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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme
niedriger Spannung und insbesondere eine Anschlussklemme für Leuchtsignalgeräte, die
an elektrischen Haushaltsgeräten,
elektrischen Geräten,
Werkzeugmaschinen und Fahrzeugen jeder Art gebräuchlich sind. Die elektrischen
Anschlussklemmen für
Verbraucher niedriger Spannung umfassen im allgemeinen ein Lagergehäuse des
Kolbens oder eines anderen Lichtsignalgerätes, das außen auf besonderer Art und
Weise ausgebildet und mit geeigneten Mitteln versehen ist, um in
das zu überwachende
Gerät eingebracht
zu werden; dieses Gehäuse
umfasst im allgemeinen einen üblicherweise
als Nut bekannten Steckdosenverbinder, der mit einem üblicherweise
als Feder bekannten Steckverbinder durch zwangsweise Einstecken
längs einer Einführrichtung
gekoppelt wird, die durch Gleitflächen festgelegt ist, längs denen
die gegenseitige Berührung
zwischen den Verbindern erfolgt.
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Diese
Anschlussklemmen müssen
im allgemeinen zwei Voraussetzungen erfüllen und zwar eine leichte
gegenseitige Koppelung der Verbinder und eine hohe Zuverlässigkeit
dieser Koppelung gegen den zufälligen
Auszug der Verbinder aufweisen und müssen überdies niedrige Kosten aufweisen.
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Eine
schlechte Koppelung der Verbinder kann nämlich deren Auseinanderziehen
sowohl beim Montageschritt des Gerätes am Herstellungsort als auch
nachfolgend während
des Betriebes desselben aufgrund von möglichen Schwingungen und verschiedenen
Bewegungen ermöglichen.
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Der
Auszug der Verbinder unter Ausschalten des Leuchtsignalgerätes könnte zum
falschen Schluss eines schlechten Funktionierens des Gerätes führen, mit
den daraus folgenden erheblichen wirtschaftlichen Schäden, die
durch das Anhalten des Gerätes
für seine Überprüfung, über das
Suchen nach den Fehlern und bei der Überprüfung des Arbeitsablaufes verursacht
werden; es sind auch nicht eventuelle Gefährdungen für die Unversehrtheit der Bedienungspersonen
auszuschließen,
die überzeugt sind,
dass das ausgeschaltete Lichtsignalgerät das Ausbleiben der elektrischen
Spannung im Gerät
sicherstellen würde.
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Anschlussklemmen
der obigen Art sind schon aus dem Stand der Technik bekannt, weisen jedoch
schwerwiegende Grenzen und Mängel
auf.
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Eine
erste Art einer bekannten Anschlussklemme umfasst einen Steckdosenverbinder,
der mit einem Kabelschuh versehen ist, der, außer einen Klemmabschnitt an
einem Stromdraht, einen rohrförmig
ausgebildeten Verbindungsabschnitt aufweist, und einen Steckverbinder,
der mit einem Kabelschuh versehen ist, der, außer einen Klemmabschnitt am elektrischen
Draht, von dem er ausgeht, einen zylindrisch ausgebildeten Verbindungsabschnitt
aufweist. Während
der gegenseitigen Koppelung wird der zylindrische Abschnitt in den
rohrförmigen
Abschnitt eingeführt:
die Berührung
zwischen der Innenfläche des
rohrförmigen
Abschnittes und der Außenfläche des
zylinderförmigen
Abschnittes gewährleistet,
den elektrischen Kontakt zwischen den beiden Abschnitten und eine
ausreichende Reibkraft um die Koppelung aufrecht zu erhalten. Das
Problem rührt
von der Tatsache her, dass die Reibkraft, die sich dem Auszug zwischen
den beiden Verbindungen widersetzt, sich auch dem Einführen widersetzt,
wodurch die Kopplung mühselig
wird.
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Eine
andere Art einer bekannten Anschlussklemme weist einen Steckdosenverbinder
auf, der eine Klemme die aus einem ersten flachen Abschnitt besteht,
gegen den ein zweiter flacher Abschnitt elastisch einwirkt, und
einen Steckverbinder umfasst, der einen zylindrisch ausgebildeten
Verbindungsabschnitt umfasst, der in die erwähnte Klemme eingeführt wird.
