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GEBIET
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Die
Erfindung bezieht sich auf implantierbare medizinische Vorrichtungen
und insbesondere auf elektrische Leitungen für eine Verwendung mit solchen
Vorrichtungen.
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HINTERGRUND
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Implantierbare
medizinische Vorrichtungen (IMDs) wie etwa implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren
(ICDs), Herzschrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren (PCDs) und
Herzschrittmacher können eine
Therapie für
eine Vielzahl von Bedingungen erfassen und ausführen. Diese Bedingungen umfassen Kammerflimmern
(VF), Vorhofflimmern (AF), Tachykardie und Bradykardie.
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Verschiedene
Typen von transvenösen
Stimulations- und Kardioversion/Defibrillations-Leitungen sind für eine Verwendung
mit IMDs entwickelt worden. Diese Leitungen sind typischerweise
flexibel, um ein Einführen
und Platzieren in den Körper des
Patienten zu erleichtern, wobei sie normalerweise mit einem äußeren Polymermantel
konstruiert sind, der einen gewendelten bzw. gewickelten Drahtleiter
ummantelt. Der gewendelte Drahtleiter ist typischerweise an einem
distalen Ende an einem Schaftabschnitt einer Spitzenelektrode angebracht.
Ein proximales Ende des gewendelten Drahtleiters ist mit einer Leitungsverbinder-Endbaueinheit
gekoppelt.
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Verschiedene
Hersteller stellen oft implantierbare Herzleitungen mit Leitungsverbinder-Endbaueinheiten
her, die mit Verbinderblockanschlüssen von IMDs von einem bekannten
bzw. üblichen
Hersteller zusammenpassen. Erst vor kurzem haben mehrere Hersteller
eine Norm für
einen eindimensionalen Herzschrittmacherverbinder, die als "IS-1"-Norm für einen
Verbinder mit kleinem Querschnitt (ISO 5841-3:1992(E)) bekannt ist,
für bipolare Zwischenverbinder-Baueinheiten
und unipolare Leitungsverbinder-Endbaueinheiten festgesetzt. Die Kompatibilität mit der
IS-1-Norm stellt sicher, dass Leitungen, die von einem Hersteller
hergestellt werden, in Zusammenhang mit einem von einem anderen
Hersteller hergestellten IMD untereinander austauschbar verwendet
werden können.
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Bei
einigen herkömmlichen
Leitungssystemen wird ein Leitungskörper über einen Führungskatheter implantiert,
der daraufhin nach der Implantation vom Leitungskörper abgezogen
wird. Typischerweise besitzt der an dem Ende des Leitungskörpers angebrachte
elektrische Verbinder einen größeren Durchmesser
als der Leitungskörper.
Im Ergebnis kann bei solchen Leitungssystemen das Abziehen des Führungskatheters
von dem Leitungskörper schwierig
sein. Zudem implementieren einige Verbinder die Formgebung mit kleinem
Querschnitt der IS-1-Norm nicht, was eine Entfernung des Führungskatheters
nach einer Implantation noch schwieriger macht. Bei Leitungssystemen,
die solch Verbinder mit großem
Querschnitt implementieren, muss der Führungskatheter einen größeren Durchmesser
haben, was eine Leitungsplatzierungen an einigen Stellen wie etwa
dem Koronarsinus erschwert.
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US 3.040.292 beschreibt
einen Kabelverbinder, der am Ende eines Strom führenden Kabels durch das Eindrückungsverfahren
angebracht werden kann.
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US 1.342.819 beschreibt
einen Anschlussstecker zur Verwendung im Allgemeinen für eine Herstellung
vorübergehender
elektrischer Verbindungen zu oder von elektrischen Schaltungen.
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US 5.007.864 beschreibt
eine Vorrichtung zum Anpassen einer Herzschrittmacherleitung an
einen Herzschrittmacher.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Die
Erfindung ist allgemein auf elektrische Verbinder gerichtet, die
an einem implantierten Leitungskörper
angebracht werden können.
