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DE60223890T2 - Verfahren zur Bereitstellung eines Software-Upgrades an ein Endgerät mit Chipkarten-Schnittstelle - Google Patents

Verfahren zur Bereitstellung eines Software-Upgrades an ein Endgerät mit Chipkarten-Schnittstelle Download PDF

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DE60223890T2
DE60223890T2 DE60223890T DE60223890T DE60223890T2 DE 60223890 T2 DE60223890 T2 DE 60223890T2 DE 60223890 T DE60223890 T DE 60223890T DE 60223890 T DE60223890 T DE 60223890T DE 60223890 T2 DE60223890 T2 DE 60223890T2
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DE
Germany
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host device
upgrade
smart card
smartcard
firmware
Prior art date
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George Morton Lownes
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Panasonic Corp
Original Assignee
Matsushita Electric Industrial Co Ltd
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine digitale Settop-Box und insbesondere auf ein Verfahren zum Aufrüsten bzw. Upgraden der Firmware/Software einer digitalen Settop-Box unter Verwendung einer standardisierten Aufstellpunkt-Schnittstelle (POD-Schnittstelle, point of deployment-Schnittstelle).
  • Mit dem Auftauchen von digitalen Rundfunksystemen ist von mehreren Kabelbetreibern ein breites Feld von interaktiven Unterhaltungsdiensten geschaffen worden. Beispielhafte interaktive Dienste umfassen interaktive Programmführer, den Email- und Web-Zugang, interaktive Spiel-Shows, Videospiele und dergleichen. Doch müssen diese interaktiven Dienste über eine Verbraucher-Settop-Box (d. h. einen Umsetzer für Kabelfernsehen) angeschlossen werden. Herkömmlich hatte jeder Hersteller von Kabelfernseh-(cable television, CATV)-Einrichtungen seine eigene urheberrechtlich geschützte Settop-Box. Dies behinderte jedoch die Berechnung, da ein Verbraucher, der Kabelfirmen wechseln wollte, häufig eine neue Settop-Box erwerben musste. Das Telekommunikationsgesetzt von 1996 wurde erlassen, um eine offene Kabelhardwareplattform zu schaffen, die für Interoperabilität und Portabilität zwischen Settop-Boxen und Kabelsystemen sorgt.
  • Das Telekommunikationsgesetz von 1996 ermächtigte die US-Fernmeldeverwaltung (Federal Communications Commision, F.C.C.), Vorschriften zu erarbeiten, die Verbrauchern die Möglichkeit verschaffen, Settop-Boxen und ähnliche Einrichtungen von Quellen zu erlangen, die keine Kabelbetreiber sind. Vor dem Gesetz waren Kabeleinrichtungen (d. h. Decoder-Boxen) nicht zwischen verschiedenen Systemen betreibbar; mit anderen Worten, Kabelbetreiber bauten auf der Grundlage urheberrechtlich geschützter Systeme, die für den Empfang eine spezifische Hardware/Software benötigten, geographische Märkte auf. Als der Fernsehinhalt bzw. der Fernsehumfang zunehmend von HF-Übertragungsschemata zu Kabel/Satelliten-basierten Systemen wechselte, wurden die Verbraucher zuversichtlich, dass ihr lokaler Kabelbetreiber die Signaldienste/interaktiven Dienste in ihr Heim liefert.
  • Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ist von nordamerikanischen Kabelbetreibern eine universelle Settop-Box-Hardware- und -Software-Plattform entwickelt worden, die als OpenCable®-Standard bekannt ist. Um die gewünschte Portabilität und Interoperabilität (d. h. zwischen Kabelkopfenden und Settop-Boxen) zu er leichtern und dennoch den urheberrechtlich geschützten Umfang von Kabelbetreibern (d. h. Verschlüsselung, Sicherheit, Bezahlprogrammierung (pay programming)) aufrechtzuerhalten, enthalten die OpenCable®-konformen Settop-Boxen eine generelle Hardware und Software, die dazu verwendet werden kann, Kabelfernsehsignale zu decodieren, sowie eine Aufstellpunkt-Schnittstelle (POD-Schnittstelle) zum Kommunizieren mit einem POD-Modul.
  • Obwohl die Erfindung hinsichtlich einer OpenCable®-konformen Settop-Box beschrieben wird, ist sie nicht auf diesen Standart beschränkt. Sie kann mit jeder Settop-Box praktiziert werden, die für die Aufnahme einer Smartcard konfiguriert ist, die Merkmale der Settop-Box einschließlich, jedoch nicht ausschließlich des bedingten Zugangs steuert. Im folgenden Text wird der Begriff "offene Kabel-Settop-Box" bzw. "offene kabelnormgerechte Settop-Box" verwendet, um allgemein auf diese Vorrichtungen zu verweisen.
