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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine antivirale Behandlung unter
Verwendung eines spezifischen Serpins, das Serin-Protease inhibiert
und Heparin bindet.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Piepkorn
M. et al., Biochemical and Biophysical Research Communications,
151: 327–332
(1988); Sudhalter J. et al., Journal of Biological Chemistry, 264:
6892–6897
(1989); Horner A. A., Biochemical Journal, 266: 553–560 (1990),
und
EP-A-0 048 898 beschreiben
eine Chromatographie unter Verwendung von Heparin und Antithrombin
III. Delvos U. et al., Thrombosis and Hemostasis, 57: 87–91 (1987),
betrifft Antithrombin III in einer Vergleichsstudie von zwei Antikoagulans-Mechanismen.
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Das
menschliche Retrovirus, Human Immunodeficiency Virus (HIV), verursacht
Acquired Immmunodeficiency Syndrome (AIDS), eine unheilbare Krankheit,
in der das Immunsystem des Körpers
zusammenbricht und das Opfer gegenüber opportunistischen Infektionen
verwundbar macht, z. B. Lungenentzündung und gewissen Krebsarten,
z. B. Karposis Sarcoma. AIDS ist ein wesentliches globales Gesundheitsproblem. Das
Joint United Nations Programme für
HIV/AIDS (UNAIDS), schätzt,
dass nun weltweit mehr als 34 Millionen Menschen mit HIV leben und
ca. 28,1 Millionen dieser infizierten Individuen im verarmten Afrika
der Sub-Saharazone leben. In den Vereinigten Staaten ist einer von
jeweils 250 Menschen mit HIV infiziert oder hat AIDS. Seit dem Beginn
der Epidemie hat AIDS weltweit nahezu 19 Millionen Menschen getötet, einschließlich von ca.
425 Tausend Amerikanern. AIDS hat Malaria und Tuberkulose als die
tödlichste
Infektionskrankheit unter Erwachsenen abgelöst und liegt weltweit an vierter
Stelle als Todesursache.
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Es
gibt noch keine Heilung für
AIDS. Es gibt jedoch eine Anzahl antiretroviraler Arzneimittel,
die HIV daran hindern, sich zu vermehren und das Immunsystem des
Körpers
zu verwüsten.
Eine solche Klasse von Arzneimitteln sind die reverse Transkriptase-Inhibitoren,
z. B. Abacavir, Delaviridin, Didanosin, Efavirenz, Lamivudin, Nevirapin,
Stavudin, Zalcitabin und Zidovudin, die eine reverse Transkiptase
genanntes HIV-Enzym attackieren.
Eine andere Klasse von Arzneimitteln sind die Protease-Inhibitoren,
wie z. B. Amprenavir, Idinavir, Nelfinavir, Ritonavir und Saquinavir,
die HIV-Enzym-Protease inhibieren. Diese zuerst seit 1995 eingeführten Protease-Inhibitoren
werden zur Behandlung einer HIV-Infektion allein oder in Kombination
mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln weit verbreitet verwendet.
Zur Zeit nehmen in den Vereinigten Staaten ca. 215.000 der geschätzten 350.000
Patienten, die eine Behandlung gegen HIV-Infektion erhalten, mindestens
einen Protease-Inhibitor.
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Eine
hoch wirksame antiretrovirale Arzneimitteltherapie (HAART) ist eine
weit verbreitet verwendete anti-HIV-Therapie,
die eine Dreifach-Protease-Inhibitor-Arzneimittel umfassende Therapie
umfasst, die eine virale Replikation vollständig unterdrücken kann
(Stephenson, JAMA, ,277: 614–6
(1997)). Die Persistenz von latentem HIV im Körper wurde jedoch unterschätzt. Es
wird nun erkannt, dass ein HIV-Reservoir in vielleicht mehreren
Zehntausend bis zu einer Million langlebender ruhender "Memory"-T-Lymphozyten (CD4)
existiert, in dem das HIV-Genom in die zelleigene DNA integriert
ist (Stephenson, JAMA, 279: 641–2
(1998)). Diese Ansammlung von latent infizierten Zellen wird wahrscheinlich
durch eine primäre
Infektion geschaffen.
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Eine
solche Kombinationstherapie ist oft nur teilweise wirksam, und es
ist unbekannt, wie viel virale Unterdrückung erforderlich ist, um
einen dauerhaften virologischen, immunologischen und klinischen
Erfolg zu erzielen (Deeks, JAMA, 286: 224–6 (2001)). Anti-HIV-Arzneimittel
sind hoch toxisch und können
ernsthafte Nebenwirkungen hervorrufen, einschließlich von Herzinsuffizienz,
Niereninsuffizienz und Osteoporose. Eine Langzeitverwendung von
Protease-Inhibitoren wurde mit einen durch abnormale Ablagerung
von Körperfett begleiteten
peripheren Schwund verbunden. Andere Anzeigen von mit Protease-Inhibitoren
verbundenen Stoffwechselstörungen
umfassen erhöhte
Spiegel von Triglyceriden und Cholesterin, Pankreatitis, Atherosklerose
und Insulin-Resistenz (Carr et al., LANCET, 351: 1881–3 (1998)).
Die Effizienz der derzeitigen anti-HIV-Therapie wird weiter durch
die Komplexität
der Therapie, Pillenbelastung und Arzneimittel-Arzneimittel-Wechselwirkungen beschränkt. Die
Belastung mit den toxischen Wirkungen von antiretroviralen Arzneimitteln
macht eine lebenslange Kombinationstherapie zu einer schwierigen
Aufgabe, und viele Patienten können eine
Langzeitbehandlung mit HAART nicht tolerieren. Aufgrund der schlechten
Einstellung gegenüber
einer Kombinationstherapie, die zum Auftreten von arzneimittelresistenten
Stämmen
von HIV führte,
besteht ein dringendes Bedürfnis
für andere
antivirale Therapien. Andere Arzneimittel könnten die Einstellung durch
eine wesentliche Reduzierung der täglichen "Pillenbelastung" und Vereinfachung der komplizierten
diäterischen Richtlinien
mit der Verwendung von derzeitigen Protease-Inhibitoren verbunden
sind, verbessern.
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Der
HIV-Virus dringt in den Körper
eines infizierten Individuums ein und lebt und vermehrt sich primär in den
weißen
Blutzellen. Das Kennzeichen einer HIV-Infektion ist deshalb ein
Abfall in T-Helfer- oder CD4-Zellen
genannten Zellen des Immunsystems. Der molekulare Mechanismus des
HIV-Eintritts in Zellen umfasst spezifische Wechselwirkungen zwischen
den viralen Hüllen-Glykoproteinen
(env) und zwei Zielzellen-Proteinen,
CD4 und einem Chemokin-Rezeptor. HIV-Tropismus wird durch die Spezifität der env
für einen
bestimmten Chemokin-Rezeptor bestimmt (Steigenberger et al., PROC.
NATL. ACAD. SCI. USA, 97: 805–10
(2000)). T-Zelllinien-tropische (T-tropische) Viren (X4-Viren) erfordern
für den
Eintritt den Chemokin-Rezeptor
CXR4. Makrophagen(M)-tropische Viren (R5-Viren) verwenden CCR5 für den Eintritt
(Berger et al., NATURE, 391: 240 (1998)). T-Tropismus ist mit verschiedenen
Aspekten von AIDS verbunden, einschließlich von AIDS-Demenz, und
kann bei der Verbreitung des Virus über den Körper und zur Funktion als Virusvorrat
im Körper
wichtig sein.
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CD8+-T-Zellen sekretieren lösliche(n) Faktor(en), der (die)
dazu fähig
sind, R5- und X4-tropische Stämme
von HIV zu inhibieren, und von denen angenommen wird, dass sie in
vivo eine kritische Rolle bei der antiviralen Wirtsverteidigung
spielen (Garizino-Demo et al., PROC. NATL. ACAD. SCI. USA, 96: 111986–91 (1999)).
Diese inhibitorischen Faktoren umfassen CC-Chemokine (Cocchi et
al., SCIENCE, 270: 1811–5 (1995);
Horuk et al., J. BIOL. CHEM., 273: 386–91 (1998); Pal et al., SCIENCE,
278: 695–8
(1997)), die an den CCR5-Co-Rezeptor binden und einen viralen R5-Eintritt
in Zellen inhibieren (Garizino-Demo et al., PROC. NATL. ACAD. SCI.
USA, 96: 111986–91
(1999); Liu et al., CELL, 86: 367–77 (1996); Samson et al.,
NATURE, 382: 722–5
(1996); Scarlatti et al., NAT. MED., 3: 1259–65 (1997)), sowie weniger
gut charakterisierte lösliche Faktor(en),
die durch CD8+-T-Zellen produziert werden
und CD8+-T-Zell-antivirale(r) Faktor(en) genannt werden (nachstehend
CAF) und dazu fähig
sind, R5- und X4-HIV zu inhibieren (Walker et al., SCIENCE, 234: 1563–6 (1986);
Chen et al., AIDS RES. HUM. RETROVIRUSES, 9: 1079–86 (1993);
Mackewicz et al., PROC. NATL. ACAD. SCI. USA, 92: 2308–12 (1995);
Mackewicz et al., J. GEN. VIROL., 81 Pt. 5: 1261–4 (2000); Leith et al., AIDS,
11: 575–80
(1997); Le Borgne et al., J. VIROL., 74: 4456–64 (2000); Tomaras et al.
PROC. NATL. ACAD. SCI. USA, 97: 3503–8 (2000)). Diese CC-Chemokine sind jedoch
nicht für
die aus diesen Zellen freigesetzte gesamte CAF-antivirale Aktivität verantwortlich,
insbesondere, weil CAF die Replikation von X4-HIV-Stämmen, die
CXCR4 und nicht CCR5 als Co-Rezeptor verwenden, inhibieren können. Die
Identität der
aus CD8+-T-Zellen freigesetzten Faktor(en),
die zur Inhibierung von X4-HIV fähig
sind, blieb unbestimmt.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt die Verwendung eines spezifischen Antithrombin
III (AT III) bereit, wie weiter im Anspruch 1 definiert, sowie Zusammensetzungen,
die im wesentlichen gereinigtes Serpin umfassen, die in Verfahren
zur Behandlung und Verhinderung einer HIV-Infektion geeignet sind.
Zusätzlich
stellt die Erfindung Antikörper
und Kits bereit, die zur Bestimmung, Behandlung und Vorbeugung einer
HIV-Infektion geeignet sind.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Inhibierung der Infektivität von HIV
bereit durch in Kontakt bringen eines HIV-Virions mit einer Zusammensetzung,
die ein im wesentlichen gereinigtes Präparat eines Serpins oder eines
Analogen davon umfasst. Die Zusammensetzung wird mit dem Virion
während
eines Zeitraums inkubiert, der ausreicht, und um die Infektiösität von HIV
zu inhibieren. Das Serpin ist ein spezifisches Antithrombin (ATIII)
und kann chemisch oder enzymatisch vorbehandelt sein, z. B. mittels
Elastase-Vorbehandlung. Das Serpin kann entweder vom Rind oder vom
Menschen stammen. In einer bevorzugten Ausführungsform inhibiert das Serpin
oder ein Analog davon Serin-Protease und bindet Heparin. In einer
mehr bevorzugten Ausführungsform
wird eine 43 kDa-modifizierte Form von Antithrombin III (nachstehend
als mATIII bezeichnet) aus aktivierten CD8+-T-Zellen-Überständen als
HIV-inhibierender
Faktor verwendet, der dazu fähig
ist, die Replikation von R5- und X4-HIV zu inhibieren. In einer
am meisten bevorzugten Ausführungsform enthält die Zusammensetzung
43 kDa-ATIII (nachstehend mATIII), R-ATIII, S-ATIII oder eine Kombination
davon.
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Die
Serpinzusammensetzung kann in einem Verfahren zur Verringerung der
Infektiösität von HIV,
falls ein solcher vorhanden ist, in einer biologischen Probe verwendet
werden, indem man die biologische Probe mit einer Menge an Serpin
in Kontakt bringt, die ausreicht, um die Infektiösität in der biologischen Probe
zu verringern. In einer bevorzugten Ausführungsform werden biologische
Proben mit Serpin bei der Konzentration von mindestens 2 E/ml endgültiges biologisches
Probenvolumen in Kontakt gebracht. Biologische Proben, die auf eine
HIV-Infektion behandelt werden können,
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, Blut, Plasma, Serum, Samen, Cervix-Sekrete, Speichel, Urin,
Frauenmilch und amniotische Fluide.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner ein Reinigungssystem bereit,
das ein mit einer Oberfläche
verbundenes Serpin umfasst, wobei das Serpin dazu fähig ist,
die Infektiösität von HIV
zu inhibieren. Durch die vorliegende Erfindung wird ein Verfahren
zur Inhibierung der Infektiösität von HIV
bereitgestellt, worin das HIV-Virion mit einer Zusammensetzung in
Kontakt gebracht wird, die eine Oberfläche aufweist, die mit der Oberfläche assoziiertes
im wesentlichen gereinigtes Serpin aufweist, während eines Zeitraums, der
ausreicht, um die Infektiösität von HIV
zu inhibieren. Das Serpin kann insbesondere mit einer Perle, einem
Chip, einer Säule
oder Matrix verbunden sein. Diese und andere Aufgabenstellungen
der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehend angegebenen
detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die folgende Beschreibung unter
Bezugnahme auf die Figuren näher
verstanden, in denen bedeuten:
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1 nennt
im Detail die Mitglieder der Serpin-Protein-Oberfamilie. Diese Tabelle
wurde modifiziert von: Irvin et al., GENOME RESEARCH, 10: 1845–64 (2000).
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2 gibt
im Detail die analytischen Daten an, die zur Identifizierung von
mATIII als löslicher,
von CD8+-T-Zellen
sekretierter HIV-Inhibitor verwendet wurden. 2A ist
ein C4-HPLC-Chromatogramm des im wesentlichen gereinigten HIV-Inhibitors
mATIII. 2B ist ein mit Silber angefärbtes SDS-PAGE-Gel
des im wesentlichen gereinigten HIV-Inhibitors mATIII. 2C ist eine Tabelle der partiellen Proteinsequenz,
durch In-Gel-Trypsin-Digestion des SDS-PAGE-HIV-Inhibitor-Proteinbandes,
Elution der resultierenden, von HIV abgeleiteten Inhibitor-Peptide
und Nanoelektrospray-Tandem-Massenspektrometrie erhalten.
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3 zeigt
die antivirale Wirkung von gereinigtem Rinder-ATIII auf HIV. 3A ist ein mit Silber angefärbtes SDS-PAGE-Gel
von R-ATIII (mit Schweine-Elastase behandelt; Spur 1) und S-ATIII
(undigestiert; Spur 2), verwendet für die HIV-Inhibierungstests. 3B ist ein Diagramm, das die HIV-inhibitorische Aktivität variierender
Konzentrationen von R-ATIII und S-ATIII auf X4-HIV- bzw. R5-HIV-Infektiösität vergleicht.
Die Virusinhibierung wurde unter Verwendung der Pufferkontrollen
oder der Enzymkontrollen ermittelt.
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4 ist
ein Diagramm, das die Wirkung verschiedener Formen von ATIII auf
X4-HIV-, SIV- und SHIV-Infektiösität vergleicht. 4A ist ein Diagramm, das die Wirkung der
Hitzebehandlung (95°C,
10 Minuten und 60°C
30 Minuten) auf eine R- und S-ATIII-mediierte X4-HIV-Inhibierung
unter Verwendung von Schweine-Elastase allein als experimentelle
Kontrolle vergleicht. Die inhibitorische Wirkung eines prelatenten
ATIII (60°C,
24 Stunden) und S-ATIII, vorbehandelt mit V8-Protease, wurde ebenfalls
getestet.
