DE60308367T2 - Beutel zur aufnahme von körperflüssigkeiten mit einer vorrichtung zum öffnen und schliessen eines entleerungskanals - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Beutel zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten mit einer Vorrichtung zum Öffnen und Schließen eines Kanals zum Entleeren dieser Körperflüssigkeiten aus dem Beutel.
- Technisches Gebiet der Erfindung
- Nach einer chirurgischen Stomieoperation, die nach einer Mißbildung, einem Tumor oder einer Entzündung durchgeführt wurde, ist es insbesondere nach einer Ileostomie oder einer Kolostomie angebracht, das Ileum des Dünndarms oder das Kolon mit der abdominalen Wand zu verbinden, um die Ausscheidungsfunktionen der fäkalen Materialien wieder herzustellen, die nicht mehr automatisch durchgeführt werden können, und also unkontrollierbar in Abhängigkeit von der Verdauung erfolgen. Hierfür ist also eine hygienische, bequeme und die Tätigkeiten des Patienten, wie z. B. Arbeit, Sport oder Freizeit, nicht störende Vorrichtung vorgesehen.
- Hierfür ist der Patient, der sich einer Stomie unterzogen hat, im allgemeinen mit einem Beutel zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten ausgestattet, der unmittelbar nach der Operation im allgemeinen um eine abdominale Öffnung zur Entleerung der fäkalen Materialien bzw. Fäkalien angebracht wird. Dieser Beutel, der klassisch in der Form eines Sackes aus weichem, gewebtem Material hergestellt ist, das gegen Flüssigkeit, welche er enthält, undurchlässig ist, kann abnehmbar sein, wodurch sein Inhalt entleert werden kann. In dieser besonderen Ausführungsform ist es üblich, eine Entleerungsvorrichtung zu verwenden, die am unteren Teil des Beutels an einen Kragen mit verringertem Durchmesser derart verbunden ist, daß die Fäzes hauptsächlich unter der Wirkung der Schwerkraft abfließen, wenn sich die Entleerungsvorrichtung in einer geöffneten Position befindet.
- Stand der Technik
- Verschiedene Typen von Entleerungsvorrichtungen mit Beutel zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten wurden in den Vorveröffentlichungen und insbesondere in dem Patentdokument US-3,690,320 beschrieben. Dieses Patent beschreibt eine Entleerungsvorrichtung, in welcher der Teil des Beutels mit verringertem Querschnitt oder der Entleerungskanal in drei Sektoren aufgeteilt ist, die voneinander durch zwei Falze getrennt und durch Materialbänder mit Schlaufen und Haken, wie z. B. "Velcro" in Position gehalten werden. Die Öffnung wird realisiert, sobald die Bänder gelöst sind, und sie ist doch wenig praktisch und wenig zuverlässig, weil sich die Bänder von allein lösen können, insbesondere, wenn sie sich an Kleidungsstücke anhängen.
- Aus dem Patentdokument US-3,825,005 ist ebenfalls schon bekannt, eine Entleerungsvorrichtung zu realisieren, in welcher die Öffnungs-/Schließtätigkeiten in zwei aufeinanderfolgenden Schritten mit einer Zwischenposition erfolgen, in welcher es nötig ist, ein erstes Schließmittel vorzu sehen, wenn ein zweites Mittel offen ist, um ein unangebrachtes Öffnen und Auslaufen aus einer undichten Stelle zu vermeiden.
- Aber das in geschlossenem Zustand Halten der ersten Schließmittel in der Zwischenposition der Entleerungsvorrichtung erfordert eine mechanische Verstärkung der Folien des Entleerungskanals, um dem Druck Widerstand zu leisten, der auf eine Falte ausgeübt wird, die eine Schließzone bildet, wo sich der zu entleerende Stuhlgang ansammelt, und so werden folglich Verstärkungsplatten an dem Entleerungskanal verwendet. Diese Platten sind für den Patienten, der den Beutel trägt, hinderlich, gestalten die Entleerungsvorrichtung in ihrer Herstellung komplexer und können sogar der Dichtigkeits-Zuverlässigkeit der Entleerungsvorrichtung in bestimmten Positionen des Patienten schaden.
