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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausüben einer
Schubkraft auf eine Tür oder
jedwede andere ebene vertikale Fläche, wie eine Trennwand, von äußeren Anlagepunkten
aus. Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Ausüben einer
Schubkraft von vorzugsweise wenigstens 50 kN auf eine Tür oder jedwede
andere ebene vertikale Fläche
von äußeren Anlagepunkten aus.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum schnellstmöglichen,
kraftvollen, stoßfreien
und geräuscharmen Öffnen von
jeder Art Tür von
Wohnräumen,
industriellen Örtlichkeiten
oder anderen.
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Diese
Vorrichtungen sind dazu bestimmt, hauptsächlich entweder von Rettungsorganisationen,
wie Feuerwehr oder Zivilschutz, oder von Sondereinsatztrupps der
Polizei oder Gendarmerie verwendet zu werden.
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Es
sind bereits Vorrichtungen dieser Art bekannt, die als „hydraulisches
Brecheisen" bezeichnet werden
und aus einem Elektro-, Wärme-
oder Druckluftmotor bestehen, der einer Hydraulikpumpe und einem Ölbehälter zugeordnet
ist. Diese Druckquelle ist mittels einer flexiblen Rohrleitung mit
einem Werkzeug verbunden, das dazu bestimmt ist, die Tür – nachdem
das Werkzeug zwischen Rahmen und Tür eingeführt wurde – ausschließlich in Richtung des Öffnens zu
drücken
und eine Spreizkraft mittels Hydraulikzylinder zu liefern.
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Es
gibt auch ein anderes Werkzeug, welches das Öffnen von Türen ermöglicht; es besteht aus zwei
senkrecht angeordneten und fest miteinander verbundenen Zylindern,
nämlich:
- – einem
ersten horizontal angeordneten Zylinder, der an den vertikalen Pfosten
des Rahmens der Tür
zur Anlage kommt, und
- – einem
zweiten Zylinder, der ebenfalls horizontal, jedoch zum ersten Zylinder
senkrecht positioniert und mit diesem fest verbunden ist.
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Dieses
Werkzeug ermöglicht,
auf die Tür
im Bereich des Schlosses eine Schubkraft ausschließlich in
Richtung des Öffnens
auszuüben.
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Die
oben erwähnten
Vorrichtungen weisen Nachteile auf, die sie schwer nutzbar machen,
in einigen Fällen
gegenüber
den derzeitigen Sicherheitstüren
sogar vollkommen unbrauchbar machen.
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Die
Mehrheit der derzeitigen Sicherheitstüren ist unter anderem mit Metallwinkeln
ausgestattet, die um den Rahmen der Tür herum angeordnet sind und
die in keinem Fall ermöglichen,
zwischen der Tür und
dem Rahmen irgendeinen Gegenstand einzuschieben, was das System
der Art des oben erwähnten
hydraulischen Brecheisens vollkommen unbrauchbar macht.
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Was
das andere Werkzeug mit zwei senkrechten Zylindern anbelangt, so
ist die einfache Tatsache, daß es
horizontal auf halber Höhe
zwischen dem Boden und dem oberen Teil des Türrahmens positioniert werden
muß, um
dem Zylinder zu ermöglichen,
seine Schubkraft auszuüben,
bei einigen Arten eines Eingreifens inakzeptabel, insbesondere bei denjenigen
der Spezialkräfte
der Polizei, die – sobald die
Tür geöffnet ist – unverzüglich in
den betreffenden Raum eindringen können müssen und denen folglich der
Durchgang durch den horizontal und quer zwischen den zwei senkrechten
Pfosten des Türrahmens
angeordneten Zylinder versperrt ist.
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Es
wird ferner festgestellt, daß die
derzeitigen Sicherheitstüren,
vor allem diejenigen, die mit 3 oder 5 Schließpunkten versehen sind, eine
hohe Schubkraft erfordern, um ihr Öffnen zu erzielen, und daß in zahlreichen
Fällen,
der erste horizontale Zylinder, der als einzigen Anlagepunkt lediglich
den Türrahmen
hat, durch die Wirkung des durch den zweiten Zylinder ausgeübten Drucks
ausgestoßen
wird, was das Werkzeug vollkommen unwirksam macht.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung
und ein verbessertes Verfahren zum Öffnen einer Tür zu liefern
und dabei vor allem die Nachteile der oben beschriebenen derzeitigen
Vorrichtungen und Verfahren zu beheben.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht insbesondere darin, eine
Vorrichtung zu liefern, die ermöglicht,
die Schubkraft in der üblichen Öffnungsrichtung
einer Tür,
aber auch – im
Gegensatz zu dem Werkzeug mit senkrechtem Doppelzylinder – in Richtung
ihres Schließens
auszuüben.
