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DE60302884T2 - Bodeneinheit für streckfolienwickelmaschine - Google Patents

Bodeneinheit für streckfolienwickelmaschine Download PDF

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DE60302884T2
DE60302884T2 DE60302884T DE60302884T DE60302884T2 DE 60302884 T2 DE60302884 T2 DE 60302884T2 DE 60302884 T DE60302884 T DE 60302884T DE 60302884 T DE60302884 T DE 60302884T DE 60302884 T2 DE60302884 T2 DE 60302884T2
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DE
Germany
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turntable
support rollers
substructure
boundary surface
base
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/04Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material the articles being rotated
    • B65B11/045Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material the articles being rotated by rotating platforms supporting the articles

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)
  • Unwinding Webs (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Unterbau einer Stretchverpackungsmaschine zum Drehen von Palettengütern, wobei der Unterbau auf einem Untergrund ruht und eine Drehscheibe umfasst, die eine untere Begrenzungsfläche und eine obere Begrenzungsfläche aufweist und mittels Stützrollen drehbar auf einer Basis des Unterbaus gelagert ist, wobei die Stützrollen mit Umfangsabschnitten auf der Basis ruhen.
  • Stand der Technik
  • Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Prinzipien für Unterbaueinheiten von halbautomatischen Stretchverpackungsmaschinen zum Drehen von Palettengütern.
  • Die häufigste Art einer Unterbaueinheit umfasst eine Basis, die das Fundament für eine Anzahl von Stützrollen bildet, die in zwei Kreisen – einem inneren Kreis und einem äußeren Kreis – montiert sind. Über den Stützrollen ruht die kreisförmige Drehscheibe, wobei die Drehscheibe radial um eine Wellenverlängerung in der Mitte der Drehscheibe angelenkt ist. Die Höhe vom Boden zur Oberseite der Drehscheibe beträgt in der Regel 75–85 mm. Über eine Zugangsrampe oder eine schiefe Ebene werden die Palettengüter normalerweise von Hand mittels eines Hubwagens auf die Drehscheibe hinaufgeschoben. Bei dieser Art von Unterbau ist eine große Kraft nötig, um schwere Paletten manuell über die Rampe auf die Drehscheibe zu schieben. Darum ist es außerordentlich wichtig, dass sich die Oberseite der Drehscheibe so nahe wie möglich am Boden befindet, da in diesem Zusammenhang jeder Zentimeter für die Kraft, die nötig ist, um die Güter die Rampe hinaufzuschieben, von ausschlaggebender Bedeutung ist. Die Rampe hat oft eine Neigung von 2,5–3° und eine Länge von etwa 1,3 m, was bedeutet, dass die Rampe viel Platz beansprucht.
  • Die andere Art von Unterbau ist eine sogenannte "T-Scheibe", bei der es sich um eine kreisrunde Drehscheibe mit einem Ausschnitt handelt, der es dem Hubwagen ermöglicht, in die T-Scheibe hineinzufahren, ohne dass der Hubwagen eine Rampe hinaufgeschoben werden muss. Die Stützrollen sind im unteren Rand des oberen Abschnitts der T-Scheibe montiert und laufen normalerweise an einer unteren Blechplatte entlang, die den Boden berührt. Dieses Verfahren erfordert jedoch in der Regel, dass der Hubwagen in seine höchste Position angehoben wird, da der Hubwagen nicht auf die Oberseite der Drehscheibe geschoben wird, wo die Palette abgestellt wird. Auch diese Art von Scheibe hat in der Regel eine Höhe von 75–85 mm über dem Boden.
  • Es besteht ein gewisses Einklemmrisiko, wenn jemand im falschen Moment seinen Fuß neben eine Ecke des Ausschnitts der Scheibe setzt. Um dieses Einklemmrisiko auszuschalten, wird üblicherweise ein Photozellenstrahl vor der T-Scheibe angeordnet, wobei diese Photozelle einen Fuß bemerkt, woraufhin die Drehung der Scheibe angehalten wird. Die für die T-Scheibe benötigte Zeit zum Anhalten kann aber mitunter zu lang sein, weil der Reibantrieb am Umfang der T-Scheibe während der Verzögerung bei hoher Last Schlupf aufweist. Darum wird bei dieser Art von Unterbaueinheit üblicherweise eine relativ geringe Drehgeschwindigkeit verwendet. Die Positionierung der Photozelle, um einen vernünftigen Einklemmschutz zu erreichen, ist ebenfalls problematisch.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass Schmutz, Splitter usw. von den Paletten leicht auf der Bodenplatte und damit auch auf den Stützrollen verteilt werden, was zu Vibratio nen während des Betriebes und auch zu erhöhtem Verschleiß führt.
