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DE60212648T2 - Transplantathaltende implantate für laminoplastie - Google Patents

Transplantathaltende implantate für laminoplastie Download PDF

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Publication number
DE60212648T2
DE60212648T2 DE60212648T DE60212648T DE60212648T2 DE 60212648 T2 DE60212648 T2 DE 60212648T2 DE 60212648 T DE60212648 T DE 60212648T DE 60212648 T DE60212648 T DE 60212648T DE 60212648 T2 DE60212648 T2 DE 60212648T2
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DE
Germany
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implant
lamina
area
bone
graft
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60212648T
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M. Christopher Schwenksville ANGELUCCI
L. Michael Paoli BOYER
C. David Phoenixville PAUL
J. Christopher Drexel Hill RYAN
Amit Drexel Hill SINHA
Martin West Chester WALTHER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Synthes GmbH
Original Assignee
Synthes USA LLC
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Publication date
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Publication of DE60212648D1 publication Critical patent/DE60212648D1/de
Publication of DE60212648T2 publication Critical patent/DE60212648T2/de
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein medizinisches Implantat, insbesondere ein verbessertes chirurgisches Implantat, zum Erweitern des Spinalkanals, um den Druck auf das Rückenmark zu eliminieren, der durch einen dagegen drückenden Wirbelknochen verursacht wird.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es können verschiedene medizinische Zustände zu einer Abnahme des Bereichs innerhalb der Rückenwirbel führen, der für das Rückenmark verfügbar ist. Eine spinale Stenose ist ein solcher Zustand, der das Verengen des Kanals im Zentrum der Wirbelsäule umfasst, durch welche das Rückenmark und die Nervenwurzeln verlaufen. Eine spinale Stenose kann sich ergeben, wenn sich die Wurzelhaut der Wirbelsäule verdickt und verkalkt (Verhärten durch Ablagerung von Calciumsalzen), oder wenn sich Knochen und Gelenke vergrößern und sich Osteophyte (Knochensporne) bilden. Ein (wulstiger) Bandscheibenvorfall kann gleichfalls Druck auf das Rückenmark oder die Nervenwurzeln ausüben. Des Weiteren können erkrankte Knochen oder Tumore zu einem Einwachsen in den Bereich des Rückenmarks führen. Dies vermindert den Raum (neurale Foramina), der für die Wurzeln der Nerven verfügbar ist, welche das Rückenmark verlassen.
  • Es existieren gegenwärtig zwei chirurgische Verfahren, mit denen zusätzlich Platz im Spinalkanal erzeugt werden kann. Das erste Verfahren wird Laminektomie genannt und umfasst die Entfernung der Lamina (Laminadach) einer oder mehrerer Wirbel. Eine Begrenzung des Verfahrens der Laminektomie besteht darin, dass es die Entfernung unterstützender Strukturen auf der Rückseite der Wirbel umfasst, welche die Wirbelsäule ausrichten. Das Ergebnis kann sein, dass ein Patient eine haltungsbedingte Deformation erleidet. Um solche haltungsbedingten Probleme zu verhüten, kann ein Implantat zwischen die Enden des entfernten Knochens eingesetzt werden, das die Lücke überbrückt und die notwendige Unterstützung wiederherstellt. Das zweite Verfahren wird Laminoplastik genannt, bei welchem der in Frage kommende Wirbel beschnitten, gespreizt und ein Implantat eingeführt wird, welches dauerhaft den Raum vergrößert. Im Gegensatz zur Laminektomie wird typischerweise während des Verfahrens der Laminoplastik kein Knochenmaterial herausgeschnitten. Es werden gegenwärtig zwei verschiedene Laminoplastik-Verfahren verwendet. Das erste wird die unilaterale oder „open door"-Laminoplastik genannt, bei welchem eine Seite (Lamina) des Wirbels völlig durchgeschnitten wird, während die andere Seite nur halb durchgeschnitten wird, wobei ein Scharnier erzeugt wird. Das Wirbelelement wird dann um das Scharnier gedreht und das Implantat in die Öffnung eingeführt, wobei die Öffnung des Spinalkanals erweitert wird. Das zweite Verfahren ist die so genannte bilaterale oder „French door"-Laminoplastik, bei welcher die Mittellinie der Wirbelkörper (Wirbelfortsatz) ganz durchgeschnitten und die Lamina bis zur Hälfte durchgeschnitten werden, wobei zwei Scharniere entstehen. Das Wirbelelement wird dann am halbierten Wirbelfortsatz geöffnet und ein Implantat in die Öffnung eingeführt, wobei wiederum die Öffnung des Spinalkanals erweitert wird.
  • Für die Implantate können verschiedene Materialien verwendet werden, welche während der Laminoplastik-Verfahren verwendet werden. Die japanische Patentanmeldung 10179622, die US 6,080,157 (Cathro et al.), auf welchem der Oberbegriff von Anspruch 1 basiert, und die US 5,980,572 (Kim et al.) offenbaren die Verwendung von Titan-, Keramik- und Nyloneinsätzen. Weiter ist die Verwendung von Allotransplantaten (allogene Transplantate, artgleiche Transplantate), die aus langen Knochen entnommen werden wie beispielsweise den Oberschenkelknochen, den Oberarmknochen, dem Schien- und Wadenbein, für spinale Verbindungsverfahren bekannt, wie es in der US 5,728,159 (Stroever et al.) offenbart ist. Allotransplantate, wie solche Knochentransplantate bezeichnet werden, werden aus einem Spender entfernt und unter Verwendung bekannter Techniken verarbeitet, um das Allotransplantat bis zur Implantation aufzubewahren. Allotransplantate haben mechanische Eigenschaften, welche sogar noch nach der Verarbeitung den mechanischen Eigenschaften der Wirbel ähnlich sind. Der Vorteil einer solchen Eigenschaftsübereinstimmung ist der, dass der Druck abgeschirmt wird, welcher bei metallischen Implantaten eintritt. Allotransplantate sind im Gegensatz zu magnetischen Metallen auch kompatibel mit magnetischer Resonanzabbildung (magnetic resonance imaging, MRI), die eine genauere Ermittlung der Verbindung von Allotransplantat und Knochen erlaubt. Weiterhin sind Allotransplantate natürliche osteogene Materialien, die eine ausgezeichnete, langfristige Verbindung mit dem eigenen Knochen des Patienten ermöglichen.
  • Bis jetzt sind bereits verschiedene Spacer-Formen in den Verfahren der Laminoplastik verwendet worden. Beispielsweise offenbart das Cathro-Patent einen Metall-, Nylon-, oder Teflonspacer zur Verwendung im Verfahren der unilateralen Laminoplastik. Der Cathro-Spacer ist eine rechteckige Platte, welche abgesetzte Kanten aufweist, welche mit den Enden der geschnitten Lamina in Eingriff treten und welche durch einen Federmechanismus an Ort und Stelle gehalten wird. Die Schwierigkeit beim Cathro-Spacer liegt darin, dass sich seine Wirkung auf der fortgesetzten ausreichenden Wirkung der eingesetzten Feder verlässt. Weiter stellt die Cathro-Vorrichtung nur einen geringfügigen Bereich zum Einbringen des Materials zur Verfügung, das die Bindung verstärkt (d.h. osteogenes Material). Das Kim-Patent offenbart einen Spacer zur Anwendung im Verfahren der bilateralen Laminoplastik. Der Kim-Spacer besteht aus inneren und äußeren trapezförmigen Segmenten, die über ein rechteckiges Segment verbunden sind. Die sich verjüngende Fläche des inneren Trapezsegments ist so ausgestaltet, dass sie sich der inneren Fläche der aufgetrennten Hälften des Wirbelfortsatzes anpasst, während die Verjüngung des äußeren Segments so gestaltet ist, dass sie die Gestalt der entfernten Spitze. des Wirbelfortsatzes annimmt. Der Kim-Spacer sitzt auf der resultierenden glatten Oberfläche des Knochen. Ähnlich zur Cathro-Vorrichtung stellt die Kim-Vorrichtung einen geringen Bereich zur Verfügung, in welchem das osteogene Material verstaut wird, um die Verbindung des Knochens mit dem Implantat zu erleichtern. Weder die Cathro- noch die Kim-Vorrichtung verwenden ein Allotransplantat als Spacermaterial, das zu einer reduzierten Verbindungsneigung und der Möglichkeit der Abschirmung von Druck führt.
  • Die EP 1 103 236 beschreibt eine spinale Anordnung zur Befestigung, welche einen Bindungskäfig und eine Platte umfasst, welche besagtem Bindungskäfig angepasst ist. Die Platte definiert eine Öffnung zum Aufnehmen einer Knochenschraube. Der Kopf besagter Knochenschraube ist so dimensioniert, dass die Schraube so in die Platte eingreift, dass der Durchtritt des Kopfs durch die Öffnung in der Platte gehemmt wird. Dadurch werden der Bindungskäfig und die angrenzenden Wirbelkörper in einer stabilen Beziehung gehalten, so dass sie die Verbindung fördern. Die EP 1 103 236 offenbart ausschließlich die Verwendung von Nicht-Allotransplantat-Materialien (nicht artgleiche Transplantatmaterialien), die durch zwei Wirbelkörper zusammengehalten werden.