Das Einfügen
des Steckverbinders innerhalb des Steckdosenverbinders ist sehr
bequem, die Reibungskraft, die sich dem Auszug widersetzt, ist jedoch
sehr niedrig und daher ist die Kopplung im wesentlichen unzuverlässig.
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Die
Dokumente
EP 0778639 und
DE 73 12 874 U beschreiben beide einen, eine Anschlussklemme umfassenden
Steckdosenverbinder.
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Das
Dokument
EP 0778639 zeigt
eine Lampenfassung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 mit einem Isoliergehäuse mit Kontakten, die in entsprechenden
Aufnahmekammern enthalten sind, von denen jede mit dementsprechenden
Kontaktstift der Lampe auf einer Seite zusammenwirkt und mit einer Anschlussklemme
ohne Gewinde für
den entsprechenden Verbinder an der anderen Seite versehen ist.
Jeder Kontakt besitzt eine Innenklemme für den Steckverbinder.
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Das
Dokument DE 732 874 U beschreibt einen Verbinder ohne Gewinde oder
eine Koppelung für
elektrische Leiter, mit einer Klemmfeder, die in einem Sitz aus
Isoliermaterial gelegen ist und dort zurückgehalten wird, die mit einer
Kontaktbrücke
mindestens eine Klemmstellung des Leiters bildet, in der die Kontaktbrücke und
die Klemmfeder im wesentlichen flach und in einem gemeinsamen Endbereich miteinander
verbunden sind, um einen selbsttragenden, einheitlichen Aufbau zu
bilden.
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In
einer dritten Art einer bekannten Anschlussklemme, beispielsweise
jener, die den Gegenstand des europäischen Patentes Nr. 782.217
bildet, weist der Steckdosenverbinder einen abgeflachten Rohrabschnitt
auf und der Steckverbinder weist einen Lamellenabschnitt auf, der
im Rohrabschnitt an einer Fläche
angreift, die im wesentlichen gleich der Fläche der abgewandten Seitenränder des
Lamellenabschnittes ist. Die Einführkraft ist niedrig und daher ist
auch der Auszugswiderstand niedrig; aus diesem Grund kann die Zuverlässigkeit
der Kopplung nicht mehr der Reibung zwischen den in Berührung befindlichen
Flächen überlassen
werden, sondern Zusatzvorrichtungen, die den Aufbau der Anschlussklemme komplizierter
gestalten und dessen Kosten erhöhen.
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Nebenbei
ist zu bemerken, dass bei dieser Art von Anschlussklemme dieselben
Positionen der Verbinder umgekehrt sind: die Anschlussklemme enthält den federartigen
Verbinder, der mit einem getrennten, nutartigen Verbinder gekoppelt
werden muss.
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Abschließend übertragen
die gegenprofilierten Verbinder des Standes der Technik, wenn sie eine
weite gegenseitige Berührungsfläche zur
gleichzeitigen Gewährleistung
des elektrischen Kontaktes und des Auszugswiderstandes vorsehen,
die Auszugsschwierigkeit der Verbinder auch auf den Einführungsschritt,
wobei die Anstrengung der Benutzer erhöht und die Geschwindigkeit
bei der Ausführung
der Verkabelung herabgesetzt wird. Wenn jedoch die Benutzer die
Anstrengung bei der Einführung
auf ein Minimum bringen möchten,
müssen
sie eine niedrigere, Zuverlässigkeit
der Verbindung akzeptiern oder dem Auszug wird Widerstand geleistet,
indem diese Aufgabe von den Verbindern auf andere Vorrichtungen übertragen
wird, mit einer nicht annehmbaren Verteuerung der Anschlussklemme.
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Die
Anmelderin hat nun gefunden, dass die dargelegten Probleme mit einer
neuen Art und Weise bei der Ausführung
des Einführens
und beim Festklemmen gegen den Auszug der Verbinder gelöst werden
konnten, und hat eine neue Anschlussklemme gefunden, die imstande
ist, gemäß dem obigen Verfahren
zu arbeiten, wobei gleichzeitig die Wirksamkeit, die Zuverlässigkeit
und die niedrigen Kosten sichergestellt sind. Insbesondere hat die
Anmelderin erfasst, dass die Lösung
darin gefunden werden konnte, indem die Einführ- und jeweils die Auszugsrichtungen
der beiden Verbinder verschieden gestaltet werden.