- Das Dokument WO 01 28 470 bescheibt einen Stomiebeutel, welcher eine kleine Zunge aufweist, die an einer Wand des Beutels befestigt ist und die sich auf einen gefalteten Einleerungskanal umlegt.
- Das Dokument US-4,233,977 beschreibt einen Stomiebeutel mit einem relativ steifen Band, das mit einer Seite des Beutels einen Sitz begrenzt, in welchen ein gefalteter Entleerungskanal eingeführt wird.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Ziel der Erfindung ist es also, den hier oben angesprochenen Nachteilen abzuhelfen.
- Hierfür schlägt die Erfindung die Realisierung einer Entleerungsvorrichtung vor, in welcher die Öffnungs- und Schließtätigkeiten in zwei aufeinanderfolgenden Schritten mit einer Zwischenposition erfolgen, in welcher einer der Abschnitte des Entleerungskanals in einem gefalteten Zustand gehalten wird und der Entleerungskanal keine Verstärkung hat.
- Genauer bezieht sich die Erfindung auf einen Beutel zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten, wie z. B. Fäkalien, der dazu bestimmt ist, auf dem Abdomen eines Patienten, der sich einer Stomie unterzogen hat, angeordnet zu werden, nach Anspruch 1.
- Nach verschiedenen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung:
- – befindet sich das Versteifungsorgan im wesentlichen senkrecht zu dem Entleerungskanal und stellt sich in der Form einer Schlaufe aus Kunststoffmaterial dar, das steifer ist als das Material, welches die Folien des Beutels und der Wände des Entleerungskanals bildet,
- – weist das zweite Öffnungs-/Schließmittel mindestens eine Querfalte des Entleerungskanals auf, welche diesen in der geschlossenen Position der Öffnungs-/Schließvorrichtung verschließt, und weist ferner eine zweite Falte auf, die dicht an dem Kragen am Rand des Versteifungsorgans angeordnet ist, ganz gleich, ob die Position der Öffnungs-/Schließvorrichtung geöffnet oder geschlossen ist,
- – weist sie eine Betätigungszunge auf, die an der zweiten Falte des zweiten Öffnungs-/Schließmittels befestigt ist, welche durch den Schlitz hindurchgeht, der zwischen dem Versteifungsorgan und der Folie des Beutels angeordnet ist, und die aus diesem Organ herauskommt, um derart ergriffen zu werden, daß das zweite Öffnungs-/Schließmittel aus seiner Öffnungsposition in seine Schließposition durch Ziehen der Zunge verschoben werden kann,
- – ist das erste Öffnungs-/Schließmittel in geschlossener Position über dem Versteifungsorgan angeordnet und weist ein selbstgreifendes Band auf, das mindestens einen ersten Teil, z. B. ein Einsteck- oder Aufnahmeband vom Typ "Velcro" oder jeden rückpositionierbaren Klebebandtyp hat, das auf der Betätigungszunge im wesentlichen gegenüber der Entleerungsöffnung des Entleerungskanals angeordnet ist,
- – ist die Betätigungszunge an einer Falte des zweiten Öffnungs-/Schließmittels verbunden und
- – hat das Versteifungsorgan eine Verlängerung auf der gegenüberliegenden Seite der Öffnung des Schlitzes, der zwischen dem Versteifungsorgan und der Folie des Beutels auf der Seite des Kragens des Beutels, praktisch an der Stelle des Zusammenwirkens der Teile des selbstgreifenden Bandes, angeordnet ist, und/oder
- – ist der Entleerungskanal im Abstand der Öffnungs-/Schließmittel mit Querfalten versehen, welche sein Falten und sein Entfalten erleichtern.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Andere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich beim Lesen der Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die als Beispiel gegebenen beigefügten Zeichnungen gemacht wurde und in welchen ist:
