DE60215407T2 - Wagen und Träger - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rollwagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Träger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 3 sowie eine Kombination aus einem Rollwagen und einem Träger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
- Der Bedarf an medizinischer Ausrüstung für die intensivmedizinische Versorgung und andere Pflege wird hauptsächlich durch den Zustand des Patienten bedingt. Im hier vorliegenden Fall bezieht sich der Ausdruck „Patient" sowohl auf Menschen als auch auf Tiere. Die Konfiguration der Ausrüstung muss daher geändert werden, wenn sich der Zustand des Patienten ändert. Gleichzeitig ist der Raum um den Patienten herum begrenzt und es muss auch berücksichtigt werden, dass der Patient möglicherweise an einen anderen Ort verlegt werden muss.
- Daher benötigt man auf den Sektor der Gesundheitsversorgung die Möglichkeit, die Ausrüstung passend und einfach zusammenzustellen und sie an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen (irgendeine Änderung im Zustand des Patienten, den Transport, etc.).
- Beispiele aus dem Stand der Technik sind in der
EP 281536 US 5320475 zu finden. - Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Rollwagen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, der auf passende und einfache Weise an die verschiedenen oben genannten Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Träger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 3 anzugeben, der passend und einfach an die verschiedenen Bedürfnisse, wie oben geschildert, angepasst werden kann.
- Schließlich ist es auch eine Aufgabe der Erfindung, eine Kombination aus einem Rollwagen und einem Träger anzugeben, die eine einfache Anpassung an die unterschiedlichen Bedürfnisse für eine medizinische Ausrüstung für verschiedene Aufgaben adaptiert werden kann (intensivmedizinische Betreuung, Transport, etc.).
- Die erste Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rollwagen gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Ausführungsformen des Rollwagens sind aus den vom Anspruch 1 abhängigen Unteransprüchen ersichtlich.
- Das Vorsehen eines aufnehmenden Teiles und eines ersten Verriegelungsteiles macht es möglich, den Rollwagen mit einem Träger zu koppeln, so dass Ausrüstung mit minimalem Raumbedarf, zu dem gewünschten Ort transportiert werden kann ohne die hinderliche Bewegung der gesamten Ausrüstung (Rollwagen und Träger).
- Das aufnehmende Teil kann vorzugsweise als Nut mit einer im wesentlichen konvexen Form ausgebildet sein. Diese Form macht die Interaktion zwischen dem Träger und dem Rollwagen weniger empfindlich, da die Nut den Träger zu der korrekten Position relativ zum Rollwagen leitet, um den Träger mit dem Rollwagen zu verriegeln.
- Das erste Verriegelungsteil besteht in geeigneter Weise aus zwei vertikalen Kanälen, deren Öffnungen schmaler sind als die Breite der Kanäle. Ein Kanal ist ausreichend, jedoch bieten zwei Kanäle eine bessere Symmetrie und Stabilität.
- Die zweite Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Träger gelöst, der gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 3 ausgebildet ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Ausführungsformen des Trägers sind aus den vom Anspruch 3 abhängigen Unteransprüchen ersichtlich.
- Die Ausbildung mit Kopplungsmitteln und einem zweiten Verriegelungsteil ermöglicht die Kombination des Trägers mit einem Rollwagen, wodurch Geräte mit einem minimalen Raumbedarf auf einfache Weise zu einer gewünschten Stelle ohne hinderliche Bewegung der gesamten Ausrüstung (Rollwagen und Träger) transportiert werden können. Da die Kopplungsmittel als Schwenkachse und der Rückenabschnitt als Hebelarm wirken, können selbst relativ schwere Ausrüstungsgegenstände (beispielsweise Gaszylinder) auf einfache Weise mit dem Rollwagen durch Anheben des Trägers um die Schwenkachse verbunden werden.
- Die Kopplungsmittel sind vorzugsweise in Form einer leicht gebogenen oder gekrümmten Zunge ausgebildet, wodurch der Träger daran gehindert wird, von dem Aufnahmeteil abzurutschen, wenn der Träger angehoben wird. Dies reduziert die Gefahr von Unfällen und Verletzungen des Personals sowie einer Beschädigung der Ausrüstung. Die Zunge kann vorzugsweise an ihrer Unterseite entsprechend dem unteren Teil einer konvexen Nut des Wagens ausgebildet sein. Die Kopplung ist dann sicherer und die Verriegelungsteile werden automatisch zueinander geführt, wenn der Träger angehoben wird.
