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Verweis auf eine verwandte
Anmeldung
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Diese
Anmeldung geht auf die U. S. Provisional Application 60/284,334,
Anmeldetag 17. April 2001, zurück.
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Hintergrund
der Erfindung
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Der
Nachweis von eng verwandten genetischen Varianten stellt eine erhebliche
Herausforderung in der analytischen Diagnostik dar. Pathogene, z.
B. Viren und Bakterien, mutieren im allgemeinen häufig und bilden
derartige genetische Varianten.
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Beispielsweise
sind die Nucleinsäuresequenzen
des humanen Immunschwächevirus
(HIV-1) unterschiedlicher Herkunft voneinander verschieden. Die
verschiedenen Typen von HIV-1 werden in Gruppen und Subtypen eingeteilt.
Die Hauptgruppe M besteht aus 10 derzeit identifizierten Subtypen,
die als Subtypen A bis H, J und K bezeichnet werden. Zusätzlich zu
Viren der M-Gruppe wurden zwei weitere Gruppen, nämlich N und
O, identifiziert (Simon et al., Nature Med., Bd. 4 (1998), S. 1032–1037).
Innerhalb von Gruppen und Subtypen werden ständig neue Stämme des
Virus erzeugt, und zwar aufgrund der fehleranfälligen Natur der HIV-1-Replikationsmaschinerie.
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Gleichermaßen liegt
das Hepatitis C-Virus (HCV) nicht als eine homogene RNA-Population
vor. Selbst innerhalb eines einzelnen infizierten Individuums können gleichzeitig
zahlreiche heterogene virale Genome (Quasispezies) vorliegen. Ferner
wurden mehrfache Genotypen von HCV auf der Basis der Nucleotidsequenz-Analyse
von viralen Varianten, die aus unterschiedlichen geographischen
Regionen isoliert wurden, identifiziert. Es gibt derzeit sechs Haupt-HCV-Genotypen,
die mit den Ziffern 1 bis 6 bezeichnet werden. Die Genotypen werden
ferner je nach dem Subtyp weiter unterteilt.
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Aufgrund
dieser genetischen Variation von Pathogenen innerhalb einer Spezies
ist der Umfang von diagnostischen Tests, die zuverlässige Ergebnisse
liefern, hochgradig eingeschränkt.
Die meisten Nachweisverfahren, die derzeit zum Nachweis von Pathogenen
in einer Probe verfügbar
sind, beruhen entweder auf dem Nachweis der Antigene der Pathogene,
der von den Pathogenen induzierten Antikörper oder der intrinsischen
Enzyme der Pathogene, z. B. der intrinsischen reversen HIV-Transkriptase. Abgesehen
von ihrer Unzweckmäßigkeit
sind diese Verfahren häufig
nicht sehr empfindlich. Beispielsweise besteht das derzeit von Blutbanken
zum Screening von HIV-1-Infektionen bei Blutspendern angewandte
Verfahren im Nachweis von Antikörpern
auf Virusproteine. Dieses Verfahren versagt beim Nachweis bei Individuen
in der frühen
akuten Phase der Infektion, in der die Individuen noch keine diagnostischen
Antikörper
gegen das Virus entwickelt haben.
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Screening-Verfahren,
die auf dem Nachweis von Nucleinsäuresequenzen beruhen, sind
empfindlich und zweckmäßig. Jedoch
sind diese Tests möglicherweise
nicht immer beim Nachweis von eng verwandten genetischen Varianten
zuverlässig.
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S.
K. Poddar beschreibt in Molecular and Cellular Probes, Bd. 14 (2000),
S. 25–32
ein PCR-Verfahren unter Verwendung einer molekularen "Leuchtturm"-Sonde zum Nachweis
eines Zielgens von Adenovirus und vergleicht die Empfindlichkeit
einer symmetrischen PCR mit der Empfindlichkeit einer asymmetrischen
PCR.
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WO-00/68436
beschreibt ein Nachweissystem für
das humane Immunschwächevirus
auf der Basis einer Nucleinsäure-Amplifikation.
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WO-01/07652
beschreibt ein Nachweissystem für
humanes Hepatitis B-Virus
auf der Basis einer Nucleinsäure-Amplifikation.
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Barlow
et al., Journal of Virological Methods, Bd. 52 (1995), S. 65–74, führen eine
Analyse und Genotypisierung von PCR-Produkten, die unter Verwendung
des Amplicor HIV-1-Kits erhalten worden sind, durch.
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Jurinke
et al., Genetic Analysis: Biomolecular Engineering, Bd. 14 (1998),
S. 97–102,
wenden eine verschachtelte PCR und die Massenspektrometrie zum Nachweis
von Hepatitis B-Virus auf DNA-Basis an.
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Bennett
et al., Journal of Virological Methods, Bd. 83 (1999), S. 11–20. beschreiben
ein quantitatives PCR-Verfahren zum Testen von HIV-1-Provirus-Belastungen
in peripheren mononuklearen Blutzellen.
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Eines
der derzeit verfügbaren
Nachweisverfahren auf der Basis von Nucleinsäuresequenzen bedient sich molekularer "Leuchttürme" (Tyagi und Kramer,
Nat. Biotechnol., Bd. 14 (3) (1996), S. 303–308). Molekulare "Leuchttürme" sind einzelsträngige Oligonucleotidsonden,
die eine Stamm-Schleifen-Struktur
aufweisen (vergl. 1). Der Schleifenbereich des
Moleküls
stellt eine Sondensequenz dar, die komplementär zu einem Ziel-Nucleinsäuremolekül ist. Der
Stamm wird durch Anlagern der komplementären Armsequenzen an die Enden
der Sondensequenz gebildet. Ein fluoreszierender Rest ist am Ende
eines Arms angebracht, und ein Quenching-Rest ist am Ende des anderen
Arms angebracht. Die Hybridisierung der Arme des Stammes miteinander
hält diese
beiden Reste in enger Nachbarschaft, wodurch die Fluoreszenz des
Fluorophors, der durch Energietransfer auszulöschen ist, hervorgerufen wird
(1a). In Gegenwart des komplementären DNA-Ziels
des "Leuchtturms" hybridisiert die
Schleifenstruktur mit dem Ziel, wodurch die Arme des Stammes an
der Aufrechterhaltung des hybridisierten Zustands gehindert werden.
Das Fluorophor und der Quencher (Auslöscher) sind physikalisch voneinander
getrennt und es ergibt sich eine Fluoreszenz (1b).
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Molekulare "Leuchttürme" werden derzeit für eine quantitative
Echtzeit-PCR verwendet. PCR-Primer sind so konzipiert, dass ein
spezifisches DNA-Segment amplifiziert wird, üblicherweise mit einer Länge von
weniger als 200 Basenpaaren. Der "Leuchtturm" ist typischerweise so konzipiert, dass
eine Schleife komplementär
zu einer kurzen (20–25
bp) Region an einem der amplifizierten DNA-Stränge ist. Die komplementäre Region dieser
amplifizierten DNA-Stränge
stellt den Bereich dieser Stränge
dar, der an die Primer addiert worden ist.
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Molekulare "Leuchttürme" sind hochgradig
sequenzspezifisch. Tatsächlich
bestand eine der grundlegenden Anwendungen dieser Technologie in
den letzten Jahren in der Allelen-Unterscheidung oder "molekularen Genotypisierung". Die Empfindlichkeit
von molekularen "Leuchttürmen" gegenüber Sequenzvariationen ermöglicht eine
Unterscheidung sogar zwischen einzelnen Nucleotid-Polymorphismen
in einer gegebenen Zielsequenz (Tyagi et al., Nat. Biotechnol.,
Bd. 16(1) (1998), S. 49–53;
Kostrikis et al., Science, Bd. 279 (5354) (1998), S. 1228–1299; Marras
et al., Genet. Anal., Bd. 14 (5–6)
(1999), S. 151–156;
Tapp et al., Biotechniques, Bd. 28(4) (2000), S. 732–738).
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Bisher
hat diese Empfindlichkeit gegenüber
Sequenzvariationen die Anwendung der molekularen "Leuchtturm"-Technik auf die
Diagnose von viralen Infektionen ernsthaft eingeschränkt. Die
molekularen "Leuchttürme" können nicht
in wirksamer Weise die varianten Sequenzen von DNA- oder RNA-Zielen
nachweisen. Beispielsweise erkennt möglicherweise ein "Leuchtturm", der für die Erkennung
eines PCR-Produkts aus einem HIV-Stamm
A konzipiert ist, nicht ein PCR-Produkt aus einem HIV-Stamm B (vergl. 2).
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Somit
würde die
derzeitige Technik mehrere verschiedene "Leuchttürme" benötigen,
um den Nachweis sämtlicher
unterschiedlicher Genotypen des Virus zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass
es trotz der Tatsache, dass die Existenz einiger hochgradig konservierter
Regionen des Genoms von HIV-1 bekannt ist, wahrscheinlich ist, dass
mehrere verschiedene "Leuchttürme" notwendig wären, um
sämtliche
bekannten Subtypen dieses Virus nachzuweisen. Außerdem können möglicherweise selbst bei Verwendung
mehrerer verschiedener "Leuchttürme" andere Varianten
von HIV-1, die noch nicht identifiziert worden sind, nicht nachgewiesen werden.
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Somit
sorgt die derzeit verfügbare
Technologie nicht für
einen zweckmäßigen oder
effizienten diagnostischen Test zum Nachweis sämtlicher verwandter genetischer
Varianten von Pathogenen.
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Es
besteht ein dringendes Bedürfnis
nach empfindlichen, zweckmäßigen, auf
Nucleinsäure
basierenden Screeningtests, die zum Nachweis von eng verwandten
genetischen Varianten befähigt
sind. Beispielsweise besteht ein Bedürfnis nach Tests, die zum direkten
Nachweis von Viren, Bakterien und anderen Pathogenen in kontaminiertem
Blut befähigt
sind. Derartige Tests sind notwendig, um Blut- oder Plasma-Einheiten von Individuen
in den frühen
akuten Stadien einer Pathogen-Infektion
zu erfassen, d. h. bevor das Individuum diagnostische Antikörper gegen
das Virus entwickelt hat.
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Demzufolge
besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Überwindung
der vorgenannten Beschränkungen
im Stand der Technik durch Bereitstellung eines zweckmäßigen und
wirksamen diagnostischen Tests zum Nachweis von multiplen Varianten
eines speziellen Ziel-Nucleinsäuremoleküls.
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Zusammenfassende Darstellung
der Erfindung
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Diese
und weitere Aufgaben, die für
den Fachmann offensichtlich sind, werden durch Bereitstellung eines
Verfahrens zum diagnostischen Nachweis der Varianten eines gegebenen
Pathogens, z. B. HIV, Hepatitis C, Hepatitis B (HBV), Parvovirus
B19 und dergl., unter Verwendung einer einzigen Nachweissonde, d.
h. durch ein universelles Multivarianten-Nachweissystem, gelöst. Gemäß einer Ausführungsform
handelt es sich bei der einzigen Nachweissonde um einen molekularen "Leuchtturm".
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Kurze Beschreibung der
Figuren
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1:
Graphische Darstellung eines molekularen "Leuchtturms". Bei der geeigneten Anlagerungstemperatur
ergibt sich folgendes: (A) Entweder bildet der "Leuchtturm" in Abwesenheit einer komplementären Zielsequenz
eine Stamm-Schleifen-Struktur, die bewirkt, dass der Auslöschrest
(D) das Auslöschen
der Lumineszenz des Reporterrestes (O) bewirkt; oder (B) der "Leuchtturm" geht in Gegenwart
eines komplementären Ziels
eine Bindung mit dem Ziel ein, dem Reporter die Aussendung seines
Signals zu ermöglichen.
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2:
Herkömmliche
PCR unter Verwendung von molekularen "Leuchttürmen". PCR-Primer werden so konzipiert, dass
ein Segment von viraler RNA amplifiziert wird. Ein molekularer "Leuchtturm" ist so konzipiert,
dass seine Sondenschleife mit einem Segment des PCR-Produkts, das
sich im Innern der beiden PCR-Primer befindet, hybridisiert. Der "Leuchtturm" ist zur Hybridisierung
mit dem PCR-Produkt des Virusstammes A befähigt, kann jedoch nicht das
PCR-Produkt des Virusstammes B nachweisen, und zwar aufgrund von
Fehlpaarungen in der Zielsequenz (in Kleinbuchstaben dargestellt.