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Hierfür liefert
die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Ausüben von
Schubkraft auf eine Tür
oder jedwede andere ebene vertikale Fläche, wie eine Trennwand, ausgehend
von äußeren Anlagepunkten,
die folgendes umfaßt:
- – einen
vorzugsweise hydraulischen Zylinder, eine Zwischenplatte und eine
obere Stützstange,
- – wobei
der Zylinder eine bewegliche Stange umfaßt, deren eines Ende an der
Zwischenplatte gelenkig, vorzugsweise lösbar befestigt ist,
- – wobei
die obere Stützstange
an einem ihrer Enden vorzugsweise gelenkig, weiterhin vorzugsweise
lösbar
an der Zwischenplatte befestigt ist, und
- – der
Zylinder dazu bestimmt ist, an einem äußeren unteren Anlagepunkt anzuliegen.
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Unter „äußerer Anlagepunkt" wird hier ein Punkt
verstanden, der sich im Abstand von der Tür oder der ebenen vertikalen
Fläche
befindet.
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Das
Anlenken des Endes der beweglichen Stange des Zylinders an der Zwischenplatte
ermöglicht,
ihn mit einer Neigung von vorzugsweise 20 bis 35° gegenüber der Vertikalen anzuordnen,
so daß auf
die Zwischenplatte ein Schub von vorzugsweise wenigstens 50 kN ausgeübt werden
kann, wenn sich die Zwischenplatte in Anlage an der Tür oder ebenen vertikalen
Fläche
befindet und der Zylinder sich in Anlage an einem äußeren unteren
Anlagepunkt, vorzugsweise am Boden befindet.
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Ebenso
ermöglicht
das Anlenken der oberen Stützstange
an der Zwischenplatte, die Stange im wesentlichen vertikal anzuordnen,
so daß ihr
freies Ende in Anlage an einem äußeren oberen
Anlagepunkt, der vorzugsweise von dem Rahmen der Tür oder einer
Decke gebildet ist, oder an einer oberhalb der ebenen vertikalen
Fläche
befindliche ebene horizontale Fläche
gebracht werden kann. Unter „freies Ende" wird hier das Ende
der Stange verstanden, das nicht an der Zwischenplatte befestigt
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine untere Platte, wobei der Zylinder an seinem anderen Ende gelenkig,
vorzugsweise lösbar
an der unteren Platte befestigt ist.
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Das
Anlenken des Zylinders an der unteren Platte ermöglicht somit, die untere Platte
in Anlage an dem äußeren unteren
Anlagepunkt, vorzugsweise am Boden anzuordnen, wenn die Zwischenplatte,
die an dem Ende der beweglichen Stange des Zylinders befestigt ist,
sich in Anlage an der Tür
oder der ebenen vertikalen Fläche
befindet, wobei sich der Zylinder in Bezug af die Vertikale in geneigter
Position befindet.
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Die
vorliegende Erfindung liefert auch ein Verfahren zum Ausüben einer
Schubkraft von vorzugsweise wenigstens 50 kN auf eine Tür oder jedwede
andere ebene vertikale Fläche
von äußeren Anlagepunkten
aus, das dadurch gekennzeichnet ist, daß eine erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendet wird.
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In
einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die Schritte durchgeführt,
bei denen:
- 1) der Zylinder mit einer Neigung
von vorzugsweise 20 bis 35° in
bezug auf die Vertikale angeordnet wird, wobei
– die Zwischenplatte
an der Tür
oder ebenen vertikalen Fläche,
vorzugsweise in der Nähe
des Schlosses oder des Türgriffs
oder der Scharniere der Tür
anliegt,
– wobei
der Zylinder an einem äußeren unteren Anlagepunkt,
vorzugsweise dem Boden, vorzugsweise über eine untere Platte anliegt,
und
– die
obere Stützstange
an einem äußeren oberen Anlagepunkt,
vorzugsweise einem Sturz des Rahmens einer Tür oder an einer Zimmerdecke
oder an einer ebenen horizontalen Fläche, die oberhalb der ebenen
vertikalen Fläche
gelegen ist, anliegt, und
- 2) die bewegliche Stange des Zylinders ausgefahren wird, so
daß eine
Schubkraft auf die Zwischenplatte ausgeübt wird.
