-
Technisches
Gebiet
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet von Behältern, die
zum Transportieren/Lagern von empfindlichen Stoffen, wie etwa von
radioaktiven Stoffen, bestimmt sind. Insbesondere betrifft die Erfindung
Schutzwände
mit durchschlagsicherer Panzerung, die zum Ausbilden der Seitenfläche bzw.
Seitenflächen,
des Bodens und der abnehmbaren Haube bzw. Hauben derartiger Behälter verwendet
werden.
-
Stand der
Technik
-
In
herkömmlicher
Weise sind Behälter
für nukleare
Stoffe im wesentlichen zylinderförmig
bzw. quaderförmig.
-
Diese
Behälter
bestehen gewöhnlich
aus einer oder mehreren Seitenflächen,
einem festen Boden, einem Deckel und aus einer oder mehreren abnehmbaren
Schutzhauben, wobei letztere sich an dem einen oder anderen Ende
des Behälters
befinden.
-
Die
Seitenfläche
bzw. Seitenflächen,
der Boden und der Deckel des Behälters
definieren eine Sicherheitshülle,
die sich innerhalb des Behälters
befindet und in welcher nukleare Stoffe sicher Platz finden.
-
Die
Seitenfläche
bzw. Seitenflächen,
der Boden und die abnehmbare Schutzhaube bzw. Schutzhauben des Behälters enthalten
im allgemeinen eine Schutzwand, die aus einer Stapelung von Lagen
und Platten besteht, die jeweils zumindest eine unterschiedliche
Funktion haben, so dass der Behälter über bestimmte
Eigenschaften verfügt,
die es ihm ermöglichen,
vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen zum Transportieren/Lagern
von nuklearen Stoffen zu erfüllen.
-
Unter
den zu bestehenden Tests zum Erfüllen
dieser vorgeschriebenen Anforderungen sind verschiedene Prüfungen zu
erwähnen,
wie etwa die sogenannten "Freifallversuche", insbesondere der
Fall auf einen Durchschlagkörper
und der 9-Meter-Fall, die dem sogenannten "Brandversuch" vorausgehen.
-
Um
den Sicherheitsanforderungen zu genügen, wurden die Lagen und Platten,
die zum Ausbilden der Schutzwände
verwendet wurden, zahlreichen Untersuchungen ausgesetzt, insbesondere,
um den spezifischen Anforderungen bei dem Fallversuch auf einen
Durchschlagkörper
und dem 9-Meter-Fallversuch zu entsprechen.
-
Dieser
Eindringversuch besteht nämlich
darin, den Behälter
bis auf einen Meter oberhalb eines zylindrischen Durchschlagkörpers mit
15 cm Durchmesser anzuheben und dann mittels Schwerkraft auf den
Durchschlagkörper
fallen zu lassen. Damit dieser Versuch gelingt, ist es erforderlich,
dass der Durchschlagkörper
die Behälterteile
nicht durchdringt, welche die Sicherheitshülle begrenzen.
-
Es
sei auch darauf hingewiesen, dass die Schutzwand darauf ausgelegt
ist, andere Funktionen als die mit der Eindringfestigkeit verbundene
Funktion zu erfüllen.
Beispielsweise muss die Schutzwand thermische Eigenschaften, wie
etwa Feuerschutz, und/oder Energieaufnahmeeigenschaften bei einem Fall
aus 9 m aufweisen, damit der Behälter
die vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen erfüllen kann.
-
Somit
müssen
nach erfolgten Freifallversuchen die Schutzwände noch die Sicherheitshülle sowie
sämtliche
Komponenten, wie etwa Dichtungen, vor übermäßig hoher Temperatur schützen können, die
bei dem Brandversuch, auch "Feuerversuch" genannt, auftreten
kann.
-
Im
Stand der Technik wurden bereits mehrere Wände dieser Art vorgeschlagen.
