des Lagers. Ungleiche Belastung bewirkt, dass das Lager
das Gefühl
eines rauen unebenen Laufdrehmoments gibt, und führt zu einem unvorhersagbaren
radialen Auslaufen und zu einer verminderten Leistungsfähigkeit
des Codierers. Ein radiales Auslaufen der auf modulare Weise montierten
Codierscheibe (die weiter unten noch diskutiert wird) führt zu einer
unerwünschten Verschiebung
des Interferenzmusters unterhalb des Lesekopfes. Dies führt zu signifikanten
Fehlern in der Winkelmessung des Codierers. Darüber hinaus steht die Steifigkeit
der vorzugsweise duplexen Lagerstruktur im direkten Zusammenhang
mit der Trennung der Lager. Je weiter die Lager auseinander sind,
umso steifer ist die Anordnung. Die Abstandsstücke 54, 56 werden
benutzt, um die Trennung der Lager zu verstärken. Da das Patronengehäuse 64 vorzugsweise
aus Aluminium ist, sollten die Abstandsstücke 54, 56 auch
vorzugsweise aus Aluminium gefertigt sein und hinsichtlich Länge und
Parallelität
einer Präzisionsbearbeitung
unterzogen werden. Im Ergebnis werden Temperaturänderungen nicht zu unterschiedlicher
Ausdehnung führen,
was sonst die Vorspannung beeinträchtigen würde. Wie bereits erwähnt worden
ist, wird die Vorspannung durch Auslegung mit einem bekannten Längenunterschied
der Abstandsstücke 54, 56 festgelegt.
Sobald die Muttern 66, 68 fest angezogen sind,
wird dieser Längenunterschied
zu einer Lagervorspannung führen.
Die Verwendung von Dichtungen 58 führt zu abgedichteten Lagern,
da jegliche Verunreinigung die gesamte Drehbewegung und die Genauigkeit
des Codierers nachteilig beeinflussen würde sowie das Lagergefühl.
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Während die
Patrone 44 vorzugsweise ein Paar von auf Abstand befindlichen
Lagern enthält, könnte die
Patrone 44 auf alternative Weise ein einzelnes Lager oder
drei oder mehr Lager aufweisen. Daher benötigt jede Patrone ein Lager
als Mindestanzahl.
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Die
Gelenkpatronen der vorliegenden Erfindung können entweder eine unbegrenzte
Drehung oder als Alternative eine begrenzte Drehung aufweisen. Für eine begrenzte
Drehung liefert eine Nut 70 auf einem Flansch 72 auf
der Außenfläche des
Gehäuses 64 eine
zylinderförmige
Spur, welche ein Gleitstück 74 aufnimmt.
Das Gleitstück 74 läuft in der Spur 70,
bis es gegen einen entfernbaren Gleitstück-Anschlag wie beispielsweise
die Anschlagstellschrauben 76 zur Beendung der Drehung
stößt, woraufhin
die Drehung aufhört.
Der Betrag der Drehbewegung kann veränderlich sein je nachdem, was
gewünscht
wird. In einer bevorzugten Ausführungsform ist
die Drehung des Gleit stücks
auf weniger als 720° begrenzt.
Die Anschläge
des sich drehenden Gleitstücks
von dem hier beschriebenen Typ sind ausführlicher in dem erteilten US-Patent
5.611.147 beschrieben.
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Wie
bereits erwähnt
worden ist, kann in einer alternativen Ausführungsform die in der vorliegenden Erfindung
benutzte Gelenkverbindung eine unbegrenzte Drehung aufweisen. In
diesem letzteren Fall wird eine bekannte Gleitringanordnung benutzt.
Die Welle 60 hat durch sie hindurch vorzugsweise eine Aushöhlung oder
axiale Öffnung 78,
welche an einem ihrer Enden einen größeren Durchmesserquerschnitt 80 aufweist.
An die Schulter, welche an der Schnittstelle zwischen den axialen Öffnungen 78 und 80 festgelegt
ist, stößt eine
zylinderförmige
Gleitringanordnung 82. Die Gleitringanordnung 82 ist
hinsichtlich der vorgespannten Lageranordnung in der modularen Gelenkpatrone
nicht struktureller Art (d. h. sie übt keine mechanische Funktion
aus, sondern eine elektrische und/oder Signalübertragungsfunktion). Während die
Gleitringanordnung 82 aus einem beliebigen handelsüblichen
Gleitring bestehen kann, umfasst in einer bevorzugten Ausführungsform
die Gleitringanordnung 82 einen Gleitring der H-Serie von IDM-Elektronics Ltd,
Reading, Berkshire, UK: Derartige Gleitringe sind hinsichtlich ihrer
Größe kompakt und
sind mit ihrer zylinderförmigen
Ausführung
ideal geeignet für
den Einsatz in der Öffnung 80 innerhalb der
Welle 60. Die axiale Öffnung 80 durch
die Welle 60 endet an einer Öffnung 84, welche
mit einem Kanal 86 in Verbindung steht und dergestalt konfiguriert ist,
dass sie die Verdrahtung von der Gleitringanordnung 82 aufnimmt.
Diese Verdrahtung wird durch eine Drahtummantelung 88 an
Ort und Stelle befestigt und geschützt, welche in den Kanal 86 und
die Öffnung 84 einschnappt
und dort Aufnahme findet. Eine solche Verdrahtung ist schematisch
unter 90 in 10 dargestellt.
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Wie
bereits erwähnt
worden ist, enthält
die modulare Patrone 44 sowohl eine vorgespannte Lagerstruktur,
die bereits weiter oben beschrieben worden ist, als auch eine modulare
Codiererstruktur, die nun beschrieben werden soll. Weiterhin mit
Bezug auf die 9 und 10 umfasst
der bevorzugte Aufnehmer, der in der vorliegenden Erfindung benutzt
wird, einen modularen optischen Codierer, welcher zwei Hauptkomponenten
aufweist, nämlich
einen Lesekopf 92 und eine Gegengitterscheibe 94. Bei
dieser Ausführungsform
ist ein Paar von Leseköpfen 92 auf
einer Lesekopf-Anschlusskarte 96 positioniert. Die Anschlusskarte 96 ist
(über Befestigungsmittel 98)
an einer Montageplatte 100 angebracht. Die Scheibe 94 ist
vorzugsweise an der unteren Lagerfläche 102 der Welle 60 (vorzugsweise
unter Benutzung eines geeigneten Klebers) angebracht und befindet
sich in einem gewissen Abstand von und in Ausrichtung mit den Leseköpfen 92 (getragen und
gehalten von der Karte 100). Ein Leitungskanal 104 und
eine Abdichtkappe 106 bilden die abschließende äußere Abdeckung
für das
untere Ende des Gehäuses 64.
Der Leitungskanal 104 nimmt die Verdrahtung 90 auf,
wie das am besten in 10 dargestellt ist. Es ist zu
erkennen, dass infolge der Anwendung von Kleber an 102 die
Codierscheibe 94 von der Welle 90 festgehalten
wird und sich mit dieser dreht. Die 9 und 10 zeigen
einen doppelten Lesekopf 92; es ist jedoch erkennbar, dass
mehr als zwei Leseköpfe
benutzt werden können
oder als Alternative auch nur ein einzelner Lesekopf benutzt werden
kann, wie das in 9a gezeigt ist. Die 9B–E zeigen
Beispiele von modularen Patronen 44 mit mehr als zwei Leseköpfen. Die 9B–C zeigen
vier Leseköpfe 92,
die in einer Karte 100 Aufnahme finden und die sich in
Winkelabständen
von 90 Grad befinden (auch wenn andere relative Abstände durchaus
geeignet sein können).
Die 9D–E
zeigen drei Leseköpfe 92,
die in einer Karte 100 Aufnahme finden und die sich in
Winkelabständen
von 120 Grad befinden (auch wenn andere relative Abstände durchaus
geeignet sein können).
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Um
die Scheibe 94 richtig auszurichten, befindet sich ein
(nicht dargestelltes) Loch durch das Gehäuse an einer Stelle in unmittelbarer
Nähe der Scheibe 94.
Ein (nicht dargestelltes) Werkzeug wird dann benutzt, um die Scheibe 94 in
die richtige Ausrichtung zu schieben, worauf der Kleber zwischen
der Scheibe 94 und der Welle 66 zum Aushärten gebracht
wird, um die Scheibe 94 an Ort und Stelle zu arretieren.
Ein Stöpsel 73 wird
dann durch das in dem Gehäuse 64 befindliche
Loch gesteckt.
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Es
ist wichtig anzumerken, dass die Anbringungsstellen von Scheibe 94 und
Lesekopf 92 umgekehrt werden können, wobei Scheibe 94 am
Gehäuse 56 angebracht
wird und der Lesekopf 92 sich mit der Welle 60 dreht.
Eine derartige Ausführungsform ist
in 12A dargestellt, wo die Karte 96' (mittels Kleber)
an der Welle 60' angebracht
ist, um sich mit dieser zu drehen. Ein Paar von Leseköpfen 92' ist an der
Karte 96' angebracht
und dreht sich daher mit der Welle 60'. Die Scheibe 94' ist auf einem
Träger 100' positioniert,
der am Gehäuse 64' angebracht
ist. Auf jeden Fall wird erkannt, dass entweder die Scheibe 94 oder
der Lesekopf 92 so montiert sein können, dass sie sich mit der
Welle drehen. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Scheibe 94 und
der Lesekopf 92 in einer Patrone (oder Gelenkverbindung)
positioniert sind, so dass sie in Bezug zueinander drehbar sind, während die
optische Kommunikation aufrecht erhalten bleibt.
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Vorzugsweise
ist der Dreh-Codierer, der in der vorliegenden Erfindung benutzt
wird, ähnlich demjenigen,
der in den US-Patenten
5.486.923 und 5.559.600 offenbart ist. Derartige modulare Codierer sind
von MicroE Systems unter dem Handelsnamen Pure Precision Optics
kommerziell verfügbar.