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4B ein Diagramm, das die HIV-inhibitorische
Aktivität
von R-ATIII und S-ATIII auf die SIV- und SHIV(SIVKu-1)-Infektiösität zeigt.
Die Virusinhibierung wurde unter Verwendung der Pufferkontrollen
und der Enzymkontrollen bestimmt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Definitionen
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Jede
der folgenden Bezeichnungen besitzt die in diesem Abschnitt damit
verbundene Bedeutung. Der Ausdruck "Serpin", wie er hier verwendet wird, soll natives
Serpin-Polypeptid sowie biologisch aktive Fragment(en) oder Analog(e)
davon umfassen. Der Ausdruck "Fragment" und "Analog" wird hier austauschbar
verwendet, um Serpine zu beschreiben, die in den Verfahren der vorliegenden
Erfindung brauchbar sind.
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Der
Ausdruck "im wesentlichen
rein", wie er hier
verwendet wird, beschreibt eine Verbindung, z. B. ein Protein oder
Polypeptid, das von Komponenten, die dieses natürlich begleiten, getrennt ist.
Typischerweise ist eine Verbindung im wesentlichen rein, wenn mindestens
10%, insbesondere mindestens 20%, mehr bevorzugt mindestens 50%,
noch mehr bevorzugt mindestens 60%, noch bevorzugter mindestens
75%, noch mehr bevorzugt mindestens 90% und in erster Linie mindestens
99% des gesamten Materials (als Volumen, Nass- oder Trockengewicht,
oder als Mol-Prozent oder Mol-Bruch) in einer Probe die interessierende
Verbindung ist. Die Reinheit kann nach einem geeigneten Verfahren
bestimmt werden, z. B. im Fall von Polypeptiden durch Säulenchromatographie,
Gelelektrophorese oder HPLC-Analyse. Eine Verbindung, z. B. ein
Protein, ist auch im wesentlichen rein, wenn es im wesentlichen
frei ist von natürlich
damit verbundenen Komponenten, oder wenn es von den nativen Verunreinigungen,
die sie in ihrem natürlichen
Zustand begleiten, abgetrennt ist. Innerhalb der Bedeutung des Ausdrucks "im wesentlichen rein", wie er hier verwendet
wird, ist eine Verbindung umfasst, wie z. B. ein Protein oder Polypeptid,
das homogen rein ist, worin z. B. mindestens 95% des Gesamt-Proteins (als
Volumen, als Nass- oder Trockengewicht, oder als Mol-Prozent oder
Mol-Bruch) in einer Probe das in Frage stehende Protein oder Polypeptid
ist.
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Der
Ausdruck "spezifische
Bindung" oder "spezifisch bindet", wie er hier verwendet
wird, bedeutet ein Protein, wie z. B. Antikörper, der ein Serpin erkennt
und bindet, z. B. ATIII, oder einen Liganden davon, aber im wesentlichen
andere Moleküle
in einer Probe nicht erkennt oder bindet.
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Der
Ausdruck "pharmazeutisch
annehmbarer Träger", wie er hier verwendet
wird, bedeutet eine chemische Zusammensetzung, mit der der Wirkstoff
kombiniert sein kann, und die nach der Kombination verwendet werden
kann, um den Wirkstoff einem Individuum zu verabreichen.
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Der
Ausdruck "physiologisch
annehmbare(r)(s)" Ester
oder Salz, wie er hier verwendet wird, bedeutet eine Ester- oder
Salzform des Wirkstoffs, der mit anderen Bestandteilen der pharmazeutischen
Zusammensetzung kompatibel ist, der für das Individuum, dem die Zusammensetzung
verabreicht werden soll, nicht schädlich ist.
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Der
Ausdruck "ölige" Flüssigkeit,
wie er hier verwendet wird, bezeichnet eine solche, die ein Kohlenstoff-enthaltendes flüssiges Molekül umfasst,
und die einen weniger polaren Charakter als Wasser zeigt.
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Der
Ausdruck "zusätzliche
Bestandteile", wie
er hier verwendet wird, umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein,
eine oder mehrere der folgenden Komponenten: Exzipienten, oberflächenaktive
Mittel, Dispersionsmittel, inerte Verdünnungsmittel, Granulier- und
Zerfallsmittel, Bindemittel, Schmiermittel, Süßmittel, Geschmacksmittel,
Farbmittel, Konservierungsmittel, physiologisch abbaubare Zusammensetzungen,
wie z. B. Gelatine, wässerige
Träger
und Lösungsmittel,
natürliche
Träger
und Lösungsmittel,
Suspendiermittel, Dispergier- oder Netzmittel, Emulgiermittel, Milderungsmittel,
Puffer, Salze, Verdickungsmittel, Füllkstoffe, Emulgiermittel,
Antioxidantien, Antibiotika, Antipilzmittel, Stabilisierungsmittel
und pharmazeutisch annehmbare Polymere oder hydrophobe Materialien.
Andere "zusätzliche
Bestandteile", wie
die in den pharmazeutischen Zusammensetzungen der Erfindung enthalten
sein können,
sind auf diesem Gebiet bekannt und werden z. B. beschrieben in Genaro,
herausgegeben 1985, REMINGTON'S
PHARMACEUTICAL SCIENCES, Mack Publishing Co., Easton, Pa., die hier
durch Bezug darauf Bestandteil dieser Beschreibung ist.
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Eine "Einheit" der ATIII-enzymatischen
Aktivität,
wie hier verwendet, ist die Aktivität, die in 0,1 ml eines normalen
menschlichen gepoolten Plasmas, getestet in Gegenwart von 0,1 Einheit
von Heparin, vorhanden ist (Damus und Rosenberg, METH. ENZYMOL.,
45: 653 (1976); PROTEOLYTIC ENZYMES: A PRACTICAL APPROACH, herausgegeben
von Beynon und Bond, S. 247 (1989)). Eine "Einheit" der Serpin-enzymatischen Aktivität, wie sie
hier verwendet wird, wird als konventionelles Maß für die Serpin-Aktivität, wie sie
auf diesem Gebiet definiert wird, verstanden.
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Der
Ausdruck "Transformation", wie er hier verwendet
wird, bedeutet das Einführen
von DNA in eine geeignete Wirtszelle so, dass die DNA replizierbar
ist, entweder als extrachromosomales Element oder durch chromosomale
Integration.
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Der
Ausdruck "Transfektion", wie er hier verwendet
wird, bedeutet die Aufnahme eines Expressionsvektors durch eine
geeignete Wirtszelle, egal ob kodierende Sequenzen tatsächlich exprimiert
werden oder nicht. Der Ausdruck "Infektion", wie er hier verwendet
wird, bezieht sich auf die Einführung
von Nucleinsäuren in
eine geeignete Wirtszelle unter Verwendung eines Virus oder viralen
Vektors.
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Der
Ausdruck "Antikörper", wie er hier verwendet
wird, bezieht sich auf ein Immunoglobulinmolekül, das dazu fähig ist,
an ein spezifisches Epitop oder ein Antigen zu binden.
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I. HIV-INHIBITOREN DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung identifiziert die antiretrovirale Aktivität von Serpinen
(1). Die Erfindung umfasst auch Verfahren zur Behandlung
und Vorbeugung der HIV-Infektion, umfassend das in Kontakt bringen einer
erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit einem menschlichen Patienten oder das Behandeln einer HIV-Infektion
durch Einführen
eines DNA-Moleküls,
das ein Serpin kodiert, in eine Zelle, die für eine HIV-Infektion anfällig ist.
Zusätzlich
umfasst die Erfindung Antikörper
und Kits, die zur Bestimmung, Behandlung und Vorbeugung einer HIV-Infektion
geeignet sind.
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Serpine
stellen eine Oberfamilie von strukturell verwandten Proteinen dar,
die in Eukaryoten, einschließlich
Menschen, aufgefunden werden (Wright, BIOASSAYS, 18: 453–64 (1996);
Skinner et al., J. MOL. BIOL., 283: 9–14 (1998); Huntington et al.,
J. MOL. BIOL., 293: 449–55
(1999); Interpro #IPR000215). Serpine sind ungewöhnlich lange Serin-Protease-Inhibitoren,
z. B. ATIII, Protein-C-Inhibitor, aktiviertes Protein C, Plasminogen-Aktivator-Inhibitor
und α-1-Antitrypsin.
Auf molarer Basis umfassen inhibitorische Serpine einige 10% der
menschlichen Serum-Proteine.
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Obgleich
die hier angegebenen experimentellen Beispiele sich auf Antithrombin
(nachstehend ATIII) beziehen, sind andere Serpine, wie in 1 zusammengestellt,
oder davon abgeleitete Peptid-Fragment(e) oder Analog(e) davon erfindungsgemäß einzuschließen. In
einer bevorzugten Ausführungsform
bindet das Serpin Heparin und inhibiert Serin-Protease und HIV.
Der Ausdruck "Serpin" umfasst natürlich auftretende
Serpine sowie synthetische oder rekombinante Serpine. Der Ausdruck "Serpin" umfasst ferner allelische
Varianten, Speziesvarianten und konservative Aminosäure-Substitutionsvarianten.
Der Ausdruck umfasst auch Serpine voller Länge sowie Serpin-Fragmente.
Es ist deshalb zu verstehen, dass Fragmente von Serpin-Varianten in
Mengen, die eine äquivalente
biologische Aktivität
von Serpinen voller Länge
ergeben, wenn erwünscht,
in den erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden können.
Fragmente von Serpin umfassen mindestens die Aminosäurereste
von Serpinen, die für
eine biologische Aktivität,
die ähnlich
ist zu der von intaktem Serpin, erforderlich sind. Beispiele solcher
Fragmente umfassen die in 1 angegebenen
Serpine.
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Der
Ausdruck "Serpin" umfasst auch Varianten
und funktionelle Analoga von Serpinen, die eine mit einem Serpin
homologe Aminosäuresequenz
aufweisen. Die vorliegende Erfindung umfasst damit pharmazeutische
Formulierungen, die solche Serpin-Varianten und funktionelle Analoga
umfassen, die Modifikationen, wie z. B. Substitutionen, Deletionen,
Insertionen, Inversionen oder Cyclisierungen aufweisen, aber nichtsdestotrotz
im wesentlichen die biologischen Aktivitäten der Serpine aufweisen.
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Nach
der vorliegenden Erfindung bedeutet "homologe Aminosäuresequenz" eine Aminosäuresequenz, die sich durch
ein oder mehrere konservative Aminosäure-Substitutionen oder durch
ein oder mehrere nicht-konservative
Aminosäure-Substitutionen,
-Deletionen oder -Additionen, die sich in Positionen befinden, an
denen sie die biologischen Aktivitäten der Polypeptide nicht zerstören, unterscheidet.
Konservative Aminosäure-Substitutionen
umfassen typischerweise Substitutionen unter Aminosäuren der
gleichen Klasse. Diese Klasse umfasst z. B. (a) Aminosäuren, die
ungeladene polare Seitenketten aufweisen, wie z. B. Asparagin, Glutamin,
Serin, Threonin und Tyrosin, (b) Aminosäuren, die basische Seitenketten
aufweisen, wie z. B. Lysin, Arginin und Histidin, (c) Aminosäuren, die
saure Seitenketten aufweisen, wie z. B. Asparaginsäure und
Glutaminsäure
und (d) Aminosäuren,
die nicht-polare Seitenketten aufweisen, wie z. B. Glycin, Alanin,
Valin, Leucin, Isoleucin, Prolin, Phenylalanin, Methionin, Tryptophan
und Cystein. Vorzugsweise ist eine solche Sequenz mindestens 75%,
bevorzugt 80%, mehr bevorzugt 85%, noch mehr bevorzugt 90% und am
meisten bevorzugt 95% homolog zu der Aminosäuresequenz des Bezugs-Serpins.
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Die
Serpin-Struktur wird durch eine Multi-Domän-Faltung typifiziert, die
ein Bündel
von Helix-Strukturen und eine Sandwich-Struktur enthält, und
eine gut definierte C-terminale reaktive Region, die als "Köder" für
eine geeignete Serin-Protease dient. Viele Serpine weisen ein hohes
Molekulargewicht (400 bis 500 Aminosäuren) auf, sind extrazellulär, irreversible
Inhibitoren von Serin-Proteasen, deren Inhibierungsmechanismus dramatische
Konfirmationsänderungen
einschließt
(Skinner et al., J. MOL. BIOL., 283: 9–14 (1998); Huntington et al.,
J. MOL. BIOL., 293: 449–55
(1999)). Signifikante tertiäre
Strukturänderungen
können
die Einführung
des reaktiven Zentrumpeptid-Schleifeninserts in einen Spalt in einer
einen neuen Strang bildenden Haupt-β-Schicht einschließen (Stein
und Carrell, NATURE STRUCT. BIOL., 2: 96–113 (1995); Sharp et al., STRUCTURE,
7: 111–8
(1999)). Auf der Basis starker Sequenzähnlichkeiten werden eine Anzahl
von Proteinen, z. B. Angiotensinogen, Thyroxin-bindendes Globulin
und Corticosteroid-bindendes Globulin, ohne bekannte inhibitorische
Aktivität
zu dieser Familie gezählt
(Stein und Carrell, NATURE STRUCT. BIOL., 2: 96–113 (1995)).
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Unter
den Serpinen ist ATIII ein Glykoprotein, das im Blutplasma vorkommt
und eine gut definierte Rolle bei der Blutgerinnung spielt. Spezifisch
ist ATIII ein potenter Inhibitor der Reaktionen der Gerinnungskas kade
mit einem scheinbaren Molekulargewicht zwischen 54 und 65 kDa (Rosenberg
und Damus, J. BIOL., CHEM., 248: 6490–505 (1973); Nordenman et al.,
EUR. J. BIOCHEM., 78: 204 (1977); Kurachi et al., BIOCHEMISTRY,
15: 373–7
(1976)), wovon einige zehn Prozent durch vier Glucosamin-Basen-Kohlenhydratketten
beigetragen werden (Kurachi et al., BIOCHEMISTRY, 15: 373–7 (1976);
Petersen et al., IN THE PHYSIOLOGICAL INHIBITORS OF COAGULATION
AND FIBRINOLYSIS (Collen, Winman und Verstraete, Herausgeber), Elsevier,
Amsterdam, S. 48 (1979)). Obgleich der Name ATIII darauf hinweist,
dass es nur auf Thrombin wirkt, dient es tatsächlich dazu, im wesentlichen
alle Gerinnungsenzyme in zumindest einigem Ausmaß zu inhibieren. Die primären Enzyme,
die es inhibiert, sind Faktor Xa, Faktor IXa und Thrombin (Faktor
IIa). Es weist außerdem
inhibitorische Wirkungen auf Faktor XIIa, Faktor XIa und den Komplex
von Faktor VIIa und den Gewebsfaktor auf, aber nicht auf Faktor
VIIa und aktiviertes Protein C. ATIII inhibiert außerdem Trypsin,
Plasmin und Kallikrein (Charlotte und Church, SEMINARS IN HEMATOLOGY,
28: 3–9
(1995). Seine Fähigkeit,
die Gerinnung durch mehrere Wechselwirkungen zu beschränken, macht
es zu einem der primären
natürlichen
Antigerinnungsproteine.