-
Es
sind Schutzwände
mit durchschlagsicherer Panzerung bekannt, die drei übereinandergeordnete
Elemente enthalten. Um derartige Wände auszubilden, werden die
Elemente so positioniert, dass eine Außenplatte und eine Innenplatte
aus Stahl eine Feuerschutzschicht sandwichartig umfassen, wobei letztere
dann aus einem Material mit geringer Druckspannung besteht, wodurch
die Fallenergie aufgenommen werden kann.
-
Dennoch
wurde bei der Durchführung
des Durchschlagversuchs festgestellt, dass die Außenplatte
aus Stahl von dem Durchschlagkörper
durchstoßen
wurde, wodurch die Zwischenschicht nicht mehr sicher erhalten werden
konnte. Da somit die Feuerbeständigkeit
der Schutzwand zu kritisch wird, ist diese Lösung hinsichtlich der geltenden
Vorschriften als wenig zufriedenstellend zu bewerten.
-
Um
diesem Problem Abhilfe zu schaffen, wurde eine weitere Art von Schutzwand
mit durchschlagsicherer Panzerung vorgeschlagen, welche fünf übereinandergeordnete
Elemente enthält.
Diese Art von Wand ist ferner in der FR-A-2 790 589 beschrieben.
-
Unter
diesen Elementen sei zunächst
eine starre Außenplatte
aus Stahl genannt, die direkt mit einer Dämpfschicht in Kontakt steht,
welche durch einen Durchschlagkörper
hervorgerufene Einwirkungen aufnehmen kann. Eine Zwischenplatte
aus Stahl oder Verbundmaterial ist unter der Dämpfschicht vorgesehen und steht
mit einer unter Druck verformbaren Schicht in Kontakt, die eine
geringe Druckspannung hat und Feuerschutzeigenschaften aufweisen kann.
Schließlich
besteht das fünfte
und letzte Element der Schutzwand aus einer starren Innenplatte aus
Stahl mit hoher mechanischer Stabilität.
-
Bei
dieser Art von Wand sind die Außenplatte,
die Zwischenplatte und die Innenplatte jeweils starr an Tragmitteln
befestigt.
-
Bei
der Durchführung
von Versuchen mit einem Durchschlagkörper ist jedoch festzustellen, dass
die Zwischenschicht in Anbetracht des zu erfüllenden Kompromisses Masse/Leistung
eine unzureichende Verformungsenergie aufnimmt.
-
Bei
den beiden soeben beschriebenen Arten von Wand aus dem Stand der
Technik ist eine in der Lage, eine durchschlagsichere Sicherheitsplatte
für die
Feuerschutzschicht anzugeben und es somit dem Behälter zu
ermöglichen,
die vorgeschriebenen Kriterien insbesondere nach dem Brandversuch
zu erfüllen.
Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, wurde somit vorgeschlagen,
bei den beiden dargelegten Arten von Wand die in den Schutzwänden integrierten Platten überzudimensionieren.
-
Es
hat sich jedoch herausgestellt, dass die Abmessungen, die bei den
Platten angewandt werden müssen,
um den Durchschlagversuch zu bestehen, nicht immer mit dem Erfordernis
einer für
den Behälter
einzuhaltenden maximalen Masse vereinbar sind, wobei diese Massebegrenzung
durch Betriebsbedingungen bestimmt ist.
-
Somit
sind die Hersteller derartiger Behälter stets mit einem Kompromiss
zwischen beschränkter Gesamtmasse
der verschiedenen die Wand bildenden Platten und ausreichender mechanischer
Stabilität
dieser Wand konfrontiert, um sämtlichen
Versuchen standzuhalten, die bei den vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen bezüglich Transport/Lagerung von
nuklearen Stoffen durchgeführt
werden.
-
Weitere
Schutzwände
wurden in der
FR 2 804 941 und
US 4 190 160 nahegelegt.
-
Darlegung
der Erfindung
-
Die
Erfindung zielt zunächst
darauf ab, eine Schutzwand mit durchschlagsicherer Panzerung für einen
Behälter
nach Anspruch 1 vorzuschlagen. Diese Schutzwand schafft zumindest
teilweise Abhilfe für
die vorgenannten Nachteile bezüglich
der Ausführungen
nach dem Stand der Technik.