Diese Codierer beruhen auf der physikalischen Optik, welche die
Interfe renz zwischen Beugungsordnungen feststellt, um nahezu vollständige sinusförmige Signale
von einer Fotodetektoranordnung (z. B. Lesekopf/Leseköpfe), die
in dem Interferenzmuster enthalten sind, zu erzeugen. Die sinusförmigen Signale werden
elektronisch interpoliert, um die Erfassung der Verschiebung zu
ermöglichen,
die nur ein Bruchteil der optischen Interferenz ist.
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Bei
Verwendung einer Laserlichtquelle wird der Laserstrahl zunächst durch
eine Linse kollimiert und dann durch eine Apertur dimensioniert.
Der kollimierte dimensionierte Strahl tritt durch ein Gegengitter,
welches das Licht in diskrete Ordnungen beugt, wobei die nullte
Ordnung und alle geradzahligen Ordnungen durch den Rasteraufbau
des Gitters unterdrückt
werden. Mit unterdrückter
nullter Ordnung existiert ein Bereich jenseits der divergierenden
3. Ordnung, wo sich nur die Ordnungen ±1 überlappen, um eine nahezu reine
sinusförmige
Interferenz zu erzeugen. Ein oder mehrere Fotodetektoranordnungen (Leseköpfe) sind
in diesem Bereich untergebracht und erzeugen vier Kanäle mit nahezu
reinem sinusförmigem
Ausgang, wenn eine Relativbewegung zwischen dem Gegengitter und
dem Detektor vorliegt. Die Elektronik verstärkt, normiert und interpoliert
den Ausgang je nach dem gewünschten
Auflösungsgrad.
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Die
Einfachheit dieser Codiererkonstruktion bringt mehrere Vorteile
gegenüber
den Codierern des Standes der Technik. Messungen können mit
nur einer Laserquelle und ihrer Kollimationsoptik, einem beugenden
Gegengitter und einer Detektoranordnung ausgeführt werden. Dies führt zu einem äußerst kompakten
Codierersystem gegenüber
den doch sperrigeren konventionellen Codierern des Standes der Technik.
Zusätzlich
macht eine direkte Beziehung zwischen dem Gegengitter und der Bewegung
des Interferenzstreifens den Codierer unempfindlich gegenüber Fehlern,
die durch die Umgebung induziert werden und denen gegenüber die
Geräte
des Standes der Technik empfänglich
sind. Da der Bereich der Interferenz groß ist und eine nahezu sinusförmige Interferenz überall innerhalb
dieses Bereiches erhalten wird, sind darüber hinaus die Ausrichtungstoleranzen weitaus
lockerer, als dies bei den Codierern des Standes der Technik der
Fall ist.
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Ein
signifikanter Vorteil des vorerwähnten optischen
Codierers liegt darin, dass die Genauigkeit der Standoff-Orientierung und
der Abstand oder der Abstand und die Orientierung des Lesekopfes
in Bezug auf die Codierscheibe weit weniger zwingend sind. Dies
ermöglicht
eine Drehmessung hoher Genauigkeit und eine leicht zu montierende
Baugruppe. Der Einsatz dieser „geometrietoleranten" Codierertechnologie
führt zu
einer KMV 10, die sich durch signifikante Kosteneinsparungen
und eine leicht zu realisierende Fertigung auszeichnet.
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Es
ist zu erkennen, dass, während
die oben beschriebene bevorzugte Ausführungsform eine optische Scheibe 94 enthält, die
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auch irgend ein optisches Interferenzmuster
umfasst, welches ermöglicht,
dass der Lesekopf die Relativbewegung misst. Wie dies hier gebraucht
wird, bedeuten derartige Interferenzmuster irgendeine periodische
Anordnung von optischen Elementen, welche die Messung der Bewegung
ermöglichen.
Derartige optische Elemente oder Interferenzmuster könnten auf
eine sich drehende oder stationäre
Scheibe aufgebracht sein, wie das weiter oben beschrieben ist, oder
sie könnten alternativ
darauf abgeschieden, befestigt oder sonst wie positioniert sein
oder sich auf irgend einer der sich relativ bewegenden Komponenten
(wie beispielsweise der Welle, den Lagern oder dem Gehäuse) der
Patrone befinden.
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In
der Tat brauchen der Lesekopf und die zugehörige periodische Anordnung
oder Muster überhaupt
nicht unbedingt auf der Optik (wie weiter oben beschrieben) zu beruhen.
Vielmehr könnte
im weiteren Sinne der Lesekopf irgend ein anderes periodisches Muster
lesen (oder aufnehmen), welches von einer anderen messbaren Größe oder
kennzeichnenden Eigenschaft stammt, welche zur Messung der Bewegung,
im Allgemeinen der Drehbewegung, benutzt werden kann. Zu solchen
anderen messbaren kennzeichnenden Größen können beispielsweise das Reflexionsvermögen, die
Opazität,
das magnetische Feld, die elektrische Kapazität, die elektrische Induktivität oder die
Oberflächenrauigkeit
gehören. (Man
beachte, dass ein Muster der Oberflächenrauigkeit unter Verwendung
eines Lesekopfes oder Sensors in der Form einer Kamera wie beispielweise
einer CCD-Kamera gelesen werden könnte). In derartigen Fällen würde der
Messkopf beispielsweise die periodischen Änderungen des Magnetfeldes,
des Reflexionsvermögens,
der Kapazität,
der Induktivität, der
Oberflächenrauigkeit
und der dergl. messen. Der Ausdruck „Lesekopf" im Sinne dieses Dokuments bezeichnet
jeglichen Sensor oder Wandler und die zugehörige Elektronik zur Analyse
dieser messbaren Größen oder
kennzeichnenden Eigenschaften mit einem optischen Lesekopf, welcher
gerade ein bevorzugtes Beispiel ist. Natürlich kann sich das optische Muster,
das vom Lesekopf gelesen wird, auf irgendeiner Fläche befinden,
solange es eine Relativbewegung (im Allgemeinen eine Drehbewegung)
zwischen dem Lesekopf und dem periodischen Muster gibt. Zu Beispielen
des periodischen Musters gehören
magnetische, induktive oder kapazitive Medien, welche auf einer
sich drehenden oder einer stationären Komponente in einem Muster
abgelagert sind. Falls die Oberflächenrauigkeit das zu abzutastende periodische
Muster ist, besteht zusätzlich
kein Bedarf, ein getrenntes periodisches Medium abzuscheiden oder
anderweitig aufzubringen, da die Oberflächenrauigkeit irgend einer
Komponente in Verbindung mit dem zugehörigen Lesekopf (vermutlich
eine Kamera wie beispielsweise eine CDC-Kamera) benutzt werden kann.
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Wie
bereits erwähnt
worden ist, zeigen die 9 und 10 die
Elemente des modularen Lagers und der Codiererpatrone für die in
axialer Richtung lange Gelenkverbindung 16. Die 11 und 12 zeigen
das Lager und die Codiererpatrone für die axialen langen Gelenkverbindungen 30 und 34. Diese
Patronenanordnungen sind dem Wesen nach ähnlich denen, die in den 9 und 10 dargestellt
sind, und werden daher mit 44' bezeichnet. Was die Patrone 44 betrifft,
so sind aus den Abbildungen kleinere Unterschiede in Bezug auf beispielsweise eine
anders konfigurierte Drahtkappe/Abdeckung 88', geringfügig abweichende Leitungskanäle/Abdeckungen 104', 106' und die Positionierung
von Flansch 72' am
oberen Ende des Gehäuses 64' offensichtlich.
Auch sind die Flansche zwischen dem Gehäuse 64' und dem oberen Gehäuse 62 der
Welle nach außen
abstehend. Natürlich
können
die relativen Längen
der verschiedenen Komponenten, die in den 11 und 12 dargestellt
sind, geringfügig von
denen in den 9 und 10 abweichen.
Da all diese Komponenten im Wesentlichen ähnlich sind, wurde diesen Komponenten
dieselbe Kennzeichnungszahl mit Zufügung eines Striches gegeben. 11A ist ähnlich
der 11, zeigt aber eine Ausführungsform mit einem einzelnen
Lesekopf.
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Wenden
wir uns nun den 13 und 14 zu.
Hier sind ähnliche
Explosiv- und Schnittdarstellungen für die Lager- und Codiererpatronen
in den kurzen Kippgelenkverbindungen 32 und 36 dargestellt.
Wie bei den langen axialen Gelenkverbindungen 44' der 11 und 12 sind
die Patronen für die
kurzen Gelenkverbindungen 32 und 36 dem Wesen
nach ähnlich
der weiter oben ausführlich
diskutierten Patrone 44, und daher sind die Bauteile dieser Patronen
mit 44'' gekennzeichnet,
wobei ähnliche Bauteile
auch unter Verwendung eines Doppelstrichs gekennzeichnet sind. Dabei
muss hervorgehoben werden, dass keine Gleitringanordnung erforderlich ist,
da die Patronen 44'' für den Einsatz
in kurzen Gelenkverbindungen 32, 36 vorgese hen
sind und die Verdrahtung wegen der Kippbewegung dieser Gelenkverbindungen
einfach durch die axialen Öffnungen 78'', 80'' führt. 13A ist der 13 ähnlich, zeigt
aber eine Ausführungsform
mit einem einzelnen Lesekopf.
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Schließlich zeigen
die 15 und 16 unter
der Bezugszahl 108 die modulare Lager-/Codierer-Patrone
für die
kurze Kippgelenkverbindung 18. Es ist zu erkennen, dass
im Wesentlichen alle Teile der Patrone 108 ähnliche
Bauteile oder gar die gleichen Bauteile sind wie diejenigen in den
Patronen 44, 44' und 44'' mit der wesentlichen Ausnahme, dass
eine Anordnung für
den Gewichtsausgleich einbezogen ist. Diese Gewichtsausgleichanordnung enthält eine
Gewichtsausgleichfeder 110, welche über dem Gehäuse 64'' Aufnahme
findet und für
die KMV 10 eine wichtige Gewichtsausgleichsfunktion in einer
Weise erfüllt,
wie sie nachfolgend unter Bezugnahme auf die 26 bis 28 noch
beschrieben wird. 15A ähnelt der 15,
zeigt aber eine Ausführungsform
mit einem einzelnen Lesekopf.