  • Aufgaben und Merkmale der Erfindung
  • Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Unterbaus einer Stretchverpackungsmaschine, wobei die Scheibe in der niedrigstmöglichen Position angeordnet ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den Einsatz einer sehr kurzen Zugangsrampe zu ermöglichen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die strukturelle Einfachheit des Unterbaus.
  • Wenigstens die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch einen Unterbau der oben beschriebenen Art erreicht, der mit den Merkmalen des angehängten unabhängigen Anspruchs 1 ausgestattet ist. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüche definiert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform des Unterbaus einer Stretchverpackungsmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • 1-2 zeigen schaubildhaft eine Stretchverpackungsmaschine in Betriebsposition, wobei ein Stückgut, die Stretchfolie und der Mast mit der Stretchfolieneinheit schaubildhaft dargestellt sind.
  • 3 zeigt eine Seitenansicht des Unterbaus gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf den Unterbau gemäß 3.
  • 5 zeigt den Hauptteil des Basis des Unterbaus.
  • 6 zeigt die Zugangsrampe und den Abschnitt der Drehscheibe, der sich an die Rampe anschließt.
  • 7 zeigt den mittleren Bereich der Drehscheibe.
  • 8 zeigt die Drehscheibe ohne weitere strukturelle Details.
  • 9 zeigt das U-Profil vor dem Anschweißen der Wellenhalter.
  • 10 zeigt eine vertikale Ansicht eines Abschnitts des U-Profils mit montierten Stützrollen.
  • 11 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht mit den relativen Positionen der Basis, der Drehscheibe mit dem U-Profil und ihren Stützrollen.
  • 12 zeigt eine Ansicht entlang der Linie A-A von 11.
  • Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des Unterbaus gemäß der vorliegenden Erfindung
  • Die Stretchverpackungsmaschine, die in den 1 und 2 schaubildhaft dargestellt ist, umfasst einen Unterbau 1 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei dieser Unterbau 1 dafür vorgesehen ist, während der Betriebsposition der Maschine auf einem Untergrund zu ruhen. Die Stretchverpackungsmaschine umfasst des Weiteren einen Mast 2, der an dem Unterbau 1 angeordnet ist, wobei dieser Mast 2 eine Stretchfolieneinheit 3 trägt, der entlang des Mastes 2 verschiebbar ist. Der Mast 2 und die Stretchfolieneinheit 3 sind nur schematisch mit Strichlinien gezeichnet, und es wird nicht näher auf sie eingegangen, weil sie keine wesentlichen Teile der vorliegenden Erfindung darstellen.
  • Der Unterbau 1 und die Zugangsrampe 4 sind in den 3 und 4 gezeigt, wo einige Gehäuse und der Mast 3 zur besseren Übersichtlichkeit weggelassen wurde. Der Unterbau 1 umfasst eine Basis 10 und einen Drehtisch 11.
  • Wenn ein Palettenstückgut zu verpacken ist, so wird das Palettenstückgut normalerweise mittels eines Hubwagens angehoben, dann von Hand eine Rampe 4 hinaufgeschoben und anschließend in der Mitte der Drehscheibe 11 abgesetzt. Dann beginnt das eigentliche Verpacken, indem die Drehscheibe 11 in Drehung versetzt wird, wodurch das Palettenstückgut verpackt wird – normalerweise mit einer Kunststofffolie, einer sogenannten Stretchfolie.
  • Dieser erfindungsgemäße Unterbau 1 hat eine Höhe zwischen dem Boden und der Oberseite der Drehscheibe 11, die im Allgemeinen etwa 40–65 mm niedriger ist als Unterbaueinheiten von Stretchverpackungsmaschinen eines ähnlichen Typs. Bei der oben beschriebenen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterbaus hat die obere Begrenzungsfläche der Drehscheibe 11 normalerweise eine Entfernung von etwa 20–30 mm von dem Untergrund, auf dem die Basis 10 ruht, wobei diese Basis normalerweise eine Dicke von etwa 5 mm hat. Die geringe Höhe der Drehscheibe 11 wird im Wesentlichen erreicht, indem die Stützrollen 22 gemäß der vorliegenden Erfindung im Wesentlichen oberhalb der Unterseite der Scheibe 11 angeordnet werden. Darauf wird weiter unten noch näher eingegangen. Ein mittleres Lager 14 trägt die Last im Bereich um die Mitte der Drehscheibe 11, um ein Durchbiegen in diesem Bereich zu vermeiden. Auch der Dicke der Drehscheibe 11 kommt im Zusammenhang mit dem Durchbiegen eine große Bedeutung zu, so dass folglich die Dicke mit etwa 12 mm festgelegt wurde, was ungefähr 50 % mehr ist als die Dicke der Drehscheiben der meisten Maschinen ähnlichen Typs.