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ATIII
wirkt selbst als relativ unwirksamer Inhibitor. ATIII kann jedoch
durch einen einfachen Templat-Mechanismus
aktiviert werden oder durch eine allosterische Konformationsänderung,
die durch eine Heparinbindung herbeigeführt wird (Skinner et al., J.
MOL. BIOL., 283: 9–14
(1998); Huntington et al., J. MOL. BIOL., 293: 449–55 (1999);
Belar et al., J. BIOL. CHEM., 275: 8733–41 (2000)). Wenn ATIII Heparin
bindet, wird die Geschwindigkeit, mit der die Reaktion, die eine
Inhibierung verursacht, auftritt, stark beschleunigt. Dies macht
den ATIII-Heparin-Komplex zu einer vitalen Komponente der Gerinnung.
Diese Wechselwirkung ist auch die Basis für die Verwendung von Heparin
und niedrigmolekularen Heparinen als Beimischungen zur Erzeugung
einer Antikoagulation.
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Es
gibt eine wachsende Zahl von Beweisen, dass ATIII neben seiner Fähigkeit
zur Inhibierung von Thrombin zusätzliche
biologische Wirkung aufweist. Es wurde z. B. gezeigt, dass ATIII
als entzündungshemmende
Fraktion bei Blutvergiftung (Souter et al., CRIT. CARS MED., 29:
134–9
(2001)), als Antiangiogenese-Faktor
bei Tumorwachstum (O'Reilly
et al., SCIENCE, 285: 1926–8
(1999)) wirkt und gegenüber
Neutrophilen durch den Sydecan-4-Rezeptor chemotaktisch ist (Dunzendorfer
et al., BLOOD, 97: 1079–85
(2001); Kaneider et al., BIOCHEM. BIOPHYS. RES. COMMUN., 287: 42–6 (2001)).
Der Mechanismus der Wirkung ist bis jetzt noch nicht vollständig klar.
-
A. Reinigung und Identifizierung von mATIII
-
Aktivierte
CD8+-T-Zellen produzieren zumindest zwei
Faktoren, die dazu fähig
sind, den X4-Strang HIVIIIB zu inhibieren
(Geiben-Lynn et al., J. VIROL., 75: 8306–16 (2001)). Diese Faktoren
unterscheiden sich in ihrer Größe und Fähigkeit
zur Bindung von Heparin. Einer dieser Faktoren bindet Heparin bei
einer physiologischen Salzkonzentration, eluiert aus einer Reinigungssäule bei
350 mM NaCl und wird durch ein 50 kDa-Cut-off-Centricon-Filter zurückgehalten.
Der andere Faktor bindet Heparin nicht bei physiologischer Salzkonzentration
und geht durch 50 kDa-Cut-off-Centricon-Filter hindurch. Die HIV-inhibitorische
Wirkung dieser Faktoren ist mit CD8+-T-Zellen
seropositiver Individuen und HIV-spezifischen cytotoxischen T-Lymphozyten (CTL)
im Vergleich zu CD8+-T-Zellen von HIV-seronegativen
Individuen höher
(Geiben-Lynn et
al., J. VIROL., 75: 8306–16
(2001)).
-
Ein
X4-HIV-Inhibierungsassay (Geiben-Lynn et al., J. VIROL., 75: 8306–16 (2001),
Shapiro et al. FASEB J., 15: 115–22 (2001)) wurde verwendet,
um die in der Heparin-gebundenen Fraktion gefundene inhibitorische
Aktivität
von aktivierten CD8+-T-Zellen-Überstand
zu reinigen (Geiben-Lynn et al., J. VIROL., 75: 8306–16 (2001)).
Die HHV-inhibitorische Aktivität
wurde auf eine scheinbare Homogenität, gemessen durch SDS-PAGE-Silberanfärbung und
C4-HPLC (Van Patten et al., J. BIOL. CHEM., 274: 10268–76 (1999))
unter Verwendung von Heparin-Sepharose und Superdez-200-Größenausschlußchromatographie
(2A) gereinigt. Der HIV-inhibitorische
Faktor wurde als ein 43 kDa-ATIII-ähnliches Protein (mATIII; 2B) durch Umkehrphasen-HPLC-Nano-Elektrospray-Tandem-Massenspektrometrie
(μLC/MS/MS)
an einem Finnigan-LCQ-Quadrupol-Innenfallen-Massenspektrometer identifiziert
(2C).
-
B. Charakterisierung der antiretroviralen
Eigenschaften von ATIII-Formen
-
Die
analytische Charakterisierung von CAF (vergl. 2)
zeigte, dass aktivierte CD8+-T-Zellen ATIII zu
mATIII modifizieren, einer Form mit erhöhter Fähigkeit zur Inhibierung der
HIV-Infektiösität. Die in
vitro antiretrovirale Aktivität
von ATIII-Formen wurde deshalb gemessen und verglichen (3 und 4).
Unter physiologischen Bedingungen existiert ATIII in verschiedenen
Formen. In seiner am meisten vorhandenen Konfiguration zirkuliert
ATIII in einer stillen Form, L-Form, in der seine reaktive COOH-terminale
Schleife nicht vollständig
ausgesetzt ist und Zielproteine nicht binden kann. Wenn an Heparin
gebunden, wird eine gespannte Konformation, die S-Form des Moleküls, induziert:
Die reaktive Schleife wird ausgesetzt, und die Thrombin-bindende
Affinität
wird bis zu einem Faktor von 100 erhöht. Der Thrombin-ATIII-Komplex
dissoziiert dann langsam und die reaktive Schleife von ATIII wird
durch das freigesetzte Thrombin gespalten. Das gespaltene ATIII
besteht aus Disulfid-gebundenen A- und B-Ketten und bindet Ziel-Proteasen
nicht. Zusätzlich
induziert diese Spaltung eine Konformationsveränderung in eine entspannte
Konformation, die R-Form, in der die reaktive Schleife irreversibel
in eine A-β-Schicht
eingeführt
ist (Schreuder et al., NAT. STRUCT. BIOL., 1: 48–54 (1994)).
-
Eine
R-ATIII-Form wurde als antiangiogenetischer Faktor beschrieben,
der dazu fähig
ist, Tumorwachstum zu inhibieren. Diese Form von ATIII wird zwischen
Ser386 und Thr387 gespalten
und kann durch Digestieren mit Schweine-Elastase gebildet werden
(O'Reilly et al.,
SCIENCE, 285: 1926–8
(1999)). Andere Enzyme, die ATIII spalten können und RR-ATIII-Formen bilden
können,
sind Thrombin (Arg394 bis Ser395),
Pankreatin-Elastase (Val388 bis Iso389) und humane neutrophile Elastase (Iso391 bis Ala392) (Evans
et al., BIOCHEMISTRY, 31: 12629–42
(1992); Mourey et al., J. MOL. BIOL., 232: 223–41 (1993)). Ein prälatentes
ATIII, worin die ATIII-Aktivität
noch erhalten und die Heparin-Bindungsaffinität erhalten ist, kann durch
Inkubieren von S-ATIII bei 60°C
während
24 Stunden unter physiologischen Salzbedingungen hergestellt werden
(Larsson et al., J. BIOL. CHEM., 276: 11996–2002 (2001)).
-
Um
zu bestimmen, welche Form(en) von ATIII dazu fähig ist (sind), die Retrovirus-Infektiösität zu inhibieren,
wurden R-ATIII, prälatentes
ATIII und L-ATIII aus einem im Handel erhältlichen S-ATIII (Serumgereinigtes
Rinder-S-ATIII; Sigma Chemical Co., St. Louis, MO, USA; 0,2 bis
0,4 E/μg))
hergestellt. R-ATIII
wurde erhalten durch Inkubieren des S-ATIII (200 μg/ml) bei
37°C in
20 mM Tris-HCl (pH 8,0), enthaltend 150 mM NaCl und 2,5 E/ml Schweine-Pankreas-Elastase
(Calbiochem-Novabiochem Corporation, San Diego, CA, USA; Auftrag
Nr. 324682). Unter diesen Digestionsbedingungen wurde eine im wesentli chen
vollständige Überführung von
S-ATIII zu R-ATIII erhalten (3A; O'Reilly et al., SCIENCE,
285: 1926–8
(1999)). In ausgewählten Untersuchungen
wurde S-ATIII in PBS unter Verwendung eines immobilisierten V-8-Protease-Kits
(PIERCE) während
1 Stunde bei 4°C
gemäß der Vorschrift
des Herstellers digestiert.
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X4-HTLV-IIIB
(nachstehend X4-HIV; Chang et al., NATURE, 363: 466–9 (1993)),
ein prototypischer T-tropischer
Strang von HIV (American Type Tissue Collection, Monassass, VA,
USA; ATCC Nr. CRL-8543), wurde
verwendet, um die Wirkung von ATIII auf eine T-tropische HIV-Infektion
zu bewerten. Die Menge des Virus in einem spezifischen Suspensionsvolumen
(z. B. 0,1 ml), die 50% einer Anzahl von Zellkultur-Mikroplattenvertiefungen
oder Röhrchen
infiziert, wird als Tissue Culture Infectious Dose 50 [TCID50] bezeichnet. TCID50 wird
als Alternative zum Bestimmen des Virustiters durch Plaque-Analyse
(die Werte als PFUs oder Plaque-bildende Einheiten ergibt) verwendet.
Karber, 1931.
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Humane
T-Lymphoplastoidzellen (H9-Zellen), die die humane Leukozyten-Antigenproteine
(HLA) B6, Bw62 und Cw3 exprimieren, wurden mit X4-HIV bei einer
MOI von 1 × 10–2 TCID50 pro Milliliter akut infiziert. Die infizierten
H9-Zellen wurden auf 5 × 105 Zellen/ml in R20-Zellen-Kulturmedium resuspendiert.
Zwei Milliliter dieser Suspension wurden in jede Vertiefung einer
Mikrotiterplatte mit 24 Vertiefungen pipettiert.
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PM1-Makrophagen-ähnliche
Zellen wurden mit R5-HIVJR-CSF (nachstehend
R5-HIV; Koyanagi et al., SCIENCE, 236: 819–22 (1987)) akut infiziert,
um die Fähigkeit
von ATIII zur Beeinträchtigung
einer mono-cytropen
HIV-Infektion zu prüfen.
Das R5-HIV-Isolat JR-CSF wurde ursprünglich aus der Zerebrospinalflüssigkeit eines
HIV-infizierten Individuums bei der Autopsie erhalten. Dieser Stamm
zeigt Eigenschaften, die für
primäre HIV-Isolate
charakteristisch sind, es repliziert z. B. wirksam in primären Blutzellen,
aber nicht in Zelllinien. Das heißt, JR-CSF zeigt Eigenschaften,
die mehr charakteristisch für
direkt von HIV-Patienten
erhaltene klinische HIV-Isolate sind. Er ist nun ein Standardbezugsstamm,
der Makrophagentropische Stämme
von HIV repräsentiert.
PM1-Zellen wurden akut mit HIVIIIB bei MOI
von 1 × 10–2 TCID50 pro Milliliter infiziert.
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Simian
Immunodeficiency Virus (SIV) gehört
zur Familie Retroviridae (Unterfamilie Lentivirinae) und ist eng
verwandt mit den Human Immunodeficiency Virus-Typen 1 und 2 (HIV-1
und HIV-2), den etiologischen Agentien von AIDS. Ursprünglich in
1985 berichtet, wurde das erste Isolat aus einem Rhesus-Macaque Simian-T-Iymphotropisches
Virus III (STLV-III) genannt. Der SIVmac239-virale Stamm (Nachstehend
SIV239; P. Johnson, Harvard Medical School,
Boston, MA, USA), der in diesen Untersuchungen verwendet wurde,
ist ein dual-tropischer infektiöser
Virus, der in Rhesus Macaque-Affen AIDS induziert. SHIVKu-1 (Narayan
und Joag, AIDS Research and Reference Program, Division of AIDS,
NIADS, Bethesda, MD, USA) ist ein zweiter dual-tropischer Stamm
von SIV, der in diesen Untersuchungen verwendet wurde. SHIVKu-1 ist eine biologisch reine Suspension
von SHIV, die in Pigtailed-Macaquen stark pathogen ist. Dieser Virus
wurde durch sequentiellen Hindurchgang des molekularen Konstrukts
von SIV(mac)239XHIV-1-HxB2
durch Knochenmark von Pigtailed-Macaque-Affen abgeleitet (Joag et
al., J. VIROLOGY, 70: 3189–3197
(1996)).
-
Der
Zelltropismus von SIV in einer Kultur hängt teilweise vom Starrem des
vermehrten Virus lind den Bedingungen der Zellkultur ab. In den
vorliegenden Untersuchungen wurde die Macaque-T-Zelllinie SEM-174 Zellen
akut mit entweder SIV239 oder SHIVKu-1 bei MOI von 1 × 10–2 TCID50 pro Milliliter infiziert.
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Wie
in 3B gezeigt, inhibierte R-ATIII
X4-Virus mit einer halb-maximalen Inhibition (ID50)
bei ca. 25 μg/ml.
S-ATIII war potenter als R-ATIII und zeigte bei einer ID50 bei 10 μg/ml
(~3 E/ml) eine Aktivität,
die mit der CD8+-T-Zell-modifizierten Form
von ATIII vergleichbar ist (3B). Dies ähnlich zum
ID50 (5,5 μg/ml), die für mATIII bestimmt wurde und
mit 130 nM ähnlich
zu der ist, die für
Stromal-Derived-Faktor (SDF-1) gefunden wurde, dem einzigen natürlich auftretenden
Liganden, der den CXCR4-Co-Rezeptor bindet (Leiben-Lynn et al., J.
VIROL., 75: 8306–16
(2001)).
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Wie
in 4 gezeigt, war S-ATIII- und R-ATIII-vermittelte
antivirale Aktivität
gegenüber
einer Inaktivierung durch Hitzebehandlung resistent, sowie prälatentes
ATIII inhibierte X4-HIV-Infaktiosität (4A).
ATIII-vermittelte antiretrovirale Aktivität wurde nicht durch Cytotoxizität hervorgerufen,
weil ATIII-Behandlung
die Zellfähigkeit
oder das Zellwachstum nicht beeinträchtigte, wie dies durch Trypanblau-Ausschluß beurteilt
wurde (Daten nicht angegeben). Bei einer Konzentration von 50 μg/ml (15
E/ml) inhibierte S-ATIII SIV- und HSIV-Infektiösität um 92 bzw. 91% (4B). R-ATIII inhibierte die Simianretroviralen
Stämme
in einen geringeren Ausmaß mit
einer 36- bzw. 57%igen Unterdrückung
des SIV-Kernproteins
(p27) (4B).
-
Dieses
gereinigte Protein wies eine ähnliche
Molekülgröße auf,
war aber nicht das gleiche wie der vorher beschriebene CD8+-T-Zellen-antivirale Faktor CAF (Levy et
al., IMMUNOL. TODAY, 17: 217–24
(1996)). Das heißt,
das gereinigte ATIII-ähnliche
Protein der vorliegenden Erfindung ist in der Größe ähnlich zu CAF und in seiner
Fähigkeit
zur Inhibierung von X4-Viren, aber im Hinblick auf die Hitzestabilität verschieden
(Geiben-Lynn et al., J. VIROL., 75: 8306–16 (2001)). CAF wurde auf
molekularem Niveau nicht definiert, sondern nur als unfraktionierter Überstand
getestet. Die anti-HIV-Aktivität
von CAF kann mehrere Faktoren wiederspiegeln, die mit verschiedenen
Punkten der Inhibierung im Lebenszyklus von HIV beteiligt sind.