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3:
Graphische Darstellung von einem der Prinzipien der Erfindung. (a)
Reverser bzw. Rückwärts- und
Vorwärts-PCR-Primer
(> 30 bp) sind zur
direkten "Nase-an-Nase"-Hybridisierung mit
der Ziel-RNA (oder DNA) bzw. mit ihrem komplementären DNA-Strang
bestimmt, so dass das erzeugte PCR-Produkt keine zwischenliegende
Sequenz besitzt. Die zielspezifische Schleife des molekularen "Leuchtturms" ist so konzipiert, dass
sie mit der DNA-Sequenz, die durch die Verbindung von einem der
Primer und dem Komplement des anderen Primers geschaffen worden
ist, hybridisiert. PCR-Primer hybridisieren mit Zielmatrizen mit
Fehlpaarungsresten, die mit "X" bezeichnet sind.
Punktierte Linien bezeichnen die Hybridisierung. (b) Die DNA-Sequenz
des PCR-Produkts, das aus sämtlichen
Matrizen amplifiziert worden ist, ist identisch mit der kombinierten
Sequenz von einem der Primer und dem Komplement des anderen Primers.
Der molekulare "Leuchtturm" ist somit zur Hybridisierung
mit PCR-Produkten, die aus sämtlichen
Matrizen erzeugt worden sind, befähigt.
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4:
Ein Beispiel für
das Verfahren. Eine Amplifikation verschiedener Subtypen von HIV
unter Verwendung von "Nase-an-Nase"-Primern und eines molekularen "Leuchtturms", der zur Erkennung
einer Sequenz befähigt
ist, die durch die Verbindung von einem der Primer und dem Komplement
des anderen Primers erzeugt worden ist. Fehlpaarungen zwischen der
Sequenz der HIV-Varianten und entweder der Primer oder der "Leuchtturm"-Schleife sind in
fettgedruckten Kleinbuchstaben dargestellt.
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5:
Darstellung von Variationen an der Primerposition. (A) Die "Leuchtturm"-Schleife kann so
konzipiert werden, dass sie mit einer amplifizierten Sequenz hybridisiert,
die gleichermaßen
durch die beiden PCR-Primer gemäß Darstellung
in (1) erzeugt worden ist. Alternativ kann der "Leuchtturm" so konzipiert sein, dass er "asymmetrisch" mit einer amplifizierten
Sequenz hybridisiert, die primär
entweder durch den Vorwärtsprimer
oder den reversen Primer bzw. Rückwärtsprimer
gemäß Darstellung
in (II) bis (IV) erzeugt worden ist. (B) In einer weiteren Abänderung
sind der Vorwärtsprimer
und der reverse Primer bzw. Rückwärtsprimer
durch eine Nucleotidlücke
getrennt, die einer hochgradig konservierten Region des viralen
Genoms entspricht.
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6:
DNA-Sequenzausrichtung der V3-Schleife und der flankierenden Regionen
von vier Varianten von HIV, wobei die Positionen des molekularen "Leuchtturms" und der Primer sowohl
für die
herkömmliche
als auch für
die "Nase-an-Nase"-PCR dargestellt
sind. (a) Der Protein-Kodierungsstrang von HIV/RT-1 ist mit dem von
3 anderen Virusvarianten ausgerichtet, HIV/RT-10, HIV/38-1 und HIV/38-3. Fehlpaarungen
mit der Sequenz von HIV/RT-1 und mit dem molekularen "Leuchtturm" sind in fettgedruckten
Kleinbuchstaben dargestellt. Die relative Position von Vorwärts- und
reversen Primern für
die herkömmliche
PCR sind punktiert (....) bzw. gestrichelt (----) dargestellt. Die
relative Position von Vorwärts-
und reversen Primern für
die "Nase-an-Nase"-PCR sind mit Doppellinien
(=) bzw. Einfachlinien (-) dargestellt. Die Position der "Leuchtturm"-Sonde ist oberhalb
der Sequenz dargestellt. Sämtliche
Primer und die "Leuchtturm"-Sondensequenzen
leiten sich von der Sequenz von HIV/RT-1 ab. (b) Struktur des molekularen "Leuchtturms". Die Sondenschleife
ist in Großbuchstaben
dargestellt, während
die komplementären
Stammnucleotide in Kleinbuchstaben dargestellt sind. Das Fluorophor
FAM ist mit dem 5'-Ende
konjugiert und der Quencher DABCYL ist mit dem 3'-Ende konjugiert.
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7:
Vergleich von quantitativen herkömmlichen
und "Nase-an-Nase"-PCR-Echtzeit-Verfahren. Quantitative
Echtzeit-PCR von vier verschiedenen HIV-Varianten unter Anwendung:
(a) herkömmlicher
oder (b) "Nase-an-Nase"-PCR-Verfahren. Die
PCR-Reaktionen enthielten 10
6 Kopien HIV/RT-1
(•), HIV/RT-10
(o), HIV/38-1
HIV/38-3
(⧠), keine Matrize (+) oder 150 ng humane DNA (x).
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8:
Agarosegel-Analyse von durch herkömmliche PCR erzeugten Produkten.
Das Gel zeigt PCR-Produkte, die aus HIV/RT-1, HIV/RT-10, HIV/38-1
und HIV/38-3 durch das herkömmliche
PCR-Verfahren erzeugt worden sind. Bahn 1: 50 bp-Leiter, Bahn 2:
keine Matrize, Bahn 3: HIV/RT-1, Bahn 4: HIV/RT-10, Bahn 5: HIV/38-1,
Bahn 6: HIV/38-3.
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9:
Ein Beispiel für
eine Standardkurve zur quantitativen Bestimmung von HCV-RNA unter
Anwendung von "Nase-an-Nase"-RT-PCR mit Produktnachweis
unter Verwendung eines molekularen "Leuchtturms". (a) Eine "Nase-an-Nase"-RT-PCR für HCV-RNA wurde mit einem Einsatz
von 0, 10, 25, 50, 100, 103, 104,
105 oder 106 synthetischen
HCV-RNA-Molekülen
pro RT-PCR-Reaktion durchgeführt.
Die Veränderung
der Fluoreszenz (Delta Rn) wurde bei der Anlagerungstemperatur für jeden
PCR-Zyklus im ABI 7700-Sequenzdetektor gemessen.
Schwellenwerte (Ct) wurden sodann unter Verwendung der mit dem Gerät bereitgestellten
Software berechnet. (b) Die RNA-Kopienzahl für jede Standardprobe ist gegen
ihren Ct-Wert aufgetragen (•).
Die Ct-Werte für
unbekannte Testproben (o) sind gegen die Standardkurve aufgetragen
und die RNA-Kopienzahl wird aus der X-Achse extrapoliert.
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10:
Stufenweise Darstellung einer Amplifikationsreaktion der Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Bestimmung der Anwesenheit
eines Zielnucleinsäuremoleküls in einer
biologischen Probe unter Verwendung einer einzigen Nachweissonde
bereit.
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Das
Verfahren umfasst die Amplifikation eines Zielnucleinsäuremoleküls mittels
einer Primererweiterungs- bzw. Primerextensions-Kettenreaktion,
wobei sich bei den Primern der Reaktion um einen Satz von "Nase-an-Nase"-Primern, unter Einschluss
eines Vorwärts-
und reversen bzw. Rückwärts-Primers,
gemäß den nachstehenden
Angaben handelt (vergl. 3 und 4).
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Beim
Zielnucleinsäuremolekül handelt
es sich um ein Nucleinsäuremolekül, dessen
vollständige
oder partielle Sequenz in ausreichendem Maße bekannt ist, um Primererweiterungs-Kettenreaktionsprimer
herzustellen. Das Zielnucleinsäuremolekül kann einzelsträngig oder
doppelsträngig
sein.
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Das
Zielnucleinsäuremolekül existiert
als eine Familie von hochgradig homologen Sequenzen. Diese verschiedenen
Sequenzen innerhalb einer Familie werden als "Varianten" bezeichnet. Die Herkunft der Varianten
umfasst beispielsweise Genmutationen und Polymorphismen.
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Zu
Nucleinsäuremolekülen, von
denen bekannt ist, dass sie Varianten aufweisen, gehören beispielsweise
Viren und Bakterien. Zu Beispielen für Viren gehören HIV, HCV, HBV und humanes
Parvovirus B19. Zu Beispielen für
Bakterien gehören
E. coli, S. pneumoniae, N. meningitidis, N. gonorrhoeae, M. tuberculosis
und Borrelia-Spezies (Lyme-Krankheit). Bei einer biologischen Probe,
aus der ein Zielnucleinsäuremolekül nachgewiesen
werden kann, handelt es sich um beliebige Körperflüssigkeiten, Zellen oder Zellbruchstücke. Zu
Beispielen für
biologische Proben gehören
Blut, Serum, Samen, muköse
oder andere Körperexsudate.
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Die
vorliegende Erfindung kann auf einen beliebigen Typ der Primererweiterungs-Kettenreaktion
angewandt werden, der zur Amplifikation des Zielnucleinsäuremoleküls oder
einer Unterregion dieses Moleküls führt. Amplifikationsreaktionen
umfassen beispielsweise die Polymerase-Kettenreaktion (PCR), einschließlich quantitative
PCR; die Strangverdrängungsamplifikation
(SDA); die transkriptionsvermittelte Amplifikation (TMA); und die
auf der Nucleinsäuresequenz
basierende Amplifikation (NASBA). NASBA verstärkt RNA. NASBA ist in EP-A-0
329 822 beschrieben.
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Das
Amplifikationsverfahren der herkömmlichen
Polymerase-Kettenreaktion
(PCR) ist aus dem Stand der Technik bekannt. Bedingungen, die sich
zur Durchführung
einer Polymerase-Kettenreaktion eignen, sind in den US-Patenten
4 683 195, 4 683 202 und 4 965 188 beschrieben. Gewerbliche Anbieter,
wie Perkin Elmer (Norwalk, Conn.), vertreiben PCR-Reagenzien und veröffentlichen
PCR-Verfahren. Ein PCR-Amplifikationsreaktionsgemisch
enthält
Reagenzien, die zur Durchführung
einer Amplifikationsreaktion erforderlich sind. Typischerweise enthält das Gemisch
ein Mittel für
die Polymerisation, z. B. eine thermostabile DNA-Polymerase; Desoxynucleosid-5'-triphosphate (dNTP'S); und ein zweiwertiges
Metallkation in einem geeigneten Puffer.
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Nach
den erfindungsgemäßen Verfahren
können
entweder DNA- oder RNA-Zielsequenzen
amplifiziert werden. Im Fall der PCR-Amplifikation eines RNA-Ziels,
z. B. einer viralen, genomischen Nucleinsäure, besteht die erste Stufe
in der Synthese einer DNA-Kopie (cDNA) der Zielsequenz. Die reverse
Transkription kann als eine getrennte Stufe oder vorzugsweise in
einer kombinierten, reversen Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktion
(RT-PCR) durchgeführt
werden. Die RT-PCR-Amplifikation von RNA ist aus dem Stand der Technik
bekannt und beispielsweise in folgenden Literaturstellen beschrieben:
US-Patente 5 322 770 und 5 310 652; Myers und Gelfand, Biochemistry,
Bd. 30(31) (1991), S. 7661–7666;
US-Patent 5 527 669; Young et al., J. Clin. Microbiol., Bd. 31(4)
(1993), S. 882–886;
und Young et al., J. Clin. Microbiol., Bd. 33(3) (1995), S. 654–657.
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Primer
sind ebenfalls im PCR-Reaktionsgemisch enthalten. Bei einem Primer
handelt es sich um ein Oligonucleotid, das bei Hybridisierung an
ein Matrizennucleinsäuremolekül dazu befähigt ist,
als Startpunkt der Synthese während
einer Amplifikationsreaktion zu wirken. Die Matrizennucleinsäure stellen
die anfänglichen Zielnucleinsäuremoleküle dar;
und die Amplifikationsprodukte werden aus diesen Molekülen erzeugt.
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Die
Länge der
erfindungsgemäßen Primer
ist nicht kritisch. Typischerweise liegt die Primerlänge im Bereich
von etwa 15 bis 55 Nucleotiden, insbesondere von etwa 20 bis 45
Nucleotiden; und ganz besonders von etwa 25 bis 35 Nucleotiden.
Vorzugsweise sind die Primer so konstruiert, dass sie relativ lang
sind (> 30 Basen),
um die Anzahl an Fehlpaarungen, die zwischen einem Primer und dessen
Matrize toleriert werden kann, auf ein Maximum zu bringen. Ein Primerpaar
muss nicht die gleiche Länge
aufweisen. Beispielsweise kann der Vorwärtsprimer aus 29 Nucleotiden
aufgebaut sein, während
der Rückwärtsprimer
aus 22 Nucleotiden aufgebaut sein kann.
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Die
Primer können
natürlichen
oder synthetischen Ursprungs sein. Für die PCR handelt es sich bei den
Primern vorzugsweise um einzelsträngige Oligodesoxyribonucleotide.