-
1 eine Vorderansicht eines Beutels zur Aufnahme von Fäkalien nach der Erfindung, der mit einem Entleerungskanal in einem völlig geschlossenen Zustand versehen ist, -
2 eine Seitenansicht der1 ; -
3 eine Einzelansicht der1 , wobei erste und zweite Schließmittel des Entleerungskanals in einer völlig geschlossenen Position gezeigt werden; -
4 eine Vorderansicht des Beutels mit dem ersten Schließmittel in entfalteter, offener Position, -
5 eine Seitenansicht der4 , -
6 eine Vorderansicht des Beutels mit dem Entleerungskanal in Zwischenposition der Öffnung, -
7 eine Seitenansicht der6 , -
8 eine Vorderansicht des Beutels mit dem Entleerungskanal in völlig entfalteter Position, d.h. mit dem zweiten geöffneten Schließmittel, -
9 eine Seitenansicht der8 , -
10 eine analoge Ansicht der8 , welche aber eine Variante darstellt, und - die
11 und12 schematische Darstellungen sind, welche die Position der verschiedenen Elemente der Variante der10 zeigen. - Detaillierte Beschreibung der Ausführungsformen
- Die
1 bis3 stellen in geschlossenem Zustand einen Beutel1 zur Aufnahme von flüssigen Fäkalien dar, die durch eine Öffnung (nicht dargestellt) abfließen, die auf dem Abdomen eines stomisierten Patienten, z. B. anschließend an eine Ileostomie, realisiert ist. - Dieser Beutel
1 weist einen Sack10 auf, der durch zwei feine Folien11 und12 gebildet ist, die im Abstand angeordnet und an ihrem Umfang gegen Fäkalien aneinander dicht geschweißt sind. Der Sack10 weist ebenfalls einen offenen Kragen15 auf, der sich durch einen länglichen Entleerungskanal20 für Fäkalien aus dem Sack10 verlängert, wenn es nötig ist, den Aufnahmebeutel1 zu entleeren. - Der Entleerungskanal
20 ist aus zwei Folien gebildet, die aus dem selben Material wie die des Sackes hergestellt sind, in typischer Weise Folien mit Geruchsbarriere, wie z. B. Verbundfolien, die unter der Marke "Saranex" verkauft werden. Jede andere Folie, die ausgehend von Polyethylen, PVC (Polyvinylchlorid), PVDC (Polyvinylidenchlorid), EVA (Vinyl-Ethylenacetat-Harz), oder jedes extrudierbare Polymer in Folienform kann ebenfalls passen. Diese Folien bilden zwei Wände21 und22 , die voneinander im Abstand angeordnet und längs durch ihre jeweiligen Ränder miteinander dicht gegen Fäkalien geschweißt sind. Der Entleerungskanal20 endet an einem dem Hals15 gegenüberliegenden Ende in einer Entleerungsöffnung25 , welche den Durchgang der Fäkalien während des Entleerens des Beutels1 erlaubt. - Der Beutel
1 ist mit einer Öffnungs-/Schließvorrichtung30 des Entleerungskanals20 versehen, welche durch den mit einem solchen Beutel1 ausgestatteten Benutzer betätigbar ist, damit er ihn ganz allein sehr leicht leeren kann. Hierfür weist die Öffnungs-/Schließvorrichtung30 ein erstes Öffnungs-/Schließmittel32 des Entleerungskanals20 auf. Dieses erste Öffnungs-/Schließmittel32 hat in diesem Beispiel die Form eines selbstgreifenden Bandes, das unter der Marke "Velcro" verkauft wird, dessen einer, der Einsteckteil33 , auf der inneren Fläche einer Betätigungszunge35 angeordnet ist, welche wie in den6 bis9 dargestellt ist, im wesentlichen gegenüber der Entleerungsöffnung25 des Entleerungskanals20 in entfaltetem offenen Zustand dieses Kanals20 angeordnet ist. Der andere Aufnahmeteil34 des ersten Öffnungs-/Schließmittels32 ist auf einer äußeren Oberfläche einer Wand22 des Entleerungskanals quer zu diesem angeordnet. - Die Öffnungs-/Schließvorrichtung