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Gereinigtes
CD8+-T-Zellen-ATIII ist molekular von ATIII
verschieden. Natives, unmodifziertes ATIII weist ein Molekulargewicht
von 54 bis 65 kDa auf, während
das der gereinigten ATIII-Form-CD8+-T-Zellen durch
SDS-PAGE-Analyse festgestellt, 43 kDa betrug. Gereinigtes CD8+-T-Zellen-ATIII ist kleiner als das S-ATIII und eluiert
aus einer Heparin-Sepharose-Säule
bei einer niedrigeren Salzkonzentration (350 nM NaCl versus 1 M
NaCl). Gereinigtes CD8+-T-Zellen-ATIII ist
auch kleiner als R-ATIII und dissoziiert nicht unter in SDS-PAGE
verwendeten reduzierenden Bedingungen. Schließlich zeigten gereinigtes CD8+-T-Zellen-ATIII und prälatentes ATIII eine ähnliche
anti-HIV-Potenz in vitro, unterscheiden sich aber im Molekulargewicht.
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Unter
den Bedingungen einer Enzym-Vorbehandlung digestiert V8-Protease
vorzugsweise die Heparinbindende Domäne von ATIII. Das Fehlen einer
antiretroviralen Aktivität
in ATIII in einem mit V8-Protease vorbehandelten ATIII-Präparat legt
deshalb nahe, dass die Heparin-bindende Domäne von ATIII wichtig für die antivirale
Aktivität
ist (4A). Es wird gezeigt, dass ATIII
an die Syndekan-Familie der Proteoglykane bindet, die diese biologischen
Aktivitäten
vermitteln kann. In dieser Hinsicht weisen HIV, SIV und SHIV ein
Erfordernis für
Syndekane zur Anlagerung auf, das einen HIV/SIV-Eintritt in Zellen
erleichtert (Valen zuela-Fernandez et al., J. BIOL. CHEM., 276: 26550–8 (2001);
Saphire et al., J. VIROL., 75: 9187–200 (2001)). ATIII scheint
mit der HIV-Syndekan-Bindungsdomäne
in Wechselwirkung zu treten, und ATIII inhibiert damit den HIV-Eintritt
in Zellen, was mit anderen Wegen synergistisch sein könnte. ATIII
und andere Serin-Protease-Inhibitoren offerieren das Potential für eine verbesserte
Wirksamkeit und verringerte Toxizität bei der Behandlung von HIV
und anderen Viruskrankheiten.
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II. Verwendung der vorliegenden Erfindung
zur Behandlung, Vorbeugung und Bestimmung einer retroviralen Infektion
-
Die
Erfindung umfasst die Verwendung einer Zusammensetzung, die im wesentlichen
gereinigtes ATIII aufweist. ATIII ist dazu fähig, die Infektiösität von HIV,
wie hier beschrieben, zu inhibieren, und ist deshalb in Verfahren
zur Vorbeugung einer HIV-Infektion in einem Patienten oder zur Inhibierung
der Infektiösität von HIV-enthaltenden
Körperfluiden
brauchbar. Das in der vorliegenden Erfindung zu verwendende ATIII
ist nicht besonders beschränkt,
solange es auf ein Ausmaß gereinigt
wurde, dass es als pharmazeutisches Mittel verwendet werden kann.
Es kann z. B. aus Vollblut, Blutplasma, Serum oder durch Kompression
von geronnenem Blut erhaltenen Serum gereinigt werden. Das Ausgangsmaterial
zur Herstellung von ATIII kann z. B. Fraktion IV-1 oder IV, oder
der Überstand
I oder II + III, erhalten durch Cohn's Fraktionierung von Blutplasma, sein.
ATIII kann auch z. B. durch E. coli-Zellkultur (z. B.
EP 339 919 , Isahiko et al.), Gentechnik
(z. B.
EP-90505 , Botsuku und
Roon), transgenes Tier (Larrik und Thomas, CURR. OPIN. BIOTECHNOL.,
12: 41111–41118
(2001); Edmunds et al., BLOOD, 12: 4561–4571 (1998)) und dergleichen
hergestellt werden. Alternativ kann ein handelsüblich erhältliches ATIII-Präparat verwendet
werden. Zusammensetzungen, die im wesentlichen gereinigtes ATIII
umfassen, können
ATIII allein oder in Kombination mit anderen Proteinen enthalten.
ATIII kann wesentlich gereinigt sein durch irgendeines der für einen
Fachmann auf diesem Gebiet bekannten Verfahren. Im wesentlichen
reines Protein kann durch die folgenden bekannten Verfahren zur
Proteinreinigung gereinigt werden, wobei ein immunologischer, chromatographischer,
enzymatischer oder anderer Assay verwendet wird, um die Reinigung
in jeder Stufe des Verfahrens zu verfolgen. Protein-Reinigungsverfahren
sind auf diesem Gebiet allgemein bekannt und werden z. B. beschrieben
bei Deutscher et al., GUIDE TO PROTEIN PURIFICATION, Harcourt Brace
Jovanovich, San Diego (1990). ATIII kann nach einem Verfahren gereinigt
werden, das z. B. beschrieben ist in
US-Patent
Nr. 3 842 061 (Anderson et al.) und
US-Patent Nr. 4 340 589 (Uemura et
al.).
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In
einer Ausführungsform
ist das erfindungsgemäße ATIII
eine Komponente einer pharmazeutischen Zusammensetzung, die auch
Puffer, Salze, andere Proteine oder andere Bestandteile, die als
pharmazeutische Zusammensetzung annehmbar sind, enthalten kann.
Die Erfindung umfasst auch eine modifizierte Form von ATIII, die
dazu fähig
ist, HIV zu kontaktieren und die Infektiösität von HIV, wie hier beschrieben,
zu inhibieren. Das modifizierte ATIII kann als Komponente einer
Zusammensetzung zur Verwendung der im Verfahren zur Vorbeugung der
HIV-Infektion eines Patienten oder zur Inhibierung einer HIV-Infektiösität biologischer
Fluide verwendet werden.
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Das
erfindungsgemäße ATIII
kann ein Molekül
sein, das das Protein allein umfasst, oder andere Komponente umfassen
kann, wie z. B. ein Protein oder ein anderes Kohlehydrat oder ein
anderes Molekül,
das kovalent an ATIII gebunden sein kann, oder nicht-kovalent mit
ATIII verbunden sein kann.
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Das
erfindungsgemäße ATIII
kann durch enzymatische Digestion oder chemische Behandlung eines Gesamt-Protein-ATIII
gebildet werden. Chemische Behandlungsmethoden können z. B. umfassen einen Digestion
unter Verwendung milder saurer Hydrolyse, eine Behandlung mit 0,9
M Guanidin (Carrell et al., NATURE, 353: 576–8 (1991)) oder Inkubieren
von S-ATIII in 0,25 mM Trinatriumcitrat bei 60°C während 18 Stunden (Wardell et
al., BIOCHEMISTRY, 36: 13133–42
(1997)). Enzymatische Digestionsmethoden können z. B. umfassen eine Digestion
unter Verwendung einer Elastase oder anderen Protease. Enzymatische
Digestionsmethoden können
auch z. B. umfassen eine Digestion unter Verwendung einer spezifischen
Exoglykosidase (z. B. Neuraminidase, Mannosidase, Fucosidase) oder
einer spezifischen Endoglykosidase (z. B. N-Glykanase, O-Glykanase).
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In
einer anderen Ausführungsform
kann das erfindungsgemäße ATIII
hergestellt werden unter Verwendung eines biochemischen Syntheseverfahrens.
Biochemische Verfahren zur Synthese von Proteinen sind für einen
Fachmann auf diesem Gebiet allgemein bekannt.
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Die
Fähigkeit,
ein HIV-Virion zu kontaktieren, kann unter Verwendung von Assays,
die hier im Beispielabschnitt beschrieben sind, bewertet werden.
Der Virus kann z. B. mit dem Molekül, das ein erfindungsgemäßes ATIII
umfasst, inkubiert werden, auf ein Sucrose-Kissen gegeben werden
und zentrifugiert werden. Das erhaltene Virus-Pellet wird resuspendiert,
mit Trichloressigsäure
(TCA) zur Konzentration der Proteine konzentriert, und aliquote
Teile des Pellets und des Überstands
werden durch Western-Blotting unter Verwendung von Antikörpern gegenüber p24
analysiert (Nagashurmugam und Friedman, DNA CELL BIOL., 15: 353–61 (1996)) oder
durch ein ELISA-Verfahren.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist das das erfindungsgemäße ATIII
umfassende Molekül
dazu fähig,
die Infektiösität von HIV
in einem Patienten durch Kontaktieren eines HIV-Virions zu inhibieren.
Das das erfindungsgemäße ATIII
umfassende Molekül
ist als Komponente in einer pharmazeutischen Zusammensetzung vorhanden,
die einem Patienten verabreicht werden kann, um die HIV-Infektiösität zu inhibieren
oder einer Infektion durch HIV vorzubeugen. Die Inhibierung der
Infektiösität von HIV
durch das Molekül,
das das erfindungsgemäße ATIII
umfasst, kann, wie hier beschrieben, bewertet werden. Solche Verfahren
können
umfassen p24-Assay, reverse Transkriptase-Aktivitätsassay
oder TCID50.
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Die
Erfindung umfasst auch einen Antkörper, der dazu fähig ist,
spezifisch an ATIII zu binden. Der Antikörper der Erfindung kann ein
monoklonaler oder ein polyklonaler Antikörper sein, oder er kann ein
synthetischer, humanisierter oder Phagen-Antikörper (phage displayed antibody)
sein. Antikörper
können
intakte Immunoglobuline sein, die aus natürlichen Quellen oder aus rekombinanten
Quellen abgeleitet sind und können immunoreaktive
Teile intakter Immunoglobuline sein. Antikörper sind typischerweise Tetramere
von Immunoglobulinmolekülen.
Die Antikörper
der vorliegenden Erfindung können
in einer Vielzahl von Formen existieren, einschließlich von
z. B. polyklonalen Antikörpern,
monoklonalen Antikörpern,
Fv, Fab und F(ab)2, sowie als einzelkettige
Antikörper
und humanisierte Antikörper
(Harlow et al., 1988, ANTIBODIES: A LABORATORY MANUAL, Cold Sprin
Harbor, N. Y.; Houston et al., PROC. NATL. ACAD. SCI. USA, 85: 5879–83 (1988);
Bird et al., SCIENCE, 242: 423–6
(1988)). Durch den Ausdruck "synthetischer
Antikörper", wie er hier verwendet
wird, wird ein Antikörper
verstanden, der unter Verwendung einer rekombinanten DNA-Technologie
gebildet wird, wie z. B. ein wie hier beschrieben durch einen Bakteriophagen
exprimierter Antikörper.
Der Ausdruck sollte auch die Bedeutung eines Antikörpers umfas sen,
der durch Synthese eines DNA-Molekuls, das den Antikörper kodiert,
gebildet wurde, worin das DNA-Molekül ein Antikörper-Protein
exprimiert, oder der Aminosäuresequenz,
die den Antikörper
spezifiziert, worin die DNA oder Aminosäuresequenz unter Verwendung
synthetischer DNA oder eine Aminosäuresequenz-Technologie erhalten
wurde, die verfügbar
und auf diesem Gebiet allgemein bekannt ist.
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Die
Erfindung umfasst auch einen Kit zum Bestimmen eines Proteins, das
die Infektiösität von HIV
inhibiert. Die Proteine umfassen ATIII. Der erfindungsgemäße Kit kann
z. B. sein ein ELISA-Kit, der einen Antikörper, ein Bestimmungsreagens
und eine Reaktionsoberfläche
aufweist. In einer Ausführungsform
ist der Antikörper
ein erfindungsgemäßer Antikörper, der
spezifisch mit ATIII bindet. Der Antikörper kann irgendein Typus des
hier beschriebenen Antikörpers
sein und kann unter Verwendung irgendeiner hier beschriebenen Methode gebildet
werden. Die Reaktionsoberfläche
kann eine Mikrotiterplatte sein, wie z. B. eine ELISA-Platte. Das
Bestimmungsreagens kann irgendein Bestimmungsreagens sein, das für einen
Fachmann auf diesem Gebiet bekannt ist. Das Bestimmungsreagens kann
z. B. ein Enzym oder ein Radionucleotid sein. In einer Ausführungsform
ist der erfindungsgemäße Kit ein
ELISA-Kit zur Bestimmung des Vorhandenseins von ATIII in einem Körperfluid,
z. B. einem Serum, eines menschlichen Patienten.
-
Der
Kit kann eine Mikrotiterplatte, einen Antikörper, der dazu fähig ist,
spezifisch ATIII zu binden, und ein sekundäres Enzym, das dazu fähig ist,
den erfindungsgemäßen Antikörper zu
binden, und auch Meerrettichperoxidase umfassen. Der erfindungsgemäße ELISA-Kit
kann z. B. verwendet werden, um einen ELISA-Assay eines Körperfluids eines Patienten,
z. B. einer Serumprobe, durchzuführen.
Der Assay kann verwendet werden, um im Serum eines Patienten vorhandenes
ATIII zu bestimmen und zu quantifizieren. Die Menge an ATIII im
Patientenserum kann mit der Fähigkeit
des Patientenserums, die Infektiösität von HIV
zu inhibieren, korreliert werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist der erfindungsgemäße Kit ein
Western-Blotting- oder Dot-Blotting-Kit zur Bestimmung des Vorhandenseins
von ATIII in einem Körperfluid,
wie z. B. einem Serum, eines menschlichen Patienten.
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Die
erfindungsgemäßen Kits
können
z. B. verwendet werden, um die Neigung eines Patienten gegenüber einer
HIV-Infektion zu bewerten. Patienten mit einer hohen Neigung gegenüber einer
HIV-Infektion aufgrund geringer Spiegel von ATIII können mit
einer der pharmazeutischen Zusammensetzungen der Erfindung behandelt
werden, um die Resistenz dieser Individuen gegenüber einer HIV-Infektion zu
erhöhen.
Die Korrelation zwischen den ATIII-Spiegeln und der Fähigkeit
eines Patienten, die Infektiösität von HIV
zu inhibieren, wird unter Verwendung der in den hier angegebenen
experimentellen Beispielen beschriebenen Verfahren aufgestellt.
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Die
Erfindung umfasst auch ein Verfahren zur Inhibierung der Infektiösität von HIV
in Körperfluiden, oder
in infektiösen
Mundsekreten. Das Verfahren ist brauchbar zur Vorbeugung einer HIV-Infektion
oder zur Inhibierung der Infektiösität von HIV.
Das Verfahren kann z. B. verwendet werden, um die Infektiösität biologischer
Fluide, z. B. in einer Krankenhausabteilung, wo medizinisches Personal
infektiösen
HIV-Sekreten ausgesetzt ist, zu inhibieren.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst das Verfahren das Kontaktieren eines HIV-Virions mit den hier
beschriebenen ATIII-Zusammensetzungen. In einer Ausführungsform
kann die ATIII-Zusammensetzung im wesentlichen gereinigtes ATIII
umfassen. Die Probe von einem Patienten, die das HIV-Virion enthält, kann erhalten
werden aus irgendeiner Probe von Körperfluid, wie z. B. Blatt,
Plasma, Serum, Samen, Zervix-Sekreten,
Speichel, Urin, Frauenmilch oder amniotischen Fluiden. In einer
Ausführungsform
wird eine Zusammensetzung, die im wesentlichen gereinigtes ATIII
enthält,
mit einem HIV-Virion aus einer Patientenprobe während eines Zeitraums in Kontakt
gebracht, der für
das ATIII ausreicht, um die Infektiösität von HIV zu inhibieren. Die Inhibierung
der Infektiösität von HIV
kann wie hier in den Beispielen beschrieben bewertet werden.