  • Das POD-Modul enthält Hardware und Software, die die Settop-Box an einen bestimmten CATV-Betreiber anpasst. Die POD-Schnittstelle zur Settop-Box, wie sie gegenwärtig ausgeführt ist, ist ein Anschluss gemäß der Internationalen Vereinigung für Personalcomputer-Speicherkarten (PCMCIA), ein Anschluss gemäß der Japanischen Vereinigung zur Entwicklung der elektronischen Industrie (JEIDA) oder dergleichen, der im Folgenden als "Smartcard-Anschluss" bezeichnet wird. Ein kompatibles POD-Modul (d. h. eine PCMCIA- oder JEIDA-Karte) wird an den Smartcard-Anschluss angeschlossen, um urheberrechtlich geschützte Dienste (d. h. Funktionen des bedingten Zugangs) wie etwa Bezahlprogrammierung, Unterhaltungsführer, Verschlüsselung, Sicherheit und dergleichen bereitzustellen. Bei dem typischen bidirektionalen Kabelsystem weist das POD-Modul einen CPU-Kanal, einen Außerbandkanal und einen Innbandkanal auf, die betriebsbereit mit dem Smartcard-Anschluss der Settop-Box verbunden sind. Die Settop-Box stützt sich nur bei spezifischen Diensten auf das POD-Modul. Da sie eine allgemeine Hardware und Software sowie den Smartcard-Anschluss aufweist, ist die Open-Cable®-konforme Settop-Box so entworfen, dass sie zwischen verschiedenen Kabelnetzen portierbar und interoperabel ist.
  • Da für diese normgerechten Settop-Boxen zur Anwendung des Standards ablauffähige Firmware/Software-Programme eingeführt werden, ist ein Verfahren zum Upgraden, das Software-Patches, Fehlerreparaturen und dergleichen bereitstellt, notwendig. Noch ist die Anzahl von Herstellern und voraussichtlichen Settop-Box- Modellen zu groß, um selbst dann, wenn Kabelbetreiber bereit sind, die Bandbreite allgemein zugänglich zu machen, solche Upgrades über alle Kabelsysteme hinweg bereitzustellen. Überdies wäre der Umfang der ablauffähigen Programme für eine Bereitstellung über eine Telephonschnittstelle untragbar; ähnlicherweise sind Kosten der Wartung durch einen autorisierten Dienstanbieter untragbar.
  • Demgemäß besteht ein Bedarf an einem Verfahren, das einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung in kostengünstiger Weise ein Code-Upgrade bereitstellt.
  • WO 93/07715 A offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Anpassen einer Vorrichtung mit einer Smartcard. Die Vorrichtung ist ein Bezahl-TV-Decoder, der eine CPU enthält, die mit einem ROM, einem EEPROM-Speicher und einem Kartenleser verbunden ist. Sobald der Decoder die installierte Smartcard identifiziert hat, speichert er die von der Smartcard empfangenen Daten im Speicher.
  • EP 0 905 984 A offenbart ein System zum Herunterladen von Computersoftware per Rundfunkprogramm.
  • EP 0 914 001 A offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herunterladen von Anwendungen in einen digitalen Decoder.
  • WO 01/20899 A offenbart ein System mit entnehmbarer Karte und herunterladbarem Agent-Programm zum Kommunizieren mit einem Digitalfernsehempfänger oder einer anderen Host-Vorrichtung.
  • FR 2 758 430 offenbart ein Verfahren und ein System zum Herunterladen von numerischen Daten über Satellit.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung ist durch den Inhalt der unabhängigen Ansprüche definiert. Die abhängigen Ansprüche sind auf vorteilhafte Ausführungsformen gerichtet.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Vorteilhafterweise ist sie mit einer Smartcard versehen, die ein Software-Upgrade für eine Host-Vorrichtung mit einer Smartcard-Schnittstelle enthält. Ein Speicher in der Smartcard speichert das Software-Upgrade für die Lieferung an die Host-Vorrichtung. Die Smartcard enthält eine Karteninformationsstruktur (card information structure, CIS) gemäß einem Standardprotokoll für das Identifizieren der Smartcard als Software-Upgrade-Karte, damit die Host-Vorrichtung auf das Software-Upgrade zugreifen kann.
  • Vorteilhafterweise ist sie ferner mit einem Verfahren für die Bereitstellung eines Code-Upgrades für eine Host-Vorrichtung mit einer Smartcard-Schnittstelle versehen. Es wird eine Smartcard bereitgestellt, die ein Code-Upgrade zur Übertragung an die Host-Vorrichtung enthält. Die Smartcard wird mit der Smartcard-Schnittstelle der Host-Vorrichtung verbunden. Die Smartcard wird als Code-Upgrade erkannt, wobei zum Upgraden der Software/Firmware der Host-Vorrichtung auf Daten auf der Karte zugegriffen wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Diese und weitere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden vollständiger deutlich aus der folgenden Beschreibung, den beigefügten Ansprüchen und der begleitenden Zeichnung, worin:
  • 1 ein Blockschaltplan einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung mit einer POD-Schnittstelle und einer Upgrade-Karte gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 2 ein Blockschaltplan der für einen Smartcard-Anschluss einer beispielhaften Host-Vorrichtung vorgesehenen Software-Schnittstelle gemäß der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 3 ein Ablaufplan ist, der ein Verfahren zum Upgraden von Code der normgerechten Host-Vorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN AUSFÜHRUNG
  • Die in der folgenden Beschreibung verwendete bestimmte Terminologie soll lediglich dem Zweck dienen und nicht als Einschränkung ausgelegt werden. Der Begriff "Smartcard" bezieht sich auf tragbare Schaltungskarten wie etwa Karten des Typs I-III gemäß der Internationalen Vereinigung für Personalcomputer-Speicherkarten (PCMCIA), Karten gemäß der Japanischen Vereinigung zur Entwicklung der elektronischen Industrie (JEIDA) und ähnliche Karten, die so konfiguriert sind, dass sie gemäß den standardisierten mechanischen und elektrischen Spezifikationen zur Verwendung mit offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtungen arbeiten. Der Begriff "normgerechte Host-Vorrichtung" ist entsprechend dem in der OpenCable® HOST-POD INTERFACE SPECIFICATION der Cable Television Laboratories Inc. dargelegten Settop-Box-Standard definiert, der als Ganzes durch Literaturverweis hier aufgenommen ist. Die Begriffe "Code", "Computer-Code" und "Software" werden austauschbar verwendet. Der Begriff "Tupel" wird verwendet, um ein Datenobjekt mit zwei oder mehr Komponenten zu bezeichnen. In der Zeichnung werden in den gesamten mehreren Figuren dieselben Bezugszeichen zum Bezeichnen derselben Elemente verwendet. Obwohl die Erfindung hinsichtlich einer offenen kabelnormgerechten Settop-Box beschrieben wird, ist sie allgemein auf jede Settop-Box mit einer Smartcard-Schnittstelle anwendbar.