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Unter
Hybridisierung ist die Bildung einer Duplexstruktur durch zwei einzelsträngige Nucleinsäuren aufgrund
der komplementären
Basenpaarung zu verstehen. Eine Hybridisierung kann zwischen vollständig komplementären Nucleinsäuresträngen oder
zwischen "im wesentlichen
komplementären" Nucleinsäuresträngen, die
untergeordnete Fehlpaarungsregionen enthalten, d. h. Varianten,
erfolgen. Der Grad der tolerierten Fehlpaarungen kann durch geeignete
Einstellung der Hybridisierungsbedingungen gesteuert werden. Bedingungen,
unter denen nur vollständig
komplementäre
Nucleinsäurestränge hybridisieren,
werden als "stringente
Hybridisierungsbedingungen" oder "sequenzspezifische
Hybridisierungsbedingungen" bezeichnet.
Stabile Duplexe aus im wesentlichen komplementären Sequenzen können unter
weniger stringenten Hybridisierungsbedingungen erhalten werden.
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Die
Hybridisierungsbedingungen, d. h. die Stringenz, der vorliegenden
Erfindung werden so eingestellt, dass die Primer Fehlpaarungen zwischen
den Primern und der Matrize tolerieren können, wodurch eine Hybridisierung
mit sämtlichen
genetischen Varianten ermöglicht
wird. Beispielsweise können
die Bedingungen so eingestellt werden, dass eine Hybridisierung
zwischen einem Primer und einer Matrize auftreten kann, wobei bis
zu 20 % der Basenpaare zwischen dem Primer und der Matrize nicht
zusammenpassen.
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Der
Fachmann auf dem Gebiet der Nucleinsäuretechnologie kann geeignete
Hybridisierungsbedingungen empirisch festlegen, wobei er eine Anzahl
von Variablen berücksichtigt,
einschließlich
beispielsweise die Länge
und die Basenpaarkonzentration der Oligonucleotide, die Ionenstärke, das
Auftreten von fehlerhaften Basenpaaren und die für die Oligonucleotid-Anlagerung
gewählte
Temperatur, wobei er sich von den im Stand der Technik gegebenen
Richtlinien leiten lässt
(vergl. z. B. Sambrook et al., Molecular Cloning, A Laboratory Manual,
Cold Spring Harbor Laboratory, Cold Spring Harbor, N. Y. (1989);
Wetmur, Critical Reviews in Biochem. and Mol. Biol., Bd. 26 (3/4)
(1991), S. 227–259;
Ausubel et al. (Hrsg.), Current Protocols in Molecular Biology,
John Wiley & Sons,
Inc., New York, (1995) in Unit 2.10; und US-Patent 5 789 550).
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Nachstehend
findet sich eine ausführliche
Beschreibung eines Zyklus einer Primererweiterungs-Kettenreaktion
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die beschriebene spezifische Reaktion ist eine PCR. Jedoch können auch
andere Typen von Primererweiterungs-Kettenreaktionen in den erfindungsgemäßen Verfahren angewandt
werden.
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10 zeigt
eine stufenweise Darstellung einer erfindungsgemäßen Amplifikationsreaktion.
Das Zielnucleinsäuremolekül ist durch
T wiedergegeben. Die Symbole X innerhalb der Zielsequenz repräsentieren Orte
von potentiellen Variationen.
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Das
Zielnucleinsäuremolekül kann als
einzelsträngiges
Molekül
oder als Teil eines doppelsträngigen Moleküls vorliegen.
In dem in 10 dargestellten Beispiel ist
das Zielnucleinsäuremolekül doppelsträngig. TC
bedeutet ein Nucleinsäuremolekül, das zu
T komplementär
ist.
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Wie
bei der herkömmlichen
PCR werden in jedem Zyklus der Amplifikationsreaktion beliebige
doppelsträngige
Nucleinsäuremoleküle in einer
Probe durch Denaturierung einzelsträngig gemacht. Sodann findet eine
Hybridisierung zwischen den Primern und den Zielnucleinsäuremolekülen statt. 10(a) erläutert
eine Hybridisierung zwischen einem reversen Primer (RP) und einer
Zielnucleinsäuresequenz
(T).
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Wie
in 10(b) dargestellt, werden anschließend die
reversen Primer unter Verwendung der Zielnucleinsäuremoleküle als Matrizen
erweitert, um reverse Primeramplifikationsprodukte (RPA) zu bilden.
Die reversen Primeramplifikationsprodukte (RPA) bestehen aus dem
reversen Primer (RP), der mit dem reversen Primererweiterungsprodukt
(RPE) verbunden ist. Für
die Zwecke dieser Beschreibung handelt es sich beim reversen Primererweiterungsprodukt
um das Nucleinsäuresegment,
das an den reversen Primer addiert wird.
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Wie
aus 10(b) ersichtlich ist, treten
einige der Variationen (X), die in der Zielsequenz enthalten sind,
im RPA nicht auf. Speziell enthält
der Teil des RPA, der aus dem RP aufgebaut ist, keine Variationen.
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Wie
in 10(c) dargestellt, werden die
in Stufe (b) gebildeten reversen Primeramplifikationsprodukte bzw.
Rückwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
von ihren Matrizen denaturiert.
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Die
Vorwärtsprimer
(FP) werden hybridisiert mit entweder (i) Nucleinsäuremolekülen, die
mit den Zielnucleinsäuremolekülen (TC),
falls vorhanden, komplementär
sind; oder (ii) den reversen Primeramplifikationsprodukten bzw.
Rückwärtsprimer-Amplifikationsprodukten
(RPA). 10(d) erläutert die erstgenannte Ausführungsform.
Nucleinsäuremoleküle, die
zu den Zielnucleinsäuremolekülen komplementär sind,
sind vorhanden, wenn die Zielnucleinsäuremoleküle Bestandteil eines doppelsträngigen Moleküls waren.
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Die
Vorwärtsprimer
werden unter Verwendung der komplementären Nucleinsäuremoleküle (TC)
als Matrizen oder unter Verwendung der reversen Primeramplifikationsprodukte
(RPA) erweitert bzw. verlängert. 10(e) erläutert
die erstgenannte Ausführungsform.
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Wie
in 10(e) dargestellt, werden die
Vorwärtsprimer
unter Bildung von Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukten
(FPA) erweitert. Das Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukt
(FPA) besteht aus dem Vorwärtsprimer
(FP) in Verbindung mit dem Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukt
(FPE). Für
die Zwecke dieser Beschreibung handelt es sich beim Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukt
um das Nucleinsäuresegment,
das an den Vorwärtsprimer
addiert ist.
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Wie
in 10(e) dargestellt, treten bei
einem Vergleich mit der Zielsequenz einige der Variationen (X), die
in der Zielsequenz enthalten sind, im FPA nicht auf. Speziell der
Bereich des FPA, der aus dem FP aufgebaut ist, enthält keine
Variationen.
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Wie
in 10(f) dargestellt. werden die
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte,
die in 10(e) gebildet worden sind,
von ihren Matrizen denaturiert.
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Wie
in 10(g) dargestellt, hybridisieren
die reversen Primer mit dem FPE-Bereich des FPA.
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Wie
in 10(h) dargestellt, werden die
reversen Primer unter Verwendung des FP-Bereiches des FPA als Matrizen
erweitert, wodurch zusätzliche
reverse Primeramplifikationsprodukte (ARPA) gebildet werden, wobei
ein reverser Primer, der mit einem zusätzlichen reversen Primererweiterungsprodukt
(ARPE) verbunden ist, ein ARPA darstellt.
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Wie
in 10(i) dargestellt, werden die
ARPA-Produkte von ihren Matrizen denaturiert.
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Wie
in 10(j) dargestellt, hybridisieren
die Vorwärtsprimer
mit dem RPE-Teil des RPA.
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Wie
in 10(k) dargestellt, werden die
Vorwärtsprimer
unter Verwendung des RP-Teils der RPAs als Matrizen erweitert, wodurch
zusätzliche
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
gebildet werden, während
ein Vorwärtsprimer,
der mit einem zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukt
verbunden ist, ein AFPA darstellt.
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Wie
in 10(l) dargestellt, werden die AFPA-Produkte
von ihren Matrizen denaturiert.
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Die
Stufen (g) bis (l) werden unter Verwendung der zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukte bzw. Rückwärtsprimer-Amplifikationsprodukte und der zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte als
Matrizen für
die reversen und Vorwärtsprimer
ausreichend oft wiederholt, um eine nachweisbare Menge an zusätzlichem
reversem Primeramplifikationsprodukt und/oder zusätzlichem
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukt
zu bilden. Vorzugsweise werden die Stufen unter Verwendung eines
automatisierten Cyclisierungsgeräts wiederholt.
Eine ausreichende Anzahl an Wiederholungsvorgängen beträgt mindestens etwa 10, vorzugsweise
mindestens etwa 20, insbesondere mindestens etwa 30 und ganz besonders
mindestens etwa 40.
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Die
Erfinder haben festgestellt, dass es Vorteile bietet, wenn die Primer
mit den Amplifikationsprodukten in einer bestimmten Art und Weise,
die von den Erfindern als "Nase-an-Nase" bezeichnet wird,
hybridisieren.
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Wie
aus 10(g) ersichtlich ist, ist die
Sequenz der Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
und der zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
so beschaffen, dass das Nucleotid am 3'-Ende des reversen Primers mit dem Nucleotid
am 5'-Ende des Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukts
oder des zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukts
hybridisiert.
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In
analoger Weise sind, wie aus 10(j) ersichtlich
ist, die Sequenzen der reversen Primeramplifikationsprodukte und
der zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukte so beschaffen, dass das Nucleotid am
3'-Ende des Vorwärtsprimers
mit dem Nucleotid am 5'-Ende
des reversen Primererweiterungsprodukts oder des zusätzlichen
reversen Primererweiterungsprodukts hybridisiert.
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10 erläutert die
Primererweiterungs-Kettenreaktion von nur einer Variante. Wie vorstehend
erwähnt,
können
sämtliche
Varianten einer Familie von Pathogenen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren amplifiziert
werden.
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Die
zusätzlichen
Amplifikationsprodukte sind identisch, unabhängig davon, aus welcher Variante
sie erzeugt worden sind. Somit weisen, wie im Beispiel von 10 dargestellt
ist, die zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukte die Sequenz des reversen Primers
in direkter Verbindung mit dem zusätzlichen reversen Primererweiterungsprodukt
auf. Das zusätzliche
reverse Primererweiterungsprodukt ist komplementär zum Vorwärtsprimer (das Vorwärtsprimer-Komplement);
vergl. 10(h).
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Analog
weisen die zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
die Sequenz des Vorwärtsprimers
in direkter Verbindung mit dem zusätzlichen Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukt
auf. Das zusätzliche Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukt
ist komplementär
zum reversen Primer (reverses Primer-Komplement); vergl. 10(k).
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Daher
weisen sämtliche
zusätzlichen
Primeramplifikationsprodukte Sequenzen auf, bei denen es sich um
Kombinationen entweder des reversen Primers und des Vorwärtsprimer-Komplements
oder des reversen Primer-Komplements
und des Vorwärtsprimers
handelt. Da die reversen und Vorwärtsprimer alle die gleichen Sequenzen
aufweisen, besitzen sämtliche
zusätzlichen
Primeramplifikationsprodukte die gleichen Sequenzen. Mit anderen
Worten, sämtliche
potentiellen Variationen sind beseitigt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist die Sequenz der Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
und der zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukte
so beschaffen, dass das Nucleotid am 3'-Ende des reversen Primers mit einem
Nucleotid hybridisiert, das vom Nucleotid vom 5'-Ende des Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukts
oder des zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Erweiterungsprodukts
durch eine Lücke
von Nucleotiden getrennt ist. Analog sind die Sequenzen der reversen
Primeramplifikationsprodukte und der zusätzlichen reversen Primeramplifikationsprodukte
so beschaffen, dass das Nucleotid am 3'-Ende des Vorwärtsprimers mit einem Nucleotid
hybridisiert, das vom Nucleotid am 5'-Ende des reversen Primererweiterungsprodukts
oder des zusätzlichen
reversen Primererweiterungsprodukts durch eine Lücke von Nucleotiden getrennt
ist.
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In
beiden Fällen
umfasst die Lücke
eine Sequenz, von der bekannt ist, dass sie hochgradig konserviert ist.
Hochgradig konservierte Regionen von Genomen von Viren und Bakterien
sind bekannt. Beispielsweise sind in der veröffentlichten Sequenz von HCV
kurze Strecken von Nucleinsäuren
in der 5'-Nichtkodierungsregion
des viralen Genoms bekanntlich hochgradig zwischen HCV-Genotypen
konserviert (Okamoto et al., J. Gen. Virol., (1991), S. 2697–2704; Smith
et al., J. Gen. Virol., Bd. 76 (1995), S. 1749–1761; Simmonds et al., J.
