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DE60224940T2 - Sicherheitsverpackung für eine flasche für medizinische anwendungen - Google Patents

Sicherheitsverpackung für eine flasche für medizinische anwendungen Download PDF

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DE60224940T2
DE60224940T2 DE2002624940 DE60224940T DE60224940T2 DE 60224940 T2 DE60224940 T2 DE 60224940T2 DE 2002624940 DE2002624940 DE 2002624940 DE 60224940 T DE60224940 T DE 60224940T DE 60224940 T2 DE60224940 T2 DE 60224940T2
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packaging device
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Description

  • Die vorliegende Erfindung hat eine Sicherheitsverpackungsvorrichtung für ein Fläschchen mit medizinischer Nutzung zum Gegenstand, insbesondere für ein Fläschchen, das für die Anwender oder die Umwelt potenziell gefährliche Substanzen enthält (Zytostatika, Antibiotika usw.).
  • Diese Arzneimittel sind im Allgemeinen in Glasfläschchen verpackt, die durch einen Stopfen aus durchstechbarem Elastomer verschlossen sind, der seinerseits durch Bördeln einer Kapsel aus Aluminium missbräuchlichen Eingriffen standhaltend auf dem Fläschchen befestigt ist. Diese Medikamente können in Form einer Flüssigkeit, eines Pulvers oder eines Lyophilisats vorliegen. Sie sind dazu bestimmt, in einen Infusionsbeutel übertragen zu werden, der eine Infusionsflüssigkeit (NaCl, Glukose usw.) enthält, und dann dem Patienten injiziert zu werden. Die in dem Fläschchen in Form einer Flüssigkeit aufbewahrten Medikamente können direkt in den Infusionsbeutel übertragen werden, jene in Form eines Pulvers oder eines Lyophilisats müssen zuvor durch Lösen in einem Lösungsmittel rekonstituiert werden.
  • Für das Pflegepersonal gibt es im Wesentlichen drei Gefahren, die mit dem täglichen Umgang mit diesen Medikamenten im Glasfläschchen verbunden sind:
    • - die Gefahr eines unfallbedingten Einstichs beim Übertragen oder Rekonstituieren mittels einer Spritze, die mit einer ungeschützten Nadel versehen ist,
    • - die Gefahr des Bruchs der Glasflaschen bei ihrer Handhabung oder ihrem Transport,
    • - die Gefahr des Entweichens des Medikaments bei seiner Rekonstitution.
  • Im Fall des unfallbedingten Bruchs eines Fläschchens, das ein Zytostatikum enthält, oder des Entweichens des Medikaments ist das Dekontaminierungsverfahren, das eingesetzt wird, extrem belastend und aufwändig, vor allem, wenn eine schwangere Frau mit dem entwichenen Medikament in Kontakt gekommen ist (Auswirkungen auf das Wachstum des Fötus).
  • Für etliche Wirkstoffe ist es nicht möglich, Kunststofffläschchen zu verwenden, und die Gefahr des Bruchs des Fläschchens stellt ein großes Problem dar.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht folglich darin, eine Vorrichtung zu schaffen, die hinsichtlich der Bruchgefahr des Fläschchens und zugleich der Gefahr eines unfallbedingten Einstichs und der Entweichungsgefahren die besten Sicherheitsgarantien bietet.
  • Es sind bereits Vorrichtungen bekannt, welche die Gefahr eines unfallbedingten Einstichs vermindern.
  • Das Patent FR 1 380 706 beschreibt eine Vorrichtung zum Umfüllen eines Behälters in einen anderen, die aus einer Platine gebildet ist, die von zwei Hohlnadeln durchquert wird, die an ihren beiden Enden zugespitzt sind.
  • Das Patent FR 1 545 963 beschreibt eine Umfüllvorrichtung, die aus einem Hohlzylinder gebildet ist, der mit einer Absperrmembran versehen ist, die von einer Perforationsnadel mit zwei Spitzen durchdrungen wird.