  • Die vorliegende Erfindung ist durch eine Smartcard und eine Smartcard-Schnittstelle verkörpert, die einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung ein Code-Upgrade bereitstellen. Ein Speicher der Smartcard speichert das Code-Upgrade für die Lieferung an die Host-Vorrichtung. Die Smartcard mit dem Code-Upgrade enthält eine Karteninformationsstruktur (CIS) zum Identifizieren der Smartcard als Code-Upgrade-Karte, damit die normgerechte Host-Vorrichtung zum Upgraden ihrer Software/Firmware auf das Code-Upgrade der PCMCIA-Karte zugreifen kann.
  • Die vorliegende Erfindung ist außerdem durch ein Verfahren verkörpert, das einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung ein kostengünstiges Upgrade bereitstellt. Die Smartcard, die das Code-Upgrade speichert, ist von leichtem Gewicht, von kleinem Umfang und relativ preiswert herzustellen. Somit kann die Smartcard gemäß der vorliegenden Erfindung zur Korrektur von Softwarefehlern in einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung oder zum Upgraden einer sol chen ohne weiteres über normale Vertriebskanäle wie etwa Postdienste an eine Bedienungsperson geschickt werden.
  • I. Herkömmliche Systemkomponenten
  • Um auf die Zeichnung Bezug zu nehmen, ist 1 ein Blockschaltplan auf höherer Ebene, der ein typisches offenes kabelnormgerechtes System 5 zeigt. Das System 5 ist gezeigt in einer typischen Konfiguration mit einer offenen kabelnormgerechten Host-Vorrichtung 7, die über eine Aufstellpunkt-Schnittstelle (POD-Schnittstelle) 42 und eine mit einem Kabelfernseh-Kopfende (CATV-Kopfende) verbundene Teilnehmeranschlussleitung 11 betriebsbereit mit einer POD-Vorrichtung 10 verbunden ist. Die POD 10 wird jedem Teilnehmer bzw. Abonnenten eines urheberrechtlich geschützten Kabelsystems bereitgestellt. Die POD 10 ermöglicht die Trennung von Kabelbetreiber-Hardware/Software-Spezifika von der Host-Vorrichtung 7 (d. h. der Settop-Box). In dieser Weise teilen die POD 10 und die Host-Vorrichtung 7 Signalisierungsfunktionen so auf, dass von der Host-Vorrichtung 10 die HF- und QPSK-Verarbeitung ausgeführt wird und die Entschlüsselung, die Entwürfelung bzw. Entscrambelung und jegliche für den CATV-Anbieter spezifische Signalverarbeitung unter der Steuerung der POD 10 ausgeführt wird. Die POD 10 stellt außerdem eine Schnittstelle für Kommunikationen zwischen dem Teilnehmer und dem CATV-Kopfende bereit.
  • Obwohl die beispielhafte Ausführungsform mit Bezug auf ein bidirektionales (d. h. Zweiwege-)Festnetz-Kabelsystem beschrieben wird, werden Fachleute erkennen, dass andere Typen von Kabelsystemen einschließlich drahtloser Systeme unter dem offenen Kabelstandard betreibbar sind. Ähnlich sind Einwegsysteme und Systeme gemäß der Schnittstellenspezifikation für Daten über Kabeldienst (DOCSIS) gleichfalls mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vereinbar.
  • In dem beispielhaften System umfasst die Host-Vorrichtung 7 einen Tuner 12, einen Demodulator 14, einen Vierphasen-Umtastungs-Sender (QPSK-Sender) 16, einen Empfänger 18, einen Datenprozessor 22, einen Demultiplexer 20, eine POD-Schnittstelle 42, einen Direktzugriffsspeicher (RAM) 23 und einen optionalen Nur-Lese-Speicher (ROM) 35. Beide Speicher 23 und 35 sind mit dem Datenprozessor 22 gekoppelt. Der Direktzugriffsspeicher kann beispielsweise ein Batteriegesicherter dynamischer RAM oder ein anderer nichtflüchtiger Speicher sein. Wie weiter unten beschrieben wird, kann der optionale ROM 35 einen Urlader bzw. ein Boot-Programm und Sicherungsversionen der Betriebssoftware enthalten. Der beispielhafte Prozessor 22 kann die Software direkt von dem ROM 35 ablaufen lassen oder in den RAM 23 herunterladen, wenn in der momentan in dem RAM 23 gespeicherten Betriebssoftware ein Fehler entdeckt wird.