  • DE 106 30 256 offenbart eine weitere Ausführungsform einer Platte, welche dazu verwendet wird, um zwei Knochenteile miteinander zu verbinden, wobei die Platte strikt aus Nicht-Allotransplantat-Materialien hergestellt ist. Typischerweise umfasst die Platte eine Nadel, welche entfernbar an einem Ende der besagten Platte angebracht ist. Dadurch erstreckt sich die Platte jenseits der Nadel. Die Platte hat Löcher für Knochenschrauben, um die Nadel bezüglich des Wirbels auszurichten. Die Nadel wird ihrerseits in einen gebohrten Kanal eingebracht. Durch die fixierte Platte wird die Nadel daran gehindert, den gebohrten Kanal zu verlassen.
  • Es ist allgemein eine Aufgabe der Erfindung Implantate bereitzustellen, sowohl für die Laminektomie und für die unilateralen und bilateralen Verfahren der Laminoplastik, welche eine ausgezeichnete Dimensions-, Festigkeits- und Reten tionseignung aufweisen, welche die Verbindung mit dem eigenen Knochen des Patienten verstärken, welche leicht ausgewählt, befestigt und eingesetzt werden können, und welche eine ausgezeichnete Verträglichkeit mit der nachoperativen magnetischen Resonanzabbildung (MRI) ermöglichen. Dieses Problem wird u.a. durch die Merkmale des Anspruchs 1 der vorliegenden Erfindung gelöst.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Implantate der vorliegenden Erfindung werden zur Verwendung in der Wirbelsäule zur Verfügung gestellt. Die Implantate umfassen ein Allotransplantat (artgleiches Transplantat, allogenes Transplantat), das aus spongiosem Material hergestellt wird, und ein Element, welches aus einem Nicht-Allotransplantat (nicht artgleiches Transplantat) gebildet wird, welches erste und zweite Bereiche zum Eingriff mit einem Knochen aufweist und einen Bereich zum Eingriff mit einem Allotransplantat. Der eingreifende Bereich des Transplantats ist so konfiguriert, dass er das Allotransplantat hält, wenn das Allotransplantat mit dem in Eingriff tretenden Bereich des Transplantats in Kontakt gelangt.
  • Der eingreifende Bereich des Transplantats kann wenigstens einen erhöhten Streifen aufweisen. Weiter kann das Implantatteil einen zentralen Bereich zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich aufweisen, die mit dem Knochen in Eingriff treten, wobei der zumindest eine erhöhte Streifen nach innen in die Richtung des zentralen Bereichs des Elementes gewinkelt ist. Das Allotransplantat kann erste und zweite Enden aufweisen, wobei jedes Ende Bereiche zum Eingriff mit Knochen aufweist, wobei mindestens einer der Bereiche, die mit Knochen In Eingriff treten, einen Knochen umfassen, der teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert ist. Mindestens einer der Bereiche des Implantatelements, die mit einem Knochen in Eingriff treten, kann einen Bereich einer Nahtbefestigung umfassen, der so konfiguriert ist, dass es einem Chirurgen möglich ist, die verbindenden Bereiche des Knochenelements an den ersten und zweiten Knochensegmenten zu sichern.
  • In einer Ausführungsform wird ein Implantat zur Verwendung zum Aufrechterhalten eines gewünschten Abstands zwischen einem ersten geschnittenen Ende des Wirbelknochens und einem zweiten geschnittenen Ende des Wirbelknochens zur Verfügung gestellt, bei welchem das Implantat ein artgleiches Transplantat umfasst, welches einen Körper und erste und zweite Enden und eine Platte aufweist, die aus einem nicht artgleichen Material gebildet ist, welche einen Zwischenbereich und erste und zweite Enden aufweist, wobei der Zwischenbereich einen Eingriffsbereich des artgleichen Transplantats aufweist, der so konfiguriert ist, dass er das artgleiche Transplantat aufnimmt, und wobei die ersten und zweiten Enden der Platte Eingriffsbereiche für Knochen aufweisen, welche selbst Bereiche für Befestigungen besitzen. Der Eingriffsbereich des artgleichen Transplantats ist so konfiguriert, dass er mit dem artgleichen Transplantatkörper in Eingriff tritt, und die Eingriffsbereiche der Knochen sind so konfiguriert, dass sie jeweils mit äußeren Flächen der ersten und zweiten geschnittenen Enden des Wirbelknochens in Eingriff treten. Die ersten und zweiten Enden des artgleichen Transplantats sind so konfiguriert, dass sie mit den ersten und zweiten geschnittenen Enden des Knochens in Kontakt treten. In einer besonderen Ausführungsform können die Eingriffsbereiche des artgleichen Transplantats verformbare Finger aufweisen, die so konfiguriert sind, dass sie mit dem Transplantat in Eingriff treten. In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann der Eingriffbereich des artgleichen Transplantats einen hohlen Bereich umfassen, wobei das artgleiche Transplantat eine Gestalt aufweist, die komplementär zum hohlen Bereich ist, und wobei der hohle Bereich so konfiguriert ist, dass er zumindest teilweise das artgleiche Transplantat aufnimmt. In einer weiteren Ausführungsform umfassen die ersten und zweiten Enden des artgleichen Transplantats Eingriffbereiche des Knochens, von denen zumindest einer einen Knochen umfassen kann, der teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert ist.
  • Ein Verfahren, welches nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, das einen gewünschten Abstand zwischen ersten und zweiten geschnittenen Enden des Knochens der Wirbelsäule ermöglicht, ist gleichfalls vorgesehen. Dieses Verfahren umfasst folgende Schritte: Schneiden eines Wirbels, um erste und zweite geschnittene Knochenenden zu erzeugen; Trennen der Knochenenden, um einen Raum dazwischen zu definieren; Zurverfügungstellen eines artgleichen Transplantats, welches einen Körper und erste und zweite Enden aufweist; Zurverfügungstellen einer Platte, die aus einem nicht artgleichen Material gebildet ist, welche einen Zwischenbereich und erste und zweite Enden aufweist, wobei der Zwischenbereich einen Eingriffbereich für das artgleiche Transplantat aufweist, der so konfiguriert ist, dass er das artgleiche Transplantat aufnimmt, wobei die ersten und zweiten Plattenenden Eingriffbereiche für Knochen aufweisen, mit einem Bereich zum Aufnehmen eines Befestigungsmittels, und wobei der Eingriffbereich für das artgleiche Transplantat so konfiguriert ist, dass er mit dem Allotransplantatkörper in Eingriff tritt, wobei die Eingriffbereiche für den Knochen so angepasst sind, dass sie mit den ersten und zweiten äußeren Flächen des Knochens in Eingriff treten, und die ersten und zweiten Enden des artgleichen Transplantats so konfiguriert sind, dass sie mit den ersten und zweiten geschnittenen Enden des Knochens in Kontakt treten, und dann mit den Eingriffbereichen des artgleichen Transplantats der Platte mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff treten; Ineingrifftreten der Eingriffbereiche für den Knochen mit den jeweiligen geschnittenen Knochenenden; Zurverfügungstellen mindestens zweier Befestigungsmittel für Knochen; Einführen mindestens eines Befestigungsmittels in den aufnehmenden Bereich für die Befestigung eines jeden Eingriffbereichs für den Knochen; und Eingreifen des wenigstens einen Knochenbefestigungsmittels mit besagtem geschnittenem Knochenende. Der Schritt des Schneidens eines Wirbels kann das völlige Durchschneiden durch eine Lamina umfassen. Die benachbarte Lamina kann weiter nur zur Hälfte durchgeschnitten werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Merkmale und Vorteile des Implantats und dessen Verwendung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung leichter offensichtlich, bei welcher gleiche Elemente gleich bezeichnet sind, und worin bedeutet:
  • 1A, 1B und 1C sind perspektivische End- und Draufsichten eines ersten Implantats, welches nicht erfindungsgemäß ist, zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren;
  • 2A und 2B sind Seiten- und Draufsichten des Implantats von 1, welche zwischen den geschnittenen Laminasegmenten eines Wirbels während eines unilateralen Laminoplastik-Verfahrens eingesetzt werden;
  • 3A und 3B sind eine perspektivische Ansicht zum Aufnehmen einer Platte, welche nicht erfindungsgemäß ist, und einer seitlichen Ansicht zweier solcher aufnehmender Platten, die über die Implantate der 2A und 2B installiert sind;
  • 4A und 4B sind perspektivische und Seitenansichten einer zweiten nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform, wobei ein unilaterales Implantat demineralisierte Knochenlaschen enthält;
  • 5A, 5B und 5C sind perspektivische, Seiten- und Endansichten eines dritten nicht erfindungsgemäßen Implantats zur Verwendung in einem Verfahren der bilateralen Laminoplastik;
  • 6A und 6B sind Seiten- und Schnittansichten des Implantats aus 5, welche die Einfügung eines Kanals zeigen, um die entsprechenden Arme eines Satzes von Distraktorzangen aufzunehmen, die dazu verwendet werden, das Implantat einzusetzen;
  • 7 ist eine detaillierte Ansicht des Endes des Implantats der 5B, welches Oberflächenvorsprünge zeigt, welche dazu verwendet werden, die Retention des Implantats zwischen den Segmenten des geschnittenen Wirbelfortsatzes zu erleichtern.