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Unter „unterer
Anlagepunkt" wird
hier ein Anlagepunkt verstanden, der sich in einer niedrigeren oder
gleichen Höhe
wie der Anlagepunkt der Zwischenplatte an der Tür befindet.
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Die
verschiedenen Bestandteile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung sind lösbar aneinander befestigt,
d. h. daß die
verschiedenen Bestandteile zusammengefügt oder getrennt, jedoch durch
Aneinanderbefestigen der verschiedenen Bestandteile, nämlich des
Zylinders, der Zwischenplatte und der unteren Platte und der oberen
Stützstange,
zu einer montagefertigen Einheit verbunden werden können. Diese
Art der lösbaren
Verbindung ermöglicht
auch, die Verwendung nur eines Teils der Bestandteile in Betracht
zu ziehen, insbesondere des an der Zwischenplatte und der unteren
Platte gelenkig und lösbar
befestigten Zylinders, in den Fällen,
in denen man über
eine vertikale äußere Stützfläche verfügt, an welche
die untere Endplatte des Zylinders angelegt werden kann, wobei dieser
dann im wesentlichen horizontal angeordnet ist.
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Weitere
besondere und vorteilhafte Merkmale einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
getrennt oder in Kombination genutzt werden:
- – Der Zylinder
ist ein Doppelzylinder, der einen Zylinderkörper umfaßt, der aus einer zylindrischen
Kammer besteht, die zwei bewegliche Stangen enthält, welche geeignet sind, in
zueinander entgegengesetzter Richtung gerichtete Schubkräfte auszuüben, wobei
die Enden der beweglichen Stangen auf der Seite außerhalb
der zylindrischen Kammer gelenkig, vorzugsweise lösbar mit
der Zwischenplatte bzw. mit der unteren Platte verbunden sind.
- – Die
obere Stützstange
weist eine einstellbare Länge
auf, besteht vorzugsweise aus zwei Teleskoprohren, wobei die Länge der
oberen Stützstange
durch Verriegeln der Relativposition der Teleskoprohre einstellbar
ist. Dieses Merkmal ermöglicht
einerseits, die erfindungsgemäße Vorrichtung
an Türen
mit unterschiedlichen Höhen
anzubringen und andererseits, den Platzbedarf der Vorrichtung, sobald
diese aufgeräumt
ist, zu verringern.
- – Die
obere Stützstange
weist an ihrem freien Ende einen Schuh auf, der einen Eckwinkel
bildet. Der Eckwinkel ist geeignet, in einem rechten Winkel des
Sturzes des Rahmens einer Tür
als Anlage zu wirken.
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In
besonders bevorzugter Weise umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung
folgendes:
- – eine Hydraulikeinheit, die
vorzugsweise einen Druck von wenigstens 250 bar liefert und die
weiterhin vorzugsweise an einem auf dem Rücken einer Bedienungsperson
tragbaren Gestell angebracht ist, und
- – wobei
die Hydraulikeinheit vorzugsweise durch einen einzigen Schlauch
mit einem einfachwirkenden Hydraulikzylinder verbunden ist, weiterhin vorzugsweise
mittels eines Griffs, der die Steuerung des Öffnens und des Schließens der
Ventile zur hydraulischen Fluidversorgung und -rückführung des einfachwirkenden
Hydraulikzylinders ermöglicht.
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In
dem Maß wie
die erfindungsgemäße Vorrichtung
nur eine begrenzte Eingriffszeit erfordert, ist es möglich, klein
dimensionierte Batterien zu integrieren, um auf diese Weise eine
tragbare, leichtgewichtige und platzsparende Vorrichtung zu erhalten.
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Weitere
Merkmale sowie Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand
der nachfolgenden detaillierten Beschreibung hervorgehen, die unter
Bezugnahme auf die 1 bis 6 erfolgt, in denen die
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1A und 1B eine
zusammengefügte und
an einer geschlossenen Tür
angebrachte erfindungsgemäße Vorrichtung
in Seitenansicht (1A) und in Vorderansicht (1B)
zeigen.