30 weist ebenfalls ein zweites Öffnungs-/Schließmittel36 auf, das durch eine erste und eine zweite Falte36a und36b realisiert ist, die bezüglich des Entleerungskanals20 quer angeordnet sind. Die Zunge35 ist mit der ersten Falte36a verbunden, welche weiter von dem Kragen15 des Sackes10 entfernt ist, während die zweite Falte36b näher an dem Kragen15 angeordnet ist. - Der Sack
10 des Beutels1 ist übrigens in der Nähe des Kragens15 mit einem Versteifungsorgan40 versehen. Dieses Organ stellt sich in der Form einer Schlaufe42 , ähnlich einer Gürtelschlaufe, dar, die außen an der Folie11 des Sackes10 auf im wesentlichen der gesamten Länge dieses Sackes10 geschweißt und/oder geklebt ist. Die Schlaufe42 ist aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, das fester ist als das Material, welches den Sack10 und den Entleerungskanal20 bildet, z. B. in der Form einer Polyethylenfolie, einer Verbundfolie aus PE/PET (Polyethy len/Polyethylenterephthalat), einer steifen PVC-Folie oder einer PET-Folie. Die Schlaufe42 begrenzt mit der Folie11 einen zu dem Entleerungskanal20 senkrechten Schlitz45 , in welchem das zweite Öffnungs-/Schließmittel36 in geschlossenem, eingefalteten Zustand der Öffnungs-/Schließvorrichtung30 angeordnet ist, wie in der Einzelansicht der3 zu sehen ist. - Die
4 bis7 zeigen einen ersten Schritt des Öffnens des Entleerungskanals20 . Dieser erste Schritt besteht darin, das Band des ersten Öffnungs-/Schließmittels32 , das in seinem geschlossenen Zustand über der Schlaufe42 angeordnet ist, zu lösen. Hierfür hebt der Benutzer die Betätigungszunge35 an, wie durch die Pfeile F1 der4 gezeigt ist. Das Ergebnis dieser Betätigung ist in den4 und5 gezeigt, in denen das Band32 in seinem geöffneten Zustand dargestellt ist. - Anschließend an diese Tätigkeit kann der Entleerungskanal
20 durch den Benutzer entfaltet werden, um eine in den6 und7 und durch den Pfeil F2 dargestellte Zwischenposition zu erreichen. In dieser Zwischenposition wird der Entleerungskanal20 noch durch die zweiten Öffnungs-/Schließmittel36 verschlossen gehalten, deren Falten36a und36b durch die Schlaufe42 in Position gehalten werden. - Es genügt dann, leicht an dem Ende des Entleerungskanals
20 vorzugsweise nahe der Entleerungsöffnung25 zu ziehen, um die Falten36a und36b zu entfalten, die in der Form eines Akkordeons unter der Schlaufe42 angeordnet sind, um den Durchgang der durch diese Falten blockierten Fäkalien zu erlauben, damit sie sich in den Entleerungskanal20 entleeren und durch die Entleerungsöffnung25 austreten. In dieser entfalteten, geöffneten Position befindet sich die Betätigungszunge35 ebenfalls unter der Schlaufe, bleibt aber zugänglich. - Um den Entleerungskanal
20 zu schließen, genügt es, an der Zunge zu ziehen, um das zweite Öffnungs-/Schließmittel36 einzufalten, damit sich die Falten36a und36b wieder unter der Schlaufe42 in Form eines Akkordeons plazieren. - Anschließend wird der Kanal eingefaltet, um die Einsteck- und Aufnahmeteile
33 und34 des ersten Öffnungs-/Schließmittels32 einander gegenüber zu positionieren, um den Entleerungskanal20 vollkommen zu schließen. Hierfür ist der Entleerungskanal20 im Abstand der Öffnungs-/Schließmittel32 und36 mit Querfalten26 ,27 und28 versehen, welche sein Einfalten und sein Entfalten erleichtern. - Der Beutel