-
In
einer anderen Ausführungsform
umfasst das Verfahren zur Inhibierung der Infektiösität von HIV
das in Kontakt bringen eines aus einer Körperfluidprobe eines Patienten
erhaltenen HIV-Virions mit einer Zusammensetzung, die eine Oberfläche aufweist,
die ein im wesentlichen gereinigtes humanes ATIII mit der Oberfläche verbunden
enthält.
Beispiele für
solche Oberflächen
umfassen Kunststoff oder andere Polymeroberflächen, die gegenüber einer
Reaktion mit Körperfluid
inert sind und als biokompatibel betrachtet werden. In einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Zusammensetzung, die im wesentlichen gereinigtes humanes
ATIII mit der Oberfläche
verbunden aufweist, mit einem Körperfluid
eines Patienten oder einer infektiösen Oralsekretion, die ein
HIV-Virion enthält,
in Kontakt gebracht. Die Zusammensetzung wird mit der Körperfluidprobe,
die das HIV-Virion enthält,
während
eines Zeitraums in Kontakt gebracht oder inkubiert, die ausreicht,
um die Infektiösität von HIV
zu inhibieren. Die Inhibierung der Infektiösität von HIV kann wie hier im Beispielabschnitt
beschrieben bewertet werden. Parameter, die zur Bewertung der HIV-Replikation
verwendet werden, wie z. B. das Vorhandensein oder die Abwesenheit
spezifischer HIV-Komponenten, wie z. B. Nucleinsäure oder Protein, und im letzteren
Fall die Aktivität
von spezifischen HIV-Komponenten, wie z. B. reverse Transkriptase,
können
verwendet werden, um die Inhibierung von HIV in einer Probe zu bewerten.
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Die
Erfindung umfasst die Herstellung und die Verwendung von pharmazeutischen
Zusammensetzungen, die eine Verbindung, die zur Vorbeugung einer
HIV-Infektion oder Inhibierung der HIV-Infektiösität geeignet ist, als Wirkstoff
enthalten. Eine solche pharmazeutische Zusammensetzung kann aus
dem Wirkstoff allein in einer zur Verabreichung an ein Individuum
geeigneten Form bestehen, oder die pharmazeutische Zusammensetzung
kann den Wirkstoff und einen oder mehrere pharmazeutisch annehmbare
Träger,
einen oder mehrere zusätzliche
Bestandteile oder eine Kombination davon enthalten. Der Wirkstoff
kann in der pharmazeutischen Zusammensetzung in Form eines physiologisch
annehmbaren Esters oder Salzes vorhanden sein, wie z. B. in Kombination
mit einem physiologisch annehmbaren Kation oder Anion, wie dies
auf diesem Gebiet allgemein bekannt ist. Das in der vorliegenden
Erfindung verwendete ATIII (oder ein biologisch aktives Analog davon)
kann pharmakologisch annehmbare Additive (z. B. Trägersubstanzen,
Exzipientien und Verdünner), Stabilisatoren
oder Komponenten enthalten, die zur Formulierung von Präparaten
erforderlich sind, und die üblicherweise
für pharmazeutische
Produkte verwendet werden, solange dies die Aufgabenstellung der
vorliegenden Erfindung nicht nachteilig beeinflusst.
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Beispiele
für die
Additive und Stabilisatoren umfassen Saccharide, wie z. B. Monosaccharide
(z. B. Glucose und Fructose), Disaccharide (z. B. Sucrose, Lactose
und Maltose) und Zuckeralkohole (z. B. Mannitol und Sorbitol); organische
Säuren,
wie z. B. Citronensäure,
Maleinsäure
und Weinsäure
und Salze davon (z. B. Natriumsalz, Kaliumsalz und Calciumsalz);
Aminosäuren,
wie z. B. Glycin, Asparaginsäure
und Glutamin säure
und Salze davon (z. B. Natriumsalz); oberflächenaktive Mittel, wie z. B.
Polyethylenglykol, Polyoxyethylen/Polyoxypropylen-Copolymer und
Polyoxyethylensorbitanfettsäureester;
Heparin; und Albumin. Die Formulierungen der hier beschriebenen
pharmazeutischen Zusammensetzungen können nach irgendeiner bekannten
oder gemäß einer
auf dem Gebiet der Pharmakologie entwickelten Methode wurden, hergestellt
werden. Im allgemeinen umfassen solche Herstellungsverfahren die
Stufe des in Verbund bringen mit einem Träger oder einem oder mehreren
anderen Hilfsmitteln, und dann, wenn erforderlich oder gewünscht, Formen
oder Verpacken des Produkts in eine gewünschte Einzel- oder Mehrfachdosis.
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Obwohl
die Beschreibungen der hier angegebenen pharmazeutischen Zusammensetzungen
im Prinzip auf pharmazeutische Zusammensetzungen gerichtet sind,
die für
eine verschreibungspflichtige Verabreichung an Menschen geeignet
sind, ist es für
einen Fachmann auf diesem Gebiet verständlich, dass solche Zusammensetzungen
im allgemeinen auch zur Verabreichung an Tiere aller Sorten geeignet
sind. Die Modifizierung von pharmazeutischen Zusammensetzungen,
die zur Verabreichung an Menschen geeignet sind, um die Zusammensetzungen
zur Verabreichung an verschiedene Tiere geeignet zu machen, ist
allgemein bekannt, und ein Veterinärpharmakologe kann solche Modifikationen
mit üblichen,
wenn überhaupt,
experimentellen Versuchen gestalten und durchführen. Individuen, für die eine
Verabreichung der pharmazeutischen Zusammensetzungen der Erfindung
beabsichtigt ist, umfassen ohne darauf beschränkt zu sein, Menschen und andere
Primaten.
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Pharmazeutische
Zusammensetzungen, die in den erfindungsgemäßen Verfahren geeignet sind,
können
in Formulierungen hergestellt, verpackt oder vertrieben werden,
die für
einen oralen, rektalen, vaginalen, parenteralen, topischen, pulmonaren,
intranasalen, bukkalen, ophthalmischen oder anderen Verabreichungsweg
geeignet sind. Die bevorzugte Art ist eine intravenöse Verabreichung.
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Das
ATIII und die vorstehend genannten Bestandteile werden wie zweckmäßig gemischt,
um ein Pulver, Granulat, Tablette, Kapsel, Sirup, Injektionslösung oder
dergleichen zu ergeben. Andere in Erwägung gezogene Formulierungen
umfassen Nanopartikel, liposomale Präparate, verschlossene Erythrozyten,
die den Wirkstoff enthalten, und Formulierungen auf immunologischer
Basis.
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Eine
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann als Produkt als solches, als Einzeldosis oder
als Vielzahl von Einzeldosen, hergestellt, verpackt oder vertrieben
werden. Der hier verwendete Ausdruck "Einzeldosis" ist eine bestimmte Menge der pharmazeutischen
Zusammensetzung, die eine bestimmte Menge des Wirkstoffs enthält. Die
Menge des Wirkstoffs ist im allgemeinen gleich der Dosierung des Wirkstoffs,
die an ein Individuum verabreicht wird, oder ein zweckmäßiger Bruchteil
einer solchen Dosierung, wie z. B. die Hälfte oder ein Drittel einer
solchen Dosierung.
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Die
relativen Mengen des Wirkstoffs, des pharmazeutisch annehmbaren
Trägersund
irgendwelcher zusätzlicher
Bestandteile in einer pharmazeutischen Zusammensetzung der Erfindung
wird abhängig
von der Identität,
Größe und dem
Zustand des behandelten Individuums variieren, und außerdem vom
Weg abhängen, auf
dem die Zusammensetzung verabreicht werden soll. Als Beispiel kann
die Zusammensetzung zwischen 0,1 und 100% (Gew./Gew.) aktiven Wirkstoff
enthalten.
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Zusätzlich zum
aktiven Wirkstoff kann eine erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung ferner
ein oder mehrere zusätzliche
pharmazeutisch wirksame Mittel enthalten.
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Besonders
in Erwägung
gezogene zusätzliche
Mittel umfassen Anti-Emetika und Einfangmittel, wie z. B. Cyanid-
und Cyanat-Einfangmittel. Formulierungen zur kontrollierten oder
verzögerten
Abgabe einer pharmazeutischen Zusammensetzung der Erfindung können unter
Verwendung konventioneller Verfahren hergestellt werden.
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Eine
Formulierung einer pharmazeutischen Zusammensetzung der Erfindung,
die zur oralen Verabreichung geeignet ist, kann in Form einer bestimmten
festen Dosiseinheit, einschließlich,
aber nicht beschränkt darauf,
einer Tablette, einer Hart- oder Weichkapsel, einer Oblatenkapsel,
einer Pastille oder einer Lutschtablette, hergestellt, verpackt
oder vertrieben werden, von denen jede eine bestimmte Menge des
Wirkstoffs enthält.
Andere für
eine orale Verabreichung geeignete Formulierungen umfassen, ohne
darauf beschränkt
zu sein, eine pulverförmige
oder granulatförmige
Formulierung, eine wässerige
oder ölige
Suspension oder eine wässerige
oder ölige
Lösung,
oder eine Emulsion.
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Eine
Tablette, die den Wirkstoff enthält,
kann z. B. hergestellt werden durch Komprimieren oder Formen des
Wirkstoffs, gegebenenfalls mit einem oder mehreren zusätzlichen
Bestandteilen. Komprimierte Tabletten können hergestellt werden durch
Komprimieren des Wirkstoffs in einer geeigneten Vorrichtung, in
freifließender
Form, z. B. als Pulver oder Granulat, gegebenenfalls gemischt mit
einem oder mehreren Bindemitteln, Schmiermitteln, Exzipientien,
oberflächenaktiven
Mitteln und Dispersionsmitteln. Geformte Tabletten können hergestellt
werden durch Formen in einer geeigneten Vorrichtung, einer Mischung
des Wirkstoffs, eines annehmbaren Trägers und mindestens einer ausreichenden
Menge an Flüssigkeit,
um die Mischung zu befeuchten. Pharmazeutisch annehmbare Exzipientien,
die bei der Herstellung von Tabletten verwendet werden, umfassen,
ohne darauf beschränkt
zu sein, inerte Verdünner,
Granulier- und Zerfallsmittel, Bindemittel und Schmiermittel. Bekannte
Dispersionsmittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Kartoffelstärke und
Natriumstärkeglykolat.
Bekannte oberflächenaktive
Mittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Natriumlaurylsulfat.
Bekannte Verdünner
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, Calciumcarbonat, Natriumcarbonat, Lactose, mikrokristalline
Cellulose, Calciumphosphat, Calciumhydrogenphosphat und Natriumphosphat.
Bekannte Granulier- und Zerfallsmittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
Maisstärke
und Alginsäure. Bekannte
Bindemittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Gelatine, Akaziengummi,
prä-gelatinisierte Maisstärke, Polyvinylpyrrolidon
und Hydroxypropylmethylcellulose. Bekannte Schmiermittel umfassen,
ohne darauf beschränkt
zu sein, Magnesiumstearat, Stearinsäure, Siliciumdioxid und Talk.
Tabletten können
nicht beschichtet sein oder sie können unter Verwendung bekannter
Methoden beschichtet sein, um einen verzögerten Zerfall im Gastrointestinaltrakt
eines Individuums zu erreichen, wodurch eine verzögerte Freigabe
und Absorption des Wirkstoffs bereitgestellt wird. Beispielhaft
kann ein Material, wie z. B. Glycerinmonostearat oder Glycerindistearat,
verwendet werden, um Tabletten zu beschichten. Beispielhaft können Tabletten
beschichtet werden unter Verwendung von in
US-Patent Nr. 4 256 108 (Theeuwes),
4 160 452 (Theeuwes) und
4 265 874 (Bonsen et al.)
beschriebenen Methoden, um osmotisch kontrollierte Freisetzungstabletten
zu bilden. Tabletten können
ferner ein Süßmittel,
ein Geschmacksmittel, ein Farbmittel, ein Konservierungsmittel oder
eine Kombination davon umfassen, um ein pharmazeutisch schönes und
schmackhaftes Präparat
herzustellen.
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Hartkapseln,
die den Wirkstoff umfassen, können
hergestellt werden unter Verwendung einer physiologisch abbaubaren
Zusammensetzung, wie z. B. Gelatine. Solche Hartkapseln umfassen
den Wirkstoff und können ferner
zusätzliche
Bestandteile umfassen, einschließlich von z. B. einem inerten
festen Verdünnungsmittel,
wie z. B. Calciumcarbonat, Calciumphosphat oder Kaolin.
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Weichgelatinekapseln,
die den Wirkstoff umfassen, können
hergestellt werden unter Verwendung einer physiologisch abbaubaren
Zusammensetzung, wie z. B. Gelatine. Solche Weichkapseln umfassen
den Wirkstoff, der mit Wasser oder einem öligen Medium, wie z. B. Erdnussöl, flüssigem Paraffin
oder Olivenöl,
gemischt sein kann.
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Flüssige Formulierungen
einer pharmazeutischen Zusammensetzung der Erfindung, die zur oralen Verabreichung
geeignet sind, können
entweder in flüssiger
Form oder in Form eines trockenen Produkts, das zur Rekonstitution
mit Wasser oder einem anderen geeigneten Träger vor der Verwendung dienen
soll, hergestellt, verpackt und vertrieben werden.
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Flüssige Suspensionen
können
hergestellt werden unter Verwendung konventioneller Methoden, um Suspensionen
des Wirkstoffs in einem wässerigen
oder öligen
Vehikel zu erhalten. Wässerige
Vehikel umfassen z. B. Wasser und isotonische Salzlösung. Ölige Vehikel
umfassen z. B. Mandelöl, ölige Ester,
Ethylalkohol, Pflanzenöle,
wie z. B. Arachis-, Oliven-, Sesam- oder Kokosnussöl, fraktionierte
Pflanzenöle
und Mineralöle, wie
z. B. flüssiges
Paraffin. Flüssige
Suspensionen können
ferner einen oder mehrere zusätzliche
Bestandteile umfassen, einschließlich von, aber nicht darauf
beschränkt,
Suspendiermitteln, Dispergier- oder Netzmitteln, Emulgiermitteln,
Milderungsmitteln, Konservierungsmitteln, Puffern, Salzen, Geschmacksmitteln,
Farbmitteln und Süßmitteln. Ölige Suspensionen
können
ferner ein Verdickungsmittel enthalten. Bekannte Suspendiermittel
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, Sorbitolsirup, hydrierte essbare Fette, Natriumalginat,
Polyvinylpyrrolidon, Tragantgummi, Akaziengummi und Cellulose-Derivate,
wie z. B. Natriumcarboxymethylcellulose, Methylcellulose, Hydroxypropylcellulose.
Bekannte Dispergier- oder Netzmittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
natürlich
vorkommende Phosphatide, wie z. B. Lecithin, Kondensationsprodukte
eines Alkylenoxids mit einer Fettsäure mit einem langkettigen
aliphatischen Alkohol, mit einem von einer Fettsäure und einem Hexitol abgeleiteten
Partialester oder mit einem von einer Fettsäure und einem Hexitolanhydrid
abgeleiteten Partialester (z. B. Polyoxyethylenstearat, Heptadecaethyienoxycetanol,
Polyoxyethylensorbitolmonooleat bzw. Polyoxyethylensorbitanmonooleat).