Gen. Virol., Bd. 74 (1993), S. 2391–2399).
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Die
Lücke enthält vorzugsweise
nicht mehr als fünf
Nucleotide. Wenn die Lücke
zwei bis fünf
Nucleotide enthält,
können
eines oder zwei der Nucleotide fehlerhaft sein und immer noch mit
der Sondensequenz hybridisieren. Wenn die Lücke ein einziges Nucleotid
enthält,
kann dieses Nucleotid fehlerhaft sein. Vorzugsweise liegen keine
Fehlpaarungen vor.
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Nachdem
die Amplifikationsreaktion beendet ist, wird das Vorliegen der zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukte oder der zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte
durch aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren nachgewiesen.
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Vorzugsweise
beruht das Nachweisverfahren auf dem Nachweis der Nucleinsäuresequenzen
der zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukte oder der zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukte.
Die bei einem derartigen Verfahren verwendete Nachweissonde umfasst
eine Sequenz, die zur Hybridisierung mit den zusätzlichen reversen Primeramplifikationsprodukten
oder mit den zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukten
befähigt
ist. Da diese Amplifikationsprodukte identisch sind, ist nur eine
Nachweissonde nötig,
um sämtliche
Amplifikationsprodukte zuverlässig
nachzuweisen.
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Ferner
ermöglicht
die Identität
der Amplifikationsprodukte die Anwendung stringenter Hybridisierungsbedingungen
während
der für
den Nachweis erforderlichen Hybridisierung. Die Anwendung von stringenten Bedingungen
führt zu
zuverlässigeren
Ergebnissen, wobei die Möglichkeit
von falschen positiven Ergebnissen aufgrund zufällig ähnlicher Nichtzielsequenzen
verringert wird.
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Bei
der Nachweissonde kann es sich um DNA, RNA oder Kombinationen davon
handeln. Modifizierte Nucleotide können enthalten sein, z. B.
Peptidnucleinsäuren
(PNA), Nucleotide auf Nitropyrrolbasis oder 2'-O-Methylribonucleotide.
Die Nucleoside der Nucleinsäure-
oder modifizierten Nucleinsäuremoleküle können auf übliche Weise
verknüpft
sein, d. h. über
Phosphatbindungen. Alternativ können
die Nucleoside über
modifizierte Verknüpfungen,
z. B. Phosphorthioate, verbunden sein.
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Bei
einer Ausführungsform
hybridisiert die Sondensequenz über
die Verbindung in den Amplifikationsprodukten hinweg. Dies bedeutet,
dass die Sondensequenz mit einem Teil sowohl der FP-Sequenz als
auch der AFPE-Sequenz
des AFPA hybridisiert; oder dass die Sondensequenz mit einem Teil
sowohl der RP-Sequenz als auch der ARPE-Sequenz des ARPA hybridisiert.
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Bei
dieser Ausführungsform
besteht die Sondensequenz aus der Nucleotidsequenz eines Segments von
einem der Primer und der Nucleotidsequenz eines Segments, das mit
dem anderen Primer komplementär ist.
Insbesondere umfasst die Sondensequenz entweder (i) die Nucleotidsequenz
eines Segments des Vorwärtsprimers
und die Nucleotidsequenz eines Segments, das mit dem reversen Primer
komplementär
ist; oder (ii) die Nucleotidsequenz eines Segments des reversen
Primers und die Nucleotidsequenz eines Segments, das mit dem Vorwärtsprimer
komplementär
ist. Die Sondensequenz kann entweder vollständige oder partielle Sequenzen
des Primers und das Komplement des anderen Primers umfassen.
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Die
Sondensequenz kann aus gleichen Teilen der Nucleotidsequenz von
einem der Primer und der Nucleotidsequenz des Komplements des anderen
Primers aufgebaut sein. In einem derartigen Fall kommt es zu einer "symmetrischen Hybridisierung" der Sondensequenz
mit den Amplifikationsprodukten (vergl. 5A(I)).
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Vorzugsweise
kann für
eine verbesserte Empfindlichkeit die Sondensequenz so konzipiert
sein, dass sie mit den Amplifikationsprodukten "asymmetrisch hybridisiert". Insbesondere kann
die Sondensequenz aus ungleichen Teilen der Nucleotidsequenz von
einem der Primer und der Nucleotidsequenz des Komplements des anderen
Primers aufgebaut sein (vergl. 5A(II-IV)).
Beispielsweise umfassen etwa 60 bis etwa 99 % der Sondensequenz
die Nucleotidsequenz von einem der Primer. Der Rest der Sondensequenz
(z. B. etwa 1 bis etwa 40 %) umfasst die Nucleotidsequenz des Komplements
des anderen Primers. Insbesondere beträgt der prozentuale Anteil der
Sondensequenz, die der Sequenz von einem der Primer entspricht,
etwa 80 bis etwa 97 %.
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Wenn
die Sequenz der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte ein Segment von einem der Primer in direkter
Verbindung mit einem Segment des Komplements des anderen Primers
enthält,
kann die Sondensequenz so konzipiert sein, dass sie genau mit der
Gesamtheit oder einem Teil der zusätzlichen Amplifikationsprodukte
hybridisiert.
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Wenn
die zusätzlichen
Amplifikationsprodukte eine dazwischen liegende Lücke enthalten,
handelt es sich bei der Lücke
vorzugsweise um eine bekannte Sequenz, so dass die Sondensequenz
so konzipiert sein kann, dass sie vollständig komplementär zur Lücke ist.
Jedoch kann eine Sondensequenz mit zusätzlichen Amplifikationsprodukten
hybridisieren, die eine bestimmte Anzahl an Fehlpaarungsresten in
der Lücke
enthalten, wie vorstehend ausgeführt
wurde.
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Anstelle
einer Hybridisierung über
die Verbindungsstelle hinweg, kann die Sondensequenz auch ausschließlich mit
dem Segment des zusätzlichen
Erweiterungsprodukts, das zu einem Primer komplementär ist, hybridisieren.
Demgemäß besteht
bei dieser Ausführungsform
die Sondensequenz aus entweder der Nucleotidsequenz eines Segments
des Vorwärtsprimers
und nicht der Nucleotidsequenz eines Segments, das mit dem Rückwärtsprimer
komplementär
ist; oder der Nucleotidsequenz eines Segments des reversen Primers und
nicht der Nucleotidsequenz eines Segments, das mit dem Vorwärtsprimer
komplementär
ist.
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In
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Primererweiterungs-Kettenreaktionen
werden gleiche Konzentrationen des Vorwärtsprimers und des reversen
Primers verwendet. Bei dieser Ausführungsform werden die Konzentrationen
als symmetrisch bezeichnet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
werden "asymmetrische
Konzentrationen" des
Vorwärtsprimers
und des reversen Primers verwendet. Insbesondere wird zur Erzielung
einer verbesserten Empfindlichkeit der Primer, dessen Nucleotidsequenz
Bestandteil der Sondensequenz ist, in der Probe im Vergleich zum anderen
Primer in einer geringeren Konzentration bereitgestellt. "Asymmetrische Konzentrationen" der Primer werden
besonders bevorzugt, wenn die Sondensequenzen eine "asymmetrische Hybridisierung" mit den zusätzlichen
Amplifikationsprodukten eingehen; oder ausschließlich mit dem Segment der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte, das mit einem Primer komplementär ist, hybridisieren.
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Wenn
beispielsweise die Sondensequenz ein Segment der Nucleotidsequenz
des Vorwärtsprimers umfasst,
beträgt
das Molverhältnis
des Vorwärtsprimers
zum reversen Primer (FP:RP) etwa 1:5 bis etwa 1:20. Analog beträgt dann,
wenn die Sondensequenz ein Segment der Nucleotidsequenz des reversen
Primers umfasst, das Molverhältnis
des reversen Primers zum Vorwärtsprimer
(RP:FP) etwa 1:5 bis etwa 1:20, insbesondere etwa 1:6 bis etwa 1:15
und ganz besonders etwa 1:10.
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Nachdem
die Amplifikationsreaktion in der biologischen Probe ausreichend
oft stattgefunden hat, wird die Nachweissonde mit der Probe in Kontakt
gebracht. Die Sondensequenz der Nachweissonde hybridisiert mit etwaigen
zusätzlichen
Amplifikationsprodukten, die möglicherweise
in der Probe vorhanden sind. Wenn die Sondensequenz die Nucleotidsequenz
eines Segments des Vorwärtsprimers
umfasst (ausschließlich
oder ferner die Nucleotidsequenz eines Segments des reversen Primer-Komplements
umfassend), hybridisiert die Sondensequenz mit den zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukten. Wenn analog die Sondensequenz
die Nucleotidsequenz eines Segments des reversen Primers umfasst
(ausschließlich
oder ferner die Nucleotidsequenz eines Segments des Vorwärtsprimer-Komplements
umfassend), hybridisiert die Sondensequenz mit den zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukten.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei der Nachweissonde um eine sich selbst verändernde,
signalerzeugende Sonde. Diese Sonde umfasst folgendes: eine erste
Nucleinsäuresequenz; eine
zweite Nucleinsäuresequenz,
die komplementär
zur ersten Nucleinsäuresequenz
ist; und eine Sondensequenz, die die erste Nucleinsäuresequenz
mit der zweiten Nucleinsäuresequenz
verbindet. Die erste Nucleinsäuresequenz
ist an einen Reporterrest angebracht, der zur Erzeugung eines nachweisbaren
Signals befähigt ist.
Die zweite Nucleinsäuresequenz
ist an einen interaktiven Rest angebracht, der zur Veränderung
des durch den Reporterrest erzeugten Signals befähigt ist, wenn der Reporterrest
und der interaktive Rest sich in ausreichender Nähe zueinander befinden. Wenn
beispielsweise die erste und die zweite Nucleinsäuresequenz miteinander hybridisiert
werden, was als "enge
Konformation" bekannt
ist, wird der Reporterrest in die Nähe zum interaktiven Rest gebracht.
Daher verändert
sich das Signal. Die Veränderung
des Signals umfasst eine Abnahme, d. h. Auslöschen; eine Zunahme; oder eine
anderweitige Veränderung
des Signals, z. B. der Intensität oder
der Wellenlänge
des Signals. Das Auslöschen
des Signals umfasst eine Verringerung oder Beseitigung des Signals.
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Der
Reporterrest und der interaktive Rest können an einem beliebigen Punkt
an der Nachweissonde angebracht sein, der eine Veränderung
durch den interaktiven Rest eines durch den Reporterrest erzeugten Signals
für den
Nachweis der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte ermöglicht.
In der bevorzugten Ausführungsform
sind der Reporterrest und der interaktive Rest an den distalen Termini
der sich selbst verändernden, signalerzeugenden
Sonde angebracht.
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In
Abwesenheit von zusätzlichen
Amplifikationsprodukten befindet sich die Nachweissonde in der engen
Konformation. Der Reporterrest und der interaktive Rest befinden
sich nahe beieinander. Daher wird das Signal verändert. Bei Hybridisierung der
Sondensequenz mit dem zusätzlichen
reversen Primeramplifikationsprodukt oder mit dem zusätzlichen
Vorwärtsprimer-Amplifikationsprodukt
werden die erste und zweite Nucleinsäuresequenz der Nachweissonde
denaturiert. Dies ist als "offene
Konformation" bekannt.
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Bei
der Denaturierung befindet sich der interaktive Rest nicht mehr
in ausreichender Nähe
zum Reporterrest, um das Signal zu verändern. Der Unterschied zwischen
dem veränderten
Signal und dem unveränderten
Signal wird nachgewiesen. Wenn beispielsweise der interaktive Rest
das Signal auslöscht,
nimmt das unveränderte
Signal zu; oder, wenn der Auslöschvorgang
vollständig
war, wird ein Signal erzeugt.
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Die
Stärke
der Hybridisierung zwischen der ersten und zweiten Nucleinsäure (d.
h. dem Stamm der Sonde) kann durch routinemäßiges Experimentieren eingestellt
werden, um eine einwandfreie Funktion zu erreichen. Beispielsweise
stellt die Stärke
eine Funktion der Länge
der Nucleotide dar. Die Längen
der ersten und zweiten Nucleinsäuresequenz
liegen vorzugsweise im Bereich von etwa 3 bis 15 und insbesondere
von etwa 4 bis 7 Nucleotiden. Zusätzlich zur Länge kann
die Stärke
der Hybridisierung durch Verringerung des G-C-Gehalts und durch
Einführen
von destabilisierenden Fehlpaarungen in die Nucleotide verringert
werden.