-
Insbesondere
zielt die Erfindung darauf ab, eine Schutzwand mit durchschlagsicherer
Panzerung für
einen Behälter
vorzuschlagen, wobei diese Wand es dem Behälter ermöglicht, den gesamten vorgeschriebenen
Sicherheitsprüfungen
zum Transportieren/Lagern von nuklearen Stoffen zu genügen, wobei
diese Prüfungen
etwa den Durchschlagversuch, den 9-Meter-Fall-Versuch oder auch
den Brandversuch beinhalten können.
-
Ferner
ist Aufgabe der Erfindung, eine Wand vorzuschlagen, derart, dass
ein mit dieser versehener Behälter
eine Massebegrenzung erfüllen
kann, die durch Betriebsbedingungen bestimmt ist.
-
Die
Erfindung zielt auch darauf ab, einen Behälter vorzuschlagen, der zumindest
eine solche Schutzwand enthält,
die den vorgenannten Aufgaben entspricht.
-
Vorteilhaft
ist die mit der zweiten Dämpfschicht
in Kontakt stehende Zwischenplatte nicht starr mit den Tragmitteln
verbunden. Dieses spezifische Merkmal der Erfindung ermöglicht es,
eine Schutzwand mit durchschlagsicherer Panzerung mit beschränkter Masse
und Beständigkeit
gegenüber dem
Durchschlagversuch zu erhalten. Nachdem nämlich die Außenplatte
durchsetzt und die erste Dämpfschicht
zusammengedrückt
wurde, beaufschlagt der Durchschlagkörper die Zwischenplatte. Bei
dieser Beaufschlagung wird aufgrund dessen, dass die Zwischenplatte
gegenüber
den Tragmitteln völlig
beweglich ist oder nur geringfügig
gehalten wird, die auf die Zwischenplatte übertragene Kraft quasi einheitlich über einen
Großteil
der Fläche
dieser Platte verteilt, was folglich zu einer Verlagerung dieser
Platte und einem Zusammendrücken
der zweiten Dämpfschicht über eine
sehr weite Fläche der
letztgenannten führt.
-
Im
Gegensatz zu den Wänden
aus dem Stand der Technik, bei denen die Zwischenplatte eingebettet
ist, ist die Zwischenplatte der erfindungemäßen Wand so angeordnet, dass
sie unter der Wirkung von mechanischen Beanspruchungen, die durch
die Kraft des Durchschlagkörpers
hervorgerufen werden, bezüglich
der Tragmittel beweglich gemacht wird. Die Einbettung durch Verschweißen der
Zwischenplatte an den Tragmitteln, die bei Ausführungen nach dem Stand der
Technik erfolgt, führt
dagegen zu einer Beaufschlagung der Zwischenplatte in örtlich sehr
begrenzten Bereichen, was zum Reißen der Zwischenplatte und
damit zum Bruch der Sicherheitshülle
der zweiten Dämpfschicht
führen
kann. Dieser Nachteil eines Reißens
ist dann noch ausgeprägter,
wenn die zweite Zwischenschicht eine Wärmeschutzfunktion hat. In einem
solchen Fall ermöglicht
es die zweite Dämpfschicht
nämlich
nicht mehr, in zufriedenstellender Weise einen Feuerschutz für die Sicherheitshülle zu gewährleisten.
-
Ferner
weist die Erfindung sämtliche
Merkmale auf, die erforderlich sind, um es dem Behälter zu
ermöglichen,
die vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, ohne dabei eine Überdimensionierung
der die Schutzwand bildenden Platte vorsehen zu müssen.
-
Schließlich schafft
die erfindungsgemäße Schutzwand
mit durchschlagsicherer Panzerung eine einfache Lösung, die
vom im Stand der Technik bestehenden Kompromiss unabhängig ist.