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Wie
bereits erwähnt
worden ist, können
in einer bevorzugten Ausführungsform
in dem Codierer mehr als ein Lesekopf Verwendung finden. Es ist
zu erkennen, dass die Winkelmessung durch einen Codierer durch Auslaufen
der Scheibe oder Radialbewegung infolge angreifender Lasten bewirkt
werden kann. Es ist festgestellt worden, dass zwei Leseköpfe, die
unter einem Winkel von 180° zueinander
angeordnet sind, zu einem Auslaufen führen, wodurch in jedem Lesekopf
Auslöscheffekte
verursacht werden. Diese Auslöscheffekte
werden zwecks einer endgültigen „immunen" Winkelmessung ausgemittelt.
Daher führen
die Verwendung von zwei Leseköpfen
und die sich ergebende Fehlerunterdrückung zu einer Codiermessung,
die gegenüber
Fehlern weniger anfällig
ist und zudem genauer ist. Die 17–19 zeigen
von einer Ausführungsform für einen
dualen Lesekopf die Ansicht von unten, den Schnitt und die Ansicht
von oben. Eine derartige Ausführung
ist beispielsweise bei einer Patrone größeren Durchmessers von Nutzen,
wie sie in den Gelenkverbindungen 16 und 18 vorgefunden
wird (d. h. jenen Gelenkverbindungen, die dem Fuß am nächsten sind). Daher ist eine
Patronenendkappe 100 auf einem Paar von Leiterkarten 96 montiert,
wobei jede Leiterkarte 96 einen mechanisch daran befestigten Lesekopf 92 aufweist.
Die Leseköpfe 92 sind
vorzugsweise um 180° zueinander
positioniert, um die Unterdrückung
der Fehler zu bewirken, die sich aus dem Auslaufen oder der radialen
Bewegung der Scheibe ergeben. Jede Karte 96 enthält zusätzlich ein
Anschlussstück 93 zum
Anbringen der Leiterkarte 96 am internen Bus und/oder an
anderer Verdrahtung, wie das weiter unten noch diskutiert wird.
Die 20–22 zeigen
im Wesentlichen dieselben Bauteile wie die 17–19 mit
dem hauptsächlichen
Unterschied, dass es sich um eine Endkappe 100 für eine Patrone
mit kleinerem Durchmesser handelt. Diese Ausführungsform mit dualem Lesekopf
kleineren Durchmessers gehört
gewöhnlich
zu den Patronen kleineren Durchmessers wie beispielsweise denen
der Gelenkverbindungen 30, 32, 34 und 36.
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Die
Verwendung von mindestens zwei Leseköpfen (oder mehr als zwei wie
beispielsweise von drei Leseköpfen,
wie das in 9D–E gezeigt ist, und vier Leseköpfen, wie
das in 9B–C gezeigt ist) findet auch
vorteilhaft Anwendung in den mehr konventionellen KMV, um die Kosten
und die Kompliziertheit von deren Fertigung auf signifikante Weise zu
senken. Beispielweise eine im US-Patent 5.794.356 (nachfolgend mit „Raab '356" bezeichnet) beschriebene
KMV enthält
einen relativ einfachen Aufbau für
jede Gelenkverbindung, die ein erstes Gehäuse enthält, welches mit einer Gelenkhälfte stationär bleibt,
und ein zweites Gehäuse,
welches mit der zweiten Gelenkhälfte
stationär
bleibt, wobei das erste und das zweite Gehäuse vorgespannte Lager aufweisen,
welche ermöglichen,
dass sie gegeneinander rotieren. Das erste Gehäuse enthält einen gepackten Codierer,
und das zweite Gehäuse
enthält eine
axial angeordnete innere Welle, welche sich in das erste Gehäuse hinein
erstreckt und auf die Welle des Codierers trifft, die aus dem gepackten
Codierer herausführt.
Um die hochgenaue Drehmessung aufrecht zu erhalten, setzt der gepackte
Codierer des Standes der Technik voraus, dass auf ihn keine Lasten
ausgeübt
werden und dass die Bewegung des zweiten Gehäuses genau auf den Codierer übertragen
wird trotz geringer Fehlausrichtungen der Achse der inneren Welle
und der Achse des gepackten Codierers. Um die Fertigungstoleranzen
in der axialen Fehlausrichtung aufzunehmen, ist eine spezielle Koppelvorrichtung
zwischen die Codiererwelle und die innere Welle geschaltet. Ein
derartiger Aufbau ist aus 7 in Raab '356 ersichtlich.
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Dagegen
zeigt 35 einen modifizierten Aufbau,
bei welchem die Koppelvorrichtung und der gepackte Codierer der
KVM nach Raab '356
entfernt und durch eine Codierscheibe 96 und eine Endkappe 100 ersetzt
worden sind. Hier sind zwei Gelenkverbindungen zueinander um 90° angeordnet,
wobei jede Gelenkverbindung ein erstes Gehäuse 420 und ein zweites
Gehäuse 410 aufweist.
Die innere Welle 412 erstreckt sich vom zweiten Gehäuse 420 in
das erste Gehäuse 410.
Wie ersichtlich ist, ist die Codierscheibe 94 beispielsweise
unter Verwendung eines Klebers am Ende der inneren Welle 412 angebracht, während die
Endkappe 100 innerhalb des ersten Gehäuses 420 befestigt
ist. Es ist jedoch einzusehen, dass die Codierscheibe 96 innerhalb
des ersten Gehäuses 420 und
die Endkappe 100 an der inneren Welle 412 befestigt
sein können,
ohne dass die Funktion der Gelenkverbindung beeinträchtigt wird.
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Wie
weiter vorn beschrieben worden ist, führen die Verwendung von zwei
(oder mehr als zwei) Leseköpfen
und die sich daraus ergebende Fehlerunterdrückung zu einer weniger fehleranfälligen und zu
einer genaueren Codiermessung trotz geringer axia ler Ausrichtungsfehler.
Zusätzlich
macht eine direkte Beziehung zwischen dem Gegengitter und der Bewegung
des Interferenzstreifens den Codierer weniger anfällig gegenüber aus
der Umgebung induzierten Fehlern, für welche die Geräte des Standes
der Technik anfällig
sind. Da der Bereich der Interferenz groß ist und eine nahezu sinusförmige Interferenz überall in
diesem Bereich erhalten wird, sind außerdem Ausrichtungstoleranzen
etwas weniger streng zu nehmen, als dies bei den Codierern des Standes der
Technik der Fall ist, die weiter vorn beschrieben worden sind.
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In
einem weiteren Beispiel, dem US-Patent 5.829.148, erteilt an Eaton
(nachfolgend mit „Eaton '148" bezeichnet), wird
eine KMV des Standes der Technik beschrieben, in welcher ein gepackter
Codierer einen festen Bestandteil einer jeden Gelenkverbindung in
der Weise bildet, dass primäre
Rotationslager vorhanden sind, wodurch jegliche Notwendigkeit entfällt, axiale
Fehlausrichtungen zu kompensieren, wie das bei der weiter oben diskutierten
Vorrichtung Raab '356
der Fall ist. Weil dieser Codierer primäre Rotationslager aufweist,
zeichnet er sich dadurch aus, dass er baulich stabil ist und imstande
ist, verschiedenartigen Belastungen ausgesetzt zu werden, ohne dass
dadurch seine Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt
wird. Dies kommt zu den Kosten und der Sperrigkeit des Codierers
hinzu. Ein derartiger Aufbau ist aus 4 in Eaton '148 ersichtlich.
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Dagegen
zeigt 36 einen modifizierten Aufbau,
bei welchem der gepackte Codierer und die verbindende Welle von
einer Gelenkverbindung der KMV Eaton '148 entfernt und durch die Endkappe 100 und
die Codierscheibe 96 ersetzt sind. Hier hält ein erstes
Gehäuse 470 die
Endkappe 100 und die innere Welle 462 des zweiten
Gehäuses 460 durch die
Lager 472. Die innere Welle 462 ist verlängert, um nahe
an der Endkappe 100 zu enden, und die Kopierscheibe 96 ist
beispielsweise unter Benut zung eines Klebers am Ende der inneren
Welle 462 angebracht. Wie auch bei der in 35 dargestellten Ausführungsform vermindert der Einsatz
von zwei (oder mehr als zwei) Leseköpfen die Kosten und die Kompliziertheit
der Gelenkverbindung beträchtlich,
ohne Genauigkeit zu opfern.
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Wir
wollen uns nun der 23A zuwenden. Sie zeigt ein
Blockdiagramm der Elektronik für
die Ausführungsform
der 9A, 11A, 13A und 15A mit einem einzelnen Lesekopf. Es ist zu erkennen,
dass die KMV 10 vorzugsweise einen äußeren Bus (vorzugsweise einen
USB-Bus) 260 und einen inneren Bus (vorzugsweise RS-485) 261 aufweist,
die so ausgelegt sind, dass sie für mehrere Codierer sowie für entweder
eine außen
montierte Schiene oder zusätzliche
Drehachsen wie beispielsweise eine siebente Achse erweiterungsfähig sind. Dieser
innere Bus ist vorzugsweise im Einklang mit RS-485 und vorzugsweise
so konfiguriert, dass er als serielles Netzwerk in einer Weise benutzt
wird, die im Einklang mit dem seriellen Netzwerk zum Datenaustausch
von Aufnehmern in einer tragbaren KMV steht, wie sie im erteilten
US-Patent 6.219.928 offenbart ist.
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Unter
Bezugnahme auf 23A ist zu erkennen, dass jeder
Codierer in jeder Patrone mit einer Codiererkarte verknüpft ist.
Die Codiererkarte für die
Patrone in der Gelenkverbindung 16 ist innerhalb des Fußes 12 positioniert
und ist in 25 mit 112 bezeichnet.