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2 zeigt
eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Ingangsetzen
des Hydraulikzylinders und Öffnen
der Tür.
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Die 3A und 3B zeigen
eine Seitenansicht (3A) und eine Vorderansicht (3B)
eines Hydraulikzylinders.
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Die 4A, 4B und 4C zeigen
eine Draufsicht (4A), eine Seitenansicht (4B) und
eine Vorderansicht (4C) einer unteren Platte.
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Die 5A und 5B zeigen
eine Draufsicht (5A) und eine Seitenansicht (5B)
einer Zwischenplatte.
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Die 6A und 6B zeigen
eine Seitenansicht (6A) und eine Vorderansicht (6B)
einer oberen Stützstange.
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Die
in den Figuren dargestellte Vorrichtung weist folgendes auf: einen
Doppelzylinder, der einen zylindrischen Zylinderkörper 43 umfaßt, der zwei bewegliche Stangen 41 , 42 enthält, welche
geeignet sind, in zueinander entgegengesetzter Richtung gerichtete
Schubkräfte
auszuüben.
Die Enden der beweglichen Stangen 41 , 42 auf der Seite außerhalb der zylindrischen Kammer
sind gelenkig und lösbar
mit der Zwischenplatte 6 bzw. mit der unteren Platte 5 verbunden.
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In 4 weist die untere Platte 5 einen
flachen Träger 51 auf, dessen eine Fläche, die
dazu bestimmt ist, an einem unteren Anlagepunkt 1, vorzugsweise
dem Boden, zur Anlage zu kommen, rutschhemmende Elemente, vorzugsweise
harte Spitzen 52 aufweist, und
dessen andere Fläche
Mittel 53 , 54 , 45 zum Anlenken des Zylinders 4 an
der unteren Platte 5 umfaßt.
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Die 6 zeigen die längenverstellbare obere Stützstange 7,
die von zwei Teleskoprohren 72 , 73 gebildet ist, deren Länge durch
Verriegeln 76 ihrer Relativposition,
insbesondere mittels eines Verriegelungsstifts 76 ,
der mit Durchgangsöffnungen 77 des oberen Rohrs 73 zusammenwirkt,
einstellbar ist, wobei das obere Rohr 73 innerhalb
des unteren Rohrs 72 gleitet.
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Die 6 zeigen auch einen winkelförmigen Schuh 71 am freien Ende der Stützstange,
der geeignet ist, in einem rechten Winkel vor allem eines Türrahmensturzes
als Anlage zu wirken, sowie einen Transportgriff 74 .
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Die 5 zeigen die Zwischenplatte 6,
die einen flachen Träger 61 aufweist, dessen eine Fläche dazu
bestimmt ist, an der Tür
oder ebenen vertikalen Fläche
in Anlage zu gelangen, und der von harten Spitzen 62 gebildete
rutschhemmende Elemente umfaßt,
und dessen andere Fläche
Mittel 63 , 64 , 45 , 75 zum
Anlenken des Zylinders 4 und der oberen Stützstange 7 aufweist.
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Gemäß der 5 umfaßt die Zwischenplatte 6 einen
flachen, bogenförmig
ausgeschnittenen Träger 61 , der einen ausgesparten Bereich 64 bildet, welcher ermöglicht,
die Zwischenplatte 6 um einen Block eines Schlosses oder
einen Türgriff 31 herum anzuordnen. Die Ausbildung ist
vorteilhaft, da sie das Öffnen
der Tür
unter Vermeidung eines einfachen mittleren Eindrückens des die Tür bildenden
Blattes ohne vollständiges Öffnen der
Tür, wodurch
ein unzureichender Durchgang für
die eingreifenden Kräfte
gelassen wird, garantiert.
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Die
Zwischenplatte 6 und die untere Platte 5 umfassen
flache Träger
oder Tragplatten 51 , 61 und Anlenkmittel 53 , 54 , 63 ; 64 , die von Gabeln 53 , 63 an einer Fläche der flachen Träger 51 , 61 gebildet
sind; Gabeln, an denen (nicht dargestellte) einziehbare Zapfen lösbar angebracht
sind, die Gelenkachsen in Durchgangsöffnungen 54 , 65 , 75 , 45 der Gabeln und der Enden der oberen
Stützstange 7 und/oder
des Zylinders 4 bilden, wodurch deren Anlenken an den Platten 5, 6 ermöglicht wird.