-
Die
Außenplatte
und die Innenplatte der Wand sind starr mit den Tragmitteln verbunden.
-
Die
Zwischenplatte liegt auf einer Mehrzahl von Keilen auf, die voneinander
beabstandet und fest mit den Tragmitteln verbunden sind. Ferner
kann auch vorgesehen sein, dass die Keile fest mit Seitenholmen
verbunden sind, die zu den Tragmitteln gehören, und dass die Zwischenplatte
mit jedem Keil mit Hilfe zumindest eines eine Bruchstelle bildenden Niets
verbunden ist.
-
Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Behälter
mit zumindest einer Seitenwand, einem Boden und zumindest einer
abnehmbaren Haube. Gemäß der Erfindung
enthält
zumindest ein Element aus der Gruppe von jeder Seitenwand, Boden
und jeder abnehmbaren Haube des Behälters eine Schutzwand, wie
sie vorangehend beschrieben wurde.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
näheren
Beschreibung, die sich nicht einschränkend versteht.
-
Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
-
Diese
Beschreibung erfolgt anhand der beigefügten Zeichnungen, worin zeigt:
-
1 eine
Teilschnittansicht eines Behälters mit
Seitenflächen,
die eine Schutzwand nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthalten, einem Boden und einer abnehmbaren Haube,
die eine Schutzwand nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält,
-
2 eine
Schnittansicht entlang der Linie A-A aus 1,
-
3 eine
Teilansicht in vergrößertem Maßstab der 2,
-
4 schematisch
im Schnitt eine Wand gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung nach dem Durchschlagversuch,
-
5 eine
Schnittansicht einer abnehmbaren Behälterhaube mit einer Schutzwand
gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, und
-
6 schematisch
im Schnitt eine Wand gemäß der dritten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung nach dem Durchschlagversuch.
-
Nähere Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
-
Anhand
von 1 und 2 ist ein Behälter 1 ersichtlich,
der zum Transportieren/Lagern von empfindlichen Stoffen, vorzugsweise
von nuklearen Stoffen bestimmt ist.
-
Ein
derartiger, vorzugsweise im wesentlichen quaderförmiger Behälter 1 enthält vier
Seitenflächen 2,
einen an einem ersten Ende 1a des Behälters 1 starr an den
Seitenflächen 2 befestigten
Boden 4, einen Deckel 16 und eine abnehmbare Haube 6, die
an einem zweiten Ende 1b des Behälters 1 an den Seitenflächen 2 montiert
ist.
-
Mit
der Montage der Bestandteile 2, 4, 16 des
Behälters 1 entsteht
eine Sicherheitshülle 8,
in welcher Fässer
(nicht dargestellt) mit nuklearen Stoffen lagern können, wobei
deren Einführen
in das Innere der Sicherheitshülle 8 mit
Hilfe von Führungsschienen 10 erfolgen
kann.
-
Bei
dem in 1 und 2 dargestellten Behälter 1 sind
die Seitenflächen 2,
der Boden 4 und die abnehmbare Haube 6 mit einer
Schutzwand 12 mit durchschlagsicherer Panzerung versehen,
die im wesentlichen quaderförmig
ist und insbesondere dazu ausgelegt ist, dem Durchschlagversuch
standzuhalten, der im Rahmen von vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen zum
Transportieren/Lagern von nuklearen Stoffen durchgeführt wird.
-
Die
Schutzwände 12 liegen
jeweils auf einer starren Gitterstruktur 14 auf, wobei
diese Strukturen 14 auch die Funktion haben, die Sicherheitshülle 8 zu begrenzen.
-
Die
Schutzwände 12 werden über Tragmittel am
Behälter 1 gehalten,
die ferner Seitenholme 18 aufweisen. Jeder parallel zu
einer Längsachse
des Behälters 1 verlaufende
Seitenholm 18 kann zum Halten zweier Schutzwände 12 verwendet
werden, die zu zwei Seitenflächen 2 gehören, die über 90° zueinander
positioniert sind. Vorzugsweise bestehen diese Seitenholme 18 aus
einem oder mehreren Blechen 20, die einen Raum 22 definieren,
der mit Holz, wie etwa Balsaholz, gefüllt ist.