- Das zweite Verriegelungsteil kann zweckmäßigerweise in Form eines Hakens ausgebildet sein. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das erste Verriegelungsteil als Kanal ausgebildet ist mit einer Öffnung, die schmaler als die Breite des Kanals ist. Vorzugsweise werden zwei Haken verwendet, wenn zwei Kanäle an dem Rollwagen vorgesehen sind. Die Haken sind dann zweckmäßigerweise so angeordnet und ausgebildet, dass sie in entgegengesetzte Richtungen zeigen.
- Die Haken sind vorzugsweise mit Federn in die Verriegelungsrichtung vorgespannt. Schrägflächen an den Haken erleichtern die geradlinige Einführung derselben in die Kanäle gegen die Federkraft, bis sie ihre Verriegelungsposition erreichen. Eine Freigabevorrichtung löst auf einfache Weise den Träger von dem Rollwagen durch Lösen der Haken, so dass der Träger anschließend auf den Boden abgesenkt werden kann.
- Die Anpassung der zu tragenden Geräte erfolgt zweckmäßigerweise durch Ausrüsten des Trägers mit austauschbaren Halterungseinheiten. Beispielsweise könnte der Träger mit einer Halterungseinheit für Gaszylinder ausgerüstet sein, wenn der Patient zu einem anderen Ort bewegt werden soll. Die Gaszylinder versorgen dann während des Transportes einen Ventilator auf dem Rollwagen mit Gas.
- Die dritte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rollwagen und der Träger entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 9 ausgebildet sind.
- Eine Ausführungsform eines Rollwagens und Trägers gemäß der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Figuren im Folgenden erläutert.
-
1 zeigt einen Rollwagen und eine Träger gemäß der Erfindung, -
2 zeigt ein Aufnahmeteil und ein erstes Verriegelungsteil auf dem Rollwagen, -
3 zeigt Kopplungsmittel an dem Träger, -
4 zeigt einen Teil eines zweiten Verriegelungsteiles an dem Träger und -
5 zeigt zusätzliche Details des zweiten Verriegelungsteils an dem Träger. - Wie
1 zeigt, befasst sich die Erfindung mit einem Rollwagen2 und einem Träger4 für medizinische Ausrüstung. Die punktierten Linien zeigen den Träger4 , der mit dem Rollwagen gekoppelt werden kann, um eine Kombination zu bilden, die handsamer und besser manövrierbar ist als der Rollwagen2 und der Träger4 jeweils für sich. Dies ist insbesondere im Kontext mit der medizinischen Versorgung vorteilhaft. - Der Rollwagen
2 hat Räder6 , die eine Bewegung des Wagens zu einem gewünschten Ort, d.h. zu einem benachbarten Krankenhausbett in einer Intensivstation vereinfachen und erleichtern. Die Räder6 sind vorzugsweise verriegelbar. Um die Handhabung zu erleichtern, kann der Rollwagen mit einem Handgriff8 ausgerüstet sein. Es können mehrere Fachböden10 oder dergleichen vorgesehen sein, um von dem Rollwagen zu transportierende medizinische Geräte wie beispielsweise einen Ventilator, einen Patientenmonitor oder eine Batterieanordnung (Notstromversorgung im Falle eines Stromausfalles) aufzunehmen. Der Rollwagen2 ist mit einem ersten Verriegelungsteil und einem aufnehmenden Teil14 zum Koppeln des Roll wagens2 mit dem Träger4 versehen. Diese Teile werden weiter unten näher beschrieben. - Der Träger
4 besteht im wesentlichen aus einem Rückenabschnitt16 , zwei Rädern18 und einem Bodenabschnitt20 . Der Träger4 kann auch mit einer Halterungseinheit22A für medizinische Geräte wie bespielsweise Gaszylinder versehen sein, die zur Zufuhr von Gas zu einem auf dem Rollwagen2 angeordneten Ventilator bestimmt sind, während ein Patient zu einem anderen Ort bewegt wird. Die Halterungseinheit22A kann durch andere Halterungseinheiten22B für andere Ausrüstungsgegenstände ersetzt werden. Alternativ hierzu können unterschiedliche Träger für unterschiedliche Geräte verwendet werden. - Die beiden Räder