  • Im Betrieb werden der Sender 16 und der Empfänger 18 der Host-Vorrichtung 7 dazu verwendet, Daten zwischen der Settop-Box und dem CATV-Kopfende über das Kabel oder die Teilnehmeranschlussleitung 11 zu übertragen. Der Tuner 12 der Host-Vorrichtung 7 ist für das Abstimmen auf eine gewünschte Kanalfrequenz für den Empfang von A/V-Inhalt von der Teilnehmeranschlussleitung 11 vorgesehen.
  • Die POD-Schnittstelle 42 ist ein 68-Stift-Smartcard-Steckplatz für die Aufnahme einer POD 10 oder einer Smartcard 25 (wie in 2 gezeigt ist). Die POD-Schnittstelle kann nach Bedarf in einer 16-Bit- oder 32-Bit-Betriebsart arbeiten.
  • In Übereinstimmung mit einem Befehlssatz und Teilnehmerberechtigungsparametern gewährt/verweigert die POD-Vorrichtung 10 bedingt den Zugriff auf über die Teilnehmeranschlussleitung bereitgestellten Inhalt. Wenn dem Teilnehmer ein Zugriff gewährt wird, kann die POD 10 dem Datenprozessor 22 über den CPU-Kanal einen Schlüssel für bedingten Zugriff oder "Mittel zum Entscrambeln" liefern, um dem Betrachter über die Host-Vorrichtung 7 den Inhalt zu präsentieren.
  • Beispielsweise kann das CATV-Signal einen Kanal umfassen, der ein verschlüsseltes digitales Fernsehsignal transportiert. Dieses Fernsehsignal kann beispielsweise gemäß dem Standard der Expertengruppe für bewegte Bilder (MPEG) codiert und mittels eines symmetrischen Algorithmus wie etwa dem Dreifach-Datenverschlüsselungsstandard (Dreifach-DES) verschlüsselt sein. In einem Beispiel können in Pakete aufgeteilte Elementarstrompakete (PES-Pakete) des MPEG-Bitstroms verschlüsselt und danach zu MPEG-Transportpaketen gepackt sein. Der Transportdecoder der Settop-Box kann das Signal empfangen und demodulieren, die Transportpakete wiederherstellen und die verschlüsselten PES-Pakete rekonstruieren. Die Daten in diesen Paketen werden dann zu dem Inbandkanal des POD-Moduls geleitet, wo sie entschlüsselt und zu dem Transportdecoder zurückgeleitet werden. Das POD-Modul kann einen im Voraus gespeicherten Entschlüsselungsschlüssel verwenden, der beispielsweise über den Außerbandkanal durch eine frühere Kommunikation mit dem Kabelkopfende, bei der die verschlüsselte Programmierung bestellt wurde, bereitgestellt sein kann.
  • Der Demultiplexer 20 der Host-Vorrichtung 7 "entpackt" Datenpakete der Teilnehmeranschlussleitung. Der Demultiplexer kann beispielsweise die Daten von der PES-Rahmung trennen, um einen elementaren Bitstrom wiederherzustellen. Alternativ kann der Demultiplexer 20, falls die Transportpakete verschlüsselt sind, die PES-Pakete aus den Transportpaketen wiedergewinnen und entweder die PES-Pakete oder den elementaren Bitstrom zu einem MPEG-Decoder (nicht gezeigt) schicken.
  • Natürlich ist die vorliegende Erfindung weder auf irgendeinen Codierstandard noch auf eine digitale Implementierung begrenzt. Das POD-Modul kann beispielsweise dazu verwendet werden, einem analogen Decoder zu signalisieren, dass der Teilnehmer die Programmierung, die er empfangen soll, bezahlt hat und somit dem Decoder zu ermöglichen, herkömmliche analoge Techniken des Entscrambelns auf die empfangenen analogen Videosignale anzuwenden.
  • Die beispielhafte POD 10 von 1 ist für das Arbeiten an einem bidirektionalen Kabelnetz konfiguriert. Die POD 10 weist einen mit OOB bezeichneten Außerbandkanal, einen mit INB bezeichneten Inbandkanal und einen mit CPU bezeichneten Verarbeitungskanal auf. Wie oben beschrieben worden ist, empfängt das INB-Signal Inhalt von dem Kabelkopfende, während der OOB-Kanal eine Zweiwege-Datenkommunikation zwischen der Settop-Box und dem Kopfende ermöglicht.
  • Der über den INB-Kanal empfangene Inhalt wird über den Tuner 12 und den Demodulator 14 der Host-Vorrichtung 7 bereitgestellt. Wenn Teile des Inhalts einem bedingten Zugriff unterworfen (z. B. gescrambelt oder verschlüsselt) sind, kann die POD 10 ein Entschlüsselungsleistungsmerkmal, das einen Schlüssels für bedingten Zugriff umfasst, bereitstellen oder eine Berechtigung für das Entscrambeln verschaffen, um dem Betrachter über die Host-Vorrichtung 7 den Inhalt zu präsentieren.
  • Der OOB-Kanal des beispielhaften Systems 5 ist für das Übertragen von Inhalt wie etwa einer Teilnehmeranforderung an das Kabelkopfende nach dem Empfang eines betreffenden Dienstes oder einer Antwort über die Teilnehmeranschlusslei tung vorgesehen. Der QPSK-Sender der Host-Vorrichtung 7 ist für das Modulieren eines über den OOB-Kanal übertragenen Trägersignals zum Ausgeben eines Datenstroms über die Teilnehmeranschlussleitung an das Kabelkopfende vorgesehen.