  • In der Mitte des Teils der Basis 10, der die Drehscheibe 11 trägt, ist ein mittiger Drehzapfen 23 angeordnet, wobei die Drehscheibe 11 auf diesem Drehzapfen 23 angelenkt ist. Die Drehscheibe 11 wird von den Stützrollen 22 und dem mittigen Lager 14 getragen und wird mittels eines Treibrades 12 gedreht, das über einen Elektromotor 12 angetrieben wird. Der Motor 13 mit dem Antriebsrad 12 ist dafür vorgesehen, in einer starren, im Wesentlichen rechteckigen Platte aufgehängt zu werden, die an einem Ende angelenkt ist und am anderen Ende mittels einer Feder belastet ist. Dadurch übt die von der Feder ausgehende Kraft einen geeigneten Druck des Antriebsrades 12 gegen den Umfangsrand der Drehscheibe 11 aus, wobei das Antriebsrad 12 mit einem Reibmaterial versehen ist.
  • Eine Photozelle 19 detektiert einen Reflektor 18 jedes Mal, wenn die Drehscheibe ihre Nullposition durchläuft. Zum Beispiel wird das Signal dafür benutzt, die Scheibe in der richtigen Position anzuhalten. Der Reflektor kann zwischen fünf verschiedenen Positionen bewegt werden, um – je nach der Position der Rampe 4 – verschiedene Stopppositionen der Scheibe 11 zu erreichen.
  • Die Stützrollen 22 sind in den U-Profilen 20 montiert, die auf die Scheibe 11 aufgeschraubt sind. Die U-Profile 20 sind an ihren Enden 21 um etwa 30° abgeschrägt, damit die Unterkante der Stretchfolie darüber hinweggeführt werden kann, während die tieferen Wicklungen um die Palettengüter gewunden werden. Die tiefste Punkt der Folie liegt dann etwa 1 cm über dem Boden der Palette.
  • Ein Bereich 36 der Basis 10, der sich außerhalb des Randes der Drehscheibe 11 befindet, ist durch mehrere geschweißte Profile 37 verstärkt und starr mit der Platte 25 verbunden, welche die Basis für den Mast bildet.
  • 5 zeigt den wesentlichen Teil der Basis 10, der durch eine Blechplatte gebildet wird, die zweckmäßigerweise eine Dicke von etwa 5–6 mm aufweist und mittels Laserschneiden oder dergleichen hergestellt wird. Das Loch 29 dient der Befestigung des mittigen Drehzapfens 23, und die Vorsprünge 17 mit ihren Löchern 30 stellen ein Beispiel einer möglichen Befestigung für die Rampe 4 dar, die in fünf verschiedenen Positionen in Winkelschritten von 45° zur Mitte der Scheibe angeordnet werden kann.
  • 6 zeigt die Zugangsrampe 4, die in diesem Fall eine Neigung von 3° und eine Länge von ungefähr 275 mm hat. Beim Einsatz einer herkömmlichen Rampe mit einer Länge von etwa 1,3 m rollen sowohl die vorderen als auch die hinteren Räder eines manuell bewegten Hubwagens von üblicher Länge während eines Teils der Schiebebewegung gleichzeitig hangaufwärts, während beim Einsatz einer kurzen Rampe 4 die vorderen Räder des Hubwagens die horizontale Scheibe 11 erreichen, bevor die hinteren Räder den tiefer gelegenen Teil der Rampe erreichen, was bedeutet, dass bei Verwendung der kurzen Rampe 4 ein deutlich geringeres Gewicht hangaufwärts geschoben werden muss. Distanzstücke in Form von Kunststoffelementen 15 sind in Löchern 16 der Drehscheibe 11 aufgenommen, wobei diese Kunststoffelemente 15 eine Krempe 15a aufweisen, die einerseits eine Aufwärtsverschiebung der Kunststoffelemente 15 relativ zur Drehscheibe 11 verhindern und andererseits einen Kontaktabschnitt zur Basis 10 hin bilden. Die Kunststoffelemente 15 verhindern ein zu starkes Durchbiegen des Abschnitts der Scheibe 11, der der Rampe am nächsten liegt. Die Scheibe 11 kann nicht übermäßig durchgebogen oder gekippt werden, wenn die Kunststoffelemente 15 die Basis 10 berühren. Eine weitere Funktion der Kunststoffelemente 15 besteht darin zu verhindern, dass die Basis 10 die Scheibe 11 berührt, falls sich ein sehr unregelmäßiger Untergrund unter der Basis 10 befindet.