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Unter
einem ihrem ersten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine elektrische
Anschlussklemme niedriger Spannung gemäß den beigefügten Ansprüchen bezüglich der
Vorrichtung.
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Unter
einem ihrem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren
zum gegenseitigen Verbinden und Festlegen eines Steckdosenverbinders und
eines Steckverbinders gemäß den beigefügten Ansprüchen bezüglich des
Verfahrens.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen näher aus der eingehenden Beschreibung
einer bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsform
der Anschlussklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung hervor. Diese Beschreibung erfolgt nachstehend unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen, die nur beispielsweise und daher nicht als begrenzend
anzusehen sind.
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Es
zeigen,
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1 einen
Steckverbinder einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme beim Einführschritt
in den entsprechenden Steckdosenverbinder;
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2 die
Verbinder der Anschlussklemme aus 1, miteinander
gekoppelt, im Betrieb;
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3 die
Verbinder der Anschlussklemme aus 1, die miteinander
unter der Wirkung eine Zugkraft festgelegt sind, die dazu neigt,
sie gegenseitig auseinander zu ziehen.
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1 stellt
eine elektrische Anschlussklemme niedriger Spannung insbesondere
für Leuchtsignalgeräte dar,
die im allgemeinen mit 1 angegeben ist. Die Anschlussklemme
umfasst ein Gehäuse 2,
an dessen einem Ende ein nicht erläutertes Leuchtsignalgerät angebracht
ist, das unter jenen des Standes der Technik gewählt ist.
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Beispielsweise
besteht es aus einem üblichen
seit langer Zeit bekannten, kleinen Glaskolben, der in seinem Inneren
mit einem Glühdraht
versehen ist. Am anderen Ende des Gehäuses ist ein Steckdosenverbinder 3 anwesend,
der bevorzugter Weise im Körper
des Gehäuses
ausgenommen ist. Bei der Verwendung wird dieser Steckdosenverbinder
mit einem Steckverbinder 4 derart gekoppelt, dass der elektrische
Kontakt zwischen den beiden Verbindern hergestellt und eine mechanische
Verbindung aufgebaut wird, die imstande ist, einer eventuellen Zugkraft
zu widerstehen, die auf die Verbinder wirkt und dazu neigt, deren
gegenseitige Trennung zu verursachen.
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1 stellt
nur ein Paar von entsprechenden Steckdose/Stecker Verbinder (Nut/Feder)
dar, es ist jedoch klar, dass die Anschlussklemme 2 entsprechende
Verbinderpaare aufweisen wird, um die beiden Leiter am Ausgang aus
dem Signalgerät
verbinden zu können.
Einer der beiden Leiter könnte überdies
durch einen Körper
des Steckdosenverbinders ausgeführt
sein, wobei die Notwendigkeit eines zweiten Verbinderpaares vermieden
wird. Auf jedem Fall erläutern
die Figuren nur ein einziges Paar von Steckdosenverbinder und Steckverbinder,
wobei es einfach sein wird, die für dieses Paar gelieferte Lehre auf
ein Doppelpaar von Verbindern anzuwenden. In Übereinstimmung mit der Erfindung,
umfasst der Steckdosenverbinder 3 eine im wesentlichen
axiale, rohrförmige
Ausnehmung 5 zum Einstecken des entsprechenden Steckverbinders 4,
die einen ersten, axialen inneren Abschnitt 6 aufweist,
dem ein zweiter, axial äußerer Abschnitt 7 folgt.
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Der
erste Abschnitt 6 besitzt eine vorgegebene Höchstbreite "L" an einer zur Achse x-x des Gehäuses senkrechten
Ebene p-p; an der Innenwand dieses ersten Abschnittes, bevorzugter
Weise auf ihrer Seitenfläche,
ist ein innenseitiger Verankerungsteil 9a einer Lamelle 9 befestigt,
deren restlicher Lamellenteil 9b sich in Längsrichtung
der Höchstabmessung "L" erstreckt. Der Lamellenteil 9b besitzt eine
Länge größer als "L", ist gegenüber dem Verankerungsteil 9a in
der axialen, die Abmessung "L" enthaltenen Ebene
elastisch beweglich, ist gegenüber dem
zweiten Abschnitt 7 der Ausnehmung geneigt und mit einer
Durchgangsbohrung 10 versehen. Die Durchgangsbohrung 10 kann
eine beliebige Form aufweisen, besitzt jedoch bevorzugter Weise
die Form eines Tropfens mit dem gebauchten Teil zum Verankerungsteil 9a der
Lamelle gerichtet.