  • Das Patent FR 2 302 134 beschreibt eine Vorrichtung zum Übertragen des flüssigen Inhalts eines Behälters durch den Stopfen oder die Abdeckung dieses Letzteren hindurch in einen zweiten Behälter, umfassend einen röhrenförmigen Körper, der die Hälse der beiden Behälter bedeckt, eine Hohlnadel mit zwei zugespitzten Enden von einer Länge, die ausreicht, um die Stopfen oder Abdeckungen der Behälter zu durchqueren, und eine weitere Hohlnadel, deren eines Ende den Stopfen oder die Ab deckung des einen der Behälter durchquert und deren anderes Ende mit der Atmosphäre in Verbindung bleibt.
  • Die Patente EP 0 192 661 und EP 0 195 018 beschreiben Vorrichtungen für die Rekonstitution von Medikamenten, die ermöglichen, ein Pulverfläschchen und einen Infusionsbeutel mit Hilfe einer zwei Spitzen aufweisenden Nadel zu verbinden, und Mittel aufweisen, um die unfallbedingte Trennung der Elemente zu verhindern.
  • Das Patent FR 2 780 878 beschreibt eine Übertragungskappe für den Übergang eines Medikaments zwischen einem Fläschchen und einem Beutel mit Lösung, umfassend einen röhrenförmigen einteiligen Körper und eine Nadel, gekennzeichnet durch besondere Rastmittel.
  • Die Dokumente EP 0 850 178 , EP 1 006 981 , WO 0 016 730 und FR 2 789 369 beschreiben Vorrichtungen für eine Verbindung zwischen einem geschlossenen Behälter und einem aufnehmenden Element, insbesondere in Form von gebrauchsfertigen Einheiten.
  • Diese verschiedenen Vorrichtungen sind entweder durch Aufklemmen auf den Hals des Fläschchens vormontiert oder sie werden separat geliefert, vorzugsweise in einer sterilen Blisterverpackung, und durch das Pflegepersonal auf das Fläschchen geklemmt.
  • Aus dem Dokument WO 97/20 536-A , dem nächstliegenden Stand der Technik entsprechend, ist eine Vorrichtung zum Zubereiten einer flüssigen Arzneimittellösung bekannt, die aus zwei Komponenten rekonstituiert wird, umfassend mindestens ein Element, das eine Kanüle trägt, um die zwei Behälter in Verbindung zu bringen, wenn sie mit entgegengesetzter Orientierung nebeneinander angeordnet sind, und eine Leitung, die dafür eingerichtet ist, mittels einer ersten Öffnung in den Behälter zu münden, der den Wirkstoff enthält, und dafür, mittels einer zweiten Öffnung an einem Stutzen für die Übertragung des rekonstituierten flüssigen Arzneimittels zu enden.
  • Aus dem Dokument EP 1 034 772-A ist eine Vorrichtung zum Übertragen eines Arzneimittels, das in einem Fläschchen enthalten ist, in einen Lösungsbeutel bekannt, umfassend eine erste zylindrische Führung, die den Hals und den oberen Teil des Körpers des Fläschchens aufnehmen kann, wobei diese erste Führung Mittel aufweist, die geeignet sind, das vollständige Zurückziehen des Fläschchens zu verhindern, eine zweite zylindrische Führung, die geeignet ist, die Einlassöffnung des Lösungsbeutels aufzunehmen, und ein Mittel zum Durchstechen der Verschlussmittel des Fläschchens und des Lösungsbeutels. Diese Vorrichtung schützt jedoch nur den oberen Teil des Körpers des Fläschchens.
  • Die gebrauchsfertigen Systeme sind einfacher zu handhaben und sie vermeiden die Kontaminationsgefahr beim Aufklemmen auf das Fläschchen; jedoch sind sie teuer und lösen nicht das Problem des Bruchs von Glasfläschchen.
  • Die vorliegende Erfindung ist im Anspruch 1 definiert und ermöglicht, eine preiswerte Umfüllvorrichtung zu erhalten, die leicht herzustellen ist und die Zielsetzungen hinsichtlich der Sicherheit des Personals und zugleich des Bruchschutzes erfüllt.