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Die
Länge der
Sondensequenz ist nicht kritisch. Jedoch kann die Länge nicht
so kurz sein, dass eine effektive Bindung an die zusätzlichen
Amplifikationsprodukte nicht erreicht wird. Ferner kann die Länge nicht so
groß sein,
dass eine Trennung des Reporterrestes und des interaktiven Restes
nicht erreicht wird, obwohl die Sondensequenz mit den Produkten
eine Hybridisierung eingegangen ist. Vorzugsweise umfasst die Sondensequenz
etwa 10 bis etwa 30 Nucleotide, insbesondere etwa 18 bis etwa 24
Nucleotide; und insbesondere etwa 19 bis etwa 22 Nucleotide. Die
Sonden können
sich frei in der Lösung
befinden oder sie können
an einer festen Oberfläche
angebracht sein.
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Beliebige
Konzentrationen der Nachweissonde, die ein stabiles Signal erzeugen,
können
in den Verfahren angewandt werden. Beispielsweise kann die Konzentration
der Nachweissonde in der Probe in etwa der gleichen Konzentration
wie einer oder beide Primer bereitgestellt werden.
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Vorzugsweise
ist die Konzentration der Nachweissonde größer als die Konzentrationen
der Primer. Auf diese Weise wird die Nachweissonde bei der Konkurrenz
zwischen dem Primer, dessen Nucleinsäuresequenz Bestandteil der
Sondensequenz ist, und der Nachweissonde um die zusätzlichen
Amplifikationsprodukte begünstigt.
Diese Erhöhung
der Konzentration der Nachweissonde ist besonders bevorzugt, wenn
die Sondensequenz einer "asymmetrischen
Hybridisierung" mit
den Amplifikationsprodukten unterliegt oder ausschließlich mit
dem Teil der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte hybridisiert, der komplementär zu einem
Primer ist, wie vorstehend beschrieben. Beispielsweise kann die
Nachweissonde in einer Konzentration bereitgestellt werden, die
etwa das 1,3- bis etwa 5-fache; insbesondere etwa das 1,5- bis etwa
3-fache und ganz besonders etwa das 2-fache der Konzentration des
Primers, dessen Nucleinsäuresequenz
nicht Bestandteil der Sondensequenz ist, beträgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Sondensequenz beispielsweise aus mindestens 65 % der Sequenz
des Vorwärtsprimers
aufgebaut; wobei der Vorwärtsprimer
in einer Konzentration bereitgestellt wird, die etwa 10-fach geringer
als die Konzentration des reversen Primers ist; und wobei die Nachweissonde in
einer Konzentration bereitgestellt wird, die etwa doppelt so groß wie die
des reversen Primers ist.
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Ein
unverändertes
Signal, das durch den Reporterrest erzeugt wird, stellt ein Anzeichen
dafür dar, dass
das Zielnucleinsäuremolekül in der
Probe vorhanden ist. Die Größe des nachweisbaren
unveränderten Signals,
das durch die Sonde erzeugt wird, ist proportional zur Menge der
Zielnucleinsäuremoleküle in der
Probe.
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Beim
nachweisbaren Signal der Nachweissonden kann es sich um eine beliebige
Art eines Signals handeln, z. B. um ein lumineszierendes Signal,
ein Farbsignal oder ein radioaktives Signal. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich beim nachweisbaren Signal um ein lumineszierendes
Signal. Beim lumineszierenden Signal kann es sich um ein fluoreszierendes
Signal oder um ein chemilumineszierendes Signal handeln.
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Bei
einer Ausführungsform
stellen der Reporterrest und der interaktive Rest der Erfindung
ein "FRET"-Paar dar (P. R.
Selvin, "Fluorescence
Resonance Energy Transfer",
Methods in Enzymology, Bd. 246 (1995), S. 300–335). FRET-Paare bedienen
sich des Energietransfers für
die Signalerzeugung. Der Reporterrest absorbiert Energie bei einer
ersten Wellenlänge
und emittiert eine zweite, längere
Wellenlänge.
Der interaktive Rest absorbiert einen Teil oder die Gesamtheit der
emittierten Energie in dem Maße,
wie sich das Spektrum des interaktiven Restes mit dem Emissionsspektrum überlappt.
Wenn es sich beim interaktiven Rest um einen Quencher handelt, setzt
der Quencher die Energie als Wärme
frei. Wenn es sich beim interaktiven Rest um ein Fluorophor handelt,
emittiert der interaktive Rest bei einer dritten, noch längeren Wellenlänge. Der Mechanismus
der FRET-Paar-Wechselwirkung erfordert es, dass sich das Absorptionsspektrum
des interaktiven Restes mit dem Emissionsspektrum des Reporterrestes überlappt.
Der Wirkungsgrad der FRET-Wechselwirkung ist linear proportional
zu dieser Überlappung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
handelt es sich beim Reporterrest und beim interaktiven Rest um ein
Nicht-FRET-Paar. Insbesondere muss der interaktive Rest kein Absorptionsspektrum
aufweisen, das sich mit dem Emissionsspektrum des Reporterrestes überlappt.
Dies bedeutet, dass die Absorptionswellenlänge des interaktiven Restes
kürzer
als die Wellenlänge
des Anregungsmaximums und der Emission sein kann. Nicht-FRET-Paare
sind im US-Patent 6 150 097 beschrieben. Beim nachweisbaren Signal
in einem Nicht-FRET-Paar kann es sich um eine Veränderung
im Absorptionsspektrum handeln, als eine Alternative zur Veränderung
der Lumineszenz.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den Reporterresten der in den erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Nachweissonden um Fluorophore. Beim Fluorophor kann
es sich um einen Xanthenfarbstoff, einen Cyaninfarbstoff, ein Dansylderivat,
EDANS, Cumarin, wie 3-Phenyl-7-isocyanatocumarin,
Lucifer-Gelb, BODIPY, Cy3, Cy5, Cy7, Texas-Rot, Erythrosin, Naphthylamin,
Oregon-Grün,
ALEXA-Fluorfarbstoffe, Acridine, wie 9-Isothiocyanatoacridin und
Acridinorange, 9-(p-(2-Benzoxazolyl)-phenyl)-maleinimid, Benzoxadiazole,
Stilbene und Pyrene handeln.
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Beim
Xanthenfarbstoff kann es sich um Fluorescein oder Rhodamin handeln.
Vorzugsweise handelt es sich beim Fluorescein um 5- Carboxyfluorescein
(5-FAM); 6-Carboxyfluorescein (6-FAM); 2',4',1,4-Tetrachlorfluorescein
(TET); 2',4',5',7',1,4-Hexachlorfluorescein
(HEX); Eosin; Calciumgrün;
Fluoresceinisothiocyanat (FITC); oder NED. Vorzugsweise handelt
es sich beim Rhodaminfarbstoff um Tetramethyl-6-carboxyrhodamin (TAMRA); Tetrapropano-6-carboxyrhodamin
(ROX); 2',7'-Dimethoxy-4',5'-dichlor-6-carboxyrhodamin (JOE)
oder Tetramethylrhodamin (TMR). Zahlreiche geeignete Formen dieser
Verbindungen sind handelsüblich,
wobei verschiedene Substituenten an ihren Xanthenringen vorliegen,
die als Bindungsstelle oder als Bindungsfunktionalität für das Anbringen
eines Oligonucleotids dienen können.
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Beim
Fluorophor kann es sich auch um eine Naphthylaminverbindung handeln.
Die Naphthylaminverbindungen weisen eine Aminogruppe in der α- oder R-Position
auf. Zu derartigen Naphthylaminverbindungen gehören 1-Dimethylaminonaphthyl-5-sulfonat, 1-Anilino-8-naphthalinsulfonat
und 2-p-Toluidinyl-6-naphthalinsulfonat.
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Beim
Fluorophor kann es sich auch um ein Kombinationsfluorophor handeln.
Beispiele für
ein Kombinationsfluorophor sind Fluorescein-Rhodamin-Dimere, die beispielsweise
von Lee et al., Nucleic Acids Research, Bd. 25 (1997), S. 2816,
beschrieben werden. Fluorophore können so gewählt werden, dass sie im sichtbaren
Spektrum oder außerhalb
des sichtbaren Spektrums, z. B. im UV- oder IR-Bereich, absorbieren
und emittieren.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den interaktiven Resten der Nachweissonden,
die in den erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden, um Quencher. Beim Quencher kann es sich um DABCYL,
Anthrachinon, Nitrothiazol, Nitroimidazol oder Malachitgrün handeln.
Varianten von DABCYL, wie DABSYL, DABMI oder Methylrot, sind ebenfalls
geeignet. Ferner können
die asymmetrischen Cyaninfarbstoffverbindungen, die im US-Patent
6 080 868 beschrieben sind, als Auslöschrest verwendet werden.
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Ferner
können
Fluorophore ebenfalls als die Quencher verwendet werden. Beispielsweise
können Fluorophore,
die im Nachweisbereich nicht fluoreszieren, wenn sich die Sonde
in der offenen Konformation befindet, die Fluoreszenz auslöschen, wenn
sie sich in der Nähe
von bestimmten anderen Fluorphoren befinden.
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Ein
Beispiel für
eine sich selbst verändernde,
signalerzeugende Sonde ist eine molekulare "Leuchtturm"-Sonde. Die Schleife einer molekularen "Leuchtturm"-Sonde entspricht
der Sondensequenz, wie vorstehend beschrieben. Nucleotidsequenzen,
die als "Arme" bezeichnet werden,
entsprechen der ersten und zweiten Nucleotidsequenz, wie vorstehend
ausgeführt.
Molekulare "Leuchtturm"-Sonden sind in folgenden
Literaturstellen beschrieben: US-Patent 5 925 517; PCT-Anmeldung
WO-95/13399; PCT-Anmeldung
WO-97/39008; und Tyagi und Kramer, Nature Biotechnology, Bd. 14
(1996), S. 303.
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Ferner
können
die molekularen "Leuchtturm"-Sonden in einer
beliebigen Weise modifiziert werden, die den Nachweis der Amplifikationsprodukte
ermöglicht.
Modifizierte Sonden umfassen beispielsweise die "Wellenlängen-verschiebenden" molekularen "Leuchtturm"-Sonden gemäß US-Patent
6 037 130. Insbesondere weisen diese modifizierten Sonden die grundlegende
molekulare "Leuchtturm"-Sondenstruktur auf, nämlich eine
Schleife; einen Stamm-Duplex; einen Quencher an einem Ende; und
einen Reporterrest, typischerweise ein Fluorophor, gegenüber dem
Quencher am anderen Ende. Der Reporter wird als "Erntereporter" bezeichnet. Diese Modifikation der
Sonde besteht darin, dass die Sonde eine Erweiterung von mehreren
Nucleotiden nach dem "Erntereporter" umfasst. Die Erweiterung
endet in einem Nucleotid, das mit einem "Emitterreporter" verbunden ist, typischerweise einem
anderen Fluorophor. In Gegenwart des Zielnucleinsäuremoleküls trennt sich
der Quencher von den Reportern. In dieser offenen Konformation absorbiert
der "Erntereporter" Energie aus der
Anregungsquelle, überträgt aber
einen erheblichen Teil der Energie (bei einigen Konstruktionen den Großteil der
Energie) auf den "Emitterreporter", der die übertragene
Energie empfängt
und sie in einer charakteristischen, längeren Wellenlänge emittiert.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst die Nachweissonde ein Paar von Oligodesoxynucleotiden, die
komplementär
zu benachbarten Regionen der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte sind (Cardullo et al., Proc. Natl. Acad.
Sci., Bd. 85 (1988), S. 8790–8794,
und Heller et al., EP-0 070 685). Ein Oligodesoxynucleotid enthält den Reporterrest
an seinem 5'-Ende
und das andere Oligodesoxynucleotid enthält den interaktiven Rest am
3'-Ende. Wenn die
Sonde mit der Zielsequenz hybridisiert, gelangen die beiden Reste
in sehr enge Nachbarschaft zueinander. Wenn die Probe durch Licht
einer geeigneten Frequenz stimuliert wird, kommt es zu einem Fluoreszenzresonanz-Energietransfer
von einem Rest auf den anderen, wodurch eine messbare Veränderung
der spektralen Reaktion der Reste erfolgt, was ein Signal für die Anwesenheit
von Zielen darstellt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
umfasst die Nachweissonde ein Paar von Oligodesoxynucleotiden. Das
Paar ist zueinander komplementär.
Ferner weist einer der Bestandteile des Paars die Sequenz des Zielnucleinsäuremoleküls auf und
der andere Bestandteil des Paars weist die Sequenz auf, die mit
dem Zielnucleinsäuremolekül komplementär ist (Morrison
und Stols, "Sensitive
Fluorescence-Based Thermodynamic and Kinetic Measurements of DNA
Hybridization in Solution",
Biochemistry, Bd. 32 (1993), S. 3095–3014; und Morrison, EP-0 232
967 A2, worin die Priorität
der US-Anmeldung SN 817,841, Anmeldetag 10. Januar 1986, beansprucht
wird). Jedes Oligodesoxynucleotid der Sonde umfasst einen mit ihrem
3'-Ende konjugierten
Reporterrest und einen mit ihrem 5'-Ende konjugierten interaktiven Rest.