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Bevorzugter
Weise wird die tropfenartige Bohrung hergestellt, indem zwei kreisförmige Bohrungen
miteinander verbunden werden, die in Längsrichtung der Lamelle verschiedenen
Durchmesser aneinander liegen, wobei die Bohrung größeren Durchmessers
den gebauchten Teil der Durchgangsbohrung 10 bildet. Aufgrund
seiner größeren Länge gegenüber der
Länge "L", kann der Lamellenteil 9b um
die Verbindungslinie mit dem Verankerungsteil 9a vom Seitenabschnitt
der Ausnehmung weg gebeugt werden, kann jedoch nicht die Position
erreichen, in der seine Ebene, in der er liegt, zur Achse x-x der Ausnehmung
senkrecht ist. Dieses Merkmal verhindert, dass der Lamellenteil 9a verschwenkt
werden kann, bis er über
diese Position in Richtung des zum Abschnitt 7 abgewandten
Endes des Abschnittes 6 gebracht wird.
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Der
zweite Abschnitt 7 hat das in Richtung des äußeren des
Verbinders offene Ende bevorzugter Weise trichterförmig verjüngt, um
das Einstecken der Steckverbindung zu führen; auf der Ebene f-f der Schnittstelle
mit dem ersten, zur Achse des Gehäuses senkrechten Abschnittes 6,
weist er eine Höchstbreite "D" in derselben Richtung der vorgegebenen Höchstbreite "L", bevorzugter Weise kleiner als "L" auf.
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Der
Abstand "H" zwischen der Schnittstelle und
der Verbindungslinie zwischen dem Verankerungsteil der an die Wand
des ersten Abschnittes gebundenen Lamelle und dem freien Lamellenteil
liegt bevorzugter Weise nicht unter der Länge des freien Lamellenteils,
jedoch noch bevorzugter Weise größer als
diese Länge.
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Im
Bereich der genannten Schnittstelle, weist aus den noch nachstehend
besser hervorzuhebenden Gründen
die Innenwand des Steckdosenverbinders eine Nase auf, die aus der
Seitenfläche
des ersten und des zweiten Abschnittes radial zur Achse x-x vorspringt.
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Die
Position dieser Nase befindet sich bevorzugter Weise im Bereich
der Lamelle 9 in der die Länge "L" enthaltenden
axialen Ebene; ihre zur Wand der Ausnehmung parallelen Weite, ist
auf der Ebene f-f bevorzugter Weise nicht größer als jene der Lamelle 9.
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Die
Abschnitte 6 und 7 der nun beschriebenen Ausnehmung
des Steckdosenverbinders kann eine beliebige, insbesondere abgeflachte
rohrförmige
oder elliptische Form aufweisen: bevorzugter Weise besitzen sie
eine zylindrische Form. In diesem Fall fallen die Längen "L" und "D" mit
den Durchmessern der entsprechenden Abschnitte zusammen. Bevorzugter
Weise ist die Achse y-y des zweiten Abschnittes 7 parallel,
jedoch nicht koaxial zur Achse x-x des ersten Abschnittes 6.
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Der
entsprechende Steckverbinder 4 umfasst einen Teil 12,
beispielsweise bestehend aus dem endseitigen Teil des Leiters, der
mit dem Leuchtsignalgerät
verbunden werden muss, aus dem axial ein verlängerter, prismatischer Verbindungsteil 13 hervortritt,
der bei Koppelung mit dem entsprechenden Lamellenteil des Steckdosenverbinders
die Durchgangsbohrung 10 durchquert. Der genannte, prismatische,
verlängerte
Teil umfasst einen Kabelschuh, der am Ende des Leiters 12 eingeklemmt
ist und einen geraden Abschnitt beliebiger, angemessener Form besitzt,
jedoch bevorzugter Weise mit einer jener der Bohrung 10 komplementären Form.