  • Die Vorrichtung kann ein zylindrischer, einteiliger Körper aus Kunststoff sein, der aus zwei Teilen gebildet ist, einem unteren Teil, der dazu bestimmt ist, das Glasfläschchen vollkommen zu bedecken, und eventuell an seiner Basis Mittel zum Stabilisieren der Vorrichtung in einer vertikalen Position umfasst, und einem oberen Teil mit einem kleineren Durchmesser, der aus einer zylindrischen Kammer gebildet ist, die Mittel enthält, beispielsweise eine Doppelspitzennadel, die die Über tragung des Inhalts des Fläschchens in ein aufnehmendes Element wie etwa einen Infusionsbeutel ermöglichen.
  • Die beigefügte Zeichnung wird ermöglichen, die vorliegende Erfindung detaillierter zu veranschaulichen.
  • 1 ist eine Schnittansicht eines standardmäßigen Fläschchens, das ein pulvriges Medikament enthält.
  • 2 ist eine Ansicht eines standardmäßigen Infusionsbeutels, der mit einer injizierbaren Lösung gefüllt ist.
  • 3 ist eine Achsenschnittansicht der Verpackungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Fläschchen in "Aufbewahrungsposition".
  • 4 ist eine Achsenschnittansicht der Verpackungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Fläschchen in "Verwendungsposition".
  • 5 ist im Schnitt eine Teilansicht einer besonderen Ausführungsform der Anschlagmittel, die das ungewollte Durchstechen des Stopfens verhindern.
  • 6 ist eine besondere Ausführungsform der Basis der Vorrichtung.
  • 1 stellt ein standardmäßiges Glasfläschchen (1) dar, das mit einem Stopfen (2) aus einem Elastomer verschlossen ist, der mittels einer Kapsel (3) aus Aluminium an dem Fläschchen befestigt ist. Das Fläschchen enthält ein Medikament in Form eines Pulvers oder eines Lyophilisats (4). Es kann sich aber auch um eine sterile Flüssigkeit handeln.
  • 2 stellt einen standardmäßigen Infusionsbeutel (6) dar, der mit einem Injektionszwischenstück (5) versehen ist, das zur Übertragung des Medikaments bestimmt ist.
  • 3 stellt eine Vorrichtung dar, die aus einem röhrenförmigen einteiligen Körper gebildet ist, der senkrecht zur Achse des röhrenförmigen Körpers eine Trennwand (12) aufweist, die zwei offene Kammern (A) und (B) abgrenzt.
  • Die Trennwand (12), die die Basis der Kammer (A) bildet, ist mit Mitteln versehen, um eine Doppelspitzennadel (10, 11) festzuhalten. Die Höhe der zylindrischen Kammer (A) ist so gewählt, dass die Spitze (10) der Nadel vollkommen geschützt ist. Der Innendurchmesser der Kammer (A) ist kleiner als jener der Kammer (B), jedoch groß genug, um den Durchgang der Injektionszwischenstücke (5) aufzunehmen, mit denen die Injektionsbeutel ausgestattet sind.
  • Die Doppelspitzennadel (10, 11) kann durch beliebige geeignete Mittel in der Trennwand (12) gehalten werden, wie etwa durch Kleben, Verschweißen, Formen nach einem Gussstück.
  • Die Kammer (B), in die das andere Ende (11) der Doppelspitzennadel mündet, ist aus einem Rohr (13) gebildet. Diese Kammer (B) ist dazu bestimmt, das Fläschchen (1) abzudecken. Der Durchmesser des Rohrs (13) ist folglich so gewählt, dass das Fläschchen (1) in das Rohr eingepasst werden kann. Deshalb ist der Durchmesser des Rohrs (13) etwas größer als der Durchmesser des Körpers des Fläschchens (1). Vorzugsweise ist das Rohr (13) an seinem oberen Ende eingeschnürt und bildet ein Rohr (13a) mit einem Durchmesser, der kleiner als jener des Rohrs (13) ist, wobei der Durchmesser des Rohrs (13a) etwas größer als der Durchmesser der Abdeckung (3) des Fläschchens ist. Die Durchmesser sind so gewählt, dass sie das Einschieben von Fläschchen mit geringfügig abweichenden Abmessungen zulassen. Die Höhe des Rohrs (13a) ist in Abhängigkeit von der Höhe h Stopfen (2) – Abdeckung (3) des Fläschchens (1) gewählt.