  • 8A, 8B und 8C sind perspektivische, End- und Seitenansichten eines vierten nicht erfindungsgemäßen Implantats zur Verwendung in einem bilateralen Laminoplastik-Verfahren;
  • 9A und 9B sind Ansichten der Implantate der 7 und 8 von vorne und von oben, die während eines bilateralen Laminoplastik-Verfahrens zwischen den Segmenten eines Wirbels des geschnittenen Wirbelfortsatzes eingesetzt werden;
  • 10A, 10B und 10C sind perspektivische, End- und Draufsichten eines fünften nicht erfindungsgemäßen Implantats zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren;
  • 11A, 11B und 11C sind Ansichten einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform des Implantats von oben und von der Seite und Endansichten zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren; und
  • 12A und 12B sind perspektivische Ansichten einer zweiten und dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform des Implantats zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Es werden Implantate beschrieben, die so angepasst sind, dass sie in unilateralen und bilateralen Laminoplastik-Verfahren verwendet werden können, bei welchem ein Bereich eines bestimmten Rückenwirbels geschnitten wird, wobei der verfügbare Raum für das Rückenmark und die damit verknüpften Nerven aufgeweitet und ein Implantat zwischen die geschnittenen Segmente des Knochens eingesetzt wird.
  • Besonders unter Bezugnahme auf die Zeichnungen zeigen 1A, 1B und 1C ein Implantat zur Verwendung in einer unilateralen oder „open door"-Laminoplastik. Das Implantat 1 hat eine Längsachse „CL", eine Länge „L", eine Wand 5, welche eine äußere Fläche 3 und eine innere Fläche 4 definiert, und erste und zweite Enden 6A, 6B. Die Innenfläche 4 kommuniziert mit ersten und zweiten Enden 6A, 6B, wobei ein hohler zentraler Bereich 7 des Implantats definiert wird. Die Außenfläche 3 hat einen äußeren Seitenbereich 3A und einen inneren Seitenbereich 3B, so dass, wenn das Implantat zwischen geschnittene Laminasegmente eingesetzt wird, der Bereich der äußeren Seite 3A nach außen weg vom Spinalkanal schaut, während der Bereich der Innenseite 3B nach innen in Richtung des Spinalkanals schaut. Das Implantat 1 hat weiter eine Tiefe „D", welche der Abstand zwischen dem Bereich der äußeren Seite 3A und dem Bereich der inneren Seite 3B ist. Das Implantat 1 hat auch eine Breite „W", welche der Abstand zwischen gegenüberliegenden äußeren Flächen 3 ist, welcher entlang einer gezogenen Linie senkrecht zu einer Linie gemessen wird, welche die Tiefe „D" definiert. Die Länge „L" sollte zwischen 11,5 mm bis ungefähr 15,5 mm betragen; die Tiefe „D" sollte zwischen 5,5 mm und ungefähr 6,5 mm betragen; die Weite „W" sollte vorzugsweise zwischen ungefähr 8,0 mm und ungefähr 9,5 mm betragen.
  • Die Gestalt und die Größe der äußeren Fläche 3 ist nicht kritisch; daher kann eine beliebige Implantatkonfiguration verwendet werden, vorzugsweise so lange die ersten und zweiten Enden 6A, 6B eine ausreichende Kontaktfläche mit den Laminaenden ermöglichen, und das Implantat 1 nicht mit einer anderen Anatomie störend überlagert und nicht in den Raum des Rückenmarks eindringt. Vorzugsweise ist jedoch die äußere Fläche 3 so konfiguriert, dass die Gestalt des Implantats, wenn es vom Ende betrachtet wird, die Form einer im Wesentlichen geometrischen Gestalt annimmt (beispielsweise eine Ellipse, ein Oval, ein Kreis, usw.). Bei diesem Implantat entsprechen die äußeren Abmessungen auch ungefähr der Außenfläche der geschnittenen Segmente der Lamina, zwischen welche das Implantat eingesetzt wird. Obwohl Implantate, welche Querschnitte haben, die größere oder kleinere Abmessungen als die Lamina aufweisen, an welchen sie befestigt werden, richtig funktionieren, sollte wegen des ästhetischen Zwecks und wegen der Bestrebung, die Materialmenge zu minimieren, die in den Körper eines Patienten eingefügt wird, die Außenfläche des Implantats sich vorzugsweise nicht jenseits der Außenfläche des angrenzenden Knochens erstrecken.
  • Die Innenfläche 4 des Implantats 1 kann so bearbeitet werden, dass der hohle zentrale Bereich 7 ungefähr der Konfiguration und der Geometrie des äußeren des Implantats entspricht (d.h. Ausbilden einer Ellipse oder einer ovalen Gestalt). Der hohle zentrale Bereich kann so gestaltet werden, dass er mit osteogenem Material vollgepackt wird, beispielsweise mit Knochenschnipsel, usw., um die Verbindung des Implantats mit der Lamina des Patienten zu erleichtern. Vorzugsweise kann der zentrale Bereich so groß wie möglich sein, um die Verbindung des Implantats mit der Lamina des Patienten zu beschleunigen. Die Wandstärke 45 sollte vorzugsweise zwischen ungefähr 1,0 bis ungefähr 1,5 mm liegen, mehr bevorzugt bei ungefähr 1,25 mm. Vorzugsweise sollte die Dicke der Wand 5 nicht weniger als ungefähr 1,0 mm betragen, um zu gewährleisten, dass das Implantat eine ausreichende Festigkeit erhält, um den Drucken zu widerstehen, die auf die Wirbelsäule ausgeübt werden.
  • Das Implantat 1 kann aus einem biokompatiblen Metall hergestellt werden (beispielsweise Edelstahl oder Titan, usw.) oder aus Polymeren, oder aus Allotransplantatmaterial, welches vorzugsweise aus einem langen Knochen entnommen wird (beispielsweise aus dem Oberschenkelknochen, dem Oberarmknochen, dem Wadenbein oder dem Schienbein). Für den Fall, dass das Implantat ein Allotransplantat ist, können die Innenfläche 4 und der hohle zentrale Bereich 7 durch den intermedullaren Kanal des Spenderknochens definiert werden. Das hohle Zentrum kann als solches belassen oder die Innenfläche 4 kann wie bei anderen Implantatmaterialien bearbeitet werden, um den Raum zu maximieren, der für das Bepacken mit osteogenem Material zur Verfügung steht. Wieder wird die Dicke der Implantatwandung 5 vorzugsweise auf nicht weniger als ungefähr 1,0 mm reduziert.
  • Während des unilateralen Laminoplastik-Verfahrens wird die ausgewählte Lamina in Hälften geschnitten, und das Segment, das am Wirbelfortsatz befestigt ist, wird gedreht oder herumgeschwungen, um die Fläche, die für das Rückenmark und die damit verknüpften Nerven zur Verfügung steht, zu erhöhen. Im Anschluss auf diese Drehung sitzen die Laminasegmente nicht länger entlang der gleichen Achse, sondern die Enden sind bezüglich zueinander in einem Winkel angeordnet. Das Implantat 1 ist im Wesentlichen gerade entlang seiner Länge und nimmt deshalb diese Winkelverschiebung der Lamina auf, wobei die ersten und zweiten Enden 6A, 6B bogenförmig die Ausschnitte 8A, 8b einschließen, um die geschnittenen Laminasegmente zu greifen und sie zu halten. Von oben betrachtet (1C) sind diese bogenförmigen Ausschnitte 8A, 8B im Allgemeinen konkav und können von Gestalt kreisförmig sein, oder sie können aus einem Ausschnitt bestehen, der einen stumpfen Winkel überspannt und an der Verzweigung der ersten und zweiten Enden 6A, 6B zu einem kleinen Radius konvergiert. Die gebogenen Ausschnitte 8A, 8B haben eine Mittellinie 1a, die parallel zur Längsachse des Implantats verläuft. Die Mittellinie 1a der bogenförmigen Ausschnitte kann mit der Längsachse des Implantats 1 koexistieren, oder sie kann bezüglich der Achse versetzt sein, um weiter die Retention des Schnitts und der verschobenen Laminaenden zu verbessern. Die Mittellinien 1a der bogenförmigen Ausschnitte können auf einer gegenüberliegenden Seite der Mittellinie des Implantats versetzt sein, um die Retention des Implantats in den Fällen zu ermöglichen, in denen der Winkel zwischen der geschnittenen und der gespreizten Lamina größer ist, d. h. wenn der Chirurg die Laminasegmente so weit wie möglich spreizt, um ein Maximum an zusätzlichem Raum für das Rückenmark und die verknüpften Nerven zur Verfügung zu stellen.