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Insbesondere
wirkt die Durchgangsöffnung 45 am Ende der ersten beweglichen Stange 41 des Hydraulikzylinders mit Durchgangsöffnungen 65 der Gabeln 63 der
Zwischenplatte 6 und einem (nicht dargestellten) ersten
einziehbaren Zapfen zusammen, der in die Durchgangsöffnungen 65 der Gabeln und 45 des
Endes der ersten beweglichen Stange 41 des
Zylinders eingeführt
ist, was das Anlenken des Zylinders durch Drehen um die durch den
ersten Zapfen gebildete Achse ermöglicht, vor allem dann, wenn
die Zwischenplatte 6 in Anlage an eine Tür 3 gebracht wird
und wenn der Zylinder 4 um 20 bis 35° gegenüber der Vertikalen geneigt
wird.
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Ebenso
wirkt die Durchgangsöffnung 45 am Ende der zweiten beweglichen Stange 42 des Zylinders mit Durchgangsöffnungen 54 der Gabeln 53 der unteren
Platte 5 und einem (nicht dargestellten) zweiten einziehbaren
Zapfen zusammen, der in die Durchgangsöffnungen 54 der
Gabeln 53 der unteren Platte und 45 des Endes der zweiten beweglichen Stange 42 eingeführt ist, was das Anlenken des
Zylinders durch Drehen gegenüber
der durch den zweiten Zapfen gebildeten Achse ermöglicht,
vor allem dann, wenn die untere Platte 5 in Anlage an den
Boden 1 gebracht wird.
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Ebenso
wirkt die Durchgangsöffnung 75 des unteren Endes der Stützstange 7 mit
Durchgangsöffnungen 65 der Gabeln 63 der
Zwischenplatte 6 und einem (nicht dargestellten) dritten
einziehbaren Zapfen zusammen, der in die Durchgangsöffnungen 75 , 65 eingeführt ist,
was das Anlenken der oberen Stützstange
durch deren Drehen gegenüber
der durch den dritten Zapfen gebildeten Achse ermöglicht,
wenn die Zwischenplatte 6 in Anlage an die Tür 3 gebracht wird.
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Selbstverständlich sind
diese Mittel zum Anlenken des Zylinders 4 und der Stütztange 7 gegenüber den
genannten Platten 6, 5 rein unterrichtend beschrieben,
wobei andere Anlenkmittel verwendet werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung
zu verlassen.
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In
den 3 ist der Hydraulikzylinder mit
einem Inbetriebnahmegriff 82 und
einem Transportgriff 44 dargestellt.
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Der
Hydraulikzylinder
4 ist ein einfachwirkender Zylinder,
der einen einzigen Schlauch aufweist, welcher die Rohrleitung für das Hydraulikfluid
und die elektrischen Leitungen
81 enthält. Der
genannte Schlauch
81 ist über einen
Inbetriebnahmegriff
82 , dessen
Drehen das Ingangsetzen der (nicht dargestellten) Hydraulikeinheit
am Ende des Schlauchs auslöst,
mit dem Zylinder verbunden. Dieses Verfahren und diese Vorrichtung
zur Steuerung und Versorgung des Hydraulikzylinders wurden in dem
französischen
Patent
FR 94/07680 (welches
unter der Nummer
2 721 359 veröffentlicht
wurde) beschrieben. Dieser Griff
82 in
Kombination mit dem Schlauch
81 , der
ihn mit einer Hydraulikfluidquelle verbindet, ist eine elektrische
Verbindung zwischen diesem und wenigstens einem Schütz, und
ermöglicht:
- – durch
Drehen des Griffs 82 die Steuerung
des Schließens
des Schützes
zum Ingangsetzen der Fluidquelle, die somit unter Druck gesetzt
wird,
- – die
Versorgung der Kammer des Zylinders auf den Seiten der die Stangen
des Zylinders verschiebenden beweglichen Kolben, durch einen Versorgungsschlauch 81 und den mit dem Versorgungsschlauch 81 verbundenen Griff 82 ,
- – das
Anhalten der Bewegung der Stange des Zylinders und der unter Druck
stehenden Fluidquelle durch Loslassen des Griffs, der in eine neutrale Ruhestellung
zurückkehrt,
- – das öffnen eines
Ventils zum Rückführen des Fluids,
das die Kammer des Zylinders gefüllt
hat, durch Drehen des Griffs in der zu vorher umgekehrten Richtung,
und
- – das
Abführen
des Fluids durch Anlegen eines Federmittels an der anderen Seite
der Kolben, die sich dann in der zur vorherigen Richtung entgegengesetzten
Richtung bewegen.