  • Auf die Verbindung der POD 10 oder einer Smartcard 25 (siehe 2) mit der POD-Schnittstelle 42 der Host-Vorrichtung 7 hin wird eine Initialisierungssequenz gemäß einem Standardprotokoll der Smartcard 25 ausgeführt, um eine Plug-and-Play®-Funktionalität zu ermöglichen. Die Initialisierungssequenz liest eine Karteninformationsstruktur (CIS) oder ein "Metaformat" einer Smartcard 24, um zu ermitteln, ob die Karte eine POD ist. Das Metaformat ist eine Hierarchie von Protokollschichten und ein Satz von vorrichtungsunabhängigen Treibern zum Spezifizieren von Datenaufzeichnungsformaten und der Datenorganisation. Indem der Datenprozessor 22 der Host-Vorrichtung 7 so programmiert wird, das er ein Tupel der Basiskompatibilität oder der "physikalischen Schicht" des Smartcard-Protokolls erkennt, kann die Host-Vorrichtung eine Smartcard 25 als Software/Firmware-Upgrade erkennen und entsprechend arbeiten.
  • II. Smartcard-Protokollschichten
  • In 2 sind nun spezieller ein Blockschaltplan der Host-Vorrichtungs-Software/Firmware und die Metaformatstruktur der beispielhaften Ausführungsform gezeigt.
  • Die Host-Vorrichtung 7 enthält eine Anwendungssoftware 30, ein Betriebssystem 32, ein Basis-Eingabe-Ausgabe-System (BIOS) 34, eine Kompatibilitätsschicht oder "physikalische" Schicht 36, eine Datenaufzeichnungs-/Datenorganisationsschicht oder "Kartendienste" 38, eine systemspezifische Schicht oder "Sockeldienste" 40 und eine POD-Schnittstelle 42. Das System BIOS 34 wird im Voraus bei der Herstellung (d. h. als Firmware) in die Host-Vorrichtung 7 geladen. Die Anwendungssoftware 30 umfasst in dem Speicher 23 (in 1 gezeigt) der Host-Vorrichtung 7 gespeicherte Programme und Daten wie etwa Kanalabbildung, Verarbeitungsprozeduren, Befehlssätze, Bitmaps für die Anzeige auf einem Bildschirm und dergleichen. Neben dem Speicher 23 kann die Host-Vorrichtung 7 auch einen Nur-Lese-Speicher (ROM) 35 enthalten, der eine Kopie des Betriebssystems und des BIOS, wie sie vom Hersteller geliefert worden sind, aufbewahrt. Als Teil einer Fehlerbehebungsprozedur, die beispielsweise auf einen nicht erfolgreichen Versuch eines Software-Upgrades folgt, kann die Host-Vorrichtung 7 die Basissoftware von dem ROM 35 neu herunterladen.
  • Die beispielhafte Host-Vorrichtung 7 verwendet das BIOS 34 zum Kommunizieren mit Peripheriegeräten in Verbindung mit einem Betriebssystem 32. Wie Fachleuten bekannt ist, weist das Betriebssystem 32 Hardwarebetriebsmittel der Host-Vorrichtung 7 zur Verwendung während des Betriebs und/oder die Kommunikation zwischen Hardwarekomponenten zu. In der beispielhaften Ausführungsform kann das Software-Upgrade das Betriebssystem 32, das BIOS 34 oder beides austauschen.
  • Das Metaformat der POD-Schnittstelle 42 ist durch die Kompatibilitätsschicht 36, die Datenaufzeichnungs-/Datenorganisationsschicht 38 und die systemspezifische Schicht 40 dargestellt. Gemäß dem Metaformat kann die Smartcard 25 eine Vielzahl von Speicher- und E/A-Operationen wie etwa das Bereitstellen von Daten für die Host-Vorrichtung 7, das Bereitstellen einer zusätzlichen Speicherkapazität und das Bereitstellen von Fax/Modem-Fähigkeiten ausführen. Das Metaformat ist ein Standardprotokoll zum Integrieren der Smartcard 25 in die Host-Vorrichtung 7 über die POD-Schnittstelle 42.
  • Die systemspezifische Schicht 40 des Metaformats ist die Softwareschnittstelle zu der POD-Schnittstelle 42 zum Managen aller POD-Schnittstellen 42 und zugeordneten Register eines Systems 5. Die systemspezifische Schicht 40 kann in der Host-Vorrichtung 7 als Vorrichtungstreiber und/oder als eine Funktion des BIOS 34 enthalten sein.
  • Die Datenaufzeichnungs-/Datenorganisationsschicht 38 ist eine Anwendungs-Programmierschnittstelle (application programming interface, API), um mehreren Anwendungen 30 das Kommunizieren mit der Smartcard 25 zu ermöglichen.
  • Die Kompatibilitätsschicht oder "physikalische Schicht" 36 spezifiziert ein Mindestniveau der Kartendatenorganisation. Daten der Kartenvorrichtungs-Treiberschicht umfassen unterstützte Konfigurationen, Herstellercharakteristika und individuelle Vorrichtungscharakteristika usw.