  • Im bevorzugten Implantat, welches in 1C gezeigt wird, umfasst jeder gebogene Ausschnitt 8A, 8B jeweils erste gewinkelte Flächen 88A, 89A und zweite gewinkelte Flächen 88B, 89B, welche auf eine Verzweigung „C" treffen, um einen Flächenwinkel „A" zu bilden. Vorzugsweise ist der Flächenwinkel A ungefähr 100°. Der Verzweigungsradius „R" umfasst den Übergang zwischen den ersten und zweiten gewinkelten Flächen. Der Verzweigungsradius „R" beträgt vorzugsweise ungefähr 2 mm. Jeder gebogene Ausschnitt umfasst weiter erste und zweite Flächentiefen „F1" und „F2". Die ersten und zweiten Flächentiefen sind messbar von der Tiefe der Verzweigung relativ zu dem Bereich der Innenseite 3B und dem Bereich der Außenseite 3A des Implantats, und werden von unterschiedlichen Längen sein, wenn die Mittellinie 1a des gebogenen Ausschnitts von der Mittellinie „CL" des Implantats 1 versetzt wird. Vorzugsweise beträgt die erste Flächentiefe „F1" ungefähr 1,25 mm und eine zweite Flächentiefe „F2" beträgt ungefähr 1,5 mm. Jeder gebogene Ausschnitt 8A, 8B hat auch eine versetzte Mittellinie „d", welche den Grad angibt, zu welchem der gebogene Ausschnitt 8A, 8B von der Mittellinie „CL" des Implantats 1 verschoben wird. Vorzugsweise beträgt der Versatz der Mittellinie „d" ungefähr 0 bis 2,5 mm in Richtung des Bereichs der Innenseite 3B des Implantats 1. Die Flächentiefe „F1" des ersten und 6A des Implantats 1 können gleich oder verschieden sein von der Flächentiefe „F1" des zweiten Endes 6B. Ähnlich können die Flächentiefe „F2" des ersten Endes 6A gleich oder verschieden sein von der Flächentiefe „F1" des zweiten Endes 6A.
  • In einem Implantat, welches ein Allotransplantatmaterial umfasst, können erste und zweite Enden 8A, 8B Bereiche eines kortikalen Knochens umfassen, der partiell, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert ist, um weiter die Verbindung des Implantats mit der Lamina zu ermöglichen. Vorzugsweise umfasst der Bereich des demineralisierten Knochens die ganze Oberfläche des ersten und zweiten Endes 6A, 6B des Implantats 1. Vorzugsweise beträgt die Tiefe des demineralisierten Bereichs bis zu ungefähr 2 mm.
  • Die Implantate können weiter mindestens eine Nahtöffnung 9 in der Implantatwand 5 enthalten, welche dem Chirurgen die Option erlaubt, das Implantat an den geschnittenen Laminaenden zu vernähen. Diese Nahtöffnungen 9 können in der Anzahl und in der Größe variieren, mit der einzigen Einschränkung, dass sie nicht so groß oder so zahlreich sein sollten, dass sie die Festigkeit oder die Integrität des Implantats einschränken.
  • Die 2A und 2B sind Seitensichten und Draufsichten des Implantats der 1, welches in einem Patienten zwischen den geschnittenen Laminaenden in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren eingesetzt wird. In der 2A sind zwei verschieden große Implantate 1 auf den geschnittenen Laminasegmenten 10 des benachbarten Wirbels eingesetzt, um die Anwendbarkeit des Implantataufbaus auf Knochen unterschiedlicher Größe zu illustrieren. Die 2B zeigt die Wechselwirkung zwischen dem Implantat und den geschnitten Wirbelsegmenten 10.
  • Der Aufbau der Enden 6A, 6B zum Eingriff mit dem Knochens des Implantats 1 genügt, um die Retention der Implantate 1 zwischen den geschnittenen Enden der Lamina 10 zu gewährleisten. Einige Chirurgen wünschen jedoch als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, dass sich die Implantate 1 nicht lösen oder anderweit aus den Laminaenden 10 hinausgedrängt werden. Daher ermöglicht das Implantat die optionale Einsetzung einer Platte 12, die über ein eingesetztes Implantat in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren eingesetzt werden soll. 3A ist eine perspektivische Ansicht einer Platte 12, die eingesetzt werden kann, um das Implantat 1 der 1 und 2 zu sichern und zu gewährleisten, dass das Implantat 1 nicht aus den geschnittenen Laminaenden 10 hinausgedrängt wird. Die Platte 12 hat eine Länge 13, eine Dicke 14 und einen Körperbereich 15 mit ersten und zweiten Enden 16A, 16B, welche Eingriffbereiche für Knochen 17 und Eingriffbereiche für das Implantat umfassen. Wie in 3A gezeigt, können die Eingriffbereiche für Knochen 17 und die Eingriffbereiche für das Implantat 18 aus den Öffnungen bestehen, die zur Aufnahme der Knochenschrauben 19 und Haken 20 (nicht gezeigt) angepasst sind, und die in der Lage sind, Knochenschrauben, welche in der Lamina und/oder dem Implantat eingesetzt werden, zu greifen. Jede Plattenseite 12 kann ein oder mehrere Eingriffbereiche 19 für Knochen und ein oder mehrere Eingriffbereiche 18 für das Implantat aufweisen. Die Platte 12 kann flexibel sein, um es dem Chirurgen zu ermöglichen, sie an die individuelle Kontur der Wirbelsäule des Patienten anzupassen, wobei dadurch ein fester Sitz zwischen den Komponenten erreicht wird. Die Platten können aus biokompatiblem Metall oder anderen bekannten Materialien hergestellt werden, welche für eine langfristige Retention des Implantats 1 geeignet sind.
  • Statt einer einzelnen Platte 12 können kleinere Platten ohne einen Bereich zur Verbindung des Körpers 15 verwendet werden, wobei jede Platte mindestens aus einem Eingriffbereich für Knochen 17 und einem Eingriffbereich für das Implantat 18 besteht.
  • 3B ist eine Seitenansicht der Implantate 1, welche in 2A eingesetzt sind, welche weiter den Einsatz optionaler Platten 12 der 3A zeigt. Die Knochenschrauben 19 werden eingesetzt, um die Platten 12 sowohl am jeweiligen gegenüberliegenden Laminasegment 10 und am Implantat zu befestigen. In dieser Version werden die Knochenschrauben auch in den Schraubenlöchern 18 des Eingriffbereichs für das Implantat eingesetzt, um die Platten an den Implantaten 1 zu befestigen. Auch in dieser Version sind die Platten flexibel und gebogen, damit sie die variierende Kontur der Laminasegmente und des Implantats annehmen können. Es kann mehr als eine optionale Platte verwendet werden, um das Implantat an der Lamina zu befestigen.
  • 4A und 4B zeigen perspektivische und seitliche Ansichten eines Allotransplantat-Implantats 30, welches die Aufbaumerkmale der Implantate der 1 enthält, aber welches weiter ein Paar Knochenlaschen 31A, 31B enthält, welche an ersten und zweiten Enden 32A, 32B des Implantats 30 befestigt sind.
  • Diese Knochenlaschen werden dazu verwendet, das Implantat 30 an den jeweiligen geschnittenen Enden der Lamina in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren zu befestigen. Wenigstens ein Bereich einer jeden Lasche umfasst einen demineralisierten Knochen. Die Demineralisierung der Klappen aber nicht des Implantats ermöglicht es, dass das Implantat mit flexiblen Befestigungspunkten vorliegt, welches so geformt werden kann, dass es die Gestalt der angrenzenden Lamina einnimmt. Die Knochenlaschen 31A, 31B umfassen dünne, flache, rechteckige Segmente eines Allotransplantats, welches eine Außenfläche 34 und eine Eingrifffläche für Knochen 35 aufweist. Die äußeren Flächen 34 der Laschen haben vorzugsweise die gleiche Breite wie, grenzen an und erstrecken sich axial aus der Außenfläche 36 des Implantats 30 wie Flügel. Vorzugsweise werden die Laschen 31A, 31B aus dem selben Segment des Spenderknochens wie das Implantat 30 bearbeitet. Mindestens ein Bereich der Laschen 31A, 31B kann demineralisiert werden unter Verwendung kommerziell üblicher Verfahren (beispielsweise durch ein Bad in Salzsäure usw.), welche die resultierenden Laschen flexibel machen. Die Laschen 31A, 31B werden mit Löchern 36A, 36B ausgestattet, die geeignet sind, um Knochenschrauben 37A, 37B aufzunehmen, die verwendet werden, die Knochenlaschen 31A, 31B und das Implantat 30 an den angrenzenden geschnittenen Laminaenden zu befestigen.