  • Wenn Güter über die Rampe 4 auf die Drehscheibe 11 verbracht werden sollen, so sollte die Drehscheibe 11 die in 4 gezeigte Position einnehmen, d. h. die Kunststoffelemente 15 sollten sich vor der Rampe 4 befinden.
  • 7 zeigt die Mitte der Scheibe, wo der Drehzapfen 23 an der Basis 10 angebracht – vorzugsweise angeschweißt – ist. Ein Gewindeloch 27 in der Mitte des Drehzapfens 23 dient der Befestigung einer Hebevorrichtung im Zusammenhang mit dem Transport der Maschine und wird deshalb nicht näher beschrieben. Das mittige Lager 14 fungiert als Radiallager relativ zum Drehzapfen 23 und als ein Axiallager relativ zu einer dünnen Blechplatte 28, die einen niedrigen Reibwert aufweist und zwischen dem Drehzapfen 23 und der Basis 10 festgeklemmt ist. Beispielsweise kann es sich um ein selbstschmierendes Kunststoffmaterial handeln, das in das Loch 29 in der Scheibe 11 geschoben wird, aber auch angeleimt sein kann.
  • 8 zeigt die Drehscheibe 11, bevor verschiedene Komponenten an ihr angebracht wurden. Die Herstellung erfolgt zweckmäßigerweise durch Laserschneiden oder dergleichen.
  • 9 zeigt eines der U-Profile ohne die Wellenhalter 32. Die Herstellung erfolgt zweckmäßigerweise durch Laserschneiden oder dergleichen, woraufhin die Seiten in senkrechte Positionen relativ zum Steg der U-Profile gebogen werden.
  • 10 zeigt eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines U-Profils 20 mit zwei montierten Stützrollen 22. Die Stützrolle 22 mit ihrer Welle 34 wird in der Weise montiert, dass man sie zunächst in dem Ausschnitt in der Scheibe 11 anordnet. Auf der Scheibe 11 werden dann die U-Profile 20 an der Scheibe 11 mittels Schrauben befestigt, die durch die Löcher 24 geführt werden. Die Rollenwellen 34 werden in Aufwärtsrichtung befestigt, indem man die Wellenhalter 32 an der Unterseite des U-Profils 20 anschweißt.
  • 11 und 12 zeigen die relativen Positionen der verschiedenen Teile neben einer Stützrolle 22 und einen Schnitt durch die Mitte der Stützrolle 22. Die Stützrollen 22 befinden sich zu einem wesentlichen Teil oberhalb der unteren Begrenzungsfläche 11a der Scheibe 11, wobei sich die Begrenzungsfläche 11a etwa 7 mm über der Basis 10 befindet, die eine Dicke von 5 mm hat. Bei diesen vorgegebenen Abmessungen können die Stützrollen 22 zweckmäßigerweise einen Durchmesser von etwa 36 mm haben. Die obere Begrenzungsfläche der Drehscheibe 11 wurde mit der Bezugszahl 11b versehen. Über der Basis 10 befindet sich ein Raum 31 von etwa 7 mm, und über dem Raum 31 befindet sich die Scheibe 11, und auf der Scheibe 11 ist das U-Profil 20 montiert, wobei das U-Profil 20 die Wellen 34 der Stützrollen mit Hilfe der Wellenhalter 32 fixiert, die an der Unterseite des U-Profils angeschweißt sind. Die Stützrollen 22 in den U-Profilen sind durch eine Abdeckung, die auf dem U-Profil 20 montiert ist, vor Staub und Schmutz geschützt.