Insbesondere stellt die Erfindung elektrische Verbinder bereit, die
einen zusammendrückbaren
Abschnitt besitzen, der eine eingeführte Leitung aufnimmt und sich
danach um die Leitung zusammenzieht, so dass sowohl eine elektrische
als auch eine federartige mechanische Verbindung mit der Leitung
geschaffen wird. Der Verbinder weist einen gerippten Stift auf,
der um den Leitungskörper
zusammenfällt
bzw. um ihn zusammengedrückt
wird, wenn eine Stellschraube des Verbinderanschlusses angezogen
wird. Die Ausführungsform
ist kompatibel mit der IS-1-Norm für Herzschrittmacherleitungen.
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Die
Erfindung liefert mehrere Vorteile. Zum Beispiel kann der elektrische
Verbinder an dem Leitungskörper
angebracht werden, nachdem der Leitungskörper in den Körper eines
Patienten implantiert ist. Bei Leitungssystemen, bei denen der Leitungskörper unter
Verwendung eines Führungskatheters implantiert
wird, ermöglicht
das Anbringen des Verbinders an dem Leitungskörper nach der Implantation
eine Entfernung des Führungskatheters,
bevor der Verbinder angebracht wird. Da der Führungskatheter keinen durch
den größeren Durchmesser
des Verbinders im Vergleich zum Leitungskörper gegebenen mechanischen
Widerstand zu überwinden braucht,
wird eine Entfernung des Führungskatheters erleichtert.
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Die
Erfindung ist auf einen elektrischen Verbinder gerichtet, der einen
ersten Abschnitt umfasst, der einen Kanal zur Aufnahme einer medizinischen Leitung
definiert. Ein elektrisch leitender zusammenklappbarer Abschnitt
steht in Wirkverbindung mit dem ersten Abschnitt und ist eingerichtet,
um nach Aufnahme der medizinischen Leitung in den Kanal um einen
Abschnitt der medizinischen Leitung zusammenzufallen bzw. zusammenzuklappen.
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Der
zusammenklappbare Abschnitt umfasst einen proximalen Abschnitt des
elektrischen Verbinders, der longitudinale Schlitze aufweist, welche
bewirken, dass der proximale Abschnitt um den Abschnitt der medizinischen
Leitung zusammenfällt, wenn
eine Stellschraube des Verbinderanschlusses angezogen wird. Wenn
sie angezogen wird, bringt die Stellschraube eine Kraft auf den
proximalen Abschnitt auf, was bewirkt, dass der proximale Abschnitt des
Verbinders um die Leitung zusammenfällt.
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Die
obige Zusammenfassung soll nicht jede Ausführungsform der Erfindung beschreiben.
Die Einzelheiten einer Ausführungsform
sind in der beigefügten
Zeichnung und der Beschreibung unten dargestellt. Weitere Merkmale,
Aufgaben und Vorteile der Erfindung gehen aus der Beschreibung und
der Zeichnung sowie aus den Ansprüchen hervor.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine Abbildung, die ein System einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung veranschaulicht.
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2 ist
eine Schnittansicht eines elektrischen Verbinders zur Verwendung
mit dem System der implantierbaren medizinischen Vorrichtung von 1 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
eine Schnittansicht eines weiteren nicht erfindungsgemäßen elektrischen
Verbinders zur Verwendung mit dem System der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung von 1.
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4 ist
ein Ablaufplan, der ein Beispiel für ein Verfahren zum Anbringen
eines elektrischen Verbinders an einer medizinischen Leitung darstellt.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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1 veranschaulicht
ein System 10 einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
(IMD), bei dem die vorliegende Erfindung angewendet werden kann.
Das IMD-System 10 ist zusammen mit einem menschlichen Herzen 46 gezeigt.
Wie in 1 gezeigt ist, umfasst das IMD-System 10 einen
Herzschrittmacher/Kardioverter/Defibrillator (PCD) 12 mit einem
Gehäuse 14 und
einem Verbinderblock 16. Das IMD-System 10 kann
unter Verwendung irgendeiner aus einer Anzahl von medizinischen
Vorrichtungen implementiert werden, die einen Herzschrittmacher,
einen PCD 12 oder einen implantierbaren Herzdefibrillator
(ICD) einschließen,
wobei sie jedoch nicht darauf beschränkt sind. Weitere auf EGM-Signale
reagierende Techniken oder Therapien wie etwa Therapien, die Medikamente
in Reaktion auf eine Vorhofarrhythmie verabreichen, können ebenso
verschiedene Ausführungsformen
der Erfindung implementieren.