  • Diese Knochenlaschen können optional nicht demineralisiert sein, aber stattdessen kann jede Knochenlasche eine Kerbe 131A, 131B im entsprechenden Bereich umfassen, wo die Knochenlaschen 31A, 31B sich mit dem Implantat 30 verbinden. Die Kerben 131A, 131B können aus einem beliebigen Typ eines Einschnitts oder aus der Reduktion der Dicke der Knochenlasche bestehen, und sind dazu geeignet, Flexibilität zu ermöglichen, wobei die Laschen an den angrenzenden Laminaoberflächen unter Erhalt der notwendigen Festigkeit angebracht werden, wobei gewährleistet wird, dass sich während des Einsetzens die Knochenlaschen nicht vom Implantat trennen.
  • Die 5A, 5B und 5C zeigen ein Implantat zur Verwendung in einem bilateralen oder „French door"-Laminoplastik-Verfahren, bei welchem der Wirbelfortsatz eines bestimmungsgemäßen Wirbels entlang der sagittalen Ebene halbiert und die Segmente getrennt werden, um den Spinalkanal zu vergrößern. Das Implantat 40 weist eine Wand 45 auf, welche eine innere Fläche 47 und eine äußere Fläche 48 und erste und zweite Enden 46A, 46B aufweist. Die Außenfläche 48 besitzt einen Bereich einer Außenseite 41, welcher eine Länge der äußeren Seite 42 und einen Bereich der Innenseite 43 aufweist, welcher eine Lange der Innenseite 44 aufweist. Die Innenfläche 47 kommuniziert mit ersten und zweiten Enden 46A und 46B, wobei ein hohler Zentralbereich 49 des Implantats definiert wird. Das Implantat 40 hat eine im Allgemeinen trapezförmige Gestalt, wenn es von der Seite betrachtet wird (5B), und der Bereich der Innenseite bildet einen Winkel „TA" bezüglich der ersten und zweiten Enden 46A, 46B. Diese trapezförmige Konfiguration erlaubt es, dass die ersten und zweiten Enden 46a, 46B des Implantats dem Schnitt und den gewinkelten Flächen der Segmente des Wirbelfortsatzes angepasst sind, mit denen sich das Implantat tatsächlich verbindet. Die Länge der Innenseite 44 liegt vorzugsweise zwischen ungefähr 6,0 mm bis ungefähr 10 mm, und der Winkel „TA" beträgt vorzugsweise zwischen ungefähr 50 bis ungefähr 70°.
  • Die Gestalt und die Größe der Außenfläche 48 ist nicht kritisch, und daher kann ein beliebiges Implantat mit einer äußeren Konfiguration verwendet werden, vorzugsweise solange die ersten und zweiten Enden 46A, 46B eine ausreichende Kontaktfläche mit den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes ermöglichen und nicht zwischen den Knochensegmenten herausragen, so dass sie sich störend mit einer anderen Anatomie überlagern, und nicht in den Raum des Rückenmarks eindringen. Aus ästhetischen Gründen und im Bestreben, die Menge des neuen Materials, welches in den Patienten eingeführt wird, zu minimieren, sollte sich jedoch die Außenfläche 41 des Implantats 40 vorzugsweise nicht jenseits der Außenfläche der Schnittsegmente des Wirbelfortsatzes erstrecken. Vorzugsweise ist die Außenfläche 41 des Implantats 40 so konfiguriert, dass die Außenfläche 41, wenn sie vom Ende her betrachtet wird, die Form einer im Wesentlichen geometrischen Gestalt annimmt (beispielsweise einer Ellipse, eines Ovals, eines Kreises, usw.) (5C).
  • Die Oberfläche 43 des Implantats 40 kann so bearbeitet werden dass der hohle Zentralbereich 49 ungefähr mit der Konfiguration und der Geometrie der Außenseite des Implantats 41 (d.h. eine Ellipse oder ein Oval) übereinstimmt. Der hohle zentrale Bereich ist so gestaltet, dass er mit osteogenem Material wie Knochenschnipsel usw. bepackt werden kann, um die Verbindung des Implantats mit den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes des Patienten zu ermöglichen. Um den Verbindungsprozess zu erleichtern kann dieser Mittelbereich vorzugsweise so groß wie möglich gemacht werden.
  • Die Wandstärke 45 sollte vorzugsweise zwischen ungefähr 1,0 bis ungefähr 1,5 mm liegen, mehr bevorzugt bei ungefähr 1,25 mm. Vorzugsweise sollte die Wandstärke 45 nicht weniger als ungefähr 1,0 mm betragen, um zu gewährleisten, dass das Implantat genügend Festigkeit behält, um den Belastungen zu widerstehen, die auf die Wirbelsäule in Verbindung mit dem täglichen Leben ausgeübt werden.
  • Das Implantat 40 kann aus biokompatiblem Metall (beispielsweise Edelstahl, Titan, usw.) oder aus Polymeren oder aus Allotransplantatmaterialien hergestellt werden, das vorzugsweise einem langen Knochen (beispielsweise Oberschenkelknochen, Oberarmknochen, Schienbein, Wadenbein) entnommen wird. In den Fällen in denen das Implantat aus Metall oder Polymer hergestellt wird, kann es in einer festen Form zur Verfügung gestellt werden. Vorzugsweise sollten das Implantat jedoch einen hohlen Bereich beinhalten und die Innenfläche 44 so geformt sein, dass der verfügbare Raum maximiert wird, der unter Beibehaltung einer adäquaten Wandstärke mit osteogenem Material vollgepackt werden kann. In den Fällen, in denen das Implantat ein Allotransplantat ist, können die Innenfläche 44 und das hohle Zentrum 49 durch den intermedullaren Kanal des Spenderknochens definiert werden. Das Allotransplantat kann in diesem Zustand belassen und der hohle Zentralbereich 49 mit osteogenem Material bepackt werden. Vorzugsweise werden die Innenfläche 44 des Allotransplantats bearbeitet und der hohle Zentralbereich 49 vergrößert, um den verfügbaren Raum zum Bepacken mit osteogenem Material zu maximieren.
  • Die 6A und 6B zeigen erste und zweite Enden 46A, 46B des Implantats 40, die jeweils einen Kanal 50 enthalten, um die entsprechenden Arme eines Satzes von Distraktorzangen (nicht gezeigt) aufzunehmen, welche dazu verwendet werden können, die halbierten Segmente des Wirbelfortsatzes während des bilateralen Laminoplastik-Verfahrens zu trennen. Jeder Kanal 50 hat zwei Seitenwände 51, von denen jeder eine Tiefe „CD" und eine Grundfläche 52 aufweist, welche eine Breite „CW" und eine Mittellinie 54 aufweist, welche durch eine Linie gebildet wird, die sich entlang des Implantats 40 von der Fläche der Innenseite 43 zur Fläche der Außenseite 41 erstreckt. Vorzugsweise kann jeder Kanal 50 einen angesetzten Übergang 55 zwischen den Seitenwänden 51 und der Grundfläche 52 enthalten. In einer weiteren Version verlaufen die Kanäle von der Fläche der Innenseite 43 zur Fläche der Außenseite 41 eines jeden Endes 46A, 46B des Implantats. Die spezifischen Abmessungen der Kanäle sind nicht kritisch, sollten aber so konfiguriert sein, dass sie die Distraktorarme aufnehmen können, die während der Distraktion und im Umfang des Einsatzes des Verfahrens verwendet werden. Vorzugsweise betragen die Breite der Kanalgrundfläche „CW" ungefähr 4 mm und die Tiefe der Seitenwand „CD" ungefähr 1 mm.
  • 7 zeigt eine weitere Version eines bilateralen Laminoplastik-Implantats 40, in welchem erste und zweite Enden 46A, 46B Oberflächenvorsprünge umfassen, um die Aufnahme der Verbindung des Implantats 40 zwischen jeweiligen Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu verbessern. In einer bevorzugten Version wird eine Vielzahl von sägezahnartigen Schnitten 46 zur Verfügung gestellt, welche eine Höhe 58 und einen Zahnwinkel 59 aufweisen. Die Schnitte sind vorzugsweise so orientiert, dass sie vertikal verlaufen, wenn das Implantat 40 im Patienten eingesetzt wird. Die Höhe 58 und der Zahnwinkel 59 sind bezüglich der jeweiligen Ebenen definiert, die durch die ersten und zweiten Enden 46A, 46B des Implantats definiert sind. Die Höhe 58 wird von jedem Tiefpunkt 60 eines jeden Schnitts gemessen, während der Zahnwinkel von der Ebene gemessen wird, welche durch die ersten und zweiten Enden 46A, 46B des Implantats gebildet wird. Vorzugsweise betragen die Höhe 58 ungefähr 0,5 mm, der Zahnwinkel 59 ungefähr 45° und der Abstand zwischen den Tiefpunkten 60 ungefähr 1,2 mm. Während diese Abmessungen und Profile bevorzugt sind, können andere geeignete Oberflächenprofile (beispielsweise pyramidale Zähne usw.) verwendet werden, um die Aufnahme des Implantats zu gewährleisten.