Die Codierer für
die Gelenkverbindungen 18 und 30 befinden sich
auf einer dualen Codiererkarte, die sich in der zweiten langen Gelenkverbindung 30 befindet
und in 26 mit 114 bezeichnet ist. 26 zeigt
auch eine ähnliche
duale Codiererkarte 116 für die in den Gelenkverbindungen 32 und 34 benutzten
Codierer, wobei die Karte 116 in der dritten langen Gelenkverbindung 34 positioniert
ist, wie das in 26 dargestellt ist. Schließlich ist
das Endkodierkarte 118 innerhalb des Handgriffs der Messsonde 28 positioniert,
wie das in 24 dargestellt ist, und wird
benutzt, um die Codierer in der kurzen Gelenkverbindung 36 zu
steuern. Jede der Karten 114, 116 und 118 ist
mit einem thermoelektrischen Wandler verbunden, um für Temperaturkompensation
infolge von Temperaturausgleichsvorgängen zu sorgen. Jede Karte 112, 114, 116 und 118 enthält eingebaute
Analog-Digital-Wandlung,
Codierzählung
und Vorrichtungen für
den Datenaustausch über
serielle Ports. Jede Karte weist auch lesbare und programmierbare
Blitz-Speicher auf, um die lokale Speicherung von Betriebsdaten
zu ermöglichen. Die
Hauptprozessorkarte 112 ist über den externen USB-Bus 260 auch
feldprogrammierbar. Wie bereits erwähnt, ist der interne Bus (RS-485) 261 so
ausgelegt, dass er für
mehrere Codierer erweiterbar ist, was auch entweder eine außen montierte
Schiene und/oder eine siebente Drehachse einschließt. Ein Achs-Port
ist vorhanden, um eine Diagnose des Internbusses durchführen zu
können.
Mehrfach-KMV des unter 10 in diesen Abbildungen gezeigten KMV-Typs
können
dank der Fähigkeiten
des Kommunikationsprotokolls des externen USB an einer einzelnen
Anwendung angebracht werden. Darüber hinaus
können
Mehrfachanwendungen aus genau denselben Gründen an einer einzelnen KMV 10 angebracht
sein.
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Vorzugsweise
enthält
jede Karte 112, 114, 116 und 118 einen
16-Bit-Digitalsignalprozessor wie beispielsweise den Prozessor,
der von Motorola unter der Bezeichnung DSP56F807 erhältlich ist.
Dieses einzelne Prozessor-Bauteil kombiniert viele Prozessormerkmale,
darunter den seriellen Datenaustausch, die Quadratur-Dekodierung,
A/D-Wandler und kartenintegrierte Speicher, so dass dadurch die Reduzierung
der Gesamtzahl der für
jede Karte erforderlichen Chips ermöglicht wird.
-
Gemäß einem
weiteren wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung ist jeder
der Codierer mit einem individualisierten Kennzeichnungs-Chip 120 (ID-Chip)
verbunden. Dieser Chip kennzeichnet jeden individuellen Codierer
und identifiziert daher jede individuelle modulare Lager-/Codierer-Patrone,
um die Qualitätskontrolle,
das Prüfen
und die Reparatur zu erleichtern und zu beschleunigen.
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23B ist ein Blockdiagramm der Elektronik, welches
dem der 23A ähnlich ist, aber die Ausführungsform
der 10, 12, 14 und 16–22 mit
dualem Lesekopf abbildet.
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Mit
Bezug auf die 24–26 soll
nun die Anordnung einer jeden Patrone im Gelenkarm beschrieben werden
(dabei ist zu beachten, dass 24 einen
Arm 10 ohne den Fuß 12 zeigt.
Auch ist zu beachten, dass die 24–26 die
Ausführungsformen
mit einzelnem Lesekopf der 9A, 11A, 13A und 15A benutzen). Wie in 25 dargestellt
ist, enthält
die erste lange Gelenkverbindung 16 eine relativ kurze
Patrone 44, deren oberes Ende in eine zylinderförmige Hülse 120 der dualen
Muffenverbindung 46 eingesteckt ist. Die Patrone 44 wird
in der Muffe 120 unter Verwendung eines geeigneten Klebers
festgehalten. Das gegenüberliegende
untere Ende der Patrone 44 ist in ein Verlängerungsrohr
eingesteckt, welches in dieser Ausführungsform eine Aluminiumhülse 122 sein kann
(die Hülse 122 kann
aber auch aus einer starren Legierung oder einem Verbundmaterial
bestehen). Die Patrone 44 ist in der Hülse 122 abermals unter Verwendung
eines geeigneten Klebers befestigt. Das untere Ende der Hülse 122 enthält einen
Bereich 124 mit einem größeren Außendurchmesser, der ein Innengewinde 126 aufweist.
Ein solches Gewinde ist nach außen
verjüngt
und so konfiguriert, dass es zu dem sich nach innen verjüngenden
Gewinde 128 auf dem magnetischen Montagegehäuse 130 passt,
wie das in 4 deutlich gezeigt ist. Wie
bereits besprochen worden ist, sind sämtliche der mehreren Gelenkverbindungen
der KMV 10 untereinander durch solches Kegelgewinde verbunden.
Vorzugsweise ist das Kegelgewinde vom Typ des amerikanischen kegelförmigen Rohrgewindes
NPT, welches selbstspan nend ist, so dass keine Kontermuttern oder
anderen Befestigungsvorrichtungen erforderlich sind. Dieses Gewinde
bietet die Gewindeblockierung und sollte. ein Verriegelungsmittel
für Gewinde
enthalten.
-
Wenden
wir uns nun der 26 zu. Wie bei der ersten langen
Gelenkverbindung 16 ist die lange Patrone 44' durch Einkleben
in die zylinderförmige Öffnung 120' der
dualen Muffenverbindung 46' befestigt.
Das Außengehäuse 64' der Patrone 44' weist eine
Schulter 132 auf, die durch die untere Fläche des
Flansches 72' festgelegt
ist. Diese Schulter 132 trägt das zylinderförmige Verlängerungsrohr 134, welches
sich über
der Außenfläche des
Gehäuses 64' befindet und
diese umgibt. Bei den Gelenkverbindungen finden Verlängerungsrohre
Verwendung, damit ein Rohr mit veränderlicher Länge für die Anbringung
an einem mit Gewinde versehenen Bauteil geschaffen wird. Dieses
Verlängerungsrohr 134 erstreckt
sich somit von der Unterseite der Patrone 64' nach außen und enthält eine
eingesteckte und mit Gewinde versehene Hülse 136. Ein geeigneter
Kleber wird benutzt, um das Gehäuse 44' mit dem Verlängerungsrohr 134 zu
verbinden sowie die Hülse 136 und
das Rohr 134 miteinander zu verbinden. Die Hülse endet
in einem sich verjüngenden
Abschnitt, auf welchem sich das Außengewinde 138 befindet. Dieses
Außengewinde
passt zum Innengewinde 140 auf dem Verbindungsstück 142,
welches durch Kleben in der Öffnung 144 der
dualen Muffenverbindung 48 befestigt worden ist. Vorzugsweise
besteht das Verlängerungsrohr 134 aus
einem Verbundwerkstoff wie beispielsweise einem geeigneten Kohlefaser-Verbundwerkstoff,
während
die schraubbare Hülse 136 aus
Aluminium besteht, so dass sie bezüglich der thermischen Eigenschaften
zur dualen Muffenverbindung 48 passt. Es ist zu erkennen,
dass die PC-Karte 114 an einer Halterung 146 befestigt
ist, die ihrerseits an der Halterung 142 der dualen Muffenverbindung
befestigt ist.
-
Zusätzlich zu
den vorerwähnten
Gewindeverbindungen kann bzw. können
eine, einige oder sämtliche
der Gelenkverbindungen unter Verwendung von mit Gewinde versehenen
Befestigungsvorrichtungen, wie in den 25A–B dargestellt,
untereinander verbunden werden. Anstatt der mit Gewinde versehenen
Hülse 136 von 26 hat
die Hülse 136' von 25B vorzugsweise ein glattes und sich verjüngendes
Ende 137, welches von einer komplementären kegelförmigen Muffenhalterung 142' aufgenommen
wird. Ein Flansch 136 erstreckt sich von der Hülse 136' umfänglich nach
außen
mit einer Anordnung von durchgehenden Schraublöchern (in diesem Fall 6)
zur Aufnahme von Gewindebolzen 141. Diese Bolzen 141 werden über Gewinde
in den entsprechenden Löchern
längs der
oberen Fläche
der Muffenhalterung 142' aufgenommen. Über der
Hülse 136' findet ein
Verlängerungsrohr 134' Aufnahme wie bei
der Ausführungsform
der 26. Die zueinander komplementären Außen- und Innengewinde für die Gelenkverbindungen
liefern Verbindungstrennflächen,
die gegenüber
dem Stand der Technik verbessert wind.
-
Weiter
mit Bezug auf 26 ist die lange Patrone 44'' der dritten langen Gelenkverbindung 34 am Arm 14 in
einer Weise befestigt, die derjenigen von Patrone 44' der langen
Gelenkverbindung 30 ähnlich ist.
Das bedeutet, der obere Bereich der Patrone 44'' ist durch Kleben in der Öffnung 120'' der dualen Muffenverbindung 46'' befestigt. Ein Verlängerungsrohr 148 (welches
vorzugsweise aus einem Verbundwerkstoff besteht, wie das in Bezug
auf das Rohr 134 beschrieben ist) ist über dem äußeren Gehäuse 64'' positioniert
und erstreckt sich von dort nach außen, so dass es eine Passhülse 150 aufnimmt,
welche durch Kleben am Innendurchmesser des Verlängerungsrohres 148 befestigt
ist. Diese Passhülse 150 endet an
einem sich verjüngenden
Abschnitt, welcher ein Außengewinde 152 aufweist,
das zum komplementären
Innengewinde 153 in der Halterung 154 der dualen
Muffenverbindung passt, welche durch Kleben an der zylinderförmige Muffe 156 in
der dualen Muffenverbindung 148' befestigt ist. Die gedruckte Leiterkarte 116 ist
auf ähnliche
Weise mit der dualen Muffenverbindung unter Verwendung der Halterung 146' für die gedruckte
Leiterkarte befestigt, welche an der Halterung 154 der
dualen Muffenverbindung befestigt ist.
-
Wie
in Bezug auf die 7 und 8 diskutiert
worden ist, sind die kurzen Patronen 44' in den 13 und 14 und 108 von 15 einfach
zwischen zwei dualen Muffenverbindungen 46, 48 positioniert
und in den dualen Muffenverbindungen unter Verwendung eines geeigneten
Klebers befestigt. Im Ergebnis werden die lange und die kurze Patrone leicht
aneinander unter rechten Winkeln befestigt (oder, falls dies gewünscht wird,
unter anderen Winkeln als den rechten Winkeln).