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Vorzugsweise
wird die Kammer des Zylinders, die – bezogen auf die das unter
Druck stehende Fluid aufnehmende Kammer – auf der anderen Seite des
Kolbens gelegen ist, mit Druckgas gefüllt, das somit auf der entsprechenden
Seite des Kolbens einen Anlagedruck aufrechterhält. Es ist jedoch möglich, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, doppeltwirkende
Zylinder mit zwei Schläuchen
zur Versorgung mit Hydraulikfluid zu verwenden, die eine Energie
zur Durchführung
bzw. zum Zurückführen der
beweglichen Stangen liefern können.
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Für die Anwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wie sie in den 1 und 2 dargestellt
ist, werden die folgenden aufeinanderfolgenden Schritte durchgeführt, bei
denen:
- – die
obere Stützstange
in Anlage unter und an dem Sturz des Rahmens 2 der Tür 3 positioniert wird,
- – die
Zwischenplatte 6 in Anlage an der Tür 3 um das Schloß 31 herum positioniert wird,
- – die
untere Platte 5 des Hydraulikzylinders 4 in Anlage
am Boden 1 positioniert wird, die beweglichen Stangen des
Zylinders 4 ausgefahren werden, so daß der Zylinder eine Neigung
von etwa 30° einnimmt.
Sobald die Vorrichtung angebracht ist, ermöglichen die Haftelemente, die
von den Spitzen aus Hartstahl 62 und 52 der Zwischenplatte 6 und
der unteren Platte 5 gebildet sind, die Vorrichtung in
ihrer Position zu stabilisieren.
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Sobald
die Vorrichtung angebracht ist, werden die beweglichen Stangen 41 und 42 des
Zylinders ausgefahren, so daß auf
die Zwischenplatte 6 bzw. die untere Platte 5 eine
Schubkraft von wenigstens 50 kN ausgeübt wird.
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Es
wird eine Schubkraft auf eine Panzertür ausgeübt, um deren Öffnen dadurch
zu erzwingen, daß eine
Schubkraft auf die Zwischenplatte 6 ausgeübt wird,
bis eine Vergrößerung der
Neigung des Zylinders 4 um einen Winkel von wenigstens
3°, vorzugsweise
von 5 bis 20° erreicht
ist. Der Zylinder fährt
aus und überträgt seine
Kraft über
die obere Stützstange 7 auf
den oberen Teil des Rahmens 2 der Tür oder auf die Decke. Der Widerstand
durch den oberen Anlagepunkt und durch den Sturz 2 des Rahmens
wird ermöglichen,
eine horizontale Schubkraft im Bereich der Zwischenplatte 6 zu
erzielen und das Öffnen
der Tür
zu vollziehen.
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Es
wurde die Verwendung eines Hydraulikzylinders beschrieben, jedoch
kann der Zylinder auch mittels einer Elektro-, Wärme-, Druckluft- oder Handpumpe
unter Druck gesetzt werden.
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Bei
den derzeitigen Sicherheitstüren,
insbesondere denjenigen, die mit 3 oder 5 Schließpunkten ausgestattet sind,
stellt man fest, daß wenn
die Vorrichtung um die Schlösser
herum angeordnet ist, diese ab einer Zylinderschubkraft von etwa
50 kN nachlassen, die mit einem Hydraulikdruck von ca. 250 bar erzielt
wird und eine zusätzliche
Neigung des Zylinders von 15° erzeugt,
wie dies in 2 dargestellt ist. Da dieser
Vorgang in einigen Sekunden abläuft,
benötigt
der Zylinder keine große
Energie und kann mit einem Gerät
zur zentralen Hydraulikversorgung funktionsfähig sein, das nicht schwerer
ist 18 kg und das an einem auf dem Rücken tragbaren Gestell angebracht
werden kann.