  • In einer weiteren Version des Implantats 40, welches ein Allotransplantatmaterial umfasst, können die ersten und zweiten Enden 46A, 46B Bereiche eines kortikalen Knochens umfassen, die teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert sind, und die weiter die Verbindung des Implantats mit der Lamina erleichtern. Vorzugsweise können der Bereich des teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisierten Knochens die ganze Oberfläche eines jeden der ersten und zweiten Enden 46A, 46B des Implantats 40 umfassen. Vorzugsweise beträgt die Tiefe des demineralisierten Bereichs bis zu ungefähr 2 mm.
  • Das Implantat 40 kann auch eine Vielzahl von Nahtöffnungen 61 (vgl. 5C) enthalten, die durch die Implantatwandung 45 gebildet werden, um es dem Chirurgen zu ermöglichen, das Implantat an den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu befestigen. Diese Nahtöffnungen 61 können in der Anzahl, der Größe und der Lage variieren, mit der einzigen Einschränkung, dass ihre Größe, Lage und Anzahl vorzugsweise nicht die Festigkeit und die Integrität des Implantats beeinträchtigen sollte.
  • Die 8A, 8B und 8C zeigen eine weitere Version eines Implantats zur Verwendung in einem bilateralen Laminoplastik-Verfahren. Das Implantat 62 besitzt erste und zweite Enden 63A, 63B, einen Bereich einer Innenseite 68, einen Bereich einer Außenseite 65 und Seiten 66 und 67. Das Implantat 62 hat wie das Implantat der 5 eine im Allgemeinen trapezförmige Gestalt, wenn es von der Seite betrachtet wird (8C). Wieder erlaubt es diese trapezförmige Konfiguration den ersten und zweiten Enden 63A, 63B des Implantats, sich dem Schnitt und den gewinkelten Oberflächen der Segmente des Wirbelfortsatzes anzupassen, mit welchen sich das Implantat tatsächlich verbindet. Als solche bildet die Innenseite 68 einen Winkel „IA" bezüglich der ersten und zweiten Enden 63A, 63B. In dieser Version ist das Implantat 62 ein Allotransplantat, welches „trikortikale" Knochen umfasst, die aus dem Kamm des Iliumbereichs des Beckens entnommen werden. Das Ernten von Knochen aus diesem Segment des Beckens ermöglicht ein Implantat, welches in natürlicher Art und Weise einen Innenbereich 64 des kortikalen Knochens auf der Außenseite 65 und den Seiten 66 und 67 ermöglicht. Die Innenseite 68 des Implantats ebenso wie der Bereich des Implantatkörpers 69 umfassen die Spongiosa. Diese Knochenkombination erlaubt es dem Chirurgen, sowohl die guten Festigkeitseigenschaften des kortikalen Knochens und die guten osteogenen Eigenschaften der Spongiosa in einem einzigen Implantat auszunützen. In einer weiteren Version umfasst das Implantat 62 eine Aushöhlung 70, die mit den ersten und zweiten Enden 63A und 63B des Implantats kommuniziert, und die zur Bepackung des osteogenen Materials verwendet werden kann, um die Verbindung zwischen dem Implantat und den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu fördern.
  • In einer bevorzugten Version des Implantats 62 der 8A umfassen die ersten und zweiten Enden 63A, 63B des Implantats Oberflächenvorsprünge, um die Retention der Vorverbindung des Implantats 62 zwischen den jeweiligen Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu verbessern. Es können sägezahnartige Schnitte ähnlich zu den abgebildeten und beschriebenen Schnitten bezüglich des Implantats der 5 zur Verfügung gestellt werden. Wieder können geeignete Oberflächenprofile (beispielsweise pyramidale Zähne, usw.) gleichfalls zur Verfügung gestellt werden, um die Implantatretention zu gewährleisten.
  • In einer weiteren Version des Implantats 62, welches ein Allotransplantatmaterial umfasst, können erste und zweite Enden 63A, 63B Bereiche von kortikalen Knochen umfassen, die teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert sind, um weiter die Verbindung des Implantats mit der Lamina zu erleichtern. Vorzugsweise kann der Bereich des demineralisierten Knochens die ganze Oberfläche der ersten und zweiten Enden 63A, 63B des Implantats 62 umfassen. Vorzugsweise beträgt die Tiefe des demineralisierten Bereichs bis zu ungefähr 2 mm.
  • In einer weiteren Version kann das Implantat 62 eine Vielzahl von Nahtöffnungen (nicht gezeigt) enthalten ähnlich zu jenen, die in 5C gezeigt sind, um es dem Chirurgen zu erlauben, das Implantat an den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu befestigen. Diese Nahtöffnungen können in Anzahl, Größe und Lage variieren, mit der einzigen Einschränkung, dass ihre Anzahl, die Größe und die Lage die Festigkeit und die Integrität des Implantats nicht beeinträchtigen sollten.
  • Die 9A und 9B sind Vorderansichten und Draufsichten eines jeden trapezförmigen Implantats 40, 62 der 5, 8, das in einen Patienten eingesetzt wird. Die ersten und zweiten Enden 46A, 46B, 63A, 63B des Implantats 40, 62 berühren jeweils die Schnittsegmente des Wirbelfortsatzes 72 und 71. Die Gelenkschnitte 73 und 74 in den Lamina 75, 76 ermöglichen es, dass die Segmente des Wirbelfortsatzes durch den Chirurgen „herausgeschwungen" werden, wobei der Einsatz des Implantats 40, 62 dazwischen erleichtert wird.
  • Die 10A, 10B und 10C zeigen eine weitere Version eines Implantats, das zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren angepasst ist. Das Implantat 77 umfasst erste und zweite Plattenbereich 78A, 78B zum Verbinden der gegenüberliegenden Segmente der geschnittenen Lamina, welche während eines unilateralen Laminoplastik-Verfahrens erzeugt werden. Es werden erste und zweite Plattenbereiche 78A, 78B durch einen Zwischenbereich 80 verbunden. Die Plattenbereich umfassen weiter jeweilige erste und zweite Eingriffbereiche für den Knochen 79A, 79B, welche so konfiguriert sind, dass sie in gegenüberliegende Schnittsegmente der Lamina in Eingriff treten. In einer bevorzugten Version umfassen erste und zweite Eingriffbereiche für den Knochen 79A, 79B geschwungene Oberflächen zum Eingreifen und zum Aufnehmen der jeweiligen Schnittenden der Lamina. Die geschwungenen Oberflächen sind besonders gut geeignet für diesen Zweck, da ihre konkave Gestalt mit Laminasegmenten, welche sich entlang verschiedener Achsen befinden, in Eingriff treten und diese aufnehmen können, ein Phänomen, welches während des unilateralen Laminoplastik-Verfahrens auftritt, wenn eine einzelne Lamina geschnitten und die resultierenden Segmente herausgeschwungen werden, um den verfügbaren Bereich für das Rückenmark zu vergrößern. Der Herausschwingungsprozess resultiert in einem Winkel, der zwischen den Segmenten gebildet wird, und an diese falsche Ausrichtung passen sich die geschwungenen Oberflächen der Eingriffbereiche des Knochens 79A und 79B an.
  • In einer weiteren Version kann die Dicke des Zwischenbereichs 80 kleiner sein als die Höhe der ersten und zweiten Plattenbereiche 78A, 78B.
  • Das Implantat 77 kann aus jedem biokompatiblen Metall (beispielsweise Titan, Edelstahl, usw.) oder aus jedem Polymer oder aus einem Allotransplantatmaterial hergestellt werden. Falls ein Allotransplantatmaterial verwendet wird, sollte das Implantat 77 vorzugsweise aus kortikalen Knochen hergestellt werden.
  • In einer weiteren Version des Implantats 77, welches ein Allotransplantatmaterial umfasst, können erste und zweite Eingriffbereiche für Knochen 79A, 79B Bereiche von kortikalen Knochen umfassen, die teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert sind, wobei die Verbindung des Implantats mit den Laminasegmenten erleichtert wird. Vorzugsweise kann der Bereich des demineralisierten Knochens die ganze Oberfläche eines jeden ersten und zweiten Eingriffbereichs für den Knochen 79A, 79B umfassen. Vorzugsweise beträgt die Tiefe des demineralisierten Bereichs bis zu ungefähr 2 mm.
  • In einer weiteren Version kann das Implantat 77 eine Nahtöffnung 80 enthalten, welche es dem Chirurgen erlaubt, das Implantat an den Schnittsegmenten des Wirbelfortsatzes zu befestigen. Es können zusätzliche Nahtöffnungen (nicht gezeigt) zur Verfügung gestellt werden, wobei diese in Anzahl, Größe und Position variieren können, mit der einzigen Einschränkung, dass ihre Größe, ihre Lage und ihre Anzahl vorzugsweise nicht die Festigkeit und die Integrität des Implantats 77 beeinträchtigen sollte.