-
Die
weiter oben beschriebenen modularen Lager-/Aufnehmer-Patronen bilden einen
bedeutenden technologischen Fortschritt bei tragbaren KMV, wie das
beispielsweise in den vorerwähnten
Patenten Raab '356
und Eaton '148 dargestellt
ist. Das liegt daran, dass die Patrone (oder das Gehäuse der
Patrone) tatsächlich
ein strukturelles Bauteil einer jeden Gelenkverbindung festlegt,
welches zum Gelenkarm gehört.
Der Ausdruck „strukturelles
Bauteil", wie er hier
gebraucht wird, bedeutet, dass die Oberfläche der Patrone (d. h. das
Gehäuse
der Patrone) starr an anderen strukturellen Bauteilen des Gelenkarms
angebracht ist, um die Rotation ohne Verformung des Arms (oder höchstens
der minimalsten Verformung) zu übertragen.
Dies steht im Gegensatz zu den herkömmlichen tragbaren KMV (wie
beispielsweise denen, die in Raab '356 und Eaton '148 offenbart werden), bei welchen getrennte
und verschiedene Verbindungselemente und Übertragungselemente erforderlich
sind, wobei die Rotationskodierer Teil der Verbindungselemente (nicht
jedoch der Übertragungselemente)
sind. Im Wesentlichen hat die vorliegende Erfindung die Notwendigkeit
von ge trennten Übertragungselementen
(z. B. Übertragungsteilen)
dadurch vermieden, dass die Funktionalität der Verbindungs- und Übertragungselemente
zu einem einzigen modularen Bauteil (d. h. Patrone) kombiniert wird.
Daher benutzt die vorliegende Erfindung an Stelle eines Gelenkarms,
der aus getrennten und unterschiedlichen Verbindungs- und Übertragungselementen
besteht, einen Gelenkarm, der aus einer Kombination von längeren und
kürzeren
Verbindungselementen (d. h. Patronen) besteht, die alle strukturelle
Elemente des Arms bilden. Dies führt
zu höheren
Werten für
die Effizienz in Bezug auf den Stand der Technik. Beispielsweise
beträgt
die Anzahl der Lager, die bei einer Kombination aus Verbindungs-
und Übertragungselement
in den Patenten '148
und '582 benutzt
werden, vier (zwei Lager in dem Verbindungselement und zwei Lager
in dem Übertragungselement),
während
die modulare Lager-/Wandler-Patrone
der vorliegenden Erfindung ein Minimum von einem Lager (auch wenn
zwei Lager bevorzugt werden) nutzen kann und dennoch dieselbe Funktionalität erfüllt (wenn
auch auf eine andere und verbesserte Weise).
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Die 24A und 26A–B sind
Schnittdarstellungen ähnlich
denen der 24–26, zeigen
aber die Ausführungsformen
der 10, 12, 14 und 16–22 mit
dualem Lesekopf und sind außerdem
Schnittdarstellungen der in 3A dargestellten
KMV'.
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Die
Gesamtlänge
des Gelenkarms 14 und/oder der verschiedenartigen Armsegmente
kann je nach der beabsichtigten Anwendung variieren. In einer Ausführungsform
kann der Gelenkarm eine Gesamtlänge
von ungefähr
609,6 mm (24 Zoll) haben und Messungen in der Größenordnung von ungefähr 0,00508
bis ungefähr
0,0127 mm (0,0002 Zoll bis 0,0005 Zoll) liefern. Diese Armabmessung
und Messgenauigkeit liefert eine tragbare KMV, welche für Messungen,
die derzeit unter Verwendung von typischen Handmesszeugen wie Mikrometerschrauben, Höhenlehren,
Tastleh ren u. dergl. ausgeführt
werden, gut geeignet sind. Natürlich
kann der Gelenkarm 14 kleinere oder größere Abmessungen und Genauigkeitswerte
aufweisen. Beispielsweise können
größere Arme
eine Gesamtlänge
von 2,44 m oder 3,66 m (8 Fuß oder
12 Fuß)
haben und Messgenauigkeiten von 25 μm (0,001 Zoll) aufweisen, wodurch
ihr Einsatz für
die meisten Anwendungen bei Echtzeit-Inspektionen oder beim Reverse-Engineering
ermöglicht
wird.
-
Die
KMV 10 kann auch mit einer Steuervorrichtung benutzt werden,
die daran angebaut ist und dazu benutzt wird, ein relativ vereinfachtes
ausführbares
Programm laufen zu lassen, wie das in den vorerwähnten Patenten 5.978.748 und
6.612.044 offenbart wird, oder kann mit mehreren komplexen Programmen
auf dem Hauptrechner 172 benutzt werden.
-
Mit
Bezug auf die 1–6 und 24–26 sind
jede der langen und kurzen Gelenkverbindungen durch einen Dämpfer oder
Deckel aus einem Elastomer geschützt,
der in der Weise wirkt, dass er starke Aufprallstöße begrenzt
und ergonomisch angenehme Griffstellen liefert (sowie ein ästhetisch
angenehmes Äußeres).
Die langen Gelenkverbindungen 16, 30 und 34 sind
alle durch einen auswechselbaren Deckel aus starrem Kunststoff (z. B.
ABS) geschützt,
der als Schutz vor Anstoßen
und Abrieb dient. Bei der ersten langen Gelenkverbindung 16 hat
dieser ersetzbare Deckel aus starrem Kunststoff die Form des zweiteiligen
Fußgehäuses 26A und 26B,
wie das in 4 dargestellt ist. Die langen
Gelenkverbindungen 30 und 34 sind jeweils durch
ein Paar von Deckelteilen 40 und 41 geschützt, die,
wie das in 5 und 6 dargestellt
ist, miteinander in der Art eines Zweischalengreifkorbs unter Verwendung
geeigneter Schrauben verbunden werden können, damit sie eine Schutzhülse bilden.
Es ist erkennbar, dass in einer bevorzugten Ausführungsform dieser ersetzbare
Deckel aus starrem Kunststoff bei jeder langen Gelenkverbindung 30 und 34 das vor zugsweise
aus einem Verbundwerkstoff (Kohlefaser) bestehende Verlängerungsrohr 134 bzw. 148 umgibt.
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Vorzugsweise
enthält
einer der Deckel, in diesem Fall der Deckelabschnitt 41,
einen abgeschrägten
und fest angegossenen Anschlagbolzen 166, der die Drehung
des Ellenbogens des Armes dergestalt einschränkt, dass die Sonde 28 daran
gehindert wird, in Ruhestellung mit dem Fuß 12 zusammen zu stoßen. Dies
wird am besten in 3, 24 und 26 dargestellt.
Es ist ersichtlich, dass der Bolzen 166 folglich unnötiges Anstoßen und Abrieb
einschränkt.
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Wie
das in Bezug auf die 29 und 31 noch
besprochen wird, kann die Sonde 28 auch einen auswechselbaren
Schutzdeckel aus Kunststoff enthalten, der aus einem starren Kunststoffmaterial gefertigt
ist.
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Die 3A, 24A und 26A–B zeigen
alternative Schutzhülsen 40', 41', die auch die Konstruktion
des Zweischalengreifkorbs aufweisen, die aber eher unter Verwendung
von Spannbändern oder
Federklammern 167 an Ort und Stelle gehalten werden als
durch mit Gewinde versehene Befestigungsvorrichtungen.
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Jede
der kurzen Gelenkverbindungen 18, 32 und 36 enthält ein Paar
von elastomeren Dämpfern 38 (z.
B. thermoplastischer Gummi wie Santoprene®), wie
das bereits weiter vorn erwähnt
worden ist und deutlich in den 1–3 und 5–6 dargestellt
ist. Die Dämpfer 38 sind
entweder unter Verwendung von mit Gewinde versehenen Befestigungsvorrichtungen,
einem geeigneten Kleber oder in irgendeiner anderen geeigneten Art
und Weise angebracht. Dämpfer 38 aus
Elastomer oder Gummi begrenzen die starken Stöße und bieten ein ästhetisches
Aussehen sowie eine ergonomisch angenehme Griffstelle.
-
Die
vorherigen Deckel 40, 41, 40', 41' und die Dämpfer 38 sind
alle leicht ersetzbar (wie das auch auf das Gehäuse des Fußes 26A, 26B zutrifft) und
ermöglichen,
dass der Arm 14 schnell und ohne hohen Aufwand neu ausgestattet
wird, ohne dass die mechanische Leistungsfähigkeit der KMV 10 beeinträchtigt wird.
-
Weiter
mit Bezug auf 1–3 enthält das Fußgehäuse 26A,
B mindestens zwei zylinderförmige
Ansätze
zur Montage einer Kugel, wie das mit 168 in 3 dargestellt
ist. Diese Kugel kann benutzt werden zum Montieren einer Klammer
vom Typ der Computerhalterung 170, die ihrerseits einen
tragbaren oder sonstigen Rechner 172 (z. B. den „Hauptrechner") trägt. Vorzugsweise
befindet sich ein zylinderförmiger
Ansatz auf jeder Seite des Fußgehäuses 26A,
B, so dass die Kugel und die Rechnerklemmvorrichtung auf jeder Seite
der KMV 10 angebaut werden können.
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Wenden
wir uns nun den 15, 16, 27A, B und 28 zu,
um den bevorzugten Gewichtsausgleich für den Einsatz mit der KMV 10 zu beschreiben.
In der herkömmlichen
Weise werden bei KMV des hier beschriebenen Typs eine außen montierte
Schraubenfeder benutzt, die in der Art des Abstützträgers an der Außenseite
des Gelenkarms für
den Einsatz als Gewichtsausgleich getrennt montiert worden ist.
Dagegen wird bei der vorliegenden Erfindung ein völlig integrierter
innerer Gewichtsausgleich benutzt, welcher zu einem kleineren Gesamtprofil
für den
Gelenkarm führt.