Wenn die beiden Oligonucleotide der Sonde aneinander angelagert
werden, wird der Reporterrest von jedem Oligonucleotid in enger
Nähe zum
interaktiven Rest des anderen Oligonucleotids gehalten. Bei dieser
Konformation der Sonde wird dann, wenn der Reporter durch Licht
einer geeigneten Wellenlänge
stimuliert wird, das Signal durch den interaktiven Rest verändert, vorzugsweise
ausgelöscht.
Wenn jedoch ein Sondenmolekül
an ein Ziel gebunden ist, fehlt die Veränderungswirkung des komplementären Oligodesoxynucleotids
der Sonde. In dieser Konformation wird ein Signal erzeugt. Die Oligodesoxynucleotide
der Sonde sind für
eine Selbstauslöschung
durch FRET in der zielgebundenen Konformation zu lang.
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Das
durch die Nachweissonde erzeugte Signal kann durch beliebige bekannte
Maßnahmen
nachgewiesen und gemessen werden, die einen zuverlässigen Nachweis
und eine zuverlässige
Messung ermöglichen.
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Beispielsweise
ist das Gerät
ABI 7700 (Produkt der Fa. Applied Biosystems, Inc., Foster City,
CA) zur Messung der Signalemission, typischerweise von Fluoreszenzemissionen,
geeignet. Das Gerät
ABI 7700 bedient sich einer Faseroptik, die mit jeder Vertiefung
in einer Amplifikationsreaktion-Röhrchenanordnung mit 96 Vertiefungen
verbunden ist. Das Instrument umfasst einen Laser zur Anregung der
Reporterreste und ist zur Messung der Signalintensität, typischerweise
der Intensität
des Fluoreszenzspektrums, eines jeden Röhrchens bei kontinuierlicher
Aufzeichnung während
der Amplifikation befähigt.
-
Die
zusätzlichen
Amplifikationsprodukte lassen sich durch Endpunkt- und Echtzeitmessungen
quantitativ bestimmen. Beim Endpunktmodus wird die Signalmessung
nach beendeter Amplifikationsreaktion durchgeführt, z. B. nachdem alle oder
im wesentlichen alle Zyklen einer Amplifikationsreaktion beendet
worden sind. Im Echtzeitmodus wird die Signalmessung mehrfach während der
Amplifikationsreaktion durchgeführt,
z. B nach jedem Thermozyklus einer Amplifikationsreaktion. Der Echtzeitmodus
wird bevorzugt, wenn eine quantitative Messung der Anfangsmenge
des Zielnucleinsäuremoleküls benötigt wird,
z. B. die Kopienzahl von viralen oder bakteriellen Nucleinsäuren in
einer Probe.
-
Die
absolute Menge eines in einer Testprobe vorhandenen Zielnucleinsäuremoleküls vor der
Amplifikation kann unter Anwendung einer Standardkurve bestimmt
werden. Beispielsweise lässt
sich eine Standardkurve aus den Ergebnissen aufstellen, die aus
einer Serie von parallelen Primererweiterungs-Kettenreaktionen erhalten
worden sind. Diese parallelen Reaktionen werden an einer Reihe von
Standardproben durchgeführt, die
eine bekannte Menge eines Nucleinsäuremoleküls enthalten, das eine Ähnlichkeit
mit dem Zielnucleinsäuremolekül besitzt.
Eine Reihe von etwa 5 bis etwa 20 Standardproben mit unterschiedlichen
bekannten Mengen wird verwendet. Die parallelen Erweiterungsreaktionen
bedienen sich der gleichen Reaktionsbedingungen und Reagenzien,
wie sie bei der Erweiterungsreaktion des Zielnucleinsäuremoleküls verwendet
werden.
-
Bei
jeder parallelen Reaktion wird die Zunahme der Signalintensität im Vergleich
mit der Basislinien-Signalintensität (Delta Rn) bei der Anlagerungstemperatur
für jeden
Amplifikationszyklus gemessen. Der Basislinienwert ist die Größe des Signals,
das vor der Bildung der zusätzlichen
Amplifikationsprodukte nachgewiesen wird. Schwellenwerte (Ct) werden
für jede
Reaktion berechnet. Ct ist die Amplifikationszykluszahl, bei der die
erzeugte Signalintensität
von der Basislinien-Signalintensität unterscheidbar ist. Die Ausgangsmenge
der Nucleinsäure
in jeder Standardprobe kann gegen ihren entsprechenden Ct-Wert aufgetragen
werden. Dieses Diagramm stellt die Standardkurve dar.
-
Im
allgemeinen muss der Schwellenwert ausreichend hoch sein, dass er
sich statistisch vom Basislinienwert unterscheidet, jedoch geringer
als das Signal ist, das für
die Sättigungserscheinung
in Verbindung mit Amplifikationsreaktionen erhalten wird. Typischerweise
wird der Schwellenwert auf etwa 10 Standardabweichungen oberhalb
der durchschnittlichen Basislinien-Signalintensität eingestellt
(vergl. beispielsweise Heid, et al., Genome Research, Bd. 6 (1996),
S. 986–994).
-
Der
Ct-Wert für
die Probe, einschließlich
des Zielnucleinsäuremoleküls, wird
ebenfalls berechnet. Dieser Ct-Wert kann gegen die Standardkurve
aufgetragen werden. Unter Verwendung der Standardkurve kann anschließend die
Menge des Zielnucleinsäuremoleküls in der
Testprobe quantitativ durch Extrapolation ermittelt werden. 9 erläutert dieses
Verfahren der quantitativen PCR-Zielbestimmung (im Fall von HCV-RNA) unter
Verwendung der "Nase-an-Nase"-PCR-Primer und unter
Anwendung der Reaktionsbedingungen, wie sie im nachstehenden Beispiel
beschrieben sind.
-
Die
mit Nachweisinstrumenten, z. B. mit dem Gerät ABI 7700, bereitgestellte
Computer-Software ist dazu in der Lage, die Signalintensität über den
Verlauf einer Amplifikation hinweg aufzuzeichnen. Diese aufgezeichneten
Werte können
zur Berechnung der Zunahme der Signalintensität auf kontinuierlicher Basis
verwendet werden. Obgleich das Gerät ABI 7700 typischerweise zur
Aufzeichnung von Fluoreszenz verwendet wird, müssen die Ct-Werte nicht aus
Fluorszenzmessungen ermittelt werden. Ct-Werte können auch aus Messungen einer
Vielzahl unterschiedlicher Signaltypen bestimmt werden.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft auch Kits, d. h. Mehrfachbehälter-Einheiten,
die geeignete Komponenten zur Durchführung des vorliegenden Verfahrens
umfassen. Das Kit umfasst einen Satz von "Nase-an-Nase"-Primern für die Amplifikation der Varianten
eines bestimmten Pathogens; und eine Sonde, z. B. die vorstehend
beschriebenen, sich selbst verändernden,
signalemittierenden Sonden. In einigen Fällen werden die Sonden an eine
geeignete Trägermembran
fixiert. Weitere fakultative Komponenten des Kits umfassen beispielsweise
ein Mittel zur Katalyse der Synthese der Primererweiterungsprodukte,
die Substrat-Nucleosidtriphosphate,
entsprechende Puffer für
die Amplifikations- und/oder
Hybridisierungsreaktionen, einen Nucleinsäure-Referenzstandard, der die
quantitative Bestimmung von Matrizenmolekülen in Testproben erlaubt, und
Anweisungen zur Durchführung
des vorliegenden Verfahrens.
-
Beispiele
-
Die
nachstehend vorgelegten Beispiele der vorliegenden Erfindung dienen
nur der Erläuterung
und beschränken
den Schutzumfang der Erfindung nicht. Für den Fachmann ergeben sich
beim Studium der vorstehenden Beschreibung und der folgenden Beispiele
zahlreiche Ausführungsformen
der Erfindung innerhalb des Schutzumfangs der Patentansprüche.
-
Nachweis von HCV-Varianten
-
Es
wurde ein Vergleich von drei verschiedenen Verfahren für den Nachweis
auf Nucleinsäurebasis
von acht HCV-Stämmen,
die Prototypen für die
hauptsächlichen
HCV-Genotypen und -Subtypen sind, durchgeführt. Es handelte sich um die
folgenden drei Nachweisverfahren: (A) Die erfindungsgemäße "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-RT-PCR; (B) die
herkömmliche "Leuchtturm"-RT-PCR; und (C)
die COBAS AMPLICOR HCV MONITOR-Testversion 2.0 (COBAS HCM-2; Roche
Diagnostic Systems Inc., Branchburg, NJ). COBAS HCM-2, bei dem es
sich um einen Test auf RT-PCR-Basis handelt, wurde gemäß den Anweisungen
des Herstellers durchgeführt.
Herkömmliche "Leuchtturm"-RT-PCR- und "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-RT-PCR-Verfahren
wurden folgendermaßen
durchgeführt:
PCR-Primer
wurden konstruiert, um ein Segment der 5'-Nichtkodierungsregion
der genomischen HCV-RNA zu amplifizieren. Die Nucleinsäuresequenz
dieser Region des Genoms ist relativ hochgradig unter HCV-Genotypen
und -Subtypen konserviert.
-
Herkömmliche
Primer für "Leuchtturm"-PCR wurden konstruiert,
um ein 101 bp-Segment von DNA, entsprechend den Nucleotiden 66 bis
166 der veröffentlichen
Sequenz von HCV-H zu amplifizieren (Inchauspe et al., Proc. Natl.
Acad. Sci. (USA), Bd. 88 (1991), S. 10292–10296; Genbank M67463). Die
zwischenliegende Lücke
zwischen zwei herkömmlichen
RT-PCR-Primern weist
eine Länge
von 61 bp auf. Es handelt sich um folgende Primer:
Vorwärtsprimer:
5'-ACGCAGAAAGCGTCTAGCCA-3' (SEQ ID NO: 1);
Reverser
Primer: 5'-GTACTCACCGGTTCCGCAGA-3' (SEQ ID NO: 2).
-
Die
Primer für
die erfindungsgemäße "Nase-an-Nase"-RT-PCR wurden so
konstruiert, dass keine dazwischenliegende Nucleotidlücke zwischen
den beiden Primern bestand. Bei der amplifizierten Region handelt es
sich um ein 51 bp-Segment entsprechend den Nucleotiden 83 bis 133
der veröffentlichten
Sequenz von HCV-H. Es handelt sich um folgende Primer:
Vorwärtsprimer:
5'-CCATGGCGTTAGTATGAGTGTCGTGCAGC-3' (SEQ ID NO: 3);
Reverser
Primer: 5'-CCCGGGAGGGGGGGTCCTGGAG-3' (SEQ ID NO: 4).
-
Sowohl
für die
herkömmliche
als auch für
die "Nase-an-Nase"-PCR handelte es
sich beim molekularen "Leuchtturm", der für den Nachweis
des PCR-Produkts verwendet wurde, um 5'-FAM-ccgggcTTAGTATGAGTGTCGTGCAGCCTgcccgg-DABCYL-3' (SEQ ID NO: 5).
-
Die
Stammnucleinsäuren
sind in Kleinbuchstaben angegeben und die Sondenschleifen-Nucleinsäuren (entsprechend
den Nucleotiden 91 bis 113 der HCV-H-Sequenz) sind in Großbuchstaben
angegeben.
-
Komplementäre DNA wurde
revers aus der extrahierten Plasma-RNA unter Verwendung entweder des
herkömmlichen
reversen Primers oder des vorstehend beschriebenen reversen "Nase-an-Nase"-Primers transkribiert.
Jeweils 20 μl
Reaktionsgemisch enthielten 2,5 μM
reversen Primer, 1 Einheit reverse Mo-MuLV-Transkriptase (GIBCO
BRL, Grand Island, NY), 1X reversen Transkriptase-Puffer (GIBCO
BRL), 5 mM Dithiothreit (DTT), 0,06 Einheiten RNasin (Promega, Madison,
WI) und 0,5 mM dNTPs, d. h. dATP, dTTP, dCTP und dGTP (Pharmacia,
Piscataway, NJ). Die Reaktionsgemische wurden 45 Minuten bei 42 °C inkubiert. Anschließend wurde
die reverse Transkriptase durch weitere 2-minütige Inkubation bei 95 °C inaktiviert.