1 zur Aufnahme von Körperflüssigkeit nach der vorliegenden Erfindung schafft so ein hohes Sicherheitsniveau bezüglich der Dichtigkeit des Entleerungskanals20 , selbst wenn dieser teilweise offen ist, und schafft dank der Verwendung der Versteifungsschlaufe42 , welche das zweite Öffnungs-/Schließmittel36 am Platz hält, eine große Einfachheit in der Benutzung. - Die
10 bis12 zeigen eine Variante, welche Merkmale aufweist, die sich von denen der Ausführungsform der8 und9 unterscheiden. - In dieser Ausführungsform befindet sich der Teil
34 des selbstgreifenden Bandes oberhalb der Falte36b , an welche die Zunge35 geschweißt ist, d.h. näher an dem Kragen15 . Der an der Zunge35 befestigte Teil33 des selbstgreifenden Bandes umgibt den Entleerungskanal vollständiger und hält ihn fester als in der Ausführungsform der1 bis3 , wie besonders der Vergleich der3 und12 zeigt. - Es wurde auch eine Verlängerung
43 des Versteifungsorgans40 dargestellt, welche von dem Hauptteil dieses Organs durch einen Schlitz44 getrennt ist, durch den der gefaltete Entleerungskanal und die Zunge hindurchgehen. Diese Verlängerung bildet eine steife Stütze, welche die Teile des selbstgreifenden Bandes hält, wenn sie bei der Schließung des ersten Öffnungs-/Schließmittels übereinander aufgebracht werden. - Es versteht sich jedoch, daß diese Beispiele einzig als Darstellungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung gegeben werden, für die sie in keiner Weise eine Beschränkung bilden. Dieser Beutel kann insbesondere in dem Fall der Kolostomie benutzt werden. Das Band vom Typ "Velcro" kann durch ein mit einem rückpositionierbaren Klebstoff versehenen Band ersetzt werden. Das Versteifungsmittel
42 kann in der Form mehrerer kleiner, steifer, leicht im Abstand gehaltener Bänder realisiert sein, um den Benutzungskomfort des Beutels zu erhöhen.
Claims (9)
- Beutel (
1 ) zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten, wie z. B. Fäkalien, der dazu bestimmt ist, auf dem Abdomen eines Patienten, der sich einer Stomie unterzogen hat, angeordnet zu werden, und der aufweist: – einen gegen Fluid dichten Sack (10 ), der aus zwei Folien (11 ,12 ) gebildet ist, die an ihrem Umfang miteinander verbunden sind und in einem Kragen (15 ) enden, – einen länglichen Entleerungskanal (20 ), der mit dem Kragen (15 ) verbunden und durch zwei Wände (21 ,22 ) gebildet ist, die längs miteinander in dichter Weise gegen Flüssigkeit verbunden sind, wobei der Entleerungskanal (20 ) eine Entleerungsöffnung (25 ) aufweist, die an einem dem Kragen (15 ) gegenüberliegenden Ende zum Fließen der Körperflüssigkeiten aus dem Beutel (1 ) nach außen angeordnet ist, und – eine Öffnungs-/Schließvorrichtung (30 ), um den Entleerungskanal (20 ) aus einem gefalteten, geschlossenen Zustand in einen entfalteten, offen Zustand übergehen zu lassen, wobei die Öffnungs-/Schließvorrichtung (30 ) ein erstes (32 ) und ein zweites (36 ) Öffnungs-/Schließmittel aufweist, die quer bezüglich des Entleerungskanals (20 ) eingerichtet sind, wobei die Öffnungs-/Schließmittel (32 ,36 ) beide in dem geschlossenen Zustand des Entleerungskanals (20 ) aktiv sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungs-/Schließvorrichtung (30 ) geeignet ist, den Entleerungskanal (20 ) durch die Anwendung gemäß zweier aufeinanderfolgender Schritte des ersten (32 ) dann des zweiten (36 ) Öffnungs-/Schließmittels zu öffnen, wobei eine der Folien (11 ,12 ) des Sackes (10 ) außen mit einem Versteifungsorgan (40 ) ausgestattet