Der Begriff komplementär
bedeutet, dass der gerade Abschnitt des Kabelschuhes ein kleines
Spiel gegenüber
dem geraden Abschnitt der Bohrung besitzt, wodurch er frei in der
Bohrung gleiten kann, wenn die beiden geraden Abschnitte, jener
des Kabelschuhes und jener der Bohrung an Ebenen liegen, die im
wesentlichen parallel sind, diese Verschiebung ist jedoch desto
mehr behindert, je mehr die beiden Ebenen, in denen sich diese geraden
Abschnitte befinden, voneinander auseinander laufen. In einer vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Bohrung mit
der bevorzugten, zuvor erläuterten
Tropfenform, besitzt der Kabelschuh 13 eine bevorzugte
Zylinderform, voll oder wechselweise rohrförmig, mit einem Außendurchmesser,
der im wesentlichen gleich jenem des Bohrungsabschnittes größeren Durchmessers
ist.
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In
einer alternativen, nur in 1 dargestellten
Ausführungsform
der Erfindung, ist der Leiter 12 ein koaxialer Leiter,
der einen im wesentlichen mittigen Kern 14 und einen koaxialen
Kranz 15 aufweist, die zueinander elektrisch isoliert sind.
Seinerseits ist der koaxiale Kranz 15 auf eine bekannte
Art und Weise durch eine isolierende und mechanisch widerstandsfähige Hülle 4a geschützt. In
diesem Fall ist die Fläche
der Innenwand des zweiten Abschnittes 7 mindestens teilweise
leitfähig
gemacht und ist (auf nicht dargestellte Weise, da von einem Fachmann leicht
vorhersehbar) mit einem der Leiter des Signalgerätes verbunden, wodurch die
erfindungsgemäße Anschlussklemme
eine einzige Steckdosenverbinder mit einem einzigen Lamellenteil,
d. h. mit einer einzigen Lamelle 9 umfassen kann. Im Betrieb
wird der Steckverbinder 12 nämlich einen Teil 15a des
am Kabelschuh 13 anliegenden Leiterkranzes ohne Schutzverkleidung 4a aufweisen,
und daher ist er mit dem leitfähigen
Teil der Wand des zweiten Abschnittes 7 verbunden.
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Nachdem
was bis jetzt beschrieben wurde, ist nun möglich, das neue Verbindungsverfahren
der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
zu erläutern. In Übereinstimmung
mit diesem Verfahren wird der mit dem Kabelschuh 13 versehene
Steckverbinder 4 in die Einmündung des Steckverbinders 3 eingebracht
und allmählich
zum Inneren längs
der Achse y-y des Abschnittes 7 der Ausnehmung des Steckdosenverbinders
geschoben.
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Sobald
der Kabelschuh 13 die den zweiten Abschnitt 7 vom
ersten Abschnitt 6 trennenden Schnittstelle f-f erreicht, überschneidet
die Nase 11 das Ende des Kabelschuhs und ändert die
Vorrückrichtung
desselben, wobei dieser gegenüber
der Achse des Steckdosenverbinders, bevorzugter Weise in Richtung
der Länge "L" gemäß der neuen
Richtung "i" geneigt wird. Der
Betrag des Winkels "v" zwischen der Richtung "i" und der Achse y-y liegt bevorzugter
Weise zwischen 5° und
15°.
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In
der Fortsetzung seiner Vorrückbewegung gemäß "i" begegnet der Kabelschuh den Lamellenabschnitt 9b im
Bereich der Bohrung 10, insbesondere im Bereich des Teils
kleineren Abschnittes und beugt ihn gegen das abgewandte Ende des
Verbinders. Das Einführen
in die Bohrung 10 ist nämlich durch
die Überschneidung
zwischen dem Kopf des Kabelschuhs und dem Rand der Bohrung insbesondere
wegen der bestehenden Abwicklung zwischen der Vorrückrichtung
des Kabelschuhs und der Ebene behindert, in der die durch den Winkel "w" zwischen der Richtung "i" und der Richtung "l" gemessenen
Lamelle liegt.