  • Die 11A, 11B und 11C zeigen eine erfindungsgemäße Ausführungsform eines Implantats, welche zur Verwendung in einem unilateralen Laminoplastik-Verfahren angepasst ist. Das Implantat 84 umfasst einen Plattenbereich 85, der Eingriffbereiche für Knochen 86A, 86B umfasst, einen Eingriffbereich für ein Transplantat 87 und ein Allotransplantat 91. Die Eingriffbereiche für Knochen 86A, 86B umfassen weiter eine Vielzahl von Nahtöffnungen 88, die so konfiguriert sind, dass sie es dem Chirurgen erlauben, die Schnittsegmente der Lamina an den Eingriffbereichen für Knochen 86A, 86B zu befestigen. Der Eingriffbereich für das Transplantat 87 umfasst eine Aufnahmefläche 89 für das Transplantat und einen haltenden Bereich für das Transplantat 90, der so konfiguriert ist, dass er ein entsprechend geformtes Allotransplantat 91 hält zum Eingriff in das gegenüberliegende Schnittsegment der Lamina. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der haltende Bereich für das Transplantat 90 zwei erhöhte Streifen 92A, 92B, von denen sich jeder entlang wenigstens eines Teils gegenüberliegender Enden einer aufnehmenden Oberfläche für das Transplantat 89 befindet. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die erhöhten Streifen 92A, 92B leicht gegen den Mittelpunkt der haltenden Oberfläche 89 für das Transplantat gewinkelt, um so den Erhalt des Allotransplantats 91 zu erleichtern. Vorzugsweise beträgt der Winkel „A" zwischen erhöhten Streifen 92A, 92B und der haltenden Oberfläche für das Transplantat 89 ungefähr 70 bis ungefähr 80°; mehr bevorzugt beträgt dieser Winkel ungefähr 75°. Der Plattenbereich 85 umfasst ferner eine Grundfläche 855. Nach dem Einsetzen umfasst das Transplantat 91 die Oberfläche der Innenseite des Implantats (d.h. die Oberfläche, die dem Spinalkanal am nächsten liegt), während die Plattengrundfläche 855 die Oberfläche der Außenseite des Implantats umfasst (d.h. die Oberfläche, die vom Spinalkanal wegschaut). In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Grundfläche 855 eine konvexe Gestalt, die die gerundete Kontur der Laminasegmente annimmt. Vorzugsweise hat diese konvexe Oberfläche einen Radius von ungefähr 18 mm.
  • Der Plattenbereich 85 kann aus jedem biokompatiblen Metall (beispielsweise Titan, Edelstahl, usw.) oder einem Polymer hergestellt sein. Das Transplantat 91 umfasst vorzugsweise ein Knochenmaterial vom Spongiosatyp, um die Verbindung des Implantats mit der Lamina des Patienten zu erleichtern.
  • Die 12A und 12B zeigen Implantatausführungsformen, die Platten umfassen, die so konfiguriert sind, dass sie direkt an den gegenüberliegenden Schnittsegmenten der Lamina befestigt sind, welche während einer unilateralen Laminoplastik erzeugt werden. Diese Platten sind weiter so konfiguriert, dass sie Allotransplantatsegmente einnehmen und diese Segmente mit den gegenüberliegenden Schnittsegmenten der Lamina in Eingriff treten, wobei die Verbindung zwischen dem Implantat und dem Knochen des Patienten erleichtert wird. Die Platte 93 umfasst einen Körperbereich 94, der eine Längsachse aufweist und erste und zweite Enden 95A, 95B und einen haltenden Bereich für das Transplantat 96, der in der Mitte zwischen den Enden 95A, 95B liegt, vorzugsweise ungefähr mitten zwischen den Enden 95A, 95B. Die ersten und zweiten Enden 95A, 95B umfassen jeweils einen Eingriffbereich 97 für den Knochen. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Eingriffbereich des Knochens an jedem ersten und zweiten Ende wenigstens eine Öffnung, welche geeignet ist, eine Knochenschraube (nicht gezeigt) aufzunehmen. Die Knochenschrauben werden dann dazu verwendet, die Platte 93 an jedem gegenüberliegenden Segment der Lamina zu befestigen. In einer weiteren Ausführungsform können die Eingriffbereiche für den Knochen Haken sein, die in der Lage sind, Knochenschrauben zu greifen, welche in die Laminasegmente eingesetzt werden.
  • In der Ausführungsform, welche in 12A gezeigt ist, umfasst der haltende Bereich für das Transplantat 96 eine Vielzahl von deformierbaren Fingern 99, welche anfänglich flach entlang einer Achse senkrecht zur Längsachse der Platte 93 angeordnet sind. Diese Finger 99 sind in der Lage so deformiert zu werden, dass sie ein Allotransplantat 100 tragen, vorzugsweise zylindrisch in Gestalt. Das Allotransplantat 100 hat vorzugsweise ein Länge, welche ausreichend ist, um mit den geschnittenen Enden der Lamina nach dem Einsetzen in Eingriff zu treten, wobei das Allotransplantat einen Durchmesser in der Größe aufweist, der ausreicht, um von den deformierten Fingern 99 der Platte 93 eingenommen zu werden.
  • In der Ausführungsform der 12B weist die Platte 93 einen Haltebereich für das Transplantat 96 auf, welcher einen hohlen Bereich 101 umfasst, der vorzugsweise eine rechteckige Gestalt hat. Ein entsprechend konfiguriertes Allotransplantat von Spongiosa wird zur Verfügung gestellt, welches einen Körper 102 aufweist, der in der Lage ist, innerhalb des hohlen Bereichs 101 aufgenommen zu werden, und der weiter Schultern 103 aufweist, welche sich jenseits des hohlen Bereichs so erstrecken, dass sie die Aufnahmeoberfläche 104 berühren. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Schultern 103 des Transplantats 100 unter Verwendung einer Knochenschraube an einer Platte 93 befestigt, welche durch den Eingriffbereich für den Knochen 97 angebracht ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Platte 93 flexibel sein, um es dem Chirurgen zu ermöglichen, den Körper 94 der individuellen Kontur der Wirbelsäule des Patienten anzupassen, wodurch ein fester Sitz zwischen den Komponenten erreicht wird. Die Platte 93 kann aus einem biokompatiblen Metall oder einem anderen Material, das im Stand der Technik bekannt ist, hergestellt werden, das für die langfristige Aufnahme eines Implantats und Transplantats geeignet ist.
  • Es wird auch ein Verfahren, das nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, für ein Implantat gemäß einer der 1A, 5A, 8A, 10A oder 11A zur Verfügung gestellt, welches weiter Endsegmente aufweist, die teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisiert sind, um die Verbindung zwischen gegenüberliegenden Segmenten der Lamina oder der Segmente des Wirbelfortsatzes, die während einer unilateralen oder bilateralen Laminoplastik erzeugt werden, zu fördern. Dieses Verfahren umfasst die Schritte des Schneidens einer bestimmten Lamina oder Lamina aus dem Wirbelfortsatz, wie es für ein unilaterales oder bilaterales Laminoplastik-Verfahren erforderlich ist, Trennen der resultierenden Knochensegmente in einem ausreichenden Abstand, um den Einsatz eines passend dimensionierten Allotransplantat-Implantats zu ermöglichen, Zurverfügungstellen eines Transplantatimplantats, welches Eingriffoberflächen für Knochen aufweist, welche teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisierte kortikale Knochen mit einer Tiefe von ungefähr 2 mm umfassen, und Kontaktieren der Eingriffflächen des Allotransplantat-Implantats mit jeweiligen Schnittsegmenten der Lamina oder des Wirbelfortsatzes. Dieses Verfahren kann im Falle einer unilateralen Laminoplastik noch um einen zusätzlichen Schritt gesteigert werden, nämlich um den Schritt des Einsetzens einer Platte über das Allotransplantat-Implantat, um weiter den Erhalt des Implantats zwischen den Knochensegmenten zu unterstützen. Wo eine solche Platte zur Verfügung gestellt wird, können die zusätzlichen Schritte des Zurverfügungstellens von Knochenschrauben oder anderer Befestigungsmittel enthalten sein, um die Platte an den gegenüberliegenden Segmenten des Knochens und/oder die Platte am Implantat zu befestigen.
  • Eine weitere Version der obigen Methode umfasst das Zurverfügungstellen eines Allotransplantat-Implantats gemäß des obigen Verfahrens, wobei das Implantat weiter teilweise, im Wesentlichen oder völlig demineralisierte Knochenlaschen aufweist, die in der Lage sind, Knochenschrauben aufzunehmen. Das Zurverfügungstellen eines solchen Implantats erlaubt es dem Chirurgen, das Implantat an den Schnittsegmenten der Lamina sicher zu befestigen, vorzugsweise ohne dass er eine separate Platte benötigt.