-
Typischerweise
werden beim Gewichtsausgleich nach dem Stand der Technik gewundene Schraubenfedern
im Mechanismus des Gewichtsausgleichs benutzt. Jedoch wird gemäß einem
bedeutenden Merkmal der vorliegenden Erfindung bei dem Gewichtsausgleich
eine maschinengearbeitete Schraubenfeder (im Gegensatz zu einer
gewundenen Schraubenfeder) benutzt. Diese maschinengearbeitete Schraubenfeder 110 ist
in 16 und 27A–B dargestellt
und aus einem vollen Metallzylinder (Stahlzylinder) geformt, der
maschinell so bearbeitet wird, dass ein Paar von relativ breiten
Ringen 174, 176 an gegenüberliegenden Enden der Feder
und relativ engere Ringe 178 entstehen, welche die zwischen
den Endwindungen 174, 176 liegenden Windungen
bilden. Es ist zu erkennen, dass die breiteren endständigen Ringe 174, 176 mit
den jeweiligen Seitenflächen 180 der
Welle 62' und 182 des
Gehäuses 64'' in Kontakt kommen, wodurch die
seitliche Bewegung der Feder 110 verhindert wird. Die breiteren
und festen endständigen
Ringe 174, 176 wirken als Torsions-Hemmvorrichtung
und bieten eine bessere Funktion im Vergleich zu den gewundenen
Federn des Standes der Technik. Der Endring 174 enthält vorzugsweise
ein Paar von Sperrstiften 184, 186 (auch wenn
nur ein Sperrstift benutzt werden muss), während der Endring 176 einen
Sperrstift 188 enthält.
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Mit
Bezug auf 27B enthält jede duale Muffenverbindung 46, 48 Kanäle, wie
sie beispielsweise unter 190 und 191 in der dualen
Muffenverbindung 46 dargestellt sind, um einen jeweiligen
Stift 184, 186 oder 188 aufzunehmen.
Es soll nun Bezug auf 28 genommen werden. Während die
Stifte 184, 186 in einer festen Stellung innerhalb
des jeweiligen Kanals oder Rille der dualen MV 48 verbleiben, kann
die Stelle des Stifts 188 verändert werden, so dass die gesamte
Aufwärtsbewegung
auf der Feder 110 optimiert werden kann und die wirksamste
Gewichtsausgleichskraft geliefert wird. Dies wird erreicht durch
Verwendung eines mit Gewinde versehenen Loches 192, welches
die Gewindeschraube 194 aufnimmt. Wie das in 28 dargestellt
ist, kann die Schraube 194 bis zum Kontaktstift 188 eingedreht werden
und den Stift 188 umfänglich
in Uhrzeigerrichtung längs
des in 27B dargestellten inneren Kanals 196 bewegen,
als verlaufe er rechtwinklig zur Stiftzugangsrille 190.
Die Schraube 194 ist vorzugsweise so positioniert, dass
die Feder 110 bereits im Werk optimiert wird.
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Es
ist zu erkennen, dass während
des Einsatzes des Gelenkarms 14 die Codierer/Lager-Patrone 108 als
Kippgelenk wirkt und, sobald sie eingesteckt und durch Kleben in
den Muffen der dualen MV 46, 48 befestigt ist,
die Stifte 184, 186 und 188 in ihren
jeweiligen Rillen arretiert werden. Wenn die Muffenverbindung 48 sich
relativ zur Muffenverbindung 46 dreht (über das Kippgelenk der Patrone 108), dann
bewegt sich die Feder 110 nach oben. Wenn gewünscht wird,
dass die Muffenverbindung 48 sich zurück in ihre ursprüngliche
Position dreht, dann werden die Aufwickelkräfte von Feder 110 abwickeln, wodurch
die gewünschte
Gewichtsausgleichskraft bereitgestellt wird.
-
Sofern
es gewünscht
wird, dass der Gelenkarm 14 kopfüber montiert wird wie beispielsweise über einer
Schleifvorrichtung, an einem Träger
oder unter einer Decke, dann kann die Orientierung der Feder 110 auf ähnliche
Weise umgekehrt (oder gewendet) werden, so dass die richtige Orientierung
für den
erforderlichen Gewichtsausgleich erreicht werden kann.
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Wenden
wir uns nun den 29 und 30A–C zu, wo
eine bevorzugte Ausführungsform der
Messsonde 28 beschrieben werden soll. Die Sonde 28 enthält ein Gehäuse 196,
welches einen Innenraum 198 aufweist zur Unterbringung
einer gedruckten Leiterkarte 118. Es ist zu erkennen, dass
das Gehäuse 196 eine
duale Muffenverbindung des weiter oben beschriebenen Typs bildet
und eine Muffe 197 enthält,
in welcher ein Stützelement 199 zum
Tragen der Leiterkarte 118 gebondet ist. Vorzugsweise enthält der Handgriff 28 zwei
Schalter, nämlich
einen Schalter 200 für
Aufnahme und einen Schalter 202 für Bestätigung. Diese Schalter werden
von der Bedienperson benutzt, um eine Messung vorzunehmen (Schalter
Aufnahme 200) und die Messung während des Betriebs zu bestätigen (Schalter 202 für Bestätigung).
Gemäß einem
bedeutenden Merkmal dieser Erfindung unterscheiden sich diese Schalter
voneinander, so dass eine Verwechslung während des Gebrauchs auf ein
Minimum reduziert wird. Diese Unterscheidung kann in der einen oder
anderen Form vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise, dass die
Schalter 200, 202 von unterschiedlicher Höhe und/oder
unterschiedlicher Struktur sind (man beachte, dass der Schalter 202 eine
Einkerbung aufweist im Gegensatz zur glatten Oberseite von Schalter 200)
und/oder unterschiedliche Farben haben (beispielsweise kann der
Schalter 200 grün
und der Schalter 202 rot sein). Auch gemäß einem
bedeutenden Merkmal dieser Erfindung kann eine Anzeigeleuchte 204 mit
den Schaltern 200, 202 verbunden sein, um die
richtige Verwendung anzuzeigen. Vorzugsweise ist die Anzeigelampe 204 zweifarbig,
so dass beispielsweise die Lampe 204 grün leuchtet bei Vornahme einer
Messung (und Drücken
des grünen Knopfes 200 für Aufnahme)
und rot leuchtet bei Bestätigung
einer Messung (und Drücken
des roten Knopfes). Die Verwendung von mehrfarbigem Licht erfolgt
bequem durch den Einsatz der bekannten LEDs als Lichtquelle für die Leuchte 204.
Um das Greifen zu unterstützen,
das Aussehen zu verbessern und die Stoßfestigkeit zu erhöhen, befindet
sich eine Schutzabdeckung vom bereits beschriebenen Typ über einem
Teil der Sonde 28 und ist mit 206 bezeichnet.
Eine Schalterkarte 208 ist für die Montage der Schalttaster 200, 202 und
die Leuchte 204 vorhanden und wird vom Halterungselement 199 getragen.
Die Schalterkarte 208 ist mit der Leiterkarte 118, welche
die Bauteile für
die Betätigung
der Schalter und die Leuchtanzeige sowie für das Betreiben des kurzen
Kippgelenks 36 beherbergt, elektrisch verbunden.
-
Gemäß einem
weiteren wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung und mit Bezug
sowohl auf 29 als auch auf 30A–C
enthält
die Sonde 28 eine ständig
installierte berührungsempfindliche
Triggersonde sowie eine entfernbare Kappe zur Anpassung an eine
feste Sonde, während
die berührungsempfindliche
Triggersonde geschützt
wird. Der Berührungssondenmechanismus
ist unter 210 in 29 dargestellt
und beruht auf einem vereinfachten Drei-Punkt-Kinematiksitz. Die
her kömmliche Konstruktion
umfasst eine Nase 212, welche mit einer Kugel 214 in
Kontakt kommt, die durch eine Kontaktfeder 216 vorgespannt
ist. Drei Kontaktstifte (von denen einer unter 218 gezeigt
ist) befinden sich mit der darunter befindlichen elektrischen Schaltung
in Kontakt. Das Aufbringen von Kräften gegen die Sondennase 212 führt dazu,
dass irgendeiner der drei Kontaktstifte 218 angehoben wird,
was zum Öffnen der
darunter befindlichen Schaltung und folglich zur Aktivierung eines
Schalters führt.
Vorzugsweise arbeitet die Berührungstriggersonde 210 in
Verbindung mit dem vorderen „Aufnahme"-Schalter 200.
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Wie
in 30B dargestellt, ist beim Gebrauch
der Berührungstriggersonde
ein mit Gewinde versehener Deckel 220 durch Gewinde auf
dem Gewinde 222, das die Triggersonde 210 umgibt,
befestigt. Wenn jedoch gewünscht
wird, eine Festsonde an Stelle der Berührungstriggersonde zu verwenden, dann
wird die abnehmbare Kappe 220 entfernt und die gewünschte Festsonde
wird so auf dem Gewinde 222 durch Verschrauben angebracht,
wie das an 224 in 29 und 30A–C
dargestellt ist. Es ist zu erkennen, dass, auch wenn die Festsonde 224 eine
daran angebrachte runde Kugel 226 aufweist, jede abweichende
und gewünschte
Festsondenkonfiguration bequem durch Schrauben an der Sonde 28 über das
Gewinde 222 angebracht werden kann. Die Berührungstriggersondenanordnung 210 ist
in ein Gehäuse 228 eingebaut,
welches mit Gewinde in das mit Gewinde versehene Verbindungsteil 230 eingeschraubt
wird, das einen Teil des Sondengehäuses 196 bildet. Diese
schraubbare Zwischenverbindung sorgt für die völlige Integration der Berührungstriggersonde 210 in
die Sonde 28. Das Vorhandensein einer völlig integrierten Berührungssonde
stellt ein bedeutendes Merkmal der vorliegenden Erfindung dar und
unterscheidet sich von den lösbaren
Berührungssonden
des Standes der Technik, welche mit den KMV des Standes der Technik
verbunden werden. Zusätzlich kann
die auf Dauer installierte Berührungstriggersonde
leicht in eine harte Sonde umgewandelt werden, wie dies weiter oben
beschrieben worden ist.