Bekannte Emulgiermittel umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
Lecithin und Akazien. Bekannte Konservierungsmittel umfassen, ohne
darauf beschränkt
zu sein, Methyl, Ethyl oder n-Propyl-para-hydroxybenzoate, Ascorbinsäure und
Sorbinsäure.
Bekannte Süßmittel
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, Glycerin, Propylenglykol, Sorbitol, Sucrose und Saccharin.
Bekannte Verdickungsmittel für ölige Suspensionen
umfassen z. B. Bienenwachs, Hartparaffin und Acetylalkohol. Flüssige Lösungen des
Wirkstoffs in wässerigen
oder öligen
Lösungsmitteln
können
auf im wesentlichen die gleiche Weise wie flüssige Suspensionen hergestellt
werden, wobei der primäre
Unterschied der ist, dass der Wirkstoff in dem Lösungsmittel gelöst und nicht
suspendiert wird. Flüssige
Lösungen
der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung können
umfassen jede der im Hinblick auf die flüssigen Suspensionen beschriebenen
Komponenten, wobei es verständlich
ist, dass Suspendiermittel nicht notwendigerweise die Auflösung des Wirkstoffs
im Lösungsmittel
unterstützen.
Wässerige
Lösungsmittel
umfassen z. B. Wasser und isotonische Salzlösung. Ölige Lösungsmittel umfassen z. B.
Mandelöl, ölige Ester,
Ethylalkohol, Pflanzenöle,
wie z. B. Arachis-, Oliven-, Sesam- oder Kokosnussöl, fraktionierte
Pflanzenöle
und Mineralöle,
wie z. B. flüssiges
Paraffin.
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Pulverförmige und
granulierte Formulierungen eines erfindungsgemäßen pharmazeutischen Präparats können unter
Verwendung bekannter Methoden hergestellt werden. Solche Formulierungen
können
einem Individuum verabreicht werden, oder können z. B. verendet werden,
um Tabletten auszubilden, Kapseln zu füllen oder eine wässerige
oder ölige
Suspension oder Lösung
durch Zugabe eines wässerigen
oder öligen
Trägers
herzustellen. Jede dieser Formulierungen kann ferner ein oder mehrere
Dispergier- oder Netzmittel, Suspensionsmittel und Konservierungsmittel
umfassen. Zusätzliche
Exzipientien, wie z. B. Füller
und Süßmittel, Geschmacksmittel
oder Farbmittel, können
ebenfalls in diesen Formulierungen vorhanden sein. Eine erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann auch in Form einer Öl-in-Wasser-Emulsion oder einer Wasser-in-Öl-Emulsion
hergestellt, verpackt oder vertrieben werden. Die ölige Phase
kann ein Pflanzenöl, wie
z. B. Oliven- oder Arachisöl,
ein Mineralöl,
wie z. B. flüssiges
Paraffin oder eine Kombination, sein. Solche Zusammensetzungen können ferner
ein oder mehrere Emulgiermittel umfassen, wie z. B. natürlich auftretende Gummi,
wie z. B. Akaziengummi oder Tragantgummi, natürlich auftretende Phosphatide,
wie z. B. Sojabohnen- oder Lecithinphosphatid, von Kombinationen
von Fettsäuren
und Hexitolanhydriden abgeleitete Ester oder partielle Ester, wie
z. B. Sorbitanmonooleat, und Kondensationsprodukte solcher partieller
Ester mit Ethylenoxid, wie z. B. Polyoxyethylensorbitanmonooleat.
Diese Emulsionen können
auch zusätzliche
Bestandteile enthalten, einschließlich von z. B. Süß- oder
Geschmacksmitteln.
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Eine
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann in einer zur rektalen Verabreichung geeigneten
Formulierung hergestellt, verpackt oder vertrieben werden. Eine
solche Zusammensetzung kann in Form von z. B. einem Suppositorium,
einem Retentionseinlaufpräparat
und einer Lösung
zur Rektal- oder Kolonspülung
vorhanden sein.
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Suppositorienformulierungen
können
hergestellt werden durch Kombinieren des Wirkstoffs mit einem nicht-reizenden pharmazeutisch
annehmbaren Träger,
der bei normaler Temperatur (d. h. ca. 20°C) fest ist, der bei Rektaltemperatur
des Individuums (d. h. ca. 37°C
in einem gesunden Menschen) flüssig
ist. Geeignete pharmazeutisch annehmbare Trägersubstanzen umfassen, ohne
darauf beschränkt
zu sein, Kakaobutter, Polyethylenglykole und verschiedene Glyceride.
Suppositorienformulierungen können
ferner verschiedene zusätzliche
Bestandteile aufweisen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein,
Antioxidantien und Konservierungsmitteln.
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Retentionseinlaufpräparate oder
-lösungen
zur Rektal- oder Kolonspülung
können
hergestellt werden durch Kombinieren des Wirkstoffs mit einem pharmazeutisch
annehmbaren flüssigen
Träger.
Wie dies auf diesem Gebiet allgemein bekannt ist, können Einlaufpräparate verabreicht
werden unter Verwendung von, und können verpackt werden innerhalb
einer Abgabevorrichtung, die der rektalen Anatomie des Individuums
angepasst ist. Einlaufpräparate
können
ferner verschiedene zusätzliche
Bestandteile enthalten, einschließlich von, aber nicht darauf
beschränkt,
Antioxidantien und Konservierungsmitteln.
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Eine
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann in einer für
eine vaginale Verabreichung geeigneten Form hergestellt, verpackt
oder vertrieben werden. Eine solche Zusammensetzung kann in Form
von z. B. einem Suppositorium, einem imprägnierten oder beschichteten
Vaginal-einführbaren
Material, wie z. B. einem Tampon, einem Duschpräparat, einem Gel oder einer
Creme oder einer Lösung
für eine Vaginalspülung vorhanden
sein.
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Methoden
zum Imprägnieren
oder Beschichten eines Materials mit einer chemischen Zusammensetzung
sind auf diesem Gebiet bekannt und umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
Methoden der Ablagerung oder des Bindens einer chemischen Zusammensetzung
auf eine Oberfläche
und Methoden des Einbaus einer chemischen Zusammensetzung in die
Struktur eines Materials während
der Synthese des Materials (d. h., wie z. B. mit einem physiologisch
abbaubaren Material) und Methoden des Absorbierens einer wässerigen oder ölige Lösung oder
Suspension in ein absorbierendes Material, mit oder ohne nachfolgendes
Trocknen. Duschpräparate
oder Lösungen
zur Vaginalspülung
können
hergestellt werden, indem man den Wirkstoff mit einem pharmazeutisch
annehmbaren flüssigen
Träger
kombiniert. Wie dies auf diesem Gebiet allgemein bekannt ist, können Duschpräparate verabreicht
werden unter Verwendung von, und können verpackt werden innerhalb,
einer Abgabevorrichtung, die der vaginalen Anatomie des Individuums
angepasst ist. Duschpräparate
können
ferner verschiedene zusätzliche
Bestandteile umfassen, einschließlich von, ohne darauf beschränkt zu sein,
Antioxidantien, Antibiotika, Antipilzmitteln und Konservierungsmitteln.
Zusätzliche
Verabreichungsmethoden zur Verabreichung von Verbindungen umfassen
eine Arzneimittelabgabevorrichtung, wie sie im
US-Patent Nr. 5 928 195 (Malamud et
al.) beschrieben ist.
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Der
hier verwendete Ausdruck "parenterale
Verabreichung" einer
pharmazeutischen Zusammensetzung umfasst irgendeinen Verabreichungsweg,
der charakterisiert ist durch physikalisches Durchstoßen eines Gewebes
eines Individuums und Verabreichen der pharmazeutischen Zusammensetzung
durch den Durchstich im Gewebe. Eine parenterale Verabreichung umfasst
deshalb, ohne darauf beschränkt
zu sein, die Verabreichung einer pharmazeutischen Zusammensetzung
mittels Injektion der Zusammensetzung, durch Applizieren der Zusammensetzung
durch einen chirurgischen Schnitt, durch Applizieren der Zusammensetzung durch
eine Gewebe-durchdringende nicht-chirurgische Wunde und dergleichen.
Eine parenterale Verabreichung wird insbesondere als eine solche
angesehen, die, ohne darauf beschränkt zu sein, eine subkutane
Intraperitoneale, intramuskuläre,
intrasternale Injektion und dialytische Niereninfusionsverfahren
umfasst.
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Formulierungen
einer pharmazeutischen Zusammensetzung, die für eine parenterale Verabreichung geeignet
sind, umfassen den Wirkstoff in Kombination mit einem pharmazeutisch
annehmbaren Träger,
wie z. B. sterilem Wasser oder steriler isotonischer Salzlösung. Solche
Formulierungen können
in einer für
eine Bolusinjektion oder für
eine kontinuierliche Verabreichung geeigneten Form hergestellt,
verpackt oder vertrieben werden. Injizierbare Formulierungen können in
Einheitsdosierungsform, wie z. B. in Ampullen oder in Multi-Dosierbehälter, die
ein Konservierungsmittel enthalten, hergestellt, verpackt oder vertrieben
werden. Formulierungen zur parenteralen Verabreichung umfassen,
ohne darauf beschränkt
zu sein, Suspensionen, Lösungen, Emulsionen
in öligen
oder wässerigen
Trägern,
Pasten und implantierbare abgabeverzögerte oder bioabbaubare Formulierungen.
Solche Formulierungen können
ferner ein oder mehrere zusätzliche
Bestandteile enthalten, einschließlich von, ohne darauf beschränkt zu sein,
Suspendier-, Stabilisier- oder Dispergiermitteln. In einer Ausführungsform
einer Formulierung für
die parenterale Verabreichung wird der Wirkstoff in trockener (d. h.,
pulverförmiger
oder granulatförmiger)
Form zur Rekonstitution mit einem geeigneten Träger (z. B. steriles pyrogenfreies
Wasser) vor der parenteralen Administration der rekonstituierten
Zusammensetzung bereitgestellt.
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen können in Form eine sterilen
injizierbaren Lösung
oder öligen
Suspension oder Lösung
hergestellt, verpackt oder vertrieben werden. Diese Suspension oder
Lösung kann gemäß bekannter
Techniken formuliert werden, und kann zusätzlich zum Wirkstoff zusätzliche
Bestandteile enthalten, wie z. B. die hier beschriebenen Dispergiermittel,
Netzmittel oder Suspensionsmittel. Eine solche sterile injizierbare
Formulierung kann unter Verwendung eines nicht-toxischen parenteral
akzeptierbaren Verdünnungs-
oder Lösungsmittels,
wie z. B. Wasser oder 1,3-Butandiol, hergestellt werden. Andere
annehmbare Verdünnungs-
und Lösungsmittel
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, Ringer's-Lösung, isotonische
Natriumchlorid-Lösung
und fettige Öle,
wie z. B. synthetische Mono- oder Diglyceride. Andere parenteral verabreichbare
Formulierungen, die geeignet sind, umfassen solche, die den Wirkstoff
in mikrokristalliner Form in einem liposomalen Präparat oder
als Komponente eines bioabbaubaren Polymersystems enthalten. Zusammensetzungen
zur verzögerten
Freisetzung oder zur Implantation können pharmazeutisch annehmbare
Polymere oder hydrophobe Materialien umfassen, wie z. B. eine Emulsion,
ein Ionenaustauschharz, ein schwerlösliches Polymer oder ein schwerlösliches
Salz.
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Für eine topische
Verabreichung geeignete Formulierungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
flüssige
oder halbflüssige
Präparate,
wie z. B. Linimente, Lotionen, Öl-in-Wasser-
oder Wasser-in-Öl-Emulsionen, wie z.
B. Cremes, Salben oder Pasten, und Lösungen oder Suspensionen. Topisch
verabreichbare Formulierungen können
z. B. ca. 1% bis ca. 10% (Gew./Gew.) Wirkstoff umfassen, obwohl
die Konzentration des Wirkstoffs so hoch sein kann wie die Löslichkeitsgrenze
des Wirkstoffs im Lösungsmittel. Formulierungen
für eine
topische Verabreichung können
ferner einen oder mehrere zusätzliche
hier beschriebene Bestandteile enthalten.
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Eine
erfindungsgemäße pharmazeutische
Suspension kann z. B. in einer zur pulmonaren Verabreichung über die
Bukkalhöhle
geeigneten Formulierung hergestellt, verpackt oder vertrieben werden.
Eine solche Formulierung kann trockene Teilchen umfassen, die den
Wirkstoff aufweisen und die einen Durchmesser im Bereich von ca.
0,5 bis ca. 7 Nanometer und vorzugsweise von ca. 1 bis ca. 6 Nanometer
besitzen. Solche Zusammensetzungen liegen zweckmäßigerweise in Form von trockenen
Pulvern zur Verabreichung unter Verwendung einer Vorrichtung vor,
die einen Behälter
für ein
trockenes Pulver aufweist, und in die ein Strom eines Treibmittels
gerichtet werden kann, um das Pulver zu dispergieren, oder unter
Verwendung eines selbsttreibende Lösungsmittels/Pulver-Abgabebehälters, z.
B. einer Vorrichtung, die den Wirkstoff in einem niedrigsiedenden
Treibmittel in einem verschlossenen Behälter gelöst oder suspendiert enthält, vorliegen.
Vorzugsweise umfassen solche Pulver Teilchen, in denen mindestens
98% der Teilchen (Gewicht) einen Durchmesser von größer als
0,5 Nanometer und mindestens 95% der Teilchen (Zahl) einen Durchmesser
von weniger als 7 Nanometer aufweisen. Besonders bevorzugt weisen
mindestens 95% der Teilchen (Gewicht) einen Durchmesser von größer als
1 Nanometer und mindestens 90% der Teilchen (Zahl) einen Durchmesser
von weniger als 6 Nanometer auf. Trockene Pulverzusammensetzungen
umfassen vorzugsweise ein festes feines pulverförmiges Verdünnungsmittel, wie z. B. einen
Zucker, und werden zweckmäßigerweise
in Einheitsdosisform bereitgestellt.
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Niedrigsiedende
Treibmittel umfassen im allgemeinen flüssige Treibmittel mit einem
Siedepunkt von unter 65°F
bei Atmosphärendruck.
Im allgemeinen kann das Treibmittel 50 bis 99,9% (Gew./Gew.) der
Zusammensetzung ausmachen, und der Wirkstoff kann 0,1 bis 20% (Gew./Gew.)
der Zusammensetzung bilden. Das Treibmittel kann ferner zusätzliche
Bestandteile aufweisen, wie z. B. ein flüssiges nichtionisches oder festes anionisches
oberflächenaktives
Mittel oder ein festes Verdünnungsmittel
(vorzugsweise mit einer Teilchengröße in der gleichen Ordnung
wie die Teilchen, die den Wirkstoff aufweisen).
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Erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzungen in einer Formulierung zur pulmonaren Verabreichung
können
den Wirkstoff auch in Form von Tröpfchen einer Lösung oder
Suspension bereitstellen. Solche Formulierungen können als
wässerige
oder verdünnte
alkoholische Lösungen
oder Suspensionen, gegebenenfalls steril, die den Wirkstoff aufweisen,
hergestellt, verpackt oder vertrieben werden, und werden zweckmäßigerweise
unter Verwendung eines Sprühapparats
oder Feinstsprühapparats
verabreicht. Solche Formulierungen können ferner einen oder mehrere
zusätzliche
Bestandteile aufweisen, einschließlich von, aber ohne darauf
beschränkt
zu sein, Geschmacksmitteln, wie z. B. Saccharinnatrium, einem flüchtigen Öl, einem
Puffermittel, einem oberflächenaktiven
Mittel oder einem Konserviermittel, wie z. B. Methylhydroxybenzoat.