18 dienen als Schwenkachse für den Träger4 und der Rückenabschnitt16 dient als Hebel. Der Träger4 kann daher leicht bewegt werden, selbst wenn er schwere Geräte trägt. - Der Träger
4 hat ein zweites Verriegelungsteil24 und ein Kopplungselement26 . Das Kopplungselement26 passt in das aufnehmende Teil14 an dem Rollwagen2 (wie durch den punktiert dargestellten Träger wiedergegeben wird) und dient als Schwenkachse für den Träger4 , nachdem es in das aufnehmende Teil14 eingeführt wurde. Der Träger4 kann dann auf einfache Weise angehoben werden, wobei das zweite Verriegelungsteil24 in Richtung auf das erste Verriegelungsteil12 bewegt wird, um den Träger4 an dem Rollwagen2 zu verriegeln. -
2 zeigt die Aufnahmeseite des Rollwagens2 . Man erkennt, dass das aufnehmende Teil14 von einer im wesentlichen konvexen Nut gebildet sein kann. Die konvexe Form stellt sicher, dass der Träger automatisch in der korrekten Position für eine Verriegelung an dem Rollwagen2 zentriert wird. - Bei dieser Ausführungsform besteht das erste Verriegelungsteil
12 aus zwei Kanälen12A und12B . Der vergrößerte Querschnitt des ersten Kanals12A zeigt, dass die Kanäle12A und12B eine T-förmige Querschnittsform haben, wobei der Kanal28 selbst breiter ist als die Öffnung30 . - Die
3 zeigt eine Ausführungsform eines Koppelelementes. Bei dieser Version besteht das Koppelelement26 im Prinzip aus einer vorstehenden Zunge, die an der Front leicht gekrümmt ist. Die geringe Krümmung gewährleistet, dass das Koppelelement26 nicht aus dem aufnehmenden Teil an dem Rollwagen herausrutscht, wenn jemand beginnt, den Träger anzuheben. Der Querschnitt entlang der Linie A-A zeigt auch, dass die Basis des Koppelelementes26 konvex sein kann. Die Konvexität ist in geeigneter Weise an die Konvexität des aufnehmenden Teiles in2 angepasst. Dies gewährleistet einer stabilere Kopplung des Trägers und des Rollwagens. - Die
4 und5 zeigen das zweite Verriegelungsteil24 unter verschiedenen Winkeln und4 zeigt, wie das zweite Verriegelungsteil24 mit dem ersten Verriegelungsteil12 in Eingriff tritt. Das zweite Verriegelungsteil24 hat zwei Kolben32A ,32B , die in die Kanäle12A ,12B in dem ersten Verriegelungsteil12 passen. Beim Koppeln werden die Kolben32A ,32B nach einer Seite bewegt, um in die Kanäle12A ,12B einzugreifen. Die Kolben32A ,32B sind abgeschrägt, um eine geeignete Führung und seitliche Bewegung zu erreichen. Wenn die Kolben32A ,32B weit genug in die Kanäle12A ,12B eingedrungen sind, schnappen sie zurück und verriegeln den Träger an dem Rollwagen. - Die Kolben
32A und32B ragen aus Löchern34A ,34B in dem zweiten Verriegelungsteil24 (5 ) heraus und können durch Freigabemittel36A ,36B betätigt werden, um die Kolben32A ,32B von dem ersten Verriegelungsteil zu lösen, wenn der Träger von dem Rollwagen entfernt werden soll. Die Freigabemittel36A ,36B können einzeln über eine erste Verbindungsstange38A ,38B betätigt werden, die an einem um einen Schwenkzapfen42 gelagerten Hebel40 gehalten sind. Wenn die Freigabemittel36A ,36B gedrückt werden, wird der Hebel40 um den Schwenkzapfen42 verschwenkt. Mit dem Hebel40 ist ferner jeweils eine zweite Verbindungsstange44A ,44B verbunden. Diese jeweilige zweite Verbindungsstange44A ,44B ist an dem jeweiligen Kolben32A ,32B befestigt. - Die Kolben
32A ,32B sind durch Federn46A ,46B vorgespannt. Die Federn46A ,46B sind zwischen den Kolben32A ,32B und einem jeweiligen Anschlag48A ,48B angeordnet. Wenn der Hebel40 um den Schwenkzapfen42 herum verschwenkt wird, werden die zweiten Verbindungsstangen44A ,44B und die Kolben32A ,32B jeweils gegen ihre Vorspannung verstellt.