-
29A–C
zeigen noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer Messsonde
gemäß der vorliegenden
Erfindung. In den 29A–C ist mit 28' eine Messsonde
dargestellt, die dem Wesen nach der Messsonde 28 in 29 ähnlich ist,
wobei der hauptsächliche
Unterschied in der Konfiguration der Schalter „Aufnahme" und „Bestätigung" liegt. An Stelle der in 29 dargestellten
diskreten Schalter vom Knopftyp werden bei der Messsonde 28' zwei Paare von
bogenförmigen
Rechteckschaltern 200a–b
und 202a–b
verwendet. Jedes Paar der Rechteckschalter 202a–b und 200a–b entspricht
jeweils dem Aufnahme-Schalter und Bestätigung-Schalter, wie sie in
Bezug auf 29 weiter oben beschrieben sind.
Ein Vorteil der Ausführungsform
mit Messsonde 28' gegenüber der
Ausführungsform
mit Messsonde 28 besteht darin, dass jedes Paar von Rechteckschaltern 202 und 200 tatsächlich den
ganzen Umfang (oder wenigstens den größten Teil des Umfangs) der
Messsonde umgibt und daher leichter von der Bedienperson der tragbaren
KMV betätigt
werden kann. Wie in der Ausführungsform
der 29 ist mit jedem Schalter eine Anzeigeleuchte 204 verbunden,
wobei die Leuchte 204 und die Schalter 200, 202 auf
zugehörige
Schaltertafeln 208' montiert
sind. Auch können genau
wie bei der Ausführungsform
der 29 die Schalter 200, 202 sich
dadurch unterscheiden, dass beispielsweise unterschiedliche Höhen, unterschiedliche
Strukturen und/oder unterschiedliche Farben Anwendung finden. Vorzugsweise
haben die Schalter 200, 202 eine gewisse Nachgiebigkeit
dergestalt, dass sich der Knopf beim Niederdrücken in jeder Richtung bewegen
kann. Wie bei der Ausführungsform
der 29 wird an 206 eine äußere Schutzabdeckung von dem
weiter oben beschriebenen Typ benutzt und befindet sich über einem
Teil der Sonde 28'.
-
Es
soll nun Bezug auf 31 genommen werden. Eine alternative
Messsonde für
den Einsatz mit der KMV 10 ist allgemein mit 232 bezeichnet.
Diese Messsonde 232 ist der Messsonde 28 von 29 ähnlich mit
dem wesentlichen Unterschied, dass die Sonde 232 eine drehbare
Griffabdeckung 234 aufweist. Diese sich drehende Abdeckung 234 ist
auf ein Paar von auf Abstand befindlichen Lagern 236, 238 montiert,
die ihrerseits auf einem inneren Kern oder Stütze 240 dergestalt
montiert sind, dass die Abdeckung 234 (über die Lager 236, 238)
um den inneren Kern 240 frei drehbar ist. Die Lager 236, 238 sind
vorzugsweise Radiallager und minimieren die parasitären Drehmomente
auf den Arm infolge der Handhabung der Sonde. Es ist dabei kennzeichnend,
dass die Schalterplatte 208' und
die entsprechenden Schalter 200', 202' und die LED 204' alle auf die
sich drehende Handgriffabdeckung 234 montiert sind, so dass
sie sich mit dieser drehen. Während
der Drehung wird die elektrische Verbindung zur Karte 118' mit der Prozessorschaltung
unter Verwendung eines herkömmlichen
Gleitringmechanismus 242 gewährleistet, welcher mehrere
der bekannten, auf Abstand befindlichen gefederten Finger 242 aufweist,
welche den Kontakt zu den stationären kreisförmigen Kanälen 244 herstellen.
Ihrerseits sind diese Kontaktkanäle 244 mit
der Leiterkarte 118' elektrisch
verbunden. Die sich drehende Handgriffabdeckung 234 und
die Schalteranordnung sind daher mit dem inneren Kern oder der Sondenwelle 240 und
der Elektronikkarte 118' unter
Verwendung des Gleitringleiters 242 elektrisch verbunden.
Die Drehung des Sondenhandgriffs 234 ermöglicht,
dass die Schalter 200', 202' in einer für den Benutzer
günstigen
Position ausgerichtet werden können.
Dies ermöglicht,
dass der Gelenkarm 14' genaue
Messungen während
der Handhabung ausführt,
da die nicht dokumentierten Kräfte
minimiert sind. Die Abdeckung 234 besteht vorzugsweise
aus einem starren Polymer und ist mit geeigneten Vertiefungen 246 und 248 versehen,
um ein bequemes und leichtes Greifen und Manipulieren durch den Sondenbediener
zu ermöglichen.
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Es
ist zu erkennen, dass der Rest der Sonde 232 der Sonde 28 ganz ähnlich ist,
wozu auch das Vorhandensein einer ständig sowie fest eingebauten Berührungssonde 210 im
Deckel 220 gehört.
Es ist zu beachten, dass die Schalter 200', 202' unterschiedliche Höhen und
Oberflächenstrukturen
haben, so dass sie leicht identifiziert werden können.
-
Der
Drehdeckel 234 ist ein signifikanter Vorteil auf dem Gebiet
der KMV dahingehend, dass er die Notwendigkeit für eine siebente Drehachse an der
Sonde, wie das in dem weiter vorn erwähnten US-Patent 5.611.145 offenbart
wird, mindert. Es ist zu erkennen, dass das Zufügen einer siebenten Achse zu
komplexeren und kostenaufwendigeren KMV führt sowie dazu, dass mögliche Fehler
in das System eingebracht werden. Der Einsatz der drehbaren Sonde 232 setzt
die Notwendigkeit einer „echten" siebenten Achse
herab, da ermöglicht
wird, dass die Sonde die Drehung bietet, die für die Handgriffposition am
Sondenende erforderlich ist, und zwar ohne die Kompliziertheit eines
siebenten Aufnehmers mit den dazugehörigen Lagern, dem Codierer
und der Elektronik.
-
Falls
die Verwendung einer Messsonde gewünscht wird, welche eine „echte" siebente Achse aufweist,
d. h. eine Messsonde mit einem siebenten drehbaren Codierer zur
Messung der drehenden Rotationsbewegung, ist eine derartige Messsonde
in 37–40 dargestellt.
Mit Bezug auf derartige Abbildungen ist eine Messsonde 500 dargestellt,
wobei eine derartige Messsonde dem Wesen nach der Messsonde in 29 ähnlich ist,
der wesentliche Unterschied aber besteht darin, dass eine modulare
Lager-/Wandler-Patrone 502 von dem weiter oben beschriebenen
Typ eingesetzt ist, dass die Schalter für Aufnahme und Bestätigung 504 bzw. 506 an
den Seiten der Messson de vorhanden sind und dass ein abnehmbarer
Handgriff 508 einbezogen ist.
-
Es
ist zu erkennen, dass die modulare Lager-/Aufnehmer-Patrone 502 im
Wesentlichen den Patronen ähnlich
ist, die weiter oben ausführlich
beschrieben worden sind und Folgendes aufweisen: eine drehbare Welle,
ein Paar von Lagern auf der Welle, eine optische Codierscheibe,
mindestens einen und vorzugsweise zwei optische Leseköpfe, die sich
in einem gewissen Abstand voneinander befinden und mit der Codierscheibe
in optischer Kommunikation stehen, sowie ein Gehäuse, welches die Lager die
optische Codierscheibe, den Lesekopf oder die Leseköpfe und
mindestens einen Abschnitt der Welle umgibt, so dass die diskrete
modulare Lager-/Wandler-Patrone festgelegt wird. Eine Leiterkarte 503 für die Codiererelektronik
befindet sich in einer Öffnung 504 an
der Sonde 500. Paare von Bedienknöpfen 504 und 506 für Aufnahme
und Bestätigung befinden
sich auf jeder Seite eines nach unten abstehenden Gehäusebereichs 510 der
Sonde 500, wobei die Bedienknöpfe an eine geeignete PC-Karte 512 genau
wie bei der Messsonde der Ausführungsform der 29 angeschlossen
sind. Auf ähnliche
Weise ist eine Leuchtanzeige 513 zwischen den Bedienknöpfen 504, 506 wie
bei den weiter vorn diskutierten Ausführungsformen angeordnet. Ein
Paar von Gewindelöchern 514 im
Gehäuse 510 nimmt
die Befestigungsvorrichtungen für
die abnehmbare Anbringvorrichtung des Handgriffs 508 auf,
welche für
die Bequemlichkeit der umlaufenden Handhabung während der Benutzung der Messsonde 500 sorgt.
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In
jeder anderen wesentlichen Hinsicht ist die Messsonde 500 ähnlich der
Messsonde 28 von 29 einschließlich des
bevorzugten Einsatzes der ständig
installierten Berührungstriggersonde
unter 516 sowie der abnehmbaren Kappe für die Anpassung einer Festsonde 518,
während
die Berührungstriggersonde
geschützt
wird. Es ist zu erkennen, dass der Codierer 502 der siebenten
Drehachse, der in der Messsonde 500 enthalten ist, den
Einsatz der KMV 10 in Verbindung mit den bekannten Laser-Scannern und anderen
peripheren Geräten
erleichtert.
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Wenden
wir uns nun den 2–4, 23 und 25 zu.
Gemäß einem
bedeutenden Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die KVM 10 mit
einem tragbaren Stromversorgungsgerät ausgestattet, wodurch diese
KMV zu einer echten tragbaren KMV wird. Dies steht im Gegensatz
zu den KMV des Standes der Technik, wo die Stromzuführung lediglich
auf einer Wechselspannungszuleitung beruht. Darüber hinaus kann die KMV 10 auch über eine
Wechselspannungszuleitung über
einen Adapter von Wechselspannung auf Gleichspannung mit herkömmlicher Steckverbindung
direkt mit Strom versorgt werden. Wie in 2, 3 und 25 dargestellt
ist, kann ein herkömmlicher
wiederaufladbarer Akkumulator (z. B. ein Lithium-Ionen-Akkumulator),
der mit 22 bezeichnet ist, verwendet werden. Dieser Akkumulator 22 ist
mechanisch und elektrisch in eine herkömmlichen Akku-Halterung 252 eingebunden,
die ihrerseits elektrisch an eine herkömmliche Baugruppe 254 zur Stromversorgung
und zum Nachladen des Akkumulators angeschlossen ist, die sich auf
der Leiterkarte 20 befindet. An diese Leiterkarte 20 sind
auch ein Ein/Aus-Schalter 258 (siehe 3)
und ein Port zur schnellen Datenübertragung 260 (vorzugsweise
ein USB-Port) angeschlossen. Die Gelenkelektronik von Arm 14 ist
unter Verwendung eines RS-485-Bus an die Leiterkarte 20 angeschlossen.