  • Diese Ausführungsform, die ein Rohr (13) und ein Rohr (13a) aufweist, ermöglicht, sich an die Form des Fläschchens (1) anzupassen und die Verbindung zwischen dem Fläschchen (1) und der Spitze (11) zu verbessern.
  • Diese bessere Verbindung stellt eine optimale Positionierung der Vorrichtung auf dem Fläschchen sicher und ermöglicht damit der Nadel, den Stopfen (2) des Fläschchens unter den besten Bedingungen zu durchlochen, wodurch die Undichtigkeiten auf diese Ebene vermieden werden. Dieses Undichtigkeitsproblem tritt bei den separat verkauften Vorrichtungen recht häufig auf. Wenn die Krankenschwester die Einheit aus Beutel, Vorrichtung und Fläschchen anschließt, schüttelt sie nämlich die Einheit stark, um das Lösen des Medikaments zu beschleunigen, und folglich ergibt sich, wenn das Fläschchen nicht völlig fest mit der Vorrichtung verbunden ist, eine Scherbeanspruchung, die das Auftreten eines Entweichens begünstigt.
  • Die Wand des Rohrs (13), das das Fläschchen bedeckt, kann massiv sein oder Ausnehmungen über einem Teil oder der Gesamtheit der Höhe aufweisen.
  • In 3 wird das Fläschchen mit Hilfe von Rückhaltemitteln (8), die dazu bestimmt sind, ein Austreten des Fläschchens aus der Kammer (B) zu verhindern, und Rückhaltemitteln (7), die dazu bestimmt sind, das ungewollte Durchstechen des Stopfens zu verhindern, in der Aufbewahrungsposition gehalten.
  • Die Rückhaltemittel (8) sind elastisch genug, um mit Kraftaufwand das Einschieben des Fläschchens in die Vorrichtung zu ermöglichen. Beispielsweise kann ein ununterbrochener oder unterbrochener ringförmiger Wulst verwendet werden. In einer nicht veranschaulichten Variante, die nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist, sind diese Rückhaltemittel aus axialen Rippen gebildet, die im Inneren des Rohrs (13) vorgesehen sind und eine Reibungskraft auf den Körper des Fläschchens sicherstellen. Außerdem kann durch Einwirken auf die Dicke dieser Rippen die Vorrichtung für Fläschchen verwendet werden, die geringfügig abweichende Durchmesser aufweisen. In einer Variante, die nicht durch die Ansprüche abgedeckt ist, können die Rückhaltemittel (8) durch eine mit dem Daumen durchbohrbare Abdeckung (angeschweißte Folie oder angeschweißtes Papier) oder durch einen Einpressstopfen ersetzt sein.
  • Die Rückhaltemittel (7) können durch jedes Mittel gebildet sein, das geeignet ist, eine Funktion eines elastischen Anschlags zu erfüllen, beispielsweise durch einen ununterbrochenen oder unterbrochenen ringförmigen Wulst.
  • Vorzugsweise weist das Rohr (13) an seiner Basis Mittel auf, die dazu bestimmt sind, die Stabilität der Vorrichtung in vertikaler Position zu erhöhen. Es handelt sich beispielsweise um einen Flansch (9), der eventuell zusätzliche Mittel aufweist, beispielsweise Abflachungen, um zu vermeiden, dass die Vorrichtung rollt, wenn sie in horizontaler Position ist. Der röhrenförmige einteilige Körper ist aus einem stoßfesten Kunststoff hergestellt, um die Bruchgefahren zu vermeiden, und ist vorzugsweise durchsichtig, um das Lesen von Informationen, die auf dem Körper des Fläschchens angegeben sind, und die Überwachung seines Inhalts zu ermöglichen. Es kann jeder Kunststoff verwendet werden, der derartige Eigenschaften besitzt, wie etwa Polypropylen, Polycarbonat oder K-Harz.