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Optional
kann eine Isolierung des nach außen gerichteten Abschnitts
des Gehäuses 14 des PCD 12 unter
Verwendung einer Kunststoffbeschichtung wie etwa Parylen oder Silikonkautschuk,
wie sie bei einigen unipolaren Herzschrittmachern verwendet wird,
vorgesehen sein. Allerdings kann der nach außen gerichtete Abschnitt stattdessen
unisoliert bleiben oder es kann eine andere Teilung zwischen isolierten
und unisolierten Abschnitten verwendet sein. Der unisolierte Abschnitt
des Gehäuses 14 kann
optional als eine subkutane Defibrillationselektrode dienen, die
zum Defibrillieren entweder der Vorhöfe oder der Herzkammern verwendet
wird.
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Das
IMD-System 10 umfasst eine ventrikuläre Leitung, die einen lang
gestreckten isolierten Leitungskörper 24 aufweist,
der drei konzentrisch gewendelte Leiter trägt, die durch rohrförmige isolierende
Mäntel
voneinander getrennt sind. Das distale Ende der ventrikulären Leitung
ist in der rechten Herzkammer 38 eingesetzt. Benachbart
zum distalen Ende der ventrikulären
Leitung angeordnet sind eine Ringelektrode 40, eine ausfahrbare
Schraubenelektrode 44, die einziehbar in einem isolierenden
Elektrodenkopf 42 angebracht ist, und eine lang gestreckte (etwa
5 cm) Defibrillations-Schraubenelektrode 36. Die Defibrillationselektrode 36 kann
aus vielen Materialien gefertigt sein wie etwa Platin oder eine
Platinlegierung. Jede der Elektroden ist mit einem der gewendelten
Leiter in dem Leitungskörper 24 gekoppelt.
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Die
Elektroden 40 und 44 werden zur Herzstimulation
und zum Erfassen von Kammerdepolarisationen verwendet. Dementsprechend
dienen die Elektroden 40 und 44 als Sensoren für ein V-EGM. Am
proximalen Ende der ventrikulären
Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 20, der
drei elektrische Verbinder trägt,
wovon jeder mit einem der gewendelten Leiter gekoppelt ist.
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Die
atriale Leitung/Leitung für
die obere Hohlvene (SVC) weist einen lang gestreckten isolierten
Leitungskörper 22 auf,
der drei konzentrisch gewendelte Leiter trägt, die durch rohrförmige isolierende
Mäntel
voneinander getrennt sind, die der Struktur der ventrikulären Leitung
entsprechen. Das distale Ende der atrialen Leitung/SVC-Leitung ist
im rechten Vorhof 34 eingesetzt. Benachbart zum distalen
Ende der atrialen Leitung/SVC-Leitung angeordnet sind eine Ringelektrode 32 und
eine ausfahrbare Schraubenelektrode 28, die einziehbar
in einem isolierenden Elektrodenkopf 30 angebracht ist.
Jede der Elektroden ist mit einem der gewendelten Leiter in dem Leitungskörper 22 gekoppelt.
Die Elektroden 28 und 32 werden zur Vorhofstimulation
und zum Erfassen von Vorhofdepolarisationen verwendet. Dementsprechend
dienen die Elektroden 28 und 32 als Sensoren für ein A-EGM.
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Eine
lang gestreckte Schraubenelektrode 26 ist proximal zur
Elektrode 32 vorgesehen und mit dem dritten Leiter im Leitungskörper 22 gekoppelt. Die
Elektrode 26 ist vorzugsweise wenigstens 10 cm lang und
so konfiguriert, dass sie sich von der SVC aus in Richtung der Trikuspidalklappe
erstreckt. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter
Verbinder 18, der drei elektrische Verbinder trägt, wovon
jeder mit einem der gewendelten Leiter gekoppelt ist.
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Der
implantierbare PCD 12 ist in Verbindung mit den Leitungen
gezeigt, wobei die Leitungsverbinder-Baueinheiten 18 und 20 in
Anschlüsse 48 für die IS-1-Verbinder
mit kleinem Querschnitt am Verbinderblock 16 gesteckt sind.