  • Ein Verfahren zum Einsetzen eines trikortikalen Allotransplantat-Implantats als Teil eines bilateralen Laminoplastik-Verfahrens umfasst die Schritte des Halbierens eines bestimmten Wirbelfortsatzes, des Zurverfügungstellens von Gelenkschnitten auf beiden benachbarten Lamina, welche ausreichen, es den Segmenten des Wirbelfortsatzes zu ermöglichen, auseinandergespreizt zu werden, Trennen der Segmente des Wirbelfortsatzes, um es zu ermöglichen, dass ein entsprechend dimensioniertes Allotransplantat-Implantat eingesetzt wird, Zurverfügungstellen eines Allotransplantat-Implantats, welches erste und zweite gewinkelte Eingriffflächen für Knochen aufweist, welche sich dem Winkel zwischen den halbierten und gespreizten Segmentoberflächen des geschnittenen Wirbelfortsatzes annähern, wobei das Allotransplantat-Implantat Spongiosamaterial umfasst, welches eine dünnere Außenschicht von kortikalen Knochen aufweist, das die Spongiosa umgibt, und wobei die kortikale Knochenschicht in Kommunikation mit den ersten und zweiten Eingriffflächen steht, um die Druckbeanspruchung aufzufangen, welche durch die Schnittsegmente des Wirbelfortsatzes ausgeübt wird.
  • Ein Verfahren zur Verwendung nur einer geschraubten Platte, um den Abstand zwischen den Knochenenden beizubehalten, welcher während eines unilateralen oder bilateralen Laminoplastik-Verfahrens erzeugt wird, umfasst die Schritte des Schneidens einer bestimmten Lamina oder Wirbelfortsatzes, wie sie für das jeweilige Laminoplastik-Verfahren benötigt werden, Trennen der Schnittsegmente des Knochens, um den Raum zu vergrößern, der für den Spinalkanal und für die damit verknüpften Nerven zur Verfügung steht, Zurverfügungstellen einer entsprechen dimensionierten Platte, welche erste und zweite Enden aufweist, wobei jedes Ende so konfiguriert ist, dass es den Eingriff mit der Oberfläche der Lamina ermöglicht, welche gegenüber der Oberfläche des Spinalkanals und benachbart zum Schnittende des Knochens liegen, und Befestigen der ersten und zweiten Enden der Platte an benachbarten Knochensegmenten.
  • In einer bevorzugten Version des Verfahrens werden jedes erste und zweite Ende der Platte wenigstens eine Ausnehmung aufweisen, die in der Lage ist, eine Knochenschraube aufzunehmen, wobei die Platte an benachbarte Schnittenden des Knochens unter Verwendung von Knochenschrauben befestigt wird. In einer weiteren Version können zwei Platten zur Verfügung gestellt werden, die an benachbarte Schnittenden des Knochens befestigt werden können.

Claims (12)

  1. Implantat (84, 94) zur Verwendung in einem Verfahren der Laminoplastik, wobei das Implantat ein Element (85, 93) umfasst, welches aus einem nicht artgleichen (allogenen) Material geformt ist, welches erste und zweite Bereiche (86A, 86B, 95A, 95B) zum Eingriff mit einer Lamina aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass (a) das besagte Implantat (84, 94) zusätzlich ein artgleiches Transplantat (91, 100) enthält, hergestellt aus spongiosem Knochenmaterial; (b) das besagte Element (84, 93) einen Bereich (87, 96) zum Eingriff mit dem artgleichen Transplantat hat, welcher so konfiguriert ist, dass er das artgleiche Transplantat (91, 100) hält, wenn das artgleiche Transplantat mit dem mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff tretenden Bereich in Kontakt gelangt.
  2. Das Implantat gemäß Anspruch 1, wobei der mit dem Implantat in Eingriff tretende Bereich (87) zumindest einen erhöhten Streifen (92A, 92B) umfasst.
  3. Die Implantate gemäß der Ansprüche 1 oder 2, wobei das Element (85) einen zentralen Bereich zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich (86A, 86B), die mit der Lamina in Eingriff treten, aufweist, sowie der zumindest eine erhöhte Streifen (92A, 92B) nach innen in die Richtung des zentralen Bereiches des Elementes (85) gewinkelt ist.
  4. Das Implantat gemäß eines jeden der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, wobei das artgleiche Transplantat (91) erste und zweite Enden umfasst, wobei die ersten und zweiten Enden Bereiche umfassen, welche mit der Lamina in Eingriff treten, wobei zumindest einer dieser Bereiche, die mit der Lamina in Eingriff treten, entmineralisierten Knochen umfasst.
  5. Das Implantat gemäß eines jeden der vorstehenden Ansprüche 1 bis 4, wobei zumindest einer der Bereiche (86A, 86B), welcher mit der Lamina in Eingriff tritt, einen Bereich (88) für das Anbringen einer Naht umfasst, der so konfiguriert ist, dass es einem Chirurgen möglich ist, die Bereiche (86A, 86B), welche mit der Lamina in Eingriff treten, an den ersten und zweiten Segmenten der Lamina zu sichern.
  6. Das Implantat gemäß Anspruch 1, wobei (a) das Implantat dazu geeignet ist, einen gewünschten Abstand aufrecht zu erhalten zwischen einer ersten Lamina der Wirbelsäule, welche eine erste äußere Oberfläche sowie ein erstes geschnittenes Ende der Lamina hat, sowie einer zweiten Lamina der Wirbelsäule, die eine zweite äußere Oberfläche und ein zweites geschnittenes Ende der Lamina hat; (b) das artgleiche Transplantat (100) einen Körper (102) mit ersten und zweiten Enden hat; (c) das Element eine Platte (93) ist, aufweisend einen Zwischenbereich und erste und zweite Enden (95A, 95B), wobei der besagte Zwischenbereich den Bereich (96), welcher mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff gelangt, aufweist, sowie besagte erste und zweite Enden, welche die ersten und zweiten Bereiche (97) umfassen, welche mit der Lamina in Eingriff treten, und Bereiche zur Aufnahme von Befestigungsmitteln haben; (d) die Bereiche (97), welche mit der Lamina in Eingriff treten, so konfiguriert sind, dass sie mit den ersten und zweiten äußeren Oberflächen der Lamina in Eingriff treten und die ersten und zweiten Enden des artgleichen Transplantates (100) so konfiguriert sind, dass sie mit den ersten und zweiten geschnittenen Enden der Lamina in Kontakt treten.
  7. Das Implantat gemäß Anspruch 6, wobei der besagte Bereich (96), welcher mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff gelangt, deformierbare Finger (99) umfasst, welche konfiguriert und angepasst sind, um mit dem Transplantat in Eingriff zu treten.
  8. Das Implantat gemäß einem der Ansprüche 6 oder 7, wobei der besagte Bereich (96), welcher mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff tritt, einen hohlen Bereich (101) umfasst, und wobei das besagte artgleiche Transplantat (100) eine Form aufweist, die komplementär zu besagtem hohlen Bereich (101) ist, wobei der hohle Bereich (101) so angepasst und konfiguriert ist, dass dieser zumindest zum Teil das besagte artgleiche Transplantat (100) aufnimmt.
  9. Das Implantat gemäß eines jeden der vorstehenden Ansprüche 6 bis 8, wobei der besagte Bereich (96), welcher mit dem artgleichen Transplantat in Eingriff gelangt, zumindest ein Schraubenloch umfasst, welches dazu geeignet ist, eine Knochenschraube zu empfangen, welche dazu dient, das besagte artgleiche Transplantat (100) an besagtem Bereich (96) zum Eingriff mit einem Transplantat zu sichern.
  10. Das Implantat gemäß eines jeden der vorstehenden Ansprüche 6 bis 9, wobei die ersten und zweiten Enden des artgleichen Transplantates (100) Bereiche umfassen, welche mit der Lamina in Eingriff treten, und wobei zumindest einer der Bereiche, welcher mit der Lamina in Eingriff tritt, demineralisierten Knochen umfasst.
  11. Das Implantat gemäß eines jeden der vorstehenden Ansprüche 6 bis 10 zum Bereitstellen eines gewünschten Abstandes zwischen ersten und zweiten geschnittenen Enden einer Lamina der Wirbelsäule, wobei zumindest ein Knochenbefestigungsmittel in den Bereich zur Aufnahme von Befestigungsmitteln eingeführt sein kann, und zwar für jeden Bereich, welcher mit einer Lamina in Eingriff tritt, um das artgleiche Transplantat und die Platte mit den entsprechenden geschnittenen Enden der Lamina zu sichern, um die geschnittenen Lamina-Enden in einer gewünschten getrennten Lage zueinander zu halten.
  12. Das Implantat gemäß Anspruch 11, wobei die Platte (93) einen Körper (94) umfasst, welcher eine Vielzahl von Löchern aufweist, die dazu geeignet sind, Knochenschrauben aufzunehmen.
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