ist, das in der Nähe des Kragens (15 ) angeordnet ist, und das zweite Öffnungs-/Schließmittel (36 ) des Entleerungskanals (20 ) in seinem eingefalteten, geschlossenen Zustand mindestens zwei Falten (36a und36b ) aufweist, welche den Kanal (20 ) verschließen, die ziehharmonikaartig angeordnet sind und durch Einführen mindestens eines Teils des zweiten Öffnungs-/Schließmittels in einen Schlitz (45 ) erhalten werden, der zwischen dem Versteifungsorgan (40 ) und der Folie (11 ,12 ) des Sackes (10 ) liegt, und eine Falte (36a ) des zweiten Öffnungs-/Schließmittels (36 ) quer bezüglich des Entleerungskanals (20 ) angeordnet ist. - Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Versteifungsorgan (
40 ) in der Form einer Schlaufe (42 ) aus Kunststoffmaterial darstellt, das steifer ist als das Material, welches die Folien (11 ,12 ) des Beutels und der Wände (21 ,22 ) des Entleerungskanals (20 ) bildet. - Beutel nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Falte (
36b ) der Öffnungs-/Schließmittel (36 ) näher an dem Kragen (15 ) und dem Verstärkungsorgan (40 ) angeordnet ist als die erste Falte (36a ), wie auch immer die geöffnete oder geschlossene Position der Öffnungs-/Schließvorrichtung (30 ) ist. - Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Öffnungs-/Schließmittel (
32 ) in geschlossener Position über dem Verstärkungsorgan (40 ) angeordnet ist. - Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Betätigungszunge (
35 ) aufweist, die auf dem Entleerungskanal auf der Höhe der zweiten Falte (36a ) des zweiten Öffnungs-/Schließmittels (36 ) befestigt, mindestens teilweise zwischen das Verstärkungsorgan und die Folie (11 ,12 ) des Sackes (15 ) in entfalteter Position der Öffnungs-/Schließvorrichtung eingeführt ist und welche dieses Organ derart überragt, daß das zweite Öffnungs-/Schließmittel (36 ) aus seiner Öffnungsposition in seine Verschließposition durch Ziehen der Zunge (35 ) verschoben werden kann. - Beutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Versteifungsorgan (
40 ) mit einem Schlitz (44 ) versehen ist, der sich im wesentlichen senkrecht zu dem Entleerungskanal (20 ) befindet, durch welchen die Zunge (35 ) hindurchgeht und in welchen das zweite Schließ-/Öffnungsmittel (36 ) vor dem teilweisen Einführen desselben zwischen das Versteifungsorgan (40 ) und die Folie (11 ;12 ) des Sackes (10 ) während des Schließens des Beutels eingeführt wird. - Beutel nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Öffnungs-/Schließmittel (
32 ) ein selbstgreifendes Band aufweist, das mindestens einen ersten zusammenwirkenden Teil (33 ) hat, der auf der Betätigungszunge (35 ) angeordnet ist, und einen zweiten zusammenwirkenden Teil (34 ), der auf dem Entleerungskanal (20 ) liegt. - Sack nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Versteifungsorgan (
40 ) mit einer Verlängerung (43 ) oberhalb des Schlitzes (44 ) in der Richtung des Kragens (15 ) des Beutels versehen ist, die mindestens teilweise zwischen der Folie (11 ;12 ) des Sackes (10 ) und den selbstergreifenden, zusammenwirkenden Teilen (33 ,34 ) des Bandes in der geschlossenen Position des Beutels angeordnet ist. - Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Entleerungskanal (
20 ) im Abstand von den Öffnungs-/Schließmitteln (32 ,36 ) mit Querfalten (26 ,27 ,28 ) versehen ist, die sein Falten und sein Entfalten erleichtern.
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