Die durch diesen Verabreichungsweg bereitgestellten Tröpfchen weisen
vorzugsweise einen mittleren Durchmesser im Bereich von ca. 0,1
bis ca. 200 Nanometer auf.
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Die
hier beschriebenen zur pulmonaren Verabreichung geeigneten Formulierungen
sind auch zur intranasalen Verabreichung einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung brauchbar.
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Eine
andere Formulierung, die für
eine intranasale Verabreichung geeignet ist, ist ein grobes Pulver, das
den Wirkstoff enthält
und eine mittlere Teilchengröße von ca.
0,5 bis 500 μm
aufweist. Eine solche Formulierung kann auf die Weise, in der Schnupftabak
aufgenommen wird, verabreicht werden, d. h., durch rasche Inhalation
durch den Nasenkanal aus einem nahe an die Nase gehaltenen Behälter des
Pulvers.
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Zur
nasalen Verabreichung geeignete Formulierungen können z. B. so wenig wie ca.
0,1% (Gew./Gew.) und so viel wie ca. 100% (Gew./Gew.) des Wirkstoffs
enthalten und können
ferner einen oder mehrere hier beschriebene zusätzliche Bestandteile enthalten.
-
Eine
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann in einer für
eine bukkale Verabreichung geeigneten Formulierung hergestellt,
verpackt oder vertrieben werden. Solche Formulierungen können z.
B. in Form von Tabletten oder rautenförmigen Pastillen unter Verwendung
konventioneller Methoden vorliegen, und können z. B. 0,1 bis 20% (Gew./Gew.)
Wirkstoff aufweisen, wobei der Rest eine oral lösliche oder abbaubare Zusammensetzung
und gegebenenfalls einen oder mehrere hier beschriebene zusätzliche
Bestandteile aufweist. Alternativ können zur bukkalen Verabreichung
geeignete Formulierungen ein Pulver oder eine Lösung oder Suspension, das/die
den Wirkstoff aufweist, in Aerosol- oder zerstäubter Form aufweisen. Solche
gepulverten oder in Aersolform vorliegenden Formulierungen weisen,
wenn sie abgegeben werden, vorzugsweise eine mittlere Teilchen-
oder Tropfengröße im Bereich
von ca. 0,1 bis ca. 200 Nanometer auf und können ferner einen oder mehrere
der hier beschriebenen zusätzlichen
Bestandteile enthalten.
-
Die
erfindungsgemäße pharmazeutische
Zusammensetzung kann in einer für
eine ophthalmische Verabreichung geeigneten Formulierung hergestellt,
verpackt oder vertrieben werden. Solche Formulierungen können z.
B. in Form von Augentropfen vorliegen, die z. B. 0,1 bis 1,0% (Gew./Gew.)
Lösung
oder Suspension des Wirkstoffs in einem wässerigen oder öligen flüssigen Träger umfassen.
Solche Tropfen können
ferner Puffermittel, Salze oder einen oder mehrere der hier beschriebenen
zusätzlichen
Bestandteile aufweisen. Andere ophthalmische verabreichbare Formulierungen,
die geeignet sind, umfassen solche, die den Wirkstoff in mikrokristalliner
Form oder in einem Liposomalenpräparat
aufweisen.
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Die
Mischung von ATIII und pharmakologisch annehmbaren Additiven wird
vorzugsweise als lyophilisiertes Produkt hergestellt und zum Gebrauch
zur Lösung
verdünnt.
Ein solches Präparat
kann zu einer Lösung,
die ca. 1 bis 100 Einheiten/ml ATIII enthält, durch Auflösen in destilliertem
Wasser zur Injektion oder sterilem gereinigtem Wasser hergestellt
werden. Insbesondere wird es so eingestellt, dass es eine physiologische isotonische
Salzkonzentration und einen physiologisch wünschenswerten pH-Wert (pH 6
bis 8) aufweist.
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Es
wurde gezeigt, dass ATIII gut toleriert wird, wenn es in einer Dosis
von ungefähr
100 E/kg/Tag verabreicht wird (Warren et al., JAMA, 286: 1869–78 (2001)
und weist eine Gesamteliminierungs-Halbwertszeit von 18,6 Stunden
auf (Ilias et al., INTENSIVE CARE MEDICIN 26: 7104 bis 7115 (2000)).
Obgleich die Dosis abhängig
vom Symptom, dem Körpergewicht,
dem Geschlecht, der tierischen Spezies und dergleichen geeigneterweise
bestimmt wird, beträgt
sie im allgemeinen 1 bis 1.000 Einheiten/kg Körpergewicht/Tag, vorzugsweise
10 bis 500 Einheiten/kg Körpergewicht/Tag
ATIII für
einen erwachsenen Menschen und wird in einer oder mehreren Dosen
am Tag verabreicht. Im Fahle einer intravenösen Verabreichung beträgt die Dosis
z. B. vorzugsweise 10 bis 100 Einheiten/kg Körpergewicht/Tag. Die Verbindung
kann so häufig
wie mehrere Male am Tag verabreicht werden, oder sie kann weniger
häufig
verabreicht werden, z. B. einmal pro Tag, einmal pro Woche, einmal
alle 2 Wochen, einmal pro Monat oder sogar weniger häufig, wie
z. B. einmal während
mehrerer Monate oder sogar einmal im Jahr oder weniger. Die Häufigkeit
der Dosierung ist für
einen Fachmann auf diesem Gebiet leicht erkennbar und hängt von
einer Anzahl von Faktoren ab, wie z. B., ohne darauf beschränkt zu sein,
der Art und Schwere der zu behandelnden Erkrankung, der Art und
dem Alter des Tieres.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner gentechnisch verarbeitete Wirtszellen
bereit, die die Polynucleotide, die ATIII oder Analoga von ATIII
kodieren, und das ATIII-Polypeptid in einer Menge exprimieren, die
ausreicht, um die Infektion der Zelle mit HIV zu inhibieren, enthalten.
Ferner stellt die vorliegende Erfindung Verfahren zur Behandlung
einer HIV-Infektion in einem Individuum bereit, nachdem in das Individuum
eine Zelle eingeführt
wird, die ATIII in einer ausreichenden Menge zur Inhibierung der
Infektion einer endogenen Zelle des Individuums exprimiert. Solche
Wirtszellen können
z. B. Nucleinsäuren
enthalten, die ATIII kodieren und in die Wirtszelle unter Verwendung
bekannter Transformations-, Transfektions- oder Infektionsmethoden
eingeführt
sind. Die vorliegende Erfindung stellt ferner gentechnisch erhaltene
Wirtszellen bereit, um die Polynucleotide von ATIII zu exprimieren,
worin solche Polynucleotide in operativem Verbund mit einer regulatorischen Sequenz,
die gegenüber
der Wirtszelle heterologisch ist, vorliegen, die die Expression
der Polynucleotide in der Zeile steuern. Siehe z. B.
US-Patent Nr. 4 632 981 (Bock und
Lawn) und
EP-90505 (Butsuku
und Roon).
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Die
Kenntnis der ATIII-Nucleinsäuresequenzen
ermöglicht
die Modifikation von Zellen, um eine Expression von endogenem Polypeptid
zu ermöglichen
oder zu erhöhen.
Zellen können
modifiziert werden (z. B. durch homologe Rekombination), um eine
erhöhte
Polypeptid-Expression zu ergeben, indem man den natürlich vorkommenden
Promotor durch einen gesamten oder Teil eines heterologen Promotors
ersetzt, damit die Zellen das Polypeptid in einem höheren Ausmaß exprimieren.
Der heterologe Promotor wird auf eine solche Weise eingeführt, dass
er operativ mit den kodierenden Sequenzen verbunden ist. Siehe z.
B. PCT International Publication Nr.
WO
94/12650 (Hartlein et al.), PCT International Publication
Nr.
WO 92/20808 (Smithies) und
PCT International Publication Nr.
WO
91/09955 (Chappel). Es wird auch in Erwä gung gezogen, dass zusätzlich zur
heterologen Promotor-DNA amplifizierbare Marker-DNA (z. B. ada,
dhfr und das multifunktionale CAD-Gen, das Carbamylphosphat-Synthase,
Aspartat-Transcarbamylase und Dihydroorotase kodiert) und/oder Intron-DNA
zusammen mit der heterologen Promotor-DNA eingeführt werden kann. Wenn an die
kodierende Sequenz gebunden, ergibt die Amplifikation der Marker-DNA
durch Standard-Selektionsmethoden eine Co-Amplifikation des gewünschten
Proteins, das die Sequenzen in den Zellen kodiert.
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Die
Wirtszelle kann eine höhere
eukaryotische Wirtszelle sein, wie z. B. eine Säugetierzelle, eine niedere
eukaryotische Wirtszelle, wie z. B. eine Hefezelle, oder die Wirtszelle
kann eine prokaryotische Zelle sein, wie z. B. eine Bakterienzelle.
Die Einführung
des rekombinanten Konstrukts in die Wirtszelle kann bewirkt werden
durch Calciumphosphat-Transfektion, DEAE, Dextran-vermittelte Transfektion
oder Elektroporation (Davis et al., BASIC METHODS IN MOLECULAR BIOLOGY
(1986)). Die Wirtszellen, die ATIII-kodierendes Polynucleotid enthalten,
können
auf konventionelle Weise verwendet werden, um das durch das isolierte
Analog oder Fragment (im Fall eines offenen Leserahmens) kodierte
Genprodukt zu erzeugen, oder können
verwendet werden, um ein heterologes Protein unter der Kontrolle
des EMF zu bilden.
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Irgendein
Wirt/Vektor-System kann verwendet werden, um eine oder mehrere ATIII-Proteinformen
zu exprimieren. Potentielle Wirte umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein,
eukaryotische Wirte, wie z. B. HeLa-Zellen, Cv-1-Zellen, COS-Zellen,
293-Zellen und Sf9-Zellen, sowie prokaryotische Wirte, wie z. B.
E. coli und B. subtilis. Die am meisten bevorzugten Zellen sind
solche, die normalerweise das bestimmte Polypeptid oder Protein
nicht exprimieren, oder die das Polypeptid oder Protein in einem
geringen natürlichen
Ausmaß exprimieren.
Reife Proteine können
in Säugetierzellen,
Hefe, Bakterien, oder anderen Zellen unter der Kontrolle geeigneter
Promotoren exprimiert werden. Zellfreie Translationssysteme können ebenfalls
verwendet werden, um unter Verwendung von von den DNA-Konstrukten
der vorliegenden Erfindung abgeleiteten RNAs solche Proteine zu
bilden. Geeignete Klonier- und Expressionsvektoren zur Verwendung
in prokaryotischen und eukaryotischen Wirten werden von Sambrook
et al., in MOLECULAR CLONING: A LABORATORY MANUAL, SECOND EDITION,
COLD SPRING HARBOR, NEW YORK (1989) beschrieben, deren Offenbarung durch
Bezugnahme darauf hiermit Bestandteil dieser Beschreibung ist.
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Es
können
auch verschiedene Säugetierzell-Kultursysteme
verwendet werden, um rekombinantes ATIII-Protein zu exprimieren. Beispiele für Säugetier-Expressionssysteme
umfassen die COS-7-Linien von Affennierenfibroplasten, beschrieben
von Gluzman, CELL, 23: 175–82
(1981). Andere Zelllinien, die zur Expression eines kompatiblen
Vektors fähig
sind, sind z. B. die C127-, Affen-COS-Zellen, Chinese-Hamster-Ovary(CHO)-Zellen,
menschliche Nieren-293-Zellen, menschliche epidermale A431-Zellen,
menschliche Colo205-Zellen, 3T3-Zellen, CV-1-Zellen, andere transformierte
Primat-Zelllinien, normale Diploidzellen, von in vitro-Kulturen
primärer
Gewebe, primärer
Explantate, abgeleitete Zellstämme,
HeLa-Zellen, Maus-L-Zellen, BHK-,
HL-60-, U937-, Hak- oder Jurkat-Zellen. Säugetier-Expressionsvektoren
umfassen einen Replikationsursprung, einen geeigneten Promotor und
ebenfalls erforderliche ribosomale Bindungsstellen, Polyadenylierungsstellen,
Spleißdonatoren
und Akzeptorstellen, Transkriptions-Terminationssequenzen und 5'-flankierende nicht-transkribierbare
Sequenzen. Vom SV40-viralen Genom abgeleitete DNA-Sequenzen, z.
B. S40-Ursprungs-, frühe
Promotor-, Enhancer-, Splice- und Polyadenylierungsstellen, können verwendet
werden, um die gewünschten
nicht-transkribierten genetischen Elemente bereitzustellen. Rekombinante Polypeptide
und Proteine, die in einer Bakterienkultur erzeugt werden, werden üblicherweise
durch anfängliche
Extraktion aus Zell-Pellets isoliert, gefolgt von ein oder mehreren
Aussalz-Stufen, wässeriger
Ionenaustausch- oder Größenausschlusschromatographie-Stufen.
Protein/Wiederfaltungsstufen können,
wenn erforderlich, verwendet werden, um die Konfiguration des reifen
Proteins zu vervollständigen.
Schließlich
kann eine Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
(HPLC) für
endgültige
Reinigungsstufen verwendet werden. Bei Expression von Proteinen
verwendete mikrobielle Zellen können
durch irgendein zweckmäßiges Verfahren,
einschließlich
von Gefrier-Tau-Zyklen, Beschallung, mechanischer Zerstörung oder
Verwendung von Zell-Lysiermittlen, zerstört werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Behandlung einer
HIV-Infektion bereit, worin eine ein Serpin, z. B. ATIII oder ein
Analog davon, kodierende DNA in eine Zelle eingeführt wird,
die für
eine HIV-Infektion empfänglich
ist, und in einer ausreichenden Menge zur Inhibierung der Infektion
der Zelle durch den HIV exprimiert wird. Das heißt, die Erfindung stellt eine
Gentherapie zur Behandlung von Retrovirus-induzierten Krankheitszuständen bereit,
die Serpin, z. B. ATIII, umfasst. Die Abgabe eines funktionellen
Serpin-kodierenden Gens an geeignete Zellen ex vivo, in situ oder
in vivo wird unter Verwendung von Vektoren bewirkt, und insbesondere
von viralen Vektoren (z. B. Adenovirus, Adeno-verbundenem Virus
oder einem Retrovirus), oder ex vivo unter Verwendung von physikalischen
DNA-Trasfermethoden (z. B. Liposomen- oder chemische Behandlung).
Siehe z. B. Anderson, NATURE, 392 (6679Suppl.): 25–30 (1998);
siehe auch Friedmann, SCIENCE, 244: 1275–81 (1989); Verma, SCI. AM.,
263: 68–84
(1990); Miller, NATURE, 357: 455–60 (1992). Die Einführung eines
ein Serpin kodierenden Gens kann auch durch extrachromosomale Substrate
(transiente Expression) oder künstliche
Chromosomen (stabile Expression) erzielt werden. Zellen können auch
ex vivo in Gegenwart von Serpin kultiviert werden, um eine gewünschte Wirkung
auf oder die Aktivität
in solchen Zellen zu vermehren oder zu produzieren. Behandelte Zellen
können
dann in vivo für
therapeutische Zwecke eingeführt werden.
Alternativ wird in Erwägung
gezogen, dass eine Antisense-Therapie oder Gentherapie angewendet werden
könnte,
um die Expression von erfindungsgemäßen Serpinen negativ zu regulieren.