-
Für die PCR-Amplifikation
und den Nachweis wurden die Produkte der reversen Transkription
in einem Endvolumen von 50 μl
Reaktionsgemisch mit einem Gehalt an Vorwärtsprimer (0,1 μM für die "Nase-an-Nase"-PCR und 1 μM für die herkömmliche
PCR), 1 μM
reversem Primer, 1,25 Einheiten AmpliTaq Gold-Polymerase (Applied
Biosystems, Foster City, CA), 1X AmpliTaq Gold Puffer II (Applied
Biosystems), 2 mM MgCl2, 0,2 mM dNTPs und
10 ng molekularem "Leuchtturm" inkubiert. Die PCR-Amplifikation
wurde im Applied Biosystems 7700-Sequenzdetektor unter Anwendung
der folgenden Zyklisierungsparameter durchgeführt: 95 °C für 10 Minuten (Enzymaktivierung),
gefolgt von 44 Zyklen (95 °C,
30 Sekunden (Denaturierung), 60 °C,
1 Minute (Anlagerung); 72 °C
(Erweiterung)). Die relative Fluoreszenz des molekularen "Leuchtturms" wurde bei der Anlagerungstemperatur
gemessen. Die quantitative Bestimmung der HCV-Matrizenmoleküle wurde durch Aufnahme einer
RNA-Standardkurve in jedes RT-PCR-Experiment erreicht. Die Standardkurve
wurde unter Verwendung von 10, 25, 50, 102,
103, 104, 105 oder 106 Molekülen von
synthetischem HCV-RNA-Transkript
bei Verdünnung
in 1 μg/ml
Hefe-tRNA (Ambion, Austin, TX) konstruiert.
-
Tabelle
1 zeigt einen Vergleich der drei verschiedenen Methoden zum Nachweis
von acht Stämmen von
HCV. Diese Stämme
sind Prototypen für
die Haupt-HCV-Genotypen und -Subtypen. Der "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-Test der vorliegenden
Erfindung (A) weist sämtliche
acht Genotypen/Subtypen nach, während die
herkömmliche "Leuchtturm"-PCR (B) beim Nachweis
der Genotypen 4a und 5a versagt.
-
Ergebnisse
des COBAS-HCM-2-Tests werden in internationalen Einheiten (IU) angegeben.
Obgleich verschiedene Umwandlungsfaktoren vorgeschlagen worden sind
(Saldanha et al., Vox Sang, Bd. 76(3) (1999), S. 149–158; Cuijpers
et al., Bd. 81(1) (2001), S. 12–20),
wird die genaue Beziehung zwischen IU und HCV-RNA-Kopienzahl immer
noch diskutiert, insbesondere für
andere HCV-Genotypen als 1a und 1b. Aufgrund dieser Tatsache schlägt Roche
Diagnostic Systems derzeit keinen Umwandlungsfaktor für Ergebnisse, die
mit dem COBAS-HCM-2-Test erhalten worden sind, vor. Für analytische
Zwecke wird daher angenommen, dass der IU-Wert und die RNA-Kopienzahl
gleichwertig sind. Im Vergleich zum COBAS-HCM-2-Test ist der "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-RT-PCR-Test gleich
empfindlich oder geringfügig
empfindlicher in Bezug auf die Genotypen 1a, 1b, 2b und 6a, ist
aber 10-fach (1
log) empfindlicher in Bezug auf den Genotyp 4a, 3,2-fach (0,5 log)
empfindlicher in Bezug auf die Genotypen 2a und 5a und 2-fach (0,3
log) empfindlicher in Bezug auf den Genotyp 3a. Eine statistische
Analyse, die die relative Empfindlichkeit der beiden Tests vergleicht,
ist in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle
1
- 1. Bei den getesteten Proben handelte
es sich um Plasma von Schimpansen, die jeweils mit den Prototyp-HCV-Stämmen infiziert
waren: H-Stamm (Inchauspe
et al., Proc. Natl. Acad. Sci. (USA), Bd. 88 (1991), S. 10292–10296;
Genbank M67463), HC-J4/91 (Okamoto et al., Virology, Bd. 190 (1992),
S. 899–899;
Genbank D10750), HC-J6 (Okamoto et al., J. Gen. Virol., Bd. 72 (1991),
S. 2697–2704;
Genbank D00944), HC-J8 (Okamoto et al., Virology, Bd. 188 (1992),
S. 331–341;
Genbank D10988), S52 (Bukh et al., Proc. Natl. Acad. Sci. (USA),
Bd. 89 (1992), S. 4942–4946;
Genbank M84837), ED43 (Chamberlain et al., Bd. 78 (1997), S. 1391–1347; Genbank
Y11604), SA13 (Bukh et al., J. Infect. Dis., Bd. 178, S. 1193–1197; Genbank
AF064490), HK6a (Adams et al., Biochem. Biophys. Res. Commun., Bd.
234 (1997), S. 393–396;
Genbank Y12083).
Tabelle
2 Nachweis
von HCV-Genotypen durch "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-PCR- und COBAS-HCM-2-Tests - 1. Die Ergebnisse werden als Mittelwerte
+/– Standardabweichung
von (n) Wiederholungstests angegeben. Die Ergebnisse des COBAS-HCM-2-Tests werden in internationalen
Einheiten (IU) angegeben.
- 2. Der Faktor des Empfindlichkeitsunterschieds der beiden Tests
wird als arithmetisches Verhältnis
der Werte, die durch die "Nase-an-Nase-Leuchtturm"-PCR erhalten worden
sind, zu den Werten, die durch den Roche-Monitor-Test erhalten worden
sind, berechnet. Zweiseitige P-Werte wurden unter Verwendung der
GraphPad InStat-Software berechnet.
-
Screening von Plasmaproben
von Personen mit Infektionen mit verschiedenen HCV-Genotypen
-
Die
erfindungsgemäße "Nase-an-Nase"-PCR wurde zum Screening
einer Untergruppe von Patienten-Plasmaproben aus dem ICBS-HCV-Master-Panel
verwendet. Dieses Panel, das ständig
erweitert wird, wird vom Centers for Disease Control (CDC) in Zusammenarbeit
mit dem International Consortium for Blood Safety (ICBS) erstellt.
Das Panel besteht aus Plasmaproben, die aus verschiedenen geographischen
Regionen erhalten worden sind. Sämtliche
Proben werden einem Screening auf HCV-Antikörper und der Genotyp-Analyse
in zwei unabhängigen
Testlaboratorien beim CDC und bei Visible Genetics Inc. (VGI) unterworfen.
-
Insgesamt
192 Proben, die in Ägypten,
Vietnam und Indonesien gewonnene Plasmaproben umfassten, wurden
vom CDC bereitgestellt. Davon waren 134 als eindeutig positiv auf
HCV-RNA auf der Basis der PCR-Genotypisierungsdaten,
die vom CDC, vom VGI oder von beiden erhalten worden waren, bezeichnet.
Für 5 Proben
waren zweideutige oder widersprüchliche
PCR-Genotypdaten angegeben. 35 Proben waren als nicht genotypisierbar
(d. h. negativ auf HCV-RNA) bezeichnet.
-
Die
gesamte RNA wurde von 70 μl
frisch aufgetautem Plasma unter Anwendung eines automatisierten Extraktionsverfahrens
extrahiert, wobei RNA an PVDF-Membranen in einem Format mit Platten
mit 96 Vertiefungen gebunden und eluiert wurden (Lee und Prince,
Transfusion, Bd. 41 (2001), S. 483–487). Die gesamte RNA wurde
in einem Volumen von 50 μl
nucleasefreiem Wasser gewonnen. 10 μl davon (entsprechend 14 μl Plasma)
wurden sodann der reversen Transkription und der PCR unter Verwendung
der "Nase-an-Nase"-Primer (SEQ ID NO:
3 und SEQ ID NO: 4) und des molekularen "Leuchtturms" (SEQ ID NO: 5) gemäß den vorstehenden Ausführungen
unterworfen.
-
Tabelle
3 zeigt die RT-PCR-Ergebnisse für
die 134 unzweideutig HCV-positiven
Proben, die im Panel vorhanden waren. Mit der "Nase-an-Nase"-PCR
wurde in erfolgreicher Weise die weit überwiegende Mehrzahl der HCV-Isolate aus sämtlichen
Genotypen nachgewiesen. Von den 53 Proben, die sich bei den Genotyptests nicht
positiv auf HCV-RNA erwiesen, ergab nur eine Probe ein schwach positives
PCR-Signal (103,1 RNA-Moleküle pro ml).
-
Proben
mit einer Virusbelastung von weniger als 700 Kopien/ml (9,9 Kopien
pro 14 μl
Plasma) werden unter Anwendung der Kombination aus automatischer
Extraktion und "Nase-an-Nase"-RT-PCR gemäß den vorstehenden
Ausführungen
nicht nachgewiesen. Die Ergebnisse in Tabelle 3 zeigen klar, dass
die vorliegende Erfindung den Nachweis von verschiedenen HCV-Genotypen mit einem
einzigen Satz von "Nase-an-Nase"-Primern und einem
molekularen "Leuchtturm" ermöglicht. Tabelle
3
- *** Proben, für die die Genotyp-Analyse eine
gemischte Infektion oder eine unbestimmte Klassifikation ergab, sind
getrennt aufgeführt.
-
Vergleich der "Nase-an-Nase"-PCR und der herkömmlichen
PCR in Bezug auf den Nachweis von HIV-1-Gruppe M-Subtyp B-Varianten
-
6a zeigt
eine Ausrichtung von proviralen DNA-Sequenzen entsprechend der V3-Region
und von flankierenden Sequenzen von vier verschiedenen HIV-Varianten,
alle aus der Gruppe M (Major) Subtyp B (HIV/RT-1, HIV/RT10, HIV/38-1
und HIV/38/3). Die V3-Region stellt das variabelste Segment des
HIV-Genoms dar. Ein molekularer "Leuchtturm" wurde mit einer
Sonden-Schleifen-Struktur in genau identischer Weise zur Variante
HIV/RT-1 (Nucleotide 76–97
an der dargestellten V3-Sequenz) konstruiert. Diese Sondensequenz weist
1, 3 oder 4 Fehlpaarungen zu den Varianten HIV/RT-10, HIV/38-1 bzw.
HIV/38-3 auf (6a).
-
PCR-Primer
für die "Nase-an-Nase"-PCR wurden folgendermaßen konstruiert.
Der Vorwärtsprimer (5'-acaatacaagaaaaaggataactatgggac-3') (SEQ ID NO: 6)
entspricht den Nucleotiden 65–94
der Sequenz von HIV/RT-1, die in 6a dargestellt
ist. Der Vorwärtsprimer
ist als NBF bekannt. Der reverse Primer (5'-tttctcctgttgtataaagtactctccccg-3') (SEQ ID NO: 7)
entspricht den Nucleotiden 95–124
der gleichen Sequenz. Der reverse Primer ist als NBR bekannt.
-
Primer
für die
herkömmliche
PCR wurden folgendermaßen
zur Erzeugung eines 177b-PCR-Produkts konstruiert. Der Vorwärtsprimer
(5'- taatagtacagctgaatgaatctg-3') (SEQ ID NO: 8)
entspricht den Nucleotiden 14–37
der Sequenz HIV/RT-1 gemäß Darstellung
in 6a. Der reverse Primer (5'-gttttaaagtgttattccatgc-3') (SEQ ID NO: 9)
entspricht den Nucleotiden 168–190
der gleichen Sequenz.
-
7 zeigt
die Ergebnisse eines Experiments zum Vergleich der Fähigkeit
der herkömmlichen "Leuchtturm"-PCR mit der "Nase-an-Nase"-PCR zum Nachweis
der einzelnen vier HIV-Varianten, die in 6a dargestellt
sind. Die PCR-Reaktionen enthielten 106 Matrizenmoleküle von HIV/RT-1,
HIV/RT-10, HIV/38-1 oder HIV/38-3, den in 6b dargestellten
molekularen "Leuchtturm" und entweder den
herkömmlichen
Primer oder den "Nase-an-Nase"-Primer gemäß den vorstehenden
Angaben. Die Kontroll-PCR-Reaktion
enthielt entweder keine Matrize oder 150 ng humane genomische DNA.
Eine Amplifikation wurde im Gerät Perkin
Elmer 7700 unter Anwendung der folgenden Cyclisierungsparameter
durchgeführt:
95 °C für 10 Minuten,
gefolgt von 40 Zyklen von 95 °C
für 30
Sekunden (Denaturierung), 50 °C
für 1 Minute
(Anlagerung) und 72 °C
für 30
Sekunden (Erweiterung). Die Fluoreszenz des molekularen "Leuchtturms" wurde bei einer
Anlagerungstemperatur von 50 °C
gemessen. Die Fluoreszenz wurde sodann graphisch gegen die PCR-Zykluszahl
aufgetragen. Der Wirkungsgrad der PCR-Amplifikation/Nachweis wird durch den "Schwellenzyklus" bestimmt, d. h.
die niederste Anzahl an PCR-Zyklen, die zur Erzeugung eines positiven
Fluoreszenzsignals erforderlich waren.