Auch wenn ein IS-1-Verbinder die aktuelle Erfindung verwenden kann,
kann die Erfindung selbstverständlich
auch mit irgendeinem anderen Typ eines Norm- oder Nichtnormverbinders
verwendet werden. Zum Beispiel ist die Erfindung besonders nützlich,
wenn Verbinder mit größerem Querschnitt
verwendet werden, da diese Verbinder eine Entfernung eines Führungskatheters
nach einer Leitungsplatzierung während
eines Implantationsvorgangs erschweren.
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Gemäß der Erfindung
können
eine oder mehrere der Leitungsverbinder-Baueinheiten 18 und 20 einen
zusammendrückbaren
Abschnitt aufweisen, der eine eingeführte Leitung aufnimmt und sich
danach um die Leitung zusammenzieht, so dass sowohl eine elektrische
als auch eine federartige mechanische Verbindung mit der Leitung
geschaffen wird. Der Verbinder weist einen gerippten Stift auf,
der um den Leitungskörper
zusammenfällt
bzw. zusammengedrückt
wird, wenn eine Stellschraube des Verbinderanschlusses angezogen
wird. Bei einem nicht erfindungsgemäßen Verbinder weist ein Mittelsegment eines
Stifts Einschnitte oder Schlitze auf, die um einen eingeführten Leitungskörper zusammengedrückt werden.
Beide Verbinder sind mit der IS-1-Norm für Herzschrittmacherleitungen
kompatibel.
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Die
Erfindung erzielt mehrere Vorteile. Zum Beispiel kann der elektrische
Verbinder am Leitungskörper
angebracht werden, nachdem der Leitungskörper in den Körper des
Patienten implantiert ist. Bei Leitungssystemen, bei denen der Leitungskörper unter
Verwendung eines Führungskatheters
implantiert wird, erlaubt das Anbringen des Verbinders am Leitungskörper nach
der Implantation eine Entfernung des Führungskatheters, bevor der
Verbinder angebracht wird. Weil der Führungskatheter keinen durch den
im Vergleich zum Leitungskörper
größeren Durchmesser
des Verbinders gegebenen mechanischen Widerstand zu überwinden
braucht, wird eine Entfernung des Führungskatheters erleichtert.
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2 ist
eine Seitenansicht eines Beispiels einer elektrischen Verbinderbaueinheit 50,
die am Ende eines Leitungskörpers 22 oder 24 von 1 angebracht
sein kann. Die elektrische Verbinderbaueinheit 50 kann
mit einer Vielzahl von Leitungen verwendet werden, ein schließlich Leitungen,
die konform mit der IS-1-Norm für
Herzschrittmacherleitungen sind. Wie in 2 gezeigt
ist, weist die Verbinderbaueinheit 50 Dichtungsringe 52 und
einen elektrisch leitenden Verbinderstift 54 mit mehreren
longitudinalen Schlitzen 56 auf, die längs des Umfangs des proximalen
Endes des Stifts 54 ausgeschnitten sind, so dass mehrere
Flansche 58 gebildet sind. Die Dichtungsringe 52 schützen den
Verbinderstift 54 und den PCD 12 vor dem Eindringen äußerer Schmutzstoffe.
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Ein
Leitungskörper
enthält
einen lang gestreckten Leitungsleiter 60, der durch einen
gewendelten Draht gebildet wird, der mit einem Isolator 62 bedeckt
bzw. abgedeckt ist, der aus Silikonkautschuk, Polyurethan oder einem
anderen geeigneten Kunststoff hergestellt sein kann. Der Leitungskörper mit
einer Elektrode an seinem distalen Ende, die an Gewebe in der rechten
Herzkammer des Patienten befestigt wird, kann in einer Vene des
Patienten implantiert werden. Ein Führungskatheter, ein Führungsdraht
und/oder irgendeine andere Leitungszuführungsvorrichtung kann verwendet
werden, um eine Platzierung des Leitungskörpers zu erleichtern. Die Zuführungsvorrichtungen
werden entfernt, nachdem der Leitungskörper implantiert ist.
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Nachdem
der Führungskatheter
entfernt ist, wird die Verbinderbaueinheit 50 am proximalen
Ende des Leitungskörpers
angebracht, indem der Leitungsleiter 60 durch die Verbinderbaueinheit 50 gefädelt wird.