  • Mögliche Modifikationen der Erfindung
  • Der oben beschriebene Unterbau ist für die meisten gängigen Palettengrößen gedacht, kann aber auch für größere Paletten und damit für ein größeres Gewicht hergestellt werden. Der Durchmesser der Drehscheibe kann ebenso vergrößert werden wie der Abstand zwischen den U-Profilen 20, was bedeutet, dass eine größere Fläche der Drehscheibe 11 keine Stützung zwischen den U-Profilen 20 aufweist. Dies kann allerdings durch die Auswahl einer etwas dickeren Drehscheibe ausgeglichen werden. Des Weiteren kann eine größere Anzahl Stützrollen 22 verwendet werden, oder es können al ternativ etwas breitere Stützrollen gewählt werden, die mehr Rollenlager enthalten.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform erstrecken sich die Stützrollen 22 durch Öffnungen in der Drehscheibe 11 und dem benachbarten U-Profil 20. Es ist jedoch innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Erfindung ebenfalls möglich, dass die Stützrollen 22 eine solch kompakte Bauart haben, dass sie sich nicht durch die Oberseite 11b der Drehscheibe 11 hindurch erstrecken, sondern in Ausnehmungen in der Unterseite der Drehscheibe angeordnet sind, wobei die Ausnehmungen eine Tiefe haben, die geringer ist als die Materialdicke der Drehscheibe 11.
  • Anstatt die welle 34 der Stützrolle 22 in einem U-Profil 20 zu befestigen, ist es allerdings innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung ebenso möglich, eine Blechplatte mit einer Dicke von etwa 5 mm auf jeder Seite der Stützrolle 22 anzubringen. Die Blechplatten, die dann ein Loch für die Welle 34 haben, werden zuerst an der welle 34 der Stützrolle angebracht und dann von unten her durch die Löcher in der Drehscheibe 11 montiert. Wenn die Blechplatten weiter unten etwas breiter sind, so bildet der breitere Teil einen Endanschlag in Richtung der unteren Begrenzungsfläche 11a der Drehscheibe 11. Auf diese Weise sind die U-Profile 20 nicht erforderlich. Die Stützrollen 22 sollten jedoch mittels einer starken Abdeckung geschützt werden.

Claims (8)

  1. Unterbau einer Stretchverpackungsmaschine zum Drehen von Palettengütern, wobei der Unterbau (1) auf einem Untergrund ruht und eine Drehscheibe (11) umfasst, die eine untere Begrenzungsfläche (11a) und eine obere Begrenzungsfläche (11b) aufweist und mittels Stützrollen (22) drehbar auf einer Basis (10) des Unterbaus (1) gelagert ist, wobei die Stützrollen (22) mit Umfangsabschnitten auf der Basis (10) ruhen, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrollen (22) zu einem wesentlichen Teil oberhalb der unteren Begrenzungsfläche (11a) der Drehscheibe (11) angeordnet sind.
  2. Unterbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Stützrollen (22) durch die obere Begrenzungsfläche (11b) der Drehscheibe (11) hindurch erstrecken.
  3. Unterbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrollen (22) in zwei Gruppen angeordnet sind, dass die Stützrollen (22) in jeder Gruppe hauptsächlich auf einer geraden Linie ausgerichtet sind und dass die Linien im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wenn man von oben auf die Drehscheibe (11) blickt.
  4. Unterbau nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass U-Profile (20) an der oberen Begrenzungsfläche (11b) der Drehscheibe (11) angebracht sind und dass die U-Profile (20) Stützen für die Wellen (34) der Stützrollen (22) bilden.
  5. Unterbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (34) jeder Stützrolle (22) in Halterungen (32) montiert ist, die mit einem U-Profil (20) verbunden sind.
  6. Unterbau nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützrollen (22) in Löchern in den U-Profilen (20) aufgenommen sind.
  7. Unterbau nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Abstandshalter (15) in die Drehscheibe (11) eingesetzt sind und dass die Abstandshalter (15) von der unteren Begrenzungsfläche (11a) der Drehscheibe (11) hervorstehen.
  8. Unterbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter aus Kunststoffteilen (15) bestehen.
DE60302884T 2002-04-23 2003-04-22 Bodeneinheit für streckfolienwickelmaschine Expired - Lifetime DE60302884T2 (de)

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EP (1) EP1497177B1 (de)
AT (1) ATE313487T1 (de)
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DE (1) DE60302884T2 (de)
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WO (1) WO2003091102A1 (de)

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