-
Wie
in 7a dargestellt, war die herkömmliche "Leuchtturm"-PCR-Technik zum Nachweis
sowohl von HIV/RT-1 (exakte Übereinstimmung
mit dem "Leuchtturm") als auch von HIV/RT-10
(eine Fehlpaarung) mit einem gleichwertigen Schwellenzyklus (Zyklus
23) befähigt,
obgleich der maximale Fluoreszenzwert, der im letztgenannten Fall
erzielt wurde, etwa 2-fach geringer als bei der exakt übereinstimmenden
Matrize war. Die herkömmliche "Leuchtturm"-PCR-Technik versagte
beim Nachweis von HIV/38-1 (3 Fehlpaarungen) oder von HIV/38-3 (4
Fehlpaarungen), und zwar trotz der Tatsache, dass das PCR-Produkt
von sämtlichen
vier Varianten erzeugt worden war, wie durch Gelanalyse (8)
gezeigt wird.
-
Im
Gegensatz dazu war die "Nase-an-Nase"-PCR-Technik zum
Nachweis sämtlicher
vier HIV-Varianten (0, 1, 3 oder 4 Fehlpaarungen) mit einem vergleichbaren
Schwellenzyklus befähigt
(7b). Wichtig ist, dass kein Signal
in Reaktionsröhrchen
nachgewiesen wurde, die entweder keine Matrize oder 150 ng humane genomische
DNA enthielten.
-
Nachweis von verschiedenen
Subtypen von HIV-1 (Gruppe M)
-
PCR-Primer
wurden zur Amplifikation eines Segments des gag-Gens der genomischen
HIV-1-RNA, die zwischen verschiedenen Subtypen von HIV-1 (Gruppe
M) relativ gut konserviert ist, konstruiert. Trotz dieser relativen
Konservierung zeigen einzelne HIV-1-Subtypen innerhalb dieser Region
des Genoms bis zu 20 % Abweichungen der Nucleotidsequenz (Roberton
et al., Human Retroviruses and AIDS, (1999), 5. 492–505, Hrsg. Kuiken
et al., Los Alamos National Laboratory, Los Alamos, New Mexico).
-
Herkömmliche
Primer für
die "Leuchtturm"-PCR wurden konstruiert,
um ein 94 bp-Segment von RNA, das den Nucleotiden 1478 bis 1571
der veröffentlichten
Sequenz des Subtyps B-HIV-1-Isolats HXB2 entsprach, zu amplifizieren
(Ratner et al., Nature, Bd. 313 (6000) (1985), S. 277–284; Genbank
K03455). Die Lücke
zwischen den beiden herkömmlichen
RT-PCR-Primern beträgt 53 bp.
Es handelte sich um folgende Primer:
Vorwärtsprimer: 5'-AACCAAGGGGAAGTGACATA-3' (SEQ ID NO: 10);
Reverser
Primer: 5'-ATTTCTCCTACTGGGATAGGT-3' (SEQ ID NO: 11).
-
Die
Primer für
die erfindungsgemäße "Nase-an-Nase"-RT-PCR wurden konstruiert,
um ein 57 bp-Segment entsprechend den Nucleotiden 1502 bis 1558
der veröffentlichten
Sequenz von HIV-1-HXB2 zu amplifizieren. Zwischen den beiden Primern
bestand keine Lücke.
Es handelte sich um folgende Primer:
Vorwärtsprimer: 5'-GAACTACTAGTACCCTTCAGGAACAAATAG-3' (SEQ ID NO: 12);
Reverser
Primer: 5'-GGATAGGTGGATTATTTGTCATCCATC-3' (SEQ ID NO: 13).
-
Sowohl
für die
herkömmliche
als auch für
die "Nase-an-Nase"-PCR handelte es
sich bei dem für
den Nachweis des PCR-Produkts verwendeten molekularen "Leuchtturm" um 5'-FAM-cgcctTACCCTTCAGGAACAAATAGaggcg-DABCYL-3' (SEQ ID NO: 14). Die Stamm-Nucleinsäuren sind
in Kleinbuchstaben dargestellt und die Sondenschleifen-Nucleinsäuren (entsprechend
den Nucleotiden 1512 bis 1530 der HIV-1-HXB2-Sequenz) sind in Großbuchstaben
dargestellt.
-
Virusisolate
der HIV-1-Subtypen A, B, C, D, F und G wurden als zellfreie Kulturüberstände vom
AIDS Research and Reference Reagent Program, Division of AIDS, NIAID,
NIH, erhalten. RNA wurde aus 140 μl frisch
aufgetautem Kulturüberstand
extrahiert. Komplementäre
DNA wurde revers aus der extrahierten RNA unter Verwendung entweder
des herkömmlichen
reversen Primers oder des vorstehend beschriebenen reversen "Nase-an-Nase"-Primers transkribiert.
Die Reaktionsbedingungen sowohl für die cDNA-Synthese als auch
für die
PCR-Amplifikation entsprachen im wesentlichen den vorstehenden Angaben
für HCV.
Sämtliche Tests
wurden im Dreifachversuch durchgeführt. Eine quantitative Bestimmung
der HIV-Matrizenmoleküle wurde
durch Aufnahme einer RNA-Standardkurve in jedes RT-PCR-Experiment
erreicht. Die Standardkurve wurde unter Verwendung von 1, 10, 102, 103, 104, 105 oder 106 Molekülen
HIV-1-RNA in Verdünnung
in 1 μg/ml Hefe-tRNA
(Ambion, Austin, TX) erstellt.
-
Tabelle
4 zeigt einen Vergleich der herkömmlichen
RT-PCR und der "Nase-an-Nase"-RT-PCR zum Nachweis
von HIV-1-Subtypen. Der erfindungsgemäße "Nase-an-Nase"-Test (A) weist sämtliche getesteten 6 HIV-1-Subtypen
nach, während
der herkömmliche
Test bei den Subtypen A, D und G versagt. Tabelle
4
- 1. Bei den Testproben handelte es sich
um Virusisolate, die als zellfreie Kulturüberstände vom AIDS Research and Reference
Reagent Program, Division of AIDS, NIAID, NIH, erhalten worden waren.
- 2. Isolate vom The UNAIDS Network for HIV Isolation and Characterization,
und dem DAIDS, NIAID.
- 3. Abimiku et al., AIDS Res. Hum. Retroviruses, Bd. 10(11) (1994),
S. 1581–1583.
-
Anpassung des Verfahrens
auf den gleichzeitigen Nachweis sowohl von HIV-1-Gruppe M- als auch
von HIV-1-Gruppe O-Varianten
-
Virusisolate
der HIV-1-Gruppe 0 (Outlier) zeigen eine ausgeprägte Sequenzvariation gegenüber Mitgliedern
der HIV-1-Gruppe M (Major). Obgleich Gruppe O-Viren hauptsächlich in
Teilen von Afrika vorherrschen, erscheint ihre Frequenz in Proben,
die in Blutbanken außerhalb
von Afrika gesammelt worden sind, im Steigen begriffen (Jaffe und
Schochetman, Infect. Dis. Clin. North. Am., Bd. 12(1) (1998), S.
39–46;
Couturier et al., AIDS, Bd. 14(3) (2000), S. 289–296; Fed. Regist., Bd. 62
(184) (23. September 1997), S. 49695). Die vorliegende Erfindung
erlaubt den Nachweis von Mitgliedern sowohl der Gruppe M als auch
der Gruppe 0 unter Verwendung eines einzigen Satzes von "Nase-an-Nase"-Primern und eines
molekularen "Leuchtturms".
-
Die
Primer für
die erfindungsgemäße "Nase-an-Nase"-RT-PCR wurden konstruiert,
um ein 64 bp-Segment des pol-Gens der genomischen HIV-1-RNA entsprechend
den Nucleotiden 4750 bis 4813 der veröffentlichen Sequenz von HIV-1-HXB2
zu amplifizieren. Zwischen den beiden Primern besteht keine Lücke. Es
handelte sich um folgende Primer:
Vorwärtsprimer: 5'-CAGCAGTACAAATGGCAGTATTCATTCACAATTT3' (SEQ ID NO: 15);
Reverser
Primer: 5'-CTGTATCCCCCAATCCCCCCTTTTCTTTTA-3' (SEQ ID NO: 16).
-
Bei
dem für
den Nachweis des PCR-Produkts verwendeten molekularen "Leuchtturm" handelte es sich
um 5'-FAM-cgcacgGCAGTATTCATTCACCAATTTTcgtgcg-DABCYL-3' (SEQ ID NO: 17).
-
Die
Stamm-Nucleinsäuren
sind in Kleinbuchstaben dargestellt und die Sondenschleifen-Nucleinsäuren sind
in Großbuchstaben
dargestellt.
-
Die
neuen Primer und der "Leuchtturm" wurden sodann auf
ihre Fähigkeit
zur Amplifikation und zum Nachweis von Virusisolaten von HIV-1-Gruppe M (Subtypen
A, B, C, D, F und G) und Gruppe 0 getestet, wobei diese Isolate
als zellfreie Kulturüberstände vom
AIDS Research and Reference Reagent Program, Division of AIDS, NIAID/NIH,
erhalten worden waren. Vor der RNA-Extraktion wurden sämtliche
Zellüberstände 1000-fach in
phosphatgepufferter Kochsalzlösung
(PBS) verdünnt.
Die RNA-Extraktion wurde am verdünnten Überstand im
wesentlichen gemäß den vorstehenden
Angaben durchgeführt,
mit der Ausnahme, dass nach der Isolation sämtliche RNA-Proben mit RNase-freier
DNase behandelt wurden (Ambion, Austin, TX), um eine Entfernung von
verunreinigender proviraler DNA zu gewährleisten. Die komplementäre DNA wurde
revers aus extrahierter RNA unter Verwendung des vorstehend beschriebenen
reversen "Nase-an-Nase"-Primers (SEQ ID
NO: 16) extrahiert. Die Reaktionsbedingungen sowohl für die cDNA-Synthese
als auch für
die PCR-Amplifikation waren im wesentlichen identisch mit den vorstehenden
Angaben. Eine quantitative Bestimmung der HIV-1-Matrizenmoleküle wurde durch Aufnahme einer
RNA-Standardkurve in jedes RT-PCR-Experiment erreicht.
-
Tabelle
5 zeigt die Ergebnisse der RT-PCR unter Verwendung der erfindungsgemäßen pol-Region-"Nase-an-Nase"-Primer und einen
Vergleich mit dem COBAS AMPLICOR-HIV-1-Monitor Assay Version 1.0-Test
(Roche Diagnostics, Branchburg, NJ). Der "Nase-an-Nase"-RT-PCR-Test war zum Nachweis sämtlicher
getesteten Gruppe M- und Gruppe O-Isolate befähigt, wobei die Empfindlichkeit
gleich (Gruppe M, Subtypen B und C) oder größer (Gruppe M, Subtypen A,
D und F) als beim COBAS AMPLICOR HIV-1-Monitor Assay (1.0) war.
Der letztgenannte Test versagte zum Nachweis der getesteten Gruppe
O-Virusisolate und auch zum Nachweis der Gruppe M-Subtyp G. Diese Daten
stehen in Übereinstimmung
mit einem neuen Bericht, dass weder der COBAS AMPLICOR HIV-1-Monitor
Assay (1.0) noch seine verbesserte Version (1.5) zum Nachweis von
Gruppe O-Viren befähigt
sind (Yang et al., Transfusion, Bd. 41 (2001), S. 643–651). Im
Gegensatz dazu ermöglicht
die vorliegende Erfindung den Nachweis sämtlicher Virusisolate mit einem
einzigen Satz von "Nase-an-Nase"-Primern und einem
molekularen "Leuchtturm". Tabelle
5
- 1. Vor der RNA-Extraktion wurden sämtliche
zellfreien Überstände 1000-fach entweder in
PBS (für
die "Nase-an-Nase"-RT-PCR) oder in
normalem humanem Plasma (für
COBAS Amplicor HIV-1 Monitor Version 1.0) verdünnt.
- 2. Die Virusisolate entsprechen den Angaben in Tabelle 3; Isolat
L20571, L. G. Gurtler et al., J. Virol., Bd. 68 (1994), S. 1581;
Isolat Y14496, I. Loussert-Ajaka et al., J. Virol., Bd. 69 (1995),
S. 5640.
- 3. "Nase-an-Nase"-PCR oder RT-PCR
wurden ferner an 100 ng humaner DNA oder RNA durchgeführt, um sicherzustellen,
dass die beobachteten Signale auf eine Virusamplifikation und nicht
auf eine Amplifikation mit verunreinigenden humanen Nucleinsäuren zurückzuführen waren.