Der Abschnitt des Leitungsleiters 60, der aus der Spitze
des Verbinderstifts 54 vorsteht, kann danach auf die gewünschte Länge abgeschnitten werden.
Als eine Alternative kann der Stift 54 mit longitudinalen
Schlitzen 56 hergestellt sein, die sich über weniger
als die gesamte Länge
des proximalen Endes von Stift 54 erstrecken. Durch diese
Konstruktion wird die Spitze von Stift 54 verschlossen,
so dass der Leitungsleiter 60 nicht aus dem Stift 54 vorsteht.
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Nachdem
der Leitungsleiter 60 durch den Verbinderkörper 50 gefädelt ist,
wird der Stift 54 in den IS-1-Verbinderanschluss 48 am
Herzschrittmacher eingesteckt. Der IS-1-Verbinderanschluss weist eine Stellschraube
auf, die, wenn sie angezogen wird, einen oder mehrere der Flansche 58 berührt und
eine Kraft auf sie aufbringt, was bewirkt, dass sie sich in Richtung
des Leitungsleiters 60 biegen. Im Ergebnis wird der Stift 54 um
den Leiter 60 zusammengedrückt und klemmt ihn. Der Flansch 58 zerdrückt und
durchbricht den Isolator 62, wenn der Flansch 58 durch
ein Anziehen der Stellschraube gebogen wird, wobei er einen Kontakt
mit dem Leitungsleiter 60 herstellt. Indem bewirkt wird,
dass der Stift 54 den Leitungsleiter 60 klemmt
und den Isolator 62 durchbricht, stellt die Stellschraube
sowohl eine mechanische Verbindung als auch eine elektrische Verbindung
zwischen dem Verbinderanschluss, dem Stift 54 und dem Leitungsleiter 60 her.
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Vorteilhafterweise
erleichtert ein Anbringen der Verbinderbaueinheit 50 am
Leitungskörper
nach Implantierung des Leitungskörpers
eine Entfernung des Führungskatheters,
da der Führungskatheter den
mechanischen Widerstand, der ansonsten durch den größeren Durchmesser
der Verbinderbaueinheit 50 im Vergleich zum Leitungsleiter 60 vorhanden
sein würde,
nicht zu überwinden
braucht.
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Ein
nicht erfindungsgemäßer Verbinder
ist in 3 veranschaulicht. Eine elektrisch leitende Hülse 70 ist
auf einen Leitungskörper 72 gecrimpt,
um einen elektrischen Kontakt mit einem Leitungskörper 72 herzustellen,
wobei sie mit einem Klebemittel am Leitungskörper 72 befestigt
ist. Obwohl es nicht erforderlich ist, können optionale Öffnungen 74 in
der Hülse 70 eine
visuelle Bestätigung liefern,
dass ein Klebemittel zum Befestigen des Leitungskörpers 72 verwendet
worden ist. Der Leitungskörper 72 mit
der gecrimpten Hülse 70 wird
danach durch einen elektrisch leitenden Verbinderkörper 76 mit
einem biegbaren Abschnitt 78 gezogen. Der biegbare Abschnitt 78 kann
gebildet werden, indem z. B. unter Verwendung einer Bearbeitung
durch Elektronenverschiebung (EDM) oder einer anderen geeigneten
Technik Schlitze im Verbinderkörper 76 gebildet
werden. Die Schlitze werden gebogen, um eine Presspassung mit der Hülse 70 zu
schaffen. Die Schlitze verleihen dem biegbaren Abschnitt 78 eine
gewisse Flexibilität.
In einem nicht gebogenen Zustand weist der biegbare Abschnitt 78 einen
Innendurchmesser auf, der kleiner als der Außendurchmesser der Hülse 70 ist. Wenn
die Hülse 70 durch
den Verbinderkörper 76 gezogen
wird, weitet sich im Ergebnis der biegbare Abschnitt 78 auf,
um die Hülse 70 aufzunehmen.
Der biegbare Abschnitt 78 übt dadurch eine Federkraft auf
die Hülse 70 auf,
so dass die Hülse 70 an
ihrem Platz festgehalten wird. Die Federkraft schafft einen mechanischen
und elektrischen Kontakt zwischen dem Verbinderkörper 76, der Hülse 70 und
dem Leitungskörper 72.