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Andere,
die Expression eines Proteins inhibierende, Methoden, umfassen die
Einführung
von Antisense-Molekülen in erfindungsgemäße Nucleinsäuren, ihre
Komplemente oder ihre translatierten RNA-Sequenzen, durch auf diesem
Gebiet bekannte Methoden. Die Serpine können ferner unter Verwendung
von gezielten Deletionsmethoden oder die Insertion eines negativ
regulierenden Elements, wie z. B. eines Silencers, der gewebespezifisch
ist, inhibiert werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner gentechnisch veränderte Zellen
im in vivo-Bereich bereit, um Polynucleotide-kodierendes Serpin,
z. B. ATIII, zu exprimieren, wobei solche Polynucleotide in operativer
Verbindung mit einer regulatorischen, gegen die Wirtszelle heterologen
Sequenz, die die Expression der Polynucleotide in der Zelle steuert,
vorliegen. Diese Methoden können
verwendet werden, um die Expression der Serpin-Polynucleotide zu
erhöhen
oder zu verringern.
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In
einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
Zellen und Gewebe gentechnisch verarbeitet werden, um ein endogenes
Gen, das Serpin, z. B. ATIII, umfasst, unter der Kontrolle induzierbarer
regulatorischer Elemente zu exprimieren, in welchem Fall die regulatorischen
Sequenzen des endogenen Gens durch homologe Rekombination ersetzt
sein können.
Wie hier beschrieben, kann ein Gen-Targeting verwendet werden, um
eine in einem Gen existierende regulatorische Region durch eine
aus einem verschiedenen Gen oder einer neuen regulatorischen Sequenz,
synthetisiert durch gentechnische Verfahren, zu ersetzen. Solche
regulatorischen Sequenzen können
aus Promotoren, Enhancern, Gerüst-Anfügungsregionen,
negativen regulatorischen Elementen, transkriptionalen Initiationsstellen,
regulatorischen Protein-bindenden Stellen oder Kombinationen dieser
Sequenzen bestehen. Alternativ können
Sequenzen, die die Struktur oder Stabilität der RNA oder des produzierten
Proteins beeinträchtigen,
ersetzt, entfernt, zugefügt
oder auf andere Weise durch Targeting modifiziert werden. Diese
Sequenzen umfassen Polyadenylierungssignale, mRNA-Stabilitätselemente,
Spleißstellen,
Leader-Sequenzen zur Verstärkung
oder Modifizierung der Transport- oder Sekretionseigenschaften des
Proteins, oder andere Sequenzen, die die Funktion oder Stabilität von Protein
oder RNA-Molekülen
verändern
oder verbessern.
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In
allen obigen Ausführungsformen,
die die Vermehrung von zellulärer
Serpin-, z. B. ATIII, Expression beinhalten, kann die Targeting-Maßnahme eine
einfache Insertion der regulatorischen Sequenz, ein Platzieren des
Gens oder die Kontrolle der neuen regulatorischen Sequenz, d. h.,
Insertieren eines neuen Promotors oder Enhancers oder beider stromaufwärts eines
Gens, sein. Alternativ kann die Targeting-Maßnahme eine einfache Deletion
eines regulatorischen Elements, wie z. B. die Deletion eines gewebespezifischen
negativen regulatorischen Elements, sein. Alternativ kann die Targeting-Maßnahme ein
existierendes Element ersetzen; z. B. kann ein gewebespezifischer
Enhancer durch einen Enhancer ersetzt werden, der eine breitere
oder verschiedene Zell-Typ-Spezifität als die natürlich vorkommenden
Elemente aufweist. Die natürlich
vorkommenden Sequenzen werden hier deletiert und neue Sequenzen
zugefügt.
In allen Fällen
kann die Identifizierung der Targeting-Maßnahme durch die Verwendung
von einem oder mehreren selektierbaren Marker-Genen erleichtert werden, die zur Targeting-DNA
benachbart sind, was die Selektion von Zellen ermöglicht,
in denen die exogene DNA in das Wirtszellen-Genom integriert wurde.
Die Identifizierung der Targeting-Maßnahme
kann auch erleichtert werden durch die Verwendung von einem oder
mehreren Marker-Genen, die Eigenschaften einer negativen Selektion
so aufweisen, dass der negativ selektierbare Marker an die exogene
DNA gebunden ist, aber so konfiguriert ist, dass der negativ selektierbare
Marker die Targeting-Sequenz
flankiert, und so, dass eine korrekte homologe Rekombination mit
Sequenzen im Wirtszellen-Genom
nicht zu einer stabilen Integration des negativ selektierbaren Markers
führt.
Marker, die für
diesen Zweck geeignet sind, umfassen das Herpex-Simplex-Virus-Thymidinkinase(TK)-Gen
oder das bakterielle Xanthin-Guanidin-Phosphoribosyltransferase(gpt)-Gen.
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Die
Gen-Targeting- oder Gen-Aktivierungstechniken, die gemäß diesem
erfinderischen Aspekt verwendet werden können, sind insbesondere beschrieben
im
US-Patent Nr. 5 272 071 (Chappel);
US-Patent Nr. 5 578 461 (Sherwin
et al.); Internationale Anmeldung Nr.
PCT/US92/09627 (
WO 93/09222 ) (Selden et al.); und Internationale
Anmeldung Nr.
PCT/US90/06436 (
WO 91/06667 ) (Skoultchi
et al.), von denen jedes/jede von ihnen durch Bezugnahme darauf
in ihrer Gesamtheit Bestandteil dieser Beschreibung ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird im folgenden detaillierter durch veranschaulichende
Beispiele beschrieben, auf die die vorliegende Erfindung nicht beschränkt ist.
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BEISPIELE
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Diese
Beispiele werden nur zum Zweck einer Veranschaulichung angegeben,
und die Erfindung ist keinesfalls auf diese Beispiele beschränkt, sondern
soll vielmehr so ausgelegt werden, dass sie irgendwelche und alle
Variationen, die als Ergebnis der hier angegebenen Lehre offenbar
werden, umfasst.
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BEISPIEL 1: HPLC-REINIGUNG EINES HIV-INHIBITORISCHEN
FAKTORS AUS CD8+-T-ZELLEN UND SEINE IDENTIFIZIERUNG ALS
ANTITHROMBIN III UNTER VERWENDUNG VON NANO-ELEKTROSPRAY-TANDEM-MASSEN-SPEKTROMETRIE
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Zur
Reinigung des ATIII-ähnlichen
HIV-inhibitorischen Faktors wurden HIV-spezifische CTL- oder Massen-CD8+-T-Zellen von Langzeit-Nicht-Progressoren
in vitro kultiviert und mit CD3-Vernetzung stimuliert (Geiben-Lynn
et al., J. VIROL., 75: 8306–16
(2001)) in entweder 10% hitzeinaktiviertem fetalen Rinderserum oder
10% hitzeinaktiviertem menschlichen Serum. Nach 4 Stunden bei 37°C wurde das
Medium gesammelt, zentrifugiert und auf eine Heparin-Sepharose-Säule appliziert.
Die Säule
wurde mit einem kontinuierlichen Gradienten von 1 M NaCl in Phosphat
gepufferter Salzlösung
(PBS, pH 7,4) eluiert. Inhibitorische Fraktionen wurden gesammelt
und mit einem Centricon 50K-Zentrifugenkonzentrator konzentriert.
Die Probe wurde auf eine Superdex 200-Säule appliziert. Inhibierende
Fraktionen wurden auf eine Vydac RP-4 HPLC-Säule, mit destilliertem Wasser
und 0,1% (Gew./Gew.) Trifluoressigsäure (TFA) equilibriert, gegeben
und auf Reinheit getestet (2A). Gebundenes
Protein wurde mit einem Gradienten von Acetonitril in TFA eluiert
(Van Patten et al., J. BIOL. CHEM., 274: 10268–76 (1999)). Zusätzlich wurde
die Reinheit der endgültigen
Proben mittels SDS-Polyacrylamid-Gel-Elektrophorese (PAGE) mit Silberfärbung bewertet,
und die Proteinkonzentration wurde mit einem Bio-Rad-Proteinassay
bestimmt. Fraktionen mit > 95%
Reinheit durch C4-HPLC und Silberanfärben wurden für Inhibierungstests
verwendet, um ID50 zu bestimmen (Schreuder
et al., NAT. STRUCT. BIOL., 1: 48–54 (1994)).
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Die
Fraktionen aus der Superdex-200-Säule, die anti-HIV-Aktivität enthielten,
wurden gesammelt und mittels SDS-PAGE unter reduzierenden und nicht-reduzierenden
Bedingungen und Silberanfärbung
analysiert, was eine einzige molekulare Spezies ergab, die bei 43
kDa wanderte (2B). Es wurde eine In-Gel-Trypsin-Digestion
auf dem bei 43 kDa-Band wandernden Material durchgeführt, um
Peptid-Fragmente zu erhalten, die nachfolgend aus dem Gel eluiert
und mittels Umkehrphasen-HPLC-Nano-Elektrospray-Tandem-Massenspektrometrie (μLC/MS/MS)
auf einem Finnigan-LCQ-Quadrupol-Ionenfallen-Massenspektrometer identifiziert (2C). Rinder-ATIII (53%) wurde mit Massen
von 14 Peptiden bestimmt.
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Im
Gegensatz dazu inhibierte Serum, das unbehandeltes Medium und Überstände aus
unstimuliertem CD8+-T-Zellen-Wachstum im Serum enthaltenden
Serum enthielt, die HIVIIIB-Replikation,
selbst bei Applikation auf die Heparin-Sepharose-Säule, nicht
wesentlich. Zusätzlich
wurde unter Verwendung von unbehandeltes Serum enthaltendem Medium
die 43 kDa-Form von ATIII nach der Heparin-Sepharose-Chromatographie
und Superdex-200-Chromatographie durch SDS-PAGE, Silberanfärben oder
C4-HPLC nicht festgestellt. Diese Daten zeigen, dass aktivierte
CD8+-T-Zellen ATIII in eine Form modifizieren,
die zur Inhibierung von HIV fähig
ist. Unverarbeitetes ATIII weist normalerweise ein Molekulargewicht
von 54 bis 65 kDa auf, während
bei der gereinigten Form mittels SDS-PAGE 43 kDa gefunden wurden.
Dies führte
uns zu der Hypothese, dass der Heparin-nicht-bindende < 50 kDa-Faktor notwendig
sein könnte,
um ATIII zu aktivieren.
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BEISPIEL 2: ANTIVIRALE AKTIVITÄT VON ATIII
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1. Vergleichende Beurteilung der Wirkung
von gereinigten Rinder-ATIII-Formen auf HIV-, SIV- und SHIV-Infektiösität in vitro
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Um
die Wirkung von ATIII auf die Lentivirus-Infektiösität (X4 HIV, R5 HIV, SIV239 oder SHIVKu-1)
zu testen, wurden Zelllinien (H9, PM1, SEM-174) in Gegenwart oder
Abwesenheit der verschiedenen Formen von ATIII bis zu 9 Tagen kultiviert
(vergl. 3 und 4). Alle
drei Tage (Tag 3, 6 und 9) wurde ein 1 ml Zellüberstand aus den Testvertiefungen
entfernt und mit einem gleichen Volumen R20-Kulturmedium, das entweder Rinder-ATIII
oder menschliches ATIII enthielt, ersetzt. Kontrollvertiefungen
wurden auf ähnliche
Weise behandelt, erhielten aber Medium ohne die ATIII-Ergänzung.
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Aus
den Test- und Kontrollvertiefungen wurden am neunten Tag der Kultur
wieder Proben entnommen und die Konzentration des viralen Kernproteins
p24 (gag) für
HIV (Alliance® HIV-1
p24 ELISA-Kit; NEN® Life Science, Boston,
MA, USA) oder p27-Antigen (SIV-Kern-Antigen-ELISA-Kit, Coulter,
Miami, FL) wurde für
HIV- bzw. SIV- oder SHIV-infizierte Zellen gemessen. Die Inhibierung
der viralen Replikation in den Testproben wurde als Prozentsatz
der in den Kontrollvertiefungen festgestellten p24-Immunoreaktivität bestimmt.
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2. In vivo-Beurteilung der ATIII-antiretroviralen
Aktivität
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Es
gibt zur Zeit kein durch die U. S. Food and Drug Administration
zur Beurteilung antiretroviraler Mittel, wie z. B. ATIII, registriertes
Standard-in vivo-Modell, und für
eine IND-Zulassung in den USA ist kein in vivo-Modell erforderlich.
Menschliche Zelllinien können
jedoch in Hohlfasern in den subkutanen und intraperitonealen Kompartementen
von Mäusen
kultiviert werden (Hollingshead et al., LIFE SCI., 57: 131–41 (1995)). Eine
in vivo-Beurteilung der ATIII-antiretroviralen Aktivität kann in
dem von Hollingshead und Mitarbeitern (ANTIVIRAL RES., 28: 256–79 (1995))
entwickelten Mäuse-Hohlfaser-Modell
durchgeführt
werden.
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H9-
oder PM1-Zellen-tragende Polyvinylidenfluorid-Fasern (Mw-Ausschluss:
500.000; 1 mm innerer Durchmesser; Spectrum Medical Corp., Houston,
TX, USA) werden hergestellt durch Füllen von konditionierten Hohlfasern
mit Zellinokulum (uninfizierte Zellen, akut HIV-infizierte Zellen
oder chronisch HIV-infizierte
Zellen) (Hollingshead et al., LIFE SCI., 57: 131–41 (1995)). Diese inokulierten
Hohlfasern werden entweder subkutan oder in die Peritonealhöhle von
SCID-Mäusen
(SCID/NCr; NCI Animal Production Facility, NCI-FCRDC, Frederick,
MD, USA) chirurgisch implantiert. Hohlfaser-tragende SCID-Mäuse werden
entweder akut oder chronisch mit steigenden Mengen von gereinigtem
ATIII-Präparat
versetzt. Das ATIII-Präparat (3
bis 500 E/Maus/Tag) wird den Hohlfasern-tragenden SCID-Mäusen durch
subkutane Injektion, intraperitoneale Injektion, intravenös oder auf
oralem Wege verabreicht. Zu bestimmten Zeiten wird aus Kontroll-
und Testtieren Blut entnommen und Serum zubereitet. Die Menge der
viralen Teilchen im Test- und
Kontrollserum wird mittels p24-ELISA gemessen. Eine ATIII-vermittelte
antivirale Wirkung ergibt einen beträchtlichen Abfall in der viralen Belastung,
ersichtlich durch einen mindestens 15%igen Abfall im Serum-p24-Proteingehalt
in ATIII-behandelten Tieren, relativ zum Serum p24-Gehalt in den
unbehandelten Kontrolltieren.
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ÄQUIVALENTE
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Obwohl
hier besondere Ausführungsformen
detailliert beschrieben wurden, wurde dies beispielhaft nur zu Veranschaulichungszwecken
durchgeführt
und soll keinesfalls im Hinblick auf den Rahmen der anliegenden
Ansprüche,
die folgen, begrenzend wirken. Insbesondere sind die Erfinder der
Auffassung, dass verschiedene Substitutionen, Veränderungen
und Modifikationen der Erfindung durchgeführt werden können. Andere
Aspekte, Vorteile und Modifikationen liegen im Rahmen der Erfindung.
ATIII kann z. B. als antivirales Arzneimittel gegen andere Viren
(z. B. HTLV-1, HTLV-2, HSV, EBV, HBV, HCV oder CMV) verwendet werden. SEQUENZPROTOKOLL