Der Akkumulator 22 kann an einem separaten Ladegerät aufgeladen werden
oder an Ort und Stelle in einer Gabel 252, wie man das
bei herkömmlichen
Videokameras üblicherweise
vorfindet. Es ist zu erkennen, dass der tragbare Rechner 172 (siehe 2)
einige Stunden lang mit den eingebauten Akkumulatoren betrieben
werden kann und/oder als Alternative an die Stromversorgungseinheit 254 der
KMV 10 elektrisch angeschlossen werden kann.
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Die
Onboard-Stromversorgungs/Ladeeinheit gemäß der vorliegenden Erfindung
ist vorzugsweise als integraler Bestandteil der KMV 10 untergebracht, indem
dieses Bauteil als fester Bestandteil des Fußes 12 und insbesondere
als Bestandteil des aus Kunststoff bestehenden Fußgehäuses 26A,
B untergebracht wird. Es ist noch zu bemerken, dass vorzugsweise
das Fußgehäuse 26A,
B einen kleinen Aufbewahrungsraum 259 umfasst, der einen
klappbaren Deckel 262 aufweist, um darin Ersatz-Akkus, Sonden
u. dergl. aufzubewahren.
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Wenden
wir uns nun den 4, 25 und 32–34 zu.
Die neuartige magnetische Montagevorrichtung für den Einsatz mit der KMV 10 soll nun
beschrieben werden. Diese magnetische Montagevorrichtung ist in
den 4, 25, 32 und 33 ganz
allgemein mit 24 bezeichnet. Diese Magnetunterlage 24 enthält ein zylinderförmiges nichtmagnetisches
Gehäuse 266,
welches an seinem oberen Ende in einem mit Gewinde versehenen Abschnitt 268 endet.
Wie bei all den bevorzugten Gewindearten, die in der KMV 10 Verwendung
finden, ist das Gewinde 268 ein Kegelgewinde, welches dafür vorgesehen
ist, an das Gewinde 126 der ersten langen Gelenkverbindung 16 geschraubt
zu werden, wie das am besten in 25 dargestellt
ist. Das nichtmagnetische Gehäuse 266 hat
eine im Wesentlichen zylinderförmige
Konfiguration mit Ausnahme von zwei sich in Längsrichtung erstreckenden Verlängerungen 270, 272,
die einander um 180° gegenüber liegen und
sich vom Gehäuse 266 nach
außen
und nach unten erstrecken. Auf jeder Seite der sich in Längsrichtung
erstreckenden Verlängerungen 270, 272 ist
ein Paar von halbzylinderförmigen
Gehäusen 274, 276 angebracht,
von denen jedes aus einem „magnetischen" Material gebildet
ist, d. h. einem Material, welches magnetisch gemacht werden kann
wie beispielsweise Eisen oder magnetischer Edelstahl. Zusammen bilden
die „magnetischen" Gehäusehälften 274, 276 und
die longitudinalen Verlängerungen 270, 272 eine
zylinderförmige
Um schließung
mit offenem Ende für
die Aufnahme und die Unterbringung eines magnetischen Kerns 278.
Dieser magnetische Kern 278 hat eine rechteckige Gestalt
mit einer nichtmagnetischen Mitte 280, welche in Form eines
Sandwich zwischen ein Paar von Seltene-Erden-Magneten (z. B. Neodym-Eisen-Bor) 282, 284 gelagert
ist. Eine axiale Öffnung 286 führt durch
die nichtmagnetische Mitte 280. Eine kreisförmige Abdeckplatte 288 befindet
sich unterhalb des magnetischen Kerns 278 und innerhalb
des unteren Gehäuses,
das aus den Bauteilen 274, 276 und den longitudinalen
Verlängerungen 270, 272 gebildet
wird. Eine Welle 290 führt durch
eine kreisförmige Öffnung 292 im
Gehäuse 266 und
erstreckt sich nach unten durch die axiale Öffnung 286 des magnetischen
Kerns 278. Die Welle 290 wird zum Zweck der Rotation
von einem oberen Lager 292 und einem unteren Lager 294 gehalten. Das
obere Lager 292 findet Aufnahme durch eine innere zylinderförmige Vertiefung
im Gehäuse 266, und
das untere Lager 294 findet Aufnahme durch eine ähnliche
zylinderförmige
Vertiefung in der Abdeckplatte 288. Ein Hebel 296 erstreckt
sich von der Welle 290 rechtwinklig nach außen, und,
wie das noch beschrieben wird, liefert einen Ein/Aus-Mechanismus
für die
Magnetunterlage 264. Der Hebel 296 erstreckt sich
vom Gehäuse 266 nach
außen
durch eine Rille 297 durch das Gehäuse 266 (siehe 25).
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Diese
gesamte Anordnung aus Hebel 296, Welle 290 und
Lagern 292, 294 ist unter Verwendung einer oberen,
mit Gewinde versehenen Befestigungsvorrichtung 298 und
eines unteren Halteringes 300 gemeinsam befestigt. Es ist
zu erkennen, dass die verschiedenen Komponenten der Magnetunterlage 264 ferner
durch beispielsweise Befestigungsvorrichtungen 302 mit
Gewinde befestigt sind, welche das Gehäuse 266 mit den Gehäuseteilen 274, 276 aus
dem „magnetischen" Material verbinden,
und Befestigungsvorrichtungen 304 mit Gewinde, welche die
Gehäuseteile 274, 276 mit
der Abdeckung 288 verbinden. Ferner stellen mit Gewinde
versehene Befestigungsvorrichtungen 306 an den longitudinalen
Verlängerungen 270, 272 des
Gehäuses 266 die Verbindung
zu der Abdeckung 288 her. Ein Stift 308 wird von
einer seitlichen Öffnung
im Kern 278 und einer seitlichen Öffnung in der Welle 290 aufgenommen,
so dass die Welle 290 mit dem Kern 278 verriegelt
ist. Auf diese Welle wird, wenn der Hebel 296 in Drehung
versetzt wird, die Welle den Kern 278 über die Wellenverbindung 208 in
Drehung versetzen.
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Wie
in den 1, 3 und 25 dargestellt
ist, ist der Hebel 296 mit einem Handgriff 310 verbunden,
der auf der Außenseite
des Fußes 12 leicht
zugänglich
ist und dazu benutzt wird, die Magnetunterlage 264 zu betätigen. Um
eine solche Betätigung
vorzunehmen, wird der Handgriff 296 einfach bewegt (in 1 von
rechts nach links). Die Bewegung des Handgriffs 310 versetzt
ihrerseits den Hebel 296 in Drehung. Dieser versetzt seinerseits
die Welle 290 in Bewegung, welche dann die aus Seltenen
Erden bestehenden Magnete 282, 284 in Drehung
versetzt, und zwar aus ihrer Ruhestellung (in welcher die Magnete 282, 284 zu
den nichtmagnetischen Verlängerungen 270, 272 ausgerichtet
sind) in eine Arbeitsstellung, wo die Magnete 282, 284 zum magnetischen
Material 274, 276 ausgerichtet sind. Wenn die
Magnete zum magnetischen Material ausgerichtet sind, wie das beschrieben
ist, dann bildet sich ein Magnetfeld (Magnetfluss). Auf ähnliche
Weise wird der Flussweg unterbrochen, wenn die Magnete 282, 284 nicht
mehr zum magnetischen Material 274, 276 ausgerichtet
sind. In diesem Zustand kann der magnetische Fuß von dem Tisch, auf dem er
lagert, abgenommen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass selbst
in der nicht ausgerichteten Position noch ein gewisser restlicher
Magnetfluss vorhanden ist. Dieser geringe magnetische Restfluss
in der „Aus"-Stellung ist ein
positives Merkmal dieser Erfindung, da ein geringer Betrag an magnetischem
Fluss dergestalt wirkt, dass er mit dem Magnet seine Magnet wirkung
ausübt
und automatisch den Hebel 296 zurück in die „Ein"-Stellung dreht, wenn er wieder auf den
Tisch gebracht wird. Es ist zu erkennen, dass, wenn die Magnete
sich in Ausrichtung zum magnetischen Material befinden, ein starkes
Magnetfeld erzeugt wird und die halbkreisförmigen Elemente 274, 276 magnetisch
an die ringförmige
Fläche
gezogen werden, die sich an ihrer Unterseite bildet, wie das bei 312 in 25 und 33 dargestellt
ist.
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Die
Magnetunterlage 264 der vorliegenden Erfindung liefert
eine völlig
integrierte und doch abnehmbare Befestigungsvorrichtung, da sie
(über Gewinde 268)
abnehmbar montiert ist und durch andere Befestigungen, wie beispielsweise
Montagevorrichtungen mit Schrauben oder Unterdruck, ersetzt werden
kann. Natürlich
muss die Magnetunterlage 264, wenn sie einwandfrei eingesetzt
werden soll, auf eine magnetisierbare Fläche gesetzt und (über Hebel 296)
aktiviert werden, damit sie funktioniert. Für den Fall, dass die Montage
auf einer nichtmagnetischen Fläche
(z. B. Granit) erfolgen muss, dann sind Zwischenplatten oder andere
geeignete Mechanismen zwischen dem magnetischen Fuß und der
nichtmagnetischen Fläche
zu verwenden.
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Während bevorzugte
Ausführungsformen dargestellt
und beschrieben worden sind, können verschiedenartige
Abänderungen
und Ersetzungen daran vorgenommen werden, ohne dass vom Schutzumfang
der Erfindung abgewichen wird. Diesbezüglich ist das so zu verstehen,
dass die vorliegende Erfindung lediglich für die Belange der Veranschaulichung
beschrieben worden ist, was keinerlei Einschränkung bedeutet.