Außerdem
kann der Verbinderkörper 76 einen
Anschlag 80 aufweisen, um zu verhindern, dass die Hülse 70 weiter
als bis zum Anschlag 80 gezogen wird.
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Der
Verbinderkörper 76 kann
im Inneren eines Rohrs (nicht gezeigt) gebildet und mit Silikonkautschuk
befestigt sein. Um den durch die im biegbaren Abschnitt 78 gebildeten
Schlitze freiliegenden Abschnitt der Hülse 70 zu isolieren,
weist der Verbinderkörper 76 mehrere
Dichtungsringe 82 auf. Die Dichtungsringe 82 bilden
eine Dichtung mit dem Rohr, um ein Eindringen des Silikonkautschuks
in den biegbaren Abschnitt 78 zu verhindern, so dass dadurch
ein Kontakt zwischen dem Silikonkautschuk und der Hülse 70 verhindert
wird.
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4 ist
ein Ablaufplan, der ein Beispiel für ein Verfahren zum Anbringen
eines elektrischen Verbinders an einer medizinischen Leitung darstellt.
Zunächst
wird die medizinische Leitung in den Körper des Patienten implantiert
(90). Das Implantieren der Leitung umfasst typisch das
Anbringen eines distalen Endes der Leitung an Herzgewebe sowie die
Verwendung eines Führungskatheters,
einer Einführhülse oder
einer anderen Zuführungsvorrichtung,
um eine genaue Platzierung der Leitung zu erleichtern. Die Zuführungsvorrichtung
wird danach aus dem Körper
des Patienten zurückgezogen
(92), bevor der Verbinder angebracht wird. Nachdem die
Leitung platziert ist, wird ein proximales Ende der Leitung durch
einen distalen Abschnitt eines elektrischen Verbinders wie etwa
der in 2 gezeigte Verbinder oder der in 3 gezeigte
Verbinder gefädelt
(94). Vorteilhafterweise erleichtert ein Anbringen des
Verbinders nach dem Zurückziehen
der Zuführungsvorrichtung
aus dem Körper
die Entfernung der Zuführungsvorrichtung.
Obwohl es nicht erforderlich ist, wird außerdem ein Abschnitt der Leitung,
der sich proximal zu dem Verbinder erstreckt, optional abgeschnitten
(96), nachdem der Verbinder positioniert ist. Folglich
kann die Leitungslänge
auf die Physiologie des Patienten abgestimmt werden.
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Um
einen mechanischen und elektrischen Kontakt zwischen der Leitung
und dem Verbinder herzustellen, wird bewirkt, dass ein elektrisch
leitender zusammendrückbarer
Abschnitt des elektrischen Verbinders um den Abschnitt der medizinischen
Leitung zusammengedrückt
wird (98). Wie oben in Zusammenhang mit 2 beschrieben
ist, kann dies durch das Anziehen einer Stellschraube erreicht werden,
wodurch eine Kraft auf den Verbinder aufgebracht wird, die bewirkt,
dass sich der Verbinder um die Leitung zusammenzieht. Alternativ
kann, wenn der in 3 gezeigte Verbinder verwendet
wird, der Verbinder durch die Federkraft von Einschnitten 74 um
die Leitung zusammengedrückt
werden, wodurch eine Federkraft erzeugt wird, die einen mechanischen
und elektrischen Kontakt herstellt.
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Wie
oben beschrieben ist, kann die Erfindung bestimmte Vorteile in Bezug
auf den Implantationsvorgang erzielen. Zum Beispiel können die
in den 2-3 gezeigten Verbinder an dem
Leitungskörper
angebracht werden, nachdem der Leitungskörper im Patienten implantiert
ist. Im Ergebnis kann ein Führungskatheter,
der zur Unterstützung
einer richtigen Platzierung des Leitungskörpers verwendet wird, leicht
von dem Leitungskörper
entfernt werden, ohne dass er den mechanischen Widerstand zu überwinden
braucht, der sich durch einen Verbinder mit einem größeren Durchmesser
als der Leitungskörper ergibt.
Eine Ausführungsform
der Erfindung ist beschrieben worden. Diese Ausführungsform ist beispielhaft
für die
Anwendung der Erfindung. Diese und weitere Ausführungsformen liegen im Umfang
der nachfolgenden Ansprüche.