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Die
genannte Beugung der Lamelle erleichtert deren Einbringen, da sie
durch Verringerung des Betrages den Winkel "w" zwischen
den genannten Richtungen ändert,
und die Position der Bohrung 10 verschiebt, indem der Teil
größeren Durchmessers
in den Bereich des Kabelschuhkopfes gebracht wird; der Kabelschuh
durchquert unter der Wirkung eines Schubes bescheidener Größe die Bohrung
(2) und arretiert gegen die Innenwand des Abschnittes 6. Die
elektrische Leitfähigkeit
ist durch den leicht gezwungenen Kontakt zwischen der Seitenfläche des Kabelschuhs
und jener des Randes der Bohrung sichergestellt, dessen Ausdehnung
von der Dicke der Lamelle abhängt.
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Bevorzugter
Weise schwankt der Betrag des Winkels "w" zwischen
130° und
155°.
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Was
hingegen den Auszug des Steckverbinders aus dem Steckdosenverbinder
betrifft, wird die Arretierung der Verbindung zwischen den beiden Verbindern
dadurch hergestellt, dass sich ein Zug des Steckverbinders von dem
Steckdosenverbinder weg längs
einer Ausdrucksrichtung "s" entwickelt, die auf
der Achse des Steckdosenverbinders von der Neigung der Einführrichtung "i" verschieden geneigt ist.
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Mit
anderen Worten, jedes Mal wenn ein Zug zufällig oder gewollt auf den Steckverbinder
ausgeübt
wird, beugt der Kabelschuh 13 unter einer Bewegung aus
dem Abschnitt 6 heraus, die Lamelle 9b in Richtung
des zweiten Abschnittes 7, wobei der Betrag des Winkels "w" unter Zunahme verändert wird. Bevorzugter Weise
ist die Nase 11 derart ausgebildet, dass auch ein Richten
des Kabelschuhs 13 mit einer daraus folgenden Verminderung
des Betrages des Winkels "v" zwischen der Richtung "s" (ex "i")
und der Achse y-y erlaubt wird.
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Bevorzugter
Weise ist der Betrag des Winkels "v" zwischen
der Richtung "s" und der Achse y-y kleiner
als 5°.
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Durch
die Änderung
des Winkels der Ebene, in der die Lamelle liegt, wird der Kabelschuh
in Richtung des Teils der Bohrung kleineren Durchmessers (3)
gezwungen, wobei der Betrag der Überschneidung
zwischen seiner Seitenfläche
und dem Rand der Bohrung vergrößert wird.
Der Auszug des Kabelschuhs aus der Bohrung ist insbesondere durch
die Reibung verhindert, die sich in zwei diametral abgewandten Bereichen
A und B des Kabelschuhs längs
der Richtung der Längsabwicklung
der Lamelle abwickelt, wobei ein Moment erzeugt wird, das sich dem
Auszug widersetzt.
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Bei
normalem Betrieb ist der elektrische Kontakt zwischen der Lamelle 9 und
dem Verbindungsabschnitt 13 des Leiters 12 durch
die Verbindungskräfte
sichergestellt, die durch die Beugung der Lamelle selbst erzeugt
werden.
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Die
Erfindung weist große
und zahlreiche Vorteile auf.
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Die
Kopplung zwischen den Verbindern ist bequemer Ausführung und
fordert ein Schub sehr bescheidenen Betrages, der den Benutzer nicht
fordert und eine rasche Durchführung
der genannten Kopplung erlaubt.
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Die
erfolgte Kopplung ist sehr solid und macht den Auszug der gekoppelten
Verbinder im wesentlichen unmöglich;
die Anwendung einer Kraft, die dazu neigt, die Verbinder zu trennen,
verursacht sie selbst das Entstehen einer gleichen und entgegengesetzten
Kraft, die sich der genannten Trennung widersetzt.
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Abschließend hat
die Anschlussklemme, Gegenstand der Erfindung, sehr tiefe Kosten,
die niedriger sind als jene der bekannten Anschlussklemmen größerer Zuverlässigkeit,
die jedoch die oben genannten Fehler aufweisen.
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In
der vorliegenden Erfindung wurden nicht alle möglichen Alternativen in der
Struktur und in der Kinematik zu den spezifisch beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung erläutert.
Diese sind jedoch gleichfalls vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung
erfasst, da solche alternative Ausführungsformen leicht durch die
erfolgte Beschreibung feststellbar sind, um jede Ausführungsform
mit dem Ergebnis verbinden, das die Erfindung erhalten will.