Claims (9)
- Rollwagen (
2 ) für medizinische Geräte, wobei der Rollwagen (2 ) dazu geeignet ist, auf einem Fußboden zu ruhen, und umfasst: ein zu Kopplungsmitteln gehörendes aufnehmendes Teil (14 ), das dazu geeignet ist, mit einem Kopplungselement (26 ) an einem Träger (4 ) für medizinische Geräte in Eingriff zu kommen, und ein erstes Verriegelungsteil (12 ), das zur Wechselwirkung mit einem zweiten Verriegelungsteil (24 ) an dem Träger (4 ) geeignet ist, um den Träger (4 ) am Rollwagen (2 ) zu verriegeln, wobei das aufzunehmende Teil (14 ) dazu geeignet ist zu bewirken, dass die Kopplungsmittel eine Drehachse für den Träger bilden, nachdem das Kopplungselement (26 ) in dem aufnehmenden Teil (14 ) aufgenommen ist, wobei das erste Verriegelungsteil (12 ) dazu geeignet ist zu ermöglichen, dass sich das zweite Verriegelungsteil in Richtung des ersten Verriegelungsteils (12 ) bewegt, wenn der Träger (4 ) um die Drehachse bewegt wird, und wobei das aufnehmende Teil (14 ) und das erste Verriegelungsteil (12 ) derart angeordnet sind, dass bei einer Verriegelung des zweiten Verriegelungsteils an dem ersten Verriegelungsteil (12 ) kein Teil des Trägers den Boden berührt, dadurch gekennzeichnet, dass das aufnehmende Teil (14 ) eine im wesentlichen konvexe Nut mit einem tiefsten Punkt hat, wobei diese konvexe Nut dazu geeignet ist, das Kopplungselement (26 ) an den tiefsten Punkt zu führen. - Rollwagen nach Anspruch 1, wobei das erste Verriegelungsteil (
12 ) aus mindestens einem vertikalen Kanal (12A ,12B ) mit einer Öffnung (30 ) besteht, die enger als die Breite (28 ) des Kanals ist. - Träger (
4 ) für medizinische Geräte, umfassend: einen Bodenabschnitt (20 ), der mit Rädern (18 ) versehen ist, ein zu Kopplungsmitteln gehörendes Kopplungselement (26 ), das dazu geeignet ist, mit einem aufnehmenden Teil (14 ) an einem Rollwagen (2 ) für medizinische Geräte in Eingriff zu kommen, ein zweites Verriegelungsteil (24 ), das zur Wechselwirkung mit einem ersten Verriegelungsteil (12 ) an dem Rollwagen (2 ) geeignet ist, um den Träger (4 ) an dem Rollwagen (2 ) zu verriegeln, einen Rückenabschnitt (16 ), der an einer Verbindungsstelle mit dem Bodenabschnitt (20 ) verbunden ist, eine Achse, die als Drehachse dient, wobei der Rückenabschnitt (16 ) als Hebel zum Anheben des gesamten Bodenabschnittes (20 ) vom Boden für den Transport des Trägers dient, wobei das Kopplungselement (26 ) dazu geeignet ist, in das aufnehmende Teil (14 ) an dem Rollwagen (2 ) eingefügt zu werden, um eine weitere Drehachse für den Träger (4 ) zu bilden, wobei das zweite Verriegelungsteil (24 ) in Richtung des ersten Verriegelungsteiles (12 ) bewegt werden kann, wenn der Träger (4 ) um die weitere Drehachse herum angehoben wird, so dass kein Teil des Trägers (4 ) den Boden berührt, nachdem der Träger (4 ) am Rollwagen (2 ) verriegelt ist, dadurch gekennzeichnet, das die Achse an der Verbindungsstelle angeordnet ist, an der ein Paar Räder (18 ) drehbar gelagert ist. - Träger nach Anspruch 3, wobei die Kopplungsmittel (
26 ) zungenförmig und an ihrem vorderen Ende gebogen sind, um zu verhindern, dass der Träger (4 ) aus dem aufnehmenden Teil (14 ) herausrutscht. - Träger nach Anspruch 3 oder 4, wobei das zweite Verriegelungsteil (
24 ) mit mindestens einem Kolben (32A ,32B ) ausgerüstet ist, der dafür ausgelegt ist, in das erste Verriegelungsteil (12 ) eingefügt zu werden, um den Träger (4 ) an dem Rollwagen (2 ) zu verriegeln. - Träger nach Anspruch 5, wobei das zweite Verriegelungsteil (
24 ) eine Federanordnung (46A ,46B ,48A ,48B ) zum Vorspannen des Kolbens (32A ,32B ) in die Verriegelungsposition und Freigabemittel (36A ,36B ,38A ,38B ,40 ,44A ,44B ) zum Lösen des Kolbens (32A ,32B ) aus dem ersten Verriegelungsteil (12 ) umfasst, und der Kolben (32A ,32B ) mit einer abgeschrägten Kante ausgebildet ist. - Träger nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei der Träger (
4 ) eine Vielzahl von austauschbaren Befestigungseinheiten (22A ,22B ) für medizinische Geräte umfasst. - Träger nach einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei der Träger (
4 ) eine Befestigungseinheit (22A ) umfasst, die dazu geeignet ist, einen Gaszylinder zu tragen. - Kombination aus einem Rollwagen (
2 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 2 und einem Träger (4 ) nach einem der Ansprüche 3 bis 8 für medizinische Geräte.
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