-
Wie
in 2 erkennbar ist, enthält jede Schutzwand 12 mit
durchschlagsicherer Panzerung fünf übereinanderliegende
Elemente.
-
Unter
diesen Elementen ist zunächst
eine Außenplatte 24 vorzugsweise
aus Metall und mit einer Dicke von etwa 6 mm zu nennen. Diese Platte 24 bildet
das erste Element, mit dem ein Durchschlagkörper bei der Durchführung eines
Durchschlagversuchs in Kontakt gelangt.
-
Direkt
unterhalb dieser Außenplatte 24 liegt eine
erste Dämpfschicht 26.
Diese erste Dämpfschicht 26 kann
aus einem Material mit geringer Druckspannung bestehen und ist dazu
bestimmt, die Fallenergie teilweise aufzunehmen, die aus dem Durchschlagversuch
stammt. Beispielsweise besteht die erste Dämpfschicht 26 mit
einer Dicke von etwa 60 mm aus Holz, wie etwa Sperrholz oder Balsaholz, Porenbeton
oder Phenolharzschaum. Im Falle einer Verwendung von Balsaholz verläuft die
Haupterstreckungsrichtung der Fasern vorzugsweise orthogonal zur
Längsachse
des Behälters 1.
-
Die
Schutzwand 12 enthält
auch eine Zwischenplatte 28, die beliebig aus rostfreiem
Stahl mit hoher Elastizitätsgrenze
oder aus Verbundmaterial besteht. Diese Zwischenplatte 28 hat
eine Dicke zwischen etwa 6 und 10 mm, wobei die Dicke je nach Gesamtmasse
des Behälters 1 variiert.
-
Die
Zwischenplatte 28 bildet den äußeren Teil einer Hülle einer
zweiten Dämpfschicht 30,
die insbesondere eine Feuerschutzfunktion hat. Diese zweite Dämpfschicht 30 mit
einer Dicke von etwa 120 mm besteht vorzugsweise aus Phenolharzschaum. Ferner
kann diese zweite Dämpfschicht 30 auch
aus Holz, wie etwa Sperrholz oder Balsaholz bestehen, dessen Hauptverlaufsrichtung
der Fasern die gleiche ist, wie bei den Balsaholzfasern der ersten
Dämpfschicht 26.
Es sei angemerkt, dass wie bei der ersten Dämpfschicht 26 die
zweite Dämpfschicht 30 auch aus
einem Material wie Porenbeton bestehen kann und vorzugsweise weniger
hart ist als die erste Dämpfschicht 26.
-
Schließlich ist
das letzte Element der Schutzwand 12, das auch zum Ausbilden
des inneren Teils der Hülle
der zweiten Dämpfschicht 30 verwendet wird,
eine Innenplatte 12 aus rostfreiem Stahl mit einer Dicke
von etwa 6 bis 8 mm.
-
Es
sei angemerkt, dass zum Vermindern der Masse des Behälters 1 die
Innenplatte 32 der Schutzwand 12 und der Gitterstruktur 14 gemein
sein kann.
-
Beispielsweise
anhand einer Schutzwand 12 mit einer Seitenfläche 2 des
Behälters 1 sei
angemerkt, dass die Außenplatte 24 starr
beispielsweise durch Verschweißen
an den Blechen 20 der Seitenholme 18 befestigt
ist, welche die Schutzwand 12 halten. In gleicher Weise
ist die Innenplatte 32 starr an den Blechen 20 dieser
gleichen Seitenholme 18 befestigt. Auf diese Art und Weise
sind die Außenplatte 24 und
die Innenplatte 32 über
die Seitenholme 18 starr miteinander verbunden, die zu
den Tragmitteln zum Abstützen
der Schutzwand 12 am Behälter 1 gehören.