  • In 4 ist – nach dem Durchstechen des Stopfens (2) mit der Spitze (11) und des Injektionszwischenstücks (5) mit der Spitze (10) – der Inhalt des Fläschchens (1) mit dem Inhalt des Infusionsbeutels (6) in Verbindung gebracht worden.
  • Das Fläschchen (1) gleitet unter der Wirkung eines auf den Boden (14) des Fläschchens ausgeübten Schubs in der Kammer (B). Das Fläschchen verlagert sich, bis es an die Trennwand (12) stößt, was der Spitze (11) ermöglicht, den Stopfen (2) zu durchstechen. Vorzugsweise wird mit Hilfe des Daumens ein Schub auf den Boden (14) des Fläschchens ausgeübt.
  • Die Rückhaltemittel (7) ermöglichen, das Fläschchen in der Verwendungsposition zu halten und die axiale Verlagerung des Fläschchens nach unten zu vermeiden.
  • Das Injektionszwischenstück (5) des Infusionsbeutels (6) wird auf herkömmliche Weise durch Einschieben des Zwischenstücks mit Kraftaufwand in die Kammer (A) durchstochen.
  • 5 stellt eine besondere Ausführungsform der Anschlagmittel (7), die das ungewollte Durchstechen des Stopfens verhindern, dar. In dieser Ausführungsform sind die elastischen Rückhaltemittel durch Zungen (15, 16) gebildet, deren freie Enden in den Innenraum des Rohrs (13a) orientiert sind. Folglich werden durch den auf den Boden des Fläschchens ausgeübten Schub die Zungen (15, 16), die nach dem Durchstechen des Stopfens (2) verhindern, dass das Fläschchen auf den Boden der Vorrichtung herabfällt, beiseite geschoben.
  • Die elastischen Mittel (8) können ebenfalls aus Zungen wie den Zungen (15, 16) gebildet sein.
  • 6 stellt eine besondere Ausführungsform der Basis der Vorrichtung dar. In dieser Ausführungsform weist die Basis des Rohrs (13) eine oder mehrere Öffnungen (17) auf, die dazu bestimmt sind, den Schub auf den Boden des Fläschchens zu erleichtern. Es werden die Systeme mit einer einzigen Öffnung bevorzugt, um die Gefahr, dass sich das Fläschchen herausziehen lässt, zu vermeiden.
  • Die Figuren veranschaulichen eine Ausführungsform, bei der ein Fläschchen (1) und ein Infusionsbeutel (6) in Verbindung gebracht werden. Das System kann jedoch auch verwendet werden, um ein Fläschchen mit einem anderen Typ eines aufnehmenden Elements in Verbindung zu bringen.
  • Die veranschaulichten Ausführungsformen betreffen eine Vorrichtung mit einer Doppelspitzennadel, aber es kann auch eine Vorrichtung mit einer Nadel auf Seiten des Fläschchens und einem Luer-Anschluss auf Seiten des Beutels verwendet werden.
  • Die Vorrichtung ist ein einteiliger Körper aus Kunststoff. Er ist folglich leicht herzustellen, indem von den herkömmlichen Verfahren der Kunststoffindustrie Gebrauch gemacht wird.
  • Außerdem wird, um eine sterile Anwendung sicherzustellen, die Vorrichtung mit Ethylenoxid, mit Dampf oder durch Bestrahlung sterilisiert.
  • Vorzugsweise wird die Vorrichtung im Voraus auf dem Fläschchen (1) angeordnet. Die Einheit aus Vorrichtung und Fläschchen wird vormontiert, in einer Blisterverpackung angeordnet und wie oben sterilisiert.
  • Als Variante 1 kann die Vorrichtung mit einem herausziehbaren Stopfen versehen sein, der die Kammer A dicht verschließt, dann, nach dem Einbau des Fläschchens in die Kammer B kann der Boden der Kammer B mit einem "heißverschweißbaren" Papier abgedeckt werden, wodurch die Sterilisation der Gesamtheit mit Ethylenoxid oder mit Dampf möglich ist. Diese Variante ermöglicht, die Blisterverpackung der Einheit aus Vorrichtung und Fläschchen zu vermeiden. Bei der Verwendung zieht die Krankenschwester den Stopfen heraus und drückt dann das Fläschchen durch das Papier, das leicht zerreißen wird.