  • Gemäß der OpenCable®-Spezifikation ermöglicht die CIS der Basiskompatibilitätsschicht 40 den Anschluss einer POD 10 zur Verwendung mit einer normgerechten Host-Vorrichtung 7. Nach dem Verbinden der POD 10 oder der Smartcard 25 mit der Host-Vorrichtung 7 liest die Host-Vorrichtung 7 die CIS, um die Smartcard 25 oder die POD 10 zu identifizieren. Die Host-Vorrichtung 7 kann die POD 10 auch mit einer spezifischen Anwendung, beispielsweise einem Protokoll für bedingten Zugriff wie etwa EIA-697-B (National Renewable Security Standard), identifizieren. In der Smartcard-Speicherbetriebsart greift der Host 7 auf den Attributspeicher der POD 10 zu, um die CIS zu lesen. Da die POD 10 eine kundenspezifische Smartcard-Schnittstelle ist, umfasst die CIS ein kundenspezifisches Schnittstellen-Subtupelfeld (CCST-CIF), um die Schnittstellen-ID-Nummer (STCI_IFN) zu liefern, und einen Tupel-Mindestsatz, wie er durch den in SCTE-DVS131r7 (Vorschlag für Aufstellpunktmodul-Schnittstelle) dargelegten Smartcard-Standard definiert ist.
  • Die CIS ist stets dann, wenn die POD 10 gespeist wird und wenn die POD 10 zurückgesetzt wird, lesbar. Die CIS enthält einen Tupel-Mindestsatz, wie er in der OpenCable®-Spezifikation dargelegt ist.
  • Falls die CIS keine erkannte POD-Bezeichnung enthält, erzeugt die Host-Vorrichtung 7 eine Fehlermeldung. Somit verwendet die Host-Vorrichtung 7 eine identifizierte POD 10 gemäß einem vorgegebenen Befehlssatz des Datenprozessors 22.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung enthält die Smartcard 25 ein CIS-Tupel, das die Smartcard 25 als Software-Upgrade bezeichnet, gemäß einem Befehlssatz des Datenprozessors 22 der Host-Vorrichtung 7. Im Gebrauch ist die POD 10 von der Host-Vorrichtung 7 getrennt, während die Smartcard 25 mit der POD-Schnittstelle 42 verbunden ist. Die Smartcard 25 liefert, sobald sie als Software-Upgrade identifiziert ist, einen Softwarecode an den CPU-Kanal zur Speicherung in einem Speicher (nicht gezeigt) der Host-Vorrichtung 7. Der von der Smartcard 25 gelieferte Code kann ein Code zum Upgraden von Firmware/Software der Host-Vorrichtung 7 sein. In einer alternativen Ausführungsform wird die Smartcard 25, wie weiter unten beschrieben wird, an der Anwendungsschicht identifiziert.
  • III. In 3 ist nun spezifischer ein Ablaufplan, der ein Verfahren zum Upgraden von Code der normgerechten Host-Vorrichtung 7 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt, gezeigt.
  • Im Schritt 302 wird gemäß dem Standardprotokoll die POD-Schnittstelle auf das Einführen einer Smartcard 25 hin zurückgesetzt. Im Schritt 304 wird die CIS der Smartcard 25 von dem Datenprozessor 22 der Host-Vorrichtung 7 gelesen. In einer alternativen Ausführungsform ist die Identifikation in der Anwendungsschicht verfügbar. Im Schritt 306 ermittelt der Datenprozessor 22, ob die Smartcard eine POD 10 ist. Wenn die Smartcard eine POD 10 ist, wird die POD 10 im Schritt 308 initialisiert. Wenn die Smartcard 25 als Software-Upgrade erkannt wird, setzt der Prozess mit dem Schritt 310 fort; andernfalls wird von der Host-Vorrichtung 7 eine Fehlermeldung erzeugt. Im Schritt 310 wird die neue Software aus dem Speicher der Smartcard 25 ausgelesen. Im Schritt 314 überwacht der Datenprozessor 22 den Transfer bis zum Abschluss. Wenn der Transfer nicht abgeschlossen werden kann, wird im Schritt 316 ein Fehler angezeigt, wobei der Prozess im Schritt 318 bestimmt, ob die Softwareaktualisierung erneut versucht werden soll. Wenn die Aktualisierung erneut versucht werden soll, geht die Steuerung wie oben beschrieben zum Schritt 310 über. Wenn die Aktualisierung nicht erneut versucht werden soll, wird im Schritt 320 der temporäre Speicher gelöscht, worauf der Prozess endet. Wenn der Prozess im Schritt 314 bestimmt, dass der Transfer korrekt ausgeführt wurde, wird im Schritt 311 der Code von der Smartcard in einen Permanentspeicher kopiert und im Schritt 312 die Betriebssoftware überschrieben und die Host-Vorrichtung neu gebootet.
  • Die vorliegende Erfindung kann mehrere Schritte ausführen, um sicherzustellen, dass das Software-Upgrade das richtige für die bestimmte Settop-Box ist und dass das Upgrade korrekt kopiert ist, bevor die Host-Vorrichtung neu gebootet wird, um die Upgrade-Software zu verwenden. Erstens kann die Host-Vorrichtung 7 mit dem Erfassen, dass die Smartcard 24 ein Software-Upgrade enthält, Daten, die in der Karte 25 enthalten sind, vergleichen, um sicherzustellen, dass das Upgrade mit der Host-Vorrichtung vereinbar ist. Dies kann beispielsweise das Vergleichen von Hersteller- und Modellnummerdaten sowie das Vergleichen nach Kompatibilität mit dem momentanen Betriebssystem 32 und dem momentanen BIOS 34 (in 2 gezeigt) umfassen.