-
Dagegen
ist die Zwischenplatte 28 in nicht starrer Weise gegenüber den
Blechen 20 der Seitenholme 18 positioniert und
somit nicht starr gegenüber den
Tragmitteln positioniert.
-
Gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist anhand von 3 eine Schutzwand 12 mit
durchschlagsicherer Panzerung ersichtlich, die eine Zwischenplatte 28 enthält, die
auf einer Mehrzahl von Keilen 34 aufliegt, die voneinander
beabstandet sind und fest mit dem Blech 20 des Seitenholms 18 verbunden
sind. Beispielsweise können
die Keile 34 an den Blechen 20 verschweißt sein oder
einfach aus Umformung dieses Blechs 20 erhalten werden.
-
Vorzugsweise
ist die Zwischenplatte 28 mit jedem Keil 34 mit
Hilfe zumindest eines eine Bruchstelle bildenden Niets 36 und
vorzugsweise eines einzigen verbunden.
-
Anhand
von 4 ist erkennbar, dass bei der Durchführung eines
Durchschlagversuchs im Rahmen von vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen zum
Transportieren/Lagern von nuklearen Stoffen die Schutzwand 12 auf
einen Durchschlagkörper 38 aufschlägt.
-
Der
Durchschlagkörper 38 durchsetzt
zunächst
die Außenplatte 24,
kommt dann mit der ersten Dämpfschicht 26 in
Kontakt, wobei letztere teilweise die Fallenergie auf den Durchschlagkörper aufnimmt.
-
Dann
wird die Zwischenplatte 28 mechanisch durch den Durchschlagkörper 38 beaufschlagt. Wie
vorangehend erwähnt
wurde, ist die Zwischenplatte 28 nicht starr bezüglich des
Blechs 20 des Seitenholms 18 positioniert. Die
Keile 34 und die Nieten 36, die zum Positionieren
der Zwischenplatte 28 vorgesehen sind, wirken dann nur
als mechanische Sicherung und sind so angeordnet, dass diese Zwischenplatte 28 von
dem Blech 20 des Seitenholms 18 nach einem Stoß des Durchschlagkörpers 38 auf die
Schutzwand 12 freikommt.
-
Somit
hat der Bruch der Nieten 36 zur Folge, dass die Ränder dieser
Platte 28 völlig
frei werden oder einfach in Anlage an den Keilen 34 gelangen. Die
Kraft des Durchschlagkörpers 38 auf
die Zwischenplatte 28 bewirkt dann eine geringfügige Krümmung der
letztgenannten und dann eine Verlagerung der Zwischenplatte 28 in
einer Richtung parallel zur Längsachse
des Durchschlagkörpers 38 zur
Sicherheitshülle 8 hin.
-
Ferner
wird mit der Verlagerung der Zwischenschicht 28 ein Zusammendrücken der
zweiten Dämpfschicht 30 über eine
weite Fläche
derselben hervorgerufen, wobei die Zwischenplatte 28 es
ermöglicht,
die Kräfte über diese
gesamte weite Fläche zu
verteilen, wodurch die Fallenergie durch Komprimierung dieser verformbaren
zweiten Dämpfschicht 30 weitestgehend
aufgenommen wird.
-
Die
Verlagerung der Zwischenplatte 28, die durch Zusammendrücken der
zweiten Dämpfschicht 30 und
nicht starre Positionierung der Zwischenplatte 28 an den
Blechen 20 gestattet wird, ermöglicht auch, ein Reißen dieser
Platte 28 zu vermeiden. Andererseits wurde festgestellt,
dass die durch Biegung der Zwischenplatte 28 aufgenommene
Energie dann größer ist,
wenn sie frei liegt bzw. nur in Anlage an den Tragmitteln liegt,
als wenn sie in diesen Mitteln eingebettet ist.