  • Gemäß einer weiteren Variante wird die Vorrichtung auf dem Fläschchen (1) zum Zeitpunkt seiner Verwendung angeordnet. Es genügt, die Abdeckung (3) abzuziehen und das Fläschchen mit Kraftaufwand in das Rohr (13) einzuschieben.
  • Die Beschreibung und die Figuren sind eine Veranschaulichung verschiedener Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.

Claims (11)

  1. Sicherheitsverpackungsvorrichtung für ein Fläschchen (1) mit medizinischer Nutzung, die ermöglicht, den Inhalt des Fläschchens (1) direkt in ein aufnehmendes Element wie etwa einen Perfusionsbeutel (6) zu übertragen, mit – einem zylindrischen, röhrenförmigen Körper, der die Seitenwände des Fläschchens (1) sowohl in der Aufbewahrungsposition als auch in der Verwendungsposition des Fläschchens auf dessen gesamter Höhe abdeckt, und – einer Trennwand (12), die zu der Achse des röhrenförmigen Körpers senkrecht ist, wobei die Trennwand eine offene erste Kammer (A) und eine offene zweite Kammer (B) definiert, wobei die zweite Kammer (B) durch ein Rohr (13) gebildet ist, das erste Rückhaltemittel (7), die in der Aufbewahrungsposition über dem Fläschchen (1) angeordnet sind, und zweite Rückhaltemittel (8), die in der Aufbewahrungsposition unter dem Fläschchen (1) angeordnet sind, enthält, – wobei die ersten Rückhaltemittel (7) dazu bestimmt sind, eine unerwünschte Durchlochung des Stopfens des Fläschchens (1) in der Aufbewahrungsposition und die axiale Verlagerung nach unten des Fläschchens in der Verwendungsposition zu verhindern, und ausreichend elastisch sind, um die axiale Verlagerung des Fläschchens zu den Übertragungsmitteln unter der Wirkung eines auf den Boden (14) des Fläschchens ausgeübten Schubs zuzulassen, und – wobei die zweiten Rückhaltemittel (8) dazu bestimmt sind, ein Austreten des Fläschchens (1) aus der zweiten Kammer (B) in der Aufbewahrungsposition zu verhindern, und ausreichend elastisch sind, um die Einführung des Fläschchens in die Vorrichtung zuzulassen, wobei die Trennwand mit Mitteln versehen ist, um die Mittel zum Übertragen des Inhalts des Fläschchens (1) in das aufnehmende Element festzuhalten.
  2. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel durch eine Doppelspitzen-Nadel (10, 11) gebildet sind.
  3. Verpackungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel durch eine Nadel auf Seiten des Fläschchens (1) und durch einen Stecker- oder Buchsen-Luersitz auf Seiten des aufnehmenden Elements gebildet sind.
  4. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (13) an seinem oberen Ende eingeschnürt ist, indem es ein Rohr (13a) mit einem Durchmesser bildet, der etwas kleiner als jener des Rohrs (13) ist.
  5. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Rückhaltemittel (7, 8) durch einen ununterbrochenen oder unterbrochenen ringförmigen Wulst gebildet sind.
  6. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Rückhaltemittel (7, 8) durch Zungen (15, 16) gebildet sind, deren freie Enden in den Innenraum des Rohrs (13) orientiert sind.
  7. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis des Rohrs (13) mit einem Flansch (9) ausgerüstet ist, der eventuell mit Mitteln versehen ist, die dazu bestimmt sind, ein Rollen der Vorrichtung in horizontaler Position zu verhindern.
  8. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis des Rohrs eine oder mehrere Öffnungen (17) aufweist, die dazu bestimmt sind, die Ausübung des Schubs auf den Boden des Fläschchens zu erleichtern.
  9. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der röhrenförmige Körper aus einem stoßfesten und lichtdurchlässigen Kunststoff besteht.
  10. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in ihrer Verpackung mit Ethylenoxid, mit Dampf oder durch Bestrahlung sterilisiert wird.
  11. Verpackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in Blister verpackt ist.
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