  • Wenn das System bestimmt, dass das Upgrade kompatibel bzw. vereinbar ist, überträgt es die Steuerung an ein Boot-Programm, das den eigentlichen Transfer ausführt. Das Boot-Programm kann beispielsweise eine Prüfsumme oder einen zyklisch redundanten Code (CRC) berechnen, wenn es die neue Betriebssoftware lädt, und den berechneten Wert mit einem in der Smartcard 25 enthaltenen entsprechenden Wert bei Abschluss des Prozesses vergleichen. Wenn die zwei Werte nicht übereinstimmen, kann die Bedienungsperson durch eine an der Anzeige vorrichtung oder an einem LCD-Bildschirm der Host-Vorrichtung 7 angezeigte Meldung aufgefordert werden, das Software-Upgrade erneut zu versuchen oder zur Originalsoftware zurückzukehren, die das Boot-Programm von dem in 2 gezeigten ROM 35 herunterlädt. Wenn die Prüfsummen- oder CRC-Werte passen, wird das Software-Upgrade permanent in den Speicher 23 geschrieben. Nach erfolgreichem Abschluss der Aktualisierung kann das Boot-Programm oder die aktualisierte Software eine Nachricht an das Kopfende über den OBB-Kanal senden, was angibt, dass ein Upgrade der Software vorgenommen wurde. Dies kann beispielsweise wünschenswert sein, um das Kopfende über neue Merkmale, die durch das Software-Upgrade ermöglicht werden, zu informieren. Das Boot-Programm oder die Basissoftware von dem ROM 35 können ebenfalls ein nicht erfolgreiches Upgrade angeben, indem sie eine Nachricht an das Kopfendeüber den OOB-Kanal senden.
  • Alternativ kann, wie oben beschrieben worden ist, der Upgrade-Softwarecode als Teil eines in der Smartcard 25 enthaltenen Anwendungsprogramms vorgesehen sein. In dieser alternativen Ausführungsform der Erfindung kann das Software-Upgrade durch die Smartcard 25 oder das POD-Modul 10 bereitgestellt werden. Die Upgrade-Software kann, wenn sie über das POD-Modul bereitgestellt wird, beispielsweise in Anwendungsdaten enthalten sein, die zum National Renewable Security Standard (NRSS) konform sind. Details über NRSS können beispielsweise in einer Veröffentlichung mit dem Titel "Conditional Access System for Terrestrial Broadcast", Doc. A/70, veröffentlicht von dem Advanced Television Systems Committee (www.atsc.org), gefunden werden. Falls dieses Upgrade-Verfahren verwendet wird, kann die auf der Host-Vorrichtung 7 momentan laufende Betriebssoftware die Version und die Hardwarekompatibilität der neuen Software prüfen, die neue Betriebssoftware in einen Speicherbereich kopieren, die Prüfsumme oder CRC ausführen, um sicherzustellen, dass die Software korrekt kopiert ist, und dann das Boot-Programm aufrufen, um die momentane Betriebssoftware in dem Speicher 23 zu überschreiben.
  • Selbstverständlich können von Fachleuten Änderungen an den Details, den Materialien und den Anordnungen der Teile, die oben beschrieben und gezeigt worden sind, um das Wesen dieser Erfindung zu erläutern, vorgenommen werden, ohne vom Prinzip und Umfang der Erfindung, wie er in den folgenden Ansprüchen dargelegt ist, abzuweichen.

Claims (14)

  1. Verfahren zum Upgraden von Betriebssoftware in einer Host-Vorrichtung (7), die eine Smartcard-Schnittstelle (42) besitzt, wobei die Host-Vorrichtung (7) eine Settop-Box ist, die konfiguriert ist, um eine Smartcard (25) aufzunehmen, die Eigenschaften der Settop-Box steuert, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: a) Vorsehen der Smartcard (25), die Daten enthält, die Upgrade-Firmware für die Host-Vorrichtung (7) repräsentieren; b) Verbinden der Smartcard (25) mit der Smartcard-Schnittstelle (42) der Host-Vorrichtung (7), c) Erkennen in der Host-Vorrichtung (7), dass die Smartcard (25) die Upgrade-Firmware enthält; d) Bestimmen einer Kompatibilität der Upgrade-Firmware mit der Host-Vorrichtung (7) durch Vergleichen von Attributen der Upgrade-Firmware mit jenen der Host-Vorrichtung (7), wobei die Host-Vorrichtung (7) die Bestimmung der Kompatibilität ausführt, bevor die Upgrade-Firmware von der Smartcard (25) an die Host-Vorrichtung (7) übertragen wird; und e) falls bestimmt wird, dass die Upgrade-Firmware kompatibel ist, Übertragen der Upgrade-Firmware von der Smartcard (25) an einen Speicher (23) der Host-Vorrichtung (7), um das Upgrade des Codes auszuführen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Erkennens, dass die Smartcard (25) die Upgrade-Firmware enthält, die folgenden Schritte umfasst: Zugreifen auf eine Karteninformationsstruktur (CIS) der Smartcard (25); und Vergleichen der CIS mit vorgegebenen Parametern, die die Smartcard (25) als Firmware-Upgrade-Smartcard identifizieren.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Smartcard (25) NRSS-Protokolle für bedingten Zugriff (NRSS: National Renewable Security Standard) enthält und der Schritt des Erkennens, dass die Smartcard (25) die Upgrade-Firmware enthält, das Zugreifen auf Anwendungsinformationen, die durch den NRSS spezifiziert werden, umfasst.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei ferner die Host-Vorrichtung (7) eine offene kabelnormgerechte Settop-Box ist, die mit einem Kabelkopfende gekoppelt ist und einen Außerbandkanal für die Übertragung von Daten zwischen der host-normgerechten Vorrichtung (7) und dem Kabelkopfende enthält und das Verfahren ferner den folgenden Schritt umfasst: Senden einer Nachricht zu dem Kabelkopfende in dem Außerbandkanal, um anzuzeigen, dass die Upgrade-Firmware an die host-normgerechte Vorrichtung (7) übertragen worden ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, das ferner den folgenden Schritt umfasst: Zurücksetzen der Host-Vorrichtung (7) oder der Smartcard-Schnittstelle nach dem Schritt b).