-
Somit
steht eine Schutzwand 12 zur Verfügung, die dem Durchschlagversuch
standhält
und die Sicherheitshülle
der zweiten Dämpfschicht 30 aufrecht
halten kann, ohne dabei eine Überdimensionierung
der Platten 24, 28, 30 vorsehen zu müssen, aus denen
die Schutzwand 12 besteht. Es sei ferner angemerkt, dass
mit Erhalt der Sicherheitshülle
der zweiten Dämpfschicht 30 letztere
auch ihre Feuerschutzfunktion, falls erforderlich, beibehält.
-
Gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist anhand von 5 ein im wesentlichen
zylinderförmiger
Behälter 1 ersichtlich, bei
dem nur die abnehmbare Haube 6 mit einer Schutzwand mit
durchschlagsicherer Panzerung versehen ist, die auch im wesentlichen
zylinderförmig ist.
Die Seitenwand 42 des Behälters 1 besteht nämlich in
diesem Fall aus einer dicken Stahlstruktur. Die Zwischenplatte 28 ist
mit einem Blech 20 verbunden, das sich seitlich an die
Wand 12 anschmiegt und den Tragmitteln für diese
Wand entspricht. Die Verbindung zwischen Zwischenplatte 28 und
Blech 20 wird über
zumindest eine nachgiebige Zunge 40 hergestellt, wobei
diese Zungen 40 einerseits mit den Blechen 20 und
andererseits mit der Zwischenplatte 28 verschweißt sind.
-
Bei
der Durchführung
eines Durchschlagversuchs reagiert die Zwischenplatte 28 auf
analoge Art und Weise wie die Zwischenplatte 28 der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, deren Verhalten bei einem Stoß auf den Durchschlagkörper 38 in 4 dargestellt
ist.
-
Die
Beaufschlagung der Schutzwand 12 durch den Durchschlagkörper 38 führt nämlich zu
der Krümmung
und/oder zum Bruch der nachgiebigen Zungen 40, die fest
mit der Zwischenplatte 28 verbunden sind. Diese Zwischenplatte 28 krümmt sich dann
geringfügig
und verlagert sich dann unter Zusammendrücken der Feuerschutzschicht 30 über eine
weite Fläche
derselben.
-
Gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist anhand von 1 und insbesondere
am Boden 4 des Behälters 1 eine Schutzwand 12 ersichtlich,
deren Außenplatte 24 und
Innenplatte 32 fest mit Blechen 46 verbunden sind,
die um die Schutzwand 12 herum einen Rahmen bilden und
zu Tragmitteln für
diese Wand 12 gehören.
Es sei angemerkt, dass die abnehmbare Haube 6 des Behälters 1 auch
eine Wand nach der dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält, die
der Wand 12 des Bodens 4 ähnlich ist und somit nicht
weiter beschrieben wird.
-
Bei
dieser dritten bevorzugten Ausführungsform
liegt die Zwischenschicht 28 einerseits an der ersten Dämpfschicht 26 und
andererseits an der zweiten Dämpfschicht 30 an.
Ferner ist zwischen den Blechen 46 und der Zwischenplatte 28 keine
spezifische Verbindung vorgesehen, so dass diese Zwischenplatte 28 bezüglich der
Bleche 46 völlig
frei liegt.
-
Anhand
von 6 verlagert sich bei der Durchführung eines
Durchschlagversuchs die völlig freiliegende
Zwischenplatte 28 zu der Sicherheitshülle 8 hin, wobei sie
ihre im wesentlichen flache Form beibehält. Wie bei den vorangehend
beschriebenen, bevorzugten Ausführungsformen
wird dabei das Zusammendrücken
der zweiten Dämpfschicht 30 und der
Erhalt der Sicherheitshülle
dieser Schicht 30 begünstigt.
-
Es
sei angemerkt, dass jeder der drei bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung für
eine Auslegung einer beliebigen Fläche der Seitenflächen 2,
des Bodens 4 oder eine der abnehmbaren Hauben 6 eines
Behälters
angepasst werden kann, der im wesentlichen quaderförmig oder
zylinderförmig
ist oder eine andere Form aufweist.