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Host-Vorrichtung mit einem Kabelfernseh-Kopfende (CATV-Kopfende) gekoppelt ist, wobei das Verfahren ferner die folgenden Schritte umfasst: Bestimmen, ob das Firmware-Upgrade erfolgreich war; und Senden einer Nachricht an das CATV-Kopfende, wenn das Firmware-Upgrade abgeschlossen ist.
  7. Verwendung einer Smartcard (25) für die Bereitstellung eines Code-Upgrades für eine Host-Vorrichtung (7) in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Smartcard einen Speicher zum Halten von Upgrade-Firmware für die Lieferung an die Host-Vorrichtung (7) umfasst, wobei der Speicher eine Karteninformationsstruktur (CIS) zum Identifizieren der Smartcard (25) als eine Code-Upgrade-Karte sowie Daten zum Bestimmen der Kompatibilität der Upgrade-Firmware mit der Host-Vorrichtung (7) durch Vergleichen von Attributen der Upgrade-Firmware mit jenen der Host-Vorrichtung (7) enthält.
  8. Verwendung der Smartcard (25) nach Anspruch 7, wobei der Speicher ein Flash-Speicher ist.
  9. Verwendung der Smartcard (25) nach Anspruch 8, wobei die Smartcard (25) mit Standards konform ist, die von der Internationalen Vereinigung für Personalcomputer-Speicherkarten (PCMCIA) oder von der Japanischen Vereinigung zur Entwicklung der elektronischen Industrie (JEIDA) eingeführt worden sind.
  10. Verwendung der Smartcard (25) nach Anspruch 7, die ferner Identifizierungsdaten enthält, die eine host-normgerechte Vorrichtung (7) identifizieren, für die die Upgrade-Firmware vorgesehen ist.
  11. Offene kabelnormgerechte Settop-Box (7), die umfasst: eine Aufstellpunkt-Schnittstelle (POD-Schnittstelle) (42); eine Smartcard (25), die mit der POD-Schnittstelle (42) gekoppelt ist; einen Prozessor (22), der mit der POD-Schnittstelle (42) gekoppelt ist; einen Speicher (23, 35), der mit dem Prozessor (22) gekoppelt ist, wobei der Speicher (23, 35) enthält: Betriebssoftware, die die Settop-Box (7) steuert; und einen Bootstrap-Lader, der konfiguriert ist, um den Prozessor (22) zu steuern, damit er Programmdaten von der POD-Schnittstelle (42) an den Speicher (23, 35) überträgt, um die Betriebssoftware zu überschreiben, d. h. um Firmware mit Upgrade-Firmware zu überschreiben; und Bestimmungsmittel (22), die bestimmen, ob die Upgrade-Firmware kompatibel ist, indem sie Attribute der Upgrade-Firmware mit jenen der Host-Vorrichtung (7) vergleichen, wobei die Settop-Box (7) die Kompatibilität bestimmt, bevor die Upgrade-Firmware von der POD-Schnittstelle (42) an den Speicher (23, 35) übertragen wird.
  12. Offene kabelnormgerechte Settop-Box (7) nach Anspruch 11, wobei die Smartcard (25) Karteninformationsstruktur-Daten (CIS-Daten), die die Smartcard (25) als eine POD-Karte oder als eine Softwareupdate-Karte identifizieren, enthält und der Speicher (23, 25) weitere Software enthält, die konfiguriert ist, um den Prozessor zu steuern, damit er die CIS-Daten liest.
  13. Offene kabelnormgerechte Settop-Box (7) nach Anspruch 12, wobei die Smartcard (25) mit Standards konform ist, die von der Internationalen Vereinigung für Personalcomputer-Speicherkarten (PCMCIA) oder von der Japanischen Vereinigung zur Entwicklung der elektronischen Industrie (JEIDA) eingeführt worden sind.
  14. Offene kabelnormgerechte Settop-Box (7) nach Anspruch 13, wobei: die Smartcard (25) ferner Identifizierungsdaten enthält, die eine host-normgerechte Vorrichtung (7) identifizieren, für die die Upgrade-Firmware bestimmt ist; und der Speicher (23, 35) ferner Software enthält, die den Prozessor (22) dazu veranlasst, die Identifizierungsdaten von der Smartcard (25) zu lesen und die Identifizierungsdaten mit Identifizierungsdaten für die Settop-Box (7) zu vergleichen; wobei der Prozessor (22) bestimmt, ob das Firmware-Update für die Settop-Box (7) geeignet ist.
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